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Newsletter November 2012 - Gütegemeinschaft Gebäudereinigung ...

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Nachrichten | Informationen | Hintergründe <strong>November</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>Gütegemeinschaft</strong><br />

<strong>Gebäudereinigung</strong> e.V.<br />

Editorial<br />

Mitgliederversammlung in Stuttgart<br />

Bahn frei für 2013<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

ich hoffe, Sie konnten den herrlichen goldenen<br />

Herbst dieses Jahr ausgiebig genießen.<br />

Nun geht das Jahr schon wieder<br />

seinem Ende entgegen und ein neues<br />

steht vor der Tür – und mit ihm viele neue<br />

Projekte. Bereits jetzt gibt es von unserer<br />

Seite einige Neuigkeiten, die wir Ihnen in<br />

diesem <strong>Newsletter</strong> gerne weitergeben<br />

möchten.<br />

Wir haben viel vor im neuen Jahr: Unseren<br />

Fokus werden wir 2013 auf die bestehenden<br />

und noch zu gewinnenden Mitglieder<br />

richten. In diesen Zusammenhang<br />

wird es einige neue Projekte und Aktionen<br />

geben. Seien Sie gespannt! Außerdem<br />

bahnt sich eine weitere Kooperation<br />

an: Wir freuen uns sehr darüber, dass die<br />

<strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong><br />

nun Mitglied im Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit<br />

des RAL-Verbands ist. Der<br />

stellvertretende Vorstandsvorsitzende,<br />

Klaus Schardt, und der Geschäftsführer,<br />

Hans Pfeifer, nahmen im Herbst erstmals<br />

an der Sitzung des Arbeitskreises teil und<br />

tauschten sich gemeinsam mit den anderen<br />

Mitgliedern zu Kommunikationsmaßnahmen,<br />

u. a. zum Imagevideo-Projekt<br />

des RAL, aus. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.<br />

Lesen Sie mehr über diese und weitere<br />

Branchen-relevante Themen der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />

<strong>Gebäudereinigung</strong>! Ich wünsche<br />

Ihnen an dieser Stelle eine schöne<br />

Weihnachtszeit und viel Schwung fürs<br />

neue Jahr!<br />

Am 26. Oktober <strong>2012</strong> war es wieder soweit:<br />

Die Mitgliederversammlung der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />

<strong>Gebäudereinigung</strong> fand dieses<br />

Jahr in Stuttgart statt. Zum alljährlichen<br />

Treffen versammelten sich der Vorstand,<br />

die Mitglieder und die Fördermitglieder, um<br />

gemeinsam auf das vergangene Jahr zu<br />

blicken, Bilanz zu ziehen und neue Projekte<br />

für das kommende Jahr zu planen.<br />

Gemeinsam mit allen Mitgliedern wurden<br />

Schwerpunkte der Arbeit und mögliche Projekte<br />

für das Jahr 2013 besprochen und so<br />

weit wie möglich „festgezurrt“. Der Fokus im<br />

neuen Jahr wird auf der Betreuung der bestehenden<br />

und der Gewinnung neuer Mitglieder<br />

liegen. In diesem Zusammenhang<br />

werden neue Projekte auf den Weg gebracht<br />

werden. Einige Konzepte wurden<br />

bereits jetzt auf der Mitgliederversammlung<br />

erörtert und verabschiedet. Die <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />

<strong>Gebäudereinigung</strong> wird sich<br />

beispielsweise verstärkt in den Regionen<br />

präsentieren und als kompetenter Ansprechpartner<br />

vor Ort fungieren. Und es<br />

Urteil Wegezeiten<br />

wird im kommenden Jahr noch einige weitere<br />

Angebote für Mitglieder geben. Mehr<br />

dazu in der nächsten Ausgabe.<br />

Fokus auf zentrale Themen<br />

Im neuen Jahr wird ein Schwerpunkt auf<br />

bestimmte wichtige Themen gelegt werden.<br />

Ein Beispiel dafür wird das Thema „Krankenhaushygiene“<br />

sein. Ziel ist es, sich mit<br />

Qualitäts- und Hygieneanforderungen im<br />

Gesundheitswesen auseinanderzusetzen<br />

und sich als anerkannter Partner in Belangen<br />

zu diesem Thema zu etablieren. Die<br />

Krankenhausreinigung ist ein zentraler Aspekt<br />

in der <strong>Gebäudereinigung</strong>, deshalb wollen<br />

wir unsere Kompetenz auf diesem Gebiet<br />

offensiv in die Märkte tragen und uns<br />

als hochkarätigen Partner positionieren.<br />

Diese und noch andere Themen wurden im<br />

Rahmen der Mitgliederversammlung auf<br />

den Weg gebracht. Wir freuen uns auf die<br />

geplanten Projekte im neuen Jahr. Wir haben<br />

viel vor und halten Sie natürlich auf<br />

dem Laufenden.<br />

Ausgleichsabgabe<br />

Foto: PeterAtkins © Fotolia.com<br />

Herzlichst Ihr<br />

Richard Föhre<br />

Vorstandsvorsitzender der RAL<br />

<strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong> e.V.<br />

Kein Geld für Leerlauf<br />

Urteil des Landesarbeitsgerichts<br />

Schleswig-Holstein sorgt für klare<br />

Regelung<br />

Kosten reduzieren:<br />

So ist’s möglich<br />

Neue Hinweise zum Thema<br />

Schwerbehinderten-Abgabe<br />

Mehr auf Seite 2<br />

Mehr auf Seite 3


Seite 2<br />

RAL <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong> e. V.<br />

Neues Merkblatt<br />

Korrekte Ladungssicherung<br />

– aber<br />

wie?<br />

Auch für Gebäudedienstleister<br />

ist die<br />

korrekte Ladungssicherung<br />

ein wichtiges<br />

Thema. Denn auch<br />

sie transportieren<br />

Güter – z. T. auch gefährliche<br />

– mit dem<br />

Firmenwagen: so<br />

zum Beispiel Reinigungschemie,<br />

Flaschen<br />

oder auch<br />

kleinere Reini -<br />

gungsmaschinen.<br />

Dennoch wird das<br />

Thema Ladungssicherung<br />

in der<br />

Praxis häufig nicht<br />

ernst genommen<br />

oder vernachlässigt.<br />

Doch die Wucht herumfliegender<br />

Gegenstände und die<br />

Verletzungsgefahr sind nicht zu unterschätzen.<br />

Wichtig zu wissen: Bei Firmenfahrzeugen<br />

trägt nicht nur der Fahrer die Verantwortung<br />

für die ordnungsgemäße<br />

Ladungssicherung, auch der Unternehmer<br />

selbst kann haftbar gemacht<br />

werden. Er hat dafür zu sorgen, dass<br />

der Fuhrpark optimal ausgestattet ist<br />

und seine Mitarbeiter korrekt unterwiesen<br />

wurden.<br />

Arbeitshöhe bei Reinigungsarbeiten<br />

Hoch hinaus?<br />

Wie hoch darf die Reinigungshöhe für weibliche<br />

Reinigungskräfte sein? Und dürfen sie<br />

auf eine Leiter steigen oder nicht? Diese<br />

Fragen werden der <strong>Gütegemeinschaft</strong> immer<br />

wieder gestellt. Es kursieren die unterschiedlichsten<br />

Gerüchte: Einige Dienstleister<br />

gehen davon aus, dass es weiblichen<br />

Reinigungskräften komplett untersagt ist,<br />

eine Leiter zu benutzen, andere Unternehmen<br />

wiederum sehen hier keinerlei Problem<br />

und berufen sich darauf, dass es seitens der<br />

Berufsgenossenschaft keine Vorschriften<br />

gibt. Doch was stimmt tatsächlich?<br />

BIV schafft Klarheit<br />

Auch der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks<br />

(BIV) erhält zahlreiche<br />

Anfragen zu dieser Thematik. Deshalb<br />

gibt es eine<br />

allgemeine Stellungnahme,<br />

die wir<br />

unseren Mitgliedern<br />

selbstverständlich<br />

auch nicht vorenthalten<br />

wollen. Der<br />

Inhalt besagt sinngemäß<br />

Folgendes:<br />

Es gibt keine Arb<br />

eitsschut z vo r-<br />

schrift oder andere<br />

Regelungen, die<br />

eine Beschränkung<br />

Kein Geld für Leerlaufzeiten<br />

der Reinigungshöhe vorsehen. Allerdings<br />

ist es aus praktischen und nicht zuletzt<br />

auch aus finanziellen Gründen üblich, in der<br />

Unterhaltsreinigung die Reinigung waagrechter<br />

und senkrechter Flächen nur bis zu<br />

einer bestimmten Höhe durchzuführen.<br />

Diese Höhe beläuft sich in der Regel zwischen<br />

1,60 Meter und 1,80 Meter. Hintergrund<br />

ist, dass Reinigungskräfte üblicherweise<br />

keine Steighilfen mit sich tragen und<br />

das Erreichen der höher gelegenen Raumbestandteile<br />

zu Verzögerungen im Arbeitsablauf<br />

und damit letztlich auch zu höheren<br />

Kosten führen würden. Verschmutzungen<br />

über der erreichbaren Höhe werden meist<br />

im Rahmen von Sonderreinigungen oder<br />

entsprechend seltener durchgeführten Reinigungen<br />

beseitigt.<br />

Urteil des LAG Schleswig-Holstein sorgt für klare Regelung<br />

Foto: Picture-Factory © Fotolia.com<br />

Um Gebäudedienstleister bei der korrekten<br />

Ladungssicherung zu unterstützen,<br />

hat die <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong><br />

ein Merkblatt zu dieser<br />

Thematik herausgegeben. Ein Muster<br />

für die Verfahrensanweisung für Mitarbeiter<br />

und ein Unterweisungsformular<br />

werden gleich mitgeliefert.<br />

Das Merkblatt steht Ihnen unter www.<br />

gggr.de zum Download zur Verfügung.<br />

Alternativ können Sie die Printversion<br />

in der Geschäftsstelle unter info@gggr.<br />

de anfordern.<br />

Arbeitgeber müssen nicht für Leerlaufzeiten<br />

von Reinigungskräften zahlen. Das hat das<br />

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in<br />

seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 3 Sa<br />

440/11 entschieden.<br />

Hintergrund für dieses<br />

Urteil ist die Klage einer<br />

Mitarbeiterin eines<br />

Reinigungsunternehmens,<br />

die<br />

vormittags und<br />

n a c h m i t t a g s<br />

verschiedene<br />

Objekte zu reinigen<br />

hatte. Die<br />

Zeit zwischen diesen<br />

Arbeitseinsätzen<br />

betrug bisweilen<br />

mehrere<br />

Stunden – eine Zeit,<br />

Foto: Iosif Szasz-Fabian © www.fotolia.de<br />

in der die Mitarbeiterin häufig auch nach<br />

Hause gegangen ist. Die Fahrtzeiten zwischen<br />

diesen einzelnen Einsatzorten wurden<br />

ihr von ihrem Arbeitgeber vergütet, nicht<br />

aber die Leerlaufzeiten dazwischen, was die<br />

Mitarbeiterin nicht für korrekt hielt.<br />

Klare Entscheidung<br />

Das Gericht hat nun aber dem Arbeitgeber<br />

Recht gegeben: Im Rahmentarifvertrag für<br />

das Gebäudereiniger-Handwerk ist festgelegt,<br />

dass der Tariflohn nur für die tatsächlich<br />

geleistete Arbeitszeit gezahlt wird. Der Leerlauf<br />

zwischen zwei Arbeitseinsätzen zählt<br />

nicht als Arbeitszeit und wird deshalb auch<br />

nicht vergütet. Eine Ausnahme stellt der Fall<br />

dar, wenn die Zwischenzeit unter drei Stunden<br />

beträgt und die Wegezeit länger als die<br />

Hälfte der Zwischenzeit ist. Dann zählt die<br />

Zwischenzeit als Arbeitszeit und ist dementsprechend<br />

auch zu vergüten.


RAL <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong> e. V. Seite 3<br />

Ausgleichsabgabe für Unternehmen<br />

Kosten reduzieren: So ist’s möglich<br />

Das Thema der Ausgleichsabgabe beschäftigt Unternehmen nach<br />

wie vor. In unserem letzten <strong>Newsletter</strong> berichteten wir bereits darüber,<br />

was es damit auf sich hat und welche Probleme sich gerade<br />

für Firmen der <strong>Gebäudereinigung</strong> ergeben: Unternehmen mit mindestens<br />

20 Arbeitnehmern müssen mindestens fünf Prozent der<br />

Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Personen besetzen. Wer diese<br />

Quote nicht berücksichtigt, muss eine sogenannte Schwerbehinderten-Abgabe<br />

entrichten. Doch leider macht die Gesetzgebung<br />

hier keinen Unterschied zwischen den einzelnen Branchen und<br />

gerade im Bereich der <strong>Gebäudereinigung</strong>, der sehr personalintensiv<br />

ist und in dem die körperliche Arbeit zur Haupttätigkeit gehört,<br />

ist diese Quote meist kaum einzuhalten.<br />

Anrechnung der Pflicht arbeitsplätze<br />

Dennoch gibt es Möglichkeiten, Kosten einzusparen: Die Schwerbehinderten-Abgabe<br />

kann in bestimmten Fällen reduziert werden.<br />

§75 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Neuntes Buch (IX) behandelt die<br />

„Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pfl ichtarbeitsplätze für<br />

schwerbehinderte Menschen“. Laut Absatz 2 ist es zulässig, Mitarbeiter,<br />

die weniger als 18 Stunden wöchentlich arbeiten, auf diese<br />

Pfl ichtarbeitsplätze anzurechnen, „wenn die Teilzeitbeschäftigung<br />

wegen Art oder Schwere notwendig ist“. Wenn in Unternehmen also<br />

schwerbehinderte Angestellte mit einer Wochenzeit von weniger 18<br />

Stunden arbeiten, benötigt man eine Bestätigung des Arztes, in der<br />

die Notwendigkeit dafür deutlich ausgesprochen wird. Bei der zuständigen<br />

Agentur für Arbeit kann man sich mit dieser Bestätigung<br />

den Arbeitsplatz auf die Pfl ichtarbeitsplätze anrechnen lassen.<br />

Da sich die Schwerbehinderten-Abgabe in der Höhe nach den unbesetzten<br />

Pflichtarbeitsplätzen richtet, können die Kosten für das<br />

Unternehmen mit der oben beschriebenen Anrechnung zum Teil<br />

deutlich reduziert werden. Sie haben noch Fragen dazu? Wenden<br />

Sie sich einfach an die <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong>, wir<br />

beraten Sie gerne.<br />

Die <strong>Gütegemeinschaft</strong> würdigt auch <strong>2012</strong> besonderes Engagement<br />

Zwei auf einen Schlag!<br />

Sauberkeit und Hygiene – beides wird in<br />

den Unternehmen großgeschrieben, denen<br />

die <strong>Gütegemeinschaft</strong> dieses Jahr ihren<br />

Kundenoscar verliehen hat: das Stadionbad<br />

Neustadt sowie das Seniorenheim Höcherberg.<br />

Mit diesem Zertifi kat für Auftraggeber<br />

ehrt die <strong>Gütegemeinschaft</strong> vor allem<br />

das hohe Maß an Eigenverantwortung der<br />

beiden Einrichtungen, die sich freiwillig der<br />

Qualitätsprüfung unterzogen haben und<br />

jeweils mit der <strong>Gebäudereinigung</strong> Jeblick<br />

GmbH einen professionellen Dienstleister<br />

für die Reinigung verpfl ichtete.<br />

„Mit unserem Kundenoscar wollen wir zum<br />

einen natürlich die Unternehmen, die bei<br />

der <strong>Gebäudereinigung</strong> auf fachmännische<br />

Hilfe zurückgreifen, auszeichnen. Zum<br />

anderen möchten wir damit aber<br />

auch generell das Thema kontrollierte<br />

Qualität in der <strong>Gebäudereinigung</strong><br />

in den<br />

Fokus der Aufmerksamkeit<br />

rücken,“ erklärt Richard<br />

Föhre, Vorstandsvorsitzender<br />

der<br />

RAL GGGR e. V. „Die<br />

Firma Jeblick zählt<br />

selbst zu den Mitgliedern<br />

der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />

und ist somit<br />

unseren hohen Qualitätsstandards<br />

verpfl<br />

ichtet.“<br />

Übergabe des Zertifi kats für Sauberkeit und Hygiene: Mitarbeiter des Stadionbads Neustadt<br />

(oben) und des Seniorenheims Höcherberg (unten) mit Vertretern der RAL Gütegemeinschschaft<br />

<strong>Gebäudereinigung</strong>.


RAL <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong> e. V. Seite 4<br />

Zusammenarbeit mit Spareffekt<br />

Neu: Mehrstellenzertifizierung<br />

Mitglieder der <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong><br />

profitieren ab sofort von einem<br />

neuen Angebot: Mehrere Unternehmen<br />

können gemeinsam eine Zertifizierung im<br />

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO<br />

9001 erreichen und dabei sogar noch Kosten<br />

sparen – und zwar im Verfahren der<br />

Mehrstellenzertifizierung.<br />

Entscheidender Wirtschafsfaktor<br />

Durch das Verfahren der Mehrstellenzertifizierung<br />

ist es auch kleinen und mittleren<br />

Unternehmen möglich, eine zertifizierte Bestätigung<br />

für Qualität zu erhalten – und das<br />

ohne den zu erwartenden hohen finanziellen<br />

und zeitlichen Aufwand, wenn sie diese<br />

Zertifizierung im Alleingang anstreben. Ein<br />

offizieller Nachweis für ein hervorragendes<br />

Qualitätsmanagement macht die guten<br />

Leistungen eines Unternehmens sichtbar<br />

und bedeutet so einen entscheidenden Vorteil<br />

gegenüber Wettbewerbern.<br />

Einfach und günstig ans Ziel<br />

Das Prozedere ist relativ einfach: Mehrere<br />

Unternehmen schließen sich zusammen<br />

und erhalten einen gemeinsamen Qualitätsmanagementbeauftragten<br />

und Ansprechpartner<br />

bei der <strong>Gütegemeinschaft</strong>, der ihnen<br />

wie ein Mentor mit Rat und Tat zur<br />

Seite steht. Beispielsweise erarbeitet er ein<br />

einheitliches QM-System und -Handbuch,<br />

Hohe Qualität bewiesen<br />

„Wir freuen uns sehr für Christian Schmidt.<br />

Er hat eine hervorragende Arbeit geleistet<br />

und sich als kompetenten und erfahrenen<br />

Gebäudereiniger präsentiert“, erklärt Ridie<br />

dann auf die individuellen Belange der<br />

einzelnen Unternehmen abgestimmt werden.<br />

Vor dem tatsächlichen Audit führt der<br />

„Mentor“ eine interne Prüfung durch, die<br />

gezielt die Bereiche zeigt, in denen noch<br />

Optimierungsbedarf besteht, sodass die<br />

eigentliche Zertifizierung ohne Probleme<br />

vonstattengehen kann. All diese Leistungen,<br />

die von der <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong><br />

im Rahmen der Mehrstellenzertifizierung<br />

angeboten werden, bedeuten<br />

für die teilnehmenden Betriebe eine enorme<br />

Kosten- und Zeitersparnis. Wenn auch Sie<br />

dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen,<br />

nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle<br />

auf. Wir beraten Sie gerne!<br />

Aus den eigenen Reihen<br />

Deutschlands bester Gebäudereiniger<br />

Der Sieger des Bundesleistungswettbewerbs<br />

der Gebäudereiniger dieses Jahr<br />

kommt aus den Reihen der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />

<strong>Gebäudereinigung</strong>! Christian<br />

Schmidt aus Würzburg hat seine Ausbildung<br />

erfolgreich bei Dorfner absolviert und<br />

überzeugte die Fachjury in Frankfurt am<br />

Main mit seiner hervorragenden Leistung.<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

Die Herausforderung für die Teilnehmer am<br />

Wettbewerb bestand darin, ein S-Bahnführerhäuschen<br />

sowie die Sitzpolsterung im<br />

Fahrgastraum zu reinigen, anschließend<br />

rückten die Kontrahenten den schwer zu<br />

entfernenden Graffitis zu Leibe. Dabei<br />

konnte Christian Schmidt sich von seinen<br />

Mitstreitern, den Landesbesten aus acht<br />

Bundesländern, mit besonderer Sorgfalt,<br />

Schnelligkeit und Genauigkeit absetzen.<br />

Die Beurteilung der Jury richtete sich nach<br />

der Geschwindigkeit des Arbeitsablaufes<br />

und der Zusammenstellung der Arbeitsutensilien<br />

während des Wettkampfes.<br />

chard Föhre, Vorstandsvorsitzender der<br />

<strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong>.<br />

„Selbstverständlich sind wir von der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />

auch stolz darauf, dass der<br />

Sieger sozusagen aus den eigenen Reihen<br />

kommt: Die Dorfner Gruppe ist seit vielen<br />

Jahren Mitglied in der <strong>Gütegemeinschaft</strong>.<br />

Die hohen Qualitätskriterien, denen sich<br />

alle Mitglieder verpflichten, beziehen sich<br />

allerdings nicht nur auf Aufträge, sondern<br />

selbstverständlich auch auf die Qualität in<br />

Bezug auf die eigenen Mitarbeiter. Auf diesen<br />

Aspekt wird die <strong>Gütegemeinschaft</strong> im<br />

kommenden Jahr ein besonderes Augenmerk<br />

legen.“<br />

Strahlende Sieger des Bundesleistungswettbewerbs der Gebäudereiniger (v.l.n.r.): Christian Schmidt (Bundessieger), Boris Drobinskij (Platz 2),<br />

Daniel Schönke (Platz 3)


RAL <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong> e. V. Seite 5<br />

Beteiligung der <strong>Gütegemeinschaft</strong> an der Podiumsdiskussion der IG BAU<br />

„Tag der <strong>Gebäudereinigung</strong>“<br />

Eine faire und transparente Situation in der<br />

Branche – dafür setzt sich die <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />

<strong>Gebäudereinigung</strong> e. V. seit ihrem<br />

Bestehen ein. So auch am 15. Juni <strong>2012</strong>:<br />

Zum „Tag der <strong>Gebäudereinigung</strong>“ folgte der<br />

stellvertretende Vorstandsvorsitzende,<br />

Klaus Schardt, der Einladung der IG BAU<br />

und nahm an der Podiumsdiskussion in Erfurt<br />

teil. Dort plädierte er für klare Vergabeund<br />

Wettbewerbsrichtlinien sowie für eine<br />

gerechte Entlohnung der Arbeitnehmer in<br />

der Branche.<br />

Unsere Fördermitglieder im Überblick<br />

Profis in Reinigungschemie<br />

und Reinigungstechnik<br />

Den Schwerpunkt der Podiumsdiskussion<br />

bildete die Frage, ob eine qualitativ hohe<br />

Reinigung unter den heutigen Vergabe- und<br />

Wettbewerbsbedingungen überhaupt noch<br />

möglich sei. Der Standpunkt der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />

<strong>Gebäudereinigung</strong>: Klare Vergaberichtlinien<br />

helfen den Gebäudereinigern,<br />

realistische Leistungszahlen zu<br />

veranschlagen. Außerdem geben sie Arbeitgebern<br />

die Sicherheit, ihren Angestellten<br />

einen fairen Lohn zu zahlen. „Im Zweifel<br />

empfehlen wir immer die Probe aufs Exempel,<br />

also die Durchführung einer Probereinigung“,<br />

betonte Klaus Schardt während der<br />

Diskussion.<br />

Neue Berechnungstabelle<br />

Urlaubsanspruch<br />

DR.SCHNELL Chemie GmbH<br />

Aus der einstigen Münchner Seifenfabrik<br />

entstanden, ist die DR.SCHNELL Chemie<br />

GmbH heute ein europaweit agierendes,<br />

mittelständisches Chemieunternehmen.<br />

Diese Entwicklung verdankt das nach wie<br />

vor inhabergeführte Familienunternehmen<br />

Dr. Wolfgang Schnell. Er begann 1978, neuartige<br />

und umweltfreundliche Produkte einzuführen<br />

und konnte sich damit deutlich von<br />

den Wettbewerbern abgrenzen. Gemeinsam<br />

mit seinem Sohn Dr. Thomas Schnell<br />

ist er in der Geschäftsführung tätig. Das<br />

Unternehmen beschäftigt aktuell etwa 250<br />

Mitarbeiter und produziert hochwertige und<br />

professionelle Reinigungs-, Hygiene-, Desinfektions-<br />

und Hautpflegeprodukte „Made<br />

in Germany“. Das Sortiment umfasst Produkte<br />

für die Einsatzbereiche <strong>Gebäudereinigung</strong>,<br />

Großküchen- und Textilhygiene,<br />

Desinfektion, Hautschutz, -reinigung und<br />

-pflege, Fahrzeugreinigung sowie Spezialprodukte<br />

für die Industrie. In ihrer umfangreichen<br />

Produktpalette vereint die DR.<br />

SCHNELL Chemie GmbH hohe Ansprüche<br />

an Reinigungsfähigkeit und Umweltverträglichkeit,<br />

weshalb wir uns umso mehr freuen,<br />

das am Standort München tief verwurzelte<br />

Unternehmen zu unseren Fördermitgliedern<br />

zählen zu können.<br />

Kenter Bodenreinigungsmaschinen<br />

Vertriebs- und Service GmbH<br />

Die Kenter GmbH, das heute deutschlandweit<br />

größte Handelshaus für Reinigungstechnik<br />

mit Stammsitz in Leipheim, wurde<br />

1975 von Friedrich Kenter gegründet.<br />

Schon damals war die Firma für ihre qualitativ<br />

hochwertigen Reinigungsmaschinen<br />

bekannt. Mit der Initiierung des Vertriebsnetzwerks<br />

„PrimePartner“ im Jahr 1997<br />

durch den Sohn des Firmengründers, Rainer<br />

Kenter, wurde der Grundstein für eine<br />

überregionale Struktur geschaffen. Das<br />

aktuelle Sortiment beinhaltet mehr als<br />

12.000 Artikelnummern sowie 40.000 lagerhaltige<br />

Ersatzteile und garantiert<br />

dadurch eine schnelle Bearbeitung<br />

der Kundenwünsche. Großen<br />

Wert legen Kenter / Prime-<br />

Partner zudem auf die Nähe<br />

zu ihren Kunden und sind<br />

daher mit 30 spezialisierten<br />

Vertriebs- und Servicepunkten<br />

immer in Reichweite.<br />

So gewährleistet<br />

Kenter Service auf<br />

höchstem Niveau<br />

und entspricht damit<br />

auch unserer<br />

Philosophie.<br />

Foto: Michael Flippo © www.fotolia.de<br />

In Arbeit<br />

Die Geschäftsstelle der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />

arbeitet derzeit an einer<br />

neuen Übersicht für die korrekte Berechnung<br />

von Urlaubsanspruch. Im<br />

nächsten <strong>Newsletter</strong> erhalten Sie<br />

dazu mehr Informationen.<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Gütegemeinschaft</strong><br />

<strong>Gebäudereinigung</strong> e. V.<br />

Hans Pfeifer, Geschäftsführer<br />

Alexander-von-Humboldt-Straße 19<br />

73529 Schwäbisch Gmünd<br />

Telefon: 071 71 - 10 40 840<br />

Telefax: 071 71 - 10 40 850<br />

info@gggr.de | www.gggr.de<br />

Redaktion und Gestaltung:<br />

KONTEXT public relations GmbH<br />

Kaiserstraße 168 - 170 | 90763 Fürth<br />

Telefon: 09 11 - 97 47 8-0<br />

Telefax: 09 11 - 97 47 8-10<br />

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