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Prüfungsordnung Schutzhund I - schaeferhunde-og-borken

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<strong>Prüfungsordnung</strong> <strong>Schutzhund</strong> I<br />

Gesamtpunktzahl: 300 (Abt.A= 100, Abt.B= 100, Abt.C= 100)<br />

Mindestalter: 18 Monate<br />

Allgemeines:<br />

Punktzahlen und Bewertungen: In Jeder Abteilung werden als Höchstpunktzahl 100 Punkte vergeben.<br />

Ein Ausbildungskennzeichen kann nur vergeben werden, wenn der Hund in allen Abteilungen mindestens<br />

70 Punkte erreicht hat. Zur Weiterführung in die Stufe SchH 2 muß der Hund in Abteilung C jedoch<br />

mindestens 80 Punkte erreicht haben. Nachstehende Wertnoten können vergeben werden, wenn die<br />

vorstehenden Mindestpunktzahlen erreicht werden:<br />

286-300 Punkte: vorzüglich<br />

270-285 Punkte: sehr gut<br />

240-269 Punkte: gut<br />

220-239 Punkte: befriedigend<br />

106-219 Punkte: mangelhaft<br />

0-105 Punkte: ungenügend<br />

* Platzierung: Bei Punktgleichheit mehrerer Hunde entscheidet die errungene Punktzahl in der Abteilung<br />

C. Führt diese nicht zu einer Klärung, so entscheiden die erworbenen Punkte in der Abteilung B. Bei<br />

Punktgleichheit in allen Abteilungen werden gleiche Platzierungen vergeben.<br />

* Verhalten der Prüfungsteilnehmer: Bei Prüfungsbeginn hat sich jeder Teilnehmer nach Aufruf in<br />

sportlicher Haltung mit angeleintem Hund unter Nennung seines Namens und des Namens des Hundes<br />

dem amtierenden LR zu melden. Jeder Teilnehmer hat den Anordnungen der LR sowie der Prüfungsleitung<br />

zu folgen. Der HF muß seinen Hund in sportlich einwandfreier Weise vorzuführen. Böswillige Verstöße<br />

können die weitere Teilnahme ausschließen. Die Entscheidung hierfür hat in allen Fällen der amtierende LR;<br />

sie ist unanfechtbar. Die Entscheidung des oder der LR ist endgültig. Ein Einspruch dagegen ist nicht<br />

zulässig.<br />

* Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine: Aus versicherungstechnischen Gründen hat der HF<br />

während des gesamten Prüfungsablaufs eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, daß der Hund auch<br />

ständig ein Halsband tragen muß. Es sind nur einreihige Gliederhalsbänder zugelassen. Das Halsband darf<br />

nicht mit Stacheln, Krallen oder Haken versehen sein. Es muß locker umliegen. Lederhalsbänder oder<br />

s<strong>og</strong>enannte "Zeckenhalsbänder" sind nicht zugelassen.<br />

* Unbefangenheitsprobe: (z.B. Überprüfung der Tätowiernummer) Vor der Zulassung zu einer Prüfung<br />

sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen. Die Beurteilung erfolgt auch<br />

während der gesamten Prüfung. Hunde, die die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind von der<br />

weiteren Prüfung auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die Unbefangenheitsprobe vor der Prüfung<br />

bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung<br />

ausschließen. Eintrag: Unbefangenheitsprobe nicht bestanden.<br />

* Abbruch: Hunde, die nicht in der Hand des HF stehen, sind von der Prüfung auszuschließen.<br />

Desweiteren sind Abteilungen zu beenden, wenn eine Fortführung der Übung nicht mehr möglich ist. Zum<br />

Beispiel: Der Hund geht während der Fährte seinem Jagdtrieb nach und kann vom HF nicht mehr<br />

angesetzt werden - oder - Der Hund verläßt den HF oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges<br />

Hörzeichen nicht zum HF zurück - oder - Hunde, die beim Schutzdienst nicht ablassen. Wird ein HF wegen<br />

Ungehorsams seines Hundes aus der Prüfung genommen, wird in den Leistungsnachweisen keine<br />

Punktzahl, wohl aber "Abbruch wegen Ungehorsam" eingetragen.<br />

Abteilung A Fährtenarbeit: Hörzeichen "Such"


A) Anforderungen:<br />

Fährtenleger<br />

Länge der<br />

Fährte<br />

in Schritten<br />

ca.<br />

Alter der<br />

Fährte<br />

Anzahl der<br />

Schenkel<br />

Anzahl<br />

der<br />

Winkel<br />

Anzahl der<br />

Gegenstände<br />

Punkte je<br />

Gegenstand<br />

Weitere<br />

Anforderungen<br />

Eigenfährte 350-400<br />

20<br />

Minuten<br />

3 2 2 10<br />

Wechselgelände<br />

möglich<br />

1. Fährtenfähiger Untergrund: Wiese, Acker und Waldboden - alle natürlichen Böden. Sichtfährten sind<br />

soweit wie möglich zu vermeiden.<br />

2. Fährtengegenstände: Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden;<br />

farblich dürfen sie sich nicht wesentlich vom Gelände abheben und die Größe einer Brieftasche nicht<br />

überschreiten. Material: Leder, Kunstleder, Textilien und Holz. Bei SchH 1 sind führereigene Gegenstände<br />

vorgeschrieben. Es ist darauf zu achten, daß diese ebenfalls gut verwittert sind. Der HF hat sie vor dem<br />

Fährtenlegen dem LR zu zeigen.<br />

B) Das Legen der Fährte: Beim Legen der Fährte muß der Hund außer Sicht bleiben.<br />

1. Ansatz / Abgangsstelle: Sie ist durch ein Schild zu kennzeichnen, das links direkt am Ansatz stecken und<br />

dort während der Fährtenarbeit verbleiben muß. Der Fährtenleger verweilt am Ansatz (leichtes Betreten ist<br />

erlaubt). Der Fährtenleger geht den vom LR vorgeschriebenen Weg in normaler Gangart. Scharren oder<br />

ein Unterbrechen der Gangart ist nicht gestattet.<br />

2. Schenkel: Die Anzahl der Schenkel beträgt 3<br />

3. Winkel: Die Winkel (ca. 90°) werden ebenfalls durch normale Gangart gebildet, wobei zu beachten ist,<br />

daß eine fortlaufende Sucharbeit in den nächsten Schenkel für den Hund möglich sein muß. Ein<br />

Fährtenabriss darf nicht erfolgen.<br />

4. Das Ablegen der Gegenstände: Die Gegenstände sind aus der Bewegung auf die Fährte zu legen. Erster<br />

Gegenstand ist auf Entscheidung des HF wahlweise auf der Mitte des 1. oder des 2. Schenkels, zweiter<br />

Gegenstand ist am Ende der Fährte abzulegen. Nach Ablegen des letzten Gegenstandes am Ende der<br />

Fährte hat der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung zu gehen.<br />

C) Möglichkeiten der Fährtenausarbeitung: Bei der Fährtenausarbeitung sind folgende<br />

Führmöglichkeiten zugelassen:<br />

a) Halsband b) Suchgeschirr c) Freisuche<br />

zu a) Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Beim Befestigen der Leine ist es gestattet, diese über<br />

den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen zu führen.<br />

zu b) Zugelassen sind: Brustgeschirr und das Böttger-Suchgeschirr. Das Befestigen der Leine ist bei den<br />

Suchgeschirren an der dafür vorgesehenen Vorrichtung vorzunehmen, ohne Verbindung zum Halsband<br />

(ausgen. Böttger-Suchgeschirr). Beim Böttger-Suchgeschirr hat der LR darauf zu achten, daß die<br />

Brustschnallung nicht im Bereich der Weichteile des Hundes angebracht ist. Das Anbringen von<br />

zusätzlichen Riemen ist nicht gestattet.<br />

zu a) und b) Die Fährtenleine muß mindestens 10 m lang sein. Eine Überprüfung der Leinenlänge, des<br />

Halsbands und des Suchgeschirrs durch den LR kann vor Beginn der Prüfung erfolgen. Rolleinen sind nicht<br />

zulässig.<br />

zu c) Der Abstand von mind. 10 Metern zwischen HF und Hund muß eingehalten werden.


D) Ausarbeitung und Beurteilung der Fährtenarbeit:<br />

* Die Meldung des HF erfolgt in Grundstellung.<br />

* Der HF gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt oder verweist.<br />

Ansatz: Der Hund ist ruhig an den Ansatz zu führen; jegliche Zwangseinwirkung ist dabei zu unterlassen.<br />

Der Ansatz (auch beim Wiederansetzen nach dem Finden der Gegenstände) muß am Hund erfolgen. Ein<br />

gewisser Spielraum an der Leine muß dem HF ermöglicht werden. Der Hund hat am Ansatz intensiv und<br />

ruhig die Witterung aufzunehmen. Die Aufnahme der Witterung hat ohne HF-Hilfen zu geschehen (außer<br />

Hörzeichen "Such"). Der Ansatz ist nicht zeitabhängig. Der Hund muß nach erfolgter Witterungsaufnahme<br />

seinem Suchverhalten entsprechend das Ausarbeiten der Fährte beginnen. - Nach dem 4. erfolglosen<br />

Ansetzen zu Beginn ist die Fährtenarbeit zu beenden - . Ein Neuansatz im weiteren Verlauf der Fährte ist<br />

bei keiner Prüfungsstufe erlaubt. Ein Neuansatz ist erst dann erfolgt, wenn der HF seinen Hund bei Fuß<br />

nimmt und am Halsband oder an verkürzter Leine neu ansetzt.<br />

Hat der Hund die Witterung aufgenommen und folgt dieser, hat der HF am Ansatz so lange zu verweilen,<br />

bis das Ende der Leine oder die erforderliche Distanz von 10 Metern erreicht ist. Vorzeitiges Mitgehen ist<br />

fehlerhaft.<br />

Suchleistung: Der Hund hat mit tiefer Nase intensiv dem Fährtenverlauf gleichmäßig zu folgen. Eine zügige<br />

oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte gleichmäßig und<br />

überzeugend ausgearbeitet wird. Die Fährtenleine kann durchhängen, jedoch darf keine gravierende<br />

Verkürzung der Distanz zum Hund entstehen. Bodenberührung ist nicht fehlerhaft.<br />

Winkel: Die Winkel sind sicher auszuarbeiten. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht<br />

fehlerhaft. Kreisen am Winkel ist fehlerhaft. Nach dem Ausarbeiten der Winkel hat der Hund im gleichen<br />

Tempo weiterzuarbeiten.<br />

Verweisen oder Aufnehmen der Gegenstände: Das Verweisen der Gegenstände hat überzeugend, in<br />

Suchrichtung und unmittelbar am Gegenstand zu erfolgen. Leicht schräges Verweisen ist nicht, seitliches<br />

Verweisen des Gegenstandes oder starkes Drehen zum HF ist fehlerhaft. Gegenstände, die mit starker Hilfe<br />

verwiesen oder aufgenommen werden, gelten als nicht gefunden. Das Verweisen der Gegenstände kann<br />

stehend, sitzend, liegend oder im Wechsel erfolgen. Aufnehmen und verweisen ist fehlerhaft.<br />

Nimmt der Hund den Gegenstand auf, so kann er stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen.<br />

Jegliches Vorgehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Bringt der Hund den<br />

Gegenstand, hat der HF dem Hund nicht entgegenzugehen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden<br />

hat, muß er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen.<br />

Der HF läßt die Fährtenleine fallen und begibt sich sofort zu seinem Hund. Gefundene Gegenstände sind<br />

durch Hochheben dem LR anzuzeigen! Beim Herantreten des HF zur Abgabe oder zum Aufheben des<br />

Gegenstandes muß sich der HF neben seinen Hund stellen. Der Hund hat bis zum Wiederansatz ruhig in<br />

der Verweis- oder Aufnahmeposition zu verharren und wird aus dieser mit kurzer Leine am HF wieder<br />

angesetzt (Hörz. "Such").<br />

Verweist ein Hund einen nicht ausgelegten Gegenstand oder unterbricht die Fährtenarbeit z.B. durch<br />

Hinlegen, Setzen oder Stehen, so ist dies fehlerhaft und wird mit Punktabzug geahndet. Arbeitet der Hund<br />

auf Hörzeichen des HF auf 10 m Distanz weiter, so werden nur 2 Punkte entwertet. Es wird nicht als<br />

falsches Verweisen angesehen. Tritt dagegen der HF an den Hund heran, so wird dies als falsches<br />

Verweisen ausgelegt und mit 4 Punkten entwertet.<br />

Verlassen der Fährte: Hindert der HF den Hund am Verlassen des Fährtenverlaufs, so ergeht die RA an den<br />

HF zum Nachgehen. Der HF hat diese RA zu befolgen. Die Fährtenarbeit ist abzubrechen, wenn der Hund<br />

die Fährte um mehr als eine Leinenlänge verläßt (über 10 m bei dem freisuchenden Hund) oder der HF die<br />

RA zum Nachgehen nicht befolgt.


Wild: Geht der Hund während der Fährtenarbeit durch Auftreten von Wild dem Jagdtrieb nach, so kann der<br />

HF mit dem Hörzeichen "Platz" versuchen, den Hund in Gehorsam zu nehmen. Auf RA ist die Fährtenarbeit<br />

fortzusetzen. Gelingt dieses nicht, ist die Fährtenarbeit zu beenden.<br />

Loben: Gelegentliches Loben und Geben des Hörzeichens "Such" ist statthaft. Ausnahme: am Winkel und<br />

am Gegenstand.<br />

Abmelden: Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen.<br />

Ein Spielen oder Füttern nach dem Anzeigen des letzten Gegenstandes vor der Abmeldung ist nicht<br />

gestattet. Das Abmelden des Hundes hat in der Grundstellung zu erfolgen.<br />

Bewertung: Fehlerhaftes Ansetzen, Faseln, häufiges Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen,<br />

unkorrektes Aufnehmen oder Verweisen, Fallenlassen des Gegenstandes werden mit Punktabzug bis zu 4<br />

Punkten geahndet. Wiederholtes Ansetzen, starkes Faseln, Fährten mit vorwiegend hoher Nase,<br />

stürmisches Fährten, Entleeren, Mäusefangen u.ä. haben Abstriche bis zu 8 Punkten zur Folge. Für nicht<br />

gefundene Gegenstände werden die vorgesehenen Punkte nicht gegeben.<br />

Abteilung B Unterordnung:<br />

* Der HF erscheint mit angeleintem Hund und meldet sich in Grundstellung bei dem LR an.<br />

* Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung.<br />

* Der LR gibt Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der<br />

Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt.<br />

* Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung nur in der Grundstellung erlaubt. Danach kann<br />

der HF eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (3<br />

Sek.) einzuhalten.<br />

* Zwischen den Übungen muß der Hund bei Fuß geführt werden.<br />

1. Leinenführigkeit ( 15 Punkte) Hörzeichen "Fuß", Ablauf siehe Schema der Leinenführigkeit und<br />

Freifolge<br />

Der Hund muß auf das Hörzeichen "Fuß" freudig stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe seinem HF in<br />

allen Gangarten, Wendungen und in der Gruppe aufmerksam und dicht folgen. Bei der Leinenführigkeit ist<br />

die Leine in der linken Hand zu halten und hat durchzuhängen. Er muß gerade neben dem HF gehen und<br />

sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade neben den HF setzen. Dabei hat sich der Hund ruhig<br />

und aufmerksam zu verhalten. Bei den verschiedenen Gangarten ist darauf zu achten, daß dazwischen<br />

eine deutliche Veränderung der Geschwindigkeit besteht: normales Gehen, schnelles Laufen und<br />

langsames Gehen. Der Gangartwechsel vom Lauf- in den langsamen Schritt hat ohne normale<br />

Übergangsschritte zu erfolgen. Das Hörz. "Fuß" ist nur bei Antritt und bei Gangartwechsel erlaubt. Die in<br />

der schematisch dargestellten Vorführweise angegebenen Schrittzahlen sind Mindestanforderungen.<br />

* Gruppe: Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist jeweils in der Leinenführigkeit<br />

und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muß jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.B. in Form<br />

einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person<br />

anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Das Ableinen nach der<br />

Leinenführigkeit hat außerhalb der Gruppe in Grundstellung zu erfolgen.<br />

2. Freifolge ( 20 Punkte) Hörzeichen "Fuß"<br />

Die Freifolge des Hundes beginnt mit der Gruppenarbeit. Nach dem Verlassen der Gruppe in Freifolge ist<br />

eine erneute Grundstellung einzunehmen. Danach folgt erneut der Ablauf nach o.g. Schema (außer der<br />

Gruppe) in Freifolge.


* Schußabgabe: Die Schußabgabe erfolgt während der Freifolge auf der ersten Geraden. Es werden 2<br />

Schüsse (Kal. 6 mm) in einem Zeitabstand von 5 Sekunden abgegeben. Der 1. Schuß hat in einer<br />

Entfernung von ca. 15 Schritten zu erfolgen. In Zweifelsfällen ist der LR verpflichtet, die<br />

Schußgleichgültigkeit in der Art festzustellen, daß er den HF auffordert, den Hund anzuleinen. In einer<br />

Entfernung von ca. 15 Schritt werden durch den LR nochmals Schüsse abgegeben, wobei der Hund an<br />

durchhängender Leine stehen muß. Zeigt sich ein Hund schußscheu, so scheidet er sofort von der Prüfung<br />

aus.<br />

3. Sitz aus der Bewegung (10 Punkte) Hörzeichen "Fuß" und "Sitz"<br />

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund im Normalschritt (NS)<br />

geradeaus. Nach 10-15 Schritt hat sich der Hund auf das einmalige Hörzeichen "Sitz" schnell und gerade<br />

zu setzen, ohne daß der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Der Hund hat ruhig zu sitzen.<br />

Nach mindestens weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf<br />

RA (Richteranweisung) geht er HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite die<br />

Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen sich legt oder stehen bleibt, werden 5 Punkte<br />

abgez<strong>og</strong>en.<br />

10-15 NS "Sitz" mindestens 30 NS<br />

Gst.-------------------------------X-----------------------------------------------------------------Halt<br />

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen ( 10 Punkte) Hörzeichen "Fuß" - "Platz" - "Hier oder<br />

Name des Hundes" - "Fuß"<br />

Von der Grundstellung aus geht der HF im NS mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach<br />

10-15 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Platz" schnell und gerade zu legen, ohne daß der HF<br />

seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach mindestens weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen<br />

und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf RA ruft der HF seinen Hund mit dem Hörzeichen "Hier" oder<br />

mit dem Namen des Hundes heran. Der Hund muß freudig, schnell und direkt zu seinem HF kommen und<br />

sich dicht und gerade vor ihn setzen. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat der Hund schnell die Grundstellung<br />

einzunehmen. Bleibt der Hund bei der Übung "Platz" stehen oder setzt er sich, so werden 5 Punkte für<br />

dieses Fehlverhalten entwertet.<br />

10-15 NS "Platz" mindestens 30 NS<br />

Gst.-------------------------------X-----------------------------------------------------------------Halt<br />

5. Apportieren (Bringholz bis 650 g) auf ebener Erde ( 10 Punkte ) Hörzeichen "Bring, Aus, Fuß"<br />

Beim Abholen der Bringgegenstände ist der Hund mitzuführen. Der Hund hat bis zum Hörzeichen "Bring"<br />

ruhig in der Grundstellung frei bei Fuß zu sitzen. Das Bringholz ist mindestens 10 Schritte weit zu werfen.<br />

Das Hörzeichen "Bring" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der Hund hat schnell<br />

zum Bringholz zu laufen, es sofort aufzunehmen und seinem HF schnell und direkt zu bringen. Der Hund<br />

hat sich dicht und gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz solange im Fang zu halten, bis der HF<br />

es ihm nach vorgegebenem Zeitabstand (3 Sek.) mit dem Hörzeichen "Aus" abnimmt. Der HF nimmt das<br />

Bringholz an die rechte oder linke Seite seines Körpers. Nach vorgegebenem Zeitabstand nimmt der HF<br />

seinen Hund in die Endgrundstellung.<br />

6. Apportieren (Bringholz bis 650 g) über 1m Hürde ( 15 Punkte ) Hörzeichen "Hopp, Bring, Aus,<br />

Fuß"<br />

Der HF hat die Grundstellung vor der Hürde so einzunehmen, daß dem Hund ein Freisprung ermöglicht<br />

wird. Der Hund hat bis zum Hörzeichen "Hopp" ruhig in der Grundstellung frei bei Fuß zu sitzen. Das<br />

Bringholz ist so weit zu werfen, daß auch der Rücksprung im Freisprung gezeigt werden kann. Das<br />

Hörzeichen "Hopp" darf erst dann gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Das Hörzeichen "Bring"


ist während des Hinsprungs zu geben. Der Hund hat schnell zum Bringholz zu laufen, es sofort<br />

aufzunehmen und seinem HF schnell und direkt zu bringen. Der Hund hat sich dicht und gerade vor seinen<br />

HF zu setzen und das Bringholz solange im Fang zu halten, bis der HF es ihm nach vorgegebenem<br />

Zeitabstand (3 Sek.) mit dem Hörzeichen "Aus" abnimmt. Der HF nimmt das Bringholz an die rechte oder<br />

linke Seite seines Körpers. Nach vorgegebenem Zeitabstand nimmt der HF seinen Hund in die<br />

Endgrundstellung. - Probesprünge sind während der Vorführung nicht gestattet -<br />

Anmerkung zum Apportieren / Bewertung: Fallenlassen des Bringholzes, zögerndes Aufnehmen,<br />

unruhiges Halten, träges Bringen, Spielen oder Knautschen = Entwertung bis -4 Punkte.<br />

Auf ruhiges und festes Halten des Bringholzes ist bei der gesamten Übung besonderer Wert zu legen.<br />

Sprungübungen: Eine Teilbewertung der Übung ist möglich, wenn von drei Kriterien (Hinsprung-Bringen-<br />

Rücksprung) zwei erfüllt werden.<br />

Freispringen und Bringen ohne Fehler = 15 Punkte<br />

Hin- und Rücksprung ohne Bringen ausgeführt = -5 Punkte<br />

Hin- oder Rücksprung mit Bringen ausgeführt = -5 Punkte<br />

Beim Streifen der Hürde (je Sprung) wird die Übung mit der Note gut bewertet. Beim Aufsetzen auf die<br />

Hürde (je Sprung) wird die Übung mit der Note befriedigend bewertet. Weiteres Fehlverhalten muß<br />

entsprechend zusätzlich entwertet werden.<br />

Liegt das Bringholz stark seitlich, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des LR die Möglichkeit, das<br />

Bringholz erneut zu werfen. Der Hund hat während des Holens in Grundstellung zu bleiben.<br />

Gibt der Hund das Bringholz nach dem 3. Hörzeichen "Aus" nicht ab, so ist die Übung zu beenden und mit<br />

0 Punkten zu bewerten.<br />

7. Voraussenden ( 10 Punkte ) Hörzeichen "Fuß, Voraus, Platz, Sitz"<br />

Der LR weist dem HF die Ausgangsposition zu. Auf weitere RA geht der HF mit seinem frei bei Fuß<br />

gehenden Hund 10-15 Schritt in der ihm angewiesenen Richtung geradeaus. Auf das Hörzeichen "Voraus"<br />

hat sich der Hund in schneller Gangart mindestens 30 Schritte geradlinig zu entfernen. Der HF bleibt<br />

stehen. Beim Geben des Hörzeichens "Voraus" ist dem HF das Erheben eines Armes gestattet. Nach<br />

Erreichen der erforderlichen Entfernung, jedoch mind. 8 Schritt vor dem Ende des Vorführplatzes, gibt der<br />

HF selbständig oder auf RA das Hörzeichen "Platz". Erfolgt die RA zum Ablegen des Hundes, so muß der HF<br />

unmittelbar das Hörzeichen "Platz" geben. Der Hund hat sich sofort zu legen. Der HF tritt auf RA an die<br />

rechte Seite seines Hundes und nimmt ihn nach vorgegebenem Zeitabstand mit dem Hörzeichen "Sitz" in<br />

die Grundstellung.<br />

10-15 NS "Voraus" mindestens 30 NS<br />

Gst.-------------------------------X-----------------------------------------------------------------"Platz"<br />

Fehlerhaft ist z.B.: Wiederholtes Erheben des Armes, seitliches Abweichen, zögerndes Hinlegen, vorzeitiges<br />

Aufstehen des Hundes beim Abholen.<br />

8. Ablegen unter Ablenkung (10 Punkte) Hörzeichen "Platz" und "Sitz"<br />

Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem vom LR<br />

angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab, und zwar ohne die Führleine oder sonst einen Gegenstand<br />

bei ihm zu belassen. Der HF entfernt sich 30 Schritte und steht mit dem Rücken zum Hund. Der HF darf<br />

dabei den Vorführplatz nicht verlassen. Während der Ablage erfolgt nochmals die Schußabgabe (2 Schüsse


Kal. 6 mm), wie in der Leinenführigkeit beschrieben. Der Hund hat in der gesamten Zeit ruhig liegen zu<br />

bleiben. Auf RA tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und nimmt ihn nach vorgegebenem<br />

Zeitabstand mit dem Hörzeichen "Sitz" in die Grundstellung. Sitzt, steht oder liegt der Hund unruhig oder<br />

entfernt sich der Hund bis zu 3 m vom Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Verläßt der Hund den<br />

Ablageplatz um mehr als 3 m vor dem "Bringen auf ebener Erde", erfolgt keine Teilbewertung. Kommt der<br />

Hund beim Abholen dem HF entgegen, so ist die Übung mit "befriedigend" zu bewerten. Hündinnen sind<br />

nach Möglichkeit getrennt abzulegen.<br />

Abteilung C Schutzdienst<br />

A. Beurteilungskriterien für den Schutzdienst:<br />

1. Allgemeines: Die Beurteilung des Schutzdienstes ist für die Zuchtselektion des Gebrauchshundes von<br />

größter Bedeutung. Demzufolge hat insbesondere die Beurteilung des Schutzdienstes hohe Priorität.<br />

Speziell im Schutzdienst gilt es, natürliche und brauchbare Leistungsanlagen von Erlerntem zu<br />

unterscheiden. Die wichtigsten Kriterien für die Beurteilung des Schutzdienstes sind: Belastbarkeit,<br />

Selbstsicherheit, Nervenfestigkeit, Ausgeglichene Triebveranlagung, Natürliches<br />

Aggressionsverhalten, Führigkeit<br />

2. Die Phasen des Schutzdienstes: Der Schutzdienst ist unterteilt in 3 Phasen, bei welchen die<br />

unterschiedlichsten Wesens- und Triebveranlagungen angesprochen werden. Wir unterscheiden hierbei in:<br />

I) Streife und Stellübungen (inkl. Bewachungsphasen), II) Kampfhandlungen, III) Führigkeit (Gehorsam,<br />

optimale Führer-Hund-Beziehung)<br />

zu I) Streife<br />

Beurteilungskriterien zur Streife: drangvoll, zielstrebig, geht die angezeigten Verstecke direkt an, läßt sich<br />

gut lenken und leiten, enges und aufmerksames Umlaufen der Verstecke.<br />

zu I) Stellen und Verbellen (auch Bewachungsphasen nach den Kampfhandlungen)<br />

Bei den Stellübungen sind neben einem natürlichen Aggressions- und Triebverhalten Selbstbewusstsein<br />

und Nervenfestigkeit von größter Bedeutung.<br />

Beurteilungskriterien für die Stellphasen:<br />

Stellen: aufmerksam, markant (eng), drangvoll, dauerhaft bis zum Abrufen, selbstsicher<br />

Verbellen: anhaltend, energisch<br />

zu II) Kampfhandlungen<br />

Alle Kampfhandlungen bestehen aus 3 Phasen. Darin zeigt sich die Entschlossenheit, Selbstsicherheit und<br />

Belastbarkeit des Hundes. Die Phasen der Kampfhandlungen sind: a) Kampf- und Abwehrbereitschaft<br />

(Verteidigungsbereitschaft), b) Belastungsphase (Belastungsfähigkeit inkl. Verhalten vor dem Ablassen), c)<br />

Bewachungsphase<br />

a) Kampf- und Abwehrbereitschaft (Flucht, Abwehr, Überfall, Angriff) Beurteilungskriterien: zielstrebig,<br />

selbstsicher, energisch, ruhiger und voller Griff<br />

b) Belastungsphase: Der Hund muß in allen Belastungsphasen energisch und selbstsicher arbeiten.<br />

Einwirkungen durch Bedrängen des Helfers und durch Stockschläge hat der Hund unbeeindruckt zu<br />

überstehen. Beurteilungskriterien: energisch, selbstsicher, unbeeindruckt (inkl. Griffverhalten)<br />

c) Bewachungsphasen: Der Hund hat drangvoll, selbstsicher, aufmerksam und dicht den Helfer zu bannen.<br />

Beurteilungskriterien: dicht, aufmerksam


zu III Führigkeit<br />

Zur Führigkeit gehört die Bereitschaft des Hundes, Gehorsam während des gesamten Schutzdienstes zu<br />

zeigen. Sie zeigt sich insbesondere in den Übungsteilen Streife, Transporte, Ablagen, beim Ablassen und in<br />

den Bewachungsphasen.<br />

Beurteilungskriterien: Führigkeit bei der Anmeldung und während der Streife, schnelles Ablassen, dichtes<br />

bei Fuß gehen in Verbindung mit aufmerksamem Beobachten des Helfers, schnelles Kommen beim<br />

Abrufen<br />

3. Der Griff: Der Griff hat für die Beurteilung des Schutzdienstes eine wesentliche Bedeutung. Speziell<br />

durch die Griffbeurteilung hat der LR die Möglichkeit, die Qualität des vorgeführten Hundes zu erkennen<br />

und herauszustellen. Der Griff hat grundsätzlich in allen Phasen voll, fest, energisch, ruhig und beständig zu<br />

sein. Die Bewertung der Qualität des Hundes auf Grund seines Griffverhaltens hat über den gesamten<br />

Schutzdienst zu erfolgen. Dabei ist u.a. das Helferverhalten zu berücksichtigen. So ist auch darauf zu<br />

achten, daß bei der Flucht nicht nur die Fülle des Griffes sondern die wirksame Vereitelung vorrangig zu<br />

berücksichtigen ist.<br />

B. Durchführung:<br />

1. Anmeldung: Der HF meldet sich mit angeleintem Hund in der Grundstellung beim LR an. Danach<br />

nimmt er die Ausgangsposition zum Streifen nach dem Helfer ein und leint seinen Hund ab. - Kann ein HF<br />

sich nicht mit seinem Hund ordnungsgemäß anmelden, d.h. der Hund bricht durch und läuft z.B. ins<br />

Verbellversteck, sind dem HF 3 Hörzeichen zum Rückrufen seines Hundes erlaubt. Kommt dieser nach<br />

dem 3. Hörzeichen nicht, ist die Abteilung zu beenden.<br />

2. Streifen nach dem Helfer ( 5 Punkte ) Hörzeichen "Voran" oder "Revier" und "Hier" in Verbindung<br />

mit dem Rufnamen des Hundes erlaubt<br />

Auf RA setzt der HF seinen Hund aus der Grundstellung zur Streife ein. Der Hund hat 2 Seitenschläge<br />

auszuführen, wovon einer nach rechts, einer nach links (oder umgekehrt) zu zeigen ist. Der Hund hat auf<br />

einmaliges Einsetzen die Verstecke zielstrebig, drangvoll, direkt und aufmerksam anzugehen (Versteck<br />

einsehen) oder eng zu umlaufen. Ein Verzicht auf die Streife (direktes Hinsenden zum Helfer) ist nicht<br />

gestattet.<br />

3. Stellen und Verbellen ( 10 Punkte )<br />

Sobald der Hund den Helfer erreicht, hat er ihn, ohne zu fassen, zu verbellen. Der HF bleibt auf der<br />

gedachten Mittellinie stehen. Der Hund hat ohne HF-Hilfen den Helfer bis zum Abruf aufmerksam, eng,<br />

drangvoll und selbstsicher zu stellen, anhaltend und energisch zu verbellen. Es sind keine Hörzeichen zum<br />

Stellen und Verbellen erlaubt. Auf selbstsicheres und drangvolles Verhalten des Hundes ist besonderer Wert<br />

zu legen. Drangvolles, enges Umkreisen ist bedingt statthaft. Auf erneute RA wird der Hund abgeholt. Der<br />

HF leint seinen Hund an und geht in Deckung. Der Helfer wird nun in ein neues Versteck eingewiesen, das<br />

ca. 70-80 Schritte vom Ausgangspunkt entfernt ist.<br />

Verläßt der Hund den Helfer, bevor der HF die Mittellinie auf RA verläßt, so kann der Hund nochmals auf RA<br />

zum Helfer gesandt werden. Verbleibt der Hund nun am Helfer, so kann der Schutzdienst fortgesetzt<br />

werden. Die Stellübung ist mit ungenügend zu bewerten. Läßt sich der Hund nicht mehr zum Stellort<br />

einsetzen oder verläßt wiederum den Helfer, so muß der Schutzdienst beendet werden. Kommt der Hund<br />

beim Herankommen des HF an das Versteck diesem entgegen, erfolgt eine Teilbewertung. Verläßt der<br />

Hund den Helfer vor der RA zum Abholen / Abrufen des Hundes, so setzt ebenfalls eine Teilbewertung ein.<br />

4. Freifolge zum Überfall ( 5 Punkte ) Hörzeichen "Fuß"<br />

Auf RA tritt der HF aus dem Versteck hervor, nimmt Grundstellung ein und leint seinen Hund ab. Die Leine<br />

ist umzuhängen oder einzustecken. Auf erneute RA geht der HF mit seinem freifolgenden Hund in Richtung


des Helferverstecks. Der Hund hat dicht bei Fuß zu gehen. Bleibt der Hund nicht beim HF, so erhält der<br />

Helfer die RA zu einem vorzeitigen Überfall. Für die nicht gezeigte Freifolge werden 5 Punkte entwertet.<br />

Eine Teilbewertung erfolgt erst dann, wenn der HF mit Hund mindestens die Hälfte der Distanz zum<br />

Überfall-ort in Freifolge zurückgelegt hat.<br />

5. Abwehr eines Überfalles ( 40 Punkte ) Hörzeichen "Aus"<br />

Auf RA unternimmt der Helfer einen Angriff ohne Vertreibungslaute auf HF und Hund. Der Hund muß<br />

sofort sicher und energisch den Angriff durch festes und volles Zufassen abwehren. Hat der Hund gefaßt,<br />

erhält er vom Helfer mit einem Softstock 2 Schläge auf Keulen, Seitenteile oder den Bereich des Widerrists.<br />

Zur Abwehr des Angriffes ist eine Ermunterung durch den HF erlaubt. Auf RA stellt der Helfer den Angriff<br />

ein und bleibt ruhig stehen. Der Hund hat selbstständig bzw. auf das einmalige Hörzeichen "Aus"<br />

abzulassen und den Helfer zu bannen. Auf RA nähert sich der HF in normaler Gangart auf direktem Weg<br />

seinem Hund. Mit Hörzeichen "Sitz" bringt er seinen Hund in die Grundstellung. Sitzt der Hund, so kann das<br />

Verhalten des Hundes mit dem Hörzeichen "Sitz" bestätigt werden. Hunde, die nach dem Ablassen in der<br />

Platzlage sind, können in dieser belassen werden. Das Liegen kann mit dem Hörzeichen "Platz" ebenfalls<br />

bestätigt werden. Er leint seinen Hund an und erhält die RA, in ein vom LR bestimmtes Versteck zu treten.<br />

6. Abwehr eines Angriffs mit Lauerstellung und anschließendem Bannen ( 40 Punkte )<br />

Hörzeichen "Voran", "Aus", "Fuß", "Sitz" ,"Platz", "Fuß"<br />

Der HF wird vom LR aus dem Versteck herausgerufen und nimmt die angewiesene Position (Mittellinie) ein.<br />

Der Hund wird abgeleint und am Halsband festgehalten. Er darf vom HF nicht stimuliert werden und hat<br />

ruhig neben dem HF zu sitzen. Bei unruhigem Verhalten werden bis 3 Punkte entwertet. Der Helfer verläßt<br />

auf RA das ihm vom LR zugewiesene Versteck in ca. 70-80 Schritten Entfernung zum HF und überquert in<br />

normaler Gangart den Platz. Der HF fordert den Helfer durch Anruf "Bleiben Sie stehen" zum Anhalten auf.<br />

Der Helfer missachtet diese Aufforderung und greift HF und Hund frontal an. Der LR gibt sofort nach dem<br />

Angriff dem HF die RA zur Abwehr des Angriffs. Der HF setzt sofort seinen Hund auf RA mit Hörzeichen<br />

"Voran" ein und bleibt stehen. Der Hund hat drangvoll, energisch, mit festem, vollem, sicherem und<br />

ruhigem Griff zuzufassen und den Angriff abzuwehren. Hat der Hund gefaßt, muß der Helfer nach kurzem<br />

Bedrängen - ohne Stockschläge zu geben - auf RA die Gegenwehr einstellen. Darauf hat der Hund<br />

selbstständig bzw. auf das einmalige Hörzeichen "Aus" abzulassen und den Helfer zu bannen. Auf RA<br />

nähert sich der HF in normaler Gangart auf direktem Weg seinem Hund. Mit Hörzeichen "Sitz" bringt er<br />

seinen Hund in Grundstellung. Sitzt der Hund, so kann das Verhalten des Hundes mit dem Hörzeichen<br />

"Sitz" bestätigt werden. Liegt der Hund nach dem Ablassen im Platz, kann das Liegen mit dem Hörzeichen<br />

"Platz" ebenfalls bestätigt werden. Der HF läßt den Helfer 3 Schritte zurücktreten, fordert ihn auf, die Arme<br />

zu heben, um dann den Hund ins Platz zu legen. Der HF entwaffnet den Helfer. Nach der Durchsuchung<br />

kehrt der HF zu seinem Hund zurück, läßt ihn sitzen und leint ihn an. Bevor der Seitentransport beginnt,<br />

hat der HF neben dem Helfer die Grundstellung so einzunehmen, daß der Hund zwischen HF und Helfer<br />

sitzt. Bei dem Seitentransport hat der Hund dicht bei Fuß zu gehen, den Helfer aufmerksam zu beobachten<br />

und sich beim Anhalten schnell in die Grundstellung abzusetzen. Den Verlauf des Transportes bestimmt der<br />

LR. Der HF meldet sich beim LR ab. Der Helfer verläßt den Platz. Fehlerhafte Seitentransporte oder<br />

Entwaffnungen werden jeweils von der vorangegangenen Übung entwertet.<br />

Die erreichte Punktzahl ist vom LR bekannt zu geben. Das Ablegen des Hundes ist während der<br />

Besprechung erlaubt.<br />

C. Bewertung der gezeigten Wesensveranlagungen:<br />

Bewertungskriterien: a) Triebveranlagung b) Selbstsicherheit c) Belastbarkeit<br />

= T S B<br />

Bewertungen hierfür sind: "ausgeprägt" = a<br />

"vorhanden" = vh "nicht genügend" = ng<br />

"ausgeprägt": Selbstsicherheit, drangvolles, zielstrebiges und sicheres Zufassen und Festhalten, keine<br />

negativen Reaktionen bei Stockschlägen, dichtes und aufmerksames Beobachten in den Stell- und<br />

Bewachungsphasen.


Kleinere Abstriche von o.a. Aussagen lassen eine "a" - Bewertung unter Umständen noch zu.<br />

"vorhanden": Einschränkungen z.B. in der Selbstsicherheit, Zielstrebigkeit, im Griff- und Stockverhalten<br />

sowie in den Bewachungsphasen<br />

"nicht genügend": Fehlende Selbstsicherheit, starke Einschränkungen in Bezug auf Belastbarkeit und<br />

Desinteresse am Helfer<br />

Verlassen des Helfers vor RA zum Herantreten an den Hund = beenden.<br />

Werden Hunde wegen Ungehorsams aus der Prüfung genommen, so erhalten sie keinen Punkteintrag und<br />

keine TSB-Bewertung.

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