Vorschläge zur Änderung der Klassifikation - DRG-Kompetenzteam ...
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Formblatt Problembeschreibung<br />
-immer ausfüllen/beifügen-<br />
Problembeschreibung (Freitext)<br />
Aufgrund noch fehlen<strong>der</strong> bzw. un<strong>zur</strong>eichen<strong>der</strong> Definitionen und Vorschriften <strong>zur</strong> Dokumentation<br />
von Behandlungsfällen <strong>der</strong> teilstationären Geriatrie kann <strong>der</strong>zeit im Datensatz nach § 21<br />
KHEntgG we<strong>der</strong> <strong>der</strong> teilstationäre Behandlungsfall noch die teilstationäre Verweildauer<br />
eindeutig und einheitlich abgebildet werden. Eindeutigkeit und Einheitlichkeit sind jedoch<br />
Grundvoraussetzung für eine sachgerechte Kostenkalkulation teilstationärer Behandlungsfälle.<br />
Es muss klar definiert werden, (a) was als ein teilstationärer geriatrischer Behandlungsfall zu<br />
gelten hat und (b) wie dessen Verweildauer aufgrund <strong>der</strong> im Datensatz nach § 21 KHEntgG<br />
verfügbaren Datenfel<strong>der</strong> eindeutig abgebildet werden kann.<br />
Erst nach expliziter Definition und einheitlicher Handhabung können für die teilstationäre<br />
Geriatrie sachgerechte Kostengewichte kalkuliert werden. Aufgrund <strong>der</strong> Länge des hierfür<br />
benötigten Zeitraums (Definition 2004, Handhabung 2005, Kalkulation 2006, Anwendung 2007)<br />
muss bis dahin eine tragfähige Interimsregelung <strong>zur</strong> adäquaten Abrechnung teilstationärer<br />
geriatrischer Behandlungsleistungen festgelegt werden (vgl. ergänzend beigefügten Vorschlag<br />
<strong>zur</strong> Abrechnung teilstationärer Leistungen, Datei "Teilstationaer_Abrechnung.gfv").<br />
Die teilstationäre Geriatrie unterscheidet sich von an<strong>der</strong>en teilstationären Behandlungsformen.<br />
Daher sind grundsätzlich fachspezifisch differenzierte Regelungen zu implementieren. Der<br />
nachstehende Lösungsvorschlag bezieht sich ausschließlich auf geriatrische<br />
Tageskliniken.