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Prüfungsordnung Schutzhund I - schaeferhunde-og-borken

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A) Anforderungen:<br />

Fährtenleger<br />

Länge der<br />

Fährte<br />

in Schritten<br />

ca.<br />

Alter der<br />

Fährte<br />

Anzahl der<br />

Schenkel<br />

Anzahl<br />

der<br />

Winkel<br />

Anzahl der<br />

Gegenstände<br />

Punkte je<br />

Gegenstand<br />

Weitere<br />

Anforderungen<br />

Eigenfährte 350-400<br />

20<br />

Minuten<br />

3 2 2 10<br />

Wechselgelände<br />

möglich<br />

1. Fährtenfähiger Untergrund: Wiese, Acker und Waldboden - alle natürlichen Böden. Sichtfährten sind<br />

soweit wie möglich zu vermeiden.<br />

2. Fährtengegenstände: Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden;<br />

farblich dürfen sie sich nicht wesentlich vom Gelände abheben und die Größe einer Brieftasche nicht<br />

überschreiten. Material: Leder, Kunstleder, Textilien und Holz. Bei SchH 1 sind führereigene Gegenstände<br />

vorgeschrieben. Es ist darauf zu achten, daß diese ebenfalls gut verwittert sind. Der HF hat sie vor dem<br />

Fährtenlegen dem LR zu zeigen.<br />

B) Das Legen der Fährte: Beim Legen der Fährte muß der Hund außer Sicht bleiben.<br />

1. Ansatz / Abgangsstelle: Sie ist durch ein Schild zu kennzeichnen, das links direkt am Ansatz stecken und<br />

dort während der Fährtenarbeit verbleiben muß. Der Fährtenleger verweilt am Ansatz (leichtes Betreten ist<br />

erlaubt). Der Fährtenleger geht den vom LR vorgeschriebenen Weg in normaler Gangart. Scharren oder<br />

ein Unterbrechen der Gangart ist nicht gestattet.<br />

2. Schenkel: Die Anzahl der Schenkel beträgt 3<br />

3. Winkel: Die Winkel (ca. 90°) werden ebenfalls durch normale Gangart gebildet, wobei zu beachten ist,<br />

daß eine fortlaufende Sucharbeit in den nächsten Schenkel für den Hund möglich sein muß. Ein<br />

Fährtenabriss darf nicht erfolgen.<br />

4. Das Ablegen der Gegenstände: Die Gegenstände sind aus der Bewegung auf die Fährte zu legen. Erster<br />

Gegenstand ist auf Entscheidung des HF wahlweise auf der Mitte des 1. oder des 2. Schenkels, zweiter<br />

Gegenstand ist am Ende der Fährte abzulegen. Nach Ablegen des letzten Gegenstandes am Ende der<br />

Fährte hat der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung zu gehen.<br />

C) Möglichkeiten der Fährtenausarbeitung: Bei der Fährtenausarbeitung sind folgende<br />

Führmöglichkeiten zugelassen:<br />

a) Halsband b) Suchgeschirr c) Freisuche<br />

zu a) Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Beim Befestigen der Leine ist es gestattet, diese über<br />

den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen zu führen.<br />

zu b) Zugelassen sind: Brustgeschirr und das Böttger-Suchgeschirr. Das Befestigen der Leine ist bei den<br />

Suchgeschirren an der dafür vorgesehenen Vorrichtung vorzunehmen, ohne Verbindung zum Halsband<br />

(ausgen. Böttger-Suchgeschirr). Beim Böttger-Suchgeschirr hat der LR darauf zu achten, daß die<br />

Brustschnallung nicht im Bereich der Weichteile des Hundes angebracht ist. Das Anbringen von<br />

zusätzlichen Riemen ist nicht gestattet.<br />

zu a) und b) Die Fährtenleine muß mindestens 10 m lang sein. Eine Überprüfung der Leinenlänge, des<br />

Halsbands und des Suchgeschirrs durch den LR kann vor Beginn der Prüfung erfolgen. Rolleinen sind nicht<br />

zulässig.<br />

zu c) Der Abstand von mind. 10 Metern zwischen HF und Hund muß eingehalten werden.

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