Prüfungsordnung Schutzhund I - schaeferhunde-og-borken
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A) Anforderungen:<br />
Fährtenleger<br />
Länge der<br />
Fährte<br />
in Schritten<br />
ca.<br />
Alter der<br />
Fährte<br />
Anzahl der<br />
Schenkel<br />
Anzahl<br />
der<br />
Winkel<br />
Anzahl der<br />
Gegenstände<br />
Punkte je<br />
Gegenstand<br />
Weitere<br />
Anforderungen<br />
Eigenfährte 350-400<br />
20<br />
Minuten<br />
3 2 2 10<br />
Wechselgelände<br />
möglich<br />
1. Fährtenfähiger Untergrund: Wiese, Acker und Waldboden - alle natürlichen Böden. Sichtfährten sind<br />
soweit wie möglich zu vermeiden.<br />
2. Fährtengegenstände: Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden;<br />
farblich dürfen sie sich nicht wesentlich vom Gelände abheben und die Größe einer Brieftasche nicht<br />
überschreiten. Material: Leder, Kunstleder, Textilien und Holz. Bei SchH 1 sind führereigene Gegenstände<br />
vorgeschrieben. Es ist darauf zu achten, daß diese ebenfalls gut verwittert sind. Der HF hat sie vor dem<br />
Fährtenlegen dem LR zu zeigen.<br />
B) Das Legen der Fährte: Beim Legen der Fährte muß der Hund außer Sicht bleiben.<br />
1. Ansatz / Abgangsstelle: Sie ist durch ein Schild zu kennzeichnen, das links direkt am Ansatz stecken und<br />
dort während der Fährtenarbeit verbleiben muß. Der Fährtenleger verweilt am Ansatz (leichtes Betreten ist<br />
erlaubt). Der Fährtenleger geht den vom LR vorgeschriebenen Weg in normaler Gangart. Scharren oder<br />
ein Unterbrechen der Gangart ist nicht gestattet.<br />
2. Schenkel: Die Anzahl der Schenkel beträgt 3<br />
3. Winkel: Die Winkel (ca. 90°) werden ebenfalls durch normale Gangart gebildet, wobei zu beachten ist,<br />
daß eine fortlaufende Sucharbeit in den nächsten Schenkel für den Hund möglich sein muß. Ein<br />
Fährtenabriss darf nicht erfolgen.<br />
4. Das Ablegen der Gegenstände: Die Gegenstände sind aus der Bewegung auf die Fährte zu legen. Erster<br />
Gegenstand ist auf Entscheidung des HF wahlweise auf der Mitte des 1. oder des 2. Schenkels, zweiter<br />
Gegenstand ist am Ende der Fährte abzulegen. Nach Ablegen des letzten Gegenstandes am Ende der<br />
Fährte hat der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung zu gehen.<br />
C) Möglichkeiten der Fährtenausarbeitung: Bei der Fährtenausarbeitung sind folgende<br />
Führmöglichkeiten zugelassen:<br />
a) Halsband b) Suchgeschirr c) Freisuche<br />
zu a) Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Beim Befestigen der Leine ist es gestattet, diese über<br />
den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen zu führen.<br />
zu b) Zugelassen sind: Brustgeschirr und das Böttger-Suchgeschirr. Das Befestigen der Leine ist bei den<br />
Suchgeschirren an der dafür vorgesehenen Vorrichtung vorzunehmen, ohne Verbindung zum Halsband<br />
(ausgen. Böttger-Suchgeschirr). Beim Böttger-Suchgeschirr hat der LR darauf zu achten, daß die<br />
Brustschnallung nicht im Bereich der Weichteile des Hundes angebracht ist. Das Anbringen von<br />
zusätzlichen Riemen ist nicht gestattet.<br />
zu a) und b) Die Fährtenleine muß mindestens 10 m lang sein. Eine Überprüfung der Leinenlänge, des<br />
Halsbands und des Suchgeschirrs durch den LR kann vor Beginn der Prüfung erfolgen. Rolleinen sind nicht<br />
zulässig.<br />
zu c) Der Abstand von mind. 10 Metern zwischen HF und Hund muß eingehalten werden.