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Instrumente zur Erfolgssteigerung - HLB Dr. Stückmann und Partner

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| Recht & Finanzen<br />

Mit der Unternehmenssteuerreform 2008<br />

entstehen völlig neue steuerliche Rahmenbedingungen<br />

für Investitionen, Finanzierungsgestaltungen,<br />

Rechtsformwahl <strong>und</strong><br />

Ausschüttungspolitik. Alle Unternehmen<br />

sollten dies zum Anlass nehmen, anstehende<br />

Entscheidungen zu überprüfen. Und damit<br />

nicht genug: Mit dem Jahressteuergesetz<br />

2008, das sich noch im Gesetzgebungsverfahren<br />

befindet, stehen weitere Änderungen<br />

bereits an.<br />

■<br />

Von Diplom-Betriebswirt Horst Wippersteg, Steuerberater bei <strong>HLB</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Stückmann</strong> <strong>und</strong> <strong>Partner</strong>, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, Member of <strong>HLB</strong> International, a worldwide Organisation<br />

of Accounting Firms and Business Advisors.<br />

Mitarbeiterbeteiligungsmodelle<br />

<strong>Instrumente</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erfolgssteigerung</strong><br />

Bisher sind es deutschlandweit ca. 3.750 Unternehmen, die die Möglichkeiten<br />

der Mitarbeiterkapitalbeteiligung nutzen, <strong>und</strong> dies durchweg<br />

mit sehr positiven Ergebnissen. Die befragten Firmen stellen höhere Motivation<br />

<strong>und</strong> Arbeitsproduktivität, verstärkte Identifikation der Mitarbeiter<br />

mit dem Unternehmen <strong>und</strong> verbesserte Unternehmensergebnisse fest. Die<br />

Mitarbeiter haben umgekehrt das Gefühl von sicheren Arbeitsplätzen. Das<br />

sind einige Ergebnisse einer aktuellen Studie von A.T. Kearney <strong>und</strong> der<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>Partner</strong>schaft in der Wirtschaft e.V. (AGP).<br />

| Formen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung |<br />

Eigenkapitalbeteiligung durch Belegschaftsaktien oder GmbH-Anteile<br />

Beteiligen sich die Mitarbeiter/innen am Eigenkapital des Unternehmens,<br />

werden sie zu vollwertigen Gesellschaftern. Sie erhalten umfassende<br />

Informations- <strong>und</strong> Mitwirkungsrechte, die denen eines Aktionärs<br />

an der Börse oder eines GmbH-Gesellschafters entsprechen.<br />

Fremdkapitalbeteiligung durch Mitarbeiterdarlehen<br />

Hierbei werden die Mitarbeiter/innen Fremdkapitalgeber. Sie geben<br />

ihrem Unternehmen ein gegen Insolvenz abgesichertes Darlehen für<br />

einen definierten Zeitraum. Im Gegenzug erhalten sie als Gläubiger<br />

eine feste <strong>und</strong>/oder variable Verzinsung. Eine Verlustbeteiligung besteht<br />

nicht.<br />

Für die Beteiligung der Mitarbeiter/innen am Unternehmen gibt es<br />

kein Standardmodell. Vielmehr ist die Wahl des „richtigen“ Modells<br />

abhängig von den verfolgten Zielsetzungen <strong>und</strong> den speziellen Gegebenheiten<br />

des einzelnen Unternehmens. Es gibt allerdings verschiedene<br />

Gr<strong>und</strong>modelle der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Diese unterscheiden<br />

sich prinzipiell danach, wie die Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter/innen<br />

gestaltet wird: Als Eigen-, als Fremdkapital oder als Mischform.<br />

Mischformen: Genussrechte bzw. Stille Beteiligungen<br />

Als Mischformen werden die Kapitalbeteiligungen bezeichnet, die<br />

handelsrechtlich Fremdkapital sind, betriebswirtschaftlich aber wie Eigenkapital<br />

behandelt werden können. Steuerrechtlich kann durch entsprechende<br />

Regelungen gezielt eine Einordnung als Eigenkapital oder<br />

als Fremdkapital erreicht werden. Bei Genussrechten überlassen die<br />

Mitarbeiter/innen dem Unternehmen Kapital, für das sie eine jährliche<br />

Erfolgsbeteiligung erhalten. Sie können sowohl am Gewinn als auch am<br />

Verlust des Unternehmens beteiligt werden, haben aber regelmäßig keine<br />

Stimmrechte oder sonstige Gesellschafterrechte. Genussrechte bieten<br />

Am wohlsten fühlen wir uns dort, wo das Wort „Problem“<br />

durch „Herausforderung“ ersetzt wird: Im Mittelstand<br />

■ Die BDO Deutsche Warentreuhand AG gehört zu den führenden<br />

Gesellschaften für Wirtschaftsprüfung <strong>und</strong> prüfungsnahe Dienstleistungen,<br />

Financial Advisory Services, Steuerberatung <strong>und</strong> wirtschaftsrechtliche<br />

Beratung in Deutschland. R<strong>und</strong> 1.900 Mitarbeiter<br />

an 27 Standorten betreuen nationale <strong>und</strong> internationale Unternehmen<br />

unterschiedlicher Branchen <strong>und</strong> Größen. Mit ca. 30.000<br />

Mitarbeitern in 107 Ländern steht BDO International an fünfter<br />

Stelle der weltweiten Netzwerke von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.<br />

■ Unser Schwerpunkt liegt in der Prüfung <strong>und</strong> Beratung mittelständischer<br />

Unternehmen – dort, wo man auf spezifische Fragen<br />

keine Standardantworten, sondern ein Gespräch von Unternehmer<br />

zu Unternehmer <strong>und</strong> klare Antworten sucht.<br />

■ Informieren Sie sich auf unserer Website www.bdo.de oder rufen<br />

Sie uns bitte an, wenn Sie mehr erfahren möchten.<br />

BDO Westfalen Revision GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Märkische Straße 212-218 · 44141 Dortm<strong>und</strong><br />

Tel. 02 31/41 90 4-0 · dortm<strong>und</strong>@bdo.de<br />

BDO Greiffenhagen GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Viktoriastraße 16-20 · 33602 Bielefeld<br />

Tel. 05 21/520 84-0 · bielefeld@bdo.de<br />

BDO Deutsche Warentreuhand AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

westfalen 12/2007<br />

35


Recht & Finanzen |<br />

Dipl.-Betriebswirt Horst Wippersteg<br />

einen großen Gestaltungsspielraum für vertragliche<br />

Regelungen.<br />

Bei Stillen Beteiligungen werden die Mitarbeiter/innen<br />

am Gewinn <strong>und</strong> gewöhnlich<br />

(aber nicht zwingend) am Verlust beteiligt. Als<br />

stille Gesellschafter haben sie keinen Einfluss<br />

auf die Geschäftsführung, aber gewisse Informations-<br />

<strong>und</strong> Kontrollrechte. Prinzipiell besteht<br />

auch hier eine hohe Vertragsfreiheit. Von<br />

den vorstehenden Modellen wird bei Mittelständlern<br />

die stille Beteiligung am häufigsten<br />

verwendet, während sich die Belegschaftsaktie<br />

<strong>und</strong> die Genussrechte in der Regel eher für<br />

große Unternehmen eignen.<br />

Der Staat unterstützt Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodelle<br />

auf verschiedenen Wegen:<br />

§ 19a des Einkommensteuergesetzes bietet<br />

den Unternehmen die Möglichkeit, den Mitarbeitern<br />

eine Kapitalbeteiligung verbilligt anzubieten<br />

bzw. einen Zuschuss zu einer Beteiligung<br />

zu geben. Der Zuschuss ist bis zu einem Betrag<br />

von 135 Euro pro Mitarbeiter <strong>und</strong> Jahr steuer<strong>und</strong><br />

sozialversicherungsfrei <strong>und</strong> die Förderung<br />

unterliegt keinen Einkommensgrenzen. Allerdings<br />

darf der Zuschuss nicht mehr als 50 % des<br />

Wertes der Beteiligung ausmachen. Zusätzlich<br />

können betriebliche Kapitalbeteiligungen mittels<br />

vermögenswirksamer Leistungen gefördert<br />

werden. Bei Einhaltung der Einkommensgrenzen<br />

von 17.900 Euro p.a. bei Alleinstehenden<br />

<strong>und</strong> 35.800 Euro p.a. bei zusammen veranlagten<br />

Verheirateten werden bis zu 400 Euro p.a. mit<br />

18 % Sparzulage gefördert.<br />

In vielen Unternehmen stehen die Eigentümer<br />

<strong>und</strong> die Geschäftsführung sowie die Belegschaft<br />

einer Mitarbeiterbeteiligung zwar positiv<br />

gegenüber, zögern aber, den weitreichenden<br />

Schritt einer Eigenkapitalbeteiligung zu gehen.<br />

In diesem Fall kann das Modell eines Mitarbeiterdarlehens<br />

ein „Einstiegsmodell“ sein, um<br />

hiermit erste Erfahrungen zu sammeln <strong>und</strong> dieses<br />

ggf. später auszubauen.<br />

■<br />

Josef Salé, Inhaber der Finanz & Immobilien-Service Treuhand GmbH Paderborn, informiert über Gestaltungsstrategien<br />

<strong>zur</strong> Abgeltungssteuer.<br />

Abgeltungssteuer<br />

Steuerfreie Gestaltungsstrategien<br />

steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

<strong>und</strong> Kirchensteuer.<br />

Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist bis<br />

zum 31.12.2008 geschaffen. Wertpapiere, die<br />

noch vor diesem Stichtag erworben werden,<br />

genießen Bestandschutz <strong>und</strong> werden auch<br />

über das Jahr 2009 hinaus „steuerlich privi-<br />

Im Zuge der Unternehmenssteuerreform<br />

wurde die Einführung einer Abgeltungsteuer<br />

auf Einkünfte aus Kapitalvermögen beschlossen.<br />

Ab dem 1.1.2009 unterliegen Zinsen,<br />

Dividenden <strong>und</strong> Gewinne aus privaten<br />

Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren<br />

<strong>und</strong> Finanzinstrumenten einem Abgeltungslegiertes<br />

Vermögen“ bleiben. Die Erträge aus<br />

Kurszuwächsen von Aktien können weiterhin<br />

komplett steuerfrei vereinnahmt werden.<br />

Dieser wertvolle Bestandschutz gilt bei Investmentfonds<br />

allerdings nur für thesaurierende<br />

Anteilsklassen, sowie direkt gehaltene Aktien.<br />

Ausgenommen von diesem Bestandschutz<br />

Bittner & Cie. GmbH / BVV (seit 1988)<br />

Schwerpunkte: Finanzplanung / Gutachten /<br />

Vermögensoptimierung / Depotgestaltung / Altersversorgung<br />

40 Jahre Arbeit! 20 Jahre Armut?<br />

Ganzheitliche Finanzplanung<br />

…damit Sie DAS MORGEN SCHON HEUTE planen können!<br />

André Bittner (GF) Finanzplaner Sachverständiger für Kapitalanlagen<br />

Heidturmweg 39 33100 Paderborn Telefon (0 52 51) 2 11 47<br />

Internet: www.bittner-cie.de<br />

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westfalen 12/2007

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