Tarifinfo - GdF
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Tarifparteien begleitet und bis Mitte 2009 laufend ausgewertet, um eine Entscheidung über die<br />
dauerhafte Aufnahme in die Sonderregelungen treffen zu können.<br />
Die Planungsgrundlagen weichen vom starren System ab und basieren im Wesentlichen auf dem<br />
Zusammenspiel von Wünschen des Arbeitnehmers und Anforderungen des Arbeitgebers. Der<br />
Ausgleichszeitraum beträgt in diesem Fall 52 Wochen. Es werden 8 freie Tage im Monat garantiert,<br />
davon für 5 Tage auch die gewünschte Lage. Auch in diesem System gelten definierte Freizeitblöcke,<br />
die ungesunde Schichtfolgen verhindern sollen.<br />
Der Arbeitgeber ist aufgefordert, zusammen mit den Betriebsräten Angebote an die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter zu erstellen, um den Einstieg in das neue System schnellstmöglich, spätestens aber<br />
bis zum 01. August 2008, zu gewährleisten.<br />
Änderungen MTV<br />
Einige Anpassungen im MTV sind notwendig geworden durch die Veränderungen in den<br />
Sonderregelungen, andere wiederum sind noch Restanten aus der Tarifrunde Rationalisierungsschutz.<br />
Den sich daraus ergebenden Auftrag haben wir in den in Bereichen<br />
• Kündigungsfristen (allgemein)<br />
• Personalgestellung<br />
• Kurzarbeit<br />
• Aufrechthaltung des Betriebes in Notfällen<br />
nun erfüllt und entsprechende Veränderungen am MTV vorgenommen oder - wo es noch keine<br />
Regelung gab - neue hinzugefügt. Im Tarifergebnis finden sich diese Änderungen im Artikel 1 des<br />
Änderungstarifvertrages, während der Artikel 2 auf die Änderungen der Sonderregelungen für die FS-<br />
Dienste (wie oben ausführlich dargestellt) verweist.<br />
Die weiteren Artikel 3 – 6 des Änderungstarifvertrages enthalten Überarbeitungen bzw. Anpassungen<br />
weiterer Tarifverträge und die Regelungen zum Inkrafttreten.<br />
Fazit<br />
Der jetzt vorliegende Tarifvertrag zum Gesamtkomplex „Belastungsausgleich/ Flexibilisierung“ ist<br />
wahrscheinlich der komplexeste und in seinen praktischen Auswirkungen folgenreichste<br />
Tarifabschluss, der bezüglich eines einzelnen Themas jemals in der DFS zu Stande gekommen ist. Mit<br />
Rücksicht auf den erheblichen Umstellungsbedarf, die möglicherweise auftretenden Anlaufschwierigkeiten<br />
bei der Umsetzung und die sicherlich notwendige Eingewöhnungsphase haben wir für<br />
die neuen Sonderregelungen eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2009 vereinbart. Frühestens<br />
zu diesem Zeitpunkt ist eine erneute Überprüfung und – wo aus Sicht der Tarifparteien erforderlich –<br />
weitere Anpassung bzw. Neuverhandlung möglich. Dies gibt allen Beteiligten die nötige Zeit und damit<br />
auch Ruhe, die jetzt vereinbarten Regelungen praktisch zur Geltung und „Wirkung“ kommen zu lassen.<br />
Während der Zwischenzeit wird, wie oben bereits erwähnt, der Probebetrieb von den Tarifparteien eng<br />
begleitet, ausgewertet und im Hinblick auf die Erforderlichkeit von Nachjustierungen überprüft.<br />
Bei der Umsetzung und Neugestaltung sind, auch dies haben wir bereits erwähnt, die Betriebsräte<br />
nicht nur mit im Boot, sondern ein wesentlicher Faktor. Wir sind zuversichtlich, dass die Betriebsräte<br />
den ihnen nach dem Gesetz und den tariflichen Neuregelungen eröffneten Gestaltungsspielraum<br />
nutzen werden, um die Schichtplangestaltung im Rahmen der örtlich vorgefundenen Bedingungen<br />
erfolgreich umzusetzen.<br />
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