Studienordnung - Geographisches Institut der Universität Bonn
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Die Prüfungen werden in <strong>der</strong> Regel von einer Prüferin o<strong>der</strong> einem Prüfer in Gegenwart<br />
einer sachkundigen Beisitzerin o<strong>der</strong> eines sachkundigen Beisitzers o<strong>der</strong> in Ausnahmefällen<br />
von zwei Prüferinnen o<strong>der</strong> Prüfern (Kollegialprüfung) abgenommen.<br />
Die Prüfungsdauer beträgt im Fach Geographie 40 bis 45 Minuten, in den Nebenfächern<br />
je 25 bis 35 Minuten. Der Prüfungsablauf ist zu protokollieren, die Bewertung ist<br />
schriftlich zu begründen.<br />
(12) Die Klausurarbeit und die mündlichen Prüfungen werden als erste Prüfungsleistungen<br />
erbracht und sollen spätestens fünf Monate nach <strong>der</strong> Zulassung zur Diplomprüfung<br />
beendet sein.<br />
(13) Die Diplomarbeit ist als letzte Prüfungsleistung zu erbringen. Die Ausgabe des<br />
Themas <strong>der</strong> Diplomarbeit erfolgt spätestens drei Monate nach <strong>der</strong> letzten mündlichen<br />
Prüfung über die Vorsitzende o<strong>der</strong> den Vorsitzenden des Diplom- Prüfungsausschusses.<br />
Durch die Diplomarbeit soll <strong>der</strong> Nachweis erbracht werden, daß <strong>der</strong> Prüfling in <strong>der</strong> Lage<br />
ist, eine geographische Fragestellung zu erkennen und selbständig innerhalb einer<br />
vorgegebenen Frist nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten, einer Lösung zuzuführen<br />
und diese angemessen darzustellen.<br />
Dazu müssen das Thema und die Aufgabenstellung so beschaffen sein, daß die Diplomarbeit<br />
in <strong>der</strong> vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann.<br />
(14) Einzelheiten <strong>der</strong> Diplom-Prüfung, insbeson<strong>der</strong>e Inhalte, Fristen, Bewertung <strong>der</strong><br />
Prüfungsleistungen, Wie<strong>der</strong>holungsmöglichkeiten, Zeugnis und Diplom sind in §§ 16<br />
bis 25 DPO geregelt.<br />
§ 14<br />
Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen<br />
Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen ist in § 7 DPO<br />
geregelt.<br />
§ 15<br />
Studienberatung<br />
Zu Fragen <strong>der</strong> Gestaltung des Fachstudiums einschließlich <strong>der</strong> Vorbereitung auf die<br />
einzelnen Prüfungen wird eine studienbegleitende Fachberatung durch jede bzw. jeden<br />
an Forschung und Lehre beteiligte Dozentin o<strong>der</strong> beteiligten Dozenten angeboten.<br />
Zur Vorbereitung auf die Diplomprüfung wird dringend empfohlen, engen Kontakt mit<br />
den gewählten Prüferinnen o<strong>der</strong> Prüfern zu halten und entsprechend angebotene Veranstaltungen<br />
(Diplomanden-Kolloquien) zu besuchen.<br />
In Prüfungsangelegenheiten ist die Rücksprache mit <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Vorsitzenden des<br />
Diplom-Prüfungsausschusses Geographie bzw. <strong>der</strong> Leiterin o<strong>der</strong> dem Leiter <strong>der</strong> Ge-