Antrag auf Genehmigung eines Grabmales
Antrag auf Genehmigung eines Grabmales
Antrag auf Genehmigung eines Grabmales
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An<br />
Stadtverwaltung<br />
Standesamt<br />
52511 Geilenkirchen<br />
<strong>Antrag</strong><br />
zur Aufstellung<br />
<strong>eines</strong> Grabdenkmals einer Grabeinfassung einer sonstigen baulichen Anlage<br />
Name des Friedhofs<br />
Wahlgrab Reihengrab Urnenprivatgrab Urnenreihengrab Kolumbarium<br />
Rasenreihengrab Urnenrasenreihengrab<br />
Name des Verstorbenen<br />
Todestag<br />
<strong>Antrag</strong>steller<br />
Ausführende Firma<br />
Grabzeichen<br />
Material<br />
Tönung<br />
Bearbeitung<br />
Vorderfläche Seitenfläche Rückseite<br />
Sockel<br />
Material<br />
Bearbeitung der Ansichtsflächen<br />
Einfassung<br />
ja nein<br />
Material Stärke Breite<br />
Bearbeitung<br />
Aufsichtflächen Länge Breite<br />
Ornamentaler Schmuck<br />
Ausführung<br />
Tönung<br />
Schrift<br />
Schriftart Ausführung Tönung<br />
Wortlaut der Schrift<br />
34010 10.2008
2<br />
Abdeckplatte mit Beschriftung (Kolumbarium)<br />
Material<br />
Beschriftung<br />
Granit “nero impala”<br />
siehe Skizze<br />
Hiermit beantrage ich die Errichtung der vorher bezeichneten und unten skizzierten Anlage. Den<br />
Unterzeichnern ist bekannt, dass die Errichtung der vorherigen <strong>Genehmigung</strong> der Friedhofsverwaltung<br />
bedarf.<br />
Der <strong>Antrag</strong> ist zweifach einzureichen, und zwar mit folgenden Angaben:<br />
Grabdenkmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht, der Anordnung der Schrift, der Ornamente<br />
und der Symbole, eine Skizze über Größe und Beschaffenheit der Fundamente und Länge,<br />
Beschaffenheit und Durchmesser der Dübel. Diese Angaben gelten auch für die Grabeindeckungen.<br />
Gedenktafeln (Grabplatten) für Rasenreihengrabstätten bzw. Urnenrasenreihengräber<br />
sollten aus Naturstein sein und müssen eine Größe von 0,40 m x 0,40 m und eine Stärke von<br />
0,05 m haben. Die Grabplatte muss am oberen Ende der Grabstelle eingebaut werden, so dass<br />
die obere Außenkante mit der Grabgrenze abschließt. Sie darf über die Grenze des Grabes<br />
nicht hinausragen.<br />
Die Beschriftung sowie die Symbole müssen in die Tafel eingearbeitet und die Gedenktafel<br />
muss ebenerdig und so eingebaut sein, dass ein Befahren mit Großflächenrasenmähern während<br />
der gesamten Dauer der Ruhefrist möglich ist. Für die <strong>Genehmigung</strong> einer Grabeinfassung<br />
genügen die Angabe der Größe und die Beschaffenheit der Fundamente.<br />
Die Unterzeichner verpflichten sich, die Bestimmungen der Friedhofssatzung über die Errichtung<br />
und Gestaltung von Grabmälern genau einzuhalten. Sie verpflichten sich ferner, das<br />
Grabmal ständig verkehrssicher zu unterhalten und alle Schäden zu ersetzen, die durch Nichtbeachtung<br />
der friedhofsgerechten Vorschriften, insbesondere aber durch mangelnde Sorgfalt<br />
bei der Errichtung und Unterhaltung der Grabmäler, entstehen.<br />
Die Arbeiten erfolgen in handwerksgerechter Ausführung nach den Richtlinien für das Fundamentieren<br />
und Versetzen von Grabdenkmälern des Bundesinnungsverbandes des Deutschen<br />
Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks.<br />
Ort und Datum<br />
Unterschrift des Steinmetzes/Bildhauers<br />
Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
Werkzeichnung: