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Jahresabschluss inkl. Beteiligungsbericht - Ginsheim-Gustavsburg

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<strong>Jahresabschluss</strong><br />

zum<br />

31.12.2009<br />

Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

1 Vermögensrechnung ............................................................................. 4<br />

2 Ergebnisrechnung.................................................................................. 6<br />

3 Finanzrechnung ..................................................................................... 7<br />

4 Anhang für das Haushaltsjahr 2009 ...................................................... 8<br />

4.1 Allgemeine Angaben ........................................................................................ 8<br />

4.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .................................... 8<br />

4.3 Erläuterungen zu Posten der Vermögensrechnung – AKTIVA ........................... 9<br />

A N L A G E V E R M Ö G E N .......................................................................................................... 9<br />

4.3.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte ........................................................................ 9<br />

4.3.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse ............................................................... 9<br />

4.3.3 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ............................................................................ 10<br />

4.3.4 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken ...................................................... 10<br />

4.3.5 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen .................................................... 10<br />

4.3.6 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ........................................................... 11<br />

4.3.7 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ....................................................................... 11<br />

4.3.8 Anteile an verbundenen Unternehmen ................................................................................ 11<br />

4.3.9 Ausleihungen an verbundene Unternehmen ........................................................................ 12<br />

4.3.10 Beteiligungen .................................................................................................................. 12<br />

4.3.11 Wertpapiere des Anlagevermögens .................................................................................... 12<br />

4.3.12 Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) ................................................................. 13<br />

U M L A U F V E R M Ö G E N ........................................................................................................ 13<br />

4.3.13 Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitions- ........................ 14<br />

Zuweisungen und –zuschüssen und Investitionsbeiträgen ................................................................ 14<br />

4.3.14 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben ....................................................... 14<br />

4.3.15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ..................................................................... 14<br />

4.3.16 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit .......................... 14<br />

denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen ........................................................ 14<br />

4.3.17 Sonstige Vermögensgegenstände ...................................................................................... 15<br />

4.3.18 Flüssige Mittel ................................................................................................................. 15<br />

R E C H N U N G S A B G R E N Z U N G S P O S T E N .................................................................... 15<br />

4.3.19 Rechnungsabgrenzungsposten .......................................................................................... 15<br />

4.4 Erläuterungen zu Posten der Vermögensrechnung – PASSIVA ....................... 16<br />

E I G E N K A P I T A L ................................................................................................................ 16<br />

4.4.1 Nettoposition .................................................................................................................. 16<br />

4.4.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses ........................................... 16<br />

4.4.3 Zweckgebundene Rücklagen ............................................................................................. 16<br />

4.4.4 Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren ................................................................................ 16<br />

4.4.5 Ordentlicher Jahresfehlbetrag ........................................................................................... 17<br />

1


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

4.4.6 Außerordentlicher Jahresüberschuss .................................................................................. 17<br />

S O N D E R P O S T E N .............................................................................................................. 17<br />

4.4.7 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich ............................................................................... 17<br />

4.4.8 Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich ........................................................................... 17<br />

4.4.9 Investitionsbeiträge ......................................................................................................... 18<br />

4.4.10 Sonstige Sonderposten .................................................................................................... 18<br />

R Ü C K S T E L L U N G E N ......................................................................................................... 18<br />

4.4.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen .................................................. 18<br />

4.4.12 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse .......................................... 19<br />

4.4.13 Sonstige Rückstellungen ................................................................................................... 19<br />

V E R B I N D L I C H K E I T E N .................................................................................................. 20<br />

4.4.14 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ...................................................................... 20<br />

4.4.15 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern ......................................................... 20<br />

4.4.16 Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten ............................................................................. 21<br />

4.4.17 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen und ............................... 21<br />

Investitionszuweisungen, -zuschüssen sowie -beiträgen .................................................................. 21<br />

4.4.18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ............................................................... 21<br />

4.4.19 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, .......................... 21<br />

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen .................................................. 21<br />

4.4.20 Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................................ 21<br />

R E C H N U N G S A B G R E N Z U N G S P O S T E N .................................................................... 22<br />

4.4.21 Rechnungsabgrenzungsposten .......................................................................................... 22<br />

4.5 Erläuterungen zu Posten der Ergebnisrechnung ............................................. 22<br />

4.6 Erläuterungen zu Posten der Finanzrechnung ................................................ 24<br />

4.7 Sonstige Angaben .......................................................................................... 24<br />

4.7.1 Rechtliche Grundlagen ..................................................................................................... 24<br />

4.7.2 Organe ........................................................................................................................... 24<br />

4.7.3 Bezüge der Organe und Anzahl Mitarbeiter ......................................................................... 27<br />

4.7.4 Steuerliche Verhältnisse ................................................................................................... 28<br />

4.7.5 Haftungsverhältnisse ....................................................................................................... 28<br />

4.8 Anlagen zum Anhang ..................................................................................... 29<br />

4.8.1 Anlagenspiegel ................................................................................................................ 29<br />

4.8.2 Forderungsspiegel ........................................................................................................... 30<br />

4.8.3 Rückstellungsspiegel ........................................................................................................ 30<br />

4.8.4 Verbindlichkeitsspiegel ..................................................................................................... 30<br />

5 Rechenschaftsbericht .......................................................................... 31<br />

5.1 Gesetzliche Grundlagen .................................................................................. 31<br />

5.2 Haushaltssatzung ........................................................................................... 31<br />

5.3 Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung ................................................. 34<br />

5.4 Erläuterungen zur Gesamtfinanzrechnung ..................................................... 40<br />

2


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

5.5 Ziel- und Produktorientierung ........................................................................ 43<br />

5.6 Fazit, Chancen und Risiken ............................................................................. 48<br />

6 <strong>Beteiligungsbericht</strong> ............................................................................. 49<br />

6.1 Vorbemerkung ............................................................................................... 49<br />

6.2 Beteiligungssituation im Berichtsjahr 2009 .................................................... 50<br />

6.3 Risikoeinschätzung ........................................................................................ 56<br />

6.4 Ausblick ......................................................................................................... 60<br />

7 Bericht zur Personalwirtschaft ............................................................ 60<br />

7.1 Maßnahmen zur Personalkostensenkung ....................................................... 60<br />

7.2 Maßnahmen zur Steuerung ............................................................................ 61<br />

7.3 Maßnahmen zur Steuerung ............................................................................ 61<br />

7.4 Fluktuation ..................................................................................................... 62<br />

3


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

1 Vermögensrechnung<br />

Position<br />

AKTIVA<br />

31.12.2009 Vorjahr<br />

EUR<br />

EUR<br />

1 ANLAGEVERMÖGEN<br />

67.841.700,76 67.269.514,01<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

1.825.290,27 1.135.141,00<br />

1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte 7.791,12 14.663,10<br />

1.1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 1.817.499,15 1.120.477,90<br />

1.2 Sachanlagen 48.190.053,26 48.598.569,73<br />

1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 19.408.664,17 19.673.498,25<br />

1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 12.744.295,35 12.708.999,21<br />

1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 14.672.478,61 15.095.909,98<br />

1.2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung 0,00 0,00<br />

1.2.5 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 920.556,60 988.216,17<br />

1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 444.058,53 131.946,12<br />

1.3 Finanzanlagen 17.826.357,23 17.535.803,28<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 6.840.696,67 6.840.696,67<br />

1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.805.411,42 1.721.580,50<br />

1.3.3 Beteiligungen 4.913.540,98 4.913.496,49<br />

1.3.4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht<br />

0,00 0,00<br />

1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 75.869,95 61.797,23<br />

1.3.6 Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) 4.190.838,21 3.998.232,39<br />

2 UMLAUFVERMÖGEN 2.592.925,91 6.939.478,29<br />

2.1. Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 0,00<br />

2.2 Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren 0,00 0,00<br />

2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.515.183,68 3.389.974,24<br />

2.3.1 Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen,<br />

Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen<br />

51.909,01 56.757,50<br />

2.3.2 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 534.649,22 532.062,62<br />

2.3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 34.306,96 123.522,06<br />

2.3.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen,<br />

1.714.988,92 2.157.001,30<br />

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen<br />

2.3.5 Sonstige Vermögensgegenstände 179.329,57 520.630,76<br />

2.4 Flüssige Mittel 77.742,23 3.549.504,05<br />

3 RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 444.414,96 272.542,99<br />

Summe Aktiva<br />

70.879.041,63 74.481.535,29<br />

4


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Position<br />

31.12.2009 Vorjahr<br />

EUR EUR<br />

1 EIGENKAPITAL 7.075.562,74 11.934.574,53<br />

1.1 Nettoposition 15.746.206,95 15.746.206,95<br />

1.2 Rücklagen und Sonderrücklagen 597.622,12 1.101.292,90<br />

1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00<br />

1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 597.622,12 617.509,82<br />

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 483.783,08<br />

1.3 Ergebnisverwendung -9.268.266,33 -4.912.925,32<br />

1.3.1 Ergebnisvortrag -5.099.577,65 -7.072.203,72<br />

1.3.1.1 Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren -5.099.577,65 -7.072.203,72<br />

1.3.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -4.168.688,68 2.159.278,40<br />

1.3.2.1 Ordentlicher Jahresfehlbetrag -4.336.496,90 2.179.166,10<br />

1.3.2.2 Außerordentlicher Jahresüberschuss 167.808,22 -19.887,70<br />

2 SONDERPOSTEN 16.691.885,97 15.203.844,74<br />

2.1<br />

Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und<br />

Investitionsbeiträge<br />

16.102.660,48 15.203.844,74<br />

2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 7.091.423,78 6.338.936,49<br />

2.1.2 Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich 2.039.707,13 2.012.193,04<br />

2.1.3 Investitionsbeiträge 6.971.529,57 6.852.715,21<br />

2.2 Sonstige Sonderposten 589.225,49 0,00<br />

3 RÜCKSTELLUNGEN 18.637.091,80 18.802.100,43<br />

3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.996.478,00 5.720.461,00<br />

3.2 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 12.212.465,17 12.675.938,00<br />

3.3<br />

PASSIVA<br />

Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien<br />

3.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0,00 0,00<br />

3.5 Sonstige Rückstellungen 428.148,63 405.701,43<br />

4 VERBINDLICHKEITEN 26.890.420,15 26.978.918,83<br />

4.1 Anleihen 0,00 0,00<br />

4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 26.031.647,70 26.331.916,34<br />

4.2.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.665.573,57 25.950.922,41<br />

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 13.936.354,21 Euro<br />

4.2.2 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern 335.240,80 350.160,60<br />

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 20.996,76 Euro<br />

4.2.3 Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten 30.833,33 30.833,33<br />

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 Euro<br />

4.3 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00<br />

4.4 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transferleistungen<br />

133.252,12 33.031,99<br />

und Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie<br />

Investitionsbeiträgen<br />

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 403.615,09 358.978,20<br />

4.6 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 0,00 0,00<br />

4.7 Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen und gegen<br />

210.446,66 139.803,76<br />

Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und<br />

Sondervermögen<br />

4.8 Sonstige Verbindlichkeiten 111.458,58 115.188,54<br />

5 RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.584.080,97 1.562.096,76<br />

0,00<br />

0,00<br />

Summe Passiva<br />

70.879.041,63 74.481.535,29<br />

5


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

2 Ergebnisrechnung<br />

Bezeichnung<br />

Ergebnis<br />

2009<br />

Ergebnis<br />

Vorjahr<br />

1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 553.647,67 567.854,31<br />

2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.569.456,15 2.990.736,78<br />

3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 304.564,58 260.376,57<br />

4 Bestandsveränderungen & aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00<br />

5 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen 12.283.402,42 18.370.027,41<br />

6 Erträge aus Transferleistungen 475.101,01 468.633,00<br />

7 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen 2.803.426,95 3.510.640,67<br />

8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweis., -zuschüssen & -beiträgen 640.753,84 518.594,74<br />

9 Sonstige ordentliche Erträge 885.925,21 788.888,75<br />

10 Summe der ordentlichen Erträge 20.516.277,83 27.475.752,23<br />

11 Personalaufwendungen 6.840.838,81 6.433.593,40<br />

12 Versorgungsaufwendungen 758.416,43 686.710,27<br />

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.297.935,03 6.382.883,43<br />

14 Abschreibungen 1.300.840,70 1.340.821,54<br />

15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen 542.360,16 522.410,30<br />

16 Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 8.651.078,40 10.064.523,31<br />

17 Transferaufwendungen 0,00 0,00<br />

18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 18.666,02 12.933,95<br />

19 Summe der ordentlichen Aufwendungen 24.410.135,55 25.443.876,20<br />

20 Verwaltungsergebnis -3.893.857,72 2.031.876,03<br />

21 Finanzerträge 301.250,12 1.482.742,97<br />

22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 743.889,30 1.335.452,90<br />

23 Finanzergebnis -442.639,18 147.290,07<br />

24 Ordentliches Ergebnis -4.336.496,90 2.179.166,10<br />

25 Außerordentliche Erträge 277.557,10 49.309,44<br />

26 Außerordentliche Aufwendungen 109.748,88 69.197,14<br />

27 Außerordentliches Ergebnis 167.808,22 -19.887,70<br />

28 Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung -4.168.688,68 2.159.278,40<br />

29 Ergebnis der internen Leistungsverrechnung 0,00 0,00<br />

30 Jahresergebnis nach interner Leistungsverrechnung -4.168.688,68 2.159.278,40<br />

6


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

3 Finanzrechnung<br />

Bezeichnung<br />

Ergebnis<br />

2009<br />

Ergebnis<br />

Vorjahr<br />

1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 564.947,07 614.363,30<br />

2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.590.315,68 2.796.419,60<br />

3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 300.841,38 408.224,04<br />

4 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen 14.943.802,96 22.063.997,20<br />

5 Einzahlungen aus Transferleistungen 475.101,01 229.487,02<br />

6 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen 8.811,00 24.845,73<br />

7 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 311.920,61 1.127.973,08<br />

8 Sonstige ordentliche und außerordentliche Einzahlungen (ohne Investitionstätigkeit) 748.482,36 1.131.190,58<br />

9 Summe Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 19.944.222,07 28.396.500,55<br />

10 Personalauszahlungen 6.556.268,35 6.182.288,17<br />

11 Versorgungsauszahlungen 698.457,41 644.681,66<br />

12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 6.158.705,40 6.213.576,16<br />

13 Auszahlungen für Transferleistungen 0,00 0,00<br />

14 Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sowie besondere Finanzauszahlungen 520.634,17 469.352,81<br />

15 Auszahlungen für Steuern einschließlich Auszahlungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 8.658.166,64 9.717.440,01<br />

16 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 897.518,56 988.245,84<br />

17 Sonstige ordentliche und außerordentliche Auszahlungen (ohne Investitionstätigkeit) 169.174,87 66.365,53<br />

18 Summe Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 23.658.925,40 24.281.950,18<br />

19 Finanzmittelüberschuss -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.714.703,33 4.114.550,37<br />

20 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen 1.627.420,95 407.415,93<br />

21 Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens und immateriellen Anlagevermögens 1.667.701,76 243.872,79<br />

22 Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens 122.515,88 2.986.739,51<br />

23 Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 3.417.638,59 3.638.028,23<br />

24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 851.640,87 13.574.440,80<br />

25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 925.731,91 389.263,55<br />

26 Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen 709.091,27 587.494,06<br />

27 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 408.476,00 473.650,00<br />

28 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.894.940,05 15.024.848,41<br />

29 Finanzmittelüberschuss -fehlbetrag aus Investitionstätigkeit 522.698,54 -11.386.820,18<br />

30 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Anleihen für Investitionen und Begebung von Anleihen 10.093.556,21 0,00<br />

31 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen und Begebung von Anleihen 8.174.366,17 1.014.146,40<br />

32 Finanzmittelüberschuss -fehlbetrag aus Finanzierungstätigkeit 1.919.190,04 -1.014.146,40<br />

33 Einzahlungen aus fremden Finanzmitteln 526.049,06 388.264,64<br />

34 Auszahlungen aus fremden Finanzmitteln 505.537,45 376.100,24<br />

35 Finanzmittelüberschuss -fehlbetrag aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen 20.511,61 12.164,40<br />

36 Finanzmittelüberschuss -fehlbetrag des Haushaltsjahres -1.252.303,14 -8.274.251,81<br />

37 Finanzmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres -10.442.970,26 -2.168.718,45<br />

38 Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres -11.695.273,40 -10.442.970,26<br />

7


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

4 Anhang für das Haushaltsjahr 2009<br />

4.1 Allgemeine Angaben<br />

Die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> hat ihr Rechnungswesen zum 1. Januar 2005 gemäß den<br />

Zielen und Regelungen des „Neuen kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems“ (NKRS)<br />

auf die doppelte Buchführung umgestellt. Mit der Umsetzung des Projektes Doppik in 2005 zählte<br />

die Gemeinde zu einer der Pilotkommunen in Hessen. Die Umstellung brachte jedoch zahlreiche<br />

Probleme mit sich, unter anderem auch aufgrund der mangelnden Unterstützung des Landes<br />

Hessen. Beispielsweise konnten in den ersten zwei Jahren keine Lohndaten in das Buchführungsprogramm<br />

eingespielt werden, und der damals auf einem Entwurf des Verwaltungskontenrahmens<br />

basierende Kontenplan der Gemeinde musste bedingt durch grundlegende Veränderungen<br />

im vom Land endgültig beschlossenen Kontenrahmen zunächst an diesen angepasst<br />

werden. Die Umstellungsprobleme führten dazu, dass der <strong>Jahresabschluss</strong> mit Bilanzstichtag<br />

zum 31. Dezember 2009 erst in 2013 vorgelegt werden konnte. Der <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 ist<br />

der fünfte Abschluss auf Basis der doppischen Rechnungslegung.<br />

4.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Rechtliche Grundlage für die Erstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es der Gemeinde ist die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik<br />

(nachfolgend GemHVO-Doppik genannt) vom 2. April 2006 nebst<br />

dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

angewandt:<br />

o Die Gliederung der Vermögensrechnung erfolgte nach den Vorschriften des § 49 GemH-<br />

VO-Doppik.<br />

o Die Gliederung der Ergebnisrechnung erfolgte nach den Vorschriften des § 2 GemHVO-<br />

Doppik.<br />

o Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 41 Abs. 1-4<br />

GemHVO-Doppik), vermindert um Abschreibungen (§ 43 GemHVO-Doppik), angesetzt.<br />

Die Abschreibungen wurden nach Maßgabe der zulässigen Abschreibungssätze linear<br />

vorgenommen. Auf Zugänge wird die zeitanteilige Abschreibung für den vollen Monat gerechnet.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter (60 bis 410 Euro netto) werden sofort abgeschrieben.<br />

o Im Anlagevermögen wurden Einzelpositionen, deren Gesamtwert für die Gemeinde von<br />

nachrangiger Bedeutung ist und deren Wert nur geringfügig schwankt, gemäß § 35 Abs.<br />

2 GemHVO-Doppik als Festwert ermittelt.<br />

o Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag oder dem<br />

am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren<br />

Einbringlichkeit mit Risiken versehen ist, wurden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen.<br />

8


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

o<br />

o<br />

o<br />

Erhaltene Investitionszuwendungen wurden in Höhe der bewilligten Zuwendung als Sonderposten<br />

passiviert und entsprechend über den Nutzungszeitraum der bezuschussten<br />

Anlagen aufgelöst.<br />

Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie wurden in Höhe<br />

des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />

ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Für die Bildung der Pensions-,<br />

Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen lagen versicherungsmathematische Gutachten<br />

vor.<br />

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />

4.3 Erläuterungen zu Posten der Vermögensrechnung – AKTIVA<br />

A N L A G E V E R M Ö G E N<br />

Zum Anlagevermögen zählen Vermögensgegenstände, die der Gemeinde langfristig zur Verfügung<br />

stehen sollen. Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten<br />

und kumulierten Abschreibungen ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel<br />

gemäß Muster 20 zu § 52 Abs. 1 GemHVO-Doppik (siehe Punkt 4.8.1). Kurze Erläuterungen<br />

zu den einzelnen Bilanzpositionen des Sach- und Finanzanlagevermögens sind in den<br />

Gliederungspunkten 4.3.1 bis 4.3.12 ausgeführt.<br />

4.3.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte<br />

Betrag in Euro: 7.791,12 (Vorjahr 14.663,10)<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände sind Vermögensgegenstände, die nicht körperlich fassbar<br />

sind, z. B. Patente, Konzessionen, Nutzungsrechte und EDV-Software. Nicht aktivierbar sind<br />

unentgeltlich erworbene oder selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter.<br />

Unter der Position Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte wurden Softwareprogramme<br />

und -lizenzen aktiviert. Ihnen liegt als Standardsoftware gemäß AfA-Tabelle eine einheitliche<br />

Nutzungsdauer von drei Jahren zugrunde. In 2009 wurden keine Anschaffungen getätigt.<br />

4.3.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse<br />

Betrag in Euro: 1.817.499,15 (Vorjahr 1.120.477,90)<br />

Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse zählen zu den immateriellen Vermögensgegenständen.<br />

Hierbei handelt es sich um finanzielle Unterstützungen der Gemeinde an Dritte für<br />

die Beschaffung bzw. Herstellung von Investitionsgütern.<br />

Die geleisteten Investitionszuschüsse bestehen in Höhe von 1.032.166,67 Euro aus einem Zuschuss<br />

für den Bau eines Alten- und Pflegewohnheims durch die Gesellschaft für Diakonische<br />

Einrichtungen, Darmstadt. Die Zugänge in Höhe von 569.405,52 Euro im Jahr 2009 bestehen<br />

aus einem Zuschuss für die Sanierung des Rad- und Fußweges der Eisenbahnbrücke.<br />

9


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

4.3.3 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte<br />

Betrag in Euro: 19.408.664,17 (Vorjahr 19.673.498,25)<br />

Neben gemeindeeigenen Grundstücken (durch Eintragung ins Grundbuch) erfolgt unter dieser<br />

Position der Ausweis von Rechten zur kommunalen Nutzung eines Grundstücks wie z. B. das<br />

Erbbaurecht.<br />

Zugänge in Höhe von 599.306,92 Euro erfolgten größtenteils aus zwei Grundstücksankäufen im<br />

Ortsteil <strong>Ginsheim</strong> (528.113,05 Euro), die im gleichen Haushaltsjahr an die Wohnbau Mainspitze<br />

zum Bau von Reihenhäusern veräußert worden sind.<br />

Die Abgänge in Höhe von 864.141 Euro resultieren neben vorangehend genanntem Sachverhalt<br />

aus dem Verkauf eines 6.000 qm großen Grundstücks im Gewerbegebiet Mainspitzdreieck<br />

(543.229,52 Euro).<br />

4.3.4 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken<br />

Betrag in Euro: 12.744.295,35 (Vorjahr 12.708.999,21)<br />

Unter dieser Position sind Gebäude und bauliche Anlagen der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>,<br />

darunter z. B. Verwaltungsgebäude, Kindergärten, Bürgerhäuser und Feuerwehren, ausgewiesen.<br />

In 2009 waren Zugänge/Umbuchungen in Höhe von 370.428,42 Euro zu verzeichnen, darunter<br />

165.923,33 Euro für die Neugestaltung des Hofes am Haus der Vereine, 152.900,65 Euro<br />

für einen Anbau im Kindergarten 6 in der Akazienstraße zur Beschaffung von Räumlichkeiten für<br />

die U3-Betreuung und 23.499,20 Euro für einen Werkstattcontainer der Feuerwehr im Ortsteil<br />

<strong>Ginsheim</strong>.<br />

Die gewöhnliche Abschreibung der Gebäude erfolgt gemäß Beschluss der Gemeindevertretung<br />

einheitlich über 70 Jahre.<br />

4.3.5 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen<br />

Betrag in Euro: 14.672.478,61 (Vorjahr 15.095.909,98)<br />

Die Bilanzposition weist Vermögen mit öffentlichem Nutzungscharakter (für jedermann prinzipiell<br />

nutzbar) aus. Zum Infrastrukturvermögen der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> zählen unter<br />

anderem Straßenbauwerke, Straßenbeleuchtung und Verkehrsschilder.<br />

In 2009 waren Zugänge/Umbuchungen in Höhe von insgesamt 278.772,30 Euro zu verzeichnen;<br />

davon 105.000 Euro für die Restzahlung aus Baukosten für die Merianstraße, rund 107.000<br />

Euro für die Pflasterung des Mainhochwasserdamms und rund 28.000 Euro für Schilderständer.<br />

Festwerte dieser Bilanzposition sind Verkehrs- und Straßennamenschilder (259.796,27 Euro),<br />

Straßenlampen im Ortsteil <strong>Gustavsburg</strong> (388.136,66 Euro), Papierkörbe und Mülleimer (40.400<br />

Euro), Parkbänke (153.000 Euro) sowie Aufwuchs der Streuobstwiese (40.400 Euro).<br />

10


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

4.3.6 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Betrag in Euro: 920.556,60 (Vorjahr 988.216,17)<br />

Typischerweise werden unter dieser Position z. B. der Fuhrpark, Büromaschinen, EDV-Anlagen,<br />

Fernsprechanlagen sowie Büromöbel ausgewiesen; das heißt, sämtliches bewegliches Anlagevermögen,<br />

das die Gemeinde zur Leistungserstellung benötigt.<br />

Die Zugänge in Höhe von 156.773,72 Euro beinhalten neben einer Vielzahl ganz unterschiedlicher<br />

Gegenstände eine neue Richtfunkanlage für die Verwaltung (38.293,73 Euro), Rollwagen<br />

mit Zubehör für die Einsatzwagen der Feuerwehr (16.940,13 Euro), einen Verkaufsanhänger in<br />

Höhe von 7.195,19 Euro sowie diverse geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Gesamtwert<br />

von 35.129,74 Euro. Als Festwert wurden die Müllbehälter der Gemeinde mit 166.000 Euro aktiviert.<br />

4.3.7 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />

Betrag in Euro: 444.058,53 (Vorjahr 131.946,12)<br />

Diese Position integriert Finanz- und Sachanlagen, deren Errichtung oder Erwerb sich über einen<br />

längeren Zeitraum erstreckt. Im Gegensatz zu den übrigen Finanz- bzw. Sachanlagen wird das<br />

Vermögen bzw. die geleistete Anzahlung zwar aktiviert, eine Wertminderung über die Abschreibung<br />

erfolgt hier jedoch noch nicht, da unterstellt wird, dass eine Nutzung des Anlagegutes<br />

noch nicht eingesetzt hat. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau setzen sich folgendermaßen<br />

zusammen:<br />

Position<br />

EUR<br />

Bahnunterführung <strong>Gustavsburg</strong> 156.309,26<br />

Ortsumgehungsstraße <strong>Ginsheim</strong> 110.105,16<br />

Neubau Jugendzentrum <strong>Ginsheim</strong> 67.962,26<br />

Sanierung Kommunales Kino 60.664,18<br />

Erzberger Straße Erneuerung Gehweg 31.161,41<br />

Neubau Sportanlage <strong>Ginsheim</strong> 7.831,39<br />

energetische Sanierung Bürgerhaus <strong>Ginsheim</strong> 5.206,25<br />

Neugestaltung Bahnhofsumfeld <strong>Gustavsburg</strong> 4.751,91<br />

Baugebiet A & B 66,71<br />

Gesamt 444.058,53<br />

4.3.8 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

Betrag in Euro: 6.840.696,67 (Vorjahr 6.840.696,67)<br />

11


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Als verbundene Unternehmen werden jene Einrichtungen bilanziert, auf welche die Gemeinde<br />

beherrschenden Einfluss ausübt. Verbundene Unternehmen sind bei der Erstellung einer Konzernbilanz<br />

über die Vollkonsolidierung einzubeziehen.<br />

Bei der Kommunalen Wohnungsgesellschaft (5.815.858,35 Euro) und dem Servicebetrieb Bauhof<br />

(1.024.838,32 Euro) handelt es sich um rechtlich unselbständige Eigenbetriebe der Gemeinde<br />

<strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>. Die Beteiligungsquote der Eigenbetriebe beträgt jeweils 100 %.<br />

4.3.9 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

Betrag in Euro: 1.805.411,42 (Vorjahr 1.721.580,50)<br />

Die Bilanzposition beinhaltet Darlehen an den Eigenbetrieb Kommunale Wohnungsgesellschaft in<br />

gleicher Höhe. Im Jahr 2009 erfolgten Zugänge in Höhe von 63.000 Euro für ein Modernisierungsdarlehen<br />

(An der Schleuse 32-36) und 40.000 Euro für die Errichtung von vier neuen<br />

Wohneinheiten unter gleichnamiger Adresse.<br />

4.3.10 Beteiligungen<br />

Betrag in Euro: 4.913.540,98 (Vorjahr 4.913.496,49)<br />

Anteile und Eigentumsrechte an anderen Unternehmen stellen nach handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen<br />

Vermögen der Gemeinde dar und sind entsprechend unter der Position Beteiligungen<br />

auszuweisen. Die Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Unternehmensart<br />

Kapitalgesellschaften<br />

Zweckverbände<br />

Gesamt<br />

Beteiligung<br />

2009 Vorjahr<br />

EUR<br />

EUR<br />

Regionalpark Rhein-Main Südwest GmbH (Anteile 7,143%) 476.475,71 476.475,71<br />

Wohnbau Mainspitze GmbH (Anteile 33,33 %) 279.325,00 279.325,00<br />

TIGZ GmbH 6.180,00 6.135,51<br />

KulturRegion Frankfurt RheinMain gGmbH 150,00 150,00<br />

Abwasser und Servicebetrieb Mainspitze (Anteile 54,83%) 4.151.407,27 4.151.407,27<br />

ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen 1,00 1,00<br />

Riedwerke Groß-Gerau 1,00 1,00<br />

Wasser- und Bodenverband "Schwarzbachgebiet Ried" 1,00 1,00<br />

4.913.540,98 4.913.496,49<br />

Die ausgewiesenen Beteiligungen an der TIGZ GmbH und der KulturRegion Frankfurt RheinMain<br />

gGmbH entsprechen betragsgemäß den tatsächlich gezahlten Einlagen der Gemeinde am<br />

Stammkapital. In 2009 wurde der Nennbetrag des Geschäftsanteils bei der TIGZ GmbH per<br />

Bareinlage um 44,49 Euro auf 6.180 Euro erhöht.<br />

4.3.11 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

Betrag in Euro: 75.869,95 (Vorjahr 61.797,23)<br />

12


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Die Versorgungsrücklage der Beamten ist in 2009 auf 75.816,17 Euro (Vorjahr 61.743,45 Euro)<br />

angewachsen. In 2009 hat die Gemeinde Fondsanteile in Höhe von 9.031,50 Euro über die Versorgungskasse<br />

erworben. Der Gesamtwert des Fonds liegt zum Stichtag 31.12. <strong>inkl</strong>usive dem<br />

Wert der erworbenen Fondsanteile 5.041,22 Euro über dem Vorjahreswert. Der Zuwachs wurde<br />

ertragswirksam gebucht.<br />

In Höhe von 53,78 Euro wurde eine Aktie der Fraport AG aktiviert, die anlässlich des geplanten<br />

Ausbaus der Nordwestlandebahn gekauft wurde. Sie wurde zu tatsächlichen Anschaffungskosten<br />

bewertet.<br />

4.3.12 Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen)<br />

Betrag in Euro: 4.190.838,21 (Vorjahr 3.998.232,39)<br />

Die Bilanzposition ist ein Sammelposten für Finanzanlagen, die nicht anders zugeordnet werden<br />

können. Diese werden nachfolgend einzeln erläutert:<br />

Darlehensnehmer<br />

31.12.2009 Vorjahr<br />

EUR<br />

EUR<br />

Baugenossenschaft Mainspitze e.G. 3.304.209,07 3.045.960,46<br />

Gemeinnützige Deutsche Wohnungsbau<br />

GmbH Düsseldorf<br />

363.311,50 371.593,85<br />

Baugenossenschaft Ried e.G. 349.695,00 353.376,00<br />

GWH Hessen 100.929,78 112.857,69<br />

Hofgut Nonnenau 8.052,86 9.842,38<br />

Hausbau Rheinland-Pfalz 0,00 39.962,01<br />

Gesamt 4.126.198,21 3.933.592,39<br />

Genossenschaftsanteile hält die Gemeinde bei:<br />

Genossenschaft<br />

31.12.2009 Vorjahr<br />

EUR EUR<br />

Baugenossenschaft Mainspitze eG 59.040,00 59.040,00<br />

Baugenossenschaft Ried eG 3.500,00 3.500,00<br />

Volksbank Mainspitze eG 1.200,00 1.200,00<br />

Volksbank Mainz eG 900,00 900,00<br />

Gesamt 64.640,00 64.640,00<br />

U M L A U F V E R M Ö G E N<br />

Zum Umlaufvermögen zählen Vermögensgegenstände der Gemeinde, die in der Regel nur ihrem<br />

kurzfristigen Betrieb dienen werden. Eine Auflistung der Forderungen unterschieden nach ihrer<br />

Restlaufzeit ist im Forderungsspiegel unter dem Punkt 4.8.2 Anlagen zum Anhang ersichtlich.<br />

13


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

4.3.13 Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitions-<br />

Zuweisungen und –zuschüssen und Investitionsbeiträgen<br />

Betrag in Euro: 51.909,01 (Vorjahr 56.757,50)<br />

Zuweisungen sind Vermögensübertragungen (Geld-/Sachleistungen) innerhalb des öffentlichen<br />

Bereichs. Zuschüsse sind Vermögensübertragungen (Geld- oder Sachleistungen) vom öffentlichen<br />

an den privaten Bereich und umgekehrt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe von<br />

1 % vom Restforderungsbestand vorgenommen (insgesamt 494,67 Euro; Vorjahr 573,31 Euro).<br />

4.3.14 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben<br />

Betrag in Euro: 534.649,22 (Vorjahr 532.062,62)<br />

In dieser Position sind unter anderem Forderungen aus Gewerbesteuer und Grundsteuer sowie<br />

öffentlich-rechtliche Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (z. B. Gebühren für Kindertagesstättenbetreuung,<br />

Abfallgebühren, Musikschulgebühren usw.) enthalten. Es handelt sich insgesamt<br />

um 472 Einzelposten. Einzelwertberichtigungen wurden bei noch ausstehenden Forderungen<br />

gebucht, deren Zahlungsziel seit mindestens einem Jahr überschritten wurde. Die Wertberichtigung<br />

erfolgte zu 100 % mit einem Gesamtbetrag von 16.322,59 Euro (Vorjahr 7.411,94<br />

Euro). Eine Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe von 1 % vom Restforderungsbestand vorgenommen<br />

(insgesamt 5.400,50 Euro; Vorjahr 5.374,37 Euro).<br />

4.3.15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

Betrag in Euro: 34.306,96 (Vorjahr 123.522,06)<br />

Zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen privatrechtliche Schuldverhältnisse,<br />

die aus eigengeschäftlichen Tätigkeiten einer Kommune resultieren. Zum Bilanzstichtag bestehen<br />

sie überwiegend aus Mietforderungen (rund 29.000 Euro).<br />

Einzelwertberichtigungen wurden bei noch ausstehenden Forderungen gebucht, deren Zahlungsziel<br />

seit mindestens einem Jahr überschritten wurde. Die Wertberichtigung erfolgte zu 100<br />

% mit einem Gesamtbetrag von 8.045,67 Euro (Vorjahr 9.972,25 Euro). Eine Pauschalwertberichtigung<br />

wurde in Höhe von 1 % vom Restforderungsbestand vorgenommen (insgesamt<br />

346,53 Euro; Vorjahr 1.247,70 Euro).<br />

4.3.16 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit<br />

denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen<br />

Betrag in Euro: 1.714.988,92 (Vorjahr 2.157.001,30)<br />

Sämtliche Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen und Sondervermögen sind unter dieser<br />

Position auszuweisen. Die Forderungen der Gemeinde setzen sich zusammen aus zu leistenden<br />

Kaufpreisraten des Zweckverbandes ASM für übernommenes Anlagevermögen (1.692.064,56<br />

14


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Euro) sowie diversen Einzelforderungen. Da Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen<br />

als gesichert gelten, sind keinen Wertberichtigungen notwendig.<br />

4.3.17 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Betrag in Euro: 179.329,57 (Vorjahr 520.630,76)<br />

Unter dieser Position sind sämtliche Forderungen ausgewiesen, die nicht anderen Bilanzposten<br />

zugeordnet werden können. Die sonstigen Forderungen der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

bestehen zum Bilanzstichtag größtenteils aus Forderungen von debitorischen Kreditoren in Höhe<br />

von 132.801,28 Euro sowie dem zum Bilanzstichtag bestehenden Bankbestand des von der<br />

GSW geführten Treuhandkontos im Rahmen der Ortskernsanierung (22.082,25 Euro).<br />

4.3.18 Flüssige Mittel<br />

Betrag in Euro: 77.742,23 (Vorjahr 3.549.504,05)<br />

Diese Position gehört zu den liquiden Mitteln. Hierbei handelt es sich um Bar- oder Buchgeld,<br />

das unverzüglich verwendet werden kann und damit die kurzfristige Zahlungsbereitschaft der<br />

Gemeinde sichert. Nachfolgende Abbildung zeigt die Zusammensetzung der liquiden Mittel:<br />

Geldbestand<br />

31.12.2009 Vorjahr<br />

EUR<br />

EUR<br />

Volksbank Mainspitze eG 50.159,60 0,00<br />

Barkasse und Handkassen 11.596,52 21.302,60<br />

Kreissparkasse Groß-Gerau 7.175,51 23.219,63<br />

Postbank Frankfurt 7.358,32 4.713,12<br />

Postbank Frankfurt 1.452,28 268,70<br />

Festgeldkonto Volksbank Mainspitze eG 0,00 3.500.000,00<br />

Gesamt 77.742,23 3.549.504,05<br />

Der Bestand der Barkasse wurde dem Barkassenabschluss zum 31. Dezember 2009 entnommen.<br />

Die Salden der Buchgeldbestände sind mit den jeweiligen Kontoauszügen identisch.<br />

R E C H N U N G S A B G R E N Z U N G S P O S T E N<br />

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu bilden, wenn Ausgaben vor dem Abschlussstichtag<br />

angefallen sind, die erst Aufwand nach diesem Tag darstellen.<br />

4.3.19 Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Betrag in Euro: 444.414,96 (Vorjahr 272.542,99)<br />

Der Rechnungsabgrenzungsposten besteht zum Bilanzstichtag neben sonstigen Geschäftsvorfällen<br />

aus geleisteten Ansparraten von insgesamt 300.000 Euro für noch nicht aufgenommene In-<br />

15


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

vestitionsfondsdarlehen (Zweck: Bau Sportanlage <strong>Ginsheim</strong> sowie Ortsumgehungsstraße <strong>Ginsheim</strong>)<br />

und aus einer geleisteten Ansparrate für ein im Dezember 2004 aufgenommenes Investitionsfondsdarlehen<br />

(Zweck: Bau Sporthalle <strong>Gustavsburg</strong>) in Höhe von 56.000 Euro sowie dem<br />

am Ende dieser Darlehenslaufzeit zu zahlenden Sonderbeitrag in Höhe von 21.583,31 Euro. Die<br />

Beträge werden gemäß § 45 Abs. 3 GemHVO-Doppik über die Darlehenslaufzeit jährlich in Höhe<br />

von je einem Zwanzigstel aufgelöst.<br />

4.4 Erläuterungen zu Posten der Vermögensrechnung – PASSIVA<br />

E I G E N K A P I T A L<br />

Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen dem Vermögen und den Schulden der Gemeinde<br />

<strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>.<br />

4.4.1 Nettoposition<br />

Betrag in Euro: 15.746.206,95 (Vorjahr 15.746.206,95)<br />

Bei der Nettoposition handelt es sich um ein festes Kapitalkonto, das heißt bei diesem Konto<br />

ergeben sich in den einzelnen Jahresabschlüssen in der Regel keine betragsmäßigen Veränderungen.<br />

Gemäß § 25 GemHVO-Doppik Absatz 3 Satz 2 ist es jedoch möglich, nicht ausgeglichene<br />

Fehlbeträge nach fünf Jahren gegen die Nettoposition des Eigenkapitals zu verrechnen.<br />

4.4.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses<br />

Betrag in Euro: 597.622,12 (Vorjahr 617.509,82)<br />

Die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses wurde um den außerordentlichen<br />

Fehlbetrag aus 2008 in Höhe von 19.887,70 Euro reduziert.<br />

4.4.3 Zweckgebundene Rücklagen<br />

Betrag in Euro: 0,00 (Vorjahr 483.783,08)<br />

Zweckgebundene Rücklagen stehen der Gemeinde nicht zur freien Verfügung, sondern sind ihrer<br />

Bestimmung entsprechend zu verwenden. Bis 2008 wurde unter dieser Position die Abfallrücklage<br />

ausgewiesen. Gemäß neuer Verordnung ist die Rücklage künftig unter den sonstigen<br />

Sonderposten auszuweisen. Daher erfolgte eine Umbuchung in vorgenannte Bilanzposition.<br />

4.4.4 Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren<br />

Betrag in Euro: -5.099.577,65 (Vorjahr: -7.072.203,72)<br />

Das ordentliche Ergebnis aus Vorjahren verbessert sich in 2009 um 1.972.626,07 Euro. Das<br />

entspricht dem Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 2.179.166,10 Euro reduziert um den darin<br />

16


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

enthaltenen Überschuss des Gebührenhaushalts Abfall aus 2008 in Höhe von 206.540,03 Euro,<br />

welcher der Abfallrücklage (siehe Punkt 4.4.10 Sonstige Sonderposten) zuzuführen war.<br />

4.4.5 Ordentlicher Jahresfehlbetrag<br />

Betrag in Euro: -4.336.496,90 (Vorjahr 2.179.166,10)<br />

Das ordentliche Ergebnis zeigt den Saldo zwischen den Erträgen und Aufwendungen eines<br />

Haushaltsjahres. In 2009 waren die Aufwendungen höher als die Erträge der Gemeinde, somit<br />

schließt die Gemeinde das Haushaltsjahr mit einem Verlust im ordentlichen Ergebnis ab.<br />

4.4.6 Außerordentlicher Jahresüberschuss<br />

Betrag in Euro: 167.808,22 (Vorjahr -19.887,70)<br />

Im außerordentlichen Ergebnis sind Geschäftsvorfälle enthalten, die für die Gemeinde ungewöhnlich<br />

sind und in der Regel selten auftreten. Ursächlich für den Überschuss sind Grundstücksverkäufe<br />

der Gemeinde.<br />

S O N D E R P O S T E N<br />

Zu den Sonderposten zählen finanzielle Mittel, welche die Gemeinde für ihre Investitionen erhält.<br />

Die Auflösung der Sonderposten erfolgt in der Regel über den gleichen Zeitraum wie das<br />

jeweils bezuschusste Anlagegut. Unterschiedliche Bilanzpositionen der Sonderposten resultieren<br />

aus der Unterscheidung nach deren Mittelherkunft.<br />

4.4.7 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich<br />

Betrag in Euro: 7.091.423,78 (Vorjahr 6.338.936,49)<br />

Die in den Zuweisungen enthaltene Fehlbelegungsabgabe in Höhe von 3.630.460,80 Euro ergibt<br />

sich aus den daraus resultierenden Einnahmen von 1993 bis 2009 abzüglich dem Verwaltungskostenanteil<br />

in Höhe von 10 Prozent und abzüglich der noch nicht zweckgebunden verwendeten<br />

Beträge (z. B. in Form einer Kreditvergabe für sozialen Wohnungsbau).<br />

Sonstige Zugänge aus Zuweisungen vom öffentlichen Bereich in Höhe von 798.468,32 Euro unterteilen<br />

sich unter anderem in eine Landeszuwendung zur Finanzierung des Rad- und Fußweges<br />

der Eisenbahnbrücke (420.700 Euro), der jährlichen Investitionspauschale (129.000 Euro) und<br />

einen Landeszuschuss für den Anbau im Kindergarten VI Akazienstraße für Räumlichkeiten der<br />

U3-Betreuung (120.000 Euro).<br />

4.4.8 Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich<br />

Betrag in Euro: 2.039.707,13 (Vorjahr 2.012.193,04)<br />

17


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

In 2009 waren Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich in Höhe von 62.097,33 Euro zu verzeichnen,<br />

darunter rund 50.000 Euro aus Spenden für die Sanierung des Kommunalen Kinos.<br />

4.4.9 Investitionsbeiträge<br />

Betrag in Euro: 6.971.529,57 (Vorjahr 6.852.715,21)<br />

Beim Sonderposten Investitionsbeiträge handelt es sich um Erschließungs- bzw. Straßenbeiträge,<br />

die der Finanzierung von Neubauten bzw. grundhaften Sanierungen dienen. In 2009 wurden<br />

unter anderem Straßenbeiträge in Höhe von 223.357,68 Euro zur Finanzierung der grundhaften<br />

Sanierung der Straße Am Mainufer erhoben und Erschließungsbeiträge aus Grundstücksverkäufen<br />

im Gewerbegebiet Mainspitzdreieck erwirtschaftet (153.480 Euro).<br />

4.4.10 Sonstige Sonderposten<br />

Betrag in Euro: 589.225,49 (Vorjahr 0,00)<br />

Durch die im Jahr 2011 eingetretene Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung ist ein Überschuss<br />

bei kostenrechnenden Einrichtungen (Gebührenhaushalten) nicht dem Eigenkapital, sondern<br />

dem Fremdkapital zuzurechnen, da Überschüsse den Gebührenzahlern wieder zugutekommen<br />

sollen. Insofern ist ein Überschuss nicht in eine Gebührenausgleichsrücklage einzustellen,<br />

sondern es ist ein Sonderposten gem. § 41 Abs. 7 GemHVO zu bilden. Dieser ist bei nächster<br />

Gelegenheit aufzulösen und bei der Gebührenkalkulation als Ertrag zu berücksichtigen. Gemäß<br />

Rücksprache mit dem Fachbereich Revision des Kreises Groß-Gerau wird diese Regelung<br />

seitens der Gemeinde bereits beim <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 angewandt. In 2009 entstand im Gebührenhaushalt<br />

Abfall ein Fehlbetrag in Höhe von 101.097,62 Euro. Dieser wurde durch entsprechende<br />

Auflösung des Sonderpostens ausgeglichen, so dass das Ergebnis am Ende des<br />

Haushaltsjahres 0,00 Euro beträgt.<br />

R Ü C K S T E L L U N G E N<br />

Rückstellungen sind dann zu bilden, wenn Zahlungsverpflichtungen dem Grunde und/oder der<br />

Höhe sowie der Fälligkeit nach noch nicht feststehen, deren Aufwand jedoch einem bestimmten<br />

Wirtschaftsjahr zuordenbar ist. Ein Rückstellungsspiegel, der detailliert Auskunft über Verbrauch,<br />

Auflösung und Zuführung der einzelnen Rückstellungsarten liefert, ist unter den Anlagen<br />

zum Anhang (Punkt 4.8.3) ersichtlich.<br />

4.4.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

Betrag in Euro: 5.996.478,00 (Vorjahr 5.720.461,00)<br />

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzen sich zusammen aus:<br />

18


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Rückstellung<br />

31.12.2009 Vorjahr<br />

EUR<br />

EUR<br />

Pensionen 4.689.960,00 4.550.038,00<br />

Beihilfe 894.684,00 786.357,00<br />

Altersteilzeit 411.834,00 384.066,00<br />

Gesamt 5.996.478,00 5.720.461,00<br />

Pensions- und Beihilferückstellungen sind Verpflichtungen der Gemeinde für Versorgungs- bzw.<br />

Leistungsansprüche der Beamten/innen und deren Hinterbliebenen. Sie wurden durch ein versicherungsmathematisches<br />

Gutachten unter Anwendung des Teilwertverfahrens gemäß § 6a Abs.<br />

3 Nr. 1 EStG ermittelt. Als Rechnungszinsfuß wurden 6 Prozent per annum unter Anwendung<br />

der Richtwerttafel 2005 G von Prof. Heubeck zugrunde gelegt.<br />

Rückstellungen aus Altersteilzeitregelungen setzen sich aus bereits vereinbarten Altersteilzeiten<br />

zusammen. Der Bilanzwert geht aus Gutachten der Schüllermann Consulting GmbH hervor.<br />

4.4.12 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse<br />

Betrag in Euro: 12.212.465,17 (Vorjahr 12.675.938,00)<br />

Die Umlageverpflichtungen des Finanzausgleichs (Kreis- und Schulumlage) errechnen sich aus<br />

diversen Ertragspositionen, darunter der Gewerbesteuer, und werden 1,5 Jahre nach Realisierung<br />

(Zeitpunkt der Einzahlung ausschlaggebend) fällig. Bucht man die Rückstellungen für den<br />

KFA bereits im Jahr der Realisierung der für die Umlage relevanten Positionen, werden die daraus<br />

resultierenden Lasten somit nicht plötzlich im Jahr der fälligen Zahlung, sondern bereits im<br />

Jahr ihrer wirtschaftlichen Verursachung gezeigt. Dies führt wiederum dazu, dass beträchtliche<br />

Schwankungen der Ergebnisrechnung z. B. bedingt durch die bekanntlich starken Schwankungen<br />

der Gewerbesteuer vermieden werden können. Die so erzielte Glättung der Ergebnisrechnung<br />

bewirkt, dass in besonders ertragsreichen Jahren das Ergebnis aufgrund der daraus resultierenden<br />

KFA-Verpflichtungen nach unten korrigiert wird und in ertragsschwachen Jahren, in<br />

denen unter Umständen hohe Umlageverpflichtungen aufgrund hoher Gewerbesteuereinnahmen<br />

der Vorjahre bestehen, das Ergebnis mittels Verbrauch der Rückstellungen entsprechend besser<br />

ausfällt. Das heißt im <strong>Jahresabschluss</strong> konkret, dass die Rückstellungszuführungen in 2009 für<br />

Zahlungsverpflichtungen in 2011 gebildet werden. In 2011 wird dann der Rückstellungsverbrauch<br />

mit dem Aufwand aus den Umlageverpflichtungen verrechnet und das Ergebnis 2011<br />

dadurch entlastet.<br />

4.4.13 Sonstige Rückstellungen<br />

Betrag in Euro: 428.148,63 (Vorjahr 405.701,43)<br />

Sonstige Rückstellungen wurden gebildet für Urlaubsansprüche (199.832 Euro) und Mehrstunden<br />

(69.351 Euro). Berechnungsgrundlage für die Bilanzwerte war ein Durchschnittsstundensatz<br />

19


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

in Höhe von 30,20 Euro. Die in 2008 erstmals gebildeten Personalrückstellungen für Leistungsentgelt<br />

in Höhe von 1 Prozent der ständigen Monatsentgelte der Beschäftigten betragen zum<br />

Bilanzstichtag rund 34.400 Euro. Die Zahlung ist an ein bestehendes Leistungsbeurteilungssystem<br />

gekoppelt; da die Dienststelle mit dem Personalrat bislang keine einvernehmliche<br />

Dienstvereinbarung treffen konnte, wird das Ausschüttungsvolumen in Form einer Rückstellung<br />

jährlich gebunden.<br />

Zudem bestanden fort Rückstellungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2005/2006/2007<br />

(94.540,32 Euro) nebst einer neuen Rückstellung für die Prüfung des <strong>Jahresabschluss</strong>es 2009<br />

(30.000 Euro).<br />

V E R B I N D L I C H K E I T E N<br />

Unter den Verbindlichkeiten versteht man Verpflichtungen einer Gemeinde, die dem Grunde und<br />

der Höhe nach feststehen. Die verschiedenen Bilanzpositionen der Verbindlichkeiten ergeben<br />

sich aus der Gliederung nach unterschiedlichen Gläubigergruppen bzw. deren sachlichen Zuordenbarkeit.<br />

Ein Verbindlichkeitsspiegel, der die Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit gliedert,<br />

ist unter dem Punkt 4.8.4 Anlagen zum Anhang ersichtlich.<br />

4.4.14 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

Betrag in Euro: 25.665.573,57 (Vorjahr 25.950.922,41)<br />

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen aus einem Kontokorrentkredit in Höhe<br />

von 11.773.015,63 Euro und aus aufgenommenen mittel- bis langfristigen Darlehen<br />

(13.892.557,94 Euro). Diese wurden zu den am Bilanzstichtag noch zurückzuzahlenden Beträgen<br />

aktiviert und setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Kreditgeber<br />

31.12.2009 Vorjahr<br />

EUR<br />

EUR<br />

Volksbank Mainspitze eG 5.969.209,86 0,00<br />

Kreissparkasse Groß-Gerau 4.017.438,41 0,00<br />

Volksbank Mainspitze eG 1.692.064,56 5.861.824,52<br />

Hessische Landesbank 888.562,39 932.402,21<br />

Kreissparkasse Groß-Gerau 470.745,40 585.953,31<br />

Volksbank Mainspitze eG 446.083,38 467.958,11<br />

DGHYP 228.371,14 253.402,17<br />

DGHYP 180.082,80 208.445,33<br />

Volksbank Mainspitze eG 0,00 148.462,45<br />

Gesamt 13.892.557,94 8.458.448,10<br />

4.4.15 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern<br />

Betrag in Euro: 335.240,80 (Vorjahr 350.160,60)<br />

Die Bilanzposition beinhaltet drei Kredite gegenüber dem Land.<br />

20


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

4.4.16 Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten<br />

Betrag in Euro: 30.833,33 (Vorjahr 30.833,33)<br />

Es handelt sich um einen von der Gemeinde zu zahlenden Sonderbeitrag für das aufgenommene<br />

Investitionsfondsdarlehen zum Bau der Sporthalle <strong>Gustavsburg</strong>. Der Sonderbeitrag ist am Ende<br />

der 20-jährigen Darlehenslaufzeit in 2023 fällig.<br />

4.4.17 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen und<br />

Investitionszuweisungen, -zuschüssen sowie -beiträgen<br />

Betrag in Euro: 133.252,12 (Vorjahr 33.031,99)<br />

Hierbei handelt es sich neben Zuweisungen und Zuschüssen (47.659,12 Euro) um Verbindlichkeiten<br />

gegenüber dem Land Hessen aus vereinnahmten und noch nicht wieder verwendeten<br />

Fehlbelegungsabgaben (85.593 Euro). Sobald diese z. B. in Form von Wohnungsbaudarlehen<br />

verwendet werden, sind die Beträge entsprechend unter dem Sonderposten „Zuweisungen vom<br />

öffentlichen Bereich“ auszuweisen und die Verbindlichkeiten zu reduzieren. Erfolgt eine Verwendung<br />

nicht binnen einer vorgegebenen Frist von drei Jahren, sind die betroffenen Beträge an<br />

das Land abzuführen.<br />

4.4.18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Betrag in Euro: 403.615,09 (Vorjahr 358.978,20)<br />

Unter der Bilanzposition befinden sich neben zahlreichen Einzelrechnungen Verbindlichkeiten<br />

aus der Beschaffung von Anlagevermögen (rund 121.000 Euro), aus Sachverständigenkosten<br />

(rund 74.000 Euro), Verbindlichkeiten aus Instandhaltung (rund 39.000 Euro) und Verbindlichkeiten<br />

aus Fremdentsorgung (rund 30.000 Euro).<br />

4.4.19 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen,<br />

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen<br />

Betrag in Euro: 210.446,66 (Vorjahr 139.803,76)<br />

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren größtenteils aus Verpflichtungen<br />

gegenüber dem SBB in Höhe von rund 122.000 Euro und den Riedwerken Groß-<br />

Gerau (rund 72.000 Euro).<br />

4.4.20 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Betrag in Euro: 111.458,58 (Vorjahr 115.188,54)<br />

21


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden sämtliche Geschäftsvorfälle ausgewiesen, die<br />

nicht anderen Verbindlichkeiten zugeordnet werden können. Hierbei handelt es sich größtenteils<br />

um Personalverbindlichkeiten (rund 70.000 Euro)<br />

R E C H N U N G S A B G R E N Z U N G S P O S T E N<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu bilden, wenn Einnahmen vor dem Abschlussstichtag<br />

angefallen sind, die erst Ertrag nach diesem Tag darstellen.<br />

4.4.21 Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Betrag in Euro: 1.584.080,97 (Vorjahr 1.562.096,76)<br />

Der Rechnungsabgrenzungsposten besteht zum Bilanzstichtag vornehmlich aus Grabnutzungsgebühren,<br />

welche die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> in den letzten Jahren vereinnahmt hat<br />

(1.575.075,36 Euro). Diese werden jährlich über die Nutzungsdauer der jeweiligen Grabstätten<br />

ertragswirksam aufgelöst.<br />

4.5 Erläuterungen zu Posten der Ergebnisrechnung<br />

Die Ergebnisrechnung gliedert sich in ein ordentliches Ergebnis und ein außerordentliches Ergebnis.<br />

Das ordentliche Ergebnis, unterteilt in Verwaltungs- und Finanzergebnis, beinhaltet verwaltungstypische<br />

Geschäftsvorfälle, das außerordentliche Ergebnis hingegen setzt sich aus verwaltungsuntypischen<br />

Geschäftsvorfällen, das heißt ungewöhnlichen und seltenen Vorgängen wie<br />

z. B. Grundstücksverkäufen sowie außerplanmäßigen Abschreibungen zusammen.<br />

Die Erträge des Verwaltungsergebnisses gliedern sich wie folgt:<br />

Bezeichnung Ergebnis Anteil in %<br />

Steuern und steuerähnliche Erträge einschl. gesetzl. Umlagen 12.283.402,42 59,88<br />

Erträge aus Zuweisungen, Zuschüssen und allg. Umlagen 2.803.426,95 13,66<br />

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.569.456,15 12,52<br />

Sonstige ordentliche Erträge 885.925,21 4,32<br />

Privatrechtliche Leistungsentgelte 553.647,67 2,70<br />

Auflösung von Sonderposten 640.753,84 3,12<br />

Transferleistungen 475.101,01 2,32<br />

Kostenersatzleistungen und -erstattungen 304.564,58 1,48<br />

Gesamt 20.516.277,83 100,00<br />

Rund 60 Prozent der Gesamterträge der Verwaltung resultieren aus Steuern und steuerähnlichen<br />

Erträgen (z. B. Gewerbesteuer, Grundsteuer, Gemeindeanteil an Einkommen- und Umsatzsteuer).<br />

Etwa 14 Prozent der Gesamterträge sind aus Zuweisungen, Zuschüssen und allgemeinen<br />

Umlagen (u. a. Schlüsselzuweisungen). Cirka 13 Prozent der Erträge stammen aus öffentlich-rechtlichen<br />

Leistungsentgelten, das sind unter anderem Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren<br />

(in 2009 vorwiegend für Abfall und Kinderbetreuung). Rund 4 Prozent der<br />

Erträge wurden aus den sonstigen ordentlichen Erträgen erwirtschaftet (z. B. Konzessionsabga-<br />

22


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

ben). Aus den privatrechtlichen Leistungsentgelten (z. B. Vermietung und Eintrittsgelder) wurden<br />

rund 3 Prozent erwirtschaftet. Ebenfalls 3 Prozent stammen aus der Auflösung von Sonderposten<br />

(kompensieren die Abschreibungen im Ergebnishaushalt, da sie Zuwendungen für Investitionen<br />

sind) und 2 Prozent aus Transferleistungen (Zahlungen des Bundes an die Kommunen<br />

im Rahmen des Familienleistungsausgleichs). Kostenersatzleistungen und -erstattungen bilden<br />

knapp 1 Prozent des Betrages an den ordentlichen Erträgen.<br />

Die Aufwendungen des Verwaltungsergebnisses gliedern sich wie folgt:<br />

Bezeichnung Ergebnis Anteil in %<br />

Steueraufwendungen einschl. Umlageverpflichtungen 8.651.078,40 35,44<br />

Personalaufwendungen 6.840.838,81 28,02<br />

Sach- und Dienstleistungen 6.297.935,03 25,80<br />

Abschreibungen 1.300.840,70 5,33<br />

Versorgungsaufwendungen 758.416,43 3,11<br />

Zuweisungen, Zuschüsse, bes. Finanzaufwendungen 542.360,16 2,22<br />

Sonstige ordentliche Aufwendungen 18.666,02 0,08<br />

Gesamt 24.410.135,55 100,00<br />

Rund 35 Prozent der Gesamtaufwendungen aus dem Verwaltungsergebnis sind auf Steueraufwendungen<br />

und Umlageverpflichtungen (Kreis-, Schul- und Gewerbesteuerumlage), circa 28<br />

Prozent sind auf Personalaufwendungen und 26 Prozent auf Aufwendungen für Sach- und<br />

Dienstleistungen (vor allem Fremdentsorgung und Instandhaltung) zurückzuführen. Abschreibungen<br />

(Werteverzehr des Anlagevermögens) machen 5 Prozent der ordentlichen Aufwendungen<br />

aus. Knapp 3 Prozent entfallen auf Versorgungsaufwendungen (Aufwendungen aus Beihilfen<br />

und der Versorgungsumlagen für Beamte) und 2 Prozent auf Zuweisungen und Zuschüsse.<br />

Sonstige ordentliche Aufwendungen mit 0,08 Prozent Anteil am Gesamtergebnis sind z. B. betriebliche<br />

Steuern (Grundsteuer und KfZ-Steuer).<br />

Das Finanzergebnis, das vorwiegend aus Zinserträgen und -aufwendungen besteht, gliedert sich<br />

wie folgt:<br />

Bezeichnung<br />

Euro<br />

Finanzerträge 301.250,12<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 743.889,30<br />

Überschuss -442.639,18<br />

Das außerordentliche Ergebnis (vor allem Gewinne aus der Veräußerung von Anlagevermögen)<br />

gliedert sich wie folgt:<br />

Bezeichnung<br />

Euro<br />

Außerordentliche Erträge 277.557,10<br />

Außerordentliche Aufwendungen 109.748,88<br />

Verlust 167.808,22<br />

23


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

4.6 Erläuterungen zu Posten der Finanzrechnung<br />

Die Finanzrechnung zeigt die gesamten Ein- und Auszahlungen der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<br />

<strong>Gustavsburg</strong> im Haushaltsjahr 2009. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen zeigt den Cash Flow,<br />

das ist die Veränderung des Bestandes an liquiden Mitteln (Bar- und Buchgeld). Das Finanzergebnis<br />

gliedert sich in:<br />

• Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus lfd. Verwaltungstätigkeit<br />

• Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus Investitionstätigkeit<br />

• Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus Finanzierungstätigkeit<br />

• Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus haushaltsunwirksamen Vorgängen<br />

Die entsprechenden Zahlen sind der Finanzrechnung dem Punkt 3 zu entnehmen.<br />

4.7 Sonstige Angaben<br />

4.7.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> ist eine kreisangehörige Gebietskörperschaft im Kreis<br />

Groß-Gerau, bestehend aus den zwei Ortsteilen <strong>Ginsheim</strong> und <strong>Gustavsburg</strong>. Die Gemeinde<br />

<strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> hat 16.021 Einwohner und umfasst eine Fläche von rund 1.400 Hektar.<br />

Gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 92 Abs. 3 HGO hat die Gemeindevertretung der Gemeinde<br />

<strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> am 8. Juni 2006 die Hauptsatzung der Gemeinde beschlossen. Diese<br />

ist am 17. Juni 2006 in Kraft getreten und löst damit die vorherige Hauptsatzung vom 9. Juni<br />

2005 ab.<br />

4.7.2 Organe<br />

Die Organe der Gemeinde sind gemäß § 9 HGO die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand.<br />

Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und hat 37 Mitglieder. Mitglieder<br />

der Gemeindevertretung zum 31. Dezember 2009 sind:<br />

Fraktion<br />

Anzahl Sitze<br />

31.12.2009 31.12.2008<br />

SPD 21 21<br />

CDU 8 8<br />

Bündnis 90/Die Günen 3 3<br />

Freie Wähler GiGu 3 3<br />

FDP 1 1<br />

Fraktionslos 1 1<br />

Gesamt 37 37<br />

SPD-Fraktion:<br />

Averbeck, Jürgen bis 27.01.2009<br />

Bayer, Alfons<br />

24


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Birle, Franz bis 30.09.2009<br />

Böhm, Irmtraud<br />

Büttner, Wilhelm ab 14.05.2009<br />

Bungert, Annette<br />

Bungert, Wilfried<br />

Heller, Rosemarie<br />

Heller, Norbert<br />

Krausgrill, Jochen<br />

Lindemann, Norbert<br />

Müller, Joachim<br />

Naujoks, Karl Heinz bis 20.04.2009<br />

Nickel, Carsten<br />

Redlin, Susanne<br />

Reinheimer, Torsten<br />

Remitschka, Franz<br />

Rohde, Klaus<br />

Sturm, Ingeborg<br />

von Neumann, Nina<br />

Weber, Kai<br />

Weinerth, Thorsten<br />

CDU-Fraktion:<br />

Faßbender, Wolfgang<br />

Froitzheim, Willi<br />

Guthmann, Peter<br />

Guthmann, Rudolf<br />

Jungbluth, Wolfgang ab 01.09.2009<br />

Träxler, Michael<br />

Wagner, Andreas<br />

Wagner, Armin bis 22.06.2009<br />

Zalto, Christian<br />

25


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:<br />

Hoffard, Daniela bis 02.04.2009<br />

Jörg, Werner ab 14.05.2009<br />

bis 03.12.2009*<br />

Jung, Heinrich<br />

Thiele, Ute bis 24.11.2009<br />

*Nachrückerin für Herrn Jörg erst ab 25.02.2010<br />

Fraktion Freie Wähler GiGu:<br />

Marufke, Albrecht<br />

Nachtmann, Siegfried<br />

Rück, Thomas<br />

FDP-Fraktion:<br />

Wolmuth-Neliba, Liane<br />

Fraktionslos:<br />

Fuchs, Klaus-Peter<br />

Die Gemeindevertretung beschließt über die wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde und<br />

überwacht die gesamte Verwaltung und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands. Die Gemeindevertretung<br />

bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss<br />

Sport-, Jugend- und Sozialausschuss<br />

Der Gemeindevorstand besorgt die laufende Verwaltung. Der Haushaltsplan ermächtigt ihn,<br />

Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.<br />

Der Gemeindevorstand besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und sieben ehrenamtlichen<br />

Beigeordneten.<br />

Gemeindevorstand:<br />

SPD<br />

Bürgermeister Richard von Neumann<br />

Erster Beigeordneter Hans-Jürgen Müller bis 30.09.2009<br />

Erster Beigeordneter Franz Birle ab 01.10.2009<br />

26


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Holger Durst ab 02.04.2009<br />

Heinz Höger verstorben 07.03.2009<br />

Hannelore Reinheimer-Kampe<br />

Ingrid Simon-Werth<br />

CDU<br />

Solweig Driesel<br />

Bündnis 90/Die Grünen<br />

Herta Rethorn<br />

Fraktion Freie Wähler GiGu<br />

Joachim Pärsch<br />

Darüber hinaus gibt es einen Ausländerbeirat. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:<br />

1. Ahmed, Naseer<br />

2. Ahsan, Abdul Rahman<br />

3. Khan, Aqil<br />

4. Kahloon, Umer<br />

5. Murtaza, Gulam<br />

6. Rashid, Rehan<br />

7. kein Nachrücker für Rafiqur Anwar ausgeschieden am 31.10.2009<br />

4.7.3 Bezüge der Organe und Anzahl Mitarbeiter<br />

Die Mitglieder der gemeindlichen Gremien erhalten als Entschädigung für ihre ehrenamtlichen<br />

Tätigkeiten Leistungen nach der Entschädigungssatzung der Gemeinde. Weiter erhalten die<br />

Fraktionen pauschale Mittel, die sich in 2009 wie folgt zusammensetzen:<br />

Fraktion<br />

Euro<br />

SPD 958,00<br />

CDU 555,00<br />

Bündnis 90 / Die Grünen 400,00<br />

Freie Wähler GiGu 400,00<br />

FDP 0,00<br />

Gesamt 2.313,00<br />

Die Mitarbeiter der Verwaltung ergeben sich gemäß dem Stellenplan zum 1. Januar 2009 wie<br />

folgt:<br />

Mitarbeiter Gemeinde Anzahl<br />

Beamte 10,42<br />

Beschäftigte 134,94<br />

Auszubildende 8,00<br />

Gesamt 153,36<br />

27


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

4.7.4 Steuerliche Verhältnisse<br />

Die Gemeindeverwaltung ist eine juristische Person des öffentlichen Rechtes und daher grundsätzlich<br />

als solche nicht steuerpflichtig. Dieser Grundsatz wird durchbrochen, wo juristische Personen<br />

des öffentlichen Rechtes Betriebe gewerblicher Art unterhalten. Mit diesen Betrieben gewerblicher<br />

Art ist die Gemeinde nach § 4 Körperschaftssteuergesetz (KStG) unbeschränkt steuerpflichtig.<br />

Zum 31. Dezember 2009 unterhält die Gemeinde folgende Betriebe gewerblicher Art:<br />

- Bürgerhaus <strong>Gustavsburg</strong><br />

- Bürgerhaus <strong>Ginsheim</strong><br />

- Eigenbetrieb SBB<br />

- Kommunales Kino<br />

Hier unterliegt sie in vollem Umfang der Körperschaftssteuerpflicht.<br />

Nach § 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind juristische Personen des<br />

öffentlichen Rechts mit ihren Betrieben gewerblicher Art auch umsatzsteuerpflichtig. Gemäß §<br />

18 Abs. 2 UStG ist die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> zur Abgabe von vierteljährlichen Voranmeldungen<br />

verpflichtet.<br />

4.7.5 Haftungsverhältnisse<br />

Altersversorgung<br />

Die Zusatzversorgungskassen gewähren Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst aufgrund der<br />

Mitgliedschaft des Arbeitgebers in der Zusatzversorgungskasse eine Pensionszusage. Diese stellen<br />

mittelbare Versorgungsverpflichtungen des Arbeitgebers (Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>)<br />

dar. Nach § 40 GemHVO-Doppik ist aber ein bilanzieller Ansatz nicht zulässig. Von daher erfolgt<br />

lediglich ein Hinweis dieser möglichen Verpflichtung im Anhang.<br />

Bürgschaften<br />

Die Gemeinde hat in 2009 keine Bürgschaften übernommen.<br />

Sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />

Weiterhin bestehen Leasing- bzw. Mietverträge für Kopierer (rund 12.429 Euro), Fahrzeuge<br />

(rund 14.619 Euro), Zeiterfassungssysteme (rund 4.388 Euro), Telefonanlagen (rund 24.259<br />

Euro), Waschraumausstattung (rund 5.228 Euro), Müllcontainer (1.352 Euro), Lesegeräte für<br />

Zahlungsverkehr der Bürgerbüros (rund 426 Euro) und eine Brandmeldeanlage (rund 2.663 Euro)<br />

aus denen sich Gesamtkosten in Höhe von rund 65.364 Euro errechnen.<br />

Sonstige finanzielle Risiken<br />

Sonstige finanzielle Risiken bestehen nicht.<br />

28


4.8 Anlagen zum Anhang<br />

4.8.1 Anlagenspiegel<br />

Bezeichnung<br />

1. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand<br />

31.12.2008 2009 2009 2009 31.12.2009 31.12.2008 2009 2009 2009 31.12.2009 31.12.2009 31.12.2008<br />

EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO<br />

1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte 217.670,56 0,00 4.348,52 0,00 213.322,04 203.007,46 6.871,98 0,00 4.348,52 205.530,92 7.791,12 14.663,10<br />

1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 1.188.497,08 569.405,52 0,00 157.917,75 1.915.820,35 68.019,18 30.302,02 0,00 0,00 98.321,20 1.817.499,15 1.120.477,90<br />

Summe 1. 1.406.167,64 569.405,52 4.348,52 157.917,75 2.129.142,39 271.026,64 37.174,00 0,00 4.348,52 303.852,12 1.825.290,27 1.135.141,00<br />

2. Sachanlagevermögen<br />

2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 19.673.498,25 599.306,92 864.141,00 0,00 19.408.664,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19.408.664,17 19.673.498,25<br />

2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 17.778.611,13 91.812,89 0,00 278.615,53 18.149.039,55 5.069.611,92 335.132,28 0,00 0,00 5.404.744,20 12.744.295,35 12.708.999,21<br />

2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 27.243.456,21 141.196,27 9.803,97 137.576,03 27.512.424,54 12.147.546,23 702.203,67 0,00 9.803,97 12.839.945,93 14.672.478,61 15.095.909,98<br />

2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2.5 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.858.517,63 156.773,72 64.304,05 0,00 2.950.987,30 1.870.301,46 221.363,88 0,00 61.234,64 2.030.430,70 920.556,60 988.216,17<br />

2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 131.946,12 886.221,72 0,00 -574.109,31 444.058,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 444.058,53 131.946,12<br />

Summe 2. 67.686.029,34 1.875.311,52 938.249,02 -157.917,75 68.465.174,09 19.087.459,61 1.258.699,83 0,00 71.038,61 20.275.120,83 48.190.053,26 48.598.569,73<br />

3. Finanzanlagevermögen<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibung Restbuchwerte<br />

kumulierte<br />

Abschreibungen<br />

bis<br />

Abschreibung<br />

für<br />

Haushaltssjahr<br />

Zuschreibung<br />

für<br />

Haushaltssjahr<br />

Abgänge<br />

kumulierte<br />

Abschreibungen<br />

kumulierte<br />

Abschreibungen<br />

bis<br />

Stand<br />

Haushaltssjahr<br />

3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 6.840.696,67 0,00 0,00 0,00 6.840.696,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.840.696,67 6.840.696,67<br />

3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.721.580,50 103.000,00 19.169,08 0,00 1.805.411,42 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.805.411,42 1.721.580,50<br />

3.3 Beteiligungen 4.913.496,49 44,49 0,00 0,00 4.913.540,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.913.540,98 4.913.496,49<br />

3.4 Ausleihungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 61.797,23 9.031,50 0,00 0,00 70.828,73 0,00 0,00 5.041,22 0,00 -5.041,22 75.869,95 61.797,23<br />

Stand Ende<br />

Vorjahr<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

3.6 Sonstige Finanzanlagen 3.998.232,39 296.400,00 103.794,18 0,00 4.190.838,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.190.838,21 3.998.232,29<br />

Summe 3. 17.535.803,28 408.475,99 122.963,26 0,00 17.821.316,01 0,00 0,00 5.041,22 0,00 -5.041,22 17.826.357,23 17.535.803,18<br />

Gesamtsumme (1. bis 3.) 86.628.000,26 2.853.193,03 1.065.560,80 0,00 88.415.632,49 19.358.486,25 1.295.873,83 5.041,22 75.387,13 20.573.931,73 67.841.700,76 67.269.513,91<br />

29


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

4.8.2 Forderungsspiegel<br />

Forderungsspiegel<br />

Laufzeit Forderungen<br />

bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre<br />

Gesamt<br />

Zuweisungen, Zuschüsse etc. 51.909,01 0,00 0,00 51.909,01<br />

Steuern, Abgaben & Gebühren 534.649,22 0,00 0,00 534.649,22<br />

Lieferungen und Leistungen 34.306,96 0,00 0,00 34.306,96<br />

verbundene Unternehmen, Beteiligungen 213.048,34 549.115,08 952.825,50 1.714.988,92<br />

sonstige Vermögensgegenstände 177.442,63 1.886,94 0,00 179.329,57<br />

Gesamt 1.011.356,16 551.002,02 952.825,50 2.515.183,68<br />

4.8.3 Rückstellungsspiegel<br />

Rückstellungsspiegel<br />

Stand Verbrauch Auflösung Zuführung Stand<br />

31.12.2008 2009 2009 2009 31.12.2009<br />

EURO EURO EURO EURO EURO<br />

Pensionsverpflichtungen 4.550.038,00 15.597,00 142.184,00 297.703,00 4.689.960,00<br />

Beihilfeverpflichtungen 786.357,00 36.019,00 29.123,00 173.469,00 894.684,00<br />

Altersteilzeit 384.066,00 86.144,00 0,00 113.912,00 411.834,00<br />

Finanzausgleich Schulumlage 4.959.898,00 3.422.622,00 0,00 3.233.673,00 4.770.949,00<br />

Finanzausgleich Kreisumlage 7.716.040,00 5.094.501,00 0,00 4.802.621,00 7.424.160,00<br />

Gewerbesteuerrückstellung 0,00 0,00 0,00 17.356,17 17.356,17<br />

Überstunden 56.876,00 56.876,00 0,00 69.351,00 69.351,00<br />

Urlaub 216.651,00 216.651,00 0,00 199.832,00 199.832,00<br />

Prüfung <strong>Jahresabschluss</strong> 2005 25.540,32 21.000,00 0,00 0,00 4.540,32<br />

Prüfung <strong>Jahresabschluss</strong> 2006 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00<br />

Prüfung <strong>Jahresabschluss</strong> 2007 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00<br />

Prüfung <strong>Jahresabschluss</strong> 2008 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00<br />

Prüfung <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00<br />

Leistungsentgelt 16.634,11 0,00 0,00 17.791,20 34.425,31<br />

Gesamt 18.802.100,43 8.949.410,00 171.307,00 8.955.708,37 18.637.091,80<br />

4.8.4 Verbindlichkeitsspiegel<br />

Verbindlichkeitsspiegel<br />

Laufzeit Verbindlichkeiten<br />

bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre<br />

Gesamt<br />

Kreditinstitute 13.936.354,21 7.532.473,21 4.196.746,15 25.665.573,57<br />

öffentliche Kreditgeber 20.996,76 84.059,93 230.184,11 335.240,80<br />

sonst. Verb. aus Krediten 0,00 0,00 30.833,33 30.833,33<br />

Zuweisungen, Zuschüsse, Transferleistungen etc. 47.659,12 85.593,00 0,00 133.252,12<br />

Lieferungen und Leistungen 388.560,40 15.054,69 0,00 403.615,09<br />

verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sonderverm. 210.446,66 0,00 0,00 210.446,66<br />

sonstige Verbindlichkeiten 111.458,58 0,00 0,00 111.458,58<br />

Gesamt 14.715.475,73 7.717.180,83 4.457.763,59 26.890.420,15<br />

30


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

5 Rechenschaftsbericht<br />

5.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Gem. § 51 GemHVO-Doppik sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft<br />

und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Erfüllung der<br />

Aufgaben so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt<br />

wird. Dabei sind die wichtigen Ergebnisse des <strong>Jahresabschluss</strong>es und erhebliche Abweichungen<br />

von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussrechnungen vorzunehmen.<br />

Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 51 GemHVO-Doppik ist zudem die Verwaltungs-, Investitions-<br />

und Finanzierungstätigkeit in konzentrierter Form darzustellen. In den Ausführungen<br />

zur Lage der Gemeinde soll zum Ausdruck kommen, ob die Gemeinde über eine die stetige Aufgabenerfüllung<br />

gewährleistende finanzwirtschaftliche Grundlage verfügt.<br />

Wesentliches Ziel des Rechenschaftsberichts ist es zudem, die derzeitige und zukünftige Zielund<br />

Produktorientierung der Gemeinde analysierend darzustellen.<br />

5.2 Haushaltssatzung<br />

Die Haushaltssatzung 2009 wurde am 18.12.2008 von der Gemeindevertretung beschlossen.<br />

Sie sah u. a. folgende Festsetzungen vor:<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wurde<br />

im Ergebnishaushalt<br />

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf<br />

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf<br />

im außerordentlichen Ergebnis<br />

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf<br />

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf<br />

mit einem Fehlbedarf von<br />

24.412.171 EUR<br />

28.119.523 EUR<br />

43.400 EUR<br />

0 EUR<br />

3.663.952 EUR<br />

im Finanzhaushalt<br />

mit dem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

mit einem Zahlungsmittelbedarf von<br />

-2.987.229 EUR<br />

8.977.240 EUR<br />

5.642.556 EUR<br />

5.780.000 EUR<br />

6.312.000 EUR<br />

184.545 EUR<br />

festgesetzt.<br />

31


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden –<br />

außer zur Umschuldung – nicht veranschlagt.<br />

Einer Genehmigung des Landrates als Kommunalaufsicht bedurfte es nicht, da die Haushaltsatzung<br />

keine genehmigungspflichtigen Teile enthielt.<br />

Mit Beschluss vom 14.05.2009 hat die Gemeindevertretung <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> einen 1.<br />

Nachtragshaushaltsplan beschlossen:<br />

Mit dem Nachtragsplan werden<br />

a) im Ergebnishaushalt<br />

beim ordentlichen Ergebnis<br />

erhöht um<br />

EUR<br />

vermindert um<br />

EUR<br />

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans<br />

einschließlich der Nachträge<br />

gegenüber bisher<br />

EUR<br />

auf nunmehr EUR<br />

festgesetzt<br />

die Erträge 1.192.000 24.412.171 23.220.171<br />

die Aufwendungen 290.786 28.119.523 27.828.737<br />

beim außerordentlichen Ergebnis<br />

die Erträge 43.400 43.400<br />

die Aufwendungen 0 0<br />

der Fehlbetrag 901.214 3.663.952 4.565.166<br />

b) im Finanzhaushalt<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />

der Saldo der Einzahlungen und<br />

Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit<br />

-901.214 -2.987.229 -3.888.443<br />

die Einzahlungen 2.633.000 8.977.240 6.344.240<br />

die Auszahlungen 928.842 5.642.556 6.571.398<br />

aus Finanzierungstätigkeit<br />

die Einzahlungen 6.000.000 5.780.000 11.780.000<br />

die Auszahlungen 30.000 6.312.000 6.342.000<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

benötigt wird, wurde auf 6.000.000 EUR festgesetzt. Zugleich wurden die<br />

Hebesätze für die Grundsteuern A und B von 300 % um 50 %-Punkte auf 350 % erhöht.<br />

Mit Datum vom 25.05.2009 teilte der Landrat in seiner Funktion als Kommunalaufsicht mit, dass<br />

er zum genehmigungspflichtigen Teil der Nachtragshaushaltssatzung 2009 die aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung erteile. Mit einem ergänzenden Schreiben vom 18.06.2009 verfügte der<br />

32


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Landrat einige bis zum 31.12.2009 befristete und strikt zu beachtende Auflagen, die dazu beitragen<br />

sollten, dass die Unterdeckung im Ergebnishaushalt 2009 zumindest vermindert werden<br />

kann:<br />

1. Das zuletzt beschlossene Haushaltssicherungskonzept ist im Rahmen eines fortwährenden<br />

Prozesses jährlich weiter zu entwickeln und an die jeweils aktuelle Entwicklung anzupassen;<br />

der jeweils überarbeitete Stand ist spätestens mit der Haushaltssatzung des<br />

neuen Haushaltsjahres vorzulegen. Dabei ist mir auch über die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen<br />

und ihre finanziellen Auswirkungen zu berichten. Der Inhalt des Haushaltssicherungskonzeptes<br />

hat sich mindestens an den Vorgaben des § 24 Abs. 4 Satz 2<br />

GemHVO zu orientieren.<br />

2. Bei weiterhin defizitärer Haushaltssituation ist auf eine Nettoneuverschuldung grundsätzlich<br />

zu verzichten. Ausnahmen hiervon sind ausführlich zu begründen. Es ist dann unaufgefordert<br />

und schlüssig darzulegen, aus welchen Gründen trotz anhaltend defizitärer<br />

Haushaltssituation eine Nettoneuverschuldung notwendig ist und genehmigt werden soll.<br />

Maßnahmen nach den Konjunkturpaketen des Bundes und des Landes sind hiervon ausgenommen.<br />

3. Neben Einnahmeverbesserungen sind einschneidende Kostenreduzierungen unverzichtbar.<br />

Auch bei Pflichtleistungen sind Ermessensspielräume für Einsparungen zu nutzen.<br />

Freiwillige Leistungen dürfen nicht ausgeweitet werden; eine Reduzierung ist anzustreben.<br />

Mit jedem künftigem Antrag auf Haushaltsgenehmigung ist mir eine gesonderte<br />

aussagekräftige Aufstellung aller freiwilligen Leistungen vorzulegen.<br />

4. Durch eine Stellenbesetzungssperre ist auf Personalkosteneinsparungen hinzuwirken.<br />

Vor der notwendigen Wiederbesetzung einer freiwerdenden Stelle sowie bei Beförderungen<br />

und Höhergruppierungen ist eine Frist von mindestens sechs Monaten einzuhalten;<br />

dies gilt nicht, wenn zwingendes Bundes- oder Landesrecht dem entgegensteht. Vor<br />

Wiederbesetzungen sind entsprechende Rationalisierungsmaßnahmen zu prüfen; ein unabweisbarer<br />

Bedarf ist in erster Linie durch interne Versetzungs- bzw. Umorganisationsmöglichkeiten<br />

auszugleichen.<br />

Auf die Schaffung und Besetzung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten.<br />

Ausnahmen von diesen Festlegungen bedürfen meiner vorherigen Zustimmung; der unabweisbare<br />

Bedarf ist bei Antragstellung eingehend zu begründen.<br />

5. Neue Ausgaben und Aufgaben können nur übernommen werden, wenn sich die Verpflichtung<br />

aus neuen Rechtsvorschriften ergibt oder diese bei Anlegung strengster Maßstäbe<br />

dringend erforderlich sind. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen meiner vorherigen<br />

Zustimmung.<br />

6. Von der Befugnis, haushaltswirtschaftliche Sperren auszusprechen, ist bei Vorliegen der<br />

Voraussetzungen des § 114n HGO Gebrauch zu machen.<br />

7. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder<br />

Bedeutung erheblich sind, bedürfen meiner vorherigen Zustimmung. Als nach dem Umfang<br />

erheblich gelten alle Aufwendungen und Auszahlungen über einer Höhe von<br />

20.000,00 €. Es ist detailliert nachzuweisen, dass die Aufwendungen und Auszahlungen<br />

unvorhersehbar und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (§ 114g HGO).<br />

Von meiner vorherigen Zustimmung ausgenommen sind Aufwendungen und Auszahlungen,<br />

die durch spezielle Deckungsmittel (Zuweisungen, Zuschüsse, Gebühren, Beiträge,<br />

33


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Erstattungen, Verrechnungen usw.) gedeckt sind und keine oder nur unbedeutende Folgekosten<br />

verursachen.<br />

8. Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet<br />

wird, in vertretbarem Umfang anzupassen. In den klassischen Gebührenhaushalten<br />

(Wasser, Abwasser, Abfall, Straßenreinigung, Bestattungswesen) dürfen grundsätzlich<br />

keine Unterdeckungen entstehen; in erster Linie sind hier Kostenreduzierungen anzustreben.<br />

Ist dies nicht ausreichend, sind Gebührenanpassungen anzustreben.<br />

Rechtlich mögliche Beiträge sind zu erheben, soweit das wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />

9. Auf bisher nicht veranschlagte neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,<br />

die erhebliche Folgekosten im Ergebnishaushalt nach sich ziehen, muss grundsätzlich<br />

verzichtet werden. Sollten solche Maßnahmen dennoch nötig werden, ist vor Inangriffnahme<br />

der Maßnahme bzw. vor Beantragung von entsprechenden Bundes- oder<br />

Landesbeihilfen meine Zustimmung einzuholen.<br />

Dabei ist nachzuweisen, wie die erforderlichen Eigenmittel sowie die anfallenden Folgekosten<br />

aufgebracht werden können. Hiervon ausgenommen sind mit Investitionsfondsdarlehen<br />

ganz oder teilweise finanzierte Maßnahmen.<br />

5.3 Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung<br />

Verwaltungsergebnis<br />

Die laufende Verwaltungstätigkeit der Gemeinde zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs spiegelt<br />

sich wieder im Ergebnishaushalt. Der Gesamtergebnishaushalt 2009 wurde von der Gemeindevertretung<br />

im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung wie folgt am 14.05.2009 beschlossen:<br />

Erträge:<br />

23.263.571,00 EUR<br />

Aufwendungen: 27.828.737,00 EUR<br />

Fehlbedarf:<br />

-4.565.166,00 EUR<br />

Die Gesamtergebnisrechnung am Ende des Jahres 2009 zeigt dagegen folgendes Bild:<br />

Erträge:<br />

21.095.085,05 EUR<br />

Aufwendungen: 25.263.773,73 EUR<br />

Fehlbetrag:<br />

-4.168.688,68 EUR<br />

Damit schließt das Jahr 2009 um 396.477,32 EUR besser ab als geplant.<br />

Betrachtet man ausschließlich das Verwaltungsergebnis (ohne Finanzergebnis und außerordentliches<br />

Ergebnis), ergibt sich folgendes Bild:<br />

Verwaltungsergebnis Plan 2009* <strong>Jahresabschluss</strong> 2009<br />

Erträge 22.973.211,00 20.516.277,83<br />

Aufwendungen 26.480.307,50 24.410.135,55<br />

Fehlbedarf/Überschuss - 3.507.096,50 -3.893.857,72<br />

* <strong>inkl</strong>usive Planänderungen durch Haushaltsreste und üpl./apl. Genehmigungen<br />

Die leichte Verschlechterung beim Verwaltungsergebnis hängt vor allem von deutlich niedrigeren<br />

Steuererträgen ab, die auch durch verringerte Aufwendungen für Personal, Sach- und<br />

Dienstleistungen sowie Umlagen nicht kompensiert werden konnte.<br />

34


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Vergleich Ansatz 2009 mit Ergebnis 2009 (in EUR):<br />

Pos. Name Ansatz Ergebnis Vergleich<br />

1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 592.800,00 553.647,67 -39.152,33<br />

2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.552.046,00 2.569.456,15 17.410,15<br />

3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 223.220,00 304.564,58 81.344,58<br />

4 Bestandsveränderungen & aktivierte Eigenleistungen<br />

5<br />

Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge<br />

aus gesetzlichen Umlagen 15.053.841,00 12.283.402,42 -2.770.438,58<br />

6 Erträge aus Transferleistungen 490.000,00 475.101,01 -14.898,99<br />

7<br />

8<br />

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke<br />

und allgemeine Umlagen 2.829.208,00 2.803.426,95 -25.781,05<br />

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen,<br />

-zuschüssen & -beiträgen 501.846,00 640.753,84 138.907,84<br />

9 Sonstige ordentliche Erträge 730.250,00 885.925,21 55.675,21<br />

10 Summe der ordentlichen Erträge 22.973.211,00 20.516.277,83 -2.456.933,17<br />

11 Personalaufwendungen 7.288.750,00 6.840.838,81 -447.911,19<br />

12 Versorgungsaufwendungen 368.810,00 758.416,43 389.606,43<br />

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 7.629.830,50 6.297.935,03 -1.331.895,47<br />

14 Abschreibungen 1.063.419,00 1.300.840,70 237.421,70<br />

15<br />

16<br />

Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie<br />

besondere Finanzaufwendungen 536.300,00 542.360,16 6.060,16<br />

Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus<br />

gesetzl. Umlageverpflichtungen 9.575.038,00 8.651.078,40 -923.959,60<br />

17 Transferaufwendungen<br />

18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 18.160,00 18.666,02 506,02<br />

19 Summe der ordentlichen Aufwendungen 26.480.307,50 24.410.135,55 -2.070.171,95<br />

20 Verwaltungsergebnis -3.507.096,50 -3.893.857,72 386.761,22<br />

21 Finanzerträge 249.960,00 301.250,12 51.290,12<br />

22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.229.000,00 743.889,30 -485.110,70<br />

23 Finanzergebnis -979.040,00 -442.639,18 -536.400,82<br />

24 Ordentliches Ergebnis -4.486.136,50 -4.336.496,90 -149.639,60<br />

25 Außerordentliche Erträge 43.400,00 277.557,10 234.157,10<br />

26 Außerordentliche Aufwendungen 109.748,88 109.748,88<br />

27 Außerordentliches Ergebnis 43.400,00 167.808,22 124.408,22<br />

28 Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung -4.442.736,50 -4.168.688,68 -274.047,82<br />

29 Ergebnis der internen Leistungsverrechnung<br />

30 Jahresergebnis nach interner Leistungsverrechnung -4.442.736,50 -4.168.688,68 -274.047,82<br />

(Ansatz 2009 unter Berücksichtigung von üpl./apl. Genehmigungen)<br />

Kinderbetreuung<br />

Die Aufgabe der Kinderbetreuung in eigenen Einrichtungen der Gemeinde stellt den Bereich mit<br />

dem größten Zuschussbedarf dar. Die Planung 2009 ging von einem Zuschussbedarf von<br />

35


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

2.175.537,00 EUR aus; im Ergebnis betrug der Zuschussbetrag letztlich 1.871.728,37 EUR. Dies<br />

sind im Ergebnis 303.808,63 EUR weniger. Dies liegt vor allem an um rd. 245 TEUR niedrigeren<br />

Personal- und Versorgungswendungen, rd. 15 TEUR niedrigerem Sach- und Dienstleistungsaufwand<br />

und um rd. 52 TEUR niedrigeren Erträgen aus Gebühren, Kostenerstattungen sowie Zuweisungen<br />

und Zuschüssen für den Kindertagesstättenbetrieb.<br />

Produkt 06.365.01 – Kinderbetreuung in Einrichtungen der Gemeinde (in EUR):<br />

Pos. Name Ansatz Ergebnis Vergleich<br />

1 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 625.000,00 637.463,76 12.463,76<br />

3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 23.000,00 25.674,96 2.674,96<br />

4 Bestandsveränderungen & aktivierte Eigenleistungen<br />

5<br />

Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge<br />

aus gesetzlichen Umlagen<br />

6 Erträge aus Transferleistungen<br />

7<br />

8<br />

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke<br />

und allgemeine Umlagen 520.000,00 557.418,47 37.418,47<br />

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen,<br />

-zuschüssen & -beiträgen 305,00 181,46 -123,54<br />

9 Sonstige ordentliche Erträge<br />

10 Summe der ordentlichen Erträge 1.168.305,00 1.220.738,65 52.433,65<br />

11 Personalaufwendungen 3.111.900,00 2.846.215,38 -265.684,62<br />

12 Versorgungsaufwendungen 7.800,00 28.065,10 20.265,10<br />

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 190.360,00 174.464,11 -15.895,89<br />

14 Abschreibungen 23.582,00 24.314,25 732,25<br />

15<br />

16<br />

Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie<br />

besondere Finanzaufwendungen 10.000,00 19.242,18 9.242,18<br />

Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus<br />

gesetzl. Umlageverpflichtungen<br />

17 Transferaufwendungen<br />

18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 200,00 166,00 -34,00<br />

19 Summe der ordentlichen Aufwendungen 3.343.842,00 3.092.467,02 -251.374,98<br />

20 Verwaltungsergebnis -2.175.537,00 -1.871.728,37 -303.808,63<br />

21 Finanzerträge<br />

22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

23 Finanzergebnis<br />

24 Ordentliches Ergebnis -2.175.537,00 -1.871.728,37 -303.808,63<br />

25 Außerordentliche Erträge<br />

26 Außerordentliche Aufwendungen<br />

27 Außerordentliches Ergebnis<br />

28 Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung -2.175.537,00 -1.871.728,37 -303.808,63<br />

29 Ergebnis der internen Leistungsverrechnung<br />

30 Jahresergebnis nach interner Leistungsverrechnung -2.175.537,00 -1.871.728,37 -303.808,63<br />

36


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Kostenrechnende Einrichtungen<br />

Die Gemeinde betreibt folgende öffentlichen kostenrechnenden Einrichtungen, also Einrichtungen,<br />

die sich in der Regel und überwiegend aus Entgelten finanzieren (Gebührenhaushalte):<br />

• Abfallbeseitigung (Produkt Nr. 11.537.01)<br />

• Bestattungswesen (Produkt Nr. 13.553.01)<br />

Produkt 11.537.01 - Abfallbeseitigung<br />

Pos. Name Ansatz Ergebnis Vergleich<br />

1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 9.000,00 9.621,86 621,86<br />

2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 1.350.500,00 1.345.038,16 -5.461,84<br />

3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 32.300,00 31.898,89 -401,11<br />

4 Bestandsveränderungen & aktivierte Eigenleistungen<br />

5<br />

Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus<br />

gesetzlichen Umlagen<br />

6 Erträge aus Transferleistungen<br />

7<br />

8<br />

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke<br />

und allgemeine Umlagen<br />

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen,<br />

-zuschüssen & -beiträgen 101.097,62 101.097,62<br />

9 Sonstige ordentliche Erträge 50.000,00 1.206,57 -48.793,43<br />

10 Summe der ordentlichen Erträge 1.441.800,00 1.488.863,10 47.063,10<br />

11 Personalaufwendungen 94.000,00 90.502,02 -3.497,98<br />

12 Versorgungsaufwendungen<br />

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.487.020,00 1.390.009,87 -97.010,13<br />

14 Abschreibungen 693,00 1.375,94 682,94<br />

Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere<br />

Finanzaufwendungen<br />

15<br />

Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzl.<br />

16 Umlageverpflichtungen<br />

17 Transferaufwendungen<br />

18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 210,00 204,48 -5,52<br />

19 Summe der ordentlichen Aufwendungen 1.581.923,00 1.482.092,31 -99.830,69<br />

20 Verwaltungsergebnis -140.123,00 6.770,79 -146.893,79<br />

21 Finanzerträge 25.000,00 3.866,23 -21.133,77<br />

22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

23 Finanzergebnis 25.000,00 3.866,23 -21.133,77<br />

24 Ordentliches Ergebnis -115.123,00 -10.637,02 -125.760,02<br />

25 Außerordentliche Erträge<br />

26 Außerordentliche Aufwendungen<br />

27 Außerordentliches Ergebnis<br />

28 Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung -115.123,00 -10.637,02 -125.760,02<br />

29 Ergebnis der internen Leistungsverrechnung 10.637,02 10.637,02<br />

30 Jahresergebnis nach interner Leistungsverrechnung -115.123,00 -115.123,00<br />

37


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Beim Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ entstand im Laufe des Jahres 2009 ein Fehlbetrag in<br />

Höhe von 101.097,62 EUR; geplant war ein Fehlbedarf von 115.123,00 EUR. Somit trat eine<br />

Verbesserung um 14.025,38 EUR ein, die auf niedrigere Sach- und Dienstleistungsaufwendungen<br />

einerseits und niedrigere Zinserträge und niedrigere sonstige ordentliche Erträge andererseits<br />

zurück zu führen ist. Hinzu kommen noch interne Leistungsverrechnungen (kalkulatorische<br />

Zinsen) in Höhe von 10 TEUR, die ursprünglich nicht geplant waren.<br />

Bei den niedrigeren Sach- und Dienstleistungen schlugen vor allem gegenüber dem Ansatz um<br />

rd. 89 TEUR verminderte Aufwendungen für die Abfalleinsammlung zu Buche, die auf ein günstigeres<br />

Ergebnis der Ausschreibung zurück zu führen ist. Die mit ursprünglich 25.000 EUR veranschlagte<br />

Müllbehälterreinigung wurde in 2009 nicht durchgeführt. Bei den sonstigen ordentlichen<br />

Erträgen konnten die geplanten Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier in Höhe von 50.000<br />

EUR nicht realisiert werden.<br />

Durch die im Jahr 2011 eingetretene Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung ist ein Überschuss<br />

bei kostenrechnenden Einrichtungen (Gebührenhaushalten) nicht dem Eigenkapital, sondern<br />

dem Fremdkapital zuzurechnen, da Überschüsse den Gebührenzahlern wieder zu Gute<br />

kommen sollen. Insofern ist ein Überschuss nicht in eine Gebührenausgleichsrücklage einzustellen,<br />

sondern es ist ein Sonderposten gem. § 41 Abs. 7 GemHVO zu bilden. Dieser ist bei nächster<br />

Gelegenheit aufzulösen und bei der Gebührenkalkulation als Ertrag zu berücksichtigen. Gemäß<br />

Rücksprache mit dem Fachbereich Revision des Kreises Groß-Gerau wird diese Regelung<br />

seitens der Gemeinde bereits beim <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 angewandt.<br />

Der Sonderposten „Abfallbeseitigung“ wies zum 31.12.2009 einen Bestand von zunächst<br />

690.323,11 EUR aus. Mit dem <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 erfolgt eine ertragswirksame Auflösung des<br />

Sonderpostens in Höhe des Fehlbetrags von 101.097,62 EUR zum Ausgleich des Gebührenhaushalts.<br />

Der Sonderposten verfügt zum 31.12.2009 somit noch über einen Bestand von<br />

589.225,49 EUR.<br />

Produkt 13.553.01 - Bestattungswesen<br />

Der im Ansatz 2009 vorgesehene Fehlbedarf betrug 188.437,00 EUR. Tatsächlich wurde im Gebührenhaushalt<br />

„Bestattungswesen“ ein Defizit von 130.145,20 EUR erwirtschaftet. Die Differenz<br />

von rd. 58 TEUR liegt darin begründet, dass die Tiefbauaufwendungen niedriger ausgefallen<br />

sind. Die Gemeindevertretung hat als Folge der Beratungen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe<br />

in der Sitzung am 24.04.2008 die Anpassung der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung<br />

beschlossen. Darin waren jährliche Erhöhungen der Gebühren über einen Zeitraum von<br />

vier Jahren bis zum 01.07.2011 vorgesehen.<br />

38


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Pos. Name Ansatz Ergebnis Vergleich<br />

1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 250,00 250,00<br />

2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 166.146,00 162.407,75 -3.738,25<br />

3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 1.300,00 1.229,44 -70,56<br />

4 Bestandsveränderungen & aktivierte Eigenleistungen<br />

Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus<br />

5 gesetzlichen Umlagen<br />

6 Erträge aus Transferleistungen<br />

7<br />

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke und<br />

allgemeine Umlagen<br />

8<br />

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen,<br />

-zuschüssen & -beiträgen 208,42 208,42<br />

9 Sonstige ordentliche Erträge<br />

10 Summe der ordentlichen Erträge 167.446,00 -164.095,61 -3.350,39<br />

11 Personalaufwendungen 82.950,00 82.238,79 -711,21<br />

12 Versorgungsaufwendungen 7.010,00 2.221,60 -4.788,40<br />

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 220.150,00 158.991,23 -61.158,77<br />

14 Abschreibungen 45.773,00 50.623,19 4.850,19<br />

15<br />

Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere<br />

Finanzaufwendungen<br />

Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzl.<br />

Umlageverpflichtungen<br />

16<br />

17 Transferaufwendungen<br />

18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 166 166<br />

19 Summe der ordentlichen Aufwendungen 355.883,00 294.240,81 -61.642,19<br />

20 Verwaltungsergebnis -188.437,00 -130.145,20 58.291,80<br />

21 Finanzerträge<br />

22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

23 Finanzergebnis<br />

24 Ordentliches Ergebnis -188.437,00 -130.145,20 58.291,80<br />

25 Außerordentliche Erträge<br />

26 Außerordentliche Aufwendungen<br />

27 Außerordentliches Ergebnis<br />

28 Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung -188.437,00 -130.145,20 58.291,80<br />

29 Ergebnis der internen Leistungsverrechnung<br />

30 Jahresergebnis nach interner Leistungsverrechnung -188.437,00 -130.145,20 58.291,80<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Der klassische Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurde als Aufgabe ab 01.01.1997 materiell<br />

dem Zweckverband „ASM – Abwasser- und Servicebetrieb Mainspitze“, dessen Trägerkommunen<br />

die Gemeinden <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> und Bischofsheim sind, übertragen. Die Aufgabe<br />

wird dort bei seit Jahren stabilen Abwassergebühren kostendeckend betrieben.<br />

39


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Finanzergebnis<br />

Das Finanzergebnis stellt sich im <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 gegenüber der ursprünglichen Planung<br />

um rd. 536 TEUR besser dar. Dies hängt neben den um rd. 485 TEUR deutlich geringeren Zinsaufwendungen<br />

(rd. 98 TEUR niedrigere Erstattungszinsen Gewerbesteuer; 132 TEUR niedrigere<br />

Kontokorrentzinsen; rd. 261 TEUR niedrigere Darlehenszinsen) von den um 51 TEUR höheren<br />

Zinserträgen ab.<br />

Plan 2009 <strong>Jahresabschluss</strong> 2009<br />

Finanzerträge 249.960,00 EUR 301.250,12 EUR<br />

Zinsen u. ä. Aufwendungen 1.229.000,00 EUR 743.889,30 EUR<br />

Finanzergebnis -979.040,00 EUR -442.639,18 EUR<br />

Außerordentliches Ergebnis<br />

Beim Ansatz von 43.400 EUR handelte es sich um Erträge aus einer geplanten Grundstücksveräußerung.<br />

Letztlich konnten diverse weitere Grundstücke veräußert werden, so dass hieraus<br />

ein außerordentlicher Ertrag von rd. 273 TEUR erzielt werden konnte.<br />

Bei den tatsächlichen außerordentlichen Aufwendungen am Jahresende von rd. 110 TEUR handelt<br />

es sich in Höhe von 97 TEUR um den Buchverlust aus dem Verkauf eines Grundstücks im<br />

Gewerbegebiet „Am Mainspitzdreieck“. Die restliche Summe kommt durch außerplanmäßige<br />

Abschreibungen auf Sachanlagen zustande (z. B. alte Richtfunkanlage).<br />

Plan 2009 <strong>Jahresabschluss</strong> 2009<br />

Außerordentliche Erträge 43.400,00 EUR 277.557,10 EUR<br />

Außerordentliche Aufwendungen 0,00 EUR 109.748,88 EUR<br />

Außerordentliches Ergebnis 43.400,00 EUR 167.808,22 EUR<br />

5.4 Erläuterungen zur Gesamtfinanzrechnung<br />

Investitionstätigkeit<br />

Grundlage ist das dem Haushaltsplan beizufügende Investitionsprogramm (siehe § 114 h Abs. 3<br />

HGO).<br />

Im Haushaltsplan 2009 wurden zunächst insgesamt 5.642.556 EUR an Investitionsauszahlungen<br />

geplant. Mit dem Beschluss über den 1. Nachtragshaushalt erhöhte sich die Summe der Investitionsauszahlungen<br />

auf insgesamt 6.571.398 EUR. Maßgeblich waren die Aufnahme des Eigenanteils<br />

für die Sanierung des Kommunalen Kinos von 638.345 EUR, die Veranschlagung von<br />

Mitteln für den Aufbau eines Feuerwehrfahrzeugs HLF 20/16 von 345.747 EUR sowie erhöhte<br />

Mittel für die Ortskernsanierung von 343.000 EUR. Im Gegenzug wurden die Mittel für die Sanierung<br />

der Mainzer Straße i. H. v. 640.000 EUR zugunsten eines Ansatzes von 250.000 EUR für<br />

allgemeine Straßensanierungen gestrichen.<br />

40


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Investitionsmaßnahmen über 50.000 EUR<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 - Investitionen ab 50.000 EUR<br />

Plan-/Ist-Vergleich<br />

Inv.-Nr. Maßnahme Plan 2009 Auszahlung 2009<br />

309008 Ortskernsanierung - Zuschüsse 1.065.000,00 € 180.000,00 €<br />

309001 Grundstücksmanagement: Baugebiete A + B 833.000,00 € 34.017,97 €<br />

309006 Neubau der Sportanlage <strong>Ginsheim</strong> 725.000,00 € 7.831,39 €<br />

309034 Sanierung Kommunales Kino 638.345,00 € 70.965,04 €<br />

409005 ÖPNV -Neugestaltung Bahnhofsumfeld (STEP) 583.306,00 € 4.751,91 €<br />

309017 Ankauf von Grundstücken 557.500,00 € 527.281,95 €<br />

309015 Rad- und Fußweg Eisenbahnbrücke Mainz 519.032,00 € 619.913,09 €<br />

509005 Feuerwehr: Anschaffung eines HLF 20/16 345.747,00 € 435.747,00 €<br />

309033 Gemeindestraßen - Sanierungskosten allgemein 250.000,00 € - €<br />

209018 Wohnungsbaudarlehen 2009 205.000,00 € - €<br />

309003 Gebäudemanagement: Anbau Kita Akazienstraße 150.000,00 € 141.922,80 €<br />

309018 Neubau Jugendzentrum <strong>Ginsheim</strong> 72.000,00 € 30.308,82 €<br />

309010 Bau Ortserschließungsstraße <strong>Ginsheim</strong> 55.000,00 € - €<br />

309019 Erneuerung Gehweg Erzberger Straße 50.000,00 € 9.044,00 €<br />

Summe: 6.048.930,00 € 2.061.783,97 €<br />

Erläuterung der Abweichungen:<br />

IN 309008: Fördermittel wurden von Privaten nicht vollumfänglich abgerufen.<br />

IN 309001: Die Erschließung begann zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

IN 309006: Planabweichung durch Bauverzögerung.<br />

IN 309034: Planabweichung durch Bauverzögerung.<br />

IN 409005: Nur Planungskosten; Maßnahme wurde nicht begonnen.<br />

IN 309017: Nur geringe Planabweichung.<br />

IN 309015: Mehrkosten aufgrund von Nachträgen, entsprechend höhere Bezuschussung durch<br />

das Land.<br />

IN 509005: Mittel wurden in 2009 nicht benötigt; Neuveranschlagung in 2010 (Fahrgestell<br />

60.000 EUR) und 2011 (Aufbau 240.000 EUR).<br />

IN 309033: Die vorgesehene Sanierung der Mainzer Straße wurde verschoben.<br />

IN 209018: Die Mittel des Ansatzes 2009 wurde erst im Jahr 2010 ausgezahlt. Aus Vorjahren<br />

(2006 – 2008) wurden in 2009 Wohnungsbaudarlehen in Höhe von 399.400 EUR<br />

ausgezahlt.<br />

IN 309003: Nur geringe Planabweichung.<br />

IN 309018: Nur geringe Planabweichung.<br />

IN 309010: Keine Zahlung angefallen.<br />

IN 309019: Zahlungen erfolgten überwiegend im Jahr 2010.<br />

41


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Mit weiteren kleinen und mittleren Investitionsprojekten (z. B. für Ersatz- und Neubeschaffung<br />

von EDV, Mobiliar, Betriebsausstattung, Gebäude- und Wegesanierungen, Anschaffung geringwertiger<br />

Wirtschaftsgüter usw.) leistete die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> im Jahr 2009 insgesamt<br />

2.894.940,05 EUR Investitionsauszahlungen.<br />

Haushaltsplan 2009 (Stand 1. Nachtragshaushalt):<br />

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit: 6.344.240,00 EUR<br />

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: 6.571.398,00 EUR<br />

Saldo aus Investitionstätigkeit:<br />

-227.158,00 EUR<br />

Ergebnis 2009:<br />

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:<br />

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:<br />

Saldo aus Investitionstätigkeit:<br />

3.417.638,59 EUR<br />

2.894.940,05 EUR<br />

522.698,54 EUR<br />

Im Übrigen ergeben sich immer wieder in der Ausführung von Investitionsprojekten ggf. Abweichungen<br />

durch die Ergebnisse von Ausschreibungen oder unvorhersehbare Änderungen in der<br />

Umsetzung/Ausführung, die letztlich zu Differenzen gegenüber den ursprünglich geplanten Investitionsauszahlungen<br />

führen.<br />

Finanzierungstätigkeit<br />

Im Haushalt 2009 waren nach dem Stand des 1. Nachtragshaushalts folgende Ein- und Auszahlungen<br />

für die Finanzierungstätigkeit geplant:<br />

Einzahlungen:<br />

Auszahlungen:<br />

Saldo:<br />

11.780.000 EUR (darin 5.780.000 EUR zur Umschuldung)<br />

6.342.000 EUR (darin 5.780.000 EUR zur Umschuldung)<br />

5.438.000 EUR<br />

Beim <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 stellt sich die Situation wie folgt dar:<br />

Einzahlungen:<br />

Auszahlungen:<br />

Saldo:<br />

10.093.556,21 EUR (darin 4.087.682,21 EUR zur Umschuldung)<br />

8.174.366,17 EUR (darin 4.087.682,21 EUR zur Umschuldung)<br />

1.919.190,04 EUR<br />

Die Auszahlungen dienten der Tilgung bzw. der Umschuldung von aufgenommenen Darlehen<br />

und Kassenkrediten. Vom zur Umschuldung anstehenden Darlehen von rd. 5,78 Mio. EUR wurden<br />

zunächst 4,088 Mio. EUR umgeschuldet; der verbleibende Rest wurde tilgungsfrei gestellt<br />

und Anfang 2010 mit der vom Zweckverband ASM erhaltenen Kanalkaufpreisrate von rd. 1,69<br />

Mio. EUR getilgt. Damit konnte der Schuldenstand der Gemeinde um diesen Betrag reduziert<br />

werden.<br />

42


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

5.5 Ziel- und Produktorientierung<br />

Wesentliches Ziel des Rechenschaftsberichts ist es gem. § 51 GemHVO-Doppik die derzeitige<br />

und zukünftige Ziel- und Produktorientierung der Gemeinde analysierend darzustellen.<br />

Mit der kompletten Systemumstellung von der Kameralistik auf die Doppik und der bislang fehlenden<br />

Erfahrung mit einem produktorientierten Haushalt wurde der Haushaltsplan von 2005 –<br />

2008 nach Kostenstellen gegliedert. Mit der Umstellung auf einen Produkthaushalt im Sinne der<br />

Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik ab 2009 wird die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<br />

<strong>Gustavsburg</strong> den landesrechtlichen Vorgaben an die Produktorientierung vollumfänglich gerecht.<br />

Die Verwaltung hat hierzu einen Reformprozess einen Produktkatalog erarbeitet, der zugleich<br />

die Erfordernisse der landesweiten Finanzstatistik aufgegriffen und berücksichtigt hat. Unterhalb<br />

der Planungsebene der insgesamt 57 Produkte wurden zur Feingliederung Kostenträger angelegt,<br />

die im Jahresverlauf mehr oder weniger detailliert bebucht werden und somit entsprechende<br />

Auswertungsmöglichkeiten bieten.<br />

Gemeindevorstand und Gemeindevertretung haben diesen Produktkatalog beschlossen. Mit dem<br />

Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 20.11.2002 zur Einführung des Neuen Kommunalen<br />

Rechnungs- und Steuerungssystems (NKRS) wurde bereits frühzeitig der inhaltliche<br />

Grundstein für die Produktbildung gelegt.<br />

Im Rahmen des sog. „Ersten Geleitzuges“ des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB)<br />

machten sich 8 kleine und mittlere Kommunen mit externer Beratung auf den Weg, das Neue<br />

Kommunale Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS) einzuführen, dass neben der Umstellung<br />

auf die Doppik mit Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung auch die Bildung von Produkten<br />

beinhaltete.<br />

Letztlich ist ein gemeindliches „Produkt“ nichts anderes als ein Bündel von Einzelleistungen,<br />

• das einer bestimmten Organisationseinheit zugeordnet werden kann,<br />

• für das ein Budget geplant wird,<br />

• für das Ist-Kosten ermittelt werden,<br />

• für das Abweichungen vom geplanten Budget festgestellt werden (können).<br />

Nachstehend wird der gemeindliche Produktkatalog aufgezeigt, wie er seit 01.01.2009 in Kraft<br />

gesetzt wurde und damit die Basis für den doppischen Produkthaushalt bildete<br />

43


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Produktbereiche/Produkte <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Produktkatalog 1.0<br />

Nr.<br />

Bezeichnung gem. Muster<br />

11 zu § 4 Abs.2 GemHVO Nr.<br />

Bezeichnung gem. Finanzstatistik<br />

Stat. Bundesamt<br />

Produkt-Nr.<br />

NEU Produkte der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

01 Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung<br />

111 Verwaltungssteuerung und -service 01.111.01 Zentrale Dienstleistungen<br />

01.111.02 Bereitstellung von IKT-Ressourcen und Dienstleistungen<br />

01.111.03 Personaldienstleistungen intern<br />

01.111.04 Bezügeabrechnung<br />

01.111.05 Personaldienstleistungen für Externe<br />

01.111.06 Personalvertretung<br />

01.111.07 Veranlagung von Steuern, Gebühren und Beiträgen<br />

01.111.08 Kasse und Buchhaltung<br />

01.111.09 Finanzdienste<br />

01.111.10 Grundstücksmanagement<br />

01.111.11 Gebäudemanagement<br />

01.111.12 Verwaltungsleitung<br />

01.111.13 Betreuung kommunaler Gremien<br />

01.111.14 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

01.111.15 Städtepartnerschaften<br />

01.111.16 Förderung der Gleichstellung von Frauen<br />

01.111.17 Personalplanung, -entwicklung und -steuerung<br />

01.111.18 Arbeits- und Tarifrecht<br />

01.111.19 SBB: Leitung und Verwaltung<br />

01.111.20 SBB: Reparaturen, Instandhaltung öff. Gebäude<br />

01.111.21 SBB: Transporte und andere logistische Dienstleistungen<br />

02 Sicherheit und Ordnung 12 Sicherheit und Ordnung<br />

121 Statistik und Wahlen 02.121.01 Statistik und Wahlen<br />

122 Ordnungsangelegenheiten 02.122.01 Bürgernahe Dienstleistungen<br />

02.122.02 Personenstandswesen<br />

02.122.03 Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

02.122.04 Gewerbeangelegenheiten<br />

02.122.05 Verkehrsaufsicht<br />

02.122.06 Schiedsamt<br />

02.122.07 Ortsgericht<br />

126 Brandschutz 02.126.01 Brandschutz<br />

127 Rettungsdienst<br />

128 Katastrophenschutz 02.128.01 Katastrophenschutz<br />

03 Schulträgeraufgaben 21 - 24 Schulträgeraufgaben<br />

04 Kultur und Wissenschaft 25-29 Kultur und Wissenschaft<br />

251 Wissenschaft und Forschung<br />

44


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

252<br />

Nichtwissenschaftliche Museen,<br />

Sammlungen<br />

253 Zoologische und Botanische Gärten<br />

261 Theater<br />

262 Musikpflege<br />

263 Musikschulen 04.263.01 Musikschule<br />

271 Volkshochschulen<br />

272 Büchereien 04.272.01 Leseförderung<br />

273 Sonstige Volksbildung<br />

281 Heimat- und sonstige Kulturpflege 04.281.01 Kommunales Kino<br />

04.281.02 Kulturveranstaltungen<br />

291<br />

Förderung von Kirchengemeinden und<br />

sonst. Religionsgemeinschaften<br />

05 Soziale Leistungen 31-35 Soziale Hilfen<br />

311<br />

Grundversorgung und Hilfen in bes.<br />

Lebenslagen (BSHG)<br />

313 Hilfen für Asylbewerber<br />

315 Soziale Einrichtungen 05.315.01 Seniorenberatung und -betreuung<br />

321<br />

Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz<br />

331<br />

Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege<br />

341 Unterhaltsvorschussleistungen<br />

342 Grundsicherungsleistungen<br />

343 Betreuungsleistungen<br />

344<br />

Hilfen für Heimkehrer und politische<br />

Häftlinge<br />

351 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 05.351.01 Sozialberatung<br />

06<br />

Kinder-, Jugend- und<br />

Familienhilfe 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />

361<br />

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />

und in Tagespflege<br />

06.361.01 Förderung Betreuungsangebote für Kinder<br />

362 Jugendarbeit 06.362.01 Sonstige Jugendarbeit<br />

363<br />

Sonstige Leistungen der Kinder-,<br />

Jugend- und Familienhilfe<br />

06.362.02 Ferienspiele und Freizeiten Jugendpflege<br />

365 Tageseinrichtungen für Kinder 06.365.01 Kinderbetreuung in Einrichtungen der Gemeinde<br />

366 Einrichtungen der Jugendarbeit 06.366.01 Jugendeinrichtungen<br />

06.366.02 Spielplätze und Spielflächen<br />

06.366.03 SBB: Pflege und Instandhaltung Spielplätze<br />

45


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

367<br />

Sonstige Einrichtungen der Kinder-,<br />

Jugend- und Familienhilfe<br />

07 Gesundheitsdienste 41 Gesundheitsdienste<br />

411 Krankenhäuser<br />

412 Gesundheitseinrichtungen<br />

414 Maßnahmen der Gesundheitspflege<br />

418 Kur- und Badeeinrichtungen<br />

08 Sportförderung 42 Sportförderung<br />

421 Förderung des Sports 08.421.01 Sportförderung<br />

424 Sportstätten und Bäder 08.424.01 Sportflächen und andere Freizeiteinrichtungen<br />

09<br />

Räumliche Planung und<br />

Entwicklung, Geoinformation<br />

51<br />

511<br />

Räumliche Planung und Entwicklung<br />

Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

09.511.01 Städtebauliche Planung<br />

10 Bauen und Wohnen 52 Bauen und Wohnen<br />

521 Bau- und Grundstücksordnung 10.521.01 Bauen und Wohnen<br />

522 Wohnbauförderung 10.522.01 Fehlbelegungsabgabe<br />

10.522.02 Wohnraumversorgung<br />

10.522.03 Wohnungsbauförderung<br />

10.522.04 KWG: Wohnungsbau und Wohnungsbewirtschaftung<br />

523 Denkmalschutz und -pflege<br />

11 Ver- und Entsorgung 53 Ver- und Entsorgung<br />

531 Elektrizitätsversorgung<br />

532 Gasversorgung<br />

533 Wasserversorgung<br />

534 Fernwärmeversorgung<br />

535 Kombinierte Versorgung<br />

537 Abfallwirtschaft 11.537.01 Abfallwirtschaft<br />

538 Abwasserbeseitigung<br />

12<br />

Verkehrsflächen und -<br />

anlagen, ÖPNV 54<br />

Verkehrsflächen und -anlagen,<br />

ÖPNV<br />

541 Gemeindestraßen 12.541.01 Verkehrsflächen: Gemeindestraßen<br />

12.541.02 SBB: Gemeindestraßen: Markierung, Beschilderung, Begleitgrün<br />

542 Kreisstraßen<br />

543 Landesstraßen<br />

544 Bundesstraßen<br />

545 Straßenreinigung 12.545.01 SBB: Reinigung von Straßen, Wegen, Plätzen<br />

546 Parkeinrichtungen<br />

46


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

547 ÖPNV 12.547.01 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

548 Sonstiger Personen- und Güterverkehr 12.548.01 Sonstiger Personenverkehr<br />

13<br />

Natur- und Landschaftspflege<br />

55 Natur- und Landschaftspflege<br />

551 Öffentliches Grün/Landschaftsbau 13.551.01 Grünflächen<br />

552<br />

Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche<br />

Anlagen<br />

13.551.02 SBB: Grünpflege<br />

13.552.01 Gewässer<br />

553 Friedhofs- und Bestattungswesen 13.553.01 Friedhofs- und Bestattungswesen<br />

554 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

13.553.02 SBB: Bestattungswesen<br />

555 Land- und Forstwirtschaft 13.555.01 Verkehrsflächen: Wirtschaftswege, Landwirtschaftswege, Feldwege<br />

14 Umweltschutz 56 Umweltschutz<br />

561 Umweltschutzmaßnahmen 14.561.01 Umweltschutz<br />

15 Wirtschaft und Tourismus 57 Wirtschaft und Tourismus<br />

571 Wirtschaftsförderung 15.571.01 Wirtschaftsförderung<br />

573<br />

Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen<br />

575 Tourismus<br />

16<br />

Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

61 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

611<br />

Steuern, allg. Zuweisungen, allg.<br />

Umlagen<br />

612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft<br />

613 Abwicklung der Vorjahre<br />

16.611.01 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen<br />

47


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Bedingt durch die Umstellungsprobleme auf die Doppik ab 2005, die u. a. den seinerzeit noch<br />

fehlenden Landesvorgaben beruhten, wurden bei der Produktdefinition zwar erste Produktziele<br />

definiert, mit denen aber aufgrund fehlender Erfahrungen noch nicht praktisch gearbeitet wurde.<br />

Vorrang in der Verwaltung hatte und hat die Aufarbeitung der Rückstände bei den Jahresabschlüssen,<br />

die Umstellung auf den aktuellen Kommunalen Verwaltungskontenrahmen im laufenden<br />

Buchungsbetrieb sowie die Einrichtung der zentralen Buchhaltung.<br />

Zur Abarbeitung der Rückstände bei den Jahresabschlüssen haben sich Gemeindeverwaltung<br />

und Fachbereich Revision des Kreises Groß-Gerau darauf verständigt, nach Möglichkeit zwei<br />

Jahresabschlüsse binnen eines Jahres aufzustellen und zu prüfen. Für die Jahre 2007 und 2008<br />

ist dies im Jahr 2012 gelungen. Erst wenn die Rückstände bei den Jahresabschlüssen aufgearbeitet<br />

sind, sollen Produktziele aktualisiert, Kennzahlen zur Zielerreichung gebildet und ein systematisiertes<br />

Controlling- und Berichtswesensystem implementiert werden.<br />

5.6 Fazit, Chancen und Risiken<br />

Entgegen der Haushaltsplanung, die beim Beschluss über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2009<br />

zunächst einen Fehlbedarf in Höhe von 4.565.166,00 EUR aufwies, konnte die Ergebnisrechnung<br />

2009 zwar um 396.477,32 EUR besser, aber dennoch mit einem deutlichen Fehlbetrag von<br />

4.168.688,68 EUR abgeschlossen werden. Zwar ergaben sich deutliche Mindererträge bei den<br />

Steuern, diese konnten aber durch Mehrerträge bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, Erträgen<br />

aus der Auflösung von Sonderposten, bei Kostenerstattungen und öffentlichen Leistungsentgelten,<br />

aber auch durch Minderaufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen, beim Personal,<br />

bei den Umlageverpflichtungen und den Zinsen kompensiert werden (siehe Tabelle unter<br />

Tz. 1.1.3: Vergleich Ansatz 2009 mit Ergebnis 2009).<br />

Mit Beschluss über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 war ein Finanzmittelüberschuss in Höhe<br />

von 1.322.399 EUR geplant. Durch die Rückzahlung/Tilgung eines Festbetragskassenkredits in<br />

Höhe von 3,5 Mio. EUR und anderer kleinerer Abweichungen gegenüber der Ursprungsplanung<br />

entstand zum <strong>Jahresabschluss</strong> ein Finanzmittelfehlbetrag von 1.252.303,14 EUR.<br />

Das Ergebnis 2009 zeigt erneut auf, dass die Gemeinde in hohem Maße von kaum zu beeinflussenden<br />

Faktoren wie der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und<br />

den entsprechenden Wirkungen im Kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisung, Kreis-<br />

/Schulumlage) abhängig ist. Zudem besteht bei der Gemeinde als letztem Glied in der Kette<br />

staatlichen Handelns eine hohe Abhängigkeit von Gesetzen und Verordnungen des Bundes und<br />

des Landes Hessen, die auf Umfang, Inhalt und Ausführung von Aufgaben der Gemeinde Einfluss<br />

nehmen, zumeist aber nicht für eine adäquate Finanzierung sorgen. Diese Umstände stellen<br />

nach wie vor ein hohes Risiko der gemeindlichen Haushaltswirtschaft dar.<br />

48


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Die in vielen Bereichen gemeindlicher Aufgabenerfüllung geforderten Investitionen, vor allem im<br />

Bereich der Infrastruktur (Straßen, Hallen usw.), verursachen Folgekosten, die zumeist nicht<br />

durch kostendeckende Gebühren aufgefangen werden können.<br />

Dass die Gemeinde strukturell unterfinanziert ist zeigt ein Blick auf die freiwilligen Aufgaben –<br />

selbst ein kompletter Verzicht hierauf bedeutet bei durchschnittlichem Gewerbesteueraufkommen,<br />

dass die Gemeinde einen Fehlbetrag ausweisen müsste.<br />

Es bleibt grundsätzlich dabei, dass die Gemeinde bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit<br />

regelmäßig als „finanzschwach“ eingestuft wird. Dies erschwert auf Dauer die stetige<br />

Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben, für die eine umfangreiche Infrastruktur vorgehalten,<br />

unterhalten und immer wieder erneuert werden muss. Diese Infrastruktur, das Angebot an vielfältigen<br />

freiwilligen Leistungen und die über die Jahre gewachsenen und sich verfestigenden<br />

Ansprüche der Einwohner an die Fülle und die Qualität der von der Gemeinde wahrzunehmenden<br />

Aufgaben und Angebote bergen das Risiko, dass bei unveränderten oder sich gar verschlechternden<br />

Rahmenbedingungen Einschnitte in Umfang und Qualität der gemeindlichen Angebote<br />

unvermeidlich werden.<br />

6 <strong>Beteiligungsbericht</strong><br />

6.1 Vorbemerkung<br />

Kommunales Handeln spielt sich nicht nur in der reinen Kernverwaltung, also im Rathaus, sondern<br />

auch durch Auslagerung von Aufgaben in Eigenbetriebe und Beteiligung der Gemeinde an<br />

Zweckverbänden, Gesellschaften und anderen Organisationsformen ab. Solche Organisationsformen<br />

außerhalb der Kernverwaltung werden gewählt, um spezielle Aufgaben wahrzunehmen<br />

und eine gesonderte Betrachtung (Wirtschaftsführung, Gebührenkalkulation, <strong>Jahresabschluss</strong><br />

usw.) zu ermöglichen.<br />

Mit der Vorlage eines jährlichen <strong>Beteiligungsbericht</strong>es möchte der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung<br />

einen jeweils aktualisierten Überblick über die Beteiligungen der Gemeinde<br />

geben und damit eine entsprechende Transparenz gewährleisten. Erstmals erfolgte die Vorlage<br />

eines <strong>Beteiligungsbericht</strong>es für das Jahr 2001 im Frühjahr 2002. Der Bericht gliedert die Beteiligungen<br />

auf nach<br />

Eigenbetrieben<br />

Zweckverbänden<br />

Wasser- und Bodenverbänden<br />

Genossenschaften<br />

Kapitalgesellschaften<br />

Unberücksichtigt bleiben in diesem Bericht einfache Mitgliedschaften in Verbänden, Vereinen<br />

und Wohlfahrtsorganisationen.<br />

49


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Mit der Neufassung der HGO vom 07.03.2005, die ab 01.04.2005 in Kraft getreten ist, wurde<br />

den Gemeinden mit § 123 a HGO die Pflicht auferlegt, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen<br />

an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht<br />

sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mindestens über den fünften<br />

Teil der Anteile verfügt (20 %). Gem. § 123 a Abs. 2 HGO soll der <strong>Beteiligungsbericht</strong> mindestens<br />

Angaben enthalten über<br />

1. den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe<br />

und die Beteiligungen des Unternehmens,<br />

2. den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen,<br />

3. die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Ertragslage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen<br />

und -entnahmen durch die Gemeinde und die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft,<br />

die Kreditaufnahmen, die von der Gemeinde gewährten Sicherheiten,<br />

4. das Vorliegen der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 für das Unternehmen.<br />

Die entsprechenden Angaben gem. § 123 a HGO sind in diesem Bericht enthalten.<br />

6.2 Beteiligungssituation im Berichtsjahr 2009<br />

1. Eigenbetriebe/Sondervermögen<br />

Gem. § 115 Abs. 1 HGO sind Sondervermögen u. a. „wirtschaftliche Unternehmen ohne eigene<br />

Rechtspersönlichkeit, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden.“<br />

Die Gemeinde führt ihre wirtschaftlichen Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit als Eigenbetriebe<br />

nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes). Einrichtungen, die als Hilfsbetriebe<br />

ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde dienen (z. B. Bauhof), können<br />

gem. § 121 Abs. 2 HGO ebenfalls nach den Vorschriften über die Eigenbetriebe geführt<br />

werden. Der Eigenbetrieb führt seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten<br />

Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung (§ 20 EigBG).<br />

Eigenbetrieb Stammkapital *<br />

Kommunale Wohnungsgesellschaft (KWG) 1.050.000,00 EUR<br />

Servicebetrieb Bauhof (SBB)<br />

260.000,00 EUR<br />

Summe<br />

1.310.000,00 EUR<br />

*Die jeweilige Höhe des Stammkapitals wurde im Zuge der Euro-Umstellung zum 01.01.2002<br />

durch Satzungsänderungen auf die o. g. Beträge gerundet.<br />

Zuletzt erzielten die Eigenbetriebe ausweislich ihrer Bilanzen folgende Ergebnisse beim <strong>Jahresabschluss</strong>:<br />

2009<br />

2008<br />

2007<br />

2006<br />

2005<br />

Eigenbetrieb<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

KWG -334.687,06 -66.122,12 332.610,50 1.801,37 -288.414,53<br />

SBB 99.610,97 -31.183,02 -68.369,98 -66.332,42 -30.624,92<br />

50


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Hinsichtlich einer genaueren Betrachtung wird auf die Wirtschaftspläne und die Jahresabschlüsse<br />

der Eigenbetriebe verwiesen, die jährlich Gegenstand der Beratungen der gemeindlichen<br />

Gremien sind.<br />

2. Zweckverbände<br />

Zweckverbände sind rechtlich selbständige juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei der<br />

sich mehrere Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise) zur Erfüllung einer Aufgabe nach<br />

dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) zusammenschließen.<br />

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat der Zweckverband die entsprechenden Statusrechte:<br />

Rechts-, Geschäfts- und Parteifähigkeit; die Dienstherrnfähigkeit (also das Recht, Beamte zu<br />

ernennen und anzustellen) ist ihm nach § 17 Abs. 2 KGG ausdrücklich zugestanden.<br />

Der Zweckverband hat nach § 6 Abs. 2 KGG das Recht auf Selbstverwaltung. Es beinhaltet die<br />

Befugnis, die auf ihn delegierten Aufgaben durch selbstbestellte Organe in eigener Verantwortung<br />

zu erledigen und die innere Ordnung des Verbandes (Verfassung, Verwaltung) durch Verbandssatzung<br />

selbst zu bestimmen. Gesetzlich vorgeschriebene Organe sind der Verbandsvorstand<br />

und die Verbandsversammlung. Daneben kann die Verbandssatzung fakultativ weitere<br />

Organe vorsehen.<br />

Zweckverbände Aufgaben Finanzierungsanteil<br />

ASM - Abwasser- und Servicebetrieb<br />

Mainspitze<br />

ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum<br />

Hessen*<br />

Riedwerke Kreis Groß-Gerau<br />

Abwassersammlung und -<br />

reinigung<br />

Informations- und kommunikationstechnische<br />

Hard- und Software bereitstellen<br />

usw.<br />

ÖPNV, Wasserversorgung,<br />

Abfallbeseitigung<br />

Stammeinlage 28.511,60 EUR.<br />

Ansonsten eigene Beitrags- und<br />

Gebührenhoheit des ASM<br />

Leistungsentgelte, Umlage für<br />

Verlustausgleich<br />

Einmalige Investitionsumlage<br />

22.640 EUR; im übrigen Umlagefinanzierung<br />

*Körperschaft des öff. Rechts gem. DV-Verbundsgesetz; die Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />

(KGG) finden analog Anwendung; Rechtsnachfolger des KGRZ KIV in Hessen.<br />

3. Wasser- und Bodenverbände<br />

Wasser- und Bodenverbände nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) sind Körperschaften des<br />

öffentlichen Rechts, aber keine Gebietskörperschaften. Wasser- und Bodenverbände haben die<br />

Dienstherrnfähigkeit. Ihre Aufgaben sind in § 2 WVG detailliert beschrieben und liegen im Bereich<br />

Unterhaltung, Schutz und Pflege von Gewässern und von Anlagen an und in Gewässern,<br />

technischen Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers usw.<br />

Der Wasser- und Bodenverband regelt seine Rechtsverhältnisse durch eine Verbandssatzung.<br />

Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand. Der Wasserund<br />

Bodenverband finanziert sich aus Verbandsbeiträgen seiner Mitglieder.<br />

51


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> ist neben 18 weiteren Kommunen Mitglied im Wasserverband<br />

Schwarzbachgebiet-Ried mit Sitz Groß-Gerau. Der Beitragsanteil beträgt 0,093 %; für<br />

2009 beträgt der Beitrag insgesamt 1.134,36 EUR.<br />

4. Genossenschaften<br />

Die Genossenschaft i. S. d. Genossenschaftsgesetzes (GenG) ist eine Gesellschaft mit nicht geschlossener<br />

Mitgliederzahl (mindestens 7), welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft<br />

ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt, ohne dass diese<br />

persönlich für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften (§ 1 GenG). Die Genossenschaft<br />

ist eine juristische Person, wodurch den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft haftet.<br />

Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Organe der Genossenschaft sind der Vorstand<br />

(Geschäftsführung und Vertretung), der Aufsichtsrat (Kontrolle des Vorstandes) und die Generalversammlung.<br />

Genossenschaften<br />

Anzahl Anteile<br />

Wert der Anteile<br />

31.12.2009<br />

Volksbank Mainspitze eG 12 1.200,00 EUR<br />

Volksbank Mainz eG 6 900,00 EUR<br />

Baugenossenschaft Mainspitze eG 288 59.040,00 EUR<br />

Baugenossenschaft Ried eG 10 3.500,00 EUR<br />

* = Glättung im Zuge der Euro-Umstellung<br />

5. Kapitalgesellschaften<br />

Eine Gesellschaft ist ein vertraglicher Zusammenschluss von mehreren Personen, der eine Organisation<br />

zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks schafft (§ 705 BGB). Grundsätzlich lassen<br />

sich Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal<br />

ist der Haftungsumfang gegenüber den Gläubigern. Bei Personengesellschaften ist die<br />

persönliche Haftung ein Wesensmerkmal, bei Kapitalgesellschaften haftet dagegen nur das Gesellschaftsvermögen<br />

der juristischen Person.<br />

Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sind juristische<br />

Personen des privaten Rechts. Deren Verfassung richtet sich nach dem Aktien- bzw. dem<br />

GmbH-Gesetz. Kapitalgesellschaften sind mit einem Mindestkapital (GmbH 25.000 EUR, AG<br />

50.000 EUR) auszustatten.<br />

Die Organe der GmbH sind der/die Geschäftsführer (Geschäftsführung und Vertretung), die Gesellschafterversammlung<br />

als beschließendes Organ der GmbH und ggf. ein Aufsichtsrat (als<br />

Kontrollorgan der Geschäftsführung). Die Organe der AG sind der Vorstand (Geschäftsführung<br />

und Vertretung), die Hauptversammlung als beschließendes Organ der AG sowie ein Aufsichtsrat<br />

als Kontrollorgan des Vorstandes. Die Gesellschafter sind an der AG mit Einlagen auf das in<br />

52


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

zu haften.<br />

Gesellschaften Gesellschaftsanteile Wert der Anteile<br />

31.12.2009<br />

Wohnbau Mainspitze GmbH Stammeinlage 51.129,19 EUR<br />

Regionalpark Rhein-Main<br />

Südwest GmbH Stammeinlage 5.112,92 EUR<br />

Technologie-, Innovations- und Gründer/-innenzentrum<br />

(TIGZ) GmbH Stammeinlage 6.180,00 EUR<br />

Fraport AG<br />

1 Aktie<br />

(Kurswert bei Ankauf)<br />

53,78 EUR<br />

Kulturregion FrankfurtRheinMain<br />

gGmbH Stammeinlage 150,00<br />

Bei der TIGZ GmbH wurde in 2009 der Nennbetrag des Geschäftsanteils per Bareinlage um<br />

44,50 Euro auf 6.180 Euro erhöht.<br />

Nachfolgend werden die im § 123 a HGO geforderten Angaben über die Beteiligung der Gemeinde<br />

an der Wohnbau Mainspitze GmbH gemacht; dies ist das einzige Unternehmen in einer<br />

Rechtsform des Privatrechts, an dem die Gemeinde mit mindestens 20 % beteiligt ist.<br />

<strong>Beteiligungsbericht</strong> gem. § 123 a HGO für die Wohnbau Mainspitze GmbH<br />

Gegenstand des Unternehmens gem. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.1991:<br />

(1) Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und<br />

Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle<br />

im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben<br />

übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte<br />

ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten,<br />

soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen<br />

zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.<br />

(2) Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck<br />

mittelbar oder unmittelbar dienlich sind.<br />

(3) Die Gesellschaft bedarf der Genehmigung gem. § 34 c Gewerbeordnung. Ansonsten führt<br />

sie keine Geschäfte aus, die einer besonderen staatlichen oder behördlichen Genehmigung<br />

bedürfen.<br />

53


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Beteiligungsverhältnisse:<br />

An der Wohnbau Mainspitze GmbH sind<br />

• die Volksbank Mainspitze eG<br />

• die Gemeinnützige Baugenossenschaft Mainspitze eG<br />

• die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

zu je einem Drittel als Gesellschafter beteiligt. Das Stammkapital beträgt 153.387,56 EUR.<br />

Besetzung der Organe in 2009:<br />

Aufsichtsrat<br />

• Gerhard Hang (Vorsitzender)<br />

• Richard von Neumann (stv. Vorsitzender)<br />

• Jürgen Köhler<br />

• Horst Euler<br />

Geschäftsführung<br />

• Norbert Kühn, Fachwirt<br />

Beteiligungen der Wohnbau Mainspitze GmbH:<br />

Die Wohnbau Mainspitze GmbH hielt im Jahr 2009 keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.<br />

Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen:<br />

Durch ihre Betreuungs-, Bewirtschaftungs- und Bauträgertätigkeit erfüllt die Wohnbau Mainspitze<br />

GmbH durch unterschiedliche Maßnahmen insbesondere den öffentlichen Zweck der Bereitstellung<br />

von Wohnraum für breite Schichten in der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>.<br />

Grundzüge des Geschäftsverlaufs, Ertragslage usw.<br />

Das laufende Geschäft der Wohnbau Mainspitze GmbH im Jahr 2009 schließt nach der Gewinn-<br />

und Verlustrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 307.590,89 EUR ab.<br />

Auszug aus dem Lagebericht 2009:<br />

„Den Umsatzerlösen aus der Hausbewirtschaftung stehen insbesondere die mit den Leerständen<br />

verbundenen Erlösschmälerungen sowie die Abschreibungen des Grundvermögens mit 4 % gegenüber,<br />

so dass sich für diesen Unternehmenssektor ein negatives Ergebnis in Höhe von T€<br />

54,2 ergibt.<br />

54


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Umsatzerlöse ergeben sich im Bereich der Betreuungstätigkeit durch den Abschluss bzw. die<br />

Abrechnung von Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Hier wurde ein positives<br />

Ergebnis in Höhe von 1,4 € erwirtschaftet.<br />

Die letzte Wohnung der im Jahre 2007 fertiggestellten Baumaßnahme von 28 Eigentumswohnungen<br />

Anne-Frank-Straße 9/11 konnte im Jahre 2009 veräußert werden. Im Dezember wurde<br />

mit dem Bau der 7 Passivhäuser in der Münchener Straße begonnen. Die Fertigstellung ist für<br />

Winter 2010 vorgesehen, sodass für das Jahr 2009 für diese Baumaßnahme keine Umsatzerlöse<br />

aus dem Verkauf erzielt werden. Unter Berücksichtigung der Aufwendungen hierfür sowie für die<br />

Planung und Vorabwicklung weiterer Neubaumaßnahmen wurde in diesem Bereich ein negatives<br />

Ergebnis in Höhe von T€ 114,9 erzielt.<br />

Den Umsatzerlösen aus den Bereichen Hausbewirtschaftung, Betreuungstätigkeit und dem Verkauf<br />

von Grundstücken stehen Aufwendungen hierfür und nicht zuordnungsfähige Fixkosten des<br />

allgemeinen Geschäftsbetriebs in Höhe von T€ 145,7 gegenüber. Unter Berücksichtigung dieser<br />

Aufwendungen ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 307.590,89.“<br />

Es erfolgten keine Kapitalzuführungen oder -entnahmen durch die Gemeinde. Die Gemeinde<br />

gewährte keine Sicherheiten.<br />

Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 121 Abs. 1 HGO für das Unternehmen:<br />

§ 121 Abs. 1 HGO:<br />

(1) Die Gemeinde darf sich wirtschaftlich betätigen, wenn<br />

1. der öffentliche Zweck die Betätigung rechtfertigt,<br />

2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit<br />

der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und<br />

3. der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird<br />

oder erfüllt werden kann.<br />

Soweit Tätigkeiten vor dem 1. April 2004 ausgeübt wurden, sind sie ohne die in Satz 1 Nr. 3<br />

genannten Einschränkungen zulässig.<br />

Satz 2 gilt für die Wohnbau Mainspitze GmbH, da deren Betätigung seit 1991 ausgeübt wird.<br />

Nach wie vor rechtfertigt die im Gesellschaftsvertrag geregelte Betätigung der Wohnbau Mainspitze<br />

GmbH den öffentlichen Zweck der Bereitstellung von Wohnraum für breite Schichten der<br />

Bevölkerung in <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong>. Diese Betätigung steht in einem angemessenen Verhältnis<br />

zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf. Durch die geplante<br />

55


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Ausweisung weiterer Baugebiete in der Gemeinde ist Potential für eine künftige Bauträgertätigkeit<br />

der Wohnbau Mainspitze GmbH vorhanden.<br />

6.3 Risikoeinschätzung<br />

Eigenbetriebe<br />

Die kommunalen Eigenbetriebe als rechtlich unselbständige Sondervermögen wirtschaften zunächst<br />

unabhängig vom kommunalen Haushaltsplan mit eigenen Wirtschaftsplänen. Nach dem<br />

Eigenbetriebsgesetz ist die Kommune jedoch verpflichtet, einen entstandenen Verlust spätestens<br />

nach 5 Jahren aus dem kommunalen Haushalt auszugleichen, sofern dieser nicht mit Gewinnen<br />

verrechnet oder aus Rücklagen ausgeglichen werden kann (§ 11 Abs. 6 EigBG).<br />

Der Eigenbetrieb KWG, der seit 1991 besteht, verfügt über stabile Umsatzerlöse aus der<br />

Hausbewirtschaftung (im Jahr 2009 waren dies 4.266,7 T€). Eine Verlustübernahme aus dem<br />

Gemeindehaushalt war bisher nicht notwendig. Der Verkehrswert des Anlagevermögens der<br />

KWG übersteigt die Verbindlichkeiten deutlich und könnte im Zweifelsfalle am Markt auch erzielt<br />

werden. Ein Risiko ist beim Eigenbetrieb KWG somit nicht zu sehen.<br />

Auch beim Eigenbetrieb SBB, der seit seiner Gründung zum 01.01.1999 planmäßige Verluste<br />

aufwies, konnten die Jahresabschlüsse bis 2004 letztlich positiv gestaltet werden. Das Jahr<br />

2009 schließt mit einem Jahresüberschuss von 99.610,97 EUR ab.<br />

Der SBB, der als Hilfsbetrieb der Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde dient (z. B. bei Grünpflege,<br />

Straßenunterhaltung, Transport- und Reparaturleistungen), steht bei diesen Leistungen<br />

für den Auftraggeber Gemeinde im Wettbewerb zu privaten Anbietern. Hier liegt ein gewisses<br />

Risiko, denn die Preisgestaltung des SBB muss sich diesem Wettbewerb anpassen und darin<br />

bestehen. Sofern Leistungen an private Dritte vergeben werden, weil deren Konditionen für die<br />

Gemeinde wirtschaftlicher sind, stellt sich naturgemäß die Frage nach der Auslastung der Kapazitäten<br />

und der Kosten des Eigenbetriebs SBB.<br />

Bisher gelang es dem Eigenbetrieb SBB, ggf. durch eine flexible Personalplanung (z. B. Nichtbesetzung<br />

freiwerdender Stellen) hierauf zu reagieren.<br />

Zudem unterhält der Eigenbetrieb SBB seit 2008 einen steuerlichen Betrieb gewerblicher Art<br />

(BgA), um in Schwachlastzeiten zur Auslastung vorhandener Kapazitäten auch Aufträge für private<br />

Dritte ausführen zu können.<br />

Zweckverbände<br />

Der Zweckverband ASM - Abwasser- und Servicebetrieb Mainspitze als juristische Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechts wurde von den beiden Kommunen <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> und<br />

Bischofsheim gegründet. Seit der Umstrukturierung 1997 im Zuge des Konzeptes „Abwasser<br />

2000“ führt der ASM seine Haushaltswirtschaft nach den Regeln des Eigenbetriebsrechts und<br />

wendet die kaufmännische doppelte Buchführung an. Mit der Umstrukturierung und der Über-<br />

56


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

nahme der gemeindlichen Aufgaben der Abwasserbeseitigung erhielt der ASM auch die Beitragsund<br />

Gebührenhoheit.<br />

Der ASM arbeitet kostendeckend; Nachschüsse der Verbandsgemeinden (z. B. durch zusätzliche<br />

Umlagen) sind bisher nicht erforderlich. Durch die Beitrags- und Gebührenhoheit ist ein finanzielles<br />

Risiko beim ASM nicht erkennbar.<br />

Für die Mitgliedschaft in der Körperschaft des öffentlichen Rechts ekom21 – Kommunales<br />

Gebietsrechenzentrum Hessen zahlt die Gemeinde Leistungsentgelte gemäß Entgeltverzeichnis<br />

für die von der ekom21 in Anspruch genommenen Leistungen. Zusätzlich muss die<br />

Gemeinde über mehrere Jahre einen nicht unerheblichen Betrag als Umlage zum Verlustausgleich<br />

entrichten, der u. a. aus Pensionsverpflichtungen herrührt. Für das Jahr 2009 wurden<br />

letztmalig 11.185,53 EUR fällig. Die ekom21 steht als EDV-Anbieter im Wettbewerb mit privaten<br />

Anbietern. Der Konkurrenzkampf und die Streichung der Landeszuwendungen hat bereits in den<br />

letzten Jahren zu erheblichen strukturellen Veränderungen (Zusammenschluss der KGRZen<br />

Frankfurt, Darmstadt und Gießen zur KIV in Hessen, Gründung der Tochtergesellschaft „ekom21<br />

GmbH“ gemeinsam mit dem KGRZ Kassel), zu Personaleinsparungen und dem Versuch, Kosten<br />

zu reduzieren, geführt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Nach § 2 Abs. 10 der Kooperationsvereinbarung<br />

der KIV in Hessen mit dem KGRZ Kassel zur Gründung der „ekom 21<br />

GmbH“ verbürgen sich die KGRZ für Kredite des Gemeinschaftsunternehmens. Das der „ekom21<br />

GmbH“ gewährten Gesellschafterdarlehen in Höhe von 6,5 Mio. EUR wurde 2008 in voller Höhe<br />

zurück gezahlt. Eine darüber hinaus gehende Nachschusspflicht der Gesellschafter ist im Gesellschaftsvertrag<br />

der „ekom 21 GmbH“ nicht vorgesehen. Die Kündigung der Mitgliedschaft beim<br />

ekom21 Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen bedarf einer Mehrheit von 2/3 der satzungsgemäßen<br />

Stimmenzahl der Verbandsversammlung und ist nicht nur deshalb, sondern auch<br />

aus finanziellen Erwägungen der verbleibenden Mitglieder, nur schwer vorstellbar. Der Jahresüberschuss<br />

des KGRZ KIV in Hessen für das Jahr 2009 betrug 1.351.908,88 EUR (ohne interne<br />

Verrechnungen).<br />

Im Zweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau haben sich die Mitglieder Landkreis Groß-<br />

Gerau und alle 14 Städte und Gemeinden des Kreises zusammengeschlossen. Aufgaben sind die<br />

Wasserversorgung, der ÖPNV und die Abfallbeseitigung.<br />

Die Abfallbeseitigung ist eine hoheitliche Aufgabe, für die gem. Satzung des Zweckverbandes<br />

entsprechende kostendeckende öffentlich-rechtliche Gebühren erhoben werden. Die Bereiche<br />

Wasserversorgung und ÖPNV, der inzwischen von der Tochtergesellschaft „Lokale Nahverkehrsgesellschaft<br />

mbH“ (LNVG) organisiert wird, bilden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung<br />

einen steuerlichen Querverbund, in dem die Gewinne aus der Wasserversorgung mit den Verlusten<br />

des ÖPNV verrechnet werden. Die danach verbleibenden Verluste des ÖPNV werden im We-<br />

57


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

ge der Umlagefinanzierung von den Verbandsmitgliedern refinanziert. Für das Jahr 2009 waren<br />

von der Gemeinde hierfür 170.825 EUR zu zahlen.<br />

Ein Risiko besteht somit in der permanenten Verlustsituation des ÖPNV, aber auch in der Anforderung<br />

kostendeckender Gebühren im Bereich Abfallbeseitigung. Hier muss die Gemeinde als<br />

Verbandsmitglied ihr Augenmerk auf möglichst wirtschaftliche Organisation und Arbeitsprozesse<br />

richten, um unnötige Kosten und damit erhöhte Gebühren zu vermeiden.<br />

Wasser- und Bodenverbände<br />

Die Mitgliedschaft im Wasserverband Schwarzbachgebiet-Ried birgt kein wesentliches Risiko.<br />

Die Beitragsanteile werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung angepasst; bei steigenden<br />

Ausgaben des Verbandes für die Unterhaltung von Gewässern einschließlich ihrer Ufer und<br />

Dämme und für die Unterhaltung und den Betrieb der Schöpfwerke, den Kapitaldienst sowie die<br />

Verwaltungskosten steigen die Beitragsanteile. Im Rahmen der Mitgliedschaft hat die Gemeinde<br />

darauf zu achten, dass die von ihr zu zahlenden Beiträge im Rahmen bleiben.<br />

Genossenschaften<br />

Wie oben bereits ausgeführt, haftet die Genossenschaft gegenüber ihren Gläubigern nur mit<br />

dem Vermögen der Genossenschaft; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.<br />

Allerdings sehen die Satzungen eine (beschränkte) Nachschusspflicht der Mitglieder vor.<br />

Bei der Volksbank Mainspitze eG ist die Nachschusspflicht gem. § 40 der Satzung auf einen<br />

Betrag von 250 EUR begrenzt.<br />

Bei der Volksbank Mainz eG besteht aufgrund der Satzung eine Nachschusspflicht begrenzt<br />

auf die Höhe eines Anteils (50 EUR).<br />

Bei der Baugenossenschaft Mainspitze eG ist die Nachschusspflicht gem. Satzung auf die<br />

Haftungssumme von 255,56 EUR begrenzt.<br />

Bei der Baugenossenschaft Ried eG ist die Nachschusspflicht gem. Satzung auf 350 EUR<br />

festgesetzt.<br />

Die jeweiligen Satzungen sehen vor, dass die Geschäftsguthaben der Mitglieder, sofern andere<br />

Mittel (z. B. Rücklagen) nicht vorhanden sind, zur Verlustabdeckung herangezogen werden können.<br />

Solches war bisher nicht der Fall und ist aufgrund der wirtschaftlichen Situation der o. g.<br />

Genossenschaften auch nicht zu erwarten, so dass der Gemeinde ein Risiko hieraus derzeit nicht<br />

erwächst.<br />

Weitergehende Risiken durch die Beteiligung an den genannten Kreditgenossenschaften liegen<br />

nicht vor, da die Einlagen durch eine Sicherungseinrichtung beim Bundesverband der Volks- und<br />

58


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Raiffeisenbanken in voller Höhe abgesichert sind. Eine solche Sicherungseinrichtung existiert für<br />

die Baugenossenschaften nicht.<br />

Gesellschaften<br />

Wie bereits oben ausgeführt, haften Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) gegenüber ihren Gläubigern<br />

grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftskapital, es sei denn, im jeweiligen Gesellschaftsvertrag<br />

wären im Wege der Vertragsfreiheit (inhaltliche Gestaltungsfreiheit) weitergehende Regelungen<br />

vereinbart. Bei den Kapitalgesellschaften, an denen die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<br />

<strong>Gustavsburg</strong> beteiligt ist, sind solche weiterreichenden Nachschuss- oder Haftungspflichten bzw.<br />

-möglichkeiten nur in folgenden Fällen vereinbart:<br />

TIGZ GmbH:<br />

Gem. § 18 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages können die Gesellschafter die Einforderung von<br />

Nachschüssen beschließen, wenn sämtliche Stammeinlagen voll eingezahlt sind. Der Beschluss<br />

erfordert Einstimmigkeit der Vertreter von 100 % des Stammkapitals, mit Ausnahme der Gesellschafter,<br />

die gem. Abs. 3 von einer Nachschussverpflichtung befreit sind (dies betrifft Gesellschafter,<br />

deren Anteil am Stammkapital 24 % nicht übersteigt; <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> hält 6<br />

%). Der Beschluss zur Befreiung von der Nachschusspflicht bedarf einer 2/3-Mehrheit.<br />

Die Nachschusspflicht ist gem. § 18 Abs. 2 auf fünf Jahre beschränkt und mit Höchstbeträgen<br />

versehen. Im Falle der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> ist die Nachschusspflicht auf einen<br />

Betrag von 96.000 DM (49.084,02 EUR) innerhalb von 5 Jahren begrenzt. Mit der Zahlung eines<br />

Nachschusses in Höhe von 14.005,53 EUR im Jahr 2002 ist der Höchstbetrag von der Gemeinde<br />

<strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> binnen der maßgeblichen fünf Jahre (1998 - 2002) erbracht worden.<br />

Gem. Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2002 hat die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<br />

<strong>Gustavsburg</strong> für die Jahre 2003 - 2007 eine Nachschussverpflichtung von nochmals maximal<br />

49.084 EUR übernommen. Im Jahr 2008 wurde die letzte Rate von 9.084,00 EUR von der TIGZ<br />

GmbH gem. Beschluss vom 04.12.2002 angefordert.<br />

Wohnbau Mainspitze GmbH:<br />

Gem. § 22 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung über die Deckung<br />

eines ausgewiesenen Bilanzverlustes zu entscheiden.<br />

Dies beinhaltet die theoretische Möglichkeit, dass die Gesellschafterversammlung von den Gesellschaftern<br />

entsprechende Nachschüsse verlangt, sofern kein Vortrag auf neue Rechnung oder<br />

Ausgleich aus Rücklagen erfolgt. Solche Nachschüsse wurden bisher nicht fällig; umgekehrt hat<br />

die Beteiligung der Gemeinde an der Wohnbau Mainspitze GmbH wiederholt zur Ausschüttung<br />

nicht unerheblicher Dividenden geführt. Insoweit wird auf die Jahresabschlüsse und die entspre-<br />

59


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

chenden Lageberichte der Gesellschaft verwiesen. Beim geprüften <strong>Jahresabschluss</strong> 2009 betrug<br />

der Jahresfehlbetrag 307.590,89 EUR.<br />

Das Risiko der Gemeinde bei den übrigen Gesellschaften beschränkt sich somit auf das eingebrachte<br />

Gesellschaftskapital.<br />

6.4 Ausblick<br />

Der <strong>Beteiligungsbericht</strong> wird jährlich in aktualisierter Form den gemeindlichen Gremien im Rahmen<br />

des <strong>Jahresabschluss</strong>es als Informationsquelle zur Verfügung gestellt. Zudem wird der Bericht<br />

der interessierten Öffentlichkeit auf geeignete Weise (u. a. auf der Internetseite der Gemeinde)<br />

zugänglich gemacht und die Einsichtnahme ermöglicht (siehe hierzu auch § 123 a<br />

HGO).<br />

7 Bericht zur Personalwirtschaft<br />

Einmal jährlich berichtet das Sachgebiet Personalmanagement über die im vergangenen Jahr<br />

getätigten personalwirtschaftlichen Maßnahmen innerhalb der Gemeindeverwaltung <strong>Ginsheim</strong>-<br />

<strong>Gustavsburg</strong>. Zuletzt erfolgte ein Bericht Ende September 2008. Die folgenden Ausführungen<br />

beziehen sich auf die zweite Jahreshälfte 2008 und das Haushaltsjahr 2009.<br />

7.1 Maßnahmen zur Personalkostensenkung<br />

Stellenbewertungen: Die Verfahrensweise aus den Vorjahren wurde in 2008 und 2009 fortgesetzt.<br />

Die Eingruppierung aller Beschäftigten erfolgt konsequent tarifkonform. Im Falle des<br />

Freiwerdens einer Stelle im Verwaltungsbereich wird die Stelle grundsätzlich von 2 externen<br />

Bewertern neu bewertet, bevor die/der neue Stelleninhaber/in die Stelle einnimmt, um ggf. Bewertungsfehler<br />

aus der Vergangenheit zu korrigieren.<br />

Stellenbesetzungssperre: Die Personalkosten konnten bei Ausscheiden von Beschäftigten aus<br />

den Diensten der Gemeinde durch die Einhaltung der Stellenbesetzungssperre (6 Monate), den<br />

Wegfall von Stellen bzw. den Wegfall von Stellenanteilen gesenkt werden. Zuletzt ist eine Teilzeitstelle<br />

im Verwaltungsbereich des Fachbereichs Personal und Soziales mit 20 Wochenstunden<br />

weggefallen.<br />

Reduzierung von Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten der Bürgerbüros wurden durch Beschluss<br />

des Gemeindevorstands reduziert. Dadurch konnte das Gesamt-Wochenstundenvolumen in den<br />

Bürgerbüros um 27 Stunden pro Woche gesenkt werden.<br />

Befristete Arbeitsverträge: Bei Neueinstellungen (in allen Bereichen) werden grundsätzlich zunächst<br />

befristete Arbeitsverträge abgeschlossen, um nach Ablauf von 12 bzw. 24 Monaten neu<br />

entscheiden zu können, ob der entsprechende Bedarf auf Dauer gegeben ist. Dies gilt insbeson-<br />

60


<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

dere für den Sozial- und Erziehungsdienst, da hier die Höhe der Fachkraftstunden in den einzelnen<br />

Einrichtungen abhängig ist von der Nachfragesituation (Anzahl der Gruppen, Betreuungszeiten<br />

usw.). Der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren hat allerdings im Jahr<br />

2009 dazu geführt, dass alle befristeten Verträge im Bereich des Erziehungsdienstes verlängert<br />

wurden.<br />

Personalkostenbudget: Das Personalkostenbudget der gesamten Gemeindeverwaltung ist durch<br />

den Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.05.2007 auf dem Stand des Budgets 2007 festgeschrieben.<br />

Der Beschluss wurde und wird in den Haushaltsjahren 2008 bis 2010 eingehalten.<br />

Neueinstellungen: Die Gemeindevertretung hat zu diesem Thema am 31.05.2007 beschlossen,<br />

dass im Fall frei werdender Stellen zunächst zu prüfen ist, ob die Stelle wegfallen kann. Ist dies<br />

nicht der Fall, so ist eine interne Besetzung vorzunehmen. Darüber hinaus wurde beschlossen,<br />

dass in den Jahren 2007 bis 2010 keine externen Neueinstellungen erfolgen, es sei denn, sie<br />

sind aus Gründen der Qualifikation unabdingbar. Diese Vorgabe wurde konsequent umgesetzt.<br />

Externe Einstellungen wurden seit 2007 nur aus Gründen der Qualifikation vorgenommen (Erzieherinnen<br />

und 1 Ingenieur).<br />

7.2 Maßnahmen zur Steuerung<br />

Die Gemeindevertretung hat am 31.05.2007 beschlossen, dass zukünftig grundsätzlich keine<br />

weiteren Altersteilzeitverträge mehr abgeschlossen werden dürfen, es sei denn, es besteht ein<br />

dringendes dienstliches Interesse am Abschluss eines solchen Vertrags.<br />

Dieser Beschluss wird inzwischen durch die neue tarifliche Regel, dass ab dem 01.01.2010 nur<br />

noch maximal 2,5 % der Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf ein Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnis<br />

haben, ergänzt (zuvor waren es 5%).<br />

Die derzeitige Altersteilzeitquote der Gemeindeverwaltung beträgt – unter Berücksichtigung der<br />

alten tariflichen Regelung – 3,5%. Das bedeutet, dass in absehbarer Zeit keine weiteren Altersteilzeitverträge<br />

mehr abgeschlossen werden.<br />

7.3 Maßnahmen zur Steuerung<br />

Im Berichtszeitraum wurde die Verwaltung teilweise neu geordnet. Aus dem – nach dem Wegfall<br />

der Sozialhilfesachbearbeitung und dem Wegfall der Sozialstation – übrig gebliebenen Teil der<br />

Sozialverwaltung und der Personalabteilung wurde der neue Fachbereich II „Personal und Soziales“<br />

mit einer gleichberechtigten Fachbereichsleiter/innen-Doppelspitze gebildet.<br />

Die Personalabteilung beteiligt sich zur Effizienzsteigerung weiter an der Kennzahlenermittlung<br />

innerhalb eines Personalmanagement-Vergleichsrings der KGSt für Kommunen in Hessen.<br />

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<strong>Jahresabschluss</strong> 2009 der Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

7.4 Fluktuation<br />

Ergänzend ist auszuführen, dass die Fluktuation, die als Abgangs- bzw. Austauschrate von Arbeitnehmer/innen<br />

einen Indikator für die betriebliche Zufriedenheit mit Arbeitsinhalten, Arbeitszeiten,<br />

Entlohnung und dergleichen darstellt, im Berichtszeitraum den Wert „0“ hatte. Das<br />

heißt: Kein/e einzige/r Beschäftigte/r hat die Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong> in 2009 aus eigenem<br />

Antrieb verlassen.<br />

Gemeinde <strong>Ginsheim</strong>-<strong>Gustavsburg</strong><br />

Gemeindevorstand<br />

(Richard von Neumann)<br />

Bürgermeister<br />

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