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Bauordnung - GIS - Kanton Schaffhausen

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Bau- und Nutzungsordnung Löhningen<br />

Änderung vom 11. Mai 2007<br />

Art. 23<br />

e) Grenzabstand gegen Wohnzönen:<br />

wenn Bauhöhe:<br />

Grenzabstand:<br />

< max. Bauhöhe angrenzender Wohnzone: kleiner Grenzabstand der<br />

entsprechenden Wohnzone<br />

> max. Bauhöhe angrenzender Wohnzone: 8.0 m<br />

n.<br />

Die Änderungen vom 11. Mai 2007 treten mit der Genehmigung des Regierungsrates<br />

in Kraft.<br />

Sie sind zu veröffentlichen und in die Sammlung des Gemeinderechts aufzunehmen.<br />

Im Namen der Gemeindeversammlung:<br />

Der Gemeindepräsident:<br />

Fredy Kaufmann<br />

Der Gemeindeschreiber:<br />

Edi Kaufmann<br />

<strong>Schaffhausen</strong>, den<br />

Im Namen des Regierungsrates:<br />

AI<br />

Der Staatsschreiber:<br />

Dr. R. Duttäch<br />

Amtlich publiziert durch Aushang am Anschlagbrett vom 8. Juni 2007 bis<br />

28. Juni 2007

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