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Schlichterspruches

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VON BEUST<br />

RECHTSANWALTE<br />

I.<br />

Vorbemerkung<br />

Das Schlichtungsverfahren fand in der Zeit vom 13. Januar 2012 bis zum 01.<br />

Februar 2Ot2 an sieben Verhandlungstagen statt.<br />

Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.<br />

Die Gespräche verliefen inhaltlich zum Teil sehr kontrovers, aber im gegenseitigen<br />

Respekt der Parteien.<br />

Der Schlichter hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es neben dem jeweiligen<br />

Interesse der Parteien als Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgebervertreter auch und<br />

gerade bei dem Betrieb des Frankfurter Flughafens um dessen Funktionsfähigkeit<br />

für die Region und als internationales Luftdrehkreuz geht.<br />

II.<br />

Im Laufe der Verhandlungen konnte über diverse Punkte Einigung erzielt werden.<br />

Diese Punkte sind zusammengefasst in der den Parteien vorliegenden ,,Synopse der<br />

Verhandlungen Donnerstag, 26. Januar 2012", welche mit einer grünen Markierung<br />

versehen sind. Der Schlichter macht sich diese Einigung zu Eigen und empfiehlt<br />

einen Vertragsabschluss in diesen Punkten auf dieser Grundlage.<br />

Gleiches gilt für Einigungen, die sich thematisch aus der am 31. Januar 2012<br />

übergebenen Synopse über die zum Zeitpunkt der Erstellung noch strittigen Punkte<br />

ergeben, nämlich<br />

a<br />

a<br />

a<br />

a<br />

der Bereich,,Zulagen",<br />

der Bereich,,Aktienprog ramm",<br />

der Bereich ,,Zeitzuschläge", mit Ausnahme der Überstundenregelung<br />

dem Bereich ,,Urlaubs-/ Weihnachtsgeld", wobei hier ein einheitliches<br />

Urlaubs- / Weihnachtsgeld von 100 Prozent der Bezüge vereinbart wurde.<br />

-2-

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