ZUSICHERUNG UND FREIZEICHNUNG - Baur Hürlimann
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Rechtswirkungen des Katasters der<br />
belasteten Standorte (KBS)<br />
• Der KBS hat keine Publizitätswirkungen. Die Eintragungen<br />
werden im Grundbuch nicht einmal angemerkt.<br />
• Zu unterscheiden vom sog. Altlastenverdachtsflächenkataster.<br />
• Gilt ein Katastereintrag als arglistig verschwiegen, wenn der<br />
Verkäufer den Käufer nicht aufklärt?<br />
• Muss der Käufer den Katastereintrag bei Anwendung<br />
gewöhnlicher Aufmerksamkeit vorvertraglich erkennen (Art.<br />
200 Abs. 2 OR)?<br />
• Muss der Käufer den Katastereintrag im Rahmen seiner<br />
Prüfungsobliegenheit erkennen?<br />
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