an der alten brauerei - Gerl Immobilien
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aubeschreibung<br />
Sonstiges<br />
Alle Anschlusskosten für Strom, Wasser, Gas und K<strong>an</strong>al sind im Kaufpreis enth<strong>alten</strong>.<br />
Die Grundlage für die Ausführung bilden die genehmigten Baupläne, die allgemein <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten<br />
Regeln <strong>der</strong> Bautechnik und die bei<strong>der</strong>seits <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nte Baubeschreibung.<br />
Korrekturen bei <strong>der</strong> Grundrissgestaltung o<strong>der</strong> beim Erscheinungsbild <strong>der</strong> Fassaden, die durch<br />
Auflagen <strong>der</strong> Genehmigungsbehörde entstehen können, werden eingearbeitet.<br />
Wünscht <strong>der</strong> Käufer Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Bauausführung o<strong>der</strong> eine geän<strong>der</strong>te, bzw. zusätzliche<br />
Ausstattung, so hat er diese Wünsche rechtzeitig beim Bauherrn bek<strong>an</strong>nt zu geben, damit <strong>der</strong><br />
bautechnische Ablauf gewährleistet bleibt.<br />
Die Zusatzkosten für diese Arbeiten und Materialien sind vom H<strong>an</strong>dwerker zu benennen und<br />
werden nach beidseitiger Genehmigung abgerechnet.<br />
Zudem kommen die Mehrkosten für Umpl<strong>an</strong>ung und Org<strong>an</strong>isationsaufw<strong>an</strong>d für den Architekten<br />
zum Ansatz.<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungs- und Ausführungsart <strong>der</strong> vorgesehenen Baustoffe und Einrichtungen,<br />
soweit diese sich technisch o<strong>der</strong> wirtschaftlich als zweckmäßig o<strong>der</strong> notwendig erweisen und sich<br />
auch nicht wertmin<strong>der</strong>nd auf das Objekt auswirken, bleiben vorbeh<strong>alten</strong>.<br />
Die Möblierung in den Einheiten stellt nur einen unverbindlichen Vorschlag des Architekten dar.<br />
Wartungsfugen und Risse, die keine unmittelbaren Schäden am Gebäude darstellen, sind im<br />
Rahmen üblicher Bauunterhaltungsmaßnahmen zu beseitigen und begründen keinen Gewährleistungs<strong>an</strong>spruch.