und Neugeborenen - GKinD
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Stellungnahmen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />
G-5 Gutachten<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur<br />
Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong>
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände<br />
der Krankenkassen e.V. (MDS)<br />
Lützowstraße 53<br />
D-45141 Essen<br />
Telefon: 0201 8327-0<br />
Telefax: 0201 8327-100<br />
E-Mail:<br />
Internet:<br />
office@mds-ev.de<br />
http://www.mds-ev.org<br />
Titelfoto: MDS Foto-Archiv
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
G-5 Gutachten:<br />
Umsetzung der Vereinbarung über<br />
Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />
der Versorgung von Früh- <strong>und</strong><br />
<strong>Neugeborenen</strong><br />
aktualisierte Version Februar 2007<br />
Fachbereich Evidenz-basierte Medizin<br />
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände<br />
der Krankenkassen e.V.<br />
3
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
UAutorenU:<br />
Frau Dr. S. Bauer<br />
Gynäkologin, Dipl.-Chemikerin<br />
MDS<br />
Herr PD Dr. P. Schräder<br />
Orthopäde<br />
MDS<br />
Frau Dr. E. Simoes<br />
Gynäkologin, Chirurgin<br />
KCQ<br />
MDK Baden-Württemberg<br />
Frau Dr. I. Bossow<br />
Kinderärztin<br />
MDK Mecklenburg-Vorpommern<br />
Uunter Mitarbeit von:<br />
Herr PD Dr. U. Möller<br />
Gynäkologe<br />
MDK Thüringen<br />
Herr Dipl.-Ing. St. Leusder<br />
MDS<br />
Frau E. Mejri<br />
Dokumenterstellung<br />
4
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
1 Zusammenfassung<br />
Fragestellung: Der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss hat am 20.9.2005 eine Vereinbarung<br />
über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> beschlossen;<br />
diese wurde am 20.12.2005 durch eine Checkliste ergänzt <strong>und</strong> am 17.10.2006<br />
geändert.<br />
Diese Dokumente sollten für mögliche MDK-Prüfungen vor Ort operationalisiert werden.<br />
Vorgehensweise: In einer interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppe mit Vertretern der MDK-<br />
Gemeinschaft, des MDS <strong>und</strong> des KCQ wurden Prüfkriterien für jedes der vier vorgesehenen<br />
perinatologischen Versorgungslevels tabellarisch zusammengestellt. Diese Ausarbeitung<br />
wurde um alle Dokumente ergänzt, die in der Strukturvereinbarung erwähnt werden (z.B.<br />
Instrumente der Qualitätssicherung) oder darauf Bezug nehmen (Konsenspapier sechs medizinischer<br />
Fachgesellschaften zur Strukturvereinbarung). Das NEO-KISS Surveillance-<br />
Protokoll für neonatologische Intensivpatienten des Robert-Koch-Instituts wurde in seiner<br />
aktualisierten Fassung vom 24.01.2007 eingestellt.<br />
Um im Vorfeld eines Prüfauftrages fehlallozierte Abrechnungfälle identifizieren zu können,<br />
wurden die für jedes Versorgungslevel bei richtiger Zuordnung zu erwartenden DRGs benannt.<br />
Eine Aktualisierung entsprechend G-DRG 2007 wurde vorgenommen.<br />
Ergebnis: Das vorliegende G5-Gutachten enthält alle für eine Prüfung relevanten Unterlagen<br />
<strong>und</strong> sollte sich als Arbeitsmappe vor Ort bewähren.<br />
5
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
2 Verzeichnisse<br />
2.1 Inhaltsverzeichnis<br />
1 ZUSAMMENFASSUNG....................................................................................................5<br />
2 VERZEICHNISSE .............................................................................................................6<br />
2.1 INHALTSVERZEICHNIS ...................................................................................................6<br />
2.2 ABKÜRZUNGEN UND BEZEICHNUNGEN...........................................................................7<br />
2.3 TABELLENVERZEICHNIS ................................................................................................9<br />
3 EINLEITUNG (FRAGESTELLUNG / AUFTRAG) ..........................................................10<br />
4 PROBLEMBESCHREIBUNG .........................................................................................12<br />
5 PRÜFKRITERIEN ...........................................................................................................19<br />
5.1 VORBEMERKUNG........................................................................................................19<br />
5.2 TABELLARISCHE AUSARBEITUNG DER PRÜFKRITERIEN.................................................20<br />
6 AUFGREIFKRITERIEN ..................................................................................................42<br />
7 AUSBLICK......................................................................................................................45<br />
8 ANHANG ........................................................................................................................47<br />
8.1 STRUKTURVEREINBARUNG VOM 20.09.2005, INCL. CHECKLISTE VOM 20.12.2005 .......47<br />
8.2 BAUER ET. AL. EMPFEHLUNGEN FÜR DIE STRUKTURELLEN VORAUSSETZUNGEN ...........68<br />
8.3 SYNOPSE GBA / FACHGESELLSCHAFTEN....................................................................74<br />
8.4 "AUSSTATTUNG NEONATALES INTENSIV-BETT" ............................................................84<br />
8.5 INSTRUMENTE DER QUALITÄTSSICHERUNG..................................................................88<br />
8.5.1 Perinatalerhebung ............................................................................................88<br />
8.5.2 Neonatalerhebung ............................................................................................93<br />
8.5.3 NEO-KISS.........................................................................................................96<br />
8.5.4 entwicklungsneurologische Tests ...................................................................131<br />
8.6 ERGÄNZUNG DER AUFLISTUNG DER DRGS ZUR NEONATALEN VERSORGUNG UM DIE<br />
ENTSPRECHENDEN GEBURTSHILFLICHEN DRGS ........................................................175<br />
9 LITERATUR..................................................................................................................177<br />
6
P<br />
edition<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
2.2 Abkürzungen <strong>und</strong> Bezeichnungen<br />
AOK-BV<br />
AWMF-Leitlinie<br />
BQS<br />
BSID II<br />
DRG<br />
EEG<br />
E-E-Zeit<br />
FA<br />
FG<br />
G-BA<br />
G-DRG<br />
GKV<br />
GNPI<br />
HELLP<br />
HIV<br />
ITS<br />
K I<br />
KCQ<br />
KH<br />
LQS<br />
MDC<br />
MDK<br />
MDS<br />
MMC<br />
Neo-KISS<br />
NG<br />
NICU<br />
NRZ<br />
B<strong>und</strong>esVerband der Allgemeinen OrtsKrankenkassen<br />
Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen<br />
Medizinischen Fachgesellschaften<br />
B<strong>und</strong>esgeschäftsstelle QualitätsSicherung<br />
Bayley Scales of Infant Development, 2P<br />
Diagnosis Related Groups<br />
Elektro-Enzephalogramm<br />
Entscheidungs-Entbindungs-Zeit<br />
Facharzt<br />
Frühgeborenes<br />
Gemeinsamer B<strong>und</strong>esAusschuss<br />
nd<br />
German Refined – Diagnosis Related Groups<br />
Gesetzliche KrankenVersicherung<br />
Gesellschaft für Neonatologie <strong>und</strong> Pädiatrische Intensivmedizin<br />
Haemolysis Elevated Liver enzyme levels Low<br />
Platelet count (= Gestose mit Leberfunktionsstörung)<br />
Humanes Imm<strong>und</strong>efizienz – Virus<br />
Intensivstation<br />
Konfidenzintervall<br />
KompetenzCentrum "Qualitätssicherung/ Qualitätsmanagement"<br />
Krankenhaus<br />
Landesgeschäftsstelle QualitätsSicherung<br />
Major Diagnosis Category = DRG-Hauptdiagnosegruppe<br />
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung<br />
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen<br />
Myelomeningocele<br />
Krankenhaus – Infektions – Surveillance – System<br />
(KISS)<br />
für Neonatologische Intensivpatienten<br />
Neugeborenes<br />
Neonatal Intensive Care Unit = neonatologische Intensivstation<br />
Nationales Referenzzentrum (für Surveillance von nosokomialen<br />
Infektionen)<br />
7
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
OP<br />
PDCA-Zyklus<br />
PKU<br />
SGB V<br />
Sono<br />
SS<br />
SSW<br />
VLBW<br />
Operation<br />
Plan-Do-Check-Act-Zyklus n. Deming<br />
PhenylKetonUrie<br />
Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch<br />
Sonographische Untersuchung, Ultraschall<br />
Schwangerschaft<br />
Schwangerschaftswoche<br />
Very Low Birth Weight<br />
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Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
2.3 Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle1: Zuordnung der Geburten 2004 zu den Versorgungslevels der<br />
StrukturvereinbarungT..............................................................................................13<br />
Tabelle 2: Sterblichkeit sehr untergewichtiger <strong>Neugeborenen</strong> im ersten Lebensjahr<br />
(Amtliche Statistik, kumuliert 1997-99, pro 1000<br />
Lebendgeborene der entsprechenden Gewichtsklasse) (ohne Autor, 2001)T ........14<br />
Tabelle 3: Prüfkriterien für Level 1T<br />
Tabelle 4: Prüfkriterien für Level 2T<br />
Tabelle 5: Prüfkriterien für Level 3T<br />
Tabelle 6: Prüfkriterien für Level 4T<br />
.........................................................................................28<br />
.........................................................................................35<br />
.........................................................................................39<br />
.........................................................................................41<br />
Tabelle 7: DRGs zur Behandlung Neugeborener nach VersorgungslevelT.............................43<br />
Tabelle 8: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 1T.....................................................76<br />
Tabelle 9: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 2T.....................................................79<br />
Tabelle 10: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 3T...................................................81<br />
Tabelle 11: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 4T...................................................83<br />
Tabelle 12: Checkliste: Ausstattung neonatales Intensiv-BettT ...............................................86<br />
Tabelle 13: Checkliste – mobile Intensivpflegeeinheit / Notfallkoffer <strong>und</strong> weitere AusstattungT<br />
...............................................................................................................................87<br />
Tabelle 14: DRGs zur Entbindung oder intrauterinen Therapie des Feten nach<br />
VersorgungslevelT...............................................................................................176<br />
9
P<br />
Bereits<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
3 Einleitung (Fragestellung / Auftrag)<br />
Von der Mindestmenge zum Strukturqualitätskonzept<br />
Die Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong><br />
<strong>Neugeborenen</strong> hat ihren Ursprung in der Mindestmengendebatte, die ihren Ausgangspunkt<br />
2003 genommen hat. Als einer der ersten Anträge zur Weiterentwicklung des Kataloges der<br />
Leistungen gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V (Mindestmengen) wurde die Behandlung<br />
von untergewichtigen <strong>Neugeborenen</strong> (unter 1.500 g) auf neonatalen Intensivstationen in<br />
die Beratung des Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss (G-BA) aufgenommen.<br />
Insgesamt wurde das Thema Mindestmengen – nicht nur für die Versorgung sehr leichtgewichtiger<br />
Neugeborener – sowohl im Hinblick auf die Evidenzbasierung als auch auf eine<br />
mögliche Umsetzung <strong>und</strong> deren Auswirkung auf die flächendeckende Versorgung kontrovers<br />
nicht nur in der Fachöffentlichkeit diskutiert (u.a. Geraedts 2004, Sonntag <strong>und</strong> Scharnetzky<br />
5;122<br />
2005)P<br />
während der laufenden Verhandlungen zu bestehenden <strong>und</strong> zukünftigen<br />
Mindestmengen wurde deshalb von GKV-Seite nach Alternativen der Umsetzung medizinisch<br />
sinnvoller Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung gesucht. Der Unterausschuss<br />
„Sonstige stationäre Qualitätssicherung“, der die Mindestmengen berät, hat auch die Möglichkeit<br />
auf Basis des § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V Vorgaben zur Struktur- <strong>und</strong> Ergebnisqualität<br />
festzulegen. Von GKV-Seite wurden entsprechende Parameter zur Versorgung<br />
von sehr untergewichtigen Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> (unter 1.500 g) erarbeitet <strong>und</strong> in die<br />
weiteren Verhandlungen eingebracht. Die Vorstellung hierbei war, über eine Risikozentralisation<br />
zur Versorgungsverbesserung zu gelangen. Harte, nachprüfbare Kriterien der Strukturqualität<br />
(z. B. Facharztleitung, Wand-an-Wand-Lokalisation) ergänzt durch eine Mindestbehandlungsfrequenz<br />
definierten in diesem Konzept die neonatologische Intensivstation zur<br />
Behandlung von frühgeborenen Kindern unter 1.500 g.<br />
Am Ende des konsensualen Verhandlungsprozesses im G-BA beschloss der Gemeinsame<br />
B<strong>und</strong>esausschuss nach § 91 Abs. 7 SGB V am 20.09.2005 eine Vereinbarung über Maßnahmen<br />
zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> nach § 137<br />
Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V, am 20.12.2005 wurde die dazugehörige Checkliste ebenfalls<br />
vom Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss beschlossen (Wortlaut der Strukturvereinbarung, s.<br />
Kapitel 8.1 im Anhang dieses Gutachtens).<br />
Ziel der Vereinbarung<br />
Ziel der Vereinbarung war es, überprüfbare Kriterien zur Strukturqualität festzuschreiben, die<br />
den einzelnen Leveln der Neonatalversorgung zuzuordnen sind <strong>und</strong> die nach aktuellem<br />
Stand der Erkenntnis wesentlich dazu beitragen, die Qualität der Versorgung von Früh- <strong>und</strong><br />
<strong>Neugeborenen</strong> zu sichern. Die hier definierten Kriterien sind als Mindestanforderungen anzusehen,<br />
um eine bestimmte Abteilung einem definierten Level der Versorgung zuzuordnen.<br />
Diese Strukturqualitätsparameter sind als Mindestanforderungen zu verstehen, welche nicht<br />
UunterschrittenU werden dürfen, jedoch im Einzelfall länderspezifisch durchaus im Rahmen<br />
der jeweiligen Krankenhausplanung Uüberschritten Uwerden können.<br />
10
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Im Rahmen der Vereinbarung zur Qualitätssicherung bei Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> des Gemeinsamen<br />
B<strong>und</strong>esausschuss kommt dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />
die Aufgabe zu, diese Strukturqualitätsparameter anhand der von den Kliniken im Rahmen<br />
der Selbsteinstufung vorgelegten Checkliste im Auftrag der Krankenkassen zu überprüfen.<br />
Die Prüftätigkeit der MDK-Gemeinschaft kann eine Umsetzung im Geist der Vereinbarung,<br />
nämlich im Sinne einer Risikozentralisation, mit einer einheitlichen qualitätsorientierten Begutachtung<br />
unterstützen. Der AOK-B<strong>und</strong>esverband hat deshalb, auch im Namen aller Spitzenverbände<br />
der Krankenkassen, einen entsprechenden Auftrag an den MDS erteilt.<br />
Die nachfolgenden Hinweise zur Begutachtung möchten eine Hilfestellung dahingehend<br />
sein, dass die MDK-Gemeinschaft ihre Prüftätigkeit auf einer möglichst einheitlichen Interpretation<br />
der Vereinbarung aufbaut. Dem Interesse einer b<strong>und</strong>esweit einheitlichen Vorgehensweise<br />
könnte darüber hinaus dadurch Rechnung getragen werden, dass die Prüfungen vor<br />
Ort vorrangig von Gynäkologen oder Pädiatern, z.B. aus MDK-Krankenhausreferaten vorgenommen<br />
werden. Über eine Rückmeldung zur konkreten Prüferfahrung ist - im Sinne des<br />
PDCA-Zyklus der Qualitätssicherung – vorgesehen, diese Arbeitshilfe kontinuierlich zu<br />
verbessern.<br />
11
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
4 Problembeschreibung<br />
Um abschätzen zu können, wie viele Geburten pro Versorgungslevel zu erwarten sind, hat<br />
die Fachgruppe „Perinatalmedizin“ der BQS eine Sonderauswertung aus dem Datenpool der<br />
Perinatalerhebung 2004 veranlaßt.<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zuordnung der Geburten nach den Kriterien<br />
• Gestationsalter<br />
• Geburtsgewicht<br />
• Mehrlingsstatus<br />
• Geburtsrisiken, d.h. wesentliche kindliche oder mütterliche Risiken werden mit einer<br />
der folgenden Ausprägungen des Items 36,2 aus dem Dokumentationsbogen des Datensatzes<br />
„Geburtshilfe“ (16/1), Version 7.0 abgebildet<br />
62 Fehlbildung (Level 1)<br />
65 Plazentainsuffizienz (Level 2)<br />
66 Gestose/Eklampsie (Level 2)<br />
67 Rh-Inkompatibilität (Level 2)<br />
68 Diabetes mellitus (Level 2)<br />
70 Placenta praevia (Level 2)<br />
72 uterine Blutungen (Level 2)<br />
73 Amnioninfektionssyndrom (Level 2)<br />
95 HELLP-Syndrom (Level 2)<br />
Da eine Zuordnung zu den Versorgungslevels 3 (Perinataler Schwerpunkt) <strong>und</strong> 4 (Geburtsklinik)<br />
nur möglich ist, wenn das Gestationsalter bekannt ist, lassen sich wegen fehlender<br />
Angaben zu Gestationsalter oder Geburtsgewicht b<strong>und</strong>esweit 22.663 der insgesamt 662.611<br />
Geburten nicht zuordnen (3,42%, dieser Anteil schwankt je nach B<strong>und</strong>esland zwischen 0,95<br />
<strong>und</strong> 7,96%). Die Aufstellung berücksichtigt 639.948 Geburten (96,58%).<br />
12
P<br />
P<br />
P<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Perinatalzentrum<br />
Level 1<br />
Mütter mit <strong>Neugeborenen</strong>, die die Aufnahmekriterien erfüllen fürP<br />
Perinatalzentrum<br />
Level 2<br />
Perinataler Schwerpunkt<br />
1,2<br />
Geburtskliniken<br />
Gesamt<br />
B<strong>und</strong>esland Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%)<br />
Bayern 996 0,97% 6.777 6,61% 3.174 3,09% 91.638 89,33% 102.585 100,00%<br />
Brandenburg 91 0,63% 1.226 8,47% 429 2,97% 12.722 87,93% 14.468 100,00%<br />
Berlin 487 1,65% 2.491 8,43% 809 2,74% 25.769 87,19% 29.556 100,00%<br />
Baden-Württemberg 1.079 1,22% 7.347 8,31% 2.435 2,76% 77.510 87,71% 88.371 100,00%<br />
Bremen 120 1,70% 490 6,95% 227 3,22% 6213 88,13% 7.050 100,00%<br />
Hessen 554 1,15% 4.030 8,37% 1.604 3,33% 41.972 87,15% 48.160 100,00%<br />
Hamburg 196 1,23% 1.229 7,72% 486 3,05% 13.999 87,99% 15.910 100,00%<br />
Mecklenburg-Vorpommern 139 1,21% 940 8,18% 354 3,08% 10.062 87,53% 11.495 100,00%<br />
Niedersachsen 601 0,99% 4.888 8,01% 1.787 2,93% 53.717 88,07% 60.993 100,00%<br />
Nordrhein-Westfalen 2.140 1,51% 12.381 8,73% 4.293 3,03% 122.993 86,73% 141.807 100,00%<br />
Rheinland-Pfalz 302 1,00% 3.219 10,64% 849 2,81% 25.887 85,56% 30.257 100,00%<br />
Schleswig-Holstein 205 1,05% 1.533 7,83% 577 2,95% 17.273 88,18% 19.588 100,00%<br />
Saarland 138 1,79% 744 9,62% 240 3,10% 6.609 85,49% 7.731 100,00%<br />
Sachsen 318 1,01% 2.392 7,61% 874 2,78% 27.837 88,59% 31.421 100,00%<br />
Sachsen-Anhalt 180 1,20% 1.297 8,66% 463 3,09% 13.031 87,04% 14.971 100,00%<br />
Thüringen 169 1,08% 1.436 9,22% 372 2,39% 13.604 87,31% 15.581 100,00%<br />
Gesamt 7.719 1,21% 52.420 8,19% 18.973 2,96% 560.836 87,64% 639.948 100,00%<br />
1<br />
Pbezogen auf Geburten mit mindestens einem Kind in diesem Level; fallen die Kinder bei Mehrlingsgeburten in verschiedene Level, werden die Geburten<br />
dem höchstgradigen Versorgungs-Level zugeordnet<br />
2<br />
Pals Kriterien berücksichtigt sind Gestationsalter <strong>und</strong> Gewicht des Kindes, Anzahl der Mehrlinge <strong>und</strong> Geburtsrisken<br />
Tabelle 1: Zuordnung der Geburten 2004 zu den Versorgungslevels der Strukturvereinbarung<br />
13
TP<br />
PT<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Explizites Ziel der Strukturvereinbarung ist, mit Hilfe der vorgesehenen Regionalisierung eine<br />
nachweisliche Senkung der Säuglingssterblichkeit zu erreichen.<br />
Die neonatale Mortalität ist in den letzten Jahrzehnten in Deutschland stark rückläufig gewesen.<br />
Diese Tendenz hat sich verlangsamtTPF FPT, nicht zuletzt, da immer mehr Neugeborene mit<br />
a<br />
niedrigem <strong>und</strong> sehr niedrigem Geburtsgewicht einer Behandlung zugeführt werden können.<br />
Im Jahr 2001 wurden dem statistischen B<strong>und</strong>esamt 4377 perinatale Sterbefälle (5,9 auf 1000<br />
3<br />
Lebendgeborene) gemeldet (BQS, 2002)P P. Frühgeborene generell, <strong>und</strong> sehr untergewichtige<br />
Neugeborene speziell, zählen zu den mit hohen Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Entwicklungsrisiken behafteten<br />
Kindern (Hoyme, 2000)P P. Aus Kanada ist für Neugeborene unter 1500g eine Überle-<br />
7<br />
10<br />
bensrate von 87%, davon 31% mit schwerer Morbidität, bekannt (Lee, 2000)P<br />
P. Eine Studie<br />
aus Wien ergab bei einem Follow-up von 76 Kindern < 1500 g Geburtsgewicht (1994/95) bei<br />
17 % mäßige bis schwere neurologische Störungen mit Behinderung <strong>und</strong> bei 30 % schwere<br />
9<br />
Entwicklungsstörungen (Kohlhauser, 2000)P P. In der perinatalen Mortalität untergewichtiger<br />
Neugeborener existieren in Deutschland Unterschiede zwischen den B<strong>und</strong>esländern (s. Tabelle).<br />
Geburtsgewicht unter 1000 g 1000-1499 g unter 1500 g<br />
Baden-Württemberg 278 60 149<br />
Bayern 370 43 164<br />
Berlin 293 44 151<br />
Brandenburg 352 35 149<br />
Bremen 404 42 186<br />
Hamburg 406 57 200<br />
Hessen 339 56 165<br />
Mecklenburg-Vorpommern 464 77 242<br />
Niedersachsen 347 60 173<br />
Nordrhein-Westfalen 353 49 168<br />
Rheinland-Pfalz 349 51 168<br />
Saarland 420 62 186<br />
Sachsen 382 77 204<br />
Sachsen-Anhalt 442 79 208<br />
Schleswig-Holstein 463 54 182<br />
Thüringen 505 84 243<br />
Deutschland 352 54 170<br />
Tabelle 2: Sterblichkeit sehr untergewichtiger <strong>Neugeborenen</strong> im ersten Lebensjahr (Amtliche<br />
Statistik, kumuliert 1997-99, pro 1000 Lebendgeborene der entsprechenden Gewichtsklasse)<br />
(ohne Autor, 2001)<br />
a<br />
Für Baden-Württemberg weist der Krankenhausplan 2000 zur Säuglingssterblichkeit beispielsweise folgende<br />
Zahlen aus: 1990: 6,4 auf 1000 Lebendgeborene, 1992: 5,1, 1994: 5,1, 1996: 4,6, 1998. 4,2. (Sozialministerium<br />
Baden-Württemberg (Hrsg.). Krankenhausplan 2000, Baden-Württemberg, Rahmenplanung, Teil 1. Beschluss<br />
der Landesregierung vom 15. November 1999. Bekanntmachung im Staatsanzeiger von Baden-Württemberg Nr.<br />
15/2000 vom 25.3.2000). Daten der BQS liegen im entsprechenden Zeitverlauf nicht vor.<br />
14
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Die einschlägigen Fachgesellschaften haben sich bereits seit langem für eine Zentralisation<br />
von Hochrisiko-Schwangerschaften <strong>und</strong> –geburten an (Perinatal-)zentren ausgesprochen.<br />
Bereits 1988 wurde in dem Gr<strong>und</strong>satzpapier der Kommission für Strukturfragen der Deutschen<br />
Gesellschaft für perinatale Medizin festgehalten, dass Geburten mit deutlich erhöhtem<br />
Risiko nur noch im (Perinatal-)zentren durchgeführt werden sollten. Auch bestehen Empfehlungen,<br />
welche Diagnosen bei Mutter <strong>und</strong> Kind Anlass zu einer Zuweisung oder Verlegung in<br />
ein Zentrum sein sollen.<br />
Der Frage nach der Häufigkeit von Fehlplatzierungen bei Risikogebärenden sind Dudenhausen<br />
et al. konkret durch Auswertung einer Zufallsstichprobe von Mitgliedern einer großen<br />
Krankenkasse (DAK) nachgegangen. 3967 Frauen wurden sechs bis neun Monate nach der<br />
Entbindung 2002 gebeten, einen 12-seitigen Fragebogen zu beantworten <strong>und</strong> ihren Mutterpaß<br />
zur Datenerfassung zur Verfügung zu stellen, 1593 (40,2%) der Befragten sandten auswertbare<br />
Unterlagen zu. Die Selektion der Risikofälle erfolgte in vier Schritten: nach dem<br />
postnatalen Ges<strong>und</strong>heitszustand des Kindes, nach perinatalen Risikomerkmalen <strong>und</strong> nach<br />
ausgewählten Risiken aus Katalog A <strong>und</strong> B des Mutterpasses. Von den 559 identifizierten<br />
Risikofällen wurden 83 in einem Perinatalzentrum gemäß EU-Weiterbildungsordnung Neonatologie<br />
(d.h. Geburtshilfe mit jährlich mindestens 35 Kindern unter 1500g Geburtsgewicht<br />
<strong>und</strong> Neonatologie mit jährlich mindestens 50 Aufnahmen von Kindern unter 1500g Geburtsgewicht)<br />
entb<strong>und</strong>en. Die übrigen 476 Fälle wurden vom Erstautor der Studie einzeln im Hinblick<br />
auf eine ex ante <strong>und</strong>/oder ex post erkennbare Fehlplatzierung begutachtet. Dabei wurde<br />
dann eine Fehlplatzierung angenommen, wenn die Entbindung in einem Krankenhaus<br />
stattfand, das auf den tatsächlichen oder potenziellen perinatalen Versorgungsbedarf von<br />
seiner Ausstattung her nicht optimal vorbereitet war.<br />
Die Untersuchung ermittelte einen Anteil von 2,4% (38/1593) fehlplatzierten Entbindungen,<br />
von denen die Hälfte wegen antepartal im Mutterpaß dokumentierter Risiken als vermeidbar<br />
angesehen wurde. Von den 20 Hochrisikofällen wurden 5 als potenziell vermeidbare Fehlplatzierungen<br />
eingestuft (Dudenhausen, 2006)P<br />
4<br />
P.<br />
Für Perinatalzentren oder -schwerpunkte bestanden bislang – regional unterschiedliche -<br />
strukturelle <strong>und</strong> inhaltliche, jedoch keine mengenmäßigen Vorgaben oder Empfehlungen.<br />
Nationale <strong>und</strong> internationale Empfehlungen quantifizieren das Ausmaß der empfohlenen<br />
Zentralisation von (Hoch-) risikoneugeborenen, dazu folgende Beispiele:<br />
Die Ärztekammer für Nordrhein-Westfalen erarbeitete eine Konzeption zur zukünftigen<br />
Struktur der Geburtshilfe <strong>und</strong> Neonatologie in Nordrhein–Westfalen. Die Empfehlungen<br />
der „Beratungsgruppe für die Perinatal- <strong>und</strong> Neonatalversorgung Nordrhein<br />
<strong>und</strong> Westfalen-Lippe“ benannte Leistungszahlen: „Ein Perinatalzentrum sollte – um<br />
Ausbildung <strong>und</strong> Training entsprechend dem geforderten Zentrums-Standard zu gewährleisten<br />
– nach einer Konvergenzphase von 3 Jahren folgende Leistungen pro<br />
Jahr erbringen –<br />
• 700 – 800 Geburten im eigenen Haus<br />
• 30 – 40 VLBW-Fälle ( very-low-birth-weight - Geburtsgewicht unter 1500g)“.<br />
15
TP<br />
PT<br />
P<br />
fordert<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Leapfrog Gruppe: Im Unterschied zu Angaben aus deutschem Versorgungskontext ist<br />
die Mindestforderung einer täglichen Belegungsfrequenz von 15 Behandlungsfällen<br />
pro Tag (Zensus) in den Kriterienkatalog der Leapfrog Gruppe für ihr Programm „evidence<br />
based hospital referral“ aufgenommen.<br />
Die „Leapfrog Group“ ist ein Zusammenschluss von amerikanischen Kostenträgern<br />
medizinischer Leistungen. Die Leapfrog Group rät Patienten <strong>und</strong> die an den Programmen<br />
beteiligten Krankenhäuser bei elektiven Eingriffen auf bestimmte Mindestmengen<br />
zu achten (z. B. Hochrisikogeburt in Krankenhäusern mit neonataler Intensivstation<br />
mit > 14 Fällen/Tag (Zensus)). Die Leapfrog-Gruppe weist darauf hin, dass<br />
ihre Setzungen sich auf städtische Bereiche („metropolitan areas“) beziehen. Sie<br />
nimmt in ihr Programm solche Leistungen auf, für die ein positiver Zusammenhang<br />
zwischen Leistungsvolumen <strong>und</strong> Ergebnisqualität für sie als belegt gilt („Evidence based<br />
Hospital referral“).<br />
Eine Festlegung des State of Rhode Island And Providence Plantations Department<br />
133<br />
Of Health (USA) (2002)P bei Androhung von Sanktionen eine Mindestfrequenz<br />
von täglich 15 Behandlungsfällen für neonatale Intensiveinheiten.<br />
Der Niederländische Ges<strong>und</strong>heitsrat (Health Council of the Netherlands) legte 2000<br />
eine Mindestzahl von 14 Betten für neonatale Intensiveinheiten fest.<br />
Hintergr<strong>und</strong> sind verschiedene Publikationen über mehrere Jahre, die einen Zusammenhang<br />
b<br />
zwischen neonatalem Outcome <strong>und</strong> der Expertise einer neonatalen Intensiveinheit (NICUTPF FPT)<br />
ausweisen. Dabei wird in den Studien die „Erfahrung“ verschiedentlich aufgegriffen: im täglichen<br />
Volumen von Behandlungsfällen („Zensus“), in der jährlichen Anzahl besonderer Hochrisikofälle<br />
(z.B. von Kindern mit einem Geburtsgewicht unter 1500g oder auch über die Versorgungsebene<br />
(z.B. NICU Level III für die höchste Versorgungsebene). Die zur Quantifizierung<br />
der Expertise eingesetzten Parameter überschneiden sich. So sind in den meisten Studien<br />
die NICUs der höchsten Versorgungsstufe auch mit einer höheren Zahl von Hochrisikofällen<br />
<strong>und</strong> einer hohen Behandlungsfrequenz assoziiert.<br />
Auch aus Deutschland liegen Hinweise für eine Assoziation von Volumen <strong>und</strong> günstigerem<br />
Outcome vor. Zur Frage: „Haben wachstumsretardierte Frühgeborene < 1500g ein schlechteres<br />
Outcome als altersentsprechend entwickelte Frühgeborene?“ wurde eine Studie in Zusammenführung<br />
der Datensätze der Perinatal- <strong>und</strong> Neonatalerhebung Niedersachsens der<br />
Jahre 1991 – 1996 im Rahmen einer Inauguraldissertation an der medizinischen Hochschule<br />
Hannover durchgeführt. Bezogen auf die Frühgeborenen-Jahresfrequenz an der Kinderklinik<br />
ergab sich nach verschiedenen Regressionsmodellen für die Mortalität eine Hazard Ratio<br />
von 0.64 für Neugeborene unter 1500g, wenn das Neugeborene an einer Kinderklinik mit ><br />
35 Frühgeborenen pro Jahr versorgt (Konfidenzintervall (KI) 95%: 0.46; 0.90) wurde. Betreuung<br />
in einer Maximalversorgungsabteilung hatte einen größeren positiven Einfluss auf die<br />
b<br />
Neonatale intensive care unit<br />
16
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Überlebenschancen des <strong>Neugeborenen</strong>, als sich Transportrisiken negativ auswirkten (Bartels,<br />
2002)P<br />
1<br />
P.<br />
Hummler et al. veröffentlichten ganz aktuell Ergebnisse auf der Basis der Neonatalerhebung<br />
in Baden-Württemberg. Die Daten der Jahre 2003-2004 wurde um die Daten der fünf größten<br />
Perinatalzentren bereinigt. Die Daten aus dieser bereinigten Statistik wurden mit den<br />
Ergebnisdaten dieser fünf Zentren verglichen. Die Mortalität war 33,3% vs. 15,0% (übrige<br />
Kliniken vs. fünf Zentren; p < 0,001) für Frühgeborene < 26 SSW, bzw. 11,4% vs. 8,9% (n.s.)<br />
für Frühgeborene 26-27 SSW, sowie 2,5% vs. 3,5% (n.s.) für Frühgeborene 28-31 SSW.<br />
Wurden alle Frühgeborene < 28 SSW als eine Gruppe analysiert, fand man eine Mortalität<br />
von 20,1 vs. 12,1 (p = 0,003). Die Rate an Hirnblutungen III-IV war 30,2% vs. 18,6% (p =<br />
0,015) für Frühgeborene < 26 SSW, bzw. 14,5% vs. 10,2% (n.s.) für Frühgeborene 26-27<br />
SSW, sowie 2,9% vs. 2,5% (n.s.) für Frühgeborene 28-31 SSW. Die Rate an periventrikulärer<br />
Leukomalalzie war 11,3% vs. 6,7% (p = 0,18) für Frühgeborene 26-27 SSW, sowie 2,8%<br />
8<br />
vs. 2,3% (n.s.) für Frühgeborene 28-31 SSW (Hummler, 2006)P P.<br />
Die neue Vereinbarung zur Struktur der Neonatalversorgung in Deutschland ist zum<br />
1.1.2006 in Kraft getreten. In verschiedenen B<strong>und</strong>esländern sind bereits die ersten Aufforderungen<br />
zur Überprüfung der Selbsteinschätzungen der Kliniken erfolgt.<br />
Die Ausgangssituation in den einzelnen B<strong>und</strong>esländern, in die hinein die Vereinbarung wirksam<br />
wird, ist möglicherweise sehr unterschiedlich <strong>und</strong> auch die Auswirkungen werden verschieden<br />
sein. Es zeichnen sich Hinweise ab, dass durch die Umsetzung auch Probleme in<br />
der Versorgungslandschaft auftreten könnten, beispielsweise:<br />
• In B<strong>und</strong>esländern, in denen schon eine Risikozentralisation in der neonatalen Versorgung<br />
<strong>und</strong> insbesondere der Intensivversorgung stattgef<strong>und</strong>en hat, könnte es infolge<br />
der Strukturvereinbarung zu einer Zunahme von kleinvolumigen Level 1 Angeboten<br />
kommen. Erste regionale Berichte hierzu liegen vor.<br />
• Unklarheiten entstehen, wenn mehrere Betriebsteile bestehen <strong>und</strong> aus den formalen<br />
Angaben nicht erkennbar ist, wie die Versorgung vor Ort wirklich organisiert ist.<br />
• Es gibt Probleme im Umgang mit den Evaluierungsinstrumenten.<br />
• Die Anforderungen an Level 1 <strong>und</strong> 2 weisen keine allzu großen Unterschiede auf. Es<br />
könnte zu einer Abnahme von Angeboten nach Level 2 kommen, wobei bislang offen<br />
ist, welche Auswirkungen dies auf die Versorgung haben könnte.<br />
• Es könnte zu einer Verschiebung von Versorgungskapazitäten insgesamt, z. B. hin<br />
zum höhergradigen Level, geben.<br />
Die Kostenrelevanz der Neonatalversorgung spiegelt sich in den sämtlich hohen Kostengewichten<br />
der DRGs wider.<br />
17
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Die Entwicklung sollte in den einzelnen B<strong>und</strong>esländern kritisch beobachtet werden, insbesondere<br />
auch in ihren Auswirkungen auf die Versorgungsqualität. Dabei kann auf die Datensätze<br />
der Peri- <strong>und</strong> Neonatalerhebung zurückgegriffen werden. Die Mortalitätsziffern werden<br />
in der Qualitätssicherung beobachtet. Darlegungen zur Frequenz der im Interesse stehenden<br />
DRGs je Intensiveinheit könnten entsprechend der Verpflichtung zur Dokumentation in den<br />
jährlichen Qualitätsberichten der Krankenhäuser Eingang finden.<br />
Die Zielerreichung einer ebenfalls unter den Zielen der Strukturvereinbarung aufgeführten<br />
Verringerung frühkindlicher Behinderungen könnte am ehesten über die Bef<strong>und</strong>dokumentation<br />
klinischer Ergebnisse zur Entwicklungsdiagnostik abgebildet werden. In der Strukturvereinbarung<br />
werden entwicklungsneurologische Nachsorgeuntersuchungen , auch mit bezifferten<br />
Angaben zur Vollständigkeit des follow-ups im Alter von 2 Jahren zwar gefordert, diese<br />
sind aber noch nicht hinreichend institutionell bzw. leistungsrechtlich verankert, um Daten<br />
aus einer standardisierten Berichterstattung zur Verfügung zu stellen.<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass ein Zusammenhang von Expertise <strong>und</strong> Versorgungsergebnis bei<br />
der Versorgung von Hochrisikoneugeborenen nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht von<br />
der Hand gewiesen werden kann, ist auch eine Verschlechterung der Versorgungsqualität<br />
durch eine Zersplitterung der Versorgungslandschaft nicht auszuschließen. Die Ergebnisse<br />
8<br />
von Hummler et al. (2006)P P, die eine Abhängigkeit der Behandlungsergebnisse von der Klinikgröße<br />
in der deutschen Versorgung aufzeigen, unterstreichen die Notwendigkeit einer die<br />
Einführung begleitenden Evaluation.<br />
Die Prüftätigkeit der MDK-Gemeinschaft kann eine Umsetzung im Geist der Vereinbarung,<br />
nämlich im Sinne einer Risikozentralisation, mit einer einheitlichen qualitätsorientierten Begutachtung<br />
unterstützen.<br />
18
P<br />
(incl.<br />
P<br />
incl.<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
5 Prüfkriterien<br />
5.1 Vorbemerkung<br />
Die nachfolgenden Tabellen operationalisieren die vom Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss<br />
formulierten Beschlüsse zur Strukturvereinbarung <strong>und</strong> sollen Hilfestellung für eine einheitliche<br />
Umsetzung bei möglichen MDK-Prüfungen leisten. Die Prüfkriterien wurden in einer Arbeitsgruppe<br />
zusammengetragen, die mit Vertretern der MDK-Gemeinschaft, des MDS <strong>und</strong><br />
des KCQ besetzt war <strong>und</strong> mit dem Vertreter des AOK-BV im Unterausschuss "Sonstige stationäre<br />
Qualitätssicherung" (Auftraggeber) abgestimmt.<br />
Zur Erläuterung wurden im System verfügbare Empfehlungen verwendet (z.B. Musterweiterbildungsordnung<br />
der Ärztekammer oder das kürzlich publizierte Konsenspapier sechs medizinischer<br />
Fachgesellschaften zur Strukturvereinbarung von Bauer et al.) oder eigene Ausarbeitungen<br />
erstellt (z.B. zur Ausstattung eines neonatologischen Intensivbehandlungsplatzes).<br />
2<br />
Die Publikation von Bauer et al. (2006)P einer daraus abgeleiteten Synopse der GBA-<br />
Formulierungen im Vergleich zu den Vorschlägen der sechs Fachgesellschaften finden sich<br />
im Anhang des Gutachtens. Alle in der Strukturvereinbarung erwähnten Instrumente der<br />
Qualitätssicherung sind ebenfalls dort hinterlegt. Da der in der Vereinbarung genannte Entwicklungstest<br />
von Bayley (Bayley Scales of Infant Development) auf deutsch nicht zur Verfügung<br />
steht, weisen die Prüfkriterien auf zwei Alternativen hin, die in deutscher Bearbeitung<br />
vorliegen. Deswegen sind auch die entsprechenden Untersuchungsbögen zu den Griffiths-<br />
Entwicklungsskalen <strong>und</strong> zum Denvertest im Anhang enthalten. Damit sind die drei verbreitetesten<br />
Testverfahren belegt, weitere häufig verwendete Entwicklungstests finden sich z.B.<br />
11<br />
bei Reuner, 2006P einer Preisangabe, hier auch die Preise für Bayley <strong>und</strong> Griffiths).<br />
Die Prüfung des von den Kliniken deklarierten Versorgungslevels kann sowohl nach Aktenlage<br />
als auch im Rahmen einer Begehung erfolgen; die Entscheidung zum Prüfmodus sollte<br />
in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten getroffen werden.<br />
Zur Umsetzung eines Prüfauftrages sind auch Daten der Krankenkassen hilfreich (z.B. abgerechnete<br />
DRGs, Nachweis über die Häufigkeit von <strong>Neugeborenen</strong>transporten), die berücksichtigt<br />
werden können, wenn diese dem Auftrag beiliegen.<br />
19
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
5.2 Tabellarische Ausarbeitung der Prüfkriterien<br />
UPrüfkriterien zur Vereinbarung GBA – QS der Versorgung Früh- <strong>und</strong> Neugeborener<br />
UPerinatalzentrum Level: 1<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Personalausstattung<br />
Neonatologie<br />
Erläuterungen<br />
Prüfergebnis MDK<br />
Ärztliche Leitung<br />
FA für Kinder- u. Jugendmedizin<br />
mit Teilgebiet "Neonatologie"<br />
mit Schwerpunktnachweis<br />
„Neonatologie“,<br />
Chefarzt oder ein anderer Arzt<br />
in leitender Funktion dieser<br />
Abteilung (Oberarzt, Sektionsleiter).<br />
Stellvertreter: gleiche Qualifikation<br />
Weiterbildungsbefugnis im<br />
Schwerpunkt "Neonatologie"<br />
Facharztzeugnis für Kinder- u.<br />
Jugendmedizin mit Teilgebiet<br />
"Neonatologie"<br />
Facharztzeugnis für Kinder- u.<br />
Jugendmedizin mit Teilgebiet<br />
"Neonatologie"<br />
Dokument zur Anerkennung<br />
der Weiterbildungsbefugnis<br />
von der zuständigen Ärztekammer<br />
20
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Erläuterungen<br />
Prüfergebnis MDK<br />
ärztlicher Dienst<br />
Schichtdienst mit permanenter<br />
Arztpräsenz (24h-Präsenz,<br />
kein Bereitschaftsdienst) im<br />
neonatologischen ITS-Bereich<br />
(nicht gleichzeitig für Routineaufgaben<br />
auf anderen Stationen<br />
oder Einheiten)<br />
im Hintergr<strong>und</strong> Neonatologe<br />
jederzeit erreichbar<br />
"<strong>Neugeborenen</strong>notarzt" als<br />
Notbehelf für unvorhergesehene<br />
Situationen (soll<br />
nicht in der Regel für Risikogeburten<br />
in einer anderen<br />
Klinik abrufbar sein, um diese<br />
dort zu ermöglichen)<br />
Dienstpläne für Neonatologie<br />
<strong>und</strong> Kinderklinik<br />
Die folgenden 4 Funktionen<br />
müssen durch mindestens 3<br />
benannte Ärzte abgedeckt<br />
sein: zusätzlich zum Diensthabenden<br />
auf der Intensivstation<br />
<strong>und</strong> dem für die restliche<br />
Kinderklinik Zuständigen<br />
noch ein Notarzt <strong>und</strong> ein Neonatologe<br />
im Hintergr<strong>und</strong>sdienst<br />
Pflegedienst Schichtdienst mit 24h-Präsenz Dienstpläne incl. Teilzeitangaben,<br />
also Gesamtst<strong>und</strong>enzahl<br />
wöchentlicher Arbeitsst<strong>und</strong>en<br />
pro Person<br />
mind. 40% mit abgeschlossener<br />
Weiterbildung "Pädiatrische<br />
Intensivpflege"<br />
alternativ: mehr als 5 Jahre<br />
Erfahrung auf neonatolog. IST<br />
Einzelnachweis zur persönlichen<br />
Qualifikation<br />
Erfahrungsnachweis aus<br />
Zeugnissen, ebenfalls in Form<br />
eines persönlichen Einzelnachweises<br />
21
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Erläuterungen<br />
Prüfergebnis MDK<br />
Stationsleitung: Leitungslehrgang<br />
absolviert<br />
Abschlussdokumentation des<br />
absolvierten Leitungslehrgangs,<br />
persönlicher Einzelnachweis<br />
Geburtshilfe<br />
Ärztl. Leitung<br />
FA für Frauenheilk<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />
Geburtshilfe mit Schwerpunkt<br />
"Spezielle Geburtshilfe <strong>und</strong><br />
Perinatalmedizin". Dieses ist<br />
der Chefarzt oder ein anderer<br />
Arzt in leitender Funktion dieser<br />
Abteilung (Oberarzt, Sektionsleiter).<br />
Facharztzeugnis für Frauenheilk<strong>und</strong>e<br />
<strong>und</strong> Geburtshilfe mit<br />
fakultativer Weiterbildung in<br />
spez. Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin<br />
Die Musterweiterbildungsordnung<br />
schreibt für die fakultative<br />
Weiterbildung "Spezielle<br />
Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin"<br />
24 Monate vor. Davon<br />
müssen 18 zusätzlich zur Gebietsweiter-bildung<br />
abgeleitet<br />
werden, 6 Monate Kinderheilk<strong>und</strong>e<br />
können angerechnet<br />
werden.<br />
Stellvertreter: gleiche Qualifikation<br />
Facharztzeugnis für Gynäkologie<br />
<strong>und</strong> Geburtshilfe mit<br />
fakultativer Weiterbildung in<br />
spez. Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin<br />
Übergangsregelung: 4 Jahre<br />
Gibt es Anhaltspunkte dafür,<br />
dass die geforderte Qualifikation<br />
in 4 Jahren vorliegt?<br />
Anerkennung der Weiterbildungsbefugnis<br />
im Schwerpunkt<br />
"Spezielle Geburthilfe<br />
<strong>und</strong> Perinatalmedizin"<br />
Dokument zur Anerkennung<br />
der Weiterbildungsbefugnis<br />
von der zuständigen Ärztekammer<br />
22
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Erläuterungen<br />
Prüfergebnis MDK<br />
ärztl. Dienst<br />
Schichtdienst mit permanenter<br />
Arztpräsenz (24h-Präsenz,<br />
kein Bereitschaftsdienst) im<br />
Kreißsaal (nicht gleichzeitig<br />
für Routineaufgaben auf anderen<br />
Stationen oder Einheiten)<br />
Dienstpläne der Frauenklinik<br />
mit einem ausgewiesenen<br />
Kreißsaalassistenten im<br />
Schichtdienst, kein Rufdienst,<br />
kein Notarzteinsatz<br />
assoziierte Abteilungen /<br />
Bettenzahl<br />
mind. 6 neonatolog. Intensivtherapieplätze<br />
Beatmungsplätze, Überwachungsplatz<br />
reicht nicht aus!<br />
zur Orientierung: Bettenbeschreibung<br />
durch Fachbereich<br />
Medizinprodukte des<br />
MDS, s. Anlage<br />
Geburten /<br />
behandelte Frühgeborene /<br />
bauliche Voraussetzung<br />
"Wand-an-Wand"-Lokalisation<br />
von Entbindungsbereich, OP,<br />
neonatolog. ITS, wenigstens<br />
im gleichen o. in miteinander<br />
verb<strong>und</strong>enen Gebäuden, sodass<br />
kein Kraftfahrzeug für<br />
Transport erforderlich<br />
Sollte für die Abholung eines<br />
Kindes eine Abwesenheit von<br />
mehr als 10 bis 15 Minuten zu<br />
erwarten sein, muss für die<br />
Verlegung ein anderer Kinderarzt<br />
als der Präsenzdienst<br />
verfügbar sein.<br />
23
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Erläuterungen<br />
Prüfergebnis MDK<br />
Dienst- oder Konsiliardienste<br />
allg. Kinderheilk<strong>und</strong>e, Kinderchirurgie,<br />
Kinderkardiologie,<br />
Neuropädiatrie, Ophthalmologie,<br />
Mikrobiologie, Humangenetik,<br />
Labor<br />
Nachweis über Klinik im Haus<br />
oder entsprechende Kooperationsvereinbarung,<br />
diese konkret<br />
mit Namen <strong>und</strong> Adressen<br />
im Stationshandbuch (oder<br />
entsprechendem Dokument)<br />
hinterlegt<br />
Konkrete Angaben zur Erreichbarkeit<br />
erforderlich (Entfernung<br />
in km, Zeit bis zur<br />
Versorgung durch den angefragten<br />
Experten bei notfallmäßiger<br />
Inanspruchnahme)!<br />
Labor im Haus oder Kooperationsvereinbarung,<br />
Prozessbeschreibung<br />
mit genauer<br />
Telefonnummer im Kreißsaal<br />
hinterlegt<br />
24
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Erläuterungen<br />
Prüfergebnis MDK<br />
bildgebende Diagnostik<br />
Nachsorge<br />
Entweder Nachweis über die<br />
vorhandenen Geräte im Haus<br />
incl. Kompetenz bei deren<br />
Einsatz (Qualifikation eines<br />
Kinderarztes erforderlich) oder<br />
Kooperationsvereinbarung/Konsiliarvertrag<br />
konkret<br />
mit Name <strong>und</strong> Adresse im<br />
Stationshandbuch (oder entsprechendem<br />
Dokument) hinterlegt<br />
Neuropädiatrische Ambulanz<br />
mit eigener Ermächtigung<br />
oder Kooperationsvereinbarung<br />
(diese Dokumente sollten<br />
vorliegen)<br />
Sind vorhandene Geräte in<br />
einer Geräteliste aufgeführt?<br />
Im Gerätehandbuch sollten die<br />
Namen der eingewiesenen<br />
Anwender dokumentiert sein<br />
Qualitätssicherung<br />
Peri- <strong>und</strong> Neonatalerhebung<br />
mit einer Vollständigkeit von<br />
mehr als 90% bezüglich aller<br />
Lebendgeborenen<br />
Fachgebietsbezogene Quoten<br />
aus Zertifikat der LQS<br />
externe Infektionssurveillance<br />
für Frühgeborene < 1500g<br />
(z.B. Neo-KISS)<br />
Neo-KISS Protokoll wird z.Zt.<br />
überarbeitet, neue Version<br />
unter HTwww.nrzhygiene.deTH<br />
verfügbar<br />
Zertifikat über Teilnahme vom<br />
NRZ<br />
UCaveU: Angaben zur Vollständigkeit<br />
lassen sich nicht überprüfen<br />
<strong>und</strong> können Daten zur<br />
Inzidenzdichte ganz erheblich<br />
beeinflussen!<br />
25
P<br />
edition<br />
P<br />
edition<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Entwicklungsneurolog. Nachuntersuchung<br />
anhand eines<br />
etablierten Untersuchungsscores<br />
(z.B. Bayley II, Griffith<br />
oder Denver) mit einer Vollständigkeit<br />
der Teilnahme von<br />
mehr als 80% bei 2-Jahres<br />
Untersuchung oder Nachweis<br />
über zeitgerechte Einbestellung<br />
von mehr als 90% für alle<br />
Frühgeborenen mit einem<br />
Geburtsgewicht < 1500 g <strong>und</strong><br />
einem Geburtsdatum ab<br />
01.01.2006.<br />
Selbstauskunft der Klinik ausreichend,<br />
erfragt werden sollte<br />
wie viele Kinder eines Geburtsjahrganges<br />
tatsächlich<br />
eingeladen/untersucht wurden<br />
(%) <strong>und</strong> welches der folgenden<br />
3 Testverfahren angewandt<br />
wird:<br />
- Bayley Scales of Infant<br />
nd<br />
Development, 2P<br />
(BSID II)<br />
- Griffiths Entwicklungsskalen<br />
- Denvertest, 2P<br />
(Denver II)<br />
nd<br />
Erläuterungen<br />
Cave: Bayley II steht auf<br />
Deutsch nicht zur Verfügung!<br />
Prüfergebnis MDK<br />
Regelmäßig stattfindende<br />
Fallkonferenzen möglichst<br />
nach 1 Woche, spätestens 14<br />
Tage ab Aufnahme<br />
Protokolle der letzten 3 Fallkonferenzen<br />
oder deren Tagesordnung<br />
incl. entsprechender<br />
Aktennotizen aus den<br />
letzten 3 Fallkonferenzen<br />
Fallkonferenzen sollten mindestens<br />
mindestens alle zwei<br />
Wochen stattfinden<br />
26
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Erläuterungen<br />
Prüfergebnis MDK<br />
Indikationen<br />
pränatale Verlegung von FG<br />
unter 1250g u./o. unter 29+0<br />
SSW<br />
DRGs: P01Z<br />
P02A, B (Einrichtungen<br />
mit Kinderherzchirurgie)<br />
In Level1-Kliniken können alle<br />
<strong>Neugeborenen</strong>-DRGs erbracht<br />
werden.<br />
P03A – C<br />
P04A – C<br />
P05A - C<br />
Ausnahme: Herzchirurgische<br />
Leistungen nur an den dafür<br />
spezialisierten Einrichtungen.<br />
P06A - C<br />
P60A - C<br />
P61A - E<br />
P62A – E<br />
P63Z<br />
P64Z<br />
zum Vergleich: Empfehlungen<br />
der 6 Fachgesellschaften zur<br />
Strukturvereinbarung (hier:<br />
Versorgungsstufe 3), Zuweisungskriterien<br />
für die präpartale<br />
<strong>und</strong> postnatale Zuweisung<br />
(Bauer et al., s. Anhang)<br />
P65A – D<br />
P66A – D<br />
P67A - D<br />
höhergradige Mehrlinge > 2 <<br />
33+0 SSW <strong>und</strong> > 3 alle<br />
alle pränatal diagnost. Erkrankungen<br />
mit unmittelbarer Notfallversorgung<br />
des NG nach<br />
der Geburt:<br />
27
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Erkrankungen der Mutter mit<br />
fetaler Gefährdung (z.B. PKU,<br />
Hypo-/Hyperthyreose, Z.n.<br />
Transplantation, Autoimmuntherapie,<br />
HIV)<br />
Erläuterungen<br />
Prüfergebnis MDK<br />
angeb. Fehlbildungen (z.B.<br />
kritische Herzfehler, Zwerchfellhernien,<br />
MMC, Gastrochisis)<br />
in hierfür spezialisierte<br />
LEVEL 1-Zentren<br />
Die Kooperation zwischen der<br />
geburtshilflichen Abteilung <strong>und</strong><br />
der Kinder-Kardiochirurgie,<br />
Kinder-Chirurgie, Neurochirurgie<br />
bzw. einem Anästhesisten<br />
mit ausgewiesener Erfahrung<br />
in Kinderanästhesie sollte in<br />
einer Prozessbeschreibung im<br />
Stationshandbuch (oder entsprechendem<br />
Dokument) dargelegt<br />
sein.<br />
Apparative Ausstattung /<br />
Tabelle 3: Prüfkriterien für Level 1<br />
28
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Perinatalzentrum Level: 2<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Personalausstattung<br />
Neonatologie<br />
Ärztliche Leitung<br />
Ärztlicher Dienst<br />
FA für Kinder- u. Jugendmedizin<br />
mit Teilgebiet "Neonatologie"<br />
mit Schwerpunktnachweis<br />
„Neonatologie“. Dieses<br />
ist der Chefarzt oder ein anderer<br />
Arzt in leitender Funktion<br />
dieser Abteilung (Oberarzt,<br />
Sektionsleiter).<br />
Übergangsregelung 2 Jahre<br />
Schichtdienst mit permanenter<br />
Arztpräsenz (24h-Präsenz,<br />
Bereitschaftsdienst ist möglich<br />
– keine Rufbereitschaft) im<br />
neonatologischen ITS-<br />
Bereich, , nicht gleichzeitig für<br />
Routineaufgaben auf anderen<br />
Stationen oder Einheiten<br />
Facharztzeugnis für Kinder- u.<br />
Jugendmedizin mit Teilgebiet<br />
"Neonatologie"<br />
Gibt es Anhaltspunkte dafür,<br />
dass die geforderte Qualifikation<br />
in 2 Jahren vorliegt?<br />
Dienstpläne für Neonatologie<br />
<strong>und</strong> Kinderklinik (mindestens<br />
2 benannte Ärzte ohne Abholdient)<br />
kein Rufdienst!<br />
Erläuterungen<br />
Die Musterweiterbildungsordnung<br />
schreibt für die<br />
Schwerpunktweiterbildung Neonatologie<br />
36 Monate vor. Davon<br />
können 12 während der<br />
Facharztausbildung abgeleistet<br />
werden, je 6 Monate können<br />
aus Gynäkologie/Geburtshilfe<br />
oder Anästhesie angerechnet<br />
werden.<br />
Formulierung erlaubt Bereitschaftsdienst<br />
im Hause (z.B.<br />
Stufe C oder D)<br />
Prüfergebnis MDK<br />
29
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Pflegedienst Schichtdienst mit 24h-<br />
Präsenz<br />
Geburtshilfe<br />
Ärztliche Leitung<br />
mind. 30% mit abgeschlossener<br />
Weiterbildung "Pädiatrische<br />
Intensivpflege"<br />
alternativ: mehr als 5 Jahre<br />
Erfahrung auf neonatolog. ITS<br />
Stationsleitung: Leitungslehrgang<br />
absolviert<br />
FA für Frauenheilk<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />
Geburtshilfe mit Schwerpunkt<br />
"Spezielle Geburtshilfe <strong>und</strong><br />
Perinatalmedizin". Dieses ist<br />
der Chefarzt oder ein anderer<br />
Arzt in leitender Funktion dieser<br />
Abteilung (Oberarzt, Sektionsleiter).<br />
Übergangsregelung: 4 Jahre<br />
Dienstpläne incl. Teilzeitangaben,<br />
also Gesamtst<strong>und</strong>enzahl<br />
wöchentlicher Arbeitsst<strong>und</strong>en<br />
pro Person<br />
Einzelnachweis zur persönlichen<br />
Qualifikation<br />
Erfahrungsnachweis aus<br />
Zeugnissen, ebenfalls in Form<br />
eines persönlichen Einzelnachweises<br />
Abschlussdokumentation des<br />
absolvierten Leitungslehrgangs,<br />
persönlicher Einzelnachweis<br />
Facharztzeugnis für Gynäkologie<br />
<strong>und</strong> Geburtshilfe mit<br />
fakultativer Weiterbildung in<br />
spez. Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin<br />
Gibt es Anhaltspunkte dafür,<br />
dass die geforderte Qualifikation<br />
in 4 Jahren vorliegt?<br />
Erläuterungen<br />
Die Musterweiterbildungsordnung<br />
schreibt für die fakultative<br />
Weiterbildung "Spezielle Geburtshilfe<br />
<strong>und</strong> Perinatalmedizin"<br />
24 Monate vor. Davon müssen<br />
18 zusätzlich zur Gebietsweiterbildung<br />
abgeleitet werden, 6<br />
Monate Kinderheilk<strong>und</strong>e können<br />
angerechnet werden.<br />
Prüfergebnis MDK<br />
30
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Ärztlicher Dienst<br />
assoziierte Abteilungen /<br />
Bettenzahl<br />
Geburten /<br />
behandelte Frühgeborene /<br />
bauliche Voraussetzung<br />
Schichtdienst mit permanenter<br />
Arztpräsenz (24h-Präsenz)<br />
im Kreißsaal, nicht gleichzeitig<br />
für Routineaufgaben auf anderen<br />
Stationen oder Einheiten<br />
mind. 4 neonatolog. Intensivtherapieplätze<br />
"Wand-an-Wand"-Lokalisation<br />
von Entbindungsbereich, OP,<br />
neonatolog. ITS, wenigstens<br />
im gleichen o. in miteinander<br />
verb<strong>und</strong>enen Gebäuden, sodass<br />
kein Kraftfahrzeug für<br />
Transport erforderlich<br />
Übergangsregelung: 4 Jahre,<br />
obligat im Rahmen von Neubaumaßnahmen<br />
Dienstpläne der Frauenklinik<br />
mit einem ausgewiesenen<br />
Kreißsaalassistenten im<br />
Schichtdienst, kein Rufdienst,<br />
kein Notarzteinsatz<br />
Beatmungsplätze, Überwachungsplatz<br />
reicht nicht aus!<br />
Sollte für die Abholung eines<br />
Kindes eine Abwesenheit von<br />
mehr als 15 bis 20 Minuten zu<br />
erwarten sein, muss für die<br />
Verlegung ein anderer Kinderarzt<br />
als der Präsenzdienst<br />
verfügbar sein.<br />
Konzept für die Zukunft z.B.<br />
Bauantrag?<br />
Erläuterungen<br />
zur Orientierung: Bettenbeschreibung<br />
durch Fachbereich<br />
Medizinprodukte des<br />
MDS, s. Anlage<br />
kein Ablehnungskriterium innerhalb<br />
der Übergangsfrist<br />
Prüfergebnis MDK<br />
31
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Dienst- oder Konsiliardienste<br />
allg. Kinderheilk<strong>und</strong>e, Kinderkardiologie,<br />
Neuropädiatrie,<br />
Ophthalmologie, Mikrobiologie<br />
Nachweis über Klinik im Haus<br />
oder entsprechende Kooperationsvereinbarung,<br />
diese konkret<br />
mit Namen <strong>und</strong> Adressen<br />
im Stationshandbuch (oder<br />
entsprechendem Dokument)<br />
hinterlegt<br />
Konkrete Angaben zur Erreichbarkeit<br />
erforderlich (Entfernung<br />
in km, Zeit bis zur<br />
Versorgung durch den angefragten<br />
Experten bei notfallmäßiger<br />
Inanspruchnahme)!<br />
24 St<strong>und</strong>en-Notfall-Labor Labor im Haus oder Kooperationsvereinbarung,<br />
Prozessbeschreibung<br />
mit genauer<br />
Telefonnummer im Kreißsaal<br />
hinterlegt<br />
bildgebende Diagnostik (konv.<br />
Radiologie, Sono, Echo), EEG<br />
Entweder Nachweis über die<br />
vorhandenen Geräte im Haus<br />
incl. Kompetenz bei deren<br />
Einsatz (Qualifikation eines<br />
Kinderarztes erforderlich)<br />
oder Kooperationsvereinbarung/Konsiliarvertrag<br />
konkret<br />
mit Name <strong>und</strong> Adresse im<br />
Stationshandbuch (oder entsprechendem<br />
Dokument)<br />
hinterlegt<br />
Erläuterungen<br />
Klinikabteilungen sind häufig im<br />
Qualitätsbericht eines Krankenhauses<br />
verzeichnet<br />
Sind vorhandene Geräte in<br />
einer Geräteliste aufgeführt?<br />
Im Gerätehandbuch sollten die<br />
Namen der eingewiesenen<br />
Anwender dokumentiert sein<br />
Prüfergebnis MDK<br />
32
P<br />
edition<br />
P<br />
edition<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Qualitätssicherung<br />
Nachsorge<br />
Peri- <strong>und</strong> Neonatalerhebung<br />
mit einer Vollständigkeit von<br />
mehr als 90% bezüglich aller<br />
Lebendgeborenen<br />
externe Infektionssurveillance<br />
für Frühgeborene < 1500g<br />
(z.B. Neo-KISS)<br />
Entwicklungsneurolog. Nachuntersuchung<br />
anhand eines<br />
etablierten Untersuchungsscores<br />
(z.B. Bayley II, Griffith<br />
oder Denver) mit einer Vollständigkeit<br />
der Teilnahme von<br />
mehr als 80% bei 2-Jahres<br />
Untersuchung oder Nachweis<br />
über zeitgerechte Einbestellung<br />
von mehr als 90% für alle<br />
Frühgeborenen mit einem<br />
Geburtsgewicht < 1500 g <strong>und</strong><br />
einem Geburtsdatum ab<br />
01.01.2006.<br />
Neuropädiatrische Ambulanz<br />
mit eigener Ermächtigung<br />
oder Kooperationsvereinbarung<br />
(diese Dokumente sollten<br />
vorliegen)<br />
Fachgebietsbezogene Quoten<br />
aus Zertifikat der LQS<br />
Neo-KISS Protokoll wird z.Zt.<br />
überarbeitet, neue Version<br />
unter HTwww.nrzhygiene.deTH<br />
verfügbar<br />
Zertifikat über Teilnahme vom<br />
NRZ<br />
Selbstauskunft der Klinik ausreichend,<br />
erfragt werden sollte<br />
wie viele Kinder eines Geburtsjahrganges<br />
tatsächlich<br />
eingeladen/untersucht wurden<br />
(%) <strong>und</strong> welches der folgenden<br />
3 Testverfahren angewandt<br />
wird:<br />
- Bayley Scales of Infant<br />
nd<br />
Development, 2P<br />
(BSID II)<br />
- Griffiths Entwicklungsskalen<br />
nd<br />
- Denvertest, 2P<br />
(Denver II)<br />
Erläuterungen<br />
Cave: Angaben zur Vollständigkeit<br />
lassen sich nicht überprüfen<br />
<strong>und</strong> können Daten zur<br />
Inzidenzdichte ganz erheblich<br />
beeinflussen!<br />
Cave: Bayley II steht auf<br />
Deutsch nicht zur Verfügung!<br />
Prüfergebnis MDK<br />
33
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Indikationen<br />
Regelmäßig stattfindende<br />
Fallkonferenzen möglichst<br />
nach 1 Woche, spätestens 14<br />
Tage ab Aufnahme<br />
Zentrum beachtet Kriterien<br />
der Zuweisung in höhere Versorgungsstufe<br />
im Rahmen<br />
seines einrichtungsinternen<br />
Qualitätsmanagements als<br />
Prozessqualitätsmerkmal<br />
pränatale Verlegung von FG<br />
mit eine Reife von 1250 -<br />
1499 g u./o. 29+0 SSW bis<br />
32+0 SSW<br />
Protokolle der letzten 3 Fallkonferenzen<br />
oder deren Tagesordnung<br />
incl. entsprechender<br />
Aktennotizen aus<br />
den letzten 3 Fallkonferenzen<br />
Bauer et al. führen in den<br />
Empfehlungen der 6 Fachgesellschaften<br />
zur Strukturvereinbarung<br />
(hier: Versorgungsstufe<br />
2b) Zuweisungskriterien<br />
für die präpartale <strong>und</strong> postnatale<br />
Zuweisung auf (s. Anhang)<br />
Cave Drillinge, Zwillinge < 29<br />
SSW <strong>und</strong> Fehlbildungen<br />
Erläuterungen<br />
Fallkonferenzen sollten mindestens<br />
alle zwei Wochen stattfinden<br />
Prüfergebnis MDK<br />
34
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Apparative Ausstattung /<br />
Tabelle 4: Prüfkriterien für Level 2<br />
Zwillinge 29+1 bis 33+0 SSW DRGs: P03A – C (ab 1250g,<br />
ohne Fehlbildung)<br />
P04A – C (ab 1250g,<br />
ohne Fehlbildung)<br />
P05A – C (ohne Fehlbildung)<br />
P06A – C (ohne Fehlbildung)<br />
P60A - C<br />
P64Z<br />
P65A - D<br />
P66A - D<br />
P67A - D<br />
schwere schwangerschaftsassoziierte<br />
Erkrankungen<br />
(Wachstumsretardierung < 3<br />
Perzentile bei Präeklampsie,<br />
Gestose, HELLP)<br />
insulinpflichtige diabetische<br />
Stoffwechselstörung mit fetaler<br />
Gefährdung<br />
Erläuterungen<br />
Die nebenstehenden DRGs<br />
sind mit den genannten Einschränkungen<br />
regelhaft in Level2-Kliniken<br />
zu erwarten.<br />
Andere DRGs bilden schwierigere<br />
Fallkonstellationen ab <strong>und</strong><br />
dürfen in diesem Level nicht<br />
erbracht werden.<br />
Bei notfallmäßigen Entbindungen<br />
dieser Fälle sind die <strong>Neugeborenen</strong><br />
sofort zu verlegen.<br />
Ausnahmen können sich ergeben,<br />
wenn es sich um Verlegungsfälle<br />
aus einem höheren<br />
Versorgungslevel zur wohnortnahen<br />
Weiterversorgung handelt.<br />
Prüfergebnis MDK<br />
35
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Level: 3 Perinataler Schwerpunkt (Geburtsklinik mit angeschlossener Kinderklinik)<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Personalausstattung<br />
Neonatologie<br />
Ärztliche Leitung<br />
ärztlicher Dienst<br />
Pflegedienst /<br />
Geburtshilfe<br />
Ärztl. Leitung /<br />
ärztl. Dienst /<br />
assoziierte Abteilungen /<br />
FA für Kinder- u. Jugendmedizin<br />
mit mindestens 3 Jahren<br />
Erfahrung in Neonatologie<br />
24h-Präsenz eines pädiatrischen<br />
Dienstarztes<br />
Facharztzeugnis für Kinder<strong>und</strong><br />
Jugendmedizin<br />
Beleg für die mindestens 3-<br />
jährige Erfahrung in Neonatologie<br />
aus Zeugnissen<br />
Kooperationsvereinbarung<br />
zwischen Geburtsklinik <strong>und</strong><br />
angeschlossener Kinderklinik<br />
mit Adresse der Kinderklinik<br />
Dienstplan der Kinderklinik:<br />
kein übergreifender Dienst,<br />
kein Rufdienst<br />
Erläuterungen<br />
Die Musterweiterbildungsordnung<br />
schreibt für die Schwerpunktweiterbildung<br />
Neonatologie<br />
36 Monate vor. Davon<br />
können 12 während der Facharztausbildung<br />
abgeleistet<br />
werden, je 6 Monate können<br />
aus Gynäkologie/Geburtshilfe<br />
oder Anästhesie angerechnet<br />
werden.<br />
Prüfergebnis MDK<br />
36
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Bettenzahl Möglichkeit zur Beatmung maschinelle Beatmung, d.h.<br />
Kinderbeatmungsgerät vorhanden<br />
sowie Prozesshinterlegung<br />
im Stationshandbuch<br />
(oder entsprechendem Dokument)<br />
für dessen Einsatzbereitschaft<br />
<strong>und</strong> die Kompetenz<br />
des Personals ( z.B. gezielte<br />
Nachfrage: wann fand die<br />
letzte Schulung statt?)<br />
Geburten /<br />
behandelte Frühgeborene /<br />
bauliche Voraussetzung / Erfassung des Ist-Zustandes<br />
Adresse der angeschlossenen<br />
Kinderklinik s. oben<br />
Radiologie, allg. Sono, Echo,<br />
EEG verfügbar<br />
Dienst- oder Konsiliardienste<br />
Entweder Nachweis über die<br />
vorhandenen Geräte im Haus<br />
incl. Kompetenz bei deren<br />
Einsatz (Qualifikation eines<br />
Kinderarztes erforderlich) oder<br />
Kooperationsvereinbarung/Konsiliarvertrag<br />
konkret<br />
mit Name <strong>und</strong> Adresse im<br />
Stationshandbuch (oder entsprechendem<br />
Dokument) hinterlegt<br />
Erläuterungen<br />
Sind vorhandene Geräte in<br />
einer Geräteliste aufgeführt?<br />
Im Gerätehandbuch sollten die<br />
Namen der eingewiesenen<br />
Anwender dokumentiert sein.<br />
Mit Hilfe der Adresse der Kinderklinik<br />
soll der Begriff "angeschlossene<br />
Kinderklinik"<br />
hinterfragt werden, so läßt<br />
sich die tatsächliche Entfernung<br />
zwischen beiden Krankenhäusern<br />
erfassen. Diese<br />
Angabe ist in der Vereinbarung<br />
nicht vorgesehen, aber<br />
für künftige Verhandlungen<br />
wichtig.<br />
Sind vorhandene Geräte in<br />
einer Geräteliste aufgeführt?<br />
Im Gerätehandbuch sollten die<br />
Namen der eingewiesenen<br />
Anwender dokumentiert sein<br />
Prüfergebnis MDK<br />
37
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Qualitätssicherung /<br />
Indikationen, allg.<br />
Zentrum beachtet Kriterien der<br />
Zuweisung in höhere Versorgungsstufe<br />
im Rahmen seines<br />
einrichtungsinternen Qualitätsmanagements<br />
als Prozessqualitätsmerkmal<br />
adäquate Versorgung plötzlich<br />
auftretender, unerwarteter<br />
neonatologischer Notfälle<br />
bei anhaltenden Problemen<br />
Verlegung in weiter betreuendes<br />
KH<br />
prinzipiell nur Kinder > 32+0<br />
SSW<br />
Bauer et al. führen in den<br />
Empfehlungen der 6 Fachgesellschaften<br />
zur Strukturvereinbarung<br />
(hier: Versorgungsstufe<br />
2a) Zuweisungskriterien<br />
für die präpartale <strong>und</strong> postnatale<br />
Zuweisung auf (s. Anhang)<br />
DRGs : P60A - C<br />
P65B - D<br />
P66B - D<br />
P67A - D<br />
Erläuterungen<br />
Die nebenstehenden DRGs<br />
sind regelhaft in Level3-<br />
Kliniken zu erwarten.<br />
Andere DRGs bilden schwierigere<br />
Fallkonstellationen ab<br />
<strong>und</strong> dürfen in diesem Level<br />
nicht erbracht werden.<br />
Bei notfallmäßigen Entbindungen<br />
dieser Fälle sind die <strong>Neugeborenen</strong><br />
sofort zu verlegen.<br />
Ausnahmen können sich ergeben,<br />
wenn es sich um Verlegungsfälle<br />
aus einem höheren<br />
Versorgungslevel zur<br />
wohnortnahen Weiterversorgung<br />
handelt.<br />
Prüfergebnis MDK<br />
38
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Indikationen, speziell Unreife ≥ 1500 g u./o. 32+1<br />
bis 36+0 SSW<br />
Apparative Ausstattung /<br />
Erläuterungen<br />
fetale Wachtumsretardierung Definition der fetalen<br />
Wachstumsretadierung n.<br />
Hansmann, Hackelöer, Staudach<br />
1985P P:<br />
6<br />
< 10 Perzentile, Prävalenz<br />
5%, davon 2/3 aus Risiko - SS<br />
Prüfergebnis MDK<br />
Tabelle 5: Prüfkriterien für Level 3<br />
39
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Level: 4 Geburtskliniken ohne angeschlossene Kinderklinik<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Personalausstattung<br />
Pädiatrie<br />
Leistungen /<br />
Geburtshilfe<br />
Ärztl. Leitung /<br />
ärztl. Dienst /<br />
assoziierte Abteilungen /<br />
Geburten /<br />
behandelte Frühgeborene /<br />
Dienst- oder Konsiliardienste<br />
/<br />
Qualitätssicherung /<br />
Zentrum beachtet Kriterien der<br />
Zuweisung in höhere Versorgungsstufe<br />
im Rahmen seines<br />
einrichtungsinternen Qualitätsmanagements<br />
als Prozessqualitätsmerkmal<br />
risikoadaptierte antenatale<br />
Verlegung der Schwangeren<br />
in höhere Versorgungsstufe<br />
hohe Anzahl von Verlegungsfällen<br />
bei <strong>Neugeborenen</strong> in<br />
dieser Klinik abgerechnet?<br />
Bei Verdacht auf mangelnde<br />
Risikozentralisation können<br />
zur Klärung ggfs. die Daten<br />
Erläuterungen<br />
Prüfergebnis MDK<br />
40
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Prüfkriterien, incl. Dokumente<br />
/ Prüfunterlagen<br />
Indikationen<br />
Apparative Ausstattung /<br />
Tabelle 6: Prüfkriterien für Level 4<br />
NG-Transport auf unvorhersehbare<br />
Notfälle beschränkt<br />
Entbindung von Schwangeren<br />
> 36+0 SSW ohne zu erwartende<br />
Komplikationen beim<br />
NG<br />
der Perinatalerhebung weiterhelfen,<br />
insbesondere verweisen<br />
die Schlüsselziffern 60,<br />
66, 67 68, 70, 72, 73 <strong>und</strong> 74<br />
auf Geburtsrisiken.<br />
Bauer et al. verweisen in den<br />
Empfehlungen der 6 Fachgesellschaften<br />
zur Strukturvereinbarung<br />
(hier: Versorgungsstufe<br />
1) auf die AWMF-<br />
Leitlinie 24/002, welche 18<br />
absolute Verlegungsindikationen<br />
benennt (s. Anhang)<br />
Häufigkeit von <strong>Neugeborenen</strong>transporten<br />
an Hand der Abrechnungsdaten<br />
der Krankenkassen<br />
hinterfragen<br />
DRGs :P60A<br />
P67C, D<br />
Erläuterungen<br />
entsprechende Nachweise<br />
evtl. bereits im Vorfeld als<br />
Anlage zum Prüfauftrag von<br />
den Krankenkassen erbitten<br />
Nebenstehende DRGs sind<br />
regelhaft in Level4-Kliniken zu<br />
erwarten.<br />
Andere DRGs bilden schwierigere<br />
Fallkonstellationen ab<br />
<strong>und</strong> dürfen in diesem Level<br />
nicht erbracht werden.<br />
Bei notfallmäßigen Entbindungen<br />
dieser Fälle sind die <strong>Neugeborenen</strong><br />
sofort zu verlegen.<br />
Prüfergebnis MDK<br />
41
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
6 Aufgreifkriterien<br />
Die Strukturvereinbarung vom 20.09.2005 berechtigt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen,<br />
die Richtigkeit der Angaben vor Ort stichprobenartig zu überprüfen (§ 5 Nachweisverfahren<br />
Abs. 3).<br />
Es handelt sich demnach um eine Auffälligkeitsprüfung, die aus Zweifeln an der Richtigkeit<br />
der selbstdeklarierten Levelzuschreibung eines Krankenhauses gegenüber den tatsächlich<br />
vorhandenen Ressourcen der Klinik resultiert. Zur Formulierung von Aufgreifkriterien müssen<br />
zwei verschiedene Situationen abgegrenzt werden:<br />
1. Das selbstdeklarierte Level ist im Vergleich zur Einschätzung aus dem Landeskrankenhausplan<br />
zu hochgegriffen oder<br />
2. Das selbstdeklarierte Level entspricht der Versorgungsstufe des Krankenhausplans,<br />
es ergibt sich aber anhand der Abrechnungsdaten der Verdacht auf fehlallozierte<br />
Versorgungsfälle.<br />
ad 1. Für Krankenhäuser, deren selbstdeklariertes Versorgungslevel die vorhandenen Ressourcen<br />
überschätzt, müsste sich im Vergleich der abgerechneten DRGs ein deutlicher<br />
Unterschied zwischen den Angaben aus der bis zum 31.12.2005 erfolgten Versorgung<br />
<strong>und</strong> den ab 01.01.2006 abgerechneten Fällen ergeben.<br />
ad 2. Bei stimmig erscheinender Leveleinstufung resultieren Aufgreifkriterien für eine mögliche<br />
Prüfung aus fehlallozierten Abrechnungsfällen.<br />
Ein weiteres Merkmal für die möglicherweise nicht zutreffende Levelzuschreibung der Klinik<br />
könnte aus der Häufigkeit von <strong>Neugeborenen</strong>transporten resultieren; um dies zu überprüfen,<br />
wäre es nötig, im Vorfeld der Ermittlungen durch die Krankenkasse zu erfahren, mit welcher<br />
DRG die aufnehmende Klinik den Transportfall letztlich abgerechnet hat.<br />
Auf folgende DRGs der neonatalen Versorgung (Stand: G-DRG Version 2007) kommt es bei<br />
der richtigen Zuschreibung des Versorgungslevels an:<br />
In Level 4 dürfen nur Fälle mit den Klassifikationen P60A, P67C oder D vorkommen.<br />
Im Unterschied zu Level 4 können in Level 3 darüber hinaus auch die folgenden Abrechnungsziffern<br />
aufgeführt werden: P60A, B oder C, P65B oder C oder D, P66B, C oder D <strong>und</strong><br />
P67A oder B.<br />
Für das Level 2 ist im Unterschied zu Level 3 zusätzlich die Abrechnung folgender DRG-<br />
Positionen möglich: P03A - C, P04A - C (allerdings unter der Voraussetzung, dass die Kinder<br />
über 1250g wiegen <strong>und</strong> keine Fehlbildungen aufweisen), P05A - C <strong>und</strong> P06A - C (hier nur<br />
Kinder ohne Fehlbildungen), P60A oder B, P64Z, P65A <strong>und</strong> P66A.<br />
In Level 1 sind darüber hinaus <strong>und</strong> im Unterschied zu Level 2 auch die folgenden Positionen<br />
möglich: P01Z, P02A oder B, alle Abrechnungspositionen P03 - 06 ohne Einschränkung,<br />
P61A - E, P62A - E <strong>und</strong> P63Z.<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die benannten DRG-Positionen noch einmal in der Übersicht:<br />
42
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Level 1 Level 2 Level 3 Level 4<br />
P60A P60A P60A P60A<br />
P67C P67C P67C P67C<br />
P67D P67D P67D P67D<br />
P60B P60B P60B<br />
P60C P60C P60C<br />
P65B P65B P65B<br />
P65C P65C P65C<br />
P65D P65D P65D<br />
P66B P66B P66B<br />
P66C P66C P66C<br />
P66D P66D P66D<br />
P67A P67A P67A<br />
P67B P67B P67B<br />
P03A P03A*<br />
P03B P03B*<br />
P03C P03C*<br />
P04A P04A*<br />
P04B P04B*<br />
P04C P04C*<br />
*unter der Voraussetzung, dass<br />
die Kinder über 1250g wiegen<br />
<strong>und</strong> keine Fehlbildungen aufweisen<br />
P05A P05A**<br />
P05B P05B**<br />
P05C P05C**<br />
P06A P06A**<br />
P06B P06B**<br />
P06C P06C**<br />
** nur Kinder ohne Fehlbildungen<br />
P64Z P64Z<br />
P65A P65A<br />
P66A P66A<br />
P01Z<br />
P02A<br />
P02B<br />
P61A<br />
P61B<br />
P61C<br />
P61D<br />
P61E<br />
P62A<br />
P62B<br />
P62C<br />
P62D<br />
P62E<br />
P63Z G-DRG 2007<br />
Tabelle 7: DRGs zur Behandlung Neugeborener nach Versorgungslevel<br />
Die Qualität der geburtshilflichen Versorgung wird in der Strukturvereinbarung nicht explizit<br />
ausgeführt. Außerdem ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten beim Versuch, die DRGs der<br />
43
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
MDC 14 (Schwangerschaft, Geburt <strong>und</strong> Wochenbett) den vorgesehenen Versorgungsleveln<br />
zuzuordnen, da für die DRGs andere Gestationsaltersgrenzen definiert sind <strong>und</strong> ihre Hinterlegung<br />
mit Komplikationen nicht nachvollziehbaren Schweregradzuschreibungen entspricht.<br />
Hier ist eine weitere Konkretisierung der Strukturvereinbarung wünschenswert.<br />
Um aber trotz all dieser einschränkenden Erwägungen dennoch einen Zuordnungsvorschlag<br />
zu präsentieren, wurde eine entsprechende Tabelle ausgearbeitet <strong>und</strong> im Anhang unter X8.6X<br />
dieses Gutachtens zur Verfügung gestellt.<br />
44
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
7 Ausblick<br />
Dieses Gutachten möchte Hilfestellung geben bei der Aufgabe an die MDK-Gemeinschaft,<br />
die Selbsteinschätzungen der Krankenhäuser nach einheitlichen Gesichtspunkten zu bewerten.<br />
Es soll den Geist der Strukturvereinbarung aufgreifen, entsprechend den in § 2 formulierten<br />
Zielen:<br />
§ 2 Ziele des neonatologischen Versorgungskonzepts<br />
Die Ziele des neonatologischen Versorgungskonzepts dieser Vereinbarung umfassen:<br />
1. die Sicherung der Struktur-, Prozess <strong>und</strong> Ergebnisqualität der Versorgung aller<br />
Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong>,<br />
2. die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong>,<br />
3. eine nach dem Risikoprofil des Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> differenzierte Zuweisung<br />
<strong>und</strong> daher optimierte neonatologische Versorgung, sowie<br />
4. die Verringerung von Säuglingssterblichkeit <strong>und</strong> frühkindlichen Behinderungen.<br />
Den in § 3 Abs. 1 der Vereinbarung dargestellten Stufen der neonatologischen Versorgung<br />
folgen die Tabellen der Prüfkriterien in diesem Gutachten (Kapitel 5).<br />
Inwieweit die Ziele nach § 2 der Vereinbarung erreicht werden, kann nur über ein konsequentes<br />
Monitoring der durch die Vereinbarung angestoßenen Veränderungen erfasst <strong>und</strong><br />
darüber hinaus der Bedarf an Weiterentwicklung systematisiert in Erfahrung gebracht werden.<br />
Dieser ist nicht zuletzt für unsere Auftraggeber von großem Interesse, als Entscheidungs-<br />
<strong>und</strong> Argumentationshilfe.<br />
Im Sinne des Deming-Zyklus zur Qualitätsförderung können auch die Ergebnisse aus MDK-<br />
Prüfungen einen Beitrag für die datenbasierte Weiterentwicklung leisten, die Versorgungsqualität<br />
mit Hilfe der Strukturvereinbarung weiter zu verbessern.<br />
Bereits jetzt zeichnet sich Ergänzungsbedarf hinsichtlich der Beschreibung geburtshilflicher<br />
Einheiten ab, denn über die Vorgaben zur Personalausstattung in Level 1 <strong>und</strong> 2 hinaus finden<br />
sich in der Strukturvereinbarung keinerlei Aussagen zur Qualität der geburtshilflichen<br />
Versorgung, z.B. zum wünschenswerten Facharztstandard zur Betreuung unter der Geburt.<br />
Damit ergeben sich Probleme der Level-Zuordnung für Belegkliniken. Einrichtungen der ausserklinischen<br />
Geburtshilfe <strong>und</strong> Geburtshäuser werden von der Strukturvereinbarung gar nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Hinweise auf relevante Strukturdaten können nicht nur den konsentierten Empfehlungen der<br />
sechs Fachgesellschaften entnommen werden, Ansätze für wesentliche Vergleichsparameter<br />
sind auch bereits in der BQS-B<strong>und</strong>esauswertung 2005 enthalten, z.B. in Form des neu<br />
eingeführten Qualitätsindikators „E-E-Zeit bei Notsektio“, der die Zeitspanne zwischen Entscheidung<br />
zum Eingriff <strong>und</strong> notfallmäßiger Entbindung beim Kaiserschnitt misst.<br />
45
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Über die Formulierung in § 3 Abs. 2:<br />
„Die Aufnahme von Schwangeren, die nicht den Aufnahmekriterien nach Absatz 1 (d.h. in die<br />
richtige neonatologische Versorgungsstufe) entspricht, ist nur im begründeten Einzellfall zulässig.“<br />
verweist die Strukturvereinbarung über das Segment der stationären Versorgung hinaus auf<br />
eine dem neonatologischen Versorgungskonzept konforme Einweisungspraxis der niedergelassenen<br />
Gynäkologen. Dazu müssen dem Einweisenden Daten zur aktuellen Aufnahmekapazität<br />
der umliegenden Krankenhäuser für die einzelnen Level jederzeit bekannt sein, was<br />
ein entsprechendes Informationssystem voraussetzt.<br />
46
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
8 Anhang<br />
8.1 Strukturvereinbarung vom 20.09.2005, incl. Checkliste vom 20.12.2005<br />
Bekanntmachung der Vereinbarung gemäß<br />
§ 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V<br />
Der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss gemäß § 91 Abs. 7 SGB V hat in seiner Sitzung am 20.<br />
September 2005 folgende Vereinbarung beschlossen:<br />
„Vereinbarung<br />
über Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />
der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> § 1 Zweck der Vereinbarung<br />
vom 20. September 2005<br />
Inkrafttreten am 1. Januar 2006<br />
§ 1 Zweck der Vereinbarung<br />
(1) Der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss nach § 91 Abs. 7 SGB V beschließt diese Vereinbarung<br />
als eine Maßnahme zur Qualitätssicherung auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 137 Abs. 1<br />
Satz 3 Nr. 2 SGB V, mit welcher die Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität der Versorgung<br />
von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong> in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland gesichert werden<br />
soll.<br />
(2) Zu diesem Zweck definiert diese Vereinbarung ein Stufenkonzept der neonatologischen<br />
Versorgung <strong>und</strong> regelt die Anforderungen an die Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität<br />
der versorgenden Einrichtungen.<br />
§ 2 Ziele des neonatologischen Versorgungskonzepts<br />
Die Ziele des neonatologischen Versorgungskonzepts dieser Vereinbarung umfassen:<br />
1. die Sicherung der Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität der Versorgung aller<br />
Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong>,<br />
2. die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong>,<br />
47
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
3. eine nach dem Risikoprofil des Früh- oder <strong>Neugeborenen</strong> differenzierte Zuweisung<br />
<strong>und</strong> daher optimierte neonatologische Versorgung sowie<br />
4. die Verringerung von Säuglingssterblichkeit <strong>und</strong> frühkindlichen Behinderungen.<br />
§ 3 Stufen der neonatologischen Versorgung<br />
(1) Das neonatologische Versorgungskonzept dieser Vereinbarung umfasst die folgenden<br />
vier Stufen:<br />
1. Perinatalzentrum LEVEL 1 für die Versorgung von Patienten mit höchstem Risiko<br />
(entsprechend den Aufnahmekriterien in Anlage 1),<br />
2. Perinatalzentrum LEVEL 2 für die möglichst flächendeckende intermediäre Versorgung<br />
von Patienten mit hohem Risiko (entsprechend den Aufnahmekriterien in Anlage<br />
1),<br />
3. Perinataler Schwerpunkt (entsprechend den Aufnahmekriterien in Anlage 1) für die<br />
flächendeckende Versorgung von <strong>Neugeborenen</strong>, bei denen eine postnatale Therapie<br />
absehbar ist, durch eine leistungsfähige <strong>Neugeborenen</strong>medizin in Krankenhäusern<br />
mit Geburtsklinik <strong>und</strong> Kinderklinik <strong>und</strong><br />
4. Geburtsklinik ohne eine mindestens der Nummer 3 entsprechende Kinderklinik, in<br />
denen nur noch reife Neugeborene ohne bestehendes Risiko zur Welt kommen sollen.<br />
(2) Die Aufnahme von Schwangeren, die nicht den Aufnahmekriterien nach Absatz 1 entsprechen,<br />
ist nur im begründeten Einzelfall zulässig. <strong>Neugeborenen</strong>transporte sollen generell<br />
nur noch in nicht vorhersehbaren Notfällen erfolgen. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist immer der antepartale<br />
Transport für Kinder mit Risiken, bei denen eine postnatale Therapie zu erwarten ist, anzustreben.<br />
(3) Krankenhäuser dürfen Neugeborene bis zu der Stufe gemäß Absatz 1 versorgen, für die<br />
in der Checkliste gemäß der Protokollnotiz zu § 5 ein Nachweis erbracht wurde.<br />
§ 4 Anforderungen an die neonatologischen Versorgungsstufen<br />
(1) Die Anforderungen an die Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität sowie die Zuweisungs-,<br />
bzw. Aufnahmekriterien der vier Versorgungsstufen werden in der Anlage 1 zu dieser<br />
Vereinbarung vorgegeben. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />
(2) Neonatologische Einrichtungen mit unterschiedlichem Spezialisierungsgrad <strong>und</strong> Leistungsangebot<br />
werden auf Gr<strong>und</strong> ihrer Merkmale der Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität<br />
gemäß der Anlage 1 einer Versorgungsstufe zugeordnet.<br />
48
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
§ 5 Nachweisverfahren<br />
(1) Die Voraussetzungen gelten als erbracht, wenn die Einrichtung alle Anforderungen der<br />
jeweiligen Stufe an die Struktur-, Prozess-<strong>und</strong> Ergebnisqualität gemäß der Anlage zu dieser<br />
Vereinbarung erfüllt.<br />
(2) Der Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen zur neonatologischen Versorgung<br />
als Perinatalzentrum LEVEL 1, Perinatalzentrum LEVEL 2 oder Perinatalem Schwerpunkt ist<br />
gegenüber den Krankenkassen vor Ort im Rahmen der jährlichen Pflegesatzverhandlungen<br />
zu führen.<br />
(3) Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist berechtigt, stichprobenartig die Richtigkeit<br />
der Angaben vor Ort zu überprüfen.<br />
(4) Erfüllt eine Einrichtung die Anforderungen der ausgewiesenen Versorgungsstufe gemäß<br />
der Anlage 1 dieser Vereinbarung nicht, so ist sie innerhalb von 12 Monaten verpflichtet,<br />
diese zu erfüllen <strong>und</strong> glaubhaft nachzuweisen. Ist die Einrichtung dazu nicht in der Lage, darf<br />
sie eine neonatologische Versorgung nur noch gemäß der Versorgungsstufe, deren Anforderungen<br />
erfüllt werden, anbieten.<br />
(5) Fachliche Voraussetzungen gemäß der Anlage dieser Vereinbarung sind durch Vorlage<br />
der Urk<strong>und</strong>e bzw. sonstiger Nachweise über die Berechtigung zum Führen der genannten<br />
Bezeichnungen nachzuweisen.<br />
§ 6 Inkrafttreten<br />
Diese Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft.<br />
Protokollnotiz zu § 5:<br />
Der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss in der Besetzung nach § 91 Abs. 7 SGB V wird bis zum<br />
1. Januar 2006 eine Checkliste beschließen, um die Einhaltung der Vereinbarung sicherzustellen.<br />
Die Checkliste wird als Anlage 2 Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />
49
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Anlage 1<br />
zur Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />
der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Die Qualitätsmerkmale bzw. Minimalanforderungen sowie Zuweisungskriterien der vier neonatologischen<br />
Versorgungsstufen werden im Folgenden definiert. Die angegebenen Zuweisungs-<br />
bzw. Aufnahmekriterien repräsentieren die Indikation zur Verlegung aus der/den jeweils<br />
niedrigeren Versorgungsstufe/n.<br />
1. Perinatalzentrum LEVEL 1<br />
A. Merkmale der Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität<br />
1. Die ärztliche Leitung der neonatologischen Intensivstation muss einem als Neonatologen<br />
anerkannten Arzt (Schwerpunktnachweis „Neonatologie“) hauptamtlich übertragen<br />
werden. Sein Stellvertreter muss die gleiche Qualifikation aufweisen.<br />
2. Die ärztliche Leitung der Geburtshilfe muss einem als Geburtshelfer anerkannten Arzt<br />
(Schwerpunktnachweis „Spezielle Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin“) hauptamtlich<br />
übertragen werden. Sein Stellvertreter muss die gleiche Qualität aufweisen. Hierfür<br />
gilt eine Übergangsregelung von vier Jahren für Fachärztinnen/-ärzte der Gynäkologie<br />
<strong>und</strong> Geburtshilfe.<br />
3. „Wand-an-Wand“-Lokalisationvon Entbindungsbereich, OP <strong>und</strong> neonatologischer<br />
Intensivstation (NICU), d. h. wenigstens im gleichen Gebäude oder in miteinander<br />
verb<strong>und</strong>enen Gebäuden, so dass kein Kraftfahrzeug für den Transport zur NICU erforderlich<br />
ist.<br />
4. Das Zentrum muss über mindestens sechs neonatologische Intensivtherapieplätze<br />
verfügen.<br />
5. Die ärztliche <strong>und</strong> pflegerische Versorgung muss durch einen Schichtdienst mit permanenter<br />
Arztpräsenz (24-St<strong>und</strong>en-Prä-senz, kein Bereitschaftsdienst) im Intensivbereich<br />
sichergestellt sein (für Intensivstation <strong>und</strong> Kreißsaal; nicht gleichzeitig für Routineaufgaben<br />
auf anderen Stationen oder Einheiten). Im Hintergr<strong>und</strong> sollte ein Arzt mit<br />
Schwerpunktsbezeichnung Neonatologie jederzeit erreichbar sein.<br />
6. Für die pflegerische Versorgung im Intensivtherapiebereich ist ein möglichst hoher<br />
Anteil (mind. 40 %) an Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Kinderkrankenpflegerinnen/pflegern mit abgeschlossener<br />
Weiterbildung im Bereich „Pädiatrische Intensivpflege“ sicherzustellen.<br />
Alternativ zur Weiterbildung ist eine mehr als fünfjährige Erfahrung auf einer neonatologischen<br />
Intensivstation anzusehen. Die Stationsleitungen haben einen Leitungslehrgang<br />
absolviert.<br />
50
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
7. Das Zentrum soll als Stätte für die ärztliche Weiterbildung im Schwerpunkt „Neonatologie“<br />
<strong>und</strong> „Spezielle Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin“ anerkannt sein.<br />
8. Das Zentrum soll über einen „<strong>Neugeborenen</strong>notarzt“ verfügen. Dieser ist ein Notbehelf<br />
für unvorhersehbare Situationen, <strong>und</strong> soll nicht in der Regel für Risikogeburten in<br />
einer anderen Klinik abrufbar sein, um diese dort zu ermöglichen.<br />
9. Auf folgenden Gebieten sollen Dienstleistungen bzw. Konsiliardienste zur Verfügung<br />
stehen: allgemeine Kinderheilk<strong>und</strong>e, kinderchirurgischer <strong>und</strong> -kardiologischer Konsiliardienst,<br />
Neuropädiatrie, Ophthalmologie, Mikrobiologie, Humangenetik, Labor, bildgebende<br />
Diagnostik, Nachsorge.<br />
10. Teilnahme an den folgenden speziellen Qualitätssicherungsverfahren:<br />
- Perinatal- <strong>und</strong> Neonatalerhebung; mit einer Vollständigkeit von > 90 % nicht<br />
nur bezüglich der Aufnahmen auf NICU, sondern auch aller Lebendgeborenen des<br />
Hauses,<br />
- Neo-KISS,<br />
- Entwicklungsneurologische Nachuntersuchung (Bayley II); mit einer Vollständigkeit<br />
bei der 2-Jahres-Untersuchung von mindestens 80 %.<br />
11. Möglichst nach einer Woche, spätestens jedoch nach 14 Tagen ab Aufnahme stellt<br />
das Zentrum im Rahmen seines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements regelmäßig<br />
stattfindende Fallkonferenzen sicher.<br />
B. Aufnahmekriterien für Perinatalzentren LEVEL 1<br />
Die Aufnahme bzw. Zuweisung aus niedrigeren Versorgungsstufen erfolgt nach<br />
folgenden leitliniengestützten Kriterien:<br />
1. Pränatale Verlegung von Frühgeborenen mit einer Reife < 1250 g <strong>und</strong>/oder < 29+0<br />
SSW.<br />
2. Höhergradige Mehrlinge > 2 < 33+0 SSW <strong>und</strong> > 3 alle.<br />
3. Alle pränatal diagnostizierten Erkrankungen, bei denen nach der Geburt eine unmittelbare<br />
Notfallversorgung des <strong>Neugeborenen</strong> erforderlich ist. Dieses betrifft:<br />
- Erkrankungen der Mutter mit fetaler Gefährdung (z. B. PKU, Hypo-<br />
/Hyperthyreose, Z. n. Transplantation, Autoimmunopathie, HIV),<br />
- angeboreneFehlbildungen (z. B. kritische Herzfehler, Zwerchfellhernien, Meningomyelozelen,<br />
Gastrochisis) sollen in hierfür spezialisierte LEVEL 1-<br />
Perinatalzentren mit Spezialeinrichtungen pränatal verlegt werden.<br />
2. Perinatalzentrum LEVEL 2<br />
A. Merkmale der Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität<br />
51
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
1. Die ärztliche Leitung der neonatologischen Intensivstation muss einem als Neonatologen<br />
anerkannten Arzt (Schwerpunktnachweis „Neonatologie“) hauptamtlich übertragen<br />
werden. Hierfür gilt eine Übergangsregelung von zwei Jahren für Fachärztinnen/-ärzte<br />
der Pädiatrie.<br />
2. Die ärztliche Leitung der Geburtshilfe muss einem als Geburtshelfer anerkannten Arzt<br />
(Schwerpunktnachweis „Spezielle Geburtshilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin“) hauptamtlich<br />
übertragen werden. Hierfür gilt eine Übergangsregelung von vier Jahren für Fachärztinnen/-ärzte<br />
der Gynäkologie <strong>und</strong> Geburtshilfe.<br />
3. „Wand-an-Wand“-Lokalisation von Entbindungsbereich, OP <strong>und</strong> neonatologischer<br />
Intensivstation, d. h. wenigstens im gleichen Gebäude oder in miteinander verb<strong>und</strong>enen<br />
Gebäuden, so dass kein Kraftfahrzeug für den Transport zur NICU erforderlich<br />
ist. Hierfür gilt eine Übergangsregelung von drei Jahren. Eine „Wand-an-Wand“-<br />
Lokalisation ist obligat im Rahmen von Neubaumaßnahmen.<br />
4. Das Zentrum muss über mindestens vier neonatologische Intensivtherapieplätze verfügen.<br />
5. Die ärztliche <strong>und</strong> pflegerische Versorgung muss durch einen Schichtdienst mit permanenter<br />
Arztpräsenz (24-St<strong>und</strong>en-Prä-senz) im Intensivbereich sichergestellt sein<br />
(für Intensivstation <strong>und</strong> Kreißsaal; nicht gleichzeitig für Routineaufgaben auf anderen<br />
Stationen oder Einheiten).<br />
6. Für die pflegerische Versorgung im Intensivtherapiebereich ist ein möglichst hoher<br />
Anteil (mind. 30 %) an Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Kinderkrankenpflegerinnen/pflegern mit abgeschlossener<br />
Weiterbildung im Bereich „Pädiatrische Intensivpflege“ sicherzustellen.<br />
Alternativ zur Weiterbildung ist eine mehr als fünfjährige Erfahrung auf einer neonatologischen<br />
Intensivstation anzusehen. Die Stationsleitungen haben einen Leitungslehrgang<br />
absolviert.<br />
7. Auf folgenden Gebieten sollen Dienstleistungen bzw. Konsiliardienste zur Verfügung<br />
stehen: allgemeine Kinderheilk<strong>und</strong>e, kardiologischer, neuropädiatrischer <strong>und</strong><br />
ophthalmologischer Konsiliardienst, Mikrobiologie, 24-St<strong>und</strong>en-Notfall-Labor, EEG,<br />
bildgebende Diagnostik (konventionelle Radiologie, Sonographie einschl. Echokardiographie),<br />
Nachsorge.<br />
8. Teilnahme an den folgenden speziellen Qualitätssicherungsverfahren:<br />
- Perinatal- <strong>und</strong> Neonstalerhebung; mit einer Vollständigkeit von > 90 % nicht nur<br />
bezüglich der Aufnahmen auf NICU, sondern auch aller Lebendgeborenen des<br />
Hauses,<br />
- Neo-KISS,<br />
- Entwicklungsneurologische Nachuntersuchung (Bailey II); mit einer Vollständigkeit<br />
bei der 2-Jahres-Untersuchung von mindestens 80 %.<br />
52
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
9. Das Zentrum beachtet die Kriterien für eine Zuweisung in die höhere Versorgungsstufe<br />
im Rahmen seines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements als Prozessqualitätsmerkmal.<br />
10. Möglichst nach einer Woche, spätestens jedoch nach 14 Tagen ab Aufnahme stellt<br />
das Zentrum im Rahmen seines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements regelmäßig<br />
stattfindende Fallkonferenzen sicher.<br />
B. Aufnahmekriterien für Perinatalzentren LEVEL 2<br />
Die Aufnahme bzw. Zuweisung aus niedrigeren Versorgungsstufen erfolgt nach folgenden<br />
leitliniengestützten Kriterien:<br />
1. Pränatale Verlegung von Frühgeborenen mit einer Reife von 1250—1499 g <strong>und</strong>/oder<br />
29+0 ≤ 32+0 SSW.<br />
2. Zwillinge 29+1 bis ≤ 33+0 SSW.<br />
3. Schwere schwangerschaftsassoziierte Erkrankungen (Wachstumsretardierung < 3<br />
Perzentile bei Präeklampsie, Gestose, HELLP).<br />
4. Insulinpflichtige diabetische Stoffwechselstörung mit fetaler Gefährdung.<br />
3. Perinataler Schwerpunkt<br />
A. Merkmale der Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität<br />
1. Perinatale Schwerpunkte befinden sich in Krankenhäusern, die eine Geburtsklinik mit<br />
angeschlossener Kinderklinik vorhalten. Diese Einrichtungen sollen in der Lage sein,<br />
plötzlich auftretende, unerwartete neonatologische Notfälle adäquat zu versorgen. Bei<br />
anhaltenden Problemen soll eine Verlegung in ein weiter betreuendes Krankenhaus<br />
erfolgen. Prinzipiell sollen in einer Kinderklinik mit neonatologischer Gr<strong>und</strong>versorgung<br />
nur Kinder > 32+0 SSW behandelt werden.<br />
2. Der die <strong>Neugeborenen</strong> verantwortlich betreuende Arzt soll die Gebietsbezeichnung<br />
Kinder- <strong>und</strong> Jugendmedizin <strong>und</strong> mindestens drei Jahre Erfahrung in Neonatologie<br />
nachweisen.<br />
3. Es besteht die Möglichkeit zur Beatmung.<br />
4. Diagnostische Verfahren wie Radiologie, allgemeine Sonographie, Echokardiographie<br />
<strong>und</strong> EEG sind verfügbar.<br />
5. 24-St<strong>und</strong>en-Präsenz eines pädiatrischen Dienstarztes.<br />
6. Der Perinatale Schwerpunkt beachtet die Kriterien für eine Zuweisung in die höheren<br />
Versorgungsstufen im Rahmen seines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements<br />
als Prozessqualitätsmerkmal.<br />
53
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
B. Aufnahmekriterien für Perinatale Schwerpunkte (antenatale Zuweisung):<br />
Die Aufnahme bzw. Zuweisung aus niedrigeren Versorgungsstufen erfolgt nach<br />
folgenden leitliniengestützten Kriterien:<br />
1. Unreife ≥ 1500 g <strong>und</strong>/oder 32+1 bis ≤ 36+0 SSW.<br />
2.<br />
3. Fetale Wachstumsretardierung.<br />
4. Geburtskliniken<br />
In Geburtskliniken ohne angeschlossene Kinderklinik oder mit einer Kinderklinik, die den<br />
Merkmalen des perinatalen Schwerpunktes nicht entspricht, sollen nur noch Schwangere ><br />
36+0 SSW <strong>und</strong> ohne zu erwartende Komplikationen beim <strong>Neugeborenen</strong> entb<strong>und</strong>en werden.<br />
Dies gilt für ca. 90 % aller Geburten. Alle anderen sind aufgr<strong>und</strong> einer zu erwartenden Behandlungsnotwendigkeit<br />
des Kindes risikoadaptiert in eine der o. g. Einrichtungen antenatal<br />
zu verlegen. Mit diesem Vorgehen lässt sich eine Trennung von Mutter <strong>und</strong> Kind nach der<br />
Geburt bei Behandlungsbedarf des <strong>Neugeborenen</strong> in der Regel vermeiden. Der <strong>Neugeborenen</strong>transport<br />
beschränkt sich nur noch auf unvorhersehbare Notfälle.<br />
Die Geburtsklinik beachtet die Kriterien für eine Zuweisung in die höheren Versorgungsstufen<br />
im Rahmen ihres einrichtungsinternen Qualitätsmanagements als Prozessqualitätsmerkmal.“<br />
Siegburg, den 20. September 2005<br />
Gemeinsamer B<strong>und</strong>esausschuss<br />
gemäß § 91 Abs. 7 SGB V<br />
Der Vorsitzende<br />
Prof. Dr. P o l o n i u s<br />
54
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Beschluss<br />
des Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschusses<br />
nach § 91 Abs. 7 SGB V<br />
zur Anlage 2 der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />
der neonatologischen Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V<br />
vom 20.12.2005<br />
Der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss gemäß § 91 Abs. 7 SGB V hat in seiner Sitzung<br />
am 20. Dezember 2005 die Anlage 2 (Checkliste) zur Vereinbarung über Maßnahmen<br />
zur Qualitätssicherung der neonatologischen Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
gemäß Anlage beschlossen.<br />
Der Beschluss tritt am 20.12.2005 in Kraft.<br />
Siegburg, den 20.12.2005<br />
Gemeinsamer B<strong>und</strong>esausschuss<br />
gemäß § 91 Abs. 7 SGB V<br />
Der Vorsitzende<br />
Prof. Dr. Polonius<br />
Seit 19.7.2006 steht auch eine am PC ausfüllbare Formularversion der Checkliste<br />
(Anlage 2 der Vereinbarung) zur Verfügung. Diese lässt sich unter folgendem Link<br />
auf den Internetseiten des G-BA abrufen:<br />
HThttp://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=195TH.<br />
55
56<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
57
58<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
59
60<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
61
62<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
63
64<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
65
66<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
67
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
8.2 Bauer et. al. Empfehlungen für die strukturellen Voraussetzungen<br />
68
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
69
70<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
71
72<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
73
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
8.3 Synopse GBA / Fachgesellschaften<br />
Perinatalzentrum LEVEL 1 der Strukturvereinbarung (GBA) entspricht Versorgungsstufe<br />
3 (Perinatalzentrum) bei Bauer et al. (Fachgesellschaften)<br />
Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />
Personalausstattung<br />
Neonatologie<br />
Ärztliche Leitung<br />
ärztlicher Dienst<br />
Schichtdienst mit permanenter Arztpräsenz<br />
(24h-Präsenz, kein Bereitschaftsdienst)<br />
im ITS-Bereich (nicht<br />
gleichzeitig für Routineaufgaben auf<br />
anderen Stationen oder Einheiten)<br />
im Hintergr<strong>und</strong> Neonatologe jederzeit<br />
erreichbar<br />
/<br />
"<strong>Neugeborenen</strong>notarzt" als Notbehelf<br />
für unvorhergesehene Situationen<br />
(soll nicht in der Regel für Risikogeburten<br />
in einer anderen Klinik abrufbar<br />
sein, um diese dort zu ermöglichen)<br />
idem<br />
idem<br />
FA für Kinder- u. Jugendmedizin mit<br />
Teilgebiet<br />
"Neonatologie"<br />
Stellvertreter: gleiche Qualifikation<br />
Anerkennung der Weiterbildungsbefugnis<br />
im Schwerpunkt "Neonatologie"<br />
uneingeschränkte Weiterbildungsbefugnis<br />
im Schwerpunkt<br />
„Neonatologie“<br />
idem<br />
/<br />
bei Mehrlingen: für jedes Kind ein<br />
Team<br />
<strong>Neugeborenen</strong>-Notarzt-Dienst<br />
Pflegedienst Schichtdienst mit 24h-Präsenz idem<br />
Geburtshilfe<br />
Ärztl. Leitung<br />
mind. 40% mit abgeschlossener Weiterbildung<br />
"Pädiatrische Intensivpflege"<br />
alternativ: mehr als 5 Jahre Erfahrung<br />
auf neonatolog. ITS<br />
Stationsleitung:<br />
absolviert<br />
Leitungslehrgang<br />
FA mit Schwerpunkt "Spezielle Geburtshilfe<br />
<strong>und</strong> Perinatalmedizin"<br />
Stellvertreter: gleiche Qualifikation<br />
Pflegeschlüssel 3:1 (pro ITS-Bett),<br />
2:1 im Überwachungsbereich<br />
möglichst hoher Anteil mit abgeschlossener<br />
Weiterbildung in päd.<br />
IST-Pflege<br />
idem<br />
idem<br />
74
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />
Übergangsregelung: 4 Jahre /<br />
Anerkennung der Weiterbildungsbefugnis<br />
im Schwerpunkt "Spezielle<br />
Geburthilfe <strong>und</strong> Perinatalmedizin"<br />
ärztl. Dienst /<br />
volle Weiterbildungsbefugnis im<br />
Schwerpunkt<br />
Befähigung zur Pränataldiagnostik<br />
<strong>und</strong> –therapie Stufe II <strong>und</strong> III<br />
Schichtdienst mit permanenter Arztpräsenz<br />
(24h-Präsenz, kein Bereitschaftsdienst)<br />
im Kreißsaal (nicht<br />
gleichzeitig für Routineaufgaben auf<br />
anderen Stationen oder Einheiten)<br />
24h – FA-Präsenz + 24h-<br />
Assistenzarzt-Präsenz + 24h Hebammen-Präsenz<br />
/ 24h-Präsenz eines Anästhesieteams<br />
+ 1 OP-Bereitschaft (Pflegekraft)<br />
/ Einhaltung einer Notfallzeit von<br />
10-15 min<br />
assoziierte Abteilungen / Humangenetik, Labor, Mikrobiologie,<br />
Pathologie, Blutbank/-depot<br />
Bettenzahl<br />
mind. 6 neonatolog. Intensivtherapieplätze<br />
mind. 8 ITS-Betten mit Beatmungsmöglichkeit<br />
Geburten / mind. 1500 pro Jahr, Einzugsgebiet<br />
5000 – 10000 Geburten<br />
behandelte<br />
Frühgeborene<br />
/ mind. 50 FG mit Gew. unter<br />
1500g pro Jahr<br />
bauliche<br />
Voraussetzung<br />
Dienst- oder<br />
Konsiliardienste<br />
Qualitätssicherung<br />
"Wand-an-Wand"-Lokalisation von<br />
Entbindungsbereich, OP, neonatolog.<br />
ITS, wenigstens im gleichen o. in<br />
miteinander verb<strong>und</strong>enen Gebäuden,<br />
sodass kein Kraftfahrzeug für Transport<br />
erforderlich<br />
allg. Kinderheilk<strong>und</strong>e, Kinderchirurgie,<br />
Kinderkardiologie, Neuropädiatrie,<br />
Ophtalmologie, Mikrobiologie, Humangenetik,<br />
Labor<br />
bildgebende Diagnostik<br />
Nachsorge<br />
Peri- <strong>und</strong> Neonatalerhebung mit einer<br />
Vollständigkeit von mehr als 90%<br />
bezüglich aller Lebendgeborenen<br />
Wand-an-Wand ist anzustreben,<br />
bei Baumaßnahmen obligat, sonst<br />
„enge räumliche Verbindung“<br />
idem + Neurochirurgie + Anästhesie<br />
mit Erfahrung in Kinderanästhesie<br />
idem<br />
idem<br />
idem<br />
Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />
<strong>und</strong> systemat. Nachsorge<br />
sind durchzuführen<br />
Neo-KISS /<br />
Entwicklungsneurolog. Nachuntersuchung<br />
(Bayley II) mit einer Vollständigkeit<br />
von mehr als 80% bei 2-<br />
/<br />
75
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />
Jahres Untersuchung<br />
Fallkonferenzen möglichst nach 1<br />
Woche, spätestens 14 Tage ab Aufnahme<br />
/<br />
Indikationen<br />
pränatale Verlegung von FG unter<br />
1250g u./o. unter 29+0 SSW<br />
höhergradige Mehrlinge > 2 < 33+0<br />
SSW <strong>und</strong> > 3 alle<br />
alle pränatal diagnost. Erkrankungen<br />
mit unmittelbarer Notfallversorgung<br />
des NG nach der Geburt:<br />
Erkrankungen der Mutter mit fetaler<br />
Gefährdung<br />
(z. B. PKU, Hypo-/Hyperthyreose,<br />
Zustand nach Transplantation, Autiommuntherapie,<br />
HIV)<br />
angeb. Fehlbildungen (z.B. kritische<br />
Herzfehler, Zwerchfellhernien, MMC,<br />
Gastrochisis) in hierfür spezialisierte<br />
LEVEL 1-Zentren<br />
idem, aber Gew.-grenze kleiner<br />
1000g<br />
idem<br />
idem<br />
idem<br />
Idem<br />
Hinweis auf Leitlinie 024/001 „Anteparataler<br />
Transport von Risikoschwangeren“<br />
Apparative Ausstattung / /<br />
Tabelle 8: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 1<br />
76
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Perinatalzentrum LEVEL 2 der Strukturvereinbarung (GBA) entspricht Versorgungsstufe<br />
2b (Perinatologischer Schwerpunkt, jeweils in Geburtshilfe <strong>und</strong> Neonatologie) bei Bauer et<br />
al. (Fachgesellschaften)<br />
Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />
Personalausstattung<br />
Neonatologie<br />
Ärztliche Leitung<br />
ärztlicher Dienst<br />
FA für Kinder- u. Jugendmedizin mit Teilgebiet<br />
"Neonatologie"<br />
idem<br />
/ Stellvertreter gleiche Qualifikation<br />
Übergangsregelung 2 Jahre /<br />
/ Leiter hat Weiterbildungsbefugnis<br />
im Schwerpunkt „Neonatologie“<br />
für 1 Jahr<br />
Schichtdienst mit permanenter Arztpräsenz<br />
(24h-Präsenz) im ITS-Bereich, nicht gleichzeitig<br />
für Routineaufgaben auf anderen<br />
Stationen oder Einheiten<br />
12h-Präsez, restl. Zeit als Bereitschaftsdienst<br />
durch Assistenzarzt<br />
mit mind. 1jähriger<br />
neonatolog. Ausbildung, im<br />
Hintergr<strong>und</strong> FA mit Schwerpunktbezeichnung,<br />
zukünftig<br />
ist auf ITS mit beatmeten<br />
NG/FG 24h-Präsenz anzustreben<br />
/ bei Mehrlingen: für jedes Kind<br />
ein Team<br />
Pflegedienst Schichtdienst mit 24h-Präsenz /<br />
Geburtshilfe<br />
Ärztl. Leitung<br />
ärztl. Dienst<br />
mind. 30% mit abgeschlossener Weiterbildung<br />
"Pädiatrische Intensivpflege"<br />
alternativ: mehr als 5 Jahre Erfahrung auf<br />
neonatolog. ITS<br />
Stationsleitung: Leitungslehrgang absolviert<br />
FA mit Schwerpunkt "Spezielle Geburtshilfe<br />
idem<br />
<strong>und</strong><br />
Perinatalmedizin"<br />
Übergangsregelung: 4 Jahre /<br />
Leiter hat Weiterbildungsbefugnis<br />
im Schwerpunkt „Spezielle<br />
Geburtshilfe <strong>und</strong> Perina-<br />
/<br />
talmedizin“ für 1 Jahr<br />
/ Befähigung zur Pränataldiagnostik<br />
<strong>und</strong> –therapie Stufe II<br />
Schichtdienst mit permanenter Arztpräsenz<br />
(24h-Präsenz) im Kreißsaal, nicht<br />
/<br />
/<br />
/<br />
24h – FA-Präsens + 24h-<br />
Assistenzarzt-Präsenz + 24h-<br />
77
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />
zeitig für Routineaufgaben auf anderen<br />
Stationen oder Einheiten<br />
Hebammen Präsenz<br />
/ 24h-Präsenz eines Anästhesieteams<br />
+ 1 OP-Bereitschaft<br />
(Schwester)<br />
/ Einhaltung einer Notfallzeit von<br />
15-20 min.<br />
assoziierte Abteilungen / ITS, Labor, Blutbank<br />
Bettenzahl<br />
mind. 4 neonatolog. Intensivtherapieplätze mind. 4 ITS-Betten mit Beatmungsmöglichkeiten<br />
Geburten / Mind. 1000 pro Jahr<br />
bauliche Voraussetz<strong>und</strong>ungsbereich,<br />
"Wand-an-Wand"-Lokalisation von Entbin-<br />
/<br />
OP, neonatolog. ITS, we-<br />
nigstens im gleichen o. in miteinander verb<strong>und</strong>enen<br />
Gebäuden, sodass kein Kraftfahrzeug<br />
für<br />
Transport erforderlich<br />
Übergangsregelung: 3 Jahre, obligat im<br />
/<br />
Rahmen von<br />
Neubaumaßnahmen<br />
Dienst- oder Konsiliardienste<br />
allg. Kinderheilk<strong>und</strong>e, Kinderkardiologie,<br />
Neuropädiatrie,<br />
Ophtalmologie, Mikrobiologie<br />
idem + Neurochirurgie + Anästhesie<br />
mit Erfahrung in Kinderanästhesie<br />
24 St<strong>und</strong>en-Notfall-Labor idem<br />
bildgebende Diagnostik (konv. Radiologie,<br />
Sono, Echo), EEG<br />
Nachsorge<br />
idem<br />
idem<br />
Qualitätssicherung<br />
Indikationen<br />
Peri- <strong>und</strong> Neonatalerhebung mit einer Vollständigkeit<br />
von mehr als 90% bezüglich<br />
aller Lebendgeborenen<br />
Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />
<strong>und</strong> systemat. Nachsorge<br />
sind durchzuführen<br />
Neo-KISS /<br />
Entwicklungsneurolog. Nachuntersuchung<br />
(Bayley II) mit einer Vollständigkeit von<br />
mehr als 80% bei 2-Jahres Untersuchung<br />
Fallkonferenzen möglichst nach 1 Woche,<br />
spätestens 14 Tage ab Aufnahme<br />
Zentrum beachtet Kriterien der Zuweisung<br />
in höhere Versorgungsstufe im Rahmen<br />
seines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements<br />
als Prozessqualitätsmerkmal /<br />
pränatale Verlegung von FG mit eine Reife<br />
von 1250 - 1499 g u./o. 29+0 SSW bis<br />
32+0 SSW<br />
/<br />
/<br />
idem, aber Gewichtsgrenze ><br />
1000g, wenn keine Behandlung<br />
in einem Perinatalzentrum<br />
erforderlich<br />
78
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />
Ausstat-<br />
Apparative<br />
tung<br />
Zwillinge 29+1 bis 33+0 SSW /<br />
schwere schwangerschaftsassoziierte Erkrankungen<br />
(Wachstumsretardierung < 3<br />
Perzentile bei Präeklampsie, Gestose,<br />
HELLP)<br />
insulinpflichtige diabetische Stoffwechselstörung<br />
mit fetaler Gefährdung<br />
pränatal diagnostizierte Fehlbildungen,<br />
die nach der Geburt<br />
keine unmittelbare Notfallversorgung<br />
des NG erfordern<br />
präpartal bekannte Erkrankungen<br />
der Mutter, die eine intensive<br />
Überwachung der SS<br />
erfordern, aber Mutter oder<br />
Feten nicht akut bedrohen<br />
/ /<br />
Tabelle 9: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 2<br />
79
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
LEVEL 3: Perinataler Schwerpunkt der Strukturvereinbarung GBA) entspricht Versorgungsstufe<br />
2a (Geburtshilfliche Abteilung mit angeschlossener Kinderklinik/Neonatologische<br />
Gr<strong>und</strong>versorgung in einer Kinderklinik) bei Bauer et al. (Fachgesellschaften)<br />
Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />
Personalausstattung<br />
Neonatologie<br />
Ärztliche Leitung FA für Kinder- u. Jugendmedizin mit<br />
mindestens 3 Jahren Erfahrung in<br />
Neonatologie<br />
ärztlicher Dienst 24h-Präsenz eines pädiatrischen<br />
Dienstarztes<br />
FA mit Schwerpunktweiterbildung<br />
„Neonatologie“<br />
24h-Präsenz eines in der pädiatrischen<br />
Weiterbildung befindlichen Dienstarztes,<br />
im Hintergr<strong>und</strong> FA mit<br />
Schwerpunktbezeichnung Neonatologie<br />
jederzeit erreichbar (Zusatz<br />
durch GNPI)<br />
Pflegedienst / 1 Kinderkrankenschwester (o.<br />
adäquat in der <strong>Neugeborenen</strong>pflege<br />
qualifiziertes Personal o. Hebamme)<br />
Geburtshilfe<br />
Ärztl. Leitung / /<br />
ärztl. Dienst / FA verfügbar, bei Rufbereitschaft<br />
Eintreffen in der Klinik innerhalb<br />
von 10 min., 24h-Assistenzarzt-<br />
Präsenz + 24h-Hebammen-<br />
Präsenz<br />
/ 24h-Verfügbarkeit (rufbereit in 10<br />
min.) : 1 Anästhesist + 1 Anästhesiepfleger<br />
+ 1 OP-Bereitschaft<br />
(Pflegekraft) für die Geburtshilfe)<br />
/ Einhaltung der Notfallzeit von 30<br />
min.<br />
assoziierte Abteilungen / ITS, Notfall-Labor, Blutbank/-depot<br />
Bettenzahl Möglichkeit zur Beatmung Möglichkeit zur kurzfristigen Beatmung<br />
bis zur Verlegung in höhere<br />
Versorgungsstufe<br />
Geburten / mind. 700 pro Jahr<br />
bauliche Voraussetzung / /<br />
Dienst- oder Konsiliardienste<br />
Radiologie, allg. Sono, Echo, EEG<br />
verfügbar<br />
idem<br />
/ Notfall-Labor<br />
Qualitätssicherung / /<br />
80
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />
Indikationen, allg.<br />
Indikationen, speziell<br />
Zentrum beachtet Kriterien der Zuweisung<br />
in höhere Versorgungsstufe<br />
im Rahmen seines einrichtungsinternen<br />
Qualitätsmanagements als Prozessqualitätsmerkmal<br />
adäquate Versorgung plötzlich auftretender,<br />
unerwarteter neonatologischer<br />
Notfälle<br />
bei anhaltenden Problemen Verlegung<br />
in weiter betreuendes KH<br />
prinzipiell nur Kinder > 32+0 SSW<br />
Unreife unter 1500 g u./o. 32+1 bis<br />
36+0 SSW<br />
/<br />
idem, wenn keine Behandlung in<br />
einer höheren Versorgungsstufe<br />
erforderlich<br />
fetale Wachtumsretardierung /<br />
Neugeborene mit milden Symptomen,<br />
bei denen eine rasche Besserung<br />
erwartet wird <strong>und</strong> keine<br />
chirurg. Intervention erforderlich ist<br />
z.B. respirator. Symptome mit<br />
rascher Besserung <strong>und</strong> geringer<br />
Wahrscheinlichkeit einer erforderlichen<br />
Atemunterstützung, milde<br />
Anpassungsstörungen wie Apnoen/Bradykardie,<br />
instabile Körpertemperatur,<br />
Trinkschwäche,<br />
Hypoglykämie, Hyperbilirubimämie<br />
Geburtsgewicht > 4500g mit Symptomen,<br />
v.a. neonatale Infektion<br />
Apparative Ausstattung / /<br />
Tabelle 10: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 3<br />
81
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
LEVEL 4: Geburtskliniken der Strukturvereinbarung (GBA) entspricht Versorgungsstufe<br />
1 (Geburtshilfliche Abteilung ohne angeschlossene Kinderklinik) bei Bauer et al. (Fachgesellschaften)<br />
Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />
Personalausstattung<br />
Pädiatrie<br />
Leistungen / Erstversorgung des NG durch darin kompetenten<br />
Arzt<br />
(Geburtshelfer, Anästhesist, Kinderarzt)<br />
Einleitung lebenserhaltender Maßnahmen<br />
bei unvorhersehbaren Notfällen bis zum<br />
Eintreffen des NG-Notarztes<br />
Geburtshilfe<br />
festgelegtes Vorgehen zur Alarmierung<br />
des NG-Notarztes, das den Mitarbeitern<br />
vertraut ist<br />
sachgerechte NG-Versorgung auf der<br />
Wochenbettstation<br />
Durchführung der U2 <strong>und</strong> weiterer Vorsorgemaßnahmen<br />
durch Kinderarzt<br />
Ärztl. Leitung / /<br />
ärztl. Dienst / FA verfügbar, bei Rufbereitschaft Eintreffen<br />
in der Klinik innerhalb von 10 min.,<br />
24h-Assistenzarzt-Präsenz + 24h-<br />
Hebammen-Präsenz<br />
/ 24h-Verfügbarkeit (rufbereit in 10 min.) : 1<br />
Anästhesist + 1 Anästhesiepfleger + 1<br />
OP-Bereitschaft (Pflegekraft) für die Geburtshilfe<br />
/ Einhaltung einer Notfallzeit von 30 min.<br />
assoziierte Abteilungen / ITS, Notfall-Labor, Blutbak/-depot<br />
Geburten / mind. 700 pro Jahr<br />
Dienst- oder Konsiliardienste<br />
/ Notfall-Labor<br />
Qualitätssicherung / /<br />
Zentrum beachtet Kriterien der<br />
Zuweisung in höhere Versorgungsstufe<br />
im Rahmen seines<br />
einrichtungsinternen Qualitätsmanagements<br />
als Prozessqualitätsmerkmal<br />
risikoadaptierte antenatale<br />
Verlegung der Schwangeren<br />
in höhere Versorgungsstufe<br />
NG-Transport auf unvorhersehbare<br />
Notfälle beschränkt<br />
idem, s. AWMF-Leitlinie 24/002<br />
idem<br />
idem<br />
82
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Indikationen<br />
Kriterium GBA Fachgesellschaften<br />
Entbindung von Schwangeren<br />
> 36+0 SSW ohne zu erwartende<br />
Komplikationen beim<br />
NG<br />
Apparative Ausstattung / /<br />
Tabelle 11: Synopse GBA / Fachgesellschaften zu Level 4<br />
idem<br />
83
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
8.4 "Ausstattung neonatales Intensiv-Bett"<br />
Das neonatale Intensiv-Bett für eine neonatologische Intensivstation, das auch als neonatologischer<br />
Intensivtherapieplatz bezeichnet wird, besteht aus mehreren verschiedenen Medizingeräten.<br />
Hierzu gehören u. a. Beatmungsgeräte, Inkubatoren, Geräte für das Monitoring<br />
(Patientenüberwachung), Fototherapie, Wärmestrahler etc. - eine genaue Aufstellung s.<br />
Checkliste Seite 2.<br />
Die entsprechende Räumlichkeit <strong>und</strong> Organisation einzelner Arbeitsabläufe für eine neonatologische<br />
Intensivstation werden vorausgesetzt. Zu einer Gr<strong>und</strong>ausstattung der Räumlichkeit<br />
gehören u. a. die Klimatechnik, Notstromversorgung (u. a. für Beatmungsgeräte <strong>und</strong> Licht),<br />
elektr. Installation <strong>und</strong> entsprechende Absicherung (u. a. Potentialausgleichsbolzen als besonders<br />
hergestellte Erdung für jeden Behandlungsplatz, keine Dreifachstecker), Sauerstoff<strong>und</strong><br />
Druckluftversorgung, Beleuchtung, Waschbecken <strong>und</strong> Fußböden.<br />
Für die räumliche Ausstattung sind Normen bzw. Vorschriften aus dem Operationssaalbereich<br />
(DIN 100/7) vorhanden. Eine aufwendige Klimaanlage erübrigt sich in Räumen, in denen<br />
sich die Kinder in Inkubatoren befinden. Die Klimaanlage muss ein Überhitzen des<br />
Raumes verhindern.<br />
Leider gibt es keine Norm darüber, welche Medizinprodukte mit welchen Funktionen zu einem<br />
Intensivarbeitsplatz gehören.<br />
10<br />
Die Angaben in der Checkliste basieren auf LiteraturangabenP<br />
P., Empfehlungen eines Herstellers,<br />
Informationen aus Schulungsunterlagen <strong>und</strong> einem Gespräch mit einer entsprechend<br />
ausgebildeten Fachkraft, die auf einer neonatologischen Intensivstation arbeitet.<br />
Bemerkung<br />
Wir halten es für wichtig <strong>und</strong> empfehlenswert, dass alle verwendeten Medizinprodukte entsprechend<br />
dem Medizinproduktegesetz (MPG) CE-zertifiziert sind <strong>und</strong> dass die Betreiberverordnung<br />
entsprechend dem MPG angewendet wird.<br />
Die Auflistung aller Geräte (Geräteliste) gemäß MPG setzen wir voraus. Diese muss u. a.<br />
das Kaufdatum <strong>und</strong> den Standort des Gerätes beinhalten (Inventarnummer jeweils am Gerät).<br />
Der Aufbewahrungsort der Gebrauchsanweisungen (nach Möglichkeit an jedem Gerät<br />
selbst) soll jedem Anwender bekannt sein.<br />
Es muss sichergestellt sein, dass jeder Anwender, der ein Gerät bedienen muss, auch zu<br />
diesem Gerät eingewiesen wurde. Die jeweiligen Namen der eingewiesenen Personen, die<br />
aufgetretenen Auffälligkeiten <strong>und</strong> Hinweise über durchgeführte Reparaturarbeiten, müssen in<br />
dem vorgeschriebenen Gerätehandbuch (Betreiberverordnung) dokumentiert werden. Auch<br />
die jeweils an dem Gerät durchgeführte Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist bei den<br />
Geräten durchzuführen <strong>und</strong> Ergebnisse sind entsprechend zu dokumentieren. Die jeweils<br />
durchgeführte Überprüfung ist am Gerät mittels Aufkleber zu kennzeichnen: STK-<br />
Überprüfung durchgeführt: Datum, nächste Überprüfung: Datum, Name Prüfer ...<br />
84
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Defekte, zur Anwendung nicht zugelassene Geräte, sind zu kennzeichnen <strong>und</strong> dürfen nicht<br />
verwendet werden. Das Personal der Intensivstation sollte mit den Geräten, insbesondere<br />
mit dem Blutgasanalysator so weit vertraut sein, dass kleinere Reparaturen <strong>und</strong> Kalibrierarbeiten<br />
jederzeit selbst <strong>und</strong> schnell durchgeführt werden können.<br />
Entsprechend der Checkliste soll immer mindestens ein Untersuchungstisch für drei neonatologische<br />
Intensiv-Betten zur Verfügung stehen. Für jeweils zwei neonatologische Intensiv-<br />
Betten sollen drei funktionsfähige Inkubatoren vorhanden sein <strong>und</strong> zwei neonatale Intensiv-<br />
Betten teilen sich einen Wärmestrahler.<br />
85
pOB2)TPBF<br />
TP<br />
PT<br />
FPT<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Bezeichnung<br />
Soll x pro neonatales<br />
Intensiv-Bett<br />
Ist x pro Platz<br />
Untersuchungstisch mit Wärmestrahler<br />
(mindestens 400 – 500 Watt)<br />
Inkubator, u. a. mit:<br />
- Feuchteregelung<br />
- Sauerstoffregelung<br />
- Temperaturregelung<br />
- Alarmvorrichtung<br />
0,30<br />
1,50<br />
Wärmebett (z. B. Wärmematte) 0,50<br />
Phototherapielampe 0,30<br />
Perfusor<br />
Infusionsspritzenpumpe<br />
2,00<br />
Ablage für Pflegeutensilien 1,00<br />
Absaugpumpe mit Köcher <strong>und</strong><br />
Katheter<br />
1,00<br />
Wandschiene (3 x OB2B, 3 x Druckluft, 10<br />
Steckdosen, mehrere Potenzialausgleichsbolzen)<br />
Wandschiene:<br />
Mindestlänge 2 m<br />
Beatmungsgerät<br />
(mit verschiedenen Beatmungsformen)<br />
1,00<br />
Pleura–Saugdrainagen 1,00<br />
OB2B-Reserveflasche 1,00<br />
Ambubeutel <strong>und</strong> Maske 1,50<br />
OB2B-Messgerät 0,50<br />
Pulsoximeter 1,00<br />
Schwenkbare<br />
Untersuchungslampe<br />
Kompaktmonitor (u. a.<br />
EKG/Atmung/Temp./Transkutane<br />
٭<br />
1,00<br />
1,00<br />
Treteimer für Wäsche <strong>und</strong> Abfall 1,00<br />
Desinfektionsspender 1,00<br />
Waage 0,25<br />
Tabelle 12: Checkliste: Ausstattung neonatales Intensiv-Bett<br />
٭<br />
Transkutane pOB2B-Messung, Methode zur Beurteilung des Sauerstoffpartikeldrucks<br />
86
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Mobile Intensivpflegeeinheit/Notfallkoffer <strong>und</strong> weitere Ausstattung<br />
Eine mobile Intensivpflegeeinheit, bei der alle Geräte batteriebetrieben sein sollen, sollte<br />
mindestens ca. eine St<strong>und</strong>e lang, unabhängig von der Intensivpflege-Station, einsatzfähig<br />
sein.<br />
Beschreibung<br />
Intensivpflege-<br />
Transportinkubator mit Normhalterung<br />
(Schiene)<br />
Sauerstoff- <strong>und</strong> Druckluftflasche<br />
(je mindestens 3 l)<br />
Sauerstoffmischeinheit <strong>und</strong><br />
–flowmeter<br />
<strong>Neugeborenen</strong>respirator<br />
niedrigem Gasverbrauch<br />
Beatmungsschlauchsystem<br />
mit Zwillingszusatz<br />
Absauggerät mit<br />
Druckbegrenzung 0,2 bar<br />
Sauerstoffmessgerät<br />
mit<br />
EKG- <strong>und</strong> Atmungsmonitor<br />
mit Elektroden<br />
TcpOB2B-Monitor oder Pulsoximeter<br />
mit Sensor<br />
Blutdruck-<br />
Oszillometrischer<br />
monitor<br />
Mobiler Wärmestrahler, mindestens<br />
400 Watt<br />
Notfallkoffer<br />
Soll<br />
Blutgasanalysegerät<br />
(Kleinstmögliches Probenvolumen<br />
50 µl)<br />
Eine Messung sollte innerhalb<br />
5 min erfolgen.<br />
Tabelle 13: Checkliste – mobile Intensivpflegeeinheit / Notfallkoffer <strong>und</strong> weitere Ausstattung<br />
87
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
8.5 Instrumente der Qualitätssicherung<br />
8.5.1 Perinatalerhebung<br />
88
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
89
90<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
91
92<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
8.5.2 Neonatalerhebung<br />
93
94<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
95
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
8.5.3 NEO-KISS<br />
96
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
97
98<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
99
100<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
101
102<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
103
104<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
105
106<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
107
108<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
109
110<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
111
112<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
113
114<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
115
116<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
117
118<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
119
120<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
121
122<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
123
124<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
125
126<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
127
128<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
129
130<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
8.5.4 entwicklungsneurologische Tests<br />
Bayley Scales of Infant Development 2nd edition 1993<br />
• Motor Scale Record Form<br />
131
132<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
133
134<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
135
136<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
137
138<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
139
140<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
• Mental Scale Record-Form<br />
141
142<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
143
144<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
145
146<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
147
148<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
149
150<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
151
152<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
153
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
• Behavior Scale Record Form<br />
154
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
155
156<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
157
158<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
159
160<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
161
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
• Griffiths Entwicklungsskalen 1954 (deutsche Bearbeitung: I. Brandt 1982)<br />
162
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
163
164<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
165
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
• Denver Entwicklungsskalen 2nd edition 1990 (deutsche Version I.J. Flehmig 1991)<br />
166
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
167
168<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
169
170<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
171
172<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
173
174<br />
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
8.6 Ergänzung der Auflistung der DRGs zur neonatalen Versorgung um die<br />
entsprechenden geburtshilflichen DRGs<br />
Die Zuordnung geburtshilflicher DRGs zu den Versorgungsleveln der Strukturvereinbarung<br />
ist problematisch, da die durch den GBA definierten Kriterien nicht mit den für DRGs geltenden<br />
Hinterlegungen übereinstimmen.<br />
In der nachfolgenden Tabelle wurden ausschließlich die DRGs der MDC 14 (Schwangerschaft,<br />
Geburt <strong>und</strong> Wochenbett) berücksichtigt, die entweder eine Entbindung oder die vorgeburtliche<br />
Behandlung, incl. der intrauterinen Therapie des Feten bezeichnen.<br />
Level 1 Level 2 Level 3 Level 4<br />
O01D O01D O01D O01D*<br />
O01E O01E O01E O01E*<br />
O01F O01F O01F O01F*<br />
O02B O02B O02B O02B*<br />
O60B O60B O60B O60B*<br />
O60C O60C O60C O60C<br />
O60D O60D O60D O60D<br />
O64A O64A O64A O64A<br />
O64B O64B O64B O64B<br />
O65B O65B O65B O65B<br />
*unter der Voraussetzung, dass<br />
die Diagnoseangabe hinsichtlich<br />
der Schwangerschaftsdauer präzisiert<br />
wird, also nur O09.6 oder<br />
O09.7 in Level 4<br />
O01C O01C O01C**<br />
O65A O65A O65A<br />
**unter der Voraussetzung, dass<br />
die Schwangerschaftsdauer mit<br />
O09.5 präzisiert wird<br />
O01B<br />
O02A<br />
O06Z<br />
O60A<br />
O01B***<br />
O02A***<br />
O06Z<br />
O60A***<br />
***hier lässt sich auch mit Hilfe<br />
einer O09-Kennzeichnung keine<br />
mit der Strukturvereinbarung kompatible<br />
Angabe zur Schwangerschaftsdauer<br />
identifizieren<br />
O01A G-DRG 2007<br />
Tabelle 14: DRGs zur Entbindung oder intrauterinen Therapie des Feten nach Versorgungslevel<br />
175
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
Tabelle 14: DRGs zur Entbindung oder intrauterinen Therapie des Feten nach Versorgungslevel<br />
Der Vorschlag ist <strong>und</strong> bleibt imperfekt, da es auch durch eine entsprechende *-Markierung<br />
nicht wirklich gelingt, das Gestationsalter der Strukturvereinbarung entsprechend für die betrachteten<br />
DRGs einzugrenzen. Noch weniger lassen sich die für eine DRG hinterlegten<br />
Komplikationsdiagnosen mit dieser Zuordnung zur Deckung bringen.<br />
Die Verwendung von Tabelle 14 sollte sich also auf die Identifizierung fehlallozierter Fälle in<br />
geburtshilflichen Abteilungen beschränken; für die Anwendung in Entgeltverhandlungen ist<br />
diese Auflistung nicht geeignet.<br />
176
Umsetzung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- <strong>und</strong> <strong>Neugeborenen</strong><br />
Stand: 21.02.2007<br />
9 Literatur<br />
1. Bartels, D. Untersuchungen zum Outcome von Small for Gestational Age im Vergleich zu Appropriate for<br />
Gestational Age Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht < 1500g unter Berücksichtigung prä-, peri<strong>und</strong><br />
postnataler Faktoren. 2002, Dissertation<br />
2. Bauer, K., Vetter, K., Groneck, P., Gerting, E., Gonser, M., Hackelöer, B.-J., Harms, E., Rossi, R.,<br />
Hofmann, U., Trieschmann, U. Empfehlungen für die strukturellen Voraussetzungen. Z Geburtsh Neonatol,<br />
2006; 210: 19-24<br />
3. B<strong>und</strong>esgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS). Qualitätsreport. 2002<br />
4. Dudenhausen, J. W., Locher, B., Nolting, H. D. Zur Regionalisierung der perinatalen Versorgung -- Wie<br />
häufig sind Fehlplatzierungen von Risikogebärenden? Z Geburtshilfe Neonatol, 2006; 210: 92-98<br />
5. Geraedts, M. Spärliche Evidenz für explizite Mindestmengen. Dtsch Ärztebl, 2004; 101: A1402-A1404<br />
6. Hansmann, M., Hakelöer, B.-J., Staudach, A. Ultraschalldiagnostik in Geburtshilfe <strong>und</strong> Gynäkologie.<br />
Berlin: Springer. 1985<br />
7. Hoyme, U. B., Möller, U., Saling, E. Ergebnisse <strong>und</strong> mögliche Konsequenzen der Thüringer Frühgeburtenvermeidungsaktion<br />
2000. Geburtsh Frauenheilk, 2002; 62: 257-263<br />
8. Hummler, H. D., Poets, C., Vocem, M., Hentschel, R., Linderkamp, O. Mortalität <strong>und</strong> Morbidität sehr<br />
unreifer Frühgeborener in Baden-Württemberg in Abhängigkeit von der Klinikgröße. Ist der derzeitige<br />
Grad der Regionalisierung ausreichend? Z Geburtsh Neonatol, 2006; 210: 6-11<br />
9. Kohlhauser, C., Fuiko, R., Panagl, A., Zadra, C., Haschken, N., Brandstetter, S., Wersinger, M., Pollak,<br />
A. Outcome of very-low-birth-weight infants at 1 and 2 years of age. Clin Pediatr (Phila), 2000; 39: 441-<br />
449<br />
10. Lee, S. K., McMillan, D. D., Ohlsson, A., Synnes, A., Whyte, R., Chien, L. Y., Sale, J. Variations in<br />
practice and outcomes in the Canadian NICU network 1996-1997. Pediatrics, 2000; 5: 1070-1079<br />
11. Reuner, G., Pietz, J. Entwicklungsdiagnostik im Säuglings- <strong>und</strong> Kleinkinderalter. Monatsschr Kinderheilkd,<br />
2006; 4: 305-314<br />
12. Sonntag, J., Scharnetzky, M. Mindestmengenregelung - Wo drückt der Schuh? Jahresversammlung<br />
2004 der Niedersächsischen Perinatalerhebung. 2005<br />
13. State of Rhode Island and Providence Plantations Department of Health. Rules and regulations for<br />
licensing of hospitals. online, Juni 2006,<br />
http://www.rules.state.ri.us/rules/released/pdf/DOH/DOH_2372.pdf 2002<br />
Danksagungen<br />
Frau R. Meyer hat die Sonderauswertung zur Zuordnung der Geburten auf die vier Versorgungslevel<br />
aus den Daten der Perinatalerhebung 2004 im Auftrag der BQS-Fachgruppe „Perinatalmedizin“<br />
angefertigt.<br />
Frau G. Reuner hat uns fre<strong>und</strong>licherweise die Vertragsfolien der Referenten überlassen, die<br />
im Rahmen des Symposiums "Entwicklungsdiagnostik mit den Bayley Scales of Infant Development"<br />
am 23./24.3.2006 an der Universitäts-Kinderklinik Heidelberg mitgewirkt haben.<br />
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