13.11.2013 Aufrufe

Merkblatt zur Beurkundung von Sterbefällen - Germersheim

Merkblatt zur Beurkundung von Sterbefällen - Germersheim

Merkblatt zur Beurkundung von Sterbefällen - Germersheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Merkblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Beurkundung</strong> <strong>von</strong> <strong>Sterbefällen</strong><br />

Das Standesamt <strong>Germersheim</strong> trägt den Tod eines Menschen, der im Stadtgebiet <strong>von</strong> <strong>Germersheim</strong><br />

einschließlich Stadtteil Sondernheim verstorben ist, in das Sterberegister des Standesamtes <strong>Germersheim</strong><br />

ein.<br />

Der Sterbefall ist dem Standesamt innerhalb <strong>von</strong> drei Werktagen anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet ist<br />

bei einem Sterbefall in der Asklepios Südpfalzklinik <strong>Germersheim</strong> oder im Caritas-Altenzentrum St.<br />

Elisabeth den Träger der Einrichtung.<br />

Weiterhin sind <strong>zur</strong> Anzeige eines Sterbefalles verpflichtet:<br />

jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,<br />

die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,<br />

jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder <strong>von</strong> dem Sterbefall aus eigenem Wissen<br />

unterrichtet ist.<br />

Die <strong>Beurkundung</strong> eines Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei. Neben insgesamt vier<br />

gebührenfreien Sterbeurkunden und Sterbefallbescheinigungen können auf Wunsch weitere, jedoch<br />

gebührenpflichtige Sterbeurkunden ausgestellt werden (Gebühr: 10,00 EUR für die erste Urkunde,<br />

jede weitere gleichartige Urkunde 5,00 EUR). Ein Gebührenausgleich kann als Barzahlung, EC-<br />

Zahlung oder Überweisung erfolgen.<br />

Sofern ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt ist, wird dieses die <strong>zur</strong><br />

<strong>Beurkundung</strong> notwendigen Dokumente dem Standesamt vorlegen. Für den Fall, dass die <strong>Beurkundung</strong><br />

aufgrund fehlender Unterlagen nicht erfolgen kann, werden durch das Standesamt Bescheinigungen über<br />

die Zurückstellung der <strong>Beurkundung</strong> des Sterbefalles ausgestellt, mit denen zumindest die Beerdigung der<br />

verstorbenen Person in die Wege geleitet werden kann.<br />

<strong>Beurkundung</strong> eines Sterbefalles<br />

allgemeine Hinweise:<br />

Die Vorlage <strong>von</strong> Kopien (auch eine Telefax-Übermittlung) ist nicht ausreichend. Bitte reichen Sie<br />

ausschließlich Originaldokumente ein.<br />

Urkunden in nicht deutscher Sprache mit Ausnahme mehrsprachiger Urkunden sind um eine<br />

amtliche Übersetzung zu erweitern<br />

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer, vorstehend nicht genannter Dokumente notwendig sein.<br />

Notwendige Dokumente:<br />

Todesbescheinigung mit Leichenschauschein, ausgestellt durch den Arzt, der den Tod festgestellt<br />

hat,<br />

Zusätzlich wenn die verstorbene Person ledig war:<br />

Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister<br />

Zusätzlich, wenn die verstorbene Person verheiratet war:<br />

Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag (bei Eheschließungen vor dem<br />

01.01.2009)<br />

Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (bei Eheschließungen nach dem 31.12.2008)


Zusätzlich, wenn die verstorbene Person verwitwet oder geschieden war:<br />

wie vor Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag (bei Eheschließungen vor<br />

dem 01.01.2009), jedoch erweitert um einen Auflösungsvermerk (Tod/Scheidung) und/oder<br />

zusätzlich Sterbeurkunde oder Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk<br />

Zusätzlich bei einem Todesfall mit Auslandsbeteiligung:<br />

Sofern die verstorbene Person nicht deutsche/r Staatsangehörige/r war, legen Sie bitte den<br />

Reisepass, ggf. zusätzlich den Reisepass des Ehegatten vor.<br />

Bei Eheschließung im Ausland oder bei Tod/Scheidung der Ehe im Ausland setzen Sie sich bitte <strong>zur</strong><br />

Beratung über die vorzulegenden Dokumente und ggf. das weitere Vorgehen mit uns in Verbindung<br />

Ansprechpartner:<br />

Adam, Rudi Tel.: 960-230<br />

Fax: 960-11230<br />

E-Mail: radam@germersheim.eu<br />

Deck, Maria Tel.: 960-232<br />

Fax: 960-11468<br />

E-Mail: mdeck@germersheim.eu<br />

Reichling, Caroline Tel.: 960-232<br />

Fax: 960-11432<br />

E-Mail: creichling@germersheim.eu<br />

Trauth, Charlotte Tel.: 960-232<br />

Fax: 960-11232<br />

E-Mail: ctrauth@germersheim.eu

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!