Friedhofssatzung - Schönbrunn
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Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung<br />
- Gebührenverzeichnis -<br />
Nr. AMTSHANDLUNG/GEBÜHRENTATBESTAND Gebühr<br />
1. für die Benutzung der Leichenhalle, 55 EUR<br />
1.1. Zuschlag für Reinigung der Leichenhalle durch die Gemeinde 30 EUR<br />
1.2 Zuschlag für die Benutzung der Kühlzelle je Tag 9 EUR<br />
2. für die Bestattung<br />
2.1 von Personen im Alter von 6 und mehr Jahren 640 EUR<br />
2.2 von Personen unter 6 Jahren 230 EUR<br />
2.3 von Tot- und Fehlgeburten 180 EUR<br />
2.4 ein Zuschlag zu 2.1 bis 2.3 für Bestattungen<br />
Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je 50 %<br />
an Werktagen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit der Bauhofarbeiter von je 25 %<br />
3. für die Beisetzung von Aschen<br />
3.1 regelmäßig 220 EUR<br />
3.2 ein Zuschlag zu 3.1 für Beisetzungen an<br />
Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je 50 %<br />
an Werktagen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit der Bauhofarbeiter von je 25 %<br />
4. für die Überlassung eines Reihengrabes<br />
4.1 für Personen im Alter von 6 und mehr Jahren 530 EUR<br />
4.2 für Personen unter 6 Jahren 180 EUR<br />
5. für die Überlassung eines Urnenreihengrabes 200 EUR<br />
6. für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten<br />
6.1 für ein Wahlgrab, je Einzelgrabfläche (Dauer 25 Jahre) 700 EUR<br />
6.3 für die Verlängerung eines Nutzungsrechts<br />
6.3.1 für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 6.1<br />
6.3.2 für eine davon abweichende Verlängerungsdauer anteilig nach dem<br />
Verhältnis der Nutzungsperiode zur Verlängerungsdauer.<br />
Angefangene Jahre werden voll gerechnet.<br />
7. ein Zuschlag für Auswärtige zu Nr. 1 bis 6 von je 50 %<br />
Auf die Festsetzung eines Auswärtigenzuschlages kann verzichtet werden,<br />
insbesondere wenn die Person über 20 Jahre in der Gemeinde <strong>Schönbrunn</strong><br />
mit Hauptwohnsitz gelebt hat und aus Alters- oder Gesundheitsgründen<br />
weggezogen ist.<br />
8. für sonstige Leistungen<br />
8.1 für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen,<br />
75 EUR<br />
Gebeinen oder Urnen, je Hilfskraft und angefangener Stunde<br />
8.2 für das Räumen von Gräbern<br />
8.2.1 Einzelgrab 250 EUR<br />
8.2.2 Doppelgrab 360 EUR<br />
8.3 ein Zuschlag zu 8.1 in besonders erschwerten Fällen von je 50 %<br />
8.4 Beisetzung der von auswärts überführten Gebeine 360 EUR