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Tarifinfo - GdF

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Tarifparteien begleitet und bis Mitte 2009 laufend ausgewertet, um eine Entscheidung über die<br />

dauerhafte Aufnahme in die Sonderregelungen treffen zu können.<br />

Die Planungsgrundlagen weichen vom starren System ab und basieren im Wesentlichen auf dem<br />

Zusammenspiel von Wünschen des Arbeitnehmers und Anforderungen des Arbeitgebers. Der<br />

Ausgleichszeitraum beträgt in diesem Fall 52 Wochen. Es werden 8 freie Tage im Monat garantiert,<br />

davon für 5 Tage auch die gewünschte Lage. Auch in diesem System gelten definierte Freizeitblöcke,<br />

die ungesunde Schichtfolgen verhindern sollen.<br />

Der Arbeitgeber ist aufgefordert, zusammen mit den Betriebsräten Angebote an die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter zu erstellen, um den Einstieg in das neue System schnellstmöglich, spätestens aber<br />

bis zum 01. August 2008, zu gewährleisten.<br />

Änderungen MTV<br />

Einige Anpassungen im MTV sind notwendig geworden durch die Veränderungen in den<br />

Sonderregelungen, andere wiederum sind noch Restanten aus der Tarifrunde Rationalisierungsschutz.<br />

Den sich daraus ergebenden Auftrag haben wir in den in Bereichen<br />

• Kündigungsfristen (allgemein)<br />

• Personalgestellung<br />

• Kurzarbeit<br />

• Aufrechthaltung des Betriebes in Notfällen<br />

nun erfüllt und entsprechende Veränderungen am MTV vorgenommen oder - wo es noch keine<br />

Regelung gab - neue hinzugefügt. Im Tarifergebnis finden sich diese Änderungen im Artikel 1 des<br />

Änderungstarifvertrages, während der Artikel 2 auf die Änderungen der Sonderregelungen für die FS-<br />

Dienste (wie oben ausführlich dargestellt) verweist.<br />

Die weiteren Artikel 3 – 6 des Änderungstarifvertrages enthalten Überarbeitungen bzw. Anpassungen<br />

weiterer Tarifverträge und die Regelungen zum Inkrafttreten.<br />

Fazit<br />

Der jetzt vorliegende Tarifvertrag zum Gesamtkomplex „Belastungsausgleich/ Flexibilisierung“ ist<br />

wahrscheinlich der komplexeste und in seinen praktischen Auswirkungen folgenreichste<br />

Tarifabschluss, der bezüglich eines einzelnen Themas jemals in der DFS zu Stande gekommen ist. Mit<br />

Rücksicht auf den erheblichen Umstellungsbedarf, die möglicherweise auftretenden Anlaufschwierigkeiten<br />

bei der Umsetzung und die sicherlich notwendige Eingewöhnungsphase haben wir für<br />

die neuen Sonderregelungen eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2009 vereinbart. Frühestens<br />

zu diesem Zeitpunkt ist eine erneute Überprüfung und – wo aus Sicht der Tarifparteien erforderlich –<br />

weitere Anpassung bzw. Neuverhandlung möglich. Dies gibt allen Beteiligten die nötige Zeit und damit<br />

auch Ruhe, die jetzt vereinbarten Regelungen praktisch zur Geltung und „Wirkung“ kommen zu lassen.<br />

Während der Zwischenzeit wird, wie oben bereits erwähnt, der Probebetrieb von den Tarifparteien eng<br />

begleitet, ausgewertet und im Hinblick auf die Erforderlichkeit von Nachjustierungen überprüft.<br />

Bei der Umsetzung und Neugestaltung sind, auch dies haben wir bereits erwähnt, die Betriebsräte<br />

nicht nur mit im Boot, sondern ein wesentlicher Faktor. Wir sind zuversichtlich, dass die Betriebsräte<br />

den ihnen nach dem Gesetz und den tariflichen Neuregelungen eröffneten Gestaltungsspielraum<br />

nutzen werden, um die Schichtplangestaltung im Rahmen der örtlich vorgefundenen Bedingungen<br />

erfolgreich umzusetzen.<br />

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