Instrumente zur Erfolgssteigerung - HLB Dr. Stückmann und Partner
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| Recht & Finanzen<br />
Mit der Unternehmenssteuerreform 2008<br />
entstehen völlig neue steuerliche Rahmenbedingungen<br />
für Investitionen, Finanzierungsgestaltungen,<br />
Rechtsformwahl <strong>und</strong><br />
Ausschüttungspolitik. Alle Unternehmen<br />
sollten dies zum Anlass nehmen, anstehende<br />
Entscheidungen zu überprüfen. Und damit<br />
nicht genug: Mit dem Jahressteuergesetz<br />
2008, das sich noch im Gesetzgebungsverfahren<br />
befindet, stehen weitere Änderungen<br />
bereits an.<br />
■<br />
Von Diplom-Betriebswirt Horst Wippersteg, Steuerberater bei <strong>HLB</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Stückmann</strong> <strong>und</strong> <strong>Partner</strong>, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, Member of <strong>HLB</strong> International, a worldwide Organisation<br />
of Accounting Firms and Business Advisors.<br />
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle<br />
<strong>Instrumente</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erfolgssteigerung</strong><br />
Bisher sind es deutschlandweit ca. 3.750 Unternehmen, die die Möglichkeiten<br />
der Mitarbeiterkapitalbeteiligung nutzen, <strong>und</strong> dies durchweg<br />
mit sehr positiven Ergebnissen. Die befragten Firmen stellen höhere Motivation<br />
<strong>und</strong> Arbeitsproduktivität, verstärkte Identifikation der Mitarbeiter<br />
mit dem Unternehmen <strong>und</strong> verbesserte Unternehmensergebnisse fest. Die<br />
Mitarbeiter haben umgekehrt das Gefühl von sicheren Arbeitsplätzen. Das<br />
sind einige Ergebnisse einer aktuellen Studie von A.T. Kearney <strong>und</strong> der<br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>Partner</strong>schaft in der Wirtschaft e.V. (AGP).<br />
| Formen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung |<br />
Eigenkapitalbeteiligung durch Belegschaftsaktien oder GmbH-Anteile<br />
Beteiligen sich die Mitarbeiter/innen am Eigenkapital des Unternehmens,<br />
werden sie zu vollwertigen Gesellschaftern. Sie erhalten umfassende<br />
Informations- <strong>und</strong> Mitwirkungsrechte, die denen eines Aktionärs<br />
an der Börse oder eines GmbH-Gesellschafters entsprechen.<br />
Fremdkapitalbeteiligung durch Mitarbeiterdarlehen<br />
Hierbei werden die Mitarbeiter/innen Fremdkapitalgeber. Sie geben<br />
ihrem Unternehmen ein gegen Insolvenz abgesichertes Darlehen für<br />
einen definierten Zeitraum. Im Gegenzug erhalten sie als Gläubiger<br />
eine feste <strong>und</strong>/oder variable Verzinsung. Eine Verlustbeteiligung besteht<br />
nicht.<br />
Für die Beteiligung der Mitarbeiter/innen am Unternehmen gibt es<br />
kein Standardmodell. Vielmehr ist die Wahl des „richtigen“ Modells<br />
abhängig von den verfolgten Zielsetzungen <strong>und</strong> den speziellen Gegebenheiten<br />
des einzelnen Unternehmens. Es gibt allerdings verschiedene<br />
Gr<strong>und</strong>modelle der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Diese unterscheiden<br />
sich prinzipiell danach, wie die Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter/innen<br />
gestaltet wird: Als Eigen-, als Fremdkapital oder als Mischform.<br />
Mischformen: Genussrechte bzw. Stille Beteiligungen<br />
Als Mischformen werden die Kapitalbeteiligungen bezeichnet, die<br />
handelsrechtlich Fremdkapital sind, betriebswirtschaftlich aber wie Eigenkapital<br />
behandelt werden können. Steuerrechtlich kann durch entsprechende<br />
Regelungen gezielt eine Einordnung als Eigenkapital oder<br />
als Fremdkapital erreicht werden. Bei Genussrechten überlassen die<br />
Mitarbeiter/innen dem Unternehmen Kapital, für das sie eine jährliche<br />
Erfolgsbeteiligung erhalten. Sie können sowohl am Gewinn als auch am<br />
Verlust des Unternehmens beteiligt werden, haben aber regelmäßig keine<br />
Stimmrechte oder sonstige Gesellschafterrechte. Genussrechte bieten<br />
Am wohlsten fühlen wir uns dort, wo das Wort „Problem“<br />
durch „Herausforderung“ ersetzt wird: Im Mittelstand<br />
■ Die BDO Deutsche Warentreuhand AG gehört zu den führenden<br />
Gesellschaften für Wirtschaftsprüfung <strong>und</strong> prüfungsnahe Dienstleistungen,<br />
Financial Advisory Services, Steuerberatung <strong>und</strong> wirtschaftsrechtliche<br />
Beratung in Deutschland. R<strong>und</strong> 1.900 Mitarbeiter<br />
an 27 Standorten betreuen nationale <strong>und</strong> internationale Unternehmen<br />
unterschiedlicher Branchen <strong>und</strong> Größen. Mit ca. 30.000<br />
Mitarbeitern in 107 Ländern steht BDO International an fünfter<br />
Stelle der weltweiten Netzwerke von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.<br />
■ Unser Schwerpunkt liegt in der Prüfung <strong>und</strong> Beratung mittelständischer<br />
Unternehmen – dort, wo man auf spezifische Fragen<br />
keine Standardantworten, sondern ein Gespräch von Unternehmer<br />
zu Unternehmer <strong>und</strong> klare Antworten sucht.<br />
■ Informieren Sie sich auf unserer Website www.bdo.de oder rufen<br />
Sie uns bitte an, wenn Sie mehr erfahren möchten.<br />
BDO Westfalen Revision GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Märkische Straße 212-218 · 44141 Dortm<strong>und</strong><br />
Tel. 02 31/41 90 4-0 · dortm<strong>und</strong>@bdo.de<br />
BDO Greiffenhagen GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Viktoriastraße 16-20 · 33602 Bielefeld<br />
Tel. 05 21/520 84-0 · bielefeld@bdo.de<br />
BDO Deutsche Warentreuhand AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
westfalen 12/2007<br />
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Recht & Finanzen |<br />
Dipl.-Betriebswirt Horst Wippersteg<br />
einen großen Gestaltungsspielraum für vertragliche<br />
Regelungen.<br />
Bei Stillen Beteiligungen werden die Mitarbeiter/innen<br />
am Gewinn <strong>und</strong> gewöhnlich<br />
(aber nicht zwingend) am Verlust beteiligt. Als<br />
stille Gesellschafter haben sie keinen Einfluss<br />
auf die Geschäftsführung, aber gewisse Informations-<br />
<strong>und</strong> Kontrollrechte. Prinzipiell besteht<br />
auch hier eine hohe Vertragsfreiheit. Von<br />
den vorstehenden Modellen wird bei Mittelständlern<br />
die stille Beteiligung am häufigsten<br />
verwendet, während sich die Belegschaftsaktie<br />
<strong>und</strong> die Genussrechte in der Regel eher für<br />
große Unternehmen eignen.<br />
Der Staat unterstützt Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodelle<br />
auf verschiedenen Wegen:<br />
§ 19a des Einkommensteuergesetzes bietet<br />
den Unternehmen die Möglichkeit, den Mitarbeitern<br />
eine Kapitalbeteiligung verbilligt anzubieten<br />
bzw. einen Zuschuss zu einer Beteiligung<br />
zu geben. Der Zuschuss ist bis zu einem Betrag<br />
von 135 Euro pro Mitarbeiter <strong>und</strong> Jahr steuer<strong>und</strong><br />
sozialversicherungsfrei <strong>und</strong> die Förderung<br />
unterliegt keinen Einkommensgrenzen. Allerdings<br />
darf der Zuschuss nicht mehr als 50 % des<br />
Wertes der Beteiligung ausmachen. Zusätzlich<br />
können betriebliche Kapitalbeteiligungen mittels<br />
vermögenswirksamer Leistungen gefördert<br />
werden. Bei Einhaltung der Einkommensgrenzen<br />
von 17.900 Euro p.a. bei Alleinstehenden<br />
<strong>und</strong> 35.800 Euro p.a. bei zusammen veranlagten<br />
Verheirateten werden bis zu 400 Euro p.a. mit<br />
18 % Sparzulage gefördert.<br />
In vielen Unternehmen stehen die Eigentümer<br />
<strong>und</strong> die Geschäftsführung sowie die Belegschaft<br />
einer Mitarbeiterbeteiligung zwar positiv<br />
gegenüber, zögern aber, den weitreichenden<br />
Schritt einer Eigenkapitalbeteiligung zu gehen.<br />
In diesem Fall kann das Modell eines Mitarbeiterdarlehens<br />
ein „Einstiegsmodell“ sein, um<br />
hiermit erste Erfahrungen zu sammeln <strong>und</strong> dieses<br />
ggf. später auszubauen.<br />
■<br />
Josef Salé, Inhaber der Finanz & Immobilien-Service Treuhand GmbH Paderborn, informiert über Gestaltungsstrategien<br />
<strong>zur</strong> Abgeltungssteuer.<br />
Abgeltungssteuer<br />
Steuerfreie Gestaltungsstrategien<br />
steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
<strong>und</strong> Kirchensteuer.<br />
Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist bis<br />
zum 31.12.2008 geschaffen. Wertpapiere, die<br />
noch vor diesem Stichtag erworben werden,<br />
genießen Bestandschutz <strong>und</strong> werden auch<br />
über das Jahr 2009 hinaus „steuerlich privi-<br />
Im Zuge der Unternehmenssteuerreform<br />
wurde die Einführung einer Abgeltungsteuer<br />
auf Einkünfte aus Kapitalvermögen beschlossen.<br />
Ab dem 1.1.2009 unterliegen Zinsen,<br />
Dividenden <strong>und</strong> Gewinne aus privaten<br />
Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren<br />
<strong>und</strong> Finanzinstrumenten einem Abgeltungslegiertes<br />
Vermögen“ bleiben. Die Erträge aus<br />
Kurszuwächsen von Aktien können weiterhin<br />
komplett steuerfrei vereinnahmt werden.<br />
Dieser wertvolle Bestandschutz gilt bei Investmentfonds<br />
allerdings nur für thesaurierende<br />
Anteilsklassen, sowie direkt gehaltene Aktien.<br />
Ausgenommen von diesem Bestandschutz<br />
Bittner & Cie. GmbH / BVV (seit 1988)<br />
Schwerpunkte: Finanzplanung / Gutachten /<br />
Vermögensoptimierung / Depotgestaltung / Altersversorgung<br />
40 Jahre Arbeit! 20 Jahre Armut?<br />
Ganzheitliche Finanzplanung<br />
…damit Sie DAS MORGEN SCHON HEUTE planen können!<br />
André Bittner (GF) Finanzplaner Sachverständiger für Kapitalanlagen<br />
Heidturmweg 39 33100 Paderborn Telefon (0 52 51) 2 11 47<br />
Internet: www.bittner-cie.de<br />
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