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und Neugeborenen - GKinD

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Stellungnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

G-5 Gutachten<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur<br />

Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong>


Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Medizinischer Dienst der Spitzenverbände<br />

der Krankenkassen e.V. (MDS)<br />

Lützowstraße 53<br />

D-45141 Essen<br />

Telefon: 0201 8327-0<br />

Telefax: 0201 8327-100<br />

E-Mail:<br />

Internet:<br />

office@mds-ev.de<br />

http://www.mds-ev.org<br />

Titelfoto: MDS Foto-Archiv


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

G-5 Gutachten:<br />

Umsetzung der Vereinbarung über<br />

Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

der Versorgung von Früh- <strong>und</strong><br />

<strong>Neugeborenen</strong><br />

aktualisierte Version Februar 2007<br />

Fachbereich Evidenz-basierte Medizin<br />

Medizinischer Dienst der Spitzenverbände<br />

der Krankenkassen e.V.<br />

3


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

UAutorenU:<br />

Frau Dr. S. Bauer<br />

Gynäkologin, Dipl.-Chemikerin<br />

MDS<br />

Herr PD Dr. P. Schräder<br />

Orthopäde<br />

MDS<br />

Frau Dr. E. Simoes<br />

Gynäkologin, Chirurgin<br />

KCQ<br />

MDK Baden-Württemberg<br />

Frau Dr. I. Bossow<br />

Kinderärztin<br />

MDK Mecklenburg-Vorpommern<br />

Uunter Mitarbeit von:<br />

Herr PD Dr. U. Möller<br />

Gynäkologe<br />

MDK Thüringen<br />

Herr Dipl.-Ing. St. Leusder<br />

MDS<br />

Frau E. Mejri<br />

Dokumenterstellung<br />

4


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

1 Zusammenfassung<br />

Fragestellung: Der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss hat am 20.9.2005 eine Vereinbarung<br />

über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> beschlossen;<br />

diese wurde am 20.12.2005 durch eine Checkliste ergänzt <strong>und</strong> am 17.10.2006<br />

geändert.<br />

Diese Dokumente sollten für mögliche MDK-Prüfungen vor Ort operationalisiert werden.<br />

Vorgehensweise: In einer interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppe mit Vertretern der MDK-<br />

Gemeinschaft, des MDS <strong>und</strong> des KCQ wurden Prüfkriterien für jedes der vier vorgesehenen<br />

perinatologischen Versorgungslevels tabellarisch zusammengestellt. Diese Ausarbeitung<br />

wurde um alle Dokumente ergänzt, die in der Strukturvereinbarung erwähnt werden (z.B.<br />

Instrumente der Qualitätssicherung) oder darauf Bezug nehmen (Konsenspapier sechs medizinischer<br />

Fachgesellschaften zur Strukturvereinbarung). Das NEO-KISS Surveillance-<br />

Protokoll für neonatologische Intensivpatienten des Robert-Koch-Instituts wurde in seiner<br />

aktualisierten Fassung vom 24.01.2007 eingestellt.<br />

Um im Vorfeld eines Prüfauftrages fehlallozierte Abrechnungfälle identifizieren zu können,<br />

wurden die für jedes Versorgungslevel bei richtiger Zuordnung zu erwartenden DRGs benannt.<br />

Eine Aktualisierung entsprechend G-DRG 2007 wurde vorgenommen.<br />

Ergebnis: Das vorliegende G5-Gutachten enthält alle für eine Prüfung relevanten Unterlagen<br />

<strong>und</strong> sollte sich als Arbeitsmappe vor Ort bewähren.<br />

5


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

2 Verzeichnisse<br />

2.1 Inhaltsverzeichnis<br />

1 ZUSAMMENFASSUNG....................................................................................................5<br />

2 VERZEICHNISSE .............................................................................................................6<br />

2.1 INHALTSVERZEICHNIS ...................................................................................................6<br />

2.2 ABKÜRZUNGEN UND BEZEICHNUNGEN...........................................................................7<br />

2.3 TABELLENVERZEICHNIS ................................................................................................9<br />

3 EINLEITUNG (FRAGESTELLUNG / AUFTRAG) ..........................................................10<br />

4 PROBLEMBESCHREIBUNG .........................................................................................12<br />

5 PRÜFKRITERIEN ...........................................................................................................19<br />

5.1 VORBEMERKUNG........................................................................................................19<br />

5.2 TABELLARISCHE AUSARBEITUNG DER PRÜFKRITERIEN.................................................20<br />

6 AUFGREIFKRITERIEN ..................................................................................................42<br />

7 AUSBLICK......................................................................................................................45<br />

8 ANHANG ........................................................................................................................47<br />

8.1 STRUKTURVEREINBARUNG VOM 20.09.2005, INCL. CHECKLISTE VOM 20.12.2005 .......47<br />

8.2 BAUER ET. AL. EMPFEHLUNGEN FÜR DIE STRUKTURELLEN VORAUSSETZUNGEN ...........68<br />

8.3 SYNOPSE GBA / FACHGESELLSCHAFTEN....................................................................74<br />

8.4 "AUSSTATTUNG NEONATALES INTENSIV-BETT" ............................................................84<br />

8.5 INSTRUMENTE DER QUALITÄTSSICHERUNG..................................................................88<br />

8.5.1 Perinatalerhebung ............................................................................................88<br />

8.5.2 Neonatalerhebung ............................................................................................93<br />

8.5.3 NEO-KISS.........................................................................................................96<br />

8.5.4 entwicklungsneurologische Tests ...................................................................131<br />

8.6 ERGÄNZUNG DER AUFLISTUNG DER DRGS ZUR NEONATALEN VERSORGUNG UM DIE<br />

ENTSPRECHENDEN GEBURTSHILFLICHEN DRGS ........................................................175<br />

9 LITERATUR..................................................................................................................177<br />

6


P<br />

edition<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

2.2 Abkürzungen <strong>und</strong> Bezeichnungen<br />

AOK-BV<br />

AWMF-Leitlinie<br />

BQS<br />

BSID II<br />

DRG<br />

EEG<br />

E-E-Zeit<br />

FA<br />

FG<br />

G-BA<br />

G-DRG<br />

GKV<br />

GNPI<br />

HELLP<br />

HIV<br />

ITS<br />

K I<br />

KCQ<br />

KH<br />

LQS<br />

MDC<br />

MDK<br />

MDS<br />

MMC<br />

Neo-KISS<br />

NG<br />

NICU<br />

NRZ<br />

B<strong>und</strong>esVerband der Allgemeinen OrtsKrankenkassen<br />

Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen<br />

Medizinischen Fachgesellschaften<br />

B<strong>und</strong>esgeschäftsstelle QualitätsSicherung<br />

Bayley Scales of Infant Development, 2P<br />

Diagnosis Related Groups<br />

Elektro-Enzephalogramm<br />

Entscheidungs-Entbindungs-Zeit<br />

Facharzt<br />

Frühgeborenes<br />

Gemeinsamer B<strong>und</strong>esAusschuss<br />

nd<br />

German Refined – Diagnosis Related Groups<br />

Gesetzliche KrankenVersicherung<br />

Gesellschaft für Neonatologie <strong>und</strong> Pädiatrische Intensivmedizin<br />

Haemolysis Elevated Liver enzyme levels Low<br />

Platelet count (= Gestose mit Leberfunktionsstörung)<br />

Humanes Imm<strong>und</strong>efizienz – Virus<br />

Intensivstation<br />

Konfidenzintervall<br />

KompetenzCentrum "Qualitätssicherung/ Qualitätsmanagement"<br />

Krankenhaus<br />

Landesgeschäftsstelle QualitätsSicherung<br />

Major Diagnosis Category = DRG-Hauptdiagnosegruppe<br />

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung<br />

Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen<br />

Myelomeningocele<br />

Krankenhaus – Infektions – Surveillance – System<br />

(KISS)<br />

für Neonatologische Intensivpatienten<br />

Neugeborenes<br />

Neonatal Intensive Care Unit = neonatologische Intensivstation<br />

Nationales Referenzzentrum (für Surveillance von nosokomialen<br />

Infektionen)<br />

7


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

OP<br />

PDCA-Zyklus<br />

PKU<br />

SGB V<br />

Sono<br />

SS<br />

SSW<br />

VLBW<br />

Operation<br />

Plan-Do-Check-Act-Zyklus n. Deming<br />

PhenylKetonUrie<br />

Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch<br />

Sonographische Untersuchung, Ultraschall<br />

Schwangerschaft<br />

Schwangerschaftswoche<br />

Very Low Birth Weight<br />

8


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

2.3 Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle1: Zuordnung der Geburten 2004 zu den Versorgungslevels der<br />

StrukturvereinbarungT..............................................................................................13<br />

Tabelle 2: Sterblichkeit sehr untergewichtiger <strong>Neugeborenen</strong> im ersten Lebensjahr<br />

(Amtliche Statistik, kumuliert 1997-99, pro 1000<br />

Lebendgeborene der entsprechenden Gewichtsklasse) (ohne Autor, 2001)T ........14<br />

Tabelle 3: Prüfkriterien für Level 1T<br />

Tabelle 4: Prüfkriterien für Level 2T<br />

Tabelle 5: Prüfkriterien für Level 3T<br />

Tabelle 6: Prüfkriterien für Level 4T<br />

.........................................................................................28<br />

.........................................................................................35<br />

.........................................................................................39<br />

.........................................................................................41<br />

Tabelle 7: DRGs zur Behandlung Neugeborener nach VersorgungslevelT.............................43<br />

Tabelle 8: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 1T.....................................................76<br />

Tabelle 9: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 2T.....................................................79<br />

Tabelle 10: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 3T...................................................81<br />

Tabelle 11: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 4T...................................................83<br />

Tabelle 12: Checkliste: Ausstattung neonatales Intensiv-BettT ...............................................86<br />

Tabelle 13: Checkliste – mobile Intensivpflegeeinheit / Notfallkoffer <strong>und</strong> weitere AusstattungT<br />

...............................................................................................................................87<br />

Tabelle 14: DRGs zur Entbindung oder intrauterinen Therapie des Feten nach<br />

VersorgungslevelT...............................................................................................176<br />

9


P<br />

Bereits<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

3 Einleitung (Fragestellung / Auftrag)<br />

Von der Mindestmenge zum Strukturqualitätskonzept<br />

Die Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong><br />

<strong>Neugeborenen</strong> hat ihren Ursprung in der Mindestmengendebatte, die ihren Ausgangspunkt<br />

2003 genommen hat. Als einer der ersten Anträge zur Weiterentwicklung des Kataloges der<br />

Leistungen gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V (Mindestmengen) wurde die Behandlung<br />

von untergewichtigen <strong>Neugeborenen</strong> (unter 1.500 g) auf neonatalen Intensivstationen in<br />

die Beratung des Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss (G-BA) aufgenommen.<br />

Insgesamt wurde das Thema Mindestmengen – nicht nur für die Versorgung sehr leichtgewichtiger<br />

Neugeborener – sowohl im Hinblick auf die Evidenzbasierung als auch auf eine<br />

mögliche Umsetzung <strong>und</strong> deren Auswirkung auf die flächendeckende Versorgung kontrovers<br />

nicht nur in der Fachöffentlichkeit diskutiert (u.a. Geraedts 2004, Sonntag <strong>und</strong> Scharnetzky<br />

5;122<br />

2005)P<br />

während der laufenden Verhandlungen zu bestehenden <strong>und</strong> zukünftigen<br />

Mindestmengen wurde deshalb von GKV-Seite nach Alternativen der Umsetzung medizinisch<br />

sinnvoller Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung gesucht. Der Unterausschuss<br />

„Sonstige stationäre Qualitätssicherung“, der die Mindestmengen berät, hat auch die Möglichkeit<br />

auf Basis des § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V Vorgaben zur Struktur- <strong>und</strong> Ergebnisqualität<br />

festzulegen. Von GKV-Seite wurden entsprechende Parameter zur Versorgung<br />

von sehr untergewichtigen Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> (unter 1.500 g) erarbeitet <strong>und</strong> in die<br />

weiteren Verhandlungen eingebracht. Die Vorstellung hierbei war, über eine Risikozentralisation<br />

zur Versorgungsverbesserung zu gelangen. Harte, nachprüfbare Kriterien der Strukturqualität<br />

(z. B. Facharztleitung, Wand-an-Wand-Lokalisation) ergänzt durch eine Mindestbehandlungsfrequenz<br />

definierten in diesem Konzept die neonatologische Intensivstation zur<br />

Behandlung von frühgeborenen Kindern unter 1.500 g.<br />

Am Ende des konsensualen Verhandlungsprozesses im G-BA beschloss der Gemeinsame<br />

B<strong>und</strong>esausschuss nach § 91 Abs. 7 SGB V am 20.09.2005 eine Vereinbarung über Maßnahmen<br />

zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> nach § 137<br />

Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V, am 20.12.2005 wurde die dazugehörige Checkliste ebenfalls<br />

vom Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss beschlossen (Wortlaut der Strukturvereinbarung, s.<br />

Kapitel 8.1 im Anhang dieses Gutachtens).<br />

Ziel der Vereinbarung<br />

Ziel der Vereinbarung war es, überprüfbare Kriterien zur Strukturqualität festzuschreiben, die<br />

den einzelnen Leveln der Neonatalversorgung zuzuordnen sind <strong>und</strong> die nach aktuellem<br />

Stand der Erkenntnis wesentlich dazu beitragen, die Qualität der Versorgung von Früh- <strong>und</strong><br />

<strong>Neugeborenen</strong> zu sichern. Die hier definierten Kriterien sind als Mindestanforderungen anzusehen,<br />

um eine bestimmte Abteilung einem definierten Level der Versorgung zuzuordnen.<br />

Diese Strukturqualitätsparameter sind als Mindestanforderungen zu verstehen, welche nicht<br />

UunterschrittenU werden dürfen, jedoch im Einzelfall länderspezifisch durchaus im Rahmen<br />

der jeweiligen Krankenhausplanung Uüberschritten Uwerden können.<br />

10


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Im Rahmen der Vereinbarung zur Qualitätssicherung bei Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> des Gemeinsamen<br />

B<strong>und</strong>esausschuss kommt dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />

die Aufgabe zu, diese Strukturqualitätsparameter anhand der von den Kliniken im Rahmen<br />

der Selbsteinstufung vorgelegten Checkliste im Auftrag der Krankenkassen zu überprüfen.<br />

Die Prüftätigkeit der MDK-Gemeinschaft kann eine Umsetzung im Geist der Vereinbarung,<br />

nämlich im Sinne einer Risikozentralisation, mit einer einheitlichen qualitätsorientierten Begutachtung<br />

unterstützen. Der AOK-B<strong>und</strong>esverband hat deshalb, auch im Namen aller Spitzenverbände<br />

der Krankenkassen, einen entsprechenden Auftrag an den MDS erteilt.<br />

Die nachfolgenden Hinweise zur Begutachtung möchten eine Hilfestellung dahingehend<br />

sein, dass die MDK-Gemeinschaft ihre Prüftätigkeit auf einer möglichst einheitlichen Interpretation<br />

der Vereinbarung aufbaut. Dem Interesse einer b<strong>und</strong>esweit einheitlichen Vorgehensweise<br />

könnte darüber hinaus dadurch Rechnung getragen werden, dass die Prüfungen vor<br />

Ort vorrangig von Gynäkologen oder Pädiatern, z.B. aus MDK-Krankenhausreferaten vorgenommen<br />

werden. Über eine Rückmeldung zur konkreten Prüferfahrung ist - im Sinne des<br />

PDCA-Zyklus der Qualitätssicherung – vorgesehen, diese Arbeitshilfe kontinuierlich zu<br />

verbessern.<br />

11


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

4 Problembeschreibung<br />

Um abschätzen zu können, wie viele Geburten pro Versorgungslevel zu erwarten sind, hat<br />

die Fachgruppe „Perinatalmedizin“ der BQS eine Sonderauswertung aus dem Datenpool der<br />

Perinatalerhebung 2004 veranlaßt.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zuordnung der Geburten nach den Kriterien<br />

• Gestationsalter<br />

• Geburtsgewicht<br />

• Mehrlingsstatus<br />

• Geburtsrisiken, d.h. wesentliche kindliche oder mütterliche Risiken werden mit einer<br />

der folgenden Ausprägungen des Items 36,2 aus dem Dokumentationsbogen des Datensatzes<br />

„Geburtshilfe“ (16/1), Version 7.0 abgebildet<br />

62 Fehlbildung (Level 1)<br />

65 Plazentainsuffizienz (Level 2)<br />

66 Gestose/Eklampsie (Level 2)<br />

67 Rh-Inkompatibilität (Level 2)<br />

68 Diabetes mellitus (Level 2)<br />

70 Placenta praevia (Level 2)<br />

72 uterine Blutungen (Level 2)<br />

73 Amnioninfektionssyndrom (Level 2)<br />

95 HELLP-Syndrom (Level 2)<br />

Da eine Zuordnung zu den Versorgungslevels 3 (Perinataler Schwerpunkt) <strong>und</strong> 4 (Geburtsklinik)<br />

nur möglich ist, wenn das Gestationsalter bekannt ist, lassen sich wegen fehlender<br />

Angaben zu Gestationsalter oder Geburtsgewicht b<strong>und</strong>esweit 22.663 der insgesamt 662.611<br />

Geburten nicht zuordnen (3,42%, dieser Anteil schwankt je nach B<strong>und</strong>esland zwischen 0,95<br />

<strong>und</strong> 7,96%). Die Aufstellung berücksichtigt 639.948 Geburten (96,58%).<br />

12


P<br />

P<br />

P<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Perinatalzentrum<br />

Level 1<br />

Mütter mit <strong>Neugeborenen</strong>, die die Aufnahmekriterien erfüllen fürP<br />

Perinatalzentrum<br />

Level 2<br />

Perinataler Schwerpunkt<br />

1,2<br />

Geburtskliniken<br />

Gesamt<br />

B<strong>und</strong>esland Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%)<br />

Bayern 996 0,97% 6.777 6,61% 3.174 3,09% 91.638 89,33% 102.585 100,00%<br />

Brandenburg 91 0,63% 1.226 8,47% 429 2,97% 12.722 87,93% 14.468 100,00%<br />

Berlin 487 1,65% 2.491 8,43% 809 2,74% 25.769 87,19% 29.556 100,00%<br />

Baden-Württemberg 1.079 1,22% 7.347 8,31% 2.435 2,76% 77.510 87,71% 88.371 100,00%<br />

Bremen 120 1,70% 490 6,95% 227 3,22% 6213 88,13% 7.050 100,00%<br />

Hessen 554 1,15% 4.030 8,37% 1.604 3,33% 41.972 87,15% 48.160 100,00%<br />

Hamburg 196 1,23% 1.229 7,72% 486 3,05% 13.999 87,99% 15.910 100,00%<br />

Mecklenburg-Vorpommern 139 1,21% 940 8,18% 354 3,08% 10.062 87,53% 11.495 100,00%<br />

Niedersachsen 601 0,99% 4.888 8,01% 1.787 2,93% 53.717 88,07% 60.993 100,00%<br />

Nordrhein-Westfalen 2.140 1,51% 12.381 8,73% 4.293 3,03% 122.993 86,73% 141.807 100,00%<br />

Rheinland-Pfalz 302 1,00% 3.219 10,64% 849 2,81% 25.887 85,56% 30.257 100,00%<br />

Schleswig-Holstein 205 1,05% 1.533 7,83% 577 2,95% 17.273 88,18% 19.588 100,00%<br />

Saarland 138 1,79% 744 9,62% 240 3,10% 6.609 85,49% 7.731 100,00%<br />

Sachsen 318 1,01% 2.392 7,61% 874 2,78% 27.837 88,59% 31.421 100,00%<br />

Sachsen-Anhalt 180 1,20% 1.297 8,66% 463 3,09% 13.031 87,04% 14.971 100,00%<br />

Thüringen 169 1,08% 1.436 9,22% 372 2,39% 13.604 87,31% 15.581 100,00%<br />

Gesamt 7.719 1,21% 52.420 8,19% 18.973 2,96% 560.836 87,64% 639.948 100,00%<br />

1<br />

Pbezogen auf Geburten mit mindestens einem Kind in diesem Level; fallen die Kinder bei Mehrlingsgeburten in verschiedene Level, werden die Geburten<br />

dem höchstgradigen Versorgungs-Level zugeordnet<br />

2<br />

Pals Kriterien berücksichtigt sind Gestationsalter <strong>und</strong> Gewicht des Kindes, Anzahl der Mehrlinge <strong>und</strong> Geburtsrisken<br />

Tabelle 1: Zuordnung der Geburten 2004 zu den Versorgungslevels der Strukturvereinbarung<br />

13


TP<br />

PT<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Explizites Ziel der Strukturvereinbarung ist, mit Hilfe der vorgesehenen Regionalisierung eine<br />

nachweisliche Senkung der Säuglingssterblichkeit zu erreichen.<br />

Die neonatale Mortalität ist in den letzten Jahrzehnten in Deutschland stark rückläufig gewesen.<br />

Diese Tendenz hat sich verlangsamtTPF FPT, nicht zuletzt, da immer mehr Neugeborene mit<br />

a<br />

niedrigem <strong>und</strong> sehr niedrigem Geburtsgewicht einer Behandlung zugeführt werden können.<br />

Im Jahr 2001 wurden dem statistischen B<strong>und</strong>esamt 4377 perinatale Sterbefälle (5,9 auf 1000<br />

3<br />

Lebendgeborene) gemeldet (BQS, 2002)P P. Frühgeborene generell, <strong>und</strong> sehr untergewichtige<br />

Neugeborene speziell, zählen zu den mit hohen Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Entwicklungsrisiken behafteten<br />

Kindern (Hoyme, 2000)P P. Aus Kanada ist für Neugeborene unter 1500g eine Überle-<br />

7<br />

10<br />

bensrate von 87%, davon 31% mit schwerer Morbidität, bekannt (Lee, 2000)P<br />

P. Eine Studie<br />

aus Wien ergab bei einem Follow-up von 76 Kindern < 1500 g Geburtsgewicht (1994/95) bei<br />

17 % mäßige bis schwere neurologische Störungen mit Behinderung <strong>und</strong> bei 30 % schwere<br />

9<br />

Entwicklungsstörungen (Kohlhauser, 2000)P P. In der perinatalen Mortalität untergewichtiger<br />

Neugeborener existieren in Deutschland Unterschiede zwischen den B<strong>und</strong>esländern (s. Tabelle).<br />

Geburtsgewicht unter 1000 g 1000-1499 g unter 1500 g<br />

Baden-Württemberg 278 60 149<br />

Bayern 370 43 164<br />

Berlin 293 44 151<br />

Brandenburg 352 35 149<br />

Bremen 404 42 186<br />

Hamburg 406 57 200<br />

Hessen 339 56 165<br />

Mecklenburg-Vorpommern 464 77 242<br />

Niedersachsen 347 60 173<br />

Nordrhein-Westfalen 353 49 168<br />

Rheinland-Pfalz 349 51 168<br />

Saarland 420 62 186<br />

Sachsen 382 77 204<br />

Sachsen-Anhalt 442 79 208<br />

Schleswig-Holstein 463 54 182<br />

Thüringen 505 84 243<br />

Deutschland 352 54 170<br />

Tabelle 2: Sterblichkeit sehr untergewichtiger <strong>Neugeborenen</strong> im ersten Lebensjahr (Amtliche<br />

Statistik, kumuliert 1997-99, pro 1000 Lebendgeborene der entsprechenden Gewichtsklasse)<br />

(ohne Autor, 2001)<br />

a<br />

Für Baden-Württemberg weist der Krankenhausplan 2000 zur Säuglingssterblichkeit beispielsweise folgende<br />

Zahlen aus: 1990: 6,4 auf 1000 Lebendgeborene, 1992: 5,1, 1994: 5,1, 1996: 4,6, 1998. 4,2. (Sozialministerium<br />

Baden-Württemberg (Hrsg.). Krankenhausplan 2000, Baden-Württemberg, Rahmenplanung, Teil 1. Beschluss<br />

der Landesregierung vom 15. November 1999. Bekanntmachung im Staatsanzeiger von Baden-Württemberg Nr.<br />

15/2000 vom 25.3.2000). Daten der BQS liegen im entsprechenden Zeitverlauf nicht vor.<br />

14


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Die einschlägigen Fachgesellschaften haben sich bereits seit langem für eine Zentralisation<br />

von Hochrisiko-Schwangerschaften <strong>und</strong> –geburten an (Perinatal-)zentren ausgesprochen.<br />

Bereits 1988 wurde in dem Gr<strong>und</strong>satzpapier der Kommission für Strukturfragen der Deutschen<br />

Gesellschaft für perinatale Medizin festgehalten, dass Geburten mit deutlich erhöhtem<br />

Risiko nur noch im (Perinatal-)zentren durchgeführt werden sollten. Auch bestehen Empfehlungen,<br />

welche Diagnosen bei Mutter <strong>und</strong> Kind Anlass zu einer Zuweisung oder Verlegung in<br />

ein Zentrum sein sollen.<br />

Der Frage nach der Häufigkeit von Fehlplatzierungen bei Risikogebärenden sind Dudenhausen<br />

et al. konkret durch Auswertung einer Zufallsstichprobe von Mitgliedern einer großen<br />

Krankenkasse (DAK) nachgegangen. 3967 Frauen wurden sechs bis neun Monate nach der<br />

Entbindung 2002 gebeten, einen 12-seitigen Fragebogen zu beantworten <strong>und</strong> ihren Mutterpaß<br />

zur Datenerfassung zur Verfügung zu stellen, 1593 (40,2%) der Befragten sandten auswertbare<br />

Unterlagen zu. Die Selektion der Risikofälle erfolgte in vier Schritten: nach dem<br />

postnatalen Ges<strong>und</strong>heitszustand des Kindes, nach perinatalen Risikomerkmalen <strong>und</strong> nach<br />

ausgewählten Risiken aus Katalog A <strong>und</strong> B des Mutterpasses. Von den 559 identifizierten<br />

Risikofällen wurden 83 in einem Perinatalzentrum gemäß EU-Weiterbildungsordnung Neonatologie<br />

(d.h. Geburtshilfe mit jährlich mindestens 35 Kindern unter 1500g Geburtsgewicht<br />

<strong>und</strong> Neonatologie mit jährlich mindestens 50 Aufnahmen von Kindern unter 1500g Geburtsgewicht)<br />

entb<strong>und</strong>en. Die übrigen 476 Fälle wurden vom Erstautor der Studie einzeln im Hinblick<br />

auf eine ex ante <strong>und</strong>/oder ex post erkennbare Fehlplatzierung begutachtet. Dabei wurde<br />

dann eine Fehlplatzierung angenommen, wenn die Entbindung in einem Krankenhaus<br />

stattfand, das auf den tatsächlichen oder potenziellen perinatalen Versorgungsbedarf von<br />

seiner Ausstattung her nicht optimal vorbereitet war.<br />

Die Untersuchung ermittelte einen Anteil von 2,4% (38/1593) fehlplatzierten Entbindungen,<br />

von denen die Hälfte wegen antepartal im Mutterpaß dokumentierter Risiken als vermeidbar<br />

angesehen wurde. Von den 20 Hochrisikofällen wurden 5 als potenziell vermeidbare Fehlplatzierungen<br />

eingestuft (Dudenhausen, 2006)P<br />

4<br />

P.<br />

Für Perinatalzentren oder -schwerpunkte bestanden bislang – regional unterschiedliche -<br />

strukturelle <strong>und</strong> inhaltliche, jedoch keine mengenmäßigen Vorgaben oder Empfehlungen.<br />

Nationale <strong>und</strong> internationale Empfehlungen quantifizieren das Ausmaß der empfohlenen<br />

Zentralisation von (Hoch-) risikoneugeborenen, dazu folgende Beispiele:<br />

Die Ärztekammer für Nordrhein-Westfalen erarbeitete eine Konzeption zur zukünftigen<br />

Struktur der Geburtshilfe <strong>und</strong> Neonatologie in Nordrhein–Westfalen. Die Empfehlungen<br />

der „Beratungsgruppe für die Perinatal- <strong>und</strong> Neonatalversorgung Nordrhein<br />

<strong>und</strong> Westfalen-Lippe“ benannte Leistungszahlen: „Ein Perinatalzentrum sollte – um<br />

Ausbildung <strong>und</strong> Training entsprechend dem geforderten Zentrums-Standard zu gewährleisten<br />

– nach einer Konvergenzphase von 3 Jahren folgende Leistungen pro<br />

Jahr erbringen –<br />

• 700 – 800 Geburten im eigenen Haus<br />

• 30 – 40 VLBW-Fälle ( very-low-birth-weight - Geburtsgewicht unter 1500g)“.<br />

15


TP<br />

PT<br />

P<br />

fordert<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Leapfrog Gruppe: Im Unterschied zu Angaben aus deutschem Versorgungskontext ist<br />

die Mindestforderung einer täglichen Belegungsfrequenz von 15 Behandlungsfällen<br />

pro Tag (Zensus) in den Kriterienkatalog der Leapfrog Gruppe für ihr Programm „evidence<br />

based hospital referral“ aufgenommen.<br />

Die „Leapfrog Group“ ist ein Zusammenschluss von amerikanischen Kostenträgern<br />

medizinischer Leistungen. Die Leapfrog Group rät Patienten <strong>und</strong> die an den Programmen<br />

beteiligten Krankenhäuser bei elektiven Eingriffen auf bestimmte Mindestmengen<br />

zu achten (z. B. Hochrisikogeburt in Krankenhäusern mit neonataler Intensivstation<br />

mit > 14 Fällen/Tag (Zensus)). Die Leapfrog-Gruppe weist darauf hin, dass<br />

ihre Setzungen sich auf städtische Bereiche („metropolitan areas“) beziehen. Sie<br />

nimmt in ihr Programm solche Leistungen auf, für die ein positiver Zusammenhang<br />

zwischen Leistungsvolumen <strong>und</strong> Ergebnisqualität für sie als belegt gilt („Evidence based<br />

Hospital referral“).<br />

Eine Festlegung des State of Rhode Island And Providence Plantations Department<br />

133<br />

Of Health (USA) (2002)P bei Androhung von Sanktionen eine Mindestfrequenz<br />

von täglich 15 Behandlungsfällen für neonatale Intensiveinheiten.<br />

Der Niederländische Ges<strong>und</strong>heitsrat (Health Council of the Netherlands) legte 2000<br />

eine Mindestzahl von 14 Betten für neonatale Intensiveinheiten fest.<br />

Hintergr<strong>und</strong> sind verschiedene Publikationen über mehrere Jahre, die einen Zusammenhang<br />

b<br />

zwischen neonatalem Outcome <strong>und</strong> der Expertise einer neonatalen Intensiveinheit (NICUTPF FPT)<br />

ausweisen. Dabei wird in den Studien die „Erfahrung“ verschiedentlich aufgegriffen: im täglichen<br />

Volumen von Behandlungsfällen („Zensus“), in der jährlichen Anzahl besonderer Hochrisikofälle<br />

(z.B. von Kindern mit einem Geburtsgewicht unter 1500g oder auch über die Versorgungsebene<br />

(z.B. NICU Level III für die höchste Versorgungsebene). Die zur Quantifizierung<br />

der Expertise eingesetzten Parameter überschneiden sich. So sind in den meisten Studien<br />

die NICUs der höchsten Versorgungsstufe auch mit einer höheren Zahl von Hochrisikofällen<br />

<strong>und</strong> einer hohen Behandlungsfrequenz assoziiert.<br />

Auch aus Deutschland liegen Hinweise für eine Assoziation von Volumen <strong>und</strong> günstigerem<br />

Outcome vor. Zur Frage: „Haben wachstumsretardierte Frühgeborene < 1500g ein schlechteres<br />

Outcome als altersentsprechend entwickelte Frühgeborene?“ wurde eine Studie in Zusammenführung<br />

der Datensätze der Perinatal- <strong>und</strong> Neonatalerhebung Niedersachsens der<br />

Jahre 1991 – 1996 im Rahmen einer Inauguraldissertation an der medizinischen Hochschule<br />

Hannover durchgeführt. Bezogen auf die Frühgeborenen-Jahresfrequenz an der Kinderklinik<br />

ergab sich nach verschiedenen Regressionsmodellen für die Mortalität eine Hazard Ratio<br />

von 0.64 für Neugeborene unter 1500g, wenn das Neugeborene an einer Kinderklinik mit ><br />

35 Frühgeborenen pro Jahr versorgt (Konfidenzintervall (KI) 95%: 0.46; 0.90) wurde. Betreuung<br />

in einer Maximalversorgungsabteilung hatte einen größeren positiven Einfluss auf die<br />

b<br />

Neonatale intensive care unit<br />

16


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Überlebenschancen des <strong>Neugeborenen</strong>, als sich Transportrisiken negativ auswirkten (Bartels,<br />

2002)P<br />

1<br />

P.<br />

Hummler et al. veröffentlichten ganz aktuell Ergebnisse auf der Basis der Neonatalerhebung<br />

in Baden-Württemberg. Die Daten der Jahre 2003-2004 wurde um die Daten der fünf größten<br />

Perinatalzentren bereinigt. Die Daten aus dieser bereinigten Statistik wurden mit den<br />

Ergebnisdaten dieser fünf Zentren verglichen. Die Mortalität war 33,3% vs. 15,0% (übrige<br />

Kliniken vs. fünf Zentren; p < 0,001) für Frühgeborene < 26 SSW, bzw. 11,4% vs. 8,9% (n.s.)<br />

für Frühgeborene 26-27 SSW, sowie 2,5% vs. 3,5% (n.s.) für Frühgeborene 28-31 SSW.<br />

Wurden alle Frühgeborene < 28 SSW als eine Gruppe analysiert, fand man eine Mortalität<br />

von 20,1 vs. 12,1 (p = 0,003). Die Rate an Hirnblutungen III-IV war 30,2% vs. 18,6% (p =<br />

0,015) für Frühgeborene < 26 SSW, bzw. 14,5% vs. 10,2% (n.s.) für Frühgeborene 26-27<br />

SSW, sowie 2,9% vs. 2,5% (n.s.) für Frühgeborene 28-31 SSW. Die Rate an periventrikulärer<br />

Leukomalalzie war 11,3% vs. 6,7% (p = 0,18) für Frühgeborene 26-27 SSW, sowie 2,8%<br />

8<br />

vs. 2,3% (n.s.) für Frühgeborene 28-31 SSW (Hummler, 2006)P P.<br />

Die neue Vereinbarung zur Struktur der Neonatalversorgung in Deutschland ist zum<br />

1.1.2006 in Kraft getreten. In verschiedenen B<strong>und</strong>esländern sind bereits die ersten Aufforderungen<br />

zur Überprüfung der Selbsteinschätzungen der Kliniken erfolgt.<br />

Die Ausgangssituation in den einzelnen B<strong>und</strong>esländern, in die hinein die Vereinbarung wirksam<br />

wird, ist möglicherweise sehr unterschiedlich <strong>und</strong> auch die Auswirkungen werden verschieden<br />

sein. Es zeichnen sich Hinweise ab, dass durch die Umsetzung auch Probleme in<br />

der Versorgungslandschaft auftreten könnten, beispielsweise:<br />

• In B<strong>und</strong>esländern, in denen schon eine Risikozentralisation in der neonatalen Versorgung<br />

<strong>und</strong> insbesondere der Intensivversorgung stattgef<strong>und</strong>en hat, könnte es infolge<br />

der Strukturvereinbarung zu einer Zunahme von kleinvolumigen Level 1 Angeboten<br />

kommen. Erste regionale Berichte hierzu liegen vor.<br />

• Unklarheiten entstehen, wenn mehrere Betriebsteile bestehen <strong>und</strong> aus den formalen<br />

Angaben nicht erkennbar ist, wie die Versorgung vor Ort wirklich organisiert ist.<br />

• Es gibt Probleme im Umgang mit den Evaluierungsinstrumenten.<br />

• Die Anforderungen an Level 1 <strong>und</strong> 2 weisen keine allzu großen Unterschiede auf. Es<br />

könnte zu einer Abnahme von Angeboten nach Level 2 kommen, wobei bislang offen<br />

ist, welche Auswirkungen dies auf die Versorgung haben könnte.<br />

• Es könnte zu einer Verschiebung von Versorgungskapazitäten insgesamt, z. B. hin<br />

zum höhergradigen Level, geben.<br />

Die Kostenrelevanz der Neonatalversorgung spiegelt sich in den sämtlich hohen Kostengewichten<br />

der DRGs wider.<br />

17


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Die Entwicklung sollte in den einzelnen B<strong>und</strong>esländern kritisch beobachtet werden, insbesondere<br />

auch in ihren Auswirkungen auf die Versorgungsqualität. Dabei kann auf die Datensätze<br />

der Peri- <strong>und</strong> Neonatalerhebung zurückgegriffen werden. Die Mortalitätsziffern werden<br />

in der Qualitätssicherung beobachtet. Darlegungen zur Frequenz der im Interesse stehenden<br />

DRGs je Intensiveinheit könnten entsprechend der Verpflichtung zur Dokumentation in den<br />

jährlichen Qualitätsberichten der Krankenhäuser Eingang finden.<br />

Die Zielerreichung einer ebenfalls unter den Zielen der Strukturvereinbarung aufgeführten<br />

Verringerung frühkindlicher Behinderungen könnte am ehesten über die Bef<strong>und</strong>dokumentation<br />

klinischer Ergebnisse zur Entwicklungsdiagnostik abgebildet werden. In der Strukturvereinbarung<br />

werden entwicklungsneurologische Nachsorgeuntersuchungen , auch mit bezifferten<br />

Angaben zur Vollständigkeit des follow-ups im Alter von 2 Jahren zwar gefordert, diese<br />

sind aber noch nicht hinreichend institutionell bzw. leistungsrechtlich verankert, um Daten<br />

aus einer standardisierten Berichterstattung zur Verfügung zu stellen.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass ein Zusammenhang von Expertise <strong>und</strong> Versorgungsergebnis bei<br />

der Versorgung von Hochrisikoneugeborenen nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht von<br />

der Hand gewiesen werden kann, ist auch eine Verschlechterung der Versorgungsqualität<br />

durch eine Zersplitterung der Versorgungslandschaft nicht auszuschließen. Die Ergebnisse<br />

8<br />

von Hummler et al. (2006)P P, die eine Abhängigkeit der Behandlungsergebnisse von der Klinikgröße<br />

in der deutschen Versorgung aufzeigen, unterstreichen die Notwendigkeit einer die<br />

Einführung begleitenden Evaluation.<br />

Die Prüftätigkeit der MDK-Gemeinschaft kann eine Umsetzung im Geist der Vereinbarung,<br />

nämlich im Sinne einer Risikozentralisation, mit einer einheitlichen qualitätsorientierten Begutachtung<br />

unterstützen.<br />

18


P<br />

(incl.<br />

P<br />

incl.<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

5 Prüfkriterien<br />

5.1 Vorbemerkung<br />

Die nachfolgenden Tabellen operationalisieren die vom Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss<br />

formulierten Beschlüsse zur Strukturvereinbarung <strong>und</strong> sollen Hilfestellung für eine einheitliche<br />

Umsetzung bei möglichen MDK-Prüfungen leisten. Die Prüfkriterien wurden in einer Arbeitsgruppe<br />

zusammengetragen, die mit Vertretern der MDK-Gemeinschaft, des MDS <strong>und</strong><br />

des KCQ besetzt war <strong>und</strong> mit dem Vertreter des AOK-BV im Unterausschuss "Sonstige stationäre<br />

Qualitätssicherung" (Auftraggeber) abgestimmt.<br />

Zur Erläuterung wurden im System verfügbare Empfehlungen verwendet (z.B. Musterweiterbildungsordnung<br />

der Ärztekammer oder das kürzlich publizierte Konsenspapier sechs medizinischer<br />

Fachgesellschaften zur Strukturvereinbarung von Bauer et al.) oder eigene Ausarbeitungen<br />

erstellt (z.B. zur Ausstattung eines neonatologischen Intensivbehandlungsplatzes).<br />

2<br />

Die Publikation von Bauer et al. (2006)P einer daraus abgeleiteten Synopse der GBA-<br />

Formulierungen im Vergleich zu den Vorschlägen der sechs Fachgesellschaften finden sich<br />

im Anhang des Gutachtens. Alle in der Strukturvereinbarung erwähnten Instrumente der<br />

Qualitätssicherung sind ebenfalls dort hinterlegt. Da der in der Vereinbarung genannte Entwicklungstest<br />

von Bayley (Bayley Scales of Infant Development) auf deutsch nicht zur Verfügung<br />

steht, weisen die Prüfkriterien auf zwei Alternativen hin, die in deutscher Bearbeitung<br />

vorliegen. Deswegen sind auch die entsprechenden Untersuchungsbögen zu den Griffiths-<br />

Entwicklungsskalen <strong>und</strong> zum Denvertest im Anhang enthalten. Damit sind die drei verbreitetesten<br />

Testverfahren belegt, weitere häufig verwendete Entwicklungstests finden sich z.B.<br />

11<br />

bei Reuner, 2006P einer Preisangabe, hier auch die Preise für Bayley <strong>und</strong> Griffiths).<br />

Die Prüfung des von den Kliniken deklarierten Versorgungslevels kann sowohl nach Aktenlage<br />

als auch im Rahmen einer Begehung erfolgen; die Entscheidung zum Prüfmodus sollte<br />

in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten getroffen werden.<br />

Zur Umsetzung eines Prüfauftrages sind auch Daten der Krankenkassen hilfreich (z.B. abgerechnete<br />

DRGs, Nachweis über die Häufigkeit von <strong>Neugeborenen</strong>transporten), die berücksichtigt<br />

werden können, wenn diese dem Auftrag beiliegen.<br />

19


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

5.2 Tabellarische Ausarbeitung der Prüfkriterien<br />

UPrüfkriterien zur Vereinbarung GBA – QS der Versorgung Früh- <strong>und</strong> Neugeborener<br />

UPerinatalzentrum Level: 1<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Personalausstattung<br />

Neonatologie<br />

Erläuterungen<br />

Prüfergebnis MDK<br />

Ärztliche Leitung<br />

FA für Kinder- u. Jugendmedizin<br />

mit Teilgebiet "Neonatologie"<br />

mit Schwerpunktnachweis<br />

„Neonatologie“,<br />

Chefarzt oder ein anderer Arzt<br />

in leitender Funktion dieser<br />

Abteilung (Oberarzt, Sektionsleiter).<br />

Stellvertreter: gleiche Qualifikation<br />

Weiterbildungsbefugnis im<br />

Schwerpunkt "Neonatologie"<br />

Facharztzeugnis für Kinder- u.<br />

Jugendmedizin mit Teilgebiet<br />

"Neonatologie"<br />

Facharztzeugnis für Kinder- u.<br />

Jugendmedizin mit Teilgebiet<br />

"Neonatologie"<br />

Dokument zur Anerkennung<br />

der Weiterbildungsbefugnis<br />

von der zuständigen Ärztekammer<br />

20


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Erläuterungen<br />

Prüfergebnis MDK<br />

ärztlicher Dienst<br />

Schichtdienst mit permanenter<br />

Arztpräsenz (24h-Präsenz,<br />

kein Bereitschaftsdienst) im<br />

neonatologischen ITS-Bereich<br />

(nicht gleichzeitig für Routineaufgaben<br />

auf anderen Stationen<br />

oder Einheiten)<br />

im Hintergr<strong>und</strong> Neonatologe<br />

jederzeit erreichbar<br />

"<strong>Neugeborenen</strong>notarzt" als<br />

Notbehelf für unvorhergesehene<br />

Situationen (soll<br />

nicht in der Regel für Risikogeburten<br />

in einer anderen<br />

Klinik abrufbar sein, um diese<br />

dort zu ermöglichen)<br />

Dienstpläne für Neonatologie<br />

<strong>und</strong> Kinderklinik<br />

Die folgenden 4 Funktionen<br />

müssen durch mindestens 3<br />

benannte Ärzte abgedeckt<br />

sein: zusätzlich zum Diensthabenden<br />

auf der Intensivstation<br />

<strong>und</strong> dem für die restliche<br />

Kinderklinik Zuständigen<br />

noch ein Notarzt <strong>und</strong> ein Neonatologe<br />

im Hintergr<strong>und</strong>sdienst<br />

Pflegedienst Schichtdienst mit 24h-Präsenz Dienstpläne incl. Teilzeitangaben,<br />

also Gesamtst<strong>und</strong>enzahl<br />

wöchentlicher Arbeitsst<strong>und</strong>en<br />

pro Person<br />

mind. 40% mit abgeschlossener<br />

Weiterbildung "Pädiatrische<br />

Intensivpflege"<br />

alternativ: mehr als 5 Jahre<br />

Erfahrung auf neonatolog. IST<br />

Einzelnachweis zur persönlichen<br />

Qualifikation<br />

Erfahrungsnachweis aus<br />

Zeugnissen, ebenfalls in Form<br />

eines persönlichen Einzelnachweises<br />

21


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Erläuterungen<br />

Prüfergebnis MDK<br />

Stationsleitung: Leitungslehrgang<br />

absolviert<br />

Abschlussdokumentation des<br />

absolvierten Leitungslehrgangs,<br />

persönlicher Einzelnachweis<br />

Geburtshilfe<br />

Ärztl. Leitung<br />

FA für Frauenheilk<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

Geburtshilfe mit Schwerpunkt<br />

"Spezielle Geburtshilfe <strong>und</strong><br />

Perinatalmedizin". Dieses ist<br />

der Chefarzt oder ein anderer<br />

Arzt in leitender Funktion dieser<br />

Abteilung (Oberarzt, Sektionsleiter).<br />

Facharztzeugnis für Frauenheilk<strong>und</strong>e<br />

<strong>und</strong> Geburtshilfe mit<br />

fakultativer Weiterbildung in<br />

spez. Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin<br />

Die Musterweiterbildungsordnung<br />

schreibt für die fakultative<br />

Weiterbildung "Spezielle<br />

Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin"<br />

24 Monate vor. Davon<br />

müssen 18 zusätzlich zur Gebietsweiter-bildung<br />

abgeleitet<br />

werden, 6 Monate Kinderheilk<strong>und</strong>e<br />

können angerechnet<br />

werden.<br />

Stellvertreter: gleiche Qualifikation<br />

Facharztzeugnis für Gynäkologie<br />

<strong>und</strong> Geburtshilfe mit<br />

fakultativer Weiterbildung in<br />

spez. Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin<br />

Übergangsregelung: 4 Jahre<br />

Gibt es Anhaltspunkte dafür,<br />

dass die geforderte Qualifikation<br />

in 4 Jahren vorliegt?<br />

Anerkennung der Weiterbildungsbefugnis<br />

im Schwerpunkt<br />

"Spezielle Geburthilfe<br />

<strong>und</strong> Perinatalmedizin"<br />

Dokument zur Anerkennung<br />

der Weiterbildungsbefugnis<br />

von der zuständigen Ärztekammer<br />

22


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Erläuterungen<br />

Prüfergebnis MDK<br />

ärztl. Dienst<br />

Schichtdienst mit permanenter<br />

Arztpräsenz (24h-Präsenz,<br />

kein Bereitschaftsdienst) im<br />

Kreißsaal (nicht gleichzeitig<br />

für Routineaufgaben auf anderen<br />

Stationen oder Einheiten)<br />

Dienstpläne der Frauenklinik<br />

mit einem ausgewiesenen<br />

Kreißsaalassistenten im<br />

Schichtdienst, kein Rufdienst,<br />

kein Notarzteinsatz<br />

assoziierte Abteilungen /<br />

Bettenzahl<br />

mind. 6 neonatolog. Intensivtherapieplätze<br />

Beatmungsplätze, Überwachungsplatz<br />

reicht nicht aus!<br />

zur Orientierung: Bettenbeschreibung<br />

durch Fachbereich<br />

Medizinprodukte des<br />

MDS, s. Anlage<br />

Geburten /<br />

behandelte Frühgeborene /<br />

bauliche Voraussetzung<br />

"Wand-an-Wand"-Lokalisation<br />

von Entbindungsbereich, OP,<br />

neonatolog. ITS, wenigstens<br />

im gleichen o. in miteinander<br />

verb<strong>und</strong>enen Gebäuden, sodass<br />

kein Kraftfahrzeug für<br />

Transport erforderlich<br />

Sollte für die Abholung eines<br />

Kindes eine Abwesenheit von<br />

mehr als 10 bis 15 Minuten zu<br />

erwarten sein, muss für die<br />

Verlegung ein anderer Kinderarzt<br />

als der Präsenzdienst<br />

verfügbar sein.<br />

23


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Erläuterungen<br />

Prüfergebnis MDK<br />

Dienst- oder Konsiliardienste<br />

allg. Kinderheilk<strong>und</strong>e, Kinderchirurgie,<br />

Kinderkardiologie,<br />

Neuropädiatrie, Ophthalmologie,<br />

Mikrobiologie, Humangenetik,<br />

Labor<br />

Nachweis über Klinik im Haus<br />

oder entsprechende Kooperationsvereinbarung,<br />

diese konkret<br />

mit Namen <strong>und</strong> Adressen<br />

im Stationshandbuch (oder<br />

entsprechendem Dokument)<br />

hinterlegt<br />

Konkrete Angaben zur Erreichbarkeit<br />

erforderlich (Entfernung<br />

in km, Zeit bis zur<br />

Versorgung durch den angefragten<br />

Experten bei notfallmäßiger<br />

Inanspruchnahme)!<br />

Labor im Haus oder Kooperationsvereinbarung,<br />

Prozessbeschreibung<br />

mit genauer<br />

Telefonnummer im Kreißsaal<br />

hinterlegt<br />

24


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Erläuterungen<br />

Prüfergebnis MDK<br />

bildgebende Diagnostik<br />

Nachsorge<br />

Entweder Nachweis über die<br />

vorhandenen Geräte im Haus<br />

incl. Kompetenz bei deren<br />

Einsatz (Qualifikation eines<br />

Kinderarztes erforderlich) oder<br />

Kooperationsvereinbarung/Konsiliarvertrag<br />

konkret<br />

mit Name <strong>und</strong> Adresse im<br />

Stationshandbuch (oder entsprechendem<br />

Dokument) hinterlegt<br />

Neuropädiatrische Ambulanz<br />

mit eigener Ermächtigung<br />

oder Kooperationsvereinbarung<br />

(diese Dokumente sollten<br />

vorliegen)<br />

Sind vorhandene Geräte in<br />

einer Geräteliste aufgeführt?<br />

Im Gerätehandbuch sollten die<br />

Namen der eingewiesenen<br />

Anwender dokumentiert sein<br />

Qualitätssicherung<br />

Peri- <strong>und</strong> Neonatalerhebung<br />

mit einer Vollständigkeit von<br />

mehr als 90% bezüglich aller<br />

Lebendgeborenen<br />

Fachgebietsbezogene Quoten<br />

aus Zertifikat der LQS<br />

externe Infektionssurveillance<br />

für Frühgeborene < 1500g<br />

(z.B. Neo-KISS)<br />

Neo-KISS Protokoll wird z.Zt.<br />

überarbeitet, neue Version<br />

unter HTwww.nrzhygiene.deTH<br />

verfügbar<br />

Zertifikat über Teilnahme vom<br />

NRZ<br />

UCaveU: Angaben zur Vollständigkeit<br />

lassen sich nicht überprüfen<br />

<strong>und</strong> können Daten zur<br />

Inzidenzdichte ganz erheblich<br />

beeinflussen!<br />

25


P<br />

edition<br />

P<br />

edition<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Entwicklungsneurolog. Nachuntersuchung<br />

anhand eines<br />

etablierten Untersuchungsscores<br />

(z.B. Bayley II, Griffith<br />

oder Denver) mit einer Vollständigkeit<br />

der Teilnahme von<br />

mehr als 80% bei 2-Jahres<br />

Untersuchung oder Nachweis<br />

über zeitgerechte Einbestellung<br />

von mehr als 90% für alle<br />

Frühgeborenen mit einem<br />

Geburtsgewicht < 1500 g <strong>und</strong><br />

einem Geburtsdatum ab<br />

01.01.2006.<br />

Selbstauskunft der Klinik ausreichend,<br />

erfragt werden sollte<br />

wie viele Kinder eines Geburtsjahrganges<br />

tatsächlich<br />

eingeladen/untersucht wurden<br />

(%) <strong>und</strong> welches der folgenden<br />

3 Testverfahren angewandt<br />

wird:<br />

- Bayley Scales of Infant<br />

nd<br />

Development, 2P<br />

(BSID II)<br />

- Griffiths Entwicklungsskalen<br />

- Denvertest, 2P<br />

(Denver II)<br />

nd<br />

Erläuterungen<br />

Cave: Bayley II steht auf<br />

Deutsch nicht zur Verfügung!<br />

Prüfergebnis MDK<br />

Regelmäßig stattfindende<br />

Fallkonferenzen möglichst<br />

nach 1 Woche, spätestens 14<br />

Tage ab Aufnahme<br />

Protokolle der letzten 3 Fallkonferenzen<br />

oder deren Tagesordnung<br />

incl. entsprechender<br />

Aktennotizen aus den<br />

letzten 3 Fallkonferenzen<br />

Fallkonferenzen sollten mindestens<br />

mindestens alle zwei<br />

Wochen stattfinden<br />

26


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Erläuterungen<br />

Prüfergebnis MDK<br />

Indikationen<br />

pränatale Verlegung von FG<br />

unter 1250g u./o. unter 29+0<br />

SSW<br />

DRGs: P01Z<br />

P02A, B (Einrichtungen<br />

mit Kinderherzchirurgie)<br />

In Level1-Kliniken können alle<br />

<strong>Neugeborenen</strong>-DRGs erbracht<br />

werden.<br />

P03A – C<br />

P04A – C<br />

P05A - C<br />

Ausnahme: Herzchirurgische<br />

Leistungen nur an den dafür<br />

spezialisierten Einrichtungen.<br />

P06A - C<br />

P60A - C<br />

P61A - E<br />

P62A – E<br />

P63Z<br />

P64Z<br />

zum Vergleich: Empfehlungen<br />

der 6 Fachgesellschaften zur<br />

Strukturvereinbarung (hier:<br />

Versorgungsstufe 3), Zuweisungskriterien<br />

für die präpartale<br />

<strong>und</strong> postnatale Zuweisung<br />

(Bauer et al., s. Anhang)<br />

P65A – D<br />

P66A – D<br />

P67A - D<br />

höhergradige Mehrlinge > 2 <<br />

33+0 SSW <strong>und</strong> > 3 alle<br />

alle pränatal diagnost. Erkrankungen<br />

mit unmittelbarer Notfallversorgung<br />

des NG nach<br />

der Geburt:<br />

27


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Erkrankungen der Mutter mit<br />

fetaler Gefährdung (z.B. PKU,<br />

Hypo-/Hyperthyreose, Z.n.<br />

Transplantation, Autoimmuntherapie,<br />

HIV)<br />

Erläuterungen<br />

Prüfergebnis MDK<br />

angeb. Fehlbildungen (z.B.<br />

kritische Herzfehler, Zwerchfellhernien,<br />

MMC, Gastrochisis)<br />

in hierfür spezialisierte<br />

LEVEL 1-Zentren<br />

Die Kooperation zwischen der<br />

geburtshilflichen Abteilung <strong>und</strong><br />

der Kinder-Kardiochirurgie,<br />

Kinder-Chirurgie, Neurochirurgie<br />

bzw. einem Anästhesisten<br />

mit ausgewiesener Erfahrung<br />

in Kinderanästhesie sollte in<br />

einer Prozessbeschreibung im<br />

Stationshandbuch (oder entsprechendem<br />

Dokument) dargelegt<br />

sein.<br />

Apparative Ausstattung /<br />

Tabelle 3: Prüfkriterien für Level 1<br />

28


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Perinatalzentrum Level: 2<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Personalausstattung<br />

Neonatologie<br />

Ärztliche Leitung<br />

Ärztlicher Dienst<br />

FA für Kinder- u. Jugendmedizin<br />

mit Teilgebiet "Neonatologie"<br />

mit Schwerpunktnachweis<br />

„Neonatologie“. Dieses<br />

ist der Chefarzt oder ein anderer<br />

Arzt in leitender Funktion<br />

dieser Abteilung (Oberarzt,<br />

Sektionsleiter).<br />

Übergangsregelung 2 Jahre<br />

Schichtdienst mit permanenter<br />

Arztpräsenz (24h-Präsenz,<br />

Bereitschaftsdienst ist möglich<br />

– keine Rufbereitschaft) im<br />

neonatologischen ITS-<br />

Bereich, , nicht gleichzeitig für<br />

Routineaufgaben auf anderen<br />

Stationen oder Einheiten<br />

Facharztzeugnis für Kinder- u.<br />

Jugendmedizin mit Teilgebiet<br />

"Neonatologie"<br />

Gibt es Anhaltspunkte dafür,<br />

dass die geforderte Qualifikation<br />

in 2 Jahren vorliegt?<br />

Dienstpläne für Neonatologie<br />

<strong>und</strong> Kinderklinik (mindestens<br />

2 benannte Ärzte ohne Abholdient)<br />

kein Rufdienst!<br />

Erläuterungen<br />

Die Musterweiterbildungsordnung<br />

schreibt für die<br />

Schwerpunktweiterbildung Neonatologie<br />

36 Monate vor. Davon<br />

können 12 während der<br />

Facharztausbildung abgeleistet<br />

werden, je 6 Monate können<br />

aus Gynäkologie/Geburtshilfe<br />

oder Anästhesie angerechnet<br />

werden.<br />

Formulierung erlaubt Bereitschaftsdienst<br />

im Hause (z.B.<br />

Stufe C oder D)<br />

Prüfergebnis MDK<br />

29


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Pflegedienst Schichtdienst mit 24h-<br />

Präsenz<br />

Geburtshilfe<br />

Ärztliche Leitung<br />

mind. 30% mit abgeschlossener<br />

Weiterbildung "Pädiatrische<br />

Intensivpflege"<br />

alternativ: mehr als 5 Jahre<br />

Erfahrung auf neonatolog. ITS<br />

Stationsleitung: Leitungslehrgang<br />

absolviert<br />

FA für Frauenheilk<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

Geburtshilfe mit Schwerpunkt<br />

"Spezielle Geburtshilfe <strong>und</strong><br />

Perinatalmedizin". Dieses ist<br />

der Chefarzt oder ein anderer<br />

Arzt in leitender Funktion dieser<br />

Abteilung (Oberarzt, Sektionsleiter).<br />

Übergangsregelung: 4 Jahre<br />

Dienstpläne incl. Teilzeitangaben,<br />

also Gesamtst<strong>und</strong>enzahl<br />

wöchentlicher Arbeitsst<strong>und</strong>en<br />

pro Person<br />

Einzelnachweis zur persönlichen<br />

Qualifikation<br />

Erfahrungsnachweis aus<br />

Zeugnissen, ebenfalls in Form<br />

eines persönlichen Einzelnachweises<br />

Abschlussdokumentation des<br />

absolvierten Leitungslehrgangs,<br />

persönlicher Einzelnachweis<br />

Facharztzeugnis für Gynäkologie<br />

<strong>und</strong> Geburtshilfe mit<br />

fakultativer Weiterbildung in<br />

spez. Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin<br />

Gibt es Anhaltspunkte dafür,<br />

dass die geforderte Qualifikation<br />

in 4 Jahren vorliegt?<br />

Erläuterungen<br />

Die Musterweiterbildungsordnung<br />

schreibt für die fakultative<br />

Weiterbildung "Spezielle Geburtshilfe<br />

<strong>und</strong> Perinatalmedizin"<br />

24 Monate vor. Davon müssen<br />

18 zusätzlich zur Gebietsweiterbildung<br />

abgeleitet werden, 6<br />

Monate Kinderheilk<strong>und</strong>e können<br />

angerechnet werden.<br />

Prüfergebnis MDK<br />

30


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Ärztlicher Dienst<br />

assoziierte Abteilungen /<br />

Bettenzahl<br />

Geburten /<br />

behandelte Frühgeborene /<br />

bauliche Voraussetzung<br />

Schichtdienst mit permanenter<br />

Arztpräsenz (24h-Präsenz)<br />

im Kreißsaal, nicht gleichzeitig<br />

für Routineaufgaben auf anderen<br />

Stationen oder Einheiten<br />

mind. 4 neonatolog. Intensivtherapieplätze<br />

"Wand-an-Wand"-Lokalisation<br />

von Entbindungsbereich, OP,<br />

neonatolog. ITS, wenigstens<br />

im gleichen o. in miteinander<br />

verb<strong>und</strong>enen Gebäuden, sodass<br />

kein Kraftfahrzeug für<br />

Transport erforderlich<br />

Übergangsregelung: 4 Jahre,<br />

obligat im Rahmen von Neubaumaßnahmen<br />

Dienstpläne der Frauenklinik<br />

mit einem ausgewiesenen<br />

Kreißsaalassistenten im<br />

Schichtdienst, kein Rufdienst,<br />

kein Notarzteinsatz<br />

Beatmungsplätze, Überwachungsplatz<br />

reicht nicht aus!<br />

Sollte für die Abholung eines<br />

Kindes eine Abwesenheit von<br />

mehr als 15 bis 20 Minuten zu<br />

erwarten sein, muss für die<br />

Verlegung ein anderer Kinderarzt<br />

als der Präsenzdienst<br />

verfügbar sein.<br />

Konzept für die Zukunft z.B.<br />

Bauantrag?<br />

Erläuterungen<br />

zur Orientierung: Bettenbeschreibung<br />

durch Fachbereich<br />

Medizinprodukte des<br />

MDS, s. Anlage<br />

kein Ablehnungskriterium innerhalb<br />

der Übergangsfrist<br />

Prüfergebnis MDK<br />

31


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Dienst- oder Konsiliardienste<br />

allg. Kinderheilk<strong>und</strong>e, Kinderkardiologie,<br />

Neuropädiatrie,<br />

Ophthalmologie, Mikrobiologie<br />

Nachweis über Klinik im Haus<br />

oder entsprechende Kooperationsvereinbarung,<br />

diese konkret<br />

mit Namen <strong>und</strong> Adressen<br />

im Stationshandbuch (oder<br />

entsprechendem Dokument)<br />

hinterlegt<br />

Konkrete Angaben zur Erreichbarkeit<br />

erforderlich (Entfernung<br />

in km, Zeit bis zur<br />

Versorgung durch den angefragten<br />

Experten bei notfallmäßiger<br />

Inanspruchnahme)!<br />

24 St<strong>und</strong>en-Notfall-Labor Labor im Haus oder Kooperationsvereinbarung,<br />

Prozessbeschreibung<br />

mit genauer<br />

Telefonnummer im Kreißsaal<br />

hinterlegt<br />

bildgebende Diagnostik (konv.<br />

Radiologie, Sono, Echo), EEG<br />

Entweder Nachweis über die<br />

vorhandenen Geräte im Haus<br />

incl. Kompetenz bei deren<br />

Einsatz (Qualifikation eines<br />

Kinderarztes erforderlich)<br />

oder Kooperationsvereinbarung/Konsiliarvertrag<br />

konkret<br />

mit Name <strong>und</strong> Adresse im<br />

Stationshandbuch (oder entsprechendem<br />

Dokument)<br />

hinterlegt<br />

Erläuterungen<br />

Klinikabteilungen sind häufig im<br />

Qualitätsbericht eines Krankenhauses<br />

verzeichnet<br />

Sind vorhandene Geräte in<br />

einer Geräteliste aufgeführt?<br />

Im Gerätehandbuch sollten die<br />

Namen der eingewiesenen<br />

Anwender dokumentiert sein<br />

Prüfergebnis MDK<br />

32


P<br />

edition<br />

P<br />

edition<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Qualitätssicherung<br />

Nachsorge<br />

Peri- <strong>und</strong> Neonatalerhebung<br />

mit einer Vollständigkeit von<br />

mehr als 90% bezüglich aller<br />

Lebendgeborenen<br />

externe Infektionssurveillance<br />

für Frühgeborene < 1500g<br />

(z.B. Neo-KISS)<br />

Entwicklungsneurolog. Nachuntersuchung<br />

anhand eines<br />

etablierten Untersuchungsscores<br />

(z.B. Bayley II, Griffith<br />

oder Denver) mit einer Vollständigkeit<br />

der Teilnahme von<br />

mehr als 80% bei 2-Jahres<br />

Untersuchung oder Nachweis<br />

über zeitgerechte Einbestellung<br />

von mehr als 90% für alle<br />

Frühgeborenen mit einem<br />

Geburtsgewicht < 1500 g <strong>und</strong><br />

einem Geburtsdatum ab<br />

01.01.2006.<br />

Neuropädiatrische Ambulanz<br />

mit eigener Ermächtigung<br />

oder Kooperationsvereinbarung<br />

(diese Dokumente sollten<br />

vorliegen)<br />

Fachgebietsbezogene Quoten<br />

aus Zertifikat der LQS<br />

Neo-KISS Protokoll wird z.Zt.<br />

überarbeitet, neue Version<br />

unter HTwww.nrzhygiene.deTH<br />

verfügbar<br />

Zertifikat über Teilnahme vom<br />

NRZ<br />

Selbstauskunft der Klinik ausreichend,<br />

erfragt werden sollte<br />

wie viele Kinder eines Geburtsjahrganges<br />

tatsächlich<br />

eingeladen/untersucht wurden<br />

(%) <strong>und</strong> welches der folgenden<br />

3 Testverfahren angewandt<br />

wird:<br />

- Bayley Scales of Infant<br />

nd<br />

Development, 2P<br />

(BSID II)<br />

- Griffiths Entwicklungsskalen<br />

nd<br />

- Denvertest, 2P<br />

(Denver II)<br />

Erläuterungen<br />

Cave: Angaben zur Vollständigkeit<br />

lassen sich nicht überprüfen<br />

<strong>und</strong> können Daten zur<br />

Inzidenzdichte ganz erheblich<br />

beeinflussen!<br />

Cave: Bayley II steht auf<br />

Deutsch nicht zur Verfügung!<br />

Prüfergebnis MDK<br />

33


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Indikationen<br />

Regelmäßig stattfindende<br />

Fallkonferenzen möglichst<br />

nach 1 Woche, spätestens 14<br />

Tage ab Aufnahme<br />

Zentrum beachtet Kriterien<br />

der Zuweisung in höhere Versorgungsstufe<br />

im Rahmen<br />

seines einrichtungsinternen<br />

Qualitätsmanagements als<br />

Prozessqualitätsmerkmal<br />

pränatale Verlegung von FG<br />

mit eine Reife von 1250 -<br />

1499 g u./o. 29+0 SSW bis<br />

32+0 SSW<br />

Protokolle der letzten 3 Fallkonferenzen<br />

oder deren Tagesordnung<br />

incl. entsprechender<br />

Aktennotizen aus<br />

den letzten 3 Fallkonferenzen<br />

Bauer et al. führen in den<br />

Empfehlungen der 6 Fachgesellschaften<br />

zur Strukturvereinbarung<br />

(hier: Versorgungsstufe<br />

2b) Zuweisungskriterien<br />

für die präpartale <strong>und</strong> postnatale<br />

Zuweisung auf (s. Anhang)<br />

Cave Drillinge, Zwillinge < 29<br />

SSW <strong>und</strong> Fehlbildungen<br />

Erläuterungen<br />

Fallkonferenzen sollten mindestens<br />

alle zwei Wochen stattfinden<br />

Prüfergebnis MDK<br />

34


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Apparative Ausstattung /<br />

Tabelle 4: Prüfkriterien für Level 2<br />

Zwillinge 29+1 bis 33+0 SSW DRGs: P03A – C (ab 1250g,<br />

ohne Fehlbildung)<br />

P04A – C (ab 1250g,<br />

ohne Fehlbildung)<br />

P05A – C (ohne Fehlbildung)<br />

P06A – C (ohne Fehlbildung)<br />

P60A - C<br />

P64Z<br />

P65A - D<br />

P66A - D<br />

P67A - D<br />

schwere schwangerschaftsassoziierte<br />

Erkrankungen<br />

(Wachstumsretardierung < 3<br />

Perzentile bei Präeklampsie,<br />

Gestose, HELLP)<br />

insulinpflichtige diabetische<br />

Stoffwechselstörung mit fetaler<br />

Gefährdung<br />

Erläuterungen<br />

Die nebenstehenden DRGs<br />

sind mit den genannten Einschränkungen<br />

regelhaft in Level2-Kliniken<br />

zu erwarten.<br />

Andere DRGs bilden schwierigere<br />

Fallkonstellationen ab <strong>und</strong><br />

dürfen in diesem Level nicht<br />

erbracht werden.<br />

Bei notfallmäßigen Entbindungen<br />

dieser Fälle sind die <strong>Neugeborenen</strong><br />

sofort zu verlegen.<br />

Ausnahmen können sich ergeben,<br />

wenn es sich um Verlegungsfälle<br />

aus einem höheren<br />

Versorgungslevel zur wohnortnahen<br />

Weiterversorgung handelt.<br />

Prüfergebnis MDK<br />

35


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Level: 3 Perinataler Schwerpunkt (Geburtsklinik mit angeschlossener Kinderklinik)<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Personalausstattung<br />

Neonatologie<br />

Ärztliche Leitung<br />

ärztlicher Dienst<br />

Pflegedienst /<br />

Geburtshilfe<br />

Ärztl. Leitung /<br />

ärztl. Dienst /<br />

assoziierte Abteilungen /<br />

FA für Kinder- u. Jugendmedizin<br />

mit mindestens 3 Jahren<br />

Erfahrung in Neonatologie<br />

24h-Präsenz eines pädiatrischen<br />

Dienstarztes<br />

Facharztzeugnis für Kinder<strong>und</strong><br />

Jugendmedizin<br />

Beleg für die mindestens 3-<br />

jährige Erfahrung in Neonatologie<br />

aus Zeugnissen<br />

Kooperationsvereinbarung<br />

zwischen Geburtsklinik <strong>und</strong><br />

angeschlossener Kinderklinik<br />

mit Adresse der Kinderklinik<br />

Dienstplan der Kinderklinik:<br />

kein übergreifender Dienst,<br />

kein Rufdienst<br />

Erläuterungen<br />

Die Musterweiterbildungsordnung<br />

schreibt für die Schwerpunktweiterbildung<br />

Neonatologie<br />

36 Monate vor. Davon<br />

können 12 während der Facharztausbildung<br />

abgeleistet<br />

werden, je 6 Monate können<br />

aus Gynäkologie/Geburtshilfe<br />

oder Anästhesie angerechnet<br />

werden.<br />

Prüfergebnis MDK<br />

36


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Bettenzahl Möglichkeit zur Beatmung maschinelle Beatmung, d.h.<br />

Kinderbeatmungsgerät vorhanden<br />

sowie Prozesshinterlegung<br />

im Stationshandbuch<br />

(oder entsprechendem Dokument)<br />

für dessen Einsatzbereitschaft<br />

<strong>und</strong> die Kompetenz<br />

des Personals ( z.B. gezielte<br />

Nachfrage: wann fand die<br />

letzte Schulung statt?)<br />

Geburten /<br />

behandelte Frühgeborene /<br />

bauliche Voraussetzung / Erfassung des Ist-Zustandes<br />

Adresse der angeschlossenen<br />

Kinderklinik s. oben<br />

Radiologie, allg. Sono, Echo,<br />

EEG verfügbar<br />

Dienst- oder Konsiliardienste<br />

Entweder Nachweis über die<br />

vorhandenen Geräte im Haus<br />

incl. Kompetenz bei deren<br />

Einsatz (Qualifikation eines<br />

Kinderarztes erforderlich) oder<br />

Kooperationsvereinbarung/Konsiliarvertrag<br />

konkret<br />

mit Name <strong>und</strong> Adresse im<br />

Stationshandbuch (oder entsprechendem<br />

Dokument) hinterlegt<br />

Erläuterungen<br />

Sind vorhandene Geräte in<br />

einer Geräteliste aufgeführt?<br />

Im Gerätehandbuch sollten die<br />

Namen der eingewiesenen<br />

Anwender dokumentiert sein.<br />

Mit Hilfe der Adresse der Kinderklinik<br />

soll der Begriff "angeschlossene<br />

Kinderklinik"<br />

hinterfragt werden, so läßt<br />

sich die tatsächliche Entfernung<br />

zwischen beiden Krankenhäusern<br />

erfassen. Diese<br />

Angabe ist in der Vereinbarung<br />

nicht vorgesehen, aber<br />

für künftige Verhandlungen<br />

wichtig.<br />

Sind vorhandene Geräte in<br />

einer Geräteliste aufgeführt?<br />

Im Gerätehandbuch sollten die<br />

Namen der eingewiesenen<br />

Anwender dokumentiert sein<br />

Prüfergebnis MDK<br />

37


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Qualitätssicherung /<br />

Indikationen, allg.<br />

Zentrum beachtet Kriterien der<br />

Zuweisung in höhere Versorgungsstufe<br />

im Rahmen seines<br />

einrichtungsinternen Qualitätsmanagements<br />

als Prozessqualitätsmerkmal<br />

adäquate Versorgung plötzlich<br />

auftretender, unerwarteter<br />

neonatologischer Notfälle<br />

bei anhaltenden Problemen<br />

Verlegung in weiter betreuendes<br />

KH<br />

prinzipiell nur Kinder > 32+0<br />

SSW<br />

Bauer et al. führen in den<br />

Empfehlungen der 6 Fachgesellschaften<br />

zur Strukturvereinbarung<br />

(hier: Versorgungsstufe<br />

2a) Zuweisungskriterien<br />

für die präpartale <strong>und</strong> postnatale<br />

Zuweisung auf (s. Anhang)<br />

DRGs : P60A - C<br />

P65B - D<br />

P66B - D<br />

P67A - D<br />

Erläuterungen<br />

Die nebenstehenden DRGs<br />

sind regelhaft in Level3-<br />

Kliniken zu erwarten.<br />

Andere DRGs bilden schwierigere<br />

Fallkonstellationen ab<br />

<strong>und</strong> dürfen in diesem Level<br />

nicht erbracht werden.<br />

Bei notfallmäßigen Entbindungen<br />

dieser Fälle sind die <strong>Neugeborenen</strong><br />

sofort zu verlegen.<br />

Ausnahmen können sich ergeben,<br />

wenn es sich um Verlegungsfälle<br />

aus einem höheren<br />

Versorgungslevel zur<br />

wohnortnahen Weiterversorgung<br />

handelt.<br />

Prüfergebnis MDK<br />

38


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Indikationen, speziell Unreife ≥ 1500 g u./o. 32+1<br />

bis 36+0 SSW<br />

Apparative Ausstattung /<br />

Erläuterungen<br />

fetale Wachtumsretardierung Definition der fetalen<br />

Wachstumsretadierung n.<br />

Hansmann, Hackelöer, Staudach<br />

1985P P:<br />

6<br />

< 10 Perzentile, Prävalenz<br />

5%, davon 2/3 aus Risiko - SS<br />

Prüfergebnis MDK<br />

Tabelle 5: Prüfkriterien für Level 3<br />

39


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Level: 4 Geburtskliniken ohne angeschlossene Kinderklinik<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Personalausstattung<br />

Pädiatrie<br />

Leistungen /<br />

Geburtshilfe<br />

Ärztl. Leitung /<br />

ärztl. Dienst /<br />

assoziierte Abteilungen /<br />

Geburten /<br />

behandelte Frühgeborene /<br />

Dienst- oder Konsiliardienste<br />

/<br />

Qualitätssicherung /<br />

Zentrum beachtet Kriterien der<br />

Zuweisung in höhere Versorgungsstufe<br />

im Rahmen seines<br />

einrichtungsinternen Qualitätsmanagements<br />

als Prozessqualitätsmerkmal<br />

risikoadaptierte antenatale<br />

Verlegung der Schwangeren<br />

in höhere Versorgungsstufe<br />

hohe Anzahl von Verlegungsfällen<br />

bei <strong>Neugeborenen</strong> in<br />

dieser Klinik abgerechnet?<br />

Bei Verdacht auf mangelnde<br />

Risikozentralisation können<br />

zur Klärung ggfs. die Daten<br />

Erläuterungen<br />

Prüfergebnis MDK<br />

40


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />

/ Prüfunterlagen<br />

Indikationen<br />

Apparative Ausstattung /<br />

Tabelle 6: Prüfkriterien für Level 4<br />

NG-Transport auf unvorhersehbare<br />

Notfälle beschränkt<br />

Entbindung von Schwangeren<br />

> 36+0 SSW ohne zu erwartende<br />

Komplikationen beim<br />

NG<br />

der Perinatalerhebung weiterhelfen,<br />

insbesondere verweisen<br />

die Schlüsselziffern 60,<br />

66, 67 68, 70, 72, 73 <strong>und</strong> 74<br />

auf Geburtsrisiken.<br />

Bauer et al. verweisen in den<br />

Empfehlungen der 6 Fachgesellschaften<br />

zur Strukturvereinbarung<br />

(hier: Versorgungsstufe<br />

1) auf die AWMF-<br />

Leitlinie 24/002, welche 18<br />

absolute Verlegungsindikationen<br />

benennt (s. Anhang)<br />

Häufigkeit von <strong>Neugeborenen</strong>transporten<br />

an Hand der Abrechnungsdaten<br />

der Krankenkassen<br />

hinterfragen<br />

DRGs :P60A<br />

P67C, D<br />

Erläuterungen<br />

entsprechende Nachweise<br />

evtl. bereits im Vorfeld als<br />

Anlage zum Prüfauftrag von<br />

den Krankenkassen erbitten<br />

Nebenstehende DRGs sind<br />

regelhaft in Level4-Kliniken zu<br />

erwarten.<br />

Andere DRGs bilden schwierigere<br />

Fallkonstellationen ab<br />

<strong>und</strong> dürfen in diesem Level<br />

nicht erbracht werden.<br />

Bei notfallmäßigen Entbindungen<br />

dieser Fälle sind die <strong>Neugeborenen</strong><br />

sofort zu verlegen.<br />

Prüfergebnis MDK<br />

41


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

6 Aufgreifkriterien<br />

Die Strukturvereinbarung vom 20.09.2005 berechtigt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen,<br />

die Richtigkeit der Angaben vor Ort stichprobenartig zu überprüfen (§ 5 Nachweisverfahren<br />

Abs. 3).<br />

Es handelt sich demnach um eine Auffälligkeitsprüfung, die aus Zweifeln an der Richtigkeit<br />

der selbstdeklarierten Levelzuschreibung eines Krankenhauses gegenüber den tatsächlich<br />

vorhandenen Ressourcen der Klinik resultiert. Zur Formulierung von Aufgreifkriterien müssen<br />

zwei verschiedene Situationen abgegrenzt werden:<br />

1. Das selbstdeklarierte Level ist im Vergleich zur Einschätzung aus dem Landeskrankenhausplan<br />

zu hochgegriffen oder<br />

2. Das selbstdeklarierte Level entspricht der Versorgungsstufe des Krankenhausplans,<br />

es ergibt sich aber anhand der Abrechnungsdaten der Verdacht auf fehlallozierte<br />

Versorgungsfälle.<br />

ad 1. Für Krankenhäuser, deren selbstdeklariertes Versorgungslevel die vorhandenen Ressourcen<br />

überschätzt, müsste sich im Vergleich der abgerechneten DRGs ein deutlicher<br />

Unterschied zwischen den Angaben aus der bis zum 31.12.2005 erfolgten Versorgung<br />

<strong>und</strong> den ab 01.01.2006 abgerechneten Fällen ergeben.<br />

ad 2. Bei stimmig erscheinender Leveleinstufung resultieren Aufgreifkriterien für eine mögliche<br />

Prüfung aus fehlallozierten Abrechnungsfällen.<br />

Ein weiteres Merkmal für die möglicherweise nicht zutreffende Levelzuschreibung der Klinik<br />

könnte aus der Häufigkeit von <strong>Neugeborenen</strong>transporten resultieren; um dies zu überprüfen,<br />

wäre es nötig, im Vorfeld der Ermittlungen durch die Krankenkasse zu erfahren, mit welcher<br />

DRG die aufnehmende Klinik den Transportfall letztlich abgerechnet hat.<br />

Auf folgende DRGs der neonatalen Versorgung (Stand: G-DRG Version 2007) kommt es bei<br />

der richtigen Zuschreibung des Versorgungslevels an:<br />

In Level 4 dürfen nur Fälle mit den Klassifikationen P60A, P67C oder D vorkommen.<br />

Im Unterschied zu Level 4 können in Level 3 darüber hinaus auch die folgenden Abrechnungsziffern<br />

aufgeführt werden: P60A, B oder C, P65B oder C oder D, P66B, C oder D <strong>und</strong><br />

P67A oder B.<br />

Für das Level 2 ist im Unterschied zu Level 3 zusätzlich die Abrechnung folgender DRG-<br />

Positionen möglich: P03A - C, P04A - C (allerdings unter der Voraussetzung, dass die Kinder<br />

über 1250g wiegen <strong>und</strong> keine Fehlbildungen aufweisen), P05A - C <strong>und</strong> P06A - C (hier nur<br />

Kinder ohne Fehlbildungen), P60A oder B, P64Z, P65A <strong>und</strong> P66A.<br />

In Level 1 sind darüber hinaus <strong>und</strong> im Unterschied zu Level 2 auch die folgenden Positionen<br />

möglich: P01Z, P02A oder B, alle Abrechnungspositionen P03 - 06 ohne Einschränkung,<br />

P61A - E, P62A - E <strong>und</strong> P63Z.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die benannten DRG-Positionen noch einmal in der Übersicht:<br />

42


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Level 1 Level 2 Level 3 Level 4<br />

P60A P60A P60A P60A<br />

P67C P67C P67C P67C<br />

P67D P67D P67D P67D<br />

P60B P60B P60B<br />

P60C P60C P60C<br />

P65B P65B P65B<br />

P65C P65C P65C<br />

P65D P65D P65D<br />

P66B P66B P66B<br />

P66C P66C P66C<br />

P66D P66D P66D<br />

P67A P67A P67A<br />

P67B P67B P67B<br />

P03A P03A*<br />

P03B P03B*<br />

P03C P03C*<br />

P04A P04A*<br />

P04B P04B*<br />

P04C P04C*<br />

*unter der Voraussetzung, dass<br />

die Kinder über 1250g wiegen<br />

<strong>und</strong> keine Fehlbildungen aufweisen<br />

P05A P05A**<br />

P05B P05B**<br />

P05C P05C**<br />

P06A P06A**<br />

P06B P06B**<br />

P06C P06C**<br />

** nur Kinder ohne Fehlbildungen<br />

P64Z P64Z<br />

P65A P65A<br />

P66A P66A<br />

P01Z<br />

P02A<br />

P02B<br />

P61A<br />

P61B<br />

P61C<br />

P61D<br />

P61E<br />

P62A<br />

P62B<br />

P62C<br />

P62D<br />

P62E<br />

P63Z G-DRG 2007<br />

Tabelle 7: DRGs zur Behandlung Neugeborener nach Versorgungslevel<br />

Die Qualität der geburtshilflichen Versorgung wird in der Strukturvereinbarung nicht explizit<br />

ausgeführt. Außerdem ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten beim Versuch, die DRGs der<br />

43


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

MDC 14 (Schwangerschaft, Geburt <strong>und</strong> Wochenbett) den vorgesehenen Versorgungsleveln<br />

zuzuordnen, da für die DRGs andere Gestationsaltersgrenzen definiert sind <strong>und</strong> ihre Hinterlegung<br />

mit Komplikationen nicht nachvollziehbaren Schweregradzuschreibungen entspricht.<br />

Hier ist eine weitere Konkretisierung der Strukturvereinbarung wünschenswert.<br />

Um aber trotz all dieser einschränkenden Erwägungen dennoch einen Zuordnungsvorschlag<br />

zu präsentieren, wurde eine entsprechende Tabelle ausgearbeitet <strong>und</strong> im Anhang unter X8.6X<br />

dieses Gutachtens zur Verfügung gestellt.<br />

44


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

7 Ausblick<br />

Dieses Gutachten möchte Hilfestellung geben bei der Aufgabe an die MDK-Gemeinschaft,<br />

die Selbsteinschätzungen der Krankenhäuser nach einheitlichen Gesichtspunkten zu bewerten.<br />

Es soll den Geist der Strukturvereinbarung aufgreifen, entsprechend den in § 2 formulierten<br />

Zielen:<br />

§ 2 Ziele des neonatologischen Versorgungskonzepts<br />

Die Ziele des neonatologischen Versorgungskonzepts dieser Vereinbarung umfassen:<br />

1. die Sicherung der Struktur-, Prozess <strong>und</strong> Ergebnisqualität der Versorgung aller<br />

Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong>,<br />

2. die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong>,<br />

3. eine nach dem Risikoprofil des Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> differenzierte Zuweisung<br />

<strong>und</strong> daher optimierte neonatologische Versorgung, sowie<br />

4. die Verringerung von Säuglingssterblichkeit <strong>und</strong> frühkindlichen Behinderungen.<br />

Den in § 3 Abs. 1 der Vereinbarung dargestellten Stufen der neonatologischen Versorgung<br />

folgen die Tabellen der Prüfkriterien in diesem Gutachten (Kapitel 5).<br />

Inwieweit die Ziele nach § 2 der Vereinbarung erreicht werden, kann nur über ein konsequentes<br />

Monitoring der durch die Vereinbarung angestoßenen Veränderungen erfasst <strong>und</strong><br />

darüber hinaus der Bedarf an Weiterentwicklung systematisiert in Erfahrung gebracht werden.<br />

Dieser ist nicht zuletzt für unsere Auftraggeber von großem Interesse, als Entscheidungs-<br />

<strong>und</strong> Argumentationshilfe.<br />

Im Sinne des Deming-Zyklus zur Qualitätsförderung können auch die Ergebnisse aus MDK-<br />

Prüfungen einen Beitrag für die datenbasierte Weiterentwicklung leisten, die Versorgungsqualität<br />

mit Hilfe der Strukturvereinbarung weiter zu verbessern.<br />

Bereits jetzt zeichnet sich Ergänzungsbedarf hinsichtlich der Beschreibung geburtshilflicher<br />

Einheiten ab, denn über die Vorgaben zur Personalausstattung in Level 1 <strong>und</strong> 2 hinaus finden<br />

sich in der Strukturvereinbarung keinerlei Aussagen zur Qualität der geburtshilflichen<br />

Versorgung, z.B. zum wünschenswerten Facharztstandard zur Betreuung unter der Geburt.<br />

Damit ergeben sich Probleme der Level-Zuordnung für Belegkliniken. Einrichtungen der ausserklinischen<br />

Geburtshilfe <strong>und</strong> Geburtshäuser werden von der Strukturvereinbarung gar nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Hinweise auf relevante Strukturdaten können nicht nur den konsentierten Empfehlungen der<br />

sechs Fachgesellschaften entnommen werden, Ansätze für wesentliche Vergleichsparameter<br />

sind auch bereits in der BQS-B<strong>und</strong>esauswertung 2005 enthalten, z.B. in Form des neu<br />

eingeführten Qualitätsindikators „E-E-Zeit bei Notsektio“, der die Zeitspanne zwischen Entscheidung<br />

zum Eingriff <strong>und</strong> notfallmäßiger Entbindung beim Kaiserschnitt misst.<br />

45


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Über die Formulierung in § 3 Abs. 2:<br />

„Die Aufnahme von Schwangeren, die nicht den Aufnahmekriterien nach Absatz 1 (d.h. in die<br />

richtige neonatologische Versorgungsstufe) entspricht, ist nur im begründeten Einzellfall zulässig.“<br />

verweist die Strukturvereinbarung über das Segment der stationären Versorgung hinaus auf<br />

eine dem neonatologischen Versorgungskonzept konforme Einweisungspraxis der niedergelassenen<br />

Gynäkologen. Dazu müssen dem Einweisenden Daten zur aktuellen Aufnahmekapazität<br />

der umliegenden Krankenhäuser für die einzelnen Level jederzeit bekannt sein, was<br />

ein entsprechendes Informationssystem voraussetzt.<br />

46


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

8 Anhang<br />

8.1 Strukturvereinbarung vom 20.09.2005, incl. Checkliste vom 20.12.2005<br />

Bekanntmachung der Vereinbarung gemäß<br />

§ 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V<br />

Der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss gemäß § 91 Abs. 7 SGB V hat in seiner Sitzung am 20.<br />

September 2005 folgende Vereinbarung beschlossen:<br />

„Vereinbarung<br />

über Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> § 1 Zweck der Vereinbarung<br />

vom 20. September 2005<br />

Inkrafttreten am 1. Januar 2006<br />

§ 1 Zweck der Vereinbarung<br />

(1) Der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss nach § 91 Abs. 7 SGB V beschließt diese Vereinbarung<br />

als eine Maßnahme zur Qualitätssicherung auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 137 Abs. 1<br />

Satz 3 Nr. 2 SGB V, mit welcher die Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität der Versorgung<br />

von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland gesichert werden<br />

soll.<br />

(2) Zu diesem Zweck definiert diese Vereinbarung ein Stufenkonzept der neonatologischen<br />

Versorgung <strong>und</strong> regelt die Anforderungen an die Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität<br />

der versorgenden Einrichtungen.<br />

§ 2 Ziele des neonatologischen Versorgungskonzepts<br />

Die Ziele des neonatologischen Versorgungskonzepts dieser Vereinbarung umfassen:<br />

1. die Sicherung der Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität der Versorgung aller<br />

Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong>,<br />

2. die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong>,<br />

47


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

3. eine nach dem Risikoprofil des Früh- oder <strong>Neugeborenen</strong> differenzierte Zuweisung<br />

<strong>und</strong> daher optimierte neonatologische Versorgung sowie<br />

4. die Verringerung von Säuglingssterblichkeit <strong>und</strong> frühkindlichen Behinderungen.<br />

§ 3 Stufen der neonatologischen Versorgung<br />

(1) Das neonatologische Versorgungskonzept dieser Vereinbarung umfasst die folgenden<br />

vier Stufen:<br />

1. Perinatalzentrum LEVEL 1 für die Versorgung von Patienten mit höchstem Risiko<br />

(entsprechend den Aufnahmekriterien in Anlage 1),<br />

2. Perinatalzentrum LEVEL 2 für die möglichst flächendeckende intermediäre Versorgung<br />

von Patienten mit hohem Risiko (entsprechend den Aufnahmekriterien in Anlage<br />

1),<br />

3. Perinataler Schwerpunkt (entsprechend den Aufnahmekriterien in Anlage 1) für die<br />

flächendeckende Versorgung von <strong>Neugeborenen</strong>, bei denen eine postnatale Therapie<br />

absehbar ist, durch eine leistungsfähige <strong>Neugeborenen</strong>medizin in Krankenhäusern<br />

mit Geburtsklinik <strong>und</strong> Kinderklinik <strong>und</strong><br />

4. Geburtsklinik ohne eine mindestens der Nummer 3 entsprechende Kinderklinik, in<br />

denen nur noch reife Neugeborene ohne bestehendes Risiko zur Welt kommen sollen.<br />

(2) Die Aufnahme von Schwangeren, die nicht den Aufnahmekriterien nach Absatz 1 entsprechen,<br />

ist nur im begründeten Einzelfall zulässig. <strong>Neugeborenen</strong>transporte sollen generell<br />

nur noch in nicht vorhersehbaren Notfällen erfolgen. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist immer der antepartale<br />

Transport für Kinder mit Risiken, bei denen eine postnatale Therapie zu erwarten ist, anzustreben.<br />

(3) Krankenhäuser dürfen Neugeborene bis zu der Stufe gemäß Absatz 1 versorgen, für die<br />

in der Checkliste gemäß der Protokollnotiz zu § 5 ein Nachweis erbracht wurde.<br />

§ 4 Anforderungen an die neonatologischen Versorgungsstufen<br />

(1) Die Anforderungen an die Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität sowie die Zuweisungs-,<br />

bzw. Aufnahmekriterien der vier Versorgungsstufen werden in der Anlage 1 zu dieser<br />

Vereinbarung vorgegeben. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />

(2) Neonatologische Einrichtungen mit unterschiedlichem Spezialisierungsgrad <strong>und</strong> Leistungsangebot<br />

werden auf Gr<strong>und</strong> ihrer Merkmale der Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität<br />

gemäß der Anlage 1 einer Versorgungsstufe zugeordnet.<br />

48


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

§ 5 Nachweisverfahren<br />

(1) Die Voraussetzungen gelten als erbracht, wenn die Einrichtung alle Anforderungen der<br />

jeweiligen Stufe an die Struktur-, Prozess-<strong>und</strong> Ergebnisqualität gemäß der Anlage zu dieser<br />

Vereinbarung erfüllt.<br />

(2) Der Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen zur neonatologischen Versorgung<br />

als Perinatalzentrum LEVEL 1, Perinatalzentrum LEVEL 2 oder Perinatalem Schwerpunkt ist<br />

gegenüber den Krankenkassen vor Ort im Rahmen der jährlichen Pflegesatzverhandlungen<br />

zu führen.<br />

(3) Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist berechtigt, stichprobenartig die Richtigkeit<br />

der Angaben vor Ort zu überprüfen.<br />

(4) Erfüllt eine Einrichtung die Anforderungen der ausgewiesenen Versorgungsstufe gemäß<br />

der Anlage 1 dieser Vereinbarung nicht, so ist sie innerhalb von 12 Monaten verpflichtet,<br />

diese zu erfüllen <strong>und</strong> glaubhaft nachzuweisen. Ist die Einrichtung dazu nicht in der Lage, darf<br />

sie eine neonatologische Versorgung nur noch gemäß der Versorgungsstufe, deren Anforderungen<br />

erfüllt werden, anbieten.<br />

(5) Fachliche Voraussetzungen gemäß der Anlage dieser Vereinbarung sind durch Vorlage<br />

der Urk<strong>und</strong>e bzw. sonstiger Nachweise über die Berechtigung zum Führen der genannten<br />

Bezeichnungen nachzuweisen.<br />

§ 6 Inkrafttreten<br />

Diese Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft.<br />

Protokollnotiz zu § 5:<br />

Der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss in der Besetzung nach § 91 Abs. 7 SGB V wird bis zum<br />

1. Januar 2006 eine Checkliste beschließen, um die Einhaltung der Vereinbarung sicherzustellen.<br />

Die Checkliste wird als Anlage 2 Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />

49


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Anlage 1<br />

zur Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Die Qualitätsmerkmale bzw. Minimalanforderungen sowie Zuweisungskriterien der vier neonatologischen<br />

Versorgungsstufen werden im Folgenden definiert. Die angegebenen Zuweisungs-<br />

bzw. Aufnahmekriterien repräsentieren die Indikation zur Verlegung aus der/den jeweils<br />

niedrigeren Versorgungsstufe/n.<br />

1. Perinatalzentrum LEVEL 1<br />

A. Merkmale der Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität<br />

1. Die ärztliche Leitung der neonatologischen Intensivstation muss einem als Neonatologen<br />

anerkannten Arzt (Schwerpunktnachweis „Neonatologie“) hauptamtlich übertragen<br />

werden. Sein Stellvertreter muss die gleiche Qualifikation aufweisen.<br />

2. Die ärztliche Leitung der Geburtshilfe muss einem als Geburtshelfer anerkannten Arzt<br />

(Schwerpunktnachweis „Spezielle Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin“) hauptamtlich<br />

übertragen werden. Sein Stellvertreter muss die gleiche Qualität aufweisen. Hierfür<br />

gilt eine Übergangsregelung von vier Jahren für Fachärztinnen/-ärzte der Gynäkologie<br />

<strong>und</strong> Geburtshilfe.<br />

3. „Wand-an-Wand“-Lokalisationvon Entbindungsbereich, OP <strong>und</strong> neonatologischer<br />

Intensivstation (NICU), d. h. wenigstens im gleichen Gebäude oder in miteinander<br />

verb<strong>und</strong>enen Gebäuden, so dass kein Kraftfahrzeug für den Transport zur NICU erforderlich<br />

ist.<br />

4. Das Zentrum muss über mindestens sechs neonatologische Intensivtherapieplätze<br />

verfügen.<br />

5. Die ärztliche <strong>und</strong> pflegerische Versorgung muss durch einen Schichtdienst mit permanenter<br />

Arztpräsenz (24-St<strong>und</strong>en-Prä-senz, kein Bereitschaftsdienst) im Intensivbereich<br />

sichergestellt sein (für Intensivstation <strong>und</strong> Kreißsaal; nicht gleichzeitig für Routineaufgaben<br />

auf anderen Stationen oder Einheiten). Im Hintergr<strong>und</strong> sollte ein Arzt mit<br />

Schwerpunktsbezeichnung Neonatologie jederzeit erreichbar sein.<br />

6. Für die pflegerische Versorgung im Intensivtherapiebereich ist ein möglichst hoher<br />

Anteil (mind. 40 %) an Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Kinderkrankenpflegerinnen/pflegern mit abgeschlossener<br />

Weiterbildung im Bereich „Pädiatrische Intensivpflege“ sicherzustellen.<br />

Alternativ zur Weiterbildung ist eine mehr als fünfjährige Erfahrung auf einer neonatologischen<br />

Intensivstation anzusehen. Die Stationsleitungen haben einen Leitungslehrgang<br />

absolviert.<br />

50


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

7. Das Zentrum soll als Stätte für die ärztliche Weiterbildung im Schwerpunkt „Neonatologie“<br />

<strong>und</strong> „Spezielle Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin“ anerkannt sein.<br />

8. Das Zentrum soll über einen „<strong>Neugeborenen</strong>notarzt“ verfügen. Dieser ist ein Notbehelf<br />

für unvorhersehbare Situationen, <strong>und</strong> soll nicht in der Regel für Risikogeburten in<br />

einer anderen Klinik abrufbar sein, um diese dort zu ermöglichen.<br />

9. Auf folgenden Gebieten sollen Dienstleistungen bzw. Konsiliardienste zur Verfügung<br />

stehen: allgemeine Kinderheilk<strong>und</strong>e, kinderchirurgischer <strong>und</strong> -kardiologischer Konsiliardienst,<br />

Neuropädiatrie, Ophthalmologie, Mikrobiologie, Humangenetik, Labor, bildgebende<br />

Diagnostik, Nachsorge.<br />

10. Teilnahme an den folgenden speziellen Qualitätssicherungsverfahren:<br />

- Perinatal- <strong>und</strong> Neonatalerhebung; mit einer Vollständigkeit von > 90 % nicht<br />

nur bezüglich der Aufnahmen auf NICU, sondern auch aller Lebendgeborenen des<br />

Hauses,<br />

- Neo-KISS,<br />

- Entwicklungsneurologische Nachuntersuchung (Bayley II); mit einer Vollständigkeit<br />

bei der 2-Jahres-Untersuchung von mindestens 80 %.<br />

11. Möglichst nach einer Woche, spätestens jedoch nach 14 Tagen ab Aufnahme stellt<br />

das Zentrum im Rahmen seines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements regelmäßig<br />

stattfindende Fallkonferenzen sicher.<br />

B. Aufnahmekriterien für Perinatalzentren LEVEL 1<br />

Die Aufnahme bzw. Zuweisung aus niedrigeren Versorgungsstufen erfolgt nach<br />

folgenden leitliniengestützten Kriterien:<br />

1. Pränatale Verlegung von Frühgeborenen mit einer Reife < 1250 g <strong>und</strong>/oder < 29+0<br />

SSW.<br />

2. Höhergradige Mehrlinge > 2 < 33+0 SSW <strong>und</strong> > 3 alle.<br />

3. Alle pränatal diagnostizierten Erkrankungen, bei denen nach der Geburt eine unmittelbare<br />

Notfallversorgung des <strong>Neugeborenen</strong> erforderlich ist. Dieses betrifft:<br />

- Erkrankungen der Mutter mit fetaler Gefährdung (z. B. PKU, Hypo-<br />

/Hyperthyreose, Z. n. Transplantation, Autoimmunopathie, HIV),<br />

- angeboreneFehlbildungen (z. B. kritische Herzfehler, Zwerchfellhernien, Meningomyelozelen,<br />

Gastrochisis) sollen in hierfür spezialisierte LEVEL 1-<br />

Perinatalzentren mit Spezialeinrichtungen pränatal verlegt werden.<br />

2. Perinatalzentrum LEVEL 2<br />

A. Merkmale der Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität<br />

51


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

1. Die ärztliche Leitung der neonatologischen Intensivstation muss einem als Neonatologen<br />

anerkannten Arzt (Schwerpunktnachweis „Neonatologie“) hauptamtlich übertragen<br />

werden. Hierfür gilt eine Übergangsregelung von zwei Jahren für Fachärztinnen/-ärzte<br />

der Pädiatrie.<br />

2. Die ärztliche Leitung der Geburtshilfe muss einem als Geburtshelfer anerkannten Arzt<br />

(Schwerpunktnachweis „Spezielle Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin“) hauptamtlich<br />

übertragen werden. Hierfür gilt eine Übergangsregelung von vier Jahren für Fachärztinnen/-ärzte<br />

der Gynäkologie <strong>und</strong> Geburtshilfe.<br />

3. „Wand-an-Wand“-Lokalisation von Entbindungsbereich, OP <strong>und</strong> neonatologischer<br />

Intensivstation, d. h. wenigstens im gleichen Gebäude oder in miteinander verb<strong>und</strong>enen<br />

Gebäuden, so dass kein Kraftfahrzeug für den Transport zur NICU erforderlich<br />

ist. Hierfür gilt eine Übergangsregelung von drei Jahren. Eine „Wand-an-Wand“-<br />

Lokalisation ist obligat im Rahmen von Neubaumaßnahmen.<br />

4. Das Zentrum muss über mindestens vier neonatologische Intensivtherapieplätze verfügen.<br />

5. Die ärztliche <strong>und</strong> pflegerische Versorgung muss durch einen Schichtdienst mit permanenter<br />

Arztpräsenz (24-St<strong>und</strong>en-Prä-senz) im Intensivbereich sichergestellt sein<br />

(für Intensivstation <strong>und</strong> Kreißsaal; nicht gleichzeitig für Routineaufgaben auf anderen<br />

Stationen oder Einheiten).<br />

6. Für die pflegerische Versorgung im Intensivtherapiebereich ist ein möglichst hoher<br />

Anteil (mind. 30 %) an Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Kinderkrankenpflegerinnen/pflegern mit abgeschlossener<br />

Weiterbildung im Bereich „Pädiatrische Intensivpflege“ sicherzustellen.<br />

Alternativ zur Weiterbildung ist eine mehr als fünfjährige Erfahrung auf einer neonatologischen<br />

Intensivstation anzusehen. Die Stationsleitungen haben einen Leitungslehrgang<br />

absolviert.<br />

7. Auf folgenden Gebieten sollen Dienstleistungen bzw. Konsiliardienste zur Verfügung<br />

stehen: allgemeine Kinderheilk<strong>und</strong>e, kardiologischer, neuropädiatrischer <strong>und</strong><br />

ophthalmologischer Konsiliardienst, Mikrobiologie, 24-St<strong>und</strong>en-Notfall-Labor, EEG,<br />

bildgebende Diagnostik (konventionelle Radiologie, Sonographie einschl. Echokardiographie),<br />

Nachsorge.<br />

8. Teilnahme an den folgenden speziellen Qualitätssicherungsverfahren:<br />

- Perinatal- <strong>und</strong> Neonstalerhebung; mit einer Vollständigkeit von > 90 % nicht nur<br />

bezüglich der Aufnahmen auf NICU, sondern auch aller Lebendgeborenen des<br />

Hauses,<br />

- Neo-KISS,<br />

- Entwicklungsneurologische Nachuntersuchung (Bailey II); mit einer Vollständigkeit<br />

bei der 2-Jahres-Untersuchung von mindestens 80 %.<br />

52


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

9. Das Zentrum beachtet die Kriterien für eine Zuweisung in die höhere Versorgungsstufe<br />

im Rahmen seines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements als Prozessqualitätsmerkmal.<br />

10. Möglichst nach einer Woche, spätestens jedoch nach 14 Tagen ab Aufnahme stellt<br />

das Zentrum im Rahmen seines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements regelmäßig<br />

stattfindende Fallkonferenzen sicher.<br />

B. Aufnahmekriterien für Perinatalzentren LEVEL 2<br />

Die Aufnahme bzw. Zuweisung aus niedrigeren Versorgungsstufen erfolgt nach folgenden<br />

leitliniengestützten Kriterien:<br />

1. Pränatale Verlegung von Frühgeborenen mit einer Reife von 1250—1499 g <strong>und</strong>/oder<br />

29+0 ≤ 32+0 SSW.<br />

2. Zwillinge 29+1 bis ≤ 33+0 SSW.<br />

3. Schwere schwangerschaftsassoziierte Erkrankungen (Wachstumsretardierung < 3<br />

Perzentile bei Präeklampsie, Gestose, HELLP).<br />

4. Insulinpflichtige diabetische Stoffwechselstörung mit fetaler Gefährdung.<br />

3. Perinataler Schwerpunkt<br />

A. Merkmale der Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität<br />

1. Perinatale Schwerpunkte befinden sich in Krankenhäusern, die eine Geburtsklinik mit<br />

angeschlossener Kinderklinik vorhalten. Diese Einrichtungen sollen in der Lage sein,<br />

plötzlich auftretende, unerwartete neonatologische Notfälle adäquat zu versorgen. Bei<br />

anhaltenden Problemen soll eine Verlegung in ein weiter betreuendes Krankenhaus<br />

erfolgen. Prinzipiell sollen in einer Kinderklinik mit neonatologischer Gr<strong>und</strong>versorgung<br />

nur Kinder > 32+0 SSW behandelt werden.<br />

2. Der die <strong>Neugeborenen</strong> verantwortlich betreuende Arzt soll die Gebietsbezeichnung<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendmedizin <strong>und</strong> mindestens drei Jahre Erfahrung in Neonatologie<br />

nachweisen.<br />

3. Es besteht die Möglichkeit zur Beatmung.<br />

4. Diagnostische Verfahren wie Radiologie, allgemeine Sonographie, Echokardiographie<br />

<strong>und</strong> EEG sind verfügbar.<br />

5. 24-St<strong>und</strong>en-Präsenz eines pädiatrischen Dienstarztes.<br />

6. Der Perinatale Schwerpunkt beachtet die Kriterien für eine Zuweisung in die höheren<br />

Versorgungsstufen im Rahmen seines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements<br />

als Prozessqualitätsmerkmal.<br />

53


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

B. Aufnahmekriterien für Perinatale Schwerpunkte (antenatale Zuweisung):<br />

Die Aufnahme bzw. Zuweisung aus niedrigeren Versorgungsstufen erfolgt nach<br />

folgenden leitliniengestützten Kriterien:<br />

1. Unreife ≥ 1500 g <strong>und</strong>/oder 32+1 bis ≤ 36+0 SSW.<br />

2.<br />

3. Fetale Wachstumsretardierung.<br />

4. Geburtskliniken<br />

In Geburtskliniken ohne angeschlossene Kinderklinik oder mit einer Kinderklinik, die den<br />

Merkmalen des perinatalen Schwerpunktes nicht entspricht, sollen nur noch Schwangere ><br />

36+0 SSW <strong>und</strong> ohne zu erwartende Komplikationen beim <strong>Neugeborenen</strong> entb<strong>und</strong>en werden.<br />

Dies gilt für ca. 90 % aller Geburten. Alle anderen sind aufgr<strong>und</strong> einer zu erwartenden Behandlungsnotwendigkeit<br />

des Kindes risikoadaptiert in eine der o. g. Einrichtungen antenatal<br />

zu verlegen. Mit diesem Vorgehen lässt sich eine Trennung von Mutter <strong>und</strong> Kind nach der<br />

Geburt bei Behandlungsbedarf des <strong>Neugeborenen</strong> in der Regel vermeiden. Der <strong>Neugeborenen</strong>transport<br />

beschränkt sich nur noch auf unvorhersehbare Notfälle.<br />

Die Geburtsklinik beachtet die Kriterien für eine Zuweisung in die höheren Versorgungsstufen<br />

im Rahmen ihres einrichtungsinternen Qualitätsmanagements als Prozessqualitätsmerkmal.“<br />

Siegburg, den 20. September 2005<br />

Gemeinsamer B<strong>und</strong>esausschuss<br />

gemäß § 91 Abs. 7 SGB V<br />

Der Vorsitzende<br />

Prof. Dr. P o l o n i u s<br />

54


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Beschluss<br />

des Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschusses<br />

nach § 91 Abs. 7 SGB V<br />

zur Anlage 2 der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

der neonatologischen Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V<br />

vom 20.12.2005<br />

Der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss gemäß § 91 Abs. 7 SGB V hat in seiner Sitzung<br />

am 20. Dezember 2005 die Anlage 2 (Checkliste) zur Vereinbarung über Maßnahmen<br />

zur Qualitätssicherung der neonatologischen Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

gemäß Anlage beschlossen.<br />

Der Beschluss tritt am 20.12.2005 in Kraft.<br />

Siegburg, den 20.12.2005<br />

Gemeinsamer B<strong>und</strong>esausschuss<br />

gemäß § 91 Abs. 7 SGB V<br />

Der Vorsitzende<br />

Prof. Dr. Polonius<br />

Seit 19.7.2006 steht auch eine am PC ausfüllbare Formularversion der Checkliste<br />

(Anlage 2 der Vereinbarung) zur Verfügung. Diese lässt sich unter folgendem Link<br />

auf den Internetseiten des G-BA abrufen:<br />

HThttp://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=195TH.<br />

55


56<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

57


58<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

59


60<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

61


62<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

63


64<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

65


66<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

67


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

8.2 Bauer et. al. Empfehlungen für die strukturellen Voraussetzungen<br />

68


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

69


70<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

71


72<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

73


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

8.3 Synopse GBA / Fachgesellschaften<br />

Perinatalzentrum LEVEL 1 der Strukturvereinbarung (GBA) entspricht Versorgungsstufe<br />

3 (Perinatalzentrum) bei Bauer et al. (Fachgesellschaften)<br />

Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />

Personalausstattung<br />

Neonatologie<br />

Ärztliche Leitung<br />

ärztlicher Dienst<br />

Schichtdienst mit permanenter Arztpräsenz<br />

(24h-Präsenz, kein Bereitschaftsdienst)<br />

im ITS-Bereich (nicht<br />

gleichzeitig für Routineaufgaben auf<br />

anderen Stationen oder Einheiten)<br />

im Hintergr<strong>und</strong> Neonatologe jederzeit<br />

erreichbar<br />

/<br />

"<strong>Neugeborenen</strong>notarzt" als Notbehelf<br />

für unvorhergesehene Situationen<br />

(soll nicht in der Regel für Risikogeburten<br />

in einer anderen Klinik abrufbar<br />

sein, um diese dort zu ermöglichen)<br />

idem<br />

idem<br />

FA für Kinder- u. Jugendmedizin mit<br />

Teilgebiet<br />

"Neonatologie"<br />

Stellvertreter: gleiche Qualifikation<br />

Anerkennung der Weiterbildungsbefugnis<br />

im Schwerpunkt "Neonatologie"<br />

uneingeschränkte Weiterbildungsbefugnis<br />

im Schwerpunkt<br />

„Neonatologie“<br />

idem<br />

/<br />

bei Mehrlingen: für jedes Kind ein<br />

Team<br />

<strong>Neugeborenen</strong>-Notarzt-Dienst<br />

Pflegedienst Schichtdienst mit 24h-Präsenz idem<br />

Geburtshilfe<br />

Ärztl. Leitung<br />

mind. 40% mit abgeschlossener Weiterbildung<br />

"Pädiatrische Intensivpflege"<br />

alternativ: mehr als 5 Jahre Erfahrung<br />

auf neonatolog. ITS<br />

Stationsleitung:<br />

absolviert<br />

Leitungslehrgang<br />

FA mit Schwerpunkt "Spezielle Geburtshilfe<br />

<strong>und</strong> Perinatalmedizin"<br />

Stellvertreter: gleiche Qualifikation<br />

Pflegeschlüssel 3:1 (pro ITS-Bett),<br />

2:1 im Überwachungsbereich<br />

möglichst hoher Anteil mit abgeschlossener<br />

Weiterbildung in päd.<br />

IST-Pflege<br />

idem<br />

idem<br />

74


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />

Übergangsregelung: 4 Jahre /<br />

Anerkennung der Weiterbildungsbefugnis<br />

im Schwerpunkt "Spezielle<br />

Geburthilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin"<br />

ärztl. Dienst /<br />

volle Weiterbildungsbefugnis im<br />

Schwerpunkt<br />

Befähigung zur Pränataldiagnostik<br />

<strong>und</strong> –therapie Stufe II <strong>und</strong> III<br />

Schichtdienst mit permanenter Arztpräsenz<br />

(24h-Präsenz, kein Bereitschaftsdienst)<br />

im Kreißsaal (nicht<br />

gleichzeitig für Routineaufgaben auf<br />

anderen Stationen oder Einheiten)<br />

24h – FA-Präsenz + 24h-<br />

Assistenzarzt-Präsenz + 24h Hebammen-Präsenz<br />

/ 24h-Präsenz eines Anästhesieteams<br />

+ 1 OP-Bereitschaft (Pflegekraft)<br />

/ Einhaltung einer Notfallzeit von<br />

10-15 min<br />

assoziierte Abteilungen / Humangenetik, Labor, Mikrobiologie,<br />

Pathologie, Blutbank/-depot<br />

Bettenzahl<br />

mind. 6 neonatolog. Intensivtherapieplätze<br />

mind. 8 ITS-Betten mit Beatmungsmöglichkeit<br />

Geburten / mind. 1500 pro Jahr, Einzugsgebiet<br />

5000 – 10000 Geburten<br />

behandelte<br />

Frühgeborene<br />

/ mind. 50 FG mit Gew. unter<br />

1500g pro Jahr<br />

bauliche<br />

Voraussetzung<br />

Dienst- oder<br />

Konsiliardienste<br />

Qualitätssicherung<br />

"Wand-an-Wand"-Lokalisation von<br />

Entbindungsbereich, OP, neonatolog.<br />

ITS, wenigstens im gleichen o. in<br />

miteinander verb<strong>und</strong>enen Gebäuden,<br />

sodass kein Kraftfahrzeug für Transport<br />

erforderlich<br />

allg. Kinderheilk<strong>und</strong>e, Kinderchirurgie,<br />

Kinderkardiologie, Neuropädiatrie,<br />

Ophtalmologie, Mikrobiologie, Humangenetik,<br />

Labor<br />

bildgebende Diagnostik<br />

Nachsorge<br />

Peri- <strong>und</strong> Neonatalerhebung mit einer<br />

Vollständigkeit von mehr als 90%<br />

bezüglich aller Lebendgeborenen<br />

Wand-an-Wand ist anzustreben,<br />

bei Baumaßnahmen obligat, sonst<br />

„enge räumliche Verbindung“<br />

idem + Neurochirurgie + Anästhesie<br />

mit Erfahrung in Kinderanästhesie<br />

idem<br />

idem<br />

idem<br />

Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

<strong>und</strong> systemat. Nachsorge<br />

sind durchzuführen<br />

Neo-KISS /<br />

Entwicklungsneurolog. Nachuntersuchung<br />

(Bayley II) mit einer Vollständigkeit<br />

von mehr als 80% bei 2-<br />

/<br />

75


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />

Jahres Untersuchung<br />

Fallkonferenzen möglichst nach 1<br />

Woche, spätestens 14 Tage ab Aufnahme<br />

/<br />

Indikationen<br />

pränatale Verlegung von FG unter<br />

1250g u./o. unter 29+0 SSW<br />

höhergradige Mehrlinge > 2 < 33+0<br />

SSW <strong>und</strong> > 3 alle<br />

alle pränatal diagnost. Erkrankungen<br />

mit unmittelbarer Notfallversorgung<br />

des NG nach der Geburt:<br />

Erkrankungen der Mutter mit fetaler<br />

Gefährdung<br />

(z. B. PKU, Hypo-/Hyperthyreose,<br />

Zustand nach Transplantation, Autiommuntherapie,<br />

HIV)<br />

angeb. Fehlbildungen (z.B. kritische<br />

Herzfehler, Zwerchfellhernien, MMC,<br />

Gastrochisis) in hierfür spezialisierte<br />

LEVEL 1-Zentren<br />

idem, aber Gew.-grenze kleiner<br />

1000g<br />

idem<br />

idem<br />

idem<br />

Idem<br />

Hinweis auf Leitlinie 024/001 „Anteparataler<br />

Transport von Risikoschwangeren“<br />

Apparative Ausstattung / /<br />

Tabelle 8: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 1<br />

76


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Perinatalzentrum LEVEL 2 der Strukturvereinbarung (GBA) entspricht Versorgungsstufe<br />

2b (Perinatologischer Schwerpunkt, jeweils in Geburtshilfe <strong>und</strong> Neonatologie) bei Bauer et<br />

al. (Fachgesellschaften)<br />

Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />

Personalausstattung<br />

Neonatologie<br />

Ärztliche Leitung<br />

ärztlicher Dienst<br />

FA für Kinder- u. Jugendmedizin mit Teilgebiet<br />

"Neonatologie"<br />

idem<br />

/ Stellvertreter gleiche Qualifikation<br />

Übergangsregelung 2 Jahre /<br />

/ Leiter hat Weiterbildungsbefugnis<br />

im Schwerpunkt „Neonatologie“<br />

für 1 Jahr<br />

Schichtdienst mit permanenter Arztpräsenz<br />

(24h-Präsenz) im ITS-Bereich, nicht gleichzeitig<br />

für Routineaufgaben auf anderen<br />

Stationen oder Einheiten<br />

12h-Präsez, restl. Zeit als Bereitschaftsdienst<br />

durch Assistenzarzt<br />

mit mind. 1jähriger<br />

neonatolog. Ausbildung, im<br />

Hintergr<strong>und</strong> FA mit Schwerpunktbezeichnung,<br />

zukünftig<br />

ist auf ITS mit beatmeten<br />

NG/FG 24h-Präsenz anzustreben<br />

/ bei Mehrlingen: für jedes Kind<br />

ein Team<br />

Pflegedienst Schichtdienst mit 24h-Präsenz /<br />

Geburtshilfe<br />

Ärztl. Leitung<br />

ärztl. Dienst<br />

mind. 30% mit abgeschlossener Weiterbildung<br />

"Pädiatrische Intensivpflege"<br />

alternativ: mehr als 5 Jahre Erfahrung auf<br />

neonatolog. ITS<br />

Stationsleitung: Leitungslehrgang absolviert<br />

FA mit Schwerpunkt "Spezielle Geburtshilfe<br />

idem<br />

<strong>und</strong><br />

Perinatalmedizin"<br />

Übergangsregelung: 4 Jahre /<br />

Leiter hat Weiterbildungsbefugnis<br />

im Schwerpunkt „Spezielle<br />

Geburtshilfe <strong>und</strong> Perina-<br />

/<br />

talmedizin“ für 1 Jahr<br />

/ Befähigung zur Pränataldiagnostik<br />

<strong>und</strong> –therapie Stufe II<br />

Schichtdienst mit permanenter Arztpräsenz<br />

(24h-Präsenz) im Kreißsaal, nicht<br />

/<br />

/<br />

/<br />

24h – FA-Präsens + 24h-<br />

Assistenzarzt-Präsenz + 24h-<br />

77


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />

zeitig für Routineaufgaben auf anderen<br />

Stationen oder Einheiten<br />

Hebammen Präsenz<br />

/ 24h-Präsenz eines Anästhesieteams<br />

+ 1 OP-Bereitschaft<br />

(Schwester)<br />

/ Einhaltung einer Notfallzeit von<br />

15-20 min.<br />

assoziierte Abteilungen / ITS, Labor, Blutbank<br />

Bettenzahl<br />

mind. 4 neonatolog. Intensivtherapieplätze mind. 4 ITS-Betten mit Beatmungsmöglichkeiten<br />

Geburten / Mind. 1000 pro Jahr<br />

bauliche Voraussetz<strong>und</strong>ungsbereich,<br />

"Wand-an-Wand"-Lokalisation von Entbin-<br />

/<br />

OP, neonatolog. ITS, we-<br />

nigstens im gleichen o. in miteinander verb<strong>und</strong>enen<br />

Gebäuden, sodass kein Kraftfahrzeug<br />

für<br />

Transport erforderlich<br />

Übergangsregelung: 3 Jahre, obligat im<br />

/<br />

Rahmen von<br />

Neubaumaßnahmen<br />

Dienst- oder Konsiliardienste<br />

allg. Kinderheilk<strong>und</strong>e, Kinderkardiologie,<br />

Neuropädiatrie,<br />

Ophtalmologie, Mikrobiologie<br />

idem + Neurochirurgie + Anästhesie<br />

mit Erfahrung in Kinderanästhesie<br />

24 St<strong>und</strong>en-Notfall-Labor idem<br />

bildgebende Diagnostik (konv. Radiologie,<br />

Sono, Echo), EEG<br />

Nachsorge<br />

idem<br />

idem<br />

Qualitätssicherung<br />

Indikationen<br />

Peri- <strong>und</strong> Neonatalerhebung mit einer Vollständigkeit<br />

von mehr als 90% bezüglich<br />

aller Lebendgeborenen<br />

Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

<strong>und</strong> systemat. Nachsorge<br />

sind durchzuführen<br />

Neo-KISS /<br />

Entwicklungsneurolog. Nachuntersuchung<br />

(Bayley II) mit einer Vollständigkeit von<br />

mehr als 80% bei 2-Jahres Untersuchung<br />

Fallkonferenzen möglichst nach 1 Woche,<br />

spätestens 14 Tage ab Aufnahme<br />

Zentrum beachtet Kriterien der Zuweisung<br />

in höhere Versorgungsstufe im Rahmen<br />

seines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements<br />

als Prozessqualitätsmerkmal /<br />

pränatale Verlegung von FG mit eine Reife<br />

von 1250 - 1499 g u./o. 29+0 SSW bis<br />

32+0 SSW<br />

/<br />

/<br />

idem, aber Gewichtsgrenze ><br />

1000g, wenn keine Behandlung<br />

in einem Perinatalzentrum<br />

erforderlich<br />

78


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />

Ausstat-<br />

Apparative<br />

tung<br />

Zwillinge 29+1 bis 33+0 SSW /<br />

schwere schwangerschaftsassoziierte Erkrankungen<br />

(Wachstumsretardierung < 3<br />

Perzentile bei Präeklampsie, Gestose,<br />

HELLP)<br />

insulinpflichtige diabetische Stoffwechselstörung<br />

mit fetaler Gefährdung<br />

pränatal diagnostizierte Fehlbildungen,<br />

die nach der Geburt<br />

keine unmittelbare Notfallversorgung<br />

des NG erfordern<br />

präpartal bekannte Erkrankungen<br />

der Mutter, die eine intensive<br />

Überwachung der SS<br />

erfordern, aber Mutter oder<br />

Feten nicht akut bedrohen<br />

/ /<br />

Tabelle 9: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 2<br />

79


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

LEVEL 3: Perinataler Schwerpunkt der Strukturvereinbarung GBA) entspricht Versorgungsstufe<br />

2a (Geburtshilfliche Abteilung mit angeschlossener Kinderklinik/Neonatologische<br />

Gr<strong>und</strong>versorgung in einer Kinderklinik) bei Bauer et al. (Fachgesellschaften)<br />

Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />

Personalausstattung<br />

Neonatologie<br />

Ärztliche Leitung FA für Kinder- u. Jugendmedizin mit<br />

mindestens 3 Jahren Erfahrung in<br />

Neonatologie<br />

ärztlicher Dienst 24h-Präsenz eines pädiatrischen<br />

Dienstarztes<br />

FA mit Schwerpunktweiterbildung<br />

„Neonatologie“<br />

24h-Präsenz eines in der pädiatrischen<br />

Weiterbildung befindlichen Dienstarztes,<br />

im Hintergr<strong>und</strong> FA mit<br />

Schwerpunktbezeichnung Neonatologie<br />

jederzeit erreichbar (Zusatz<br />

durch GNPI)<br />

Pflegedienst / 1 Kinderkrankenschwester (o.<br />

adäquat in der <strong>Neugeborenen</strong>pflege<br />

qualifiziertes Personal o. Hebamme)<br />

Geburtshilfe<br />

Ärztl. Leitung / /<br />

ärztl. Dienst / FA verfügbar, bei Rufbereitschaft<br />

Eintreffen in der Klinik innerhalb<br />

von 10 min., 24h-Assistenzarzt-<br />

Präsenz + 24h-Hebammen-<br />

Präsenz<br />

/ 24h-Verfügbarkeit (rufbereit in 10<br />

min.) : 1 Anästhesist + 1 Anästhesiepfleger<br />

+ 1 OP-Bereitschaft<br />

(Pflegekraft) für die Geburtshilfe)<br />

/ Einhaltung der Notfallzeit von 30<br />

min.<br />

assoziierte Abteilungen / ITS, Notfall-Labor, Blutbank/-depot<br />

Bettenzahl Möglichkeit zur Beatmung Möglichkeit zur kurzfristigen Beatmung<br />

bis zur Verlegung in höhere<br />

Versorgungsstufe<br />

Geburten / mind. 700 pro Jahr<br />

bauliche Voraussetzung / /<br />

Dienst- oder Konsiliardienste<br />

Radiologie, allg. Sono, Echo, EEG<br />

verfügbar<br />

idem<br />

/ Notfall-Labor<br />

Qualitätssicherung / /<br />

80


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />

Indikationen, allg.<br />

Indikationen, speziell<br />

Zentrum beachtet Kriterien der Zuweisung<br />

in höhere Versorgungsstufe<br />

im Rahmen seines einrichtungsinternen<br />

Qualitätsmanagements als Prozessqualitätsmerkmal<br />

adäquate Versorgung plötzlich auftretender,<br />

unerwarteter neonatologischer<br />

Notfälle<br />

bei anhaltenden Problemen Verlegung<br />

in weiter betreuendes KH<br />

prinzipiell nur Kinder > 32+0 SSW<br />

Unreife unter 1500 g u./o. 32+1 bis<br />

36+0 SSW<br />

/<br />

idem, wenn keine Behandlung in<br />

einer höheren Versorgungsstufe<br />

erforderlich<br />

fetale Wachtumsretardierung /<br />

Neugeborene mit milden Symptomen,<br />

bei denen eine rasche Besserung<br />

erwartet wird <strong>und</strong> keine<br />

chirurg. Intervention erforderlich ist<br />

z.B. respirator. Symptome mit<br />

rascher Besserung <strong>und</strong> geringer<br />

Wahrscheinlichkeit einer erforderlichen<br />

Atemunterstützung, milde<br />

Anpassungsstörungen wie Apnoen/Bradykardie,<br />

instabile Körpertemperatur,<br />

Trinkschwäche,<br />

Hypoglykämie, Hyperbilirubimämie<br />

Geburtsgewicht > 4500g mit Symptomen,<br />

v.a. neonatale Infektion<br />

Apparative Ausstattung / /<br />

Tabelle 10: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 3<br />

81


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

LEVEL 4: Geburtskliniken der Strukturvereinbarung (GBA) entspricht Versorgungsstufe<br />

1 (Geburtshilfliche Abteilung ohne angeschlossene Kinderklinik) bei Bauer et al. (Fachgesellschaften)<br />

Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />

Personalausstattung<br />

Pädiatrie<br />

Leistungen / Erstversorgung des NG durch darin kompetenten<br />

Arzt<br />

(Geburtshelfer, Anästhesist, Kinderarzt)<br />

Einleitung lebenserhaltender Maßnahmen<br />

bei unvorhersehbaren Notfällen bis zum<br />

Eintreffen des NG-Notarztes<br />

Geburtshilfe<br />

festgelegtes Vorgehen zur Alarmierung<br />

des NG-Notarztes, das den Mitarbeitern<br />

vertraut ist<br />

sachgerechte NG-Versorgung auf der<br />

Wochenbettstation<br />

Durchführung der U2 <strong>und</strong> weiterer Vorsorgemaßnahmen<br />

durch Kinderarzt<br />

Ärztl. Leitung / /<br />

ärztl. Dienst / FA verfügbar, bei Rufbereitschaft Eintreffen<br />

in der Klinik innerhalb von 10 min.,<br />

24h-Assistenzarzt-Präsenz + 24h-<br />

Hebammen-Präsenz<br />

/ 24h-Verfügbarkeit (rufbereit in 10 min.) : 1<br />

Anästhesist + 1 Anästhesiepfleger + 1<br />

OP-Bereitschaft (Pflegekraft) für die Geburtshilfe<br />

/ Einhaltung einer Notfallzeit von 30 min.<br />

assoziierte Abteilungen / ITS, Notfall-Labor, Blutbak/-depot<br />

Geburten / mind. 700 pro Jahr<br />

Dienst- oder Konsiliardienste<br />

/ Notfall-Labor<br />

Qualitätssicherung / /<br />

Zentrum beachtet Kriterien der<br />

Zuweisung in höhere Versorgungsstufe<br />

im Rahmen seines<br />

einrichtungsinternen Qualitätsmanagements<br />

als Prozessqualitätsmerkmal<br />

risikoadaptierte antenatale<br />

Verlegung der Schwangeren<br />

in höhere Versorgungsstufe<br />

NG-Transport auf unvorhersehbare<br />

Notfälle beschränkt<br />

idem, s. AWMF-Leitlinie 24/002<br />

idem<br />

idem<br />

82


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Indikationen<br />

Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />

Entbindung von Schwangeren<br />

> 36+0 SSW ohne zu erwartende<br />

Komplikationen beim<br />

NG<br />

Apparative Ausstattung / /<br />

Tabelle 11: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 4<br />

idem<br />

83


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

8.4 "Ausstattung neonatales Intensiv-Bett"<br />

Das neonatale Intensiv-Bett für eine neonatologische Intensivstation, das auch als neonatologischer<br />

Intensivtherapieplatz bezeichnet wird, besteht aus mehreren verschiedenen Medizingeräten.<br />

Hierzu gehören u. a. Beatmungsgeräte, Inkubatoren, Geräte für das Monitoring<br />

(Patientenüberwachung), Fototherapie, Wärmestrahler etc. - eine genaue Aufstellung s.<br />

Checkliste Seite 2.<br />

Die entsprechende Räumlichkeit <strong>und</strong> Organisation einzelner Arbeitsabläufe für eine neonatologische<br />

Intensivstation werden vorausgesetzt. Zu einer Gr<strong>und</strong>ausstattung der Räumlichkeit<br />

gehören u. a. die Klimatechnik, Notstromversorgung (u. a. für Beatmungsgeräte <strong>und</strong> Licht),<br />

elektr. Installation <strong>und</strong> entsprechende Absicherung (u. a. Potentialausgleichsbolzen als besonders<br />

hergestellte Erdung für jeden Behandlungsplatz, keine Dreifachstecker), Sauerstoff<strong>und</strong><br />

Druckluftversorgung, Beleuchtung, Waschbecken <strong>und</strong> Fußböden.<br />

Für die räumliche Ausstattung sind Normen bzw. Vorschriften aus dem Operationssaalbereich<br />

(DIN 100/7) vorhanden. Eine aufwendige Klimaanlage erübrigt sich in Räumen, in denen<br />

sich die Kinder in Inkubatoren befinden. Die Klimaanlage muss ein Überhitzen des<br />

Raumes verhindern.<br />

Leider gibt es keine Norm darüber, welche Medizinprodukte mit welchen Funktionen zu einem<br />

Intensivarbeitsplatz gehören.<br />

10<br />

Die Angaben in der Checkliste basieren auf LiteraturangabenP<br />

P., Empfehlungen eines Herstellers,<br />

Informationen aus Schulungsunterlagen <strong>und</strong> einem Gespräch mit einer entsprechend<br />

ausgebildeten Fachkraft, die auf einer neonatologischen Intensivstation arbeitet.<br />

Bemerkung<br />

Wir halten es für wichtig <strong>und</strong> empfehlenswert, dass alle verwendeten Medizinprodukte entsprechend<br />

dem Medizinproduktegesetz (MPG) CE-zertifiziert sind <strong>und</strong> dass die Betreiberverordnung<br />

entsprechend dem MPG angewendet wird.<br />

Die Auflistung aller Geräte (Geräteliste) gemäß MPG setzen wir voraus. Diese muss u. a.<br />

das Kaufdatum <strong>und</strong> den Standort des Gerätes beinhalten (Inventarnummer jeweils am Gerät).<br />

Der Aufbewahrungsort der Gebrauchsanweisungen (nach Möglichkeit an jedem Gerät<br />

selbst) soll jedem Anwender bekannt sein.<br />

Es muss sichergestellt sein, dass jeder Anwender, der ein Gerät bedienen muss, auch zu<br />

diesem Gerät eingewiesen wurde. Die jeweiligen Namen der eingewiesenen Personen, die<br />

aufgetretenen Auffälligkeiten <strong>und</strong> Hinweise über durchgeführte Reparaturarbeiten, müssen in<br />

dem vorgeschriebenen Gerätehandbuch (Betreiberverordnung) dokumentiert werden. Auch<br />

die jeweils an dem Gerät durchgeführte Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist bei den<br />

Geräten durchzuführen <strong>und</strong> Ergebnisse sind entsprechend zu dokumentieren. Die jeweils<br />

durchgeführte Überprüfung ist am Gerät mittels Aufkleber zu kennzeichnen: STK-<br />

Überprüfung durchgeführt: Datum, nächste Überprüfung: Datum, Name Prüfer ...<br />

84


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Defekte, zur Anwendung nicht zugelassene Geräte, sind zu kennzeichnen <strong>und</strong> dürfen nicht<br />

verwendet werden. Das Personal der Intensivstation sollte mit den Geräten, insbesondere<br />

mit dem Blutgasanalysator so weit vertraut sein, dass kleinere Reparaturen <strong>und</strong> Kalibrierarbeiten<br />

jederzeit selbst <strong>und</strong> schnell durchgeführt werden können.<br />

Entsprechend der Checkliste soll immer mindestens ein Untersuchungstisch für drei neonatologische<br />

Intensiv-Betten zur Verfügung stehen. Für jeweils zwei neonatologische Intensiv-<br />

Betten sollen drei funktionsfähige Inkubatoren vorhanden sein <strong>und</strong> zwei neonatale Intensiv-<br />

Betten teilen sich einen Wärmestrahler.<br />

85


pOB2)TPBF<br />

TP<br />

PT<br />

FPT<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Bezeichnung<br />

Soll x pro neonatales<br />

Intensiv-Bett<br />

Ist x pro Platz<br />

Untersuchungstisch mit Wärmestrahler<br />

(mindestens 400 – 500 Watt)<br />

Inkubator, u. a. mit:<br />

- Feuchteregelung<br />

- Sauerstoffregelung<br />

- Temperaturregelung<br />

- Alarmvorrichtung<br />

0,30<br />

1,50<br />

Wärmebett (z. B. Wärmematte) 0,50<br />

Phototherapielampe 0,30<br />

Perfusor<br />

Infusionsspritzenpumpe<br />

2,00<br />

Ablage für Pflegeutensilien 1,00<br />

Absaugpumpe mit Köcher <strong>und</strong><br />

Katheter<br />

1,00<br />

Wandschiene (3 x OB2B, 3 x Druckluft, 10<br />

Steckdosen, mehrere Potenzialausgleichsbolzen)<br />

Wandschiene:<br />

Mindestlänge 2 m<br />

Beatmungsgerät<br />

(mit verschiedenen Beatmungsformen)<br />

1,00<br />

Pleura–Saugdrainagen 1,00<br />

OB2B-Reserveflasche 1,00<br />

Ambubeutel <strong>und</strong> Maske 1,50<br />

OB2B-Messgerät 0,50<br />

Pulsoximeter 1,00<br />

Schwenkbare<br />

Untersuchungslampe<br />

Kompaktmonitor (u. a.<br />

EKG/Atmung/Temp./Transkutane<br />

٭<br />

1,00<br />

1,00<br />

Treteimer für Wäsche <strong>und</strong> Abfall 1,00<br />

Desinfektionsspender 1,00<br />

Waage 0,25<br />

Tabelle 12: Checkliste: Ausstattung neonatales Intensiv-Bett<br />

٭<br />

Transkutane pOB2B-Messung, Methode zur Beurteilung des Sauerstoffpartikeldrucks<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Mobile Intensivpflegeeinheit/Notfallkoffer <strong>und</strong> weitere Ausstattung<br />

Eine mobile Intensivpflegeeinheit, bei der alle Geräte batteriebetrieben sein sollen, sollte<br />

mindestens ca. eine St<strong>und</strong>e lang, unabhängig von der Intensivpflege-Station, einsatzfähig<br />

sein.<br />

Beschreibung<br />

Intensivpflege-<br />

Transportinkubator mit Normhalterung<br />

(Schiene)<br />

Sauerstoff- <strong>und</strong> Druckluftflasche<br />

(je mindestens 3 l)<br />

Sauerstoffmischeinheit <strong>und</strong><br />

–flowmeter<br />

<strong>Neugeborenen</strong>respirator<br />

niedrigem Gasverbrauch<br />

Beatmungsschlauchsystem<br />

mit Zwillingszusatz<br />

Absauggerät mit<br />

Druckbegrenzung 0,2 bar<br />

Sauerstoffmessgerät<br />

mit<br />

EKG- <strong>und</strong> Atmungsmonitor<br />

mit Elektroden<br />

TcpOB2B-Monitor oder Pulsoximeter<br />

mit Sensor<br />

Blutdruck-<br />

Oszillometrischer<br />

monitor<br />

Mobiler Wärmestrahler, mindestens<br />

400 Watt<br />

Notfallkoffer<br />

Soll<br />

Blutgasanalysegerät<br />

(Kleinstmögliches Probenvolumen<br />

50 µl)<br />

Eine Messung sollte innerhalb<br />

5 min erfolgen.<br />

Tabelle 13: Checkliste – mobile Intensivpflegeeinheit / Notfallkoffer <strong>und</strong> weitere Ausstattung<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

8.5 Instrumente der Qualitätssicherung<br />

8.5.1 Perinatalerhebung<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Stand: 21.02.2007


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Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


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Stand: 21.02.2007<br />

8.5.2 Neonatalerhebung<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


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Stand: 21.02.2007<br />

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Stand: 21.02.2007<br />

8.5.3 NEO-KISS<br />

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Stand: 21.02.2007<br />

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Stand: 21.02.2007<br />

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Stand: 21.02.2007


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Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


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Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

129


130<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

8.5.4 entwicklungsneurologische Tests<br />

Bayley Scales of Infant Development 2nd edition 1993<br />

• Motor Scale Record Form<br />

131


132<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

137


138<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

139


140<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

• Mental Scale Record-Form<br />

141


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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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148<br />

Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

• Behavior Scale Record Form<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

• Griffiths Entwicklungsskalen 1954 (deutsche Bearbeitung: I. Brandt 1982)<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

• Denver Entwicklungsskalen 2nd edition 1990 (deutsche Version I.J. Flehmig 1991)<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

8.6 Ergänzung der Auflistung der DRGs zur neonatalen Versorgung um die<br />

entsprechenden geburtshilflichen DRGs<br />

Die Zuordnung geburtshilflicher DRGs zu den Versorgungsleveln der Strukturvereinbarung<br />

ist problematisch, da die durch den GBA definierten Kriterien nicht mit den für DRGs geltenden<br />

Hinterlegungen übereinstimmen.<br />

In der nachfolgenden Tabelle wurden ausschließlich die DRGs der MDC 14 (Schwangerschaft,<br />

Geburt <strong>und</strong> Wochenbett) berücksichtigt, die entweder eine Entbindung oder die vorgeburtliche<br />

Behandlung, incl. der intrauterinen Therapie des Feten bezeichnen.<br />

Level 1 Level 2 Level 3 Level 4<br />

O01D O01D O01D O01D*<br />

O01E O01E O01E O01E*<br />

O01F O01F O01F O01F*<br />

O02B O02B O02B O02B*<br />

O60B O60B O60B O60B*<br />

O60C O60C O60C O60C<br />

O60D O60D O60D O60D<br />

O64A O64A O64A O64A<br />

O64B O64B O64B O64B<br />

O65B O65B O65B O65B<br />

*unter der Voraussetzung, dass<br />

die Diagnoseangabe hinsichtlich<br />

der Schwangerschaftsdauer präzisiert<br />

wird, also nur O09.6 oder<br />

O09.7 in Level 4<br />

O01C O01C O01C**<br />

O65A O65A O65A<br />

**unter der Voraussetzung, dass<br />

die Schwangerschaftsdauer mit<br />

O09.5 präzisiert wird<br />

O01B<br />

O02A<br />

O06Z<br />

O60A<br />

O01B***<br />

O02A***<br />

O06Z<br />

O60A***<br />

***hier lässt sich auch mit Hilfe<br />

einer O09-Kennzeichnung keine<br />

mit der Strukturvereinbarung kompatible<br />

Angabe zur Schwangerschaftsdauer<br />

identifizieren<br />

O01A G-DRG 2007<br />

Tabelle 14: DRGs zur Entbindung oder intrauterinen Therapie des Feten nach Versorgungslevel<br />

175


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

Tabelle 14: DRGs zur Entbindung oder intrauterinen Therapie des Feten nach Versorgungslevel<br />

Der Vorschlag ist <strong>und</strong> bleibt imperfekt, da es auch durch eine entsprechende *-Markierung<br />

nicht wirklich gelingt, das Gestationsalter der Strukturvereinbarung entsprechend für die betrachteten<br />

DRGs einzugrenzen. Noch weniger lassen sich die für eine DRG hinterlegten<br />

Komplikationsdiagnosen mit dieser Zuordnung zur Deckung bringen.<br />

Die Verwendung von Tabelle 14 sollte sich also auf die Identifizierung fehlallozierter Fälle in<br />

geburtshilflichen Abteilungen beschränken; für die Anwendung in Entgeltverhandlungen ist<br />

diese Auflistung nicht geeignet.<br />

176


Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />

Stand: 21.02.2007<br />

9 Literatur<br />

1. Bartels, D. Untersuchungen zum Outcome von Small for Gestational Age im Vergleich zu Appropriate for<br />

Gestational Age Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht < 1500g unter Berücksichtigung prä-, peri<strong>und</strong><br />

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2. Bauer, K., Vetter, K., Groneck, P., Gerting, E., Gonser, M., Hackelöer, B.-J., Harms, E., Rossi, R.,<br />

Hofmann, U., Trieschmann, U. Empfehlungen für die strukturellen Voraussetzungen. Z Geburtsh Neonatol,<br />

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3. B<strong>und</strong>esgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS). Qualitätsreport. 2002<br />

4. Dudenhausen, J. W., Locher, B., Nolting, H. D. Zur Regionalisierung der perinatalen Versorgung -- Wie<br />

häufig sind Fehlplatzierungen von Risikogebärenden? Z Geburtshilfe Neonatol, 2006; 210: 92-98<br />

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6. Hansmann, M., Hakelöer, B.-J., Staudach, A. Ultraschalldiagnostik in Geburtshilfe <strong>und</strong> Gynäkologie.<br />

Berlin: Springer. 1985<br />

7. Hoyme, U. B., Möller, U., Saling, E. Ergebnisse <strong>und</strong> mögliche Konsequenzen der Thüringer Frühgeburtenvermeidungsaktion<br />

2000. Geburtsh Frauenheilk, 2002; 62: 257-263<br />

8. Hummler, H. D., Poets, C., Vocem, M., Hentschel, R., Linderkamp, O. Mortalität <strong>und</strong> Morbidität sehr<br />

unreifer Frühgeborener in Baden-Württemberg in Abhängigkeit von der Klinikgröße. Ist der derzeitige<br />

Grad der Regionalisierung ausreichend? Z Geburtsh Neonatol, 2006; 210: 6-11<br />

9. Kohlhauser, C., Fuiko, R., Panagl, A., Zadra, C., Haschken, N., Brandstetter, S., Wersinger, M., Pollak,<br />

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10. Lee, S. K., McMillan, D. D., Ohlsson, A., Synnes, A., Whyte, R., Chien, L. Y., Sale, J. Variations in<br />

practice and outcomes in the Canadian NICU network 1996-1997. Pediatrics, 2000; 5: 1070-1079<br />

11. Reuner, G., Pietz, J. Entwicklungsdiagnostik im Säuglings- <strong>und</strong> Kleinkinderalter. Monatsschr Kinderheilkd,<br />

2006; 4: 305-314<br />

12. Sonntag, J., Scharnetzky, M. Mindestmengenregelung - Wo drückt der Schuh? Jahresversammlung<br />

2004 der Niedersächsischen Perinatalerhebung. 2005<br />

13. State of Rhode Island and Providence Plantations Department of Health. Rules and regulations for<br />

licensing of hospitals. online, Juni 2006,<br />

http://www.rules.state.ri.us/rules/released/pdf/DOH/DOH_2372.pdf 2002<br />

Danksagungen<br />

Frau R. Meyer hat die Sonderauswertung zur Zuordnung der Geburten auf die vier Versorgungslevel<br />

aus den Daten der Perinatalerhebung 2004 im Auftrag der BQS-Fachgruppe „Perinatalmedizin“<br />

angefertigt.<br />

Frau G. Reuner hat uns fre<strong>und</strong>licherweise die Vertragsfolien der Referenten überlassen, die<br />

im Rahmen des Symposiums "Entwicklungsdiagnostik mit den Bayley Scales of Infant Development"<br />

am 23./24.3.2006 an der Universitäts-Kinderklinik Heidelberg mitgewirkt haben.<br />

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