Haftpflicht - Vs-team.de
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Hilfe, wenn sie am nötigsten ist<br />
Leitgedanke <strong>de</strong>s Opferentschädigungsgesetzes (OEG)<br />
„Wenn es <strong>de</strong>r staatlichen Gemeinschaft trotz ihrer Anstrengungen zur<br />
Verbrechensverhütung nicht gelingt, Gewalttaten völlig zu verhin<strong>de</strong>rn,<br />
so muss sie wenigstens für die Opfer dieser Straftaten einstehen.“<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion<br />
[Hrsg.]: Hilfe für Opfer von Gewalttaten, Bonn 2011, S. 7<br />
Die Medien berichten allzu oft von Überfällen, bei <strong>de</strong>nen Menschen in<br />
aller Öffentlichkeit beraubt, bedroht o<strong>de</strong>r sogar lebensgefährlich verletzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Rund 200.000 Menschen wer<strong>de</strong>n im Jahr Opfer von<br />
Gewalttaten im Sinne <strong>de</strong>s OEG. Täter und Tatmotive rücken schnell in<br />
<strong>de</strong>n Fokus <strong>de</strong>r Öffentlichkeit – im Hintergrund bleiben fast immer die<br />
Opfer und ihr Schicksal. Dabei erlei<strong>de</strong>n diese oft nicht nur körperliche<br />
Beeinträchtigungen. Zu <strong>de</strong>n physischen und psychischen Belastungen<br />
kommen fast immer auch finanzielle Einbußen hinzu – verursacht durch:<br />
8<br />
● lange Krankenhausaufenthalte<br />
● bleiben<strong>de</strong> Dauerfolgen<br />
● hohe Krankenkosten<br />
● Lohneinbußen, Arbeitsplatzverlust<br />
● Verlust <strong>de</strong>r Erwerbsfähigkeit<br />
Schon ab<br />
3 Euro<br />
im Jahr.*<br />
Da die Leistungen <strong>de</strong>s Opferentschädigungsgesetzes in dieser Situation<br />
häufig nicht ausreichen, möchte die RheinLand mit ihrem Privathaftpflicht-Baustein<br />
Opferhilfe <strong>de</strong>n Opfern von Gewaltverbrechen mit<br />
zusätzlichen finanziellen Mitteln helfen.<br />
Neuer Baustein: RheinLand Opferhilfe<br />
Die RheinLand Opferhilfe unterstützt Sie, wenn Sie infolge eines vorsätzlichen,<br />
rechtswidrigen tätlichen Angriffs erwerbsunfähig, hilflos<br />
o<strong>de</strong>r pflegebedürftig sind.<br />
Sie orientiert sich am Opferentschädigungsgesetz und <strong>de</strong>m Leistungskatalog<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetzes (BVG). Dieser umfasst insbeson<strong>de</strong>re<br />
Heilbehandlung <strong>de</strong>r Schädigung, einkommensunabhängige<br />
Rentenleistungen aufgrund <strong>de</strong>r bleiben<strong>de</strong>n Schädigungsfolgen sowie<br />
einkommensabhängige Leistungen mit Lohnersatzfunktion.<br />
Leistungen<br />
Die RheinLand Opferhilfe leistet eine einmalige Kapitalauszahlung bis<br />
zu einer Höhe von 50.000 Euro, sobald Sie uns einen Bewilligungsbescheid<br />
über die Entschädigungsleistung Ihres Versorgungsamtes vorlegen<br />
können. Die Versicherungsleistung <strong>de</strong>r Opferhilfe entspricht <strong>de</strong>n<br />
vor drei Jahren zusammengefassten Leistungen, die in <strong>de</strong>n §§ 30–34<br />
BVG aufgeführt sind. Sie wird zusätzlich zu dieser gesetzlichen Entschädigung<br />
gezahlt und nicht mit dieser verrechnet.<br />
* Single-Tarif: 3 Euro, Partner-Tarif: 6 Euro, Familien-Tarif: 10 Euro