Newsletter November 2012 - Gütegemeinschaft Gebäudereinigung ...
Newsletter November 2012 - Gütegemeinschaft Gebäudereinigung ...
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Nachrichten | Informationen | Hintergründe <strong>November</strong> <strong>2012</strong><br />
<strong>Gütegemeinschaft</strong><br />
<strong>Gebäudereinigung</strong> e.V.<br />
Editorial<br />
Mitgliederversammlung in Stuttgart<br />
Bahn frei für 2013<br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
ich hoffe, Sie konnten den herrlichen goldenen<br />
Herbst dieses Jahr ausgiebig genießen.<br />
Nun geht das Jahr schon wieder<br />
seinem Ende entgegen und ein neues<br />
steht vor der Tür – und mit ihm viele neue<br />
Projekte. Bereits jetzt gibt es von unserer<br />
Seite einige Neuigkeiten, die wir Ihnen in<br />
diesem <strong>Newsletter</strong> gerne weitergeben<br />
möchten.<br />
Wir haben viel vor im neuen Jahr: Unseren<br />
Fokus werden wir 2013 auf die bestehenden<br />
und noch zu gewinnenden Mitglieder<br />
richten. In diesen Zusammenhang<br />
wird es einige neue Projekte und Aktionen<br />
geben. Seien Sie gespannt! Außerdem<br />
bahnt sich eine weitere Kooperation<br />
an: Wir freuen uns sehr darüber, dass die<br />
<strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong><br />
nun Mitglied im Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit<br />
des RAL-Verbands ist. Der<br />
stellvertretende Vorstandsvorsitzende,<br />
Klaus Schardt, und der Geschäftsführer,<br />
Hans Pfeifer, nahmen im Herbst erstmals<br />
an der Sitzung des Arbeitskreises teil und<br />
tauschten sich gemeinsam mit den anderen<br />
Mitgliedern zu Kommunikationsmaßnahmen,<br />
u. a. zum Imagevideo-Projekt<br />
des RAL, aus. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.<br />
Lesen Sie mehr über diese und weitere<br />
Branchen-relevante Themen der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />
<strong>Gebäudereinigung</strong>! Ich wünsche<br />
Ihnen an dieser Stelle eine schöne<br />
Weihnachtszeit und viel Schwung fürs<br />
neue Jahr!<br />
Am 26. Oktober <strong>2012</strong> war es wieder soweit:<br />
Die Mitgliederversammlung der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />
<strong>Gebäudereinigung</strong> fand dieses<br />
Jahr in Stuttgart statt. Zum alljährlichen<br />
Treffen versammelten sich der Vorstand,<br />
die Mitglieder und die Fördermitglieder, um<br />
gemeinsam auf das vergangene Jahr zu<br />
blicken, Bilanz zu ziehen und neue Projekte<br />
für das kommende Jahr zu planen.<br />
Gemeinsam mit allen Mitgliedern wurden<br />
Schwerpunkte der Arbeit und mögliche Projekte<br />
für das Jahr 2013 besprochen und so<br />
weit wie möglich „festgezurrt“. Der Fokus im<br />
neuen Jahr wird auf der Betreuung der bestehenden<br />
und der Gewinnung neuer Mitglieder<br />
liegen. In diesem Zusammenhang<br />
werden neue Projekte auf den Weg gebracht<br />
werden. Einige Konzepte wurden<br />
bereits jetzt auf der Mitgliederversammlung<br />
erörtert und verabschiedet. Die <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />
<strong>Gebäudereinigung</strong> wird sich<br />
beispielsweise verstärkt in den Regionen<br />
präsentieren und als kompetenter Ansprechpartner<br />
vor Ort fungieren. Und es<br />
Urteil Wegezeiten<br />
wird im kommenden Jahr noch einige weitere<br />
Angebote für Mitglieder geben. Mehr<br />
dazu in der nächsten Ausgabe.<br />
Fokus auf zentrale Themen<br />
Im neuen Jahr wird ein Schwerpunkt auf<br />
bestimmte wichtige Themen gelegt werden.<br />
Ein Beispiel dafür wird das Thema „Krankenhaushygiene“<br />
sein. Ziel ist es, sich mit<br />
Qualitäts- und Hygieneanforderungen im<br />
Gesundheitswesen auseinanderzusetzen<br />
und sich als anerkannter Partner in Belangen<br />
zu diesem Thema zu etablieren. Die<br />
Krankenhausreinigung ist ein zentraler Aspekt<br />
in der <strong>Gebäudereinigung</strong>, deshalb wollen<br />
wir unsere Kompetenz auf diesem Gebiet<br />
offensiv in die Märkte tragen und uns<br />
als hochkarätigen Partner positionieren.<br />
Diese und noch andere Themen wurden im<br />
Rahmen der Mitgliederversammlung auf<br />
den Weg gebracht. Wir freuen uns auf die<br />
geplanten Projekte im neuen Jahr. Wir haben<br />
viel vor und halten Sie natürlich auf<br />
dem Laufenden.<br />
Ausgleichsabgabe<br />
Foto: PeterAtkins © Fotolia.com<br />
Herzlichst Ihr<br />
Richard Föhre<br />
Vorstandsvorsitzender der RAL<br />
<strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong> e.V.<br />
Kein Geld für Leerlauf<br />
Urteil des Landesarbeitsgerichts<br />
Schleswig-Holstein sorgt für klare<br />
Regelung<br />
Kosten reduzieren:<br />
So ist’s möglich<br />
Neue Hinweise zum Thema<br />
Schwerbehinderten-Abgabe<br />
Mehr auf Seite 2<br />
Mehr auf Seite 3
Seite 2<br />
RAL <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong> e. V.<br />
Neues Merkblatt<br />
Korrekte Ladungssicherung<br />
– aber<br />
wie?<br />
Auch für Gebäudedienstleister<br />
ist die<br />
korrekte Ladungssicherung<br />
ein wichtiges<br />
Thema. Denn auch<br />
sie transportieren<br />
Güter – z. T. auch gefährliche<br />
– mit dem<br />
Firmenwagen: so<br />
zum Beispiel Reinigungschemie,<br />
Flaschen<br />
oder auch<br />
kleinere Reini -<br />
gungsmaschinen.<br />
Dennoch wird das<br />
Thema Ladungssicherung<br />
in der<br />
Praxis häufig nicht<br />
ernst genommen<br />
oder vernachlässigt.<br />
Doch die Wucht herumfliegender<br />
Gegenstände und die<br />
Verletzungsgefahr sind nicht zu unterschätzen.<br />
Wichtig zu wissen: Bei Firmenfahrzeugen<br />
trägt nicht nur der Fahrer die Verantwortung<br />
für die ordnungsgemäße<br />
Ladungssicherung, auch der Unternehmer<br />
selbst kann haftbar gemacht<br />
werden. Er hat dafür zu sorgen, dass<br />
der Fuhrpark optimal ausgestattet ist<br />
und seine Mitarbeiter korrekt unterwiesen<br />
wurden.<br />
Arbeitshöhe bei Reinigungsarbeiten<br />
Hoch hinaus?<br />
Wie hoch darf die Reinigungshöhe für weibliche<br />
Reinigungskräfte sein? Und dürfen sie<br />
auf eine Leiter steigen oder nicht? Diese<br />
Fragen werden der <strong>Gütegemeinschaft</strong> immer<br />
wieder gestellt. Es kursieren die unterschiedlichsten<br />
Gerüchte: Einige Dienstleister<br />
gehen davon aus, dass es weiblichen<br />
Reinigungskräften komplett untersagt ist,<br />
eine Leiter zu benutzen, andere Unternehmen<br />
wiederum sehen hier keinerlei Problem<br />
und berufen sich darauf, dass es seitens der<br />
Berufsgenossenschaft keine Vorschriften<br />
gibt. Doch was stimmt tatsächlich?<br />
BIV schafft Klarheit<br />
Auch der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks<br />
(BIV) erhält zahlreiche<br />
Anfragen zu dieser Thematik. Deshalb<br />
gibt es eine<br />
allgemeine Stellungnahme,<br />
die wir<br />
unseren Mitgliedern<br />
selbstverständlich<br />
auch nicht vorenthalten<br />
wollen. Der<br />
Inhalt besagt sinngemäß<br />
Folgendes:<br />
Es gibt keine Arb<br />
eitsschut z vo r-<br />
schrift oder andere<br />
Regelungen, die<br />
eine Beschränkung<br />
Kein Geld für Leerlaufzeiten<br />
der Reinigungshöhe vorsehen. Allerdings<br />
ist es aus praktischen und nicht zuletzt<br />
auch aus finanziellen Gründen üblich, in der<br />
Unterhaltsreinigung die Reinigung waagrechter<br />
und senkrechter Flächen nur bis zu<br />
einer bestimmten Höhe durchzuführen.<br />
Diese Höhe beläuft sich in der Regel zwischen<br />
1,60 Meter und 1,80 Meter. Hintergrund<br />
ist, dass Reinigungskräfte üblicherweise<br />
keine Steighilfen mit sich tragen und<br />
das Erreichen der höher gelegenen Raumbestandteile<br />
zu Verzögerungen im Arbeitsablauf<br />
und damit letztlich auch zu höheren<br />
Kosten führen würden. Verschmutzungen<br />
über der erreichbaren Höhe werden meist<br />
im Rahmen von Sonderreinigungen oder<br />
entsprechend seltener durchgeführten Reinigungen<br />
beseitigt.<br />
Urteil des LAG Schleswig-Holstein sorgt für klare Regelung<br />
Foto: Picture-Factory © Fotolia.com<br />
Um Gebäudedienstleister bei der korrekten<br />
Ladungssicherung zu unterstützen,<br />
hat die <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong><br />
ein Merkblatt zu dieser<br />
Thematik herausgegeben. Ein Muster<br />
für die Verfahrensanweisung für Mitarbeiter<br />
und ein Unterweisungsformular<br />
werden gleich mitgeliefert.<br />
Das Merkblatt steht Ihnen unter www.<br />
gggr.de zum Download zur Verfügung.<br />
Alternativ können Sie die Printversion<br />
in der Geschäftsstelle unter info@gggr.<br />
de anfordern.<br />
Arbeitgeber müssen nicht für Leerlaufzeiten<br />
von Reinigungskräften zahlen. Das hat das<br />
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in<br />
seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 3 Sa<br />
440/11 entschieden.<br />
Hintergrund für dieses<br />
Urteil ist die Klage einer<br />
Mitarbeiterin eines<br />
Reinigungsunternehmens,<br />
die<br />
vormittags und<br />
n a c h m i t t a g s<br />
verschiedene<br />
Objekte zu reinigen<br />
hatte. Die<br />
Zeit zwischen diesen<br />
Arbeitseinsätzen<br />
betrug bisweilen<br />
mehrere<br />
Stunden – eine Zeit,<br />
Foto: Iosif Szasz-Fabian © www.fotolia.de<br />
in der die Mitarbeiterin häufig auch nach<br />
Hause gegangen ist. Die Fahrtzeiten zwischen<br />
diesen einzelnen Einsatzorten wurden<br />
ihr von ihrem Arbeitgeber vergütet, nicht<br />
aber die Leerlaufzeiten dazwischen, was die<br />
Mitarbeiterin nicht für korrekt hielt.<br />
Klare Entscheidung<br />
Das Gericht hat nun aber dem Arbeitgeber<br />
Recht gegeben: Im Rahmentarifvertrag für<br />
das Gebäudereiniger-Handwerk ist festgelegt,<br />
dass der Tariflohn nur für die tatsächlich<br />
geleistete Arbeitszeit gezahlt wird. Der Leerlauf<br />
zwischen zwei Arbeitseinsätzen zählt<br />
nicht als Arbeitszeit und wird deshalb auch<br />
nicht vergütet. Eine Ausnahme stellt der Fall<br />
dar, wenn die Zwischenzeit unter drei Stunden<br />
beträgt und die Wegezeit länger als die<br />
Hälfte der Zwischenzeit ist. Dann zählt die<br />
Zwischenzeit als Arbeitszeit und ist dementsprechend<br />
auch zu vergüten.
RAL <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong> e. V. Seite 3<br />
Ausgleichsabgabe für Unternehmen<br />
Kosten reduzieren: So ist’s möglich<br />
Das Thema der Ausgleichsabgabe beschäftigt Unternehmen nach<br />
wie vor. In unserem letzten <strong>Newsletter</strong> berichteten wir bereits darüber,<br />
was es damit auf sich hat und welche Probleme sich gerade<br />
für Firmen der <strong>Gebäudereinigung</strong> ergeben: Unternehmen mit mindestens<br />
20 Arbeitnehmern müssen mindestens fünf Prozent der<br />
Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Personen besetzen. Wer diese<br />
Quote nicht berücksichtigt, muss eine sogenannte Schwerbehinderten-Abgabe<br />
entrichten. Doch leider macht die Gesetzgebung<br />
hier keinen Unterschied zwischen den einzelnen Branchen und<br />
gerade im Bereich der <strong>Gebäudereinigung</strong>, der sehr personalintensiv<br />
ist und in dem die körperliche Arbeit zur Haupttätigkeit gehört,<br />
ist diese Quote meist kaum einzuhalten.<br />
Anrechnung der Pflicht arbeitsplätze<br />
Dennoch gibt es Möglichkeiten, Kosten einzusparen: Die Schwerbehinderten-Abgabe<br />
kann in bestimmten Fällen reduziert werden.<br />
§75 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Neuntes Buch (IX) behandelt die<br />
„Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pfl ichtarbeitsplätze für<br />
schwerbehinderte Menschen“. Laut Absatz 2 ist es zulässig, Mitarbeiter,<br />
die weniger als 18 Stunden wöchentlich arbeiten, auf diese<br />
Pfl ichtarbeitsplätze anzurechnen, „wenn die Teilzeitbeschäftigung<br />
wegen Art oder Schwere notwendig ist“. Wenn in Unternehmen also<br />
schwerbehinderte Angestellte mit einer Wochenzeit von weniger 18<br />
Stunden arbeiten, benötigt man eine Bestätigung des Arztes, in der<br />
die Notwendigkeit dafür deutlich ausgesprochen wird. Bei der zuständigen<br />
Agentur für Arbeit kann man sich mit dieser Bestätigung<br />
den Arbeitsplatz auf die Pfl ichtarbeitsplätze anrechnen lassen.<br />
Da sich die Schwerbehinderten-Abgabe in der Höhe nach den unbesetzten<br />
Pflichtarbeitsplätzen richtet, können die Kosten für das<br />
Unternehmen mit der oben beschriebenen Anrechnung zum Teil<br />
deutlich reduziert werden. Sie haben noch Fragen dazu? Wenden<br />
Sie sich einfach an die <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong>, wir<br />
beraten Sie gerne.<br />
Die <strong>Gütegemeinschaft</strong> würdigt auch <strong>2012</strong> besonderes Engagement<br />
Zwei auf einen Schlag!<br />
Sauberkeit und Hygiene – beides wird in<br />
den Unternehmen großgeschrieben, denen<br />
die <strong>Gütegemeinschaft</strong> dieses Jahr ihren<br />
Kundenoscar verliehen hat: das Stadionbad<br />
Neustadt sowie das Seniorenheim Höcherberg.<br />
Mit diesem Zertifi kat für Auftraggeber<br />
ehrt die <strong>Gütegemeinschaft</strong> vor allem<br />
das hohe Maß an Eigenverantwortung der<br />
beiden Einrichtungen, die sich freiwillig der<br />
Qualitätsprüfung unterzogen haben und<br />
jeweils mit der <strong>Gebäudereinigung</strong> Jeblick<br />
GmbH einen professionellen Dienstleister<br />
für die Reinigung verpfl ichtete.<br />
„Mit unserem Kundenoscar wollen wir zum<br />
einen natürlich die Unternehmen, die bei<br />
der <strong>Gebäudereinigung</strong> auf fachmännische<br />
Hilfe zurückgreifen, auszeichnen. Zum<br />
anderen möchten wir damit aber<br />
auch generell das Thema kontrollierte<br />
Qualität in der <strong>Gebäudereinigung</strong><br />
in den<br />
Fokus der Aufmerksamkeit<br />
rücken,“ erklärt Richard<br />
Föhre, Vorstandsvorsitzender<br />
der<br />
RAL GGGR e. V. „Die<br />
Firma Jeblick zählt<br />
selbst zu den Mitgliedern<br />
der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />
und ist somit<br />
unseren hohen Qualitätsstandards<br />
verpfl<br />
ichtet.“<br />
Übergabe des Zertifi kats für Sauberkeit und Hygiene: Mitarbeiter des Stadionbads Neustadt<br />
(oben) und des Seniorenheims Höcherberg (unten) mit Vertretern der RAL Gütegemeinschschaft<br />
<strong>Gebäudereinigung</strong>.
RAL <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong> e. V. Seite 4<br />
Zusammenarbeit mit Spareffekt<br />
Neu: Mehrstellenzertifizierung<br />
Mitglieder der <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong><br />
profitieren ab sofort von einem<br />
neuen Angebot: Mehrere Unternehmen<br />
können gemeinsam eine Zertifizierung im<br />
Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO<br />
9001 erreichen und dabei sogar noch Kosten<br />
sparen – und zwar im Verfahren der<br />
Mehrstellenzertifizierung.<br />
Entscheidender Wirtschafsfaktor<br />
Durch das Verfahren der Mehrstellenzertifizierung<br />
ist es auch kleinen und mittleren<br />
Unternehmen möglich, eine zertifizierte Bestätigung<br />
für Qualität zu erhalten – und das<br />
ohne den zu erwartenden hohen finanziellen<br />
und zeitlichen Aufwand, wenn sie diese<br />
Zertifizierung im Alleingang anstreben. Ein<br />
offizieller Nachweis für ein hervorragendes<br />
Qualitätsmanagement macht die guten<br />
Leistungen eines Unternehmens sichtbar<br />
und bedeutet so einen entscheidenden Vorteil<br />
gegenüber Wettbewerbern.<br />
Einfach und günstig ans Ziel<br />
Das Prozedere ist relativ einfach: Mehrere<br />
Unternehmen schließen sich zusammen<br />
und erhalten einen gemeinsamen Qualitätsmanagementbeauftragten<br />
und Ansprechpartner<br />
bei der <strong>Gütegemeinschaft</strong>, der ihnen<br />
wie ein Mentor mit Rat und Tat zur<br />
Seite steht. Beispielsweise erarbeitet er ein<br />
einheitliches QM-System und -Handbuch,<br />
Hohe Qualität bewiesen<br />
„Wir freuen uns sehr für Christian Schmidt.<br />
Er hat eine hervorragende Arbeit geleistet<br />
und sich als kompetenten und erfahrenen<br />
Gebäudereiniger präsentiert“, erklärt Ridie<br />
dann auf die individuellen Belange der<br />
einzelnen Unternehmen abgestimmt werden.<br />
Vor dem tatsächlichen Audit führt der<br />
„Mentor“ eine interne Prüfung durch, die<br />
gezielt die Bereiche zeigt, in denen noch<br />
Optimierungsbedarf besteht, sodass die<br />
eigentliche Zertifizierung ohne Probleme<br />
vonstattengehen kann. All diese Leistungen,<br />
die von der <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong><br />
im Rahmen der Mehrstellenzertifizierung<br />
angeboten werden, bedeuten<br />
für die teilnehmenden Betriebe eine enorme<br />
Kosten- und Zeitersparnis. Wenn auch Sie<br />
dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen,<br />
nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle<br />
auf. Wir beraten Sie gerne!<br />
Aus den eigenen Reihen<br />
Deutschlands bester Gebäudereiniger<br />
Der Sieger des Bundesleistungswettbewerbs<br />
der Gebäudereiniger dieses Jahr<br />
kommt aus den Reihen der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />
<strong>Gebäudereinigung</strong>! Christian<br />
Schmidt aus Würzburg hat seine Ausbildung<br />
erfolgreich bei Dorfner absolviert und<br />
überzeugte die Fachjury in Frankfurt am<br />
Main mit seiner hervorragenden Leistung.<br />
Herzlichen Glückwunsch!<br />
Die Herausforderung für die Teilnehmer am<br />
Wettbewerb bestand darin, ein S-Bahnführerhäuschen<br />
sowie die Sitzpolsterung im<br />
Fahrgastraum zu reinigen, anschließend<br />
rückten die Kontrahenten den schwer zu<br />
entfernenden Graffitis zu Leibe. Dabei<br />
konnte Christian Schmidt sich von seinen<br />
Mitstreitern, den Landesbesten aus acht<br />
Bundesländern, mit besonderer Sorgfalt,<br />
Schnelligkeit und Genauigkeit absetzen.<br />
Die Beurteilung der Jury richtete sich nach<br />
der Geschwindigkeit des Arbeitsablaufes<br />
und der Zusammenstellung der Arbeitsutensilien<br />
während des Wettkampfes.<br />
chard Föhre, Vorstandsvorsitzender der<br />
<strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong>.<br />
„Selbstverständlich sind wir von der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />
auch stolz darauf, dass der<br />
Sieger sozusagen aus den eigenen Reihen<br />
kommt: Die Dorfner Gruppe ist seit vielen<br />
Jahren Mitglied in der <strong>Gütegemeinschaft</strong>.<br />
Die hohen Qualitätskriterien, denen sich<br />
alle Mitglieder verpflichten, beziehen sich<br />
allerdings nicht nur auf Aufträge, sondern<br />
selbstverständlich auch auf die Qualität in<br />
Bezug auf die eigenen Mitarbeiter. Auf diesen<br />
Aspekt wird die <strong>Gütegemeinschaft</strong> im<br />
kommenden Jahr ein besonderes Augenmerk<br />
legen.“<br />
Strahlende Sieger des Bundesleistungswettbewerbs der Gebäudereiniger (v.l.n.r.): Christian Schmidt (Bundessieger), Boris Drobinskij (Platz 2),<br />
Daniel Schönke (Platz 3)
RAL <strong>Gütegemeinschaft</strong> <strong>Gebäudereinigung</strong> e. V. Seite 5<br />
Beteiligung der <strong>Gütegemeinschaft</strong> an der Podiumsdiskussion der IG BAU<br />
„Tag der <strong>Gebäudereinigung</strong>“<br />
Eine faire und transparente Situation in der<br />
Branche – dafür setzt sich die <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />
<strong>Gebäudereinigung</strong> e. V. seit ihrem<br />
Bestehen ein. So auch am 15. Juni <strong>2012</strong>:<br />
Zum „Tag der <strong>Gebäudereinigung</strong>“ folgte der<br />
stellvertretende Vorstandsvorsitzende,<br />
Klaus Schardt, der Einladung der IG BAU<br />
und nahm an der Podiumsdiskussion in Erfurt<br />
teil. Dort plädierte er für klare Vergabeund<br />
Wettbewerbsrichtlinien sowie für eine<br />
gerechte Entlohnung der Arbeitnehmer in<br />
der Branche.<br />
Unsere Fördermitglieder im Überblick<br />
Profis in Reinigungschemie<br />
und Reinigungstechnik<br />
Den Schwerpunkt der Podiumsdiskussion<br />
bildete die Frage, ob eine qualitativ hohe<br />
Reinigung unter den heutigen Vergabe- und<br />
Wettbewerbsbedingungen überhaupt noch<br />
möglich sei. Der Standpunkt der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />
<strong>Gebäudereinigung</strong>: Klare Vergaberichtlinien<br />
helfen den Gebäudereinigern,<br />
realistische Leistungszahlen zu<br />
veranschlagen. Außerdem geben sie Arbeitgebern<br />
die Sicherheit, ihren Angestellten<br />
einen fairen Lohn zu zahlen. „Im Zweifel<br />
empfehlen wir immer die Probe aufs Exempel,<br />
also die Durchführung einer Probereinigung“,<br />
betonte Klaus Schardt während der<br />
Diskussion.<br />
Neue Berechnungstabelle<br />
Urlaubsanspruch<br />
DR.SCHNELL Chemie GmbH<br />
Aus der einstigen Münchner Seifenfabrik<br />
entstanden, ist die DR.SCHNELL Chemie<br />
GmbH heute ein europaweit agierendes,<br />
mittelständisches Chemieunternehmen.<br />
Diese Entwicklung verdankt das nach wie<br />
vor inhabergeführte Familienunternehmen<br />
Dr. Wolfgang Schnell. Er begann 1978, neuartige<br />
und umweltfreundliche Produkte einzuführen<br />
und konnte sich damit deutlich von<br />
den Wettbewerbern abgrenzen. Gemeinsam<br />
mit seinem Sohn Dr. Thomas Schnell<br />
ist er in der Geschäftsführung tätig. Das<br />
Unternehmen beschäftigt aktuell etwa 250<br />
Mitarbeiter und produziert hochwertige und<br />
professionelle Reinigungs-, Hygiene-, Desinfektions-<br />
und Hautpflegeprodukte „Made<br />
in Germany“. Das Sortiment umfasst Produkte<br />
für die Einsatzbereiche <strong>Gebäudereinigung</strong>,<br />
Großküchen- und Textilhygiene,<br />
Desinfektion, Hautschutz, -reinigung und<br />
-pflege, Fahrzeugreinigung sowie Spezialprodukte<br />
für die Industrie. In ihrer umfangreichen<br />
Produktpalette vereint die DR.<br />
SCHNELL Chemie GmbH hohe Ansprüche<br />
an Reinigungsfähigkeit und Umweltverträglichkeit,<br />
weshalb wir uns umso mehr freuen,<br />
das am Standort München tief verwurzelte<br />
Unternehmen zu unseren Fördermitgliedern<br />
zählen zu können.<br />
Kenter Bodenreinigungsmaschinen<br />
Vertriebs- und Service GmbH<br />
Die Kenter GmbH, das heute deutschlandweit<br />
größte Handelshaus für Reinigungstechnik<br />
mit Stammsitz in Leipheim, wurde<br />
1975 von Friedrich Kenter gegründet.<br />
Schon damals war die Firma für ihre qualitativ<br />
hochwertigen Reinigungsmaschinen<br />
bekannt. Mit der Initiierung des Vertriebsnetzwerks<br />
„PrimePartner“ im Jahr 1997<br />
durch den Sohn des Firmengründers, Rainer<br />
Kenter, wurde der Grundstein für eine<br />
überregionale Struktur geschaffen. Das<br />
aktuelle Sortiment beinhaltet mehr als<br />
12.000 Artikelnummern sowie 40.000 lagerhaltige<br />
Ersatzteile und garantiert<br />
dadurch eine schnelle Bearbeitung<br />
der Kundenwünsche. Großen<br />
Wert legen Kenter / Prime-<br />
Partner zudem auf die Nähe<br />
zu ihren Kunden und sind<br />
daher mit 30 spezialisierten<br />
Vertriebs- und Servicepunkten<br />
immer in Reichweite.<br />
So gewährleistet<br />
Kenter Service auf<br />
höchstem Niveau<br />
und entspricht damit<br />
auch unserer<br />
Philosophie.<br />
Foto: Michael Flippo © www.fotolia.de<br />
In Arbeit<br />
Die Geschäftsstelle der <strong>Gütegemeinschaft</strong><br />
arbeitet derzeit an einer<br />
neuen Übersicht für die korrekte Berechnung<br />
von Urlaubsanspruch. Im<br />
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Impressum<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Gütegemeinschaft</strong><br />
<strong>Gebäudereinigung</strong> e. V.<br />
Hans Pfeifer, Geschäftsführer<br />
Alexander-von-Humboldt-Straße 19<br />
73529 Schwäbisch Gmünd<br />
Telefon: 071 71 - 10 40 840<br />
Telefax: 071 71 - 10 40 850<br />
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