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Studienordnung - Geographisches Institut der Universität Bonn

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Die Prüfungen werden in <strong>der</strong> Regel von einer Prüferin o<strong>der</strong> einem Prüfer in Gegenwart<br />

einer sachkundigen Beisitzerin o<strong>der</strong> eines sachkundigen Beisitzers o<strong>der</strong> in Ausnahmefällen<br />

von zwei Prüferinnen o<strong>der</strong> Prüfern (Kollegialprüfung) abgenommen.<br />

Die Prüfungsdauer beträgt im Fach Geographie 40 bis 45 Minuten, in den Nebenfächern<br />

je 25 bis 35 Minuten. Der Prüfungsablauf ist zu protokollieren, die Bewertung ist<br />

schriftlich zu begründen.<br />

(12) Die Klausurarbeit und die mündlichen Prüfungen werden als erste Prüfungsleistungen<br />

erbracht und sollen spätestens fünf Monate nach <strong>der</strong> Zulassung zur Diplomprüfung<br />

beendet sein.<br />

(13) Die Diplomarbeit ist als letzte Prüfungsleistung zu erbringen. Die Ausgabe des<br />

Themas <strong>der</strong> Diplomarbeit erfolgt spätestens drei Monate nach <strong>der</strong> letzten mündlichen<br />

Prüfung über die Vorsitzende o<strong>der</strong> den Vorsitzenden des Diplom- Prüfungsausschusses.<br />

Durch die Diplomarbeit soll <strong>der</strong> Nachweis erbracht werden, daß <strong>der</strong> Prüfling in <strong>der</strong> Lage<br />

ist, eine geographische Fragestellung zu erkennen und selbständig innerhalb einer<br />

vorgegebenen Frist nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten, einer Lösung zuzuführen<br />

und diese angemessen darzustellen.<br />

Dazu müssen das Thema und die Aufgabenstellung so beschaffen sein, daß die Diplomarbeit<br />

in <strong>der</strong> vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann.<br />

(14) Einzelheiten <strong>der</strong> Diplom-Prüfung, insbeson<strong>der</strong>e Inhalte, Fristen, Bewertung <strong>der</strong><br />

Prüfungsleistungen, Wie<strong>der</strong>holungsmöglichkeiten, Zeugnis und Diplom sind in §§ 16<br />

bis 25 DPO geregelt.<br />

§ 14<br />

Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen<br />

Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen ist in § 7 DPO<br />

geregelt.<br />

§ 15<br />

Studienberatung<br />

Zu Fragen <strong>der</strong> Gestaltung des Fachstudiums einschließlich <strong>der</strong> Vorbereitung auf die<br />

einzelnen Prüfungen wird eine studienbegleitende Fachberatung durch jede bzw. jeden<br />

an Forschung und Lehre beteiligte Dozentin o<strong>der</strong> beteiligten Dozenten angeboten.<br />

Zur Vorbereitung auf die Diplomprüfung wird dringend empfohlen, engen Kontakt mit<br />

den gewählten Prüferinnen o<strong>der</strong> Prüfern zu halten und entsprechend angebotene Veranstaltungen<br />

(Diplomanden-Kolloquien) zu besuchen.<br />

In Prüfungsangelegenheiten ist die Rücksprache mit <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Vorsitzenden des<br />

Diplom-Prüfungsausschusses Geographie bzw. <strong>der</strong> Leiterin o<strong>der</strong> dem Leiter <strong>der</strong> Ge-

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