Schlichterspruches
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VON BEUST<br />
RECHTSANWALTE<br />
I.<br />
Vorbemerkung<br />
Das Schlichtungsverfahren fand in der Zeit vom 13. Januar 2012 bis zum 01.<br />
Februar 2Ot2 an sieben Verhandlungstagen statt.<br />
Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.<br />
Die Gespräche verliefen inhaltlich zum Teil sehr kontrovers, aber im gegenseitigen<br />
Respekt der Parteien.<br />
Der Schlichter hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es neben dem jeweiligen<br />
Interesse der Parteien als Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgebervertreter auch und<br />
gerade bei dem Betrieb des Frankfurter Flughafens um dessen Funktionsfähigkeit<br />
für die Region und als internationales Luftdrehkreuz geht.<br />
II.<br />
Im Laufe der Verhandlungen konnte über diverse Punkte Einigung erzielt werden.<br />
Diese Punkte sind zusammengefasst in der den Parteien vorliegenden ,,Synopse der<br />
Verhandlungen Donnerstag, 26. Januar 2012", welche mit einer grünen Markierung<br />
versehen sind. Der Schlichter macht sich diese Einigung zu Eigen und empfiehlt<br />
einen Vertragsabschluss in diesen Punkten auf dieser Grundlage.<br />
Gleiches gilt für Einigungen, die sich thematisch aus der am 31. Januar 2012<br />
übergebenen Synopse über die zum Zeitpunkt der Erstellung noch strittigen Punkte<br />
ergeben, nämlich<br />
a<br />
a<br />
a<br />
a<br />
der Bereich,,Zulagen",<br />
der Bereich,,Aktienprog ramm",<br />
der Bereich ,,Zeitzuschläge", mit Ausnahme der Überstundenregelung<br />
dem Bereich ,,Urlaubs-/ Weihnachtsgeld", wobei hier ein einheitliches<br />
Urlaubs- / Weihnachtsgeld von 100 Prozent der Bezüge vereinbart wurde.<br />
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