Jahresabschluss inkl. Beteiligungsbericht - Ginsheim-Gustavsburg
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<strong>Jahresabschluss</strong><br />
zum<br />
31.12.2009<br />
Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
1 Vermögensrechnung ............................................................................. 4<br />
2 Ergebnisrechnung.................................................................................. 6<br />
3 Finanzrechnung ..................................................................................... 7<br />
4 Anhang für das Haushaltsjahr 2009 ...................................................... 8<br />
4.1 Allgemeine Angaben ........................................................................................ 8<br />
4.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .................................... 8<br />
4.3 Erläuterungen zu Posten der Vermögensrechnung – AKTIVA ........................... 9<br />
A N L A G E V E R M Ö G E N .......................................................................................................... 9<br />
4.3.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte ........................................................................ 9<br />
4.3.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse ............................................................... 9<br />
4.3.3 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ............................................................................ 10<br />
4.3.4 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken ...................................................... 10<br />
4.3.5 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen .................................................... 10<br />
4.3.6 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ........................................................... 11<br />
4.3.7 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ....................................................................... 11<br />
4.3.8 Anteile an verbundenen Unternehmen ................................................................................ 11<br />
4.3.9 Ausleihungen an verbundene Unternehmen ........................................................................ 12<br />
4.3.10 Beteiligungen .................................................................................................................. 12<br />
4.3.11 Wertpapiere des Anlagevermögens .................................................................................... 12<br />
4.3.12 Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) ................................................................. 13<br />
U M L A U F V E R M Ö G E N ........................................................................................................ 13<br />
4.3.13 Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitions- ........................ 14<br />
Zuweisungen und –zuschüssen und Investitionsbeiträgen ................................................................ 14<br />
4.3.14 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben ....................................................... 14<br />
4.3.15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ..................................................................... 14<br />
4.3.16 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit .......................... 14<br />
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen ........................................................ 14<br />
4.3.17 Sonstige Vermögensgegenstände ...................................................................................... 15<br />
4.3.18 Flüssige Mittel ................................................................................................................. 15<br />
R E C H N U N G S A B G R E N Z U N G S P O S T E N .................................................................... 15<br />
4.3.19 Rechnungsabgrenzungsposten .......................................................................................... 15<br />
4.4 Erläuterungen zu Posten der Vermögensrechnung – PASSIVA ....................... 16<br />
E I G E N K A P I T A L ................................................................................................................ 16<br />
4.4.1 Nettoposition .................................................................................................................. 16<br />
4.4.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses ........................................... 16<br />
4.4.3 Zweckgebundene Rücklagen ............................................................................................. 16<br />
4.4.4 Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren ................................................................................ 16<br />
4.4.5 Ordentlicher Jahresfehlbetrag ........................................................................................... 17<br />
1
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
4.4.6 Außerordentlicher Jahresüberschuss .................................................................................. 17<br />
S O N D E R P O S T E N .............................................................................................................. 17<br />
4.4.7 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich ............................................................................... 17<br />
4.4.8 Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich ........................................................................... 17<br />
4.4.9 Investitionsbeiträge ......................................................................................................... 18<br />
4.4.10 Sonstige Sonderposten .................................................................................................... 18<br />
R Ü C K S T E L L U N G E N ......................................................................................................... 18<br />
4.4.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen .................................................. 18<br />
4.4.12 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse .......................................... 19<br />
4.4.13 Sonstige Rückstellungen ................................................................................................... 19<br />
V E R B I N D L I C H K E I T E N .................................................................................................. 20<br />
4.4.14 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ...................................................................... 20<br />
4.4.15 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern ......................................................... 20<br />
4.4.16 Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten ............................................................................. 21<br />
4.4.17 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen und ............................... 21<br />
Investitionszuweisungen, -zuschüssen sowie -beiträgen .................................................................. 21<br />
4.4.18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ............................................................... 21<br />
4.4.19 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, .......................... 21<br />
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen .................................................. 21<br />
4.4.20 Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................................ 21<br />
R E C H N U N G S A B G R E N Z U N G S P O S T E N .................................................................... 22<br />
4.4.21 Rechnungsabgrenzungsposten .......................................................................................... 22<br />
4.5 Erläuterungen zu Posten der Ergebnisrechnung ............................................. 22<br />
4.6 Erläuterungen zu Posten der Finanzrechnung ................................................ 24<br />
4.7 Sonstige Angaben .......................................................................................... 24<br />
4.7.1 Rechtliche Grundlagen ..................................................................................................... 24<br />
4.7.2 Organe ........................................................................................................................... 24<br />
4.7.3 Bezüge der Organe und Anzahl Mitarbeiter ......................................................................... 27<br />
4.7.4 Steuerliche Verhältnisse ................................................................................................... 28<br />
4.7.5 Haftungsverhältnisse ....................................................................................................... 28<br />
4.8 Anlagen zum Anhang ..................................................................................... 29<br />
4.8.1 Anlagenspiegel ................................................................................................................ 29<br />
4.8.2 Forderungsspiegel ........................................................................................................... 30<br />
4.8.3 Rückstellungsspiegel ........................................................................................................ 30<br />
4.8.4 Verbindlichkeitsspiegel ..................................................................................................... 30<br />
5 Rechenschaftsbericht .......................................................................... 31<br />
5.1 Gesetzliche Grundlagen .................................................................................. 31<br />
5.2 Haushaltssatzung ........................................................................................... 31<br />
5.3 Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung ................................................. 34<br />
5.4 Erläuterungen zur Gesamtfinanzrechnung ..................................................... 40<br />
2
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
5.5 Ziel- und Produktorientierung ........................................................................ 43<br />
5.6 Fazit, Chancen und Risiken ............................................................................. 48<br />
6 <strong>Beteiligungsbericht</strong> ............................................................................. 49<br />
6.1 Vorbemerkung ............................................................................................... 49<br />
6.2 Beteiligungssituation im Berichtsjahr 2009 .................................................... 50<br />
6.3 Risikoeinschätzung ........................................................................................ 56<br />
6.4 Ausblick ......................................................................................................... 60<br />
7 Bericht zur Personalwirtschaft ............................................................ 60<br />
7.1 Maßnahmen zur Personalkostensenkung ....................................................... 60<br />
7.2 Maßnahmen zur Steuerung ............................................................................ 61<br />
7.3 Maßnahmen zur Steuerung ............................................................................ 61<br />
7.4 Fluktuation ..................................................................................................... 62<br />
3
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
1 Vermögensrechnung<br />
Position<br />
AKTIVA<br />
31.12.2009 Vorjahr<br />
EUR<br />
EUR<br />
1 ANLAGEVERMÖGEN<br />
67.841.700,76 67.269.514,01<br />
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
1.825.290,27 1.135.141,00<br />
1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte 7.791,12 14.663,10<br />
1.1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 1.817.499,15 1.120.477,90<br />
1.2 Sachanlagen 48.190.053,26 48.598.569,73<br />
1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 19.408.664,17 19.673.498,25<br />
1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 12.744.295,35 12.708.999,21<br />
1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 14.672.478,61 15.095.909,98<br />
1.2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung 0,00 0,00<br />
1.2.5 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 920.556,60 988.216,17<br />
1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 444.058,53 131.946,12<br />
1.3 Finanzanlagen 17.826.357,23 17.535.803,28<br />
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 6.840.696,67 6.840.696,67<br />
1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.805.411,42 1.721.580,50<br />
1.3.3 Beteiligungen 4.913.540,98 4.913.496,49<br />
1.3.4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht<br />
0,00 0,00<br />
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 75.869,95 61.797,23<br />
1.3.6 Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) 4.190.838,21 3.998.232,39<br />
2 UMLAUFVERMÖGEN 2.592.925,91 6.939.478,29<br />
2.1. Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 0,00<br />
2.2 Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren 0,00 0,00<br />
2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.515.183,68 3.389.974,24<br />
2.3.1 Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen,<br />
Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen<br />
51.909,01 56.757,50<br />
2.3.2 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 534.649,22 532.062,62<br />
2.3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 34.306,96 123.522,06<br />
2.3.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen,<br />
1.714.988,92 2.157.001,30<br />
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen<br />
2.3.5 Sonstige Vermögensgegenstände 179.329,57 520.630,76<br />
2.4 Flüssige Mittel 77.742,23 3.549.504,05<br />
3 RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 444.414,96 272.542,99<br />
Summe Aktiva<br />
70.879.041,63 74.481.535,29<br />
4
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Position<br />
31.12.2009 Vorjahr<br />
EUR EUR<br />
1 EIGENKAPITAL 7.075.562,74 11.934.574,53<br />
1.1 Nettoposition 15.746.206,95 15.746.206,95<br />
1.2 Rücklagen und Sonderrücklagen 597.622,12 1.101.292,90<br />
1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00<br />
1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 597.622,12 617.509,82<br />
1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 483.783,08<br />
1.3 Ergebnisverwendung -9.268.266,33 -4.912.925,32<br />
1.3.1 Ergebnisvortrag -5.099.577,65 -7.072.203,72<br />
1.3.1.1 Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren -5.099.577,65 -7.072.203,72<br />
1.3.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -4.168.688,68 2.159.278,40<br />
1.3.2.1 Ordentlicher Jahresfehlbetrag -4.336.496,90 2.179.166,10<br />
1.3.2.2 Außerordentlicher Jahresüberschuss 167.808,22 -19.887,70<br />
2 SONDERPOSTEN 16.691.885,97 15.203.844,74<br />
2.1<br />
Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und<br />
Investitionsbeiträge<br />
16.102.660,48 15.203.844,74<br />
2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 7.091.423,78 6.338.936,49<br />
2.1.2 Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich 2.039.707,13 2.012.193,04<br />
2.1.3 Investitionsbeiträge 6.971.529,57 6.852.715,21<br />
2.2 Sonstige Sonderposten 589.225,49 0,00<br />
3 RÜCKSTELLUNGEN 18.637.091,80 18.802.100,43<br />
3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.996.478,00 5.720.461,00<br />
3.2 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 12.212.465,17 12.675.938,00<br />
3.3<br />
PASSIVA<br />
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien<br />
3.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0,00 0,00<br />
3.5 Sonstige Rückstellungen 428.148,63 405.701,43<br />
4 VERBINDLICHKEITEN 26.890.420,15 26.978.918,83<br />
4.1 Anleihen 0,00 0,00<br />
4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 26.031.647,70 26.331.916,34<br />
4.2.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.665.573,57 25.950.922,41<br />
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 13.936.354,21 Euro<br />
4.2.2 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern 335.240,80 350.160,60<br />
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 20.996,76 Euro<br />
4.2.3 Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten 30.833,33 30.833,33<br />
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 Euro<br />
4.3 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00<br />
4.4 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transferleistungen<br />
133.252,12 33.031,99<br />
und Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie<br />
Investitionsbeiträgen<br />
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 403.615,09 358.978,20<br />
4.6 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 0,00 0,00<br />
4.7 Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen und gegen<br />
210.446,66 139.803,76<br />
Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und<br />
Sondervermögen<br />
4.8 Sonstige Verbindlichkeiten 111.458,58 115.188,54<br />
5 RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.584.080,97 1.562.096,76<br />
0,00<br />
0,00<br />
Summe Passiva<br />
70.879.041,63 74.481.535,29<br />
5
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
2 Ergebnisrechnung<br />
Bezeichnung<br />
Ergebnis<br />
2009<br />
Ergebnis<br />
Vorjahr<br />
1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 553.647,67 567.854,31<br />
2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.569.456,15 2.990.736,78<br />
3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 304.564,58 260.376,57<br />
4 Bestandsveränderungen & aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00<br />
5 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen 12.283.402,42 18.370.027,41<br />
6 Erträge aus Transferleistungen 475.101,01 468.633,00<br />
7 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen 2.803.426,95 3.510.640,67<br />
8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweis., -zuschüssen & -beiträgen 640.753,84 518.594,74<br />
9 Sonstige ordentliche Erträge 885.925,21 788.888,75<br />
10 Summe der ordentlichen Erträge 20.516.277,83 27.475.752,23<br />
11 Personalaufwendungen 6.840.838,81 6.433.593,40<br />
12 Versorgungsaufwendungen 758.416,43 686.710,27<br />
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.297.935,03 6.382.883,43<br />
14 Abschreibungen 1.300.840,70 1.340.821,54<br />
15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen 542.360,16 522.410,30<br />
16 Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 8.651.078,40 10.064.523,31<br />
17 Transferaufwendungen 0,00 0,00<br />
18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 18.666,02 12.933,95<br />
19 Summe der ordentlichen Aufwendungen 24.410.135,55 25.443.876,20<br />
20 Verwaltungsergebnis -3.893.857,72 2.031.876,03<br />
21 Finanzerträge 301.250,12 1.482.742,97<br />
22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 743.889,30 1.335.452,90<br />
23 Finanzergebnis -442.639,18 147.290,07<br />
24 Ordentliches Ergebnis -4.336.496,90 2.179.166,10<br />
25 Außerordentliche Erträge 277.557,10 49.309,44<br />
26 Außerordentliche Aufwendungen 109.748,88 69.197,14<br />
27 Außerordentliches Ergebnis 167.808,22 -19.887,70<br />
28 Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung -4.168.688,68 2.159.278,40<br />
29 Ergebnis der internen Leistungsverrechnung 0,00 0,00<br />
30 Jahresergebnis nach interner Leistungsverrechnung -4.168.688,68 2.159.278,40<br />
6
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
3 Finanzrechnung<br />
Bezeichnung<br />
Ergebnis<br />
2009<br />
Ergebnis<br />
Vorjahr<br />
1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 564.947,07 614.363,30<br />
2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.590.315,68 2.796.419,60<br />
3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 300.841,38 408.224,04<br />
4 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen 14.943.802,96 22.063.997,20<br />
5 Einzahlungen aus Transferleistungen 475.101,01 229.487,02<br />
6 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen 8.811,00 24.845,73<br />
7 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 311.920,61 1.127.973,08<br />
8 Sonstige ordentliche und außerordentliche Einzahlungen (ohne Investitionstätigkeit) 748.482,36 1.131.190,58<br />
9 Summe Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 19.944.222,07 28.396.500,55<br />
10 Personalauszahlungen 6.556.268,35 6.182.288,17<br />
11 Versorgungsauszahlungen 698.457,41 644.681,66<br />
12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 6.158.705,40 6.213.576,16<br />
13 Auszahlungen für Transferleistungen 0,00 0,00<br />
14 Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sowie besondere Finanzauszahlungen 520.634,17 469.352,81<br />
15 Auszahlungen für Steuern einschließlich Auszahlungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 8.658.166,64 9.717.440,01<br />
16 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 897.518,56 988.245,84<br />
17 Sonstige ordentliche und außerordentliche Auszahlungen (ohne Investitionstätigkeit) 169.174,87 66.365,53<br />
18 Summe Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 23.658.925,40 24.281.950,18<br />
19 Finanzmittelüberschuss -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.714.703,33 4.114.550,37<br />
20 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen 1.627.420,95 407.415,93<br />
21 Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens und immateriellen Anlagevermögens 1.667.701,76 243.872,79<br />
22 Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens 122.515,88 2.986.739,51<br />
23 Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 3.417.638,59 3.638.028,23<br />
24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 851.640,87 13.574.440,80<br />
25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 925.731,91 389.263,55<br />
26 Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen 709.091,27 587.494,06<br />
27 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 408.476,00 473.650,00<br />
28 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.894.940,05 15.024.848,41<br />
29 Finanzmittelüberschuss -fehlbetrag aus Investitionstätigkeit 522.698,54 -11.386.820,18<br />
30 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Anleihen für Investitionen und Begebung von Anleihen 10.093.556,21 0,00<br />
31 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen und Begebung von Anleihen 8.174.366,17 1.014.146,40<br />
32 Finanzmittelüberschuss -fehlbetrag aus Finanzierungstätigkeit 1.919.190,04 -1.014.146,40<br />
33 Einzahlungen aus fremden Finanzmitteln 526.049,06 388.264,64<br />
34 Auszahlungen aus fremden Finanzmitteln 505.537,45 376.100,24<br />
35 Finanzmittelüberschuss -fehlbetrag aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen 20.511,61 12.164,40<br />
36 Finanzmittelüberschuss -fehlbetrag des Haushaltsjahres -1.252.303,14 -8.274.251,81<br />
37 Finanzmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres -10.442.970,26 -2.168.718,45<br />
38 Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres -11.695.273,40 -10.442.970,26<br />
7
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
4 Anhang für das Haushaltsjahr 2009<br />
4.1 Allgemeine Angaben<br />
Die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> hat ihr Rechnungswesen zum 1. Januar 2005 gemäß den<br />
Zielen und Regelungen des „Neuen kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems“ (NKRS)<br />
auf die doppelte Buchführung umgestellt. Mit der Umsetzung des Projektes Doppik in 2005 zählte<br />
die Gemeinde zu einer der Pilotkommunen in Hessen. Die Umstellung brachte jedoch zahlreiche<br />
Probleme mit sich, unter anderem auch aufgrund der mangelnden Unterstützung des Landes<br />
Hessen. Beispielsweise konnten in den ersten zwei Jahren keine Lohndaten in das Buchführungsprogramm<br />
eingespielt werden, und der damals auf einem Entwurf des Verwaltungskontenrahmens<br />
basierende Kontenplan der Gemeinde musste bedingt durch grundlegende Veränderungen<br />
im vom Land endgültig beschlossenen Kontenrahmen zunächst an diesen angepasst<br />
werden. Die Umstellungsprobleme führten dazu, dass der <strong>Jahresabschluss</strong> mit Bilanzstichtag<br />
zum 31. Dezember 2009 erst in 2013 vorgelegt werden konnte. Der <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 ist<br />
der fünfte Abschluss auf Basis der doppischen Rechnungslegung.<br />
4.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Rechtliche Grundlage für die Erstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es der Gemeinde ist die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik<br />
(nachfolgend GemHVO-Doppik genannt) vom 2. April 2006 nebst<br />
dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
angewandt:<br />
o Die Gliederung der Vermögensrechnung erfolgte nach den Vorschriften des § 49 GemH-<br />
VO-Doppik.<br />
o Die Gliederung der Ergebnisrechnung erfolgte nach den Vorschriften des § 2 GemHVO-<br />
Doppik.<br />
o Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 41 Abs. 1-4<br />
GemHVO-Doppik), vermindert um Abschreibungen (§ 43 GemHVO-Doppik), angesetzt.<br />
Die Abschreibungen wurden nach Maßgabe der zulässigen Abschreibungssätze linear<br />
vorgenommen. Auf Zugänge wird die zeitanteilige Abschreibung für den vollen Monat gerechnet.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter (60 bis 410 Euro netto) werden sofort abgeschrieben.<br />
o Im Anlagevermögen wurden Einzelpositionen, deren Gesamtwert für die Gemeinde von<br />
nachrangiger Bedeutung ist und deren Wert nur geringfügig schwankt, gemäß § 35 Abs.<br />
2 GemHVO-Doppik als Festwert ermittelt.<br />
o Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag oder dem<br />
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren<br />
Einbringlichkeit mit Risiken versehen ist, wurden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen.<br />
8
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
o<br />
o<br />
o<br />
Erhaltene Investitionszuwendungen wurden in Höhe der bewilligten Zuwendung als Sonderposten<br />
passiviert und entsprechend über den Nutzungszeitraum der bezuschussten<br />
Anlagen aufgelöst.<br />
Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie wurden in Höhe<br />
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />
ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Für die Bildung der Pensions-,<br />
Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen lagen versicherungsmathematische Gutachten<br />
vor.<br />
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />
4.3 Erläuterungen zu Posten der Vermögensrechnung – AKTIVA<br />
A N L A G E V E R M Ö G E N<br />
Zum Anlagevermögen zählen Vermögensgegenstände, die der Gemeinde langfristig zur Verfügung<br />
stehen sollen. Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten<br />
und kumulierten Abschreibungen ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel<br />
gemäß Muster 20 zu § 52 Abs. 1 GemHVO-Doppik (siehe Punkt 4.8.1). Kurze Erläuterungen<br />
zu den einzelnen Bilanzpositionen des Sach- und Finanzanlagevermögens sind in den<br />
Gliederungspunkten 4.3.1 bis 4.3.12 ausgeführt.<br />
4.3.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte<br />
Betrag in Euro: 7.791,12 (Vorjahr 14.663,10)<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Vermögensgegenstände, die nicht körperlich fassbar<br />
sind, z. B. Patente, Konzessionen, Nutzungsrechte und EDV-Software. Nicht aktivierbar sind<br />
unentgeltlich erworbene oder selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter.<br />
Unter der Position Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte wurden Softwareprogramme<br />
und -lizenzen aktiviert. Ihnen liegt als Standardsoftware gemäß AfA-Tabelle eine einheitliche<br />
Nutzungsdauer von drei Jahren zugrunde. In 2009 wurden keine Anschaffungen getätigt.<br />
4.3.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse<br />
Betrag in Euro: 1.817.499,15 (Vorjahr 1.120.477,90)<br />
Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse zählen zu den immateriellen Vermögensgegenständen.<br />
Hierbei handelt es sich um finanzielle Unterstützungen der Gemeinde an Dritte für<br />
die Beschaffung bzw. Herstellung von Investitionsgütern.<br />
Die geleisteten Investitionszuschüsse bestehen in Höhe von 1.032.166,67 Euro aus einem Zuschuss<br />
für den Bau eines Alten- und Pflegewohnheims durch die Gesellschaft für Diakonische<br />
Einrichtungen, Darmstadt. Die Zugänge in Höhe von 569.405,52 Euro im Jahr 2009 bestehen<br />
aus einem Zuschuss für die Sanierung des Rad- und Fußweges der Eisenbahnbrücke.<br />
9
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
4.3.3 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte<br />
Betrag in Euro: 19.408.664,17 (Vorjahr 19.673.498,25)<br />
Neben gemeindeeigenen Grundstücken (durch Eintragung ins Grundbuch) erfolgt unter dieser<br />
Position der Ausweis von Rechten zur kommunalen Nutzung eines Grundstücks wie z. B. das<br />
Erbbaurecht.<br />
Zugänge in Höhe von 599.306,92 Euro erfolgten größtenteils aus zwei Grundstücksankäufen im<br />
Ortsteil <strong>Ginsheim</strong> (528.113,05 Euro), die im gleichen Haushaltsjahr an die Wohnbau Mainspitze<br />
zum Bau von Reihenhäusern veräußert worden sind.<br />
Die Abgänge in Höhe von 864.141 Euro resultieren neben vorangehend genanntem Sachverhalt<br />
aus dem Verkauf eines 6.000 qm großen Grundstücks im Gewerbegebiet Mainspitzdreieck<br />
(543.229,52 Euro).<br />
4.3.4 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken<br />
Betrag in Euro: 12.744.295,35 (Vorjahr 12.708.999,21)<br />
Unter dieser Position sind Gebäude und bauliche Anlagen der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>,<br />
darunter z. B. Verwaltungsgebäude, Kindergärten, Bürgerhäuser und Feuerwehren, ausgewiesen.<br />
In 2009 waren Zugänge/Umbuchungen in Höhe von 370.428,42 Euro zu verzeichnen, darunter<br />
165.923,33 Euro für die Neugestaltung des Hofes am Haus der Vereine, 152.900,65 Euro<br />
für einen Anbau im Kindergarten 6 in der Akazienstraße zur Beschaffung von Räumlichkeiten für<br />
die U3-Betreuung und 23.499,20 Euro für einen Werkstattcontainer der Feuerwehr im Ortsteil<br />
<strong>Ginsheim</strong>.<br />
Die gewöhnliche Abschreibung der Gebäude erfolgt gemäß Beschluss der Gemeindevertretung<br />
einheitlich über 70 Jahre.<br />
4.3.5 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen<br />
Betrag in Euro: 14.672.478,61 (Vorjahr 15.095.909,98)<br />
Die Bilanzposition weist Vermögen mit öffentlichem Nutzungscharakter (für jedermann prinzipiell<br />
nutzbar) aus. Zum Infrastrukturvermögen der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> zählen unter<br />
anderem Straßenbauwerke, Straßenbeleuchtung und Verkehrsschilder.<br />
In 2009 waren Zugänge/Umbuchungen in Höhe von insgesamt 278.772,30 Euro zu verzeichnen;<br />
davon 105.000 Euro für die Restzahlung aus Baukosten für die Merianstraße, rund 107.000<br />
Euro für die Pflasterung des Mainhochwasserdamms und rund 28.000 Euro für Schilderständer.<br />
Festwerte dieser Bilanzposition sind Verkehrs- und Straßennamenschilder (259.796,27 Euro),<br />
Straßenlampen im Ortsteil <strong>Gustavsburg</strong> (388.136,66 Euro), Papierkörbe und Mülleimer (40.400<br />
Euro), Parkbänke (153.000 Euro) sowie Aufwuchs der Streuobstwiese (40.400 Euro).<br />
10
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
4.3.6 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Betrag in Euro: 920.556,60 (Vorjahr 988.216,17)<br />
Typischerweise werden unter dieser Position z. B. der Fuhrpark, Büromaschinen, EDV-Anlagen,<br />
Fernsprechanlagen sowie Büromöbel ausgewiesen; das heißt, sämtliches bewegliches Anlagevermögen,<br />
das die Gemeinde zur Leistungserstellung benötigt.<br />
Die Zugänge in Höhe von 156.773,72 Euro beinhalten neben einer Vielzahl ganz unterschiedlicher<br />
Gegenstände eine neue Richtfunkanlage für die Verwaltung (38.293,73 Euro), Rollwagen<br />
mit Zubehör für die Einsatzwagen der Feuerwehr (16.940,13 Euro), einen Verkaufsanhänger in<br />
Höhe von 7.195,19 Euro sowie diverse geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Gesamtwert<br />
von 35.129,74 Euro. Als Festwert wurden die Müllbehälter der Gemeinde mit 166.000 Euro aktiviert.<br />
4.3.7 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />
Betrag in Euro: 444.058,53 (Vorjahr 131.946,12)<br />
Diese Position integriert Finanz- und Sachanlagen, deren Errichtung oder Erwerb sich über einen<br />
längeren Zeitraum erstreckt. Im Gegensatz zu den übrigen Finanz- bzw. Sachanlagen wird das<br />
Vermögen bzw. die geleistete Anzahlung zwar aktiviert, eine Wertminderung über die Abschreibung<br />
erfolgt hier jedoch noch nicht, da unterstellt wird, dass eine Nutzung des Anlagegutes<br />
noch nicht eingesetzt hat. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau setzen sich folgendermaßen<br />
zusammen:<br />
Position<br />
EUR<br />
Bahnunterführung <strong>Gustavsburg</strong> 156.309,26<br />
Ortsumgehungsstraße <strong>Ginsheim</strong> 110.105,16<br />
Neubau Jugendzentrum <strong>Ginsheim</strong> 67.962,26<br />
Sanierung Kommunales Kino 60.664,18<br />
Erzberger Straße Erneuerung Gehweg 31.161,41<br />
Neubau Sportanlage <strong>Ginsheim</strong> 7.831,39<br />
energetische Sanierung Bürgerhaus <strong>Ginsheim</strong> 5.206,25<br />
Neugestaltung Bahnhofsumfeld <strong>Gustavsburg</strong> 4.751,91<br />
Baugebiet A & B 66,71<br />
Gesamt 444.058,53<br />
4.3.8 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
Betrag in Euro: 6.840.696,67 (Vorjahr 6.840.696,67)<br />
11
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Als verbundene Unternehmen werden jene Einrichtungen bilanziert, auf welche die Gemeinde<br />
beherrschenden Einfluss ausübt. Verbundene Unternehmen sind bei der Erstellung einer Konzernbilanz<br />
über die Vollkonsolidierung einzubeziehen.<br />
Bei der Kommunalen Wohnungsgesellschaft (5.815.858,35 Euro) und dem Servicebetrieb Bauhof<br />
(1.024.838,32 Euro) handelt es sich um rechtlich unselbständige Eigenbetriebe der Gemeinde<br />
<strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>. Die Beteiligungsquote der Eigenbetriebe beträgt jeweils 100 %.<br />
4.3.9 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
Betrag in Euro: 1.805.411,42 (Vorjahr 1.721.580,50)<br />
Die Bilanzposition beinhaltet Darlehen an den Eigenbetrieb Kommunale Wohnungsgesellschaft in<br />
gleicher Höhe. Im Jahr 2009 erfolgten Zugänge in Höhe von 63.000 Euro für ein Modernisierungsdarlehen<br />
(An der Schleuse 32-36) und 40.000 Euro für die Errichtung von vier neuen<br />
Wohneinheiten unter gleichnamiger Adresse.<br />
4.3.10 Beteiligungen<br />
Betrag in Euro: 4.913.540,98 (Vorjahr 4.913.496,49)<br />
Anteile und Eigentumsrechte an anderen Unternehmen stellen nach handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen<br />
Vermögen der Gemeinde dar und sind entsprechend unter der Position Beteiligungen<br />
auszuweisen. Die Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:<br />
Unternehmensart<br />
Kapitalgesellschaften<br />
Zweckverbände<br />
Gesamt<br />
Beteiligung<br />
2009 Vorjahr<br />
EUR<br />
EUR<br />
Regionalpark Rhein-Main Südwest GmbH (Anteile 7,143%) 476.475,71 476.475,71<br />
Wohnbau Mainspitze GmbH (Anteile 33,33 %) 279.325,00 279.325,00<br />
TIGZ GmbH 6.180,00 6.135,51<br />
KulturRegion Frankfurt RheinMain gGmbH 150,00 150,00<br />
Abwasser und Servicebetrieb Mainspitze (Anteile 54,83%) 4.151.407,27 4.151.407,27<br />
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen 1,00 1,00<br />
Riedwerke Groß-Gerau 1,00 1,00<br />
Wasser- und Bodenverband "Schwarzbachgebiet Ried" 1,00 1,00<br />
4.913.540,98 4.913.496,49<br />
Die ausgewiesenen Beteiligungen an der TIGZ GmbH und der KulturRegion Frankfurt RheinMain<br />
gGmbH entsprechen betragsgemäß den tatsächlich gezahlten Einlagen der Gemeinde am<br />
Stammkapital. In 2009 wurde der Nennbetrag des Geschäftsanteils bei der TIGZ GmbH per<br />
Bareinlage um 44,49 Euro auf 6.180 Euro erhöht.<br />
4.3.11 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
Betrag in Euro: 75.869,95 (Vorjahr 61.797,23)<br />
12
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Die Versorgungsrücklage der Beamten ist in 2009 auf 75.816,17 Euro (Vorjahr 61.743,45 Euro)<br />
angewachsen. In 2009 hat die Gemeinde Fondsanteile in Höhe von 9.031,50 Euro über die Versorgungskasse<br />
erworben. Der Gesamtwert des Fonds liegt zum Stichtag 31.12. <strong>inkl</strong>usive dem<br />
Wert der erworbenen Fondsanteile 5.041,22 Euro über dem Vorjahreswert. Der Zuwachs wurde<br />
ertragswirksam gebucht.<br />
In Höhe von 53,78 Euro wurde eine Aktie der Fraport AG aktiviert, die anlässlich des geplanten<br />
Ausbaus der Nordwestlandebahn gekauft wurde. Sie wurde zu tatsächlichen Anschaffungskosten<br />
bewertet.<br />
4.3.12 Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen)<br />
Betrag in Euro: 4.190.838,21 (Vorjahr 3.998.232,39)<br />
Die Bilanzposition ist ein Sammelposten für Finanzanlagen, die nicht anders zugeordnet werden<br />
können. Diese werden nachfolgend einzeln erläutert:<br />
Darlehensnehmer<br />
31.12.2009 Vorjahr<br />
EUR<br />
EUR<br />
Baugenossenschaft Mainspitze e.G. 3.304.209,07 3.045.960,46<br />
Gemeinnützige Deutsche Wohnungsbau<br />
GmbH Düsseldorf<br />
363.311,50 371.593,85<br />
Baugenossenschaft Ried e.G. 349.695,00 353.376,00<br />
GWH Hessen 100.929,78 112.857,69<br />
Hofgut Nonnenau 8.052,86 9.842,38<br />
Hausbau Rheinland-Pfalz 0,00 39.962,01<br />
Gesamt 4.126.198,21 3.933.592,39<br />
Genossenschaftsanteile hält die Gemeinde bei:<br />
Genossenschaft<br />
31.12.2009 Vorjahr<br />
EUR EUR<br />
Baugenossenschaft Mainspitze eG 59.040,00 59.040,00<br />
Baugenossenschaft Ried eG 3.500,00 3.500,00<br />
Volksbank Mainspitze eG 1.200,00 1.200,00<br />
Volksbank Mainz eG 900,00 900,00<br />
Gesamt 64.640,00 64.640,00<br />
U M L A U F V E R M Ö G E N<br />
Zum Umlaufvermögen zählen Vermögensgegenstände der Gemeinde, die in der Regel nur ihrem<br />
kurzfristigen Betrieb dienen werden. Eine Auflistung der Forderungen unterschieden nach ihrer<br />
Restlaufzeit ist im Forderungsspiegel unter dem Punkt 4.8.2 Anlagen zum Anhang ersichtlich.<br />
13
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
4.3.13 Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitions-<br />
Zuweisungen und –zuschüssen und Investitionsbeiträgen<br />
Betrag in Euro: 51.909,01 (Vorjahr 56.757,50)<br />
Zuweisungen sind Vermögensübertragungen (Geld-/Sachleistungen) innerhalb des öffentlichen<br />
Bereichs. Zuschüsse sind Vermögensübertragungen (Geld- oder Sachleistungen) vom öffentlichen<br />
an den privaten Bereich und umgekehrt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe von<br />
1 % vom Restforderungsbestand vorgenommen (insgesamt 494,67 Euro; Vorjahr 573,31 Euro).<br />
4.3.14 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben<br />
Betrag in Euro: 534.649,22 (Vorjahr 532.062,62)<br />
In dieser Position sind unter anderem Forderungen aus Gewerbesteuer und Grundsteuer sowie<br />
öffentlich-rechtliche Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (z. B. Gebühren für Kindertagesstättenbetreuung,<br />
Abfallgebühren, Musikschulgebühren usw.) enthalten. Es handelt sich insgesamt<br />
um 472 Einzelposten. Einzelwertberichtigungen wurden bei noch ausstehenden Forderungen<br />
gebucht, deren Zahlungsziel seit mindestens einem Jahr überschritten wurde. Die Wertberichtigung<br />
erfolgte zu 100 % mit einem Gesamtbetrag von 16.322,59 Euro (Vorjahr 7.411,94<br />
Euro). Eine Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe von 1 % vom Restforderungsbestand vorgenommen<br />
(insgesamt 5.400,50 Euro; Vorjahr 5.374,37 Euro).<br />
4.3.15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
Betrag in Euro: 34.306,96 (Vorjahr 123.522,06)<br />
Zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen privatrechtliche Schuldverhältnisse,<br />
die aus eigengeschäftlichen Tätigkeiten einer Kommune resultieren. Zum Bilanzstichtag bestehen<br />
sie überwiegend aus Mietforderungen (rund 29.000 Euro).<br />
Einzelwertberichtigungen wurden bei noch ausstehenden Forderungen gebucht, deren Zahlungsziel<br />
seit mindestens einem Jahr überschritten wurde. Die Wertberichtigung erfolgte zu 100<br />
% mit einem Gesamtbetrag von 8.045,67 Euro (Vorjahr 9.972,25 Euro). Eine Pauschalwertberichtigung<br />
wurde in Höhe von 1 % vom Restforderungsbestand vorgenommen (insgesamt<br />
346,53 Euro; Vorjahr 1.247,70 Euro).<br />
4.3.16 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit<br />
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen<br />
Betrag in Euro: 1.714.988,92 (Vorjahr 2.157.001,30)<br />
Sämtliche Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen und Sondervermögen sind unter dieser<br />
Position auszuweisen. Die Forderungen der Gemeinde setzen sich zusammen aus zu leistenden<br />
Kaufpreisraten des Zweckverbandes ASM für übernommenes Anlagevermögen (1.692.064,56<br />
14
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Euro) sowie diversen Einzelforderungen. Da Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
als gesichert gelten, sind keinen Wertberichtigungen notwendig.<br />
4.3.17 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
Betrag in Euro: 179.329,57 (Vorjahr 520.630,76)<br />
Unter dieser Position sind sämtliche Forderungen ausgewiesen, die nicht anderen Bilanzposten<br />
zugeordnet werden können. Die sonstigen Forderungen der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
bestehen zum Bilanzstichtag größtenteils aus Forderungen von debitorischen Kreditoren in Höhe<br />
von 132.801,28 Euro sowie dem zum Bilanzstichtag bestehenden Bankbestand des von der<br />
GSW geführten Treuhandkontos im Rahmen der Ortskernsanierung (22.082,25 Euro).<br />
4.3.18 Flüssige Mittel<br />
Betrag in Euro: 77.742,23 (Vorjahr 3.549.504,05)<br />
Diese Position gehört zu den liquiden Mitteln. Hierbei handelt es sich um Bar- oder Buchgeld,<br />
das unverzüglich verwendet werden kann und damit die kurzfristige Zahlungsbereitschaft der<br />
Gemeinde sichert. Nachfolgende Abbildung zeigt die Zusammensetzung der liquiden Mittel:<br />
Geldbestand<br />
31.12.2009 Vorjahr<br />
EUR<br />
EUR<br />
Volksbank Mainspitze eG 50.159,60 0,00<br />
Barkasse und Handkassen 11.596,52 21.302,60<br />
Kreissparkasse Groß-Gerau 7.175,51 23.219,63<br />
Postbank Frankfurt 7.358,32 4.713,12<br />
Postbank Frankfurt 1.452,28 268,70<br />
Festgeldkonto Volksbank Mainspitze eG 0,00 3.500.000,00<br />
Gesamt 77.742,23 3.549.504,05<br />
Der Bestand der Barkasse wurde dem Barkassenabschluss zum 31. Dezember 2009 entnommen.<br />
Die Salden der Buchgeldbestände sind mit den jeweiligen Kontoauszügen identisch.<br />
R E C H N U N G S A B G R E N Z U N G S P O S T E N<br />
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu bilden, wenn Ausgaben vor dem Abschlussstichtag<br />
angefallen sind, die erst Aufwand nach diesem Tag darstellen.<br />
4.3.19 Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Betrag in Euro: 444.414,96 (Vorjahr 272.542,99)<br />
Der Rechnungsabgrenzungsposten besteht zum Bilanzstichtag neben sonstigen Geschäftsvorfällen<br />
aus geleisteten Ansparraten von insgesamt 300.000 Euro für noch nicht aufgenommene In-<br />
15
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
vestitionsfondsdarlehen (Zweck: Bau Sportanlage <strong>Ginsheim</strong> sowie Ortsumgehungsstraße <strong>Ginsheim</strong>)<br />
und aus einer geleisteten Ansparrate für ein im Dezember 2004 aufgenommenes Investitionsfondsdarlehen<br />
(Zweck: Bau Sporthalle <strong>Gustavsburg</strong>) in Höhe von 56.000 Euro sowie dem<br />
am Ende dieser Darlehenslaufzeit zu zahlenden Sonderbeitrag in Höhe von 21.583,31 Euro. Die<br />
Beträge werden gemäß § 45 Abs. 3 GemHVO-Doppik über die Darlehenslaufzeit jährlich in Höhe<br />
von je einem Zwanzigstel aufgelöst.<br />
4.4 Erläuterungen zu Posten der Vermögensrechnung – PASSIVA<br />
E I G E N K A P I T A L<br />
Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen dem Vermögen und den Schulden der Gemeinde<br />
<strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>.<br />
4.4.1 Nettoposition<br />
Betrag in Euro: 15.746.206,95 (Vorjahr 15.746.206,95)<br />
Bei der Nettoposition handelt es sich um ein festes Kapitalkonto, das heißt bei diesem Konto<br />
ergeben sich in den einzelnen Jahresabschlüssen in der Regel keine betragsmäßigen Veränderungen.<br />
Gemäß § 25 GemHVO-Doppik Absatz 3 Satz 2 ist es jedoch möglich, nicht ausgeglichene<br />
Fehlbeträge nach fünf Jahren gegen die Nettoposition des Eigenkapitals zu verrechnen.<br />
4.4.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses<br />
Betrag in Euro: 597.622,12 (Vorjahr 617.509,82)<br />
Die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses wurde um den außerordentlichen<br />
Fehlbetrag aus 2008 in Höhe von 19.887,70 Euro reduziert.<br />
4.4.3 Zweckgebundene Rücklagen<br />
Betrag in Euro: 0,00 (Vorjahr 483.783,08)<br />
Zweckgebundene Rücklagen stehen der Gemeinde nicht zur freien Verfügung, sondern sind ihrer<br />
Bestimmung entsprechend zu verwenden. Bis 2008 wurde unter dieser Position die Abfallrücklage<br />
ausgewiesen. Gemäß neuer Verordnung ist die Rücklage künftig unter den sonstigen<br />
Sonderposten auszuweisen. Daher erfolgte eine Umbuchung in vorgenannte Bilanzposition.<br />
4.4.4 Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren<br />
Betrag in Euro: -5.099.577,65 (Vorjahr: -7.072.203,72)<br />
Das ordentliche Ergebnis aus Vorjahren verbessert sich in 2009 um 1.972.626,07 Euro. Das<br />
entspricht dem Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 2.179.166,10 Euro reduziert um den darin<br />
16
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
enthaltenen Überschuss des Gebührenhaushalts Abfall aus 2008 in Höhe von 206.540,03 Euro,<br />
welcher der Abfallrücklage (siehe Punkt 4.4.10 Sonstige Sonderposten) zuzuführen war.<br />
4.4.5 Ordentlicher Jahresfehlbetrag<br />
Betrag in Euro: -4.336.496,90 (Vorjahr 2.179.166,10)<br />
Das ordentliche Ergebnis zeigt den Saldo zwischen den Erträgen und Aufwendungen eines<br />
Haushaltsjahres. In 2009 waren die Aufwendungen höher als die Erträge der Gemeinde, somit<br />
schließt die Gemeinde das Haushaltsjahr mit einem Verlust im ordentlichen Ergebnis ab.<br />
4.4.6 Außerordentlicher Jahresüberschuss<br />
Betrag in Euro: 167.808,22 (Vorjahr -19.887,70)<br />
Im außerordentlichen Ergebnis sind Geschäftsvorfälle enthalten, die für die Gemeinde ungewöhnlich<br />
sind und in der Regel selten auftreten. Ursächlich für den Überschuss sind Grundstücksverkäufe<br />
der Gemeinde.<br />
S O N D E R P O S T E N<br />
Zu den Sonderposten zählen finanzielle Mittel, welche die Gemeinde für ihre Investitionen erhält.<br />
Die Auflösung der Sonderposten erfolgt in der Regel über den gleichen Zeitraum wie das<br />
jeweils bezuschusste Anlagegut. Unterschiedliche Bilanzpositionen der Sonderposten resultieren<br />
aus der Unterscheidung nach deren Mittelherkunft.<br />
4.4.7 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich<br />
Betrag in Euro: 7.091.423,78 (Vorjahr 6.338.936,49)<br />
Die in den Zuweisungen enthaltene Fehlbelegungsabgabe in Höhe von 3.630.460,80 Euro ergibt<br />
sich aus den daraus resultierenden Einnahmen von 1993 bis 2009 abzüglich dem Verwaltungskostenanteil<br />
in Höhe von 10 Prozent und abzüglich der noch nicht zweckgebunden verwendeten<br />
Beträge (z. B. in Form einer Kreditvergabe für sozialen Wohnungsbau).<br />
Sonstige Zugänge aus Zuweisungen vom öffentlichen Bereich in Höhe von 798.468,32 Euro unterteilen<br />
sich unter anderem in eine Landeszuwendung zur Finanzierung des Rad- und Fußweges<br />
der Eisenbahnbrücke (420.700 Euro), der jährlichen Investitionspauschale (129.000 Euro) und<br />
einen Landeszuschuss für den Anbau im Kindergarten VI Akazienstraße für Räumlichkeiten der<br />
U3-Betreuung (120.000 Euro).<br />
4.4.8 Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich<br />
Betrag in Euro: 2.039.707,13 (Vorjahr 2.012.193,04)<br />
17
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
In 2009 waren Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich in Höhe von 62.097,33 Euro zu verzeichnen,<br />
darunter rund 50.000 Euro aus Spenden für die Sanierung des Kommunalen Kinos.<br />
4.4.9 Investitionsbeiträge<br />
Betrag in Euro: 6.971.529,57 (Vorjahr 6.852.715,21)<br />
Beim Sonderposten Investitionsbeiträge handelt es sich um Erschließungs- bzw. Straßenbeiträge,<br />
die der Finanzierung von Neubauten bzw. grundhaften Sanierungen dienen. In 2009 wurden<br />
unter anderem Straßenbeiträge in Höhe von 223.357,68 Euro zur Finanzierung der grundhaften<br />
Sanierung der Straße Am Mainufer erhoben und Erschließungsbeiträge aus Grundstücksverkäufen<br />
im Gewerbegebiet Mainspitzdreieck erwirtschaftet (153.480 Euro).<br />
4.4.10 Sonstige Sonderposten<br />
Betrag in Euro: 589.225,49 (Vorjahr 0,00)<br />
Durch die im Jahr 2011 eingetretene Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung ist ein Überschuss<br />
bei kostenrechnenden Einrichtungen (Gebührenhaushalten) nicht dem Eigenkapital, sondern<br />
dem Fremdkapital zuzurechnen, da Überschüsse den Gebührenzahlern wieder zugutekommen<br />
sollen. Insofern ist ein Überschuss nicht in eine Gebührenausgleichsrücklage einzustellen,<br />
sondern es ist ein Sonderposten gem. § 41 Abs. 7 GemHVO zu bilden. Dieser ist bei nächster<br />
Gelegenheit aufzulösen und bei der Gebührenkalkulation als Ertrag zu berücksichtigen. Gemäß<br />
Rücksprache mit dem Fachbereich Revision des Kreises Groß-Gerau wird diese Regelung<br />
seitens der Gemeinde bereits beim <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 angewandt. In 2009 entstand im Gebührenhaushalt<br />
Abfall ein Fehlbetrag in Höhe von 101.097,62 Euro. Dieser wurde durch entsprechende<br />
Auflösung des Sonderpostens ausgeglichen, so dass das Ergebnis am Ende des<br />
Haushaltsjahres 0,00 Euro beträgt.<br />
R Ü C K S T E L L U N G E N<br />
Rückstellungen sind dann zu bilden, wenn Zahlungsverpflichtungen dem Grunde und/oder der<br />
Höhe sowie der Fälligkeit nach noch nicht feststehen, deren Aufwand jedoch einem bestimmten<br />
Wirtschaftsjahr zuordenbar ist. Ein Rückstellungsspiegel, der detailliert Auskunft über Verbrauch,<br />
Auflösung und Zuführung der einzelnen Rückstellungsarten liefert, ist unter den Anlagen<br />
zum Anhang (Punkt 4.8.3) ersichtlich.<br />
4.4.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
Betrag in Euro: 5.996.478,00 (Vorjahr 5.720.461,00)<br />
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzen sich zusammen aus:<br />
18
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Rückstellung<br />
31.12.2009 Vorjahr<br />
EUR<br />
EUR<br />
Pensionen 4.689.960,00 4.550.038,00<br />
Beihilfe 894.684,00 786.357,00<br />
Altersteilzeit 411.834,00 384.066,00<br />
Gesamt 5.996.478,00 5.720.461,00<br />
Pensions- und Beihilferückstellungen sind Verpflichtungen der Gemeinde für Versorgungs- bzw.<br />
Leistungsansprüche der Beamten/innen und deren Hinterbliebenen. Sie wurden durch ein versicherungsmathematisches<br />
Gutachten unter Anwendung des Teilwertverfahrens gemäß § 6a Abs.<br />
3 Nr. 1 EStG ermittelt. Als Rechnungszinsfuß wurden 6 Prozent per annum unter Anwendung<br />
der Richtwerttafel 2005 G von Prof. Heubeck zugrunde gelegt.<br />
Rückstellungen aus Altersteilzeitregelungen setzen sich aus bereits vereinbarten Altersteilzeiten<br />
zusammen. Der Bilanzwert geht aus Gutachten der Schüllermann Consulting GmbH hervor.<br />
4.4.12 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse<br />
Betrag in Euro: 12.212.465,17 (Vorjahr 12.675.938,00)<br />
Die Umlageverpflichtungen des Finanzausgleichs (Kreis- und Schulumlage) errechnen sich aus<br />
diversen Ertragspositionen, darunter der Gewerbesteuer, und werden 1,5 Jahre nach Realisierung<br />
(Zeitpunkt der Einzahlung ausschlaggebend) fällig. Bucht man die Rückstellungen für den<br />
KFA bereits im Jahr der Realisierung der für die Umlage relevanten Positionen, werden die daraus<br />
resultierenden Lasten somit nicht plötzlich im Jahr der fälligen Zahlung, sondern bereits im<br />
Jahr ihrer wirtschaftlichen Verursachung gezeigt. Dies führt wiederum dazu, dass beträchtliche<br />
Schwankungen der Ergebnisrechnung z. B. bedingt durch die bekanntlich starken Schwankungen<br />
der Gewerbesteuer vermieden werden können. Die so erzielte Glättung der Ergebnisrechnung<br />
bewirkt, dass in besonders ertragsreichen Jahren das Ergebnis aufgrund der daraus resultierenden<br />
KFA-Verpflichtungen nach unten korrigiert wird und in ertragsschwachen Jahren, in<br />
denen unter Umständen hohe Umlageverpflichtungen aufgrund hoher Gewerbesteuereinnahmen<br />
der Vorjahre bestehen, das Ergebnis mittels Verbrauch der Rückstellungen entsprechend besser<br />
ausfällt. Das heißt im <strong>Jahresabschluss</strong> konkret, dass die Rückstellungszuführungen in 2009 für<br />
Zahlungsverpflichtungen in 2011 gebildet werden. In 2011 wird dann der Rückstellungsverbrauch<br />
mit dem Aufwand aus den Umlageverpflichtungen verrechnet und das Ergebnis 2011<br />
dadurch entlastet.<br />
4.4.13 Sonstige Rückstellungen<br />
Betrag in Euro: 428.148,63 (Vorjahr 405.701,43)<br />
Sonstige Rückstellungen wurden gebildet für Urlaubsansprüche (199.832 Euro) und Mehrstunden<br />
(69.351 Euro). Berechnungsgrundlage für die Bilanzwerte war ein Durchschnittsstundensatz<br />
19
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
in Höhe von 30,20 Euro. Die in 2008 erstmals gebildeten Personalrückstellungen für Leistungsentgelt<br />
in Höhe von 1 Prozent der ständigen Monatsentgelte der Beschäftigten betragen zum<br />
Bilanzstichtag rund 34.400 Euro. Die Zahlung ist an ein bestehendes Leistungsbeurteilungssystem<br />
gekoppelt; da die Dienststelle mit dem Personalrat bislang keine einvernehmliche<br />
Dienstvereinbarung treffen konnte, wird das Ausschüttungsvolumen in Form einer Rückstellung<br />
jährlich gebunden.<br />
Zudem bestanden fort Rückstellungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2005/2006/2007<br />
(94.540,32 Euro) nebst einer neuen Rückstellung für die Prüfung des <strong>Jahresabschluss</strong>es 2009<br />
(30.000 Euro).<br />
V E R B I N D L I C H K E I T E N<br />
Unter den Verbindlichkeiten versteht man Verpflichtungen einer Gemeinde, die dem Grunde und<br />
der Höhe nach feststehen. Die verschiedenen Bilanzpositionen der Verbindlichkeiten ergeben<br />
sich aus der Gliederung nach unterschiedlichen Gläubigergruppen bzw. deren sachlichen Zuordenbarkeit.<br />
Ein Verbindlichkeitsspiegel, der die Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit gliedert,<br />
ist unter dem Punkt 4.8.4 Anlagen zum Anhang ersichtlich.<br />
4.4.14 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />
Betrag in Euro: 25.665.573,57 (Vorjahr 25.950.922,41)<br />
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen aus einem Kontokorrentkredit in Höhe<br />
von 11.773.015,63 Euro und aus aufgenommenen mittel- bis langfristigen Darlehen<br />
(13.892.557,94 Euro). Diese wurden zu den am Bilanzstichtag noch zurückzuzahlenden Beträgen<br />
aktiviert und setzen sich wie folgt zusammen:<br />
Kreditgeber<br />
31.12.2009 Vorjahr<br />
EUR<br />
EUR<br />
Volksbank Mainspitze eG 5.969.209,86 0,00<br />
Kreissparkasse Groß-Gerau 4.017.438,41 0,00<br />
Volksbank Mainspitze eG 1.692.064,56 5.861.824,52<br />
Hessische Landesbank 888.562,39 932.402,21<br />
Kreissparkasse Groß-Gerau 470.745,40 585.953,31<br />
Volksbank Mainspitze eG 446.083,38 467.958,11<br />
DGHYP 228.371,14 253.402,17<br />
DGHYP 180.082,80 208.445,33<br />
Volksbank Mainspitze eG 0,00 148.462,45<br />
Gesamt 13.892.557,94 8.458.448,10<br />
4.4.15 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern<br />
Betrag in Euro: 335.240,80 (Vorjahr 350.160,60)<br />
Die Bilanzposition beinhaltet drei Kredite gegenüber dem Land.<br />
20
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
4.4.16 Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten<br />
Betrag in Euro: 30.833,33 (Vorjahr 30.833,33)<br />
Es handelt sich um einen von der Gemeinde zu zahlenden Sonderbeitrag für das aufgenommene<br />
Investitionsfondsdarlehen zum Bau der Sporthalle <strong>Gustavsburg</strong>. Der Sonderbeitrag ist am Ende<br />
der 20-jährigen Darlehenslaufzeit in 2023 fällig.<br />
4.4.17 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen und<br />
Investitionszuweisungen, -zuschüssen sowie -beiträgen<br />
Betrag in Euro: 133.252,12 (Vorjahr 33.031,99)<br />
Hierbei handelt es sich neben Zuweisungen und Zuschüssen (47.659,12 Euro) um Verbindlichkeiten<br />
gegenüber dem Land Hessen aus vereinnahmten und noch nicht wieder verwendeten<br />
Fehlbelegungsabgaben (85.593 Euro). Sobald diese z. B. in Form von Wohnungsbaudarlehen<br />
verwendet werden, sind die Beträge entsprechend unter dem Sonderposten „Zuweisungen vom<br />
öffentlichen Bereich“ auszuweisen und die Verbindlichkeiten zu reduzieren. Erfolgt eine Verwendung<br />
nicht binnen einer vorgegebenen Frist von drei Jahren, sind die betroffenen Beträge an<br />
das Land abzuführen.<br />
4.4.18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Betrag in Euro: 403.615,09 (Vorjahr 358.978,20)<br />
Unter der Bilanzposition befinden sich neben zahlreichen Einzelrechnungen Verbindlichkeiten<br />
aus der Beschaffung von Anlagevermögen (rund 121.000 Euro), aus Sachverständigenkosten<br />
(rund 74.000 Euro), Verbindlichkeiten aus Instandhaltung (rund 39.000 Euro) und Verbindlichkeiten<br />
aus Fremdentsorgung (rund 30.000 Euro).<br />
4.4.19 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen,<br />
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen<br />
Betrag in Euro: 210.446,66 (Vorjahr 139.803,76)<br />
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren größtenteils aus Verpflichtungen<br />
gegenüber dem SBB in Höhe von rund 122.000 Euro und den Riedwerken Groß-<br />
Gerau (rund 72.000 Euro).<br />
4.4.20 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Betrag in Euro: 111.458,58 (Vorjahr 115.188,54)<br />
21
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden sämtliche Geschäftsvorfälle ausgewiesen, die<br />
nicht anderen Verbindlichkeiten zugeordnet werden können. Hierbei handelt es sich größtenteils<br />
um Personalverbindlichkeiten (rund 70.000 Euro)<br />
R E C H N U N G S A B G R E N Z U N G S P O S T E N<br />
Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu bilden, wenn Einnahmen vor dem Abschlussstichtag<br />
angefallen sind, die erst Ertrag nach diesem Tag darstellen.<br />
4.4.21 Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Betrag in Euro: 1.584.080,97 (Vorjahr 1.562.096,76)<br />
Der Rechnungsabgrenzungsposten besteht zum Bilanzstichtag vornehmlich aus Grabnutzungsgebühren,<br />
welche die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> in den letzten Jahren vereinnahmt hat<br />
(1.575.075,36 Euro). Diese werden jährlich über die Nutzungsdauer der jeweiligen Grabstätten<br />
ertragswirksam aufgelöst.<br />
4.5 Erläuterungen zu Posten der Ergebnisrechnung<br />
Die Ergebnisrechnung gliedert sich in ein ordentliches Ergebnis und ein außerordentliches Ergebnis.<br />
Das ordentliche Ergebnis, unterteilt in Verwaltungs- und Finanzergebnis, beinhaltet verwaltungstypische<br />
Geschäftsvorfälle, das außerordentliche Ergebnis hingegen setzt sich aus verwaltungsuntypischen<br />
Geschäftsvorfällen, das heißt ungewöhnlichen und seltenen Vorgängen wie<br />
z. B. Grundstücksverkäufen sowie außerplanmäßigen Abschreibungen zusammen.<br />
Die Erträge des Verwaltungsergebnisses gliedern sich wie folgt:<br />
Bezeichnung Ergebnis Anteil in %<br />
Steuern und steuerähnliche Erträge einschl. gesetzl. Umlagen 12.283.402,42 59,88<br />
Erträge aus Zuweisungen, Zuschüssen und allg. Umlagen 2.803.426,95 13,66<br />
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.569.456,15 12,52<br />
Sonstige ordentliche Erträge 885.925,21 4,32<br />
Privatrechtliche Leistungsentgelte 553.647,67 2,70<br />
Auflösung von Sonderposten 640.753,84 3,12<br />
Transferleistungen 475.101,01 2,32<br />
Kostenersatzleistungen und -erstattungen 304.564,58 1,48<br />
Gesamt 20.516.277,83 100,00<br />
Rund 60 Prozent der Gesamterträge der Verwaltung resultieren aus Steuern und steuerähnlichen<br />
Erträgen (z. B. Gewerbesteuer, Grundsteuer, Gemeindeanteil an Einkommen- und Umsatzsteuer).<br />
Etwa 14 Prozent der Gesamterträge sind aus Zuweisungen, Zuschüssen und allgemeinen<br />
Umlagen (u. a. Schlüsselzuweisungen). Cirka 13 Prozent der Erträge stammen aus öffentlich-rechtlichen<br />
Leistungsentgelten, das sind unter anderem Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren<br />
(in 2009 vorwiegend für Abfall und Kinderbetreuung). Rund 4 Prozent der<br />
Erträge wurden aus den sonstigen ordentlichen Erträgen erwirtschaftet (z. B. Konzessionsabga-<br />
22
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
ben). Aus den privatrechtlichen Leistungsentgelten (z. B. Vermietung und Eintrittsgelder) wurden<br />
rund 3 Prozent erwirtschaftet. Ebenfalls 3 Prozent stammen aus der Auflösung von Sonderposten<br />
(kompensieren die Abschreibungen im Ergebnishaushalt, da sie Zuwendungen für Investitionen<br />
sind) und 2 Prozent aus Transferleistungen (Zahlungen des Bundes an die Kommunen<br />
im Rahmen des Familienleistungsausgleichs). Kostenersatzleistungen und -erstattungen bilden<br />
knapp 1 Prozent des Betrages an den ordentlichen Erträgen.<br />
Die Aufwendungen des Verwaltungsergebnisses gliedern sich wie folgt:<br />
Bezeichnung Ergebnis Anteil in %<br />
Steueraufwendungen einschl. Umlageverpflichtungen 8.651.078,40 35,44<br />
Personalaufwendungen 6.840.838,81 28,02<br />
Sach- und Dienstleistungen 6.297.935,03 25,80<br />
Abschreibungen 1.300.840,70 5,33<br />
Versorgungsaufwendungen 758.416,43 3,11<br />
Zuweisungen, Zuschüsse, bes. Finanzaufwendungen 542.360,16 2,22<br />
Sonstige ordentliche Aufwendungen 18.666,02 0,08<br />
Gesamt 24.410.135,55 100,00<br />
Rund 35 Prozent der Gesamtaufwendungen aus dem Verwaltungsergebnis sind auf Steueraufwendungen<br />
und Umlageverpflichtungen (Kreis-, Schul- und Gewerbesteuerumlage), circa 28<br />
Prozent sind auf Personalaufwendungen und 26 Prozent auf Aufwendungen für Sach- und<br />
Dienstleistungen (vor allem Fremdentsorgung und Instandhaltung) zurückzuführen. Abschreibungen<br />
(Werteverzehr des Anlagevermögens) machen 5 Prozent der ordentlichen Aufwendungen<br />
aus. Knapp 3 Prozent entfallen auf Versorgungsaufwendungen (Aufwendungen aus Beihilfen<br />
und der Versorgungsumlagen für Beamte) und 2 Prozent auf Zuweisungen und Zuschüsse.<br />
Sonstige ordentliche Aufwendungen mit 0,08 Prozent Anteil am Gesamtergebnis sind z. B. betriebliche<br />
Steuern (Grundsteuer und KfZ-Steuer).<br />
Das Finanzergebnis, das vorwiegend aus Zinserträgen und -aufwendungen besteht, gliedert sich<br />
wie folgt:<br />
Bezeichnung<br />
Euro<br />
Finanzerträge 301.250,12<br />
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 743.889,30<br />
Überschuss -442.639,18<br />
Das außerordentliche Ergebnis (vor allem Gewinne aus der Veräußerung von Anlagevermögen)<br />
gliedert sich wie folgt:<br />
Bezeichnung<br />
Euro<br />
Außerordentliche Erträge 277.557,10<br />
Außerordentliche Aufwendungen 109.748,88<br />
Verlust 167.808,22<br />
23
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
4.6 Erläuterungen zu Posten der Finanzrechnung<br />
Die Finanzrechnung zeigt die gesamten Ein- und Auszahlungen der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<br />
<strong>Gustavsburg</strong> im Haushaltsjahr 2009. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen zeigt den Cash Flow,<br />
das ist die Veränderung des Bestandes an liquiden Mitteln (Bar- und Buchgeld). Das Finanzergebnis<br />
gliedert sich in:<br />
• Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus lfd. Verwaltungstätigkeit<br />
• Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus Investitionstätigkeit<br />
• Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus Finanzierungstätigkeit<br />
• Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus haushaltsunwirksamen Vorgängen<br />
Die entsprechenden Zahlen sind der Finanzrechnung dem Punkt 3 zu entnehmen.<br />
4.7 Sonstige Angaben<br />
4.7.1 Rechtliche Grundlagen<br />
Die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> ist eine kreisangehörige Gebietskörperschaft im Kreis<br />
Groß-Gerau, bestehend aus den zwei Ortsteilen <strong>Ginsheim</strong> und <strong>Gustavsburg</strong>. Die Gemeinde<br />
<strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> hat 16.021 Einwohner und umfasst eine Fläche von rund 1.400 Hektar.<br />
Gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 92 Abs. 3 HGO hat die Gemeindevertretung der Gemeinde<br />
<strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> am 8. Juni 2006 die Hauptsatzung der Gemeinde beschlossen. Diese<br />
ist am 17. Juni 2006 in Kraft getreten und löst damit die vorherige Hauptsatzung vom 9. Juni<br />
2005 ab.<br />
4.7.2 Organe<br />
Die Organe der Gemeinde sind gemäß § 9 HGO die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand.<br />
Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und hat 37 Mitglieder. Mitglieder<br />
der Gemeindevertretung zum 31. Dezember 2009 sind:<br />
Fraktion<br />
Anzahl Sitze<br />
31.12.2009 31.12.2008<br />
SPD 21 21<br />
CDU 8 8<br />
Bündnis 90/Die Günen 3 3<br />
Freie Wähler GiGu 3 3<br />
FDP 1 1<br />
Fraktionslos 1 1<br />
Gesamt 37 37<br />
SPD-Fraktion:<br />
Averbeck, Jürgen bis 27.01.2009<br />
Bayer, Alfons<br />
24
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Birle, Franz bis 30.09.2009<br />
Böhm, Irmtraud<br />
Büttner, Wilhelm ab 14.05.2009<br />
Bungert, Annette<br />
Bungert, Wilfried<br />
Heller, Rosemarie<br />
Heller, Norbert<br />
Krausgrill, Jochen<br />
Lindemann, Norbert<br />
Müller, Joachim<br />
Naujoks, Karl Heinz bis 20.04.2009<br />
Nickel, Carsten<br />
Redlin, Susanne<br />
Reinheimer, Torsten<br />
Remitschka, Franz<br />
Rohde, Klaus<br />
Sturm, Ingeborg<br />
von Neumann, Nina<br />
Weber, Kai<br />
Weinerth, Thorsten<br />
CDU-Fraktion:<br />
Faßbender, Wolfgang<br />
Froitzheim, Willi<br />
Guthmann, Peter<br />
Guthmann, Rudolf<br />
Jungbluth, Wolfgang ab 01.09.2009<br />
Träxler, Michael<br />
Wagner, Andreas<br />
Wagner, Armin bis 22.06.2009<br />
Zalto, Christian<br />
25
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:<br />
Hoffard, Daniela bis 02.04.2009<br />
Jörg, Werner ab 14.05.2009<br />
bis 03.12.2009*<br />
Jung, Heinrich<br />
Thiele, Ute bis 24.11.2009<br />
*Nachrückerin für Herrn Jörg erst ab 25.02.2010<br />
Fraktion Freie Wähler GiGu:<br />
Marufke, Albrecht<br />
Nachtmann, Siegfried<br />
Rück, Thomas<br />
FDP-Fraktion:<br />
Wolmuth-Neliba, Liane<br />
Fraktionslos:<br />
Fuchs, Klaus-Peter<br />
Die Gemeindevertretung beschließt über die wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde und<br />
überwacht die gesamte Verwaltung und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands. Die Gemeindevertretung<br />
bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss<br />
Sport-, Jugend- und Sozialausschuss<br />
Der Gemeindevorstand besorgt die laufende Verwaltung. Der Haushaltsplan ermächtigt ihn,<br />
Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.<br />
Der Gemeindevorstand besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und sieben ehrenamtlichen<br />
Beigeordneten.<br />
Gemeindevorstand:<br />
SPD<br />
Bürgermeister Richard von Neumann<br />
Erster Beigeordneter Hans-Jürgen Müller bis 30.09.2009<br />
Erster Beigeordneter Franz Birle ab 01.10.2009<br />
26
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Holger Durst ab 02.04.2009<br />
Heinz Höger verstorben 07.03.2009<br />
Hannelore Reinheimer-Kampe<br />
Ingrid Simon-Werth<br />
CDU<br />
Solweig Driesel<br />
Bündnis 90/Die Grünen<br />
Herta Rethorn<br />
Fraktion Freie Wähler GiGu<br />
Joachim Pärsch<br />
Darüber hinaus gibt es einen Ausländerbeirat. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:<br />
1. Ahmed, Naseer<br />
2. Ahsan, Abdul Rahman<br />
3. Khan, Aqil<br />
4. Kahloon, Umer<br />
5. Murtaza, Gulam<br />
6. Rashid, Rehan<br />
7. kein Nachrücker für Rafiqur Anwar ausgeschieden am 31.10.2009<br />
4.7.3 Bezüge der Organe und Anzahl Mitarbeiter<br />
Die Mitglieder der gemeindlichen Gremien erhalten als Entschädigung für ihre ehrenamtlichen<br />
Tätigkeiten Leistungen nach der Entschädigungssatzung der Gemeinde. Weiter erhalten die<br />
Fraktionen pauschale Mittel, die sich in 2009 wie folgt zusammensetzen:<br />
Fraktion<br />
Euro<br />
SPD 958,00<br />
CDU 555,00<br />
Bündnis 90 / Die Grünen 400,00<br />
Freie Wähler GiGu 400,00<br />
FDP 0,00<br />
Gesamt 2.313,00<br />
Die Mitarbeiter der Verwaltung ergeben sich gemäß dem Stellenplan zum 1. Januar 2009 wie<br />
folgt:<br />
Mitarbeiter Gemeinde Anzahl<br />
Beamte 10,42<br />
Beschäftigte 134,94<br />
Auszubildende 8,00<br />
Gesamt 153,36<br />
27
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
4.7.4 Steuerliche Verhältnisse<br />
Die Gemeindeverwaltung ist eine juristische Person des öffentlichen Rechtes und daher grundsätzlich<br />
als solche nicht steuerpflichtig. Dieser Grundsatz wird durchbrochen, wo juristische Personen<br />
des öffentlichen Rechtes Betriebe gewerblicher Art unterhalten. Mit diesen Betrieben gewerblicher<br />
Art ist die Gemeinde nach § 4 Körperschaftssteuergesetz (KStG) unbeschränkt steuerpflichtig.<br />
Zum 31. Dezember 2009 unterhält die Gemeinde folgende Betriebe gewerblicher Art:<br />
- Bürgerhaus <strong>Gustavsburg</strong><br />
- Bürgerhaus <strong>Ginsheim</strong><br />
- Eigenbetrieb SBB<br />
- Kommunales Kino<br />
Hier unterliegt sie in vollem Umfang der Körperschaftssteuerpflicht.<br />
Nach § 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind juristische Personen des<br />
öffentlichen Rechts mit ihren Betrieben gewerblicher Art auch umsatzsteuerpflichtig. Gemäß §<br />
18 Abs. 2 UStG ist die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> zur Abgabe von vierteljährlichen Voranmeldungen<br />
verpflichtet.<br />
4.7.5 Haftungsverhältnisse<br />
Altersversorgung<br />
Die Zusatzversorgungskassen gewähren Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst aufgrund der<br />
Mitgliedschaft des Arbeitgebers in der Zusatzversorgungskasse eine Pensionszusage. Diese stellen<br />
mittelbare Versorgungsverpflichtungen des Arbeitgebers (Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>)<br />
dar. Nach § 40 GemHVO-Doppik ist aber ein bilanzieller Ansatz nicht zulässig. Von daher erfolgt<br />
lediglich ein Hinweis dieser möglichen Verpflichtung im Anhang.<br />
Bürgschaften<br />
Die Gemeinde hat in 2009 keine Bürgschaften übernommen.<br />
Sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />
Weiterhin bestehen Leasing- bzw. Mietverträge für Kopierer (rund 12.429 Euro), Fahrzeuge<br />
(rund 14.619 Euro), Zeiterfassungssysteme (rund 4.388 Euro), Telefonanlagen (rund 24.259<br />
Euro), Waschraumausstattung (rund 5.228 Euro), Müllcontainer (1.352 Euro), Lesegeräte für<br />
Zahlungsverkehr der Bürgerbüros (rund 426 Euro) und eine Brandmeldeanlage (rund 2.663 Euro)<br />
aus denen sich Gesamtkosten in Höhe von rund 65.364 Euro errechnen.<br />
Sonstige finanzielle Risiken<br />
Sonstige finanzielle Risiken bestehen nicht.<br />
28
4.8 Anlagen zum Anhang<br />
4.8.1 Anlagenspiegel<br />
Bezeichnung<br />
1. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand<br />
31.12.2008 2009 2009 2009 31.12.2009 31.12.2008 2009 2009 2009 31.12.2009 31.12.2009 31.12.2008<br />
EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO<br />
1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte 217.670,56 0,00 4.348,52 0,00 213.322,04 203.007,46 6.871,98 0,00 4.348,52 205.530,92 7.791,12 14.663,10<br />
1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 1.188.497,08 569.405,52 0,00 157.917,75 1.915.820,35 68.019,18 30.302,02 0,00 0,00 98.321,20 1.817.499,15 1.120.477,90<br />
Summe 1. 1.406.167,64 569.405,52 4.348,52 157.917,75 2.129.142,39 271.026,64 37.174,00 0,00 4.348,52 303.852,12 1.825.290,27 1.135.141,00<br />
2. Sachanlagevermögen<br />
2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 19.673.498,25 599.306,92 864.141,00 0,00 19.408.664,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19.408.664,17 19.673.498,25<br />
2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 17.778.611,13 91.812,89 0,00 278.615,53 18.149.039,55 5.069.611,92 335.132,28 0,00 0,00 5.404.744,20 12.744.295,35 12.708.999,21<br />
2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 27.243.456,21 141.196,27 9.803,97 137.576,03 27.512.424,54 12.147.546,23 702.203,67 0,00 9.803,97 12.839.945,93 14.672.478,61 15.095.909,98<br />
2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2.5 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.858.517,63 156.773,72 64.304,05 0,00 2.950.987,30 1.870.301,46 221.363,88 0,00 61.234,64 2.030.430,70 920.556,60 988.216,17<br />
2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 131.946,12 886.221,72 0,00 -574.109,31 444.058,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 444.058,53 131.946,12<br />
Summe 2. 67.686.029,34 1.875.311,52 938.249,02 -157.917,75 68.465.174,09 19.087.459,61 1.258.699,83 0,00 71.038,61 20.275.120,83 48.190.053,26 48.598.569,73<br />
3. Finanzanlagevermögen<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibung Restbuchwerte<br />
kumulierte<br />
Abschreibungen<br />
bis<br />
Abschreibung<br />
für<br />
Haushaltssjahr<br />
Zuschreibung<br />
für<br />
Haushaltssjahr<br />
Abgänge<br />
kumulierte<br />
Abschreibungen<br />
kumulierte<br />
Abschreibungen<br />
bis<br />
Stand<br />
Haushaltssjahr<br />
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 6.840.696,67 0,00 0,00 0,00 6.840.696,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.840.696,67 6.840.696,67<br />
3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.721.580,50 103.000,00 19.169,08 0,00 1.805.411,42 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.805.411,42 1.721.580,50<br />
3.3 Beteiligungen 4.913.496,49 44,49 0,00 0,00 4.913.540,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.913.540,98 4.913.496,49<br />
3.4 Ausleihungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 61.797,23 9.031,50 0,00 0,00 70.828,73 0,00 0,00 5.041,22 0,00 -5.041,22 75.869,95 61.797,23<br />
Stand Ende<br />
Vorjahr<br />
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
3.6 Sonstige Finanzanlagen 3.998.232,39 296.400,00 103.794,18 0,00 4.190.838,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.190.838,21 3.998.232,29<br />
Summe 3. 17.535.803,28 408.475,99 122.963,26 0,00 17.821.316,01 0,00 0,00 5.041,22 0,00 -5.041,22 17.826.357,23 17.535.803,18<br />
Gesamtsumme (1. bis 3.) 86.628.000,26 2.853.193,03 1.065.560,80 0,00 88.415.632,49 19.358.486,25 1.295.873,83 5.041,22 75.387,13 20.573.931,73 67.841.700,76 67.269.513,91<br />
29
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
4.8.2 Forderungsspiegel<br />
Forderungsspiegel<br />
Laufzeit Forderungen<br />
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre<br />
Gesamt<br />
Zuweisungen, Zuschüsse etc. 51.909,01 0,00 0,00 51.909,01<br />
Steuern, Abgaben & Gebühren 534.649,22 0,00 0,00 534.649,22<br />
Lieferungen und Leistungen 34.306,96 0,00 0,00 34.306,96<br />
verbundene Unternehmen, Beteiligungen 213.048,34 549.115,08 952.825,50 1.714.988,92<br />
sonstige Vermögensgegenstände 177.442,63 1.886,94 0,00 179.329,57<br />
Gesamt 1.011.356,16 551.002,02 952.825,50 2.515.183,68<br />
4.8.3 Rückstellungsspiegel<br />
Rückstellungsspiegel<br />
Stand Verbrauch Auflösung Zuführung Stand<br />
31.12.2008 2009 2009 2009 31.12.2009<br />
EURO EURO EURO EURO EURO<br />
Pensionsverpflichtungen 4.550.038,00 15.597,00 142.184,00 297.703,00 4.689.960,00<br />
Beihilfeverpflichtungen 786.357,00 36.019,00 29.123,00 173.469,00 894.684,00<br />
Altersteilzeit 384.066,00 86.144,00 0,00 113.912,00 411.834,00<br />
Finanzausgleich Schulumlage 4.959.898,00 3.422.622,00 0,00 3.233.673,00 4.770.949,00<br />
Finanzausgleich Kreisumlage 7.716.040,00 5.094.501,00 0,00 4.802.621,00 7.424.160,00<br />
Gewerbesteuerrückstellung 0,00 0,00 0,00 17.356,17 17.356,17<br />
Überstunden 56.876,00 56.876,00 0,00 69.351,00 69.351,00<br />
Urlaub 216.651,00 216.651,00 0,00 199.832,00 199.832,00<br />
Prüfung <strong>Jahresabschluss</strong> 2005 25.540,32 21.000,00 0,00 0,00 4.540,32<br />
Prüfung <strong>Jahresabschluss</strong> 2006 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00<br />
Prüfung <strong>Jahresabschluss</strong> 2007 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00<br />
Prüfung <strong>Jahresabschluss</strong> 2008 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00<br />
Prüfung <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00<br />
Leistungsentgelt 16.634,11 0,00 0,00 17.791,20 34.425,31<br />
Gesamt 18.802.100,43 8.949.410,00 171.307,00 8.955.708,37 18.637.091,80<br />
4.8.4 Verbindlichkeitsspiegel<br />
Verbindlichkeitsspiegel<br />
Laufzeit Verbindlichkeiten<br />
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre<br />
Gesamt<br />
Kreditinstitute 13.936.354,21 7.532.473,21 4.196.746,15 25.665.573,57<br />
öffentliche Kreditgeber 20.996,76 84.059,93 230.184,11 335.240,80<br />
sonst. Verb. aus Krediten 0,00 0,00 30.833,33 30.833,33<br />
Zuweisungen, Zuschüsse, Transferleistungen etc. 47.659,12 85.593,00 0,00 133.252,12<br />
Lieferungen und Leistungen 388.560,40 15.054,69 0,00 403.615,09<br />
verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sonderverm. 210.446,66 0,00 0,00 210.446,66<br />
sonstige Verbindlichkeiten 111.458,58 0,00 0,00 111.458,58<br />
Gesamt 14.715.475,73 7.717.180,83 4.457.763,59 26.890.420,15<br />
30
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
5 Rechenschaftsbericht<br />
5.1 Gesetzliche Grundlagen<br />
Gem. § 51 GemHVO-Doppik sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft<br />
und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Erfüllung der<br />
Aufgaben so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt<br />
wird. Dabei sind die wichtigen Ergebnisse des <strong>Jahresabschluss</strong>es und erhebliche Abweichungen<br />
von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussrechnungen vorzunehmen.<br />
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 51 GemHVO-Doppik ist zudem die Verwaltungs-, Investitions-<br />
und Finanzierungstätigkeit in konzentrierter Form darzustellen. In den Ausführungen<br />
zur Lage der Gemeinde soll zum Ausdruck kommen, ob die Gemeinde über eine die stetige Aufgabenerfüllung<br />
gewährleistende finanzwirtschaftliche Grundlage verfügt.<br />
Wesentliches Ziel des Rechenschaftsberichts ist es zudem, die derzeitige und zukünftige Zielund<br />
Produktorientierung der Gemeinde analysierend darzustellen.<br />
5.2 Haushaltssatzung<br />
Die Haushaltssatzung 2009 wurde am 18.12.2008 von der Gemeindevertretung beschlossen.<br />
Sie sah u. a. folgende Festsetzungen vor:<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wurde<br />
im Ergebnishaushalt<br />
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf<br />
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf<br />
im außerordentlichen Ergebnis<br />
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf<br />
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf<br />
mit einem Fehlbedarf von<br />
24.412.171 EUR<br />
28.119.523 EUR<br />
43.400 EUR<br />
0 EUR<br />
3.663.952 EUR<br />
im Finanzhaushalt<br />
mit dem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />
mit einem Zahlungsmittelbedarf von<br />
-2.987.229 EUR<br />
8.977.240 EUR<br />
5.642.556 EUR<br />
5.780.000 EUR<br />
6.312.000 EUR<br />
184.545 EUR<br />
festgesetzt.<br />
31
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden –<br />
außer zur Umschuldung – nicht veranschlagt.<br />
Einer Genehmigung des Landrates als Kommunalaufsicht bedurfte es nicht, da die Haushaltsatzung<br />
keine genehmigungspflichtigen Teile enthielt.<br />
Mit Beschluss vom 14.05.2009 hat die Gemeindevertretung <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> einen 1.<br />
Nachtragshaushaltsplan beschlossen:<br />
Mit dem Nachtragsplan werden<br />
a) im Ergebnishaushalt<br />
beim ordentlichen Ergebnis<br />
erhöht um<br />
EUR<br />
vermindert um<br />
EUR<br />
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans<br />
einschließlich der Nachträge<br />
gegenüber bisher<br />
EUR<br />
auf nunmehr EUR<br />
festgesetzt<br />
die Erträge 1.192.000 24.412.171 23.220.171<br />
die Aufwendungen 290.786 28.119.523 27.828.737<br />
beim außerordentlichen Ergebnis<br />
die Erträge 43.400 43.400<br />
die Aufwendungen 0 0<br />
der Fehlbetrag 901.214 3.663.952 4.565.166<br />
b) im Finanzhaushalt<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />
der Saldo der Einzahlungen und<br />
Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit<br />
-901.214 -2.987.229 -3.888.443<br />
die Einzahlungen 2.633.000 8.977.240 6.344.240<br />
die Auszahlungen 928.842 5.642.556 6.571.398<br />
aus Finanzierungstätigkeit<br />
die Einzahlungen 6.000.000 5.780.000 11.780.000<br />
die Auszahlungen 30.000 6.312.000 6.342.000<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
benötigt wird, wurde auf 6.000.000 EUR festgesetzt. Zugleich wurden die<br />
Hebesätze für die Grundsteuern A und B von 300 % um 50 %-Punkte auf 350 % erhöht.<br />
Mit Datum vom 25.05.2009 teilte der Landrat in seiner Funktion als Kommunalaufsicht mit, dass<br />
er zum genehmigungspflichtigen Teil der Nachtragshaushaltssatzung 2009 die aufsichtsbehördliche<br />
Genehmigung erteile. Mit einem ergänzenden Schreiben vom 18.06.2009 verfügte der<br />
32
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Landrat einige bis zum 31.12.2009 befristete und strikt zu beachtende Auflagen, die dazu beitragen<br />
sollten, dass die Unterdeckung im Ergebnishaushalt 2009 zumindest vermindert werden<br />
kann:<br />
1. Das zuletzt beschlossene Haushaltssicherungskonzept ist im Rahmen eines fortwährenden<br />
Prozesses jährlich weiter zu entwickeln und an die jeweils aktuelle Entwicklung anzupassen;<br />
der jeweils überarbeitete Stand ist spätestens mit der Haushaltssatzung des<br />
neuen Haushaltsjahres vorzulegen. Dabei ist mir auch über die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen<br />
und ihre finanziellen Auswirkungen zu berichten. Der Inhalt des Haushaltssicherungskonzeptes<br />
hat sich mindestens an den Vorgaben des § 24 Abs. 4 Satz 2<br />
GemHVO zu orientieren.<br />
2. Bei weiterhin defizitärer Haushaltssituation ist auf eine Nettoneuverschuldung grundsätzlich<br />
zu verzichten. Ausnahmen hiervon sind ausführlich zu begründen. Es ist dann unaufgefordert<br />
und schlüssig darzulegen, aus welchen Gründen trotz anhaltend defizitärer<br />
Haushaltssituation eine Nettoneuverschuldung notwendig ist und genehmigt werden soll.<br />
Maßnahmen nach den Konjunkturpaketen des Bundes und des Landes sind hiervon ausgenommen.<br />
3. Neben Einnahmeverbesserungen sind einschneidende Kostenreduzierungen unverzichtbar.<br />
Auch bei Pflichtleistungen sind Ermessensspielräume für Einsparungen zu nutzen.<br />
Freiwillige Leistungen dürfen nicht ausgeweitet werden; eine Reduzierung ist anzustreben.<br />
Mit jedem künftigem Antrag auf Haushaltsgenehmigung ist mir eine gesonderte<br />
aussagekräftige Aufstellung aller freiwilligen Leistungen vorzulegen.<br />
4. Durch eine Stellenbesetzungssperre ist auf Personalkosteneinsparungen hinzuwirken.<br />
Vor der notwendigen Wiederbesetzung einer freiwerdenden Stelle sowie bei Beförderungen<br />
und Höhergruppierungen ist eine Frist von mindestens sechs Monaten einzuhalten;<br />
dies gilt nicht, wenn zwingendes Bundes- oder Landesrecht dem entgegensteht. Vor<br />
Wiederbesetzungen sind entsprechende Rationalisierungsmaßnahmen zu prüfen; ein unabweisbarer<br />
Bedarf ist in erster Linie durch interne Versetzungs- bzw. Umorganisationsmöglichkeiten<br />
auszugleichen.<br />
Auf die Schaffung und Besetzung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten.<br />
Ausnahmen von diesen Festlegungen bedürfen meiner vorherigen Zustimmung; der unabweisbare<br />
Bedarf ist bei Antragstellung eingehend zu begründen.<br />
5. Neue Ausgaben und Aufgaben können nur übernommen werden, wenn sich die Verpflichtung<br />
aus neuen Rechtsvorschriften ergibt oder diese bei Anlegung strengster Maßstäbe<br />
dringend erforderlich sind. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen meiner vorherigen<br />
Zustimmung.<br />
6. Von der Befugnis, haushaltswirtschaftliche Sperren auszusprechen, ist bei Vorliegen der<br />
Voraussetzungen des § 114n HGO Gebrauch zu machen.<br />
7. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder<br />
Bedeutung erheblich sind, bedürfen meiner vorherigen Zustimmung. Als nach dem Umfang<br />
erheblich gelten alle Aufwendungen und Auszahlungen über einer Höhe von<br />
20.000,00 €. Es ist detailliert nachzuweisen, dass die Aufwendungen und Auszahlungen<br />
unvorhersehbar und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (§ 114g HGO).<br />
Von meiner vorherigen Zustimmung ausgenommen sind Aufwendungen und Auszahlungen,<br />
die durch spezielle Deckungsmittel (Zuweisungen, Zuschüsse, Gebühren, Beiträge,<br />
33
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Erstattungen, Verrechnungen usw.) gedeckt sind und keine oder nur unbedeutende Folgekosten<br />
verursachen.<br />
8. Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet<br />
wird, in vertretbarem Umfang anzupassen. In den klassischen Gebührenhaushalten<br />
(Wasser, Abwasser, Abfall, Straßenreinigung, Bestattungswesen) dürfen grundsätzlich<br />
keine Unterdeckungen entstehen; in erster Linie sind hier Kostenreduzierungen anzustreben.<br />
Ist dies nicht ausreichend, sind Gebührenanpassungen anzustreben.<br />
Rechtlich mögliche Beiträge sind zu erheben, soweit das wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />
9. Auf bisher nicht veranschlagte neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,<br />
die erhebliche Folgekosten im Ergebnishaushalt nach sich ziehen, muss grundsätzlich<br />
verzichtet werden. Sollten solche Maßnahmen dennoch nötig werden, ist vor Inangriffnahme<br />
der Maßnahme bzw. vor Beantragung von entsprechenden Bundes- oder<br />
Landesbeihilfen meine Zustimmung einzuholen.<br />
Dabei ist nachzuweisen, wie die erforderlichen Eigenmittel sowie die anfallenden Folgekosten<br />
aufgebracht werden können. Hiervon ausgenommen sind mit Investitionsfondsdarlehen<br />
ganz oder teilweise finanzierte Maßnahmen.<br />
5.3 Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung<br />
Verwaltungsergebnis<br />
Die laufende Verwaltungstätigkeit der Gemeinde zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs spiegelt<br />
sich wieder im Ergebnishaushalt. Der Gesamtergebnishaushalt 2009 wurde von der Gemeindevertretung<br />
im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung wie folgt am 14.05.2009 beschlossen:<br />
Erträge:<br />
23.263.571,00 EUR<br />
Aufwendungen: 27.828.737,00 EUR<br />
Fehlbedarf:<br />
-4.565.166,00 EUR<br />
Die Gesamtergebnisrechnung am Ende des Jahres 2009 zeigt dagegen folgendes Bild:<br />
Erträge:<br />
21.095.085,05 EUR<br />
Aufwendungen: 25.263.773,73 EUR<br />
Fehlbetrag:<br />
-4.168.688,68 EUR<br />
Damit schließt das Jahr 2009 um 396.477,32 EUR besser ab als geplant.<br />
Betrachtet man ausschließlich das Verwaltungsergebnis (ohne Finanzergebnis und außerordentliches<br />
Ergebnis), ergibt sich folgendes Bild:<br />
Verwaltungsergebnis Plan 2009* <strong>Jahresabschluss</strong> 2009<br />
Erträge 22.973.211,00 20.516.277,83<br />
Aufwendungen 26.480.307,50 24.410.135,55<br />
Fehlbedarf/Überschuss - 3.507.096,50 -3.893.857,72<br />
* <strong>inkl</strong>usive Planänderungen durch Haushaltsreste und üpl./apl. Genehmigungen<br />
Die leichte Verschlechterung beim Verwaltungsergebnis hängt vor allem von deutlich niedrigeren<br />
Steuererträgen ab, die auch durch verringerte Aufwendungen für Personal, Sach- und<br />
Dienstleistungen sowie Umlagen nicht kompensiert werden konnte.<br />
34
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Vergleich Ansatz 2009 mit Ergebnis 2009 (in EUR):<br />
Pos. Name Ansatz Ergebnis Vergleich<br />
1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 592.800,00 553.647,67 -39.152,33<br />
2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.552.046,00 2.569.456,15 17.410,15<br />
3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 223.220,00 304.564,58 81.344,58<br />
4 Bestandsveränderungen & aktivierte Eigenleistungen<br />
5<br />
Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge<br />
aus gesetzlichen Umlagen 15.053.841,00 12.283.402,42 -2.770.438,58<br />
6 Erträge aus Transferleistungen 490.000,00 475.101,01 -14.898,99<br />
7<br />
8<br />
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke<br />
und allgemeine Umlagen 2.829.208,00 2.803.426,95 -25.781,05<br />
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen,<br />
-zuschüssen & -beiträgen 501.846,00 640.753,84 138.907,84<br />
9 Sonstige ordentliche Erträge 730.250,00 885.925,21 55.675,21<br />
10 Summe der ordentlichen Erträge 22.973.211,00 20.516.277,83 -2.456.933,17<br />
11 Personalaufwendungen 7.288.750,00 6.840.838,81 -447.911,19<br />
12 Versorgungsaufwendungen 368.810,00 758.416,43 389.606,43<br />
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 7.629.830,50 6.297.935,03 -1.331.895,47<br />
14 Abschreibungen 1.063.419,00 1.300.840,70 237.421,70<br />
15<br />
16<br />
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie<br />
besondere Finanzaufwendungen 536.300,00 542.360,16 6.060,16<br />
Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus<br />
gesetzl. Umlageverpflichtungen 9.575.038,00 8.651.078,40 -923.959,60<br />
17 Transferaufwendungen<br />
18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 18.160,00 18.666,02 506,02<br />
19 Summe der ordentlichen Aufwendungen 26.480.307,50 24.410.135,55 -2.070.171,95<br />
20 Verwaltungsergebnis -3.507.096,50 -3.893.857,72 386.761,22<br />
21 Finanzerträge 249.960,00 301.250,12 51.290,12<br />
22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.229.000,00 743.889,30 -485.110,70<br />
23 Finanzergebnis -979.040,00 -442.639,18 -536.400,82<br />
24 Ordentliches Ergebnis -4.486.136,50 -4.336.496,90 -149.639,60<br />
25 Außerordentliche Erträge 43.400,00 277.557,10 234.157,10<br />
26 Außerordentliche Aufwendungen 109.748,88 109.748,88<br />
27 Außerordentliches Ergebnis 43.400,00 167.808,22 124.408,22<br />
28 Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung -4.442.736,50 -4.168.688,68 -274.047,82<br />
29 Ergebnis der internen Leistungsverrechnung<br />
30 Jahresergebnis nach interner Leistungsverrechnung -4.442.736,50 -4.168.688,68 -274.047,82<br />
(Ansatz 2009 unter Berücksichtigung von üpl./apl. Genehmigungen)<br />
Kinderbetreuung<br />
Die Aufgabe der Kinderbetreuung in eigenen Einrichtungen der Gemeinde stellt den Bereich mit<br />
dem größten Zuschussbedarf dar. Die Planung 2009 ging von einem Zuschussbedarf von<br />
35
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
2.175.537,00 EUR aus; im Ergebnis betrug der Zuschussbetrag letztlich 1.871.728,37 EUR. Dies<br />
sind im Ergebnis 303.808,63 EUR weniger. Dies liegt vor allem an um rd. 245 TEUR niedrigeren<br />
Personal- und Versorgungswendungen, rd. 15 TEUR niedrigerem Sach- und Dienstleistungsaufwand<br />
und um rd. 52 TEUR niedrigeren Erträgen aus Gebühren, Kostenerstattungen sowie Zuweisungen<br />
und Zuschüssen für den Kindertagesstättenbetrieb.<br />
Produkt 06.365.01 – Kinderbetreuung in Einrichtungen der Gemeinde (in EUR):<br />
Pos. Name Ansatz Ergebnis Vergleich<br />
1 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 625.000,00 637.463,76 12.463,76<br />
3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 23.000,00 25.674,96 2.674,96<br />
4 Bestandsveränderungen & aktivierte Eigenleistungen<br />
5<br />
Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge<br />
aus gesetzlichen Umlagen<br />
6 Erträge aus Transferleistungen<br />
7<br />
8<br />
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke<br />
und allgemeine Umlagen 520.000,00 557.418,47 37.418,47<br />
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen,<br />
-zuschüssen & -beiträgen 305,00 181,46 -123,54<br />
9 Sonstige ordentliche Erträge<br />
10 Summe der ordentlichen Erträge 1.168.305,00 1.220.738,65 52.433,65<br />
11 Personalaufwendungen 3.111.900,00 2.846.215,38 -265.684,62<br />
12 Versorgungsaufwendungen 7.800,00 28.065,10 20.265,10<br />
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 190.360,00 174.464,11 -15.895,89<br />
14 Abschreibungen 23.582,00 24.314,25 732,25<br />
15<br />
16<br />
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie<br />
besondere Finanzaufwendungen 10.000,00 19.242,18 9.242,18<br />
Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus<br />
gesetzl. Umlageverpflichtungen<br />
17 Transferaufwendungen<br />
18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 200,00 166,00 -34,00<br />
19 Summe der ordentlichen Aufwendungen 3.343.842,00 3.092.467,02 -251.374,98<br />
20 Verwaltungsergebnis -2.175.537,00 -1.871.728,37 -303.808,63<br />
21 Finanzerträge<br />
22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
23 Finanzergebnis<br />
24 Ordentliches Ergebnis -2.175.537,00 -1.871.728,37 -303.808,63<br />
25 Außerordentliche Erträge<br />
26 Außerordentliche Aufwendungen<br />
27 Außerordentliches Ergebnis<br />
28 Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung -2.175.537,00 -1.871.728,37 -303.808,63<br />
29 Ergebnis der internen Leistungsverrechnung<br />
30 Jahresergebnis nach interner Leistungsverrechnung -2.175.537,00 -1.871.728,37 -303.808,63<br />
36
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Kostenrechnende Einrichtungen<br />
Die Gemeinde betreibt folgende öffentlichen kostenrechnenden Einrichtungen, also Einrichtungen,<br />
die sich in der Regel und überwiegend aus Entgelten finanzieren (Gebührenhaushalte):<br />
• Abfallbeseitigung (Produkt Nr. 11.537.01)<br />
• Bestattungswesen (Produkt Nr. 13.553.01)<br />
Produkt 11.537.01 - Abfallbeseitigung<br />
Pos. Name Ansatz Ergebnis Vergleich<br />
1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 9.000,00 9.621,86 621,86<br />
2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 1.350.500,00 1.345.038,16 -5.461,84<br />
3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 32.300,00 31.898,89 -401,11<br />
4 Bestandsveränderungen & aktivierte Eigenleistungen<br />
5<br />
Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus<br />
gesetzlichen Umlagen<br />
6 Erträge aus Transferleistungen<br />
7<br />
8<br />
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke<br />
und allgemeine Umlagen<br />
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen,<br />
-zuschüssen & -beiträgen 101.097,62 101.097,62<br />
9 Sonstige ordentliche Erträge 50.000,00 1.206,57 -48.793,43<br />
10 Summe der ordentlichen Erträge 1.441.800,00 1.488.863,10 47.063,10<br />
11 Personalaufwendungen 94.000,00 90.502,02 -3.497,98<br />
12 Versorgungsaufwendungen<br />
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.487.020,00 1.390.009,87 -97.010,13<br />
14 Abschreibungen 693,00 1.375,94 682,94<br />
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere<br />
Finanzaufwendungen<br />
15<br />
Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzl.<br />
16 Umlageverpflichtungen<br />
17 Transferaufwendungen<br />
18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 210,00 204,48 -5,52<br />
19 Summe der ordentlichen Aufwendungen 1.581.923,00 1.482.092,31 -99.830,69<br />
20 Verwaltungsergebnis -140.123,00 6.770,79 -146.893,79<br />
21 Finanzerträge 25.000,00 3.866,23 -21.133,77<br />
22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
23 Finanzergebnis 25.000,00 3.866,23 -21.133,77<br />
24 Ordentliches Ergebnis -115.123,00 -10.637,02 -125.760,02<br />
25 Außerordentliche Erträge<br />
26 Außerordentliche Aufwendungen<br />
27 Außerordentliches Ergebnis<br />
28 Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung -115.123,00 -10.637,02 -125.760,02<br />
29 Ergebnis der internen Leistungsverrechnung 10.637,02 10.637,02<br />
30 Jahresergebnis nach interner Leistungsverrechnung -115.123,00 -115.123,00<br />
37
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Beim Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ entstand im Laufe des Jahres 2009 ein Fehlbetrag in<br />
Höhe von 101.097,62 EUR; geplant war ein Fehlbedarf von 115.123,00 EUR. Somit trat eine<br />
Verbesserung um 14.025,38 EUR ein, die auf niedrigere Sach- und Dienstleistungsaufwendungen<br />
einerseits und niedrigere Zinserträge und niedrigere sonstige ordentliche Erträge andererseits<br />
zurück zu führen ist. Hinzu kommen noch interne Leistungsverrechnungen (kalkulatorische<br />
Zinsen) in Höhe von 10 TEUR, die ursprünglich nicht geplant waren.<br />
Bei den niedrigeren Sach- und Dienstleistungen schlugen vor allem gegenüber dem Ansatz um<br />
rd. 89 TEUR verminderte Aufwendungen für die Abfalleinsammlung zu Buche, die auf ein günstigeres<br />
Ergebnis der Ausschreibung zurück zu führen ist. Die mit ursprünglich 25.000 EUR veranschlagte<br />
Müllbehälterreinigung wurde in 2009 nicht durchgeführt. Bei den sonstigen ordentlichen<br />
Erträgen konnten die geplanten Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier in Höhe von 50.000<br />
EUR nicht realisiert werden.<br />
Durch die im Jahr 2011 eingetretene Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung ist ein Überschuss<br />
bei kostenrechnenden Einrichtungen (Gebührenhaushalten) nicht dem Eigenkapital, sondern<br />
dem Fremdkapital zuzurechnen, da Überschüsse den Gebührenzahlern wieder zu Gute<br />
kommen sollen. Insofern ist ein Überschuss nicht in eine Gebührenausgleichsrücklage einzustellen,<br />
sondern es ist ein Sonderposten gem. § 41 Abs. 7 GemHVO zu bilden. Dieser ist bei nächster<br />
Gelegenheit aufzulösen und bei der Gebührenkalkulation als Ertrag zu berücksichtigen. Gemäß<br />
Rücksprache mit dem Fachbereich Revision des Kreises Groß-Gerau wird diese Regelung<br />
seitens der Gemeinde bereits beim <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 angewandt.<br />
Der Sonderposten „Abfallbeseitigung“ wies zum 31.12.2009 einen Bestand von zunächst<br />
690.323,11 EUR aus. Mit dem <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 erfolgt eine ertragswirksame Auflösung des<br />
Sonderpostens in Höhe des Fehlbetrags von 101.097,62 EUR zum Ausgleich des Gebührenhaushalts.<br />
Der Sonderposten verfügt zum 31.12.2009 somit noch über einen Bestand von<br />
589.225,49 EUR.<br />
Produkt 13.553.01 - Bestattungswesen<br />
Der im Ansatz 2009 vorgesehene Fehlbedarf betrug 188.437,00 EUR. Tatsächlich wurde im Gebührenhaushalt<br />
„Bestattungswesen“ ein Defizit von 130.145,20 EUR erwirtschaftet. Die Differenz<br />
von rd. 58 TEUR liegt darin begründet, dass die Tiefbauaufwendungen niedriger ausgefallen<br />
sind. Die Gemeindevertretung hat als Folge der Beratungen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe<br />
in der Sitzung am 24.04.2008 die Anpassung der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung<br />
beschlossen. Darin waren jährliche Erhöhungen der Gebühren über einen Zeitraum von<br />
vier Jahren bis zum 01.07.2011 vorgesehen.<br />
38
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Pos. Name Ansatz Ergebnis Vergleich<br />
1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 250,00 250,00<br />
2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 166.146,00 162.407,75 -3.738,25<br />
3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 1.300,00 1.229,44 -70,56<br />
4 Bestandsveränderungen & aktivierte Eigenleistungen<br />
Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus<br />
5 gesetzlichen Umlagen<br />
6 Erträge aus Transferleistungen<br />
7<br />
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke und<br />
allgemeine Umlagen<br />
8<br />
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen,<br />
-zuschüssen & -beiträgen 208,42 208,42<br />
9 Sonstige ordentliche Erträge<br />
10 Summe der ordentlichen Erträge 167.446,00 -164.095,61 -3.350,39<br />
11 Personalaufwendungen 82.950,00 82.238,79 -711,21<br />
12 Versorgungsaufwendungen 7.010,00 2.221,60 -4.788,40<br />
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 220.150,00 158.991,23 -61.158,77<br />
14 Abschreibungen 45.773,00 50.623,19 4.850,19<br />
15<br />
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere<br />
Finanzaufwendungen<br />
Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzl.<br />
Umlageverpflichtungen<br />
16<br />
17 Transferaufwendungen<br />
18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 166 166<br />
19 Summe der ordentlichen Aufwendungen 355.883,00 294.240,81 -61.642,19<br />
20 Verwaltungsergebnis -188.437,00 -130.145,20 58.291,80<br />
21 Finanzerträge<br />
22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
23 Finanzergebnis<br />
24 Ordentliches Ergebnis -188.437,00 -130.145,20 58.291,80<br />
25 Außerordentliche Erträge<br />
26 Außerordentliche Aufwendungen<br />
27 Außerordentliches Ergebnis<br />
28 Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung -188.437,00 -130.145,20 58.291,80<br />
29 Ergebnis der internen Leistungsverrechnung<br />
30 Jahresergebnis nach interner Leistungsverrechnung -188.437,00 -130.145,20 58.291,80<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Der klassische Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurde als Aufgabe ab 01.01.1997 materiell<br />
dem Zweckverband „ASM – Abwasser- und Servicebetrieb Mainspitze“, dessen Trägerkommunen<br />
die Gemeinden <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> und Bischofsheim sind, übertragen. Die Aufgabe<br />
wird dort bei seit Jahren stabilen Abwassergebühren kostendeckend betrieben.<br />
39
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Finanzergebnis<br />
Das Finanzergebnis stellt sich im <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 gegenüber der ursprünglichen Planung<br />
um rd. 536 TEUR besser dar. Dies hängt neben den um rd. 485 TEUR deutlich geringeren Zinsaufwendungen<br />
(rd. 98 TEUR niedrigere Erstattungszinsen Gewerbesteuer; 132 TEUR niedrigere<br />
Kontokorrentzinsen; rd. 261 TEUR niedrigere Darlehenszinsen) von den um 51 TEUR höheren<br />
Zinserträgen ab.<br />
Plan 2009 <strong>Jahresabschluss</strong> 2009<br />
Finanzerträge 249.960,00 EUR 301.250,12 EUR<br />
Zinsen u. ä. Aufwendungen 1.229.000,00 EUR 743.889,30 EUR<br />
Finanzergebnis -979.040,00 EUR -442.639,18 EUR<br />
Außerordentliches Ergebnis<br />
Beim Ansatz von 43.400 EUR handelte es sich um Erträge aus einer geplanten Grundstücksveräußerung.<br />
Letztlich konnten diverse weitere Grundstücke veräußert werden, so dass hieraus<br />
ein außerordentlicher Ertrag von rd. 273 TEUR erzielt werden konnte.<br />
Bei den tatsächlichen außerordentlichen Aufwendungen am Jahresende von rd. 110 TEUR handelt<br />
es sich in Höhe von 97 TEUR um den Buchverlust aus dem Verkauf eines Grundstücks im<br />
Gewerbegebiet „Am Mainspitzdreieck“. Die restliche Summe kommt durch außerplanmäßige<br />
Abschreibungen auf Sachanlagen zustande (z. B. alte Richtfunkanlage).<br />
Plan 2009 <strong>Jahresabschluss</strong> 2009<br />
Außerordentliche Erträge 43.400,00 EUR 277.557,10 EUR<br />
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 EUR 109.748,88 EUR<br />
Außerordentliches Ergebnis 43.400,00 EUR 167.808,22 EUR<br />
5.4 Erläuterungen zur Gesamtfinanzrechnung<br />
Investitionstätigkeit<br />
Grundlage ist das dem Haushaltsplan beizufügende Investitionsprogramm (siehe § 114 h Abs. 3<br />
HGO).<br />
Im Haushaltsplan 2009 wurden zunächst insgesamt 5.642.556 EUR an Investitionsauszahlungen<br />
geplant. Mit dem Beschluss über den 1. Nachtragshaushalt erhöhte sich die Summe der Investitionsauszahlungen<br />
auf insgesamt 6.571.398 EUR. Maßgeblich waren die Aufnahme des Eigenanteils<br />
für die Sanierung des Kommunalen Kinos von 638.345 EUR, die Veranschlagung von<br />
Mitteln für den Aufbau eines Feuerwehrfahrzeugs HLF 20/16 von 345.747 EUR sowie erhöhte<br />
Mittel für die Ortskernsanierung von 343.000 EUR. Im Gegenzug wurden die Mittel für die Sanierung<br />
der Mainzer Straße i. H. v. 640.000 EUR zugunsten eines Ansatzes von 250.000 EUR für<br />
allgemeine Straßensanierungen gestrichen.<br />
40
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Investitionsmaßnahmen über 50.000 EUR<br />
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 - Investitionen ab 50.000 EUR<br />
Plan-/Ist-Vergleich<br />
Inv.-Nr. Maßnahme Plan 2009 Auszahlung 2009<br />
309008 Ortskernsanierung - Zuschüsse 1.065.000,00 € 180.000,00 €<br />
309001 Grundstücksmanagement: Baugebiete A + B 833.000,00 € 34.017,97 €<br />
309006 Neubau der Sportanlage <strong>Ginsheim</strong> 725.000,00 € 7.831,39 €<br />
309034 Sanierung Kommunales Kino 638.345,00 € 70.965,04 €<br />
409005 ÖPNV -Neugestaltung Bahnhofsumfeld (STEP) 583.306,00 € 4.751,91 €<br />
309017 Ankauf von Grundstücken 557.500,00 € 527.281,95 €<br />
309015 Rad- und Fußweg Eisenbahnbrücke Mainz 519.032,00 € 619.913,09 €<br />
509005 Feuerwehr: Anschaffung eines HLF 20/16 345.747,00 € 435.747,00 €<br />
309033 Gemeindestraßen - Sanierungskosten allgemein 250.000,00 € - €<br />
209018 Wohnungsbaudarlehen 2009 205.000,00 € - €<br />
309003 Gebäudemanagement: Anbau Kita Akazienstraße 150.000,00 € 141.922,80 €<br />
309018 Neubau Jugendzentrum <strong>Ginsheim</strong> 72.000,00 € 30.308,82 €<br />
309010 Bau Ortserschließungsstraße <strong>Ginsheim</strong> 55.000,00 € - €<br />
309019 Erneuerung Gehweg Erzberger Straße 50.000,00 € 9.044,00 €<br />
Summe: 6.048.930,00 € 2.061.783,97 €<br />
Erläuterung der Abweichungen:<br />
IN 309008: Fördermittel wurden von Privaten nicht vollumfänglich abgerufen.<br />
IN 309001: Die Erschließung begann zu einem späteren Zeitpunkt.<br />
IN 309006: Planabweichung durch Bauverzögerung.<br />
IN 309034: Planabweichung durch Bauverzögerung.<br />
IN 409005: Nur Planungskosten; Maßnahme wurde nicht begonnen.<br />
IN 309017: Nur geringe Planabweichung.<br />
IN 309015: Mehrkosten aufgrund von Nachträgen, entsprechend höhere Bezuschussung durch<br />
das Land.<br />
IN 509005: Mittel wurden in 2009 nicht benötigt; Neuveranschlagung in 2010 (Fahrgestell<br />
60.000 EUR) und 2011 (Aufbau 240.000 EUR).<br />
IN 309033: Die vorgesehene Sanierung der Mainzer Straße wurde verschoben.<br />
IN 209018: Die Mittel des Ansatzes 2009 wurde erst im Jahr 2010 ausgezahlt. Aus Vorjahren<br />
(2006 – 2008) wurden in 2009 Wohnungsbaudarlehen in Höhe von 399.400 EUR<br />
ausgezahlt.<br />
IN 309003: Nur geringe Planabweichung.<br />
IN 309018: Nur geringe Planabweichung.<br />
IN 309010: Keine Zahlung angefallen.<br />
IN 309019: Zahlungen erfolgten überwiegend im Jahr 2010.<br />
41
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Mit weiteren kleinen und mittleren Investitionsprojekten (z. B. für Ersatz- und Neubeschaffung<br />
von EDV, Mobiliar, Betriebsausstattung, Gebäude- und Wegesanierungen, Anschaffung geringwertiger<br />
Wirtschaftsgüter usw.) leistete die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> im Jahr 2009 insgesamt<br />
2.894.940,05 EUR Investitionsauszahlungen.<br />
Haushaltsplan 2009 (Stand 1. Nachtragshaushalt):<br />
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit: 6.344.240,00 EUR<br />
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: 6.571.398,00 EUR<br />
Saldo aus Investitionstätigkeit:<br />
-227.158,00 EUR<br />
Ergebnis 2009:<br />
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:<br />
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:<br />
Saldo aus Investitionstätigkeit:<br />
3.417.638,59 EUR<br />
2.894.940,05 EUR<br />
522.698,54 EUR<br />
Im Übrigen ergeben sich immer wieder in der Ausführung von Investitionsprojekten ggf. Abweichungen<br />
durch die Ergebnisse von Ausschreibungen oder unvorhersehbare Änderungen in der<br />
Umsetzung/Ausführung, die letztlich zu Differenzen gegenüber den ursprünglich geplanten Investitionsauszahlungen<br />
führen.<br />
Finanzierungstätigkeit<br />
Im Haushalt 2009 waren nach dem Stand des 1. Nachtragshaushalts folgende Ein- und Auszahlungen<br />
für die Finanzierungstätigkeit geplant:<br />
Einzahlungen:<br />
Auszahlungen:<br />
Saldo:<br />
11.780.000 EUR (darin 5.780.000 EUR zur Umschuldung)<br />
6.342.000 EUR (darin 5.780.000 EUR zur Umschuldung)<br />
5.438.000 EUR<br />
Beim <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 stellt sich die Situation wie folgt dar:<br />
Einzahlungen:<br />
Auszahlungen:<br />
Saldo:<br />
10.093.556,21 EUR (darin 4.087.682,21 EUR zur Umschuldung)<br />
8.174.366,17 EUR (darin 4.087.682,21 EUR zur Umschuldung)<br />
1.919.190,04 EUR<br />
Die Auszahlungen dienten der Tilgung bzw. der Umschuldung von aufgenommenen Darlehen<br />
und Kassenkrediten. Vom zur Umschuldung anstehenden Darlehen von rd. 5,78 Mio. EUR wurden<br />
zunächst 4,088 Mio. EUR umgeschuldet; der verbleibende Rest wurde tilgungsfrei gestellt<br />
und Anfang 2010 mit der vom Zweckverband ASM erhaltenen Kanalkaufpreisrate von rd. 1,69<br />
Mio. EUR getilgt. Damit konnte der Schuldenstand der Gemeinde um diesen Betrag reduziert<br />
werden.<br />
42
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
5.5 Ziel- und Produktorientierung<br />
Wesentliches Ziel des Rechenschaftsberichts ist es gem. § 51 GemHVO-Doppik die derzeitige<br />
und zukünftige Ziel- und Produktorientierung der Gemeinde analysierend darzustellen.<br />
Mit der kompletten Systemumstellung von der Kameralistik auf die Doppik und der bislang fehlenden<br />
Erfahrung mit einem produktorientierten Haushalt wurde der Haushaltsplan von 2005 –<br />
2008 nach Kostenstellen gegliedert. Mit der Umstellung auf einen Produkthaushalt im Sinne der<br />
Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik ab 2009 wird die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<br />
<strong>Gustavsburg</strong> den landesrechtlichen Vorgaben an die Produktorientierung vollumfänglich gerecht.<br />
Die Verwaltung hat hierzu einen Reformprozess einen Produktkatalog erarbeitet, der zugleich<br />
die Erfordernisse der landesweiten Finanzstatistik aufgegriffen und berücksichtigt hat. Unterhalb<br />
der Planungsebene der insgesamt 57 Produkte wurden zur Feingliederung Kostenträger angelegt,<br />
die im Jahresverlauf mehr oder weniger detailliert bebucht werden und somit entsprechende<br />
Auswertungsmöglichkeiten bieten.<br />
Gemeindevorstand und Gemeindevertretung haben diesen Produktkatalog beschlossen. Mit dem<br />
Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 20.11.2002 zur Einführung des Neuen Kommunalen<br />
Rechnungs- und Steuerungssystems (NKRS) wurde bereits frühzeitig der inhaltliche<br />
Grundstein für die Produktbildung gelegt.<br />
Im Rahmen des sog. „Ersten Geleitzuges“ des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB)<br />
machten sich 8 kleine und mittlere Kommunen mit externer Beratung auf den Weg, das Neue<br />
Kommunale Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS) einzuführen, dass neben der Umstellung<br />
auf die Doppik mit Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung auch die Bildung von Produkten<br />
beinhaltete.<br />
Letztlich ist ein gemeindliches „Produkt“ nichts anderes als ein Bündel von Einzelleistungen,<br />
• das einer bestimmten Organisationseinheit zugeordnet werden kann,<br />
• für das ein Budget geplant wird,<br />
• für das Ist-Kosten ermittelt werden,<br />
• für das Abweichungen vom geplanten Budget festgestellt werden (können).<br />
Nachstehend wird der gemeindliche Produktkatalog aufgezeigt, wie er seit 01.01.2009 in Kraft<br />
gesetzt wurde und damit die Basis für den doppischen Produkthaushalt bildete<br />
43
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Produktbereiche/Produkte <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Produktkatalog 1.0<br />
Nr.<br />
Bezeichnung gem. Muster<br />
11 zu § 4 Abs.2 GemHVO Nr.<br />
Bezeichnung gem. Finanzstatistik<br />
Stat. Bundesamt<br />
Produkt-Nr.<br />
NEU Produkte der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
01 Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung<br />
111 Verwaltungssteuerung und -service 01.111.01 Zentrale Dienstleistungen<br />
01.111.02 Bereitstellung von IKT-Ressourcen und Dienstleistungen<br />
01.111.03 Personaldienstleistungen intern<br />
01.111.04 Bezügeabrechnung<br />
01.111.05 Personaldienstleistungen für Externe<br />
01.111.06 Personalvertretung<br />
01.111.07 Veranlagung von Steuern, Gebühren und Beiträgen<br />
01.111.08 Kasse und Buchhaltung<br />
01.111.09 Finanzdienste<br />
01.111.10 Grundstücksmanagement<br />
01.111.11 Gebäudemanagement<br />
01.111.12 Verwaltungsleitung<br />
01.111.13 Betreuung kommunaler Gremien<br />
01.111.14 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
01.111.15 Städtepartnerschaften<br />
01.111.16 Förderung der Gleichstellung von Frauen<br />
01.111.17 Personalplanung, -entwicklung und -steuerung<br />
01.111.18 Arbeits- und Tarifrecht<br />
01.111.19 SBB: Leitung und Verwaltung<br />
01.111.20 SBB: Reparaturen, Instandhaltung öff. Gebäude<br />
01.111.21 SBB: Transporte und andere logistische Dienstleistungen<br />
02 Sicherheit und Ordnung 12 Sicherheit und Ordnung<br />
121 Statistik und Wahlen 02.121.01 Statistik und Wahlen<br />
122 Ordnungsangelegenheiten 02.122.01 Bürgernahe Dienstleistungen<br />
02.122.02 Personenstandswesen<br />
02.122.03 Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />
02.122.04 Gewerbeangelegenheiten<br />
02.122.05 Verkehrsaufsicht<br />
02.122.06 Schiedsamt<br />
02.122.07 Ortsgericht<br />
126 Brandschutz 02.126.01 Brandschutz<br />
127 Rettungsdienst<br />
128 Katastrophenschutz 02.128.01 Katastrophenschutz<br />
03 Schulträgeraufgaben 21 - 24 Schulträgeraufgaben<br />
04 Kultur und Wissenschaft 25-29 Kultur und Wissenschaft<br />
251 Wissenschaft und Forschung<br />
44
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
252<br />
Nichtwissenschaftliche Museen,<br />
Sammlungen<br />
253 Zoologische und Botanische Gärten<br />
261 Theater<br />
262 Musikpflege<br />
263 Musikschulen 04.263.01 Musikschule<br />
271 Volkshochschulen<br />
272 Büchereien 04.272.01 Leseförderung<br />
273 Sonstige Volksbildung<br />
281 Heimat- und sonstige Kulturpflege 04.281.01 Kommunales Kino<br />
04.281.02 Kulturveranstaltungen<br />
291<br />
Förderung von Kirchengemeinden und<br />
sonst. Religionsgemeinschaften<br />
05 Soziale Leistungen 31-35 Soziale Hilfen<br />
311<br />
Grundversorgung und Hilfen in bes.<br />
Lebenslagen (BSHG)<br />
313 Hilfen für Asylbewerber<br />
315 Soziale Einrichtungen 05.315.01 Seniorenberatung und -betreuung<br />
321<br />
Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz<br />
331<br />
Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege<br />
341 Unterhaltsvorschussleistungen<br />
342 Grundsicherungsleistungen<br />
343 Betreuungsleistungen<br />
344<br />
Hilfen für Heimkehrer und politische<br />
Häftlinge<br />
351 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 05.351.01 Sozialberatung<br />
06<br />
Kinder-, Jugend- und<br />
Familienhilfe 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />
361<br />
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />
und in Tagespflege<br />
06.361.01 Förderung Betreuungsangebote für Kinder<br />
362 Jugendarbeit 06.362.01 Sonstige Jugendarbeit<br />
363<br />
Sonstige Leistungen der Kinder-,<br />
Jugend- und Familienhilfe<br />
06.362.02 Ferienspiele und Freizeiten Jugendpflege<br />
365 Tageseinrichtungen für Kinder 06.365.01 Kinderbetreuung in Einrichtungen der Gemeinde<br />
366 Einrichtungen der Jugendarbeit 06.366.01 Jugendeinrichtungen<br />
06.366.02 Spielplätze und Spielflächen<br />
06.366.03 SBB: Pflege und Instandhaltung Spielplätze<br />
45
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
367<br />
Sonstige Einrichtungen der Kinder-,<br />
Jugend- und Familienhilfe<br />
07 Gesundheitsdienste 41 Gesundheitsdienste<br />
411 Krankenhäuser<br />
412 Gesundheitseinrichtungen<br />
414 Maßnahmen der Gesundheitspflege<br />
418 Kur- und Badeeinrichtungen<br />
08 Sportförderung 42 Sportförderung<br />
421 Förderung des Sports 08.421.01 Sportförderung<br />
424 Sportstätten und Bäder 08.424.01 Sportflächen und andere Freizeiteinrichtungen<br />
09<br />
Räumliche Planung und<br />
Entwicklung, Geoinformation<br />
51<br />
511<br />
Räumliche Planung und Entwicklung<br />
Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
09.511.01 Städtebauliche Planung<br />
10 Bauen und Wohnen 52 Bauen und Wohnen<br />
521 Bau- und Grundstücksordnung 10.521.01 Bauen und Wohnen<br />
522 Wohnbauförderung 10.522.01 Fehlbelegungsabgabe<br />
10.522.02 Wohnraumversorgung<br />
10.522.03 Wohnungsbauförderung<br />
10.522.04 KWG: Wohnungsbau und Wohnungsbewirtschaftung<br />
523 Denkmalschutz und -pflege<br />
11 Ver- und Entsorgung 53 Ver- und Entsorgung<br />
531 Elektrizitätsversorgung<br />
532 Gasversorgung<br />
533 Wasserversorgung<br />
534 Fernwärmeversorgung<br />
535 Kombinierte Versorgung<br />
537 Abfallwirtschaft 11.537.01 Abfallwirtschaft<br />
538 Abwasserbeseitigung<br />
12<br />
Verkehrsflächen und -<br />
anlagen, ÖPNV 54<br />
Verkehrsflächen und -anlagen,<br />
ÖPNV<br />
541 Gemeindestraßen 12.541.01 Verkehrsflächen: Gemeindestraßen<br />
12.541.02 SBB: Gemeindestraßen: Markierung, Beschilderung, Begleitgrün<br />
542 Kreisstraßen<br />
543 Landesstraßen<br />
544 Bundesstraßen<br />
545 Straßenreinigung 12.545.01 SBB: Reinigung von Straßen, Wegen, Plätzen<br />
546 Parkeinrichtungen<br />
46
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
547 ÖPNV 12.547.01 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
548 Sonstiger Personen- und Güterverkehr 12.548.01 Sonstiger Personenverkehr<br />
13<br />
Natur- und Landschaftspflege<br />
55 Natur- und Landschaftspflege<br />
551 Öffentliches Grün/Landschaftsbau 13.551.01 Grünflächen<br />
552<br />
Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche<br />
Anlagen<br />
13.551.02 SBB: Grünpflege<br />
13.552.01 Gewässer<br />
553 Friedhofs- und Bestattungswesen 13.553.01 Friedhofs- und Bestattungswesen<br />
554 Naturschutz und Landschaftspflege<br />
13.553.02 SBB: Bestattungswesen<br />
555 Land- und Forstwirtschaft 13.555.01 Verkehrsflächen: Wirtschaftswege, Landwirtschaftswege, Feldwege<br />
14 Umweltschutz 56 Umweltschutz<br />
561 Umweltschutzmaßnahmen 14.561.01 Umweltschutz<br />
15 Wirtschaft und Tourismus 57 Wirtschaft und Tourismus<br />
571 Wirtschaftsförderung 15.571.01 Wirtschaftsförderung<br />
573<br />
Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen<br />
575 Tourismus<br />
16<br />
Allgemeine Finanzwirtschaft<br />
61 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />
611<br />
Steuern, allg. Zuweisungen, allg.<br />
Umlagen<br />
612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft<br />
613 Abwicklung der Vorjahre<br />
16.611.01 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen<br />
47
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Bedingt durch die Umstellungsprobleme auf die Doppik ab 2005, die u. a. den seinerzeit noch<br />
fehlenden Landesvorgaben beruhten, wurden bei der Produktdefinition zwar erste Produktziele<br />
definiert, mit denen aber aufgrund fehlender Erfahrungen noch nicht praktisch gearbeitet wurde.<br />
Vorrang in der Verwaltung hatte und hat die Aufarbeitung der Rückstände bei den Jahresabschlüssen,<br />
die Umstellung auf den aktuellen Kommunalen Verwaltungskontenrahmen im laufenden<br />
Buchungsbetrieb sowie die Einrichtung der zentralen Buchhaltung.<br />
Zur Abarbeitung der Rückstände bei den Jahresabschlüssen haben sich Gemeindeverwaltung<br />
und Fachbereich Revision des Kreises Groß-Gerau darauf verständigt, nach Möglichkeit zwei<br />
Jahresabschlüsse binnen eines Jahres aufzustellen und zu prüfen. Für die Jahre 2007 und 2008<br />
ist dies im Jahr 2012 gelungen. Erst wenn die Rückstände bei den Jahresabschlüssen aufgearbeitet<br />
sind, sollen Produktziele aktualisiert, Kennzahlen zur Zielerreichung gebildet und ein systematisiertes<br />
Controlling- und Berichtswesensystem implementiert werden.<br />
5.6 Fazit, Chancen und Risiken<br />
Entgegen der Haushaltsplanung, die beim Beschluss über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2009<br />
zunächst einen Fehlbedarf in Höhe von 4.565.166,00 EUR aufwies, konnte die Ergebnisrechnung<br />
2009 zwar um 396.477,32 EUR besser, aber dennoch mit einem deutlichen Fehlbetrag von<br />
4.168.688,68 EUR abgeschlossen werden. Zwar ergaben sich deutliche Mindererträge bei den<br />
Steuern, diese konnten aber durch Mehrerträge bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, Erträgen<br />
aus der Auflösung von Sonderposten, bei Kostenerstattungen und öffentlichen Leistungsentgelten,<br />
aber auch durch Minderaufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen, beim Personal,<br />
bei den Umlageverpflichtungen und den Zinsen kompensiert werden (siehe Tabelle unter<br />
Tz. 1.1.3: Vergleich Ansatz 2009 mit Ergebnis 2009).<br />
Mit Beschluss über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 war ein Finanzmittelüberschuss in Höhe<br />
von 1.322.399 EUR geplant. Durch die Rückzahlung/Tilgung eines Festbetragskassenkredits in<br />
Höhe von 3,5 Mio. EUR und anderer kleinerer Abweichungen gegenüber der Ursprungsplanung<br />
entstand zum <strong>Jahresabschluss</strong> ein Finanzmittelfehlbetrag von 1.252.303,14 EUR.<br />
Das Ergebnis 2009 zeigt erneut auf, dass die Gemeinde in hohem Maße von kaum zu beeinflussenden<br />
Faktoren wie der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und<br />
den entsprechenden Wirkungen im Kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisung, Kreis-<br />
/Schulumlage) abhängig ist. Zudem besteht bei der Gemeinde als letztem Glied in der Kette<br />
staatlichen Handelns eine hohe Abhängigkeit von Gesetzen und Verordnungen des Bundes und<br />
des Landes Hessen, die auf Umfang, Inhalt und Ausführung von Aufgaben der Gemeinde Einfluss<br />
nehmen, zumeist aber nicht für eine adäquate Finanzierung sorgen. Diese Umstände stellen<br />
nach wie vor ein hohes Risiko der gemeindlichen Haushaltswirtschaft dar.<br />
48
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Die in vielen Bereichen gemeindlicher Aufgabenerfüllung geforderten Investitionen, vor allem im<br />
Bereich der Infrastruktur (Straßen, Hallen usw.), verursachen Folgekosten, die zumeist nicht<br />
durch kostendeckende Gebühren aufgefangen werden können.<br />
Dass die Gemeinde strukturell unterfinanziert ist zeigt ein Blick auf die freiwilligen Aufgaben –<br />
selbst ein kompletter Verzicht hierauf bedeutet bei durchschnittlichem Gewerbesteueraufkommen,<br />
dass die Gemeinde einen Fehlbetrag ausweisen müsste.<br />
Es bleibt grundsätzlich dabei, dass die Gemeinde bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit<br />
regelmäßig als „finanzschwach“ eingestuft wird. Dies erschwert auf Dauer die stetige<br />
Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben, für die eine umfangreiche Infrastruktur vorgehalten,<br />
unterhalten und immer wieder erneuert werden muss. Diese Infrastruktur, das Angebot an vielfältigen<br />
freiwilligen Leistungen und die über die Jahre gewachsenen und sich verfestigenden<br />
Ansprüche der Einwohner an die Fülle und die Qualität der von der Gemeinde wahrzunehmenden<br />
Aufgaben und Angebote bergen das Risiko, dass bei unveränderten oder sich gar verschlechternden<br />
Rahmenbedingungen Einschnitte in Umfang und Qualität der gemeindlichen Angebote<br />
unvermeidlich werden.<br />
6 <strong>Beteiligungsbericht</strong><br />
6.1 Vorbemerkung<br />
Kommunales Handeln spielt sich nicht nur in der reinen Kernverwaltung, also im Rathaus, sondern<br />
auch durch Auslagerung von Aufgaben in Eigenbetriebe und Beteiligung der Gemeinde an<br />
Zweckverbänden, Gesellschaften und anderen Organisationsformen ab. Solche Organisationsformen<br />
außerhalb der Kernverwaltung werden gewählt, um spezielle Aufgaben wahrzunehmen<br />
und eine gesonderte Betrachtung (Wirtschaftsführung, Gebührenkalkulation, <strong>Jahresabschluss</strong><br />
usw.) zu ermöglichen.<br />
Mit der Vorlage eines jährlichen <strong>Beteiligungsbericht</strong>es möchte der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung<br />
einen jeweils aktualisierten Überblick über die Beteiligungen der Gemeinde<br />
geben und damit eine entsprechende Transparenz gewährleisten. Erstmals erfolgte die Vorlage<br />
eines <strong>Beteiligungsbericht</strong>es für das Jahr 2001 im Frühjahr 2002. Der Bericht gliedert die Beteiligungen<br />
auf nach<br />
Eigenbetrieben<br />
Zweckverbänden<br />
Wasser- und Bodenverbänden<br />
Genossenschaften<br />
Kapitalgesellschaften<br />
Unberücksichtigt bleiben in diesem Bericht einfache Mitgliedschaften in Verbänden, Vereinen<br />
und Wohlfahrtsorganisationen.<br />
49
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Mit der Neufassung der HGO vom 07.03.2005, die ab 01.04.2005 in Kraft getreten ist, wurde<br />
den Gemeinden mit § 123 a HGO die Pflicht auferlegt, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen<br />
an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht<br />
sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mindestens über den fünften<br />
Teil der Anteile verfügt (20 %). Gem. § 123 a Abs. 2 HGO soll der <strong>Beteiligungsbericht</strong> mindestens<br />
Angaben enthalten über<br />
1. den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe<br />
und die Beteiligungen des Unternehmens,<br />
2. den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen,<br />
3. die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Ertragslage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen<br />
und -entnahmen durch die Gemeinde und die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft,<br />
die Kreditaufnahmen, die von der Gemeinde gewährten Sicherheiten,<br />
4. das Vorliegen der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 für das Unternehmen.<br />
Die entsprechenden Angaben gem. § 123 a HGO sind in diesem Bericht enthalten.<br />
6.2 Beteiligungssituation im Berichtsjahr 2009<br />
1. Eigenbetriebe/Sondervermögen<br />
Gem. § 115 Abs. 1 HGO sind Sondervermögen u. a. „wirtschaftliche Unternehmen ohne eigene<br />
Rechtspersönlichkeit, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden.“<br />
Die Gemeinde führt ihre wirtschaftlichen Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit als Eigenbetriebe<br />
nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes). Einrichtungen, die als Hilfsbetriebe<br />
ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde dienen (z. B. Bauhof), können<br />
gem. § 121 Abs. 2 HGO ebenfalls nach den Vorschriften über die Eigenbetriebe geführt<br />
werden. Der Eigenbetrieb führt seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten<br />
Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung (§ 20 EigBG).<br />
Eigenbetrieb Stammkapital *<br />
Kommunale Wohnungsgesellschaft (KWG) 1.050.000,00 EUR<br />
Servicebetrieb Bauhof (SBB)<br />
260.000,00 EUR<br />
Summe<br />
1.310.000,00 EUR<br />
*Die jeweilige Höhe des Stammkapitals wurde im Zuge der Euro-Umstellung zum 01.01.2002<br />
durch Satzungsänderungen auf die o. g. Beträge gerundet.<br />
Zuletzt erzielten die Eigenbetriebe ausweislich ihrer Bilanzen folgende Ergebnisse beim <strong>Jahresabschluss</strong>:<br />
2009<br />
2008<br />
2007<br />
2006<br />
2005<br />
Eigenbetrieb<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
KWG -334.687,06 -66.122,12 332.610,50 1.801,37 -288.414,53<br />
SBB 99.610,97 -31.183,02 -68.369,98 -66.332,42 -30.624,92<br />
50
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Hinsichtlich einer genaueren Betrachtung wird auf die Wirtschaftspläne und die Jahresabschlüsse<br />
der Eigenbetriebe verwiesen, die jährlich Gegenstand der Beratungen der gemeindlichen<br />
Gremien sind.<br />
2. Zweckverbände<br />
Zweckverbände sind rechtlich selbständige juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei der<br />
sich mehrere Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise) zur Erfüllung einer Aufgabe nach<br />
dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) zusammenschließen.<br />
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat der Zweckverband die entsprechenden Statusrechte:<br />
Rechts-, Geschäfts- und Parteifähigkeit; die Dienstherrnfähigkeit (also das Recht, Beamte zu<br />
ernennen und anzustellen) ist ihm nach § 17 Abs. 2 KGG ausdrücklich zugestanden.<br />
Der Zweckverband hat nach § 6 Abs. 2 KGG das Recht auf Selbstverwaltung. Es beinhaltet die<br />
Befugnis, die auf ihn delegierten Aufgaben durch selbstbestellte Organe in eigener Verantwortung<br />
zu erledigen und die innere Ordnung des Verbandes (Verfassung, Verwaltung) durch Verbandssatzung<br />
selbst zu bestimmen. Gesetzlich vorgeschriebene Organe sind der Verbandsvorstand<br />
und die Verbandsversammlung. Daneben kann die Verbandssatzung fakultativ weitere<br />
Organe vorsehen.<br />
Zweckverbände Aufgaben Finanzierungsanteil<br />
ASM - Abwasser- und Servicebetrieb<br />
Mainspitze<br />
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum<br />
Hessen*<br />
Riedwerke Kreis Groß-Gerau<br />
Abwassersammlung und -<br />
reinigung<br />
Informations- und kommunikationstechnische<br />
Hard- und Software bereitstellen<br />
usw.<br />
ÖPNV, Wasserversorgung,<br />
Abfallbeseitigung<br />
Stammeinlage 28.511,60 EUR.<br />
Ansonsten eigene Beitrags- und<br />
Gebührenhoheit des ASM<br />
Leistungsentgelte, Umlage für<br />
Verlustausgleich<br />
Einmalige Investitionsumlage<br />
22.640 EUR; im übrigen Umlagefinanzierung<br />
*Körperschaft des öff. Rechts gem. DV-Verbundsgesetz; die Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />
(KGG) finden analog Anwendung; Rechtsnachfolger des KGRZ KIV in Hessen.<br />
3. Wasser- und Bodenverbände<br />
Wasser- und Bodenverbände nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) sind Körperschaften des<br />
öffentlichen Rechts, aber keine Gebietskörperschaften. Wasser- und Bodenverbände haben die<br />
Dienstherrnfähigkeit. Ihre Aufgaben sind in § 2 WVG detailliert beschrieben und liegen im Bereich<br />
Unterhaltung, Schutz und Pflege von Gewässern und von Anlagen an und in Gewässern,<br />
technischen Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers usw.<br />
Der Wasser- und Bodenverband regelt seine Rechtsverhältnisse durch eine Verbandssatzung.<br />
Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand. Der Wasserund<br />
Bodenverband finanziert sich aus Verbandsbeiträgen seiner Mitglieder.<br />
51
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> ist neben 18 weiteren Kommunen Mitglied im Wasserverband<br />
Schwarzbachgebiet-Ried mit Sitz Groß-Gerau. Der Beitragsanteil beträgt 0,093 %; für<br />
2009 beträgt der Beitrag insgesamt 1.134,36 EUR.<br />
4. Genossenschaften<br />
Die Genossenschaft i. S. d. Genossenschaftsgesetzes (GenG) ist eine Gesellschaft mit nicht geschlossener<br />
Mitgliederzahl (mindestens 7), welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft<br />
ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt, ohne dass diese<br />
persönlich für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften (§ 1 GenG). Die Genossenschaft<br />
ist eine juristische Person, wodurch den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft haftet.<br />
Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Organe der Genossenschaft sind der Vorstand<br />
(Geschäftsführung und Vertretung), der Aufsichtsrat (Kontrolle des Vorstandes) und die Generalversammlung.<br />
Genossenschaften<br />
Anzahl Anteile<br />
Wert der Anteile<br />
31.12.2009<br />
Volksbank Mainspitze eG 12 1.200,00 EUR<br />
Volksbank Mainz eG 6 900,00 EUR<br />
Baugenossenschaft Mainspitze eG 288 59.040,00 EUR<br />
Baugenossenschaft Ried eG 10 3.500,00 EUR<br />
* = Glättung im Zuge der Euro-Umstellung<br />
5. Kapitalgesellschaften<br />
Eine Gesellschaft ist ein vertraglicher Zusammenschluss von mehreren Personen, der eine Organisation<br />
zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks schafft (§ 705 BGB). Grundsätzlich lassen<br />
sich Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal<br />
ist der Haftungsumfang gegenüber den Gläubigern. Bei Personengesellschaften ist die<br />
persönliche Haftung ein Wesensmerkmal, bei Kapitalgesellschaften haftet dagegen nur das Gesellschaftsvermögen<br />
der juristischen Person.<br />
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sind juristische<br />
Personen des privaten Rechts. Deren Verfassung richtet sich nach dem Aktien- bzw. dem<br />
GmbH-Gesetz. Kapitalgesellschaften sind mit einem Mindestkapital (GmbH 25.000 EUR, AG<br />
50.000 EUR) auszustatten.<br />
Die Organe der GmbH sind der/die Geschäftsführer (Geschäftsführung und Vertretung), die Gesellschafterversammlung<br />
als beschließendes Organ der GmbH und ggf. ein Aufsichtsrat (als<br />
Kontrollorgan der Geschäftsführung). Die Organe der AG sind der Vorstand (Geschäftsführung<br />
und Vertretung), die Hauptversammlung als beschließendes Organ der AG sowie ein Aufsichtsrat<br />
als Kontrollorgan des Vorstandes. Die Gesellschafter sind an der AG mit Einlagen auf das in<br />
52
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />
zu haften.<br />
Gesellschaften Gesellschaftsanteile Wert der Anteile<br />
31.12.2009<br />
Wohnbau Mainspitze GmbH Stammeinlage 51.129,19 EUR<br />
Regionalpark Rhein-Main<br />
Südwest GmbH Stammeinlage 5.112,92 EUR<br />
Technologie-, Innovations- und Gründer/-innenzentrum<br />
(TIGZ) GmbH Stammeinlage 6.180,00 EUR<br />
Fraport AG<br />
1 Aktie<br />
(Kurswert bei Ankauf)<br />
53,78 EUR<br />
Kulturregion FrankfurtRheinMain<br />
gGmbH Stammeinlage 150,00<br />
Bei der TIGZ GmbH wurde in 2009 der Nennbetrag des Geschäftsanteils per Bareinlage um<br />
44,50 Euro auf 6.180 Euro erhöht.<br />
Nachfolgend werden die im § 123 a HGO geforderten Angaben über die Beteiligung der Gemeinde<br />
an der Wohnbau Mainspitze GmbH gemacht; dies ist das einzige Unternehmen in einer<br />
Rechtsform des Privatrechts, an dem die Gemeinde mit mindestens 20 % beteiligt ist.<br />
<strong>Beteiligungsbericht</strong> gem. § 123 a HGO für die Wohnbau Mainspitze GmbH<br />
Gegenstand des Unternehmens gem. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.1991:<br />
(1) Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und<br />
Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle<br />
im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben<br />
übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte<br />
ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten,<br />
soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen<br />
zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.<br />
(2) Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck<br />
mittelbar oder unmittelbar dienlich sind.<br />
(3) Die Gesellschaft bedarf der Genehmigung gem. § 34 c Gewerbeordnung. Ansonsten führt<br />
sie keine Geschäfte aus, die einer besonderen staatlichen oder behördlichen Genehmigung<br />
bedürfen.<br />
53
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Beteiligungsverhältnisse:<br />
An der Wohnbau Mainspitze GmbH sind<br />
• die Volksbank Mainspitze eG<br />
• die Gemeinnützige Baugenossenschaft Mainspitze eG<br />
• die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
zu je einem Drittel als Gesellschafter beteiligt. Das Stammkapital beträgt 153.387,56 EUR.<br />
Besetzung der Organe in 2009:<br />
Aufsichtsrat<br />
• Gerhard Hang (Vorsitzender)<br />
• Richard von Neumann (stv. Vorsitzender)<br />
• Jürgen Köhler<br />
• Horst Euler<br />
Geschäftsführung<br />
• Norbert Kühn, Fachwirt<br />
Beteiligungen der Wohnbau Mainspitze GmbH:<br />
Die Wohnbau Mainspitze GmbH hielt im Jahr 2009 keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.<br />
Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen:<br />
Durch ihre Betreuungs-, Bewirtschaftungs- und Bauträgertätigkeit erfüllt die Wohnbau Mainspitze<br />
GmbH durch unterschiedliche Maßnahmen insbesondere den öffentlichen Zweck der Bereitstellung<br />
von Wohnraum für breite Schichten in der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>.<br />
Grundzüge des Geschäftsverlaufs, Ertragslage usw.<br />
Das laufende Geschäft der Wohnbau Mainspitze GmbH im Jahr 2009 schließt nach der Gewinn-<br />
und Verlustrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 307.590,89 EUR ab.<br />
Auszug aus dem Lagebericht 2009:<br />
„Den Umsatzerlösen aus der Hausbewirtschaftung stehen insbesondere die mit den Leerständen<br />
verbundenen Erlösschmälerungen sowie die Abschreibungen des Grundvermögens mit 4 % gegenüber,<br />
so dass sich für diesen Unternehmenssektor ein negatives Ergebnis in Höhe von T€<br />
54,2 ergibt.<br />
54
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Umsatzerlöse ergeben sich im Bereich der Betreuungstätigkeit durch den Abschluss bzw. die<br />
Abrechnung von Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Hier wurde ein positives<br />
Ergebnis in Höhe von 1,4 € erwirtschaftet.<br />
Die letzte Wohnung der im Jahre 2007 fertiggestellten Baumaßnahme von 28 Eigentumswohnungen<br />
Anne-Frank-Straße 9/11 konnte im Jahre 2009 veräußert werden. Im Dezember wurde<br />
mit dem Bau der 7 Passivhäuser in der Münchener Straße begonnen. Die Fertigstellung ist für<br />
Winter 2010 vorgesehen, sodass für das Jahr 2009 für diese Baumaßnahme keine Umsatzerlöse<br />
aus dem Verkauf erzielt werden. Unter Berücksichtigung der Aufwendungen hierfür sowie für die<br />
Planung und Vorabwicklung weiterer Neubaumaßnahmen wurde in diesem Bereich ein negatives<br />
Ergebnis in Höhe von T€ 114,9 erzielt.<br />
Den Umsatzerlösen aus den Bereichen Hausbewirtschaftung, Betreuungstätigkeit und dem Verkauf<br />
von Grundstücken stehen Aufwendungen hierfür und nicht zuordnungsfähige Fixkosten des<br />
allgemeinen Geschäftsbetriebs in Höhe von T€ 145,7 gegenüber. Unter Berücksichtigung dieser<br />
Aufwendungen ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 307.590,89.“<br />
Es erfolgten keine Kapitalzuführungen oder -entnahmen durch die Gemeinde. Die Gemeinde<br />
gewährte keine Sicherheiten.<br />
Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 121 Abs. 1 HGO für das Unternehmen:<br />
§ 121 Abs. 1 HGO:<br />
(1) Die Gemeinde darf sich wirtschaftlich betätigen, wenn<br />
1. der öffentliche Zweck die Betätigung rechtfertigt,<br />
2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit<br />
der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und<br />
3. der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird<br />
oder erfüllt werden kann.<br />
Soweit Tätigkeiten vor dem 1. April 2004 ausgeübt wurden, sind sie ohne die in Satz 1 Nr. 3<br />
genannten Einschränkungen zulässig.<br />
Satz 2 gilt für die Wohnbau Mainspitze GmbH, da deren Betätigung seit 1991 ausgeübt wird.<br />
Nach wie vor rechtfertigt die im Gesellschaftsvertrag geregelte Betätigung der Wohnbau Mainspitze<br />
GmbH den öffentlichen Zweck der Bereitstellung von Wohnraum für breite Schichten der<br />
Bevölkerung in <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>. Diese Betätigung steht in einem angemessenen Verhältnis<br />
zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf. Durch die geplante<br />
55
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Ausweisung weiterer Baugebiete in der Gemeinde ist Potential für eine künftige Bauträgertätigkeit<br />
der Wohnbau Mainspitze GmbH vorhanden.<br />
6.3 Risikoeinschätzung<br />
Eigenbetriebe<br />
Die kommunalen Eigenbetriebe als rechtlich unselbständige Sondervermögen wirtschaften zunächst<br />
unabhängig vom kommunalen Haushaltsplan mit eigenen Wirtschaftsplänen. Nach dem<br />
Eigenbetriebsgesetz ist die Kommune jedoch verpflichtet, einen entstandenen Verlust spätestens<br />
nach 5 Jahren aus dem kommunalen Haushalt auszugleichen, sofern dieser nicht mit Gewinnen<br />
verrechnet oder aus Rücklagen ausgeglichen werden kann (§ 11 Abs. 6 EigBG).<br />
Der Eigenbetrieb KWG, der seit 1991 besteht, verfügt über stabile Umsatzerlöse aus der<br />
Hausbewirtschaftung (im Jahr 2009 waren dies 4.266,7 T€). Eine Verlustübernahme aus dem<br />
Gemeindehaushalt war bisher nicht notwendig. Der Verkehrswert des Anlagevermögens der<br />
KWG übersteigt die Verbindlichkeiten deutlich und könnte im Zweifelsfalle am Markt auch erzielt<br />
werden. Ein Risiko ist beim Eigenbetrieb KWG somit nicht zu sehen.<br />
Auch beim Eigenbetrieb SBB, der seit seiner Gründung zum 01.01.1999 planmäßige Verluste<br />
aufwies, konnten die Jahresabschlüsse bis 2004 letztlich positiv gestaltet werden. Das Jahr<br />
2009 schließt mit einem Jahresüberschuss von 99.610,97 EUR ab.<br />
Der SBB, der als Hilfsbetrieb der Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde dient (z. B. bei Grünpflege,<br />
Straßenunterhaltung, Transport- und Reparaturleistungen), steht bei diesen Leistungen<br />
für den Auftraggeber Gemeinde im Wettbewerb zu privaten Anbietern. Hier liegt ein gewisses<br />
Risiko, denn die Preisgestaltung des SBB muss sich diesem Wettbewerb anpassen und darin<br />
bestehen. Sofern Leistungen an private Dritte vergeben werden, weil deren Konditionen für die<br />
Gemeinde wirtschaftlicher sind, stellt sich naturgemäß die Frage nach der Auslastung der Kapazitäten<br />
und der Kosten des Eigenbetriebs SBB.<br />
Bisher gelang es dem Eigenbetrieb SBB, ggf. durch eine flexible Personalplanung (z. B. Nichtbesetzung<br />
freiwerdender Stellen) hierauf zu reagieren.<br />
Zudem unterhält der Eigenbetrieb SBB seit 2008 einen steuerlichen Betrieb gewerblicher Art<br />
(BgA), um in Schwachlastzeiten zur Auslastung vorhandener Kapazitäten auch Aufträge für private<br />
Dritte ausführen zu können.<br />
Zweckverbände<br />
Der Zweckverband ASM - Abwasser- und Servicebetrieb Mainspitze als juristische Körperschaft<br />
des öffentlichen Rechts wurde von den beiden Kommunen <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> und<br />
Bischofsheim gegründet. Seit der Umstrukturierung 1997 im Zuge des Konzeptes „Abwasser<br />
2000“ führt der ASM seine Haushaltswirtschaft nach den Regeln des Eigenbetriebsrechts und<br />
wendet die kaufmännische doppelte Buchführung an. Mit der Umstrukturierung und der Über-<br />
56
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
nahme der gemeindlichen Aufgaben der Abwasserbeseitigung erhielt der ASM auch die Beitragsund<br />
Gebührenhoheit.<br />
Der ASM arbeitet kostendeckend; Nachschüsse der Verbandsgemeinden (z. B. durch zusätzliche<br />
Umlagen) sind bisher nicht erforderlich. Durch die Beitrags- und Gebührenhoheit ist ein finanzielles<br />
Risiko beim ASM nicht erkennbar.<br />
Für die Mitgliedschaft in der Körperschaft des öffentlichen Rechts ekom21 – Kommunales<br />
Gebietsrechenzentrum Hessen zahlt die Gemeinde Leistungsentgelte gemäß Entgeltverzeichnis<br />
für die von der ekom21 in Anspruch genommenen Leistungen. Zusätzlich muss die<br />
Gemeinde über mehrere Jahre einen nicht unerheblichen Betrag als Umlage zum Verlustausgleich<br />
entrichten, der u. a. aus Pensionsverpflichtungen herrührt. Für das Jahr 2009 wurden<br />
letztmalig 11.185,53 EUR fällig. Die ekom21 steht als EDV-Anbieter im Wettbewerb mit privaten<br />
Anbietern. Der Konkurrenzkampf und die Streichung der Landeszuwendungen hat bereits in den<br />
letzten Jahren zu erheblichen strukturellen Veränderungen (Zusammenschluss der KGRZen<br />
Frankfurt, Darmstadt und Gießen zur KIV in Hessen, Gründung der Tochtergesellschaft „ekom21<br />
GmbH“ gemeinsam mit dem KGRZ Kassel), zu Personaleinsparungen und dem Versuch, Kosten<br />
zu reduzieren, geführt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Nach § 2 Abs. 10 der Kooperationsvereinbarung<br />
der KIV in Hessen mit dem KGRZ Kassel zur Gründung der „ekom 21<br />
GmbH“ verbürgen sich die KGRZ für Kredite des Gemeinschaftsunternehmens. Das der „ekom21<br />
GmbH“ gewährten Gesellschafterdarlehen in Höhe von 6,5 Mio. EUR wurde 2008 in voller Höhe<br />
zurück gezahlt. Eine darüber hinaus gehende Nachschusspflicht der Gesellschafter ist im Gesellschaftsvertrag<br />
der „ekom 21 GmbH“ nicht vorgesehen. Die Kündigung der Mitgliedschaft beim<br />
ekom21 Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen bedarf einer Mehrheit von 2/3 der satzungsgemäßen<br />
Stimmenzahl der Verbandsversammlung und ist nicht nur deshalb, sondern auch<br />
aus finanziellen Erwägungen der verbleibenden Mitglieder, nur schwer vorstellbar. Der Jahresüberschuss<br />
des KGRZ KIV in Hessen für das Jahr 2009 betrug 1.351.908,88 EUR (ohne interne<br />
Verrechnungen).<br />
Im Zweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau haben sich die Mitglieder Landkreis Groß-<br />
Gerau und alle 14 Städte und Gemeinden des Kreises zusammengeschlossen. Aufgaben sind die<br />
Wasserversorgung, der ÖPNV und die Abfallbeseitigung.<br />
Die Abfallbeseitigung ist eine hoheitliche Aufgabe, für die gem. Satzung des Zweckverbandes<br />
entsprechende kostendeckende öffentlich-rechtliche Gebühren erhoben werden. Die Bereiche<br />
Wasserversorgung und ÖPNV, der inzwischen von der Tochtergesellschaft „Lokale Nahverkehrsgesellschaft<br />
mbH“ (LNVG) organisiert wird, bilden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung<br />
einen steuerlichen Querverbund, in dem die Gewinne aus der Wasserversorgung mit den Verlusten<br />
des ÖPNV verrechnet werden. Die danach verbleibenden Verluste des ÖPNV werden im We-<br />
57
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
ge der Umlagefinanzierung von den Verbandsmitgliedern refinanziert. Für das Jahr 2009 waren<br />
von der Gemeinde hierfür 170.825 EUR zu zahlen.<br />
Ein Risiko besteht somit in der permanenten Verlustsituation des ÖPNV, aber auch in der Anforderung<br />
kostendeckender Gebühren im Bereich Abfallbeseitigung. Hier muss die Gemeinde als<br />
Verbandsmitglied ihr Augenmerk auf möglichst wirtschaftliche Organisation und Arbeitsprozesse<br />
richten, um unnötige Kosten und damit erhöhte Gebühren zu vermeiden.<br />
Wasser- und Bodenverbände<br />
Die Mitgliedschaft im Wasserverband Schwarzbachgebiet-Ried birgt kein wesentliches Risiko.<br />
Die Beitragsanteile werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung angepasst; bei steigenden<br />
Ausgaben des Verbandes für die Unterhaltung von Gewässern einschließlich ihrer Ufer und<br />
Dämme und für die Unterhaltung und den Betrieb der Schöpfwerke, den Kapitaldienst sowie die<br />
Verwaltungskosten steigen die Beitragsanteile. Im Rahmen der Mitgliedschaft hat die Gemeinde<br />
darauf zu achten, dass die von ihr zu zahlenden Beiträge im Rahmen bleiben.<br />
Genossenschaften<br />
Wie oben bereits ausgeführt, haftet die Genossenschaft gegenüber ihren Gläubigern nur mit<br />
dem Vermögen der Genossenschaft; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.<br />
Allerdings sehen die Satzungen eine (beschränkte) Nachschusspflicht der Mitglieder vor.<br />
Bei der Volksbank Mainspitze eG ist die Nachschusspflicht gem. § 40 der Satzung auf einen<br />
Betrag von 250 EUR begrenzt.<br />
Bei der Volksbank Mainz eG besteht aufgrund der Satzung eine Nachschusspflicht begrenzt<br />
auf die Höhe eines Anteils (50 EUR).<br />
Bei der Baugenossenschaft Mainspitze eG ist die Nachschusspflicht gem. Satzung auf die<br />
Haftungssumme von 255,56 EUR begrenzt.<br />
Bei der Baugenossenschaft Ried eG ist die Nachschusspflicht gem. Satzung auf 350 EUR<br />
festgesetzt.<br />
Die jeweiligen Satzungen sehen vor, dass die Geschäftsguthaben der Mitglieder, sofern andere<br />
Mittel (z. B. Rücklagen) nicht vorhanden sind, zur Verlustabdeckung herangezogen werden können.<br />
Solches war bisher nicht der Fall und ist aufgrund der wirtschaftlichen Situation der o. g.<br />
Genossenschaften auch nicht zu erwarten, so dass der Gemeinde ein Risiko hieraus derzeit nicht<br />
erwächst.<br />
Weitergehende Risiken durch die Beteiligung an den genannten Kreditgenossenschaften liegen<br />
nicht vor, da die Einlagen durch eine Sicherungseinrichtung beim Bundesverband der Volks- und<br />
58
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Raiffeisenbanken in voller Höhe abgesichert sind. Eine solche Sicherungseinrichtung existiert für<br />
die Baugenossenschaften nicht.<br />
Gesellschaften<br />
Wie bereits oben ausgeführt, haften Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) gegenüber ihren Gläubigern<br />
grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftskapital, es sei denn, im jeweiligen Gesellschaftsvertrag<br />
wären im Wege der Vertragsfreiheit (inhaltliche Gestaltungsfreiheit) weitergehende Regelungen<br />
vereinbart. Bei den Kapitalgesellschaften, an denen die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<br />
<strong>Gustavsburg</strong> beteiligt ist, sind solche weiterreichenden Nachschuss- oder Haftungspflichten bzw.<br />
-möglichkeiten nur in folgenden Fällen vereinbart:<br />
TIGZ GmbH:<br />
Gem. § 18 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages können die Gesellschafter die Einforderung von<br />
Nachschüssen beschließen, wenn sämtliche Stammeinlagen voll eingezahlt sind. Der Beschluss<br />
erfordert Einstimmigkeit der Vertreter von 100 % des Stammkapitals, mit Ausnahme der Gesellschafter,<br />
die gem. Abs. 3 von einer Nachschussverpflichtung befreit sind (dies betrifft Gesellschafter,<br />
deren Anteil am Stammkapital 24 % nicht übersteigt; <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> hält 6<br />
%). Der Beschluss zur Befreiung von der Nachschusspflicht bedarf einer 2/3-Mehrheit.<br />
Die Nachschusspflicht ist gem. § 18 Abs. 2 auf fünf Jahre beschränkt und mit Höchstbeträgen<br />
versehen. Im Falle der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> ist die Nachschusspflicht auf einen<br />
Betrag von 96.000 DM (49.084,02 EUR) innerhalb von 5 Jahren begrenzt. Mit der Zahlung eines<br />
Nachschusses in Höhe von 14.005,53 EUR im Jahr 2002 ist der Höchstbetrag von der Gemeinde<br />
<strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> binnen der maßgeblichen fünf Jahre (1998 - 2002) erbracht worden.<br />
Gem. Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2002 hat die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<br />
<strong>Gustavsburg</strong> für die Jahre 2003 - 2007 eine Nachschussverpflichtung von nochmals maximal<br />
49.084 EUR übernommen. Im Jahr 2008 wurde die letzte Rate von 9.084,00 EUR von der TIGZ<br />
GmbH gem. Beschluss vom 04.12.2002 angefordert.<br />
Wohnbau Mainspitze GmbH:<br />
Gem. § 22 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung über die Deckung<br />
eines ausgewiesenen Bilanzverlustes zu entscheiden.<br />
Dies beinhaltet die theoretische Möglichkeit, dass die Gesellschafterversammlung von den Gesellschaftern<br />
entsprechende Nachschüsse verlangt, sofern kein Vortrag auf neue Rechnung oder<br />
Ausgleich aus Rücklagen erfolgt. Solche Nachschüsse wurden bisher nicht fällig; umgekehrt hat<br />
die Beteiligung der Gemeinde an der Wohnbau Mainspitze GmbH wiederholt zur Ausschüttung<br />
nicht unerheblicher Dividenden geführt. Insoweit wird auf die Jahresabschlüsse und die entspre-<br />
59
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
chenden Lageberichte der Gesellschaft verwiesen. Beim geprüften <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 betrug<br />
der Jahresfehlbetrag 307.590,89 EUR.<br />
Das Risiko der Gemeinde bei den übrigen Gesellschaften beschränkt sich somit auf das eingebrachte<br />
Gesellschaftskapital.<br />
6.4 Ausblick<br />
Der <strong>Beteiligungsbericht</strong> wird jährlich in aktualisierter Form den gemeindlichen Gremien im Rahmen<br />
des <strong>Jahresabschluss</strong>es als Informationsquelle zur Verfügung gestellt. Zudem wird der Bericht<br />
der interessierten Öffentlichkeit auf geeignete Weise (u. a. auf der Internetseite der Gemeinde)<br />
zugänglich gemacht und die Einsichtnahme ermöglicht (siehe hierzu auch § 123 a<br />
HGO).<br />
7 Bericht zur Personalwirtschaft<br />
Einmal jährlich berichtet das Sachgebiet Personalmanagement über die im vergangenen Jahr<br />
getätigten personalwirtschaftlichen Maßnahmen innerhalb der Gemeindeverwaltung <strong>Ginsheim</strong>-<br />
<strong>Gustavsburg</strong>. Zuletzt erfolgte ein Bericht Ende September 2008. Die folgenden Ausführungen<br />
beziehen sich auf die zweite Jahreshälfte 2008 und das Haushaltsjahr 2009.<br />
7.1 Maßnahmen zur Personalkostensenkung<br />
Stellenbewertungen: Die Verfahrensweise aus den Vorjahren wurde in 2008 und 2009 fortgesetzt.<br />
Die Eingruppierung aller Beschäftigten erfolgt konsequent tarifkonform. Im Falle des<br />
Freiwerdens einer Stelle im Verwaltungsbereich wird die Stelle grundsätzlich von 2 externen<br />
Bewertern neu bewertet, bevor die/der neue Stelleninhaber/in die Stelle einnimmt, um ggf. Bewertungsfehler<br />
aus der Vergangenheit zu korrigieren.<br />
Stellenbesetzungssperre: Die Personalkosten konnten bei Ausscheiden von Beschäftigten aus<br />
den Diensten der Gemeinde durch die Einhaltung der Stellenbesetzungssperre (6 Monate), den<br />
Wegfall von Stellen bzw. den Wegfall von Stellenanteilen gesenkt werden. Zuletzt ist eine Teilzeitstelle<br />
im Verwaltungsbereich des Fachbereichs Personal und Soziales mit 20 Wochenstunden<br />
weggefallen.<br />
Reduzierung von Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten der Bürgerbüros wurden durch Beschluss<br />
des Gemeindevorstands reduziert. Dadurch konnte das Gesamt-Wochenstundenvolumen in den<br />
Bürgerbüros um 27 Stunden pro Woche gesenkt werden.<br />
Befristete Arbeitsverträge: Bei Neueinstellungen (in allen Bereichen) werden grundsätzlich zunächst<br />
befristete Arbeitsverträge abgeschlossen, um nach Ablauf von 12 bzw. 24 Monaten neu<br />
entscheiden zu können, ob der entsprechende Bedarf auf Dauer gegeben ist. Dies gilt insbeson-<br />
60
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
dere für den Sozial- und Erziehungsdienst, da hier die Höhe der Fachkraftstunden in den einzelnen<br />
Einrichtungen abhängig ist von der Nachfragesituation (Anzahl der Gruppen, Betreuungszeiten<br />
usw.). Der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren hat allerdings im Jahr<br />
2009 dazu geführt, dass alle befristeten Verträge im Bereich des Erziehungsdienstes verlängert<br />
wurden.<br />
Personalkostenbudget: Das Personalkostenbudget der gesamten Gemeindeverwaltung ist durch<br />
den Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.05.2007 auf dem Stand des Budgets 2007 festgeschrieben.<br />
Der Beschluss wurde und wird in den Haushaltsjahren 2008 bis 2010 eingehalten.<br />
Neueinstellungen: Die Gemeindevertretung hat zu diesem Thema am 31.05.2007 beschlossen,<br />
dass im Fall frei werdender Stellen zunächst zu prüfen ist, ob die Stelle wegfallen kann. Ist dies<br />
nicht der Fall, so ist eine interne Besetzung vorzunehmen. Darüber hinaus wurde beschlossen,<br />
dass in den Jahren 2007 bis 2010 keine externen Neueinstellungen erfolgen, es sei denn, sie<br />
sind aus Gründen der Qualifikation unabdingbar. Diese Vorgabe wurde konsequent umgesetzt.<br />
Externe Einstellungen wurden seit 2007 nur aus Gründen der Qualifikation vorgenommen (Erzieherinnen<br />
und 1 Ingenieur).<br />
7.2 Maßnahmen zur Steuerung<br />
Die Gemeindevertretung hat am 31.05.2007 beschlossen, dass zukünftig grundsätzlich keine<br />
weiteren Altersteilzeitverträge mehr abgeschlossen werden dürfen, es sei denn, es besteht ein<br />
dringendes dienstliches Interesse am Abschluss eines solchen Vertrags.<br />
Dieser Beschluss wird inzwischen durch die neue tarifliche Regel, dass ab dem 01.01.2010 nur<br />
noch maximal 2,5 % der Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf ein Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnis<br />
haben, ergänzt (zuvor waren es 5%).<br />
Die derzeitige Altersteilzeitquote der Gemeindeverwaltung beträgt – unter Berücksichtigung der<br />
alten tariflichen Regelung – 3,5%. Das bedeutet, dass in absehbarer Zeit keine weiteren Altersteilzeitverträge<br />
mehr abgeschlossen werden.<br />
7.3 Maßnahmen zur Steuerung<br />
Im Berichtszeitraum wurde die Verwaltung teilweise neu geordnet. Aus dem – nach dem Wegfall<br />
der Sozialhilfesachbearbeitung und dem Wegfall der Sozialstation – übrig gebliebenen Teil der<br />
Sozialverwaltung und der Personalabteilung wurde der neue Fachbereich II „Personal und Soziales“<br />
mit einer gleichberechtigten Fachbereichsleiter/innen-Doppelspitze gebildet.<br />
Die Personalabteilung beteiligt sich zur Effizienzsteigerung weiter an der Kennzahlenermittlung<br />
innerhalb eines Personalmanagement-Vergleichsrings der KGSt für Kommunen in Hessen.<br />
61
<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
7.4 Fluktuation<br />
Ergänzend ist auszuführen, dass die Fluktuation, die als Abgangs- bzw. Austauschrate von Arbeitnehmer/innen<br />
einen Indikator für die betriebliche Zufriedenheit mit Arbeitsinhalten, Arbeitszeiten,<br />
Entlohnung und dergleichen darstellt, im Berichtszeitraum den Wert „0“ hatte. Das<br />
heißt: Kein/e einzige/r Beschäftigte/r hat die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> in 2009 aus eigenem<br />
Antrieb verlassen.<br />
Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />
Gemeindevorstand<br />
(Richard von Neumann)<br />
Bürgermeister<br />
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