Vereinsreglement - Jugendmusik Adliswil
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<strong>Vereinsreglement</strong><br />
Inhalt<br />
1. Aufgaben von Vorstand, Spielführern und Musikkommission<br />
2. Schüler und Jungmusikanten<br />
3. Uniformen<br />
4. Instrumente, Leih- und persönliches Material<br />
5. Beiträge
<strong>Vereinsreglement</strong> der <strong>Jugendmusik</strong> <strong>Adliswil</strong>, Ausgabe 2007<br />
Präambel<br />
Sämtliche im Folgenden verwendeten männlichen Formulierungen sind sinngemäss für<br />
weibliche und männliche Betroffene gültig.<br />
1. Aufgaben von Vorstand, Spielführern und Musikkommission<br />
1.1 Vorstand<br />
Der Vorstand führt die ordentlichen Vereinsgeschäfte.<br />
Der Präsident führt den Vorstand und vertritt die JMA nach aussen. Er leitet die<br />
Generalversammlung und die Vorstandssitzungen. Bei Stimmengleichheit hat er<br />
den Stichentscheid.<br />
Der Vizepräsident bekleidet in Personalunion dieses und eines der folgenden<br />
Ämter. Er unterstützt den Präsidenten und vertritt diesen bei dessen Abwesenheit.<br />
Der Kassier ist verantwortlich für die Verwaltung des Vereinsvermögens, das gesamte<br />
Rechnungswesen und die Lohn- und AHV- Abrechnungen. Er legt der ordentlichen<br />
GV einen per 31. Dezember abgeschlossenen und durch die Revisoren<br />
geprüften Rechnungsabschluss vor.<br />
Der Korpsbetreuer ist Verbindungsmann zu den Spielern und betreut diese bei<br />
Proben, vor allem aber Auftritten. Er vermittelt Informationen aus dem Vorstand an<br />
die Spieler.<br />
Der Aktuar verfasst die Protokolle und besorgt die administrativen Arbeiten, insbesondere<br />
das Verwalten und Ablegen der Akten. Er koordiniert die Mitgliederlisten<br />
und erstellt den Veranstaltungskalender sowie die notwendigen Aufgebote.<br />
Der Materialverwalter ist für die Einlagerung und Bereitstellung von Instrumenten<br />
und Uniformen verantwortlich. Er führt Inventar über das vereinseigene Material.<br />
Der Schülerbetreuer besucht die Schüler im Unterricht und hält Kontakt zwischen<br />
den Lehrern, Eltern und dem Vorstand. Er organisiert den Vorspielabend, Neueinschreibungen<br />
und die Lehrersitzung. Er ist Obmann der Musikkommission.<br />
Beisitzer sind Vorstandsmitglieder ohne Ressort. Sie unterstützen die übrigen<br />
Vorstandsmitglieder in ihrer Funktion und stehen dem Präsidenten für Spezialaufgaben<br />
zur Verfügung.<br />
1.2 Spielführer<br />
Das Korps wählt zwei seiner Mitglieder zu Spielführern. Sie treten als Sprecher<br />
gegenüber dem Vorstand auf und unterstützen den Dirigenten in administrativen<br />
Belangen (z.B. Noten kopieren etc.). Auf Einladung des Präsidenten können die<br />
Spielführer an Vorstandssitzungen teilnehmen.<br />
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<strong>Vereinsreglement</strong> der <strong>Jugendmusik</strong> <strong>Adliswil</strong>, Ausgabe 2007<br />
1.3 Musikkommission<br />
Unabhängig davon ob die JMA eine eigene oder eine gemeinsame MK mit dem<br />
MVHA hat, sind folgendes die Aufgaben betreffend der JMA. Sie betreut die Schüler<br />
und das Korps musikalisch. Dazu gehören insbesondere die Organisation von<br />
Vorspielabend sowie Eintritts- bzw. Übertrittsprüfungen. Eine JMA eigene Musikkommission<br />
wird vom Schülerbetreuer präsidiert und es gehören ihr die Direktion<br />
an sowie optional zwei Lehrer.<br />
2. Schüler und Jungmusikanten<br />
2.1. Ausbildung<br />
A) Instrumentalisten<br />
a) Theoriekurs<br />
Dauert ein Semester, parallel zum<br />
b) Instrumentalunterricht<br />
Einzelunterricht und Unterricht in Kleingruppen (höchstens 3 Schüler) bei<br />
Musiklehrern. Nach frühestens zwei Jahren und auf Anmeldung durch<br />
den Musiklehrer erfolgt, nach Ablegen einer Aufnahmeprüfung vor der<br />
Musikkommission, der Eintritt in das<br />
c) Korps<br />
Der Schüler besucht weiterhin, mindestens noch zwei Jahre, den Instrumentalunterricht.<br />
Bei genügendem Ausbildungsstand bzw. nach Entscheid<br />
der Musikkommission ist der Instrumentalunterricht nicht mehr<br />
obligatorisch.<br />
B) Ausbildungskontrolle<br />
Unterricht und Ausbildungsstand werden laufend durch die Musikkommission<br />
überwacht.<br />
Jeweils im Spätherbst erhalten die Schüler Gelegenheit, die erworbenen<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten unter Leitung der Lehrer einem interessierten<br />
Publikum zu präsentieren.<br />
C) Beendigung des Unterrichts<br />
Der Musikunterricht kann unter Beachtung einer zweimonatigen Frist jeweils<br />
auf Ende eines Semesters gekündigt werden.<br />
2.2. Das Korps<br />
Ziel aller Ausbildungsmassnahmen ist der Eintritt der Schüler in das Korps der<br />
JMA.<br />
Hier üben die Jungmusikanten in regelmässigen Proben das Spiel im Verband.<br />
Das Korps konzertiert bei öffentlichen Anlässen und bei Engagements. Es beteiligt<br />
sich an Wettspielen mit anderen <strong>Jugendmusik</strong>vereinen.<br />
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2.3. Aufnahme in die JMA<br />
A) Normalfall<br />
Die Ausschreibung zum Eintritt in die JMA erfolgt jeweils im ersten Quartal eines<br />
Jahres. Die Anmeldung muss schriftlich durch den Inhaber der elterlichen<br />
Gewalt erfolgen.<br />
Es werden Knaben und Mädchen aufgenommen, deren Gesundheit keine Bedenken<br />
über die Eignung für das gewünschte Instrument aufkommen lässt.<br />
B) Ausnahmen<br />
Anwärter, die bereits einen ausreichenden Theorie- und Instrumentalunterricht<br />
absolviert haben, können direkt von der MK geprüft werden. Den Entscheid<br />
über die Aufnahme in die entsprechenden Ausbildungsstufen trifft der Vorstand<br />
auf Antrag der MK.<br />
2.4. Doppelmitgliedschaft JMA / HARMONIE ADLISWIL<br />
Jungmusikanten können nach absolviertem 16. Lebensjahr bei genügendem<br />
Können bei dem MVHA als Hospitanten mitspielen. Als Hospitanten des MVHA<br />
bleiben sie aber Mitglied bei der JMA und sind dort auch zahlungspflichtig. Diese<br />
Jungmusikanten sollen bei vertretbarer Belastung bei der JMA weiterhin aktiv mitspielen.<br />
In jedem Fall verpflichten sie sich, bei der JMA auszuhelfen.<br />
2.5. Andere Musikvereine<br />
Schüler und Jungmusikanten dürfen nur mit Bewilligung des Vorstandes bei anderen<br />
Blasmusikvereinen mitwirken.<br />
2.6. Absenzen<br />
Mit seinem Eintritt in die JMA verpflichtet sich der Schüler oder Jungmusikant, den<br />
Instrumentalunterricht, sowie alle Korpsproben, die Konzerte und Veranstaltungen<br />
zu besuchen.<br />
Im Verhinderungsfall wird erwartet, dass sich die Schüler bei ihren Lehrern, respektive<br />
die Jungmusikanten frühzeitig bei einem Spielführer oder beim Dirigenten,<br />
abmelden.<br />
Zur Erlangung des Abzeichens für lückenlosen Anlassbesuch werden zwei unentschuldigte<br />
Absenzen im Jahr toleriert. Als Entschuldigungsgründe gelten:<br />
- Schulanlässe (Klassenlager, Schulreise, Theateraufführung etc.)<br />
- Kirchliche Anlässe (Konflager etc.)<br />
- Beruf (Samstagarbeit)<br />
- Militärdienst<br />
- ernstliche Krankheit<br />
Entschuldigungen werden allerdings nur anerkannt, wenn sie vor dem versäumten<br />
JMA Anlass gemeldet wurden. Im Zweifelsfalle entscheidet der Präsident abschliessend.<br />
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Bei Beteiligung an ausserordentlichen Vereinsaktivitäten (Papiersammlung etc.)<br />
besteht die Möglichkeit, Absenzengutschriften zu erlangen, wobei auch zusätzliche<br />
Helfer (Eltern, Geschwister, Freunde etc.) eingebunden werden können. Der<br />
Vorstand gibt solche Gelegenheiten im Voraus bekannt.<br />
2.7. Verhalten<br />
Schüler und Jungmusikanten der JMA sind verpflichtet, sich bei allen Vereinsaktivitäten<br />
anständig zu verhalten. Insbesondere in Uniform ist jedes ungebührliche<br />
Betragen, das dem Ansehen des Vereins abträglich sein könnte, strikte<br />
zu vermeiden.<br />
Zwischen den Unterrichtsstunden und Proben sollen die Spieler durch fleissiges<br />
üben ihre Fertigkeit verbessern.<br />
Den Anordnungen der Lehrer, des Dirigenten, des Korpsbetreuers und der Spielführer<br />
ist jederzeit Folge zu leisten.<br />
2.8. Ausschluss<br />
Ein Ausschluss aus der JMA ist möglich<br />
- bei ungebührlichem Verhalten eines Schülers oder Jungmusikanten<br />
- bei offensichtlichem Mangel an Fleiss und/oder Fähigkeiten<br />
- bei häufigem, nicht genügend entschuldigtem Fernbleiben von Unterricht, Proben<br />
und Auftritten<br />
- bei Nichtbezahlung von Schulgeldern oder Beiträgen trotz erfolgter Mahnung<br />
Über den Ausschluss befindet der Vorstand, Rekursinstanz ist die GV.<br />
3. Uniformen<br />
3.1. Vom Verein gestellte Uniform<br />
Veston; Hose mit Gürtel; Mütze; Gilet, Fliege, Krawatte<br />
3.2. Von den Mitgliedern sind zu beschaffen<br />
- 2 Hemden weiss (sind beim Materialverwalter zum Selbstkostenpreis zu beziehen)<br />
- Halbschuhe schwarz<br />
- Socken schwarz<br />
- Pelerine (durchsichtig)<br />
- JMA T-Shirt<br />
3.3. Abgabe der Uniform<br />
Im Normalfall erhält jedes Korpsmitglied nach Aufnahme durch den Vorstand eine<br />
Uniform. In Ausnahmefällen wie Neuuniformierung, Teilnahme an Kant.- und Eidg.<br />
Musikfesten können durch Vorstandsbeschluss auch Anwärter resp. Aushilfen eingekleidet<br />
werden.<br />
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3.4. Bezug der Uniform<br />
Die Uniform ist gegen Unterzeichnung eines Beleges beim Materialverwalter zu<br />
beziehen. Dabei ist ein Depot gemäss Abschnitt „Beiträge“ zu leisten. Mit der Unterzeichnung<br />
des Beleges verpflichtet sich das Mitglied resp. dessen Eltern, die<br />
Uniform sorgfältig zu behandeln. Verlorene Gegenstände wie Mütze, Fliege, Gilet<br />
o.a. sind beim Materialverwalter gegen Bezahlung zu ersetzen.<br />
3.5. Reinigung der Uniform<br />
Reinigung und Unterhalt der Uniform ist Sache des Mitgliedes und hat in Absprache<br />
mit dem Materialverwalter zu geschehen. Bei Bedarf versucht der Materialverwalter<br />
auf Kosten der Mitglieder, eine Gesamtreinigungsaktion zu organisieren.<br />
3.6. Rückgabe der Uniform<br />
Mit dem Austritt aus dem Verein ist das Mitglied verpflichtet, die Uniform (Ausnahme<br />
Hemden) in einwandfreiem Zustand dem Materialverwalter zurückzugeben.<br />
Bei Mängeln oder Schäden durch unsachgemässe Behandlung lässt der<br />
Materialverwalter die Uniform reparieren oder reinigen und verrechnet die Unkosten<br />
mit dem Depot. Verzichtet das Mitglied auf das geleistete Depotgeld, entscheidet<br />
der Vorstand über dessen Verwendung.<br />
4. Instrumente, Leih- und persönliches Material<br />
4.1. Instrumente und Noten<br />
Mitglieder der <strong>Jugendmusik</strong> <strong>Adliswil</strong> können in Absprache mit dem Vorstand von<br />
einer Mietvergünstigung von Instrumenten durch einen Drittanbieter profitieren.<br />
Die Mietbedingungen stellt der Vermieter in Absprache mit der JMA auf.<br />
Die Anschaffung eines eigenen Instrumentes nach dem übertritt ins Korps ist erwünscht.<br />
Eine Weiterführung des Mietverhältnisses ist jedoch möglich.<br />
Das Notenmaterial für Jungmusikanten wird vom Verein leihweise abgegeben. Die<br />
Benützer sind für sachgerechte und schonende Behandlung verantwortlich.<br />
Eine Verwendung von Leihmaterial ausserhalb des Vereins kann nur in Ausnahmefällen<br />
auf Gesuch hin vom Vorstand gestattet werden.<br />
4.2. Notenständer<br />
Jeder neu eintretende Schüler (oder Jungmusikant) muss einen verchromten Notenständer<br />
zum persönlichen Eigentum erwerben.<br />
Der Materialverwalter bietet einen geeigneten, durch Grosseinkauf verbilligten<br />
Ständer zum Selbstkostenpreis an.<br />
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5. Beiträge<br />
5.1 Aktivmitglieder (Eltern und Juniormitglieder)<br />
a) einmalige Einschreibegebühr Fr. 20.—<br />
b) Uniformdepot (wird bei Bezug der Uniform erhoben) Fr. 150.—<br />
c) Monatsbeiträge Fr. 20.—<br />
5.2 Passivmitglieder<br />
Jahresbeitrag mindestens Fr. 25.—<br />
5.3 Gönnermitglieder<br />
Jahresbeitrag mindestens Fr. 75.—<br />
Gültig ab 1.1.2007 gemäss GV- Beschluss vom 9.3.2007<br />
Marc Bühler<br />
Präsident<br />
Stefan Saxe<br />
Aktuar<br />
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