P R E S S E M I T T E I L U N G erzielt einzigen Freispruch im ...
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P R E S S E M I T T E I L U N G<br />
GLADE MICHEL WIRTZ <strong>erzielt</strong> <strong>einzigen</strong> <strong>Freispruch</strong> <strong>im</strong> Bußgeldverfahren<br />
Industrieversicherungskartell<br />
Düsseldorf, 15. November 2011<br />
GLADE MICHEL WIRTZ hat vor dem Bundesgerichtshof mit einem Team aus Kartellrechtlern und<br />
Gesellschaftsrechtlern unter gemeinsamer Führung von Dr. Markus Wirtz und Dr. Ach<strong>im</strong> Glade<br />
den <strong>einzigen</strong> <strong>Freispruch</strong> in dem Kartell-Bußgeldverfahren <strong>im</strong> Bereich der industriellen<br />
Sachversicherung erreicht. Der Bundesgerichtshof hat damit den Bestrebungen des<br />
Bundeskartellamts endgültig einen Riegel vorgeschoben, einen unbeteiligten Rechtsnachfolger<br />
für behauptete Kartellverstöße des von ihm übernommenen Konzerns haftbar zu machen.<br />
Gegen 17 Versicherungsunternehmen und 23 persönlich Betroffene verhängte das<br />
Bundeskartellamt <strong>im</strong> März 2005 Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. EUR 159 Mio. wegen<br />
angeblicher Kartellverstöße. Nach einer Unternehmensübernahme innerhalb dieser<br />
Unternehmen <strong>im</strong> Jahr 2007 stellte sich die kartellrechtlich bislang ungeklärte Frage der<br />
Haftungskontinuität.<br />
Unter vollständiger Übernahme der rechtlichen und wirtschaftlichen Argumente von<br />
GLADE MICHEL WIRTZ entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Verantwortlichkeit für<br />
Kartellbußgelder eines übernommenen Unternehmens allenfalls dann den Übernehmer treffen<br />
kann, wenn er das übernommene Unternehmen nahezu identisch fortführt. Das verneinte der<br />
Bundesgerichtshof <strong>im</strong> entschiedenen Fall.<br />
Das höchstgerichtliche Urteil klärt eine seit langem umstrittene Problematik und wird damit<br />
für die Beratungspraxis weitreichende Folgen haben. Alle anderen Versicherungsunternehmen<br />
hatten ihre Einsprüche zwischenzeitlich zurückgenommen, sodass die vom Bundeskartellamt<br />
verhängten Bußgelder rechtskräftig geworden sind.<br />
Berater:<br />
GLADE MICHEL WIRTZ (Düsseldorf): Dr. Markus Wirtz, Dr. Silke Möller (beide Kartellrecht),<br />
Dr. Ach<strong>im</strong> Glade (Gesellschaftsrecht)<br />
Pressemitteilung / GLADE MICHEL WIRTZ / 111115
Seite 2<br />
Über GLADE MICHEL WIRTZ<br />
GLADE MICHEL WIRTZ ist mit derzeit elf Juristen auf die Bereiche Corporate & Competition<br />
spezialisiert. Aus Düsseldorf berät die Kanzlei nationale und internationale Mandanten <strong>im</strong><br />
Gesellschaftsrecht / M&A sowie <strong>im</strong> Kartellrecht. Über die jüngst von der Wirtschaftswoche als<br />
"Top-Kanzlei" <strong>im</strong> Kartellrecht (Ausgabe 44/2011) ausgezeichnete, international renommierte<br />
Sozietät urteilt das Standardwerk Chambers & Partners "highly recommended corporate and<br />
competition boutique" (2011) und der Global Competition Review hält fest, "probably the best<br />
of the boutiques is GLADE MICHEL WIRTZ" (October 2009).<br />
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Vera Eckartz (GLADE MICHEL WIRTZ),<br />
Tel: 0211 20052 190 oder<br />
v.eckartz@glademichelwirtz.com<br />
Pressemitteilung / GLADE MICHEL WIRTZ/ 111115