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Teil B - Josefschule Oberhausen

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Seite 245<br />

B1) Schullandschaft <strong>Oberhausen</strong> aktuell<br />

B1.1 Ganztagsschule<br />

"Offene Ganztagsschule im Primarbereich"<br />

Beginnend mit dem Schuljahr 2003/2004 haben 3 Primarschulen mit der "Offenen<br />

Ganztagsschule" (OGS) begonnen.<br />

Bereits seit dem Schuljahr 2007/2008 sind alle Grundschulen in <strong>Oberhausen</strong> Offene<br />

Ganztagsschulen. Seitens der Bundesregierung war bei der Auflage des<br />

Programmes eine Beteiligung von rund 25% aller Grundschulkinder geplant worden.<br />

Mit dem Schuljahr 2010/2011 befinden sich in den Primarstufenschulen insgesamt<br />

3.981 Kinder im Offenen Ganztag. Bei insgesamt 7.391 Primarstufenschülerinnen<br />

und -schülern macht das einen Prozentsatz von 53,9% aus. Das Planungsziel konnte<br />

somit mehr als verdoppelt werden.<br />

In diesen letztgenannten Zahlen sind auch die Kinder der Förderschulen enthalten.<br />

Auch diese Schulform mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht mit vier Offenen<br />

Ganztagsschulen in <strong>Oberhausen</strong> zur Verfügung.<br />

Alle Primarstufen konnten mit den Mitteln aus dem Investitionsprogramm "Zukunft<br />

Bildung und Betreuung" (IZBB) mit neuen oder umgewandelten Räumen, Außengeländeanpassungen,<br />

neuem Mobiliar und Lehr-, Lern- und Freizeitmaterialien ausgestattet<br />

werden.<br />

Seit Beginn der Offenen Ganztagsschule sind die Beitragssätze gleich geblieben:<br />

Vollzahler:<br />

Geschwisterkinder:<br />

Wohngeldempfänger:<br />

Geschwisterkinder hiervon:<br />

Bezieher von ALG II /Asylbewerberleistungsgesetz<br />

und SGB XII-Leistungen:<br />

50,00 EUR<br />

25,00 EUR<br />

40,00 EUR<br />

20,00 EUR<br />

0,00 EUR<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 246<br />

Zum größten Bedauern der Schulen sind die Fördermaßnahmen für Ausstattungen<br />

und Investitionen mittlerweile ausgelaufen und abgerechnet.<br />

Die hohe Zahl teilnehmender Kinder stellt die Schulen nunmehr vor das Problem, die<br />

Kinder in entsprechenden Räumen unterzubringen. Da keine weiteren Räume mehr<br />

geschaffen werden können, plant deshalb der Bereich 1-4/Schule, die vorhandenen<br />

Klassenräume sukzessiv mit flexiblerem Mobiliar auszustatten.<br />

An den Förder- und Freizeitprogrammen und -maßnahmen sind mittlerweile sieben<br />

Freie Träger der Jugendhilfe maßgeblich beteiligt. Zwei Schulen führen den Offenen<br />

Ganztag in Eigenregie durch. Sportliche Aktivitäten werden von Übungsleiterinnen<br />

und -leitern der verschiedenen Sportvereine in <strong>Oberhausen</strong> angeboten.<br />

Selbstständige Sporttrainer bieten ihre Kompetenzen im Offenen Ganztag ebenfalls<br />

an. Von der Stunde Null an waren die Städtische Musik- und die Städtische Malschule<br />

in die Förderprogramme der Schulen einbezogen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 247<br />

"Gebundene Erweiterte Ganztagsförderschulen"<br />

Ab dem Schuljahr 2006/2007 haben sich zwei Förderschulen - jeweils mit dem Förderschwerpunkt<br />

"Lernen" - als "Gebundene Erweiterte Ganztagsförderschulen" bei<br />

der Bezirksregierung Düsseldorf beworben. Beide Schulen hatten zuvor bereits die<br />

OGS-Form den Schülerinnen und Schülern angeboten.<br />

Die Herderschule hatte letztendlich mit ihrer Bewerbung Erfolg. Mittlerweile ist die<br />

gesamte Schülerschaft Bestandteil des Ganztages. Im Vergleich zur Offenen Ganztagsschule<br />

ist die <strong>Teil</strong>nahme pflichtig und unentgeltlich.<br />

In der Regel wird das Konzept der Schule durch hauptamtliches Lehrpersonal umgesetzt.<br />

Im Schuljahr 2010/2011 werden an der Herderschule 146 Kinder beschult. Die<br />

Primarstufe umfasst 25, die Sekundarstufe I 121 Kinder.<br />

Außerdem konnten Mittel des IZBB-Programmes zur Herrichtung eines zusätzlichen<br />

Gebäudes, des Raumbestandes und der Außenanlagen verwendet werden.<br />

Für diese Schulform werden zurzeit keine Veränderungen für die Zukunft gesehen.<br />

"Ganztagshauptschulen"<br />

Mit Erlass vom 25.01.2006 in Verbindung mit dem Erlass vom 12.05.2003 für die "Offenen<br />

Ganztagsschulen im Primarbereich" wurde die Möglichkeit für die Hauptschulen<br />

eröffnet, "Erweiterte Ganztagshauptschule" zu werden.<br />

In seiner Sitzung vom 20.02.2006 hat der Rat der Stadt <strong>Oberhausen</strong> beschlossen,<br />

zwei Hauptschulen umzuwandeln.<br />

Der Schulausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung vom 09.03.2006 dahingehend<br />

konkretisiert, diese Umwandlung für drei Hauptschulen zu planen.<br />

Im Rahmen des bereits erwähnten IZBB-Programmes wurden jedoch zunächst nur<br />

für zwei Schulen entsprechende Genehmigungen und auch Zuwendungen erteilt.<br />

Die Hauptschulen Alstaden für Alt-<strong>Oberhausen</strong> und Albert-Schweitzer für Osterfeld<br />

haben mit dem Schuljahr 2007/2008 mit den Jahrgängen 5 und 6 im Erweiterten<br />

Ganztag begonnen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 248<br />

Auch in dieser Schulform ist der Ganztag verpflichtend und unentgeltlich.<br />

Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 wurde auch die Hauptschule Eisenheim umgewandelt.<br />

Für diese Schule standen jedoch nur noch Restmittel aus dem IZBB-Programm für<br />

Ausstattungen zur Verfügung. Notwendige bauliche Maßnahmen konnten aus dem<br />

1.000-Schulen-Programm in gekürzter Größenordung finanziert werden.<br />

Als letzte Hauptschule folgte im Schuljahr 2009/2010 die Hauptschule St. Michael.<br />

Im Zuge der baulichen Maßnahmen wurden lediglich Mensen und Aufenthaltsräume<br />

erstellt und eingerichtet, um den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, ein Mittagessen<br />

einzunehmen.<br />

Perspektivisch betrachtet, scheinen diese Maßnahmen jedoch nicht dazu beizutragen,<br />

diese Schulform für die Erziehungsberechtigten so attraktiv zu gestalten, dass<br />

sie den Bestand aller noch vorhandenen Hauptschulen sichern können.<br />

Realschulen<br />

Die Realschulen in <strong>Oberhausen</strong> konnten sich bislang noch nicht entschließen, Ganztagsschulen<br />

zu werden.<br />

Seit Jahren wird jedoch das Angebot „13 plus S“ für die Realschulschülerinnen und<br />

-schüler bereitgestellt.<br />

Seitdem es die Finanzierung von mehr Förderung über das Programm „Pädagogische<br />

Übermittagsbetreuung“ gibt, beteiligen sich alle Realschulen auch hieran.<br />

Die Entwicklung der gesamten Schullandschaft wird zeigen, ob die Realschulen auch<br />

weiterhin ohne ein gebundenes Ganztagsangebot auskommen werden.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 249<br />

"Ganztagsgymnasien"<br />

Wie zuvor die anderen Sekundarstufenschulen auch, haben die Gymnasien bereits<br />

frühzeitig auf die Nachfragen der Eltern reagiert, die sich für ihre Kinder im Anschluss<br />

an die vierte Klasse in der "OGS" eine zeitliche Fortsetzung in der Sek I gewünscht<br />

haben.<br />

Für die Sek I wurden die Programme „13plus S“ und die sogenannte "Übermittagbetreuung"<br />

bzw. letztendlich das "Erweiterte Ganztagsgymnasium" geschaffen.<br />

Als erstes Gymnasium hat das Elsa-Brändström-Gymnasium nach Beschluss des<br />

Rates vom 17.11.2008 zum Schuljahr 2009/2010 mit den Jahrgängen 5 und 6 mit<br />

dem erweiterten Ganztag, der ebenfalls kostenfrei und verpflichtend ist, begonnen.<br />

Im Anschluss daran hat die Stadt <strong>Oberhausen</strong> auch für das Heinrich-Heine-<br />

Gymnasium einen Antrag zur Umwandlung ab dem Schuljahr 2011/2012 bei der Bezirksregierung<br />

gestellt.<br />

Aus dem „1.000-Schulen-Programm" sind für diese beiden Schulen u. a. Mensen und<br />

Betreuungsräume geschaffen worden.<br />

Die drei verbleibenden Gymnasien Bertha-von-Suttner, Freiherr-vom-Stein und Sophie-Scholl<br />

bieten ihren Schülerinnen und Schülern bislang die "Übermittagbetreuung"<br />

des Programmes "Geld oder Stellen" an.<br />

Auch an diesen drei Standorten wurden im Rahmen des „1.000-Schulen-<br />

Programmes“ Mensen errichtet.<br />

Für dieses Programm entstehen für die Schülerinnen und Schüler ebenfalls keine<br />

Kosten.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 250<br />

B1.2 Neues Schulgesetz<br />

B1.2.1 Schuleinzugsbereiche für Grundschulen<br />

a) Auftrag<br />

In seiner Sitzung vom 28.03.2011 hat der Rat der Stadt <strong>Oberhausen</strong> auf gemeinsamen<br />

Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache Nr.<br />

A/15/1191-01) mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung<br />

der FDP-Fraktion folgenden Beschluss gefasst:<br />

„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Schulentwicklungsplans einen Vorschlag<br />

zur Einführung von Schuleinzugsbereichen für Grundschulen vorzulegen.<br />

Dieser soll im Rahmen der anstehenden Schulentwicklungsplanung diskutiert und<br />

gegebenenfalls beschlossen werden.“<br />

b) Entwicklung<br />

Mit der Novellierung des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 27. Juni 2006 durch die<br />

alte Landesregierung wurde der damalige § 84 zum 31.07.2008 endgültig aufgehoben.<br />

Dies bedeutete, dass ab diesem Zeitpunkt keine Schulbezirksgrenzen für<br />

Grundschulen mehr bestanden. Damit wurden auch in <strong>Oberhausen</strong> die bestehenden<br />

Schuleinzugsbereiche für die beiden Schularten Gemeinschaftsgrundschulen und<br />

katholische Bekenntnisgrundschulen außer Kraft gesetzt. Die Anmeldeverfahren an<br />

den <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen werden daher seit dem Schuljahr 2008/2009 ohne<br />

verbindliche Schuleinzugsbereiche durchgeführt.<br />

Um dennoch ein Steuerungselement einsetzen zu können, das einerseits das Leerlaufen<br />

von Schulen verhindert und die Stadt <strong>Oberhausen</strong> anderseits nicht in die Verpflichtung<br />

bringt, an anderen Standorten kostenintensive Erweiterungsbauten zu errichten,<br />

hat der Rat der Stadt <strong>Oberhausen</strong> in seiner Sitzung vom 13.11.2006 die Begrenzung<br />

der Zügigkeit an den <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen beschlossen. Die Zügigkeit<br />

wurde dabei für jede Schule individuell festgelegt und richtete sich nach den<br />

vorhandenen räumlichen Gegebenheiten sowie den Prognosen der zu erwartenden<br />

Anmeldezahlen aus dem Schulentwicklungsplan (SEP) 2006-2010. Insgesamt wurde<br />

maximal eine Dreizügigkeit vorgegeben. Außerdem wurden wechselnde Zügigkeiten<br />

ausgeschlossen (also z. B. keine Zwei- bis Dreizügigkeit). In begründeten Einzelfäl-<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 251<br />

len konnten Ausnahmen von der Zügigkeit auf Antrag der Schule durch den Schulträger<br />

genehmigt werden, sofern die räumlichen Kapazitäten ausreichend waren und<br />

keine andere (insbesondere benachbarte) Schule hierdurch in ihrem Bestand gefährdet<br />

war.<br />

In der Praxis hat sich die Zügigkeitsbeschränkung als Steuerungselement bewährt.<br />

Zwar musste im Zeitraum des SEP 2006-2010 die Knappenschule aufgrund zu geringer<br />

Anmeldezahlen aufgelöst werden, allerdings wurde bereits in diesem SEP auf<br />

die Notwendigkeit schulorganisatorischer Maßnahmen hingewiesen, wenn Änderungen<br />

im Anmeldeverhalten an dieser Schule eintreten.<br />

Bei stichprobenartigen Überprüfungen an verschiedenen Schulen wurden durch den<br />

Schulträger keine auffälligen Wanderungsbewegungen von Schülerinnen und Schülern<br />

seit dem Wegfall der Schulbezirke festgestellt. Auch gibt es seitens der Schulen<br />

keine deutlichen Hinweise hierauf. Ebenso wurden seitdem keine Anträge von den<br />

Schulen gestellt.<br />

Nach Einschätzung des Schulträgers liegt die Zahl der Wanderungsbewegungen in<br />

dem Rahmen, in welchem vor dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen Ausnahmegenehmigungen<br />

aus wichtigem Grund auf Antrag erteilt wurden. Diese Zahl beläuft sich<br />

auf ca. 150 bis 200 Kinder im Schuljahr. Zu beachten ist hierbei, dass die Erziehungsberechtigten<br />

grundsätzlich zwischen den Schularten Gemeinschaftsgrundschule<br />

und katholische Bekenntnisgrundschule auch bei festgelegten Schulbezirken wählen<br />

können. Für beide Schularten existierten früher flächendeckend über das Stadtgebiet<br />

festgelegte Schulbezirke. Wanderungsbewegungen zwischen diesen beiden<br />

Schularten existieren daher rein rechtlich gar nicht.<br />

c) Aktuelle Rechtslage<br />

Durch die letzte Änderung im SchulG vom 21.12.2010 kann der Schulträger gemäß<br />

§84 Abs. 1 SchulG durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als<br />

Schuleinzugsbereich bilden. Eine Schule kann die Aufnahme einer Schülerin oder<br />

eines Schülers ablehnen, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt und<br />

keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt. Generell trifft die Leitung<br />

einer Grundschule nach § 46 Abs. 1 SchulG die Entscheidung über die Aufnahme<br />

einer Schülerin oder eines Schülers innerhalb des vom Schulträger festgelegten<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 252<br />

Rahmens. Für <strong>Oberhausen</strong> hat der Rat der Stadt die Zügigkeit der Grundschulen per<br />

Ratsbeschluss festgelegt.<br />

d) Einschätzung<br />

Der Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung mit den Schuleinzugsbereichen<br />

für jede Schule würde, auch in Verbindung mit der bestehenden Zügigkeitsbeschränkung,<br />

in der Praxis keine oder nur geringe Auswirkungen zeigen. In Zeiten rückläufiger<br />

Schülerzahlen kann unterstellt werden, dass die wenigsten Schulleitungen die<br />

Anmeldung eines Kindes aus einem anderen Einzugsbereich ablehnen würden, solange<br />

die Raumkapazität hierfür ausreicht. Es muss daher intensiv auf den unbestimmten<br />

Rechtsbegriff des „wichtigen Grundes“ abgestellt werden.<br />

Dieser wichtige Grund bzw. die wichtigen Gründe müssen daher in der Rechtsverordnung<br />

detailliert und möglichst ohne Ermessensspielraum beschrieben werden.<br />

Nur so kann den Schulleitungen ein entsprechender Handlungsleitfaden an die Hand<br />

gegeben werden, damit möglichst flächendeckend Anmeldungen aus fremden<br />

Schuleinzugsbereichen gleich abgewickelt werden. Als Beispiele für wichtige Gründe<br />

kommen insbesondere die in der Vergangenheit bewährten Ausnahmetatbestände in<br />

Betracht (ein Geschwisterkind an der nichtzuständigen Schule oder eine Betreuungsperson<br />

im anderen Schulbezirk bei Berufstätigkeit der Eltern).<br />

Im Zuge des Ausbaus aller <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen im Offenen Ganztag kann<br />

es jedoch auch zu anderen Ausnahmetatbeständen kommen. Denkbar wären hier<br />

insbesondere unterschiedliche Betreuungszeiten oder andere qualitative Angebote<br />

im Offenen Ganztag, die als konkreter wichtiger Grund seitens der Erziehungsberechtigten<br />

angeführt werden. Hierzu sind dem Schulträger bisher keine Urteile bekannt,<br />

so dass nicht abgeschätzt werden kann, ob Ablehnungen von Aufnahmen mit<br />

diesen Begründungen entsprechend rechtssicher wären.<br />

Als weiterer kritischer Punkt wären sog. Alleinstellungsmerkmale zu nennen, über die<br />

eine oder ggf. mehrere Schulen verfügen und die Grund für die Wahl einer bestimmten<br />

nicht zuständigen Grundschule durch die Erziehungsberechtigten sein könnten.<br />

Beispielhaft können hier der jahrgangsübergreifende Unterricht, besondere Angebote<br />

oder Prädikate (z. B. KulturSchule, JEKI) angeführt werden. Auch hierzu gibt es noch<br />

keine bekannten richterlichen Entscheidungen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 253<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach dem eingangs erwähnten<br />

Ratsbeschluss bereits jetzt einzelne Schulen an den Schulträger herangetreten<br />

sind, die eine Einführung der Schuleinzugsbereiche befürworten oder aber<br />

z. B. aufgrund eines der geschilderten Alleinstellungsmerkmale ablehnen.<br />

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Neugliederung der Schuleinzugsbereiche<br />

einen intensiven Dialog mit den beteiligten Schulen sowie den städtischen Kindertageseinrichtungen<br />

und denen anderer Träger erfordert, mit denen die jeweiligen<br />

Schulen zusammenarbeiten, um so einen möglichst gesamtstädtischen Konsens zu<br />

erzielen, der keinen Schulstandort ungerechtfertigt benachteiligt.<br />

e) Zeitplanung<br />

Für den Fall der Wiedereinführung von Schuleinzugsbereichen bei den <strong>Oberhausen</strong>er<br />

Grundschulen kann eine Umsetzung erst für das Anmeldeverfahren zum Schuljahr<br />

2013/2014 erfolgen. Durch die Schließung der Knappenschule nach der Abschaffung<br />

der Schuleinzugsbereiche müsste die ehemalige Aufteilung für die katholischen<br />

Bekenntnisschulen neu gefasst werden. Außerdem sind bei beiden Schularten<br />

neue Straßen bzw. Gebäude einzupflegen, damit das <strong>Oberhausen</strong>er Stadtgebiet<br />

komplett berücksichtigt wird.<br />

Das Hauptproblem ist jedoch, dass auch mögliche schulorganisatorische Maßnahmen<br />

aus diesem SEP Berücksichtigung finden müssen, um eine neue Aufteilung auf<br />

die <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen gerecht und zukunftssicher vornehmen zu können.<br />

Die endgültige Beschlussfassung über diesen SEP ist am 17.10.2011 im Rat der<br />

Stadt <strong>Oberhausen</strong> geplant, also unmittelbar vor dem Anmeldeverfahren für die<br />

Grundschulen für das Schuljahr 2012/2013. Die Benachrichtigungen an die Erziehungsberechtigten<br />

sind zu diesem Zeitpunkt jedoch schon versandt und es ist nicht<br />

möglich, die obige Ratsentscheidung durch das Weglassen möglicher betroffener<br />

Schulen bei den Benachrichtigungen vorweg zu nehmen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 254<br />

f) Vorschlag der Verwaltung<br />

Wie oben dargestellt, ist eine Wiedereinführung der Schuleinzugsbezirke für <strong>Oberhausen</strong>er<br />

Grundschulen erst für das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/2014<br />

möglich, welches voraussichtlich im Oktober 2012 durchgeführt wird. Darüber hinaus<br />

ist die Meinung einiger Schulen zu diesem Thema derzeit offensichtlich nicht deckungsgleich.<br />

Die Verwaltung schlägt daher vor, im Anschluss an die endgültige Beschlussfassung<br />

dieses SEP ein Beteiligungsverfahren der betroffenen <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen<br />

einzuleiten, mit dem Ziel, an jeder einzelnen Schule ein Votum der jeweiligen Schulkonferenz<br />

zu diesem Thema zu erhalten. Die zusammengefassten Voten der einzelnen<br />

Schulen werden dann in einer Beschlussvorlage für den Rat der Stadt <strong>Oberhausen</strong><br />

münden, aus der dann gegebenenfalls ein konkreter Umsetzungsauftrag an die<br />

Verwaltung erfolgt.<br />

Bei dieser Verfahrensweise ist es möglich, das Thema auf breiter Basis zu diskutieren<br />

und eine mehrheitliche und tragfähige gesamtstädtische Verfahrensweise abzustimmen.<br />

B1.2.2 Gemeinschaftsschulen<br />

Im Rahmen des § 25 des Schulgesetzes NRW (SchulG) ist die Durchführung und<br />

Umsetzung von sog. Schulversuchen geregelt. Im Rahmen der hierzu bestehenden<br />

Erlasse ist es erstmals ab dem Schuljahr 2011/2012 möglich, Gemeinschaftsschulen<br />

im Rahmen eines solchen Schulversuches zu errichten.<br />

Nach den Vorgaben des Schulministeriums konnte ein solcher Schulversuch bis Ende<br />

2010 für das Schuljahr 2011/2012 beantragt werden. Den <strong>Oberhausen</strong>er Schulen<br />

wurden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen durch das Schulministerium<br />

sowie dem Schulträger zur Verfügung gestellt.<br />

Ziel des Modellvorhabens Gemeinschaftsschule ist es, zu erproben, wie durch längeres<br />

gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I die Chancengleichheit und Leistungsfähigkeit<br />

des Schulwesens erhöht werden kann und Kinder dadurch zu besseren<br />

Abschlüssen geführt werden können. Außerdem soll erprobt werden, wie im Hinblick<br />

auf die demografische Entwicklung und der sich wandelnden Abschlussorientie-<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 255<br />

rung der Eltern weiterhin ein wohnortnahes Schulangebot ermöglicht werden kann.<br />

Der Schulversuch ist auf sechs Jahre, beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 angelegt.<br />

Nach den rechtlichen Vorgaben ist der Schulversuch in der Regel nur an Schulen der<br />

Sekundarstufe I möglich und wird in der Form des Gebundenen Ganztags, ausnahmsweise<br />

auch durch offene und flexible Angebote, geführt.<br />

Die Errichtung einer Gemeinschaftsschule soll durch die Zusammenführung bestehender<br />

Haupt- und Realschulen erfolgen. In den Klassen 5 und 6 ist integrierter Unterricht<br />

vorgesehen. Ab Klasse 7 oder später kann der Unterricht in integrierter oder<br />

kooperativer Form (Einrichtung von schulformspezifischen Bildungsgängen) erfolgen.<br />

Gymnasiale Standards müssen hierbei gewährleistet sein.<br />

Die Erreichbarkeit aller für die Sekundarstufe I vorgesehenen Abschlüsse und deren<br />

Anerkennung muss sichergestellt werden. Außerdem muss die Schule über eine eigene<br />

gymnasiale Oberstufe verfügen. Alternativ kann der Erwerb der Hochschulreife<br />

durch eine Kooperation mit einem Gymnasium, einer anderen Gemeinschaftsschule<br />

mit Sekundarstufe II, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg angeboten werden.<br />

Das Abitur wird nach 9 Jahren erreicht (G9).<br />

Für die Errichtung sind 3 Parallelklassen pro Jahrgang erforderlich. Mindestklassengrößen<br />

und Klassenfrequenzricht- und -höchstwerte sind gemäß der Erlasslage zu<br />

beachten. Diese Werte orientieren sich an der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität<br />

der Schülerschaft Rechnung und berücksichtigen, dass in der Gemeinschaftsschule<br />

unterschiedliche Schulformen zusammenwachsen.<br />

Die Gemeinschaftsschule ist in die anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung des<br />

Schulträgers einzubinden, einschließlich einer vorangegangenen förmlichen Elternbeteiligung.<br />

Die Planung ist überregional abzustimmen, damit keine Bestandsgefährdung<br />

einer Schule eines anderen Schulträgers eintritt. Die Erreichbarkeit einer<br />

Hauptschule bzw. eines Hauptschulbildungsgangs in zumutbarer Entfernung muss<br />

gewährleistet sein. In Ballungsgebieten müssen sich Gesamtkonzepte auf die einzelnen<br />

Stadtteile beziehen. Die Bildung von <strong>Teil</strong>standorten nach § 83 Abs. 4 Schulgesetz<br />

ist möglich.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 256<br />

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist darzulegen, wie die Leistungsheterogenität<br />

der Schülerschaft in dem Planungszeitraum von 5 Jahren gesichert werden<br />

kann. Ebenso ist ausreichender und geeigneter Schulraum nachzuweisen.<br />

Seitens der Schule ist ein pädagogisches Konzept vorzulegen, das die individuelle<br />

Förderung der Schüler/-innen sichert.<br />

Insbesondere mit den Schulleitungen der Haupt- und Realschulen wurden entsprechende<br />

Informations- und Beratungsgespräche geführt. Entsprechende Anträge oder<br />

Absichtserklärungen – auch von anderen Schulformen – liegen dem Schulträger jedoch<br />

nicht vor.<br />

Bei der rechtlichen Beurteilung ist weiterhin zu beachten, dass die Errichtung einer<br />

Gemeinschaftsschule im Regierungsbezirk Arnsberg durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes<br />

Arnsberg vom 08.04.2011 im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes<br />

gestoppt wurde. In Anbetracht dessen sowie der fehlenden Anträge beabsichtigt<br />

die Stadt <strong>Oberhausen</strong> vorerst keine Gemeinschaftsschulen zu errichten. Außerdem<br />

kann ein solcher Bedarf in <strong>Oberhausen</strong> durch die vorhandenen Schulformen abgedeckt<br />

werden.<br />

Sollten jedoch zukünftig Anträge von Schulen, mit den dazugehörigen Beschlüssen<br />

der schulischen Gremien, gestellt werden, so werden diese selbstverständlich geprüft<br />

und den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung zugeleitet.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 257<br />

B1.3 Inklusion<br />

In seiner Sitzung vom 23.05.2011 hat der Rat der Stadt <strong>Oberhausen</strong> auf Grund eines<br />

interfraktionellen Antrags folgenden Beschluss gefasst:<br />

„Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf volle <strong>Teil</strong>habe in der Gesellschaft.<br />

Seit Jahrzehnten setzen sich Betroffene, Verbände und Eltern von Kindern<br />

mit Behinderung nachdrücklich dafür ein, dass deren Zugehörigkeit zur Gesellschaft<br />

anerkannt wird. Seit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit<br />

Behinderung auch für Deutschland verbindlich.<br />

Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist eine zentrale Aufgabe, der sich Bund,<br />

Länder und Gemeinden in den nächsten Jahren gemeinsam stellen müssen. Dabei<br />

müssen sie das Konnexitätsprinzip wahren.<br />

Klar ist, dass die Stadt das Ziel der Inklusion nicht allein erreichen kann. Sie kann<br />

und muss aber im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten einen wichtigen Beitrag<br />

leisten und lokale Ansätze für eine Inklusionspolitik gestalten.<br />

Für <strong>Oberhausen</strong> heißt dies, bisherige Aktivitäten zur Einbindung von Menschen mit<br />

Behinderung zu verstärken und auf Grundlage der Rahmenbedingungen des Landes<br />

und des Bundes ein Inklusionskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Land und<br />

Bund müssen bei der Festlegung der Rahmenbedingungen die Kommunen angemessen<br />

beteiligen.<br />

Inklusion bedeutet dabei die Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten<br />

Menschen. Daher müssen alle kulturellen und gesellschaftlichen Angebote so gestaltet<br />

sein, dass sie den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Menschen gerecht werden.<br />

Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe für alle gesellschaftlichen Bereiche, durch die<br />

die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung aus der Gesellschaft von Beginn<br />

an verhindert werden soll. Sie unterscheidet sich damit von der Integration, die sich<br />

auf die Wiedereingliederung von ausgegrenzten Menschen konzentriert. Inklusion ist<br />

weitergehend. Integration erwartet, dass der Mensch sich den Bedingungen anpasst.<br />

In inklusiven Lebensbereichen wird Menschen mit Behinderung keine Anpassung<br />

abverlangt, sondern die Lebensbereiche passen sich den Menschen an.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 258<br />

Besondere Bedeutung kommt der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems zu.<br />

Eine inklusive Pädagogik sortiert nicht aus, sie ist auf die Unterschiedlichkeit aller<br />

Schülerinnen und Schüler und auf individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes<br />

ausgerichtet.<br />

Der Rat der Stadt strebt einen Inklusionsplan für <strong>Oberhausen</strong> an. Dieser soll eng<br />

verzahnt mit dem Inklusionsplan des Landes entwickelt und umgesetzt werden. Der<br />

Inklusionsplan der Stadt <strong>Oberhausen</strong> muss im engen Dialog mit interessierten Bürgerinnen<br />

und Bürgern, betroffenen Trägern, Vereinen und Verbänden sowie allen tangierten<br />

Bereichen der Stadtgesellschaft als partizipativer Prozess entwickelt werden.<br />

Wichtig ist dabei die intensive Einbeziehung des Beirates für Menschen mit Behinderungen.<br />

Bei der Verbesserung der <strong>Teil</strong>habe für Menschen mit Behinderung steht <strong>Oberhausen</strong><br />

nicht am Anfang. Zahlreiche Maßnahmen und Projekte in <strong>Oberhausen</strong> widmen sich<br />

erfolgreich diesem Ziel. Dazu gehören u.a.:<br />

- Das vielfältige Engagement von Menschen, Einrichtungen, Vereinen und Verbänden<br />

- Integrative Kindertageseinrichtungen<br />

- Der Gemeinsame Unterricht<br />

- Barrierefreier Wohnungsbau<br />

- Behindertengerechter ÖPNV einschließlich Umbau von Haltestellen<br />

- Vielfältige Beratungsangebote<br />

- Barrierefreie Kommunikation („lesefreundliches” Internet)<br />

- Einsatz von Gebärdendolmetschern zum Beispiel beim Theater <strong>Oberhausen</strong><br />

- <strong>Oberhausen</strong>er Kompetenzzentren<br />

- Flächendeckende Angebote an Behindertenparkplätzen<br />

- Blindengerechte Ausstattung von Ampelanlagen<br />

- Zuschüsse zur alten- und behindertengerechten Umgestaltung von Wohnraum<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 259<br />

Der Rat ist sich dabei bewusst, dass es keine fertigen Konzepte zur vollständigen<br />

Umsetzung der Inklusion gibt und dass auch der Weg zur Inklusion in <strong>Oberhausen</strong><br />

ein langfristiger Prozess ist. Mit der Einleitung des Inklusionsprozesses muss auch<br />

ein gesellschaftlicher Paradigmenwechsel eingeleitet werden.<br />

Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage einen Inklusionsplan zu erarbeiten<br />

und dem Rat und seinen Gremien vorzulegen, der unter anderem auf folgende<br />

Felder eingeht:<br />

Inklusion als <strong>Teil</strong> der Stadtentwicklung<br />

Inklusion soll zum Bestandteil des <strong>Oberhausen</strong>er Stadtentwicklungskonzeptes 2020<br />

werden. Bei der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes soll das<br />

Thema Inklusion wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes werden.<br />

Inklusion von Anfang an<br />

Inklusion muss in den Kindertageseinrichtungen beginnen. Aufbauend auf den positiven<br />

Erfahrungen der integrativen KTEs in <strong>Oberhausen</strong> soll Inklusion in den Kindertagesstätten<br />

beginnen. Schon bei der Planung des Ausbaus der Plätze für Kinder unter<br />

drei Jahren muss dies berücksichtigt werden. Hierzu ist es notwendig, dass die unzureichenden<br />

Finanzierungsbedingungen für Kinder mit Behinderungen im Rahmen<br />

des „KiBiz“ verbessert werden.<br />

Inklusives Schulsystem<br />

Die UN-Konvention schafft das freie Schulwahlrecht für alle Eltern. Dies muss zu einer<br />

tiefgreifenden Veränderung der deutschen Schulen führen. Ein inklusives Schulsystem<br />

muss auf die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler setzen,<br />

statt auf die Selektion von Schülerinnen und Schülern. Inklusion muss in allen Schulformen<br />

umgesetzt werden. Das Land ist aufgefordert, hierzu entsprechende Rahmenbedingungen<br />

zu entwickeln und umzusetzen.<br />

Im Rahmen des <strong>Oberhausen</strong>er Schulentwicklungsplans sollen Wege aufgezeigt werden,<br />

wie u.a. durch den qualitativen und quantitativen Ausbau des Gemeinsamen<br />

Unterrichtes, die Weiterentwicklung der Kompetenzzentren und durch die Unterstützung<br />

von Kooperationen von Regel- und Förderschulen, Schritte hin zu einem inklusiven<br />

Schulsystem umgesetzt werden können. Hierbei soll geprüft werden, ob an<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 260<br />

Modellstandorten die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung<br />

an Förderschulen möglich ist.<br />

Inklusion in Ausbildung und Beruf<br />

Inklusion darf nicht nach der Schule enden. Zur vollen gesellschaftlichen <strong>Teil</strong>habe<br />

von Menschen mit Behinderung gehört im besonderen Maße die <strong>Teil</strong>habe am Arbeitsmarkt.<br />

Neben der Verantwortung der Agentur für Arbeit und des Jobcenters soll<br />

hier geprüft werden, welchen Beitrag die Wirtschaftsförderung in diesem Bereich leisten<br />

kann. Formen wie Arbeitgeberdialoge unter Beteiligung von Integrationsunternehmen,<br />

Schulen und Betroffenen sollen intensiviert werden. Ziel muss sein, Menschen<br />

mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.<br />

Dabei sollen die Stadt und ihre Töchter eine Vorbildfunktion wahrnehmen.<br />

Inklusion in Sport und Kultur<br />

Sport und Kultur sind wichtige Bestandteile des gesellschaftlichen Lebens und sind<br />

besonders geeignet, die <strong>Teil</strong>habe von Menschen mit Behinderung zu verbessern.<br />

Sowohl im Sport, wie auch im kulturellen Bereich gibt es zahlreiche positive Beispiele<br />

für gemeinsame Projekte behinderter und nichtbehinderter Menschen. Diese gilt es<br />

auszubauen. Inklusion muss daher sowohl Bestandteil der Sportentwicklungsplanung<br />

und der Entwicklung des Schulsports sein wie auch Arbeitsauftrag für alle Kultureinrichtungen.<br />

Inklusion bei Stadtplanung, Wohnungsbau und Verkehr<br />

Im Wohnungsbau und bei der Gestaltung des Wohnumfeldes muss Barrierefreiheit<br />

gewährleistet sein. Die Verkehrsinfrastruktur muss die Mobilität für Menschen mit<br />

Behinderung sicher stellen. Barrierefreies Wohnen und behindertengerechte Mobilität<br />

müssen Leitbilder der Stadtentwicklung sein. Die Stadt wirkt darauf hin, den Ausbau<br />

differenzierter und bedarfsgerechter Wohnangebote im Sozialraum so zu gestalten,<br />

dass ein Miteinanderwohnen von Menschen mit und ohne Behinderung gefördert<br />

wird.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 261<br />

Der Inklusionsprozess vor Ort wird durch die mangelnde finanzielle Handlungsfähigkeit<br />

der Kommunen gefährdet. Deshalb fordert der Rat der Stadt Bund und Land auf:<br />

- Endlich Konzepte für eine verbesserte Finanzsituation der Kommunen umzusetzen.<br />

Hierbei gilt es, insbesondere arme Kommunen von den Kosten der<br />

Soziallasten zu befreien.<br />

- Ein staatlich finanziertes Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung zu<br />

schaffen.<br />

Der Rat der Stadt <strong>Oberhausen</strong> fordert die Verwaltung auf, neben der Erarbeitung des<br />

Inklusionsplanes folgende Sofortmaßnahmen auf den Weg zu bringen:<br />

- Einrichtung einer Projektgruppe Inklusion bei der Schulentwicklungsplanung,<br />

um mit interessierten Akteuren Schritte zu einem inklusiven Schulsystem zu<br />

erarbeiten.<br />

- Entwicklung eines Modellprojekts „inklusive Jugendarbeit“, möglichst gemeinsam<br />

mit freien Trägern. Dieses soll zur Förderung im Landesjugendplan angemeldet<br />

werden.<br />

- Mit in diesem Bereich tätigen Schulen in einen Dialog über die Unterstützung<br />

von Kooperationsprojekten von Regel- und Förderschulen einzusteigen.<br />

- Inklusion zum regelmäßigen Bestandteil des Dialogs im Rahmen der Bildungsregion<br />

<strong>Oberhausen</strong> zu machen.<br />

- Gemeinsam mit dem Stadtsportbund und Sportvereinen Projekte zur verbesserten<br />

<strong>Teil</strong>habe von Menschen mit Behinderung im Sport zu entwickeln und<br />

umzusetzen.<br />

- Maßnahmen zur verbesserten Information zum Thema Inklusion zu ergreifen<br />

und so zur Stärkung des Problembewusstseins beizutragen.<br />

- Zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten anderer Ebenen es gibt, um Maßnahmen<br />

und Projekte zur Inklusion umzusetzen.<br />

- Menschen mit Behinderung bei der Außendarstellung der Stadt zu berücksichtigen.<br />

Die Erarbeitung und Umsetzung eines <strong>Oberhausen</strong>er Inklusionsplanes ist eine Querschnittsaufgabe<br />

der Verwaltung. Um die Koordination der notwendigen Maßnahmen<br />

sicher zu stellen, soll Inklusion ein zentrales Aufgabenfeld des geplanten Büros für<br />

Chancengleichheit werden.“<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 262<br />

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird in diesem Schulentwicklungsplan bei den<br />

einzelnen Themen dargestellt, welche Möglichkeiten bestehen bzw. welche Maßnahmen<br />

bereits ergriffen wurden. Jedoch bleiben in vielen Punkten landesgesetzliche<br />

Vorgaben abzuwarten, da ansonsten z. B. die Finanzierung dringend notwendiger<br />

Arbeitsschritte und Maßnahmen nicht gewährleistet ist.<br />

Mit Rundschreiben vom 14.01.2011 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW) über die ersten konkreten Schritte des<br />

Landes auf dem Weg zur Erstellung eines Inklusionsplans berichtet.<br />

Ziel der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist es demnach, für Jugendliche<br />

mit sonderpädagogischem Förderbedarf das individuelle Recht auf gleichberechtigten<br />

Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu sichern und ihnen damit<br />

selbstbestimmte und aktive <strong>Teil</strong>habe an Bildung, Arbeit und am Leben in der Gesellschaft<br />

zu ermöglichen. Dies erfordert einen Gestaltungsprozess, der zunächst von<br />

den bestehenden landesrechtlichen Regelungen und den vorhandenen Strukturen<br />

und Ressourcen ausgeht und diese auf der Grundlage eines Inklusionsplans weiterentwickelt.<br />

Bis zur endgültigen Transformation der UN-Konventionen sollen Schulträger und<br />

Schulaufsicht im Rahmen der bestehenden Regelungen alle Möglichkeiten ausschöpfen,<br />

um dem Elternwunsch soweit wie möglich Rechnung zu tragen. Dem dient<br />

der bereits erfolgte Erlass einer geänderten Verwaltungsvorschrift zu § 37 AO-SF.<br />

Die erfolgten Ergänzungen verstärken insbesondere das Antragsrecht der Eltern auf<br />

Beschulung ihrer Kinder im Gemeinsamen Unterricht oder in einer Integrativen Lerngruppe.<br />

Demnach kann die Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers Gemeinsamen<br />

Unterricht und Integrative Lerngruppen einrichten. Die Schulkonferenz ist an der Entscheidung<br />

durch den Schulträger im Wege der Anhörung zu beteiligen. Eine Zustimmung<br />

der Schulkonferenz ist nicht erforderlich. Die Schulkonferenz kann auch selbst<br />

initiativ werden und die Einrichtung von Gemeinsamem Unterricht oder von Integrativen<br />

Lerngruppen vorschlagen.<br />

Außerdem berät die Schulaufsichtsbehörde die Eltern, die wünschen, dass ihr Kind<br />

im Gemeinsamen Unterricht oder in einer integrativen Lerngruppe beschult wird, ob<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 263<br />

dies an einer allgemeinen Schule in zumutbarer Entfernung realisiert werden kann.<br />

Sie prüft gemeinsam mit dem Schulträger und für die Eltern transparent, wie die organisatorischen,<br />

sächlichen und räumlichen Voraussetzungen erfüllt werden können.<br />

Die Eltern werden aktiv in diesen Prozess einbezogen. Dem Wunsch der Eltern auf<br />

Gemeinsamen Unterricht nicht zu entsprechen, bedarf einer umfassenden Begründung<br />

der Schulaufsichtsbehörde. Kann dem Elternwunsch wegen fehlender Barrierefreiheit<br />

nicht nachgekommen werden, fügt sie ihrer Entscheidung die Darlegung des<br />

Schulträgers bei.<br />

Den obigen Ausführungen ist zu entnehmen, dass sich in der Förderschullandschaft<br />

bis zur Erstellung des angesprochenen Inklusionsplans des Landes vorerst keine<br />

gravierenden Änderungen ergeben werden. Abhängig von den zukünftigen Entscheidungen<br />

des Landesgesetzgebers könnte die Förderlandschullandschaft jedoch sehr<br />

wohl massiv betroffen sein. Wie diese Entscheidungen aussehen könnten ist derzeit<br />

noch nicht erkennbar, es sind jedoch u. a. folgende Varianten denkbar:<br />

• Schrittweiser Ausbau der integrativen Beschulung, ggf. mit Unterstützung von<br />

Landesprogrammen<br />

• Einführung eines Elternwahlrechts zur Auswahl der Schule für ihre Kinder<br />

• Auflösung aller Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Überführung<br />

der Kinder in die allgemeinen Schulen<br />

Für den Bereich der Stadt <strong>Oberhausen</strong> findet derzeit Gemeinsamer Unterricht an 4<br />

Grundschulen und einer Hauptschule statt. An den anderen Schulformen besteht<br />

dieses Angebot zurzeit nicht. Erklärtes Ziel des Schulträgers ist es daher, zukünftig<br />

an mindestens einer Schule jeder Schulform den Gemeinsamen Unterricht anzubieten.<br />

Darüber hinaus sollen diese Schulen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten<br />

eine intensive Unterstützung durch den Schulträger erfahren. Voraussetzung ist<br />

allerdings, dass die entsprechenden Schulen durch die Schulaufsichten benannt<br />

werden.<br />

Das Thema Inklusion wird die Arbeit an den <strong>Oberhausen</strong>er Schulen sowie die Aufgabenerledigung<br />

durch den Schulträger zukünftig entscheidend mitprägen und daher<br />

seinen Niederschlag in verschiedenen Projekten, Maßnahmen und Arbeitsgruppen<br />

finden. Hierüber werden die Entscheidungsträger in den politischen Gremien der<br />

Stadt <strong>Oberhausen</strong> fortlaufend informiert werden.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 264<br />

Nachfolgend stellt die Untere Schulaufsichtsbehörde die bereits inhaltlich ausgestaltete<br />

Umsetzung des Inklusionsgedankens in der Schullandschaft dar:<br />

Im Februar 2010 haben die Schulleitungen der Förderschulen mit der örtlichen<br />

Schulaufsicht auf ihrer jährlichen Fortbildungstagung ein Konzept zur Inklusion vor<br />

Ort entwickelt, das der oberen Schulaufsicht vorliegt.<br />

Dieses wurde im März 2011 evaluiert und hat Folgendes ergeben:<br />

Die 4 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen haben in zeitnaher Umsetzung<br />

eine enge Kooperation mit einer benachbarten Grundschule (in einem Fall plus Kindertageseinrichtung)<br />

aufgenommen. Diese beinhaltet:<br />

- gemeinsame Konferenzen<br />

- gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen (z.B.<br />

Thema: Förderdiagnostik)<br />

- Materialaustausch<br />

- Methodenabgleich<br />

- gemeinsame Projekte<br />

- Gespräche zwischen den Schulleitungen<br />

- gemeinsame Aktionen im Schulleben wie<br />

o Stadtteilfest<br />

o Fußballturniere<br />

o Zirkusprojekte<br />

o Hospitationen (gegenseitig)<br />

Präventiv wurden zahlreiche Beratungen von Förderschullehrern/-innen an Grundschulen<br />

durchgeführt. Das grundsätzliche Beratungsangebot wurde über die Schulleiter/-innen<br />

an das Kollegium herangetragen.<br />

Die Schillerschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung<br />

(GG), hat mit der benachbarten katholischen Grundschule eine gemeinsame Steuergruppe<br />

gebildet, die sich in 6-wöchigem Rhythmus trifft und gemeinsame Projekte<br />

vorbereitet (u. a. in Kunst und Sport).<br />

Anfragen zur Beratung wurden an die Otfried-Preußler-Schule (OPS), Förderschule<br />

mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, neben den Grund-<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 265<br />

schulen auch von weiterführenden Schulen gestellt, denen die Schule trotz Unterbesetzung<br />

nachkam.<br />

Dadurch konnten in Einzelfällen Verfahren nach AO-SF zurückgehalten werden und<br />

Schüler in der allgemeinbildenden Schule verbleiben.<br />

In der Kooperation mit der angegliederten Heilpädagogischen Tagesstätte wurde die<br />

Elternberatung wieder aufgenommen und auch für die Eltern von Kindern ohne Förderbedarf<br />

geöffnet.<br />

De facto gab es pro Unterrichtswoche einen Beratungstermin zur Prävention, Durchführung<br />

von AO-SF oder Nachberatung.<br />

Die Intention aller Beratungen war, die Kinder nach Möglichkeit in der allgemeinbildenden<br />

Schule zu halten.<br />

Das beschriebene und erprobte Konzept lässt sich standortbezogen auf alle 39<br />

Grundschulen in <strong>Oberhausen</strong> ausweiten, da die Standorte der einzelnen Förderschulen<br />

günstig im kommunalen Raum verteilt sind.<br />

Dazu müssten allerdings die Ressourcen erweitert werden. Zur Fortführung des Projektes<br />

sollten sie – zumindest – dem „Status Quo“ entsprechen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 266<br />

B2) Bildungs- und Förderlandschaft <strong>Oberhausen</strong><br />

B2.1 Entwicklung regionaler Bildungslandschaften<br />

Momentan ist kein Begriff so häufig benutzt wie der der Bildung. Ist er der Schlüsselbegriff<br />

zur Lösung vieler gesellschaftlicher Probleme? Gleichzeitig ist nichts so umstritten<br />

wie die Formen, in denen Bildung vermittelt werden soll.<br />

Insofern ist die Einrichtung von Regionalen Bildungsnetzwerken ein notwendiger<br />

Baustein innerhalb einer Neuordnung unseres Bildungssystems.<br />

Ziel der regionalen Bildungsnetzwerke in NRW ist es, die Idee eines ganzheitlichen<br />

Bildungsverständnisses zu unterstützen, indem die lokalen Bildungs-, Erziehungsund<br />

Beratungssysteme zu einem Gesamtsystem zusammengeführt werden. Eine<br />

verbesserte Förderung von Kindern und Jugendlichen in der Region soll über die<br />

Vernetzungs- und Koordinierungsaktivitäten der regionalen Bildungsbüros erreicht<br />

werden.<br />

Die Kooperation zwischen Land und Kommune begann am 1. August 2009. Sie ist<br />

grundsätzlich auf eine langfristige Zusammenarbeit ohne zeitliche Begrenzung angelegt.<br />

Eine gemeinsame interne Evaluation soll bis zum 31. Juli 2013 erfolgen.<br />

Auf der Basis der Ergebnisse und Einschätzungen dieser Evaluation wird im gegenseitigen<br />

Einvernehmen über die Weiterführung der Zusammenarbeit entschieden.<br />

Das <strong>Oberhausen</strong>er Bildungsbüro nahm im September 2009 nach der Unterzeichnung<br />

des Kooperationsvertrages zwischen Land und Kommune die Arbeit auf. Eine<br />

pädagogische Mitarbeiterin und eine Verwaltungsmitarbeiterin gehören dem Bildungsbüro<br />

an.<br />

Die erste kommunale Bildungskonferenz fand am 17. November 2009 mit einer großen<br />

Beteiligung statt.<br />

Im Vorfeld wurden in den bereits langjährig existierenden Arbeitskreisen/-gruppen<br />

Themen erarbeitet, die dann in der Bildungskonferenz zur Diskussion gestellt wurden.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 267<br />

Die Ergebnisse der Bildungskonferenz wurden folgenden Handlungsfeldern zugeordnet,<br />

mit denen sich der Lenkungskreis und die entsprechenden Arbeitskreise im<br />

ersten Jahr der Bildungsregion beschäftigt haben:<br />

- Sprachförderung<br />

- Übergang Schule und Beruf<br />

- Schule / Jugendhilfe<br />

- Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Eltern<br />

- Kultur<br />

Sprachförderung<br />

Die langjährige Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen<br />

in <strong>Oberhausen</strong> beschäftigt sich u. a. mit der Sprachförderung. Angeregt durch den<br />

Lenkungskreis wird nun überprüft, wie die Wirksamkeit von Sprachförderung nach<br />

Delfin 4 verdeutlicht werden kann.<br />

Alle <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen wurden auf eigenen Wunsch und auf Beschluss<br />

des Lenkungskreises mit "Cito", einem Sprachtest für Kinder zwischen 4 und 7 Jahren<br />

ausgestattet. Dieser Test findet am Computer statt und gibt Aufschluss darüber,<br />

ob der Sprachstand des Kindes altersgerecht entwickelt ist.<br />

Dieser Test bildet die Grundlage für einen Modellversuch in zwei Kooperationskreisen<br />

Kindertageseinrichtungen / Grundschulen zur Wirksamkeit von Sprachförderung.<br />

Die Kinder, die Sprachförderbedarf nach Delfin 4 haben, werden durch den Modellversuch<br />

Cito als 4, 5, und 6-jährige getestet, damit eine Sprachentwicklung dokumentiert<br />

werden kann.<br />

Vorteil dieses Verfahrens ist, dass immer wieder das gleiche Instrument Cito zugrunde<br />

gelegt wird und somit eine Vergleichbarkeit existiert.<br />

Dieser Modellversuch wird im Dezember 2012 evaluiert.<br />

Eine Überprüfung der Sprachentwicklung nach Delfin 4 konnte bisher nicht so eindeutig<br />

dokumentiert werden, da ein entsprechendes Evaluationsinstrument fehlt.<br />

Zur Feststellung des Ist-Standes zum Thema Sprachförderung wurde in den Bereichen<br />

Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und weiterführenden Schulen eine<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 268<br />

Abfrage zur Sprachförderung gemacht, deren Ergebnisse in gemeinsamen Fortbildungen<br />

vertieft werden. Außerdem werden Planungsschritte für die Arbeit im folgenden<br />

Jahr vereinbart.<br />

Eine gemeinsame Fortbildung von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zum<br />

Thema "Sprachförderung" wird für Mai 2011 vorbereitet.<br />

Im Bereich der weiterführenden Schulen wurde durch eine Auftaktveranstaltung<br />

"Sprachsensibler Fachunterricht" am 02.12.2010 den Schulleitungen der Impuls für<br />

eine Zusammenarbeit aller Fachkollegen/-innen zum Thema "Sprache" gegeben.<br />

Wie man die Aspekte eines sprachsensiblen Fachunterrichtes in der Schule etabliert<br />

bzw. verankern könnte, soll in der 2. Bildungskonferenz in einer Arbeitsgruppe thematisiert<br />

und dann sollen erste Umsetzungsmöglichkeiten angedacht werden.<br />

Übergang Schule/Beruf<br />

Den vielfältigen Herausforderungen im Bereich Übergang Schule/Beruf stellen sich in<br />

langjähriger erfolgreicher Arbeit eine Vielzahl unterschiedlich ausgestalteter Maßnahmen.<br />

Das Zusammenwirken aller beteiligten Akteure ist ein wichtiger Baustein für<br />

die optimale Ausgestaltung eines Übergangsmanagements.<br />

Das Bildungsbüro konnte an Sitzungen der unterschiedlichen Arbeitskreise teilnehmen<br />

und sich ein Bild über den aktuellen Arbeitsstand machen.<br />

Auf Anregung des Lenkungskreises wurde am 23.03.2010 eine Diskussionsveranstaltung<br />

"Gestaltung und Schaffung von Übergängen als regionale Aufgabe" durchgeführt.<br />

Ziel der Veranstaltung war der informelle Austausch über die breite Aktivitäts-<br />

und Angebotspalette sowie die Entwicklung von Optimierungsmöglichkeiten.<br />

Der Aspekt der Optimierungsmöglichkeiten für Chancen von Jugendlichen für den<br />

Arbeitsmarkt wurde in einem dreitägigen Workshop aufgegriffen, wobei die <strong>Oberhausen</strong>er<br />

Organisationsstruktur Übergang Schule/Beruf beleuchtet wurde und neue Organisationsvorschläge<br />

erarbeitet wurden, die nun im Rahmen der 2. Bildungskonferenz<br />

zur Diskussion gestellt werden.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 269<br />

Schule/Jugendhilfe<br />

Angeregt durch die Diskussion im Lenkungskreis zum Thema landesweite Erfahrungen<br />

im Ganztag wurde ein Projekt abgestimmt, in dem das Evaluationsinstrument<br />

"Quigs 2" an einer Grundschule und einer Förderschule eingesetzt wird. Dadurch<br />

können nach Auswertung des Projektes (Schuljahr 2010 / 2011) Aussagen getroffen<br />

werden, inwiefern gezielte Evaluation zu einer Qualitätsverbesserung des Ganztages<br />

beitragen kann.<br />

Ausblick 2011<br />

Im Bereich der Schnittstelle Schule/Jugendhilfe wird die in der Planungsverantwortung<br />

des Jugendamtes entworfene Rahmenvereinbarung Schulsozialarbeit dem Lenkungskreis<br />

vorgestellt und im weiteren Prozess wird diese Rahmenvereinbarung in<br />

der 2. Bildungskonferenz diskutiert. Langfristig gesehen soll ein Konzept für die praktische<br />

Umsetzung mit der Schulsozialarbeit und den Schulleitungen erarbeitet werden.<br />

Des Weiteren wird die Kooperationsvereinbarung zur Kindeswohlgefährdung zwischen<br />

Jugendamt, Kindertageseinrichtungen und Schulen in der 2. Bildungskonferenz<br />

thematisiert. Ziel soll die Erarbeitung eines Leitfadens für die praktische Arbeit<br />

sein.<br />

Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Eltern von Grundschulkindern<br />

Nach der ersten Bildungskonferenz bildete sich eine Gruppe interessierter Grundschuleltern,<br />

die gemeinsam mit dem Bildungsbüro ein Bildungsnetzwerk von Eltern<br />

für Eltern aufbauen möchten.<br />

Den Eltern war es wichtig, einen Baustein zu den Bildungsprozessen ihrer Kinder zu<br />

leisten, mitreden zu können und mitzugestalten.<br />

Daher wurde ein Elternforum ins Leben gerufen, in dem ein reger Erfahrungs- und<br />

Informationsaustausch stattgefunden hat und Themen für die Weiterarbeit festgelegt<br />

wurden.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 270<br />

Elternforum bedeutet:<br />

Hier bringen Eltern ihre Vorstellungen ein; Fachvorträge ermöglichen es, sich zu informieren<br />

und eigene Vorschläge einzubringen; hier ist ein Raum, wo ein Dialog entsteht.<br />

Was Eltern hier erfahren, sollen sie in ihre Schule transportieren, damit der<br />

Informationsfluss gewährleistet ist.<br />

Zu den Elternforen wurden alle Vorsitzenden und Vertreter/innen der Schulpflegschaften<br />

und Fördervereine und zuletzt auch die Klassenpflegschaftsvorsitzenden<br />

eingeladen.<br />

Im zweiten Treffen wurde der Prozess der Netzwerkarbeit durch einen Austausch mit<br />

ersten Kooperationspartner/innen - Familienbüro, Schulverwaltung, Kompetenzteam<br />

und Bildungsmediatorinnen - unterstützt.<br />

Thematisch wurden beim 3. Elternforum die Möglichkeiten / Rechte / Pflichten von<br />

Pflegschaftsvertreter/innen durch das Schulmitwirkungsgesetz behandelt sowie einzelne<br />

Workshops zu dem genannten Thema angeboten.<br />

Als Ergebnis dieses Elternforums wurde mit den Beteiligten vereinbart, im Sinne einer<br />

kontinuierlichen Informationsweitergabe, einen Info-Ordner für die Klassen- und<br />

Schulpflegschaftsvorsitzenden an jeder Grundschule anzulegen. Der Ordner soll zum<br />

einen allgemeine Informationen zur Mitwirkung enthalten, aber auch speziell auf die<br />

Schule zugeschnittene Schulpflegschaftsarbeit dokumentieren.<br />

Ausblick 2011<br />

In der 2. Bildungskonferenz wird eine entsprechende Arbeitsgruppe zur Erstellung<br />

dieses Ordners angeboten.<br />

Durch eine Abfrage wurde das Interesse von <strong>Oberhausen</strong>er Grundschuleltern an<br />

"Themenabenden" ermittelt und nach der Auswertung dementsprechend priorisiert.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 271<br />

Im Jahr 2011 sind folgende Themenabende geplant:<br />

Hausaufgaben - ein Job für Eltern 27.01.2011<br />

Gewaltprävention 12.04.2011<br />

Den Übergang in die weiterführende Schule gestalten 12.10.2011<br />

Brain Gym für Grundschulkinder 19.07.2011<br />

Sexueller Missbrauch 01.12.2011<br />

Geplant ist jeweils ein kurzer Input zu den einzelnen Themen und im Anschluss werden<br />

themenbezogene Workshops angeboten.<br />

Die Bildungs- und Schulmediatorinnen werden explizit zu diesen Veranstaltungen<br />

eingeladen, damit sie den Prozess der Bildungs- und Elternarbeit mit Eltern aktiv unterstützen.<br />

Inklusion<br />

Die grundlegende Frage nach dem Umgang mit Verschiedenheit in pädagogischen<br />

Kontexten wird u. a. unter dem Begriff Inklusion fokussiert.<br />

Die inklusive Beschulung in einer Schule für möglichst alle Schülerinnen und Schüler<br />

wird weltweit seit langem diskutiert und erhält durch die 2009 in Deutschland in Kraft<br />

getretene UN-Konvention neue Aufmerksamkeit.<br />

In <strong>Oberhausen</strong> arbeiten zurzeit 9 Kindertageseinrichtungen und 4 Grundschulen<br />

(Emscherschule, Havensteinschule, Ruhrschule und Steinbrinkschule) mit integrativen<br />

Lerngruppen. Im Bereich der weiterführenden Schulen arbeitet die Albert-<br />

Schweitzer-Hauptschule mit integrativen Lerngruppen.<br />

In allen Jahrgängen werden Schülerinnen und Schüler mit Unterstützung einer Förderschullehrerin/eines<br />

Förderschullehrers im Klassenverband unter Berücksichtigung<br />

individueller Förderung zieldifferent unterrichtet.<br />

Die beteiligten Lehrkräfte treffen sich zu einem regelmäßigen Austausch im Arbeitskreis<br />

GU/IL, der als Qualitätszirkel von zwei Moderatoren des Kompetenzteams geleitet<br />

wird. Hier werden Probleme diskutiert und Maßnahmen der Schulentwicklungsprozesse<br />

vorbereitet.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 272<br />

Der Schulausschuss und der Rat der Stadt betonen, dass der Schulträger für die Einrichtung<br />

integrativer Lerngruppen in <strong>Oberhausen</strong>er Schulen alle Unterstützung bieten<br />

wird.<br />

Deshalb fanden am 10.11.2010 auf Initiative des kommunalen Bildungsbüros und<br />

des Lenkungskreises der Regionalen Bildungslandschaft eine Informationsveranstaltung<br />

und ein Gedankenaustausch, initiiert durch die Bezirksregierung Düsseldorf, für<br />

alle <strong>Oberhausen</strong>er Schulleitungen zum Thema "Inklusion" statt.<br />

Ziel der Veranstaltung war es, weitere Schulleitungen zu motivieren, integrative<br />

Lerngruppen einzurichten, insbesondere im Bereich der weiterführenden Schulen.<br />

Anhand zweier best-practice Beispiele aus Mülheim und Wuppertal konnte Einblick in<br />

die Praxis zweier Realschulen genommen werden, wie in diesen Schulen Integration<br />

durchgeführt wird.<br />

Im Nachgang der Veranstaltung hat eine weitere <strong>Oberhausen</strong>er Hauptschule Interesse<br />

an integrativen Lerngruppen angemeldet.<br />

Alle anderen Schulformen können sich die Einrichtung integrativer Lerngruppen aufgrund<br />

mangelnder Ressourcen im Bereich der Lehrerzuweisung zur Zeit nicht vorstellen.<br />

Aufgrund dessen, dass die Entscheidung des Landes zum Thema "Umgang mit Inklusion"<br />

noch aussteht, wird dieses Thema weiterhin regelmäßig im Lenkungskreis<br />

behandelt.<br />

<strong>Oberhausen</strong>er Bildungsmonitoring<br />

Bildungsmonitoring ist die systematische und kontinuierliche Beschaffung, Aufbereitung<br />

und Beobachtung von Daten und Informationen, die Aussagen über den Ist-Zustand<br />

und die Entwicklung der Bildungslandschaft und Bildungsqualität in der Kommune<br />

zulassen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 273<br />

Ziele des kommunalen Bildungsmonitorings sind<br />

- eine kontinuierliche und möglichst umfassende Beobachtung und Beschreibung<br />

der <strong>Oberhausen</strong>er Bildungslandschaft<br />

- eine Vergleichbarkeit der Bildungssituation mit anderen Städten und Regionen<br />

- ein frühzeitiges Aufzeigen eventueller Fehlentwicklungen auf der institutionellen<br />

Ebene<br />

- eine Bewertung von durchgeführten Maßnahmen bezogen auf deren Wirksamkeit<br />

- eine bessere Vernetzung der einzelnen Bildungsbereiche<br />

- Generieren von Steuerungswissen für die kommunalen politischen Entscheidungsträger.<br />

Das Indikatorensystem für den Bildungsbereich "frühkindliche Bildung", Betreuung<br />

und Erziehen sowie die zugrunde liegenden Datenquellen, die Übergangsquoten von<br />

der Grundschule zur weiterführenden Schulform und <strong>Teil</strong>bereiche des Berufsbildungssystems<br />

wurden dem Lenkungskreis vorgestellt und diskutiert.<br />

Da das vorliegende Indikatorenset als Prozess anzusehen ist, den es durch die Beteiligung<br />

der Vertreter/innen aller relevanten Bereiche anzupassen und sukzessive<br />

zu ergänzen gilt, sicherten alle Lenkungskreismitglieder ihre Mithilfe bei der Übermittlung<br />

weiterer relevanter Indikatoren zu.<br />

Nach Vorstellung des Abschlussberichtes zum Bildungsmonitoring möchte sich der<br />

Lenkungskreis mit den Konsequenzen, die aus den Ergebnissen des Bildungsmonitorings<br />

gezogen werden können, beschäftigen.<br />

Im Rahmen des Bildungsmonitoring <strong>Oberhausen</strong> wird in der Sitzung des Schulausschusses<br />

am 15.06.2011 der erste indikatorengestützte Bildungsbericht der Stadt<br />

<strong>Oberhausen</strong> 2011 (Vgl. Drucksache Nr. M/15/1339-01) vorgestellt. Aus diesem Bericht<br />

werden zukünftig die individuellen Handlungsbedarfe anhand der unterschiedlichen<br />

sozialräumlichen Voraussetzungen der Schulen abgeleitet („Ungleiches ungleich<br />

behandeln“).<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 274<br />

B2.2 Regionale Arbeitsstelle Zuwanderung (RAA)<br />

B2.2.1 Fördermaßnahmen Deutsch<br />

Silentien im Schuljahr 2010/2011<br />

Die RAA führt mit unterschiedlichen Kooperationspartnern an acht Standorten im<br />

Stadtgebiet Silentien für ca. 100 Schüler/innen durch. In den folgenden Jahren wird<br />

trotz angespannter Haushaltssituation versucht, dieses Angebot aufrecht zu erhalten.<br />

Crashkurse im Schuljahr 2010/2011<br />

In diesem Schuljahr führt die RAA an fünf Grundschulen Crashkurse (Sprachförderungsangebote<br />

im Schuleingangsbereich) durch. Diese Maßnahme wird durch das<br />

Kommunale Integrationskonzept <strong>Oberhausen</strong> finanziert und soll auch in den kommenden<br />

Jahren fortgeführt werden.<br />

Sommerschule im Schuljahr 2010/2011<br />

Die RAA führt seit über 20 Jahren die Sommerschule für neu zugereiste Kinder mit<br />

Migrationshintergrund (Seiteneinsteiger) durch. In diesen Sommerferien erhielten ca.<br />

50 Kinder zusätzliche Sprachförderung. Die Sommerschule soll in den kommenden<br />

Jahren fortgeführt werden.<br />

Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) in der Primarstufe im Schuljahr 2010/2011:<br />

• IVK Emscherschule<br />

• IVK Alsfeldschule (2. Halbjahr)<br />

• Sondergruppe Alsfeldschule (2. Halbjahr)<br />

Internationale Vorbereitungsklassen in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2010/11:<br />

• IVK 5/6 an der Hauptschule Eisenheim<br />

• IVK 5 am Heinrich-Heine-Gymnasium<br />

• IVK 6/7 am Elsa-Brändström-Gymnasium<br />

• IVK 7/8 an der Albert-Schweitzer-Hauptschule<br />

• IVK 8/9 am Bertha-von-Suttner-Gymnasium<br />

• IVK 9/10 an der Albert-Schweitzer-Hauptschule<br />

• Eine sog. Sondergruppe in der Hauptschule Eisenheim<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 275<br />

Jugendliche, die älter als 16 Jahre sind und im Herkunftsland kontinuierlich eine<br />

Schule besucht haben, können zurzeit noch der Internationalen Förderklasse (Berufskolleg<br />

Mülheim) zugewiesen werden.<br />

Eine Auffanggruppe findet in der RAA mit 12 Wochenstunden Deutsch ab dem<br />

14.12.2010 statt.<br />

Den beiden IV-Klassen an der Albert Schweitzer Schule können zurzeit keine neuen<br />

Seiteneinsteiger zugewiesen werden, hier ist die Aufnahmekapazität erschöpft. Da es<br />

sich um sehr heterogene Gruppen handelt, ist eine sinnvolle Förderung mit noch<br />

mehr Schüler/-innen nicht möglich.<br />

Aufgrund der verstärkten Zuzugssituation in den letzten Monaten und der vollen<br />

Klassen an der Albert-Schweitzer-Schule werden für einen befristeten Zeitraum<br />

Schülerinnen der Klassen 7-10 in einer Auffanggruppe einen Intensivkurs-Deutsch in<br />

der RAA besuchen. Sie sollten aber möglichst schnell (SCHULPFLICHT) einer Schule<br />

zugewiesen werden können.<br />

Die Einrichtung neuer IV-Klassen ist zum kommenden Schulhalbjahr (2. Halbjahr<br />

2010/2011) daher zwingend nötig, zumal die sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit am<br />

01. Mai 2011 für weitere europäische Länder in Kraft treten wird und mit einem nochmals<br />

erhöhten Zuzug von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen gerechnet werden<br />

muss.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 276<br />

B2.2.2 Herkunftssprachlicher Unterricht<br />

Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) in <strong>Oberhausen</strong> wird zurzeit von insgesamt 20<br />

Lehrkräften erteilt. Davon sind 10 Lehrkräfte für den HSU-Türkisch und 6 für die übrigen<br />

Sprachen Bosnisch, Griechisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch und Spanisch<br />

eingesetzt. Im Rahmen der Kooperation mit dem Schulamt Duisburg sind weitere 4<br />

Lehrkräfte für den HSU an <strong>Oberhausen</strong>er Schulen abgeordnet:<br />

• Italienisch mit 21 Schüler/-innen und 4 Unterrichtsstunden<br />

• Albanisch mit 27 Schüler/-innen und 6 Unterrichtsstunden<br />

• Kurdisch mit 29 Schüler/-innen und 4 Unterrichtsstunden<br />

• Arabisch mit 19 Schüler/-innen und 4 Unterrichtsstunden<br />

Somit werden insgesamt 11 Sprachen von 20 Lehrkräften unterrichtet.<br />

Der HSU findet an den Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen,<br />

Gymnasien und Förderschulen statt. Der größte <strong>Teil</strong> der Stundenkontingente ist den<br />

Grundschulen zugeteilt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten entsprechend den<br />

Richtlinien an den Grundschulen 2 Stunden und an den weiterführenden Schulen 3<br />

Stunden Unterricht.<br />

Die Gesamtsumme der Schülerinnen und Schüler beträgt momentan 1.964. Die aus<br />

Duisburg abgeordneten Lehrkräfte unterrichten zusätzlich mit 14 Unterrichtsstunden<br />

77 Schülerinnen und Schüler. Die Pflichtstundenzahl aller Lehrkräfte beträgt 435.<br />

Daraus errechnet sich eine Gesamtzahl von 15,65 Lehrerstellen. Aus dem <strong>Oberhausen</strong>er<br />

Stundenkontingent sind insgesamt 13 Unterrichtsstunden bzw. 0,5 Stellen an<br />

das Schulamt Mülheim abgeordnet.<br />

Die Pflichtstundenzahl vieler HSU Lehrkräfte ist durch Altersermäßigungsstunden<br />

bzw. durch Stundenermäßigungen aus gesundheitlichen Gründen deutlich reduziert.<br />

Dies führte zunehmend zu Engpässen in der Grundversorgung der Schülerinnen und<br />

Schüler mit HSU. Doch durch Zentralisierung der Schulstandorte wurde dieser Entwicklung<br />

entgegengewirkt.<br />

Ab Januar 2011 werden weitere Lehrkräfte durch Pensionierungen ausscheiden.<br />

Somit werden in naher Zukunft mehrere Lehrerstellen nicht besetzt sein. Um eine<br />

ausreichende Versorgung mit HSU zu gewährleisten, sind, von der jetzigen Situation<br />

ausgehend, neue Stellenausschreibungen insbesondere für den HSU Türkisch notwendig.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 277<br />

B2.3 Zusammenarbeit Kindertageseinrichtungen und Grundschulen<br />

B2.3.1 Aktuelle Maßnahmen<br />

Unter der Leitung des Kinderpädagogischen Dienstes findet im Arbeitskreis Kindertageseinrichtung/Grundschule<br />

(KTE/GS) ein regelmäßiger Austausch zwischen Elementar-<br />

und Primarbereich statt. Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der<br />

Kooperation und Abgleiche von gemeinsamen Handlungsfeldern werden hier vorbereitet<br />

und diskutiert:<br />

Unter anderem:<br />

- die Vernetzung der Grundschulen mit den umliegenden KTEs<br />

- die Übergangsgestaltung von KTE zur GS<br />

- der Austausch über die in den KTEs geführten Bildungsdokumentationen<br />

- Maßnahmen zur Sprachförderung<br />

- Durchführung von Sprachstandserhebungen (Delfin 4/5)<br />

Sprachförderung Delfin 4 und 5<br />

In Nordrhein-Westfalen wird gemäß § 36 Abs. 2 Schulgesetz NRW seit dem Jahr<br />

2007 der Sprachstand aller Kinder zwei Jahre vor der Einschulung festgestellt. Im<br />

zweistufigen Verfahren, das in der rechtlichen Verantwortung des staatlichen Schulamtes<br />

liegt, werden die Kinder in enger Kooperation von Grundschullehrkräften und<br />

Fachkräften aus den Kindertageseinrichtungen überprüft.<br />

Dazu wurde von der Universität Dortmund ein spielerisches Material entwickelt, das<br />

die Kinder zunächst in Gruppen (Stufe 1), bei Bedarf im Einzeltest (Stufe 2) auf ihren<br />

Sprachstand hin überprüft. Inzwischen wurde mit Delfin 5 ein weiteres Material für<br />

den Zeitpunkt der Schulanmeldung entwickelt, das ab dem Schuljahr 2011/2012 zum<br />

Einsatz kommt.<br />

Die zusätzliche Sprachförderung obliegt den Kindertageseinrichtungen (KTEs), die<br />

pro Kind 345 EUR vom Land zur Verfügung gestellt bekommen.<br />

Die grundständige Sprachförderung und kontinuierliche Förderung der Sprachentwicklung<br />

eines Kindes ist generell <strong>Teil</strong> des Bildungsauftrages der KTEs und ist<br />

seit dem 1.8.2008 im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gesetzlich verankert.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 278<br />

Weiterentwicklung der Kooperationsstrukturen zwischen KTE und Grundschule<br />

Die Diskussion um fachliche Inhalte ist ebenso alt wie der Kindergarten selbst. Beide<br />

Bildungsinstitutionen haben sich Jahrhunderte lang unabhängig voneinander organisatorisch<br />

und fachlich entwickelt. Kooperationen zwischen den beiden Institutionen<br />

haben immer stattgefunden, waren aber von der Art und Häufigkeit der Ausgestaltung<br />

weniger struktur- als personenabhängig.<br />

Mit der Pisa-Studie wurde noch mal deutlich, wie schwer den Kindern der Wechsel<br />

zwischen den verschiedenen Bildungsinstitutionen fallen kann, da durch fehlende<br />

Abstimmungen zwischen Bildungsinstitutionen unter Umständen Bildungsbrüche erzeugt<br />

werden.<br />

Um die Kontinuität der Entwicklungs- und Lernprozesse des Kindes zu gewährleisten,<br />

ist die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtung mit der Grundschule erforderlich.<br />

Hierfür tragen die beiden Institutionen die gemeinsame Verantwortung.<br />

„Kindertageseinrichtungen arbeiten mit der Schule in Wahrnehmung einer<br />

gemeinsamen Verantwortung für die beständige Förderung des Kindes und<br />

seinen Übergang in die Grundschule zusammen“ § 14 KiBiz<br />

Insbesondere im letzten Jahr vor der Einschulung eines Kindes gilt es, den Übergang<br />

vom Elementar- zum Primarbereich intensiv und gezielt zu gestalten. Hierzu sind<br />

nach § 14 Abs. 2 KiBiz insbesondere gefordert:<br />

• „...eine kontinuierliche gegenseitige Information über die Bildungsinhalte,<br />

-methoden und –konzepte in beiden Institutionen,<br />

• regelmäßige gegenseitige Hospitationen,<br />

• die Benennung fester Ansprechpersonen in beiden Institutionen,<br />

• gemeinsame Informationsveranstaltungen für die Eltern,<br />

• gemeinsame Konferenzen zur Gestaltung des Übergangs in die Grundschule,<br />

• gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.“<br />

Mit dieser Zielorientierung konstituierte sich 2003 die träger- und disziplinübergreifende<br />

Arbeitsgruppe Kindertageseinrichtung/ Grundschule auf <strong>Oberhausen</strong>er Ebene.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 279<br />

Ihre rechtlichen Grundlagen finden sich sowohl im Kindergarten- als auch im Schulrecht.<br />

Die Arbeitsinhalte dieser träger- und fachdisziplinübergreifenden Arbeitsgruppe orientieren<br />

sich an der Intensivierung und Ausgestaltung einer flächendeckenden Kooperation<br />

zwischen den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen vor Ort.<br />

Die Infoveranstaltungen für Eltern vierjähriger Kinder sowie das kurzfristig umzusetzende<br />

Sprachstandsfeststellungsverfahren aller Kinder zwei Jahre vor ihrer Einschulung<br />

(bekannt unter Delfin 4) und die daraus zu entwickelnden Förderungen sind Erfolgsbeispiele<br />

der oben genannten Arbeitsgruppe. Die übergreifende Arbeitsgruppe<br />

entwickelt den Rahmen und definierte die Standards für alle Kooperationskreise in<br />

den Sozialräumen und Quartieren vor Ort.<br />

Die konkrete Umsetzung erfolgte über die Kooperationskreise vor Ort, mit dem Ziel,<br />

Kinder möglichst frühzeitig in den Kindergarten aufzunehmen.<br />

Ziel bleibt, dass Kooperationsformen zwischen den Bildungsinstitutionen in den<br />

Stadtteilen gelebt werden, unabhängig von dem Engagement einzelner Personen<br />

oder dem derzeitigen Entwicklungsstand einzelner Institutionen.<br />

Entwicklungen auf Landesebene:<br />

Entwurf zu Grundsätzen der Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren<br />

Um den Übergang zwischen den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen mit<br />

Leben zu füllen, ist sicherlich im Schwerpunkt die pädagogische Praxis in den Bildungsinstitutionen<br />

gefordert.<br />

Um die Kooperationen und Übergangsgestaltung unabhängig vom Engagement einzelner<br />

Pädagogen vor Ort zu gestalten, ist ein übergeordneter Rahmen sinnvoll.<br />

Dieser Rahmen ist derzeit auf Landesebene in der Erprobung. Die Ministerien für<br />

Schule und Weiterentwicklung als auch für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport<br />

des Landes NRW haben dazu einen Katalogentwurf der „Grundsätze zur Bildungsförderung<br />

für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“<br />

vorgelegt und eine Pilotierung dieser Grundsätze initiiert.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 280<br />

Dieser Katalog wurde über eine fachdisziplin- und trägerübergreifende Arbeitsgruppe<br />

auf Landesebene, begleitet von beiden Ministerien, formuliert.<br />

Unter dem Kapitel „Bildung im Blick“ werden grundsätzliche Aussagen zur heutigen<br />

Lebenswelt der Kinder formuliert und u. a. aufgezeigt, wie Bildungsprozesse von<br />

Kindern dieser Altersgruppe verlaufen.<br />

Darauf aufbauend werden im Kapitel „Bildung gestalten“ 10 Bildungsbereiche, wie<br />

Bewegung, Sprache und Kommunikation oder auch Mathematische Bildung differenziert<br />

beschrieben mit Wertvorstellungen und Denkanstößen für die Praxis in Kindertageseinrichtungen<br />

und Grundschulen.<br />

Abschließend wird im letzten Kapitel „Bildung verantworten“ die gemeinsame Verantwortung<br />

von Eltern und den Fach- und Lehrkräften in den Blick genommen und<br />

insbesondere die Übergangsgestaltung inkl. der Bildungsdokumentation hervorgehoben.<br />

Die Kindertageseinrichtung der AWO (Schwarzwaldstr.) und die Dietrich–<br />

Bonhoeffer–Grundschule (Siedlerweg) im Quartier Klosterhardt/Tackenberg ist eines<br />

von 66 Forschungsnetzwerken in NRW, die die Aussagen des Entwurfes der Grundsätze<br />

zur Bildungsförderung auf seine Praxistauglichkeit hin überprüfen soll.<br />

Über die oben beschriebene Arbeitsgruppe Kindertageseinrichtung/Grundschule soll<br />

der Informationstransfer in <strong>Oberhausen</strong> zu diesem Projekt gepflegt werden<br />

Das Pilotprojekt wird Ende 2011 abgeschlossen sein und soll in 2012 für alle Kindertageseinrichtungen<br />

und Grundschulen in NRW als verbindliche Grundsätze zur Bildungsförderung<br />

festgelegt werden.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 281<br />

B2.3.2 Bildungsdokumentation<br />

Jedes Kind durchläuft individuelle Entwicklungs- und Lernprozesse, die in der Familie<br />

beginnen und durch die Kindertageseinrichtung aufgegriffen werden, um diese zu<br />

unterstützen und zu fördern.<br />

Zu diesem Zweck macht es Sinn, alle Erkenntnisse über die Entwicklung eines jeden<br />

Kindes durch die zuständige pädagogische Fachkraft regelmäßig zu dokumentieren.<br />

Dokumentationsformen sind z. B. schriftliche Beobachtungen, Kinderbilder, Gesprächsprotokolle<br />

von Dialogen mit Eltern und Fachleuten.<br />

Zielorientierung dieser Dokumentation<br />

ist es, besondere Begabungen<br />

als auch Förderbedarfe zu<br />

ermitteln, um daraus adäquate pädagogische<br />

Konsequenzen abzuleiten.<br />

Regelmäßige Entwicklungsgespräche<br />

mit den Eltern sollen die<br />

gemeinsame Verantwortung als<br />

auch Handlungsperspektiven verdeutlichen.<br />

Wenn die Kinder zur<br />

Einschulung angemeldet werden,<br />

kennen die pädagogischen Fachkräfte der KTE, neben den Eltern, die Entwicklung<br />

der Persönlichkeit des Kindes als auch dessen besondere Fähigkeiten und Förderbedarfe<br />

sehr genau.<br />

Um einen bestmöglichen Übergang zur Schule für jedes einzelne Kind zu sichern, ist<br />

es hilfreich, dass die Kindertageseinrichtung die Erkenntnisse aus ihrer Bildungsdokumentation<br />

an die Grundschule weiterleitet. Dies ist nur mit der schriftlichen Zustimmung<br />

der Eltern möglich.<br />

Die Formen der Dokumentation sowie des Dialoges zwischen Eltern, KTE und<br />

Grundschule können sehr unterschiedlich angegangen werden. Alle Träger von Kindertageseinrichtungen<br />

haben sich innerhalb ihrer Fachstrukturen mit dieser Anforderung<br />

auseinandergesetzt.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 282<br />

Die Erkenntnisse daraus werden derzeit in unterschiedlicher Form, mit Zustimmung<br />

der Eltern, an die Grundschulen übermittelt.<br />

Die städt. KTE beispielsweise erproben derzeit ein mit allen Grundschulen abgestimmtes<br />

Verfahren (die sogenannten „Grünen Seiten“).<br />

Zur Vermeidung von Bildungsbrüchen und zur Erleichterung der Kooperation zwischen<br />

den KTE und den Grundschulen empfiehlt es sich, ein einheitliches Verfahren<br />

für alle <strong>Oberhausen</strong>er Kinder zwischen den KTE und den Grundschulen abzustimmen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 283<br />

B2.4 Übergang Schule - Beruf<br />

B2.4.1 Regionales Übergangsmanagement (RÜM)<br />

Steuerungsgruppe „Perspektive Berufsabschluss“<br />

RÜM greift auf ein vorhandenes Netzwerk im Übergang Schule-Beruf zurück. Es hat<br />

als zentrales Steuerungsgremium die Arbeitsgruppe „Perspektive Berufsabschluss“<br />

zur Verfügung. Hier werden mit allen relevanten Akteuren im Übergang Schule-Beruf,<br />

fakultativ mit geladenen Fachvertretern, aktuelle Themen bearbeitet, eigene Projektinitiativen<br />

entwickelt. Die Moderation sowie Vor- und Nachbereitung der Arbeitsgruppe<br />

ist ein Arbeitsschwerpunkt. Neben der Begleitung von aktuellen Entwicklungen im<br />

Übergang Schule-Beruf, wie „Startklar – Mit Praxis fit für die Ausbildung“ findet<br />

gleichfalls die Bearbeitung von neuen Gestaltungselementen statt. Ebenfalls sind<br />

Diskussionen zu Bundesprojekten wie den Bildungsketten und deren Integration in<br />

die kommunale Struktur gegenwärtig. Aktuelle Themen sind die Kommunikation/Umsetzung<br />

der Ergebnisse der Organisationsberatung Übergang Schule-Beruf<br />

sowie die Kommunikation der im Frühjahr 2011 fertig werdenden Studie Netzwerk<br />

und Qualifikation <strong>Oberhausen</strong> des IAT (Institut für Arbeit und Technik). In der Steuerungsgruppe<br />

„Perspektive Berufsabschluss“ ist die Rolle von RÜM koordinierend, bei<br />

aus dieser Tätigkeit entstandenen Projekten gestaltend und initiierend.<br />

Maßnahmenkatalog <strong>Oberhausen</strong><br />

Unter dem Fokus der Systematisierung von Förder- und Unterstützungsangeboten<br />

für benachteiligte Jugendliche sowie im Hinblick auf eine zukünftige Jugendberufshilfeplanung<br />

erfolgte die Aktualisierung und Fortschreibung des „Maßnahmenkatalog<br />

<strong>Oberhausen</strong>“. Der Katalog richtet sich von seiner Konzeption her an Fachleute und<br />

stellt den derzeitigen Überblick für <strong>Oberhausen</strong> (Stand Dezember 2010) dar. Die aufgeführten<br />

Maßnahmen beziehen sich auf die berufliche Ersteingliederung von Jugendlichen<br />

und jungen Erwachsenen. Primär sind Maßnahmenangebote für benachteiligte<br />

Jugendliche aufgelistet.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 284<br />

Fortbildung/Fachveranstaltung für Akteure<br />

Dem Bedürfnis nach rechtskreisübergreifender Weiterbildung (Weiterbildungsmöglichkeiten<br />

gibt es nicht nur im Rahmen der einzelnen Gewerke SGB II, III und VIII,<br />

sondern auch gewerkeübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrer/-innen)<br />

der Akteure konnte durch die Kooperation mit der UnternehmerverbandsGruppe e.V.<br />

bei der Siemens AG zum Thema Online-Bewerbung für Auszubildende Rechnung<br />

getragen werden. Am 21. April 2010 nahmen insgesamt 20 STuBos (Studien- und<br />

Berufskoordinatoren), Berufseinstiegsbegleiter und Vertreter der Berufsberatung an<br />

der Fachveranstaltung in Mülheim teil.<br />

Bildungsbüro<br />

RÜM kooperiert mit dem unter der Dezernatsleitung (Jugend/Schule/Soziales) am<br />

01.08.2009 eingerichteten Bildungsbüro der Stadt <strong>Oberhausen</strong>.<br />

Mit dem auch für den Übergang Schule-Beruf zuständigen Team wurde, in der Moderatorenrolle,<br />

ein Workshop zum Übergang Schule-Beruf zum Thema „benachteiligte<br />

Schüler/-innen“ begleitet.<br />

Des Weiteren wurde seit September 2010 gemeinsam die Initiative „Organisationsberatung<br />

Übergang Schule-Beruf“ ins Leben gerufen. Bei diesem Vorhaben wurde mit<br />

Vertretern der Akteure vor Ort und einem Organisationsberater das komplexe System<br />

Übergang Schule-Beruf betrachtet. Die Finanzierung der Workshops konnte über<br />

das Bundesvorhaben Perspektive Berufsabschluss abgewickelt werden. Hierzu haben<br />

drei Workshops stattgefunden, in denen ein Arbeitsprogramm für das Jahr 2011<br />

entwickelt wurde. Ziel war es, einmal exemplarisch mit dem Blick von außen auf dieses<br />

System zu schauen, um das, was gut funktioniert, zu bewahren und das, was<br />

verändert / verbessert werden kann, anzusehen und sukzessive mit den Akteuren vor<br />

Ort zu verändern. Bisherige Arbeitsergebnisse sind unter anderem: Der Beirat Schule-Beruf<br />

soll als Kommunikationszentrum und Lenkungsinstanz federführend in der<br />

<strong>Oberhausen</strong>er Gremienlandschaft tätig werden, der Austausch an den Schnittstellen<br />

des Übergangs soll effizienter werden, eine Vereinbarung zur Bildungsdokumentation<br />

der Bildungsbiographien soll entwickelt werden.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 285<br />

In Zusammenarbeit mit dem Bildungsbüro wurde ein Jour fixe angeregt. An ihm<br />

nehmen teil: Der Fachberater Schule-Beruf, Regionalagentur MEO, Bundesagentur<br />

für Arbeit, Jobcenter Team Jugendliche, BFO, RÜM und das Bildungsbüro. In den<br />

kurzen Treffen werden der Projektstatus/Infostand miteinander abgeglichen, Arbeitsinhalte<br />

und nächste Schritte geplant, Termine abgesprochen. Nach einer Probephase<br />

2010, in der geprüft wurde, ob sich die intendierten Vorstellungen erfüllen, wurde<br />

die Weiterführung des Vorhabens im Januar 2011 einstimmig beschlossen.<br />

Arbeitskreis Unversorgte/Schülerverbleibsdaten<br />

Aus dem Steuerungskreis „Perspektive Berufsabschluss“ hat sich ein Unterarbeitskreis<br />

Unversorgte/Schülerverbleibsdaten gebildet. In der Arbeitsgruppe wurden 2010<br />

folgende Themen bearbeitet und erörtert:<br />

• Identifizierung von unversorgten Schüler/-innen an den Berufskollegs.<br />

• Initiierung einer nachgehenden Hilfe für absolut unversorgte schulpflichtige<br />

Schüler/-innen der Berufskollegs<br />

• Nutzung des vom Bereich 4-5/Statistik und Wahlen erarbeiteten Indikatorenkatalogs<br />

zum <strong>Oberhausen</strong>er Bildungsmonitoring zur Generierung von<br />

verlässlichen Zahlen im Übergang Schule-Beruf, hier insbesondere von<br />

SEK I zu SEK II, zur Identifizierung von „Warteschleifen“.<br />

Ziel ist es, ein Datenerhebungssystem zu etablieren, um differenzierte und aufschlussreiche<br />

Informationen über die Übergangsbiographien der Schulabgänger<br />

nachzuzeichnen. Potenziale im Übergangssystem sollen dadurch besser genutzt und<br />

ausgebaut, Defizite und Hindernisse erkannt und abgebaut werden. In Zukunft ist<br />

eine Zusammenarbeit mit der Bundesagentur geplant<br />

Der Arbeitskreis Unversorgte/Schülerverbleibsdaten hat weiterhin in seinen Treffen<br />

einen Anteil an absolut unversorgten Schüler/-innen in den beiden Berufskollegs<br />

Hans-Sachs-Berufskolleg (15) und Käthe Kollwitz-Berufskollegs (ca. 30) identifiziert.<br />

Hierbei handelt es sich um Schüler/-innen, die nach Anmeldung im Berufskolleg entweder<br />

nur einmal oder gar nicht zum Unterricht in einer KSOB-Klasse (Klassen für<br />

Schüler/-innen ohne Berufsausbildungsverhältnis) erschienen sind. Es ist zu befürchten,<br />

dass diese Schüler/-innen sich aus dem Übergangssystem entfernen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 286<br />

Das Jugendamt hat gem. §13 SGB VIII die Aufgabe, in der Jugendsozialarbeit benachteiligten<br />

jungen Menschen sozialpädagogische Hilfestellung im Rahmen der<br />

schulischen Ausbildung, der beruflichen Ausbildung sowie zur sozialen Integration zu<br />

leisten. Durch Koordinationstätigkeit konnte die BFO dafür gewonnen werden, diesen<br />

Schüler/-innen ein nachgehendes sozialpädagogisches Angebot zu unterbreiten.<br />

Perspektive Ausbildung und Arbeit<br />

Unter der Prämisse der Nachhaltigkeit wurde 2009/2010 durch RÜM und Jugendhilfe<br />

modellhaft an einer Hauptschule das Projekt „Perspektive Ausbildung und Arbeit“<br />

installiert. Die pädagogische Intention ist die Förderung der individuellen Ausbildungsreife<br />

insbesondere der benachteiligten Schüler/-innen. Das Konzept gliedert<br />

sich in drei Säulen:<br />

• dem Sozialtraining,<br />

• der Wegbegleitung<br />

• der Ermittlung des individuellen Förderbedarfs.<br />

In Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern Bundesagentur für Arbeit (Vertiefte<br />

Berufsorientierung §33 i. V. m. §421q), einem Bildungsträger und der Jugendpflege<br />

wurden die administrative und operative Koordination des Projektes umgesetzt. Besonders<br />

erwähnenswert ist hierbei die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für<br />

Arbeit. Durch die vertragliche Einbindung des Netzwerkpartners konnten die Kosten<br />

des als pflichtig im Sinne des SGB VIII §13 angesehenen Projektes für die Stadt<br />

<strong>Oberhausen</strong> nahezu halbiert werden.<br />

In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Maßnahmeträger ZAQ (Zentrum<br />

für Ausbildung und berufliche Qualifikation e.V.) kann dieses Angebot auch für<br />

das Schuljahr 2010/2011 weitergeführt werden. Der Eigenkostenanteil der Stadt<br />

<strong>Oberhausen</strong> beträgt bei 182 erreichten Schüler/-innen 46,96 Euro pro Schüler/-in für<br />

das Schuljahr 2010/2011. Ca 50% der sozialpädagogisch betreuten und auf ihre Berufsorientierung<br />

hin beratenen Schüler/-innen haben einen Migrationshintergrund.<br />

Die Ausweitung auf eine weitere Hauptschule ist 2011 angedacht.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 287<br />

Ausblick auf das Jahr 2011<br />

Begleitendes Moment der Arbeit ist das regelmäßig neu auszutarierende Verhältnis<br />

der Akteure mit ihren eigenen Interessen in der komplexen Landschaft Übergang<br />

Schule-Beruf in der Kommune. Sollen die Übergänge besser gelingen, so braucht es<br />

von allen Beteiligten Engagement und den Blick über den eigenen Tellerrand.<br />

Im Sinne der Nachhaltigkeit und Projektintention wäre es am Ende der Laufzeit des<br />

Vorhabens (März 2012) ein Erfolg, wenn es eine Weiterführung des Steuerungskreises,<br />

die mittelfristige Etablierung von „Perspektive Ausbildung und Arbeit“, eine fest<br />

gegründete Datenbasis für den Übergang Schule-Beruf im Bildungsmonitoring und<br />

eine institutionalisierte Initiative zur sozialpädagogischen Nachbetreuung absolut unversorgter<br />

Schüler/-innen gäbe.<br />

Die in <strong>Oberhausen</strong> gut funktionierende, historisch gewachsene Hilfs- und Kooperationsstruktur<br />

im Übergang Schule-Beruf braucht, gerade auch in einer Kommune mit<br />

Nothaushalt, als Auftrag der Jugendberufshilfe, eine institutionalisierte Koordination<br />

im Übergang Schule-Beruf.<br />

2.4.2 Zusammenarbeit Schule – Wirtschaft<br />

Die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Wirtschaft existiert in einer Vielzahl<br />

von Bereichen. Die industriellen Großunternehmen der Region laden regelmäßig<br />

zu den Tagen der Offenen Tür ein, gleichzeitig werden Ausbildungsstellenangebote<br />

mit den erwarteten Bewerberprofilen per Post und per E-Mail an die Schulen verschickt.<br />

Blockpraktika<br />

Die wichtigste Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Wirtschaft findet ganz<br />

konkret im Rahmen der unterschiedlichsten Praktika in Betrieben statt. Hier lebt die<br />

Kooperation Schule–Wirtschaft beständig und verlässlich.<br />

Alle Schulen der Sekundarstufe I führen in den Jahrgängen 9/10 Blockpraktika durch,<br />

die in der Regel zwei bzw. drei Wochen dauern. Die Haupt- und Förderschulen führen<br />

dieses Praktikum in den Jahrgängen 9 und 10 durch.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 288<br />

In der gymnasialen Oberstufe, einigen Bildungsgängen der Berufskollegs und in berufsvorbereitenden<br />

Maßnahmen der Bildungsträger werden ebenfalls Praktika durchgeführt.<br />

Für diese Praktika gibt es in der Regel langfristige und bewährte Partnerschaften.<br />

Die Schulen bereiten das Praktikum im Unterricht vor und nach, die Schülerinnen<br />

und Schüler erstellen eine Dokumentation, den sogenannten Praktikumsbericht.<br />

Grundlage für die Praktika an allgemeinbildenden Schulen ist der Berufsorientierungserlass<br />

der Landesregierung (Berufs- und Studienorientierung, RdErl.d. Ministeriums<br />

für Schule und Weiterbildung v. 21.10.2010 – 411-6.08.03.06-92511) und<br />

das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses sieht Schülerinnen und Schüler im Rahmen<br />

der Vollzeitschulpflicht als Kinder, auch wenn sie 16 Jahre alt sind. Der Umfang dieser<br />

Blockpraktika beträgt etwa 2.700 Schülerinnen und Schüler im Jahr.<br />

Sonderpraktika<br />

Diese Praktika werden mit Schülerinnen und Schülern durchgeführt, die die Schule<br />

voraussichtlich unterhalb der Klassen 9 und 10 verlassen werden. Diese sozialpädagogisch<br />

unterstützten Maßnahmen erfordern von den Betrieben besondere Hinwendung<br />

und Unterstützung.<br />

Duales Praktikum<br />

Ein duales Praktikum wird aktuell mit 10 Schülern der gymnasialen Oberstufe des<br />

Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums in Betrieben (Krankenhäusern und der WAZ) und in<br />

der Universität Duisburg-Essen durchgeführt. Zurzeit versucht das UnternehmerHaus<br />

ebenfalls die neue Fachhochschule Ruhr West mit einzubeziehen.<br />

Schnupperpraktika z. B. Girls’/Boys’- Day<br />

Diese Praktika werden in jedem Jahr für mehrere hundert Schüler und Schülerinnen<br />

der achten Klassen veranstaltet. Hier kooperieren die Schulen mit den Bildungsträgern<br />

und den Berufskollegs. Wünschenswertes Ziel ist dabei das Aufbrechen des<br />

geschlechtsspezifischen Berufswahlverhaltens<br />

Die praktische Zusammenarbeit der Schulen und Betriebe enthält aber auch andere<br />

Elemente:<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 289<br />

So gibt es Betriebserkundungen im Rahmen des Wirtschaftslehreunterrichts oder im<br />

Zusammenhang mit Projekten bei <strong>Oberhausen</strong>er Betrieben. Hier gibt es beispielsweise<br />

eine gewachsene Verbindung zwischen der Heinrich-Böll-Gesamtschule, der<br />

Friedrich-Ebert-Realschule und der Firma Oxea / Ruhrchemie.<br />

Partnerschaften<br />

Seit mehreren Jahren existiert eine feste vertraglich Kooperation zwischen der Anne-<br />

Frank-Realschule und dem Kaufhof.<br />

An weiteren Schulen (HBG, GSA, HBBK) finden Informationsveranstaltungen für ausbildungssuchende<br />

Schüler und Schülerinnen statt, an denen sich viele Betriebe<br />

beteiligen.<br />

Mehrere Unternehmen und Krankenkassen unterstützen die Schulen seit Jahren bei<br />

dem Bemühen um eine realistische Vorbereitung auf das Bewerbungsverfahren. Hier<br />

werden schriftliche Unterlagen musterhaft erarbeitet, Einstellungstests trainiert, was<br />

übrigens auch im Unterricht zumindest der Hauptschulen geübt wird, und Vorstellungsgespräche<br />

simuliert.<br />

Der AK Schule–Beruf hat seit vielen Jahren Erfahrungen mit den Praktika und mit<br />

der Zusammenarbeit mit den Betrieben zum Thema gemacht. Grundsätzlich wurde<br />

diese Kooperation immer positiv bewertet. Es gibt genügend Praktikumsplätze in<br />

„normalen“ Berufsbereichen. Bei Sonderwünschen (Pferdewirt/-in oder Flugbegleiter/-in)<br />

und im Bereich der neuen Technologien gibt es immer wieder Engpässe.<br />

Die Qualität der Praktika ist immer wieder das aktuelle Thema des Arbeitskreises.<br />

Hier könnten Schulen und Vertreter der Betriebe Standards überprüfen und ggf. Verbesserungen<br />

entwickeln und manifestieren.<br />

Der AK Schule-Wirtschaft führt regelmäßig Betriebserkundungen durch. In Gesprächen<br />

mit den Ausbildungsleitern nahezu aller Betriebe wird beklagt, dass die Bewerberzahlen<br />

rückläufig sind, eine Tatsache, die zwei Ursachen hat. Erstens ist es allgemein<br />

bekannt, dass die Geburtenzahl seit Jahren schrumpft. Glaubt man den<br />

Prognosen, so werden wir bis 2019 einen Schülerverlust von 14% haben. Zweitens<br />

hat sich das Bewerbungsverhalten der Schulabgänger stark verändert. Sehr viele<br />

Entlassschüler versuchen an den Berufskollegs, ihren bisher erreichten Schulab-<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 290<br />

schluss zu verbessern, um anschließend bessere Chancen auf dem Ausbildungsmarkt<br />

zu haben. Sie bewerben sich also nicht primär in das duale System.<br />

Handwerkskammern und IHK pflegen Kontakte zu Schulen. Die Regionalagentur<br />

MEO, die noch im Zusammenhang mit dem Werkstattjahr zu erwähnen sein wird,<br />

gibt Informationen über freie Ausbildungsplätze an die Fachberater Schule-Beruf weiter,<br />

die diese Informationen an alle Schulen weiterleiten. So wurden im Oktober 2010<br />

ca. 200 freie Ausbildungsplätze im Ruhrgebiet an die Schulen weitergeleitet. Ein großer<br />

<strong>Teil</strong> dieser Plätze war ein Angebot der Deutschen Bahn, die zurzeit verstärkt besonders<br />

um Hauptschüler wirbt.<br />

In unserer Stadt werden alle Schulen über die Ausbildungsplatzangebote der OGM<br />

oder WBO oder der Stadt informiert.<br />

PraxisLerntag in Kooperation mit der Stadtsparkasse <strong>Oberhausen</strong><br />

An einem Tag in der Woche arbeiten Schüler des 10. Schuljahres in Betrieben. Die<br />

Firmen können die Schüler so länger beobachten und bei entsprechender Eignung<br />

eine Ausbildungsstelle anbieten.<br />

An diesem Projekt nehmen die Hauptschule Alstaden, die Hauptschule Albert-<br />

Schweitzer und die FS Christian-Morgenstern-Schule mit insgesamt ca. 35 Schülern<br />

teil. In diesem Zusammenhang wird auf den Artikel „Türen öffnen sich“ in der WAZ<br />

vom 2.12.2010 verwiesen, aus dem hervorgeht, dass im letzten Jahr ein Drittel der<br />

teilnehmenden Schüler über diesen Weg in Ausbildung übernommen wurden. Vergleichbar<br />

ist dieser PraxisLerntag mit der Phase III des Projektes Startklar, was an<br />

anderer Stelle ausführlicher beschrieben werden wird.<br />

Das RÜM führte in Zusammenarbeit mit der Firma Siemens und der Unternehmerverbands<br />

Gruppe (UVG) eine Informationsveranstaltung zu dem Thema Online-<br />

Bewerbungen durch. Zahlreiche StuBos, Mitarbeiter der Bildungsträger und der BA<br />

nahmen an dieser Veranstaltung teil.<br />

Zum Ausbildungsmarkt bleibt zu sagen, dass nach den offiziellen Zahlen der BA in<br />

<strong>Oberhausen</strong> zwei Bewerber auf eine Lehrstelle kommen. Dieses Verhältnis wird sich<br />

vermutlich in den nächsten Jahren auf Grund der Geburtenrückgänge verändern.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 291<br />

(Was aber nicht heißen muss, dass in den nächsten Jahren ausreichend ausbildungsreife<br />

Bewerber zur Verfügung stehen werden.)<br />

Fördermaßnahmen für den Eintritt in das Berufsleben werden nach wie vor dringend<br />

erforderlich sein.<br />

Fördermaßnahmen<br />

Werkstattjahr<br />

Es handelt sich um eine Maßnahme im SGB VIII Bereich.<br />

Das Hans-Sachs- und das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg kooperieren dabei mit der<br />

Kurbel, der Ruhrwerkstatt und dem Zentrum für Ausbildung und Qualifikation (ZAQ).<br />

Die <strong>Teil</strong>nehmer erfüllen ihre Berufsschulpflicht, indem sie an zwei Tagen in der Woche<br />

zum Berufskolleg gehen und an drei Tagen an einer Qualifizierung beim Bildungsträger<br />

oder an einem Praktikum teilnehmen. Sie können so den HSA 9 erreichen,<br />

den Übergang in Arbeit, Ausbildung oder eine Folgemaßnahme schaffen. Augenblicklich<br />

nehmen in <strong>Oberhausen</strong> bei der Ruhrwerkstatt 31, beim ZAQ 84 und bei<br />

der Kurbel 43 Schüler und Schülerinnen an dieser Maßnahme teil.<br />

Bei den teilnehmenden Schüler/-innen des Schuljahres 2009/2010 und des aktuellen<br />

Schuljahres ergibt sich mit dem Stand vom 10.11.2010 folgendes Übergangsbild:<br />

Auswertung des Werkstattjahrs 2009/10 <strong>Oberhausen</strong><br />

Art des Schulabschlusses/Schultyp, an dem der Abschluss erreicht/das Abschlusszeugnis<br />

ausgestellt wurde<br />

FS HS RS GS BK Sonst. Summe<br />

Ohne 50 68 3 14 1 3 139<br />

HSA<br />

HSA 9 4 20 2 4 0 1 31<br />

HSA 10 1 10 0 3 1 0 15<br />

Gesamt 55 98 5 21 2 4 185<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 292<br />

Verbleib innerhalb von vier Wochen nach Austritt (vorzeitig oder regulär)<br />

vorzeitig regulär Gesamt<br />

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme 1 28 29<br />

Gefördertes Praktikum (z.B. EQJ) 0 4 4<br />

Sonstiger Schulbesuch 2 1 3<br />

Betriebliche Ausbildung 0 4 4<br />

Ausbildung in über/außerbetrieblicher Einrichtung 0 6 6<br />

(BüE / BaE)<br />

Vollzeitschulische Ausbildung 0 6 6<br />

Berufsgrundschuljahr 1 4 5<br />

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am 1. 0 2 2<br />

Arbeitsmarkt<br />

Minijob 1 0 1<br />

Schwangerschaft / Elternzeit 2 0 2<br />

Nichtstun / Gelegenheitsjobs 22 0 22<br />

Verbleib ist nicht bekannt 11 1 12<br />

Werkstattjahr eines anderen Trägers 4 0 4<br />

Praktikumsklasse am Berufskolleg 1 0 1<br />

Keine Angabe 0 42 42<br />

Strafvollzug 1 1 2<br />

Therapie 1 0 1<br />

arbeitsuchend 19 20 39<br />

Gesamt 66 119 185<br />

Auswertung 2010/2011 (Stand 10.11.2010)<br />

FS HS RS GS BK Keine Summe<br />

Angabe<br />

Ohne 48 72 2 26 0 8 156<br />

HSA<br />

HSA 9 4 5 0 3 0 0 12<br />

HSA 10 0 5 0 3 1 1 10<br />

Gesamt 52 82 2 32 1 9 178<br />

Die Zukunftsperspektive ist unklar, allerdings gibt es bisher kein Signal, dass das<br />

Werkstattjahr nicht mehr stattfinden wird.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 293<br />

BuS-Klassen<br />

BuS-Klassen existieren an der Gesamtschule Weierheide mit zurzeit 13 <strong>Teil</strong>nehmerinnen<br />

und <strong>Teil</strong>nehmern, an der Albert-Schweitzer-Hauptschule mit derzeitig 10<br />

Schülerinnen und Schülern und an der Fröbelschule, die aktuell keine <strong>Teil</strong>nehmer in<br />

der BuS-Klasse hat, für das kommende Schuljahr 2011/2012 aber mit 12 Schülern<br />

rechnet.<br />

Die Schülerinnen und Schüler nehmen an zwei Wochentagen an einem Langzeitpraktikum<br />

in verschiedenen Betrieben und an drei Tagen am Unterricht der BuS-<br />

Klasse teil. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler mit einer schlechten Abschlussprognose<br />

über ein gutes Praktikum in Ausbildung zu vermitteln. Außerdem kann der<br />

Hauptschulabschluss erworben werden, was aber eher die Ausnahme darstellt.<br />

Aufgrund der Schulform nimmt die Gesamtschule Weierheide alle in Frage kommenden<br />

Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler auf, die Albert-Schweitzer-Hauptschule<br />

ist für alle Hauptschülerinnen und Hauptschüler zuständig und die Fröbelschule betreut<br />

alle Förderschülerinnen und Förderschüler.<br />

Startklar<br />

„Startklar! Mit Praxis fit für die Ausbildung“ in NRW basiert rechtlich auf der Grundlage<br />

des SGB III. Auftragsgeber ist das MAGS NRW, das BMBF und die BA Regionaldirektion<br />

NRW. Umgesetzt wird Startklar durch die LGH und die Landesstiftung Partner<br />

für Schule NRW.<br />

Das Ziel ist die vertiefte Berufsorientierung in der Schule und an außerschulischen<br />

Lernorten. Zielgruppen bilden die Jahrgangsstufen 7/8/9/10 in Gesamt-, Haupt- und<br />

Förderschulen.<br />

Alle <strong>Oberhausen</strong>er Schulen, die sich für „Startklar“ beworben haben, nehmen auch<br />

daran teil. Damit wird <strong>Oberhausen</strong> –mit Mülheim- zur Modellregion.<br />

In <strong>Oberhausen</strong> sind neun Schulen „Startklarschulen“:<br />

Förderschulen : Stötznerschule<br />

Herderschule<br />

Fröbelschule<br />

Otfried-Preußler-Schule<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 294<br />

Hauptschulen:<br />

Gesamtschulen:<br />

Alstaden<br />

Albert-Schweitzer<br />

Eisenheim<br />

Alt-<strong>Oberhausen</strong><br />

Weierheide<br />

Die kooperierenden Bildungsträger in <strong>Oberhausen</strong>:<br />

- Die Kurbel<br />

- Die Ruhrwerkstatt<br />

- ZAQ<br />

- bbwe in Mülheim<br />

Während in den Jahrgängen 7 und 8 alle Schülerinnen und Schüler an „Startklar“<br />

teilnehmen, beziehen sich „Startklar“ Phase 2 und 3 auf Schülerinnen und Schüler im<br />

9. und 10. Schuljahr, die den direkten Übergang in eine Ausbildung planen und die<br />

zusätzlicher Unterstützung bedürfen. Anders gesagt: Schülerinnen und Schüler, die<br />

den Besuch eines Berufskollegs oder einer Gesamtschule nach der Sekundarstufe I<br />

als erklärtes Ziel haben, sind nicht die Zielgruppe des Vorhabens „Startklar“ in den<br />

Klassen 9 und 10.<br />

Die Aufgliederung der einzelnen Phasen<br />

Im 7. Jahrgang (u. U. auch zu Beginn des 8. Jahrgangs) findet eine dreitägige Potenzialanalyse<br />

durch einen Bildungsträger statt. Inhalt sind berufliche Basis- und Sozialkompetenzen,<br />

deren Feststellung und Auswertung.<br />

In Phase 1 im 8. Jahrgang erfolgt eine weitere Kompetenzfeststellung. Hinzu kommt<br />

die berufliche Orientierung in drei Berufsfeldern. Die Schüler arbeiten in Werkstätten.<br />

Für diese Phase sind 10 Tage pro Schuljahr vorgesehen. In <strong>Oberhausen</strong> nehmen ca.<br />

530 Schülerinnen und Schüler an dieser Phase teil.<br />

In Phase 2 für den 9. Jahrgang werden verschiedene Praxiskurse, Fachkompetenzund<br />

Sozialkompetenzkurse angeboten. Hier leisten die Schüler und Schülerinnen an<br />

einem Tag in der Woche zusätzliche Arbeit über die normale Unterrichtszeit hinaus.<br />

Hinzu kommen Samstagsangebote verschiedener Träger. Die Gesamtstundenzahl<br />

beträgt 80 Stunden pro Schuljahr. In dieser Phase werden nicht alle Schülerinnen<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 295<br />

und Schüler der Jahrgänge erfasst, sondern nur 20 % haben die Möglichkeit zur<br />

<strong>Teil</strong>nahme.<br />

In <strong>Oberhausen</strong> befinden sich augenblicklich 108 <strong>Teil</strong>nehmer in dieser Phase.<br />

Phase 3 bezieht sich zeitlich auf das gesamte 10. Schuljahr. Es werden 20-stündige<br />

Praxiskurse angeboten, 12-stündige Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung und zur<br />

Erweiterung der Sozialkompetenzen. Hinzu kommt eine individuelle Lernunterstützung<br />

mit einem Zeitvolumen von 20 Stunden. Besonders interessant ist dabei die<br />

Übergangsbegleitung (coaching), die sich bis zu einem halben Jahr nach der Schulentlassung<br />

ausdehnen kann. Hierfür sind ca. 30 Stunden vorgesehen.<br />

Praktisch wird das so zu regeln sein, dass die <strong>Teil</strong>nehmer an diesem Projekt einen<br />

Tag aus dem normalen Schulbetrieb ausscheiden, was allerdings kein Problem sein<br />

dürfte, da zumindest die Praxislerntag-Schulen über genügend Erfahrung in diesem<br />

Bereich verfügen und diese weitergeben könnten. Problematischer könnte sich da<br />

schon die Suche nach geeigneten Betrieben gestalten.<br />

Ziel dieses Vorhabens ist es, die Jugendlichen in Betriebe und damit auch in Ausbildungsstellen<br />

einzubinden.<br />

Laut Informationsveranstaltung des LGH vom 14.12.2010 in <strong>Oberhausen</strong> wird das<br />

Vorhaben „Startklar“ ausgeweitet werden. Dies bedeutet, dass in <strong>Oberhausen</strong> weitere<br />

Schulen teilnehmen können. Die Ausweitung wird sich dabei nicht nur auf die<br />

Haupt-, Förder- und Gesamtschule beziehen, sondern auch auf die bisher unberücksichtigten<br />

Realschulen und Gymnasien. Die Koordination von Startklar kann/sollte<br />

von den Bildungsbüros und/oder den RÜMs geleistet werden. In <strong>Oberhausen</strong> ist es<br />

zurzeit so, dass diese zusätzliche Arbeit vom Fachberater Schule–Beruf geleistet<br />

wird.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 296<br />

B2.5 Regionale Schulberatungsstelle der Stadt <strong>Oberhausen</strong><br />

Entwicklung der Stelle<br />

Die Regionale Schulberatungsstelle (RSB) wurde 1980 als Modellversuch der Bund-<br />

Länder-Kommission in Trägerschaft der Stadt gegründet. Drei Schulpsychologen<br />

wurden zunächst bei der Stadt angestellt und drei Jahre später in den Landesdienst<br />

übernommen. 1984 endete der Modellversuch und wurde in den Regelbetrieb überführt.<br />

2003 wurde ein Schulpsychologe unter Mitnahme der Stelle nach Wesel versetzt.<br />

Durch die Umorganisation der Schulpsychologie des Landes kam 2009 eine Schulpsychologin,<br />

die bis dahin an der Gesamtschule Osterfeld arbeitete, zum Team der<br />

Regionalen Schulberatungsstelle.<br />

Im Februar 2011 wurde die „Vereinbarung zur schulpsychologischen Versorgung in<br />

der Stadt <strong>Oberhausen</strong>“ zwischen Stadt und Landesregierung getroffen. Diese Vereinbarung<br />

regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten<br />

durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW), und der Stadt<br />

<strong>Oberhausen</strong> bei der örtlichen schulpsychologischen Versorgung.<br />

Aufgrund dieser Vereinbarung schrieb die Stadt die Stelle eines kommunalen Schulpsychologen<br />

aus, die im ersten Halbjahr 2011 besetzt wird. Dieser kommunale<br />

Schulpsychologe wird Mitglied der Beratungsstelle. Im „örtlichen Einsatzmanagement<br />

der Schulpsychologie“ verständigen sich das Land, vertreten durch die Bezirksregierung,<br />

und die Stadt über den Einsatz und führen dazu regelmäßig Planungssitzungen<br />

durch.<br />

Aufgaben<br />

Schulpsychologie unterstützt die Lehrerinnen und Lehrer sowie die in den Schulen<br />

tätigen pädagogischen Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags.<br />

Den Schüler/-innen und den Eltern wird bei Schulproblemen und Erziehungsfragen<br />

mit den Erkenntnissen und Methoden der Psychologie geholfen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 297<br />

Im Einzelnen gehört zu den Aufgaben der Beratungsstelle:<br />

• die Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation<br />

von Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung<br />

und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen<br />

sowie zu besonderen Begabungen;<br />

• die intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen des allgemeinen<br />

Schullebens;<br />

• die Einzelfallhilfe für Schülerinnen und Schüler zur Vorbeugung und Vermeidung<br />

von Lernschwierigkeiten und auffälligen Verhaltensweisen sowie zur Intervention<br />

auf der Grundlage psychologischer Diagnoseverfahren, sofern die<br />

jeweiligen Schülerinnen und Schüler nicht spezieller psychotherapeutischer<br />

oder medizinischer Behandlung bedürfen, so weit geboten und möglich gemeinsam<br />

mit den Lehrkräften, den in der Schule tätigen Fachkräften und den<br />

Eltern, auch im Rahmen von Hilfen zur Erziehung im Sinne des SGB VIII;<br />

• die Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung, Persönlichkeitsentwicklung<br />

und Gesundheitsvorsorge der Schülerinnen und Schüler;<br />

• die Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und in der Schule tätigen pädagogischen<br />

Fachkräften bei der Lösung von psychosozialen Problemstellungen;<br />

• die Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften, insbesondere<br />

bei denen, die Beratungsaufgaben im Sinne des RdErl. "Beratungstätigkeit<br />

von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule" (BASS 12 – 21 Nr. 4) erfüllen<br />

sowie bei der Ausbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern;<br />

• die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten zur Beratung und Förderung<br />

von Schülerinnen und Schülern, insbesondere mit Einrichtungen der Jugendhilfe<br />

und der örtlichen Erziehungsberatung sowie Initiierung und ggf. auch<br />

Koordination von mit diesen Diensten abgestimmten Hilfeleistungen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 298<br />

Themenschwerpunkte<br />

Die Beratungsstelle bietet den Schulen ein differenziertes, modular aufgebautes<br />

Fortbildungsangebot u. a. zu Fragen des antisozialen Verhaltens an.<br />

Von den Schulkollegien angeforderte Unterstützung kollegiumsinterner Fortbildung<br />

wird zeitnah gegeben.<br />

Nach den tragischen Anschlägen auf Schulen ergibt sich Notwendigkeit zu schulpsychologischer<br />

Krisenintervention und -prävention sowie zum Aufbau notfallpsychologischer<br />

Kompetenz.<br />

In Zusammenarbeit mit Schulen und Polizei werden die bisher schon durchgeführten<br />

Bedrohungsanalysen fortgeschrieben. Die Bedrohungsanalyse bezieht sich auf konkret<br />

vorliegende Hinweise und Drohungen und soll den Schulen bei der Einschätzung<br />

der Gefährlichkeit helfen.<br />

Ein im Bereich Krisenintervention geschulter Mitarbeiter nimmt die Funktion des vom<br />

Land sogenannten „Benannten“ (Verantwortlicher für den Bereich Krisenintervention)<br />

wahr. Weitere Mitarbeiter werden zukünftig in diesem Bereich fortgebildet.<br />

Beratung in Anspruch zu nehmen fällt manchmal schwer. Die Schwelle zur Beratung<br />

wird daher möglichst niedrig sein. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte,<br />

Schulleitung und Schulaufsicht haben grundsätzlich einen freien und direkten Zugang<br />

zur schulpsychologischen Beratung. Dazu gehört auch, dass den Ratsuchenden<br />

Termine ohne Wartezeiten geboten werden können.<br />

Im Bereich der Einzelfallberatung wendet sich die Beratungsstelle insbesondere an<br />

die Eltern und Lehrer der jüngsten Schüler und Schülerinnen in den Grundschulen,<br />

um die schulische Entwicklung positiv zu unterstützen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 299<br />

2.6 „Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung“<br />

(OK-<strong>Oberhausen</strong>er Kompetenzzentrum)<br />

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat<br />

mit einem Einzelerlass im Mai 2009 die Genehmigung zur <strong>Teil</strong>nahme an der Pilotphase<br />

zum Ausbau von Förderschulen zu „Kompetenzzentren für die sonderpädagogische<br />

Förderung“ gem. §20 Abs. 5 Schulgesetz NRW erteilt. Die Genehmigung umfasst<br />

den Ausbau der LVR-Förderschule (Förderschwerpunkt Körperliche und motorische<br />

Entwicklung) in <strong>Oberhausen</strong> in Kooperation mit der Schillerschule (städtische<br />

Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) in <strong>Oberhausen</strong> zu einem<br />

Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung (KsF).<br />

Dauer der Pilotphase: Schuljahr 2008/09 bis Ende Schuljahr 2010/11. Inzwischen<br />

wurde die Laufzeit seitens des Ministeriums für alle Pilotprojekte im Land bis Ende<br />

des Schuljahres 2012/13 verlängert.<br />

Auftrag und Ziele<br />

Auftrag<br />

Auftrag des KsF in <strong>Oberhausen</strong>, im Folgenden OK (<strong>Oberhausen</strong>er Kompetenzzentrum)<br />

genannt, ist es, u. a. durch die Vernetzung der Handlungsfelder Unterricht, Diagnose,<br />

Beratung und ortsnahe Förderung, Kinder und Jugendliche im Einzugsbereich<br />

früher und gezielter präventiv zu fördern. In besonderem Maße soll die Gestaltung<br />

der Übergänge (z. B. Übergang Schule-Beruf) so ausgeformt werden, dass körperliche<br />

und motorische Beeinträchtigungen eines Jugendlichen mit der Berufswahl,<br />

der Arbeitswelt und den Berufswünschen noch besser in Einklang gebracht werden.<br />

Es sollen weitere Wege erschlossen werden, um eine aktive gesellschaftliche <strong>Teil</strong>habe<br />

zu ermöglichen.<br />

Durch die enge Kooperation mit den allgemeinen Netzwerkschulen und außerschulischen<br />

Institutionen soll ein höherer Grad an wohnortnaher, integrativer sonderpädagogischer<br />

Förderung im Einzugsbereich des OK erzielt werden. Die allgemeinen<br />

Schulen der verschiedenen Schulformen und Schulstufen sollen durch diese enge<br />

Form der Zusammenarbeit in ihrem Zutrauen gestärkt werden, diese Schülerinnen<br />

und Schüler zu fördern.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 300<br />

Ziele<br />

Ziel ist, ein regionales Gesamtkonzept für sonderpädagogische Förderung zu entwickeln,<br />

das strukturelle und organisatorische Maßnahmen aufzeigt und die Basis für<br />

flexible und effektive Zusammenarbeit zwischen dem OK, den Netzwerkschulen der<br />

verschiedenen Schulformen, der Schulaufsicht, den Schulträgern und den außerschulischen<br />

Institutionen bildet.<br />

Das OK hat keinen Koordinationsauftrag zur Ausweitung inklusiver Beschulungskonzepte<br />

für die Stadt <strong>Oberhausen</strong> erhalten.<br />

Dennoch wurden bereits auf Initiative des OK entsprechende Informationsveranstaltungen<br />

durchgeführt, bspw. Hospitation der IGS Köln Hohlweide (<strong>Teil</strong>nehmer: Schuldezernent<br />

<strong>Oberhausen</strong>, Schulaufsicht <strong>Oberhausen</strong>, Schulleitungen <strong>Oberhausen</strong>,<br />

Schulverwaltung LVR). Ein Schwerpunkt des Schulversuches ist es, zu erproben, ob<br />

mit Hilfe des regionalen Gesamtkonzeptes ein effektiveres und dem individuellen<br />

Förderbedarf des einzelnen Kindes gerechter werdendes System sonderpädagogischer<br />

Förderung ermöglicht wird.<br />

Organisationsstruktur<br />

Die beiden Schulträger LVR und Stadt <strong>Oberhausen</strong> bringen in das Pilotprojekt wie<br />

folgt Unterstützungsleistungen ein:<br />

LVR<br />

- Externe Beratungsleistungen<br />

- Finanzierung jeweils einer halben Verwaltungs- und Sozialpädagogenstelle<br />

- Sachkostenetat<br />

Stadt <strong>Oberhausen</strong><br />

- Gestellung von Räumlichkeiten<br />

- Schülerbeförderung OK-intern und Praktika<br />

Die sonderpädagogischen Mitarbeiter/-innen des OK rekrutieren sich auf freiwilliger<br />

Basis aus den Kollegien beider Schulen.<br />

Die Leitungsstruktur besteht aus einem gesamtverantwortlichen Leiter, Hr. Ricken<br />

(LVR-Förderschule), einem operativen Leiter, Hr. Zerwes (Schillerschule), dem Leitungsteam,<br />

bestehend aus den Schulleitungen beider Schulen, einer Steuergruppe,<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 301<br />

bestehend aus Kolleg/-innen beider Schulen und dem OK-Team, in welchem Kolleg/-<br />

innen beider Schulen zu unterschiedlichen sonderpädagogischen Fachgebieten im<br />

Sinne des OK tätig sind.<br />

Stand der Dinge<br />

Nach einer ca. halbjährigen Strukturierungs- und Organisationsphase hat das OK<br />

seine Arbeit im selbstverfassten Sinne der oben angeführten Aufträge und Ziele in<br />

vollem Umfang aufgenommen. Insbesondere im Bereich des Arbeitsschwerpunktes<br />

Übergang Schule-Beruf / nachschulische Lebenssituation wurden mit unterschiedlichen<br />

Kooperationspartnern Netzwerke geknüpft und eine sehr erfolgreiche Aquise in<br />

Bezug auf Praktikumsplätze in der freien Wirtschaft u. Ä. durchgeführt. Als vorläufiger<br />

Höhepunkt konnte ein Schüler der Schillerschule in ein reguläres Arbeitsverhältnis<br />

gebracht werden.<br />

Neben der Schwerpunktarbeit haben sich inzwischen tragfähige Kontakte und Kooperationsvereinbarungen<br />

z. B. mit der Gesamtschule Weierheide, Beratung der<br />

Heinrich-Böll Gesamtschule, enge Vernetzung innerhalb der <strong>Oberhausen</strong>er Förderschullandschaft<br />

sowie wesentlichen Institutionen wie der Koordinierungs-, Kontakt<br />

und Beratungsstelle <strong>Oberhausen</strong> (KoKoBe), Lebenshilfe, Caritas, ZAQ etc. ergeben.<br />

Zusätzlich wurde eine Kooperation mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ)<br />

<strong>Oberhausen</strong> eingegangen, die unter anderem eine regelmäßige Beratung im OK für<br />

Eltern, Lehrer, Betreuer und andere anbietet. Diese Beratung wird intensiv genutzt.<br />

Es ist sehr hilfreich, im engen Austausch mit ärztlicher Fachkompetenz zu stehen<br />

und Eltern entsprechend einheitlich zu beraten.<br />

Prävention ist ein wichtiger Baustein inklusiver Beschulung: Schüler sollen frühzeitig<br />

– vor einer Festschreibung – sonderpädagogisch gefördert werden. Dieser Gedanke<br />

ist grundsätzlich gut, trifft aber auf den Bereich körperliche und motorische Entwicklung<br />

(KM) so gut wie nicht zu, da Schüler in der Regel bereits seit ihrer Geburt einen<br />

entsprechenden Förderbedarf haben. Statt einer fokussierten Präventionsarbeit erscheint<br />

daher die Bereitstellung der fachlichen Kompetenz für KM an der Allgemeinen<br />

Schule sinnvoller.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 302<br />

Kooperation mit Grundschulen <strong>Oberhausen</strong><br />

Die Förderschulen in <strong>Oberhausen</strong> haben sich zum Ziel gesetzt, mit jeweils einer<br />

Grundschule in eine Kooperation zu treten, um Erfahrungen im Bereich der integrativen<br />

Beschulung zu sammeln. Diese Initiative wurde durch das OK angeregt. Die<br />

Lenkung obliegt der Schulaufsicht.<br />

Kooperation mit der Gesamtschule Weierheide<br />

Die Netzwerkarbeit erschließt sich in erster Linie auf die Kooperation mit der Gesamtschule<br />

Weierheide, die in direkter Nachbarschaft zur LVR-Förderschule <strong>Oberhausen</strong><br />

liegt. Hier wurde intensive Aufbauarbeit zu einer nachhaltigen und wirksamen<br />

integrativen Zusammenarbeit geleistet:<br />

Gemeinsame Sport- und Spielfeste, gemeinsame Lesetage, gemeinsame Aktionen<br />

im Rahmen von Ruhr 2010, gegenseitige Lehrerfortbildungen im Rahmen von<br />

SchiLF, Installierung eines Arbeitskreises, Erprobung von stundenweiser Beschulung<br />

von Sekundarschülern in Kernfächern, Gemeinsame Unterrichtsprojekte (vor allem<br />

Deutsch, Musik, Sport), Etablierung eines integrativen Rollstuhlsportangebotes in<br />

Kooperation mit dem ortsansässigen Behindertensportverein, Einbindung des Pädagogikkurses<br />

u. a. bei schulischen Veranstaltungen in Sinne eines Schulpraktikums.<br />

Beratungstätigkeit an der Heinrich-Böll-Gesamtschule<br />

Das OK leistet intensive Beratungstätigkeit an der Heinrich-Böll-Gesamtschule. Hier<br />

werden mittlerweile 20 Schüler mit einer körperlichen Beeinträchtigung zielgleich beschult.<br />

Wohnortnahe Beschulung an Allgemeinen Schulen und Förderschulen im Kreis Wesel<br />

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunk Körperliche und motorische<br />

Entwicklung aus dem Kreis Wesel werden in Zusammenarbeit mit Beraterinnen und<br />

den Beratern des LVR aus Wesel wohnortnah beschult. Insgesamt sind bereits 3<br />

Schüler nach Wesel (in eine Förderschule) zurückgeführt worden.<br />

Mehrere Schüler wurden in diesem Schuljahr direkt in Wesel beschult (an allgemeinen<br />

Schulen; mit Förderbedarf KME), die normalerweise in die LVR-Förderschule<br />

<strong>Oberhausen</strong> eingeschult worden wären.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 303<br />

Ausblick der Schillerschule<br />

Neben einer Verfestigung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Gesamtschule<br />

Weierheide wird sich zu Beginn des Jahres 2011 in Kooperation zwischen der<br />

Grundschule Overbergschule und der Schillerschule eine Konzeptgruppe bilden, mit<br />

dem Ziel, spätestens mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 eine integrative Lerngruppe<br />

an der Overbergschule zu etablieren.<br />

Ausblick der LVR-Förderschule<br />

Schülerzahlentwicklung in der LVR-Förderschule<br />

Die LVR-Förderschule <strong>Oberhausen</strong> ist eine Schule im Aufbau. Sie läuft im vierten<br />

Jahr.<br />

Mit Ende des Schuljahres 2010/11 wird die erste Abschlussklasse entlassen. Die<br />

Schüler kommen aus dem Einzugsgebiet <strong>Oberhausen</strong>, Wesel (Hünxe, Dinslaken,<br />

Voerde) und Essen. Aufgrund des Schulneubaus gab es einen enormen Zulauf, der<br />

die Kapazitätsgrenze (120 Schüler) übersteigt. Durch Rückführung von Essener<br />

Schülern an die Helen-Keller-Schule, durch wohnortnahe Beschulung (Kreis Wesel,<br />

s. Kooperationsvertrag mit Waldschule Hünxe) und intensive präventive Arbeit auf<br />

der Ebene der <strong>Oberhausen</strong>er Schulen, wird versucht, den inklusiven und/oder wohnortnahen<br />

Gedanken zu unterstützen. Es ist derzeit jedoch aufgrund der o. g. Konditionen<br />

nicht möglich, Tendenzen oder Entwicklungen abzuleiten.<br />

Schwerpunkt Übergang Schule-Beruf<br />

Durch intensive Aufbauarbeit erschließt sich den Schülern des KsF mittlerweile ein<br />

breites Spektrum an Praktikumsmöglichkeiten sowie Erfahrungsmöglichkeiten innerhalb<br />

der Lernfelder Mobilität, Freizeit, Wohnen und Selbstbestimmtes Leben.<br />

Gerade die Netzwerkarbeit mit Kooperationspartnern im Bereich Arbeit erweist sich<br />

als sehr Erfolg versprechend. Die intensive Praktikaarbeit zielt hin auf möglichst lineare<br />

Übernahme in Arbeitsverhältnisse mit neuen und flexiblen Unterstützungssystemen,<br />

die bislang noch nicht an den Förderschulen KME und GE etabliert waren. Erfreulich<br />

ist, dass bereits im ersten Jahr der Arbeit vier Schülerinnen und Schüler ein<br />

Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Werkstatt für Behinderte Menschen (WfbM)<br />

gefunden haben. Ein Schüler erhielt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis! Hier zeigt<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 304<br />

sich ganz eindeutig die gewinnbringende Unterstützungsleistung durch die zusätzliche<br />

Verwaltungskraft und die Sozialpädagogin. Entsprechende Akquise und Netzwerkarbeit<br />

kann nicht von Sonderpädagogen übernommen werden. Es fehlt an entsprechender<br />

Fachkompetenz.<br />

Die abgeleiteten Erkenntnisse werden bereits jetzt intensiv in dem Arbeitskreis Abschlussstufe<br />

der Förderschulen KME diskutiert. Der Kontakt zu den entsprechenden<br />

Fachämtern des LVR ist ebenfalls bereits aufgebaut.<br />

Die Beratung in Absprache mit dem Reha-Team der Arbeitsagentur und die Vernetzung<br />

mit dem Integrationsamt (LVR) sind für die frühestmögliche Wegezielplanung<br />

sehr sinnvoll. Die Kooperationen mit Arbeitgebern des Handwerks und der Industrie,<br />

inklusive der Vernetzung zu den Kammern, fördern den Vermittlungserfolg.<br />

Inklusion<br />

Durch intensive Informations- und Beratungstätigkeit seitens des OK soll in den<br />

nächsten Jahren eine verstärkte „Sensibilisierung und Mentalisierung“ aller <strong>Oberhausen</strong>er<br />

Schulen erfolgen. Dies insbesondere im Hinblick auf die immer stärker in die<br />

Diskussion rückende Frage der „Inklusion“ behinderter Schüler/-innen.<br />

Die sogenannte zielgleiche Integration ist an der LVR-Schule vollzogen. Die Schülerschaft<br />

mit dem Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung wird dementsprechend<br />

zieldifferent beschult werden müssen, was grundsätzlich auch umsetzbar ist.<br />

Eltern von LVR- Schülern mit starken körperlichen Beeinträchtigungen oder Schülern,<br />

die intensive therapeutische oder medizinisch-pflegerische Unterstützung benötigen,<br />

haben derzeit keinen Wunsch nach integrativer/inklusiver Beschulung, obwohl<br />

das Thema in jeder Schulpflegschaftssitzung, Schulkonferenz und allen weiteren<br />

schulischen Veranstaltungen transportiert wird.<br />

Bei aller Offenheit und bei allen Bemühungen des OK zu inklusiver Beschulung muss<br />

hier grundsätzlich auch erst einmal ein entsprechendes Angebot geschaffen werden.<br />

Damit ist u. a. gemeint: rollstuhlgerechte Zugänge und Klassenräume in der Allgemeinen<br />

Schule, entsprechende Räumlichkeiten für medizinisch-pflegerische sowie<br />

therapeutische Maßnahmen (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie), Sicherstellung<br />

der sonderpädagogischen Fachkompetenz aus dem Bereich KME, Aufbau von<br />

Peer-Groups, entsprechende Schulprogramme etc.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 305<br />

Da grundsätzlich von einem steigenden Anteil mehrfach schwerstbehinderter Schüler<br />

ausgegangen werden muss, kann vermutet werden, dass es kurzfristig zu keinem<br />

nennenswerten Absinken der Schülerzahlen durch Intensivierung von inklusiven Bemühungen<br />

kommen wird.<br />

Die Möglichkeit der Kooperation zwischen dem <strong>Oberhausen</strong>er Kompetenzzentrum<br />

und der Gesamtschule Weierheide kann diesbezüglich ein ausgesprochen gewinnbringendes<br />

Projekt darstellen, woraus sich entsprechende allgemeine Rückschlüsse<br />

ziehen lassen. Ich bitte daher um ein positives Votum an Schulverwaltung und<br />

Schulpolitik zu einer entsprechenden Unterstützung.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 306<br />

B2.7 Lehrerfortbildung in <strong>Oberhausen</strong><br />

B2.7.1 Kompetenzteam Fortbildung<br />

In Nordrhein-Westfalen bieten seit dem 1. August 2007 insgesamt 53 Kompetenzteams<br />

Unterstützungsleistungen vor Ort für die Kollegien aller Schulformen.<br />

Die Kompetenzteams beraten die Schulen im Rahmen ihrer Konzeptarbeit und bieten<br />

bedarfsorientiert Fortbildung insbesondere in den Kernfächern an. Darüber hinaus<br />

vermittelt das Kompetenzteam Moderatorinnen und Moderatoren für weitere Fortbildungsbereiche<br />

sowie Beratungs- und Fortbildungsangebote zahlreicher Partner. In<br />

Kooperation mit dem örtlichen Medienzentrum unterstützen die Kompetenzteams<br />

Schulen bei der Medienkonzeptarbeit und der Vermittlung von Lernkompetenzen für<br />

individualisierten Unterricht.<br />

Die 4 Kernaufgaben der Kompetenzteams sind<br />

o Beratung bei der Fortbildungsplanung<br />

o Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere in den Kernfächern<br />

o Medienberatung<br />

o Kooperation mit kommunalen und anderen Partnern<br />

Die Medienberatung NRW koordiniert im Auftrag des Ministeriums für Schule und<br />

Weiterbildung die Publikation der Angebote der Kompetenzteams NRW über das<br />

gemeinsame Webportal und koordiniert die Kommunikation der Mitglieder über die<br />

Arbeitsplattform WebWeaver. Sie hat außerdem die zentrale Verantwortlichkeit für<br />

alle Aufgaben der Medienbildung. Dazu unterstützt sie die Moderatorinnen und Moderatoren<br />

mit Qualifikationsangeboten durch Publikationen, Fachtagungen, Fortbildungsmaßnahmen<br />

und Beratungen zu fachlichen Lernkonzepten.<br />

Das Kompetenzteam (KT) für Mülheim und <strong>Oberhausen</strong> bietet Fortbildungsmodule<br />

zu den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und dem naturwissenschaftlichen<br />

Bereich als schulinterne Fortbildung (SchiLF) an und/oder schulexterne Fortbildung<br />

(ScheLF) an.<br />

Daneben gibt es Arbeitskreise und schulformübergreifende Angebote.<br />

Zum Team gehören 40 Lehrkräfte aus allen Schulformen (außer den Berufskollegs)<br />

und zwei Medienberater. Die Leitung hat die Schulaufsicht im Schulamt für die Stadt<br />

<strong>Oberhausen</strong>.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 307<br />

B2.7.2 Lernwerkstatt (LW)<br />

Seit über 10 Jahren unterhält das Schulamt für die Stadt <strong>Oberhausen</strong> eine Lernwerkstatt<br />

in den Räumen der Kastellschule in Holten.<br />

Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen pädagogischen Fragen werden 2 x jährlich<br />

neu konzipiert und den Kollegien der Grundschulen im Nachmittagsbereich angeboten.<br />

Sie werden nicht nur von <strong>Oberhausen</strong>er Lehrkräften zahlreich besucht.<br />

Im LW-Team arbeiten 5 Lehrkräfte, die an <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen tätig sind<br />

und u. a. Lehr- und Lernmaterial als Ausleihe zur Verfügung stellen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 308<br />

B2.8 Medienzentrum <strong>Oberhausen</strong><br />

Medienentwicklungsplan 2011<br />

Medienbildung ist Bestandteil eines Allgemeinbildungskonzepts. Bei der Medienbildung<br />

geht es um den Erwerb notwendiger Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten,<br />

damit Lernende ein sachgerechtes, selbstkritisches, kreatives, innovatives und sozialverantwortliches<br />

Handeln in einer von Medien beeinflussten Welt erwerben können.<br />

Für einen souveränen und verantwortungsvollen Umgang mit Medien bedarf es der<br />

umfassenden Vermittlung von Medienkompetenz. Sie ist ein zentrales Ziel von Medienbildung.<br />

Medienkompetenz ist als Bestandteil kommunikativer Kompetenz zu<br />

sehen und bedeutet mehr und etwas Anderes als die sichere Bedienung von Software.<br />

Im Zusammenhang mit den Neuen Medien heißt das u. a., dass Lernende<br />

sachgemäß den Computer und andere Medien nutzen können,<br />

• vielfältige selbstständige Erfahrungen mit Neuen Medien sammeln und mögliche<br />

Gefahren erkennen,<br />

• die Einsatzmöglichkeiten vieler Medien ausnutzen und die Grenzen ihrer Verwendung<br />

erkennen können,<br />

• Veränderungen der Gesellschaft, Chancen und Gefährdungen erkennen, die<br />

mit der Nutzung von Medien verbunden sind.<br />

Die Aufgabe der Medienpädagogik besteht darin, Lernenden einen angemessenen<br />

(kritischen) Umgang mit Medien zu vermitteln, der auf Analyse der Wirkungen und<br />

auf Handlungskompetenz bei der Nutzung von Medien zielt.<br />

Die Mediendidaktik beschäftigt sich mit dem optimalen Einsatz von Medien als Lehrund<br />

Lernmittel, als Werkzeug im Unterricht. Einerseits können Neue Medien eine<br />

neue, schüleraktive Lernkultur fördern, andererseits ist die Entfaltung einer solchen<br />

Lernkultur dem Einsatz Neuer Medien förderlich. So ist es kein Zufall, dass die<br />

Grundschulen, die seit langem differenziertes und selbstständiges Lernen fördern,<br />

trotz vergleichsweise schlechter Ausstattung den intensivsten Computereinsatz vorweisen<br />

können. Medien, Methoden, Inhalte und Intentionen stehen in einem wechselseitigen<br />

Zusammenhang.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 309<br />

Ausgehend von den massiven Veränderungen und den immer rascher voranschreitenden<br />

Entwicklungen im Bereich der Kommunikation und der Medien sind auch die<br />

kommunalen Medienzentren (früher: Kreis- und Stadtbildstellen) ständig auf dem<br />

Prüfstand. Ihre Aufgaben, ihre Struktur, ihr Bedarf an technischer Ausstattung, an<br />

Personal und Finanzmitteln bedürfen einer permanenten Anpassung an immer wieder<br />

aktuelle, neue Bedingungen. Ihr oberstes Ziel muss dabei stets die optimale Versorgung<br />

der Bildungseinrichtungen, primär der Schulen ihres Betreuungsbereiches,<br />

mit den pädagogisch effektivsten Medien für die Bildungsarbeit sein – und das nach<br />

Bedarf und Voraussetzungen sowohl offline als auch online.<br />

Mit neuen Technologien und immer neuen Ansprüchen an den schulischen und den<br />

außerschulischen Bildungsbereich wachsen auch die Aufgaben der kommunalen<br />

Medienzentren und fordern deren Weiterentwicklung zu Medienkompetenzzentren<br />

mit Serviceleistungen im Bereich der medienrelevanten Informations- und Kommunikationstechnologie<br />

(IuK) angesichts einer unaufhaltsam voranschreitenden Verschmelzung<br />

von Medien- und IuK- Bereich.<br />

Um diesem hohen aber unverzichtbaren Anspruch gerecht zu werden, müssen sich<br />

die kommunalen Medienzentren in ihrer Weiterentwicklung einer ständigen Innovation<br />

und Qualitätssicherung unterwerfen und an gemeinsam gültigen Anforderungen<br />

orientieren.<br />

Die Aufgabenschwerpunkte der Medienzentren werden sich in den kommenden Jahren<br />

in dem Maße verlagern, wie sich Online-Distributionswege durchsetzen. Die<br />

Realisation der Online-Distribution für alle Adressatengruppen ist als gemeinsame<br />

Zielvorgabe festzuschreiben. Der physikalische Verleih von Medien wird gemessen<br />

an der Innovationsbereitschaft der Schulen und den haushaltstechnischen Gegebenheiten<br />

noch gut 8 bis 10 Jahre parallel zur Online-Distribution Bestand haben. Die<br />

Hauptaufgaben der Medienzentren verlagern sich dann auf die konsequente Verwaltung<br />

von Lizenzen, umfangreiche Katalogarbeiten, die Beratung der Zielgruppen, auf<br />

medienpädagogische Aufgaben und weitere Dienstleistungen.<br />

Die Online-Distribution wird bereits mittelfristig mehr Einsatz von Haushaltsmitteln<br />

für den Erwerb von Lizenzen erfordern. Demgegenüber werden am Medienzentrum<br />

die Kosten für Archivierung und physikalischen Verleih zurückgehen sowie Mitarbeiterstunden<br />

im operativen Bereich für andere Aufgaben frei werden und den per-<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 310<br />

sonellen sowie zeitlichen Mehraufwand durch die neuen Anforderungen kompensieren.<br />

Dazu kommen deutliche Einspareffekte bei den Zielgruppen durch den Wegfall<br />

physikalischer Transferleistungen und durch die Reduzierung auf preisgünstige und<br />

vielfältig nutzbare Projektionseinheiten.<br />

Medienzentrum-<strong>Oberhausen</strong><br />

Die Aufgaben des kommunalen Medienzentrums können im Wesentlichen auf vier<br />

Kernbereiche zusammengefasst werden:<br />

1. Mediendistribution<br />

2. Medienproduktion/Hardware<br />

3. Beratung<br />

4. Vernetzung<br />

1. Die Mediendistribution ist eine der traditionellen Aufgaben eines Medienzentrums.<br />

In diesen Bereich fallen folgende, nicht immer offensichtliche, aber sehr<br />

zeitintensive Tätigkeiten. Der erste Schritt ist natürlich die Sichtung und Bewertung<br />

didaktischer Medien, die von den Medienanbietern in der Regel dazu zur<br />

Verfügung gestellt werden. Nach der Bewertung folgt entweder die Anschaffung<br />

oder Rücksendung des Mediums. Der Medienberater und Leiter des Medienzentrums<br />

ist hier verantwortlich.<br />

Weiterhin beschäftigt sich der Arbeitskreis EDMOND, bei dem wir aktiv mitarbeiten,<br />

mit der Auswahl und Beschaffung der sogenannten Landeslizenzen, die landesweit<br />

von allen Medienzentren angeschafft werden und deshalb Kostenvorteile<br />

von mehr als 50% für die einzelnen Medienzentren bieten. Die Landeslizenzen<br />

werden sowohl als Online- als auch als Verleih-Medium zur Verfügung gestellt.<br />

Zusätzlich können noch sogenannte Huckepack-Pakete angeschafft werden, die<br />

ebenfalls von den Kostenvorteilen profitieren. Wir haben diese Option weitgehend<br />

genutzt.<br />

Die angeschafften Medien gehen in den Verleih an angemeldete Lehrerinnen und<br />

Lehrer. Der Verleih beinhaltet zum einen die Pflege unserer Präsenz-Datenbank<br />

wie auch die Ausgabe und Verleihverwaltung der von unseren Kunden in dieser<br />

Datenbank recherchierten Medien. Für diesen Aufgabenbereich ist eine <strong>Teil</strong>zeit-<br />

Hilfskraft mit 29 Wochenstunden zuständig, er wird aber auch von der Leitung<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 311<br />

und dem technischen Mitarbeiter betreut und erfordert natürlich eine ständige<br />

Anwesenheit während der Geschäftszeiten.<br />

Unser Ausleih-Medienbestand gliedert sich in:<br />

• Ca. 1000 16 mm Filme<br />

• Ca. 1500 VHS-Kassetten<br />

• Ca. 250 CD-ROMs<br />

• Ca. 330 didaktische DVDs<br />

• und 23 Medienpakete<br />

Weiterhin zählt zur Mediendistribution die Aufzeichnung und Distribution von<br />

Schulfernsehsendungen. Zu diesem Zweck wurde eine DVBt Empfangsanlage<br />

mit Videoschnittplatz in full HD-Technik eingerichtet, die dem derzeitigen Stand<br />

der Technik entspricht. Die Aufnahmen werden timergesteuert auf Festplatten<br />

aufgezeichnet und können über externe Festplatten, USB-Sticks, Media-Player<br />

und gebrannte DVDs verteilt werden.<br />

Die Online-Distribution EDMOND, die vehement an Bedeutung gewinnt, erfolgt<br />

über den LVR und den IT-Dienstleister LVR-InfoKom. Neben der Anschaffung der<br />

Lizenzen und dem anteiligen Tragen der Kosten für das Hosting muss das MZ<br />

verpflichtend eine Nutzer-Datenbank sowohl lokal als auch online pflegen, die<br />

den Zugriff auf die Download-Medien verwaltet und personenbezogen durchsichtig<br />

macht. Die Online-Medien können von jedem beliebigen Standort mit Internet-<br />

Zugang genutzt werden und bieten eine Menge Vorteile gegenüber klassischen<br />

Medien. Zwingend notwendig ist ein freier Web-Zugang für das MZ und eine eigene<br />

Web-Präsenz (Homepage), die auch beide vorhanden sind. Verwaltung, Datenbankpflege<br />

und Webdesign werden durch den Medienberater geleistet. In diesem<br />

Aufgabenfeld ist noch eine Menge Werbe- und Fortbildungsarbeit zu leisten,<br />

auf die später noch eingegangen wird.<br />

2. Zu Medienproduktion/Hardware zählen u. a. Geräte wie Camcorder, Player,<br />

Beamer, Notebooks, Verstärkeranlagen, Mischpulte, Lautsprecher. Neben der<br />

Beschaffung der Geräte ist der Verleih zu verwalten, sind die Geräte zu warten<br />

und zu lagern. Der Verleih erfolgt in erster Linie an Schulen, ist aber auch an andere<br />

Institutionen und, gegen Entgelt, an Bürger der Stadt möglich. Einweisungen<br />

und Schulungen an den Geräten fallen fast täglich an.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 312<br />

Das Medienzentrum bietet einen Audio/Video-Kopierservice und führt auch eigene<br />

Medienproduktionen, z. B. Dokumentationen in Stadt und Schulen, durch. Bei<br />

der schnellen Entwicklung der Technik ist natürlich eine ständige Beobachtung<br />

des Marktes unerlässlich und die Beschaffung möglichst aktueller Geräte notwendig.<br />

Für die Medienproduktion/Hardware ist die einzige Vollzeitkraft im MZ<br />

zuständig. Der Verleihkatalog und die Gebührenordnung sind auf der Homepage<br />

des MZ veröffentlicht und müssen entsprechend gepflegt und aktuell gehalten<br />

werden.<br />

3. Der Medienberater/Leiter des MZ berät Schulträger, Schulleitungen, Lehrerkonferenzen,<br />

Fachkonferenzen und auch individuell Lehrerinnen und Lehrer. Er ist gesetztes<br />

Mitglied des Kompetenzteams (Lehrerfortbildung) und arbeitet eng mit<br />

der unteren Schulaufsicht zusammen. Er führt selbst Lehrerfortbildungen durch<br />

und schult die KT-Moderatoren als Multiplikatoren im Bereich Medien/neue Medien,<br />

im Umgang mit Online-Lernplattformen und der Kommunikations-Plattform<br />

WebWeaver der Medienberatung. Der Computer-Raum der Stadtsparkasse und<br />

ein eigener Seminarraum im Haus des MZ sind dabei sehr hilfreich. Online-<br />

Zugang zu allen Plattformen, eigener Webspace des Medienzentrums und die<br />

Homepage des MZ sind Grundvoraussetzungen. Aktuelle Entwicklungen zu interaktiven<br />

Whiteboards und Interaktiven Server-Lösungen als zentrale Unterrichtsmedien<br />

sind ebenfalls zu beurteilen und gegebenenfalls zu schulen. Der Kontakt<br />

zu den Schulen ist über benannte Medienansprechpartner geregelt.<br />

4. Das Medienzentrum ist gesetzter Bildungspartner der Schulen, neben Stadtbibliothek,<br />

Lokalradio und Museen. Wir arbeiten sehr eng mit dem Bildungsbüro<br />

zusammen und der Medienberater ist Mitglied im „Arbeitskreis Medien“ des<br />

Präventiven Rats der Stadt <strong>Oberhausen</strong>. Für Veranstaltungen der Partner stellen<br />

wir Hardware und Knowhow zur Verfügung und arbeiten aktiv mit. Der Medienberater<br />

ist zudem Mitglied in mehreren Arbeitskreisen des Landesmedienzentrums<br />

Düsseldorf und nimmt regemäßig an Schulungen der Medienberatung und der<br />

Bezirksregierung teil. Er arbeitet mit an der MOODLE-Lernplattform der Bezirksregierung<br />

und hat bereits mehrere Online-Kurse konzipiert. Die Video-Tutorials<br />

zur EDMOND-Plattform stammen ebenfalls aus unserer Produktion.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 313<br />

Ein wichtiger Kooperationspartner sind weiterhin die Internationalen Kurzfilmtage<br />

<strong>Oberhausen</strong>, die wir nach Möglichkeit unterstützen.<br />

Zur Kommunikation mit unseren Partnern ist wiederum der uneingeschränkte,<br />

schnelle Internet-Zugang, die Homepage des MZ aber auch der normale Postverteiler<br />

zwingend erforderlich.<br />

Perspektiven<br />

Wie aus den obigen Ausführungen ersichtlich, ist das Medienzentrum-<strong>Oberhausen</strong>,<br />

verglichen mit anderen Kommunen, nicht schlecht aufgestellt, es gibt aber auch noch<br />

eine Menge Spielraum zur Verbesserung.<br />

1. Mediendistribution<br />

Der Verleih direkt über das Medienzentrum nimmt langsam, aber stetig ab. Die Medienausleihe<br />

verlagert sich immer mehr in Richtung Online-Verteilung. Es wäre zu<br />

überlegen, ob eine längere Vorhaltung so alter Medien wie 16 mm Filme und vor allem<br />

Dias noch Sinn macht, insbesondere verbunden mit der Pflege und Instandhaltung<br />

der dafür erforderlichen Geräte. Allerdings gibt es auch immer noch eine Menge<br />

Lehrerinnen und Lehrer, die gerade alte 16 mm Filme noch gerne im Unterricht einsetzen<br />

und sich über den Verlust der erforderlichen Projektoren in ihrer Schule beklagen.<br />

Zudem sind solche Filme kaum noch zu bekommen und stellen als Raritäten<br />

einen nicht unerheblichen Wert dar.<br />

Erste Präferenz sollte der Einkauf von EDMOND-Online Lizenzen haben. Der Arbeitskreis<br />

EDMOND berät zurzeit über ein Abo-Modell für die Landeslizenzen. Auch<br />

die Huckepack-Pakete sind ein sehr brauchbares Angebot, trotz schlechter Finanzlage<br />

der Kommune noch wenigstens den Grundbedarf an didaktischen Medien zu decken.<br />

Unsere Standort-Medienrecherche und die Online-Recherche für EDMOND-Medien<br />

sind bereits teilweise zusammengelegt, im Moment ist unsere lokale Datenbank für<br />

die Recherche und Datenpflege noch notwendig. In Zukunft ist aber eine einzige Datenbank<br />

online für alle Medien absehbar.<br />

Wichtig ist auch eine möglichst breite Information und Schulung der Schul-Kollegien<br />

zu EDMOND, die Medienansprechpartner der Schulen müssen aktiviert und geschult<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 314<br />

werden, das Webangebot des MZ überarbeitet werden. Eine DVD mit EDMOND Unterrichtsbeispielen<br />

wurde, unter unserer Mitwirkung, vom LVR produziert und steht<br />

für Informationen und Fortbildungen zur Verfügung.<br />

2. Medienproduktion/Hardware<br />

Aktuelle Entwicklungen müssen beachtet werden, die Technik muss auf neustem<br />

Stand gehalten werden. Im Bereich Video/Audio sind wir relativ gut ausgestattet, bei<br />

Whiteboards und anderen Interaktiven-Lösungen gibt es einige Defizite. HDTV haben<br />

wir bereits installiert, 3D-Fernsehen ist keine ernstzunehmende Option. Die Entwicklung<br />

hier geht eindeutig weg von DVD-Playern, BluRay-Playern und Notebooks<br />

zu Festplatten und mobilen Geräten wie Pads, Mediaplayern und Smartphones. Kassettenrekorder<br />

gibt es fast nicht mehr, VHS-Videorekorder werden ebenfalls nur<br />

noch, wenn überhaupt, in sehr geringen Stückzahlen hergestellt. Da die gesamte<br />

Technologie in diesem Segment sehr schnelllebig ist, gilt es, hier unbedingt ein offenes<br />

Auge zu behalten.<br />

3. Beratung<br />

Die Moderatoren des Kompetenzteams müssen als Multiplikatoren im Umgang mit<br />

EDMOND-Medien geschult werden, eine Einführungsveranstaltung ist bereits in der<br />

Planung. Weitere sollten folgen.<br />

Der Medienbrief (Publikation des Landesmedienzentrums), der sich ausschließlich<br />

mit EDMOND beschäftigt und je ein Exemplar der DVD mit 10 Unterrichtsbeispielen<br />

enthält, wurde bereits an die Schulen verteilt, eine Informationsveranstaltung mit allen<br />

Medienansprechpartnern sollte in naher Zukunft erfolgen und später auf Kollegien<br />

und/oder Fachkonferenzen ausgeweitet werden.<br />

4. Vernetzung<br />

Die Zusammenarbeit mit dem Studienseminar muss intensiviert werden. Die Medienberatung<br />

NRW plant gerade einen Blended-Learning-Kurs zu EDMOND, der<br />

über die lokalen Medienberater an den Seminaren durchgeführt werden soll. Der<br />

Kurs wird im Moment konzipiert, nach einer Probephase sollte er auch für <strong>Oberhausen</strong><br />

verfügbar sein.<br />

Der Arbeitskreis Medien (Präventiver Rat – Kriminalpolizei/Verbraucherberatung<br />

/Jugendamt/Stadtbibliothek/Lokalradio/Psychologische Schulberatung u. a.) führte im<br />

Februar 2011 eine größere Veranstaltung im Bero-Zentrum durch, bei der er sich<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 315<br />

zum ersten Mal der Öffentlichkeit präsentierte. Weitere Veranstaltungen werden folgen.<br />

Das Projekt Film und Schule (Landesmedienzentrum Münster) und die Internationalen<br />

Kurzfilmtage hätten eigentlich viele Berührungspunkte, Veranstaltungen laufen<br />

aber völlig unabhängig voneinander. Eine Kooperation wäre wünschenswert, ist<br />

aber schwierig zu initiieren.<br />

Das geplante Projekt Interaktiver Unterricht / Konzeptimport des Bildungsbüros<br />

wird aktiv begleitet und verspricht mögliche Einsparungen bei der IT-<br />

Schulausstattung.<br />

Sonstiges<br />

Der Internetauftritt des Medienzentrums sollte in naher Zukunft auf ein besseres<br />

CMS (Content Management System) umgestellt und neu gestaltet werden.<br />

Der Postverteiler und die Kontakte zu den Medienansprechpartnern in den Schulen<br />

müssen optimiert werden.<br />

Die verschiedenen Datenbanken werden zurzeit überarbeitet und für die Zukunft optimiert.<br />

Fazit<br />

Wegen knapper Personalressourcen können die vielfältigen in Zukunft anfallenden<br />

Aufgaben, wenn überhaupt, nur langsam realisiert werden. Eine bessere personelle<br />

und finanzielle Ausstattung des Medienzentrums wären wünschenswert.<br />

Der Schwerpunkt zukünftiger Anschaffungen sollte bei EDMOND-Lizenzen, der zur<br />

Distribution nötigen Peripherie und bei aktueller Hardware liegen.<br />

Medienentwicklungsplanung<br />

Zur Weiterentwicklung der IT-Strukturen in der <strong>Oberhausen</strong>er Schullandschaft besteht<br />

Handlungsbedarf. Der Schulträger hat daher Gespräche mit dem LVR-Zentrum<br />

für Medien und Bildung, Medienzentrum für die Landeshauptstadt Düsseldorf, aufgenommen.<br />

Gemeinsam sollen die IT-Ausstattung der Schulen und die Vorhandene<br />

Netzwerkstruktur analysiert werden. Anschließend werden Vorschläge für die zukünftige<br />

Entwicklung erarbeitet.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 316<br />

B2.9 Schulsport in <strong>Oberhausen</strong><br />

Ausschuss für den Schulsport in der Stadt <strong>Oberhausen</strong><br />

Für alle Aufgabenbereiche im außerunterrichtlichen Schulsport sowie im schulsportlichen<br />

Wettkampfwesen, die durch den Runderlass des Innenministeriums NRW und<br />

des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 06. Juni 2007 [Az.: 83-<br />

8252.0 Nr. 102/07 (IM); 521-6.08.03.06-55948 (MSW)] festgelegt wurden, zeichnet<br />

sich in <strong>Oberhausen</strong> der Ausschuss für den Schulsport in der Stadt <strong>Oberhausen</strong> (AfS)<br />

verantwortlich.<br />

Die Hauptaufgaben des AfS sind dabei die Leitung, Initiierung und Koordination des<br />

Landessportfestes der Schulen, des Landesprogramms "Talentsuche und Talentförderung<br />

in Zusammenarbeit von Schule und Verein/Verband", die Förderung Freiwilliger<br />

Schulsportgemeinschaften sowie die Durchführung weiterer Schulsportveranstaltungen<br />

in <strong>Oberhausen</strong>. Der AfS übernimmt einerseits Serviceleistungen im Schulsport<br />

und ist Ansprechpartner in allen Belangen des (Schul-)Sportbereichs. Andererseits<br />

versteht er sich auch als sportpädagogische Kontaktstelle zur Beratung sowie<br />

zur Einrichtung spezifischer Angebote zur Fort- und Weiterbildung. Der örtliche AfS<br />

als selbständige Arbeitsgemeinschaft bündelt und vertritt die Interessen der Schulen<br />

und ist für die Koordinierung der außerunterrichtlichen Maßnahmen verantwortlich.<br />

Im Rahmen der Umsetzung aller Aufgabenbereiche kooperiert der Ausschuss für den<br />

Schulsport mit der Sport- und Schulverwaltung der Stadt <strong>Oberhausen</strong>, mit Sportfachverbänden<br />

sowie dem Stadtsportbund <strong>Oberhausen</strong> e.V. als Vertreter aller Sportvereine<br />

und weiteren Einrichtungen.<br />

Mitarbeiter, Vertreter und Geschäftsführung<br />

Im AfS arbeiten die gewählten Vertretungen der Sportlehrerinnen und Sportlehrer der<br />

einzelnen Schulformen sowie der Sportfachverbände. Darüber hinaus unterstützen<br />

Vertreter der Schulaufsicht, Beauftragte für den Schulsport sowie die/der vom AfS<br />

bestimmte Geschäftsführer/in die Umsetzung der Aufgaben.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 317<br />

Die Angebote des AfS richten sich an<br />

• die Schüler/-innen aller Schulformen,<br />

• die Lehrer/-innen aller Schulformen,<br />

• die Sportvereine und -verbände mit dem Ziel einer Zusammenarbeit von Schule<br />

und Verein.<br />

Die Anliegen des AfS werden durch das Engagement der Sportlehrerinnen und<br />

Sportlehrer, die insbesondere die <strong>Teil</strong>nahme vieler Schulmannschaften an den zahlreichen<br />

Veranstaltungstagen sowie die Einrichtung von Schulsportgemeinschaften<br />

durch die Zuleitung von Kindern fördern, außerordentlich unterstützt.<br />

Modellhafter <strong>Oberhausen</strong>er Schulsport<br />

Der <strong>Oberhausen</strong>er Schulsport konnte in den zurückliegenden Jahren mit seinen jeweiligen<br />

Jahresbilanzen stets eine Spitzenstellung im Land NRW belegen. Exemplarisch<br />

hierfür stehen zum einen die vom AfS jährlich koordinierten und ausgerichteten<br />

ca. 120 Schulsportveranstaltungen pro Schuljahr – allen voran der alljährlich ausgetragene<br />

Schulwaldlauf als größte regionale Schulsportveranstaltung in NRW. Zum<br />

anderen konnten eine Vielzahl an weiteren Modellprojekten und Aktivitäten initiiert<br />

werden, die in Zusammenarbeit vom AfS und den <strong>Oberhausen</strong>er Schulen im Rahmen<br />

der Umsetzung der o. a. Programme oder aber aufgrund anderer Initiativen<br />

entwickelt wurden. Exemplarisch hierfür können u. a. folgende Aktivitäten aufgeführt<br />

werden:<br />

• die "GSO-Ergo-Night", ein Wettbewerb für Schulteams mit Trocken-Ruder-<br />

Ergometern an der Gesamtschule Osterfeld,<br />

• das Spezialsportfest der Schillerschule und deren überregionale Turniere im Fußball,<br />

• der Fitnesstag in Ausdauersportarten der Gesamtschule Osterfeld,<br />

• die Sportbörse der Theodor-Heuss-Realschule als eine effiziente Maßnahme zur<br />

Verbesserung der Zusammenarbeit von Schulen und örtlichen Vereinen,<br />

• die Ausrichtung eines Basketballturniers für <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen mit den<br />

Kooperationspartnern des Schulprojektes Basketball, dem evo New Basket <strong>Oberhausen</strong><br />

e. V. und dem AfS,<br />

• der RWE-Schulstaffellauf von Willi Wülbeck (8 x 100 m),<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 318<br />

• das Projekt „spin-sport-interkulturell“; eine Maßnahme des Landessportbundes<br />

NRW für Mädchen mit Migrationshintergrund, welches in <strong>Oberhausen</strong> in Kooperation<br />

mit <strong>Oberhausen</strong>er Schulen, dem Stadtsportbund <strong>Oberhausen</strong> und dem AfS<br />

seit dem Jahr 2008 umgesetzt wird,<br />

• das Gemeinschaftsprojekt zur Sporthelferausbildung, in dessen Rahmen ca. 150<br />

Schülerinnen und Schüler in größtenteils zentralen Schulungsterminen zu Sporthelferinnen<br />

und Sporthelfern ausgebildet werden. Die Qualifizierungsmaßnahme<br />

wird in Kooperation vom AfS, dem Stadtsportbund <strong>Oberhausen</strong> und zehn weiterführenden<br />

Schulen durchgeführt und erfährt größtmögliche Unterstützung von Politik<br />

und Verwaltung. Ausgangspunkt für das Gemeinschaftsprojekt war eine für<br />

<strong>Oberhausen</strong> bislang einmalige Qualifizierungsmaßnahme im Februar 2010, bei<br />

der Lehrbeauftragte der Sportjugend des Landessportbundes NRW (LSB) und der<br />

Bezirksregierung Düsseldorf insgesamt 22 <strong>Oberhausen</strong>er Sportlehrerinnen und<br />

Sportlehrer vor Ort geschult haben.<br />

Die aufgeführten Sportaktivitäten sind Musterbeispiele für die Belebung einer vielfältigen<br />

Sportkultur in der <strong>Oberhausen</strong>er Schulsportlandschaft. Eine intensive Kooperation<br />

zwischen dem Schulsport und anderen Einrichtungen und Organisationen im<br />

Sportbereich unterstützt die Umsetzung der aufgeführten Aktivitäten. So stärkt der<br />

Schulsport beispielsweise gezielt und erfolgreich die Zusammenarbeit mit dem<br />

Stadtsportbund <strong>Oberhausen</strong>, dem Bereich Sport und der Schulverwaltung der Stadt<br />

<strong>Oberhausen</strong>, um sich den neuen Herausforderungen stets zeitgemäß stellen und<br />

diese bewältigen zu können.<br />

Darüber hinaus wird zur Unterstützung der Sportlehrkräfte jährlich eine Schulsportbroschüre<br />

erstellt, die detailliert sämtliche im aktuellen Schuljahr stattfindenden<br />

Schulsportveranstaltungen, Aktivitäten, Termine, Ausschreibungen, Spielpläne u. a.<br />

ausweist! Diese Broschüre wird seit dem Schuljahr 2010/2011 den Schulen ebenfalls<br />

als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung gestellt.<br />

Des Weiteren werden im jährlichen AfS-Jahresbericht, der sowohl dem Sport- als<br />

auch dem Schulausschuss vorgelegt wird, alle Schulsportveranstaltungen und<br />

-aktivitäten der jeweiligen Schuljahre aufgezeigt.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 319<br />

Kooperation von Schul- und Vereinssport<br />

Das Aktionsfeld der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen in <strong>Oberhausen</strong><br />

leistet einen erheblichen Beitrag zur Sportkultur der Stadt. Die Allgemeinen Schulsportgemeinschaften<br />

und Talentsichtungs- und Trainingsgruppen sichern die Heranführung<br />

von Kindern und Jugendlichen an den Sport und stellen ein nachhaltiges<br />

Handlungsfeld dar, Kinder einzubeziehen und u. a. für ihren Freizeitbereich eine Orientierung<br />

im Sport zu ermöglichen. Die schulinternen Schulsportgemeinschaften haben<br />

u. a. zum Ziel, eine selbst ausgewählte Sportart kennenzulernen, Übung und<br />

Training für die Vorbereitung von Wettkämpfen zu ermöglichen, Freude am Sport zu<br />

entwickeln und motorische Defizite zu kompensieren. Damit stellen sie eine sinnvolle<br />

Förderung des Breitensports für Kinder und Jugendliche dar.<br />

Die <strong>Oberhausen</strong>er Sportvereine profitieren in hohem Maße von der Kooperation zwischen<br />

Vereinen und Schulen. Sie stellen auch in der Regel die Übungsleiter für die<br />

außerunterrichtlichen Angebote und sorgen damit für die Gewinnung von Kindern<br />

und Jugendlichen für die Vereinsarbeit.<br />

Aus städt. Haushaltsmitteln werden gezielt die Übungsleiterinnen und Übungsleiter<br />

der Talentfördergruppen unterstützt. Diese Mittel werden seit 1970 zur Förderung<br />

des Nachwuchsleistungssports bereitgestellt. Sportpolitisch handelt es sich hierbei<br />

um eine Fördermaßnahme von besonderer Bedeutung, da hier die Grundlagen für<br />

die Umsetzung leistungssportlicher Ziele der leistungsorientierten <strong>Oberhausen</strong>er<br />

Sportvereine für Schülerinnen und Schüler gelegt werden.<br />

Darüber hinaus besitzt dieses Arbeitsfeld sportpädagogische Bedeutung und hat<br />

Vorbildfunktion für den Breitensport. Die hier tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleiter<br />

leisten einen wichtigen Beitrag zur Sportentwicklung in <strong>Oberhausen</strong>.<br />

Schulsportliches Wettkampfwesen<br />

Die ca. 120 Schulsportveranstaltungen pro Schuljahr werden vom AfS koordiniert<br />

und ausgerichtet. Bemerkenswert für die zurückliegenden Sportjahre ist in diesem<br />

Zusammenhang, dass die Beteiligung der Schulen am Wettkampfwesen von großer<br />

Beständigkeit und Kontinuität geprägt war.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 320<br />

Die Koordination der Sporthallen- und Sportplatzbelegungen, des Medieneinsatzes<br />

sowie der Auszeichnungsunterlagen erfolgt dabei durch das Schulsportreferat in Abstimmung<br />

mit der Schulverwaltung und der OGM-Sportflächenunterhaltung.<br />

Das schulsportliche Wettkampfwesen profitiert von den vom Bereich Sport der Stadt<br />

<strong>Oberhausen</strong> koordinierten Umbauarbeiten auf den <strong>Oberhausen</strong>er Sportanlagen.<br />

Die Durchführung der Bundesjugendspiele sowie schulinternen Sportfeste, eigenständige<br />

Fußballturniere und weitere Schulsportveranstaltungen der Schulen belegen<br />

eine große Bandbreite der schulinternen Aktivitäten und werden in der Regel von<br />

nahezu allen <strong>Oberhausen</strong>er Schulen durchgeführt. Diese Maßnahmen haben grundlegende<br />

Bedeutung, weil sich hier alle Schülerinnen und Schüler beteiligen können!<br />

Ausblick Schuljahre 2011-2015<br />

Im Bereich der Talentsichtung/-förderung muss sich der Schulsport in Kooperation<br />

mit den Sportvereinen zukünftig neuen Herausforderungen stellen, da bedingt durch<br />

eine landesweit initiierte Umstrukturierung und Neukonzipierung im Nachwuchsförderbereich<br />

eine Vielzahl der <strong>Oberhausen</strong>er Talentsichtungs- und Talentfördergruppen<br />

nicht mehr in dem Umfang früherer Jahre aus Landesmitteln gefördert werden.<br />

Das Innenministerium NRW, der Landessportbund, die Sportstiftung und die drei<br />

Olympiastützpunkte haben mit dem Programm „Leistungssport 2020 - Förderung von<br />

Eliten und Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen“ die Rahmenbedingungen für eine<br />

nachhaltige Erneuerung der Förderung des Leistungs- und Nachwuchsleistungssports<br />

geschaffen. Das neue Konzept Talentsuche (TS) und Talentförderung (TF)<br />

wird seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 umgesetzt.<br />

Im Rahmen der Neuausrichtung haben alle Landesfachverbände die Standorte ihrer<br />

bisherigen Projekt- bzw. Talentstützpunkte hinsichtlich der neuen Leistungssportstrukturen<br />

überprüft und neu ausgerichtet. Der Maxime, dass nur noch Landesleistungsstützpunkten<br />

angeschlossene Talentstützpunkte mit Landesmitteln finanziell<br />

gefördert werden, fielen eine Vielzahl an Talentsichtungs- und Talentfördergruppen<br />

(neue Bezeichnung: Trainingsgruppen) zum Opfer.<br />

Eine weitere Herausforderung für den Schulsport bedeutet die zurückgehende Anzahl<br />

der die Schulsportveranstaltungen unterstützenden ehrenamtlichen Sportvereinshelfern/innen<br />

und Schiedsrichter/innen. Ein Lösungsansatz in diesem Bereich ist<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 321<br />

die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Sporthelferinnen und Sporthelfern.<br />

So können Fachkräfte aus Reihen der Schülerschaft als Helfer/innen bei der Durchführung<br />

von Schulsportveranstaltungen fungieren. Die Ausbildung von Schüler/innen<br />

zu Sporthelfer/innen wird in Kooperation von dem Ausschuss für den Schulsport,<br />

dem Stadtsportbund <strong>Oberhausen</strong> und den meisten weiterführenden Schulen seit<br />

dem Schuljahr 2010/2011 durchgeführt. Die Qualifizierungsmaßnahme soll dauerhaft<br />

in der Schulsportlandschaft etabliert werden. Eine Intention des Gemeinschaftsprojektes<br />

ist nicht nur die Stärkung des Schulsports, sondern ebenfalls die Vermittlung<br />

der zahlreichen Jugendlichen in den Vereinssport sowie die Einrichtung von Weiterqualifizierungsmöglichkeiten.<br />

Die Partnerschaft zwischen Schul- und Vereinssport u. a. im Rahmen des Landessportfestes<br />

der Schulen soll nicht nur bei der Organisation von Wettbewerben gepflegt<br />

werden, sondern auch auf den Sektor des Einsatzes von Schiedsrichterinnen<br />

und Schiedsrichtern bzw. Kampfrichterinnen und Kampfrichtern ausgeweitet werden.<br />

Um zukünftig vermehrt Kampfrichterinnen/Kampfrichter bzw. Schiedsrichterinnen/Schiedsrichter<br />

einsetzen zu können, die auch bei Wettkämpfen tätig werden, die<br />

am frühen Vormittag bzw. am frühen Nachmittag stattfinden, sollen mit beteiligten<br />

Sportfachverbänden und Sportvereinen gemeinsame Maßnahmen angeregt werden.<br />

Dabei stellt die o. a. Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Sporthelfern/-<br />

innen bzw. Übungsleiter/-innen einen besonders zu beachtenden Aspekt dar, den<br />

der Ausschuss für den Schulsport sowohl bei entsprechenden Lehrerqualifizierungsmaßnahmen<br />

als auch bei der Ausbildung der Schüler/-innen weiterhin aktiv unterstützen<br />

wird.<br />

Darüber hinaus sollen auch - unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden<br />

zeitlichen wie personellen Ressourcen - die Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund<br />

<strong>Oberhausen</strong> hinsichtlich der außerunterrichtlichen Angebote im Ganztagsbereich<br />

sowie die Unterstützung von Sport- und Bewegungsaktivitäten bei der Kooperation<br />

zwischen Grundschulen und Kindergärten unterstützt werden. In diesen Bereichen<br />

sind auch vor dem Hintergrund der landesweit initiierten Umstrukturierung und<br />

Neukonzipierung im Nachwuchsförderbereich neue und innovative Kooperationsbzw.<br />

Mitgliedsschaftsmodelle wünschenswert. Der Schulsport in <strong>Oberhausen</strong> ist an<br />

zeitgerechten Mitgliedschaftsmodellen für Kinder und Jugendliche interessiert, die in<br />

enger Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Schule und Sport der Stadt Ober-<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 322<br />

hausen, dem Stadtsportbund <strong>Oberhausen</strong> und seinen Vereinen sowie dem AfS entwickelt,<br />

zentral koordiniert und umgesetzt werden könnten.<br />

Der AfS ist zudem bestrebt, sich in seiner Außendarstellung zeitgemäß zu präsentieren.<br />

Aus diesem Grund wird an einem AfS-Internetauftritt gearbeitet. Unter dem Link<br />

www.schulsport-oberhausen.de sollen zukünftig alle aktuellen Informationen rund um<br />

den Schulsport in <strong>Oberhausen</strong> abgerufen werden können. Zudem ist geplant, alle<br />

Anmeldebögen für Schulsportwettbewerbe und sonstige Informationen auf der Seite<br />

zu hinterlegen. Die Seite befindet sich seit dem Schuljahr 2010/2011 im Aufbau.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 323<br />

B3) Soziallandschaft <strong>Oberhausen</strong><br />

B3.1 Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit in <strong>Oberhausen</strong><br />

Im Jahr 2002 hat der Bereich Jugendamt und soziale Angelegenheiten mit Einführung<br />

kommunal finanzierter Schulsozialarbeit ein Rahmenkonzept vorgelegt. Seitdem<br />

haben sich im Handlungsfeld Schule/Jugendhilfe einige Veränderungen ergeben. Die<br />

wachsende Anzahl von Ganztagsschulen stellt eine Chance und Herausforderung<br />

dar. Die Ganztagsschule als Lebensraum für Kinder und Jugendliche ist ohne die<br />

Einbeziehung sozialpädagogischer Sichtweisen und Arbeitsformen undenkbar. Mit<br />

ihren unterschiedlichen Kooperationsmodellen bilden sie Beispiele für eine zukunftsorientierte<br />

Schule. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, das Rahmenkonzept<br />

für Schulsozialarbeit in <strong>Oberhausen</strong> zu überarbeiten und fortzuschreiben.<br />

Unter Schulsozialarbeit wird ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische<br />

Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften<br />

auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten,<br />

um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen<br />

Entwicklung zu fördern. Schulsozialarbeit soll dazu beitragen, Bildungsbenachteiligungen<br />

zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und Lehrer/-innen bei<br />

der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu<br />

unterstützen. Ziel soll eine schülerfreundliche Umwelt sein.<br />

Zu den sozialpädagogischen Angeboten und Hilfen der Schulsozialarbeit gehören<br />

insbesondere die Beratung (unter Berücksichtigung einschlägiger Beratungsgrundsätze)<br />

und Begleitung von einzelnen Schüler/-innen, die sozialpädagogische Gruppenarbeit<br />

und offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote. Die Sozialpädagogen<br />

beteiligen sich an sozialen und pädagogischen Fragen der Schulentwicklung,<br />

bieten Eltern eine Kontaktmöglichkeit zu erzieherischen Fragen an und vernetzen die<br />

Schule und kooperieren mit anderen sozialen Dienstleistungsanbietern im Sozialraum.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 324<br />

Dem Grundsatz nach wird Schulsozialarbeit von drei fachlichen Säulen getragen:<br />

• Prävention<br />

• Intervention<br />

• Netzwerkarbeit bzw. Netzwerkkoordination<br />

Schulsozialarbeit beinhaltet auch den Ansatz interkultureller Sozialarbeit.<br />

Die gesetzlichen Grundlagen der Jugendhilfe für das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit<br />

im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind die §§ 1, 11 und 13 SGB VIII.<br />

Schulsozialarbeit ist eine Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule und soll die<br />

Kooperation zwischen den Institutionen, wie in den §§ 13 Abs. 4 und 81 Abs. 1<br />

SGB VIII formuliert, sicherstellen.<br />

Der Bereich Jugendamt und soziale Angelegenheiten empfiehlt zur Zusammenarbeit<br />

von Schule und Jugendhilfe:<br />

Schul- und Sozialpädagogik gehen übereinstimmend davon aus, dass bestmögliche<br />

Bedingungen für die erfolgreiche Bildung und Förderung junger Menschen in der<br />

Schule bzw. in der Kinder- und Jugendhilfe nur dann zu realisieren sind, wenn die<br />

Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen ganzheitlich als Bedingungsgefüge gesehen<br />

und in die pädagogischen Aktivitäten einbezogen werden.<br />

Schulsozialarbeit hat die Aufgabe,<br />

• allen jungen Menschen sozialpädagogische Hilfestellung im Rahmen der<br />

schulischen Ausbildung, der beruflichen Ausbildung, sowie zur sozialen Integration<br />

zu geben;<br />

• gemeinsam mit allen anderen Akteuren im Umfeld Schule (Lehrer, Schüler, Eltern)<br />

diese in ihrer Gesamtheit als positive Lebenswelt für junge Menschen zu<br />

gestalten;<br />

• zwischen Schule und Eltern zu moderieren;<br />

• Lehrer im Hinblick auf den pädagogischen Auftrag der Schule zu beraten und<br />

zu unterstützen;<br />

• im Sinne der Prävention in ihre Angebote alle Schülerinnen und Schüler mit<br />

einzubeziehen, wobei die jungen Menschen, die besonders belastet sind, nicht<br />

aus dem Blick verloren werden;<br />

• Vernetzung und Gemeinwesenarbeit zu fördern.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 325<br />

Schulinterne Vernetzung von Schulsozialarbeit:<br />

Eltern<br />

Schulgremien<br />

Ganztag<br />

Schulsozialarbeit<br />

Lehrerkollegium<br />

Elternvereine<br />

der Schule<br />

Schülergruppen/<br />

-vereine<br />

Die Vernetzung von Schulsozialarbeit mit außerschulischen Partnern:<br />

Sozialraumgremien<br />

Jugendhilfe<br />

Bundesagentur<br />

für Arbeit<br />

offene<br />

Kinder-und<br />

Jugendarbeit<br />

Bildungsbüro<br />

Gesundheitsdienste<br />

Jugendberufshilfe<br />

Jugendsozialarbeit<br />

Drobs<br />

Schul<br />

sozialarbeit<br />

JGH<br />

örtliche<br />

Betriebe<br />

Familien-büro<br />

ARGE<br />

SODA<br />

Polizei<br />

Vereine<br />

Kitas<br />

Beratungs<br />

stellen<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 326<br />

Projekte einer Kooperation von Jugendhilfe und Schule entstehen sehr häufig unter<br />

dem unmittelbaren Eindruck akuter und sich gelegentlich krisenhaft zuspitzender<br />

Problem- und Notlagen vor Ort (Gewaltbereitschaft, Aggressivität, Schulunlust und<br />

Schulversagen, Drogenprobleme etc.). Hieraus folgt eine kaum noch überschaubare<br />

Vielfalt von Arbeitsansätzen. Oft führt dies dazu, dass Projekte mit einem eng begrenzten<br />

Aufgabenprofil und Arbeitsansatz, die sich z. B. ausschließlich auf freizeitpädagogische<br />

Maßnahmen, Mediation, Hausaufgabenhilfen oder Einzelfallberatung<br />

beschränken, in der Öffentlichkeit als Projekte der Schulsozialarbeit verstanden werden.<br />

Das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit und die Ziele von Schulsozialarbeit sind aber<br />

deutlich umfassender.<br />

Ziele von Schulsozialarbeit sind:<br />

auf der Ebene der Schüler/innen<br />

Prävention<br />

• Verbesserung des sozialen Klimas in Gruppen, Klassen, Schule<br />

• Förderung sozialer Kompetenzen<br />

• Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens<br />

• Verbesserung der Selbsteinschätzung<br />

• Förderung der Kommunikationsfähigkeiten<br />

• Befähigung zur konstruktiven Konfliktlösung<br />

• Förderung der gegenseitigen Akzeptanz<br />

• Übernahme von Verantwortung für das eigene Verhalten<br />

• Entwicklung von Eigeninitiative<br />

• Motivation zu selbstbestimmter und freier Tätigkeit<br />

• positive Lebensbedingungen schaffen und erhalten<br />

• Mitbestimmung bei der Gestaltung der Schule als Lebensort<br />

• Erkundung und Förderung individueller Neigungen und Entwicklungen<br />

• Förderung der Kreativität<br />

• Entwicklung und Förderung von Visionen<br />

• Ressourcen stärken und nutzen<br />

• Förderung der Interessen<br />

• Befähigung zur eigenständigen Planung und vielseitigen Freizeitgestaltung<br />

• Integration einzelner Schüler/-innen<br />

• erfolgreiche Bewältigung des Übergangs Schule – Beruf<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 327<br />

• Förderung demokratischen Handelns<br />

• praxisorientiertes Lernen<br />

Intervention<br />

• Aufbau von Vertrauen als Basis ggf. notwendiger Krisenintervention<br />

• Vermittlung eines Sicherheitsgefühls (Ansprechpartner in schwierigen Situationen)<br />

• Ermutigung der Schüler/-innen, über Probleme zu reden<br />

• psychosoziale Entlastung der Jugendlichen<br />

• Stärkung des Selbstvertrauens<br />

• gemeinsame Erarbeitung realistischer Lebensperspektiven und Handlungsalternativen<br />

• Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Jugendlichen<br />

• Motivation zur Mitarbeit der Jugendlichen und zur Selbsthilfe<br />

• Einbeziehen von Partnern<br />

• Integration der Jugendlichen in Klassengemeinschaft/Schule/andere Gruppe<br />

• Erhöhung der Konzentrationsfähigkeit<br />

• Entwicklung von Lern- und Hilfsstrategien<br />

• geschlechtsspezifische Arbeit, Rollenfindung<br />

• Förderung demokratischen Handelns<br />

• Aufklärung der Schüler/innen über ihre Rechte und Möglichkeiten<br />

auf der Ebene der Schule (Schulleitung, Lehrer/-innen)<br />

• Hilfe beim Aufbau einer funktionstüchtigen Organisationsstruktur<br />

• Klimaverbesserung in der Schule<br />

• Schule als lernende Organisation<br />

• Koordinierung der Hilfe und Unterstützungsleistungen von Jugendhilfe und Schule<br />

• Förderung der Akzeptanz sozialpädagogischer Sichtweisen<br />

• Stärkung der sozialpädagogischen Handlungskompetenz<br />

• Entwicklung eines ganzheitlichen Schulprofils<br />

• psychosoziale Entlastung der Lehrer/-innen<br />

• Unterstützung und Kooperation<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 328<br />

auf der Ebene der Eltern<br />

• Abbau von Schwellenängsten bei den Eltern gegenüber der Schule<br />

• Motivierung der Eltern zur Mitwirkung an schulischen Prozessen und Angeboten<br />

• Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen<br />

• Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern<br />

• Vermittlung von Angeboten der Jugendhilfe und anderer Institutionen<br />

auf der Ebene der Öffentlichkeit<br />

• Integration der Schulsozialarbeit in das Gemeinwesen<br />

• Nutzung gemeinsamer Ressourcen<br />

• Öffnung von Schule, Gemeinwesenorientierung<br />

• Information über Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe<br />

• Dokumentation von Arbeitsergebnissen in der Öffentlichkeit<br />

Die Leistungsbereiche von Schulsozialarbeit im Grundschulbereich sind (gem.<br />

§ 11 SGB VIII) :<br />

• Begleitung des Übergangs "Kindertageseinrichtung/Schule"<br />

• Kinderberatung<br />

• Elternberatung<br />

• Lehrerberatung<br />

• Konfliktberatung<br />

• Kooperation mit dem Ganztag<br />

• Geschlechtsspezifische Angebote<br />

• Sozialpädagogische Gruppenarbeit und Projekte<br />

• außerschulische Kultur- und Bildungsangebote<br />

• Offene Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote<br />

• Kinderarbeit in Spiel, Sport und Geselligkeit<br />

• Stadtteilarbeit<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 329<br />

Die Leistungsbereiche von Schulsozialarbeit im Bereich der Weiterführenden<br />

Schulen sind (gem. § 11 SGB VIII) :<br />

• Begleitung des Übergangs „Grundschule/weiterführende Schule“<br />

• Jugendberatung<br />

• Elternberatung<br />

• Lehrerberatung<br />

• Konfliktberatung<br />

• Kooperation mit dem Ganztag<br />

• Geschlechtsspezifische Angebote<br />

• Sozialpädagogische Gruppenarbeit und Projekte<br />

• Offene Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote<br />

• Jugendarbeit in Spiel, Sport und Geselligkeit<br />

• Stadtteilarbeit.<br />

Weitere Leistungsbereiche von Schulsozialarbeit im Bereich der Weiterführenden<br />

Schulen sind schulbezogene Jugendsozialarbeit (gem. § 13 SGB VIII), Jugendberufshilfe<br />

und Berufsvorbereitung (gem. § 13 SGB VIII):<br />

• Gewaltprävention (z. B. Busbegleiter / Streitschlichtermodelle / Coolness Training)<br />

• Suchtprophylaxe in Kooperation mit der Drogenberatungsstelle<br />

• Kriminalprävention in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe und Polizei<br />

• Begleitung des Übergangs „Schule-Beruf“ mit erlebnispädagogischen Angeboten<br />

• Schulbezogene Hilfen für benachteiligte und gefährdete Kinder und Jugendliche<br />

(z. B. Schüler mit Lern- und Leistungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten,<br />

Problemen im Sozialverhalten, Schulunlust, Gewaltbereitschaft, Beziehungsstörungen,<br />

Abschlußgefährdungen etc.)<br />

• Beratung bei individuellen Problemen in Elternhaus und Schule<br />

• sozialpädagogische Hilfen bei gravierenden Einschnitten im Leben von Kindern<br />

und Jugendlichen (z.B. Trennung der Eltern)<br />

• Beratung von Eltern, Lehrern und Schulleitern in Bezug auf benachteiligte<br />

Kinder und Jugendliche<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 330<br />

• Orientierungshilfen (z.B. über Exkursionen, Vermittlung, Begleitung und Nachbereitung<br />

von Praktika)<br />

• berufsbezogene Beratung - hier: berufliche Lebenswegplanung / Praktikumsbegleitung<br />

/ Bewerbungs- und Vermittlungshilfen / Lehrstellensuche<br />

• Unterstützung bei der Berufsfindung.<br />

Qualitätskriterien<br />

Die inhaltlichen Varianten sozialer Arbeit in Schulen sind von vielfältigen Faktoren<br />

abhängig: von speziellen Qualifizierungen der sozialpädagogischen Fachkräfte, besonderen<br />

Projektvorhaben der Schule, umfeldspezifischen Aufgaben, Rahmenprojekten<br />

der Anstellungsträger und noch vielem mehr. Qualitätskriterien für Schulsozialarbeit<br />

kann man demnach nicht pauschalisiert für jeden Standort von Schulsozialarbeit<br />

festschreiben, sie dienen lediglich als Arbeitsgrundlage, um eine effektive Umsetzung<br />

der Ziele von Schulsozialarbeit zu gewährleisten.<br />

Damit die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der sozialpädagogischen Fachkräfte<br />

noch klarer definiert werden und somit eine bessere Orientierung für die Beteiligten<br />

im Arbeitsfeld erreicht wird, beabsichtigt das Jugendamt, zusammen mit der<br />

Schule und dem Anstellungsträger ein jeweils auf die Bedürfnislage der Schule ausgerichtetes<br />

sozialpädagogisches Konzept zu erarbeiten, das in das Schulkonzept<br />

integriert ist und die spezifischen Bedingungen von Schule und Schulumfeld (Sozialraum)<br />

berücksichtigt. Diese weisen die jeweiligen Tätigkeitsfelder aus, die den sozialpädagogischen<br />

Fachkräften als Orientierung dienen und <strong>Teil</strong> der zu treffenden Kooperationsvereinbarung<br />

sind.<br />

Es empfiehlt sich eine Unterteilung in<br />

A. Kernleistungen:<br />

Angebote, die die Basis der sozialpädagogischen Arbeit an der jeweiligen Schule<br />

ausmachen, ohne die eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes nicht möglich<br />

ist.<br />

B. Schwerpunkte:<br />

Angebote, die Profil bildend wirken und das Spektrum der Kernleistungen ergänzen<br />

und stützen. Sie entsprechen der besonderen Situation an der einzelnen<br />

Schule, dem konzeptionellen Profil des Trägers oder der fachlichen Spezialisierung<br />

der sozialpädagogischen Fachkräfte.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 331<br />

C. Extras:<br />

Besondere Angebote – „Highlights“, die einem spezifischen Bedarf entsprechen.<br />

Schulsozialarbeit hat als Kernansatz eine präventive und partizipatorische Ausrichtung,<br />

deshalb ist es aus der Sicht des Bereiches Jugendamt und soziale Angelegenheiten<br />

wünschenswert, Schulsozialarbeit möglichst an jeder <strong>Oberhausen</strong>er Schule in<br />

die Praxis umzusetzen.<br />

Ein sozialpädagogisches Konzept, welches in das Schulkonzept integriert ist, und die<br />

Evaluation von Schulsozialarbeit sind wichtige Eckpunkte im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit<br />

für zielgerichtete, eigenständige, pädagogische Aufgaben in einem „Haus des<br />

Lernens“.<br />

Elemente zur Qualitätssicherung:<br />

• Qualifikation der Schulsozialarbeiter/-innen<br />

• Qualität und Umfang der Fachberatung<br />

• fachliche Fort- und Weiterbildung<br />

• personelle und sachliche Ausstattung vor Ort<br />

• Finanzierungsvereinbarung<br />

• Dokumentation<br />

Die Dokumentation und Evaluation von Schulsozialarbeit orientiert sich an den<br />

Qualitätsdimensionen:<br />

• Eingangsqualität: Anlass der Dienstleistung<br />

(Für wen ist die Schulsozialarbeit da?)<br />

• Prozessqualität: Arbeitsprozesse<br />

(Wie arbeitet die Schulsozialarbeit?)<br />

• Strukturqualität: Arbeitsstrukturen<br />

(Was braucht Schulsozialarbeit?)<br />

• Ergebnisqualität: Arbeitsergebnisse<br />

(Was soll dabei herauskommen?)<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 332<br />

B3.2 Präventivkonzepte im Sozialraum<br />

Allgemein:<br />

Sozialräumliche Kooperationsmöglichkeiten<br />

Präventive Maßnahmen finden sich mittlerweile in allen Bereichen der Kinder- und<br />

Jugendhilfe. Die Maßnahmepalette von Prävention hat sich stark vergrößert. Im Fokus<br />

präventiven Handelns stehen nicht der Einzelfall oder eine klar definierte Zielgruppe.<br />

Vielmehr geraten alle Lebensbereiche in den Blick "präventiver" Problembearbeitung.<br />

Der Begriff "Prävention" verliert dadurch an Schärfe. Daher muss immer<br />

wieder überprüft werden, welche Aufgaben und Angebote - dem Präventionsverständnis<br />

des Achten Kinder- und Jugendberichtes folgend – sich als selbstverständlicher<br />

Auftrag aus dem SGB VIII ableiten lassen und sich an alle Kinder, Eltern und<br />

Familien richten. Außerdem muss überprüft werden, welche Angebote tatsächlich<br />

präventive Maßnahmen zur Abwehr einer anzunehmenden Gefahr für eine bestimmte<br />

Zielrichtung (Zielgruppe) darstellen.<br />

Eine wesentliche Grundlage der Projektförderung in <strong>Oberhausen</strong> ist die Sozialberichterstattung.<br />

Jährlich erstellt der Bereich Statistik und Wahlen ein Indikatorenset<br />

als Grundlage für die Sozialraumanalyse. Das Ziel der Sozialraumanalyse ist, mit<br />

Hilfe von Daten die demographischen und sozialen Strukturen kleinräumig auf der<br />

Ebene der Quartiere zu beschreiben, die Disparitäten zwischen den Quartieren innerhalb<br />

der Sozialräume aufzuzeigen und spezifische Problemstrukturen, Handlungsbedarfe,<br />

aber auch Potentiale in den <strong>Teil</strong>räumen der Stadt zu identifizieren.<br />

Die einzelnen Sozialräume unterscheiden sich erheblich voneinander. Sie sind mit<br />

unterschiedlichen Problemlagen konfrontiert und nehmen somit auch in unterschiedlichem<br />

Maße und in unterschiedlichen Auswirkungen Einfluss auf die Lebenslagen<br />

der dort lebenden Bevölkerung.<br />

Die Daten werden von der Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung einer interdisziplinären<br />

Arbeitsgruppe, bestehend aus unterschiedlichen Fachplanungen der<br />

Stadtverwaltung, analysiert und bewertet. Ziel der Analyse ist es, vorrangige Handlungsbedarfe<br />

in den einzelnen Sozialräumen zu identifizieren und zu benennen. Die<br />

priorisierten Handlungsbedarfe werden in den jährlich stattfindenden Sozialraumgesprächen<br />

vorgestellt und mit zahlreichen Akteuren aus den Sozialräumen diskutiert.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 333<br />

Ziel der Dialogveranstaltungen ist es, ein abgestimmtes und gemeinsames Verständnis<br />

über vorhandene Problemlagen im Sozialraum zu entwickeln und erste Lösungsansätze<br />

dafür zu entwerfen, um durch konkrete Projekte und Maßnahmen diesen<br />

Problemlagen wirksam entgegen zu wirken.<br />

Die Daten, die Grundlage der Sozialraumanalyse sind, sind online auf der Internetseite<br />

der Stadt <strong>Oberhausen</strong> zu finden und damit für alle zugänglich.<br />

In allen sechs Sozialräumen gibt es mindestens einen fachübergreifenden Arbeitskreis<br />

(Sozialraumgremium), in dem sich die Akteure der im Sozialraum verorteten<br />

Einrichtungen, Institutionen, Vereine und Verbände regelmäßig austauschen. Über<br />

das Jahr verteilt bieten sie die Möglichkeit, Transparenz in die verschiedenen Arbeitsvorhaben<br />

und Ressourcen innerhalb des Sozialraums zu bringen und Kooperationen<br />

zwischen den verschiedenen Trägern zu fördern. Eine enge Zusammenarbeit<br />

und gegenseitige, kontinuierliche Information und der Austausch über die Situation<br />

im Sozialraum und den Quartieren ermöglichen eine schnelle und effektive Bearbeitung<br />

der individuellen Bedarfe und Problemlagen. Parallelstrukturen werden frühzeitig<br />

erkannt und der sinnvolle Einsatz der vorhandenen Ressourcen kann durch direkte<br />

Absprachen und kommunikativen Austausch effektiv geplant werden.<br />

Die Mitarbeit der Schulen in den jeweiligen Sozialraumgremien ist explizit erwünscht.<br />

Hier können entsprechende Förderanträge für sozialräumliche Projekte an das zuständige<br />

Regionalteam Jugendhilfe gestellt werden.<br />

Verfahrensablauf:<br />

1. Das geplante Projekt wird im Sozialraumgremium vorgestellt, auf Aktualität und<br />

Vorrangigkeit beraten und durch Kooperationen und Zusammenarbeit unterstützt.<br />

2. Erfährt das Projekt durch das Sozialraumgremium die gewünschte Unterstützung,<br />

stellt der verantwortliche Träger bei dem entsprechenden Regionalteam den Projektantrag<br />

(Projektplan).<br />

3. Die eingegangenen Projektanträge werden von dem jeweiligen Regionalteam Jugendhilfe<br />

im Hinblick auf<br />

(1) empirische Erkenntnisse (Expertengruppe Sozialraumanalyse) und vorrangige<br />

Handlungsbedarfe,<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 334<br />

(2) Orientierungen der gesamtstädtischen Planungen und Aktivitäten (strategische<br />

Ziele der Verwaltungsführung und des Plenums Jugendhilfeplanung) und<br />

(3) die Finanzierungsmöglichkeiten (kommunale Mittel, Zuwendungen des Landes<br />

und des Bundes, PPP, Sponsoring) beraten.<br />

4. Nach einem positiven Votum wird das Regionalteam Jugendhilfe mit dem Projektträger<br />

eine Vereinbarung über die Ziele, Inhalte und die finanzielle Unterstützung des<br />

vereinbarten Projektes abschließen.<br />

5. Die Finanzierung wird in Form von Abschlägen und einer Spitzabrechnung gewährleistet.<br />

Die Abschläge regeln sich nach den im Kontrakt (Projektplan) vereinbarten<br />

Meilensteinen und der Zwischen- sowie der Abschlussevaluation. Dazu sind projektspezifische<br />

Absprachen erforderlich.<br />

6. Über den Projektverlauf wird regelmäßig im Sozialraum berichtet.<br />

Bei Fragen zum Verfahren, zu Daten, dem Projektantrag, Materialien zum Projektmanagement<br />

oder der Evaluation sind die Regionalteams Jugendhilfe begleitend und<br />

unterstützend tätig. Ebenfalls unterstützen die Mitglieder der Arbeitsgruppe Zentrale<br />

Projektkoordination Projektträger in Fragen des Projektmanagements.<br />

Speziell:<br />

St. Martin Schule:<br />

Hier werden aktuell die Ressourcen der Schule und der eingesetzten Jugendhilfeleistungen<br />

auf ihre Wirksamkeit überprüft. Dieser Prozess wird extern begleitet. Zielsetzung<br />

dabei ist, ein schulscharfes Jugendhilfeangebot zu konzipieren, welches die<br />

Bedarfslage von Schule und Umfeld umfassend berücksichtigt und bedient.<br />

Die St. Martin-Schule wird im Rahmen der schulorganisatorischen Maßnahmen dieses<br />

Schulentwicklungsplanes zur Auflösung vorgeschlagen. Das dort entwickelte<br />

Konzept zum schulscharfen Jugendhilfeangebot soll auf alle anderen Schulstandorte<br />

erweitert werden, bei denen es die soziale Bedarfslage erfordert.<br />

Beschreibung des Modellprojektes „Vermeidung von Schulversagen“<br />

Zur Zielgruppe des Projektes gehören die Kinder des 1. Schuljahres. Derzeit wird das<br />

Modellprojekt an vier Grundschulen in <strong>Oberhausen</strong>, nämlich an der<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 335<br />

Adolf-Feld-Schule,<br />

Brüder-Grimm-Schule,<br />

Osterfelder-Heide-Schule und<br />

Grundschule Schwarze-Heide,<br />

durchgeführt.<br />

Im Zeitraum zwischen dem Schuljahresbeginn und den Herbstferien erfolgt eine Diagnostik<br />

aller Kinder im Bereich der Vorläuferfertigkeiten zum Lese-<br />

Rechtschreibaufbau und der Basiskompetenzen zum Zahlenaufbau.<br />

Dazu wird der „Gruppentest zur Früherkennung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten“<br />

von Karlheinz Barth und Berthold Gomm und der „Hamburger Rechentest<br />

für die Klasse1“ von Prof. Dr. Jens Holger Lorenz verwendet.<br />

Kinder mit einem Risikoprofil erhalten eine Einzelförderstunde pro Woche, individuell<br />

angepasst an den - aus den Unterkriterien der Tests ersichtlichen - Bedarf.<br />

Ergänzend werden den Kindern Übungen zur visuellen und auditiven Wahrnehmungsschulung,<br />

der Grafomotorik und zum vernetzten Denken angeboten.<br />

Die Fördermaterialien orientieren sich an den neuesten Erkenntnissen der neuropsychologischen<br />

Lernforschung.<br />

Die Eltern werden bei Interesse über häusliche Fördermöglichkeiten informiert.<br />

Bei Kindern mit sprachlichen und/oder motorischen Auffälligkeiten wird mit den Eltern<br />

die Beantragung einer Behandlung durch eine/n Logopädin/Logopäden oder Ergotherapeutin/Ergotherapeuten<br />

vereinbart.<br />

Mit den unterrichtenden Lehrkräften findet ein kontinuierlicher Austausch zur Binnendifferenzierung<br />

statt. Nach dem ersten Schulhalbjahr wird der aktuelle Förderbedarf<br />

durch die gezeigten Leistungen im Regelunterricht bewertet. Die Stunden der Kinder,<br />

die keine Förderung mehr brauchen, werden Kindern mit Förderbedarf aus dem 2.<br />

Schuljahr und Kindern, die durch Krankheit oder durch einen Schulwechsel den Anschluss<br />

an das Klassenniveau verloren haben, zur Verfügung gestellt.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 336<br />

Bei Kindern aus belasteten Familien werden die Eltern über Unterstützungsmöglichkeiten<br />

durch außerschulische Beratungsstellen, Angebote des Jugendamtes und<br />

Gesundheitsvorsorgeansprüche informiert.<br />

Die Projektdurchführung erfolgt durch die lerntherapeutische Praxis „Lernlöwe“ mit<br />

ausgebildeten Fachkräften (DiplomsozialpädagogInnen, SonderschullehrerInnen,<br />

Erzieherinnen mit therapeutischer Zusatzqualifikation), die über langjährige Berufserfahrung<br />

verfügen. Die Mitarbeiterinnen sind mit einer halben Stelle beim Anbieter<br />

sozialversicherungspflichtig beschäftigt.<br />

Die Mitarbeiterinnen begleiten im zweiten Schulhalbjahr die Verfahren zur Einschätzung<br />

der Schulfähigkeit für den kommenden Einschulungsjahrgang.<br />

Adolf-<br />

Feld<br />

Brüder-<br />

Grimm<br />

Osterfelder-<br />

Heide<br />

Schwarze-<br />

Heide<br />

Gesamt<br />

Förderstunden 19 19 19<br />

21<br />

(2Std. Praktikantin) 78<br />

Logopädie 6 4 7 12 29<br />

Elternberatung 5<br />

5<br />

(mit Frau Gawohl) 8 11 29<br />

Stunden sind pro Woche pro Schule abgebildet.<br />

Kosten: 45 Euro pro Stunde<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 337<br />

B3.3 Konkrete Hilfsmaßnahmen<br />

B3.3.1 Einsatz von Schulsozialarbeiter/-innen<br />

Schulsozialarbeit<br />

Ausgehend von den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 22.05.2002 und des<br />

Schulausschusses am 08.05.2002 (Drucksache-Nummer M/02/2384) hat die Fachverwaltung<br />

den Auftrag erhalten, die Einführung von Schulsozialarbeit zum<br />

01.09.2002 zu realisieren.<br />

Mit Einführung von Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2002/2003 sollten problemregulierende<br />

Projekte etabliert und individuelle Betreuungsangebote entwickelt werden.<br />

Nach nunmehr sieben Schuljahren hat sich dieser Arbeitsansatz als Bindeglied zwischen<br />

Schule und Jugendhilfe etabliert.<br />

Seitens der Fachverwaltungen wurde und wird das Projekt gesamtstädtisch koordiniert<br />

und moderiert.<br />

Nachfolgende Zuordnung wurde für das Schuljahr 2009/2010 nach jeweiliger Trägerschaft<br />

umgesetzt:<br />

Caritasverband für die Stadt <strong>Oberhausen</strong> e. V.:<br />

Hauptschule Alsfeld<br />

Hauptschule Lirich<br />

Hauptschule St. Michael<br />

Hauptschule Bermensfeld<br />

Hauptschule Eisenheim<br />

19,5 Std.<br />

39,0 Std.<br />

21,0 Std.<br />

25,25 Std.<br />

39,0 Std.<br />

"Landesfinanzierte Stellen":<br />

Hauptschule Alstaden<br />

Hauptschule Albert-Schweitzer<br />

39,0 Std.<br />

39,0 Std.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 338<br />

Arbeiterwohlfahrt (Kreisverband <strong>Oberhausen</strong>):<br />

Grundschulverbund Klosterhardt/Tackenberg<br />

39,0 Std.<br />

- Tackenbergschule<br />

- Kardinal-von-Galen Schule<br />

- Dietrich-Bonhoeffer-Schule<br />

- acobischule<br />

Grundschulverbund Innenstadt<br />

39,0 Std.<br />

- Brüder-Grimm-Schule<br />

- St. Martin-Schule<br />

Grundschulverbund III<br />

- Steinbrinkschule 19,5 Std.<br />

- Concordiaschule 19,5 Std.<br />

Hans Sachs Berufskolleg<br />

39,0 Std.<br />

Ruhrwerkstatt Kultur-Arbeit im Revier e.V.:<br />

Förderschulen (Schwerpunkt Lernen):<br />

Fröbelschule<br />

Herderschule<br />

Christian-Morgenstern-Schule<br />

Stötznerschule<br />

19,5 Std.<br />

19,5 Std.<br />

19,5 Std.<br />

19,5 Std.<br />

Stadt <strong>Oberhausen</strong><br />

Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionaler und sozialer Entwicklung<br />

Otfried-Preußler-Schule<br />

39,00 Std.<br />

Insgesamt finanziert die Stadt <strong>Oberhausen</strong> rund 11 Stellen Schulsozialarbeit und<br />

wendet hierfür jährlich 532.000 Euro auf.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 339<br />

Darüber hinaus verfügen die Gesamtschulen über Schulsozialarbeit:<br />

GSO<br />

Heinrich Böll<br />

Alt-<strong>Oberhausen</strong><br />

Weierheide<br />

Ebenso die<br />

Anne Frank Realschule<br />

3 Fachkräfte<br />

2 Fachkräfte<br />

1 Fachkraft<br />

1,5 Fachkräfte<br />

1 Fachkraft<br />

Schulsozialarbeit hat als Kernansatz eine präventive und partizipatorische Ausrichtung,<br />

deshalb ist es aus der Sicht des Bereiches Jugendamt und soziale Angelegenheiten<br />

wünschenswert, Schulsozialarbeit möglichst an jeder <strong>Oberhausen</strong>er Schule in<br />

die Praxis umzusetzen. Dazu bedarf es eines sozialpädagogischen Konzepts, welches<br />

in das Schulkonzept integriert ist. Schulsozialarbeit hat zielgerichtete, eigenständige,<br />

pädagogische Aufgaben im Kontext Schule-Jugendhilfe.<br />

B3.3.2<br />

Sozialindexstellen an Grund- und Hauptschulen<br />

Für Grund- und Hauptschulen stellt das Land jährlich Lehrerstellen in den Haushalt,<br />

die nach dem Sozialindex verteilt werden und der zusätzlichen Förderung an Schulen<br />

in sozial schwächeren Einzugsgebieten dienen, damit landesweit eine gleichwertige<br />

Ausbildung erfolgen kann.<br />

Für die Grundschulen in <strong>Oberhausen</strong> beläuft sich die Anzahl z. Zt. auf 15,5 Stellen<br />

und – in Kombination für den Unterrichtsausfall – auf weitere 13,1 Stellen für Integrationshilfe<br />

bei einem Gesamtstellenbedarf von rund 390 Stellen.<br />

B3.3.3. LRS-Förderung<br />

Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt <strong>Oberhausen</strong> vom 5.04.2006<br />

startete am 1. Mai 2006 unter Federführung des Bereiches Jugendamt und soziale<br />

Angelegenheiten, in Kooperation mit Schulaufsicht und Schulverwaltung der Stadt<br />

<strong>Oberhausen</strong>, das Projekt „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-<br />

Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) an <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen“.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 340<br />

Das Projekt hat drei konzeptionelle Schwerpunkte:<br />

• Unterricht: Lese- und Rechtschreibförderung für Schülerinnen und Schüler im<br />

zweiten Grundschuljahr<br />

• Lehrerfortbildung: Qualifizierung von Lehrkräften in der Lese- und Rechtschreibförderung<br />

• Elternberatung<br />

Das Projekt startete 2006 als Modellversuch mit 5 <strong>Oberhausen</strong>er Schulen. Im Zeitraum<br />

von 2006 bis 2010 wurde hinsichtlich der Projektteilnahme von Grundschulen<br />

im <strong>Oberhausen</strong>er Stadtgebiet folgender Ausbaustand erzielt:<br />

Von 39 <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen konnten sukzessive in den Stadtteilen Alt-<br />

<strong>Oberhausen</strong>, Sterkrade und Osterfeld alle am Projekt beteiligt werden. Das Ziel des<br />

Projektes wurde erreicht.<br />

Im Schuljahr 2009/2010 werden über das Projekt in 78 Fördergruppen 468 Schülerinnen<br />

und Schüler gefördert.<br />

Am Beispiel des Stadtteils Alt- <strong>Oberhausen</strong>, der über die längste Projekterfahrung<br />

verfügt, lässt sich folgende Entwicklung aufzeigen:<br />

Name der Grundschule Förderunterricht ab Anzahl der LRS-<br />

Schüler<br />

Vennepothschule 9/10 ?<br />

Astrid-Lindgren-Schule 8/09 6<br />

Falkensteinschule 8/07 18<br />

Rolandschule 8/06 24<br />

Brüder-Grimm-Schule 8/06 23<br />

Adolf-Feld-Schule 8/06 29<br />

Landwehrschule 3/09 12<br />

Bismarckschule 3/10 12<br />

Concordiaschule 8/08 12<br />

Emscherschule 8/08 6<br />

<strong>Josefschule</strong> 8/09 6<br />

Havensteinschule 2/10 4<br />

Schule am Froschenteich 9/10 ?<br />

Johannesschule 8/09 6<br />

Marienschule 2/10 6<br />

Luisenschule 8/06 25<br />

St.-Martin-Schule 2/07 29<br />

Ruhrschule 3/09 6<br />

Katharinenschule 8/08 12<br />

Knappenschule 8/06 24<br />

Quelle: FB 3-2-30<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 341<br />

Kooperationspartner ist seit Februar 2007 die Familien- und Schulambulanz beim<br />

Caritasverband <strong>Oberhausen</strong>.<br />

Zurzeit wird der Zusammenhang überprüft zwischen Förderung von LRS-Schülern in<br />

der Grundschule und Optimierung der Schullaufbahn. Im Focus steht die Schnittstelle<br />

Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Konkret steht die Frage im Mittelpunkt:<br />

In welche Schulform wechseln die geförderten Schüler nach Abschluss der<br />

Primarstufe?<br />

Ebenfalls für Alt-<strong>Oberhausen</strong> (hier startete das Projekt mit 5 Schulen) liegen erste<br />

Ergebnisse vor. Für diejenigen Schüler, mit denen die Fördermaßnahme im Schuljahr<br />

2006/2007 begann, konnte im Schuljahr 2009/2010 erstmals der Übergang in die<br />

weiterführende Schule nachvollzogen werden.<br />

Übergang der ehemaligen LRS-Schüler (Förderung ab 2006/2007) in die weiterführenden<br />

Schulen 2009/10 in Alt-<strong>Oberhausen</strong><br />

Schüler/ Schulform Anzahl Prozent<br />

Schüler gesamt 37 100 %<br />

Davon Abgang, Umzug,<br />

Verbleib unbekannt 5 13,5 %<br />

Realschule 8 21,6 %<br />

Gesamtschule 17 45,9 %<br />

Hauptschule 4 10,8 %<br />

Förderschule Lernen 2 5,4 %<br />

Sprachheilschule 1 2,7 %<br />

Quelle: FB 3-2-30<br />

Die o. a. Daten beziehen sich auf die tatsächlichen Anmeldungen an der jeweiligen<br />

Schulform der Sekundarstufe I. Laut Empfehlungen der Grundschule für den Schulwechsel<br />

lagen zum <strong>Teil</strong> Optionen für qualifiziertere Schulformen vor.<br />

Mehr als die Hälfte der Schüler besuchen demnach nach Abschluss der Grundschule<br />

die Gesamtschule und ein Viertel der ehemaligen Förderschüler die Realschule.<br />

Ein Ergebnis, das aufzeigt, dass die Zielsetzung des Projektes „Optimierung der Bildungschancen<br />

für Schüler mit LRS“ erreicht werden konnten. Gleichzeitig kann hierin<br />

eine Bestätigung für die Stimmigkeit des Förderkonzeptes gesehen werden, insbesondere<br />

für den frühen Förderbeginn.<br />

Das Projekt ist offensichtlich so überzeugend, dass die Stadt Duisburg es als „<strong>Oberhausen</strong>er<br />

Modell“ seit 2009 ebenfalls umsetzt.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 342<br />

Nach fast 4 Jahren Projektdauer lässt sich resümieren, dass das Projekt an allen<br />

<strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen eingeführt und insbesondere bei den Schulen, die von<br />

Anfang an dabei waren, sehr gut etabliert ist.<br />

Insgesamt stößt das Projekt auf eine hohe Akzeptanz. Insbesondere die Benennung<br />

von LRS-Beauftragten für jede Schule funktioniert hervorragend. Die entsprechenden<br />

LRS-Lehrer haben ihre Aufgabe gut angenommen und entwickeln sich zu Experten<br />

in LRS-Fragen.<br />

Als Basis des guten Funktionierens des Projektes hat sich der organisatorische<br />

Rahmen, den die Stadtverwaltung bietet, die feste Struktur mit den unabdingbaren<br />

Elementen zentrale Leitung, Ansprechpartner, Koordination des Unterrichtes und<br />

Kontrolle des Lernerfolges erwiesen.<br />

B3.3.4. Ferienspiele 2010<br />

Im Jahr 2010 nahmen insgesamt 2.360 Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren an<br />

den Ferienspielen teil. In den Oster- und Herbstferien fanden die Angebote in Kooperation<br />

mit je drei Jugendeinrichtungen (Haus der Jugend, Jugendhaus Schmachtendorf,<br />

Jugendtreff Pauluskirche) sowie Ostern an der Gesamtschule Osterfeld statt.<br />

In den Sommerferien wurden neben den Jugendhäusern auch zahlreiche Schulstandorte<br />

oder Gemeindehäuser genutzt. In der ersten Ferienhälfte standen 17 verschiedene<br />

Standorte (darunter ein integrativer Ferienspielplatz in Kooperation mit der<br />

Lebenshilfe e.V.) und in der zweiten Ferienhälfte sechs weitere Ferienspielplätze zur<br />

Auswahl.<br />

2009 wurde ein Großteil der bisherigen Classic-Standorte mit der Option auf eine XLoder<br />

XXL-Betreuung ausgeweitet. Telefonische und persönliche Nachfragen vieler<br />

Eltern machten den Bedarf deutlich. Die Wege zu den angebotenen XXL-<br />

Ferienspielplätzen waren z. T. zu weit vom Wohnort der Familien entfernt. Alleinerziehende<br />

oder Familien, bei denen beide Elternteile berufstätig sind, sind auf eine<br />

Kinderbetreuung auch während der Ferienzeiten angewiesen.<br />

Im Sommer 2010 wurden nur noch zwei Classic-Standorte mit einer Betreuungszeit<br />

von 09:00 – 13:00 Uhr angeboten, hinzu kamen zwei XL-Standorte, Betreuungszeit<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 343<br />

07:30 – 14:00 Uhr und 19 XXL-Standorte mit einer Betreuungszeit von 07:30 –<br />

16:00 Uhr und der Möglichkeit, ein Mittagessen hinzuzubuchen.<br />

Verteilung der Betreuungsformen während der kompletten Sommerferien<br />

Classic XL XXL Gesamt<br />

2009 2 2 18 22<br />

2010 2 2 19 23<br />

Sowohl die Erfahrung aus den vergangenen Jahren als auch die konkreten Anfragen<br />

vieler Eltern zeigten außerdem, dass nicht nur die Betreuungszeiten, sondern auch<br />

das Essensangebot nachgebessert werden mussten. Bis 2008 war eine Mittagsverpflegung<br />

nur im Rahmen der XXL-Betreuung bis 16:00 Uhr möglich. Eltern, die nur<br />

halbtags berufstätig sind, genügt die Betreuungszeit bis 13:00 Uhr einerseits oft<br />

nicht, andererseits wird die dann gebuchte XXL-Variante bis 16:00 Uhr nicht ausgeschöpft,<br />

d. h. die Kinder werden früher, oft schon nach dem gemeinsamen Mittagessen<br />

gegen 14:00 Uhr, abgeholt. Aus diesem Grund wurde die XL-Betreuung bis<br />

14:00 Uhr ausgeweitet und die Möglichkeit, ein Mittagessen hinzuzubuchen, auch<br />

hier ermöglicht.<br />

Der erhöhte Bedarf an professioneller Betreuung wird auch an den steigenden Anmeldezahlen<br />

aus dem Offenen Ganztag deutlich. Obwohl schon im Schuljahr<br />

2006/2007 an 40 <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen eine Betreuung im Offenen Ganztag<br />

angeboten wurde, steigt die Zahl der angemeldeten Kinder auch in den darauf folgenden<br />

Jahren stetig weiter. Parallel hierzu stiegen auch die Anmeldungen von Kindern<br />

aus dem Offenen Ganztag bei den Ferienspielen.<br />

Schuljahr/<br />

Ferienspieljahr<br />

Anzahl der Kinder<br />

im Offenen Ganztag<br />

2003/2004 151 107<br />

2004/2005 741 183<br />

2005/2006 1780 458<br />

2006/2007 2300 498<br />

2007/2008 2987 663<br />

2008/2009 3549 796<br />

2009/2010 3717 933<br />

2010/2011 3929 ???<br />

Davon <strong>Teil</strong>nehmer/-innen<br />

bei den Sommer-<br />

Ferienspielen<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 344<br />

Hinzu kommt, dass trotz sinkender Geburtenraten die <strong>Teil</strong>nehmerquote bei den städtischen<br />

Ferienspielen stetig steigt.<br />

Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in <strong>Oberhausen</strong><br />

Differenz zum Davon TN Sommerferienspiele<br />

Jahr Kinder Vorjahr<br />

in %<br />

2005 15.286<br />

2006 15.037 249<br />

2007 14.605 432 1682 11,52<br />

2008 14.227 378 1665 11,70<br />

2009 13.641 586 1710 12,54<br />

2010 13.460 181 1830 13,60<br />

1.826<br />

Dementsprechend kann mit einem sukzessiven Anstieg an Betreuungsbedarf auch in<br />

den folgenden Jahren gerechnet werden.<br />

2010 wurden die <strong>Teil</strong>nehmerzahlen (wie schon in den Vorjahren) im Laufe des Anmeldeverfahrens<br />

an die Bedarfe angepasst und an vielen Standorten nach oben korrigiert.<br />

Vor allem in der zweiten Ferienhälfte (traditionsgemäß weniger Angebote als<br />

in der 1. Ferienhälfte) wird ein erhöhter Bedarf spürbar. Hier werden für 2011 an sieben<br />

Standorten 565 weitere Betreuungsplätze angeboten.<br />

Das Angebot der integrativen Ferienspiele an einem separaten Standort wird in seiner<br />

bisherigen Form aufgelöst, um eine vollständige Integration behinderter Kinder in<br />

das reguläre Angebot der Ferienspiele umzusetzen. Hierzu finden sowohl mit den<br />

Offenen Hilfen Alsbachtal als auch mit den Offenen Hilfen der Lebenshilfe e.V. Planungsgespräche<br />

statt.<br />

Planung Ferienspiele 2011<br />

Ostern (18.-29.04.2011)<br />

Platz Art <strong>Teil</strong>nehmer<br />

1 Haus der Jugend classic 80<br />

2 Pauluskirche classic 60<br />

3 JH Schmachtendorf classic 65<br />

4 Gesamtschule Osterfeld classic 40<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 345<br />

1. Hälfte der Sommerferien (25.07. - 12.08.2011)<br />

Platz Art <strong>Teil</strong>nehmer<br />

1 Landwehrschule xxl 100<br />

2 Buschhausen (Weierheide) xxl 110<br />

3 Dunkelschlagschule xxl 60<br />

4 Erich-Kästner-Schule xxl 80<br />

5 Falkensteinschule xxl 60<br />

6 Freiherr-vom-Stein xxl 70<br />

7 Haus der Jugend xl 100<br />

8 Hartmannschule xxl 80<br />

9 Jugendhaus Prinzenstraße xxl 80<br />

10 Jugendhaus Schmachtendorf xxl 120<br />

11 Jugendtreff Holten classic 50<br />

12 Markus KGM xxl 90<br />

13 Melanchthonschule xxl 70<br />

14 Osterfelder Heide-Schule xxl 80<br />

15 Paulus KGM Lirich xxl 130<br />

16 Tackenbergschule xl 70<br />

2. Hälfte der Sommerferien (15.08. - 02.09.2011)<br />

Platz Art <strong>Teil</strong>nehmer<br />

1 Havensteinschule xxl 60<br />

2 Landwehrschule xxl 80<br />

3 Hartmannschule xxl 70<br />

4 Jugendhaus Schmachtendorf xxl 120<br />

5 Schillerschule xxl 75<br />

6 Haus der Jugend xxl 90<br />

7 Freiherr-vom-Stein xxl 70<br />

Herbst (24.10. - 04.11.2011)<br />

Platz Art <strong>Teil</strong>nehmer<br />

1 Haus der Jugend classic 80<br />

2 Pauluskirche classic 70<br />

3 JH Schmachtendorf classic 88<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 346<br />

B3.3.5<br />

"Kein Kind ohne Mahlzeit"<br />

Diese Maßnahme des Landes hat Kindern, die Leistungen nach SGB II (ALG II) bzw.<br />

SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, seit dem Schuljahr 2007/2008 die vergünstigte <strong>Teil</strong>nahme<br />

am gemeinsamen Mittagessen in den Ganztagsschulen ermöglicht.<br />

Die Zuweisung bezog sich immer auf ein Schuljahr, gerechnet mit 200 Essenstagen.<br />

Die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler steigerte sich trotz allgemein<br />

sinkender Schülerinnen-/Schülerzahlen von:<br />

1.404 Kindern in 53 Schulen im Schuljahr 2007/2008<br />

auf zuletzt:<br />

2.642 Kinder aus 56 Schulen im Schuljahr 2010/2011.<br />

Seitens des Landes wurden pro Kind 1,00 EUR gezahlt. Die Stadt <strong>Oberhausen</strong> hatte<br />

einen Eigenanteil von je 0,50 EUR gegenzufinanzieren. Die Eltern der teilnehmenden<br />

Kinder waren verpflichtet, 1,00 EUR pro Essen zu zahlen.<br />

Der Landesfond war seit Beginn befristet bis zum 31.07.2011. Insgesamt wurden für<br />

<strong>Oberhausen</strong>er Schulkinder für den Zuwendungszeitraum 01.08.2007 bis 31.07.2011<br />

folgende Beträge auf die Schulgirokonten überwiesen:<br />

Land: Stadt: Insgesamt:<br />

1.703.400 EUR 851.700 EUR 2.555.100 EUR<br />

Ab 01.01.2011 werden Fehlbeträge zum tatsächlichen Preis des Mittagessens durch<br />

das Bildungs- und <strong>Teil</strong>habepaket für Leistungsempfänger nach § 28 SGB II; § 34<br />

SGB XII und § 6b BKGG gewährt.<br />

Ab 01.08.2011 ersetzt das o. g. Maßnahmepaket den Landesfond.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 347<br />

B3.3.6<br />

Schulobst<br />

Nordrhein-Westfalen beteiligt sich ab dem Frühjahr 2010 am EU-Schulobstprogramm<br />

und gibt damit<br />

interessierten Grund- und Förderschulen<br />

die Möglichkeit, Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 täglich kostenlos<br />

Obst und Gemüse zur Verfügung zu stellen.<br />

Ziel des EU-Schulobstprogramms Nordrhein-Westfalens ist es, mit der Verteilung von<br />

kostenlosem Obst und Gemüse den Kindern bereits mit Beginn der Schulzeit ein gesundheitsförderliches<br />

Ernährungsverhalten nahe zu bringen. Der Obst und Gemüseverzehr<br />

soll nachhaltig gesteigert und die Ernährungskompetenz der Kinder gefördert<br />

werden.<br />

Alle Schulen, die am Bewerbungsverfahren teilgenommen hatten, erhielten bis Mitte<br />

Februar 2010 eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Auswertung.<br />

Die ausgewählten Schulen des „EU-Schulobstprogramms NRW“ erhielten zusätzliche<br />

Informationen zu den nächsten Verfahrensschritten und zum Start der Belieferung<br />

mit Schulobst.<br />

Von 17 Primarstufenschulen in <strong>Oberhausen</strong> haben 13 Schulen den Zuschlag erhalten.<br />

Ob das Programm über das Schuljahresende 2010/2011 hinaus fortgesetzt wird, ist<br />

noch nicht bekannt.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 348<br />

B3.4 Leistungen für Bildung und <strong>Teil</strong>habe<br />

(§§ 28, 29 SGB II; §§ 34, 34a SGB XII; § 6b BKGG) Stand: 28.04.2011<br />

Allgemeines<br />

Durch das Bildungs- und <strong>Teil</strong>habepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien<br />

mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden.<br />

Diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten zusätzlich zu ihrem<br />

monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und <strong>Teil</strong>habe am sozialen und<br />

kulturellen Leben in der Gemeinschaft.<br />

Es ist das „Hinwirkungsgebot“ zu beachten. Danach wirken die Leistungsträger<br />

darauf hin, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu geeigneten vorhandenen Angeboten<br />

der gesellschaftlichen <strong>Teil</strong>habe erhalten. Sie sollen die Eltern unterstützen und<br />

in geeigneter Weise dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung<br />

und <strong>Teil</strong>habe möglichst in Anspruch nehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 2 und 4 SGB II, §<br />

11 SGB XII).<br />

Leistungsarten<br />

Leistungen für Bildung:<br />

1. Schulausflüge / Mehrtägige Klassenfahrten / Ausflüge von Kindertageseinrichtungen<br />

2. Schulbedarf<br />

3. Schülerbeförderungskosten<br />

4. Ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht)<br />

5. Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung<br />

Leistungen für <strong>Teil</strong>habe:<br />

<strong>Teil</strong>habe am sozialen und kulturellen Leben<br />

Antragserfordernis<br />

Für die Übernahme des Bildungs- und Leistungspaketes ist – unabhängig vom eigentlichen<br />

Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem WoGG, dem<br />

BKGG – ein gesonderter Antrag erforderlich.<br />

Eine Ausnahme bildet für die Bereiche SGB II und SGB XII der Schulbedarf, dieser<br />

wird automatisch gewährt.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 349<br />

Anspruchsberechtigte<br />

Grundvoraussetzung ist der Bezug von Leistungen nach den oben genannten Gesetzen.<br />

SGB II:<br />

Arbeitslosengeld II<br />

Sozialgeld<br />

Hinweis: Personen, die unter die Ausschlussregelung des § 7 Abs. 5 SGB II fallen,<br />

sind auch von den Leistungen für Bildung und <strong>Teil</strong>habe ausgeschlossen, § 7 Abs. 6<br />

ist jedoch zu beachten.<br />

SGB XII:<br />

• Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel)<br />

• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel)<br />

WoGG<br />

• Wohngeld<br />

BKGG:<br />

• Kindergeldzuschlag<br />

Anspruchsberechtigt auf Leistungen für Bildung sind Kinder und Jugendliche, die:<br />

- noch keine 25 Jahre alt sind.<br />

- in einer Kindertageseinrichtung (= vorschulische Einrichtungen, die nach dem<br />

Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) als Tageseinrichtungen für Kinder gefördert<br />

werden und eine gültige Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII besitzen)<br />

oder in Kindertagespflege betreut werden,<br />

- eine allgemeinbildende Schule (§ 10 Schulgesetz NRW)<br />

• Grundschulen<br />

• Hauptschulen<br />

• Realschulen<br />

• Gesamtschulen<br />

• Gymnasien<br />

• Berufskollegs<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 350<br />

• die gymnasiale Oberstufe der Gymnasien und der Gesamtschulen<br />

• Förderschulen<br />

• Abendrealschule und<br />

• Abendgymnasium<br />

• oder berufsbildende Schule<br />

• Berufsschulen (einschließlich Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr),<br />

• Berufsaufbauschulen,<br />

• Berufsfachschulen,<br />

• Fachoberschulen,<br />

• das Fachgymnasium/ berufliche Gymnasium,<br />

• die Berufsoberschule,<br />

• die Fachschule,<br />

• die Fachakademie; einschließlich der Schulen des Gesundheitswesens<br />

besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.<br />

Anspruchsberechtigt auf Leistungen zur <strong>Teil</strong>habe sind Kinder und Jugendliche, die<br />

noch nicht volljährig, d. h. unter 18 Jahre sind.<br />

Bewilligungszeitraum<br />

Die Hilfen sind längstens bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungsabschnitts der<br />

(laufenden) Leistungen zu gewähren, im SGB XII längstens bis Ende des Schul- bzw.<br />

Schulhalbjahres. Bei Bedarf sind Folgeanträge zu stellen.<br />

Erbringung der Leistungen<br />

Mit Ausnahme der Leistungen für den Schulbedarf und der Schülerbeförderungskosten<br />

sind alle Leistungen per Direktzahlung an den Leistungserbringer zu zahlen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 351<br />

Leistungen für Bildung<br />

1. Schulausflüge / Mehrtägige Klassenfahrten / Ausflüge<br />

Allgemeines<br />

Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung<br />

(Kindergarten, Kindertagesstätte, oder -krippe) besuchen, werden die Kosten für<br />

eintägige Ausflüge und für mehrtägige (Klassen-) Fahrten anerkannt. Klassenfahrten<br />

müssen den schulrechtlichen Bestimmungen entsprechen (Bestätigung erfolgt<br />

durch die Schule auf dem Antragsformular).<br />

Anspruchsberechtigte<br />

Die Leistungen werden folgenden Personen gewährt:<br />

Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule (s. o.)<br />

besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung<br />

erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.<br />

Höhe der Leistungen<br />

Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen<br />

Ausflüge und mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen<br />

Bestimmungen, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Voraussetzung bei mehrtägigen<br />

Klassenfahrten ist, dass sie als Veranstaltung der Schule durchgeführt<br />

werden und somit keine privaten Veranstaltungen sind. Diese Voraussetzung ist<br />

durch eine Bestätigung der Schule nachzuweisen, die dem Antrag beizufügen ist.<br />

Die <strong>Teil</strong>nahme an einem Schüleraustausch gilt dann als mehrtägige Klassenfahrt,<br />

wenn er als schulische Veranstaltung dem Unterricht dient, jedoch nicht,<br />

wenn es sich um eine rein private Freizeitveranstaltung handelt.<br />

Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs sowie private Ausrüstungsgegenstände<br />

(Rucksack, Jogginghose) werden nicht übernommen.<br />

Antragsverfahren<br />

Die Leistungen für eintägige und mehrtägige Schulausflüge müssen für jedes Kind<br />

gesondert und rechtzeitig beantragt werden.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 352<br />

Bei Ausflügen können die Kosten auch nachträglich abgerechnet werden (z. B.<br />

bei kurzfristig angesetzten Tagesausflügen). Vorzulegen ist eine Bestätigung der<br />

Schule über die <strong>Teil</strong>nahme und die Höhe der Kosten.<br />

Bei mehrtägigen (Klassen-) Fahrten muss der Antrag auf Kostenübernahme für<br />

die Aufwendungen vor Beginn der Fahrt gestellt werden. Dem Antrag ist eine Erklärung<br />

der Schule beizulegen, wie hoch die Kosten sind und welches Konto für<br />

die Erstattung vorgesehen ist. Nach Vorlage der Bestätigung der Schule wird der<br />

zu zahlende Betrag direkt auf das von der Schule benannte Konto überwiesen.<br />

Werden durch die Schule mehrere Klassenfahrten in einem Jahr organisiert, können<br />

auch diese erstattet werden. Es gilt das Bedarfsdeckungsprinzip, d. h. es<br />

wird der Bedarf erstattet, der tatsächlich anfällt.<br />

Die Kostenübernahme erfolgt durch Direktzahlung auf ein von der Schule benanntes<br />

Konto.<br />

Verfügbare Vordrucke:<br />

Bescheinigung der Schule über den Ausflug oder einer mehrtägigen Klassenfahrt<br />

Bescheinigung über die Kostenübernahme Klassenfahrt, Ausflug<br />

Bewilligungsbescheid Klassenfahrt, Ausflug<br />

2. Schulbedarf<br />

Allgemeines<br />

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf<br />

jeweils:<br />

zum 1. August eines Jahres 70 Euro und<br />

zum 1. Februar 30 Euro.<br />

Der Anspruch ist für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II / XII nicht antragsabhängig!<br />

Für Bezieher von Wohngeld und Kindergeldzuschlag ist eine separate<br />

Antragstellung erforderlich.<br />

Der Bedarf wird erstmals zum 01. August 2011 anerkannt (§ 77 Abs. 7 SGB II / §<br />

131 SGB XII).<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 353<br />

Anspruchsberechtigte<br />

Die Leistungen werden folgenden Personen gewährt:<br />

Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule (s. o.)<br />

besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind.<br />

Berufschülerinnen und -schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von<br />

der Leistung ausgeschlossen.<br />

Inhalt der Leistungen<br />

Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug<br />

auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien.<br />

Hierbei handelt es sich um einmalige Grundausstattungen. Bis zur nächsten Zahlung<br />

aus dem Schulbedarfspaket sind daher anfallende weitere Ausgaben für<br />

Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, z. B. Hefte,<br />

Bleistifte und Tinte, aus dem monatlichen Einkommen (im SGB II/XII aus der Regelleistung)<br />

zu bestreiten.<br />

3. Schülerbeförderungskosten<br />

Allgemeines<br />

Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges<br />

besuchen und hierfür auf Schülerbeförderung angewiesen sind, erhalten<br />

die Kosten für die notwendige Schülerbeförderung, sofern die Kosten nicht<br />

von anderer Seite übernommen werden.<br />

Anspruchsberechtigte<br />

Die Leistungen werden folgenden Personen gewährt:<br />

Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule (s. o.)<br />

besuchen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Berufsschülerinnen<br />

und -schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.<br />

Voraussetzung ist der Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 354<br />

Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, ist die Ablehnung der Aufnahme<br />

durch die Schule nachzuweisen.<br />

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist nächstgelegene<br />

Schule die aufgrund der Entscheidung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde<br />

nach der Verordnung zu § 19 Abs. 3 SchulG nächstgelegene Schule des<br />

bestimmten Förderortes.<br />

Die Leistung können nur diejenigen erhalten, die für den Besuch dieser Schule auf<br />

Schülerbeförderung angewiesen sind.<br />

Grundsätzlich muss die günstigste Fahrmöglichkeit genutzt werden.<br />

In Nordrhein-Westfalen werden notwendige Schülerfahrkosten bereits grundsätzlich<br />

nach der Schülerfahrkostenverordnung erstattet. Diese Ansprüche gehen einem<br />

Anspruch auf Leistungen für Bildung und <strong>Teil</strong>habe vor.<br />

Nach der Verordnung werden unter Berücksichtigung eines Eigenanteils Fahrkosten<br />

durch den Schulträger übernommen, sofern diese notwendig sind (Schokoticket).<br />

Das ist der Fall, wenn der Schulweg<br />

1. mehr als 2 Kilometer (Grundschüler),<br />

2. mehr als 3,5 Kilometer (Sekundarstufe I) oder<br />

3. mehr als 5 Kilometer (Sekundarstufe II)<br />

beträgt.<br />

Die Höhe des Eigenanteil für das Schokoticket beträgt momentan:<br />

11,60 EUR für das erste anspruchsberechtigte Kind,<br />

6,00 EUR für das zweite anspruchsberechtigte Kind und<br />

0,00 EUR ab dem dritten Kind.<br />

Der Eigenanteil deckt die Fahrten außerhalb des Schulbesuchs ab (Privatfahrten).<br />

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II und SGB XII werden bei entsprechendem<br />

Nachweis von dem Eigenanteil befreit!<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 355<br />

Empfänger/innen von Leistungen nach dem BKGG und dem WoGG haben nach §<br />

6b Abs. 2 Satz 3 BKGG einen Eigenanteil i. H. der regelbedarfsrelevanten<br />

Verbrauchsausgaben nach § 6 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes zu tragen.<br />

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 11,79 EUR;<br />

Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 14,00 EUR;<br />

Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 12,62<br />

EUR.<br />

Die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben sind höher als die Eigenanteile<br />

nach der Schülerfahrtkostenverordnung. Folglich sind keine Fahrtkosten nach §<br />

28 Abs 4 SGB II i. V. m. § 6b Abs. 2 Satz 3 BKGG zu gewähren!<br />

Besteht kein Anspruch nach der Schulfahrtkostenverordnung (z. B. wegen<br />

einer zu geringen Entfernung von Wohnort zur Schule), besteht auch kein<br />

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, BKGG, WoGG.<br />

4. Ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht)<br />

Allgemeines<br />

Um die Lernziele in der Schule zu erreichen, können Schülerinnen und Schüler eine<br />

zusätzliche Unterstützung in Form einer ergänzenden Lernförderung beantragen.<br />

Voraussetzung ist, dass in der Schule oder in einem Ganztagsangebot kein<br />

entsprechendes Angebot vorhanden ist.<br />

Grundsätzlich ist die Schule nach dem Schulgesetz NRW verpflichtet,<br />

- den Unterricht so zu gestalten und Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass<br />

die Versetzung der Regelfall ist.<br />

- Schülerinnen und Schülern der Grundschule und der Sekundarstufe I eine individuelle<br />

Lern- und Förderempfehlung zu geben, wenn deren Versetzung gefährdet<br />

ist.<br />

- Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu schaffen, an schulischen Förderangeboten<br />

teilzunehmen mit dem Ziel, unter Einbeziehung der Eltern, erkannte<br />

Lern- und Leistungsdefizite bis zur Versetzungsentscheidung zu beheben.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 356<br />

Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen<br />

Die Vorschrift enthält zahlreiche Tatbestandsvoraussetzungen, darunter mehrere<br />

unbestimmte Rechtsbegriffe. Vor einer Entscheidung sind diese daher sorgfältig<br />

zu prüfen. Außerdem müssen anspruchsbegründende Sachverhalte ausreichend<br />

dokumentiert werden, insbesondere im Hinblick auf spätere Gerichtsfestigkeit des<br />

Bescheides.<br />

Schülerinnen und Schüler haben bei Bedarf Anspruch auf eine die schulischen<br />

Angebote ergänzende Lernförderung<br />

Die Leistungen werden folgenden Personen gewährt:<br />

Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,<br />

wenn sie jünger als 25 Jahre sind.<br />

Berufsschülerinnen und -schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten,<br />

sind von der Leistung ausgeschlossen.<br />

Das Schulgesetz (§ 2 Absatz 8) spricht jeder Schülerin und jedem Schüler das<br />

Recht auf individuelle Förderung zu. Daher gibt es in den Schulen zusätzlich zum<br />

Unterricht Angebote zur Lernförderung. Dies geschieht beispielsweise über zusätzliche<br />

Ergänzungsstunden, Angebote zur Sprachförderung oder Hausaufgabenhilfen<br />

und Förderstunden im Rahmen eines Ganztagsangebots. In manchen<br />

Fällen kann es jedoch erforderlich sein, dass darüber hinaus eine weitere außerschulische<br />

Lernförderung erforderlich ist, die von der Schule nicht erbracht werden<br />

kann. In diesen Fällen können die tatsächlichen Kosten für eine solche zusätzliche<br />

außerschulische Lernförderung übernommen werden. Erforderlich ist daher die<br />

Bestätigung der Schule, dass dort eine entsprechende Lernförderung nicht angeboten<br />

wird.<br />

Die Leistung kann nicht zur Übernahme eines Elternbeitrags in einem kostenpflichtigen<br />

Ganztagsangebot genutzt werden, da es sich nach dem Willen des Gesetzgebers<br />

um Leistungen handeln soll, die „zusätzlich“ zu den in der Schule erbrachten<br />

Leistungen erbracht werden. Ganztagsangebote haben somit Vorrang.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 357<br />

Angemessenheit und Dauer der Lernförderung<br />

Die Lernförderung kann nur in den betroffenen Fächern erfolgen.<br />

Ausgeschlossen ist eine Übernahme der Kosten für das Erreichen einer besseren<br />

Schulartempfehlung (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium), die Verbesserung des<br />

Notenschnitts oder eine bloße Verbesserung um Notenstufen.<br />

Es ist zu beachten, dass § 35a SGB VIII gegenüber SGB II und SGB XII vorrangig<br />

ist. Die Schule bestätigt, dass ihr kein entsprechender Antrag bekannt ist. Die Antragsteller/in<br />

willigt ein, dass das Jugendamt auf Anfrage des Jobcenters Auskunft<br />

erteilt.<br />

Es besteht keine individuelle Förderdauer. Vielmehr können zur Vermeidung einer<br />

Vielzahl von Folgeanträgen und zur Sicherstellung hinreichender Erfolgsaussichten<br />

beim ersten Antrag bereits 35, 25 oder 15 Stunden pauschal bewilligt werden.<br />

Eine Verlängerung ist möglich, bis die Zahl von 35 Stunden erreicht wird. Eine<br />

darüber hinausgehende Bewilligung im selben Schuljahr ist nicht möglich. Bei der<br />

Vorbereitung auf eine Nachprüfung ist nur eine einmalige Förderung von 15 Stunden<br />

möglich.<br />

Geeignetheit der Lernförderung<br />

Die Person, die die Lernförderung durchführt, kann beispielsweise aus folgenden<br />

Personengruppen kommen:<br />

- jemand, der das Lehramt des Faches studiert,<br />

- eine ältere Schülerin oder ein älterer Schüler,<br />

- eine pensionierte Lehrkraft oder auch<br />

- eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines Wohlfahrtverbandes (Caritas, Diakonie,<br />

Arbeiterwohlfahrt etc.).<br />

Einzelförderung ist genauso möglich wie die <strong>Teil</strong>nahme an einem Gruppenangebot.<br />

Wünsche der Antragsteller/in sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.<br />

Es sollte sich nach Möglichkeit nicht um eine Person eines kommerziellen Anbieters<br />

handeln (Nachhilfeinstitut).<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 358<br />

Erreichung der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen<br />

Lernziele<br />

Voraussetzung für eine solche Lernförderung ist es, dass das Erreichen des Klassenziels<br />

gefährdet ist. Zum Klassenziel gehören:<br />

- die Versetzung in die nächste Klassenstufe,<br />

- in Grundschulen die erfolgreiche Versetzung nach Beendigung der Schuleingangsphase<br />

- in der Erprobungsstufe die erfolgreiche Versetzung nach Klasse 6 oder<br />

- in Abschlussklassen weiterführender Schulen das Erreichen des Schulabschlusses.<br />

Der gerichtsfeste Nachweis dieser Anspruchsvoraussetzung gelingt am besten unter<br />

Verwendung von „harten“ Kriterien:<br />

- zwei Klassenarbeiten aus dem laufenden Schulhalbjahr im selben Fach mit den<br />

Noten „mangelhaft“<br />

- eine Klassenarbeit mit der Note „ungenügend“<br />

- das Halbjahreszeugnis mit den Noten „mangelhaft“ oder „ungenügend“<br />

- ein „blauer Brief“ mit dem Hinweis auf die Gefährdung der Versetzung.<br />

Zusätzliche Lernförderung in besonderen Einzelfällen<br />

In Einzelfällen ist auch außerhalb des „harten“ Kriterienkataloges eine Leistungsgewährung<br />

möglich.<br />

- Ein solcher Einzelfall liegt vor, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler auf eine<br />

Nachprüfung vorbereitet, um die Versetzung in die nächst höhere Klasse oder<br />

den Schulabschluss doch noch zu schaffen. Eine solche Nachprüfung findet in<br />

der Regel zum Ende der Sommerferien statt.<br />

- Ein weiterer Einzelfall liegt vor, wenn eine Schülerin oder ein Schüler auf Grund<br />

einer krankheitsbedingten längeren Unterrichtsabwesenheit von 6 Wochen oder<br />

länger erheblichen Nachholbedarf hat, der sich in Klassenarbeitsnoten bzw. in<br />

Zeugnissen (noch) nicht niedergeschlagen hat. Ziel muss insoweit sein, die Erreichung<br />

der schulrechtlichen Ziele auch prophylaktisch abzusichern. In diesem<br />

Fall ist allerdings auch zu prüfen, ob Hausunterricht gemäß § 21 SchulG erteilt<br />

werden kann.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 359<br />

Dabei ist zu beachten, dass Leistungen nach dem SGB VIII (§§ 27 ff., 35a) gegenüber<br />

dem SGB II und SGB XII vorrangig sind.<br />

Entscheidung<br />

Unabhängig von der vorstehenden Darstellung der entscheidungserheblichen Kriterien<br />

liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung über eine mögliche Lernförderung<br />

eindeutig beim Leistungsträger. Die hierfür einzuholenden Unterlagen dienen<br />

insoweit nur der Vorbereitung dieser Verwaltungsentscheidung.<br />

Auf diesen Grundlagen entscheidet die persönliche Ansprechperson über die Gewährung<br />

von Leistungen für Lernförderung auf der Basis der Stellungnahme der<br />

Schule.<br />

Bei der Entscheidung ist zu beachten, dass §§ 27 ff. und 35 a SGB VIII gegenüber<br />

SGB II und SGB XII vorrangig sind.<br />

Höhe der Förderung<br />

Erstattet werden die tatsächlichen Kosten. Diese können sich je nach Anbieter<br />

bzw. je nach der Qualifikation der die Lernförderung durchführenden Person unterscheiden.<br />

Nachstehender Kostenrahmen sollte nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten<br />

werden.<br />

ältere Schülerinnen/Schüler; Studentinnen/Studenten: 5 bis 15 EUR je Stunde *<br />

für den Lehrerberuf ausgebildete Personen: 20 bis 30 EUR je Stunde *<br />

kommerzielle Nachhilfeanbieter:<br />

10 bis 25 Euro je Stunde<br />

* in der Regel 45 Minuten = Schulstunde<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 360<br />

5. Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung<br />

Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten,<br />

können Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen,<br />

um die höheren Kosten auszugleichen, die den im Regelbedarf enthaltenen<br />

Anteil für die Mittagsverpflegung übersteigen. Ein Schulmittagessen dient<br />

konzeptionell nicht allein dem Zweck der Nahrungsaufnahme, sondern besitzt<br />

auch eine sozialintegrative Funktion.<br />

Sinn der Regelung ist, dass Schülerinnen und Schüler, die auf Leistungen angewiesen<br />

sind, nicht von der schulischen Mittagsverpflegung ausgeschlossen werden.<br />

Anspruchsberechtigte<br />

Die Leistungen werden folgenden Personen gewährt:<br />

Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,<br />

wenn sie jünger als 25 Jahre sind.<br />

Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten,<br />

sind von der Leistung ausgeschlossen.<br />

Leistungshöhe<br />

Die Leistung wird nach dem Gesetzeswortlaut nur bei <strong>Teil</strong>nahme an einer gemeinschaftlichen<br />

Mittagsverpflegung gewährt.<br />

Kosten für Verpflegung, die am Kiosk oder in einem Lebensmittelgeschäft gekauft<br />

werden kann (z. B. belegte Brötchen, <strong>Teil</strong>chen), werden nicht bezuschusst.<br />

Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen<br />

berücksichtigt. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung<br />

ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause. Daher werden mit dieser<br />

zusätzlichen Leistung die Mehrleistungen ausgeglichen.<br />

Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die <strong>Teil</strong>nahme an einer<br />

gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Daneben ist ein geringer Eigenanteil vom<br />

Berechtigten zu tragen.<br />

Die Höhe des Eigenanteils ist in § 9 Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) geregelt.<br />

Je Schultag ist für das Mittagessen ein Eigenanteil von einem Euro anzusetzen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 361<br />

Leistungen für <strong>Teil</strong>habe<br />

Allgemeines<br />

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten 10 Euro monatlich für Vereins-,<br />

Kultur- oder<br />

Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit<br />

oder<br />

bei Freizeiten mitmachen zu können. Hierdurch sollen sie verstärkt in bestehende<br />

Vereins und Gemeinschaftsstrukturen integriert werden.<br />

Anspruchsberechtigte<br />

- Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.<br />

Höhe der Leistungen<br />

10 Euro monatlich für:<br />

- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,<br />

- Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)<br />

- <strong>Teil</strong>nahme an Freizeiten.<br />

Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins-<br />

und Gemeinschaftsstrukturen zu engagieren, dort mitzumachen und Kontakte<br />

zu Gleichaltrigen aufzubauen.<br />

Der Betrag kann jederzeit in monatlichen <strong>Teil</strong>beträgen bis zu 10 Euro oder als Gesamtbetrag<br />

für den Bewilligungszeitraum (SGB II maximal 60 EUR, SGB XII, BKGG<br />

maximal 120 EUR) in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme kann (für<br />

den Bewilligungszeitraum) im Voraus erfolgen.<br />

Die Förderung ist nicht auf eine Aktivität beschränkt, die Inanspruchnahme kann in<br />

<strong>Teil</strong>beträgen erfolgen (Budgetierung). Im Verwaltungsvorgang muss der Einsatz der<br />

Förderung nachvollziehbar sein.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 362<br />

Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:<br />

- Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B.<br />

Fußballverein, Jugendgruppe, Heimatverein),<br />

- Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. <strong>Teil</strong>nahme an (Einzel-) Unterricht in einer<br />

Musikschule oder in einer Jugendkunstschule),<br />

- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsführungen),<br />

- die <strong>Teil</strong>nahme an Freizeiten (z. B. Ferienveranstaltungen).<br />

Die Aufzählung ist abschließend.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 363<br />

B4) Kulturlandschaft <strong>Oberhausen</strong><br />

B4.1 Projekt Schulkultur und Schulmuseum <strong>Oberhausen</strong><br />

Das Projekt Schulkultur <strong>Oberhausen</strong> wurde im Jahr 1987 von der Schulverwaltung<br />

der Stadt <strong>Oberhausen</strong> eingerichtet.<br />

Der Begriff Schulkultur bezieht sich weitgehend auf die Darstellung der musischen<br />

Fächer bei kulturellen Veranstaltungen in einer breiten Öffentlichkeit, innerhalb und<br />

außerhalb der Schule. Das Projekt Schulkultur bietet hier Schülerinnen und Schülern<br />

u. a. die Möglichkeit, alters- und schulformübergreifend auch an gemeinsamen Veranstaltungen<br />

im außerschulischen Bereich teilzunehmen.<br />

Schulkultur ist zu verstehen als Begegnung aller in der Schule befindlichen, am<br />

Schulleben teilnehmenden Menschen − Schüler, Lehrer, Eltern. Die schulkulturellen<br />

Projekte können von allen „Akteuren der Schule“ ins Leben gerufen werden.<br />

Ab 1989 übernahm das Projekt Schulkultur zusätzlich die Aufgabe, in <strong>Oberhausen</strong><br />

ein Schulmuseum als „außerschulischen Lernort“ aufzubauen. Neben der Darstellung<br />

der historischen und sozial-kulturellen Zusammenhänge im Bildungsbereich steht im<br />

Konzept dieser Einrichtung auch die Identifikation mit der Geschichte <strong>Oberhausen</strong>s<br />

und dieser Region im Vordergrund.<br />

Im „Pädagogischen Lernpfad“ − einer Einführung mit Vortrag und Rollenspiel für<br />

Klassen und interessierte Besucher sowie Mitarbeiter pädagogischer Berufe − bietet<br />

sich die Möglichkeit, die geschichtlichen wie auch die sozialen Zusammenhänge und<br />

Entwicklungen innerhalb der pädagogischen Arbeit für alle verständlich darzustellen.<br />

In verschiedenen Veranstaltungen und Projekten wird jeweils auch die eigene Situation/Geschichte/Biografie<br />

der Besucher reflektiert und erklärt.<br />

Akteure sind Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen.<br />

Eltern und interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen und<br />

können auch an den verschiedenen Angeboten teilnehmen oder diese aktiv mitgestalten.<br />

Vorwiegend wird das Schulmuseum von Schulklassen besucht: <strong>Oberhausen</strong>er<br />

Schulen, aber auch Besuche der Schulen aus Bottrop, Duisburg, Dinslaken, Essen,<br />

Wesel und auch dem Ausland sind an der Tagesordnung. Das Schulmuseum dient<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 364<br />

oft der ersten Einstimmung eines Kindes auf die breit gefächerte „Museumslandschaft“<br />

− dies ist insbesondere für Kinder der bildungsfernen Schichten wichtig.<br />

Themen, die zum Mitmachen anregen wie z. B. Rollenspiele, die Schülerinnen und<br />

Schüler eine Chance zum Öffnen bieten und dadurch auch zum Umsetzen der eigenen<br />

Ideen Mut machen, werden hier angeboten. Das Erklären von Zusammenhängen<br />

zwischen erfolgreicher Schullaufbahn und Erziehung sowie die ersten Hinweise<br />

auf Berufswünsche und Bildungsläufe sind ebenso für die Zukunft jedes Einzelnen<br />

wichtig wie im Vortrag Hinweise zum Thema „Schwarze Pädagogik“ und deren Folgen<br />

für den Einzelnen und für die Gesellschaft.<br />

Durch Förderung der Interkulturellen Kommunikation und Darstellung der unterschiedlichen,<br />

sozial-kulturellen Lerninhalte und Lernziele im Wandel der Geschichte<br />

wird für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und alle interessierten<br />

Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit eröffnet, das Kulturverständnis zu erweitern.<br />

Darüber hinaus entstand eine Vernetzung des „Projekts Schulkultur und Schulmuseum“<br />

mit den regionalen Schulen und Hochschulen, den informellen Bildungsträgern<br />

und Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie mit den Instituten/Bereichen der Stadt<br />

<strong>Oberhausen</strong> im Sinne von „Gemeinwesenorientierter Bildung“ (Community Education).<br />

Das Schulmuseum bietet in zwei Räumen − einem „multifunktionalen Raum“ sowie<br />

dem „Historischen Klassenzimmer“ − die Möglichkeit der Öffnung zur Institution Museum:<br />

Hier wird man den unterschiedlichen Anforderungen an ein offenes und für<br />

interessierte Bürgerinnen und Bürgern zugängliches und „benutzbares“ Museum im<br />

Sinne der „Zivilgesellschaft“ gerecht.<br />

Die Ausstellung von Exponaten, Schulbänken, Schulwandbildern etc. bietet für die<br />

museumspädagogische Arbeit einen anregenden Rahmen. Die Einbindung des Flurbereichs<br />

des Schulmuseums in die „Themenausstellung“ ist als Einstimmung auf die<br />

pädagogische Arbeit sinnvoll. Die Nutzung des „multifunktionalen Raums“ sowie des<br />

„Historischen Klassenzimmers“ für Vorträge, Vorführungen, Seminare wird laufend<br />

praktiziert. „Vortrag u. Unterricht“ über die Geschichte des Lernens sowie über den<br />

Wandel der Unterrichtsinhalte und Lernziele, die Geschichte der Region und der Bildungseinrichtungen<br />

werden hier regelmäßig behandelt z.B. in Themen wie: „Schwar-<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 365<br />

ze Pädagogik“, „Schule im Wandel der Jahrhunderte“, „Bedeutende Philosophen und<br />

Pädagogen“, “Geschichte der Region“ „<strong>Oberhausen</strong>er Schulen“.<br />

Verschiedene Aktivitäten des „Schulmuseums <strong>Oberhausen</strong>“ mit bestimmten Interessengruppen<br />

wurden hier neu entwickelt.<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

„Museumsgespräche“: Fortbildungsangebote aus dem Bereich der Kulturwissenschaften:<br />

Philosophie, Pädagogik, Soziologie, Philologie, Psychologie,<br />

etc.<br />

„Pädagogen-Café“: Lehrer- und Pädagogenfortbildung (offen auch für alle<br />

interessierten Bürgerinnen und Bürger) z.B. zum Bildungsbegriff, über aktuelle<br />

Problematik innerhalb der pädagogischen Arbeit, etc.<br />

Der „Pädagogische Lernpfad“ für Klassenbesuche mit Führung, Rollenspiel<br />

und Diskussion. Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler, Bürgerinnen<br />

und Bürger − auch auf internationaler Ebene.<br />

„Klassentreffen“, „Geburtstage“ und „Jubiläen“ im „Historischen Klassenzimmer“<br />

für alle Interessierten mit Führung, Rollenspiel und Diskussion.<br />

„Projekt Mus-école“ für Migrantinnen, in dem insbesondere interkulturelle<br />

Bildungsfragen geklärt werden.<br />

Außerdem finden folgende Veranstaltungen, die hier konzipiert und erstellt wurden,<br />

statt:<br />

• „Wechselausstellungen“ zu verschiedenen pädagogischen, aktuellen wie<br />

auch historischen Themen<br />

• „Seminare und Fortbildungen“ für verschiedene Gruppen<br />

• Unterschiedliche Veranstaltungen des Projektes Schulkultur, z.B. zu aktuellen<br />

Themen: „Gegen Gewalt, Gegen Rassismus“, „Lesen er-Leben“ etc.<br />

• „Dialog und Vernetzung“ mit interessierten Personen aus allen Bildungsbereichen<br />

und verschiedenen Arbeitskreisen (RAA, VHS, Bibliothek,<br />

KUFITA, Medienzentrum, Jugendamt, Bereich Soziales, Kinderpädagogischer<br />

Dienst, Gedenkhalle, etc.) auf lokaler, regionaler und internationaler<br />

Ebene<br />

• Organisation, Projektarbeit und Gestaltung der „Gedenktage für die Opfer<br />

des Nationalsozialismus“ auf lokaler und internationaler Ebene<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 366<br />

• „Interkulturelle Kommunikation“ mit unterschiedlichen Schulpartnern in Europa,<br />

z. B. im internationalen Projekt „Hanza in Education“<br />

• „Öffnung zum Stadtteil“, durch Vernetzung mit verschiedenen lokalen Einrichtungen<br />

und Akteuren des Stadtteils im Sinne der Community Education<br />

• „Pädagogische Nutzbarmachung, Öffnung des Schulmuseums“ sowohl für<br />

bildungsinteressierte wie auch bildungsferne Schichten durch besondere<br />

Angebote, auch in Abend- und Wochenendveranstaltungen wie z. B.:<br />

„Projekt Mus-école“ für Migrantinnen<br />

Die Einbindung des Projektes Schulkultur und Schulmuseum in vorhandene Netzwerke<br />

und Arbeitskreise ist wichtig, um personelle und finanzielle Ressourcen besser<br />

nutzen zu können. Die Kooperation mit Instituten und Bereichen der verschiedenen<br />

Dezernate entwickelt sich sehr positiv. Anregungen aus den Schulen und aus dem<br />

Gemeinwesen werden immer gerne aufgenommen und unterstützt. Der Eintritt im<br />

Schulmuseum ist frei.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 367<br />

B4.2 Kulturelle Bildung in <strong>Oberhausen</strong><br />

Das Drei-Säulen-Modell der kulturellen Bildung<br />

Kulturelle Bildung hat in <strong>Oberhausen</strong> einen besonderen Stellenwert. In einer Stadt<br />

mit hoher Arbeitslosigkeit und schwieriger sozialer Lage bedarf es besonderer Anstrengungen,<br />

um die Bildungsbenachteiligung von Kindern und Jugendlichen abzubauen.<br />

Aus diesem Grunde haben die städtischen Kultureinrichtungen seit vielen<br />

Jahren hier den Schwerpunkt ihrer Arbeit gelegt. Diese vielfältigen Aktivitäten wurden<br />

2008 miteinander vernetzt in ein Konzept zusammengefasst. Für dieses Gesamtkonzept<br />

wurde die Stadt <strong>Oberhausen</strong> vom Land ausgezeichnet und mit einem Preis versehen.<br />

Mittlerweile ist das Konzept weiterentwickelt worden und weitere Aktivitäten zur kulturellen<br />

Bildung sind hinzugekommen. Dies hat zu einer inhaltlichen Weiterentwicklung<br />

und einer neuen Systematisierung der Angebote zur kulturellen Bildung geführt. Inhaltlich<br />

hat sich der Schwerpunkt noch mehr zu Kindern und Jugendlichen hingewendet,<br />

die keinen einfachen Zugang zu Bildung und Kultur aufgrund ihrer sozialen<br />

Situation finden. Zusätzlich wird in Zukunft ein Schwerpunkt auf interkulturelle Aspekte<br />

der Kulturarbeit und der Bildung gelegt.<br />

Das <strong>Oberhausen</strong>er Modell der kulturellen Bildung baut auf drei Säulen auf:<br />

- Kultur und Schule<br />

• Die Zusammenarbeit mit den Schulen garantiert, dass die Zielgruppe<br />

der Kinder und Jugendlichen mit Angeboten der kulturellen Bildung weitestgehend<br />

erreicht werden kann. Diese Projekte haben gemeinsam,<br />

dass sie in den Schulen stattfinden und zentraler Bestandteil der pädagogischen<br />

Arbeit in den Schulen geworden sind.<br />

• Außerdem wird die schulische Bildung durch kulturelle Elemente verstärkt,<br />

die Attraktivität des Unterrichts für die Kinder erhöht, die individuellen<br />

sozialen Kompetenzen verbessert und das Selbstwertgefühl der<br />

Schülerinnen und Schüler gesteigert.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 368<br />

• Die durch den offenen Ganztag erschwerten Bedingungen für die kulturellen<br />

Angebote können in der Zusammenarbeit mit den Schulen ihre<br />

Zielgruppe dennoch finden. Ein neues Projekt, das zwischen Kulturbüro<br />

und den Schulen entwickelt werden soll, befindet sich in der Konzeptionsphase.<br />

• Das Projekt „MUS-E“ der Yehudi Menuhin Stiftung ist bis 2010 in einigen<br />

Schulen durchgeführt worden, jedoch ist dieses nun wegen der Insolvenz<br />

der Stiftung abgebrochen worden. Eine Weiterführung erfolgt<br />

nicht mehr.<br />

- Kultureinrichtungen der Stadt und stadtnaher Institutionen<br />

• Die Kultureinrichtungen der Stadt bieten ein umfangreiches kulturpädagogisches<br />

Angebot an, das sich an die Familien, Schulen, Vereine und<br />

Verbände richtet.<br />

• Es gibt eine enge Zusammenarbeit der städtischen Kultureinrichtungen<br />

untereinander, um spannende Angebote für Kinder und Jugendliche zu<br />

entwickeln.<br />

• Die Kultureinrichtungen arbeiten eng mit der freien Kulturszene, der<br />

Bürgergesellschaft und den Schulen zusammen.<br />

- Partner in der kulturellen Bildung<br />

• Viele Angebote werden gemeinsam mit Partnern der unterschiedlichen<br />

Akteure der Zivilgesellschaft, den soziokulturellen Zentren und der Kreativwirtschaft<br />

erstellt und angeboten.<br />

• Die Partner bieten selber zahlreiche Angebote der kulturellen Bildung<br />

an. Die Zusammenarbeit mit diesen ist zentral für ein umfassendes und<br />

zukunftsweisendes Angebot.<br />

Nachfolgend werden die einzelnen Angebote in den drei Säulen erläutert.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 369<br />

B4.2.1 Jedem Kind ein Instrument (Jeki)<br />

Bei dem Programm „Jedem Kind ein Instrument“ („Jeki“) handelt es sich um eine Initiative<br />

der Kulturstiftung des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Zukunftsstiftung<br />

Bildung in der GLS Treuhand e. V.<br />

Mit diesem musikpädagogischen Kulturprogramm wird der Musikunterricht an den<br />

Grundschulen des Ruhrgebietes ergänzt. Die schrittweise Einführung von Instrumentalunterricht<br />

an den teilnehmenden Grundschulen erfolgt in Kooperation mit den örtlichen<br />

Musikschulen. Auf diese Weise soll allen Grundschüler/Innen im Ruhrgebiet die<br />

Gelegenheit gegeben werden, das Musizieren zu erlernen.<br />

Kindern, die sonst keine Aussicht auf das Erlernen eines Instrumentes hätten, kommt<br />

dieser Unterricht zugute. Unabhängig vom sozialen Umfeld und der jeweiligen Herkunft<br />

wird den Kindern der Zugang zur Musik eröffnet.<br />

Kulturelle <strong>Teil</strong>habe und größtmögliche Chancengleichheit sind wichtige Aspekte des<br />

Programms. Partizipation von Kindern mit Migrationshintergrund sowie Kindern aus<br />

sozial benachteiligten Familien stellen ein besonderes Augenmerk des Programms<br />

dar. Förderung der gesamtgesellschaftlichen Integration und Stärkung der Bildungschancen<br />

aller teilnehmenden Kinder sollen so erreicht werden. Das Programm beinhaltet<br />

Kunstformen, die eine zeitgemäße Kulturlandschaft in Deutschland ausmachen<br />

und interkulturellen Strukturen Rechnung tragen.<br />

Dabei ist es erforderlich, dass die teilnehmenden Kommunen und Musikschulen den<br />

Kernbereich der Musikschularbeit nicht vernachlässigen. Es muss sichergestellt werden,<br />

dass „Jeki“-Absolventen die Gelegenheit erhalten, Instrumentalunterricht an den<br />

Musikschulen wahrzunehmen. Voraussetzung hierfür ist eine leistungsfähige Musikschule,<br />

die neben Jeki auch über die üblichen Musikschulangebote verfügt. Nur so ist<br />

die Nachhaltigkeit des Programms „Jeki“ zu gewährleisten.<br />

Das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ („Jeki“) ist mit Schuljahresbeginn<br />

2007/2008 gestartet.<br />

Das Programm läuft über vier Jahre von der ersten bis zur vierten Klasse und wird<br />

durch die Zusammenarbeit von Grundschulen und Musikschulen ermöglicht. Im<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 370<br />

Rahmen des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ erhalten die Schüler und<br />

Schülerinnen zusätzlichen Musikunterricht.<br />

Der Unterricht ist für die Kinder der ersten Klasse der teilnehmenden Schulen verbindlich.<br />

Der Unterricht erfolgt im Klassenverband. Ein Entgelt wird nicht erhoben.<br />

Ab dem zweiten Schuljahr wird entgeltpflichtiger Instrumentalunterricht angeboten.<br />

Die <strong>Teil</strong>nahme daran ist freiwillig. Unterrichtet wird in Kleingruppen von jeweils 3 – 8<br />

Schüler/innen.<br />

Im dritten und vierten Schuljahr findet neben dem entgeltpflichtigen Instrumentalunterricht<br />

auch noch Ensembleunterricht statt. Ziel ist es, die Kinder in Schulensembles<br />

zum gemeinsamen Musizieren zu bringen. Sowohl die Auswahl der Instrumente vom<br />

Orchesterinstrument über Percussion bis zur türkischen Baglama wie auch einstudierte<br />

Lieder ermöglichen hier starke interkulturelle Kontakte.<br />

Die <strong>Teil</strong>nahme an den Unterrichtsangeboten des zweiten bis vierten Schuljahres ist<br />

freiwillig. Es werden Entgelte erhoben, die in bestimmten Fällen komplett erlassen<br />

oder aufgefangen werden.<br />

Kosten<br />

Im Zeitraum 2007 – 2011 entstehen der Städtischen Musikschule <strong>Oberhausen</strong> im<br />

Wesentlichen Kosten für:<br />

• Personalkosten der tätigen Musiklehrer/innen<br />

• Instrumente<br />

• Overheadkosten<br />

• Qualifizierung sowie Fort- und Weiterbildung des beteiligten Lehrpersonals<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 371<br />

Die Städtische Musikschule <strong>Oberhausen</strong><br />

• berechnet maximal folgende monatlichen Entgelte<br />

Im ersten Jahr<br />

0 €/mtl.<br />

Im zweiten Jahr<br />

20 €/mtl.<br />

Im dritten und vierten Jahr 35 €/mtl.<br />

• erhebt bisher für Sozialhilfe- und ALG II-Empfänger keine <strong>Teil</strong>nahmegebühren.<br />

(Der dadurch entstehende Gebührenausfall ist bis zur Höhe von max.<br />

12,5 v. H. der Solleinnahmen selbst zu tragen).<br />

• vermittelt bisher Stipendien<br />

• beschafft mit Unterstützung des Projektbüros Sponsorgelder für den Ankauf<br />

von Musikinstrumenten.<br />

Entwicklung des Projektes in den Schuljahren 2007 / 2008 bis 2010 / 2011<br />

Schuljahr 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11<br />

Anzahl Schulen 13 18 27 32<br />

Anzahl Kinder insg. 260 1008 1800 2280<br />

davon 1. Schuljahr 260 761 1200 1450<br />

davon 2. Schuljahr 0 247 500 620<br />

davon 3. Schuljahr 0 0 100 170<br />

davon 4. Schuljahr 0 0 0 40<br />

(Im Schuljahr 2010 / 2011 nimmt erstmals eine Förderschule am Programm „Jeki“<br />

teil. 16 Kinder des 1. und 2. Schuljahres erhalten Unterricht.)<br />

Für diese insgesamt 2.280 Kinder hat die Städtische Musikschule <strong>Oberhausen</strong> neben<br />

dem erforderlichen Anschauungs- und Unterrichtsmaterial (Instrumente, Noten)<br />

insbesondere die Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 372<br />

Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:<br />

Erhöhung der Jahreswochenstunden / Gesamtdeputat:<br />

Gemäß der Projektvorgaben wird der Unterricht im<br />

1. Schuljahr 1 Schulstd. / Wo. bei einer Gruppengröße von ca. 20 Kindern<br />

2. Schuljahr 1 Schulstd. / Wo. bei einer Gruppengröße von ca. 3-8 Kindern<br />

3. Schuljahr 2 Schulstd. / Wo. bei einer Gruppengröße von ca. 3–8 Kindern<br />

betragen.<br />

Damit müssen neben den laufenden Musikschulunterrichtsstunden zusätzliche Jahreswochenstunden<br />

(JWStd.) geleistet werden:<br />

Entwicklung der JWStd. in den Schuljahren 2007 / 2008 bis 2010 / 2011<br />

Schuljahr 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11<br />

JWStd. Insg. 13 83 195 284<br />

davon 1. Schuljahr 13 38 57 69<br />

davon 2. Schuljahr 0 45 87 122<br />

davon 3. Schuljahr 0 0 26 34<br />

davon 4. Schuljahr 0 0 0 10<br />

davon Projektleitung 0 20 25 30<br />

Um die Durchführung des Projektes gewährleisten zu können, ist das Gesamtdeputat<br />

der Jahreswochenstunden entsprechend erhöht worden.<br />

Gemäß den Projektstandards sind vorrangig angestellte und nach TVÖD bezahlte<br />

Musiklehrer/innen einzusetzen. In Ausnahmefällen sind Honorare in Höhe der<br />

TVÖD/TVL-Arbeitgeberkosten, Gruppe 9, zu zahlen. Das entspricht einer durchschnittlichen<br />

Zahlung von 1.470,00 € je JWStd.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 373<br />

Erforderliche Lehrkräfte in den Schuljahren 2007 / 2008 bis 2010 / 2011<br />

Schuljahr 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11<br />

Lehrkräfte insg. 5 30 50 58<br />

Davon TVöD-Kräfte 4 16 16 17<br />

Davon Honorarkräft 1 14 34 41<br />

Bereitstellung von Instrumenten<br />

(Situation im Schuljahr 2010 / 2011 - 4. Jeki-Jahr - )<br />

Im 1. Schuljahr lernen z. Z. 1.450 Kinder die klassischen Instrumente Gitarre, Mandoline,<br />

Baglama, Violine, Viola, Cello, Kontrabass, Trompete, Horn, Posaune, Tenorhorn,<br />

Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Oboe, Saxophon, Keyboard, Akkordeon und<br />

Percussion kennen und können sie ausprobieren. Am Ende des Schuljahres soll die<br />

Neugier geweckt sein, eines der vorgestellten Instrumente zu erlernen.<br />

Im 2., 3. und 4. Schuljahr erhalten z. Z. 830 Kinder in Gruppen von 3 – 8 Schüler/innen<br />

Unterricht in den o. g. Fächern.<br />

Für die 210 Schüler/innen des 3. und 4. Schuljahres wird darüber hinaus noch Ensembleunterricht<br />

erteilt. Er findet einmal in der Woche statt (45 Minuten). Die Gruppengröße<br />

hierbei variiert zwischen 10 und 25 Kindern.<br />

Um diesen Unterricht zu ermöglichen, wurden Instrumente im Wert von ca. 150.000 €<br />

angeschafft. Die Hälfte wurde durch örtliche Sponsoren, insbesondere der Stadtsparkassenbürgerstiftung,<br />

der Energieversorgung <strong>Oberhausen</strong>, dem<br />

Lions-Hilfswerk sowie durch eigene Konzerte eingeworben bzw. erwirtschaftet. Die<br />

andere Hälfte wurde lt. Vertrag mit der Stiftung „Jeki“ von dort gestellt.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 374<br />

Ausblick Schuljahr 2011 / 2012 ff.<br />

Seitens der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Fortführung des Programms<br />

grundsätzlich sichergestellt. Nach einer Evaluation der vergangenen Jahre<br />

sind allerdings Modifikationen des bisherigen Programmverlaufs denkbar.<br />

Die Städtische Musikschule erarbeitet z. Z. musikpädagogische Konzepte mit weiterführenden<br />

Schulen für Kinder und Jugendliche, die in der Grundschule am Programm<br />

„Jeki“ teilgenommen haben. Dies ist neben dem üblichen Musikschulangebot eine<br />

weitere Variante, die Nachhaltigkeit des Programms „Jeki“ zu gewährleisten.<br />

B4.2.2 Mus-E<br />

„Wenn wir die Welt verändern wollen, müssen wir bei den Kindern anfangen.“<br />

Sir Yehudi Menuhin<br />

Aus der Vision Lord Menuhins entstand das MUS-E Projekt. MUS-E bringt Kunst in<br />

Schule mit System und stärkt über die kontinuierliche Arbeit mit Künstlern gezielt die<br />

Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen, entfaltet ihre Kreativität und künstlerische<br />

Ausdrucksfähigkeit und fördert ihre soziale Kompetenz. Insbesondere Kindern<br />

in sozial benachteiligten Stadtteilen eröffnet MUS-E den Zugang zu Kunst und macht<br />

erfahrbar, dass Vielfalt von kultureller Herkunft jede Gemeinschaft bereichert. MUS-E<br />

richtet sich an alle Schulen, beginnt aber gezielt in der Grundschule. Einmal pro Woche<br />

bestreiten Künstler aus Theater, Tanz, Musik und bildender Kunst zwei Schulstunden<br />

im Kernbereich des Unterrichts, unter Mitwirkung der Lehrer.<br />

Die Förderung über das Programm MUS-E zeigte Wirkung:<br />

„Die freie Arbeit in den MUS-E Stunden ermöglicht Entwicklungen, die sonst nicht<br />

gegeben sind: Persönlicher Ausdruck, Phantasie und Eigeninitiative. Der wertschätzende<br />

Ansatz sieht und unterstreicht mehr das Potenzial als die Defizite der Schüler.<br />

Dies bewirkt eine Stärkung ihres Selbstwertgefühls und Selbstbewusstseins.<br />

Daneben entsteht größere Bereitschaft zur Interaktion, Kooperation und Geduld mit<br />

Anderen. Sprachliche wie nicht sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten der Schüler<br />

werden gestärkt (...).<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 375<br />

MUS-E trägt sowohl zu einer Entspannung im Verhältnis zwischen Schüler/innen und<br />

Lehrkräften, als auch allgemein zu einer Entspannung der Atmosphäre in der Gruppe<br />

bei. Gerade auch durch die vielen gemeinschaftlichen Aktionen können Einzelne in<br />

die Gruppe integriert und die Klassengemeinschaft gestärkt werden.“<br />

(Auszug aus der MUS-E Wirkungsstudie des Centrums für angewandte Politikforschung<br />

der Uni München, 2008)<br />

Yehudi Menuhin gründete 1999 – kurz vor seinem Tod – die Yehudi Menuhin Stiftung<br />

Deutschland mit dem Ziel, MUS-E in Deutschland zu realisieren.<br />

Seit Start des Projektes 1999 arbeiteten über 180 mus-e Künstler daran, die Lernbedingungen<br />

für über 10.000 Kinder in 431 Klassen und 100 Schulen bundesweit zu<br />

verbessern.<br />

Bei der Projektfinanzierung setzte die Yehudi Menuhin Stiftung Deutschland auf private-public-partnership,<br />

d.h. auf Kooperation mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft<br />

und dem öffentlichen Leben, um die langfristigen Ziele und die Vision Menuhins zu<br />

erreichen, mus-e allen Kindern anbieten zu können.<br />

Das Ministerium für Bauen und Verkehr förderte das Projekt MUS-E aufgrund der<br />

positiven Wirkungen im Rahmen des Landesprogramms „Soziale Stadt NRW“ in 38<br />

Kommunen in NRW.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 376<br />

Weitere Förderer des Programms waren der Energiekonzern RWE sowie lokal in<br />

<strong>Oberhausen</strong> die Sparkassen-Bürgerstiftung, die Galeria Kaufhof, das RWW und die<br />

Rotarier.<br />

In <strong>Oberhausen</strong> wurde Mus-e an sieben Grundschulen in Lirich sowie in der Innenstadt<br />

umgesetzt. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 650 Kinder in 25 Klassen gefördert.<br />

Der Vorstand der Yehudi Menuhin Stiftung Deutschland hatte am 24. Januar 2011<br />

Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, da die fälligen Künstlerhonorare<br />

wegen nicht rechtzeitig eingegangener Fördermittel nicht zeitgerecht ausgezahlt<br />

werden konnten und die Zahlungsunfähigkeit eingetreten war.<br />

Aus ihrer Pressemitteilung vom 23.03.2011 heißt es:<br />

„Die Yehudi Menuhin Stiftung Deutschland wird nach voraussichtlicher Eröffnung des<br />

Insolvenzverfahrens ab Anfang April ihren Geschäftsbetrieb mit Ausnahme des MUS-<br />

E Projektes im Saarland nicht fortführen können. Mit einem Prüfungsergebnis der<br />

Bezirksregierung Düsseldorf von Beleglisten für ausstehende öffentliche Fördergelder<br />

wird nicht mehr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechnet. In den von der<br />

Stiftung eingereichten Beleglisten sind fast 18.000 Einzelbelege enthalten. Damit ist<br />

eine irgendwie geartete Freigabe von öffentlichen Geldern vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

ausgeschlossen. Eine positive Fortführungsprognose ist angesichts<br />

der Ungewissheit des Prüfungsergebnisses somit nicht darstellbar.<br />

Das von der Stiftung betreute Projekt MUS-E, das in den meisten Schulen (...) derzeit<br />

ruht, kann deshalb nicht fortgeführt werden<br />

Zur Zukunft von MUS-E im kommenden Schuljahr kann die Stiftung keine Aussage<br />

treffen, da sie als Programmorganisatorin nicht mehr existieren wird“.<br />

B4.2.3 Künstler in Schulen<br />

Das Landesprogramm Kultur und Schule wendet sich sowohl an Kulturschaffende als<br />

auch an Kulturinstitute und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie<br />

alle sind aufgefordert, Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder<br />

fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente<br />

ergänzen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 377<br />

Schülerinnen und Schüler sollen so die Möglichkeit erhalten, unabhängig vom „normalen“<br />

Unterricht, Zugang zu künstlerischer Arbeit zu erlangen. Leistungsdruck existiert<br />

nicht. Kinder können neue Dinge ausprobieren und Kunst und Kultur unabhängig<br />

vom familiären Hintergrund und Wohnumfeld begegnen.<br />

Die Schulen entwickeln gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern oder Kulturpädagoginnen<br />

und –pädagogen Projekte, welche in 40 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten<br />

stattfinden sollen. Die Projekte finden grundsätzlich außerhalb des normalen Unterrichts<br />

statt. Für die <strong>Teil</strong>nehmer sind sie kostenfrei. Es werden die Sparten Musik,<br />

Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Theater und Film aber auch spartenübergreifende<br />

Projekte angeboten.<br />

Die Stadt <strong>Oberhausen</strong> hat trotz der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten einen<br />

Weg gefunden, sich an diesem Programm zu beteiligen und stellt für das Schuljahr<br />

2011/2012 ein nochmals gestiegenes Interesse der Schulen fest. Mit Genehmigung<br />

der Aufsichtsbehörde wurde es ermöglicht, den zu leistenden Eigenanteil aus Spenden<br />

der Sparkassenbürgerstiftung zu zahlen.<br />

Die Auswahl der Projekte erfolgt vor Ort in einer Jury, die mit Künstlern und verschiedenen<br />

Mitarbeitern aus der Jugendkultur und der Schulaufsicht besetzt ist. Der<br />

Finanzrahmen wird durch das Land festgelegt und beträgt für das neue Schuljahr<br />

2011/2012 34.000,-- EUR.<br />

Die Jury hat die Aufgabe, die geeigneten Projekte auszuwählen. Dabei ist zu beachten,<br />

dass Schulen der Primarstufe und Förderschulen als besonders förderungswürdig<br />

angesehen werden. Des Weiteren sollen Schulen mit einem hohen Anteil an<br />

Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte ebenfalls besonders berücksichtigt<br />

werden.<br />

Der Vorschlag der Jury wird an die Bezirksregierung weiter geleitet, die dann über<br />

die Projekte entscheidet. Diese folgt im Regelfall dem Juryvorschlag.<br />

Nachfolgend wird eine Übersicht über die Projekte seit Beginn des Programms gegeben.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 378<br />

NRW Landesprogramm Kultur und Schule<br />

Schuljahr 2006/2007<br />

Schu Name der Schule Kunstsparte Name des Künstlers Projekttitel<br />

lform<br />

GS <strong>Josefschule</strong> Tanz Marc Oliver Höh Entwicklung eines Stückes<br />

GS Steinbrinkschule Tanz/Theater Angelika Werner Der Rabe von Sterkrade<br />

GS Dietrich-Bohnhoeffer- Tanz /Theater Angelika Werner Herr der Diebe<br />

Schule<br />

GS Herderschule Gestaltung Johannes Terbach Herstellung begehbarer dauerhafter<br />

Mosaik-Hügel<br />

SO Christian-Morgenstern-<br />

Schule<br />

Steinbildhauerei Edda Gerusel Dynamik+ Ruhe in Tierskulpturen<br />

HS Hauptschule Bermensfeld<br />

Holzbearbeitung Ingo Stanelle Mein eigenes Digerido<br />

SO Stötznerschule Musik Inge Bülte Trommelwelten<br />

GE Gesamtschule Weierheide<br />

Theater Rolf Gildenast Metamorphosen<br />

GE Gesamtschule Weierheide<br />

Theater+ Musik Angelika Werner Theater und Percussion<br />

GS St. Martin-Schule Theater/Tanz Angelika Werner Zuwanderung-…und es kamen<br />

Menschen<br />

GY Bertha-v.Suttner Gym. Theater Angelika Werner Auswirkungen u. Folgen der<br />

autoritären<br />

Erziehung<br />

HS Albert-Schweitzer- Theater/Tanz Norman Wilke West Side Story<br />

Schule<br />

HS HS Alstaden Theater Norman Wilke Woran glauben?<br />

GS Jacobischule Theater/Musik Angelika Werner Die Waschfrauen von Eisenheim<br />

GS Knappenschule Theater/Musik Angelika Werner Die Knappen vom Knappenviertel<br />

Schuljahr<br />

2007/2008<br />

GY Heinrich-Heine-Gym. Theater Melanie Meyer Über Tellerrand gehüpft<br />

GE Gesamtschule<br />

Tanz/Theater Rolf Gildenast Vom Mittelalter zu Gothic<br />

Weierheide<br />

GE Gesamtschule<br />

Literatur Marco „Jonas“ Jahn Mein gesprochenes Wort<br />

Weierheide<br />

OGT Katharinenschule Improvisation S. Noveski Wir lassen die Puppen tanzen<br />

S<br />

SO Otfried-Preußler-Schule Musik+Theater A. Werner/ S Millner Rhythm and you<br />

OGT <strong>Josefschule</strong> Musik I.Stanelle Wato Watoto<br />

S<br />

GE Gesamtschule Weierheide<br />

Theater A. Werner Vom Balkon aufs Dach gesprungen<br />

OGT <strong>Josefschule</strong> Tanz Marc Oliver Höhn Tanz u. Musik<br />

S<br />

SO Herderschule Bildhauerei Johannes Terbach Zeitreise Skulptur<br />

HS Hauptschule Bermensfeld<br />

Musik I. Stanelle Bau einer Cajon<br />

GS Overbergschule Gestaltung Heike Clausen-<br />

Steinemann<br />

Kunst am Bau<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 379<br />

Schuljahr<br />

2008/2009<br />

GE Gesamtschule Weierheide<br />

Theater /spartenüb. A. Werner Alles Liebe oder was?<br />

GE Gesamtschule Weierheide<br />

Literatur J. Jahn Mein gesprochenes Wort<br />

GY Sophie- Sholl-<br />

Literatur J. Jahn Idee, Text, Poetry, Clip<br />

Gymnasium<br />

FÖ Herderschule Bildende Kunst A. Broichhagen Kunst als Sprache<br />

GS <strong>Josefschule</strong> Musik/Tanz I. Stanelle Traditionelle westafrikanische<br />

Percussion<br />

BK Käthe-Kollwitz-<br />

Berufskolleg<br />

Musik/Tanz/Theater O. Höh Auf zu neuen Ufern (Tanztheater<br />

Wundertüte)<br />

HS HS Bermensfeld Bild. Kunst, Theater, I. Stanelle Cajinto – die Conga mit Holzfell<br />

Film,<br />

spartenübergr.<br />

FÖ Otfried-Preußler-Schule Musik<br />

Trommelnderweise<br />

S. Millner<br />

GS Tackenbergschule Musik/Tanz L. Toure Reise in eine fremde Welt<br />

FÖ Christian- Morgenstern- Bildende Kunst E. Gerusel Natur-Kunst- Mosaiken<br />

Schule<br />

FÖ Fröbelschule Bildende Kunst C. Simons Rund um den Lehmofen<br />

GS Robert-Koch-Schule Musik/Tanz L. Toure Reise in die fremde Welt<br />

GY Bertha-von-Suttner- Musik/Theater/Film, A. Werner Theater mit Film und Musik<br />

Gymnasium<br />

spartenübergr.<br />

GY Heinrich Heine Bildende Kunst E.Gerusel Zum Bild verdichtet<br />

GY Heinrich Heine Theater A. Schön Die Welt mit anderen Augen<br />

sehen<br />

GE Weierheide Spartenübergr. R. Gildenast Afrika- Land der unbegrenzten<br />

Möglichkeiten<br />

GS <strong>Josefschule</strong> Musik/Tanz O.Höh Freude am Tanz<br />

FÖ Otfried Preußler Bildende Kunst C. Kluge Schüler geben ihrer Schule eine<br />

Persönlichkeit<br />

Schuljahr<br />

2009/2010<br />

BK Kätthe-Kollwitz-<br />

Tanz Oliver Höhn Das Musical<br />

Berufskolleg<br />

SO Otfried-Preußler-Schule Musik Susanne Millner Bücherwurm trifft Ohrwurm<br />

SO Stötznerschule Tanz Sandra van Dellen Sich ausdrücken statt beeinträchtigen<br />

GS Havensteinschule Theater Angelika Werner Hey, aus Geschichten wird<br />

Theater<br />

GS Tackenbergschule Bildende Kunst Edda Gerusel Schöpfungsdiorama<br />

SO Schillerschule Bildende Kunst Edda Gerusel Material zum Leben erwecken<br />

GS Kardinal-von-Galen-<br />

Schule<br />

Musik Lansana Toure Faszination Afrika-Reise in eine<br />

fremde Welt<br />

RS Friedrich-Ebert-<br />

Realschule<br />

Spartenübergreifend Jörg Briese Großstadt Ich - Experimentelle<br />

Digitalfotografie<br />

GE Gesamtschule Weierheide<br />

Musik Ingo Stanelle Bau einer Cajon<br />

GY Heinrich-Heine-<br />

Theater Michael Aufenfehn Gestisches Theater<br />

Gymnasium<br />

GS <strong>Josefschule</strong> Musik Ingo Stanelle Reise nach Guinea<br />

GY Sophie-Scholl-<br />

Literatur Marco „Jonas“ Jahn Clip my Poetry<br />

Gymnasum<br />

RS Anne-Frank-Realschule Musik Rolf Donner AFR goes Musical<br />

SO Fröbelschule Spartenübergreifend Angelika Leismann-<br />

Biebusch<br />

Gemeinsam sind wir stark<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 380<br />

Schuljahr<br />

2010/2011<br />

GE Gesamtschule Weierheide<br />

Musik Ingo Stanelle Reise nach Guinea<br />

GE Gesamtschule Weierheide<br />

Theater Silke Dietrich ICQ – und Du?<br />

GS( Katharinenschule Bildende Kunst Eva Henning Malatelier Katharinenschule<br />

OGT<br />

S)<br />

GS Schule am Froschenteich<br />

Theater<br />

Silke Dietrich u. Patricia<br />

Langfeld<br />

Tronjas Mondkraft-<br />

Steinchen/das neue Kind<br />

GY Bertha- von Suttner- Theater Silke Dietrich Die Edelweißpiraten<br />

Gymnasium<br />

GY Bertha-von-Suttner- Theater Silke Dietrich Die Edelweißpiraten<br />

Gymnasium<br />

GS(<br />

OGT<br />

Bismarckschule Bildende Kunst Ulrike Katharina Blank Häuser bauen wie Hundertwasser<br />

, schön, farbig, lebensfroh<br />

S)<br />

BK Käthe-Kollwitz-<br />

Berufschule<br />

Neue Medien Jörg Briese Zwischen Arbeit und Freizeit,<br />

Dokumentarfilm-Projekt<br />

GS Tackenbergschule Tanz, Musik Lansana Toure Faszination Afrika<br />

GS <strong>Josefschule</strong> Musik Ingo Stanelle Rock my Box – Das Cajonorchester<br />

GS Osterfelder-Heide- Bildende Kunst Claudia Buch Spurensuche - Spurensicherung<br />

Schule<br />

GS Robert-Koch-Schule Tanz, Musik Lansana Toure Faszination Afrika<br />

GS Otfried-Preußler-Schule Musik Susanne Millner Musiklandschaften<br />

GY Bertha-von Suttner- Film Volker Köster Es fährt ein Zug nach Avatar<br />

Gymnaium<br />

GS= Grundschule<br />

GS (OGTS)= Grundschule mit Projekt im Rahmen des offenen Ganztags<br />

HS= Hauptschule<br />

HS (OGTS)= Hauptschule im Rahmen des offenen Ganztags<br />

GE= Gesamtschule<br />

RS= Realschule<br />

GY= Gymnasium<br />

BK= Berufskolleg<br />

SO= Förderschule/Sonderschule<br />

WbK= Weiterbilldungskolleg<br />

Ausblick<br />

Auch das Landesprogramm Kultur und Schule wird durch die Landesregierung aufrecht<br />

erhalten.<br />

Nicht zuletzt durch den Wegfall der MUSE-Projekte ist ein erhöhtes Interesse an Kultur-<br />

und Schule-Projekten zu verzeichnen. Für das Schuljahr 2011/2012 liegen 30<br />

Projektvorschläge zur Jurysitzung vor. Bei einer durchschnittlichen Landesförderung<br />

von 2.280,-- EUR ist absehbar, dass nur ein <strong>Teil</strong> der Projekte ausgewählt werden<br />

kann. Hier gilt es, mögliche alternative Finanzierungsmodelle für geeignete Projekte<br />

zu finden.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 381<br />

B4.2.4Kulturbeauftragte<br />

Das neue erweiterte Netzwerk für kulturelle Bildung beinhaltet die Werbung für eine/einen<br />

Kulturbeauftragte/n an allen Schulformen.<br />

Der konzeptionelle Wandel einer Lehr- und Lernkultur durch gemeinsame inhaltliche<br />

Arbeit von Lehrer/innen und außerschulischen Partnern bedarf eines Mittlers - d. h.<br />

hier eines/einer Kulturbeauftragten, der/die die Wünsche und Anregungen der Schule<br />

vertritt, aber auch die Anregungen und Möglichkeiten aus dem Kulturbereich in die<br />

Schulen trägt.<br />

Damit dieses Netzwerk zwischen Kultur und Schule auf eine strukturelle Basis gestellt<br />

werden kann, wurden alle 52 bisher benannten Kulturbeauftragten zur 2. Bildungskonferenz<br />

am 22.02.2011 eingeladen.<br />

Dort haben sie vereinbart, einen kulturpädagogischen Tag am 13.04.2011 in der<br />

Ludwig Galerie durchzuführen, um in einen intensiven Austausch mit den Kulturinstituten<br />

zu kommen.<br />

Weiterhin soll im Juli 2011 eine gemeinsame Arbeitssitzung stattfinden, in der die<br />

weitere Zusammenarbeit auf eine strukturelle Basis gestellt wird. Verabredungen<br />

über die Angebote der Kulturinstitute für das nächste Schuljahr sowie ein Austausch<br />

über schulrelevante Termine können hier thematisiert werden.<br />

Im Sinne einer weiteren konstruktiven Zusammenarbeit sollen diese Arbeitssitzungen<br />

punktuell weitergeführt bzw. institutionalisiert werden.<br />

B4.2.5 Pilotprojekt „KulturSchule“<br />

Das auf Nachhaltigkeit angelegte Pilotprojekt "KulturSchule" hat das Ziel, Kooperationen<br />

zwischen kommunalen Kultureinrichtungen und Schulen anzubahnen, auszubauen,<br />

zu erweitern, zu verstetigen und in systematische Strukturen und Prozesse zu<br />

überführen.<br />

Dazu gehört neben der Einbindung von Künstlerinnen und Künstlern auch die Öffnung<br />

von Schule in Richtung außerschulische Lernorte und die Kooperation mit Kultureinrichtungen.<br />

Es gilt, eine integrierte Lehr- und Lernpraxis zu verstetigen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 382<br />

Grundlage einer KulturSchule ist der besondere kulturelle Schwerpunkt im allgemeinen<br />

Schulprogramm, der wesentlich über Bestandteile des Regelunterrichtes hinausgeht.<br />

Das Gütesiegel KulturSchule würdigt die über viele Jahre geleistete kulturelle<br />

Arbeit in den unterrichtlichen Bereichen der ästhetischen Erziehung und beinhaltet<br />

den Ausbau neuer nachhaltiger Initiativen und Projekte innerhalb eines dreijährigen<br />

Prozesses.<br />

Das Projekt wird konzeptionell unterstützend vom Bildungsbüro in Zusammenarbeit<br />

mit den einzelnen Kultureinrichtungen begleitet und evaluiert. Die Erfahrungen der<br />

Schule werden ausgewertet und als Handlungsempfehlung an andere Schulen weitergegeben.<br />

Das Projekt ist zunächst in einer Pilotphase auf Grund- und Förderschulen fokussiert,<br />

da die Weichen dafür, ob und welche kulturellen Angebote Menschen nutzen, früh<br />

gestellt werden.<br />

Weitere Schulen, die Interesse am Ausbau ihres Schulprofils im musisch-ästhetischen<br />

Bereich haben, können sich mit entsprechenden konzeptionellen Voraussetzungen<br />

und Vorschlägen für nachhaltige Entwicklungsziele dem Pilotprojekt "Kultur-<br />

Schule" anschließen.<br />

Angestoßen wurde dieses Projekt im Rahmen der ersten Bildungskonferenz des<br />

kommunalen Bildungsnetzwerkes.<br />

Die ersten Auszeichnungen mit dem "Gütesiegel KulturSchule" erhielten die Katharinenschule<br />

und die Jacobischule mit Unterzeichnung einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung.<br />

Weitere Grundschulen, eine Förderschule und ein Gymnasium haben ebenfalls Interesse<br />

angemeldet und werden sukzessive in den Prozess eingebunden. Die Auszeichnung<br />

der Schulen wird im Jahr 2011 erfolgen.<br />

Die Profilbildung von Schulen ist neben dem musisch-ästhetischen Bereich unterschiedlich<br />

ausgeprägt, die Ausrichtungen gehen von einem bilingualen Profil über<br />

Montessori und Sport bis zu MINT Profilen.<br />

Für 2011 besteht die Anfrage einer Grundschule, ihr Sportprofil auszubauen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 383<br />

B4.2.6Kultureinrichtungen<br />

Theater<br />

• Das Theater bietet ein umfassendes Programm mit Theaterstücken für Kinder<br />

und Jugendliche.<br />

• Es verfügt über ein umfassendes pädagogisches Angebot für die unterschiedlichsten<br />

Altersgruppen.<br />

Es werden Workshops der Theaterwerkstatt angeboten.<br />

Es unterstützt die Schülertheater an den Schulen.<br />

Es werden interkulturelle Theaterprojekte für Jugendliche durchgeführt.<br />

Es werden Theaterführungen und Gesprächsrunden mit den Künstlern<br />

angeboten.<br />

• Es gibt Fortbildungsangebote für die Lehrerinnen und Lehrer und Besprechungen<br />

der Stücke mit den Dramaturgen und Schauspielern.<br />

Ludwig Galerie Schloss <strong>Oberhausen</strong><br />

• Zu allen Ausstellungen gibt es ein museumspädagoschisches Angebot für<br />

Kinder, Schüler und Erwachsene jeden Alters.<br />

• Für die Kinder im Vor- und Grundschulalter und für die Gruppen Sek I,<br />

Sek II entwickelt die Leiterin der Malschule ein Angebot<br />

• Besonders beliebt ist die Verbindung von Ausstellungsrundgang und eigener<br />

künstlerischer Arbeit zu einem Thema.<br />

Malschule<br />

• An die Ludwig Galerie ist auch die städtische Malschule angekoppelt. Dort<br />

wird Kunstunterricht für Kinder und Jugendliche angeboten.<br />

• Darüber hinaus werden hier Kunstprojekte für Kinder und Jugendliche entwickelt.<br />

Gedenkhalle Schloss <strong>Oberhausen</strong><br />

• Die Gedenkhalle bietet mit ihrer attraktiven neuen Dauerausstellung ein umfassendes<br />

Bild über <strong>Oberhausen</strong> im Nationalsozialismus. Darüber hinaus<br />

hat die Ausstellung einen Schwerpunkt zur Zwangsarbeit im Nationalsozialismus.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 384<br />

• Es werden Führungen für Schulklassen und Jugendgruppen angeboten.<br />

Das zur Gedenkhalle gehörige Informationszentrum bietet verschiedene<br />

Workshops zu Geschichte, Demokratie und Menschenrechte.<br />

• Es werden Gedenkveranstaltungen mit den Schulen in Kooperation organisiert<br />

und durchgeführt.<br />

• Durch konkrete Projekte wird die Geschichte aufgearbeitet und es werden<br />

Informationsmaterialien entwickelt.<br />

Volkshochschule<br />

• Mit der Jungen VHS ist ein Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche<br />

entwickelt worden.<br />

• Die Angebote reichen von Mediennutzung bis zur politischen Bildung.<br />

LVR Industriemuseum<br />

• Das LVR Industriemuseum bietet attraktive Angebote für Freizeit und Bildung.<br />

Schulklassen finden im RIM <strong>Oberhausen</strong> abwechslungsreiche Programme<br />

für alle Schulformen und Altersstufen. Themenführungen oder Projektunterricht,<br />

Rollenspiele oder Mitmach-Programme gestalten den Museumsbesuch<br />

als besonderes Erlebnis. Freizeitangebote wie Kindergeburtstage,<br />

Exkursionen oder Museumsgespräche runden das Programm<br />

ab.<br />

Musikschule<br />

• Das Angebot der Städtischen Musikschule <strong>Oberhausen</strong> für Kinder und Jugendliche<br />

reicht vom "Musikgarten" für Kinder im Alter von 18 bis 36 Monaten,<br />

der "Musikalischen Früherziehung" für Kinder von vier bis sechs Jahren,<br />

der "Musikalischen Grundausbildung" für Sechs- bis Neunjährige, den<br />

sog. "Schnupperkursen" (Orientierungskurs zur Instrumentenwahl), über<br />

den Instrumental-/Gesang-Unterricht bis hin zur "Studienvorbereitenden<br />

Ausbildung". Behinderte Schülerinnen und Schüler können in den Sonderkindergärten<br />

ebenfalls an der "Musikalischen Früherziehung und Grundausbildung"<br />

teilnehmen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 385<br />

• Darüber hinaus bieten die Ensembles der Städtischen Musikschule Gelegenheit,<br />

gemeinsam zu musizieren und das Erarbeitete bei verschiedenen<br />

Veranstaltungen einem breiten Publikum vorzustellen.<br />

• In dem seit 10 Jahren bestehenden Integrationskreis "Regenbogen", ein<br />

Musizierkreis mit behinderten und nichtbehinderten Kindern, Jugendlichen<br />

und Erwachsenen, wird das gemeinsame Musizieren besonders gefördert.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Förderung der Rock- und Pop-Musik.<br />

Internationale Kurzfilmtage<br />

• Seit 30 Jahren veranstalten die Kurzfilmtage Kino für Kinder. In <strong>Oberhausen</strong><br />

wird der einzige internationale Kinder- und Jugendfilmwettbewerb<br />

Deutschlands durchgeführt. Jedes Jahr sind über 45 Filme und Videos aus<br />

ca. 27 Ländern zu sehen, ausgewählt von einer unabhängigen Kommission<br />

aus den Einreichungen für den Deutschen und den Internationalen Wettbewerb.<br />

• Eine Kinderjury und eine Jugendjury aus <strong>Oberhausen</strong> beurteilen die Programme<br />

und wählen die Gewinner aus. Es werden Geldpreise in Gesamthöhe<br />

von EUR 2.000,- vergeben. Die Filmemacher und Filmemacherinnen<br />

werden nach <strong>Oberhausen</strong> eingeladen, ihre Filme persönlich vorzustellen<br />

und zu diskutieren - ein Ereignis, das regelmäßig auf beiden Seiten viel Beifall<br />

findet.<br />

• Die Wettbewerbsprogramme werden für verschiedene Altersgruppen von<br />

drei bis 16 Jahren aufbereitet und an Wochentagen vormittags gezeigt, um<br />

auch Schulklassen die Gelegenheit zu geben, die Vorführungen zu besuchen.<br />

Der Kinder- und Jugendfilmwettbewerb gehört zu den beliebtesten<br />

Sektionen der Kurzfilmtage.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 386<br />

B4.2.7 Kultur und Partner<br />

In der dritten Säule werden von Partnern aus der Stadtgesellschaft entweder eigenständig<br />

oder in Kooperation mit städtischen Einrichtungen Angebote für kulturelle<br />

Bildung von Kindern und Jugendlichen vorgehalten.<br />

Jugendkunstschule<br />

• In <strong>Oberhausen</strong> soll nach den Sommerferien die Jugendkunstschule ihre Arbeit<br />

aufnehmen. Hier wird in Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Kultureinrichtungen<br />

ein spannendes Angebot für Kinder und Jugendliche entstehen.<br />

• Besonders Kindern und Jugendlichen, die aus Familien kommen, die bisher<br />

keinen Zugang zu den Kultureinrichtungen und -angeboten hatten, sollen mit<br />

der Jugendkunstschule neue Chancen eröffnet werden.<br />

Soziokulturelle Zentren<br />

• Die fünf soziokulturellen Zentren bieten in <strong>Oberhausen</strong> ein umfassendes<br />

Kulturangebot an, dass sich in vielen Fällen an Jugendliche richtet. Insbesondere<br />

die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten<br />

Familien leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung.<br />

Kirchen<br />

• Die Kirchen halten in ihren Jugendeinrichtungen verschiedene kulturelle Angebote<br />

vor. Besonders aber die Jugendkirche TABGHA bietet umfangreiche<br />

Möglichkeiten gemeinsamer kultureller Aktivitäten.<br />

Olgas Rock<br />

• Mit dem Verein rocko e.V. wird das zweitägige „umsonst-und-draußen“-<br />

Festival „Olgas Rock“ organisiert. Dabei geht es nicht nur darum, eine spannende<br />

Veranstaltung für Jugendliche durchzuführen, sondern auch Bands aus<br />

der Region Auftrittsmöglichkeiten anzubieten und die Rockmusik durch Veranstaltungen<br />

über das gesamte Jahr zu fördern.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 387<br />

Multi<br />

• Die Multi ist die größte internationale städtische Jugendbegegnung in<br />

Deutschland. Die Verantwortlichen bei der Stadt <strong>Oberhausen</strong> sind auf eine<br />

umfassende Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen, um dieses interkulturelle<br />

Großprojekt alle zwei Jahre durchführen zu können. In den Jahren<br />

zwischen der Multi fahren <strong>Oberhausen</strong>er Jugendliche zu den Partnern ins<br />

Ausland.<br />

• Neben der interkulturellen Begegnung finden im Rahmen der Multi zahlreiche<br />

kulturelle Projekte und Workshops statt.<br />

Integrationsrat<br />

• Im Rahmen des interkulturellen Kulturangebots „Mehr Kültür“ bietet der Integrationsrat<br />

auch Filmangebote für Kindertageseinrichtungen, die den Kindern<br />

schon sehr früh den Zugang zum Medium Film ermöglichen.<br />

• Mit dem Balkan Express ist ein interkulturelles Festival entstanden, das auch<br />

einen Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche legt.<br />

Kreativquartier Bahnhofsviertel<br />

• Der Verein kitev (Kunst im Turm e. V.) und der Verein frok e.V. (freie <strong>Oberhausen</strong>er<br />

Kreative e. V.) sind spannende Partner für unterschiedliche Projekte<br />

der kulturellen Bildung. Insbesondere der kreative Umgang mit neuen Medien<br />

bietet attraktive Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen freier Szene,<br />

Kultureinrichtungen, Schulen und Jugendhilfe.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 388<br />

B4.3 Schulbibliothekarische Arbeitsstelle<br />

Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (sba) kann auf eine mehr als 50-jährige Tradition<br />

zurückblicken und ist gleichzeitig in ihrer Ausrichtung und mit ihren Dienstleistungen<br />

zukunftsweisend.<br />

Die Einrichtung und Ausstattung von Schulbibliotheken an allen <strong>Oberhausen</strong>er Schulen<br />

war immer das primäre Ziel der sba. Mittlerweile haben 64 Schulen eine Schulbibliothek,<br />

das sind 93% aller Schulen in <strong>Oberhausen</strong>.<br />

Schulbibliotheken sind ein Ort des Lesens und Lernens, ein Ort für Unterricht und<br />

Freizeit. Sie sind selbstverständlicher Bestandteil des Schulalltags der Kinder und<br />

Jugendlichen und sie sind auch der Unterbau des öffentlichen Bibliothekssystems in<br />

<strong>Oberhausen</strong>. Die sba unterstützt Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer<br />

Arbeit in und mit der Schulbibliothek und betreut und berät weit mehr als 100 ehrenamtliche<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />

Mit Kooperationsvereinbarungen zwischen einzelnen Schulen und der sba werden<br />

Einzelheiten in der Zusammenarbeit beschrieben und gegenseitige Verpflichtungen<br />

zu bestimmten Leistungen und Angeboten festgehalten.<br />

Das Verständnis von Schulbibliothek und schulbibliothekarischer Arbeit hat sich im<br />

Laufe der Zeit gewandelt, gesellschaftliche Veränderungen finden auch hier ihren<br />

Niederschlag und aktuelle Erfordernisse ihre Berücksichtigung. Die sba begreift darum<br />

die Förderung und Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz<br />

als ihren wesentlichen Arbeitsschwerpunkt.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 389<br />

Die Dienstleistungen der sba im Einzelnen:<br />

- Medienausstellungen und Vorschlagsverzeichnisse für den Bestandsaufbau<br />

- Zentrale Medienbeschaffung und –inventarisierung, ausleihfertige Einarbeitung<br />

- Vor-Ort-Service bei allen Fragen rund um die Schulbibliothek<br />

- Beratung und Planung bei Einrichtung und Umbau von Schulbibliotheken<br />

- „Lesefit“ – Fortbildungsangebote rund ums Vorlesen und Leseförderung<br />

- „BASTA“ – modulares Qualifizierungsangebot für SchulbibliotheksleiterInnen<br />

und –mitarbeiterInnen<br />

- sba-Curriculum „Schulbibliothek im Schulalltag“ – Anregungen und Praxisanleitungen<br />

für die Arbeit in und mit der Schulbibliothek (Jahrgangsstufen 1 – 10)<br />

- Ausleihe von Medienboxen zu unterschiedlichsten Themen für Primarstufe und<br />

Sekundarstufe I (z. Zt. 53)<br />

- Aktionen und Veranstaltungen zur Leseförderung für SchülerInnen / Schulklassen<br />

- Reorganisationen von Schulbibliotheken<br />

- Organisation von Autorenlesungen<br />

- Schulbibliothekseinführungen<br />

- Hauptamtliche Leitung von z. Zt. sechs Schulbibliotheken<br />

- Newsletter „sba-Info“ mit Neuigkeiten aus der Schulbibliotheks- und Medienwelt<br />

In den nächsten Jahren werden die Angebote zur Leseförderung weiterentwickelt<br />

und die Kontaktarbeit zu den Schulen ausgebaut. Die Qualifizierung von ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird einen hohen Stellenwert in der Arbeit<br />

einnehmen und die Ausweitung des Netzes an Kooperationsschulen wird angestrebt.<br />

Die Steigerung bzw. Sicherstellung der Qualität schulbibliothekarischer Arbeit vor Ort<br />

ist Ziel der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle.<br />

Ein Umzug in andere Räumlichkeiten, mit einer der Differenziertheit und Bedeutung<br />

der Arbeit angemessenen Ausstattung, soll dies unterstützen.<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015


Seite 390<br />

Impressum<br />

Stadt <strong>Oberhausen</strong><br />

Der Oberbürgermeister<br />

Bereich 1-4/Schule<br />

46042 <strong>Oberhausen</strong><br />

Schulorganisation@oberhausen.de<br />

<strong>Oberhausen</strong>, Juni 2011<br />

Schulentwicklungsplan 2011 - 2015

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