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Friedhofsgebührenordnung (103 KB) - .PDF - Gerasdorf

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Verordnung des Gemeinderates<br />

über die Einhebung von Friedfhofsgebühren<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gerasdorf</strong> bei Wien erläßt auf Grund des<br />

NÖ Bestattungsgesetzes 2007, LGBl. 9480 die nachstehende<br />

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG<br />

§ 1<br />

Arten der Friedhofsgebühren<br />

Für die Benützung der Gemeindefriedhöfe werden eingehoben:<br />

a) Grabstellengebühren<br />

b) Verlängerungsgebühren<br />

c) Beerdigungsgebühren<br />

d) Enterdigungsgebühren<br />

e) Gebühren für die Benützung der Leichenkammer, Aufbahrungshalle bzw.<br />

Leichenkühlbox<br />

§ 2<br />

Grabstellengebühren<br />

Die Grabstellengebühren (für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bzw.<br />

bei Grüften erstmals auf 30 Jahre) betragen für<br />

a) Familiengräber<br />

zur Beerdigung bis zu 2 Leichen € 79,--<br />

zur Beerdigung bis zu 4 Leichen € 196,--<br />

Familiengräber am Rand<br />

zur Beerdigung bis zu 2 Leichen € 108,--<br />

zur Beerdigung bis zu 4 Leichen € 245,--<br />

Familiengräber an der Wand<br />

zur Beerdigung bis zu 2 Leichen € 128,--<br />

zur Beerdigung bis zu 4 Leichen € 314,--<br />

b) Grüfte Wand<br />

zur Beisetzung bis zu 3 Leichen € 786,--<br />

zur Beisetzung bis zu 6 Leichen € 1963,--<br />

zur Beisetzung bis zu 12 Leichen € 4905,--<br />

c) Urnengräber<br />

zur Beerdigung von 4 Urnen € 49,--<br />

zur Beerdigung von 8 Urnen € 79,--<br />

-1-


d) auf dem neuen Friedhof in Seyring und <strong>Gerasdorf</strong><br />

Familiengräber<br />

zur Beerdigung bis zu 2 Leichen € 225,--<br />

zur Beerdigung bis zu 4 Leichen € 441,--<br />

Familiengräber am Rand<br />

zur Beerdigung bis zu 2 Leichen € 245,--<br />

zur Beerdigung bis zu 4 Leichen € 500,--<br />

Familiengräber an der Wand<br />

zur Beerdigung bis zu 2 Leichen € 275,--<br />

zur Beerdigung bis zu 4 Leichen € 569,--<br />

Urnengräber<br />

zur Beerdigung von 4 Urnen € 198,--<br />

zur Beerdigung von 8 Urnen € 215,--<br />

§ 3<br />

Verlängerungsgebühr<br />

Die Verlängerungsgebühren (für weitere Verlängerungen des Benützungsrechtes auf<br />

jeweils 10 Jahre) werden bei den unter Punkt 2 lit. a und c angeführten Grabstellen mit<br />

dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu<br />

entrichten ist.<br />

Die Verlängerungsgebühr (für weitere Verlängerungen des Benützungsrechtes auf jeweils<br />

10 Jahre) auf den neuen Friedhöfen in Seyring und <strong>Gerasdorf</strong> wird bei den unter<br />

Punkt 2 lit. d angeführten Grabstellen mit jenem Betrag festgesetzt, der für solche Gräber<br />

gemäß § 2 a und § 2 c als Grabstellengebühr zu entrichten ist.<br />

Bei Grüften beträgt die Verlängerungsgebühr 1/3 der Grabstellengebühr.<br />

§ 4<br />

Beerdigungsgebühren<br />

Die Beerdigungsgebühren (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die<br />

Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei:<br />

1. Familiengräber<br />

a) Familiengräber INNEN € 186,--<br />

b) Familiengräber AM RAND € 216,--<br />

c) Familiengräber AN DER WAND € 216,--<br />

2. Grüften<br />

einschließlich Abheben und Versetzten des Deckels<br />

a) einfache Gruft € 716,--<br />

b) doppelte Gruft € 903,--<br />

3. Blindgrüften<br />

einschließlich Abhebung und Versetzten des Deckels<br />

a) einfache Gruft € 510,--<br />

b) doppelte Gruft € 824,--<br />

c) für Urnenbeisetzung € 490,--<br />

d) einfache Gruft mit Einzug € 736,--<br />

-2-


4. Urnenbeisetzung in Urnengräbern € 59,--<br />

Für Kinderleichen unter 10 Jahren beträgt die Beerdigungsgebühr die Hälfte der sonst<br />

nach Abs. 1 zu entrichtenden Gebühr.<br />

Wenn anläßlich der Exhumierung eine Wiederbestattung in demselben Grabe (Erdgrab)<br />

vorgenommen wird, beträgt die Beerdigungsgebühr (einschließlich Versenkungsapparat)<br />

ab 1. Jänner 2007 € 59,--.<br />

§ 5<br />

Benützung der Leichenkammer, Aufbahrungshalle und des Leichenkühlraums<br />

Höhe der Gebühren für die Benützung der Leichenkammer der Gemeinde:<br />

1. Die Gebühr für die Benützung der Leichenkammer beträgt:<br />

für jeden angefangenen Tag € 19,--<br />

2. Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle bzw. des Leichenkühlraums<br />

beträgt:<br />

für jeden angefangenen Tag € 35,--<br />

§ 6<br />

Enterdigungsgebühr<br />

Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung oder Exhumierung beträgt das 2 ¼-fache der<br />

jeweiligen Beerdigungsgebühr.<br />

§ 7<br />

Diese Gebührenordnung wird mit dem Monatsersten rechtswirksam, der dem Ablauf der<br />

zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt.<br />

Auf Abgabentatbeständen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden,<br />

sind die bis dahin geltenden Gebührensätze weiterhin anzuwenden.<br />

Diese <strong>Friedhofsgebührenordnung</strong> wurde in der Sitzung des Gemeinderates am<br />

5. Dezember 2006 genehmigt und<br />

in der Sitzung des Gemeinderates am 29. März 2007 geändert.<br />

Die Änderungen treten mit 14. April 2007 in Kraft.<br />

Der Bürgermeister<br />

Bernd Vögerle<br />

-3-

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