Nr. 2 - Regional-KODA Nord-Ost
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<strong>Nr</strong>. 02/2007 vom 23.10.2007<br />
für die Erzbistümer Berlin und Hamburg<br />
und die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
in der Folge finden Sie Berichte der Mitarbeiterseite<br />
zu aktuellen Arbeitsständen in der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong><br />
<strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong>.<br />
Ihre Meinung dazu ist gefragt! Schreiben Sie uns<br />
entweder persönlich oder über das Formular auf<br />
der Homepage.<br />
Über Ihr Interesse freuen sich die Mitarbeitervertreterinnen<br />
und -vertreter in der <strong>Regional</strong>-<br />
<strong>KODA</strong> und verbleiben mit herzlichen Grüßen!<br />
Altes neu aufgewärmt<br />
Am 7.9.07 fand die jüngste Plenumssitzung der<br />
<strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> NO statt. Auf der Tagesordnung<br />
standen verschiedene Punkte, die tarifliche<br />
Veränderungen betreffen. So war von den<br />
Dienstgebern eine Beschlussvorlage zur Absenkung<br />
des Weihnachtsgeldes für 2007 und eine<br />
Anpassung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes<br />
für Berliner Lehrer an die Vorgaben des Landes<br />
eingereicht worden, von Mitarbeiterseite wurde<br />
eine Vorlage zur Angleichung der Vergütungen in<br />
den neuen Bundesländern vorgelegt. Der Mitarbeiterseite<br />
war sehr schnell klar, dass ein positiver<br />
Abschluss nur in Form einer „Paketlösung“<br />
möglich wäre. Dazu waren auch die Dienstgebervertreter<br />
bereit. Von Mitarbeiterseite wurde<br />
bzgl. der <strong>Ost</strong>-West Angleichung eine stufenweise<br />
prozentuale Anhebung der Vergütung gefordert,<br />
außerdem für die Mitarbeiter, die in den alten<br />
Bundesländern beschäftigt sind, eine Einmalzahlung.<br />
Im Gegenzug hatten wir die Bereitschaft<br />
signalisiert, auf einen prozentualen Anteil beim<br />
Weihnachtsgeld gestaffelt nach Gehaltsgruppen<br />
zu verzichten.<br />
Von Dienstgeberseite wurden die Forderungen<br />
zur Kürzung des Weihnachtsgeldes im Verlauf<br />
der Verhandlungen dahingehend verschärft, dass<br />
sie die Absenkung ab 2007 wollten, also nicht<br />
nur für das Jahr 2007 sondern darüber hinaus.<br />
Dies sollte als Gegenleistung für eine gestaffelte<br />
<strong>Ost</strong>-Westangleichung erbracht werden.<br />
Nachdem die Mitarbeiterseite die dauerhafte<br />
Absenkung des Weihnachtsgeldes grundsätzlich<br />
abgelehnt hatte, brach die Dienstgeberseite die<br />
Verhandlungen ab.<br />
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über die<br />
einzelnen Anträge, wie sie eingebracht worden<br />
waren, jeweils gesondert abgestimmt. Das<br />
hatte zur Folge, dass die Beschlussvorlage zur<br />
Absenkung des Weihnachtsgeldes abgelehnt<br />
wurde, genau wie die Vorlage zur Anpassung des<br />
Weihnachts- und Urlaubsgeldes für Berliner<br />
Lehrer an die Landesregelung. Ebenso fand die<br />
Vorlage zur Angleichung der Vergütung in den<br />
neuen Ländern nicht die notwendige Mehrheit.<br />
Welche Auswirkungen hat dies für die Mitarbeiter?<br />
1. Alle Mitarbeiter, die in die Gehaltsgruppen 10<br />
bis 5b DVO eingruppiert sind, erhalten ab<br />
1.1.08 100 % des Westgehaltes.<br />
2. Die Mitarbeiter, die in die Gehaltsgruppen 4b<br />
bis 1 DVO eingruppiert sind, bleiben zurzeit<br />
auf dem Stand von 94 % des Westgehaltes.<br />
Spätestens am 1.1.10 muss nach Beschluss<br />
von 2003 ihr Gehalt auf 100 % gesetzt werden.<br />
Da in dem damaligen Beschluss jedoch<br />
eine stufenweise Angleichung vereinbart wurde,<br />
hat die Mitarbeiterseite hierzu nun den<br />
Vermittlungsausschuss angerufen.<br />
3. Die Weihnachtszuwendung für 2007 bleibt bei<br />
75 % bzw. 100 % des Septembergehaltes.<br />
Hier gibt es keine Kürzungen, auch nicht für<br />
Berlin (Ausnahme: alte BAT-<br />
Vertragsbindungen in Hamburg).<br />
4. Einmalzahlungen für Mitarbeiter in den alten<br />
Bundesländern konnten nicht erzielt werden.<br />
Konkurrenzregelung –<br />
„Verheiratetenanteil“ und „Kinderanteil“<br />
im Ortszuschlag<br />
Wie bereits im letzten <strong>KODA</strong>-Aktuell berichtet<br />
wurde, hat die Konkurrenzregel bei der Zahlung<br />
der Familien bezogenen Bestandteile im Ortszuschlag<br />
für die Mitarbeiter, deren Ehepartner im<br />
öffentlichen Dienst (nach TVöD oder TVL vergütet)<br />
beschäftigt ist, seit Beginn diesen Jahres<br />
keine Gültigkeit mehr. Das bedeutet also für<br />
Mitarbeiter im Kirchendienst, deren Ehepartner<br />
im öffentlichen Dienst arbeitet, dass ihnen der<br />
volle Ortszuschlag zusteht.<br />
Von Dienstgeberseite war im Januar ein Beschlussantrag<br />
in die <strong>KODA</strong> eingebracht worden,<br />
REGIONAL- K O D A NORD-OST<br />
v.i.S.d.P.: Marietheres Krupp-Schumacher und Kea Gerdsen-Neumann Mitarbeitervertreterinnen in der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong><br />
+++ Weitere Infos unter http://www.koda-no.de +++<br />
+++ <strong>Nr</strong>. 02/ 2007 – 23.10.2007 – Seite 1 von 3 +++
die Gültigkeit der Konkurrenzregel für diese Fälle<br />
zu verlängern. Dieser Antrag fand keine Mehrheit,<br />
woraufhin von Dienstgeberseite der Vermittlungsausschuss<br />
angerufen wurde. Der Vorschlag<br />
des Vermittlungsausschusses sah so aus,<br />
dass die Konkurrenzregel wieder ab dem 1.<br />
Oktober gelten sollte. Dies wurde aber angebunden<br />
an eine Einmalzahlung in Höhe von 900€ für<br />
die Mitarbeiter in den Bistumsbereichen der<br />
alten Bundesländer. Dieser Vermittlungsvorschlag<br />
wurde von Dienstgeberseite vehement<br />
abgelehnt, so dass nun der erweiterte Vermittlungsausschuss<br />
angerufen ist.<br />
Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es doch noch zu<br />
einer einvernehmlichen Lösung kommen sollte,<br />
gilt aber weiter der oben beschriebene Anspruch.<br />
Hierzu liegen mittlerweile mehrere Urteile<br />
von verschiedenen Arbeitsgerichten vor, die<br />
immer wieder den rechtlichen Anspruch auf die<br />
Zahlung des vollen Ortszuschlages bestätigen.<br />
Wir können also die betroffenen Mitarbeiter nur<br />
noch einmal ermutigen, ihren Rechtsanspruch<br />
geltend zu machen.<br />
Es ist zu berücksichtigen, dass hierbei eine<br />
Ausschlussfrist von 6 Monaten besteht.<br />
Zur gemeinsamen Prozessvereinbarung<br />
der IV. <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong><br />
Die Arbeitsgemeinschaft Neugestaltung der DVO<br />
hat bei ihrer letzten Sitzung diese Prozessvereinbarung<br />
entworfen, die die wichtigen Ziele hin<br />
zu einer neuen DVO beschreiben soll. Dabei<br />
haben sowohl die Dienstgeber- als auch die<br />
Mitarbeitervertreter festgestellt, dass wir uns im<br />
kirchlichen Dienst nicht den Veränderungen in<br />
der Arbeitswelt verschließen können. So sind<br />
sich beide Seiten darüber einig, dass eine neue<br />
DVO die Effizienz des kirchlichen Dienstes stärken<br />
muss. Begriffe wie Leistungsorientierung<br />
und Marktorientierung, die von der Privatwirtschaft<br />
geprägt wurden, haben auch im kirchlichen<br />
Dienst Einzug genommen. Dies ist nicht<br />
zuletzt dadurch vorgegeben, dass wir uns weiterhin<br />
an den Vorgaben des öffentlichen Dienstes<br />
orientieren wollen.<br />
Wichtig ist uns allen, dass die neue Dienstvertragsordnung<br />
besser lesbar werden soll, d.h. an<br />
der Ordnung des TVöD orientiert ist.<br />
Die Dienstgeberseite verweist immer wieder auf<br />
die Vorgabe der Generalvikare, dass die Umstellung<br />
auf eine neue Ordnung auf Grund der finanziellen<br />
Situation der Kirche kostenneutral<br />
erfolgen muss. Bereits der TVöD im öffentlichen<br />
Dienst ist eine kostenneutrale Umstellung. Von<br />
daher gibt es aus unserer Sicht keinen weiteren<br />
Bedarf für Absenkungen.<br />
Welche Ziele verfolgt nun die Mitarbeiterseite?<br />
• Die Mitarbeiterseite will sich an der Entwicklung<br />
der Entgelttabellen des öffentlichen<br />
Dienstes (früher Gehaltstabellen)<br />
orientieren.<br />
• In den letzten Jahren hat sich eine zunehmende<br />
zeitliche Verzögerung bei der Übernahme<br />
von Tarifabschlüssen des öffentlichen<br />
Dienstes bis hin zur völligen Ablehnung der<br />
Übernahme von Teilbeschlüssen eingestellt,<br />
die in dieser Weise den Mitarbeitern gegenüber<br />
nicht mehr vertretbar ist.<br />
• Es muss eine materielle Familienkomponente<br />
geben. Aus Sicht der Mitarbeitervertreter ist<br />
der Erhalt Familien bezogener Bezahlung der<br />
Mitarbeiter schon aus dem Selbstverständnis<br />
der katholischen Kirche geboten. Daher fordert<br />
sie eine solche Komponente in einer noch<br />
näher festzulegenden Form. Hierbei sind Modelle<br />
denkbar wie sie bereits von der Mitarbeiterseite<br />
der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> Bayern oder<br />
der Bistums-<strong>KODA</strong> Freiburg gefordert wurden.<br />
• Mit der Umstellung auf ein neues Tarifwerk,<br />
das auf Leistungsorientierung basiert, wird<br />
man auf eine Leistungskomponente (das bedeutet:<br />
schrittweise eingeführt; gestaffelt<br />
zwischen 1 % und max. 8 %) nicht verzichten<br />
können. Diese ist aber solange nach dem<br />
„Gießkannenprinzip“ zu verteilen bis Verfahren<br />
zur kirchenspezifischen Leistungsmessung<br />
entwickelt sind. Außerdem soll bei der Leistungskomponente<br />
eine Anbindung an die Familienkomponente<br />
erfolgen.<br />
• Die Mitarbeiterseite fordert die Kompatibilität<br />
innerhalb des kirchlichen Dienstes. Das soll<br />
heißen, dass aus unserer Sicht ein Stellenwechsel<br />
innerhalb des kirchlichen Dienstes<br />
weder innerhalb eines Bistums noch über Bistumsgrenzen<br />
hinweg zu Einkommenseinbußen<br />
führen darf. Dies entspricht dem jüngsten<br />
Beschluss der Zentral-<strong>KODA</strong>!<br />
• Die Mitarbeiterseite sieht die dringende Notwendigkeit,<br />
Eingruppierungskriterien für den<br />
speziellen kirchlichen Dienst festzulegen. Dies<br />
muss zeitgleich mit der Gesamtumstellung erfolgen,<br />
da nur so sicher gestellt ist, dass auch<br />
die kircheneigenen Berufe eine adäquate Entlohnung<br />
erhalten. Hierzu möchte die Mitarbeiterseite<br />
eine weitere Arbeitsgruppe gemeinsam<br />
mit den Dienstgebern einrichten, um so<br />
sicherzustellen, dass ein zügiges Vorankommen<br />
möglich ist.<br />
REGIONAL- K O D A NORD-OST<br />
v.i.S.d.P.: Marietheres Krupp-Schumacher und Kea Gerdsen-Neumann Mitarbeitervertreterinnen in der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong><br />
+++ Weitere Infos unter http://www.koda-no.de +++<br />
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Prozessvereinbarung der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong><br />
Mitarbeiter- und Dienstgeberseite in der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong> sind sich darin einig, dass<br />
die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DVO) neu zu gestalten ist. Das neue Regelwerk verlangt<br />
sowohl Einheitlichkeit als auch Differenzierung. Dieses bedingt allgemeine Regelungen<br />
und bedarfsorientierte, spartenspezifische Regelungen.<br />
Bei der Neugestaltung der DVO lassen sich beide Seiten auf der Grundlage des Sendungsauftrags<br />
der Kirche und der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher<br />
Arbeitsverhältnisse von folgenden wesentlichen Zielen leiten:<br />
• Stärkung der Effektivität und Effizienz des kirchlichen Dienstes,<br />
• Aufgaben- und Leistungsorientierung,<br />
• Gebot der Lohngerechtigkeit (katholische Soziallehre, CIC),<br />
• Zielgruppen- und Marktorientierung,<br />
• Straffung, Vereinfachung und Transparenz,<br />
• Praktikabilität und Attraktivität.<br />
Beide Seiten in der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong> erklären die Bereitschaft, Tarifverträge des öffentlichen<br />
Dienstes auf ihre Übertragbarkeit zu prüfen. Sie streben ein neues Regelwerk an,<br />
das aus einem allgemeinen Teil und aus besonderen Teilen besteht.<br />
Die Dienstgeberseite weist darauf hin, dass aufgrund der Finanzlage der kirchlichen Haushalte<br />
dem Gebot der strikten Kostenneutralität Rechnung zu tragen ist. Die Intention der<br />
Neugestaltung der DVO beinhaltet auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie die Erhaltung<br />
und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kirchlicher Wirtschaftsbetriebe.<br />
Die Mitarbeiterseite will die DVO den veränderten Arbeitsbedingungen im kirchlichen Dienst<br />
anpassen. Sie will sich an der Entwicklung der Entgelttabellen des öffentlichen Dienstes orientieren.<br />
Außerdem will sie sich für Möglichkeiten Familien bezogener Komponenten in der<br />
DVO einsetzen.<br />
Die <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong> hat bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese prüft, ob und<br />
wie die im öffentlichen Dienst bereits erzielten Ergebnisse sowie die Ergebnisse, die für den<br />
Bereich der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>rhein-Westfalen erzielt wurden, für den Bereich der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong><br />
<strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong> übernommen werden können. Die Arbeitsgruppe wird darüber hinaus<br />
beauftragt, sparten- bzw. berufsgruppenspezifische Bedarfe sowie gegebenenfalls regional<br />
zu verhandelnde Gegenstände zu ermitteln.<br />
Hieraus werden dann ausfüllende oder spezifische Regelungen entwickelt, die die besonderen<br />
Teile des neuen Regelwerkes darstellen. Allgemeiner Teil und besondere Teile ergeben<br />
zusammen ein neues Regelwerk, als Arbeitsvertragsgrundlage für den kirchlichen Dienst im<br />
Bereich der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong>.<br />
Gemeinsame Arbeitsgruppe der IV. <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> NO,<br />
Erfurt, September 2007<br />
REGIONAL- K O D A NORD-OST<br />
v.i.S.d.P.: Marietheres Krupp-Schumacher und Kea Gerdsen-Neumann Mitarbeitervertreterinnen in der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong><br />
+++ Weitere Infos unter http://www.koda-no.de +++<br />
+++ <strong>Nr</strong>. 02/ 2007 – 23.10.2007 – Seite 3 von 3 +++