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Erlaubte Sonntagsverkäufe in den Kantonen - Stadt- und ...

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Argumentarium<br />

Vier bewilligungsfreie <strong>Sonntagsverkäufe</strong> im<br />

Kanton Solothurn<br />

Ausgangslage<br />

Am 21. Dezember 2007 hiess das B<strong>und</strong>esparlament e<strong>in</strong>e Initiative von Nationalrat Kurt Wasserfallen<br />

gut. Der Artikel 19 des eidgenössischen Arbeitsgesetzes wurde wie folgt ergänzt:<br />

Die Kantone können höchstens vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an <strong>den</strong>en Arbeitnehmer<br />

<strong>in</strong> Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt wer<strong>den</strong> dürfen.<br />

Der Gr<strong>und</strong> für diese Änderung besteht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em B<strong>und</strong>esgerichtsentscheid: Bis anh<strong>in</strong> verbot<br />

das B<strong>und</strong>esgericht die globale Bewilligung von <strong>Sonntagsverkäufe</strong>n. Das vorliegende Gesetz<br />

schafft nun Rechtssicherheit <strong>und</strong> Klarheit.<br />

Ziel war es, maximal vier <strong>Sonntagsverkäufe</strong> gesetzlich zu erlauben, ohne dass die betroffenen<br />

Geschäfte e<strong>in</strong>en besonderen Nachweis zu erbr<strong>in</strong>gen hätten. Momentan ist die Beschäftigung<br />

von Arbeitnehmen<strong>den</strong> an Sonntagen ist gr<strong>und</strong>sätzlich verboten. Ausnahmen dazu<br />

s<strong>in</strong>d bewilligungspflichtig <strong>und</strong> nur unter restriktiven Voraussetzungen erlaubt. Durch die<br />

Kann-Formulierung <strong>in</strong> der Gesetzesänderung wurde <strong>den</strong> <strong>Kantonen</strong> freie Hand gelassen, ob<br />

sie von dieser Regelung Gebrauch machen wollen oder nicht. Der Regierungsrat des Kantons<br />

Solothurn sprach sich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Botschaft zum E<strong>in</strong>führungsgesetz zum B<strong>und</strong>esgesetz<br />

über die Arbeit <strong>in</strong> Industrie, Gewerbe <strong>und</strong> Handel vom 24. November 2009 klar für e<strong>in</strong>e Umsetzung<br />

aus. Der Kantonsrat teilte diese Ansicht <strong>und</strong> nahm das Gesetz an. Da aber die nötige<br />

Zweidrittelsmehrheit verpasst wurde, untersteht das Gesetz dem obligatorischen Referendum.<br />

Es kommt deshalb am 13. Juni 2010 zur Volksabstimmung.<br />

Warum <strong>Sonntagsverkäufe</strong>?<br />

<strong>Sonntagsverkäufe</strong> entsprechen e<strong>in</strong>em echten Bedürfnis breiter Bevölkerungsschichten das<br />

beweisen die zahlreiche K<strong>und</strong>schaft <strong>in</strong> Tankstellen-, Bahnhofshops <strong>und</strong> Bäckereien. Die<br />

zwei bisherigen allgeme<strong>in</strong>en <strong>Sonntagsverkäufe</strong> im Advent s<strong>in</strong>d etabliert <strong>und</strong> beliebt. Bis anh<strong>in</strong><br />

verbot das B<strong>und</strong>esgericht aber die globale Bewilligung von <strong>Sonntagsverkäufe</strong>n. Das vorliegende<br />

Gesetz schafft nun Rechtssicherheit <strong>und</strong> Klarheit.<br />

Warum aber 4 <strong>Sonntagsverkäufe</strong>?<br />

Erfahrungsgemäss können viele Branchen wie Gärtnereien, der Möbel-, Auto-, oder Zweiradhandel<br />

kaum vom Weihnachtsgeschäft profitieren. Für diese Geschäfte wäre e<strong>in</strong> Sonntagsverkauf<br />

im Frühl<strong>in</strong>g oder Herbst wesentlich <strong>in</strong>teressanter. Um allen Detailhändlern gleich<br />

lange Spiesse zu ermöglichen, soll deshalb der vom B<strong>und</strong>esgesetzgeber vorgegebene Spielraum<br />

genutzt wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> zwei Sonntage für <strong>den</strong> Saisonverkauf genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Solothurner Komitee JA zu e<strong>in</strong>em starken Kanton Solothurn<br />

Postfach 1531 4502 Solothurn


Was bedeutet dies für die Arbeitnehmen<strong>den</strong>?<br />

Die Arbeitnehmen<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong> durch das Eidgenössische Arbeitsgesetz dreifach geschützt.<br />

Ihre Zustimmung zur Sonntagsarbeit ist unbed<strong>in</strong>gt erforderlich, sie haben das Recht<br />

auf 50 Prozent Lohnzuschlag <strong>und</strong> sie s<strong>in</strong>d berechtigt e<strong>in</strong>en Ersatzruhetag <strong>in</strong> der darauffolgen<strong>den</strong><br />

Woche zu beziehen. Gerade für Leute aus ärmeren Verhältnissen, für Wiedere<strong>in</strong>steiger<br />

oder Stu<strong>den</strong>ten könnte dies e<strong>in</strong> sehr <strong>in</strong>teressanter Zusatzverdienst se<strong>in</strong>.<br />

Wollen die Geschäfte überhaupt am Sonntag öffnen?<br />

Die Geschäfte s<strong>in</strong>d nicht gezwungen an <strong>den</strong> vier Sonntagen zu öffnen. Sie wer<strong>den</strong> dies<br />

demnach nur tun, wenn es sich auch rentiert. Da sie das Verkaufspersonal wesentlich höher<br />

entlöhnen müssen, wer<strong>den</strong> sich die Geschäfte gut überlegen, ob das Kosten-Nutzen-<br />

Verhältnis stimmt.<br />

Die Kle<strong>in</strong>en profitieren.<br />

Gerade für die kle<strong>in</strong>en <strong>und</strong> mittleren Unternehmen (KMU) wäre die neue Regelung sehr<br />

wichtig. Heute muss jedes Geschäft für <strong>den</strong> Sonntagsverkauf e<strong>in</strong>e spezielle Bewilligung e<strong>in</strong>holen<br />

<strong>und</strong> diverse Nachweise erbr<strong>in</strong>gen. Diese kostspielige <strong>und</strong> umständliche Prozedur würde<br />

wegfallen. Ausserdem s<strong>in</strong>d die KMU heutzutage gegenüber <strong>den</strong> grossen Ketten benachteiligt.<br />

Letztere können mittels ihrer Lä<strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Tankstellenshops, Bahnhöfen, Flughäfen<br />

<strong>und</strong> Autobahnraststätten bereits jetzt am Sonntag offenhalten. Können auch die kle<strong>in</strong>en Geschäfte<br />

an vier Sonntagen im Jahr offen halten, so gew<strong>in</strong>nen gerade die kle<strong>in</strong>en Lä<strong>den</strong> <strong>in</strong><br />

ländlichen Gebieten K<strong>und</strong>schaft zurück.<br />

Ke<strong>in</strong> Wildwuchs im Kanton.<br />

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die <strong>Sonntagsverkäufe</strong> im Advent jeweils auf die bei<strong>den</strong> dem<br />

24. Dezember vorangehen<strong>den</strong> Sonntage fallen. Für die bei<strong>den</strong> Saisonverkäufe haben die<br />

Sozialpartner (Gewerkschaftsb<strong>und</strong> des Kantons Solothurn <strong>und</strong> Kantonal-Solothurnischer<br />

Gewerbeverband) e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Vorschlagsrecht. Endgültig wer<strong>den</strong> diese vom Regierungsrat<br />

festgelegt. Die e<strong>in</strong>zelnen Geschäfte können also nicht selber festlegen, an welchen<br />

Sonntagen sie geöffnet haben wollen. Es wäre lediglich e<strong>in</strong>e regionale Regelung möglich,<br />

was jedoch wenn immer möglich verh<strong>in</strong>dert wer<strong>den</strong> soll.<br />

Stärkung des Standorts Solothurn.<br />

Dem hiesigen Gewerbe gehen durch die restriktive La<strong>den</strong>schlussgesetzgebung <strong>und</strong> die<br />

grosse Zahl an Feiertagen viele K<strong>und</strong><strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Kun<strong>den</strong> verloren. Diese weichen e<strong>in</strong>fach <strong>in</strong><br />

die Nachbarkantone aus <strong>und</strong> kurbeln dort die Umsätze an. Im Bezug auf die <strong>Sonntagsverkäufe</strong><br />

ist nun immerh<strong>in</strong> bereits Kantone wie Zürich oder Basel-Land voraus. In letzterem<br />

wurde das praktisch i<strong>den</strong>tische Konzept wie <strong>in</strong> Solothurn schon erfolgreich umgesetzt. In<br />

Basel-<strong>Stadt</strong> läuft diesbezüglich e<strong>in</strong>e zweijährige Testphase. Im Kanton Bern können die Geschäfte<br />

zwei aus vier möglichen Daten für <strong>Sonntagsverkäufe</strong> auswählen, während im Aargau<br />

wie im Kanton Solothurn am 13. Juni 2010 über die E<strong>in</strong>führung abgestimmt wird. Bei e<strong>in</strong>er<br />

Annahme des vorliegen<strong>den</strong> Gesetzes wird das e<strong>in</strong>heimische Gewerbe also gestärkt. Und<br />

damit diejenigen, die hier ihre Steuern bezahlen.<br />

Ke<strong>in</strong>e Liberalisierung der La<strong>den</strong>öffnungszeiten<br />

Die <strong>Sonntagsverkäufe</strong> haben mit e<strong>in</strong>er Liberalisierung der La<strong>den</strong>öffnungszeiten überhaupt<br />

nichts zu tun <strong>und</strong> stehen nicht zur Diskussion. Die heutige Regelung – auch für die Sonntage<br />

– bleibt bestehen.<br />

Auch der Kanton profitiert.<br />

Die <strong>Sonntagsverkäufe</strong> generieren zusätzlichen Umsatz <strong>und</strong> kurbeln so unmittelbar <strong>den</strong> privaten<br />

Konsum an. Das führt zu höheren Steuererträgen, höheren Löhnen <strong>und</strong> sichereren Arbeitsplätzen.<br />

Auf der anderen Seite wird der Kanton f<strong>in</strong>anziell entlastet, weil die aufwändige<br />

Prüfung der Bewilligungsgesuche wegfällt.


Aber <strong>den</strong>noch… ist der Sonntag nicht e<strong>in</strong> Ruhetag?<br />

Es ist richtig <strong>und</strong> wichtig, dass die Bevölkerung an e<strong>in</strong>em Tag <strong>in</strong> der Woche ruhen kann.<br />

Deshalb untersteht die Sonntagsarbeit strengen arbeitsrechtlichen Bed<strong>in</strong>gungen. Dazu gehört<br />

die Kompensation des Sonntags mit e<strong>in</strong>em Ruhetag <strong>in</strong> der darauffolgen<strong>den</strong> Woche. Die<br />

Gesamtarbeitszeit verlängert sich demnach nicht, die Arbeitszeiten wer<strong>den</strong> lediglich flexibilisiert.<br />

Es geht im Übrigen oft vergessen, dass viele Menschen am Sonntag arbeiten, sei es im<br />

Tourismus, <strong>in</strong> Schichtbetrieben, bei der Polizei oder <strong>in</strong> Spitälern. Ausserdem: Wer an e<strong>in</strong>em<br />

Sonntag gearbeitet hat, darf dies am darauffolgen<strong>den</strong> Sonntag nicht mehr tun.<br />

Was ist mit dem Familienleben?<br />

Das Familienleben der Verkaufsangestellten wird sich mit vier <strong>Sonntagsverkäufe</strong>n kaum verändern.<br />

Durch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten erhalten viele Mütter oder auch Familienväter<br />

die Möglichkeit, unter der Woche etwas mit ihren K<strong>in</strong>dern zu unternehmen.<br />

Gefähr<strong>den</strong> die vier <strong>Sonntagsverkäufe</strong> nicht <strong>den</strong> Kirchgang?<br />

Die Öffnungszeiten an e<strong>in</strong>em Sonntag s<strong>in</strong>d von 11 bis 17 Uhr – also ausserhalb der kirchlichen<br />

Messen.<br />

Die Kirchen wer<strong>den</strong> durch die Verh<strong>in</strong>derung der <strong>Sonntagsverkäufe</strong> nicht voller. Es ist naiv zu<br />

glauben, dass man e<strong>in</strong>en Gläubigen <strong>in</strong> die Kirche treiben kann, nur weil man ihm das E<strong>in</strong>kaufen<br />

als Alternative untersagt. Ausserdem schliesst das E<strong>in</strong>e das Andere nicht aus. Dem<br />

Verkaufspersonal ist es ebenfalls freigestellt, ob es am Sonntag <strong>in</strong> die Kirche gehen oder<br />

arbeiten möchte.<br />

Wer Ne<strong>in</strong> stimmt, verkennt…<br />

- dass e<strong>in</strong> offensichtliches Bedürfnis der Bevölkerung besteht, an gewissen Sonntagen<br />

e<strong>in</strong>kaufen zu dürfen,<br />

- dass das Verkaufspersonal vor Sonntagsarbeit gleich dreifach geschützt ist,<br />

- dass <strong>Sonntagsverkäufe</strong> nicht generell, sondern nur an vier Tagen erlaubt wer<strong>den</strong>,<br />

- dass <strong>Sonntagsverkäufe</strong> e<strong>in</strong>e Besonderheit bleiben müssen, wenn sie rentieren sollen,<br />

- dass die Menschen ihre Wochenen<strong>den</strong> selbständig <strong>und</strong> frei gestalten möchten,<br />

- dass dies besonders die kle<strong>in</strong>en Lä<strong>den</strong> auf dem Lande strafen würde.


Zitate aus der Kantonsratsdebatte vom 26.01.2010:<br />

Kantonsrat Markus Grütter (FDP): „Bei e<strong>in</strong>er Ablehnung würde sich der Kanton Solothurn<br />

e<strong>in</strong>en gravieren<strong>den</strong> Standortnachteil e<strong>in</strong>handeln, weil <strong>in</strong> <strong>den</strong> Nachbarkantonen die La<strong>den</strong>öffnungszeiten<br />

viel liberaler gehandhabt wer<strong>den</strong> als bei uns.“<br />

Kantonsrat Christian Imark (SVP): „Wir setzen damit auch e<strong>in</strong> Zeichen gegen anhaltende<br />

Arbeitsplatzvernichtung, die oft die Folge unnötiger bürokratischer Schikanen ist.“<br />

Kantonsrät<strong>in</strong> Marianne Meister (FDP): „Kollegen mit kle<strong>in</strong>en Lä<strong>den</strong> auf dem Land sagen, der<br />

Sonntagmorgen mit <strong>den</strong> drei Stun<strong>den</strong> Öffnungszeit sei der beste Umsatztag der ganzen Woche,<br />

ohne <strong>den</strong> sie nicht mehr überleben könnten.“<br />

Kantonsrat Samuel Marti (SVP): „Am Sonntag werde zu Tiefstlöhnen gearbeitet, heisst es.<br />

(…) Unser <strong>Sonntagsverkäufe</strong>r verdient mehr als der Verkäufer am Schalter e<strong>in</strong>er Regionalbank.“<br />

Kantonsrät<strong>in</strong> Annekäthi Schluep-Bieri (FDP): „Für <strong>den</strong> Inhaber e<strong>in</strong>es Velogeschäfts beispielsweise<br />

ist es doch e<strong>in</strong>e Chance, wenn er im Frühl<strong>in</strong>g die neuesten Modelle vorstellen<br />

kann, sei dies zusammen mit se<strong>in</strong>er Familie oder mit se<strong>in</strong>em Angestellten.“<br />

Regierungsrät<strong>in</strong> Esther Gassler (FDP): „Me<strong>in</strong> Vater war Zugführer bei der Bahn <strong>und</strong> musste<br />

an Sonntagen oder an Weihnachten arbeiten. Ich hatte nie das Gefühl, ich würde deshalb<br />

aus zerrütteten Familienverhältnissen stammen.“<br />

Zitat aus der Ständeratsdebatte vom 05.12.2007:<br />

Ständerat Bruno Frick (CVP, Schwyz): „Wir wissen, dass es für viele Personen e<strong>in</strong> Bedürfnis<br />

ist, am Sonntag e<strong>in</strong>ige Stun<strong>den</strong> zu arbeiten, um dann an e<strong>in</strong>em Wochentag Zeit mit der Familie<br />

zu verbr<strong>in</strong>gen, z.B. am Mittwochnachmittag freizuhaben.“<br />

Zitate aus der Nationalratsdebatte vom 26.09.2007:<br />

Nationalrät<strong>in</strong> Elvira Bader (CVP, Solothurn): „Mit e<strong>in</strong>er Gesetzgebung, die <strong>den</strong> Unternehmen<br />

die nötige Flexibilität für wirtschaftliches Handeln gibt, wer<strong>den</strong> familienfre<strong>und</strong>liche Teilzeitarbeitsplätze<br />

<strong>und</strong> Arbeitsmöglichkeiten für Junge <strong>und</strong> Stu<strong>den</strong>ten geschaffen.“<br />

Nationalrat Bruno Zuppiger (SVP, Zürich): „Es ist auch für die Familien e<strong>in</strong> Erlebnis, wenn sie<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geschmückten Dorf, e<strong>in</strong>er geschmückten <strong>Stadt</strong> ihre Weihnachtse<strong>in</strong>käufe tätigen<br />

können.“<br />

B<strong>und</strong>esrät<strong>in</strong> Doris Leuthard (CVP): „Herr Wasserfallen hat e<strong>in</strong>en richtigen, moderaten Vorschlag<br />

gemacht, der die Sonntagsruhe, wie sie heute praktiziert wird, aufrechterhält, der <strong>den</strong><br />

Arbeitnehmerschutz gewährleistet, der aber auch <strong>den</strong> neuen Lebensgewohnheiten der Menschen<br />

<strong>in</strong> diesem Land Rechnung trägt.“

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