Merkblatt zur Beurkundung von Sterbefällen - Germersheim
Merkblatt zur Beurkundung von Sterbefällen - Germersheim
Merkblatt zur Beurkundung von Sterbefällen - Germersheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Merkblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Beurkundung</strong> <strong>von</strong> <strong>Sterbefällen</strong><br />
Das Standesamt <strong>Germersheim</strong> trägt den Tod eines Menschen, der im Stadtgebiet <strong>von</strong> <strong>Germersheim</strong><br />
einschließlich Stadtteil Sondernheim verstorben ist, in das Sterberegister des Standesamtes <strong>Germersheim</strong><br />
ein.<br />
Der Sterbefall ist dem Standesamt innerhalb <strong>von</strong> drei Werktagen anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet ist<br />
bei einem Sterbefall in der Asklepios Südpfalzklinik <strong>Germersheim</strong> oder im Caritas-Altenzentrum St.<br />
Elisabeth den Träger der Einrichtung.<br />
Weiterhin sind <strong>zur</strong> Anzeige eines Sterbefalles verpflichtet:<br />
jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,<br />
die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,<br />
jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder <strong>von</strong> dem Sterbefall aus eigenem Wissen<br />
unterrichtet ist.<br />
Die <strong>Beurkundung</strong> eines Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei. Neben insgesamt vier<br />
gebührenfreien Sterbeurkunden und Sterbefallbescheinigungen können auf Wunsch weitere, jedoch<br />
gebührenpflichtige Sterbeurkunden ausgestellt werden (Gebühr: 10,00 EUR für die erste Urkunde,<br />
jede weitere gleichartige Urkunde 5,00 EUR). Ein Gebührenausgleich kann als Barzahlung, EC-<br />
Zahlung oder Überweisung erfolgen.<br />
Sofern ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt ist, wird dieses die <strong>zur</strong><br />
<strong>Beurkundung</strong> notwendigen Dokumente dem Standesamt vorlegen. Für den Fall, dass die <strong>Beurkundung</strong><br />
aufgrund fehlender Unterlagen nicht erfolgen kann, werden durch das Standesamt Bescheinigungen über<br />
die Zurückstellung der <strong>Beurkundung</strong> des Sterbefalles ausgestellt, mit denen zumindest die Beerdigung der<br />
verstorbenen Person in die Wege geleitet werden kann.<br />
<strong>Beurkundung</strong> eines Sterbefalles<br />
allgemeine Hinweise:<br />
Die Vorlage <strong>von</strong> Kopien (auch eine Telefax-Übermittlung) ist nicht ausreichend. Bitte reichen Sie<br />
ausschließlich Originaldokumente ein.<br />
Urkunden in nicht deutscher Sprache mit Ausnahme mehrsprachiger Urkunden sind um eine<br />
amtliche Übersetzung zu erweitern<br />
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer, vorstehend nicht genannter Dokumente notwendig sein.<br />
Notwendige Dokumente:<br />
Todesbescheinigung mit Leichenschauschein, ausgestellt durch den Arzt, der den Tod festgestellt<br />
hat,<br />
Zusätzlich wenn die verstorbene Person ledig war:<br />
Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister<br />
Zusätzlich, wenn die verstorbene Person verheiratet war:<br />
Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag (bei Eheschließungen vor dem<br />
01.01.2009)<br />
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (bei Eheschließungen nach dem 31.12.2008)
Zusätzlich, wenn die verstorbene Person verwitwet oder geschieden war:<br />
wie vor Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag (bei Eheschließungen vor<br />
dem 01.01.2009), jedoch erweitert um einen Auflösungsvermerk (Tod/Scheidung) und/oder<br />
zusätzlich Sterbeurkunde oder Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk<br />
Zusätzlich bei einem Todesfall mit Auslandsbeteiligung:<br />
Sofern die verstorbene Person nicht deutsche/r Staatsangehörige/r war, legen Sie bitte den<br />
Reisepass, ggf. zusätzlich den Reisepass des Ehegatten vor.<br />
Bei Eheschließung im Ausland oder bei Tod/Scheidung der Ehe im Ausland setzen Sie sich bitte <strong>zur</strong><br />
Beratung über die vorzulegenden Dokumente und ggf. das weitere Vorgehen mit uns in Verbindung<br />
Ansprechpartner:<br />
Adam, Rudi Tel.: 960-230<br />
Fax: 960-11230<br />
E-Mail: radam@germersheim.eu<br />
Deck, Maria Tel.: 960-232<br />
Fax: 960-11468<br />
E-Mail: mdeck@germersheim.eu<br />
Reichling, Caroline Tel.: 960-232<br />
Fax: 960-11432<br />
E-Mail: creichling@germersheim.eu<br />
Trauth, Charlotte Tel.: 960-232<br />
Fax: 960-11232<br />
E-Mail: ctrauth@germersheim.eu