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an der alten brauerei - Gerl Immobilien

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aubeschreibung<br />

Sonstiges<br />

Alle Anschlusskosten für Strom, Wasser, Gas und K<strong>an</strong>al sind im Kaufpreis enth<strong>alten</strong>.<br />

Die Grundlage für die Ausführung bilden die genehmigten Baupläne, die allgemein <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten<br />

Regeln <strong>der</strong> Bautechnik und die bei<strong>der</strong>seits <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nte Baubeschreibung.<br />

Korrekturen bei <strong>der</strong> Grundrissgestaltung o<strong>der</strong> beim Erscheinungsbild <strong>der</strong> Fassaden, die durch<br />

Auflagen <strong>der</strong> Genehmigungsbehörde entstehen können, werden eingearbeitet.<br />

Wünscht <strong>der</strong> Käufer Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Bauausführung o<strong>der</strong> eine geän<strong>der</strong>te, bzw. zusätzliche<br />

Ausstattung, so hat er diese Wünsche rechtzeitig beim Bauherrn bek<strong>an</strong>nt zu geben, damit <strong>der</strong><br />

bautechnische Ablauf gewährleistet bleibt.<br />

Die Zusatzkosten für diese Arbeiten und Materialien sind vom H<strong>an</strong>dwerker zu benennen und<br />

werden nach beidseitiger Genehmigung abgerechnet.<br />

Zudem kommen die Mehrkosten für Umpl<strong>an</strong>ung und Org<strong>an</strong>isationsaufw<strong>an</strong>d für den Architekten<br />

zum Ansatz.<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungs- und Ausführungsart <strong>der</strong> vorgesehenen Baustoffe und Einrichtungen,<br />

soweit diese sich technisch o<strong>der</strong> wirtschaftlich als zweckmäßig o<strong>der</strong> notwendig erweisen und sich<br />

auch nicht wertmin<strong>der</strong>nd auf das Objekt auswirken, bleiben vorbeh<strong>alten</strong>.<br />

Die Möblierung in den Einheiten stellt nur einen unverbindlichen Vorschlag des Architekten dar.<br />

Wartungsfugen und Risse, die keine unmittelbaren Schäden am Gebäude darstellen, sind im<br />

Rahmen üblicher Bauunterhaltungsmaßnahmen zu beseitigen und begründen keinen Gewährleistungs<strong>an</strong>spruch.

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