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Haftpflicht - Vs-team.de

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Hilfe, wenn sie am nötigsten ist<br />

Leitgedanke <strong>de</strong>s Opferentschädigungsgesetzes (OEG)<br />

„Wenn es <strong>de</strong>r staatlichen Gemeinschaft trotz ihrer Anstrengungen zur<br />

Verbrechensverhütung nicht gelingt, Gewalttaten völlig zu verhin<strong>de</strong>rn,<br />

so muss sie wenigstens für die Opfer dieser Straftaten einstehen.“<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion<br />

[Hrsg.]: Hilfe für Opfer von Gewalttaten, Bonn 2011, S. 7<br />

Die Medien berichten allzu oft von Überfällen, bei <strong>de</strong>nen Menschen in<br />

aller Öffentlichkeit beraubt, bedroht o<strong>de</strong>r sogar lebensgefährlich verletzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Rund 200.000 Menschen wer<strong>de</strong>n im Jahr Opfer von<br />

Gewalttaten im Sinne <strong>de</strong>s OEG. Täter und Tatmotive rücken schnell in<br />

<strong>de</strong>n Fokus <strong>de</strong>r Öffentlichkeit – im Hintergrund bleiben fast immer die<br />

Opfer und ihr Schicksal. Dabei erlei<strong>de</strong>n diese oft nicht nur körperliche<br />

Beeinträchtigungen. Zu <strong>de</strong>n physischen und psychischen Belastungen<br />

kommen fast immer auch finanzielle Einbußen hinzu – verursacht durch:<br />

8<br />

● lange Krankenhausaufenthalte<br />

● bleiben<strong>de</strong> Dauerfolgen<br />

● hohe Krankenkosten<br />

● Lohneinbußen, Arbeitsplatzverlust<br />

● Verlust <strong>de</strong>r Erwerbsfähigkeit<br />

Schon ab<br />

3 Euro<br />

im Jahr.*<br />

Da die Leistungen <strong>de</strong>s Opferentschädigungsgesetzes in dieser Situation<br />

häufig nicht ausreichen, möchte die RheinLand mit ihrem Privathaftpflicht-Baustein<br />

Opferhilfe <strong>de</strong>n Opfern von Gewaltverbrechen mit<br />

zusätzlichen finanziellen Mitteln helfen.<br />

Neuer Baustein: RheinLand Opferhilfe<br />

Die RheinLand Opferhilfe unterstützt Sie, wenn Sie infolge eines vorsätzlichen,<br />

rechtswidrigen tätlichen Angriffs erwerbsunfähig, hilflos<br />

o<strong>de</strong>r pflegebedürftig sind.<br />

Sie orientiert sich am Opferentschädigungsgesetz und <strong>de</strong>m Leistungskatalog<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetzes (BVG). Dieser umfasst insbeson<strong>de</strong>re<br />

Heilbehandlung <strong>de</strong>r Schädigung, einkommensunabhängige<br />

Rentenleistungen aufgrund <strong>de</strong>r bleiben<strong>de</strong>n Schädigungsfolgen sowie<br />

einkommensabhängige Leistungen mit Lohnersatzfunktion.<br />

Leistungen<br />

Die RheinLand Opferhilfe leistet eine einmalige Kapitalauszahlung bis<br />

zu einer Höhe von 50.000 Euro, sobald Sie uns einen Bewilligungsbescheid<br />

über die Entschädigungsleistung Ihres Versorgungsamtes vorlegen<br />

können. Die Versicherungsleistung <strong>de</strong>r Opferhilfe entspricht <strong>de</strong>n<br />

vor drei Jahren zusammengefassten Leistungen, die in <strong>de</strong>n §§ 30–34<br />

BVG aufgeführt sind. Sie wird zusätzlich zu dieser gesetzlichen Entschädigung<br />

gezahlt und nicht mit dieser verrechnet.<br />

* Single-Tarif: 3 Euro, Partner-Tarif: 6 Euro, Familien-Tarif: 10 Euro

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