PM Entlohnung in der Schulhausreinigung - Gütegemeinschaft ...
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PRESSEINFORMATION<br />
Juli 2012<br />
Gütegeme<strong>in</strong>schaft Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung e.V.<br />
RAL GGGR e. V. gibt pünktlich zu Ferienbeg<strong>in</strong>n wertvolle Tipps<br />
<strong>Entlohnung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulhausre<strong>in</strong>igung: Was ist zu<br />
beachten?<br />
Die Ferienzeit steht vor <strong>der</strong> Tür. Müssen Schulhäuser dennoch gere<strong>in</strong>igt<br />
werden o<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d die Re<strong>in</strong>igungskräfte <strong>in</strong> dieser Zeit auch beurlaubt?<br />
Was bei <strong>der</strong> Urlaubsregelung und <strong>der</strong> <strong>Entlohnung</strong> zu beachten<br />
ist, fasst die RAL Gütegeme<strong>in</strong>schaft Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung e. V. (RAL<br />
GGGR e. V.) <strong>in</strong> ihrem Merkblatt zur Schulhausre<strong>in</strong>igung zusammen.<br />
Bei vielen Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igungsunternehmen besteht Unsicherheit im Bereich<br />
<strong>der</strong> Schulhausre<strong>in</strong>igung. Wie sieht e<strong>in</strong>e korrekte <strong>Entlohnung</strong> und<br />
Urlaubsabwicklung aus? Das Merkblatt „<strong>Entlohnung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulhausre<strong>in</strong>igung<br />
– Was ist zu beachten?“ <strong>der</strong> RAL Gütegeme<strong>in</strong>schaft Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung<br />
e. V. gibt nützliche H<strong>in</strong>weise, worauf sowohl Auftraggeber<br />
als auch Dienstleister bei diesen Vere<strong>in</strong>barungen achten sollten. Die<br />
Publikation steht kostenlos unter www.gggr.de zum Download bereit<br />
o<strong>der</strong> kann als Pr<strong>in</strong>tversion direkt bei <strong>der</strong> Gütegeme<strong>in</strong>schaft<br />
(<strong>in</strong>fo@gggr.de) erworben werden.<br />
Urlaubs- und Ruhezeiten<br />
Generell ist es zulässig, e<strong>in</strong> Ruhen des Arbeitsverhältnisses während<br />
<strong>der</strong> Schulferien vertraglich zu vere<strong>in</strong>baren. Dies bedeutet e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung<br />
<strong>der</strong> Vergütungs- und Arbeitspflicht. Es handelt sich hierbei<br />
um e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Form <strong>der</strong> Teilzeitarbeit. Für e<strong>in</strong>e Zuweisung von Urlaub<br />
ausschließlich <strong>in</strong> den Ferienzeiten sollte deshalb e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
arbeitsvertragliche Vere<strong>in</strong>barung geschlossen werden. Gleichzeitig<br />
sollte e<strong>in</strong>e Ruheregelung für die nicht von Urlaub abgedeckten<br />
Ferienzeiten getroffen werden.<br />
Urlaubsentlohnung<br />
Interessant ist für alle Arbeitgeber vor allem die Frage nach dem tariflichen<br />
Urlaubsanspruch von Re<strong>in</strong>igungskräften <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulhausre<strong>in</strong>i-<br />
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gung. Da es sich hier um e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Form <strong>der</strong> Teilzeitarbeit handelt,<br />
haben Arbeitnehmer, die ausschließlich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulhausre<strong>in</strong>igung<br />
e<strong>in</strong>gesetzt s<strong>in</strong>d, ke<strong>in</strong>en Anspruch auf den vollen Tarifurlaub. Es muss<br />
stattdessen e<strong>in</strong>e verhältnismäßige Umrechnung erfolgen. Das Merkblatt<br />
<strong>der</strong> RAL GGGR e. V. liefert hierzu unterschiedliche Berechnungsbeispiele.<br />
Mithaftungsrisiko für Auftraggeber<br />
Richard Föhre, Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> RAL Gütegeme<strong>in</strong>schaft Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung<br />
e. V., betont e<strong>in</strong>en weiteren wichtigen Aspekt <strong>der</strong><br />
Schulhausre<strong>in</strong>igung: „Was viele Auftraggeber nicht wissen: Nicht nur<br />
<strong>der</strong> Dienstleister, auch sie selbst haften s<strong>in</strong>d verantwortlich für die korrekte<br />
<strong>Entlohnung</strong> und Urlaubsregelung <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igungskräfte.“ Laut Arbeitnehmerentsendegesetz<br />
(AEntG) kann nämlich auch <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
für Verstöße des von ihm beauftragten Re<strong>in</strong>igungsunternehmens<br />
ordnungswidrig verfolgt werden. „Auch Fahrlässigkeit kann übrigens zu<br />
e<strong>in</strong>er Ordnungswidrigkeit führen“, merkt Föhre an. Die Gütegeme<strong>in</strong>schaft<br />
Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung empfiehlt Dienstleistern daher, von e<strong>in</strong>er<br />
Pauschalierung <strong>der</strong> Löhne abzusehen und nach Stundenlohn abzurechnen.<br />
Auftraggeber sollten nur Re<strong>in</strong>igungsunternehmen wählen, die<br />
sich wie die Träger des RAL Gütezeichens Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung bestimmten<br />
Richtl<strong>in</strong>ien verpflichten und somit die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e kontrollierte,<br />
zuverlässige Leistung erfüllen.<br />
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H<strong>in</strong>tergrund RAL GGGR e. V.:<br />
Die RAL Gütegeme<strong>in</strong>schaft Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung e. V. ist e<strong>in</strong> Zusammenschluss<br />
führen<strong>der</strong> Gebäudedienstleister, die sich freiwillig zur Erbr<strong>in</strong>gung qualitativ hoher<br />
Leistungen verschrieben haben. Derzeit s<strong>in</strong>d 50 Mitgliedsunternehmen <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> RAL GGGR e. V. organisiert. Sie repräsentieren <strong>in</strong>sgesamt etwa 40.000<br />
Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter und erwirtschaften e<strong>in</strong>en Umsatz von 430 Millionen<br />
Euro pro Jahr. Die Mitgliedsunternehmen unterziehen sich regelmäßigen<br />
Kontrollen durch unabhängige Prüf<strong>in</strong>stitute.<br />
RAL Gütegeme<strong>in</strong>schaft Gebäu<strong>der</strong>e<strong>in</strong>igung e.V.:<br />
Alexan<strong>der</strong>-von-Humboldt-Straße 19, 73529 Schwäbisch Gmünd, Fon 07171/10 40 840,<br />
Fax 07171-10 40 850, <strong>in</strong>fo@gggr.de<br />
Medienservice:<br />
KONTEXT public relations GmbH, Sab<strong>in</strong>e Ziener, Kaiserstraße 168 – 170,<br />
90763 Fürth, Fon 0911-97 47 8-0, Fax 0911- 97 47 8-10, <strong>in</strong>fo@kontext.com<br />
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