Stellungnahme nach BImschG - Gesamtantrag\374 - Vastorf
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GEMEINDE VASTORF<br />
Der Gemeindedirektor<br />
Gemeinde <strong>Vastorf</strong>, Schulstraße 2, 21397 Barendorf Konto: 20000063<br />
BLZ: 240 501 10, Sparkasse LG<br />
Verteiler:<br />
Landkreis Lüneburg, FD Bauen<br />
GAA Lüneburg<br />
Gemeindedirektor Dennis Neumann<br />
Telefon: 04137/8008-30<br />
Telefax: 04137/8008-40<br />
E-Mail: dennis.neumann@ostheide.de<br />
Postanschrift:<br />
Gemeinde <strong>Vastorf</strong><br />
Schulstraße 2<br />
21397 Barendorf<br />
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Mein Zeichen <strong>Vastorf</strong>,<br />
Ne 19. Juni 2012<br />
Genehmigungsverfahren <strong>nach</strong> dem <strong>BImschG</strong><br />
Vorhaben: wesentliche Änderung des Bauschuttrecyclingbetriebes<br />
Stellungname zum Antrag<br />
Antragssteller<br />
Lage<br />
Bauleitplanung<br />
Firma Manzke Besitz GmbH & Co. KG (im folgenden Fa. Manzke genannt)<br />
Industrie- und Gewerbegebiet Volkstorf, 21397 <strong>Vastorf</strong><br />
Flurstücke: Flur 1, 42/2, 49/2, 52/8, 45/16, 42/10<br />
Die betroffenen Grundstücke liegen im Bereich des Industriegebietes. Einen<br />
Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Eine Veränderungssperre besteht<br />
ebenfalls nicht.<br />
Erschließung --<br />
Einvernehmen<br />
Die Gemeinde <strong>Vastorf</strong> erklärt gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ihr<br />
Einvernehmen mit der geplanten Baumaßnahme (näheres auf Seite 2)<br />
-2-<br />
Der Bürgermeister<br />
Telefon (04137) 539<br />
Internet:<br />
www.gemeinde-vastorf.de<br />
Postanschrift:<br />
Gemeinde <strong>Vastorf</strong><br />
Schulstraße 2<br />
21397 Barendorf<br />
E-Mail:<br />
dennis.neumann@ostheide.de<br />
Gemeindebüro:<br />
Gifkendorfer Str. 9<br />
21397 <strong>Vastorf</strong><br />
Telefon (04137) 808587<br />
Sprechzeiten:<br />
<strong>nach</strong> telefonischer<br />
Vereinbarung
-2-<br />
Begründung und Anmerkungen<br />
Einleitung<br />
Der Antrag der Fa. Manzke wurde im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Bau-, Wege- und<br />
Umweltausschusses der Gemeinde <strong>Vastorf</strong> am 06.06.2012 behandelt. Den Ratsmitgliedern wurde im<br />
Rahmen einer gemeinsamen Begehung am 05.06.2012 Gelegenheit zur in Augenscheinnahme gegeben.<br />
Grundsätzlich werden die vorgenommenen Maßnahmen zur Minderung der Immissionen, die durch den<br />
regelmäßigen Betriebsablauf entstehen, begrüßt.<br />
Unter Berücksichtigung der <strong>nach</strong>folgenden Punkte erteilt die Gemeinde <strong>Vastorf</strong> ihr Einvernehmen.<br />
Hauptteil<br />
a) Wall- und Haldenhöhe<br />
Aus den Antragsunterlagen geht hervor, dass die Höhe des Sichtschutzwalles und somit auch<br />
mögliche Halden im nördlichen Bereich 91 mNN betragen sollen. Dies hängt damit zusammen,<br />
dass das Ackerniveau von Süden <strong>nach</strong> Norden ansteigt und somit auf einer Walllänge von ca. 350<br />
m unterschiedliche Höhenwerte erreicht werden. In der Mediationsabschlussvereinbarung wurde<br />
unter Punkt 2 festgelegt, dass „die Halde und der Wall entsprechend den näheren Festlegungen<br />
im Protokoll der 5. Mediationssitzung auf eine Höhe von 89 mNN zu begrenzen und die<br />
Fahrstraße 2,50 m unterhalb des Scheitelpunktes des Walles anzulegen ist.“ Die Gemeinde<br />
<strong>Vastorf</strong> erwartet, dass die Haldenhöhen von 89 mNN nicht überschritten werden. Hierbei ist die<br />
gesamte Walllänge gemeint. Zur geplanten Höhe des Sichtschutzwalls auf 91 mNN bestehen<br />
keine Bedenken.<br />
b) Begrünung<br />
Aus den Antragsunterlagen geht hervor, dass die Fa. Manzke den Wall zunächst im Rahmen einer<br />
Anspritzbegrünung vor Erosion schützen will und zur nächsten Pflanzperiode mit einheimischen<br />
Gehölzen bepflanzen wird. Dies wird von der Gemeinde <strong>Vastorf</strong> positiv betrachtet. Allerdings wird<br />
seitens der Gemeinde <strong>Vastorf</strong> gefordert, einen Bepflanzungsplan aufzustellen aus dem<br />
hervorgeht, welche konkreten Gehölzarten verwendet werden sollen. Es ist darauf zu achten, dass<br />
diese Gehölzarten eine gewisse Filterfunktion einnehmen können. Dieser Bepflanzungsplan sollte<br />
bis Ende dieses Jahres aufgestellt sein und über die Gemeinde <strong>Vastorf</strong> bekannt gemacht werden.<br />
c) Sichtschutzwall<br />
Der Sichtschutzwall ist entsprechend mit Mutterboden anzulegen damit sichergestellt ist, dass die<br />
Begrünungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden können.<br />
d) Es ist sicherzustellen, dass das ankommende Recyclingmaterial befeuchtet angeliefert wird und<br />
dem<strong>nach</strong> auch nur befeuchtet auf die Halden abgekippt wird. Des Weiteren ist darauf zu achten,<br />
dass auch das gelagerte Fertigmaterial feucht gehalten wird.<br />
e) Bei Neuanlegung von Werksstraßen sind staubbindende Materialien zu verwenden.<br />
-3-
-3-<br />
Schlussbemerkung<br />
Die Gemeinde <strong>Vastorf</strong> bittet um Nachricht, inwieweit die vorgelegten Anregungen und<br />
Nebenbestimmungen in die mögliche Genehmigung mit einfließen. Ferner bitte ich um<br />
Übersendung einer Durchschrift des Genehmigungsbescheides.<br />
Abschließend weise ich daraufhin, dass bei der Erstellung des Staubgutachtens lediglich<br />
Mittelwerte betrachtet worden sind. Es sind keine Aussagen getroffen werden, welche<br />
Belastungen für die Anwohner der Straße „Am Waldesrand“ zu erwarten sind, wenn der<br />
ungünstigste Fall eintritt (Windrichtung, Trockenheit). Ferner wurde bei der Erstellung des<br />
Gutachtens alte Wetterdaten (1992-2001) verwendet. Insgesamt bewertet die Gemeinde <strong>Vastorf</strong><br />
dieses Gutachten als kritisch. Es scheint nicht auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort<br />
abzustellen.<br />
Für weitere Fragen steht Ihnen der Unterzeichner dieses Schreibens gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Neumann<br />
Gemeindedirektor