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P R E S S E M I T T E I L U N G erzielt einzigen Freispruch im ...

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P R E S S E M I T T E I L U N G<br />

GLADE MICHEL WIRTZ <strong>erzielt</strong> <strong>einzigen</strong> <strong>Freispruch</strong> <strong>im</strong> Bußgeldverfahren<br />

Industrieversicherungskartell<br />

Düsseldorf, 15. November 2011<br />

GLADE MICHEL WIRTZ hat vor dem Bundesgerichtshof mit einem Team aus Kartellrechtlern und<br />

Gesellschaftsrechtlern unter gemeinsamer Führung von Dr. Markus Wirtz und Dr. Ach<strong>im</strong> Glade<br />

den <strong>einzigen</strong> <strong>Freispruch</strong> in dem Kartell-Bußgeldverfahren <strong>im</strong> Bereich der industriellen<br />

Sachversicherung erreicht. Der Bundesgerichtshof hat damit den Bestrebungen des<br />

Bundeskartellamts endgültig einen Riegel vorgeschoben, einen unbeteiligten Rechtsnachfolger<br />

für behauptete Kartellverstöße des von ihm übernommenen Konzerns haftbar zu machen.<br />

Gegen 17 Versicherungsunternehmen und 23 persönlich Betroffene verhängte das<br />

Bundeskartellamt <strong>im</strong> März 2005 Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. EUR 159 Mio. wegen<br />

angeblicher Kartellverstöße. Nach einer Unternehmensübernahme innerhalb dieser<br />

Unternehmen <strong>im</strong> Jahr 2007 stellte sich die kartellrechtlich bislang ungeklärte Frage der<br />

Haftungskontinuität.<br />

Unter vollständiger Übernahme der rechtlichen und wirtschaftlichen Argumente von<br />

GLADE MICHEL WIRTZ entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Verantwortlichkeit für<br />

Kartellbußgelder eines übernommenen Unternehmens allenfalls dann den Übernehmer treffen<br />

kann, wenn er das übernommene Unternehmen nahezu identisch fortführt. Das verneinte der<br />

Bundesgerichtshof <strong>im</strong> entschiedenen Fall.<br />

Das höchstgerichtliche Urteil klärt eine seit langem umstrittene Problematik und wird damit<br />

für die Beratungspraxis weitreichende Folgen haben. Alle anderen Versicherungsunternehmen<br />

hatten ihre Einsprüche zwischenzeitlich zurückgenommen, sodass die vom Bundeskartellamt<br />

verhängten Bußgelder rechtskräftig geworden sind.<br />

Berater:<br />

GLADE MICHEL WIRTZ (Düsseldorf): Dr. Markus Wirtz, Dr. Silke Möller (beide Kartellrecht),<br />

Dr. Ach<strong>im</strong> Glade (Gesellschaftsrecht)<br />

Pressemitteilung / GLADE MICHEL WIRTZ / 111115


Seite 2<br />

Über GLADE MICHEL WIRTZ<br />

GLADE MICHEL WIRTZ ist mit derzeit elf Juristen auf die Bereiche Corporate & Competition<br />

spezialisiert. Aus Düsseldorf berät die Kanzlei nationale und internationale Mandanten <strong>im</strong><br />

Gesellschaftsrecht / M&A sowie <strong>im</strong> Kartellrecht. Über die jüngst von der Wirtschaftswoche als<br />

"Top-Kanzlei" <strong>im</strong> Kartellrecht (Ausgabe 44/2011) ausgezeichnete, international renommierte<br />

Sozietät urteilt das Standardwerk Chambers & Partners "highly recommended corporate and<br />

competition boutique" (2011) und der Global Competition Review hält fest, "probably the best<br />

of the boutiques is GLADE MICHEL WIRTZ" (October 2009).<br />

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Vera Eckartz (GLADE MICHEL WIRTZ),<br />

Tel: 0211 20052 190 oder<br />

v.eckartz@glademichelwirtz.com<br />

Pressemitteilung / GLADE MICHEL WIRTZ/ 111115

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