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Stellungnahme nach BImschG - Gesamtantrag\374 - Vastorf

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GEMEINDE VASTORF<br />

Der Gemeindedirektor<br />

Gemeinde <strong>Vastorf</strong>, Schulstraße 2, 21397 Barendorf Konto: 20000063<br />

BLZ: 240 501 10, Sparkasse LG<br />

Verteiler:<br />

Landkreis Lüneburg, FD Bauen<br />

GAA Lüneburg<br />

Gemeindedirektor Dennis Neumann<br />

Telefon: 04137/8008-30<br />

Telefax: 04137/8008-40<br />

E-Mail: dennis.neumann@ostheide.de<br />

Postanschrift:<br />

Gemeinde <strong>Vastorf</strong><br />

Schulstraße 2<br />

21397 Barendorf<br />

Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Mein Zeichen <strong>Vastorf</strong>,<br />

Ne 19. Juni 2012<br />

Genehmigungsverfahren <strong>nach</strong> dem <strong>BImschG</strong><br />

Vorhaben: wesentliche Änderung des Bauschuttrecyclingbetriebes<br />

Stellungname zum Antrag<br />

Antragssteller<br />

Lage<br />

Bauleitplanung<br />

Firma Manzke Besitz GmbH & Co. KG (im folgenden Fa. Manzke genannt)<br />

Industrie- und Gewerbegebiet Volkstorf, 21397 <strong>Vastorf</strong><br />

Flurstücke: Flur 1, 42/2, 49/2, 52/8, 45/16, 42/10<br />

Die betroffenen Grundstücke liegen im Bereich des Industriegebietes. Einen<br />

Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Eine Veränderungssperre besteht<br />

ebenfalls nicht.<br />

Erschließung --<br />

Einvernehmen<br />

Die Gemeinde <strong>Vastorf</strong> erklärt gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ihr<br />

Einvernehmen mit der geplanten Baumaßnahme (näheres auf Seite 2)<br />

-2-<br />

Der Bürgermeister<br />

Telefon (04137) 539<br />

Internet:<br />

www.gemeinde-vastorf.de<br />

Postanschrift:<br />

Gemeinde <strong>Vastorf</strong><br />

Schulstraße 2<br />

21397 Barendorf<br />

E-Mail:<br />

dennis.neumann@ostheide.de<br />

Gemeindebüro:<br />

Gifkendorfer Str. 9<br />

21397 <strong>Vastorf</strong><br />

Telefon (04137) 808587<br />

Sprechzeiten:<br />

<strong>nach</strong> telefonischer<br />

Vereinbarung


-2-<br />

Begründung und Anmerkungen<br />

Einleitung<br />

Der Antrag der Fa. Manzke wurde im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Bau-, Wege- und<br />

Umweltausschusses der Gemeinde <strong>Vastorf</strong> am 06.06.2012 behandelt. Den Ratsmitgliedern wurde im<br />

Rahmen einer gemeinsamen Begehung am 05.06.2012 Gelegenheit zur in Augenscheinnahme gegeben.<br />

Grundsätzlich werden die vorgenommenen Maßnahmen zur Minderung der Immissionen, die durch den<br />

regelmäßigen Betriebsablauf entstehen, begrüßt.<br />

Unter Berücksichtigung der <strong>nach</strong>folgenden Punkte erteilt die Gemeinde <strong>Vastorf</strong> ihr Einvernehmen.<br />

Hauptteil<br />

a) Wall- und Haldenhöhe<br />

Aus den Antragsunterlagen geht hervor, dass die Höhe des Sichtschutzwalles und somit auch<br />

mögliche Halden im nördlichen Bereich 91 mNN betragen sollen. Dies hängt damit zusammen,<br />

dass das Ackerniveau von Süden <strong>nach</strong> Norden ansteigt und somit auf einer Walllänge von ca. 350<br />

m unterschiedliche Höhenwerte erreicht werden. In der Mediationsabschlussvereinbarung wurde<br />

unter Punkt 2 festgelegt, dass „die Halde und der Wall entsprechend den näheren Festlegungen<br />

im Protokoll der 5. Mediationssitzung auf eine Höhe von 89 mNN zu begrenzen und die<br />

Fahrstraße 2,50 m unterhalb des Scheitelpunktes des Walles anzulegen ist.“ Die Gemeinde<br />

<strong>Vastorf</strong> erwartet, dass die Haldenhöhen von 89 mNN nicht überschritten werden. Hierbei ist die<br />

gesamte Walllänge gemeint. Zur geplanten Höhe des Sichtschutzwalls auf 91 mNN bestehen<br />

keine Bedenken.<br />

b) Begrünung<br />

Aus den Antragsunterlagen geht hervor, dass die Fa. Manzke den Wall zunächst im Rahmen einer<br />

Anspritzbegrünung vor Erosion schützen will und zur nächsten Pflanzperiode mit einheimischen<br />

Gehölzen bepflanzen wird. Dies wird von der Gemeinde <strong>Vastorf</strong> positiv betrachtet. Allerdings wird<br />

seitens der Gemeinde <strong>Vastorf</strong> gefordert, einen Bepflanzungsplan aufzustellen aus dem<br />

hervorgeht, welche konkreten Gehölzarten verwendet werden sollen. Es ist darauf zu achten, dass<br />

diese Gehölzarten eine gewisse Filterfunktion einnehmen können. Dieser Bepflanzungsplan sollte<br />

bis Ende dieses Jahres aufgestellt sein und über die Gemeinde <strong>Vastorf</strong> bekannt gemacht werden.<br />

c) Sichtschutzwall<br />

Der Sichtschutzwall ist entsprechend mit Mutterboden anzulegen damit sichergestellt ist, dass die<br />

Begrünungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden können.<br />

d) Es ist sicherzustellen, dass das ankommende Recyclingmaterial befeuchtet angeliefert wird und<br />

dem<strong>nach</strong> auch nur befeuchtet auf die Halden abgekippt wird. Des Weiteren ist darauf zu achten,<br />

dass auch das gelagerte Fertigmaterial feucht gehalten wird.<br />

e) Bei Neuanlegung von Werksstraßen sind staubbindende Materialien zu verwenden.<br />

-3-


-3-<br />

Schlussbemerkung<br />

Die Gemeinde <strong>Vastorf</strong> bittet um Nachricht, inwieweit die vorgelegten Anregungen und<br />

Nebenbestimmungen in die mögliche Genehmigung mit einfließen. Ferner bitte ich um<br />

Übersendung einer Durchschrift des Genehmigungsbescheides.<br />

Abschließend weise ich daraufhin, dass bei der Erstellung des Staubgutachtens lediglich<br />

Mittelwerte betrachtet worden sind. Es sind keine Aussagen getroffen werden, welche<br />

Belastungen für die Anwohner der Straße „Am Waldesrand“ zu erwarten sind, wenn der<br />

ungünstigste Fall eintritt (Windrichtung, Trockenheit). Ferner wurde bei der Erstellung des<br />

Gutachtens alte Wetterdaten (1992-2001) verwendet. Insgesamt bewertet die Gemeinde <strong>Vastorf</strong><br />

dieses Gutachten als kritisch. Es scheint nicht auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort<br />

abzustellen.<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen der Unterzeichner dieses Schreibens gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Neumann<br />

Gemeindedirektor

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