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die bedeutung der bioethischen wertediskussion für ... - Insieme

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DIE BEDEUTUNG DER BIOETHISCHEN WERTEDISKUSSION<br />

FÜR MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG AM<br />

BEISPIEL DER DEUTSCHEN LEBENSHILFE<br />

Robert Antretter ∗<br />

I.<br />

Fast jeden Tag treiben (Erfolgs-)Meldungen aus den Forschungslabors <strong>die</strong> biomedizinische<br />

Euphorie weiter. Die Molekularmedizin – <strong>die</strong> boomende Wissenschaft des neuen Jahrtausends<br />

– verkündet als zentrale Heilsbotschaft: Krankheit und Leid können beseitigt werden! Auf detaillierte<br />

Nachfrage erfährt man jedoch, dass konkrete Heilungschancen häufig im Ungewissen<br />

bleiben und auf absehbare Zeit in weiter Ferne liegen. Das naturwissenschaftliche Interesse gilt<br />

<strong>der</strong>zeit <strong>der</strong> Diagnostik. Auf <strong>der</strong> Agenda <strong>der</strong> Bioforschung steht <strong>die</strong> umfassende Analyse <strong>der</strong><br />

genetischen Disposition des Menschen, also <strong>die</strong> Feststellung seiner Anfälligkeit <strong>für</strong> Krankheiten<br />

und <strong>die</strong> Überprüfung seiner medizinisch-genetisch fassbaren »Schwächen«. Damit rücken <strong>die</strong><br />

mo<strong>der</strong>nen Forschungs- und Diagnosemethoden in den Blick.<br />

Neben <strong>der</strong> Frage nach <strong>der</strong> Zulässigkeit <strong>der</strong> Präimplantationsdiagnostik (PID) ist <strong>die</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

um <strong>die</strong> rechtlichen Grenzen <strong>der</strong> Forschung an embryonalen Stammzellen Schwerpunkt<br />

<strong>der</strong> gegenwärtigen Gentechnik-Debatte. Seitdem es gelungen ist, embryonale Stammzellen<br />

zu isolieren, setzt <strong>die</strong> Forschung auf <strong>die</strong> Gewinnung solcher Zellen aus lebenden Embryos,<br />

um mittelfristig daraus spezielle Gewebearten (Ersatzorgane) entwickeln zu können. Überzählige<br />

Embryonen entstehen gerade bei <strong>der</strong> PID. Diese umstrittene Diagnostikmethode bietet <strong>die</strong><br />

Möglichkeit, im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf genetische Defizite hin zu untersuchen.<br />

Stellt man bei <strong>der</strong> Untersuchung <strong>der</strong> genetischen Disposition einen Mangel fest, so wird entschieden,<br />

ob <strong>der</strong> Embryo in <strong>die</strong> Gebärmutter <strong>der</strong> Frau eingesetzt o<strong>der</strong> aber – so <strong>der</strong> Fachbegriff<br />

– »verworfen« wird. Ob <strong>die</strong> PID in Deutschland zugelassen werden soll, ist umstritten. Die noch<br />

herrschende Auffassung in <strong>der</strong> Rechtslehre sieht <strong>die</strong> PID als durch das Embryonenschutzgesetz<br />

verboten an. Stammzellenforschung war bislang nur mit abgetriebenen o<strong>der</strong> abgegangenen<br />

Föten erlaubt. Es mehren sich jedoch <strong>die</strong> Stimmen – allen voran Forschung und Industrie –<br />

, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se rechtlichen Grenzen aufweichen wollen. Die Politik steht damit unter wachsendem<br />

Druck, den Weg <strong>für</strong> den Mythos menschlicher Vollkommenheit freizumachen, <strong>der</strong> als Zukunftsmodell<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> selektierende Beseitigung von Krankheit und Behin<strong>der</strong>ung steht.<br />

II.<br />

Das aussortierende Streben nach dem »perfekten« Menschen hat eine Kehrseite: Menschliche<br />

Embryonen werden damit zu blossen Forschungsobjekten herabgestuft. In <strong>die</strong>ser Instrumentalisierung<br />

<strong>der</strong> Embryonen liegt <strong>der</strong> »Dammbruch«, <strong>der</strong> vor allem <strong>die</strong> behin<strong>der</strong>ten Menschen beunruhigt,<br />

<strong>der</strong>en Behin<strong>der</strong>ung angeboren ist und sich we<strong>der</strong> heilen noch beseitigen lässt. Die Ge-<br />

∗ Präsident <strong>der</strong> Lebenshilfe Deutschland, Mitglied <strong>der</strong> Ethikkommission des Landes Bayern,<br />

Bundestagsabgeordneter bis 1998<br />

Ein lebenswertes Leben? Keine Frage! – insieme zur Biomedizin Seite 1 von 3


fahr ist gross, dass <strong>die</strong> Zulassung <strong>der</strong> Selektion im embryonalen Stadium <strong>der</strong> Diskriminierung<br />

behin<strong>der</strong>ten Lebens Vorschub leistet und Eltern behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong> in Zukunft unter den Druck<br />

<strong>der</strong> Frage geraten, warum sie sich gegen eine präventive Diagnostik bzw. <strong>für</strong> das »Risiko« <strong>der</strong><br />

Geburt eines behin<strong>der</strong>ten Kindes entschieden haben. Es kommt daher <strong>für</strong> <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> in <strong>der</strong><br />

Verantwortung <strong>für</strong> Menschen mit geistiger Behin<strong>der</strong>ung stehen, darauf an, <strong>die</strong> Janusköpfigkeit<br />

des medizinischen Fortschritts sichtbar zu machen und ethische Grenzen des menschlichen<br />

Erkenntnisdrangs einzufor<strong>der</strong>n. Es gilt klarzumachen, dass Leben mehr ist als ein biologisches<br />

Kapital, das primär forschungs- und wirtschaftspolitischen Dispositionen unterliegt. In <strong>der</strong> aktuellen<br />

Diskussion werden solche Einwände <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenverbände häufig beiseite geschoben.<br />

Dies belegt etwa <strong>die</strong> Zusammensetzung des »Nationalen Ethikrats«, in den das Bundeskanzleramt<br />

keinen Vertreter <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenverbände berufen hat. Gleichwohl stehen <strong>die</strong> Behin<strong>der</strong>tenorganisationen<br />

mit ihren Bedenken nicht allein: Gerade <strong>die</strong> Kirchen haben sich bisher ebenso<br />

standhaft gegen <strong>die</strong> sich abzeichnenden Verwerfungen <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Biomedizin gestellt.<br />

Sie warnen etwa im Zusammenhang mit <strong>der</strong> PID zu Recht davor, einer weit verbreiteten dumpfen<br />

Mentalität nachzugeben, <strong>für</strong> <strong>die</strong> vor allem das gesunde und kräftige Leben lebenswert ist.<br />

Prof. Linus Geisler etwa bezeichnet <strong>die</strong> PID als prototypisch <strong>für</strong> eine biomedizinische Technologie,<br />

<strong>die</strong> vor<strong>der</strong>gründig dem ethisch wertvoll erscheinenden Ziel »gesundes Kind« <strong>die</strong>ne, in Wirklichkeit<br />

aber ein Szenario unterschiedlicher Wertigkeiten menschlichen Lebens eröffne und <strong>der</strong><br />

Selektion von unten Vorschub leiste. Bischof Kamphaus hat in seiner beeindruckenden Rede<br />

anlässlich <strong>der</strong> Gründung des Instituts »Mensch, Ethik und Wissenschaft« am 1. März <strong>die</strong>ses<br />

Jahres erklärt: »Behin<strong>der</strong>te sind <strong>der</strong> Ernstfall, in dem sich <strong>die</strong> Unantastbarkeit <strong>der</strong> Würde des<br />

Menschen zu bewähren hat (…). Immer aber wird <strong>die</strong> Würde eines Menschen verwechselt mit<br />

dem, was oft unbedacht als Wert o<strong>der</strong> Unwert eines Lebens bezeichnet wird. Der Mensch hat<br />

[jedoch] nicht Wert, <strong>der</strong> Mensch hat Würde.« Getragen von <strong>der</strong> Idee, dem Mythos vom »perfekten«<br />

Menschen zu wi<strong>der</strong>stehen, sind <strong>die</strong> Behin<strong>der</strong>tenverbände somit verstärkt in <strong>der</strong> Pflicht,<br />

sich in den grossen öffentlichen Diskurs über <strong>die</strong> Grundlagen und Grenzen <strong>der</strong> Gentechnik einzubringen.<br />

Es gilt, eine Wissenschaftsethik einzufor<strong>der</strong>n, <strong>die</strong> jenseits <strong>der</strong> Fixierung auf das<br />

Machbare das lebens<strong>die</strong>nlich Vertretbare zum Leitprinzip des medizinischen Fortschritts erklärt<br />

und den Menschen in seiner Würde und Individualität – mit seinen Stärken und Schwächen –<br />

achtet.<br />

III.<br />

Wie notwendig eine solche Wissenschaftsethik ist, sei zunächst anhand <strong>der</strong> neu aufkommenden<br />

Diskussion um das Abtreibungsrecht skizziert, <strong>die</strong> im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Debatte über<br />

<strong>die</strong> Zulässigkeit <strong>der</strong> PID entstanden ist. Um <strong>die</strong> Zulassung <strong>der</strong> PID im deutschen Rechtssystem<br />

zu begründen, argumentieren <strong>die</strong> Be<strong>für</strong>worter einer Legalisierung <strong>der</strong> PID, dass <strong>die</strong> Beibehaltung<br />

bzw. eine Festschreibung ihres Verbots in einem Wertungswi<strong>der</strong>spruch zu den strafrechtlichen<br />

Regelungen des Abtreibungsrechts (§§ 218 ff. StGB) stehe. Da <strong>die</strong> deutsche Rechtsordnung<br />

bereits <strong>die</strong> Tötung wesentlich weiter entwickelter ungeborener Kin<strong>der</strong> gestatte, könne man<br />

nicht gleichzeitig verbieten, einen im Reagenzglas gezüchteten Embryo wegen eines genetischen<br />

Defekts »zu verwerfen«, also gar nicht erst in den Mutterleib einzusetzen. Aus <strong>die</strong>ser<br />

»ungleichen« Behandlung angeblich vergleichbarer Fälle wird dann <strong>die</strong> For<strong>der</strong>ung abgeleitet:<br />

Die in den §§ 218 ff. StGB getroffenen Wertentscheidungen gebieten <strong>die</strong> Zulassung <strong>der</strong> PID.<br />

Ein so konstruierter Wertungswi<strong>der</strong>spruch verkürzt jedoch den Blick auf <strong>die</strong> unterscheidenden<br />

Umstände, <strong>die</strong> einem Schwangerschaftsabbruch und einer PID jeweils zugrunde liegen. Denn<br />

eine eugenische Selektion in <strong>der</strong> Petrischale ist mit einem Abbruch aufgrund einer (medizinischen)<br />

Notlage <strong>der</strong> Frau nicht zu vergleichen. Mit <strong>der</strong> Zulassung <strong>der</strong> PID würde <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

dokumentieren, dass <strong>die</strong> Selektion behin<strong>der</strong>ten Lebens rechtlich akzeptiert werden soll. Wer<br />

jedoch <strong>die</strong> Benachteiligung behin<strong>der</strong>ter Menschen ausschließen will, darf ein <strong>der</strong>art fatales Signal<br />

nicht setzen! Die Lebenshilfe hat sich in <strong>die</strong>sem Sinne gegen den auf eine Teillegalisierung<br />

<strong>der</strong> PID gerichteten Entwurf <strong>der</strong> FDP-Bundestagsfraktion gewandt und ein umfassendes Papier<br />

vorgelegt, das <strong>die</strong> Gründe <strong>für</strong> eine Ablehnung <strong>der</strong> PID grundlegend entwickelt.<br />

Ein lebenswertes Leben? Keine Frage! – insieme zur Biomedizin Seite 2 von 3


IV.<br />

Es gilt ebenso deutlich zu machen, dass eine humane Gesellschaft ohne Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />

nicht vorstellbar ist. Wer mit <strong>die</strong>sen Menschen zusammenlebt und -arbeitet, weiss, wie<br />

gross z. B. ihre emotionale Ausstrahlung ist und wie positiv sie auf ihr Umfeld einwirken. Damit<br />

hängt eine klare Positionierung innerhalb <strong>der</strong> Gentechnik-Debatte zusammen: Der Schutz <strong>der</strong><br />

Menschenwürde ist unteilbar, und <strong>die</strong>ser Grundsatz strahlt notwendig auch auf den Embryonenschutz<br />

aus. Der umfassende staatliche Schutz <strong>für</strong> Leben und Menschenwürde muss dem<br />

Leben bereits in seinen frühesten Entwicklungsphasen gelten. Als Beginn des menschlichen<br />

Lebens ist deshalb <strong>der</strong> frühestmögliche Zeitpunkt anzunehmen – <strong>die</strong> Verschmelzung von Samen<br />

und Eizelle. Von <strong>die</strong>sem Zeitpunkt an sind alle wesentlichen Voraussetzungen da<strong>für</strong> gegeben,<br />

dass es nach Einnistung in <strong>die</strong> Gebärmutter und nach Durchlaufen aller an<strong>der</strong>en Entwicklungsphasen<br />

zur Geburt eines Menschen kommen kann. Der in-vitro erzeugte Embryo ist daher<br />

– auch vor <strong>der</strong> Nidation – uneingeschränkter Träger <strong>der</strong> grundrechtlichen Menschenwürde. Jede<br />

Argumentation, einen späteren Zeitpunkt als den <strong>der</strong> Befruchtung als massgebend <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Zuerkennung <strong>der</strong> Menschenwürde zu bestimmen, eröffnet <strong>die</strong> Möglichkeit, menschliche Existenz,<br />

<strong>die</strong> nicht den jeweils vertretenen Kriterien des Menschseins entspricht, so zu definieren,<br />

dass sie aus dem Schutz des Grundgesetzes herausfällt.<br />

Dieses Grundverständnis hat Konsequenzen: Der Zweck, medizinische Heilungsverfahren zu<br />

entwickeln, kann nicht das Mittel heiligen, grundrechtlich geschützte Embryos zu vernichten und<br />

sie gleichzeitig als Rohstofflieferanten <strong>für</strong> Forschungszwecke zu instrumentalisieren. Künstliche<br />

Befruchtung von Eizellen (IVF) darf ausschliesslich zum Zwecke <strong>der</strong> Schwangerschaft durchgeführt<br />

werden, niemals zum Zwecke <strong>der</strong> Forschung. Der aktuell diskutierte Import von Stammzellen<br />

(zum Zwecke <strong>der</strong> Forschung) zielt jedoch gerade auf <strong>die</strong>se Instrumentalisierung ab. Die<br />

Einfuhr hebt den einst unumstrittenen Konsens zwischen den Parteien über den uneingeschränkten<br />

Schutz menschlicher Embryonen auf. Auf <strong>die</strong>sen absoluten Schutz hatte man sich<br />

im Jahre 1990 bei <strong>der</strong> Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) verständigt. Es<br />

ist wi<strong>der</strong>sprüchlich, <strong>die</strong>sen Schutz einerseits aufrechterhalten zu wollen, um ihn gleichzeitig<br />

durch Ausnutzung einer Gesetzeslücke mit einer Importerlaubnis zu umgehen. Wenn man <strong>für</strong><br />

Embryonen im Inland das hohe Schutzniveau des ESchG erhalten will, kann man nicht gleichzeitig<br />

auf ausländische Forschungsoptionen zurückgreifen, <strong>die</strong> gerade <strong>die</strong>ses Schutzniveau<br />

unterschreiten. Im Ergebnis – das ist abzusehen – wird <strong>der</strong> Import eine Abschwächung des vom<br />

Gesetzgeber normierten hohen Schutzniveaus <strong>für</strong> Embryonen in-vitro bewirken.<br />

Daraus folgt: Die Einfuhr embryonaler Stammzellen ist abzulehnen, da <strong>die</strong> ihm zugrunde liegende<br />

Handlung – <strong>die</strong> Vernichtung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen – ethisch<br />

und rechtlich nicht zu rechtfertigen ist. Ein Import kann nur als (moralische) Legitimation <strong>der</strong><br />

Herstellung von Stammzelllinien im Inland verstanden werden. Darüber hinaus präjudiziert ein<br />

solcher Schritt zukünftige Entscheidungen über <strong>die</strong> Zulässigkeit <strong>der</strong> Gewinnung embryonaler<br />

Stammzellen und ist auch unter <strong>die</strong>sem Gesichtspunkt nicht zu rechtfertigen. Genau aus <strong>die</strong>sem<br />

Grund war und ist <strong>die</strong> Debatte über Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler<br />

Stammzellen mit grossem Engagement kritisch zu begleiten. Erkennbar bleibt <strong>die</strong> Gefahr, dass<br />

Embryonen ihren Subjektcharakter verlieren und mehr und mehr <strong>für</strong> Forschungszwecke »objektiviert«<br />

werden. Deshalb ist nach <strong>der</strong> Entscheidung des Bundestags <strong>für</strong> eine teilweise zulässige<br />

Importerlaubnis daran zu erinnern, dass das auf <strong>die</strong>ser Grundlage<br />

entwickelte Stammzellgesetz <strong>die</strong> Einfuhr und <strong>die</strong> Verwendung embryonaler Stammzellen weiterhin<br />

grundsätzlich verbietet. Die Lebenshilfe wird in <strong>die</strong>sem Zusammenhang darauf achten<br />

müssen, dass <strong>der</strong> im Grundsatz restriktive Beschluss vom 30. Januar<br />

2002 im Rahmen <strong>der</strong> nun verabschiedeten Regelungen zur Einfuhr und Verwendung menschlicher<br />

embryonaler Stammzellen nicht verwässert wird.<br />

Ein lebenswertes Leben? Keine Frage! – insieme zur Biomedizin Seite 3 von 3

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