Arbeitssicherheit Brandschutz im Betrieb
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Nach manueller oder automatischer Auslösung setzt ein Treibgas den<br />
Löschmittelbehälter unter Druck und bläst die erforderliche Pulvermenge als<br />
großvolumige Wolke aus den Löschdüsen. Man n<strong>im</strong>mt dabei gewisse<br />
Verunreinigungen durch das Löschpulver in Kauf, da es <strong>im</strong> Gegensatz zu den<br />
Löschgasen Personen kaum gefährdet.<br />
Schaumlöschanlagen<br />
Schaumlöschanlagen werden hauptsächlich dort verwendet, wo es gilt größere<br />
Flüssigkeitsbrände abzulöschen.<br />
Durch Mischerpumpen wird Schaum aus den Komponenten Wasser,<br />
Schaummittel und Luft mechanisch erzeugt. Der Löscheffekt wird dabei zum<br />
einen durch die Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr durch Abdeckung der<br />
brennenden Oberfläche und zum anderen durch die Kühlwirkung erzielt.<br />
Friteusen und Fettbackgeräte<br />
Feuerlöscher<br />
Für Fritiereinrichtungen bis 50 Liter Gesamtfüllmenge ist ein Feuerlöscher mit<br />
nachgewiesener Eignung zum Löschen von Fettbränden bereit zu halten.<br />
Die Eignung des Feuerlöschers zum Löschen von Fettbränden muss durch eine<br />
Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein.<br />
Das Löschen von Fettbränden an Fritiereinrichtungen mit Löschdecken kann<br />
nach den bisherigen Erfahrungen nicht mehr zugelassen werden, weil dies mit<br />
einem unvertretbaren Verbrennungsrisiko verbunden ist.<br />
Mit reinem Wasser darf auf keinen Fall gelöscht werden, da es sonst zu einer<br />
„Fettexplosion“ kommt.<br />
Löschanlagen<br />
Für Fritiereinrichtungen ab einer Gesamtfüllmenge von 50 Liter ist eine geeignete<br />
ortsfeste Feuerlöscheinrichtung/Feuerlöschanlage zu installieren (Abb. 6).<br />
Unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen kann auf eine ortsfeste Feuerlöscheinrichtung<br />
bis zu einer Füllmenge von 100 l verzichtet werden.<br />
Näheres hierzu regelt die BGR 111 „Arbeiten in Küchenbetrieben“.<br />
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