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Antrag und Bescheid für die Durchführung von ... - Alb-Donau-Kreis

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<strong>Antrag</strong> <strong>und</strong> <strong>Bescheid</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> Großraum- <strong>und</strong>/oder<br />

Schwerverkehr/über <strong>die</strong> Beförderung <strong>von</strong> Ladungen mit überhöhten<br />

Abmessungen <strong>und</strong>/oder Gewichten<br />

Vom <strong>Antrag</strong>steller mit Schreibmaschine auszufüllen<br />

<strong>Antrag</strong>steller/Adressat/Telefon-Nr./Telefax-Nr.<br />

Nur <strong>von</strong> der Behörde auszufüllen<br />

Sachbearbeiter<br />

Zimmer Nr./Telefon-Nr.<br />

Nr./Az.<br />

Teletex-Nr.<br />

Telefax-Nr.<br />

zur Verfügung <strong>von</strong>:<br />

Behörde<br />

verantwortlicher Disponent:<br />

I. <strong>Antrag</strong>: Die oben genannte Firma beantragt<br />

gemäß §§ 44, 46 <strong>und</strong> 47 StVO eine<br />

Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO zur <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong><br />

Großraum- <strong>und</strong>/oder Schwertransporten; <strong>die</strong> erforderliche(n)<br />

Ausnahmegenehmigung(en) gemäß § 70 StVZO lag(en) der<br />

Erlaubnisbehörde vor.<br />

Einzel- Dauer-<br />

Ausnahmegenehmigung<br />

gemäß §§ 46 Abs. 1 Nr. 5 <strong>und</strong> 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO<br />

zur Beförderung <strong>von</strong> Ladungen mit Überbreite,<br />

Überhöhe <strong>und</strong>/oder Überlänge <strong>und</strong> zur Benutzung<br />

<strong>von</strong> Autobahnen oder Kraftfahrstraßen<br />

1.<br />

Für <strong>die</strong> Zeit vom bis einschließlich Fahrten (Anzahl) Konvoi<br />

ja nein<br />

<strong>von</strong> (Abgangsort <strong>und</strong> genaue Anschrift der Ladestelle)<br />

Zahl der Fahrzeuge<br />

nach (Empfangsort <strong>und</strong> genaue Anschrift der Empfangsstelle)<br />

2. Kraftfahrzeug-Art<br />

Ladung<br />

Anhänger-Art<br />

Kennzeichen<br />

Kraftfahrzeug<br />

Anhänger<br />

Gesamt- länge breite höhe<br />

Leerfahrt<br />

gewicht (tatsächlich)<br />

Transporthöhe<br />

absenkbar auf Zugfahrzeug Anhänger<br />

Lastfahrt<br />

Die Ladung ragt nach vorn m/nach hinten m über das Fahrzeug hinaus.<br />

Achsfolge 1. Achse 2. Achse 3. Achse 4. Achse 5. Achse 6. Achse 7. Achse 8. Achse 9. Achse 10. Achse<br />

Achslast in t<br />

Achsabstand in cm<br />

Räder je Achse<br />

Achsfolge 10. Achse 11. Achse 12. Achse 13. Achse 14. Achse 15. Achse 16. Achse 17. Achse 18. Achse 19. Achse<br />

Achslast in t<br />

Achsabstand in cm<br />

Räder je Achse<br />

Reifen-/Doppelreifenbreite<br />

der maximalen Achslast cm Spurweite cm zwischen den Außenkanten der äußeren Räder gemessen<br />

3. Fahrtweg/Geltungsbereich<br />

ANTRAG_SCHWERVERKEHR.DOC Stand: 02/2001


Vom <strong>Antrag</strong>steller mit Schreibmaschine auszufüllen<br />

Bescheinigungen<br />

I. Bei Transporten über mehr als 250 km Wegstrecke mit Fahrzeugen, deren Maße <strong>und</strong> Gewichte <strong>die</strong> Grenzwerte in Nr. V.4/Nr. III.4<br />

VwV zu § 29 Abs. 3/§ 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO überschreiten, sind beizufügen:<br />

1. Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung bis zu 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind,<br />

eine Bescheinigung der <strong>für</strong> den Versandort zuständigen Güterabfertigung darüber, ob <strong>und</strong> ggf. innerhalb welcher Fristen <strong>und</strong><br />

unter welchen Gesamtkosten <strong>die</strong> Schienenbeförderung bzw. eine gebrochene Beförderung Schiene/Straße möglich ist.<br />

2. Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung bis zu 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind, oder ein Gewicht <strong>von</strong><br />

72 t überschreiten,<br />

eine Bescheinigung der nächsten Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion darüber, ob <strong>und</strong> ggf. innerhalb welcher Fristen <strong>und</strong> unter<br />

welchen Gesamtkosten <strong>die</strong> Beförderung auf dem Wasser bzw. eine gebrochene Beförderung Wasser/Straße möglich ist.<br />

Die Bescheinigung(en) liegt/liegen dem <strong>Antrag</strong> bei.<br />

ja<br />

nein, ein Transport auf dem Schienen- oder Wasserweg ist <strong>und</strong>urchführbar oder unzumutbar, weil (ausführliche Begründung)<br />

II. Handelt der <strong>Antrag</strong>steller im Auftrag eines anderen, ist eine Vollmacht <strong>die</strong>sem <strong>Antrag</strong> beizufügen.<br />

Erklärung zur Haftung<br />

Soweit durch den Transport Schäden entstehen, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, <strong>für</strong> Schäden an Straßen <strong>und</strong> deren<br />

Einrichtungen sowie an Eisenbahnanlagen, Eisenbahnfahrzeugen, sonstigen Eisenbahngegenständen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücken aufzukommen<br />

<strong>und</strong> Straßenbaulastträger, Polizei, Verkehrssicherungspflichtige <strong>und</strong> Eisenbahnunternehmer <strong>von</strong> Ersatzansprüchen Dritter, <strong>die</strong> aus <strong>die</strong>sen<br />

Schäden hergeleitet werden, freizustellen. Ich verzichte/Wir verzichten ferner darauf, Ansprüche daraus herzuleiten, dass <strong>die</strong><br />

Straßenbeschaffenheit nicht den besonderen Anforderungen des Transportes entspricht.<br />

Ort, Datum<br />

Firmenstempel<br />

Unterschrift<br />

II. Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung:<br />

Die beantragte Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung wird stets<br />

widerruflich dem <strong>Antrag</strong>steller, der <strong>von</strong> ihm vertretenen Person bzw.<br />

dem Unternehmen wie folgt erteilt:<br />

Nur <strong>von</strong> der Behörde auszufüllen<br />

1. Die aufgeführten Bedingungen <strong>und</strong> Auflagen sowie Hinweise (Seite 1 -<br />

) <strong>und</strong> <strong>die</strong> beiliegende<br />

Rechtsbehelfsbelehrung sind Bestandteile <strong>die</strong>ses <strong>Bescheid</strong>es.<br />

2.<br />

wie beantragt<br />

Fahrtweg:<br />

genehmigt<br />

geändert (siehe besondere Anlage)<br />

3.<br />

Geltungsdauer wie beantragt <strong>von</strong> bis einschließlich<br />

4. Der <strong>Antrag</strong>steller hat <strong>die</strong> Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 1, 2 <strong>und</strong> 4 der Gebührenordnung<br />

<strong>für</strong> Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i. V. mit Nr. 263 <strong>und</strong> Nr. 264 des Gebührentarifs.<br />

Gebühren<br />

Auslagen<br />

Gesamtbetrag<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Behörde Datum, Unterschrift Dienstsiegel<br />

ANTRAG_SCHWERVERKEHR.DOC Stand: 02/2001

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