MSDS_8171_Schwego® Antihaut 8171_DE - Gerstaecker
MSDS_8171_Schwego® Antihaut 8171_DE - Gerstaecker
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Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
Handelsname : Schwego ® <strong>Antihaut</strong> <strong>8171</strong><br />
Überarbeitet am : 10.10.2011 Version (Überarbeitung) : 2.0.0 (1.1.0)<br />
Druckdatum : 10.10.2011 Datum des Inkrafttretens : 10.10.2011<br />
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens<br />
1.1 Produktidentifikator<br />
1.2<br />
Schwego ® <strong>Antihaut</strong> <strong>8171</strong> (<strong>8171</strong>)<br />
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,<br />
von denen abgeraten wird<br />
Druckchemikalie zur industriellen und/oder gewerblichen Verwendung<br />
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt<br />
Hersteller/Lieferant<br />
Bernd Schwegmann GmbH & Co. KG<br />
Straße/Postfach<br />
Wernher-von-Braun-Str. 14<br />
Nat.-Kenn./PLZ/Ort<br />
D-53501 Grafschaft-Gelsdorf<br />
Telefon / Telefax<br />
+49 22 25 / 92 26-0 / +49 22 25 / 92 26-33<br />
Ansprechpartner Sicherheitsdatenblatt<br />
E-Mail: <strong>MSDS</strong>@SchwegmannNet.de<br />
1.4 Notrufnummer<br />
+49 61 31 / 19 24 0 (Giftinfo Mainz, 24 h in Deutsch und Englisch)<br />
2. Mögliche Gefahren<br />
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs<br />
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG<br />
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. · Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder<br />
rissiger Haut führen.<br />
Xn ; R 65 · R 66<br />
2.2 Kennzeichnungselemente<br />
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG<br />
Kennbuchstabe/n und Gefahrenbezeichnung/en des Produkts<br />
Xn ; Gesundheitsschädlich<br />
R-Sätze<br />
65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.<br />
66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.<br />
S-Sätze<br />
62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder<br />
dieses Etikett vorzeigen.<br />
23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen<br />
24 Berührung mit der Haut vermeiden.<br />
2.3 Sonstige Gefahren<br />
Gemäß den vorliegenden Angaben erfüllt das Gemisch nicht die Kriterien für PBT oder vPvB.<br />
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen<br />
3.2 Gemische<br />
Chemische Charakterisierung<br />
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Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
Handelsname : Schwego ® <strong>Antihaut</strong> <strong>8171</strong><br />
Überarbeitet am : 10.10.2011 Version (Überarbeitung) : 2.0.0 (1.1.0)<br />
Druckdatum : 10.10.2011 Datum des Inkrafttretens : 10.10.2011<br />
Antioxidans (modifiziertes Phenolderivat) in Kohlenwassergemisch<br />
Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen<br />
ALKANE, C11-13-ISO- (BENZOL < 0,1 %) ; Registrierungsnummer (EG) : 01-2119456810-40 ; EG-Nr. : 920-901-0; CAS-Nr. :<br />
90622-58-5<br />
Anteil : 35 - 50 %<br />
Einstufung 67/548/EWG :<br />
Xn ; R65 R66<br />
Einstufung 1272/2008 (GHS) : Asp. Tox. 1 ;H304<br />
ALKANE, C11-14-ISO- (BENZOL < 0,1 %) ; Registrierungsnummer (EG) : 01-2119480162-45 ; EG-Nr. : 927-285-2; CAS-Nr. :<br />
90622-58-5<br />
Anteil : 35 - 50 %<br />
Einstufung 67/548/EWG :<br />
Xn ; R65 R66<br />
Einstufung 1272/2008 (GHS) : Asp. Tox. 1 ;H304<br />
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.<br />
Zusätzliche Hinweise<br />
Stoffe, die auf der sogenannten "candidate list of substances of very high concern (SVHC) for authorisation" der ECHA<br />
aufgeführt sind, sind keine absichtlichen Bestandteile dieses Produktes. Es ist daher nicht zu erwarten, dass jene Stoffe in<br />
Mengen von >= 0,1 % im Produkt enthalten sind.<br />
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.<br />
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.<br />
Nach Einatmen:<br />
Betroffenen aus der Gefahrenzone bringen.<br />
Frischluft zuführen.<br />
Bei Reizung der Atemwege durch das Produkt: Arzt hinzuziehen.<br />
Nach Hautkontakt:<br />
Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen.<br />
Nach Augenkontakt:<br />
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Reichlich mit Wasser spülen (10-15 Min.).<br />
Unverletztes Auges schützen.<br />
Nach Verschlucken:<br />
Mundspülung mit kaltem Wasser.<br />
Kein Erbrechen herbeiführen.<br />
Gefahr des Eindringens in die Atemwege (Aspiration).<br />
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.<br />
Nach Erste-Hilfe-Maßnahmen sofort einen Arzt aufsuchen.<br />
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen<br />
Keine bekannt.<br />
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung<br />
Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktion), kein spezifisches Antidot bekannt.<br />
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />
5.1 Löschmittel<br />
Geeignete Löschmittel<br />
Kohlendioxid. Löschpulver. Wassersprühstrahl.<br />
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel<br />
Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken.<br />
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren<br />
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
Handelsname : Schwego ® <strong>Antihaut</strong> <strong>8171</strong><br />
Überarbeitet am : 10.10.2011 Version (Überarbeitung) : 2.0.0 (1.1.0)<br />
Druckdatum : 10.10.2011 Datum des Inkrafttretens : 10.10.2011<br />
Bei Brand können sich schädliche Dämpfe bilden: Kohlendioxid. Kohlenmonoxid.<br />
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung<br />
Im Brandfall: Atemschutz mit unabhängiger Frischluftzufuhr verwenden.<br />
5.4 Zusätzliche Hinweise<br />
Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen.<br />
Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen.<br />
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />
6.1<br />
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen<br />
anzuwendende Verfahren<br />
Hinweise für nicht für Notfälle geschultes Personal: Substanzkontakt vermeiden. Dämpfe/Aerosol nicht einatmen. Für<br />
angemessene Lüfung sorgen. Gefahrenzone räumen. Vorgehen nach Notfallplan, Sachkundige hinzuziehen.<br />
Hinweis für Einsatzkräfte: Angaben über die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung gemäß Abschnitt 8 beachten.<br />
6.2 Umweltschutzmaßnahmen<br />
Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen.<br />
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung<br />
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur<br />
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Vorschriftsmäßig beseitigen.<br />
6.4 Verweis auf andere Abschnitte<br />
Schutzvorschriften (siehe Abschnitte 7 und 8) beachten.<br />
7. Handhabung und Lagerung<br />
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung<br />
Hinweise zum sicheren Umgang<br />
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten. (siehe TRGS 500 1 )<br />
Bei der Arbeit nicht Essen und Trinken - Nicht Rauchen.<br />
Nach Gebrauch die Hände waschen.<br />
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz<br />
Flüssigkeit vor Verdunstung bewahren. Zündquellen fernhalten und für gute Raumbelüftung sorgen.<br />
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.<br />
Elektrische Einrichtungen müssen den Normen entsprechend explosionsgeschützt sein.<br />
Temperaturklasse:<br />
Brandklasse :<br />
T3<br />
B<br />
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten<br />
Anforderungen an Lagerräume und Behälter<br />
An einem Ort mit lösemittelbeständigem Boden oder auf einer Auffangwanne lagern, so dass bei Auslaufen der Schutz des<br />
Grundwassers gewährleistet wird.<br />
Weitergehende spezielle Lageranforderungen wie z.B. Rückhaltewände sind unter Berücksichtigung der Lagermengen vom<br />
Verwender selbst zu ermitteln.<br />
Zusammenlagerungshinweise<br />
Von starken Oxidationsmitteln fernhalten.<br />
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen<br />
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.<br />
Empfohlene Lagertemperatur: 20 - 30° C<br />
Lagerklasse (LGK): 10<br />
7.3 Spezifische Endanwendungen<br />
Farbkonservierer, verhindert das Antrocknen der Druckfarben<br />
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserem Technischen Merkblatt.<br />
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
Handelsname : Schwego ® <strong>Antihaut</strong> <strong>8171</strong><br />
Überarbeitet am : 10.10.2011 Version (Überarbeitung) : 2.0.0 (1.1.0)<br />
Druckdatum : 10.10.2011 Datum des Inkrafttretens : 10.10.2011<br />
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung<br />
8.1 Zu überwachende Parameter<br />
ALKANE, C11-13-ISO- (BENZOL < 0,1 %) ; CAS-Nr. : 90622-58-5<br />
Spezifizierung : TRGS 900 - Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ( D )<br />
Parameter :<br />
(RCP-Methode)<br />
Wert : 600 mg/m 3<br />
Kategorie :<br />
2(II)<br />
Bemerkungen : AGS<br />
Versionsdatum : 27.12.2007<br />
ALKANE, C11-14-ISO- (BENZOL < 0,1 %) ; CAS-Nr. : 90622-58-5<br />
Spezifizierung : TRGS 900 - Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ( D )<br />
Parameter :<br />
(RCP-Methode)<br />
Wert : 600 mg/m 3<br />
Kategorie :<br />
2(II)<br />
Bemerkungen : AGS<br />
Versionsdatum : 27.12.2007<br />
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition<br />
Empfohlene Analyseverfahren für Arbeitsplatzmessungen: Siehe Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und<br />
Arbeitsmedizin (BAuA) "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" 1<br />
Persönliche Schutzausrüstung<br />
Atemschutz<br />
Für gute Ventilation sorgen. Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Bei unzureichender Belüftung, zu<br />
starker Geruchsbelästigung oder beim Auftreten von Aerosolen oder Nebeln Atemschutzgerät nach EN 141 verwenden. Filter:<br />
Gasfilter A1 (Kennfarbe braun). Einsetzbar bis zu einer maximalen Konzentration von bis zu 1.000 ppm.<br />
Handschutz<br />
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß EN 374 tragen.<br />
Handschuhe, z.B. aus Viton ® -Kautschuk (FPM),<br />
Stärke (mm): 0,7<br />
Durchdringungszeit (s): > 28800 (LEVEL 6) (Literaturwert)<br />
Augenschutz<br />
Schutzbrille mit Seitenschutz gemäß EN 166:2001 verwenden.<br />
Umweltschutzmaßnahmen<br />
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 6) beachten.<br />
9. Physikalische und chemische Eigenschaften<br />
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften<br />
Erscheinungsbild<br />
Form :<br />
Farbe :<br />
Geruch :<br />
Flüssigkeit.<br />
Farblos.<br />
Arttypisch.<br />
Sicherheitsrelevante Daten<br />
Auslaufzeit : ( 23 °C ) ca. 30 s ISO-Becher 3-mm<br />
Schmelzpunkt/-bereich : < 0 °C Literaturwert<br />
Siedepunkt/-bereich : ( 1013 hPa ) > 180 °C Literaturwert<br />
Flammpunkt : > 61 °C ISO 1523<br />
Zündtemperatur : > 250 °C DIN 51794<br />
Untere Explosionsgrenze : 0,6 Vol% Literaturwert<br />
Obere Explosionsgrenze : 6,5 Vol% Literaturwert<br />
Dampfdruck : ( 50 °C ) < 0,02 bar (berechnet)<br />
Dichte : ( 20 °C ) 0,8 g/cm 3 DIN EN ISO 2811-1<br />
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
Handelsname : Schwego ® <strong>Antihaut</strong> <strong>8171</strong><br />
Überarbeitet am : 10.10.2011 Version (Überarbeitung) : 2.0.0 (1.1.0)<br />
Druckdatum : 10.10.2011 Datum des Inkrafttretens : 10.10.2011<br />
Auslaufzeit : ( 20 °C ) < 20 s DIN-Becher 4 mm<br />
Kinematische Viskosität: ( 40 °C ) < 2 mm 2 /s (berechnet)<br />
9.2 Sonstige Angaben<br />
Die Explosionsgrenzen beziehen sich auf die brennbaren Bestandteile des Gemischs und nicht auf das gesamte Produkt.<br />
Weitere physikalisch-chemische Daten sind nicht verfügbar.<br />
10. Stabilität und Reaktivität<br />
10.1 Reaktivität<br />
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.<br />
10.2 Chemische Stabilität<br />
Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (20° C Raumtemperatur) chemisch stabil.<br />
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen<br />
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.<br />
10.4 Zu vermeidende Bedingungen<br />
Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden.<br />
10.5 Unverträgliche Materialien<br />
Reaktionen mit Oxidationsmitteln möglich.<br />
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte<br />
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung.<br />
11. Toxikologische Angaben<br />
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen<br />
Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung, erbgutveränderndes Potential und Hautsensiblisierung wurde vom Hersteller<br />
auf der Basis der zu den Komponenten vorliegenden Daten beurteilt.<br />
11.2 Erfahrungen aus der Praxis<br />
Keine Angaben verfügbar.<br />
11.3 Weitere Hinweise zur Toxikologie<br />
Die toxikologische Einstufung des Produktes wurde aufgrund der Ergebnisse des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen<br />
Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen.<br />
12. Umweltbezogene Angaben<br />
12.1 Toxizität<br />
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.<br />
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit<br />
Möglichkeit zur Produktelimination aus dem Abwasser:<br />
Öl- und Fettabscheider.<br />
Flockungsfällung.<br />
Biologischer Abbau / Elimination<br />
Für dieses Produkt stehen nur unvollständige ökotoxikologische Daten zur Verfügung. Die folgenden Informationen basieren<br />
teilweise auf Erkenntnissen der Komponenten sowie ökotoxikologischen Eigenschaften vergleichbarer Produkte.<br />
Das Produkt ist biologisch abbaubar.<br />
12.3 Bioakkumulationspotenzial<br />
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.<br />
12.4 Mobilität im Boden<br />
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.<br />
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung<br />
Das Produkt enthält nach uns vorliegenden Daten keine PBT-Stoffe.<br />
12.6 Andere schädliche Wirkungen<br />
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Sicherheitsdatenblatt<br />
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Überarbeitet am : 10.10.2011 Version (Überarbeitung) : 2.0.0 (1.1.0)<br />
Druckdatum : 10.10.2011 Datum des Inkrafttretens : 10.10.2011<br />
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.<br />
13. Hinweise zur Entsorgung<br />
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung<br />
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften ordnungsgemäß beseitigen.<br />
Empfehlung<br />
Genauen Abfallschlüssel mit dem Entsorger absprechen.<br />
Abfallschlüssel<br />
EG-Abfallcode: 16 03 05 (Organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten)<br />
Ungereinigte Verpackung<br />
Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann nach entsprechender Reinigung dem Recycling zugeführt<br />
werden.<br />
14. Angaben zum Transport<br />
14.1 UN-Nummer<br />
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.<br />
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung<br />
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.<br />
14.3 Transportgefahrenklassen<br />
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.<br />
14.4 Verpackungsgruppe<br />
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.<br />
14.5 Umweltgefahren<br />
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.<br />
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender<br />
14.7<br />
Schutzvorschriften (siehe Abschnitte 7 und 8) beachten.<br />
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und<br />
gemäß IBC-Code<br />
Die Abgabe erfolgt in verkehrsrechtlich zugelassenen bzw. geeigneten Verpackungen.<br />
15. Rechtsvorschriften<br />
15.1<br />
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische<br />
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch<br />
Nationale Vorschriften<br />
Wassergefährdungsklasse (WGK)<br />
Klasse : 1 gemäß VwVwS (Anhang 4)<br />
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung<br />
Für dieses Produkt (Zubereitung/Gemisch) wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.<br />
16. Sonstige Angaben<br />
Literatur:<br />
1 http://www.baua.de<br />
2 http://www.arbeitssicherheit.de<br />
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt genügen der nationalen sowie der EU-Gesetzgebung.<br />
Information für die Einstufung und Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr.<br />
1272/2008 (GHS)<br />
Einstufung<br />
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Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
Handelsname : Schwego ® <strong>Antihaut</strong> <strong>8171</strong><br />
Überarbeitet am : 10.10.2011 Version (Überarbeitung) : 2.0.0 (1.1.0)<br />
Druckdatum : 10.10.2011 Datum des Inkrafttretens : 10.10.2011<br />
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.<br />
Asp. Tox. 1 ; H304<br />
Kennzeichnungselemente<br />
Gefahrenpiktogramme<br />
Gesundheitsgefahr (GHS08)<br />
Signalwort<br />
Gefahr<br />
Gefahrenhinweise<br />
H304<br />
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.<br />
Sicherheitshinweise<br />
P301/310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.<br />
P331<br />
KEIN Erbrechen herbeiführen.<br />
P405<br />
Unter Verschluss aufbewahren.<br />
P501<br />
Inhalt/Behälter: Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften beseitigen.<br />
Ergänzende Gefahrenmerkmale<br />
EUH066<br />
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.<br />
Sonstige Hinweise<br />
Schlüssel oder eine Legende für im Sicherheitsdatenblatt verwendete Abkürzungen und Akronyme:<br />
TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />
RCP: Reciprocal calculation-based procedure<br />
VOC: Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen)<br />
ISO: Norm der Internation Standards Organization<br />
DIN: Norm des Deutschen Instituts für Normung<br />
EN: Europäische Norm<br />
LGK: Lagerklasse gemäß TRGS 510<br />
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße<br />
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter<br />
IMDG-Code: International Maritime Code for Dangerous Goods<br />
GGVSee: Gefahrgutverordnung See<br />
GGVSEB: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt<br />
ICAO-TI: International Civil Aviation Organization-Technical Instructions<br />
IATA-DGR: International Air Transport Association-Dangerous Goods Regulations<br />
WGK: Wassergefährdungsklasse<br />
VbF: Verordnung brennbarer Flüssigkeiten<br />
BetrSichV:Betriebssicherheitsverordnung<br />
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung<br />
PBT: Persistent, biakkummulierbar, toxisch<br />
vPvB: sehr Persistent und sehr bioakummulierbar<br />
CAS: Chemical Abstracts Service<br />
VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe<br />
EG: Europäische Gemeinschaft<br />
UN: Vereinte Nationen<br />
Sicherheitsrelevante Änderungen<br />
02. Mögliche Gefahren · 03. Gefährliche Inhaltsstoffe · 04. Erste-Hilfe-Maßnahmen · 06. Maßnahmen bei unbeabsichtigter<br />
Freisetzung · 07. Handhabung und Lagerung · 08.1 Zu überwachende Parameter · 09. Physikalische und chemische<br />
Eigenschaften · 10. Stabilität und Reaktivität · 11. Toxikologische Angaben · 14. Angaben zum Transport · 15.<br />
Rechtsvorschriften · 16. Sonstige Angaben<br />
R-Sätze der Inhaltsstoffe<br />
65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.<br />
66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.<br />
GHS Gefahrenhinweise der Inhaltsstoffe<br />
H304<br />
Ansprechpartner<br />
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.<br />
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Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
Handelsname : Schwego ® <strong>Antihaut</strong> <strong>8171</strong><br />
Überarbeitet am : 10.10.2011 Version (Überarbeitung) : 2.0.0 (1.1.0)<br />
Druckdatum : 10.10.2011 Datum des Inkrafttretens : 10.10.2011<br />
Dipl.-Chem. (FH) Gabriele Janssen · Tel. +49 (0) 22 25 / 92 26-12, Fax -48<br />
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften<br />
dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.<br />
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