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ZUSICHERUNG UND FREIZEICHNUNG - Baur Hürlimann

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Rechtswirkungen des Katasters der<br />

belasteten Standorte (KBS)<br />

• Der KBS hat keine Publizitätswirkungen. Die Eintragungen<br />

werden im Grundbuch nicht einmal angemerkt.<br />

• Zu unterscheiden vom sog. Altlastenverdachtsflächenkataster.<br />

• Gilt ein Katastereintrag als arglistig verschwiegen, wenn der<br />

Verkäufer den Käufer nicht aufklärt?<br />

• Muss der Käufer den Katastereintrag bei Anwendung<br />

gewöhnlicher Aufmerksamkeit vorvertraglich erkennen (Art.<br />

200 Abs. 2 OR)?<br />

• Muss der Käufer den Katastereintrag im Rahmen seiner<br />

Prüfungsobliegenheit erkennen?<br />

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