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Volltext - Wolfgang Hien

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Knochens gekommen war. In allen Fällen war es nach Angaben der Patienten<br />

nach mehrmonatlicher Eiterungen zum Abgang von größeren oder kleineren<br />

Knochenstücken gekommen und der objektive Befund zur Zeit unserer<br />

Untersuchung war geeignet, diese Angaben – soweit er sie nicht mit vollster<br />

Evidenz bewies – wenigstens in höchstem Grade wahrscheinlich zu machen.<br />

Wir glauben so alle Fehlerquellen, die die Nekrose häufiger erscheinen lassen<br />

könnten, als sie wirklich ist, vermieden zu haben, und nur sichergestellte Fälle<br />

in unserer Zusammenstellung zu haben. Hingegen gelang es uns selbstverständlich<br />

nicht, wirklich alle Fälle von Phosphornekrose, die unter der<br />

Arbeiterschaft eines Betriebes vorgekommen waren, zu ermitteln. Die leichteren<br />

Fälle entgehen häufig der Kenntnis der Mitarbeiter und kamen daher nur<br />

vereinzelt zu unserer Kenntnis.<br />

Zu weiteren Lücken in der Vollständigkeit unserer Erhebungen führt dann der<br />

Umstand, dass es in vielen Orten nicht gelang, mit der gesamten Arbeiterschaft<br />

eines Betriebes in Fühlung zu treten. War es in dem einen Falle nicht möglich,<br />

Anknüpfungspunkte in allen Ortschaften, aus denen sich die Arbeiterschaft einer<br />

Fabrik rekrutiert, zu gewinnen, so war es in anderen Fällen wieder nicht<br />

möglich, mit allen Schichten der Arbeiterschaft (z. B. den weiblichen Arbeitern)<br />

in Verbindung zu treten. Auch von den vor längerer Zeit Ausgewanderten,<br />

besonders aber von allen Verstorbenen, werden wahrscheinlich zahlreiche Fälle<br />

nicht zu unserer Kenntnis gelangt sein, und zwar werden, da – je weiter wir<br />

zurückgehen – der Prozentsatz der inzwischen Ausgewanderten und Verstorbenen<br />

ein um so größerer sein muss, auch unsere Ausweise um so lückenhafter<br />

sein, auf je weiter zurückliegende Zeiträume sie sich erstrecken; wir werden<br />

deshalb im folgenden hauptsächlich nur die aus dem letzten Jahrzehnt<br />

stammenden Fälle berücksichtigen, wollen aber nur nochmals darauf hinweisen,<br />

dass auch diese nicht den Anspruch erheben können, alle vorgekommenen Fälle<br />

erfasst zu haben.“ (Teleky 1907, S. 64-67)<br />

Er erwähnen ist auch hier, dass Teleky sich in den darauf folgenden Jahren sehr<br />

ausführlich mit der Validität von Krankenkassendaten auseinandersetzt und<br />

Möglichkeiten und Grenzen ihrer Nutzbarmachung für die Arbeitsmedizin auslotet<br />

(vg. Teleky 1926, S. 12-20). Ein Blick auf das Methodeninstrumentarium der heutigen<br />

Arbeitsmedizin zeigt leider, gemessen an den von Teleky geforderten Standards, ihre<br />

offenkundige Bescheidenheit. Hier ist nicht der Ort, die Gründe hierfür zu diskutieren.<br />

Doch sollte, wenn Daten zur kollektiven Situation eines Betriebes bzw. einer<br />

Berufsgruppe fehlen, bedacht werden, dass gutachterliche Aussagen über Personen,<br />

die durch Intoxikationen zu Schaden gekommen sind, nicht als klinische Einzelfallbetrachtung<br />

und schon gar nicht hinsichtlich hereditärer Aspekte gedeutet werden<br />

dürfen. Das Mindeste, was verlangt werden kann, ist die Suche nach möglichen<br />

weiteren Erkrankungsfällen im gleichen Betrieb, in der gleichen Abteilung oder in der<br />

gleichen Berufsgruppe. Hier bieten die heutigen Kommunikationstechniken deutlich<br />

bessere Hilfe als die, die vor 100 Jahren zur Verfügung standen.

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