1. Vollmacht für die Zulassung eines Kfz - lu-vim.de
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<strong>1.</strong> <strong>Vollmacht</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Kfz</strong><br />
Hiermit bevollmächtige ich /bevollmächtigen wir (Halter/Halterin)<br />
Name, Vorname:<br />
Anschrift:<br />
Herrn / Frau / Firma (Bevollmächtigte (r)):<br />
Name, Vorname<br />
Anschrift:<br />
das nachstehen<strong>de</strong> Fahrzeug auf meinen/unseren Namen zuzulassen und <strong>die</strong><br />
Fahrzeugpapiere in Empfang zu nehmen.<br />
Fahrzeug-I<strong>de</strong>nt. Nr. o<strong>de</strong>r amtliches Kennzeichen <strong>de</strong>s Fahrzeugs:<br />
2. Einverständniserklärung<br />
Ich erkläre mein Einverständnis, dass <strong>de</strong>m Bevollmächtigten meine<br />
kraftfahrzeugsteuerlichen und gebührenrechtlichen Verhältnisse bekannt gegeben<br />
wer<strong>de</strong>n dürfen. Die <strong>Vollmacht</strong> umfasst auch <strong>die</strong> Entgegennahme einer Aufstel<strong>lu</strong>ng <strong>de</strong>r<br />
Kraftfahrzeugsteuer- und Gebührenrückrückstän<strong>de</strong>.<br />
3. Anlagen: Personalausweis o<strong>de</strong>r Reisepass i.V.m. einer<br />
Mel<strong>de</strong>bescheinigung nicht älter als 3 Monate <strong>de</strong>s<br />
<strong>Vollmacht</strong>gebers<br />
und<br />
Personalausweis o<strong>de</strong>r Reisepass <strong>de</strong>s Bevollmächtigen und<br />
Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren<br />
Ort Datum Unterschrift
Erläuterungen:<br />
<strong>1.</strong> <strong>Vollmacht</strong><br />
Sie können sich bei <strong>de</strong>r <strong>Zulassung</strong> <strong>eines</strong> Fahrzeugs durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.<br />
Dazu ist es erfor<strong>de</strong>rlich, dass Sie <strong>die</strong> umseitig abgedruckte <strong>Vollmacht</strong> vollständig ausfüllen und<br />
unterschreiben.<br />
2. Einverständniserklärung<br />
In Bran<strong>de</strong>nburg soll ab <strong>de</strong>m <strong>1.</strong> April 2006 <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>eines</strong> Fahrzeugs Voraussetzung sein,<br />
dass <strong>de</strong>r Halter/<strong>die</strong> Halterin in Bran<strong>de</strong>nburg keine Kraftfahrzeugsteuerrückstän<strong>de</strong> hat. Im Fall <strong>de</strong>r<br />
Bevollmächtigung setzt <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> eine Einverständniserklärung <strong>de</strong>r Fahrzeughalterin / <strong>de</strong>s<br />
Fahrzeughalters voraus, nach <strong>de</strong>r <strong>die</strong> kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen an <strong>de</strong>njenigen, <strong>de</strong>r das<br />
Fahrzeug zulässt, bekannt gegeben wer<strong>de</strong>n dürfen. Im Rahmen <strong>de</strong>r zulassungsrechtlichen Befassung<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Person, <strong>die</strong> das Fahrzeug zulässt, mitgeteilt, dass Rückstän<strong>de</strong> bestehen.<br />
3. Lastschrifteinzugsverfahren<br />
In Bran<strong>de</strong>nburg soll ab <strong>de</strong>m <strong>1.</strong> April 2006 <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>eines</strong> Fahrzeugs <strong>die</strong> Abgabe einer<br />
Ermächtigung zum Einzug <strong>de</strong>r Kraftfahrzeugsteuer vom Konto <strong>de</strong>s Halters/<strong>de</strong>r Halterin bei einem<br />
inländischen Geldinstitut erfor<strong>de</strong>rlich sein. Das Lastschrifteinzugsverfahren bietet Ihnen folgen<strong>de</strong><br />
Vorteile:<br />
- Sie brauchen keine Überweisungsformulare mehr auszufüllen.<br />
- Sie sparen sich <strong>de</strong>n Weg zur Bank o<strong>de</strong>r Sparkasse.<br />
- Sie können <strong>die</strong> rechtzeitige Zah<strong>lu</strong>ng <strong>de</strong>r Kraftfahrzeugsteuer nicht versäumen.<br />
- Sie tragen dazu bei, Verwaltungsaufgaben Kosten sparend zu erfüllen.<br />
Bitte beachten Sie folgen<strong>de</strong> Hinweise:<br />
<strong>1.</strong> Bitte füllen Sie <strong>die</strong> Teilnahmeerklärung sorgfältig aus, unterschreiben Sie sie und legen Sie sie bei<br />
<strong>de</strong>r <strong>Zulassung</strong>sbehör<strong>de</strong> vor. Sie erhalten vor <strong>de</strong>r Abbuchung wie gewohnt einen Steuerbescheid,<br />
aus <strong>de</strong>m sich <strong>die</strong> Höhe und <strong>die</strong> Fälligkeit <strong>de</strong>r Steuer ergeben. Die <strong>Zulassung</strong>sbehör<strong>de</strong> kann Ihnen<br />
hierüber keine Auskünfte erteilen.<br />
2. Für bereits zugelassen Fahrzeuge übersen<strong>de</strong>n Sie <strong>die</strong> Ermächtigung direkt an das zuständige<br />
Finanzamt.<br />
3. Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmel<strong>de</strong>n, erlischt automatisch <strong>die</strong> erteilte Lastschrifteinzugermächtigung.<br />
Bei Anmeldung <strong>eines</strong> neuen Fahrzeugs müssen Sie <strong>de</strong>shalb erneut eine Ermächtigung erteilen.<br />
4. Die Daten zur Bankverbindung wer<strong>de</strong>n im automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet.<br />
Die Weitergabe an Stellen außerhalb <strong>de</strong>r Finanzverwaltung erfolgt nur an Geldinstitute im Rahmen<br />
<strong>die</strong>ses Lastschrifteinzugsverfahrens und bei etwaigen Erstattungen.<br />
5. Eventuelle Än<strong>de</strong>rungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie bitte <strong>de</strong>m Finanzamt mit.<br />
Bitte legen Sie Personalausweis o<strong>de</strong>r Reisepass <strong>de</strong>s <strong>Vollmacht</strong>gebers und <strong>de</strong>s Bevollmächtigten bei<br />
<strong>de</strong>r <strong>Zulassung</strong>sbehör<strong>de</strong> vor.