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Nr. 2 - Regional-KODA Nord-Ost

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<strong>Nr</strong>. 02/2007 vom 23.10.2007<br />

für die Erzbistümer Berlin und Hamburg<br />

und die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

in der Folge finden Sie Berichte der Mitarbeiterseite<br />

zu aktuellen Arbeitsständen in der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong><br />

<strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong>.<br />

Ihre Meinung dazu ist gefragt! Schreiben Sie uns<br />

entweder persönlich oder über das Formular auf<br />

der Homepage.<br />

Über Ihr Interesse freuen sich die Mitarbeitervertreterinnen<br />

und -vertreter in der <strong>Regional</strong>-<br />

<strong>KODA</strong> und verbleiben mit herzlichen Grüßen!<br />

Altes neu aufgewärmt<br />

Am 7.9.07 fand die jüngste Plenumssitzung der<br />

<strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> NO statt. Auf der Tagesordnung<br />

standen verschiedene Punkte, die tarifliche<br />

Veränderungen betreffen. So war von den<br />

Dienstgebern eine Beschlussvorlage zur Absenkung<br />

des Weihnachtsgeldes für 2007 und eine<br />

Anpassung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes<br />

für Berliner Lehrer an die Vorgaben des Landes<br />

eingereicht worden, von Mitarbeiterseite wurde<br />

eine Vorlage zur Angleichung der Vergütungen in<br />

den neuen Bundesländern vorgelegt. Der Mitarbeiterseite<br />

war sehr schnell klar, dass ein positiver<br />

Abschluss nur in Form einer „Paketlösung“<br />

möglich wäre. Dazu waren auch die Dienstgebervertreter<br />

bereit. Von Mitarbeiterseite wurde<br />

bzgl. der <strong>Ost</strong>-West Angleichung eine stufenweise<br />

prozentuale Anhebung der Vergütung gefordert,<br />

außerdem für die Mitarbeiter, die in den alten<br />

Bundesländern beschäftigt sind, eine Einmalzahlung.<br />

Im Gegenzug hatten wir die Bereitschaft<br />

signalisiert, auf einen prozentualen Anteil beim<br />

Weihnachtsgeld gestaffelt nach Gehaltsgruppen<br />

zu verzichten.<br />

Von Dienstgeberseite wurden die Forderungen<br />

zur Kürzung des Weihnachtsgeldes im Verlauf<br />

der Verhandlungen dahingehend verschärft, dass<br />

sie die Absenkung ab 2007 wollten, also nicht<br />

nur für das Jahr 2007 sondern darüber hinaus.<br />

Dies sollte als Gegenleistung für eine gestaffelte<br />

<strong>Ost</strong>-Westangleichung erbracht werden.<br />

Nachdem die Mitarbeiterseite die dauerhafte<br />

Absenkung des Weihnachtsgeldes grundsätzlich<br />

abgelehnt hatte, brach die Dienstgeberseite die<br />

Verhandlungen ab.<br />

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über die<br />

einzelnen Anträge, wie sie eingebracht worden<br />

waren, jeweils gesondert abgestimmt. Das<br />

hatte zur Folge, dass die Beschlussvorlage zur<br />

Absenkung des Weihnachtsgeldes abgelehnt<br />

wurde, genau wie die Vorlage zur Anpassung des<br />

Weihnachts- und Urlaubsgeldes für Berliner<br />

Lehrer an die Landesregelung. Ebenso fand die<br />

Vorlage zur Angleichung der Vergütung in den<br />

neuen Ländern nicht die notwendige Mehrheit.<br />

Welche Auswirkungen hat dies für die Mitarbeiter?<br />

1. Alle Mitarbeiter, die in die Gehaltsgruppen 10<br />

bis 5b DVO eingruppiert sind, erhalten ab<br />

1.1.08 100 % des Westgehaltes.<br />

2. Die Mitarbeiter, die in die Gehaltsgruppen 4b<br />

bis 1 DVO eingruppiert sind, bleiben zurzeit<br />

auf dem Stand von 94 % des Westgehaltes.<br />

Spätestens am 1.1.10 muss nach Beschluss<br />

von 2003 ihr Gehalt auf 100 % gesetzt werden.<br />

Da in dem damaligen Beschluss jedoch<br />

eine stufenweise Angleichung vereinbart wurde,<br />

hat die Mitarbeiterseite hierzu nun den<br />

Vermittlungsausschuss angerufen.<br />

3. Die Weihnachtszuwendung für 2007 bleibt bei<br />

75 % bzw. 100 % des Septembergehaltes.<br />

Hier gibt es keine Kürzungen, auch nicht für<br />

Berlin (Ausnahme: alte BAT-<br />

Vertragsbindungen in Hamburg).<br />

4. Einmalzahlungen für Mitarbeiter in den alten<br />

Bundesländern konnten nicht erzielt werden.<br />

Konkurrenzregelung –<br />

„Verheiratetenanteil“ und „Kinderanteil“<br />

im Ortszuschlag<br />

Wie bereits im letzten <strong>KODA</strong>-Aktuell berichtet<br />

wurde, hat die Konkurrenzregel bei der Zahlung<br />

der Familien bezogenen Bestandteile im Ortszuschlag<br />

für die Mitarbeiter, deren Ehepartner im<br />

öffentlichen Dienst (nach TVöD oder TVL vergütet)<br />

beschäftigt ist, seit Beginn diesen Jahres<br />

keine Gültigkeit mehr. Das bedeutet also für<br />

Mitarbeiter im Kirchendienst, deren Ehepartner<br />

im öffentlichen Dienst arbeitet, dass ihnen der<br />

volle Ortszuschlag zusteht.<br />

Von Dienstgeberseite war im Januar ein Beschlussantrag<br />

in die <strong>KODA</strong> eingebracht worden,<br />

REGIONAL- K O D A NORD-OST<br />

v.i.S.d.P.: Marietheres Krupp-Schumacher und Kea Gerdsen-Neumann Mitarbeitervertreterinnen in der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong><br />

+++ Weitere Infos unter http://www.koda-no.de +++<br />

+++ <strong>Nr</strong>. 02/ 2007 – 23.10.2007 – Seite 1 von 3 +++


die Gültigkeit der Konkurrenzregel für diese Fälle<br />

zu verlängern. Dieser Antrag fand keine Mehrheit,<br />

woraufhin von Dienstgeberseite der Vermittlungsausschuss<br />

angerufen wurde. Der Vorschlag<br />

des Vermittlungsausschusses sah so aus,<br />

dass die Konkurrenzregel wieder ab dem 1.<br />

Oktober gelten sollte. Dies wurde aber angebunden<br />

an eine Einmalzahlung in Höhe von 900€ für<br />

die Mitarbeiter in den Bistumsbereichen der<br />

alten Bundesländer. Dieser Vermittlungsvorschlag<br />

wurde von Dienstgeberseite vehement<br />

abgelehnt, so dass nun der erweiterte Vermittlungsausschuss<br />

angerufen ist.<br />

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es doch noch zu<br />

einer einvernehmlichen Lösung kommen sollte,<br />

gilt aber weiter der oben beschriebene Anspruch.<br />

Hierzu liegen mittlerweile mehrere Urteile<br />

von verschiedenen Arbeitsgerichten vor, die<br />

immer wieder den rechtlichen Anspruch auf die<br />

Zahlung des vollen Ortszuschlages bestätigen.<br />

Wir können also die betroffenen Mitarbeiter nur<br />

noch einmal ermutigen, ihren Rechtsanspruch<br />

geltend zu machen.<br />

Es ist zu berücksichtigen, dass hierbei eine<br />

Ausschlussfrist von 6 Monaten besteht.<br />

Zur gemeinsamen Prozessvereinbarung<br />

der IV. <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong><br />

Die Arbeitsgemeinschaft Neugestaltung der DVO<br />

hat bei ihrer letzten Sitzung diese Prozessvereinbarung<br />

entworfen, die die wichtigen Ziele hin<br />

zu einer neuen DVO beschreiben soll. Dabei<br />

haben sowohl die Dienstgeber- als auch die<br />

Mitarbeitervertreter festgestellt, dass wir uns im<br />

kirchlichen Dienst nicht den Veränderungen in<br />

der Arbeitswelt verschließen können. So sind<br />

sich beide Seiten darüber einig, dass eine neue<br />

DVO die Effizienz des kirchlichen Dienstes stärken<br />

muss. Begriffe wie Leistungsorientierung<br />

und Marktorientierung, die von der Privatwirtschaft<br />

geprägt wurden, haben auch im kirchlichen<br />

Dienst Einzug genommen. Dies ist nicht<br />

zuletzt dadurch vorgegeben, dass wir uns weiterhin<br />

an den Vorgaben des öffentlichen Dienstes<br />

orientieren wollen.<br />

Wichtig ist uns allen, dass die neue Dienstvertragsordnung<br />

besser lesbar werden soll, d.h. an<br />

der Ordnung des TVöD orientiert ist.<br />

Die Dienstgeberseite verweist immer wieder auf<br />

die Vorgabe der Generalvikare, dass die Umstellung<br />

auf eine neue Ordnung auf Grund der finanziellen<br />

Situation der Kirche kostenneutral<br />

erfolgen muss. Bereits der TVöD im öffentlichen<br />

Dienst ist eine kostenneutrale Umstellung. Von<br />

daher gibt es aus unserer Sicht keinen weiteren<br />

Bedarf für Absenkungen.<br />

Welche Ziele verfolgt nun die Mitarbeiterseite?<br />

• Die Mitarbeiterseite will sich an der Entwicklung<br />

der Entgelttabellen des öffentlichen<br />

Dienstes (früher Gehaltstabellen)<br />

orientieren.<br />

• In den letzten Jahren hat sich eine zunehmende<br />

zeitliche Verzögerung bei der Übernahme<br />

von Tarifabschlüssen des öffentlichen<br />

Dienstes bis hin zur völligen Ablehnung der<br />

Übernahme von Teilbeschlüssen eingestellt,<br />

die in dieser Weise den Mitarbeitern gegenüber<br />

nicht mehr vertretbar ist.<br />

• Es muss eine materielle Familienkomponente<br />

geben. Aus Sicht der Mitarbeitervertreter ist<br />

der Erhalt Familien bezogener Bezahlung der<br />

Mitarbeiter schon aus dem Selbstverständnis<br />

der katholischen Kirche geboten. Daher fordert<br />

sie eine solche Komponente in einer noch<br />

näher festzulegenden Form. Hierbei sind Modelle<br />

denkbar wie sie bereits von der Mitarbeiterseite<br />

der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> Bayern oder<br />

der Bistums-<strong>KODA</strong> Freiburg gefordert wurden.<br />

• Mit der Umstellung auf ein neues Tarifwerk,<br />

das auf Leistungsorientierung basiert, wird<br />

man auf eine Leistungskomponente (das bedeutet:<br />

schrittweise eingeführt; gestaffelt<br />

zwischen 1 % und max. 8 %) nicht verzichten<br />

können. Diese ist aber solange nach dem<br />

„Gießkannenprinzip“ zu verteilen bis Verfahren<br />

zur kirchenspezifischen Leistungsmessung<br />

entwickelt sind. Außerdem soll bei der Leistungskomponente<br />

eine Anbindung an die Familienkomponente<br />

erfolgen.<br />

• Die Mitarbeiterseite fordert die Kompatibilität<br />

innerhalb des kirchlichen Dienstes. Das soll<br />

heißen, dass aus unserer Sicht ein Stellenwechsel<br />

innerhalb des kirchlichen Dienstes<br />

weder innerhalb eines Bistums noch über Bistumsgrenzen<br />

hinweg zu Einkommenseinbußen<br />

führen darf. Dies entspricht dem jüngsten<br />

Beschluss der Zentral-<strong>KODA</strong>!<br />

• Die Mitarbeiterseite sieht die dringende Notwendigkeit,<br />

Eingruppierungskriterien für den<br />

speziellen kirchlichen Dienst festzulegen. Dies<br />

muss zeitgleich mit der Gesamtumstellung erfolgen,<br />

da nur so sicher gestellt ist, dass auch<br />

die kircheneigenen Berufe eine adäquate Entlohnung<br />

erhalten. Hierzu möchte die Mitarbeiterseite<br />

eine weitere Arbeitsgruppe gemeinsam<br />

mit den Dienstgebern einrichten, um so<br />

sicherzustellen, dass ein zügiges Vorankommen<br />

möglich ist.<br />

REGIONAL- K O D A NORD-OST<br />

v.i.S.d.P.: Marietheres Krupp-Schumacher und Kea Gerdsen-Neumann Mitarbeitervertreterinnen in der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong><br />

+++ Weitere Infos unter http://www.koda-no.de +++<br />

+++ <strong>Nr</strong>. 02/ 2007 – 23.10.2007 – Seite 2 von 3 +++


Prozessvereinbarung der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong><br />

Mitarbeiter- und Dienstgeberseite in der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong> sind sich darin einig, dass<br />

die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DVO) neu zu gestalten ist. Das neue Regelwerk verlangt<br />

sowohl Einheitlichkeit als auch Differenzierung. Dieses bedingt allgemeine Regelungen<br />

und bedarfsorientierte, spartenspezifische Regelungen.<br />

Bei der Neugestaltung der DVO lassen sich beide Seiten auf der Grundlage des Sendungsauftrags<br />

der Kirche und der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher<br />

Arbeitsverhältnisse von folgenden wesentlichen Zielen leiten:<br />

• Stärkung der Effektivität und Effizienz des kirchlichen Dienstes,<br />

• Aufgaben- und Leistungsorientierung,<br />

• Gebot der Lohngerechtigkeit (katholische Soziallehre, CIC),<br />

• Zielgruppen- und Marktorientierung,<br />

• Straffung, Vereinfachung und Transparenz,<br />

• Praktikabilität und Attraktivität.<br />

Beide Seiten in der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong> erklären die Bereitschaft, Tarifverträge des öffentlichen<br />

Dienstes auf ihre Übertragbarkeit zu prüfen. Sie streben ein neues Regelwerk an,<br />

das aus einem allgemeinen Teil und aus besonderen Teilen besteht.<br />

Die Dienstgeberseite weist darauf hin, dass aufgrund der Finanzlage der kirchlichen Haushalte<br />

dem Gebot der strikten Kostenneutralität Rechnung zu tragen ist. Die Intention der<br />

Neugestaltung der DVO beinhaltet auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie die Erhaltung<br />

und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kirchlicher Wirtschaftsbetriebe.<br />

Die Mitarbeiterseite will die DVO den veränderten Arbeitsbedingungen im kirchlichen Dienst<br />

anpassen. Sie will sich an der Entwicklung der Entgelttabellen des öffentlichen Dienstes orientieren.<br />

Außerdem will sie sich für Möglichkeiten Familien bezogener Komponenten in der<br />

DVO einsetzen.<br />

Die <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong> hat bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese prüft, ob und<br />

wie die im öffentlichen Dienst bereits erzielten Ergebnisse sowie die Ergebnisse, die für den<br />

Bereich der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>rhein-Westfalen erzielt wurden, für den Bereich der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong><br />

<strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong> übernommen werden können. Die Arbeitsgruppe wird darüber hinaus<br />

beauftragt, sparten- bzw. berufsgruppenspezifische Bedarfe sowie gegebenenfalls regional<br />

zu verhandelnde Gegenstände zu ermitteln.<br />

Hieraus werden dann ausfüllende oder spezifische Regelungen entwickelt, die die besonderen<br />

Teile des neuen Regelwerkes darstellen. Allgemeiner Teil und besondere Teile ergeben<br />

zusammen ein neues Regelwerk, als Arbeitsvertragsgrundlage für den kirchlichen Dienst im<br />

Bereich der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong>.<br />

Gemeinsame Arbeitsgruppe der IV. <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> NO,<br />

Erfurt, September 2007<br />

REGIONAL- K O D A NORD-OST<br />

v.i.S.d.P.: Marietheres Krupp-Schumacher und Kea Gerdsen-Neumann Mitarbeitervertreterinnen in der <strong>Regional</strong>-<strong>KODA</strong> <strong>Nord</strong>-<strong>Ost</strong><br />

+++ Weitere Infos unter http://www.koda-no.de +++<br />

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