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Vereinsreglement - Jugendmusik Adliswil

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<strong>Vereinsreglement</strong><br />

Inhalt<br />

1. Aufgaben von Vorstand, Spielführern und Musikkommission<br />

2. Schüler und Jungmusikanten<br />

3. Uniformen<br />

4. Instrumente, Leih- und persönliches Material<br />

5. Beiträge


<strong>Vereinsreglement</strong> der <strong>Jugendmusik</strong> <strong>Adliswil</strong>, Ausgabe 2007<br />

Präambel<br />

Sämtliche im Folgenden verwendeten männlichen Formulierungen sind sinngemäss für<br />

weibliche und männliche Betroffene gültig.<br />

1. Aufgaben von Vorstand, Spielführern und Musikkommission<br />

1.1 Vorstand<br />

Der Vorstand führt die ordentlichen Vereinsgeschäfte.<br />

Der Präsident führt den Vorstand und vertritt die JMA nach aussen. Er leitet die<br />

Generalversammlung und die Vorstandssitzungen. Bei Stimmengleichheit hat er<br />

den Stichentscheid.<br />

Der Vizepräsident bekleidet in Personalunion dieses und eines der folgenden<br />

Ämter. Er unterstützt den Präsidenten und vertritt diesen bei dessen Abwesenheit.<br />

Der Kassier ist verantwortlich für die Verwaltung des Vereinsvermögens, das gesamte<br />

Rechnungswesen und die Lohn- und AHV- Abrechnungen. Er legt der ordentlichen<br />

GV einen per 31. Dezember abgeschlossenen und durch die Revisoren<br />

geprüften Rechnungsabschluss vor.<br />

Der Korpsbetreuer ist Verbindungsmann zu den Spielern und betreut diese bei<br />

Proben, vor allem aber Auftritten. Er vermittelt Informationen aus dem Vorstand an<br />

die Spieler.<br />

Der Aktuar verfasst die Protokolle und besorgt die administrativen Arbeiten, insbesondere<br />

das Verwalten und Ablegen der Akten. Er koordiniert die Mitgliederlisten<br />

und erstellt den Veranstaltungskalender sowie die notwendigen Aufgebote.<br />

Der Materialverwalter ist für die Einlagerung und Bereitstellung von Instrumenten<br />

und Uniformen verantwortlich. Er führt Inventar über das vereinseigene Material.<br />

Der Schülerbetreuer besucht die Schüler im Unterricht und hält Kontakt zwischen<br />

den Lehrern, Eltern und dem Vorstand. Er organisiert den Vorspielabend, Neueinschreibungen<br />

und die Lehrersitzung. Er ist Obmann der Musikkommission.<br />

Beisitzer sind Vorstandsmitglieder ohne Ressort. Sie unterstützen die übrigen<br />

Vorstandsmitglieder in ihrer Funktion und stehen dem Präsidenten für Spezialaufgaben<br />

zur Verfügung.<br />

1.2 Spielführer<br />

Das Korps wählt zwei seiner Mitglieder zu Spielführern. Sie treten als Sprecher<br />

gegenüber dem Vorstand auf und unterstützen den Dirigenten in administrativen<br />

Belangen (z.B. Noten kopieren etc.). Auf Einladung des Präsidenten können die<br />

Spielführer an Vorstandssitzungen teilnehmen.<br />

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<strong>Vereinsreglement</strong> der <strong>Jugendmusik</strong> <strong>Adliswil</strong>, Ausgabe 2007<br />

1.3 Musikkommission<br />

Unabhängig davon ob die JMA eine eigene oder eine gemeinsame MK mit dem<br />

MVHA hat, sind folgendes die Aufgaben betreffend der JMA. Sie betreut die Schüler<br />

und das Korps musikalisch. Dazu gehören insbesondere die Organisation von<br />

Vorspielabend sowie Eintritts- bzw. Übertrittsprüfungen. Eine JMA eigene Musikkommission<br />

wird vom Schülerbetreuer präsidiert und es gehören ihr die Direktion<br />

an sowie optional zwei Lehrer.<br />

2. Schüler und Jungmusikanten<br />

2.1. Ausbildung<br />

A) Instrumentalisten<br />

a) Theoriekurs<br />

Dauert ein Semester, parallel zum<br />

b) Instrumentalunterricht<br />

Einzelunterricht und Unterricht in Kleingruppen (höchstens 3 Schüler) bei<br />

Musiklehrern. Nach frühestens zwei Jahren und auf Anmeldung durch<br />

den Musiklehrer erfolgt, nach Ablegen einer Aufnahmeprüfung vor der<br />

Musikkommission, der Eintritt in das<br />

c) Korps<br />

Der Schüler besucht weiterhin, mindestens noch zwei Jahre, den Instrumentalunterricht.<br />

Bei genügendem Ausbildungsstand bzw. nach Entscheid<br />

der Musikkommission ist der Instrumentalunterricht nicht mehr<br />

obligatorisch.<br />

B) Ausbildungskontrolle<br />

Unterricht und Ausbildungsstand werden laufend durch die Musikkommission<br />

überwacht.<br />

Jeweils im Spätherbst erhalten die Schüler Gelegenheit, die erworbenen<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten unter Leitung der Lehrer einem interessierten<br />

Publikum zu präsentieren.<br />

C) Beendigung des Unterrichts<br />

Der Musikunterricht kann unter Beachtung einer zweimonatigen Frist jeweils<br />

auf Ende eines Semesters gekündigt werden.<br />

2.2. Das Korps<br />

Ziel aller Ausbildungsmassnahmen ist der Eintritt der Schüler in das Korps der<br />

JMA.<br />

Hier üben die Jungmusikanten in regelmässigen Proben das Spiel im Verband.<br />

Das Korps konzertiert bei öffentlichen Anlässen und bei Engagements. Es beteiligt<br />

sich an Wettspielen mit anderen <strong>Jugendmusik</strong>vereinen.<br />

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<strong>Vereinsreglement</strong> der <strong>Jugendmusik</strong> <strong>Adliswil</strong>, Ausgabe 2007<br />

2.3. Aufnahme in die JMA<br />

A) Normalfall<br />

Die Ausschreibung zum Eintritt in die JMA erfolgt jeweils im ersten Quartal eines<br />

Jahres. Die Anmeldung muss schriftlich durch den Inhaber der elterlichen<br />

Gewalt erfolgen.<br />

Es werden Knaben und Mädchen aufgenommen, deren Gesundheit keine Bedenken<br />

über die Eignung für das gewünschte Instrument aufkommen lässt.<br />

B) Ausnahmen<br />

Anwärter, die bereits einen ausreichenden Theorie- und Instrumentalunterricht<br />

absolviert haben, können direkt von der MK geprüft werden. Den Entscheid<br />

über die Aufnahme in die entsprechenden Ausbildungsstufen trifft der Vorstand<br />

auf Antrag der MK.<br />

2.4. Doppelmitgliedschaft JMA / HARMONIE ADLISWIL<br />

Jungmusikanten können nach absolviertem 16. Lebensjahr bei genügendem<br />

Können bei dem MVHA als Hospitanten mitspielen. Als Hospitanten des MVHA<br />

bleiben sie aber Mitglied bei der JMA und sind dort auch zahlungspflichtig. Diese<br />

Jungmusikanten sollen bei vertretbarer Belastung bei der JMA weiterhin aktiv mitspielen.<br />

In jedem Fall verpflichten sie sich, bei der JMA auszuhelfen.<br />

2.5. Andere Musikvereine<br />

Schüler und Jungmusikanten dürfen nur mit Bewilligung des Vorstandes bei anderen<br />

Blasmusikvereinen mitwirken.<br />

2.6. Absenzen<br />

Mit seinem Eintritt in die JMA verpflichtet sich der Schüler oder Jungmusikant, den<br />

Instrumentalunterricht, sowie alle Korpsproben, die Konzerte und Veranstaltungen<br />

zu besuchen.<br />

Im Verhinderungsfall wird erwartet, dass sich die Schüler bei ihren Lehrern, respektive<br />

die Jungmusikanten frühzeitig bei einem Spielführer oder beim Dirigenten,<br />

abmelden.<br />

Zur Erlangung des Abzeichens für lückenlosen Anlassbesuch werden zwei unentschuldigte<br />

Absenzen im Jahr toleriert. Als Entschuldigungsgründe gelten:<br />

- Schulanlässe (Klassenlager, Schulreise, Theateraufführung etc.)<br />

- Kirchliche Anlässe (Konflager etc.)<br />

- Beruf (Samstagarbeit)<br />

- Militärdienst<br />

- ernstliche Krankheit<br />

Entschuldigungen werden allerdings nur anerkannt, wenn sie vor dem versäumten<br />

JMA Anlass gemeldet wurden. Im Zweifelsfalle entscheidet der Präsident abschliessend.<br />

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<strong>Vereinsreglement</strong> der <strong>Jugendmusik</strong> <strong>Adliswil</strong>, Ausgabe 2007<br />

Bei Beteiligung an ausserordentlichen Vereinsaktivitäten (Papiersammlung etc.)<br />

besteht die Möglichkeit, Absenzengutschriften zu erlangen, wobei auch zusätzliche<br />

Helfer (Eltern, Geschwister, Freunde etc.) eingebunden werden können. Der<br />

Vorstand gibt solche Gelegenheiten im Voraus bekannt.<br />

2.7. Verhalten<br />

Schüler und Jungmusikanten der JMA sind verpflichtet, sich bei allen Vereinsaktivitäten<br />

anständig zu verhalten. Insbesondere in Uniform ist jedes ungebührliche<br />

Betragen, das dem Ansehen des Vereins abträglich sein könnte, strikte<br />

zu vermeiden.<br />

Zwischen den Unterrichtsstunden und Proben sollen die Spieler durch fleissiges<br />

üben ihre Fertigkeit verbessern.<br />

Den Anordnungen der Lehrer, des Dirigenten, des Korpsbetreuers und der Spielführer<br />

ist jederzeit Folge zu leisten.<br />

2.8. Ausschluss<br />

Ein Ausschluss aus der JMA ist möglich<br />

- bei ungebührlichem Verhalten eines Schülers oder Jungmusikanten<br />

- bei offensichtlichem Mangel an Fleiss und/oder Fähigkeiten<br />

- bei häufigem, nicht genügend entschuldigtem Fernbleiben von Unterricht, Proben<br />

und Auftritten<br />

- bei Nichtbezahlung von Schulgeldern oder Beiträgen trotz erfolgter Mahnung<br />

Über den Ausschluss befindet der Vorstand, Rekursinstanz ist die GV.<br />

3. Uniformen<br />

3.1. Vom Verein gestellte Uniform<br />

Veston; Hose mit Gürtel; Mütze; Gilet, Fliege, Krawatte<br />

3.2. Von den Mitgliedern sind zu beschaffen<br />

- 2 Hemden weiss (sind beim Materialverwalter zum Selbstkostenpreis zu beziehen)<br />

- Halbschuhe schwarz<br />

- Socken schwarz<br />

- Pelerine (durchsichtig)<br />

- JMA T-Shirt<br />

3.3. Abgabe der Uniform<br />

Im Normalfall erhält jedes Korpsmitglied nach Aufnahme durch den Vorstand eine<br />

Uniform. In Ausnahmefällen wie Neuuniformierung, Teilnahme an Kant.- und Eidg.<br />

Musikfesten können durch Vorstandsbeschluss auch Anwärter resp. Aushilfen eingekleidet<br />

werden.<br />

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<strong>Vereinsreglement</strong> der <strong>Jugendmusik</strong> <strong>Adliswil</strong>, Ausgabe 2007<br />

3.4. Bezug der Uniform<br />

Die Uniform ist gegen Unterzeichnung eines Beleges beim Materialverwalter zu<br />

beziehen. Dabei ist ein Depot gemäss Abschnitt „Beiträge“ zu leisten. Mit der Unterzeichnung<br />

des Beleges verpflichtet sich das Mitglied resp. dessen Eltern, die<br />

Uniform sorgfältig zu behandeln. Verlorene Gegenstände wie Mütze, Fliege, Gilet<br />

o.a. sind beim Materialverwalter gegen Bezahlung zu ersetzen.<br />

3.5. Reinigung der Uniform<br />

Reinigung und Unterhalt der Uniform ist Sache des Mitgliedes und hat in Absprache<br />

mit dem Materialverwalter zu geschehen. Bei Bedarf versucht der Materialverwalter<br />

auf Kosten der Mitglieder, eine Gesamtreinigungsaktion zu organisieren.<br />

3.6. Rückgabe der Uniform<br />

Mit dem Austritt aus dem Verein ist das Mitglied verpflichtet, die Uniform (Ausnahme<br />

Hemden) in einwandfreiem Zustand dem Materialverwalter zurückzugeben.<br />

Bei Mängeln oder Schäden durch unsachgemässe Behandlung lässt der<br />

Materialverwalter die Uniform reparieren oder reinigen und verrechnet die Unkosten<br />

mit dem Depot. Verzichtet das Mitglied auf das geleistete Depotgeld, entscheidet<br />

der Vorstand über dessen Verwendung.<br />

4. Instrumente, Leih- und persönliches Material<br />

4.1. Instrumente und Noten<br />

Mitglieder der <strong>Jugendmusik</strong> <strong>Adliswil</strong> können in Absprache mit dem Vorstand von<br />

einer Mietvergünstigung von Instrumenten durch einen Drittanbieter profitieren.<br />

Die Mietbedingungen stellt der Vermieter in Absprache mit der JMA auf.<br />

Die Anschaffung eines eigenen Instrumentes nach dem übertritt ins Korps ist erwünscht.<br />

Eine Weiterführung des Mietverhältnisses ist jedoch möglich.<br />

Das Notenmaterial für Jungmusikanten wird vom Verein leihweise abgegeben. Die<br />

Benützer sind für sachgerechte und schonende Behandlung verantwortlich.<br />

Eine Verwendung von Leihmaterial ausserhalb des Vereins kann nur in Ausnahmefällen<br />

auf Gesuch hin vom Vorstand gestattet werden.<br />

4.2. Notenständer<br />

Jeder neu eintretende Schüler (oder Jungmusikant) muss einen verchromten Notenständer<br />

zum persönlichen Eigentum erwerben.<br />

Der Materialverwalter bietet einen geeigneten, durch Grosseinkauf verbilligten<br />

Ständer zum Selbstkostenpreis an.<br />

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<strong>Vereinsreglement</strong> der <strong>Jugendmusik</strong> <strong>Adliswil</strong>, Ausgabe 2007<br />

5. Beiträge<br />

5.1 Aktivmitglieder (Eltern und Juniormitglieder)<br />

a) einmalige Einschreibegebühr Fr. 20.—<br />

b) Uniformdepot (wird bei Bezug der Uniform erhoben) Fr. 150.—<br />

c) Monatsbeiträge Fr. 20.—<br />

5.2 Passivmitglieder<br />

Jahresbeitrag mindestens Fr. 25.—<br />

5.3 Gönnermitglieder<br />

Jahresbeitrag mindestens Fr. 75.—<br />

Gültig ab 1.1.2007 gemäss GV- Beschluss vom 9.3.2007<br />

Marc Bühler<br />

Präsident<br />

Stefan Saxe<br />

Aktuar<br />

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