Volltext - Wolfgang Hien
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Knochens gekommen war. In allen Fällen war es nach Angaben der Patienten<br />
nach mehrmonatlicher Eiterungen zum Abgang von größeren oder kleineren<br />
Knochenstücken gekommen und der objektive Befund zur Zeit unserer<br />
Untersuchung war geeignet, diese Angaben – soweit er sie nicht mit vollster<br />
Evidenz bewies – wenigstens in höchstem Grade wahrscheinlich zu machen.<br />
Wir glauben so alle Fehlerquellen, die die Nekrose häufiger erscheinen lassen<br />
könnten, als sie wirklich ist, vermieden zu haben, und nur sichergestellte Fälle<br />
in unserer Zusammenstellung zu haben. Hingegen gelang es uns selbstverständlich<br />
nicht, wirklich alle Fälle von Phosphornekrose, die unter der<br />
Arbeiterschaft eines Betriebes vorgekommen waren, zu ermitteln. Die leichteren<br />
Fälle entgehen häufig der Kenntnis der Mitarbeiter und kamen daher nur<br />
vereinzelt zu unserer Kenntnis.<br />
Zu weiteren Lücken in der Vollständigkeit unserer Erhebungen führt dann der<br />
Umstand, dass es in vielen Orten nicht gelang, mit der gesamten Arbeiterschaft<br />
eines Betriebes in Fühlung zu treten. War es in dem einen Falle nicht möglich,<br />
Anknüpfungspunkte in allen Ortschaften, aus denen sich die Arbeiterschaft einer<br />
Fabrik rekrutiert, zu gewinnen, so war es in anderen Fällen wieder nicht<br />
möglich, mit allen Schichten der Arbeiterschaft (z. B. den weiblichen Arbeitern)<br />
in Verbindung zu treten. Auch von den vor längerer Zeit Ausgewanderten,<br />
besonders aber von allen Verstorbenen, werden wahrscheinlich zahlreiche Fälle<br />
nicht zu unserer Kenntnis gelangt sein, und zwar werden, da – je weiter wir<br />
zurückgehen – der Prozentsatz der inzwischen Ausgewanderten und Verstorbenen<br />
ein um so größerer sein muss, auch unsere Ausweise um so lückenhafter<br />
sein, auf je weiter zurückliegende Zeiträume sie sich erstrecken; wir werden<br />
deshalb im folgenden hauptsächlich nur die aus dem letzten Jahrzehnt<br />
stammenden Fälle berücksichtigen, wollen aber nur nochmals darauf hinweisen,<br />
dass auch diese nicht den Anspruch erheben können, alle vorgekommenen Fälle<br />
erfasst zu haben.“ (Teleky 1907, S. 64-67)<br />
Er erwähnen ist auch hier, dass Teleky sich in den darauf folgenden Jahren sehr<br />
ausführlich mit der Validität von Krankenkassendaten auseinandersetzt und<br />
Möglichkeiten und Grenzen ihrer Nutzbarmachung für die Arbeitsmedizin auslotet<br />
(vg. Teleky 1926, S. 12-20). Ein Blick auf das Methodeninstrumentarium der heutigen<br />
Arbeitsmedizin zeigt leider, gemessen an den von Teleky geforderten Standards, ihre<br />
offenkundige Bescheidenheit. Hier ist nicht der Ort, die Gründe hierfür zu diskutieren.<br />
Doch sollte, wenn Daten zur kollektiven Situation eines Betriebes bzw. einer<br />
Berufsgruppe fehlen, bedacht werden, dass gutachterliche Aussagen über Personen,<br />
die durch Intoxikationen zu Schaden gekommen sind, nicht als klinische Einzelfallbetrachtung<br />
und schon gar nicht hinsichtlich hereditärer Aspekte gedeutet werden<br />
dürfen. Das Mindeste, was verlangt werden kann, ist die Suche nach möglichen<br />
weiteren Erkrankungsfällen im gleichen Betrieb, in der gleichen Abteilung oder in der<br />
gleichen Berufsgruppe. Hier bieten die heutigen Kommunikationstechniken deutlich<br />
bessere Hilfe als die, die vor 100 Jahren zur Verfügung standen.