14.11.2013 Aufrufe

Friedhofssatzung - Schönbrunn

Friedhofssatzung - Schönbrunn

Friedhofssatzung - Schönbrunn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung<br />

- Gebührenverzeichnis -<br />

Nr. AMTSHANDLUNG/GEBÜHRENTATBESTAND Gebühr<br />

1. für die Benutzung der Leichenhalle, 55 EUR<br />

1.1. Zuschlag für Reinigung der Leichenhalle durch die Gemeinde 30 EUR<br />

1.2 Zuschlag für die Benutzung der Kühlzelle je Tag 9 EUR<br />

2. für die Bestattung<br />

2.1 von Personen im Alter von 6 und mehr Jahren 640 EUR<br />

2.2 von Personen unter 6 Jahren 230 EUR<br />

2.3 von Tot- und Fehlgeburten 180 EUR<br />

2.4 ein Zuschlag zu 2.1 bis 2.3 für Bestattungen<br />

Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je 50 %<br />

an Werktagen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit der Bauhofarbeiter von je 25 %<br />

3. für die Beisetzung von Aschen<br />

3.1 regelmäßig 220 EUR<br />

3.2 ein Zuschlag zu 3.1 für Beisetzungen an<br />

Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je 50 %<br />

an Werktagen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit der Bauhofarbeiter von je 25 %<br />

4. für die Überlassung eines Reihengrabes<br />

4.1 für Personen im Alter von 6 und mehr Jahren 530 EUR<br />

4.2 für Personen unter 6 Jahren 180 EUR<br />

5. für die Überlassung eines Urnenreihengrabes 200 EUR<br />

6. für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten<br />

6.1 für ein Wahlgrab, je Einzelgrabfläche (Dauer 25 Jahre) 700 EUR<br />

6.3 für die Verlängerung eines Nutzungsrechts<br />

6.3.1 für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 6.1<br />

6.3.2 für eine davon abweichende Verlängerungsdauer anteilig nach dem<br />

Verhältnis der Nutzungsperiode zur Verlängerungsdauer.<br />

Angefangene Jahre werden voll gerechnet.<br />

7. ein Zuschlag für Auswärtige zu Nr. 1 bis 6 von je 50 %<br />

Auf die Festsetzung eines Auswärtigenzuschlages kann verzichtet werden,<br />

insbesondere wenn die Person über 20 Jahre in der Gemeinde <strong>Schönbrunn</strong><br />

mit Hauptwohnsitz gelebt hat und aus Alters- oder Gesundheitsgründen<br />

weggezogen ist.<br />

8. für sonstige Leistungen<br />

8.1 für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen,<br />

75 EUR<br />

Gebeinen oder Urnen, je Hilfskraft und angefangener Stunde<br />

8.2 für das Räumen von Gräbern<br />

8.2.1 Einzelgrab 250 EUR<br />

8.2.2 Doppelgrab 360 EUR<br />

8.3 ein Zuschlag zu 8.1 in besonders erschwerten Fällen von je 50 %<br />

8.4 Beisetzung der von auswärts überführten Gebeine 360 EUR

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!