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Antrag auf Genehmigung eines Grabmales

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An<br />

Stadtverwaltung<br />

Standesamt<br />

52511 Geilenkirchen<br />

<strong>Antrag</strong><br />

zur Aufstellung<br />

<strong>eines</strong> Grabdenkmals einer Grabeinfassung einer sonstigen baulichen Anlage<br />

Name des Friedhofs<br />

Wahlgrab Reihengrab Urnenprivatgrab Urnenreihengrab Kolumbarium<br />

Rasenreihengrab Urnenrasenreihengrab<br />

Name des Verstorbenen<br />

Todestag<br />

<strong>Antrag</strong>steller<br />

Ausführende Firma<br />

Grabzeichen<br />

Material<br />

Tönung<br />

Bearbeitung<br />

Vorderfläche Seitenfläche Rückseite<br />

Sockel<br />

Material<br />

Bearbeitung der Ansichtsflächen<br />

Einfassung<br />

ja nein<br />

Material Stärke Breite<br />

Bearbeitung<br />

Aufsichtflächen Länge Breite<br />

Ornamentaler Schmuck<br />

Ausführung<br />

Tönung<br />

Schrift<br />

Schriftart Ausführung Tönung<br />

Wortlaut der Schrift<br />

34010 10.2008


2<br />

Abdeckplatte mit Beschriftung (Kolumbarium)<br />

Material<br />

Beschriftung<br />

Granit “nero impala”<br />

siehe Skizze<br />

Hiermit beantrage ich die Errichtung der vorher bezeichneten und unten skizzierten Anlage. Den<br />

Unterzeichnern ist bekannt, dass die Errichtung der vorherigen <strong>Genehmigung</strong> der Friedhofsverwaltung<br />

bedarf.<br />

Der <strong>Antrag</strong> ist zweifach einzureichen, und zwar mit folgenden Angaben:<br />

Grabdenkmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht, der Anordnung der Schrift, der Ornamente<br />

und der Symbole, eine Skizze über Größe und Beschaffenheit der Fundamente und Länge,<br />

Beschaffenheit und Durchmesser der Dübel. Diese Angaben gelten auch für die Grabeindeckungen.<br />

Gedenktafeln (Grabplatten) für Rasenreihengrabstätten bzw. Urnenrasenreihengräber<br />

sollten aus Naturstein sein und müssen eine Größe von 0,40 m x 0,40 m und eine Stärke von<br />

0,05 m haben. Die Grabplatte muss am oberen Ende der Grabstelle eingebaut werden, so dass<br />

die obere Außenkante mit der Grabgrenze abschließt. Sie darf über die Grenze des Grabes<br />

nicht hinausragen.<br />

Die Beschriftung sowie die Symbole müssen in die Tafel eingearbeitet und die Gedenktafel<br />

muss ebenerdig und so eingebaut sein, dass ein Befahren mit Großflächenrasenmähern während<br />

der gesamten Dauer der Ruhefrist möglich ist. Für die <strong>Genehmigung</strong> einer Grabeinfassung<br />

genügen die Angabe der Größe und die Beschaffenheit der Fundamente.<br />

Die Unterzeichner verpflichten sich, die Bestimmungen der Friedhofssatzung über die Errichtung<br />

und Gestaltung von Grabmälern genau einzuhalten. Sie verpflichten sich ferner, das<br />

Grabmal ständig verkehrssicher zu unterhalten und alle Schäden zu ersetzen, die durch Nichtbeachtung<br />

der friedhofsgerechten Vorschriften, insbesondere aber durch mangelnde Sorgfalt<br />

bei der Errichtung und Unterhaltung der Grabmäler, entstehen.<br />

Die Arbeiten erfolgen in handwerksgerechter Ausführung nach den Richtlinien für das Fundamentieren<br />

und Versetzen von Grabdenkmälern des Bundesinnungsverbandes des Deutschen<br />

Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks.<br />

Ort und Datum<br />

Unterschrift des Steinmetzes/Bildhauers<br />

Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

Werkzeichnung:

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