Teil B - Josefschule Oberhausen
Teil B - Josefschule Oberhausen
Teil B - Josefschule Oberhausen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 245<br />
B1) Schullandschaft <strong>Oberhausen</strong> aktuell<br />
B1.1 Ganztagsschule<br />
"Offene Ganztagsschule im Primarbereich"<br />
Beginnend mit dem Schuljahr 2003/2004 haben 3 Primarschulen mit der "Offenen<br />
Ganztagsschule" (OGS) begonnen.<br />
Bereits seit dem Schuljahr 2007/2008 sind alle Grundschulen in <strong>Oberhausen</strong> Offene<br />
Ganztagsschulen. Seitens der Bundesregierung war bei der Auflage des<br />
Programmes eine Beteiligung von rund 25% aller Grundschulkinder geplant worden.<br />
Mit dem Schuljahr 2010/2011 befinden sich in den Primarstufenschulen insgesamt<br />
3.981 Kinder im Offenen Ganztag. Bei insgesamt 7.391 Primarstufenschülerinnen<br />
und -schülern macht das einen Prozentsatz von 53,9% aus. Das Planungsziel konnte<br />
somit mehr als verdoppelt werden.<br />
In diesen letztgenannten Zahlen sind auch die Kinder der Förderschulen enthalten.<br />
Auch diese Schulform mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht mit vier Offenen<br />
Ganztagsschulen in <strong>Oberhausen</strong> zur Verfügung.<br />
Alle Primarstufen konnten mit den Mitteln aus dem Investitionsprogramm "Zukunft<br />
Bildung und Betreuung" (IZBB) mit neuen oder umgewandelten Räumen, Außengeländeanpassungen,<br />
neuem Mobiliar und Lehr-, Lern- und Freizeitmaterialien ausgestattet<br />
werden.<br />
Seit Beginn der Offenen Ganztagsschule sind die Beitragssätze gleich geblieben:<br />
Vollzahler:<br />
Geschwisterkinder:<br />
Wohngeldempfänger:<br />
Geschwisterkinder hiervon:<br />
Bezieher von ALG II /Asylbewerberleistungsgesetz<br />
und SGB XII-Leistungen:<br />
50,00 EUR<br />
25,00 EUR<br />
40,00 EUR<br />
20,00 EUR<br />
0,00 EUR<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 246<br />
Zum größten Bedauern der Schulen sind die Fördermaßnahmen für Ausstattungen<br />
und Investitionen mittlerweile ausgelaufen und abgerechnet.<br />
Die hohe Zahl teilnehmender Kinder stellt die Schulen nunmehr vor das Problem, die<br />
Kinder in entsprechenden Räumen unterzubringen. Da keine weiteren Räume mehr<br />
geschaffen werden können, plant deshalb der Bereich 1-4/Schule, die vorhandenen<br />
Klassenräume sukzessiv mit flexiblerem Mobiliar auszustatten.<br />
An den Förder- und Freizeitprogrammen und -maßnahmen sind mittlerweile sieben<br />
Freie Träger der Jugendhilfe maßgeblich beteiligt. Zwei Schulen führen den Offenen<br />
Ganztag in Eigenregie durch. Sportliche Aktivitäten werden von Übungsleiterinnen<br />
und -leitern der verschiedenen Sportvereine in <strong>Oberhausen</strong> angeboten.<br />
Selbstständige Sporttrainer bieten ihre Kompetenzen im Offenen Ganztag ebenfalls<br />
an. Von der Stunde Null an waren die Städtische Musik- und die Städtische Malschule<br />
in die Förderprogramme der Schulen einbezogen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 247<br />
"Gebundene Erweiterte Ganztagsförderschulen"<br />
Ab dem Schuljahr 2006/2007 haben sich zwei Förderschulen - jeweils mit dem Förderschwerpunkt<br />
"Lernen" - als "Gebundene Erweiterte Ganztagsförderschulen" bei<br />
der Bezirksregierung Düsseldorf beworben. Beide Schulen hatten zuvor bereits die<br />
OGS-Form den Schülerinnen und Schülern angeboten.<br />
Die Herderschule hatte letztendlich mit ihrer Bewerbung Erfolg. Mittlerweile ist die<br />
gesamte Schülerschaft Bestandteil des Ganztages. Im Vergleich zur Offenen Ganztagsschule<br />
ist die <strong>Teil</strong>nahme pflichtig und unentgeltlich.<br />
In der Regel wird das Konzept der Schule durch hauptamtliches Lehrpersonal umgesetzt.<br />
Im Schuljahr 2010/2011 werden an der Herderschule 146 Kinder beschult. Die<br />
Primarstufe umfasst 25, die Sekundarstufe I 121 Kinder.<br />
Außerdem konnten Mittel des IZBB-Programmes zur Herrichtung eines zusätzlichen<br />
Gebäudes, des Raumbestandes und der Außenanlagen verwendet werden.<br />
Für diese Schulform werden zurzeit keine Veränderungen für die Zukunft gesehen.<br />
"Ganztagshauptschulen"<br />
Mit Erlass vom 25.01.2006 in Verbindung mit dem Erlass vom 12.05.2003 für die "Offenen<br />
Ganztagsschulen im Primarbereich" wurde die Möglichkeit für die Hauptschulen<br />
eröffnet, "Erweiterte Ganztagshauptschule" zu werden.<br />
In seiner Sitzung vom 20.02.2006 hat der Rat der Stadt <strong>Oberhausen</strong> beschlossen,<br />
zwei Hauptschulen umzuwandeln.<br />
Der Schulausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung vom 09.03.2006 dahingehend<br />
konkretisiert, diese Umwandlung für drei Hauptschulen zu planen.<br />
Im Rahmen des bereits erwähnten IZBB-Programmes wurden jedoch zunächst nur<br />
für zwei Schulen entsprechende Genehmigungen und auch Zuwendungen erteilt.<br />
Die Hauptschulen Alstaden für Alt-<strong>Oberhausen</strong> und Albert-Schweitzer für Osterfeld<br />
haben mit dem Schuljahr 2007/2008 mit den Jahrgängen 5 und 6 im Erweiterten<br />
Ganztag begonnen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 248<br />
Auch in dieser Schulform ist der Ganztag verpflichtend und unentgeltlich.<br />
Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 wurde auch die Hauptschule Eisenheim umgewandelt.<br />
Für diese Schule standen jedoch nur noch Restmittel aus dem IZBB-Programm für<br />
Ausstattungen zur Verfügung. Notwendige bauliche Maßnahmen konnten aus dem<br />
1.000-Schulen-Programm in gekürzter Größenordung finanziert werden.<br />
Als letzte Hauptschule folgte im Schuljahr 2009/2010 die Hauptschule St. Michael.<br />
Im Zuge der baulichen Maßnahmen wurden lediglich Mensen und Aufenthaltsräume<br />
erstellt und eingerichtet, um den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, ein Mittagessen<br />
einzunehmen.<br />
Perspektivisch betrachtet, scheinen diese Maßnahmen jedoch nicht dazu beizutragen,<br />
diese Schulform für die Erziehungsberechtigten so attraktiv zu gestalten, dass<br />
sie den Bestand aller noch vorhandenen Hauptschulen sichern können.<br />
Realschulen<br />
Die Realschulen in <strong>Oberhausen</strong> konnten sich bislang noch nicht entschließen, Ganztagsschulen<br />
zu werden.<br />
Seit Jahren wird jedoch das Angebot „13 plus S“ für die Realschulschülerinnen und<br />
-schüler bereitgestellt.<br />
Seitdem es die Finanzierung von mehr Förderung über das Programm „Pädagogische<br />
Übermittagsbetreuung“ gibt, beteiligen sich alle Realschulen auch hieran.<br />
Die Entwicklung der gesamten Schullandschaft wird zeigen, ob die Realschulen auch<br />
weiterhin ohne ein gebundenes Ganztagsangebot auskommen werden.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 249<br />
"Ganztagsgymnasien"<br />
Wie zuvor die anderen Sekundarstufenschulen auch, haben die Gymnasien bereits<br />
frühzeitig auf die Nachfragen der Eltern reagiert, die sich für ihre Kinder im Anschluss<br />
an die vierte Klasse in der "OGS" eine zeitliche Fortsetzung in der Sek I gewünscht<br />
haben.<br />
Für die Sek I wurden die Programme „13plus S“ und die sogenannte "Übermittagbetreuung"<br />
bzw. letztendlich das "Erweiterte Ganztagsgymnasium" geschaffen.<br />
Als erstes Gymnasium hat das Elsa-Brändström-Gymnasium nach Beschluss des<br />
Rates vom 17.11.2008 zum Schuljahr 2009/2010 mit den Jahrgängen 5 und 6 mit<br />
dem erweiterten Ganztag, der ebenfalls kostenfrei und verpflichtend ist, begonnen.<br />
Im Anschluss daran hat die Stadt <strong>Oberhausen</strong> auch für das Heinrich-Heine-<br />
Gymnasium einen Antrag zur Umwandlung ab dem Schuljahr 2011/2012 bei der Bezirksregierung<br />
gestellt.<br />
Aus dem „1.000-Schulen-Programm" sind für diese beiden Schulen u. a. Mensen und<br />
Betreuungsräume geschaffen worden.<br />
Die drei verbleibenden Gymnasien Bertha-von-Suttner, Freiherr-vom-Stein und Sophie-Scholl<br />
bieten ihren Schülerinnen und Schülern bislang die "Übermittagbetreuung"<br />
des Programmes "Geld oder Stellen" an.<br />
Auch an diesen drei Standorten wurden im Rahmen des „1.000-Schulen-<br />
Programmes“ Mensen errichtet.<br />
Für dieses Programm entstehen für die Schülerinnen und Schüler ebenfalls keine<br />
Kosten.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 250<br />
B1.2 Neues Schulgesetz<br />
B1.2.1 Schuleinzugsbereiche für Grundschulen<br />
a) Auftrag<br />
In seiner Sitzung vom 28.03.2011 hat der Rat der Stadt <strong>Oberhausen</strong> auf gemeinsamen<br />
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache Nr.<br />
A/15/1191-01) mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung<br />
der FDP-Fraktion folgenden Beschluss gefasst:<br />
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Schulentwicklungsplans einen Vorschlag<br />
zur Einführung von Schuleinzugsbereichen für Grundschulen vorzulegen.<br />
Dieser soll im Rahmen der anstehenden Schulentwicklungsplanung diskutiert und<br />
gegebenenfalls beschlossen werden.“<br />
b) Entwicklung<br />
Mit der Novellierung des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 27. Juni 2006 durch die<br />
alte Landesregierung wurde der damalige § 84 zum 31.07.2008 endgültig aufgehoben.<br />
Dies bedeutete, dass ab diesem Zeitpunkt keine Schulbezirksgrenzen für<br />
Grundschulen mehr bestanden. Damit wurden auch in <strong>Oberhausen</strong> die bestehenden<br />
Schuleinzugsbereiche für die beiden Schularten Gemeinschaftsgrundschulen und<br />
katholische Bekenntnisgrundschulen außer Kraft gesetzt. Die Anmeldeverfahren an<br />
den <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen werden daher seit dem Schuljahr 2008/2009 ohne<br />
verbindliche Schuleinzugsbereiche durchgeführt.<br />
Um dennoch ein Steuerungselement einsetzen zu können, das einerseits das Leerlaufen<br />
von Schulen verhindert und die Stadt <strong>Oberhausen</strong> anderseits nicht in die Verpflichtung<br />
bringt, an anderen Standorten kostenintensive Erweiterungsbauten zu errichten,<br />
hat der Rat der Stadt <strong>Oberhausen</strong> in seiner Sitzung vom 13.11.2006 die Begrenzung<br />
der Zügigkeit an den <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen beschlossen. Die Zügigkeit<br />
wurde dabei für jede Schule individuell festgelegt und richtete sich nach den<br />
vorhandenen räumlichen Gegebenheiten sowie den Prognosen der zu erwartenden<br />
Anmeldezahlen aus dem Schulentwicklungsplan (SEP) 2006-2010. Insgesamt wurde<br />
maximal eine Dreizügigkeit vorgegeben. Außerdem wurden wechselnde Zügigkeiten<br />
ausgeschlossen (also z. B. keine Zwei- bis Dreizügigkeit). In begründeten Einzelfäl-<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 251<br />
len konnten Ausnahmen von der Zügigkeit auf Antrag der Schule durch den Schulträger<br />
genehmigt werden, sofern die räumlichen Kapazitäten ausreichend waren und<br />
keine andere (insbesondere benachbarte) Schule hierdurch in ihrem Bestand gefährdet<br />
war.<br />
In der Praxis hat sich die Zügigkeitsbeschränkung als Steuerungselement bewährt.<br />
Zwar musste im Zeitraum des SEP 2006-2010 die Knappenschule aufgrund zu geringer<br />
Anmeldezahlen aufgelöst werden, allerdings wurde bereits in diesem SEP auf<br />
die Notwendigkeit schulorganisatorischer Maßnahmen hingewiesen, wenn Änderungen<br />
im Anmeldeverhalten an dieser Schule eintreten.<br />
Bei stichprobenartigen Überprüfungen an verschiedenen Schulen wurden durch den<br />
Schulträger keine auffälligen Wanderungsbewegungen von Schülerinnen und Schülern<br />
seit dem Wegfall der Schulbezirke festgestellt. Auch gibt es seitens der Schulen<br />
keine deutlichen Hinweise hierauf. Ebenso wurden seitdem keine Anträge von den<br />
Schulen gestellt.<br />
Nach Einschätzung des Schulträgers liegt die Zahl der Wanderungsbewegungen in<br />
dem Rahmen, in welchem vor dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen Ausnahmegenehmigungen<br />
aus wichtigem Grund auf Antrag erteilt wurden. Diese Zahl beläuft sich<br />
auf ca. 150 bis 200 Kinder im Schuljahr. Zu beachten ist hierbei, dass die Erziehungsberechtigten<br />
grundsätzlich zwischen den Schularten Gemeinschaftsgrundschule<br />
und katholische Bekenntnisgrundschule auch bei festgelegten Schulbezirken wählen<br />
können. Für beide Schularten existierten früher flächendeckend über das Stadtgebiet<br />
festgelegte Schulbezirke. Wanderungsbewegungen zwischen diesen beiden<br />
Schularten existieren daher rein rechtlich gar nicht.<br />
c) Aktuelle Rechtslage<br />
Durch die letzte Änderung im SchulG vom 21.12.2010 kann der Schulträger gemäß<br />
§84 Abs. 1 SchulG durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als<br />
Schuleinzugsbereich bilden. Eine Schule kann die Aufnahme einer Schülerin oder<br />
eines Schülers ablehnen, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt und<br />
keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt. Generell trifft die Leitung<br />
einer Grundschule nach § 46 Abs. 1 SchulG die Entscheidung über die Aufnahme<br />
einer Schülerin oder eines Schülers innerhalb des vom Schulträger festgelegten<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 252<br />
Rahmens. Für <strong>Oberhausen</strong> hat der Rat der Stadt die Zügigkeit der Grundschulen per<br />
Ratsbeschluss festgelegt.<br />
d) Einschätzung<br />
Der Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung mit den Schuleinzugsbereichen<br />
für jede Schule würde, auch in Verbindung mit der bestehenden Zügigkeitsbeschränkung,<br />
in der Praxis keine oder nur geringe Auswirkungen zeigen. In Zeiten rückläufiger<br />
Schülerzahlen kann unterstellt werden, dass die wenigsten Schulleitungen die<br />
Anmeldung eines Kindes aus einem anderen Einzugsbereich ablehnen würden, solange<br />
die Raumkapazität hierfür ausreicht. Es muss daher intensiv auf den unbestimmten<br />
Rechtsbegriff des „wichtigen Grundes“ abgestellt werden.<br />
Dieser wichtige Grund bzw. die wichtigen Gründe müssen daher in der Rechtsverordnung<br />
detailliert und möglichst ohne Ermessensspielraum beschrieben werden.<br />
Nur so kann den Schulleitungen ein entsprechender Handlungsleitfaden an die Hand<br />
gegeben werden, damit möglichst flächendeckend Anmeldungen aus fremden<br />
Schuleinzugsbereichen gleich abgewickelt werden. Als Beispiele für wichtige Gründe<br />
kommen insbesondere die in der Vergangenheit bewährten Ausnahmetatbestände in<br />
Betracht (ein Geschwisterkind an der nichtzuständigen Schule oder eine Betreuungsperson<br />
im anderen Schulbezirk bei Berufstätigkeit der Eltern).<br />
Im Zuge des Ausbaus aller <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen im Offenen Ganztag kann<br />
es jedoch auch zu anderen Ausnahmetatbeständen kommen. Denkbar wären hier<br />
insbesondere unterschiedliche Betreuungszeiten oder andere qualitative Angebote<br />
im Offenen Ganztag, die als konkreter wichtiger Grund seitens der Erziehungsberechtigten<br />
angeführt werden. Hierzu sind dem Schulträger bisher keine Urteile bekannt,<br />
so dass nicht abgeschätzt werden kann, ob Ablehnungen von Aufnahmen mit<br />
diesen Begründungen entsprechend rechtssicher wären.<br />
Als weiterer kritischer Punkt wären sog. Alleinstellungsmerkmale zu nennen, über die<br />
eine oder ggf. mehrere Schulen verfügen und die Grund für die Wahl einer bestimmten<br />
nicht zuständigen Grundschule durch die Erziehungsberechtigten sein könnten.<br />
Beispielhaft können hier der jahrgangsübergreifende Unterricht, besondere Angebote<br />
oder Prädikate (z. B. KulturSchule, JEKI) angeführt werden. Auch hierzu gibt es noch<br />
keine bekannten richterlichen Entscheidungen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 253<br />
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach dem eingangs erwähnten<br />
Ratsbeschluss bereits jetzt einzelne Schulen an den Schulträger herangetreten<br />
sind, die eine Einführung der Schuleinzugsbereiche befürworten oder aber<br />
z. B. aufgrund eines der geschilderten Alleinstellungsmerkmale ablehnen.<br />
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Neugliederung der Schuleinzugsbereiche<br />
einen intensiven Dialog mit den beteiligten Schulen sowie den städtischen Kindertageseinrichtungen<br />
und denen anderer Träger erfordert, mit denen die jeweiligen<br />
Schulen zusammenarbeiten, um so einen möglichst gesamtstädtischen Konsens zu<br />
erzielen, der keinen Schulstandort ungerechtfertigt benachteiligt.<br />
e) Zeitplanung<br />
Für den Fall der Wiedereinführung von Schuleinzugsbereichen bei den <strong>Oberhausen</strong>er<br />
Grundschulen kann eine Umsetzung erst für das Anmeldeverfahren zum Schuljahr<br />
2013/2014 erfolgen. Durch die Schließung der Knappenschule nach der Abschaffung<br />
der Schuleinzugsbereiche müsste die ehemalige Aufteilung für die katholischen<br />
Bekenntnisschulen neu gefasst werden. Außerdem sind bei beiden Schularten<br />
neue Straßen bzw. Gebäude einzupflegen, damit das <strong>Oberhausen</strong>er Stadtgebiet<br />
komplett berücksichtigt wird.<br />
Das Hauptproblem ist jedoch, dass auch mögliche schulorganisatorische Maßnahmen<br />
aus diesem SEP Berücksichtigung finden müssen, um eine neue Aufteilung auf<br />
die <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen gerecht und zukunftssicher vornehmen zu können.<br />
Die endgültige Beschlussfassung über diesen SEP ist am 17.10.2011 im Rat der<br />
Stadt <strong>Oberhausen</strong> geplant, also unmittelbar vor dem Anmeldeverfahren für die<br />
Grundschulen für das Schuljahr 2012/2013. Die Benachrichtigungen an die Erziehungsberechtigten<br />
sind zu diesem Zeitpunkt jedoch schon versandt und es ist nicht<br />
möglich, die obige Ratsentscheidung durch das Weglassen möglicher betroffener<br />
Schulen bei den Benachrichtigungen vorweg zu nehmen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 254<br />
f) Vorschlag der Verwaltung<br />
Wie oben dargestellt, ist eine Wiedereinführung der Schuleinzugsbezirke für <strong>Oberhausen</strong>er<br />
Grundschulen erst für das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/2014<br />
möglich, welches voraussichtlich im Oktober 2012 durchgeführt wird. Darüber hinaus<br />
ist die Meinung einiger Schulen zu diesem Thema derzeit offensichtlich nicht deckungsgleich.<br />
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Anschluss an die endgültige Beschlussfassung<br />
dieses SEP ein Beteiligungsverfahren der betroffenen <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen<br />
einzuleiten, mit dem Ziel, an jeder einzelnen Schule ein Votum der jeweiligen Schulkonferenz<br />
zu diesem Thema zu erhalten. Die zusammengefassten Voten der einzelnen<br />
Schulen werden dann in einer Beschlussvorlage für den Rat der Stadt <strong>Oberhausen</strong><br />
münden, aus der dann gegebenenfalls ein konkreter Umsetzungsauftrag an die<br />
Verwaltung erfolgt.<br />
Bei dieser Verfahrensweise ist es möglich, das Thema auf breiter Basis zu diskutieren<br />
und eine mehrheitliche und tragfähige gesamtstädtische Verfahrensweise abzustimmen.<br />
B1.2.2 Gemeinschaftsschulen<br />
Im Rahmen des § 25 des Schulgesetzes NRW (SchulG) ist die Durchführung und<br />
Umsetzung von sog. Schulversuchen geregelt. Im Rahmen der hierzu bestehenden<br />
Erlasse ist es erstmals ab dem Schuljahr 2011/2012 möglich, Gemeinschaftsschulen<br />
im Rahmen eines solchen Schulversuches zu errichten.<br />
Nach den Vorgaben des Schulministeriums konnte ein solcher Schulversuch bis Ende<br />
2010 für das Schuljahr 2011/2012 beantragt werden. Den <strong>Oberhausen</strong>er Schulen<br />
wurden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen durch das Schulministerium<br />
sowie dem Schulträger zur Verfügung gestellt.<br />
Ziel des Modellvorhabens Gemeinschaftsschule ist es, zu erproben, wie durch längeres<br />
gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I die Chancengleichheit und Leistungsfähigkeit<br />
des Schulwesens erhöht werden kann und Kinder dadurch zu besseren<br />
Abschlüssen geführt werden können. Außerdem soll erprobt werden, wie im Hinblick<br />
auf die demografische Entwicklung und der sich wandelnden Abschlussorientie-<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 255<br />
rung der Eltern weiterhin ein wohnortnahes Schulangebot ermöglicht werden kann.<br />
Der Schulversuch ist auf sechs Jahre, beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 angelegt.<br />
Nach den rechtlichen Vorgaben ist der Schulversuch in der Regel nur an Schulen der<br />
Sekundarstufe I möglich und wird in der Form des Gebundenen Ganztags, ausnahmsweise<br />
auch durch offene und flexible Angebote, geführt.<br />
Die Errichtung einer Gemeinschaftsschule soll durch die Zusammenführung bestehender<br />
Haupt- und Realschulen erfolgen. In den Klassen 5 und 6 ist integrierter Unterricht<br />
vorgesehen. Ab Klasse 7 oder später kann der Unterricht in integrierter oder<br />
kooperativer Form (Einrichtung von schulformspezifischen Bildungsgängen) erfolgen.<br />
Gymnasiale Standards müssen hierbei gewährleistet sein.<br />
Die Erreichbarkeit aller für die Sekundarstufe I vorgesehenen Abschlüsse und deren<br />
Anerkennung muss sichergestellt werden. Außerdem muss die Schule über eine eigene<br />
gymnasiale Oberstufe verfügen. Alternativ kann der Erwerb der Hochschulreife<br />
durch eine Kooperation mit einem Gymnasium, einer anderen Gemeinschaftsschule<br />
mit Sekundarstufe II, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg angeboten werden.<br />
Das Abitur wird nach 9 Jahren erreicht (G9).<br />
Für die Errichtung sind 3 Parallelklassen pro Jahrgang erforderlich. Mindestklassengrößen<br />
und Klassenfrequenzricht- und -höchstwerte sind gemäß der Erlasslage zu<br />
beachten. Diese Werte orientieren sich an der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität<br />
der Schülerschaft Rechnung und berücksichtigen, dass in der Gemeinschaftsschule<br />
unterschiedliche Schulformen zusammenwachsen.<br />
Die Gemeinschaftsschule ist in die anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung des<br />
Schulträgers einzubinden, einschließlich einer vorangegangenen förmlichen Elternbeteiligung.<br />
Die Planung ist überregional abzustimmen, damit keine Bestandsgefährdung<br />
einer Schule eines anderen Schulträgers eintritt. Die Erreichbarkeit einer<br />
Hauptschule bzw. eines Hauptschulbildungsgangs in zumutbarer Entfernung muss<br />
gewährleistet sein. In Ballungsgebieten müssen sich Gesamtkonzepte auf die einzelnen<br />
Stadtteile beziehen. Die Bildung von <strong>Teil</strong>standorten nach § 83 Abs. 4 Schulgesetz<br />
ist möglich.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 256<br />
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist darzulegen, wie die Leistungsheterogenität<br />
der Schülerschaft in dem Planungszeitraum von 5 Jahren gesichert werden<br />
kann. Ebenso ist ausreichender und geeigneter Schulraum nachzuweisen.<br />
Seitens der Schule ist ein pädagogisches Konzept vorzulegen, das die individuelle<br />
Förderung der Schüler/-innen sichert.<br />
Insbesondere mit den Schulleitungen der Haupt- und Realschulen wurden entsprechende<br />
Informations- und Beratungsgespräche geführt. Entsprechende Anträge oder<br />
Absichtserklärungen – auch von anderen Schulformen – liegen dem Schulträger jedoch<br />
nicht vor.<br />
Bei der rechtlichen Beurteilung ist weiterhin zu beachten, dass die Errichtung einer<br />
Gemeinschaftsschule im Regierungsbezirk Arnsberg durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes<br />
Arnsberg vom 08.04.2011 im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes<br />
gestoppt wurde. In Anbetracht dessen sowie der fehlenden Anträge beabsichtigt<br />
die Stadt <strong>Oberhausen</strong> vorerst keine Gemeinschaftsschulen zu errichten. Außerdem<br />
kann ein solcher Bedarf in <strong>Oberhausen</strong> durch die vorhandenen Schulformen abgedeckt<br />
werden.<br />
Sollten jedoch zukünftig Anträge von Schulen, mit den dazugehörigen Beschlüssen<br />
der schulischen Gremien, gestellt werden, so werden diese selbstverständlich geprüft<br />
und den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung zugeleitet.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 257<br />
B1.3 Inklusion<br />
In seiner Sitzung vom 23.05.2011 hat der Rat der Stadt <strong>Oberhausen</strong> auf Grund eines<br />
interfraktionellen Antrags folgenden Beschluss gefasst:<br />
„Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf volle <strong>Teil</strong>habe in der Gesellschaft.<br />
Seit Jahrzehnten setzen sich Betroffene, Verbände und Eltern von Kindern<br />
mit Behinderung nachdrücklich dafür ein, dass deren Zugehörigkeit zur Gesellschaft<br />
anerkannt wird. Seit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit<br />
Behinderung auch für Deutschland verbindlich.<br />
Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist eine zentrale Aufgabe, der sich Bund,<br />
Länder und Gemeinden in den nächsten Jahren gemeinsam stellen müssen. Dabei<br />
müssen sie das Konnexitätsprinzip wahren.<br />
Klar ist, dass die Stadt das Ziel der Inklusion nicht allein erreichen kann. Sie kann<br />
und muss aber im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten einen wichtigen Beitrag<br />
leisten und lokale Ansätze für eine Inklusionspolitik gestalten.<br />
Für <strong>Oberhausen</strong> heißt dies, bisherige Aktivitäten zur Einbindung von Menschen mit<br />
Behinderung zu verstärken und auf Grundlage der Rahmenbedingungen des Landes<br />
und des Bundes ein Inklusionskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Land und<br />
Bund müssen bei der Festlegung der Rahmenbedingungen die Kommunen angemessen<br />
beteiligen.<br />
Inklusion bedeutet dabei die Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten<br />
Menschen. Daher müssen alle kulturellen und gesellschaftlichen Angebote so gestaltet<br />
sein, dass sie den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Menschen gerecht werden.<br />
Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe für alle gesellschaftlichen Bereiche, durch die<br />
die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung aus der Gesellschaft von Beginn<br />
an verhindert werden soll. Sie unterscheidet sich damit von der Integration, die sich<br />
auf die Wiedereingliederung von ausgegrenzten Menschen konzentriert. Inklusion ist<br />
weitergehend. Integration erwartet, dass der Mensch sich den Bedingungen anpasst.<br />
In inklusiven Lebensbereichen wird Menschen mit Behinderung keine Anpassung<br />
abverlangt, sondern die Lebensbereiche passen sich den Menschen an.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 258<br />
Besondere Bedeutung kommt der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems zu.<br />
Eine inklusive Pädagogik sortiert nicht aus, sie ist auf die Unterschiedlichkeit aller<br />
Schülerinnen und Schüler und auf individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes<br />
ausgerichtet.<br />
Der Rat der Stadt strebt einen Inklusionsplan für <strong>Oberhausen</strong> an. Dieser soll eng<br />
verzahnt mit dem Inklusionsplan des Landes entwickelt und umgesetzt werden. Der<br />
Inklusionsplan der Stadt <strong>Oberhausen</strong> muss im engen Dialog mit interessierten Bürgerinnen<br />
und Bürgern, betroffenen Trägern, Vereinen und Verbänden sowie allen tangierten<br />
Bereichen der Stadtgesellschaft als partizipativer Prozess entwickelt werden.<br />
Wichtig ist dabei die intensive Einbeziehung des Beirates für Menschen mit Behinderungen.<br />
Bei der Verbesserung der <strong>Teil</strong>habe für Menschen mit Behinderung steht <strong>Oberhausen</strong><br />
nicht am Anfang. Zahlreiche Maßnahmen und Projekte in <strong>Oberhausen</strong> widmen sich<br />
erfolgreich diesem Ziel. Dazu gehören u.a.:<br />
- Das vielfältige Engagement von Menschen, Einrichtungen, Vereinen und Verbänden<br />
- Integrative Kindertageseinrichtungen<br />
- Der Gemeinsame Unterricht<br />
- Barrierefreier Wohnungsbau<br />
- Behindertengerechter ÖPNV einschließlich Umbau von Haltestellen<br />
- Vielfältige Beratungsangebote<br />
- Barrierefreie Kommunikation („lesefreundliches” Internet)<br />
- Einsatz von Gebärdendolmetschern zum Beispiel beim Theater <strong>Oberhausen</strong><br />
- <strong>Oberhausen</strong>er Kompetenzzentren<br />
- Flächendeckende Angebote an Behindertenparkplätzen<br />
- Blindengerechte Ausstattung von Ampelanlagen<br />
- Zuschüsse zur alten- und behindertengerechten Umgestaltung von Wohnraum<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 259<br />
Der Rat ist sich dabei bewusst, dass es keine fertigen Konzepte zur vollständigen<br />
Umsetzung der Inklusion gibt und dass auch der Weg zur Inklusion in <strong>Oberhausen</strong><br />
ein langfristiger Prozess ist. Mit der Einleitung des Inklusionsprozesses muss auch<br />
ein gesellschaftlicher Paradigmenwechsel eingeleitet werden.<br />
Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage einen Inklusionsplan zu erarbeiten<br />
und dem Rat und seinen Gremien vorzulegen, der unter anderem auf folgende<br />
Felder eingeht:<br />
Inklusion als <strong>Teil</strong> der Stadtentwicklung<br />
Inklusion soll zum Bestandteil des <strong>Oberhausen</strong>er Stadtentwicklungskonzeptes 2020<br />
werden. Bei der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes soll das<br />
Thema Inklusion wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes werden.<br />
Inklusion von Anfang an<br />
Inklusion muss in den Kindertageseinrichtungen beginnen. Aufbauend auf den positiven<br />
Erfahrungen der integrativen KTEs in <strong>Oberhausen</strong> soll Inklusion in den Kindertagesstätten<br />
beginnen. Schon bei der Planung des Ausbaus der Plätze für Kinder unter<br />
drei Jahren muss dies berücksichtigt werden. Hierzu ist es notwendig, dass die unzureichenden<br />
Finanzierungsbedingungen für Kinder mit Behinderungen im Rahmen<br />
des „KiBiz“ verbessert werden.<br />
Inklusives Schulsystem<br />
Die UN-Konvention schafft das freie Schulwahlrecht für alle Eltern. Dies muss zu einer<br />
tiefgreifenden Veränderung der deutschen Schulen führen. Ein inklusives Schulsystem<br />
muss auf die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler setzen,<br />
statt auf die Selektion von Schülerinnen und Schülern. Inklusion muss in allen Schulformen<br />
umgesetzt werden. Das Land ist aufgefordert, hierzu entsprechende Rahmenbedingungen<br />
zu entwickeln und umzusetzen.<br />
Im Rahmen des <strong>Oberhausen</strong>er Schulentwicklungsplans sollen Wege aufgezeigt werden,<br />
wie u.a. durch den qualitativen und quantitativen Ausbau des Gemeinsamen<br />
Unterrichtes, die Weiterentwicklung der Kompetenzzentren und durch die Unterstützung<br />
von Kooperationen von Regel- und Förderschulen, Schritte hin zu einem inklusiven<br />
Schulsystem umgesetzt werden können. Hierbei soll geprüft werden, ob an<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 260<br />
Modellstandorten die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung<br />
an Förderschulen möglich ist.<br />
Inklusion in Ausbildung und Beruf<br />
Inklusion darf nicht nach der Schule enden. Zur vollen gesellschaftlichen <strong>Teil</strong>habe<br />
von Menschen mit Behinderung gehört im besonderen Maße die <strong>Teil</strong>habe am Arbeitsmarkt.<br />
Neben der Verantwortung der Agentur für Arbeit und des Jobcenters soll<br />
hier geprüft werden, welchen Beitrag die Wirtschaftsförderung in diesem Bereich leisten<br />
kann. Formen wie Arbeitgeberdialoge unter Beteiligung von Integrationsunternehmen,<br />
Schulen und Betroffenen sollen intensiviert werden. Ziel muss sein, Menschen<br />
mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.<br />
Dabei sollen die Stadt und ihre Töchter eine Vorbildfunktion wahrnehmen.<br />
Inklusion in Sport und Kultur<br />
Sport und Kultur sind wichtige Bestandteile des gesellschaftlichen Lebens und sind<br />
besonders geeignet, die <strong>Teil</strong>habe von Menschen mit Behinderung zu verbessern.<br />
Sowohl im Sport, wie auch im kulturellen Bereich gibt es zahlreiche positive Beispiele<br />
für gemeinsame Projekte behinderter und nichtbehinderter Menschen. Diese gilt es<br />
auszubauen. Inklusion muss daher sowohl Bestandteil der Sportentwicklungsplanung<br />
und der Entwicklung des Schulsports sein wie auch Arbeitsauftrag für alle Kultureinrichtungen.<br />
Inklusion bei Stadtplanung, Wohnungsbau und Verkehr<br />
Im Wohnungsbau und bei der Gestaltung des Wohnumfeldes muss Barrierefreiheit<br />
gewährleistet sein. Die Verkehrsinfrastruktur muss die Mobilität für Menschen mit<br />
Behinderung sicher stellen. Barrierefreies Wohnen und behindertengerechte Mobilität<br />
müssen Leitbilder der Stadtentwicklung sein. Die Stadt wirkt darauf hin, den Ausbau<br />
differenzierter und bedarfsgerechter Wohnangebote im Sozialraum so zu gestalten,<br />
dass ein Miteinanderwohnen von Menschen mit und ohne Behinderung gefördert<br />
wird.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 261<br />
Der Inklusionsprozess vor Ort wird durch die mangelnde finanzielle Handlungsfähigkeit<br />
der Kommunen gefährdet. Deshalb fordert der Rat der Stadt Bund und Land auf:<br />
- Endlich Konzepte für eine verbesserte Finanzsituation der Kommunen umzusetzen.<br />
Hierbei gilt es, insbesondere arme Kommunen von den Kosten der<br />
Soziallasten zu befreien.<br />
- Ein staatlich finanziertes Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung zu<br />
schaffen.<br />
Der Rat der Stadt <strong>Oberhausen</strong> fordert die Verwaltung auf, neben der Erarbeitung des<br />
Inklusionsplanes folgende Sofortmaßnahmen auf den Weg zu bringen:<br />
- Einrichtung einer Projektgruppe Inklusion bei der Schulentwicklungsplanung,<br />
um mit interessierten Akteuren Schritte zu einem inklusiven Schulsystem zu<br />
erarbeiten.<br />
- Entwicklung eines Modellprojekts „inklusive Jugendarbeit“, möglichst gemeinsam<br />
mit freien Trägern. Dieses soll zur Förderung im Landesjugendplan angemeldet<br />
werden.<br />
- Mit in diesem Bereich tätigen Schulen in einen Dialog über die Unterstützung<br />
von Kooperationsprojekten von Regel- und Förderschulen einzusteigen.<br />
- Inklusion zum regelmäßigen Bestandteil des Dialogs im Rahmen der Bildungsregion<br />
<strong>Oberhausen</strong> zu machen.<br />
- Gemeinsam mit dem Stadtsportbund und Sportvereinen Projekte zur verbesserten<br />
<strong>Teil</strong>habe von Menschen mit Behinderung im Sport zu entwickeln und<br />
umzusetzen.<br />
- Maßnahmen zur verbesserten Information zum Thema Inklusion zu ergreifen<br />
und so zur Stärkung des Problembewusstseins beizutragen.<br />
- Zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten anderer Ebenen es gibt, um Maßnahmen<br />
und Projekte zur Inklusion umzusetzen.<br />
- Menschen mit Behinderung bei der Außendarstellung der Stadt zu berücksichtigen.<br />
Die Erarbeitung und Umsetzung eines <strong>Oberhausen</strong>er Inklusionsplanes ist eine Querschnittsaufgabe<br />
der Verwaltung. Um die Koordination der notwendigen Maßnahmen<br />
sicher zu stellen, soll Inklusion ein zentrales Aufgabenfeld des geplanten Büros für<br />
Chancengleichheit werden.“<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 262<br />
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird in diesem Schulentwicklungsplan bei den<br />
einzelnen Themen dargestellt, welche Möglichkeiten bestehen bzw. welche Maßnahmen<br />
bereits ergriffen wurden. Jedoch bleiben in vielen Punkten landesgesetzliche<br />
Vorgaben abzuwarten, da ansonsten z. B. die Finanzierung dringend notwendiger<br />
Arbeitsschritte und Maßnahmen nicht gewährleistet ist.<br />
Mit Rundschreiben vom 14.01.2011 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW) über die ersten konkreten Schritte des<br />
Landes auf dem Weg zur Erstellung eines Inklusionsplans berichtet.<br />
Ziel der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist es demnach, für Jugendliche<br />
mit sonderpädagogischem Förderbedarf das individuelle Recht auf gleichberechtigten<br />
Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu sichern und ihnen damit<br />
selbstbestimmte und aktive <strong>Teil</strong>habe an Bildung, Arbeit und am Leben in der Gesellschaft<br />
zu ermöglichen. Dies erfordert einen Gestaltungsprozess, der zunächst von<br />
den bestehenden landesrechtlichen Regelungen und den vorhandenen Strukturen<br />
und Ressourcen ausgeht und diese auf der Grundlage eines Inklusionsplans weiterentwickelt.<br />
Bis zur endgültigen Transformation der UN-Konventionen sollen Schulträger und<br />
Schulaufsicht im Rahmen der bestehenden Regelungen alle Möglichkeiten ausschöpfen,<br />
um dem Elternwunsch soweit wie möglich Rechnung zu tragen. Dem dient<br />
der bereits erfolgte Erlass einer geänderten Verwaltungsvorschrift zu § 37 AO-SF.<br />
Die erfolgten Ergänzungen verstärken insbesondere das Antragsrecht der Eltern auf<br />
Beschulung ihrer Kinder im Gemeinsamen Unterricht oder in einer Integrativen Lerngruppe.<br />
Demnach kann die Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers Gemeinsamen<br />
Unterricht und Integrative Lerngruppen einrichten. Die Schulkonferenz ist an der Entscheidung<br />
durch den Schulträger im Wege der Anhörung zu beteiligen. Eine Zustimmung<br />
der Schulkonferenz ist nicht erforderlich. Die Schulkonferenz kann auch selbst<br />
initiativ werden und die Einrichtung von Gemeinsamem Unterricht oder von Integrativen<br />
Lerngruppen vorschlagen.<br />
Außerdem berät die Schulaufsichtsbehörde die Eltern, die wünschen, dass ihr Kind<br />
im Gemeinsamen Unterricht oder in einer integrativen Lerngruppe beschult wird, ob<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 263<br />
dies an einer allgemeinen Schule in zumutbarer Entfernung realisiert werden kann.<br />
Sie prüft gemeinsam mit dem Schulträger und für die Eltern transparent, wie die organisatorischen,<br />
sächlichen und räumlichen Voraussetzungen erfüllt werden können.<br />
Die Eltern werden aktiv in diesen Prozess einbezogen. Dem Wunsch der Eltern auf<br />
Gemeinsamen Unterricht nicht zu entsprechen, bedarf einer umfassenden Begründung<br />
der Schulaufsichtsbehörde. Kann dem Elternwunsch wegen fehlender Barrierefreiheit<br />
nicht nachgekommen werden, fügt sie ihrer Entscheidung die Darlegung des<br />
Schulträgers bei.<br />
Den obigen Ausführungen ist zu entnehmen, dass sich in der Förderschullandschaft<br />
bis zur Erstellung des angesprochenen Inklusionsplans des Landes vorerst keine<br />
gravierenden Änderungen ergeben werden. Abhängig von den zukünftigen Entscheidungen<br />
des Landesgesetzgebers könnte die Förderlandschullandschaft jedoch sehr<br />
wohl massiv betroffen sein. Wie diese Entscheidungen aussehen könnten ist derzeit<br />
noch nicht erkennbar, es sind jedoch u. a. folgende Varianten denkbar:<br />
• Schrittweiser Ausbau der integrativen Beschulung, ggf. mit Unterstützung von<br />
Landesprogrammen<br />
• Einführung eines Elternwahlrechts zur Auswahl der Schule für ihre Kinder<br />
• Auflösung aller Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Überführung<br />
der Kinder in die allgemeinen Schulen<br />
Für den Bereich der Stadt <strong>Oberhausen</strong> findet derzeit Gemeinsamer Unterricht an 4<br />
Grundschulen und einer Hauptschule statt. An den anderen Schulformen besteht<br />
dieses Angebot zurzeit nicht. Erklärtes Ziel des Schulträgers ist es daher, zukünftig<br />
an mindestens einer Schule jeder Schulform den Gemeinsamen Unterricht anzubieten.<br />
Darüber hinaus sollen diese Schulen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten<br />
eine intensive Unterstützung durch den Schulträger erfahren. Voraussetzung ist<br />
allerdings, dass die entsprechenden Schulen durch die Schulaufsichten benannt<br />
werden.<br />
Das Thema Inklusion wird die Arbeit an den <strong>Oberhausen</strong>er Schulen sowie die Aufgabenerledigung<br />
durch den Schulträger zukünftig entscheidend mitprägen und daher<br />
seinen Niederschlag in verschiedenen Projekten, Maßnahmen und Arbeitsgruppen<br />
finden. Hierüber werden die Entscheidungsträger in den politischen Gremien der<br />
Stadt <strong>Oberhausen</strong> fortlaufend informiert werden.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 264<br />
Nachfolgend stellt die Untere Schulaufsichtsbehörde die bereits inhaltlich ausgestaltete<br />
Umsetzung des Inklusionsgedankens in der Schullandschaft dar:<br />
Im Februar 2010 haben die Schulleitungen der Förderschulen mit der örtlichen<br />
Schulaufsicht auf ihrer jährlichen Fortbildungstagung ein Konzept zur Inklusion vor<br />
Ort entwickelt, das der oberen Schulaufsicht vorliegt.<br />
Dieses wurde im März 2011 evaluiert und hat Folgendes ergeben:<br />
Die 4 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen haben in zeitnaher Umsetzung<br />
eine enge Kooperation mit einer benachbarten Grundschule (in einem Fall plus Kindertageseinrichtung)<br />
aufgenommen. Diese beinhaltet:<br />
- gemeinsame Konferenzen<br />
- gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen (z.B.<br />
Thema: Förderdiagnostik)<br />
- Materialaustausch<br />
- Methodenabgleich<br />
- gemeinsame Projekte<br />
- Gespräche zwischen den Schulleitungen<br />
- gemeinsame Aktionen im Schulleben wie<br />
o Stadtteilfest<br />
o Fußballturniere<br />
o Zirkusprojekte<br />
o Hospitationen (gegenseitig)<br />
Präventiv wurden zahlreiche Beratungen von Förderschullehrern/-innen an Grundschulen<br />
durchgeführt. Das grundsätzliche Beratungsangebot wurde über die Schulleiter/-innen<br />
an das Kollegium herangetragen.<br />
Die Schillerschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung<br />
(GG), hat mit der benachbarten katholischen Grundschule eine gemeinsame Steuergruppe<br />
gebildet, die sich in 6-wöchigem Rhythmus trifft und gemeinsame Projekte<br />
vorbereitet (u. a. in Kunst und Sport).<br />
Anfragen zur Beratung wurden an die Otfried-Preußler-Schule (OPS), Förderschule<br />
mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, neben den Grund-<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 265<br />
schulen auch von weiterführenden Schulen gestellt, denen die Schule trotz Unterbesetzung<br />
nachkam.<br />
Dadurch konnten in Einzelfällen Verfahren nach AO-SF zurückgehalten werden und<br />
Schüler in der allgemeinbildenden Schule verbleiben.<br />
In der Kooperation mit der angegliederten Heilpädagogischen Tagesstätte wurde die<br />
Elternberatung wieder aufgenommen und auch für die Eltern von Kindern ohne Förderbedarf<br />
geöffnet.<br />
De facto gab es pro Unterrichtswoche einen Beratungstermin zur Prävention, Durchführung<br />
von AO-SF oder Nachberatung.<br />
Die Intention aller Beratungen war, die Kinder nach Möglichkeit in der allgemeinbildenden<br />
Schule zu halten.<br />
Das beschriebene und erprobte Konzept lässt sich standortbezogen auf alle 39<br />
Grundschulen in <strong>Oberhausen</strong> ausweiten, da die Standorte der einzelnen Förderschulen<br />
günstig im kommunalen Raum verteilt sind.<br />
Dazu müssten allerdings die Ressourcen erweitert werden. Zur Fortführung des Projektes<br />
sollten sie – zumindest – dem „Status Quo“ entsprechen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 266<br />
B2) Bildungs- und Förderlandschaft <strong>Oberhausen</strong><br />
B2.1 Entwicklung regionaler Bildungslandschaften<br />
Momentan ist kein Begriff so häufig benutzt wie der der Bildung. Ist er der Schlüsselbegriff<br />
zur Lösung vieler gesellschaftlicher Probleme? Gleichzeitig ist nichts so umstritten<br />
wie die Formen, in denen Bildung vermittelt werden soll.<br />
Insofern ist die Einrichtung von Regionalen Bildungsnetzwerken ein notwendiger<br />
Baustein innerhalb einer Neuordnung unseres Bildungssystems.<br />
Ziel der regionalen Bildungsnetzwerke in NRW ist es, die Idee eines ganzheitlichen<br />
Bildungsverständnisses zu unterstützen, indem die lokalen Bildungs-, Erziehungsund<br />
Beratungssysteme zu einem Gesamtsystem zusammengeführt werden. Eine<br />
verbesserte Förderung von Kindern und Jugendlichen in der Region soll über die<br />
Vernetzungs- und Koordinierungsaktivitäten der regionalen Bildungsbüros erreicht<br />
werden.<br />
Die Kooperation zwischen Land und Kommune begann am 1. August 2009. Sie ist<br />
grundsätzlich auf eine langfristige Zusammenarbeit ohne zeitliche Begrenzung angelegt.<br />
Eine gemeinsame interne Evaluation soll bis zum 31. Juli 2013 erfolgen.<br />
Auf der Basis der Ergebnisse und Einschätzungen dieser Evaluation wird im gegenseitigen<br />
Einvernehmen über die Weiterführung der Zusammenarbeit entschieden.<br />
Das <strong>Oberhausen</strong>er Bildungsbüro nahm im September 2009 nach der Unterzeichnung<br />
des Kooperationsvertrages zwischen Land und Kommune die Arbeit auf. Eine<br />
pädagogische Mitarbeiterin und eine Verwaltungsmitarbeiterin gehören dem Bildungsbüro<br />
an.<br />
Die erste kommunale Bildungskonferenz fand am 17. November 2009 mit einer großen<br />
Beteiligung statt.<br />
Im Vorfeld wurden in den bereits langjährig existierenden Arbeitskreisen/-gruppen<br />
Themen erarbeitet, die dann in der Bildungskonferenz zur Diskussion gestellt wurden.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 267<br />
Die Ergebnisse der Bildungskonferenz wurden folgenden Handlungsfeldern zugeordnet,<br />
mit denen sich der Lenkungskreis und die entsprechenden Arbeitskreise im<br />
ersten Jahr der Bildungsregion beschäftigt haben:<br />
- Sprachförderung<br />
- Übergang Schule und Beruf<br />
- Schule / Jugendhilfe<br />
- Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Eltern<br />
- Kultur<br />
Sprachförderung<br />
Die langjährige Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen<br />
in <strong>Oberhausen</strong> beschäftigt sich u. a. mit der Sprachförderung. Angeregt durch den<br />
Lenkungskreis wird nun überprüft, wie die Wirksamkeit von Sprachförderung nach<br />
Delfin 4 verdeutlicht werden kann.<br />
Alle <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen wurden auf eigenen Wunsch und auf Beschluss<br />
des Lenkungskreises mit "Cito", einem Sprachtest für Kinder zwischen 4 und 7 Jahren<br />
ausgestattet. Dieser Test findet am Computer statt und gibt Aufschluss darüber,<br />
ob der Sprachstand des Kindes altersgerecht entwickelt ist.<br />
Dieser Test bildet die Grundlage für einen Modellversuch in zwei Kooperationskreisen<br />
Kindertageseinrichtungen / Grundschulen zur Wirksamkeit von Sprachförderung.<br />
Die Kinder, die Sprachförderbedarf nach Delfin 4 haben, werden durch den Modellversuch<br />
Cito als 4, 5, und 6-jährige getestet, damit eine Sprachentwicklung dokumentiert<br />
werden kann.<br />
Vorteil dieses Verfahrens ist, dass immer wieder das gleiche Instrument Cito zugrunde<br />
gelegt wird und somit eine Vergleichbarkeit existiert.<br />
Dieser Modellversuch wird im Dezember 2012 evaluiert.<br />
Eine Überprüfung der Sprachentwicklung nach Delfin 4 konnte bisher nicht so eindeutig<br />
dokumentiert werden, da ein entsprechendes Evaluationsinstrument fehlt.<br />
Zur Feststellung des Ist-Standes zum Thema Sprachförderung wurde in den Bereichen<br />
Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und weiterführenden Schulen eine<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 268<br />
Abfrage zur Sprachförderung gemacht, deren Ergebnisse in gemeinsamen Fortbildungen<br />
vertieft werden. Außerdem werden Planungsschritte für die Arbeit im folgenden<br />
Jahr vereinbart.<br />
Eine gemeinsame Fortbildung von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zum<br />
Thema "Sprachförderung" wird für Mai 2011 vorbereitet.<br />
Im Bereich der weiterführenden Schulen wurde durch eine Auftaktveranstaltung<br />
"Sprachsensibler Fachunterricht" am 02.12.2010 den Schulleitungen der Impuls für<br />
eine Zusammenarbeit aller Fachkollegen/-innen zum Thema "Sprache" gegeben.<br />
Wie man die Aspekte eines sprachsensiblen Fachunterrichtes in der Schule etabliert<br />
bzw. verankern könnte, soll in der 2. Bildungskonferenz in einer Arbeitsgruppe thematisiert<br />
und dann sollen erste Umsetzungsmöglichkeiten angedacht werden.<br />
Übergang Schule/Beruf<br />
Den vielfältigen Herausforderungen im Bereich Übergang Schule/Beruf stellen sich in<br />
langjähriger erfolgreicher Arbeit eine Vielzahl unterschiedlich ausgestalteter Maßnahmen.<br />
Das Zusammenwirken aller beteiligten Akteure ist ein wichtiger Baustein für<br />
die optimale Ausgestaltung eines Übergangsmanagements.<br />
Das Bildungsbüro konnte an Sitzungen der unterschiedlichen Arbeitskreise teilnehmen<br />
und sich ein Bild über den aktuellen Arbeitsstand machen.<br />
Auf Anregung des Lenkungskreises wurde am 23.03.2010 eine Diskussionsveranstaltung<br />
"Gestaltung und Schaffung von Übergängen als regionale Aufgabe" durchgeführt.<br />
Ziel der Veranstaltung war der informelle Austausch über die breite Aktivitäts-<br />
und Angebotspalette sowie die Entwicklung von Optimierungsmöglichkeiten.<br />
Der Aspekt der Optimierungsmöglichkeiten für Chancen von Jugendlichen für den<br />
Arbeitsmarkt wurde in einem dreitägigen Workshop aufgegriffen, wobei die <strong>Oberhausen</strong>er<br />
Organisationsstruktur Übergang Schule/Beruf beleuchtet wurde und neue Organisationsvorschläge<br />
erarbeitet wurden, die nun im Rahmen der 2. Bildungskonferenz<br />
zur Diskussion gestellt werden.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 269<br />
Schule/Jugendhilfe<br />
Angeregt durch die Diskussion im Lenkungskreis zum Thema landesweite Erfahrungen<br />
im Ganztag wurde ein Projekt abgestimmt, in dem das Evaluationsinstrument<br />
"Quigs 2" an einer Grundschule und einer Förderschule eingesetzt wird. Dadurch<br />
können nach Auswertung des Projektes (Schuljahr 2010 / 2011) Aussagen getroffen<br />
werden, inwiefern gezielte Evaluation zu einer Qualitätsverbesserung des Ganztages<br />
beitragen kann.<br />
Ausblick 2011<br />
Im Bereich der Schnittstelle Schule/Jugendhilfe wird die in der Planungsverantwortung<br />
des Jugendamtes entworfene Rahmenvereinbarung Schulsozialarbeit dem Lenkungskreis<br />
vorgestellt und im weiteren Prozess wird diese Rahmenvereinbarung in<br />
der 2. Bildungskonferenz diskutiert. Langfristig gesehen soll ein Konzept für die praktische<br />
Umsetzung mit der Schulsozialarbeit und den Schulleitungen erarbeitet werden.<br />
Des Weiteren wird die Kooperationsvereinbarung zur Kindeswohlgefährdung zwischen<br />
Jugendamt, Kindertageseinrichtungen und Schulen in der 2. Bildungskonferenz<br />
thematisiert. Ziel soll die Erarbeitung eines Leitfadens für die praktische Arbeit<br />
sein.<br />
Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Eltern von Grundschulkindern<br />
Nach der ersten Bildungskonferenz bildete sich eine Gruppe interessierter Grundschuleltern,<br />
die gemeinsam mit dem Bildungsbüro ein Bildungsnetzwerk von Eltern<br />
für Eltern aufbauen möchten.<br />
Den Eltern war es wichtig, einen Baustein zu den Bildungsprozessen ihrer Kinder zu<br />
leisten, mitreden zu können und mitzugestalten.<br />
Daher wurde ein Elternforum ins Leben gerufen, in dem ein reger Erfahrungs- und<br />
Informationsaustausch stattgefunden hat und Themen für die Weiterarbeit festgelegt<br />
wurden.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 270<br />
Elternforum bedeutet:<br />
Hier bringen Eltern ihre Vorstellungen ein; Fachvorträge ermöglichen es, sich zu informieren<br />
und eigene Vorschläge einzubringen; hier ist ein Raum, wo ein Dialog entsteht.<br />
Was Eltern hier erfahren, sollen sie in ihre Schule transportieren, damit der<br />
Informationsfluss gewährleistet ist.<br />
Zu den Elternforen wurden alle Vorsitzenden und Vertreter/innen der Schulpflegschaften<br />
und Fördervereine und zuletzt auch die Klassenpflegschaftsvorsitzenden<br />
eingeladen.<br />
Im zweiten Treffen wurde der Prozess der Netzwerkarbeit durch einen Austausch mit<br />
ersten Kooperationspartner/innen - Familienbüro, Schulverwaltung, Kompetenzteam<br />
und Bildungsmediatorinnen - unterstützt.<br />
Thematisch wurden beim 3. Elternforum die Möglichkeiten / Rechte / Pflichten von<br />
Pflegschaftsvertreter/innen durch das Schulmitwirkungsgesetz behandelt sowie einzelne<br />
Workshops zu dem genannten Thema angeboten.<br />
Als Ergebnis dieses Elternforums wurde mit den Beteiligten vereinbart, im Sinne einer<br />
kontinuierlichen Informationsweitergabe, einen Info-Ordner für die Klassen- und<br />
Schulpflegschaftsvorsitzenden an jeder Grundschule anzulegen. Der Ordner soll zum<br />
einen allgemeine Informationen zur Mitwirkung enthalten, aber auch speziell auf die<br />
Schule zugeschnittene Schulpflegschaftsarbeit dokumentieren.<br />
Ausblick 2011<br />
In der 2. Bildungskonferenz wird eine entsprechende Arbeitsgruppe zur Erstellung<br />
dieses Ordners angeboten.<br />
Durch eine Abfrage wurde das Interesse von <strong>Oberhausen</strong>er Grundschuleltern an<br />
"Themenabenden" ermittelt und nach der Auswertung dementsprechend priorisiert.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 271<br />
Im Jahr 2011 sind folgende Themenabende geplant:<br />
Hausaufgaben - ein Job für Eltern 27.01.2011<br />
Gewaltprävention 12.04.2011<br />
Den Übergang in die weiterführende Schule gestalten 12.10.2011<br />
Brain Gym für Grundschulkinder 19.07.2011<br />
Sexueller Missbrauch 01.12.2011<br />
Geplant ist jeweils ein kurzer Input zu den einzelnen Themen und im Anschluss werden<br />
themenbezogene Workshops angeboten.<br />
Die Bildungs- und Schulmediatorinnen werden explizit zu diesen Veranstaltungen<br />
eingeladen, damit sie den Prozess der Bildungs- und Elternarbeit mit Eltern aktiv unterstützen.<br />
Inklusion<br />
Die grundlegende Frage nach dem Umgang mit Verschiedenheit in pädagogischen<br />
Kontexten wird u. a. unter dem Begriff Inklusion fokussiert.<br />
Die inklusive Beschulung in einer Schule für möglichst alle Schülerinnen und Schüler<br />
wird weltweit seit langem diskutiert und erhält durch die 2009 in Deutschland in Kraft<br />
getretene UN-Konvention neue Aufmerksamkeit.<br />
In <strong>Oberhausen</strong> arbeiten zurzeit 9 Kindertageseinrichtungen und 4 Grundschulen<br />
(Emscherschule, Havensteinschule, Ruhrschule und Steinbrinkschule) mit integrativen<br />
Lerngruppen. Im Bereich der weiterführenden Schulen arbeitet die Albert-<br />
Schweitzer-Hauptschule mit integrativen Lerngruppen.<br />
In allen Jahrgängen werden Schülerinnen und Schüler mit Unterstützung einer Förderschullehrerin/eines<br />
Förderschullehrers im Klassenverband unter Berücksichtigung<br />
individueller Förderung zieldifferent unterrichtet.<br />
Die beteiligten Lehrkräfte treffen sich zu einem regelmäßigen Austausch im Arbeitskreis<br />
GU/IL, der als Qualitätszirkel von zwei Moderatoren des Kompetenzteams geleitet<br />
wird. Hier werden Probleme diskutiert und Maßnahmen der Schulentwicklungsprozesse<br />
vorbereitet.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 272<br />
Der Schulausschuss und der Rat der Stadt betonen, dass der Schulträger für die Einrichtung<br />
integrativer Lerngruppen in <strong>Oberhausen</strong>er Schulen alle Unterstützung bieten<br />
wird.<br />
Deshalb fanden am 10.11.2010 auf Initiative des kommunalen Bildungsbüros und<br />
des Lenkungskreises der Regionalen Bildungslandschaft eine Informationsveranstaltung<br />
und ein Gedankenaustausch, initiiert durch die Bezirksregierung Düsseldorf, für<br />
alle <strong>Oberhausen</strong>er Schulleitungen zum Thema "Inklusion" statt.<br />
Ziel der Veranstaltung war es, weitere Schulleitungen zu motivieren, integrative<br />
Lerngruppen einzurichten, insbesondere im Bereich der weiterführenden Schulen.<br />
Anhand zweier best-practice Beispiele aus Mülheim und Wuppertal konnte Einblick in<br />
die Praxis zweier Realschulen genommen werden, wie in diesen Schulen Integration<br />
durchgeführt wird.<br />
Im Nachgang der Veranstaltung hat eine weitere <strong>Oberhausen</strong>er Hauptschule Interesse<br />
an integrativen Lerngruppen angemeldet.<br />
Alle anderen Schulformen können sich die Einrichtung integrativer Lerngruppen aufgrund<br />
mangelnder Ressourcen im Bereich der Lehrerzuweisung zur Zeit nicht vorstellen.<br />
Aufgrund dessen, dass die Entscheidung des Landes zum Thema "Umgang mit Inklusion"<br />
noch aussteht, wird dieses Thema weiterhin regelmäßig im Lenkungskreis<br />
behandelt.<br />
<strong>Oberhausen</strong>er Bildungsmonitoring<br />
Bildungsmonitoring ist die systematische und kontinuierliche Beschaffung, Aufbereitung<br />
und Beobachtung von Daten und Informationen, die Aussagen über den Ist-Zustand<br />
und die Entwicklung der Bildungslandschaft und Bildungsqualität in der Kommune<br />
zulassen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 273<br />
Ziele des kommunalen Bildungsmonitorings sind<br />
- eine kontinuierliche und möglichst umfassende Beobachtung und Beschreibung<br />
der <strong>Oberhausen</strong>er Bildungslandschaft<br />
- eine Vergleichbarkeit der Bildungssituation mit anderen Städten und Regionen<br />
- ein frühzeitiges Aufzeigen eventueller Fehlentwicklungen auf der institutionellen<br />
Ebene<br />
- eine Bewertung von durchgeführten Maßnahmen bezogen auf deren Wirksamkeit<br />
- eine bessere Vernetzung der einzelnen Bildungsbereiche<br />
- Generieren von Steuerungswissen für die kommunalen politischen Entscheidungsträger.<br />
Das Indikatorensystem für den Bildungsbereich "frühkindliche Bildung", Betreuung<br />
und Erziehen sowie die zugrunde liegenden Datenquellen, die Übergangsquoten von<br />
der Grundschule zur weiterführenden Schulform und <strong>Teil</strong>bereiche des Berufsbildungssystems<br />
wurden dem Lenkungskreis vorgestellt und diskutiert.<br />
Da das vorliegende Indikatorenset als Prozess anzusehen ist, den es durch die Beteiligung<br />
der Vertreter/innen aller relevanten Bereiche anzupassen und sukzessive<br />
zu ergänzen gilt, sicherten alle Lenkungskreismitglieder ihre Mithilfe bei der Übermittlung<br />
weiterer relevanter Indikatoren zu.<br />
Nach Vorstellung des Abschlussberichtes zum Bildungsmonitoring möchte sich der<br />
Lenkungskreis mit den Konsequenzen, die aus den Ergebnissen des Bildungsmonitorings<br />
gezogen werden können, beschäftigen.<br />
Im Rahmen des Bildungsmonitoring <strong>Oberhausen</strong> wird in der Sitzung des Schulausschusses<br />
am 15.06.2011 der erste indikatorengestützte Bildungsbericht der Stadt<br />
<strong>Oberhausen</strong> 2011 (Vgl. Drucksache Nr. M/15/1339-01) vorgestellt. Aus diesem Bericht<br />
werden zukünftig die individuellen Handlungsbedarfe anhand der unterschiedlichen<br />
sozialräumlichen Voraussetzungen der Schulen abgeleitet („Ungleiches ungleich<br />
behandeln“).<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 274<br />
B2.2 Regionale Arbeitsstelle Zuwanderung (RAA)<br />
B2.2.1 Fördermaßnahmen Deutsch<br />
Silentien im Schuljahr 2010/2011<br />
Die RAA führt mit unterschiedlichen Kooperationspartnern an acht Standorten im<br />
Stadtgebiet Silentien für ca. 100 Schüler/innen durch. In den folgenden Jahren wird<br />
trotz angespannter Haushaltssituation versucht, dieses Angebot aufrecht zu erhalten.<br />
Crashkurse im Schuljahr 2010/2011<br />
In diesem Schuljahr führt die RAA an fünf Grundschulen Crashkurse (Sprachförderungsangebote<br />
im Schuleingangsbereich) durch. Diese Maßnahme wird durch das<br />
Kommunale Integrationskonzept <strong>Oberhausen</strong> finanziert und soll auch in den kommenden<br />
Jahren fortgeführt werden.<br />
Sommerschule im Schuljahr 2010/2011<br />
Die RAA führt seit über 20 Jahren die Sommerschule für neu zugereiste Kinder mit<br />
Migrationshintergrund (Seiteneinsteiger) durch. In diesen Sommerferien erhielten ca.<br />
50 Kinder zusätzliche Sprachförderung. Die Sommerschule soll in den kommenden<br />
Jahren fortgeführt werden.<br />
Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) in der Primarstufe im Schuljahr 2010/2011:<br />
• IVK Emscherschule<br />
• IVK Alsfeldschule (2. Halbjahr)<br />
• Sondergruppe Alsfeldschule (2. Halbjahr)<br />
Internationale Vorbereitungsklassen in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2010/11:<br />
• IVK 5/6 an der Hauptschule Eisenheim<br />
• IVK 5 am Heinrich-Heine-Gymnasium<br />
• IVK 6/7 am Elsa-Brändström-Gymnasium<br />
• IVK 7/8 an der Albert-Schweitzer-Hauptschule<br />
• IVK 8/9 am Bertha-von-Suttner-Gymnasium<br />
• IVK 9/10 an der Albert-Schweitzer-Hauptschule<br />
• Eine sog. Sondergruppe in der Hauptschule Eisenheim<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 275<br />
Jugendliche, die älter als 16 Jahre sind und im Herkunftsland kontinuierlich eine<br />
Schule besucht haben, können zurzeit noch der Internationalen Förderklasse (Berufskolleg<br />
Mülheim) zugewiesen werden.<br />
Eine Auffanggruppe findet in der RAA mit 12 Wochenstunden Deutsch ab dem<br />
14.12.2010 statt.<br />
Den beiden IV-Klassen an der Albert Schweitzer Schule können zurzeit keine neuen<br />
Seiteneinsteiger zugewiesen werden, hier ist die Aufnahmekapazität erschöpft. Da es<br />
sich um sehr heterogene Gruppen handelt, ist eine sinnvolle Förderung mit noch<br />
mehr Schüler/-innen nicht möglich.<br />
Aufgrund der verstärkten Zuzugssituation in den letzten Monaten und der vollen<br />
Klassen an der Albert-Schweitzer-Schule werden für einen befristeten Zeitraum<br />
Schülerinnen der Klassen 7-10 in einer Auffanggruppe einen Intensivkurs-Deutsch in<br />
der RAA besuchen. Sie sollten aber möglichst schnell (SCHULPFLICHT) einer Schule<br />
zugewiesen werden können.<br />
Die Einrichtung neuer IV-Klassen ist zum kommenden Schulhalbjahr (2. Halbjahr<br />
2010/2011) daher zwingend nötig, zumal die sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit am<br />
01. Mai 2011 für weitere europäische Länder in Kraft treten wird und mit einem nochmals<br />
erhöhten Zuzug von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen gerechnet werden<br />
muss.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 276<br />
B2.2.2 Herkunftssprachlicher Unterricht<br />
Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) in <strong>Oberhausen</strong> wird zurzeit von insgesamt 20<br />
Lehrkräften erteilt. Davon sind 10 Lehrkräfte für den HSU-Türkisch und 6 für die übrigen<br />
Sprachen Bosnisch, Griechisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch und Spanisch<br />
eingesetzt. Im Rahmen der Kooperation mit dem Schulamt Duisburg sind weitere 4<br />
Lehrkräfte für den HSU an <strong>Oberhausen</strong>er Schulen abgeordnet:<br />
• Italienisch mit 21 Schüler/-innen und 4 Unterrichtsstunden<br />
• Albanisch mit 27 Schüler/-innen und 6 Unterrichtsstunden<br />
• Kurdisch mit 29 Schüler/-innen und 4 Unterrichtsstunden<br />
• Arabisch mit 19 Schüler/-innen und 4 Unterrichtsstunden<br />
Somit werden insgesamt 11 Sprachen von 20 Lehrkräften unterrichtet.<br />
Der HSU findet an den Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen,<br />
Gymnasien und Förderschulen statt. Der größte <strong>Teil</strong> der Stundenkontingente ist den<br />
Grundschulen zugeteilt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten entsprechend den<br />
Richtlinien an den Grundschulen 2 Stunden und an den weiterführenden Schulen 3<br />
Stunden Unterricht.<br />
Die Gesamtsumme der Schülerinnen und Schüler beträgt momentan 1.964. Die aus<br />
Duisburg abgeordneten Lehrkräfte unterrichten zusätzlich mit 14 Unterrichtsstunden<br />
77 Schülerinnen und Schüler. Die Pflichtstundenzahl aller Lehrkräfte beträgt 435.<br />
Daraus errechnet sich eine Gesamtzahl von 15,65 Lehrerstellen. Aus dem <strong>Oberhausen</strong>er<br />
Stundenkontingent sind insgesamt 13 Unterrichtsstunden bzw. 0,5 Stellen an<br />
das Schulamt Mülheim abgeordnet.<br />
Die Pflichtstundenzahl vieler HSU Lehrkräfte ist durch Altersermäßigungsstunden<br />
bzw. durch Stundenermäßigungen aus gesundheitlichen Gründen deutlich reduziert.<br />
Dies führte zunehmend zu Engpässen in der Grundversorgung der Schülerinnen und<br />
Schüler mit HSU. Doch durch Zentralisierung der Schulstandorte wurde dieser Entwicklung<br />
entgegengewirkt.<br />
Ab Januar 2011 werden weitere Lehrkräfte durch Pensionierungen ausscheiden.<br />
Somit werden in naher Zukunft mehrere Lehrerstellen nicht besetzt sein. Um eine<br />
ausreichende Versorgung mit HSU zu gewährleisten, sind, von der jetzigen Situation<br />
ausgehend, neue Stellenausschreibungen insbesondere für den HSU Türkisch notwendig.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 277<br />
B2.3 Zusammenarbeit Kindertageseinrichtungen und Grundschulen<br />
B2.3.1 Aktuelle Maßnahmen<br />
Unter der Leitung des Kinderpädagogischen Dienstes findet im Arbeitskreis Kindertageseinrichtung/Grundschule<br />
(KTE/GS) ein regelmäßiger Austausch zwischen Elementar-<br />
und Primarbereich statt. Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der<br />
Kooperation und Abgleiche von gemeinsamen Handlungsfeldern werden hier vorbereitet<br />
und diskutiert:<br />
Unter anderem:<br />
- die Vernetzung der Grundschulen mit den umliegenden KTEs<br />
- die Übergangsgestaltung von KTE zur GS<br />
- der Austausch über die in den KTEs geführten Bildungsdokumentationen<br />
- Maßnahmen zur Sprachförderung<br />
- Durchführung von Sprachstandserhebungen (Delfin 4/5)<br />
Sprachförderung Delfin 4 und 5<br />
In Nordrhein-Westfalen wird gemäß § 36 Abs. 2 Schulgesetz NRW seit dem Jahr<br />
2007 der Sprachstand aller Kinder zwei Jahre vor der Einschulung festgestellt. Im<br />
zweistufigen Verfahren, das in der rechtlichen Verantwortung des staatlichen Schulamtes<br />
liegt, werden die Kinder in enger Kooperation von Grundschullehrkräften und<br />
Fachkräften aus den Kindertageseinrichtungen überprüft.<br />
Dazu wurde von der Universität Dortmund ein spielerisches Material entwickelt, das<br />
die Kinder zunächst in Gruppen (Stufe 1), bei Bedarf im Einzeltest (Stufe 2) auf ihren<br />
Sprachstand hin überprüft. Inzwischen wurde mit Delfin 5 ein weiteres Material für<br />
den Zeitpunkt der Schulanmeldung entwickelt, das ab dem Schuljahr 2011/2012 zum<br />
Einsatz kommt.<br />
Die zusätzliche Sprachförderung obliegt den Kindertageseinrichtungen (KTEs), die<br />
pro Kind 345 EUR vom Land zur Verfügung gestellt bekommen.<br />
Die grundständige Sprachförderung und kontinuierliche Förderung der Sprachentwicklung<br />
eines Kindes ist generell <strong>Teil</strong> des Bildungsauftrages der KTEs und ist<br />
seit dem 1.8.2008 im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gesetzlich verankert.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 278<br />
Weiterentwicklung der Kooperationsstrukturen zwischen KTE und Grundschule<br />
Die Diskussion um fachliche Inhalte ist ebenso alt wie der Kindergarten selbst. Beide<br />
Bildungsinstitutionen haben sich Jahrhunderte lang unabhängig voneinander organisatorisch<br />
und fachlich entwickelt. Kooperationen zwischen den beiden Institutionen<br />
haben immer stattgefunden, waren aber von der Art und Häufigkeit der Ausgestaltung<br />
weniger struktur- als personenabhängig.<br />
Mit der Pisa-Studie wurde noch mal deutlich, wie schwer den Kindern der Wechsel<br />
zwischen den verschiedenen Bildungsinstitutionen fallen kann, da durch fehlende<br />
Abstimmungen zwischen Bildungsinstitutionen unter Umständen Bildungsbrüche erzeugt<br />
werden.<br />
Um die Kontinuität der Entwicklungs- und Lernprozesse des Kindes zu gewährleisten,<br />
ist die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtung mit der Grundschule erforderlich.<br />
Hierfür tragen die beiden Institutionen die gemeinsame Verantwortung.<br />
„Kindertageseinrichtungen arbeiten mit der Schule in Wahrnehmung einer<br />
gemeinsamen Verantwortung für die beständige Förderung des Kindes und<br />
seinen Übergang in die Grundschule zusammen“ § 14 KiBiz<br />
Insbesondere im letzten Jahr vor der Einschulung eines Kindes gilt es, den Übergang<br />
vom Elementar- zum Primarbereich intensiv und gezielt zu gestalten. Hierzu sind<br />
nach § 14 Abs. 2 KiBiz insbesondere gefordert:<br />
• „...eine kontinuierliche gegenseitige Information über die Bildungsinhalte,<br />
-methoden und –konzepte in beiden Institutionen,<br />
• regelmäßige gegenseitige Hospitationen,<br />
• die Benennung fester Ansprechpersonen in beiden Institutionen,<br />
• gemeinsame Informationsveranstaltungen für die Eltern,<br />
• gemeinsame Konferenzen zur Gestaltung des Übergangs in die Grundschule,<br />
• gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.“<br />
Mit dieser Zielorientierung konstituierte sich 2003 die träger- und disziplinübergreifende<br />
Arbeitsgruppe Kindertageseinrichtung/ Grundschule auf <strong>Oberhausen</strong>er Ebene.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 279<br />
Ihre rechtlichen Grundlagen finden sich sowohl im Kindergarten- als auch im Schulrecht.<br />
Die Arbeitsinhalte dieser träger- und fachdisziplinübergreifenden Arbeitsgruppe orientieren<br />
sich an der Intensivierung und Ausgestaltung einer flächendeckenden Kooperation<br />
zwischen den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen vor Ort.<br />
Die Infoveranstaltungen für Eltern vierjähriger Kinder sowie das kurzfristig umzusetzende<br />
Sprachstandsfeststellungsverfahren aller Kinder zwei Jahre vor ihrer Einschulung<br />
(bekannt unter Delfin 4) und die daraus zu entwickelnden Förderungen sind Erfolgsbeispiele<br />
der oben genannten Arbeitsgruppe. Die übergreifende Arbeitsgruppe<br />
entwickelt den Rahmen und definierte die Standards für alle Kooperationskreise in<br />
den Sozialräumen und Quartieren vor Ort.<br />
Die konkrete Umsetzung erfolgte über die Kooperationskreise vor Ort, mit dem Ziel,<br />
Kinder möglichst frühzeitig in den Kindergarten aufzunehmen.<br />
Ziel bleibt, dass Kooperationsformen zwischen den Bildungsinstitutionen in den<br />
Stadtteilen gelebt werden, unabhängig von dem Engagement einzelner Personen<br />
oder dem derzeitigen Entwicklungsstand einzelner Institutionen.<br />
Entwicklungen auf Landesebene:<br />
Entwurf zu Grundsätzen der Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren<br />
Um den Übergang zwischen den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen mit<br />
Leben zu füllen, ist sicherlich im Schwerpunkt die pädagogische Praxis in den Bildungsinstitutionen<br />
gefordert.<br />
Um die Kooperationen und Übergangsgestaltung unabhängig vom Engagement einzelner<br />
Pädagogen vor Ort zu gestalten, ist ein übergeordneter Rahmen sinnvoll.<br />
Dieser Rahmen ist derzeit auf Landesebene in der Erprobung. Die Ministerien für<br />
Schule und Weiterentwicklung als auch für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport<br />
des Landes NRW haben dazu einen Katalogentwurf der „Grundsätze zur Bildungsförderung<br />
für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“<br />
vorgelegt und eine Pilotierung dieser Grundsätze initiiert.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 280<br />
Dieser Katalog wurde über eine fachdisziplin- und trägerübergreifende Arbeitsgruppe<br />
auf Landesebene, begleitet von beiden Ministerien, formuliert.<br />
Unter dem Kapitel „Bildung im Blick“ werden grundsätzliche Aussagen zur heutigen<br />
Lebenswelt der Kinder formuliert und u. a. aufgezeigt, wie Bildungsprozesse von<br />
Kindern dieser Altersgruppe verlaufen.<br />
Darauf aufbauend werden im Kapitel „Bildung gestalten“ 10 Bildungsbereiche, wie<br />
Bewegung, Sprache und Kommunikation oder auch Mathematische Bildung differenziert<br />
beschrieben mit Wertvorstellungen und Denkanstößen für die Praxis in Kindertageseinrichtungen<br />
und Grundschulen.<br />
Abschließend wird im letzten Kapitel „Bildung verantworten“ die gemeinsame Verantwortung<br />
von Eltern und den Fach- und Lehrkräften in den Blick genommen und<br />
insbesondere die Übergangsgestaltung inkl. der Bildungsdokumentation hervorgehoben.<br />
Die Kindertageseinrichtung der AWO (Schwarzwaldstr.) und die Dietrich–<br />
Bonhoeffer–Grundschule (Siedlerweg) im Quartier Klosterhardt/Tackenberg ist eines<br />
von 66 Forschungsnetzwerken in NRW, die die Aussagen des Entwurfes der Grundsätze<br />
zur Bildungsförderung auf seine Praxistauglichkeit hin überprüfen soll.<br />
Über die oben beschriebene Arbeitsgruppe Kindertageseinrichtung/Grundschule soll<br />
der Informationstransfer in <strong>Oberhausen</strong> zu diesem Projekt gepflegt werden<br />
Das Pilotprojekt wird Ende 2011 abgeschlossen sein und soll in 2012 für alle Kindertageseinrichtungen<br />
und Grundschulen in NRW als verbindliche Grundsätze zur Bildungsförderung<br />
festgelegt werden.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 281<br />
B2.3.2 Bildungsdokumentation<br />
Jedes Kind durchläuft individuelle Entwicklungs- und Lernprozesse, die in der Familie<br />
beginnen und durch die Kindertageseinrichtung aufgegriffen werden, um diese zu<br />
unterstützen und zu fördern.<br />
Zu diesem Zweck macht es Sinn, alle Erkenntnisse über die Entwicklung eines jeden<br />
Kindes durch die zuständige pädagogische Fachkraft regelmäßig zu dokumentieren.<br />
Dokumentationsformen sind z. B. schriftliche Beobachtungen, Kinderbilder, Gesprächsprotokolle<br />
von Dialogen mit Eltern und Fachleuten.<br />
Zielorientierung dieser Dokumentation<br />
ist es, besondere Begabungen<br />
als auch Förderbedarfe zu<br />
ermitteln, um daraus adäquate pädagogische<br />
Konsequenzen abzuleiten.<br />
Regelmäßige Entwicklungsgespräche<br />
mit den Eltern sollen die<br />
gemeinsame Verantwortung als<br />
auch Handlungsperspektiven verdeutlichen.<br />
Wenn die Kinder zur<br />
Einschulung angemeldet werden,<br />
kennen die pädagogischen Fachkräfte der KTE, neben den Eltern, die Entwicklung<br />
der Persönlichkeit des Kindes als auch dessen besondere Fähigkeiten und Förderbedarfe<br />
sehr genau.<br />
Um einen bestmöglichen Übergang zur Schule für jedes einzelne Kind zu sichern, ist<br />
es hilfreich, dass die Kindertageseinrichtung die Erkenntnisse aus ihrer Bildungsdokumentation<br />
an die Grundschule weiterleitet. Dies ist nur mit der schriftlichen Zustimmung<br />
der Eltern möglich.<br />
Die Formen der Dokumentation sowie des Dialoges zwischen Eltern, KTE und<br />
Grundschule können sehr unterschiedlich angegangen werden. Alle Träger von Kindertageseinrichtungen<br />
haben sich innerhalb ihrer Fachstrukturen mit dieser Anforderung<br />
auseinandergesetzt.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 282<br />
Die Erkenntnisse daraus werden derzeit in unterschiedlicher Form, mit Zustimmung<br />
der Eltern, an die Grundschulen übermittelt.<br />
Die städt. KTE beispielsweise erproben derzeit ein mit allen Grundschulen abgestimmtes<br />
Verfahren (die sogenannten „Grünen Seiten“).<br />
Zur Vermeidung von Bildungsbrüchen und zur Erleichterung der Kooperation zwischen<br />
den KTE und den Grundschulen empfiehlt es sich, ein einheitliches Verfahren<br />
für alle <strong>Oberhausen</strong>er Kinder zwischen den KTE und den Grundschulen abzustimmen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 283<br />
B2.4 Übergang Schule - Beruf<br />
B2.4.1 Regionales Übergangsmanagement (RÜM)<br />
Steuerungsgruppe „Perspektive Berufsabschluss“<br />
RÜM greift auf ein vorhandenes Netzwerk im Übergang Schule-Beruf zurück. Es hat<br />
als zentrales Steuerungsgremium die Arbeitsgruppe „Perspektive Berufsabschluss“<br />
zur Verfügung. Hier werden mit allen relevanten Akteuren im Übergang Schule-Beruf,<br />
fakultativ mit geladenen Fachvertretern, aktuelle Themen bearbeitet, eigene Projektinitiativen<br />
entwickelt. Die Moderation sowie Vor- und Nachbereitung der Arbeitsgruppe<br />
ist ein Arbeitsschwerpunkt. Neben der Begleitung von aktuellen Entwicklungen im<br />
Übergang Schule-Beruf, wie „Startklar – Mit Praxis fit für die Ausbildung“ findet<br />
gleichfalls die Bearbeitung von neuen Gestaltungselementen statt. Ebenfalls sind<br />
Diskussionen zu Bundesprojekten wie den Bildungsketten und deren Integration in<br />
die kommunale Struktur gegenwärtig. Aktuelle Themen sind die Kommunikation/Umsetzung<br />
der Ergebnisse der Organisationsberatung Übergang Schule-Beruf<br />
sowie die Kommunikation der im Frühjahr 2011 fertig werdenden Studie Netzwerk<br />
und Qualifikation <strong>Oberhausen</strong> des IAT (Institut für Arbeit und Technik). In der Steuerungsgruppe<br />
„Perspektive Berufsabschluss“ ist die Rolle von RÜM koordinierend, bei<br />
aus dieser Tätigkeit entstandenen Projekten gestaltend und initiierend.<br />
Maßnahmenkatalog <strong>Oberhausen</strong><br />
Unter dem Fokus der Systematisierung von Förder- und Unterstützungsangeboten<br />
für benachteiligte Jugendliche sowie im Hinblick auf eine zukünftige Jugendberufshilfeplanung<br />
erfolgte die Aktualisierung und Fortschreibung des „Maßnahmenkatalog<br />
<strong>Oberhausen</strong>“. Der Katalog richtet sich von seiner Konzeption her an Fachleute und<br />
stellt den derzeitigen Überblick für <strong>Oberhausen</strong> (Stand Dezember 2010) dar. Die aufgeführten<br />
Maßnahmen beziehen sich auf die berufliche Ersteingliederung von Jugendlichen<br />
und jungen Erwachsenen. Primär sind Maßnahmenangebote für benachteiligte<br />
Jugendliche aufgelistet.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 284<br />
Fortbildung/Fachveranstaltung für Akteure<br />
Dem Bedürfnis nach rechtskreisübergreifender Weiterbildung (Weiterbildungsmöglichkeiten<br />
gibt es nicht nur im Rahmen der einzelnen Gewerke SGB II, III und VIII,<br />
sondern auch gewerkeübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrer/-innen)<br />
der Akteure konnte durch die Kooperation mit der UnternehmerverbandsGruppe e.V.<br />
bei der Siemens AG zum Thema Online-Bewerbung für Auszubildende Rechnung<br />
getragen werden. Am 21. April 2010 nahmen insgesamt 20 STuBos (Studien- und<br />
Berufskoordinatoren), Berufseinstiegsbegleiter und Vertreter der Berufsberatung an<br />
der Fachveranstaltung in Mülheim teil.<br />
Bildungsbüro<br />
RÜM kooperiert mit dem unter der Dezernatsleitung (Jugend/Schule/Soziales) am<br />
01.08.2009 eingerichteten Bildungsbüro der Stadt <strong>Oberhausen</strong>.<br />
Mit dem auch für den Übergang Schule-Beruf zuständigen Team wurde, in der Moderatorenrolle,<br />
ein Workshop zum Übergang Schule-Beruf zum Thema „benachteiligte<br />
Schüler/-innen“ begleitet.<br />
Des Weiteren wurde seit September 2010 gemeinsam die Initiative „Organisationsberatung<br />
Übergang Schule-Beruf“ ins Leben gerufen. Bei diesem Vorhaben wurde mit<br />
Vertretern der Akteure vor Ort und einem Organisationsberater das komplexe System<br />
Übergang Schule-Beruf betrachtet. Die Finanzierung der Workshops konnte über<br />
das Bundesvorhaben Perspektive Berufsabschluss abgewickelt werden. Hierzu haben<br />
drei Workshops stattgefunden, in denen ein Arbeitsprogramm für das Jahr 2011<br />
entwickelt wurde. Ziel war es, einmal exemplarisch mit dem Blick von außen auf dieses<br />
System zu schauen, um das, was gut funktioniert, zu bewahren und das, was<br />
verändert / verbessert werden kann, anzusehen und sukzessive mit den Akteuren vor<br />
Ort zu verändern. Bisherige Arbeitsergebnisse sind unter anderem: Der Beirat Schule-Beruf<br />
soll als Kommunikationszentrum und Lenkungsinstanz federführend in der<br />
<strong>Oberhausen</strong>er Gremienlandschaft tätig werden, der Austausch an den Schnittstellen<br />
des Übergangs soll effizienter werden, eine Vereinbarung zur Bildungsdokumentation<br />
der Bildungsbiographien soll entwickelt werden.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 285<br />
In Zusammenarbeit mit dem Bildungsbüro wurde ein Jour fixe angeregt. An ihm<br />
nehmen teil: Der Fachberater Schule-Beruf, Regionalagentur MEO, Bundesagentur<br />
für Arbeit, Jobcenter Team Jugendliche, BFO, RÜM und das Bildungsbüro. In den<br />
kurzen Treffen werden der Projektstatus/Infostand miteinander abgeglichen, Arbeitsinhalte<br />
und nächste Schritte geplant, Termine abgesprochen. Nach einer Probephase<br />
2010, in der geprüft wurde, ob sich die intendierten Vorstellungen erfüllen, wurde<br />
die Weiterführung des Vorhabens im Januar 2011 einstimmig beschlossen.<br />
Arbeitskreis Unversorgte/Schülerverbleibsdaten<br />
Aus dem Steuerungskreis „Perspektive Berufsabschluss“ hat sich ein Unterarbeitskreis<br />
Unversorgte/Schülerverbleibsdaten gebildet. In der Arbeitsgruppe wurden 2010<br />
folgende Themen bearbeitet und erörtert:<br />
• Identifizierung von unversorgten Schüler/-innen an den Berufskollegs.<br />
• Initiierung einer nachgehenden Hilfe für absolut unversorgte schulpflichtige<br />
Schüler/-innen der Berufskollegs<br />
• Nutzung des vom Bereich 4-5/Statistik und Wahlen erarbeiteten Indikatorenkatalogs<br />
zum <strong>Oberhausen</strong>er Bildungsmonitoring zur Generierung von<br />
verlässlichen Zahlen im Übergang Schule-Beruf, hier insbesondere von<br />
SEK I zu SEK II, zur Identifizierung von „Warteschleifen“.<br />
Ziel ist es, ein Datenerhebungssystem zu etablieren, um differenzierte und aufschlussreiche<br />
Informationen über die Übergangsbiographien der Schulabgänger<br />
nachzuzeichnen. Potenziale im Übergangssystem sollen dadurch besser genutzt und<br />
ausgebaut, Defizite und Hindernisse erkannt und abgebaut werden. In Zukunft ist<br />
eine Zusammenarbeit mit der Bundesagentur geplant<br />
Der Arbeitskreis Unversorgte/Schülerverbleibsdaten hat weiterhin in seinen Treffen<br />
einen Anteil an absolut unversorgten Schüler/-innen in den beiden Berufskollegs<br />
Hans-Sachs-Berufskolleg (15) und Käthe Kollwitz-Berufskollegs (ca. 30) identifiziert.<br />
Hierbei handelt es sich um Schüler/-innen, die nach Anmeldung im Berufskolleg entweder<br />
nur einmal oder gar nicht zum Unterricht in einer KSOB-Klasse (Klassen für<br />
Schüler/-innen ohne Berufsausbildungsverhältnis) erschienen sind. Es ist zu befürchten,<br />
dass diese Schüler/-innen sich aus dem Übergangssystem entfernen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 286<br />
Das Jugendamt hat gem. §13 SGB VIII die Aufgabe, in der Jugendsozialarbeit benachteiligten<br />
jungen Menschen sozialpädagogische Hilfestellung im Rahmen der<br />
schulischen Ausbildung, der beruflichen Ausbildung sowie zur sozialen Integration zu<br />
leisten. Durch Koordinationstätigkeit konnte die BFO dafür gewonnen werden, diesen<br />
Schüler/-innen ein nachgehendes sozialpädagogisches Angebot zu unterbreiten.<br />
Perspektive Ausbildung und Arbeit<br />
Unter der Prämisse der Nachhaltigkeit wurde 2009/2010 durch RÜM und Jugendhilfe<br />
modellhaft an einer Hauptschule das Projekt „Perspektive Ausbildung und Arbeit“<br />
installiert. Die pädagogische Intention ist die Förderung der individuellen Ausbildungsreife<br />
insbesondere der benachteiligten Schüler/-innen. Das Konzept gliedert<br />
sich in drei Säulen:<br />
• dem Sozialtraining,<br />
• der Wegbegleitung<br />
• der Ermittlung des individuellen Förderbedarfs.<br />
In Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern Bundesagentur für Arbeit (Vertiefte<br />
Berufsorientierung §33 i. V. m. §421q), einem Bildungsträger und der Jugendpflege<br />
wurden die administrative und operative Koordination des Projektes umgesetzt. Besonders<br />
erwähnenswert ist hierbei die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für<br />
Arbeit. Durch die vertragliche Einbindung des Netzwerkpartners konnten die Kosten<br />
des als pflichtig im Sinne des SGB VIII §13 angesehenen Projektes für die Stadt<br />
<strong>Oberhausen</strong> nahezu halbiert werden.<br />
In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Maßnahmeträger ZAQ (Zentrum<br />
für Ausbildung und berufliche Qualifikation e.V.) kann dieses Angebot auch für<br />
das Schuljahr 2010/2011 weitergeführt werden. Der Eigenkostenanteil der Stadt<br />
<strong>Oberhausen</strong> beträgt bei 182 erreichten Schüler/-innen 46,96 Euro pro Schüler/-in für<br />
das Schuljahr 2010/2011. Ca 50% der sozialpädagogisch betreuten und auf ihre Berufsorientierung<br />
hin beratenen Schüler/-innen haben einen Migrationshintergrund.<br />
Die Ausweitung auf eine weitere Hauptschule ist 2011 angedacht.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 287<br />
Ausblick auf das Jahr 2011<br />
Begleitendes Moment der Arbeit ist das regelmäßig neu auszutarierende Verhältnis<br />
der Akteure mit ihren eigenen Interessen in der komplexen Landschaft Übergang<br />
Schule-Beruf in der Kommune. Sollen die Übergänge besser gelingen, so braucht es<br />
von allen Beteiligten Engagement und den Blick über den eigenen Tellerrand.<br />
Im Sinne der Nachhaltigkeit und Projektintention wäre es am Ende der Laufzeit des<br />
Vorhabens (März 2012) ein Erfolg, wenn es eine Weiterführung des Steuerungskreises,<br />
die mittelfristige Etablierung von „Perspektive Ausbildung und Arbeit“, eine fest<br />
gegründete Datenbasis für den Übergang Schule-Beruf im Bildungsmonitoring und<br />
eine institutionalisierte Initiative zur sozialpädagogischen Nachbetreuung absolut unversorgter<br />
Schüler/-innen gäbe.<br />
Die in <strong>Oberhausen</strong> gut funktionierende, historisch gewachsene Hilfs- und Kooperationsstruktur<br />
im Übergang Schule-Beruf braucht, gerade auch in einer Kommune mit<br />
Nothaushalt, als Auftrag der Jugendberufshilfe, eine institutionalisierte Koordination<br />
im Übergang Schule-Beruf.<br />
2.4.2 Zusammenarbeit Schule – Wirtschaft<br />
Die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Wirtschaft existiert in einer Vielzahl<br />
von Bereichen. Die industriellen Großunternehmen der Region laden regelmäßig<br />
zu den Tagen der Offenen Tür ein, gleichzeitig werden Ausbildungsstellenangebote<br />
mit den erwarteten Bewerberprofilen per Post und per E-Mail an die Schulen verschickt.<br />
Blockpraktika<br />
Die wichtigste Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Wirtschaft findet ganz<br />
konkret im Rahmen der unterschiedlichsten Praktika in Betrieben statt. Hier lebt die<br />
Kooperation Schule–Wirtschaft beständig und verlässlich.<br />
Alle Schulen der Sekundarstufe I führen in den Jahrgängen 9/10 Blockpraktika durch,<br />
die in der Regel zwei bzw. drei Wochen dauern. Die Haupt- und Förderschulen führen<br />
dieses Praktikum in den Jahrgängen 9 und 10 durch.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 288<br />
In der gymnasialen Oberstufe, einigen Bildungsgängen der Berufskollegs und in berufsvorbereitenden<br />
Maßnahmen der Bildungsträger werden ebenfalls Praktika durchgeführt.<br />
Für diese Praktika gibt es in der Regel langfristige und bewährte Partnerschaften.<br />
Die Schulen bereiten das Praktikum im Unterricht vor und nach, die Schülerinnen<br />
und Schüler erstellen eine Dokumentation, den sogenannten Praktikumsbericht.<br />
Grundlage für die Praktika an allgemeinbildenden Schulen ist der Berufsorientierungserlass<br />
der Landesregierung (Berufs- und Studienorientierung, RdErl.d. Ministeriums<br />
für Schule und Weiterbildung v. 21.10.2010 – 411-6.08.03.06-92511) und<br />
das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses sieht Schülerinnen und Schüler im Rahmen<br />
der Vollzeitschulpflicht als Kinder, auch wenn sie 16 Jahre alt sind. Der Umfang dieser<br />
Blockpraktika beträgt etwa 2.700 Schülerinnen und Schüler im Jahr.<br />
Sonderpraktika<br />
Diese Praktika werden mit Schülerinnen und Schülern durchgeführt, die die Schule<br />
voraussichtlich unterhalb der Klassen 9 und 10 verlassen werden. Diese sozialpädagogisch<br />
unterstützten Maßnahmen erfordern von den Betrieben besondere Hinwendung<br />
und Unterstützung.<br />
Duales Praktikum<br />
Ein duales Praktikum wird aktuell mit 10 Schülern der gymnasialen Oberstufe des<br />
Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums in Betrieben (Krankenhäusern und der WAZ) und in<br />
der Universität Duisburg-Essen durchgeführt. Zurzeit versucht das UnternehmerHaus<br />
ebenfalls die neue Fachhochschule Ruhr West mit einzubeziehen.<br />
Schnupperpraktika z. B. Girls’/Boys’- Day<br />
Diese Praktika werden in jedem Jahr für mehrere hundert Schüler und Schülerinnen<br />
der achten Klassen veranstaltet. Hier kooperieren die Schulen mit den Bildungsträgern<br />
und den Berufskollegs. Wünschenswertes Ziel ist dabei das Aufbrechen des<br />
geschlechtsspezifischen Berufswahlverhaltens<br />
Die praktische Zusammenarbeit der Schulen und Betriebe enthält aber auch andere<br />
Elemente:<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 289<br />
So gibt es Betriebserkundungen im Rahmen des Wirtschaftslehreunterrichts oder im<br />
Zusammenhang mit Projekten bei <strong>Oberhausen</strong>er Betrieben. Hier gibt es beispielsweise<br />
eine gewachsene Verbindung zwischen der Heinrich-Böll-Gesamtschule, der<br />
Friedrich-Ebert-Realschule und der Firma Oxea / Ruhrchemie.<br />
Partnerschaften<br />
Seit mehreren Jahren existiert eine feste vertraglich Kooperation zwischen der Anne-<br />
Frank-Realschule und dem Kaufhof.<br />
An weiteren Schulen (HBG, GSA, HBBK) finden Informationsveranstaltungen für ausbildungssuchende<br />
Schüler und Schülerinnen statt, an denen sich viele Betriebe<br />
beteiligen.<br />
Mehrere Unternehmen und Krankenkassen unterstützen die Schulen seit Jahren bei<br />
dem Bemühen um eine realistische Vorbereitung auf das Bewerbungsverfahren. Hier<br />
werden schriftliche Unterlagen musterhaft erarbeitet, Einstellungstests trainiert, was<br />
übrigens auch im Unterricht zumindest der Hauptschulen geübt wird, und Vorstellungsgespräche<br />
simuliert.<br />
Der AK Schule–Beruf hat seit vielen Jahren Erfahrungen mit den Praktika und mit<br />
der Zusammenarbeit mit den Betrieben zum Thema gemacht. Grundsätzlich wurde<br />
diese Kooperation immer positiv bewertet. Es gibt genügend Praktikumsplätze in<br />
„normalen“ Berufsbereichen. Bei Sonderwünschen (Pferdewirt/-in oder Flugbegleiter/-in)<br />
und im Bereich der neuen Technologien gibt es immer wieder Engpässe.<br />
Die Qualität der Praktika ist immer wieder das aktuelle Thema des Arbeitskreises.<br />
Hier könnten Schulen und Vertreter der Betriebe Standards überprüfen und ggf. Verbesserungen<br />
entwickeln und manifestieren.<br />
Der AK Schule-Wirtschaft führt regelmäßig Betriebserkundungen durch. In Gesprächen<br />
mit den Ausbildungsleitern nahezu aller Betriebe wird beklagt, dass die Bewerberzahlen<br />
rückläufig sind, eine Tatsache, die zwei Ursachen hat. Erstens ist es allgemein<br />
bekannt, dass die Geburtenzahl seit Jahren schrumpft. Glaubt man den<br />
Prognosen, so werden wir bis 2019 einen Schülerverlust von 14% haben. Zweitens<br />
hat sich das Bewerbungsverhalten der Schulabgänger stark verändert. Sehr viele<br />
Entlassschüler versuchen an den Berufskollegs, ihren bisher erreichten Schulab-<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 290<br />
schluss zu verbessern, um anschließend bessere Chancen auf dem Ausbildungsmarkt<br />
zu haben. Sie bewerben sich also nicht primär in das duale System.<br />
Handwerkskammern und IHK pflegen Kontakte zu Schulen. Die Regionalagentur<br />
MEO, die noch im Zusammenhang mit dem Werkstattjahr zu erwähnen sein wird,<br />
gibt Informationen über freie Ausbildungsplätze an die Fachberater Schule-Beruf weiter,<br />
die diese Informationen an alle Schulen weiterleiten. So wurden im Oktober 2010<br />
ca. 200 freie Ausbildungsplätze im Ruhrgebiet an die Schulen weitergeleitet. Ein großer<br />
<strong>Teil</strong> dieser Plätze war ein Angebot der Deutschen Bahn, die zurzeit verstärkt besonders<br />
um Hauptschüler wirbt.<br />
In unserer Stadt werden alle Schulen über die Ausbildungsplatzangebote der OGM<br />
oder WBO oder der Stadt informiert.<br />
PraxisLerntag in Kooperation mit der Stadtsparkasse <strong>Oberhausen</strong><br />
An einem Tag in der Woche arbeiten Schüler des 10. Schuljahres in Betrieben. Die<br />
Firmen können die Schüler so länger beobachten und bei entsprechender Eignung<br />
eine Ausbildungsstelle anbieten.<br />
An diesem Projekt nehmen die Hauptschule Alstaden, die Hauptschule Albert-<br />
Schweitzer und die FS Christian-Morgenstern-Schule mit insgesamt ca. 35 Schülern<br />
teil. In diesem Zusammenhang wird auf den Artikel „Türen öffnen sich“ in der WAZ<br />
vom 2.12.2010 verwiesen, aus dem hervorgeht, dass im letzten Jahr ein Drittel der<br />
teilnehmenden Schüler über diesen Weg in Ausbildung übernommen wurden. Vergleichbar<br />
ist dieser PraxisLerntag mit der Phase III des Projektes Startklar, was an<br />
anderer Stelle ausführlicher beschrieben werden wird.<br />
Das RÜM führte in Zusammenarbeit mit der Firma Siemens und der Unternehmerverbands<br />
Gruppe (UVG) eine Informationsveranstaltung zu dem Thema Online-<br />
Bewerbungen durch. Zahlreiche StuBos, Mitarbeiter der Bildungsträger und der BA<br />
nahmen an dieser Veranstaltung teil.<br />
Zum Ausbildungsmarkt bleibt zu sagen, dass nach den offiziellen Zahlen der BA in<br />
<strong>Oberhausen</strong> zwei Bewerber auf eine Lehrstelle kommen. Dieses Verhältnis wird sich<br />
vermutlich in den nächsten Jahren auf Grund der Geburtenrückgänge verändern.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 291<br />
(Was aber nicht heißen muss, dass in den nächsten Jahren ausreichend ausbildungsreife<br />
Bewerber zur Verfügung stehen werden.)<br />
Fördermaßnahmen für den Eintritt in das Berufsleben werden nach wie vor dringend<br />
erforderlich sein.<br />
Fördermaßnahmen<br />
Werkstattjahr<br />
Es handelt sich um eine Maßnahme im SGB VIII Bereich.<br />
Das Hans-Sachs- und das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg kooperieren dabei mit der<br />
Kurbel, der Ruhrwerkstatt und dem Zentrum für Ausbildung und Qualifikation (ZAQ).<br />
Die <strong>Teil</strong>nehmer erfüllen ihre Berufsschulpflicht, indem sie an zwei Tagen in der Woche<br />
zum Berufskolleg gehen und an drei Tagen an einer Qualifizierung beim Bildungsträger<br />
oder an einem Praktikum teilnehmen. Sie können so den HSA 9 erreichen,<br />
den Übergang in Arbeit, Ausbildung oder eine Folgemaßnahme schaffen. Augenblicklich<br />
nehmen in <strong>Oberhausen</strong> bei der Ruhrwerkstatt 31, beim ZAQ 84 und bei<br />
der Kurbel 43 Schüler und Schülerinnen an dieser Maßnahme teil.<br />
Bei den teilnehmenden Schüler/-innen des Schuljahres 2009/2010 und des aktuellen<br />
Schuljahres ergibt sich mit dem Stand vom 10.11.2010 folgendes Übergangsbild:<br />
Auswertung des Werkstattjahrs 2009/10 <strong>Oberhausen</strong><br />
Art des Schulabschlusses/Schultyp, an dem der Abschluss erreicht/das Abschlusszeugnis<br />
ausgestellt wurde<br />
FS HS RS GS BK Sonst. Summe<br />
Ohne 50 68 3 14 1 3 139<br />
HSA<br />
HSA 9 4 20 2 4 0 1 31<br />
HSA 10 1 10 0 3 1 0 15<br />
Gesamt 55 98 5 21 2 4 185<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 292<br />
Verbleib innerhalb von vier Wochen nach Austritt (vorzeitig oder regulär)<br />
vorzeitig regulär Gesamt<br />
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme 1 28 29<br />
Gefördertes Praktikum (z.B. EQJ) 0 4 4<br />
Sonstiger Schulbesuch 2 1 3<br />
Betriebliche Ausbildung 0 4 4<br />
Ausbildung in über/außerbetrieblicher Einrichtung 0 6 6<br />
(BüE / BaE)<br />
Vollzeitschulische Ausbildung 0 6 6<br />
Berufsgrundschuljahr 1 4 5<br />
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am 1. 0 2 2<br />
Arbeitsmarkt<br />
Minijob 1 0 1<br />
Schwangerschaft / Elternzeit 2 0 2<br />
Nichtstun / Gelegenheitsjobs 22 0 22<br />
Verbleib ist nicht bekannt 11 1 12<br />
Werkstattjahr eines anderen Trägers 4 0 4<br />
Praktikumsklasse am Berufskolleg 1 0 1<br />
Keine Angabe 0 42 42<br />
Strafvollzug 1 1 2<br />
Therapie 1 0 1<br />
arbeitsuchend 19 20 39<br />
Gesamt 66 119 185<br />
Auswertung 2010/2011 (Stand 10.11.2010)<br />
FS HS RS GS BK Keine Summe<br />
Angabe<br />
Ohne 48 72 2 26 0 8 156<br />
HSA<br />
HSA 9 4 5 0 3 0 0 12<br />
HSA 10 0 5 0 3 1 1 10<br />
Gesamt 52 82 2 32 1 9 178<br />
Die Zukunftsperspektive ist unklar, allerdings gibt es bisher kein Signal, dass das<br />
Werkstattjahr nicht mehr stattfinden wird.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 293<br />
BuS-Klassen<br />
BuS-Klassen existieren an der Gesamtschule Weierheide mit zurzeit 13 <strong>Teil</strong>nehmerinnen<br />
und <strong>Teil</strong>nehmern, an der Albert-Schweitzer-Hauptschule mit derzeitig 10<br />
Schülerinnen und Schülern und an der Fröbelschule, die aktuell keine <strong>Teil</strong>nehmer in<br />
der BuS-Klasse hat, für das kommende Schuljahr 2011/2012 aber mit 12 Schülern<br />
rechnet.<br />
Die Schülerinnen und Schüler nehmen an zwei Wochentagen an einem Langzeitpraktikum<br />
in verschiedenen Betrieben und an drei Tagen am Unterricht der BuS-<br />
Klasse teil. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler mit einer schlechten Abschlussprognose<br />
über ein gutes Praktikum in Ausbildung zu vermitteln. Außerdem kann der<br />
Hauptschulabschluss erworben werden, was aber eher die Ausnahme darstellt.<br />
Aufgrund der Schulform nimmt die Gesamtschule Weierheide alle in Frage kommenden<br />
Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler auf, die Albert-Schweitzer-Hauptschule<br />
ist für alle Hauptschülerinnen und Hauptschüler zuständig und die Fröbelschule betreut<br />
alle Förderschülerinnen und Förderschüler.<br />
Startklar<br />
„Startklar! Mit Praxis fit für die Ausbildung“ in NRW basiert rechtlich auf der Grundlage<br />
des SGB III. Auftragsgeber ist das MAGS NRW, das BMBF und die BA Regionaldirektion<br />
NRW. Umgesetzt wird Startklar durch die LGH und die Landesstiftung Partner<br />
für Schule NRW.<br />
Das Ziel ist die vertiefte Berufsorientierung in der Schule und an außerschulischen<br />
Lernorten. Zielgruppen bilden die Jahrgangsstufen 7/8/9/10 in Gesamt-, Haupt- und<br />
Förderschulen.<br />
Alle <strong>Oberhausen</strong>er Schulen, die sich für „Startklar“ beworben haben, nehmen auch<br />
daran teil. Damit wird <strong>Oberhausen</strong> –mit Mülheim- zur Modellregion.<br />
In <strong>Oberhausen</strong> sind neun Schulen „Startklarschulen“:<br />
Förderschulen : Stötznerschule<br />
Herderschule<br />
Fröbelschule<br />
Otfried-Preußler-Schule<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 294<br />
Hauptschulen:<br />
Gesamtschulen:<br />
Alstaden<br />
Albert-Schweitzer<br />
Eisenheim<br />
Alt-<strong>Oberhausen</strong><br />
Weierheide<br />
Die kooperierenden Bildungsträger in <strong>Oberhausen</strong>:<br />
- Die Kurbel<br />
- Die Ruhrwerkstatt<br />
- ZAQ<br />
- bbwe in Mülheim<br />
Während in den Jahrgängen 7 und 8 alle Schülerinnen und Schüler an „Startklar“<br />
teilnehmen, beziehen sich „Startklar“ Phase 2 und 3 auf Schülerinnen und Schüler im<br />
9. und 10. Schuljahr, die den direkten Übergang in eine Ausbildung planen und die<br />
zusätzlicher Unterstützung bedürfen. Anders gesagt: Schülerinnen und Schüler, die<br />
den Besuch eines Berufskollegs oder einer Gesamtschule nach der Sekundarstufe I<br />
als erklärtes Ziel haben, sind nicht die Zielgruppe des Vorhabens „Startklar“ in den<br />
Klassen 9 und 10.<br />
Die Aufgliederung der einzelnen Phasen<br />
Im 7. Jahrgang (u. U. auch zu Beginn des 8. Jahrgangs) findet eine dreitägige Potenzialanalyse<br />
durch einen Bildungsträger statt. Inhalt sind berufliche Basis- und Sozialkompetenzen,<br />
deren Feststellung und Auswertung.<br />
In Phase 1 im 8. Jahrgang erfolgt eine weitere Kompetenzfeststellung. Hinzu kommt<br />
die berufliche Orientierung in drei Berufsfeldern. Die Schüler arbeiten in Werkstätten.<br />
Für diese Phase sind 10 Tage pro Schuljahr vorgesehen. In <strong>Oberhausen</strong> nehmen ca.<br />
530 Schülerinnen und Schüler an dieser Phase teil.<br />
In Phase 2 für den 9. Jahrgang werden verschiedene Praxiskurse, Fachkompetenzund<br />
Sozialkompetenzkurse angeboten. Hier leisten die Schüler und Schülerinnen an<br />
einem Tag in der Woche zusätzliche Arbeit über die normale Unterrichtszeit hinaus.<br />
Hinzu kommen Samstagsangebote verschiedener Träger. Die Gesamtstundenzahl<br />
beträgt 80 Stunden pro Schuljahr. In dieser Phase werden nicht alle Schülerinnen<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 295<br />
und Schüler der Jahrgänge erfasst, sondern nur 20 % haben die Möglichkeit zur<br />
<strong>Teil</strong>nahme.<br />
In <strong>Oberhausen</strong> befinden sich augenblicklich 108 <strong>Teil</strong>nehmer in dieser Phase.<br />
Phase 3 bezieht sich zeitlich auf das gesamte 10. Schuljahr. Es werden 20-stündige<br />
Praxiskurse angeboten, 12-stündige Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung und zur<br />
Erweiterung der Sozialkompetenzen. Hinzu kommt eine individuelle Lernunterstützung<br />
mit einem Zeitvolumen von 20 Stunden. Besonders interessant ist dabei die<br />
Übergangsbegleitung (coaching), die sich bis zu einem halben Jahr nach der Schulentlassung<br />
ausdehnen kann. Hierfür sind ca. 30 Stunden vorgesehen.<br />
Praktisch wird das so zu regeln sein, dass die <strong>Teil</strong>nehmer an diesem Projekt einen<br />
Tag aus dem normalen Schulbetrieb ausscheiden, was allerdings kein Problem sein<br />
dürfte, da zumindest die Praxislerntag-Schulen über genügend Erfahrung in diesem<br />
Bereich verfügen und diese weitergeben könnten. Problematischer könnte sich da<br />
schon die Suche nach geeigneten Betrieben gestalten.<br />
Ziel dieses Vorhabens ist es, die Jugendlichen in Betriebe und damit auch in Ausbildungsstellen<br />
einzubinden.<br />
Laut Informationsveranstaltung des LGH vom 14.12.2010 in <strong>Oberhausen</strong> wird das<br />
Vorhaben „Startklar“ ausgeweitet werden. Dies bedeutet, dass in <strong>Oberhausen</strong> weitere<br />
Schulen teilnehmen können. Die Ausweitung wird sich dabei nicht nur auf die<br />
Haupt-, Förder- und Gesamtschule beziehen, sondern auch auf die bisher unberücksichtigten<br />
Realschulen und Gymnasien. Die Koordination von Startklar kann/sollte<br />
von den Bildungsbüros und/oder den RÜMs geleistet werden. In <strong>Oberhausen</strong> ist es<br />
zurzeit so, dass diese zusätzliche Arbeit vom Fachberater Schule–Beruf geleistet<br />
wird.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 296<br />
B2.5 Regionale Schulberatungsstelle der Stadt <strong>Oberhausen</strong><br />
Entwicklung der Stelle<br />
Die Regionale Schulberatungsstelle (RSB) wurde 1980 als Modellversuch der Bund-<br />
Länder-Kommission in Trägerschaft der Stadt gegründet. Drei Schulpsychologen<br />
wurden zunächst bei der Stadt angestellt und drei Jahre später in den Landesdienst<br />
übernommen. 1984 endete der Modellversuch und wurde in den Regelbetrieb überführt.<br />
2003 wurde ein Schulpsychologe unter Mitnahme der Stelle nach Wesel versetzt.<br />
Durch die Umorganisation der Schulpsychologie des Landes kam 2009 eine Schulpsychologin,<br />
die bis dahin an der Gesamtschule Osterfeld arbeitete, zum Team der<br />
Regionalen Schulberatungsstelle.<br />
Im Februar 2011 wurde die „Vereinbarung zur schulpsychologischen Versorgung in<br />
der Stadt <strong>Oberhausen</strong>“ zwischen Stadt und Landesregierung getroffen. Diese Vereinbarung<br />
regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten<br />
durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW), und der Stadt<br />
<strong>Oberhausen</strong> bei der örtlichen schulpsychologischen Versorgung.<br />
Aufgrund dieser Vereinbarung schrieb die Stadt die Stelle eines kommunalen Schulpsychologen<br />
aus, die im ersten Halbjahr 2011 besetzt wird. Dieser kommunale<br />
Schulpsychologe wird Mitglied der Beratungsstelle. Im „örtlichen Einsatzmanagement<br />
der Schulpsychologie“ verständigen sich das Land, vertreten durch die Bezirksregierung,<br />
und die Stadt über den Einsatz und führen dazu regelmäßig Planungssitzungen<br />
durch.<br />
Aufgaben<br />
Schulpsychologie unterstützt die Lehrerinnen und Lehrer sowie die in den Schulen<br />
tätigen pädagogischen Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags.<br />
Den Schüler/-innen und den Eltern wird bei Schulproblemen und Erziehungsfragen<br />
mit den Erkenntnissen und Methoden der Psychologie geholfen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 297<br />
Im Einzelnen gehört zu den Aufgaben der Beratungsstelle:<br />
• die Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation<br />
von Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung<br />
und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen<br />
sowie zu besonderen Begabungen;<br />
• die intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen des allgemeinen<br />
Schullebens;<br />
• die Einzelfallhilfe für Schülerinnen und Schüler zur Vorbeugung und Vermeidung<br />
von Lernschwierigkeiten und auffälligen Verhaltensweisen sowie zur Intervention<br />
auf der Grundlage psychologischer Diagnoseverfahren, sofern die<br />
jeweiligen Schülerinnen und Schüler nicht spezieller psychotherapeutischer<br />
oder medizinischer Behandlung bedürfen, so weit geboten und möglich gemeinsam<br />
mit den Lehrkräften, den in der Schule tätigen Fachkräften und den<br />
Eltern, auch im Rahmen von Hilfen zur Erziehung im Sinne des SGB VIII;<br />
• die Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung, Persönlichkeitsentwicklung<br />
und Gesundheitsvorsorge der Schülerinnen und Schüler;<br />
• die Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und in der Schule tätigen pädagogischen<br />
Fachkräften bei der Lösung von psychosozialen Problemstellungen;<br />
• die Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften, insbesondere<br />
bei denen, die Beratungsaufgaben im Sinne des RdErl. "Beratungstätigkeit<br />
von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule" (BASS 12 – 21 Nr. 4) erfüllen<br />
sowie bei der Ausbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern;<br />
• die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten zur Beratung und Förderung<br />
von Schülerinnen und Schülern, insbesondere mit Einrichtungen der Jugendhilfe<br />
und der örtlichen Erziehungsberatung sowie Initiierung und ggf. auch<br />
Koordination von mit diesen Diensten abgestimmten Hilfeleistungen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 298<br />
Themenschwerpunkte<br />
Die Beratungsstelle bietet den Schulen ein differenziertes, modular aufgebautes<br />
Fortbildungsangebot u. a. zu Fragen des antisozialen Verhaltens an.<br />
Von den Schulkollegien angeforderte Unterstützung kollegiumsinterner Fortbildung<br />
wird zeitnah gegeben.<br />
Nach den tragischen Anschlägen auf Schulen ergibt sich Notwendigkeit zu schulpsychologischer<br />
Krisenintervention und -prävention sowie zum Aufbau notfallpsychologischer<br />
Kompetenz.<br />
In Zusammenarbeit mit Schulen und Polizei werden die bisher schon durchgeführten<br />
Bedrohungsanalysen fortgeschrieben. Die Bedrohungsanalyse bezieht sich auf konkret<br />
vorliegende Hinweise und Drohungen und soll den Schulen bei der Einschätzung<br />
der Gefährlichkeit helfen.<br />
Ein im Bereich Krisenintervention geschulter Mitarbeiter nimmt die Funktion des vom<br />
Land sogenannten „Benannten“ (Verantwortlicher für den Bereich Krisenintervention)<br />
wahr. Weitere Mitarbeiter werden zukünftig in diesem Bereich fortgebildet.<br />
Beratung in Anspruch zu nehmen fällt manchmal schwer. Die Schwelle zur Beratung<br />
wird daher möglichst niedrig sein. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte,<br />
Schulleitung und Schulaufsicht haben grundsätzlich einen freien und direkten Zugang<br />
zur schulpsychologischen Beratung. Dazu gehört auch, dass den Ratsuchenden<br />
Termine ohne Wartezeiten geboten werden können.<br />
Im Bereich der Einzelfallberatung wendet sich die Beratungsstelle insbesondere an<br />
die Eltern und Lehrer der jüngsten Schüler und Schülerinnen in den Grundschulen,<br />
um die schulische Entwicklung positiv zu unterstützen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 299<br />
2.6 „Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung“<br />
(OK-<strong>Oberhausen</strong>er Kompetenzzentrum)<br />
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat<br />
mit einem Einzelerlass im Mai 2009 die Genehmigung zur <strong>Teil</strong>nahme an der Pilotphase<br />
zum Ausbau von Förderschulen zu „Kompetenzzentren für die sonderpädagogische<br />
Förderung“ gem. §20 Abs. 5 Schulgesetz NRW erteilt. Die Genehmigung umfasst<br />
den Ausbau der LVR-Förderschule (Förderschwerpunkt Körperliche und motorische<br />
Entwicklung) in <strong>Oberhausen</strong> in Kooperation mit der Schillerschule (städtische<br />
Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) in <strong>Oberhausen</strong> zu einem<br />
Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung (KsF).<br />
Dauer der Pilotphase: Schuljahr 2008/09 bis Ende Schuljahr 2010/11. Inzwischen<br />
wurde die Laufzeit seitens des Ministeriums für alle Pilotprojekte im Land bis Ende<br />
des Schuljahres 2012/13 verlängert.<br />
Auftrag und Ziele<br />
Auftrag<br />
Auftrag des KsF in <strong>Oberhausen</strong>, im Folgenden OK (<strong>Oberhausen</strong>er Kompetenzzentrum)<br />
genannt, ist es, u. a. durch die Vernetzung der Handlungsfelder Unterricht, Diagnose,<br />
Beratung und ortsnahe Förderung, Kinder und Jugendliche im Einzugsbereich<br />
früher und gezielter präventiv zu fördern. In besonderem Maße soll die Gestaltung<br />
der Übergänge (z. B. Übergang Schule-Beruf) so ausgeformt werden, dass körperliche<br />
und motorische Beeinträchtigungen eines Jugendlichen mit der Berufswahl,<br />
der Arbeitswelt und den Berufswünschen noch besser in Einklang gebracht werden.<br />
Es sollen weitere Wege erschlossen werden, um eine aktive gesellschaftliche <strong>Teil</strong>habe<br />
zu ermöglichen.<br />
Durch die enge Kooperation mit den allgemeinen Netzwerkschulen und außerschulischen<br />
Institutionen soll ein höherer Grad an wohnortnaher, integrativer sonderpädagogischer<br />
Förderung im Einzugsbereich des OK erzielt werden. Die allgemeinen<br />
Schulen der verschiedenen Schulformen und Schulstufen sollen durch diese enge<br />
Form der Zusammenarbeit in ihrem Zutrauen gestärkt werden, diese Schülerinnen<br />
und Schüler zu fördern.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 300<br />
Ziele<br />
Ziel ist, ein regionales Gesamtkonzept für sonderpädagogische Förderung zu entwickeln,<br />
das strukturelle und organisatorische Maßnahmen aufzeigt und die Basis für<br />
flexible und effektive Zusammenarbeit zwischen dem OK, den Netzwerkschulen der<br />
verschiedenen Schulformen, der Schulaufsicht, den Schulträgern und den außerschulischen<br />
Institutionen bildet.<br />
Das OK hat keinen Koordinationsauftrag zur Ausweitung inklusiver Beschulungskonzepte<br />
für die Stadt <strong>Oberhausen</strong> erhalten.<br />
Dennoch wurden bereits auf Initiative des OK entsprechende Informationsveranstaltungen<br />
durchgeführt, bspw. Hospitation der IGS Köln Hohlweide (<strong>Teil</strong>nehmer: Schuldezernent<br />
<strong>Oberhausen</strong>, Schulaufsicht <strong>Oberhausen</strong>, Schulleitungen <strong>Oberhausen</strong>,<br />
Schulverwaltung LVR). Ein Schwerpunkt des Schulversuches ist es, zu erproben, ob<br />
mit Hilfe des regionalen Gesamtkonzeptes ein effektiveres und dem individuellen<br />
Förderbedarf des einzelnen Kindes gerechter werdendes System sonderpädagogischer<br />
Förderung ermöglicht wird.<br />
Organisationsstruktur<br />
Die beiden Schulträger LVR und Stadt <strong>Oberhausen</strong> bringen in das Pilotprojekt wie<br />
folgt Unterstützungsleistungen ein:<br />
LVR<br />
- Externe Beratungsleistungen<br />
- Finanzierung jeweils einer halben Verwaltungs- und Sozialpädagogenstelle<br />
- Sachkostenetat<br />
Stadt <strong>Oberhausen</strong><br />
- Gestellung von Räumlichkeiten<br />
- Schülerbeförderung OK-intern und Praktika<br />
Die sonderpädagogischen Mitarbeiter/-innen des OK rekrutieren sich auf freiwilliger<br />
Basis aus den Kollegien beider Schulen.<br />
Die Leitungsstruktur besteht aus einem gesamtverantwortlichen Leiter, Hr. Ricken<br />
(LVR-Förderschule), einem operativen Leiter, Hr. Zerwes (Schillerschule), dem Leitungsteam,<br />
bestehend aus den Schulleitungen beider Schulen, einer Steuergruppe,<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 301<br />
bestehend aus Kolleg/-innen beider Schulen und dem OK-Team, in welchem Kolleg/-<br />
innen beider Schulen zu unterschiedlichen sonderpädagogischen Fachgebieten im<br />
Sinne des OK tätig sind.<br />
Stand der Dinge<br />
Nach einer ca. halbjährigen Strukturierungs- und Organisationsphase hat das OK<br />
seine Arbeit im selbstverfassten Sinne der oben angeführten Aufträge und Ziele in<br />
vollem Umfang aufgenommen. Insbesondere im Bereich des Arbeitsschwerpunktes<br />
Übergang Schule-Beruf / nachschulische Lebenssituation wurden mit unterschiedlichen<br />
Kooperationspartnern Netzwerke geknüpft und eine sehr erfolgreiche Aquise in<br />
Bezug auf Praktikumsplätze in der freien Wirtschaft u. Ä. durchgeführt. Als vorläufiger<br />
Höhepunkt konnte ein Schüler der Schillerschule in ein reguläres Arbeitsverhältnis<br />
gebracht werden.<br />
Neben der Schwerpunktarbeit haben sich inzwischen tragfähige Kontakte und Kooperationsvereinbarungen<br />
z. B. mit der Gesamtschule Weierheide, Beratung der<br />
Heinrich-Böll Gesamtschule, enge Vernetzung innerhalb der <strong>Oberhausen</strong>er Förderschullandschaft<br />
sowie wesentlichen Institutionen wie der Koordinierungs-, Kontakt<br />
und Beratungsstelle <strong>Oberhausen</strong> (KoKoBe), Lebenshilfe, Caritas, ZAQ etc. ergeben.<br />
Zusätzlich wurde eine Kooperation mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ)<br />
<strong>Oberhausen</strong> eingegangen, die unter anderem eine regelmäßige Beratung im OK für<br />
Eltern, Lehrer, Betreuer und andere anbietet. Diese Beratung wird intensiv genutzt.<br />
Es ist sehr hilfreich, im engen Austausch mit ärztlicher Fachkompetenz zu stehen<br />
und Eltern entsprechend einheitlich zu beraten.<br />
Prävention ist ein wichtiger Baustein inklusiver Beschulung: Schüler sollen frühzeitig<br />
– vor einer Festschreibung – sonderpädagogisch gefördert werden. Dieser Gedanke<br />
ist grundsätzlich gut, trifft aber auf den Bereich körperliche und motorische Entwicklung<br />
(KM) so gut wie nicht zu, da Schüler in der Regel bereits seit ihrer Geburt einen<br />
entsprechenden Förderbedarf haben. Statt einer fokussierten Präventionsarbeit erscheint<br />
daher die Bereitstellung der fachlichen Kompetenz für KM an der Allgemeinen<br />
Schule sinnvoller.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 302<br />
Kooperation mit Grundschulen <strong>Oberhausen</strong><br />
Die Förderschulen in <strong>Oberhausen</strong> haben sich zum Ziel gesetzt, mit jeweils einer<br />
Grundschule in eine Kooperation zu treten, um Erfahrungen im Bereich der integrativen<br />
Beschulung zu sammeln. Diese Initiative wurde durch das OK angeregt. Die<br />
Lenkung obliegt der Schulaufsicht.<br />
Kooperation mit der Gesamtschule Weierheide<br />
Die Netzwerkarbeit erschließt sich in erster Linie auf die Kooperation mit der Gesamtschule<br />
Weierheide, die in direkter Nachbarschaft zur LVR-Förderschule <strong>Oberhausen</strong><br />
liegt. Hier wurde intensive Aufbauarbeit zu einer nachhaltigen und wirksamen<br />
integrativen Zusammenarbeit geleistet:<br />
Gemeinsame Sport- und Spielfeste, gemeinsame Lesetage, gemeinsame Aktionen<br />
im Rahmen von Ruhr 2010, gegenseitige Lehrerfortbildungen im Rahmen von<br />
SchiLF, Installierung eines Arbeitskreises, Erprobung von stundenweiser Beschulung<br />
von Sekundarschülern in Kernfächern, Gemeinsame Unterrichtsprojekte (vor allem<br />
Deutsch, Musik, Sport), Etablierung eines integrativen Rollstuhlsportangebotes in<br />
Kooperation mit dem ortsansässigen Behindertensportverein, Einbindung des Pädagogikkurses<br />
u. a. bei schulischen Veranstaltungen in Sinne eines Schulpraktikums.<br />
Beratungstätigkeit an der Heinrich-Böll-Gesamtschule<br />
Das OK leistet intensive Beratungstätigkeit an der Heinrich-Böll-Gesamtschule. Hier<br />
werden mittlerweile 20 Schüler mit einer körperlichen Beeinträchtigung zielgleich beschult.<br />
Wohnortnahe Beschulung an Allgemeinen Schulen und Förderschulen im Kreis Wesel<br />
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunk Körperliche und motorische<br />
Entwicklung aus dem Kreis Wesel werden in Zusammenarbeit mit Beraterinnen und<br />
den Beratern des LVR aus Wesel wohnortnah beschult. Insgesamt sind bereits 3<br />
Schüler nach Wesel (in eine Förderschule) zurückgeführt worden.<br />
Mehrere Schüler wurden in diesem Schuljahr direkt in Wesel beschult (an allgemeinen<br />
Schulen; mit Förderbedarf KME), die normalerweise in die LVR-Förderschule<br />
<strong>Oberhausen</strong> eingeschult worden wären.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 303<br />
Ausblick der Schillerschule<br />
Neben einer Verfestigung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Gesamtschule<br />
Weierheide wird sich zu Beginn des Jahres 2011 in Kooperation zwischen der<br />
Grundschule Overbergschule und der Schillerschule eine Konzeptgruppe bilden, mit<br />
dem Ziel, spätestens mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 eine integrative Lerngruppe<br />
an der Overbergschule zu etablieren.<br />
Ausblick der LVR-Förderschule<br />
Schülerzahlentwicklung in der LVR-Förderschule<br />
Die LVR-Förderschule <strong>Oberhausen</strong> ist eine Schule im Aufbau. Sie läuft im vierten<br />
Jahr.<br />
Mit Ende des Schuljahres 2010/11 wird die erste Abschlussklasse entlassen. Die<br />
Schüler kommen aus dem Einzugsgebiet <strong>Oberhausen</strong>, Wesel (Hünxe, Dinslaken,<br />
Voerde) und Essen. Aufgrund des Schulneubaus gab es einen enormen Zulauf, der<br />
die Kapazitätsgrenze (120 Schüler) übersteigt. Durch Rückführung von Essener<br />
Schülern an die Helen-Keller-Schule, durch wohnortnahe Beschulung (Kreis Wesel,<br />
s. Kooperationsvertrag mit Waldschule Hünxe) und intensive präventive Arbeit auf<br />
der Ebene der <strong>Oberhausen</strong>er Schulen, wird versucht, den inklusiven und/oder wohnortnahen<br />
Gedanken zu unterstützen. Es ist derzeit jedoch aufgrund der o. g. Konditionen<br />
nicht möglich, Tendenzen oder Entwicklungen abzuleiten.<br />
Schwerpunkt Übergang Schule-Beruf<br />
Durch intensive Aufbauarbeit erschließt sich den Schülern des KsF mittlerweile ein<br />
breites Spektrum an Praktikumsmöglichkeiten sowie Erfahrungsmöglichkeiten innerhalb<br />
der Lernfelder Mobilität, Freizeit, Wohnen und Selbstbestimmtes Leben.<br />
Gerade die Netzwerkarbeit mit Kooperationspartnern im Bereich Arbeit erweist sich<br />
als sehr Erfolg versprechend. Die intensive Praktikaarbeit zielt hin auf möglichst lineare<br />
Übernahme in Arbeitsverhältnisse mit neuen und flexiblen Unterstützungssystemen,<br />
die bislang noch nicht an den Förderschulen KME und GE etabliert waren. Erfreulich<br />
ist, dass bereits im ersten Jahr der Arbeit vier Schülerinnen und Schüler ein<br />
Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Werkstatt für Behinderte Menschen (WfbM)<br />
gefunden haben. Ein Schüler erhielt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis! Hier zeigt<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 304<br />
sich ganz eindeutig die gewinnbringende Unterstützungsleistung durch die zusätzliche<br />
Verwaltungskraft und die Sozialpädagogin. Entsprechende Akquise und Netzwerkarbeit<br />
kann nicht von Sonderpädagogen übernommen werden. Es fehlt an entsprechender<br />
Fachkompetenz.<br />
Die abgeleiteten Erkenntnisse werden bereits jetzt intensiv in dem Arbeitskreis Abschlussstufe<br />
der Förderschulen KME diskutiert. Der Kontakt zu den entsprechenden<br />
Fachämtern des LVR ist ebenfalls bereits aufgebaut.<br />
Die Beratung in Absprache mit dem Reha-Team der Arbeitsagentur und die Vernetzung<br />
mit dem Integrationsamt (LVR) sind für die frühestmögliche Wegezielplanung<br />
sehr sinnvoll. Die Kooperationen mit Arbeitgebern des Handwerks und der Industrie,<br />
inklusive der Vernetzung zu den Kammern, fördern den Vermittlungserfolg.<br />
Inklusion<br />
Durch intensive Informations- und Beratungstätigkeit seitens des OK soll in den<br />
nächsten Jahren eine verstärkte „Sensibilisierung und Mentalisierung“ aller <strong>Oberhausen</strong>er<br />
Schulen erfolgen. Dies insbesondere im Hinblick auf die immer stärker in die<br />
Diskussion rückende Frage der „Inklusion“ behinderter Schüler/-innen.<br />
Die sogenannte zielgleiche Integration ist an der LVR-Schule vollzogen. Die Schülerschaft<br />
mit dem Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung wird dementsprechend<br />
zieldifferent beschult werden müssen, was grundsätzlich auch umsetzbar ist.<br />
Eltern von LVR- Schülern mit starken körperlichen Beeinträchtigungen oder Schülern,<br />
die intensive therapeutische oder medizinisch-pflegerische Unterstützung benötigen,<br />
haben derzeit keinen Wunsch nach integrativer/inklusiver Beschulung, obwohl<br />
das Thema in jeder Schulpflegschaftssitzung, Schulkonferenz und allen weiteren<br />
schulischen Veranstaltungen transportiert wird.<br />
Bei aller Offenheit und bei allen Bemühungen des OK zu inklusiver Beschulung muss<br />
hier grundsätzlich auch erst einmal ein entsprechendes Angebot geschaffen werden.<br />
Damit ist u. a. gemeint: rollstuhlgerechte Zugänge und Klassenräume in der Allgemeinen<br />
Schule, entsprechende Räumlichkeiten für medizinisch-pflegerische sowie<br />
therapeutische Maßnahmen (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie), Sicherstellung<br />
der sonderpädagogischen Fachkompetenz aus dem Bereich KME, Aufbau von<br />
Peer-Groups, entsprechende Schulprogramme etc.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 305<br />
Da grundsätzlich von einem steigenden Anteil mehrfach schwerstbehinderter Schüler<br />
ausgegangen werden muss, kann vermutet werden, dass es kurzfristig zu keinem<br />
nennenswerten Absinken der Schülerzahlen durch Intensivierung von inklusiven Bemühungen<br />
kommen wird.<br />
Die Möglichkeit der Kooperation zwischen dem <strong>Oberhausen</strong>er Kompetenzzentrum<br />
und der Gesamtschule Weierheide kann diesbezüglich ein ausgesprochen gewinnbringendes<br />
Projekt darstellen, woraus sich entsprechende allgemeine Rückschlüsse<br />
ziehen lassen. Ich bitte daher um ein positives Votum an Schulverwaltung und<br />
Schulpolitik zu einer entsprechenden Unterstützung.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 306<br />
B2.7 Lehrerfortbildung in <strong>Oberhausen</strong><br />
B2.7.1 Kompetenzteam Fortbildung<br />
In Nordrhein-Westfalen bieten seit dem 1. August 2007 insgesamt 53 Kompetenzteams<br />
Unterstützungsleistungen vor Ort für die Kollegien aller Schulformen.<br />
Die Kompetenzteams beraten die Schulen im Rahmen ihrer Konzeptarbeit und bieten<br />
bedarfsorientiert Fortbildung insbesondere in den Kernfächern an. Darüber hinaus<br />
vermittelt das Kompetenzteam Moderatorinnen und Moderatoren für weitere Fortbildungsbereiche<br />
sowie Beratungs- und Fortbildungsangebote zahlreicher Partner. In<br />
Kooperation mit dem örtlichen Medienzentrum unterstützen die Kompetenzteams<br />
Schulen bei der Medienkonzeptarbeit und der Vermittlung von Lernkompetenzen für<br />
individualisierten Unterricht.<br />
Die 4 Kernaufgaben der Kompetenzteams sind<br />
o Beratung bei der Fortbildungsplanung<br />
o Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere in den Kernfächern<br />
o Medienberatung<br />
o Kooperation mit kommunalen und anderen Partnern<br />
Die Medienberatung NRW koordiniert im Auftrag des Ministeriums für Schule und<br />
Weiterbildung die Publikation der Angebote der Kompetenzteams NRW über das<br />
gemeinsame Webportal und koordiniert die Kommunikation der Mitglieder über die<br />
Arbeitsplattform WebWeaver. Sie hat außerdem die zentrale Verantwortlichkeit für<br />
alle Aufgaben der Medienbildung. Dazu unterstützt sie die Moderatorinnen und Moderatoren<br />
mit Qualifikationsangeboten durch Publikationen, Fachtagungen, Fortbildungsmaßnahmen<br />
und Beratungen zu fachlichen Lernkonzepten.<br />
Das Kompetenzteam (KT) für Mülheim und <strong>Oberhausen</strong> bietet Fortbildungsmodule<br />
zu den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und dem naturwissenschaftlichen<br />
Bereich als schulinterne Fortbildung (SchiLF) an und/oder schulexterne Fortbildung<br />
(ScheLF) an.<br />
Daneben gibt es Arbeitskreise und schulformübergreifende Angebote.<br />
Zum Team gehören 40 Lehrkräfte aus allen Schulformen (außer den Berufskollegs)<br />
und zwei Medienberater. Die Leitung hat die Schulaufsicht im Schulamt für die Stadt<br />
<strong>Oberhausen</strong>.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 307<br />
B2.7.2 Lernwerkstatt (LW)<br />
Seit über 10 Jahren unterhält das Schulamt für die Stadt <strong>Oberhausen</strong> eine Lernwerkstatt<br />
in den Räumen der Kastellschule in Holten.<br />
Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen pädagogischen Fragen werden 2 x jährlich<br />
neu konzipiert und den Kollegien der Grundschulen im Nachmittagsbereich angeboten.<br />
Sie werden nicht nur von <strong>Oberhausen</strong>er Lehrkräften zahlreich besucht.<br />
Im LW-Team arbeiten 5 Lehrkräfte, die an <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen tätig sind<br />
und u. a. Lehr- und Lernmaterial als Ausleihe zur Verfügung stellen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 308<br />
B2.8 Medienzentrum <strong>Oberhausen</strong><br />
Medienentwicklungsplan 2011<br />
Medienbildung ist Bestandteil eines Allgemeinbildungskonzepts. Bei der Medienbildung<br />
geht es um den Erwerb notwendiger Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten,<br />
damit Lernende ein sachgerechtes, selbstkritisches, kreatives, innovatives und sozialverantwortliches<br />
Handeln in einer von Medien beeinflussten Welt erwerben können.<br />
Für einen souveränen und verantwortungsvollen Umgang mit Medien bedarf es der<br />
umfassenden Vermittlung von Medienkompetenz. Sie ist ein zentrales Ziel von Medienbildung.<br />
Medienkompetenz ist als Bestandteil kommunikativer Kompetenz zu<br />
sehen und bedeutet mehr und etwas Anderes als die sichere Bedienung von Software.<br />
Im Zusammenhang mit den Neuen Medien heißt das u. a., dass Lernende<br />
sachgemäß den Computer und andere Medien nutzen können,<br />
• vielfältige selbstständige Erfahrungen mit Neuen Medien sammeln und mögliche<br />
Gefahren erkennen,<br />
• die Einsatzmöglichkeiten vieler Medien ausnutzen und die Grenzen ihrer Verwendung<br />
erkennen können,<br />
• Veränderungen der Gesellschaft, Chancen und Gefährdungen erkennen, die<br />
mit der Nutzung von Medien verbunden sind.<br />
Die Aufgabe der Medienpädagogik besteht darin, Lernenden einen angemessenen<br />
(kritischen) Umgang mit Medien zu vermitteln, der auf Analyse der Wirkungen und<br />
auf Handlungskompetenz bei der Nutzung von Medien zielt.<br />
Die Mediendidaktik beschäftigt sich mit dem optimalen Einsatz von Medien als Lehrund<br />
Lernmittel, als Werkzeug im Unterricht. Einerseits können Neue Medien eine<br />
neue, schüleraktive Lernkultur fördern, andererseits ist die Entfaltung einer solchen<br />
Lernkultur dem Einsatz Neuer Medien förderlich. So ist es kein Zufall, dass die<br />
Grundschulen, die seit langem differenziertes und selbstständiges Lernen fördern,<br />
trotz vergleichsweise schlechter Ausstattung den intensivsten Computereinsatz vorweisen<br />
können. Medien, Methoden, Inhalte und Intentionen stehen in einem wechselseitigen<br />
Zusammenhang.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 309<br />
Ausgehend von den massiven Veränderungen und den immer rascher voranschreitenden<br />
Entwicklungen im Bereich der Kommunikation und der Medien sind auch die<br />
kommunalen Medienzentren (früher: Kreis- und Stadtbildstellen) ständig auf dem<br />
Prüfstand. Ihre Aufgaben, ihre Struktur, ihr Bedarf an technischer Ausstattung, an<br />
Personal und Finanzmitteln bedürfen einer permanenten Anpassung an immer wieder<br />
aktuelle, neue Bedingungen. Ihr oberstes Ziel muss dabei stets die optimale Versorgung<br />
der Bildungseinrichtungen, primär der Schulen ihres Betreuungsbereiches,<br />
mit den pädagogisch effektivsten Medien für die Bildungsarbeit sein – und das nach<br />
Bedarf und Voraussetzungen sowohl offline als auch online.<br />
Mit neuen Technologien und immer neuen Ansprüchen an den schulischen und den<br />
außerschulischen Bildungsbereich wachsen auch die Aufgaben der kommunalen<br />
Medienzentren und fordern deren Weiterentwicklung zu Medienkompetenzzentren<br />
mit Serviceleistungen im Bereich der medienrelevanten Informations- und Kommunikationstechnologie<br />
(IuK) angesichts einer unaufhaltsam voranschreitenden Verschmelzung<br />
von Medien- und IuK- Bereich.<br />
Um diesem hohen aber unverzichtbaren Anspruch gerecht zu werden, müssen sich<br />
die kommunalen Medienzentren in ihrer Weiterentwicklung einer ständigen Innovation<br />
und Qualitätssicherung unterwerfen und an gemeinsam gültigen Anforderungen<br />
orientieren.<br />
Die Aufgabenschwerpunkte der Medienzentren werden sich in den kommenden Jahren<br />
in dem Maße verlagern, wie sich Online-Distributionswege durchsetzen. Die<br />
Realisation der Online-Distribution für alle Adressatengruppen ist als gemeinsame<br />
Zielvorgabe festzuschreiben. Der physikalische Verleih von Medien wird gemessen<br />
an der Innovationsbereitschaft der Schulen und den haushaltstechnischen Gegebenheiten<br />
noch gut 8 bis 10 Jahre parallel zur Online-Distribution Bestand haben. Die<br />
Hauptaufgaben der Medienzentren verlagern sich dann auf die konsequente Verwaltung<br />
von Lizenzen, umfangreiche Katalogarbeiten, die Beratung der Zielgruppen, auf<br />
medienpädagogische Aufgaben und weitere Dienstleistungen.<br />
Die Online-Distribution wird bereits mittelfristig mehr Einsatz von Haushaltsmitteln<br />
für den Erwerb von Lizenzen erfordern. Demgegenüber werden am Medienzentrum<br />
die Kosten für Archivierung und physikalischen Verleih zurückgehen sowie Mitarbeiterstunden<br />
im operativen Bereich für andere Aufgaben frei werden und den per-<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 310<br />
sonellen sowie zeitlichen Mehraufwand durch die neuen Anforderungen kompensieren.<br />
Dazu kommen deutliche Einspareffekte bei den Zielgruppen durch den Wegfall<br />
physikalischer Transferleistungen und durch die Reduzierung auf preisgünstige und<br />
vielfältig nutzbare Projektionseinheiten.<br />
Medienzentrum-<strong>Oberhausen</strong><br />
Die Aufgaben des kommunalen Medienzentrums können im Wesentlichen auf vier<br />
Kernbereiche zusammengefasst werden:<br />
1. Mediendistribution<br />
2. Medienproduktion/Hardware<br />
3. Beratung<br />
4. Vernetzung<br />
1. Die Mediendistribution ist eine der traditionellen Aufgaben eines Medienzentrums.<br />
In diesen Bereich fallen folgende, nicht immer offensichtliche, aber sehr<br />
zeitintensive Tätigkeiten. Der erste Schritt ist natürlich die Sichtung und Bewertung<br />
didaktischer Medien, die von den Medienanbietern in der Regel dazu zur<br />
Verfügung gestellt werden. Nach der Bewertung folgt entweder die Anschaffung<br />
oder Rücksendung des Mediums. Der Medienberater und Leiter des Medienzentrums<br />
ist hier verantwortlich.<br />
Weiterhin beschäftigt sich der Arbeitskreis EDMOND, bei dem wir aktiv mitarbeiten,<br />
mit der Auswahl und Beschaffung der sogenannten Landeslizenzen, die landesweit<br />
von allen Medienzentren angeschafft werden und deshalb Kostenvorteile<br />
von mehr als 50% für die einzelnen Medienzentren bieten. Die Landeslizenzen<br />
werden sowohl als Online- als auch als Verleih-Medium zur Verfügung gestellt.<br />
Zusätzlich können noch sogenannte Huckepack-Pakete angeschafft werden, die<br />
ebenfalls von den Kostenvorteilen profitieren. Wir haben diese Option weitgehend<br />
genutzt.<br />
Die angeschafften Medien gehen in den Verleih an angemeldete Lehrerinnen und<br />
Lehrer. Der Verleih beinhaltet zum einen die Pflege unserer Präsenz-Datenbank<br />
wie auch die Ausgabe und Verleihverwaltung der von unseren Kunden in dieser<br />
Datenbank recherchierten Medien. Für diesen Aufgabenbereich ist eine <strong>Teil</strong>zeit-<br />
Hilfskraft mit 29 Wochenstunden zuständig, er wird aber auch von der Leitung<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 311<br />
und dem technischen Mitarbeiter betreut und erfordert natürlich eine ständige<br />
Anwesenheit während der Geschäftszeiten.<br />
Unser Ausleih-Medienbestand gliedert sich in:<br />
• Ca. 1000 16 mm Filme<br />
• Ca. 1500 VHS-Kassetten<br />
• Ca. 250 CD-ROMs<br />
• Ca. 330 didaktische DVDs<br />
• und 23 Medienpakete<br />
Weiterhin zählt zur Mediendistribution die Aufzeichnung und Distribution von<br />
Schulfernsehsendungen. Zu diesem Zweck wurde eine DVBt Empfangsanlage<br />
mit Videoschnittplatz in full HD-Technik eingerichtet, die dem derzeitigen Stand<br />
der Technik entspricht. Die Aufnahmen werden timergesteuert auf Festplatten<br />
aufgezeichnet und können über externe Festplatten, USB-Sticks, Media-Player<br />
und gebrannte DVDs verteilt werden.<br />
Die Online-Distribution EDMOND, die vehement an Bedeutung gewinnt, erfolgt<br />
über den LVR und den IT-Dienstleister LVR-InfoKom. Neben der Anschaffung der<br />
Lizenzen und dem anteiligen Tragen der Kosten für das Hosting muss das MZ<br />
verpflichtend eine Nutzer-Datenbank sowohl lokal als auch online pflegen, die<br />
den Zugriff auf die Download-Medien verwaltet und personenbezogen durchsichtig<br />
macht. Die Online-Medien können von jedem beliebigen Standort mit Internet-<br />
Zugang genutzt werden und bieten eine Menge Vorteile gegenüber klassischen<br />
Medien. Zwingend notwendig ist ein freier Web-Zugang für das MZ und eine eigene<br />
Web-Präsenz (Homepage), die auch beide vorhanden sind. Verwaltung, Datenbankpflege<br />
und Webdesign werden durch den Medienberater geleistet. In diesem<br />
Aufgabenfeld ist noch eine Menge Werbe- und Fortbildungsarbeit zu leisten,<br />
auf die später noch eingegangen wird.<br />
2. Zu Medienproduktion/Hardware zählen u. a. Geräte wie Camcorder, Player,<br />
Beamer, Notebooks, Verstärkeranlagen, Mischpulte, Lautsprecher. Neben der<br />
Beschaffung der Geräte ist der Verleih zu verwalten, sind die Geräte zu warten<br />
und zu lagern. Der Verleih erfolgt in erster Linie an Schulen, ist aber auch an andere<br />
Institutionen und, gegen Entgelt, an Bürger der Stadt möglich. Einweisungen<br />
und Schulungen an den Geräten fallen fast täglich an.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 312<br />
Das Medienzentrum bietet einen Audio/Video-Kopierservice und führt auch eigene<br />
Medienproduktionen, z. B. Dokumentationen in Stadt und Schulen, durch. Bei<br />
der schnellen Entwicklung der Technik ist natürlich eine ständige Beobachtung<br />
des Marktes unerlässlich und die Beschaffung möglichst aktueller Geräte notwendig.<br />
Für die Medienproduktion/Hardware ist die einzige Vollzeitkraft im MZ<br />
zuständig. Der Verleihkatalog und die Gebührenordnung sind auf der Homepage<br />
des MZ veröffentlicht und müssen entsprechend gepflegt und aktuell gehalten<br />
werden.<br />
3. Der Medienberater/Leiter des MZ berät Schulträger, Schulleitungen, Lehrerkonferenzen,<br />
Fachkonferenzen und auch individuell Lehrerinnen und Lehrer. Er ist gesetztes<br />
Mitglied des Kompetenzteams (Lehrerfortbildung) und arbeitet eng mit<br />
der unteren Schulaufsicht zusammen. Er führt selbst Lehrerfortbildungen durch<br />
und schult die KT-Moderatoren als Multiplikatoren im Bereich Medien/neue Medien,<br />
im Umgang mit Online-Lernplattformen und der Kommunikations-Plattform<br />
WebWeaver der Medienberatung. Der Computer-Raum der Stadtsparkasse und<br />
ein eigener Seminarraum im Haus des MZ sind dabei sehr hilfreich. Online-<br />
Zugang zu allen Plattformen, eigener Webspace des Medienzentrums und die<br />
Homepage des MZ sind Grundvoraussetzungen. Aktuelle Entwicklungen zu interaktiven<br />
Whiteboards und Interaktiven Server-Lösungen als zentrale Unterrichtsmedien<br />
sind ebenfalls zu beurteilen und gegebenenfalls zu schulen. Der Kontakt<br />
zu den Schulen ist über benannte Medienansprechpartner geregelt.<br />
4. Das Medienzentrum ist gesetzter Bildungspartner der Schulen, neben Stadtbibliothek,<br />
Lokalradio und Museen. Wir arbeiten sehr eng mit dem Bildungsbüro<br />
zusammen und der Medienberater ist Mitglied im „Arbeitskreis Medien“ des<br />
Präventiven Rats der Stadt <strong>Oberhausen</strong>. Für Veranstaltungen der Partner stellen<br />
wir Hardware und Knowhow zur Verfügung und arbeiten aktiv mit. Der Medienberater<br />
ist zudem Mitglied in mehreren Arbeitskreisen des Landesmedienzentrums<br />
Düsseldorf und nimmt regemäßig an Schulungen der Medienberatung und der<br />
Bezirksregierung teil. Er arbeitet mit an der MOODLE-Lernplattform der Bezirksregierung<br />
und hat bereits mehrere Online-Kurse konzipiert. Die Video-Tutorials<br />
zur EDMOND-Plattform stammen ebenfalls aus unserer Produktion.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 313<br />
Ein wichtiger Kooperationspartner sind weiterhin die Internationalen Kurzfilmtage<br />
<strong>Oberhausen</strong>, die wir nach Möglichkeit unterstützen.<br />
Zur Kommunikation mit unseren Partnern ist wiederum der uneingeschränkte,<br />
schnelle Internet-Zugang, die Homepage des MZ aber auch der normale Postverteiler<br />
zwingend erforderlich.<br />
Perspektiven<br />
Wie aus den obigen Ausführungen ersichtlich, ist das Medienzentrum-<strong>Oberhausen</strong>,<br />
verglichen mit anderen Kommunen, nicht schlecht aufgestellt, es gibt aber auch noch<br />
eine Menge Spielraum zur Verbesserung.<br />
1. Mediendistribution<br />
Der Verleih direkt über das Medienzentrum nimmt langsam, aber stetig ab. Die Medienausleihe<br />
verlagert sich immer mehr in Richtung Online-Verteilung. Es wäre zu<br />
überlegen, ob eine längere Vorhaltung so alter Medien wie 16 mm Filme und vor allem<br />
Dias noch Sinn macht, insbesondere verbunden mit der Pflege und Instandhaltung<br />
der dafür erforderlichen Geräte. Allerdings gibt es auch immer noch eine Menge<br />
Lehrerinnen und Lehrer, die gerade alte 16 mm Filme noch gerne im Unterricht einsetzen<br />
und sich über den Verlust der erforderlichen Projektoren in ihrer Schule beklagen.<br />
Zudem sind solche Filme kaum noch zu bekommen und stellen als Raritäten<br />
einen nicht unerheblichen Wert dar.<br />
Erste Präferenz sollte der Einkauf von EDMOND-Online Lizenzen haben. Der Arbeitskreis<br />
EDMOND berät zurzeit über ein Abo-Modell für die Landeslizenzen. Auch<br />
die Huckepack-Pakete sind ein sehr brauchbares Angebot, trotz schlechter Finanzlage<br />
der Kommune noch wenigstens den Grundbedarf an didaktischen Medien zu decken.<br />
Unsere Standort-Medienrecherche und die Online-Recherche für EDMOND-Medien<br />
sind bereits teilweise zusammengelegt, im Moment ist unsere lokale Datenbank für<br />
die Recherche und Datenpflege noch notwendig. In Zukunft ist aber eine einzige Datenbank<br />
online für alle Medien absehbar.<br />
Wichtig ist auch eine möglichst breite Information und Schulung der Schul-Kollegien<br />
zu EDMOND, die Medienansprechpartner der Schulen müssen aktiviert und geschult<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 314<br />
werden, das Webangebot des MZ überarbeitet werden. Eine DVD mit EDMOND Unterrichtsbeispielen<br />
wurde, unter unserer Mitwirkung, vom LVR produziert und steht<br />
für Informationen und Fortbildungen zur Verfügung.<br />
2. Medienproduktion/Hardware<br />
Aktuelle Entwicklungen müssen beachtet werden, die Technik muss auf neustem<br />
Stand gehalten werden. Im Bereich Video/Audio sind wir relativ gut ausgestattet, bei<br />
Whiteboards und anderen Interaktiven-Lösungen gibt es einige Defizite. HDTV haben<br />
wir bereits installiert, 3D-Fernsehen ist keine ernstzunehmende Option. Die Entwicklung<br />
hier geht eindeutig weg von DVD-Playern, BluRay-Playern und Notebooks<br />
zu Festplatten und mobilen Geräten wie Pads, Mediaplayern und Smartphones. Kassettenrekorder<br />
gibt es fast nicht mehr, VHS-Videorekorder werden ebenfalls nur<br />
noch, wenn überhaupt, in sehr geringen Stückzahlen hergestellt. Da die gesamte<br />
Technologie in diesem Segment sehr schnelllebig ist, gilt es, hier unbedingt ein offenes<br />
Auge zu behalten.<br />
3. Beratung<br />
Die Moderatoren des Kompetenzteams müssen als Multiplikatoren im Umgang mit<br />
EDMOND-Medien geschult werden, eine Einführungsveranstaltung ist bereits in der<br />
Planung. Weitere sollten folgen.<br />
Der Medienbrief (Publikation des Landesmedienzentrums), der sich ausschließlich<br />
mit EDMOND beschäftigt und je ein Exemplar der DVD mit 10 Unterrichtsbeispielen<br />
enthält, wurde bereits an die Schulen verteilt, eine Informationsveranstaltung mit allen<br />
Medienansprechpartnern sollte in naher Zukunft erfolgen und später auf Kollegien<br />
und/oder Fachkonferenzen ausgeweitet werden.<br />
4. Vernetzung<br />
Die Zusammenarbeit mit dem Studienseminar muss intensiviert werden. Die Medienberatung<br />
NRW plant gerade einen Blended-Learning-Kurs zu EDMOND, der<br />
über die lokalen Medienberater an den Seminaren durchgeführt werden soll. Der<br />
Kurs wird im Moment konzipiert, nach einer Probephase sollte er auch für <strong>Oberhausen</strong><br />
verfügbar sein.<br />
Der Arbeitskreis Medien (Präventiver Rat – Kriminalpolizei/Verbraucherberatung<br />
/Jugendamt/Stadtbibliothek/Lokalradio/Psychologische Schulberatung u. a.) führte im<br />
Februar 2011 eine größere Veranstaltung im Bero-Zentrum durch, bei der er sich<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 315<br />
zum ersten Mal der Öffentlichkeit präsentierte. Weitere Veranstaltungen werden folgen.<br />
Das Projekt Film und Schule (Landesmedienzentrum Münster) und die Internationalen<br />
Kurzfilmtage hätten eigentlich viele Berührungspunkte, Veranstaltungen laufen<br />
aber völlig unabhängig voneinander. Eine Kooperation wäre wünschenswert, ist<br />
aber schwierig zu initiieren.<br />
Das geplante Projekt Interaktiver Unterricht / Konzeptimport des Bildungsbüros<br />
wird aktiv begleitet und verspricht mögliche Einsparungen bei der IT-<br />
Schulausstattung.<br />
Sonstiges<br />
Der Internetauftritt des Medienzentrums sollte in naher Zukunft auf ein besseres<br />
CMS (Content Management System) umgestellt und neu gestaltet werden.<br />
Der Postverteiler und die Kontakte zu den Medienansprechpartnern in den Schulen<br />
müssen optimiert werden.<br />
Die verschiedenen Datenbanken werden zurzeit überarbeitet und für die Zukunft optimiert.<br />
Fazit<br />
Wegen knapper Personalressourcen können die vielfältigen in Zukunft anfallenden<br />
Aufgaben, wenn überhaupt, nur langsam realisiert werden. Eine bessere personelle<br />
und finanzielle Ausstattung des Medienzentrums wären wünschenswert.<br />
Der Schwerpunkt zukünftiger Anschaffungen sollte bei EDMOND-Lizenzen, der zur<br />
Distribution nötigen Peripherie und bei aktueller Hardware liegen.<br />
Medienentwicklungsplanung<br />
Zur Weiterentwicklung der IT-Strukturen in der <strong>Oberhausen</strong>er Schullandschaft besteht<br />
Handlungsbedarf. Der Schulträger hat daher Gespräche mit dem LVR-Zentrum<br />
für Medien und Bildung, Medienzentrum für die Landeshauptstadt Düsseldorf, aufgenommen.<br />
Gemeinsam sollen die IT-Ausstattung der Schulen und die Vorhandene<br />
Netzwerkstruktur analysiert werden. Anschließend werden Vorschläge für die zukünftige<br />
Entwicklung erarbeitet.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 316<br />
B2.9 Schulsport in <strong>Oberhausen</strong><br />
Ausschuss für den Schulsport in der Stadt <strong>Oberhausen</strong><br />
Für alle Aufgabenbereiche im außerunterrichtlichen Schulsport sowie im schulsportlichen<br />
Wettkampfwesen, die durch den Runderlass des Innenministeriums NRW und<br />
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 06. Juni 2007 [Az.: 83-<br />
8252.0 Nr. 102/07 (IM); 521-6.08.03.06-55948 (MSW)] festgelegt wurden, zeichnet<br />
sich in <strong>Oberhausen</strong> der Ausschuss für den Schulsport in der Stadt <strong>Oberhausen</strong> (AfS)<br />
verantwortlich.<br />
Die Hauptaufgaben des AfS sind dabei die Leitung, Initiierung und Koordination des<br />
Landessportfestes der Schulen, des Landesprogramms "Talentsuche und Talentförderung<br />
in Zusammenarbeit von Schule und Verein/Verband", die Förderung Freiwilliger<br />
Schulsportgemeinschaften sowie die Durchführung weiterer Schulsportveranstaltungen<br />
in <strong>Oberhausen</strong>. Der AfS übernimmt einerseits Serviceleistungen im Schulsport<br />
und ist Ansprechpartner in allen Belangen des (Schul-)Sportbereichs. Andererseits<br />
versteht er sich auch als sportpädagogische Kontaktstelle zur Beratung sowie<br />
zur Einrichtung spezifischer Angebote zur Fort- und Weiterbildung. Der örtliche AfS<br />
als selbständige Arbeitsgemeinschaft bündelt und vertritt die Interessen der Schulen<br />
und ist für die Koordinierung der außerunterrichtlichen Maßnahmen verantwortlich.<br />
Im Rahmen der Umsetzung aller Aufgabenbereiche kooperiert der Ausschuss für den<br />
Schulsport mit der Sport- und Schulverwaltung der Stadt <strong>Oberhausen</strong>, mit Sportfachverbänden<br />
sowie dem Stadtsportbund <strong>Oberhausen</strong> e.V. als Vertreter aller Sportvereine<br />
und weiteren Einrichtungen.<br />
Mitarbeiter, Vertreter und Geschäftsführung<br />
Im AfS arbeiten die gewählten Vertretungen der Sportlehrerinnen und Sportlehrer der<br />
einzelnen Schulformen sowie der Sportfachverbände. Darüber hinaus unterstützen<br />
Vertreter der Schulaufsicht, Beauftragte für den Schulsport sowie die/der vom AfS<br />
bestimmte Geschäftsführer/in die Umsetzung der Aufgaben.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 317<br />
Die Angebote des AfS richten sich an<br />
• die Schüler/-innen aller Schulformen,<br />
• die Lehrer/-innen aller Schulformen,<br />
• die Sportvereine und -verbände mit dem Ziel einer Zusammenarbeit von Schule<br />
und Verein.<br />
Die Anliegen des AfS werden durch das Engagement der Sportlehrerinnen und<br />
Sportlehrer, die insbesondere die <strong>Teil</strong>nahme vieler Schulmannschaften an den zahlreichen<br />
Veranstaltungstagen sowie die Einrichtung von Schulsportgemeinschaften<br />
durch die Zuleitung von Kindern fördern, außerordentlich unterstützt.<br />
Modellhafter <strong>Oberhausen</strong>er Schulsport<br />
Der <strong>Oberhausen</strong>er Schulsport konnte in den zurückliegenden Jahren mit seinen jeweiligen<br />
Jahresbilanzen stets eine Spitzenstellung im Land NRW belegen. Exemplarisch<br />
hierfür stehen zum einen die vom AfS jährlich koordinierten und ausgerichteten<br />
ca. 120 Schulsportveranstaltungen pro Schuljahr – allen voran der alljährlich ausgetragene<br />
Schulwaldlauf als größte regionale Schulsportveranstaltung in NRW. Zum<br />
anderen konnten eine Vielzahl an weiteren Modellprojekten und Aktivitäten initiiert<br />
werden, die in Zusammenarbeit vom AfS und den <strong>Oberhausen</strong>er Schulen im Rahmen<br />
der Umsetzung der o. a. Programme oder aber aufgrund anderer Initiativen<br />
entwickelt wurden. Exemplarisch hierfür können u. a. folgende Aktivitäten aufgeführt<br />
werden:<br />
• die "GSO-Ergo-Night", ein Wettbewerb für Schulteams mit Trocken-Ruder-<br />
Ergometern an der Gesamtschule Osterfeld,<br />
• das Spezialsportfest der Schillerschule und deren überregionale Turniere im Fußball,<br />
• der Fitnesstag in Ausdauersportarten der Gesamtschule Osterfeld,<br />
• die Sportbörse der Theodor-Heuss-Realschule als eine effiziente Maßnahme zur<br />
Verbesserung der Zusammenarbeit von Schulen und örtlichen Vereinen,<br />
• die Ausrichtung eines Basketballturniers für <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen mit den<br />
Kooperationspartnern des Schulprojektes Basketball, dem evo New Basket <strong>Oberhausen</strong><br />
e. V. und dem AfS,<br />
• der RWE-Schulstaffellauf von Willi Wülbeck (8 x 100 m),<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 318<br />
• das Projekt „spin-sport-interkulturell“; eine Maßnahme des Landessportbundes<br />
NRW für Mädchen mit Migrationshintergrund, welches in <strong>Oberhausen</strong> in Kooperation<br />
mit <strong>Oberhausen</strong>er Schulen, dem Stadtsportbund <strong>Oberhausen</strong> und dem AfS<br />
seit dem Jahr 2008 umgesetzt wird,<br />
• das Gemeinschaftsprojekt zur Sporthelferausbildung, in dessen Rahmen ca. 150<br />
Schülerinnen und Schüler in größtenteils zentralen Schulungsterminen zu Sporthelferinnen<br />
und Sporthelfern ausgebildet werden. Die Qualifizierungsmaßnahme<br />
wird in Kooperation vom AfS, dem Stadtsportbund <strong>Oberhausen</strong> und zehn weiterführenden<br />
Schulen durchgeführt und erfährt größtmögliche Unterstützung von Politik<br />
und Verwaltung. Ausgangspunkt für das Gemeinschaftsprojekt war eine für<br />
<strong>Oberhausen</strong> bislang einmalige Qualifizierungsmaßnahme im Februar 2010, bei<br />
der Lehrbeauftragte der Sportjugend des Landessportbundes NRW (LSB) und der<br />
Bezirksregierung Düsseldorf insgesamt 22 <strong>Oberhausen</strong>er Sportlehrerinnen und<br />
Sportlehrer vor Ort geschult haben.<br />
Die aufgeführten Sportaktivitäten sind Musterbeispiele für die Belebung einer vielfältigen<br />
Sportkultur in der <strong>Oberhausen</strong>er Schulsportlandschaft. Eine intensive Kooperation<br />
zwischen dem Schulsport und anderen Einrichtungen und Organisationen im<br />
Sportbereich unterstützt die Umsetzung der aufgeführten Aktivitäten. So stärkt der<br />
Schulsport beispielsweise gezielt und erfolgreich die Zusammenarbeit mit dem<br />
Stadtsportbund <strong>Oberhausen</strong>, dem Bereich Sport und der Schulverwaltung der Stadt<br />
<strong>Oberhausen</strong>, um sich den neuen Herausforderungen stets zeitgemäß stellen und<br />
diese bewältigen zu können.<br />
Darüber hinaus wird zur Unterstützung der Sportlehrkräfte jährlich eine Schulsportbroschüre<br />
erstellt, die detailliert sämtliche im aktuellen Schuljahr stattfindenden<br />
Schulsportveranstaltungen, Aktivitäten, Termine, Ausschreibungen, Spielpläne u. a.<br />
ausweist! Diese Broschüre wird seit dem Schuljahr 2010/2011 den Schulen ebenfalls<br />
als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung gestellt.<br />
Des Weiteren werden im jährlichen AfS-Jahresbericht, der sowohl dem Sport- als<br />
auch dem Schulausschuss vorgelegt wird, alle Schulsportveranstaltungen und<br />
-aktivitäten der jeweiligen Schuljahre aufgezeigt.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 319<br />
Kooperation von Schul- und Vereinssport<br />
Das Aktionsfeld der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen in <strong>Oberhausen</strong><br />
leistet einen erheblichen Beitrag zur Sportkultur der Stadt. Die Allgemeinen Schulsportgemeinschaften<br />
und Talentsichtungs- und Trainingsgruppen sichern die Heranführung<br />
von Kindern und Jugendlichen an den Sport und stellen ein nachhaltiges<br />
Handlungsfeld dar, Kinder einzubeziehen und u. a. für ihren Freizeitbereich eine Orientierung<br />
im Sport zu ermöglichen. Die schulinternen Schulsportgemeinschaften haben<br />
u. a. zum Ziel, eine selbst ausgewählte Sportart kennenzulernen, Übung und<br />
Training für die Vorbereitung von Wettkämpfen zu ermöglichen, Freude am Sport zu<br />
entwickeln und motorische Defizite zu kompensieren. Damit stellen sie eine sinnvolle<br />
Förderung des Breitensports für Kinder und Jugendliche dar.<br />
Die <strong>Oberhausen</strong>er Sportvereine profitieren in hohem Maße von der Kooperation zwischen<br />
Vereinen und Schulen. Sie stellen auch in der Regel die Übungsleiter für die<br />
außerunterrichtlichen Angebote und sorgen damit für die Gewinnung von Kindern<br />
und Jugendlichen für die Vereinsarbeit.<br />
Aus städt. Haushaltsmitteln werden gezielt die Übungsleiterinnen und Übungsleiter<br />
der Talentfördergruppen unterstützt. Diese Mittel werden seit 1970 zur Förderung<br />
des Nachwuchsleistungssports bereitgestellt. Sportpolitisch handelt es sich hierbei<br />
um eine Fördermaßnahme von besonderer Bedeutung, da hier die Grundlagen für<br />
die Umsetzung leistungssportlicher Ziele der leistungsorientierten <strong>Oberhausen</strong>er<br />
Sportvereine für Schülerinnen und Schüler gelegt werden.<br />
Darüber hinaus besitzt dieses Arbeitsfeld sportpädagogische Bedeutung und hat<br />
Vorbildfunktion für den Breitensport. Die hier tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleiter<br />
leisten einen wichtigen Beitrag zur Sportentwicklung in <strong>Oberhausen</strong>.<br />
Schulsportliches Wettkampfwesen<br />
Die ca. 120 Schulsportveranstaltungen pro Schuljahr werden vom AfS koordiniert<br />
und ausgerichtet. Bemerkenswert für die zurückliegenden Sportjahre ist in diesem<br />
Zusammenhang, dass die Beteiligung der Schulen am Wettkampfwesen von großer<br />
Beständigkeit und Kontinuität geprägt war.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 320<br />
Die Koordination der Sporthallen- und Sportplatzbelegungen, des Medieneinsatzes<br />
sowie der Auszeichnungsunterlagen erfolgt dabei durch das Schulsportreferat in Abstimmung<br />
mit der Schulverwaltung und der OGM-Sportflächenunterhaltung.<br />
Das schulsportliche Wettkampfwesen profitiert von den vom Bereich Sport der Stadt<br />
<strong>Oberhausen</strong> koordinierten Umbauarbeiten auf den <strong>Oberhausen</strong>er Sportanlagen.<br />
Die Durchführung der Bundesjugendspiele sowie schulinternen Sportfeste, eigenständige<br />
Fußballturniere und weitere Schulsportveranstaltungen der Schulen belegen<br />
eine große Bandbreite der schulinternen Aktivitäten und werden in der Regel von<br />
nahezu allen <strong>Oberhausen</strong>er Schulen durchgeführt. Diese Maßnahmen haben grundlegende<br />
Bedeutung, weil sich hier alle Schülerinnen und Schüler beteiligen können!<br />
Ausblick Schuljahre 2011-2015<br />
Im Bereich der Talentsichtung/-förderung muss sich der Schulsport in Kooperation<br />
mit den Sportvereinen zukünftig neuen Herausforderungen stellen, da bedingt durch<br />
eine landesweit initiierte Umstrukturierung und Neukonzipierung im Nachwuchsförderbereich<br />
eine Vielzahl der <strong>Oberhausen</strong>er Talentsichtungs- und Talentfördergruppen<br />
nicht mehr in dem Umfang früherer Jahre aus Landesmitteln gefördert werden.<br />
Das Innenministerium NRW, der Landessportbund, die Sportstiftung und die drei<br />
Olympiastützpunkte haben mit dem Programm „Leistungssport 2020 - Förderung von<br />
Eliten und Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen“ die Rahmenbedingungen für eine<br />
nachhaltige Erneuerung der Förderung des Leistungs- und Nachwuchsleistungssports<br />
geschaffen. Das neue Konzept Talentsuche (TS) und Talentförderung (TF)<br />
wird seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 umgesetzt.<br />
Im Rahmen der Neuausrichtung haben alle Landesfachverbände die Standorte ihrer<br />
bisherigen Projekt- bzw. Talentstützpunkte hinsichtlich der neuen Leistungssportstrukturen<br />
überprüft und neu ausgerichtet. Der Maxime, dass nur noch Landesleistungsstützpunkten<br />
angeschlossene Talentstützpunkte mit Landesmitteln finanziell<br />
gefördert werden, fielen eine Vielzahl an Talentsichtungs- und Talentfördergruppen<br />
(neue Bezeichnung: Trainingsgruppen) zum Opfer.<br />
Eine weitere Herausforderung für den Schulsport bedeutet die zurückgehende Anzahl<br />
der die Schulsportveranstaltungen unterstützenden ehrenamtlichen Sportvereinshelfern/innen<br />
und Schiedsrichter/innen. Ein Lösungsansatz in diesem Bereich ist<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 321<br />
die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Sporthelferinnen und Sporthelfern.<br />
So können Fachkräfte aus Reihen der Schülerschaft als Helfer/innen bei der Durchführung<br />
von Schulsportveranstaltungen fungieren. Die Ausbildung von Schüler/innen<br />
zu Sporthelfer/innen wird in Kooperation von dem Ausschuss für den Schulsport,<br />
dem Stadtsportbund <strong>Oberhausen</strong> und den meisten weiterführenden Schulen seit<br />
dem Schuljahr 2010/2011 durchgeführt. Die Qualifizierungsmaßnahme soll dauerhaft<br />
in der Schulsportlandschaft etabliert werden. Eine Intention des Gemeinschaftsprojektes<br />
ist nicht nur die Stärkung des Schulsports, sondern ebenfalls die Vermittlung<br />
der zahlreichen Jugendlichen in den Vereinssport sowie die Einrichtung von Weiterqualifizierungsmöglichkeiten.<br />
Die Partnerschaft zwischen Schul- und Vereinssport u. a. im Rahmen des Landessportfestes<br />
der Schulen soll nicht nur bei der Organisation von Wettbewerben gepflegt<br />
werden, sondern auch auf den Sektor des Einsatzes von Schiedsrichterinnen<br />
und Schiedsrichtern bzw. Kampfrichterinnen und Kampfrichtern ausgeweitet werden.<br />
Um zukünftig vermehrt Kampfrichterinnen/Kampfrichter bzw. Schiedsrichterinnen/Schiedsrichter<br />
einsetzen zu können, die auch bei Wettkämpfen tätig werden, die<br />
am frühen Vormittag bzw. am frühen Nachmittag stattfinden, sollen mit beteiligten<br />
Sportfachverbänden und Sportvereinen gemeinsame Maßnahmen angeregt werden.<br />
Dabei stellt die o. a. Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Sporthelfern/-<br />
innen bzw. Übungsleiter/-innen einen besonders zu beachtenden Aspekt dar, den<br />
der Ausschuss für den Schulsport sowohl bei entsprechenden Lehrerqualifizierungsmaßnahmen<br />
als auch bei der Ausbildung der Schüler/-innen weiterhin aktiv unterstützen<br />
wird.<br />
Darüber hinaus sollen auch - unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden<br />
zeitlichen wie personellen Ressourcen - die Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund<br />
<strong>Oberhausen</strong> hinsichtlich der außerunterrichtlichen Angebote im Ganztagsbereich<br />
sowie die Unterstützung von Sport- und Bewegungsaktivitäten bei der Kooperation<br />
zwischen Grundschulen und Kindergärten unterstützt werden. In diesen Bereichen<br />
sind auch vor dem Hintergrund der landesweit initiierten Umstrukturierung und<br />
Neukonzipierung im Nachwuchsförderbereich neue und innovative Kooperationsbzw.<br />
Mitgliedsschaftsmodelle wünschenswert. Der Schulsport in <strong>Oberhausen</strong> ist an<br />
zeitgerechten Mitgliedschaftsmodellen für Kinder und Jugendliche interessiert, die in<br />
enger Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Schule und Sport der Stadt Ober-<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 322<br />
hausen, dem Stadtsportbund <strong>Oberhausen</strong> und seinen Vereinen sowie dem AfS entwickelt,<br />
zentral koordiniert und umgesetzt werden könnten.<br />
Der AfS ist zudem bestrebt, sich in seiner Außendarstellung zeitgemäß zu präsentieren.<br />
Aus diesem Grund wird an einem AfS-Internetauftritt gearbeitet. Unter dem Link<br />
www.schulsport-oberhausen.de sollen zukünftig alle aktuellen Informationen rund um<br />
den Schulsport in <strong>Oberhausen</strong> abgerufen werden können. Zudem ist geplant, alle<br />
Anmeldebögen für Schulsportwettbewerbe und sonstige Informationen auf der Seite<br />
zu hinterlegen. Die Seite befindet sich seit dem Schuljahr 2010/2011 im Aufbau.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 323<br />
B3) Soziallandschaft <strong>Oberhausen</strong><br />
B3.1 Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit in <strong>Oberhausen</strong><br />
Im Jahr 2002 hat der Bereich Jugendamt und soziale Angelegenheiten mit Einführung<br />
kommunal finanzierter Schulsozialarbeit ein Rahmenkonzept vorgelegt. Seitdem<br />
haben sich im Handlungsfeld Schule/Jugendhilfe einige Veränderungen ergeben. Die<br />
wachsende Anzahl von Ganztagsschulen stellt eine Chance und Herausforderung<br />
dar. Die Ganztagsschule als Lebensraum für Kinder und Jugendliche ist ohne die<br />
Einbeziehung sozialpädagogischer Sichtweisen und Arbeitsformen undenkbar. Mit<br />
ihren unterschiedlichen Kooperationsmodellen bilden sie Beispiele für eine zukunftsorientierte<br />
Schule. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, das Rahmenkonzept<br />
für Schulsozialarbeit in <strong>Oberhausen</strong> zu überarbeiten und fortzuschreiben.<br />
Unter Schulsozialarbeit wird ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische<br />
Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften<br />
auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten,<br />
um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen<br />
Entwicklung zu fördern. Schulsozialarbeit soll dazu beitragen, Bildungsbenachteiligungen<br />
zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und Lehrer/-innen bei<br />
der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu<br />
unterstützen. Ziel soll eine schülerfreundliche Umwelt sein.<br />
Zu den sozialpädagogischen Angeboten und Hilfen der Schulsozialarbeit gehören<br />
insbesondere die Beratung (unter Berücksichtigung einschlägiger Beratungsgrundsätze)<br />
und Begleitung von einzelnen Schüler/-innen, die sozialpädagogische Gruppenarbeit<br />
und offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote. Die Sozialpädagogen<br />
beteiligen sich an sozialen und pädagogischen Fragen der Schulentwicklung,<br />
bieten Eltern eine Kontaktmöglichkeit zu erzieherischen Fragen an und vernetzen die<br />
Schule und kooperieren mit anderen sozialen Dienstleistungsanbietern im Sozialraum.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 324<br />
Dem Grundsatz nach wird Schulsozialarbeit von drei fachlichen Säulen getragen:<br />
• Prävention<br />
• Intervention<br />
• Netzwerkarbeit bzw. Netzwerkkoordination<br />
Schulsozialarbeit beinhaltet auch den Ansatz interkultureller Sozialarbeit.<br />
Die gesetzlichen Grundlagen der Jugendhilfe für das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit<br />
im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind die §§ 1, 11 und 13 SGB VIII.<br />
Schulsozialarbeit ist eine Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule und soll die<br />
Kooperation zwischen den Institutionen, wie in den §§ 13 Abs. 4 und 81 Abs. 1<br />
SGB VIII formuliert, sicherstellen.<br />
Der Bereich Jugendamt und soziale Angelegenheiten empfiehlt zur Zusammenarbeit<br />
von Schule und Jugendhilfe:<br />
Schul- und Sozialpädagogik gehen übereinstimmend davon aus, dass bestmögliche<br />
Bedingungen für die erfolgreiche Bildung und Förderung junger Menschen in der<br />
Schule bzw. in der Kinder- und Jugendhilfe nur dann zu realisieren sind, wenn die<br />
Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen ganzheitlich als Bedingungsgefüge gesehen<br />
und in die pädagogischen Aktivitäten einbezogen werden.<br />
Schulsozialarbeit hat die Aufgabe,<br />
• allen jungen Menschen sozialpädagogische Hilfestellung im Rahmen der<br />
schulischen Ausbildung, der beruflichen Ausbildung, sowie zur sozialen Integration<br />
zu geben;<br />
• gemeinsam mit allen anderen Akteuren im Umfeld Schule (Lehrer, Schüler, Eltern)<br />
diese in ihrer Gesamtheit als positive Lebenswelt für junge Menschen zu<br />
gestalten;<br />
• zwischen Schule und Eltern zu moderieren;<br />
• Lehrer im Hinblick auf den pädagogischen Auftrag der Schule zu beraten und<br />
zu unterstützen;<br />
• im Sinne der Prävention in ihre Angebote alle Schülerinnen und Schüler mit<br />
einzubeziehen, wobei die jungen Menschen, die besonders belastet sind, nicht<br />
aus dem Blick verloren werden;<br />
• Vernetzung und Gemeinwesenarbeit zu fördern.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 325<br />
Schulinterne Vernetzung von Schulsozialarbeit:<br />
Eltern<br />
Schulgremien<br />
Ganztag<br />
Schulsozialarbeit<br />
Lehrerkollegium<br />
Elternvereine<br />
der Schule<br />
Schülergruppen/<br />
-vereine<br />
Die Vernetzung von Schulsozialarbeit mit außerschulischen Partnern:<br />
Sozialraumgremien<br />
Jugendhilfe<br />
Bundesagentur<br />
für Arbeit<br />
offene<br />
Kinder-und<br />
Jugendarbeit<br />
Bildungsbüro<br />
Gesundheitsdienste<br />
Jugendberufshilfe<br />
Jugendsozialarbeit<br />
Drobs<br />
Schul<br />
sozialarbeit<br />
JGH<br />
örtliche<br />
Betriebe<br />
Familien-büro<br />
ARGE<br />
SODA<br />
Polizei<br />
Vereine<br />
Kitas<br />
Beratungs<br />
stellen<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 326<br />
Projekte einer Kooperation von Jugendhilfe und Schule entstehen sehr häufig unter<br />
dem unmittelbaren Eindruck akuter und sich gelegentlich krisenhaft zuspitzender<br />
Problem- und Notlagen vor Ort (Gewaltbereitschaft, Aggressivität, Schulunlust und<br />
Schulversagen, Drogenprobleme etc.). Hieraus folgt eine kaum noch überschaubare<br />
Vielfalt von Arbeitsansätzen. Oft führt dies dazu, dass Projekte mit einem eng begrenzten<br />
Aufgabenprofil und Arbeitsansatz, die sich z. B. ausschließlich auf freizeitpädagogische<br />
Maßnahmen, Mediation, Hausaufgabenhilfen oder Einzelfallberatung<br />
beschränken, in der Öffentlichkeit als Projekte der Schulsozialarbeit verstanden werden.<br />
Das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit und die Ziele von Schulsozialarbeit sind aber<br />
deutlich umfassender.<br />
Ziele von Schulsozialarbeit sind:<br />
auf der Ebene der Schüler/innen<br />
Prävention<br />
• Verbesserung des sozialen Klimas in Gruppen, Klassen, Schule<br />
• Förderung sozialer Kompetenzen<br />
• Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens<br />
• Verbesserung der Selbsteinschätzung<br />
• Förderung der Kommunikationsfähigkeiten<br />
• Befähigung zur konstruktiven Konfliktlösung<br />
• Förderung der gegenseitigen Akzeptanz<br />
• Übernahme von Verantwortung für das eigene Verhalten<br />
• Entwicklung von Eigeninitiative<br />
• Motivation zu selbstbestimmter und freier Tätigkeit<br />
• positive Lebensbedingungen schaffen und erhalten<br />
• Mitbestimmung bei der Gestaltung der Schule als Lebensort<br />
• Erkundung und Förderung individueller Neigungen und Entwicklungen<br />
• Förderung der Kreativität<br />
• Entwicklung und Förderung von Visionen<br />
• Ressourcen stärken und nutzen<br />
• Förderung der Interessen<br />
• Befähigung zur eigenständigen Planung und vielseitigen Freizeitgestaltung<br />
• Integration einzelner Schüler/-innen<br />
• erfolgreiche Bewältigung des Übergangs Schule – Beruf<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 327<br />
• Förderung demokratischen Handelns<br />
• praxisorientiertes Lernen<br />
Intervention<br />
• Aufbau von Vertrauen als Basis ggf. notwendiger Krisenintervention<br />
• Vermittlung eines Sicherheitsgefühls (Ansprechpartner in schwierigen Situationen)<br />
• Ermutigung der Schüler/-innen, über Probleme zu reden<br />
• psychosoziale Entlastung der Jugendlichen<br />
• Stärkung des Selbstvertrauens<br />
• gemeinsame Erarbeitung realistischer Lebensperspektiven und Handlungsalternativen<br />
• Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Jugendlichen<br />
• Motivation zur Mitarbeit der Jugendlichen und zur Selbsthilfe<br />
• Einbeziehen von Partnern<br />
• Integration der Jugendlichen in Klassengemeinschaft/Schule/andere Gruppe<br />
• Erhöhung der Konzentrationsfähigkeit<br />
• Entwicklung von Lern- und Hilfsstrategien<br />
• geschlechtsspezifische Arbeit, Rollenfindung<br />
• Förderung demokratischen Handelns<br />
• Aufklärung der Schüler/innen über ihre Rechte und Möglichkeiten<br />
auf der Ebene der Schule (Schulleitung, Lehrer/-innen)<br />
• Hilfe beim Aufbau einer funktionstüchtigen Organisationsstruktur<br />
• Klimaverbesserung in der Schule<br />
• Schule als lernende Organisation<br />
• Koordinierung der Hilfe und Unterstützungsleistungen von Jugendhilfe und Schule<br />
• Förderung der Akzeptanz sozialpädagogischer Sichtweisen<br />
• Stärkung der sozialpädagogischen Handlungskompetenz<br />
• Entwicklung eines ganzheitlichen Schulprofils<br />
• psychosoziale Entlastung der Lehrer/-innen<br />
• Unterstützung und Kooperation<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 328<br />
auf der Ebene der Eltern<br />
• Abbau von Schwellenängsten bei den Eltern gegenüber der Schule<br />
• Motivierung der Eltern zur Mitwirkung an schulischen Prozessen und Angeboten<br />
• Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen<br />
• Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern<br />
• Vermittlung von Angeboten der Jugendhilfe und anderer Institutionen<br />
auf der Ebene der Öffentlichkeit<br />
• Integration der Schulsozialarbeit in das Gemeinwesen<br />
• Nutzung gemeinsamer Ressourcen<br />
• Öffnung von Schule, Gemeinwesenorientierung<br />
• Information über Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe<br />
• Dokumentation von Arbeitsergebnissen in der Öffentlichkeit<br />
Die Leistungsbereiche von Schulsozialarbeit im Grundschulbereich sind (gem.<br />
§ 11 SGB VIII) :<br />
• Begleitung des Übergangs "Kindertageseinrichtung/Schule"<br />
• Kinderberatung<br />
• Elternberatung<br />
• Lehrerberatung<br />
• Konfliktberatung<br />
• Kooperation mit dem Ganztag<br />
• Geschlechtsspezifische Angebote<br />
• Sozialpädagogische Gruppenarbeit und Projekte<br />
• außerschulische Kultur- und Bildungsangebote<br />
• Offene Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote<br />
• Kinderarbeit in Spiel, Sport und Geselligkeit<br />
• Stadtteilarbeit<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 329<br />
Die Leistungsbereiche von Schulsozialarbeit im Bereich der Weiterführenden<br />
Schulen sind (gem. § 11 SGB VIII) :<br />
• Begleitung des Übergangs „Grundschule/weiterführende Schule“<br />
• Jugendberatung<br />
• Elternberatung<br />
• Lehrerberatung<br />
• Konfliktberatung<br />
• Kooperation mit dem Ganztag<br />
• Geschlechtsspezifische Angebote<br />
• Sozialpädagogische Gruppenarbeit und Projekte<br />
• Offene Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote<br />
• Jugendarbeit in Spiel, Sport und Geselligkeit<br />
• Stadtteilarbeit.<br />
Weitere Leistungsbereiche von Schulsozialarbeit im Bereich der Weiterführenden<br />
Schulen sind schulbezogene Jugendsozialarbeit (gem. § 13 SGB VIII), Jugendberufshilfe<br />
und Berufsvorbereitung (gem. § 13 SGB VIII):<br />
• Gewaltprävention (z. B. Busbegleiter / Streitschlichtermodelle / Coolness Training)<br />
• Suchtprophylaxe in Kooperation mit der Drogenberatungsstelle<br />
• Kriminalprävention in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe und Polizei<br />
• Begleitung des Übergangs „Schule-Beruf“ mit erlebnispädagogischen Angeboten<br />
• Schulbezogene Hilfen für benachteiligte und gefährdete Kinder und Jugendliche<br />
(z. B. Schüler mit Lern- und Leistungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten,<br />
Problemen im Sozialverhalten, Schulunlust, Gewaltbereitschaft, Beziehungsstörungen,<br />
Abschlußgefährdungen etc.)<br />
• Beratung bei individuellen Problemen in Elternhaus und Schule<br />
• sozialpädagogische Hilfen bei gravierenden Einschnitten im Leben von Kindern<br />
und Jugendlichen (z.B. Trennung der Eltern)<br />
• Beratung von Eltern, Lehrern und Schulleitern in Bezug auf benachteiligte<br />
Kinder und Jugendliche<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 330<br />
• Orientierungshilfen (z.B. über Exkursionen, Vermittlung, Begleitung und Nachbereitung<br />
von Praktika)<br />
• berufsbezogene Beratung - hier: berufliche Lebenswegplanung / Praktikumsbegleitung<br />
/ Bewerbungs- und Vermittlungshilfen / Lehrstellensuche<br />
• Unterstützung bei der Berufsfindung.<br />
Qualitätskriterien<br />
Die inhaltlichen Varianten sozialer Arbeit in Schulen sind von vielfältigen Faktoren<br />
abhängig: von speziellen Qualifizierungen der sozialpädagogischen Fachkräfte, besonderen<br />
Projektvorhaben der Schule, umfeldspezifischen Aufgaben, Rahmenprojekten<br />
der Anstellungsträger und noch vielem mehr. Qualitätskriterien für Schulsozialarbeit<br />
kann man demnach nicht pauschalisiert für jeden Standort von Schulsozialarbeit<br />
festschreiben, sie dienen lediglich als Arbeitsgrundlage, um eine effektive Umsetzung<br />
der Ziele von Schulsozialarbeit zu gewährleisten.<br />
Damit die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der sozialpädagogischen Fachkräfte<br />
noch klarer definiert werden und somit eine bessere Orientierung für die Beteiligten<br />
im Arbeitsfeld erreicht wird, beabsichtigt das Jugendamt, zusammen mit der<br />
Schule und dem Anstellungsträger ein jeweils auf die Bedürfnislage der Schule ausgerichtetes<br />
sozialpädagogisches Konzept zu erarbeiten, das in das Schulkonzept<br />
integriert ist und die spezifischen Bedingungen von Schule und Schulumfeld (Sozialraum)<br />
berücksichtigt. Diese weisen die jeweiligen Tätigkeitsfelder aus, die den sozialpädagogischen<br />
Fachkräften als Orientierung dienen und <strong>Teil</strong> der zu treffenden Kooperationsvereinbarung<br />
sind.<br />
Es empfiehlt sich eine Unterteilung in<br />
A. Kernleistungen:<br />
Angebote, die die Basis der sozialpädagogischen Arbeit an der jeweiligen Schule<br />
ausmachen, ohne die eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes nicht möglich<br />
ist.<br />
B. Schwerpunkte:<br />
Angebote, die Profil bildend wirken und das Spektrum der Kernleistungen ergänzen<br />
und stützen. Sie entsprechen der besonderen Situation an der einzelnen<br />
Schule, dem konzeptionellen Profil des Trägers oder der fachlichen Spezialisierung<br />
der sozialpädagogischen Fachkräfte.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 331<br />
C. Extras:<br />
Besondere Angebote – „Highlights“, die einem spezifischen Bedarf entsprechen.<br />
Schulsozialarbeit hat als Kernansatz eine präventive und partizipatorische Ausrichtung,<br />
deshalb ist es aus der Sicht des Bereiches Jugendamt und soziale Angelegenheiten<br />
wünschenswert, Schulsozialarbeit möglichst an jeder <strong>Oberhausen</strong>er Schule in<br />
die Praxis umzusetzen.<br />
Ein sozialpädagogisches Konzept, welches in das Schulkonzept integriert ist, und die<br />
Evaluation von Schulsozialarbeit sind wichtige Eckpunkte im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit<br />
für zielgerichtete, eigenständige, pädagogische Aufgaben in einem „Haus des<br />
Lernens“.<br />
Elemente zur Qualitätssicherung:<br />
• Qualifikation der Schulsozialarbeiter/-innen<br />
• Qualität und Umfang der Fachberatung<br />
• fachliche Fort- und Weiterbildung<br />
• personelle und sachliche Ausstattung vor Ort<br />
• Finanzierungsvereinbarung<br />
• Dokumentation<br />
Die Dokumentation und Evaluation von Schulsozialarbeit orientiert sich an den<br />
Qualitätsdimensionen:<br />
• Eingangsqualität: Anlass der Dienstleistung<br />
(Für wen ist die Schulsozialarbeit da?)<br />
• Prozessqualität: Arbeitsprozesse<br />
(Wie arbeitet die Schulsozialarbeit?)<br />
• Strukturqualität: Arbeitsstrukturen<br />
(Was braucht Schulsozialarbeit?)<br />
• Ergebnisqualität: Arbeitsergebnisse<br />
(Was soll dabei herauskommen?)<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 332<br />
B3.2 Präventivkonzepte im Sozialraum<br />
Allgemein:<br />
Sozialräumliche Kooperationsmöglichkeiten<br />
Präventive Maßnahmen finden sich mittlerweile in allen Bereichen der Kinder- und<br />
Jugendhilfe. Die Maßnahmepalette von Prävention hat sich stark vergrößert. Im Fokus<br />
präventiven Handelns stehen nicht der Einzelfall oder eine klar definierte Zielgruppe.<br />
Vielmehr geraten alle Lebensbereiche in den Blick "präventiver" Problembearbeitung.<br />
Der Begriff "Prävention" verliert dadurch an Schärfe. Daher muss immer<br />
wieder überprüft werden, welche Aufgaben und Angebote - dem Präventionsverständnis<br />
des Achten Kinder- und Jugendberichtes folgend – sich als selbstverständlicher<br />
Auftrag aus dem SGB VIII ableiten lassen und sich an alle Kinder, Eltern und<br />
Familien richten. Außerdem muss überprüft werden, welche Angebote tatsächlich<br />
präventive Maßnahmen zur Abwehr einer anzunehmenden Gefahr für eine bestimmte<br />
Zielrichtung (Zielgruppe) darstellen.<br />
Eine wesentliche Grundlage der Projektförderung in <strong>Oberhausen</strong> ist die Sozialberichterstattung.<br />
Jährlich erstellt der Bereich Statistik und Wahlen ein Indikatorenset<br />
als Grundlage für die Sozialraumanalyse. Das Ziel der Sozialraumanalyse ist, mit<br />
Hilfe von Daten die demographischen und sozialen Strukturen kleinräumig auf der<br />
Ebene der Quartiere zu beschreiben, die Disparitäten zwischen den Quartieren innerhalb<br />
der Sozialräume aufzuzeigen und spezifische Problemstrukturen, Handlungsbedarfe,<br />
aber auch Potentiale in den <strong>Teil</strong>räumen der Stadt zu identifizieren.<br />
Die einzelnen Sozialräume unterscheiden sich erheblich voneinander. Sie sind mit<br />
unterschiedlichen Problemlagen konfrontiert und nehmen somit auch in unterschiedlichem<br />
Maße und in unterschiedlichen Auswirkungen Einfluss auf die Lebenslagen<br />
der dort lebenden Bevölkerung.<br />
Die Daten werden von der Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung einer interdisziplinären<br />
Arbeitsgruppe, bestehend aus unterschiedlichen Fachplanungen der<br />
Stadtverwaltung, analysiert und bewertet. Ziel der Analyse ist es, vorrangige Handlungsbedarfe<br />
in den einzelnen Sozialräumen zu identifizieren und zu benennen. Die<br />
priorisierten Handlungsbedarfe werden in den jährlich stattfindenden Sozialraumgesprächen<br />
vorgestellt und mit zahlreichen Akteuren aus den Sozialräumen diskutiert.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 333<br />
Ziel der Dialogveranstaltungen ist es, ein abgestimmtes und gemeinsames Verständnis<br />
über vorhandene Problemlagen im Sozialraum zu entwickeln und erste Lösungsansätze<br />
dafür zu entwerfen, um durch konkrete Projekte und Maßnahmen diesen<br />
Problemlagen wirksam entgegen zu wirken.<br />
Die Daten, die Grundlage der Sozialraumanalyse sind, sind online auf der Internetseite<br />
der Stadt <strong>Oberhausen</strong> zu finden und damit für alle zugänglich.<br />
In allen sechs Sozialräumen gibt es mindestens einen fachübergreifenden Arbeitskreis<br />
(Sozialraumgremium), in dem sich die Akteure der im Sozialraum verorteten<br />
Einrichtungen, Institutionen, Vereine und Verbände regelmäßig austauschen. Über<br />
das Jahr verteilt bieten sie die Möglichkeit, Transparenz in die verschiedenen Arbeitsvorhaben<br />
und Ressourcen innerhalb des Sozialraums zu bringen und Kooperationen<br />
zwischen den verschiedenen Trägern zu fördern. Eine enge Zusammenarbeit<br />
und gegenseitige, kontinuierliche Information und der Austausch über die Situation<br />
im Sozialraum und den Quartieren ermöglichen eine schnelle und effektive Bearbeitung<br />
der individuellen Bedarfe und Problemlagen. Parallelstrukturen werden frühzeitig<br />
erkannt und der sinnvolle Einsatz der vorhandenen Ressourcen kann durch direkte<br />
Absprachen und kommunikativen Austausch effektiv geplant werden.<br />
Die Mitarbeit der Schulen in den jeweiligen Sozialraumgremien ist explizit erwünscht.<br />
Hier können entsprechende Förderanträge für sozialräumliche Projekte an das zuständige<br />
Regionalteam Jugendhilfe gestellt werden.<br />
Verfahrensablauf:<br />
1. Das geplante Projekt wird im Sozialraumgremium vorgestellt, auf Aktualität und<br />
Vorrangigkeit beraten und durch Kooperationen und Zusammenarbeit unterstützt.<br />
2. Erfährt das Projekt durch das Sozialraumgremium die gewünschte Unterstützung,<br />
stellt der verantwortliche Träger bei dem entsprechenden Regionalteam den Projektantrag<br />
(Projektplan).<br />
3. Die eingegangenen Projektanträge werden von dem jeweiligen Regionalteam Jugendhilfe<br />
im Hinblick auf<br />
(1) empirische Erkenntnisse (Expertengruppe Sozialraumanalyse) und vorrangige<br />
Handlungsbedarfe,<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 334<br />
(2) Orientierungen der gesamtstädtischen Planungen und Aktivitäten (strategische<br />
Ziele der Verwaltungsführung und des Plenums Jugendhilfeplanung) und<br />
(3) die Finanzierungsmöglichkeiten (kommunale Mittel, Zuwendungen des Landes<br />
und des Bundes, PPP, Sponsoring) beraten.<br />
4. Nach einem positiven Votum wird das Regionalteam Jugendhilfe mit dem Projektträger<br />
eine Vereinbarung über die Ziele, Inhalte und die finanzielle Unterstützung des<br />
vereinbarten Projektes abschließen.<br />
5. Die Finanzierung wird in Form von Abschlägen und einer Spitzabrechnung gewährleistet.<br />
Die Abschläge regeln sich nach den im Kontrakt (Projektplan) vereinbarten<br />
Meilensteinen und der Zwischen- sowie der Abschlussevaluation. Dazu sind projektspezifische<br />
Absprachen erforderlich.<br />
6. Über den Projektverlauf wird regelmäßig im Sozialraum berichtet.<br />
Bei Fragen zum Verfahren, zu Daten, dem Projektantrag, Materialien zum Projektmanagement<br />
oder der Evaluation sind die Regionalteams Jugendhilfe begleitend und<br />
unterstützend tätig. Ebenfalls unterstützen die Mitglieder der Arbeitsgruppe Zentrale<br />
Projektkoordination Projektträger in Fragen des Projektmanagements.<br />
Speziell:<br />
St. Martin Schule:<br />
Hier werden aktuell die Ressourcen der Schule und der eingesetzten Jugendhilfeleistungen<br />
auf ihre Wirksamkeit überprüft. Dieser Prozess wird extern begleitet. Zielsetzung<br />
dabei ist, ein schulscharfes Jugendhilfeangebot zu konzipieren, welches die<br />
Bedarfslage von Schule und Umfeld umfassend berücksichtigt und bedient.<br />
Die St. Martin-Schule wird im Rahmen der schulorganisatorischen Maßnahmen dieses<br />
Schulentwicklungsplanes zur Auflösung vorgeschlagen. Das dort entwickelte<br />
Konzept zum schulscharfen Jugendhilfeangebot soll auf alle anderen Schulstandorte<br />
erweitert werden, bei denen es die soziale Bedarfslage erfordert.<br />
Beschreibung des Modellprojektes „Vermeidung von Schulversagen“<br />
Zur Zielgruppe des Projektes gehören die Kinder des 1. Schuljahres. Derzeit wird das<br />
Modellprojekt an vier Grundschulen in <strong>Oberhausen</strong>, nämlich an der<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 335<br />
Adolf-Feld-Schule,<br />
Brüder-Grimm-Schule,<br />
Osterfelder-Heide-Schule und<br />
Grundschule Schwarze-Heide,<br />
durchgeführt.<br />
Im Zeitraum zwischen dem Schuljahresbeginn und den Herbstferien erfolgt eine Diagnostik<br />
aller Kinder im Bereich der Vorläuferfertigkeiten zum Lese-<br />
Rechtschreibaufbau und der Basiskompetenzen zum Zahlenaufbau.<br />
Dazu wird der „Gruppentest zur Früherkennung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten“<br />
von Karlheinz Barth und Berthold Gomm und der „Hamburger Rechentest<br />
für die Klasse1“ von Prof. Dr. Jens Holger Lorenz verwendet.<br />
Kinder mit einem Risikoprofil erhalten eine Einzelförderstunde pro Woche, individuell<br />
angepasst an den - aus den Unterkriterien der Tests ersichtlichen - Bedarf.<br />
Ergänzend werden den Kindern Übungen zur visuellen und auditiven Wahrnehmungsschulung,<br />
der Grafomotorik und zum vernetzten Denken angeboten.<br />
Die Fördermaterialien orientieren sich an den neuesten Erkenntnissen der neuropsychologischen<br />
Lernforschung.<br />
Die Eltern werden bei Interesse über häusliche Fördermöglichkeiten informiert.<br />
Bei Kindern mit sprachlichen und/oder motorischen Auffälligkeiten wird mit den Eltern<br />
die Beantragung einer Behandlung durch eine/n Logopädin/Logopäden oder Ergotherapeutin/Ergotherapeuten<br />
vereinbart.<br />
Mit den unterrichtenden Lehrkräften findet ein kontinuierlicher Austausch zur Binnendifferenzierung<br />
statt. Nach dem ersten Schulhalbjahr wird der aktuelle Förderbedarf<br />
durch die gezeigten Leistungen im Regelunterricht bewertet. Die Stunden der Kinder,<br />
die keine Förderung mehr brauchen, werden Kindern mit Förderbedarf aus dem 2.<br />
Schuljahr und Kindern, die durch Krankheit oder durch einen Schulwechsel den Anschluss<br />
an das Klassenniveau verloren haben, zur Verfügung gestellt.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 336<br />
Bei Kindern aus belasteten Familien werden die Eltern über Unterstützungsmöglichkeiten<br />
durch außerschulische Beratungsstellen, Angebote des Jugendamtes und<br />
Gesundheitsvorsorgeansprüche informiert.<br />
Die Projektdurchführung erfolgt durch die lerntherapeutische Praxis „Lernlöwe“ mit<br />
ausgebildeten Fachkräften (DiplomsozialpädagogInnen, SonderschullehrerInnen,<br />
Erzieherinnen mit therapeutischer Zusatzqualifikation), die über langjährige Berufserfahrung<br />
verfügen. Die Mitarbeiterinnen sind mit einer halben Stelle beim Anbieter<br />
sozialversicherungspflichtig beschäftigt.<br />
Die Mitarbeiterinnen begleiten im zweiten Schulhalbjahr die Verfahren zur Einschätzung<br />
der Schulfähigkeit für den kommenden Einschulungsjahrgang.<br />
Adolf-<br />
Feld<br />
Brüder-<br />
Grimm<br />
Osterfelder-<br />
Heide<br />
Schwarze-<br />
Heide<br />
Gesamt<br />
Förderstunden 19 19 19<br />
21<br />
(2Std. Praktikantin) 78<br />
Logopädie 6 4 7 12 29<br />
Elternberatung 5<br />
5<br />
(mit Frau Gawohl) 8 11 29<br />
Stunden sind pro Woche pro Schule abgebildet.<br />
Kosten: 45 Euro pro Stunde<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 337<br />
B3.3 Konkrete Hilfsmaßnahmen<br />
B3.3.1 Einsatz von Schulsozialarbeiter/-innen<br />
Schulsozialarbeit<br />
Ausgehend von den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 22.05.2002 und des<br />
Schulausschusses am 08.05.2002 (Drucksache-Nummer M/02/2384) hat die Fachverwaltung<br />
den Auftrag erhalten, die Einführung von Schulsozialarbeit zum<br />
01.09.2002 zu realisieren.<br />
Mit Einführung von Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2002/2003 sollten problemregulierende<br />
Projekte etabliert und individuelle Betreuungsangebote entwickelt werden.<br />
Nach nunmehr sieben Schuljahren hat sich dieser Arbeitsansatz als Bindeglied zwischen<br />
Schule und Jugendhilfe etabliert.<br />
Seitens der Fachverwaltungen wurde und wird das Projekt gesamtstädtisch koordiniert<br />
und moderiert.<br />
Nachfolgende Zuordnung wurde für das Schuljahr 2009/2010 nach jeweiliger Trägerschaft<br />
umgesetzt:<br />
Caritasverband für die Stadt <strong>Oberhausen</strong> e. V.:<br />
Hauptschule Alsfeld<br />
Hauptschule Lirich<br />
Hauptschule St. Michael<br />
Hauptschule Bermensfeld<br />
Hauptschule Eisenheim<br />
19,5 Std.<br />
39,0 Std.<br />
21,0 Std.<br />
25,25 Std.<br />
39,0 Std.<br />
"Landesfinanzierte Stellen":<br />
Hauptschule Alstaden<br />
Hauptschule Albert-Schweitzer<br />
39,0 Std.<br />
39,0 Std.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 338<br />
Arbeiterwohlfahrt (Kreisverband <strong>Oberhausen</strong>):<br />
Grundschulverbund Klosterhardt/Tackenberg<br />
39,0 Std.<br />
- Tackenbergschule<br />
- Kardinal-von-Galen Schule<br />
- Dietrich-Bonhoeffer-Schule<br />
- acobischule<br />
Grundschulverbund Innenstadt<br />
39,0 Std.<br />
- Brüder-Grimm-Schule<br />
- St. Martin-Schule<br />
Grundschulverbund III<br />
- Steinbrinkschule 19,5 Std.<br />
- Concordiaschule 19,5 Std.<br />
Hans Sachs Berufskolleg<br />
39,0 Std.<br />
Ruhrwerkstatt Kultur-Arbeit im Revier e.V.:<br />
Förderschulen (Schwerpunkt Lernen):<br />
Fröbelschule<br />
Herderschule<br />
Christian-Morgenstern-Schule<br />
Stötznerschule<br />
19,5 Std.<br />
19,5 Std.<br />
19,5 Std.<br />
19,5 Std.<br />
Stadt <strong>Oberhausen</strong><br />
Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionaler und sozialer Entwicklung<br />
Otfried-Preußler-Schule<br />
39,00 Std.<br />
Insgesamt finanziert die Stadt <strong>Oberhausen</strong> rund 11 Stellen Schulsozialarbeit und<br />
wendet hierfür jährlich 532.000 Euro auf.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 339<br />
Darüber hinaus verfügen die Gesamtschulen über Schulsozialarbeit:<br />
GSO<br />
Heinrich Böll<br />
Alt-<strong>Oberhausen</strong><br />
Weierheide<br />
Ebenso die<br />
Anne Frank Realschule<br />
3 Fachkräfte<br />
2 Fachkräfte<br />
1 Fachkraft<br />
1,5 Fachkräfte<br />
1 Fachkraft<br />
Schulsozialarbeit hat als Kernansatz eine präventive und partizipatorische Ausrichtung,<br />
deshalb ist es aus der Sicht des Bereiches Jugendamt und soziale Angelegenheiten<br />
wünschenswert, Schulsozialarbeit möglichst an jeder <strong>Oberhausen</strong>er Schule in<br />
die Praxis umzusetzen. Dazu bedarf es eines sozialpädagogischen Konzepts, welches<br />
in das Schulkonzept integriert ist. Schulsozialarbeit hat zielgerichtete, eigenständige,<br />
pädagogische Aufgaben im Kontext Schule-Jugendhilfe.<br />
B3.3.2<br />
Sozialindexstellen an Grund- und Hauptschulen<br />
Für Grund- und Hauptschulen stellt das Land jährlich Lehrerstellen in den Haushalt,<br />
die nach dem Sozialindex verteilt werden und der zusätzlichen Förderung an Schulen<br />
in sozial schwächeren Einzugsgebieten dienen, damit landesweit eine gleichwertige<br />
Ausbildung erfolgen kann.<br />
Für die Grundschulen in <strong>Oberhausen</strong> beläuft sich die Anzahl z. Zt. auf 15,5 Stellen<br />
und – in Kombination für den Unterrichtsausfall – auf weitere 13,1 Stellen für Integrationshilfe<br />
bei einem Gesamtstellenbedarf von rund 390 Stellen.<br />
B3.3.3. LRS-Förderung<br />
Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt <strong>Oberhausen</strong> vom 5.04.2006<br />
startete am 1. Mai 2006 unter Federführung des Bereiches Jugendamt und soziale<br />
Angelegenheiten, in Kooperation mit Schulaufsicht und Schulverwaltung der Stadt<br />
<strong>Oberhausen</strong>, das Projekt „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-<br />
Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) an <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen“.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 340<br />
Das Projekt hat drei konzeptionelle Schwerpunkte:<br />
• Unterricht: Lese- und Rechtschreibförderung für Schülerinnen und Schüler im<br />
zweiten Grundschuljahr<br />
• Lehrerfortbildung: Qualifizierung von Lehrkräften in der Lese- und Rechtschreibförderung<br />
• Elternberatung<br />
Das Projekt startete 2006 als Modellversuch mit 5 <strong>Oberhausen</strong>er Schulen. Im Zeitraum<br />
von 2006 bis 2010 wurde hinsichtlich der Projektteilnahme von Grundschulen<br />
im <strong>Oberhausen</strong>er Stadtgebiet folgender Ausbaustand erzielt:<br />
Von 39 <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen konnten sukzessive in den Stadtteilen Alt-<br />
<strong>Oberhausen</strong>, Sterkrade und Osterfeld alle am Projekt beteiligt werden. Das Ziel des<br />
Projektes wurde erreicht.<br />
Im Schuljahr 2009/2010 werden über das Projekt in 78 Fördergruppen 468 Schülerinnen<br />
und Schüler gefördert.<br />
Am Beispiel des Stadtteils Alt- <strong>Oberhausen</strong>, der über die längste Projekterfahrung<br />
verfügt, lässt sich folgende Entwicklung aufzeigen:<br />
Name der Grundschule Förderunterricht ab Anzahl der LRS-<br />
Schüler<br />
Vennepothschule 9/10 ?<br />
Astrid-Lindgren-Schule 8/09 6<br />
Falkensteinschule 8/07 18<br />
Rolandschule 8/06 24<br />
Brüder-Grimm-Schule 8/06 23<br />
Adolf-Feld-Schule 8/06 29<br />
Landwehrschule 3/09 12<br />
Bismarckschule 3/10 12<br />
Concordiaschule 8/08 12<br />
Emscherschule 8/08 6<br />
<strong>Josefschule</strong> 8/09 6<br />
Havensteinschule 2/10 4<br />
Schule am Froschenteich 9/10 ?<br />
Johannesschule 8/09 6<br />
Marienschule 2/10 6<br />
Luisenschule 8/06 25<br />
St.-Martin-Schule 2/07 29<br />
Ruhrschule 3/09 6<br />
Katharinenschule 8/08 12<br />
Knappenschule 8/06 24<br />
Quelle: FB 3-2-30<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 341<br />
Kooperationspartner ist seit Februar 2007 die Familien- und Schulambulanz beim<br />
Caritasverband <strong>Oberhausen</strong>.<br />
Zurzeit wird der Zusammenhang überprüft zwischen Förderung von LRS-Schülern in<br />
der Grundschule und Optimierung der Schullaufbahn. Im Focus steht die Schnittstelle<br />
Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Konkret steht die Frage im Mittelpunkt:<br />
In welche Schulform wechseln die geförderten Schüler nach Abschluss der<br />
Primarstufe?<br />
Ebenfalls für Alt-<strong>Oberhausen</strong> (hier startete das Projekt mit 5 Schulen) liegen erste<br />
Ergebnisse vor. Für diejenigen Schüler, mit denen die Fördermaßnahme im Schuljahr<br />
2006/2007 begann, konnte im Schuljahr 2009/2010 erstmals der Übergang in die<br />
weiterführende Schule nachvollzogen werden.<br />
Übergang der ehemaligen LRS-Schüler (Förderung ab 2006/2007) in die weiterführenden<br />
Schulen 2009/10 in Alt-<strong>Oberhausen</strong><br />
Schüler/ Schulform Anzahl Prozent<br />
Schüler gesamt 37 100 %<br />
Davon Abgang, Umzug,<br />
Verbleib unbekannt 5 13,5 %<br />
Realschule 8 21,6 %<br />
Gesamtschule 17 45,9 %<br />
Hauptschule 4 10,8 %<br />
Förderschule Lernen 2 5,4 %<br />
Sprachheilschule 1 2,7 %<br />
Quelle: FB 3-2-30<br />
Die o. a. Daten beziehen sich auf die tatsächlichen Anmeldungen an der jeweiligen<br />
Schulform der Sekundarstufe I. Laut Empfehlungen der Grundschule für den Schulwechsel<br />
lagen zum <strong>Teil</strong> Optionen für qualifiziertere Schulformen vor.<br />
Mehr als die Hälfte der Schüler besuchen demnach nach Abschluss der Grundschule<br />
die Gesamtschule und ein Viertel der ehemaligen Förderschüler die Realschule.<br />
Ein Ergebnis, das aufzeigt, dass die Zielsetzung des Projektes „Optimierung der Bildungschancen<br />
für Schüler mit LRS“ erreicht werden konnten. Gleichzeitig kann hierin<br />
eine Bestätigung für die Stimmigkeit des Förderkonzeptes gesehen werden, insbesondere<br />
für den frühen Förderbeginn.<br />
Das Projekt ist offensichtlich so überzeugend, dass die Stadt Duisburg es als „<strong>Oberhausen</strong>er<br />
Modell“ seit 2009 ebenfalls umsetzt.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 342<br />
Nach fast 4 Jahren Projektdauer lässt sich resümieren, dass das Projekt an allen<br />
<strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen eingeführt und insbesondere bei den Schulen, die von<br />
Anfang an dabei waren, sehr gut etabliert ist.<br />
Insgesamt stößt das Projekt auf eine hohe Akzeptanz. Insbesondere die Benennung<br />
von LRS-Beauftragten für jede Schule funktioniert hervorragend. Die entsprechenden<br />
LRS-Lehrer haben ihre Aufgabe gut angenommen und entwickeln sich zu Experten<br />
in LRS-Fragen.<br />
Als Basis des guten Funktionierens des Projektes hat sich der organisatorische<br />
Rahmen, den die Stadtverwaltung bietet, die feste Struktur mit den unabdingbaren<br />
Elementen zentrale Leitung, Ansprechpartner, Koordination des Unterrichtes und<br />
Kontrolle des Lernerfolges erwiesen.<br />
B3.3.4. Ferienspiele 2010<br />
Im Jahr 2010 nahmen insgesamt 2.360 Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren an<br />
den Ferienspielen teil. In den Oster- und Herbstferien fanden die Angebote in Kooperation<br />
mit je drei Jugendeinrichtungen (Haus der Jugend, Jugendhaus Schmachtendorf,<br />
Jugendtreff Pauluskirche) sowie Ostern an der Gesamtschule Osterfeld statt.<br />
In den Sommerferien wurden neben den Jugendhäusern auch zahlreiche Schulstandorte<br />
oder Gemeindehäuser genutzt. In der ersten Ferienhälfte standen 17 verschiedene<br />
Standorte (darunter ein integrativer Ferienspielplatz in Kooperation mit der<br />
Lebenshilfe e.V.) und in der zweiten Ferienhälfte sechs weitere Ferienspielplätze zur<br />
Auswahl.<br />
2009 wurde ein Großteil der bisherigen Classic-Standorte mit der Option auf eine XLoder<br />
XXL-Betreuung ausgeweitet. Telefonische und persönliche Nachfragen vieler<br />
Eltern machten den Bedarf deutlich. Die Wege zu den angebotenen XXL-<br />
Ferienspielplätzen waren z. T. zu weit vom Wohnort der Familien entfernt. Alleinerziehende<br />
oder Familien, bei denen beide Elternteile berufstätig sind, sind auf eine<br />
Kinderbetreuung auch während der Ferienzeiten angewiesen.<br />
Im Sommer 2010 wurden nur noch zwei Classic-Standorte mit einer Betreuungszeit<br />
von 09:00 – 13:00 Uhr angeboten, hinzu kamen zwei XL-Standorte, Betreuungszeit<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 343<br />
07:30 – 14:00 Uhr und 19 XXL-Standorte mit einer Betreuungszeit von 07:30 –<br />
16:00 Uhr und der Möglichkeit, ein Mittagessen hinzuzubuchen.<br />
Verteilung der Betreuungsformen während der kompletten Sommerferien<br />
Classic XL XXL Gesamt<br />
2009 2 2 18 22<br />
2010 2 2 19 23<br />
Sowohl die Erfahrung aus den vergangenen Jahren als auch die konkreten Anfragen<br />
vieler Eltern zeigten außerdem, dass nicht nur die Betreuungszeiten, sondern auch<br />
das Essensangebot nachgebessert werden mussten. Bis 2008 war eine Mittagsverpflegung<br />
nur im Rahmen der XXL-Betreuung bis 16:00 Uhr möglich. Eltern, die nur<br />
halbtags berufstätig sind, genügt die Betreuungszeit bis 13:00 Uhr einerseits oft<br />
nicht, andererseits wird die dann gebuchte XXL-Variante bis 16:00 Uhr nicht ausgeschöpft,<br />
d. h. die Kinder werden früher, oft schon nach dem gemeinsamen Mittagessen<br />
gegen 14:00 Uhr, abgeholt. Aus diesem Grund wurde die XL-Betreuung bis<br />
14:00 Uhr ausgeweitet und die Möglichkeit, ein Mittagessen hinzuzubuchen, auch<br />
hier ermöglicht.<br />
Der erhöhte Bedarf an professioneller Betreuung wird auch an den steigenden Anmeldezahlen<br />
aus dem Offenen Ganztag deutlich. Obwohl schon im Schuljahr<br />
2006/2007 an 40 <strong>Oberhausen</strong>er Grundschulen eine Betreuung im Offenen Ganztag<br />
angeboten wurde, steigt die Zahl der angemeldeten Kinder auch in den darauf folgenden<br />
Jahren stetig weiter. Parallel hierzu stiegen auch die Anmeldungen von Kindern<br />
aus dem Offenen Ganztag bei den Ferienspielen.<br />
Schuljahr/<br />
Ferienspieljahr<br />
Anzahl der Kinder<br />
im Offenen Ganztag<br />
2003/2004 151 107<br />
2004/2005 741 183<br />
2005/2006 1780 458<br />
2006/2007 2300 498<br />
2007/2008 2987 663<br />
2008/2009 3549 796<br />
2009/2010 3717 933<br />
2010/2011 3929 ???<br />
Davon <strong>Teil</strong>nehmer/-innen<br />
bei den Sommer-<br />
Ferienspielen<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 344<br />
Hinzu kommt, dass trotz sinkender Geburtenraten die <strong>Teil</strong>nehmerquote bei den städtischen<br />
Ferienspielen stetig steigt.<br />
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in <strong>Oberhausen</strong><br />
Differenz zum Davon TN Sommerferienspiele<br />
Jahr Kinder Vorjahr<br />
in %<br />
2005 15.286<br />
2006 15.037 249<br />
2007 14.605 432 1682 11,52<br />
2008 14.227 378 1665 11,70<br />
2009 13.641 586 1710 12,54<br />
2010 13.460 181 1830 13,60<br />
1.826<br />
Dementsprechend kann mit einem sukzessiven Anstieg an Betreuungsbedarf auch in<br />
den folgenden Jahren gerechnet werden.<br />
2010 wurden die <strong>Teil</strong>nehmerzahlen (wie schon in den Vorjahren) im Laufe des Anmeldeverfahrens<br />
an die Bedarfe angepasst und an vielen Standorten nach oben korrigiert.<br />
Vor allem in der zweiten Ferienhälfte (traditionsgemäß weniger Angebote als<br />
in der 1. Ferienhälfte) wird ein erhöhter Bedarf spürbar. Hier werden für 2011 an sieben<br />
Standorten 565 weitere Betreuungsplätze angeboten.<br />
Das Angebot der integrativen Ferienspiele an einem separaten Standort wird in seiner<br />
bisherigen Form aufgelöst, um eine vollständige Integration behinderter Kinder in<br />
das reguläre Angebot der Ferienspiele umzusetzen. Hierzu finden sowohl mit den<br />
Offenen Hilfen Alsbachtal als auch mit den Offenen Hilfen der Lebenshilfe e.V. Planungsgespräche<br />
statt.<br />
Planung Ferienspiele 2011<br />
Ostern (18.-29.04.2011)<br />
Platz Art <strong>Teil</strong>nehmer<br />
1 Haus der Jugend classic 80<br />
2 Pauluskirche classic 60<br />
3 JH Schmachtendorf classic 65<br />
4 Gesamtschule Osterfeld classic 40<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 345<br />
1. Hälfte der Sommerferien (25.07. - 12.08.2011)<br />
Platz Art <strong>Teil</strong>nehmer<br />
1 Landwehrschule xxl 100<br />
2 Buschhausen (Weierheide) xxl 110<br />
3 Dunkelschlagschule xxl 60<br />
4 Erich-Kästner-Schule xxl 80<br />
5 Falkensteinschule xxl 60<br />
6 Freiherr-vom-Stein xxl 70<br />
7 Haus der Jugend xl 100<br />
8 Hartmannschule xxl 80<br />
9 Jugendhaus Prinzenstraße xxl 80<br />
10 Jugendhaus Schmachtendorf xxl 120<br />
11 Jugendtreff Holten classic 50<br />
12 Markus KGM xxl 90<br />
13 Melanchthonschule xxl 70<br />
14 Osterfelder Heide-Schule xxl 80<br />
15 Paulus KGM Lirich xxl 130<br />
16 Tackenbergschule xl 70<br />
2. Hälfte der Sommerferien (15.08. - 02.09.2011)<br />
Platz Art <strong>Teil</strong>nehmer<br />
1 Havensteinschule xxl 60<br />
2 Landwehrschule xxl 80<br />
3 Hartmannschule xxl 70<br />
4 Jugendhaus Schmachtendorf xxl 120<br />
5 Schillerschule xxl 75<br />
6 Haus der Jugend xxl 90<br />
7 Freiherr-vom-Stein xxl 70<br />
Herbst (24.10. - 04.11.2011)<br />
Platz Art <strong>Teil</strong>nehmer<br />
1 Haus der Jugend classic 80<br />
2 Pauluskirche classic 70<br />
3 JH Schmachtendorf classic 88<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 346<br />
B3.3.5<br />
"Kein Kind ohne Mahlzeit"<br />
Diese Maßnahme des Landes hat Kindern, die Leistungen nach SGB II (ALG II) bzw.<br />
SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, seit dem Schuljahr 2007/2008 die vergünstigte <strong>Teil</strong>nahme<br />
am gemeinsamen Mittagessen in den Ganztagsschulen ermöglicht.<br />
Die Zuweisung bezog sich immer auf ein Schuljahr, gerechnet mit 200 Essenstagen.<br />
Die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler steigerte sich trotz allgemein<br />
sinkender Schülerinnen-/Schülerzahlen von:<br />
1.404 Kindern in 53 Schulen im Schuljahr 2007/2008<br />
auf zuletzt:<br />
2.642 Kinder aus 56 Schulen im Schuljahr 2010/2011.<br />
Seitens des Landes wurden pro Kind 1,00 EUR gezahlt. Die Stadt <strong>Oberhausen</strong> hatte<br />
einen Eigenanteil von je 0,50 EUR gegenzufinanzieren. Die Eltern der teilnehmenden<br />
Kinder waren verpflichtet, 1,00 EUR pro Essen zu zahlen.<br />
Der Landesfond war seit Beginn befristet bis zum 31.07.2011. Insgesamt wurden für<br />
<strong>Oberhausen</strong>er Schulkinder für den Zuwendungszeitraum 01.08.2007 bis 31.07.2011<br />
folgende Beträge auf die Schulgirokonten überwiesen:<br />
Land: Stadt: Insgesamt:<br />
1.703.400 EUR 851.700 EUR 2.555.100 EUR<br />
Ab 01.01.2011 werden Fehlbeträge zum tatsächlichen Preis des Mittagessens durch<br />
das Bildungs- und <strong>Teil</strong>habepaket für Leistungsempfänger nach § 28 SGB II; § 34<br />
SGB XII und § 6b BKGG gewährt.<br />
Ab 01.08.2011 ersetzt das o. g. Maßnahmepaket den Landesfond.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 347<br />
B3.3.6<br />
Schulobst<br />
Nordrhein-Westfalen beteiligt sich ab dem Frühjahr 2010 am EU-Schulobstprogramm<br />
und gibt damit<br />
interessierten Grund- und Förderschulen<br />
die Möglichkeit, Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 täglich kostenlos<br />
Obst und Gemüse zur Verfügung zu stellen.<br />
Ziel des EU-Schulobstprogramms Nordrhein-Westfalens ist es, mit der Verteilung von<br />
kostenlosem Obst und Gemüse den Kindern bereits mit Beginn der Schulzeit ein gesundheitsförderliches<br />
Ernährungsverhalten nahe zu bringen. Der Obst und Gemüseverzehr<br />
soll nachhaltig gesteigert und die Ernährungskompetenz der Kinder gefördert<br />
werden.<br />
Alle Schulen, die am Bewerbungsverfahren teilgenommen hatten, erhielten bis Mitte<br />
Februar 2010 eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Auswertung.<br />
Die ausgewählten Schulen des „EU-Schulobstprogramms NRW“ erhielten zusätzliche<br />
Informationen zu den nächsten Verfahrensschritten und zum Start der Belieferung<br />
mit Schulobst.<br />
Von 17 Primarstufenschulen in <strong>Oberhausen</strong> haben 13 Schulen den Zuschlag erhalten.<br />
Ob das Programm über das Schuljahresende 2010/2011 hinaus fortgesetzt wird, ist<br />
noch nicht bekannt.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 348<br />
B3.4 Leistungen für Bildung und <strong>Teil</strong>habe<br />
(§§ 28, 29 SGB II; §§ 34, 34a SGB XII; § 6b BKGG) Stand: 28.04.2011<br />
Allgemeines<br />
Durch das Bildungs- und <strong>Teil</strong>habepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien<br />
mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden.<br />
Diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten zusätzlich zu ihrem<br />
monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und <strong>Teil</strong>habe am sozialen und<br />
kulturellen Leben in der Gemeinschaft.<br />
Es ist das „Hinwirkungsgebot“ zu beachten. Danach wirken die Leistungsträger<br />
darauf hin, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu geeigneten vorhandenen Angeboten<br />
der gesellschaftlichen <strong>Teil</strong>habe erhalten. Sie sollen die Eltern unterstützen und<br />
in geeigneter Weise dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung<br />
und <strong>Teil</strong>habe möglichst in Anspruch nehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 2 und 4 SGB II, §<br />
11 SGB XII).<br />
Leistungsarten<br />
Leistungen für Bildung:<br />
1. Schulausflüge / Mehrtägige Klassenfahrten / Ausflüge von Kindertageseinrichtungen<br />
2. Schulbedarf<br />
3. Schülerbeförderungskosten<br />
4. Ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht)<br />
5. Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung<br />
Leistungen für <strong>Teil</strong>habe:<br />
<strong>Teil</strong>habe am sozialen und kulturellen Leben<br />
Antragserfordernis<br />
Für die Übernahme des Bildungs- und Leistungspaketes ist – unabhängig vom eigentlichen<br />
Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem WoGG, dem<br />
BKGG – ein gesonderter Antrag erforderlich.<br />
Eine Ausnahme bildet für die Bereiche SGB II und SGB XII der Schulbedarf, dieser<br />
wird automatisch gewährt.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 349<br />
Anspruchsberechtigte<br />
Grundvoraussetzung ist der Bezug von Leistungen nach den oben genannten Gesetzen.<br />
SGB II:<br />
Arbeitslosengeld II<br />
Sozialgeld<br />
Hinweis: Personen, die unter die Ausschlussregelung des § 7 Abs. 5 SGB II fallen,<br />
sind auch von den Leistungen für Bildung und <strong>Teil</strong>habe ausgeschlossen, § 7 Abs. 6<br />
ist jedoch zu beachten.<br />
SGB XII:<br />
• Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel)<br />
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel)<br />
WoGG<br />
• Wohngeld<br />
BKGG:<br />
• Kindergeldzuschlag<br />
Anspruchsberechtigt auf Leistungen für Bildung sind Kinder und Jugendliche, die:<br />
- noch keine 25 Jahre alt sind.<br />
- in einer Kindertageseinrichtung (= vorschulische Einrichtungen, die nach dem<br />
Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) als Tageseinrichtungen für Kinder gefördert<br />
werden und eine gültige Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII besitzen)<br />
oder in Kindertagespflege betreut werden,<br />
- eine allgemeinbildende Schule (§ 10 Schulgesetz NRW)<br />
• Grundschulen<br />
• Hauptschulen<br />
• Realschulen<br />
• Gesamtschulen<br />
• Gymnasien<br />
• Berufskollegs<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 350<br />
• die gymnasiale Oberstufe der Gymnasien und der Gesamtschulen<br />
• Förderschulen<br />
• Abendrealschule und<br />
• Abendgymnasium<br />
• oder berufsbildende Schule<br />
• Berufsschulen (einschließlich Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr),<br />
• Berufsaufbauschulen,<br />
• Berufsfachschulen,<br />
• Fachoberschulen,<br />
• das Fachgymnasium/ berufliche Gymnasium,<br />
• die Berufsoberschule,<br />
• die Fachschule,<br />
• die Fachakademie; einschließlich der Schulen des Gesundheitswesens<br />
besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.<br />
Anspruchsberechtigt auf Leistungen zur <strong>Teil</strong>habe sind Kinder und Jugendliche, die<br />
noch nicht volljährig, d. h. unter 18 Jahre sind.<br />
Bewilligungszeitraum<br />
Die Hilfen sind längstens bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungsabschnitts der<br />
(laufenden) Leistungen zu gewähren, im SGB XII längstens bis Ende des Schul- bzw.<br />
Schulhalbjahres. Bei Bedarf sind Folgeanträge zu stellen.<br />
Erbringung der Leistungen<br />
Mit Ausnahme der Leistungen für den Schulbedarf und der Schülerbeförderungskosten<br />
sind alle Leistungen per Direktzahlung an den Leistungserbringer zu zahlen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 351<br />
Leistungen für Bildung<br />
1. Schulausflüge / Mehrtägige Klassenfahrten / Ausflüge<br />
Allgemeines<br />
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung<br />
(Kindergarten, Kindertagesstätte, oder -krippe) besuchen, werden die Kosten für<br />
eintägige Ausflüge und für mehrtägige (Klassen-) Fahrten anerkannt. Klassenfahrten<br />
müssen den schulrechtlichen Bestimmungen entsprechen (Bestätigung erfolgt<br />
durch die Schule auf dem Antragsformular).<br />
Anspruchsberechtigte<br />
Die Leistungen werden folgenden Personen gewährt:<br />
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule (s. o.)<br />
besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung<br />
erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.<br />
Höhe der Leistungen<br />
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen<br />
Ausflüge und mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen<br />
Bestimmungen, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Voraussetzung bei mehrtägigen<br />
Klassenfahrten ist, dass sie als Veranstaltung der Schule durchgeführt<br />
werden und somit keine privaten Veranstaltungen sind. Diese Voraussetzung ist<br />
durch eine Bestätigung der Schule nachzuweisen, die dem Antrag beizufügen ist.<br />
Die <strong>Teil</strong>nahme an einem Schüleraustausch gilt dann als mehrtägige Klassenfahrt,<br />
wenn er als schulische Veranstaltung dem Unterricht dient, jedoch nicht,<br />
wenn es sich um eine rein private Freizeitveranstaltung handelt.<br />
Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs sowie private Ausrüstungsgegenstände<br />
(Rucksack, Jogginghose) werden nicht übernommen.<br />
Antragsverfahren<br />
Die Leistungen für eintägige und mehrtägige Schulausflüge müssen für jedes Kind<br />
gesondert und rechtzeitig beantragt werden.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 352<br />
Bei Ausflügen können die Kosten auch nachträglich abgerechnet werden (z. B.<br />
bei kurzfristig angesetzten Tagesausflügen). Vorzulegen ist eine Bestätigung der<br />
Schule über die <strong>Teil</strong>nahme und die Höhe der Kosten.<br />
Bei mehrtägigen (Klassen-) Fahrten muss der Antrag auf Kostenübernahme für<br />
die Aufwendungen vor Beginn der Fahrt gestellt werden. Dem Antrag ist eine Erklärung<br />
der Schule beizulegen, wie hoch die Kosten sind und welches Konto für<br />
die Erstattung vorgesehen ist. Nach Vorlage der Bestätigung der Schule wird der<br />
zu zahlende Betrag direkt auf das von der Schule benannte Konto überwiesen.<br />
Werden durch die Schule mehrere Klassenfahrten in einem Jahr organisiert, können<br />
auch diese erstattet werden. Es gilt das Bedarfsdeckungsprinzip, d. h. es<br />
wird der Bedarf erstattet, der tatsächlich anfällt.<br />
Die Kostenübernahme erfolgt durch Direktzahlung auf ein von der Schule benanntes<br />
Konto.<br />
Verfügbare Vordrucke:<br />
Bescheinigung der Schule über den Ausflug oder einer mehrtägigen Klassenfahrt<br />
Bescheinigung über die Kostenübernahme Klassenfahrt, Ausflug<br />
Bewilligungsbescheid Klassenfahrt, Ausflug<br />
2. Schulbedarf<br />
Allgemeines<br />
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf<br />
jeweils:<br />
zum 1. August eines Jahres 70 Euro und<br />
zum 1. Februar 30 Euro.<br />
Der Anspruch ist für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II / XII nicht antragsabhängig!<br />
Für Bezieher von Wohngeld und Kindergeldzuschlag ist eine separate<br />
Antragstellung erforderlich.<br />
Der Bedarf wird erstmals zum 01. August 2011 anerkannt (§ 77 Abs. 7 SGB II / §<br />
131 SGB XII).<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 353<br />
Anspruchsberechtigte<br />
Die Leistungen werden folgenden Personen gewährt:<br />
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule (s. o.)<br />
besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind.<br />
Berufschülerinnen und -schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von<br />
der Leistung ausgeschlossen.<br />
Inhalt der Leistungen<br />
Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug<br />
auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien.<br />
Hierbei handelt es sich um einmalige Grundausstattungen. Bis zur nächsten Zahlung<br />
aus dem Schulbedarfspaket sind daher anfallende weitere Ausgaben für<br />
Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, z. B. Hefte,<br />
Bleistifte und Tinte, aus dem monatlichen Einkommen (im SGB II/XII aus der Regelleistung)<br />
zu bestreiten.<br />
3. Schülerbeförderungskosten<br />
Allgemeines<br />
Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges<br />
besuchen und hierfür auf Schülerbeförderung angewiesen sind, erhalten<br />
die Kosten für die notwendige Schülerbeförderung, sofern die Kosten nicht<br />
von anderer Seite übernommen werden.<br />
Anspruchsberechtigte<br />
Die Leistungen werden folgenden Personen gewährt:<br />
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule (s. o.)<br />
besuchen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Berufsschülerinnen<br />
und -schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.<br />
Voraussetzung ist der Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 354<br />
Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, ist die Ablehnung der Aufnahme<br />
durch die Schule nachzuweisen.<br />
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist nächstgelegene<br />
Schule die aufgrund der Entscheidung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde<br />
nach der Verordnung zu § 19 Abs. 3 SchulG nächstgelegene Schule des<br />
bestimmten Förderortes.<br />
Die Leistung können nur diejenigen erhalten, die für den Besuch dieser Schule auf<br />
Schülerbeförderung angewiesen sind.<br />
Grundsätzlich muss die günstigste Fahrmöglichkeit genutzt werden.<br />
In Nordrhein-Westfalen werden notwendige Schülerfahrkosten bereits grundsätzlich<br />
nach der Schülerfahrkostenverordnung erstattet. Diese Ansprüche gehen einem<br />
Anspruch auf Leistungen für Bildung und <strong>Teil</strong>habe vor.<br />
Nach der Verordnung werden unter Berücksichtigung eines Eigenanteils Fahrkosten<br />
durch den Schulträger übernommen, sofern diese notwendig sind (Schokoticket).<br />
Das ist der Fall, wenn der Schulweg<br />
1. mehr als 2 Kilometer (Grundschüler),<br />
2. mehr als 3,5 Kilometer (Sekundarstufe I) oder<br />
3. mehr als 5 Kilometer (Sekundarstufe II)<br />
beträgt.<br />
Die Höhe des Eigenanteil für das Schokoticket beträgt momentan:<br />
11,60 EUR für das erste anspruchsberechtigte Kind,<br />
6,00 EUR für das zweite anspruchsberechtigte Kind und<br />
0,00 EUR ab dem dritten Kind.<br />
Der Eigenanteil deckt die Fahrten außerhalb des Schulbesuchs ab (Privatfahrten).<br />
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II und SGB XII werden bei entsprechendem<br />
Nachweis von dem Eigenanteil befreit!<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 355<br />
Empfänger/innen von Leistungen nach dem BKGG und dem WoGG haben nach §<br />
6b Abs. 2 Satz 3 BKGG einen Eigenanteil i. H. der regelbedarfsrelevanten<br />
Verbrauchsausgaben nach § 6 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes zu tragen.<br />
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 11,79 EUR;<br />
Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 14,00 EUR;<br />
Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 12,62<br />
EUR.<br />
Die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben sind höher als die Eigenanteile<br />
nach der Schülerfahrtkostenverordnung. Folglich sind keine Fahrtkosten nach §<br />
28 Abs 4 SGB II i. V. m. § 6b Abs. 2 Satz 3 BKGG zu gewähren!<br />
Besteht kein Anspruch nach der Schulfahrtkostenverordnung (z. B. wegen<br />
einer zu geringen Entfernung von Wohnort zur Schule), besteht auch kein<br />
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, BKGG, WoGG.<br />
4. Ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht)<br />
Allgemeines<br />
Um die Lernziele in der Schule zu erreichen, können Schülerinnen und Schüler eine<br />
zusätzliche Unterstützung in Form einer ergänzenden Lernförderung beantragen.<br />
Voraussetzung ist, dass in der Schule oder in einem Ganztagsangebot kein<br />
entsprechendes Angebot vorhanden ist.<br />
Grundsätzlich ist die Schule nach dem Schulgesetz NRW verpflichtet,<br />
- den Unterricht so zu gestalten und Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass<br />
die Versetzung der Regelfall ist.<br />
- Schülerinnen und Schülern der Grundschule und der Sekundarstufe I eine individuelle<br />
Lern- und Förderempfehlung zu geben, wenn deren Versetzung gefährdet<br />
ist.<br />
- Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu schaffen, an schulischen Förderangeboten<br />
teilzunehmen mit dem Ziel, unter Einbeziehung der Eltern, erkannte<br />
Lern- und Leistungsdefizite bis zur Versetzungsentscheidung zu beheben.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 356<br />
Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen<br />
Die Vorschrift enthält zahlreiche Tatbestandsvoraussetzungen, darunter mehrere<br />
unbestimmte Rechtsbegriffe. Vor einer Entscheidung sind diese daher sorgfältig<br />
zu prüfen. Außerdem müssen anspruchsbegründende Sachverhalte ausreichend<br />
dokumentiert werden, insbesondere im Hinblick auf spätere Gerichtsfestigkeit des<br />
Bescheides.<br />
Schülerinnen und Schüler haben bei Bedarf Anspruch auf eine die schulischen<br />
Angebote ergänzende Lernförderung<br />
Die Leistungen werden folgenden Personen gewährt:<br />
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,<br />
wenn sie jünger als 25 Jahre sind.<br />
Berufsschülerinnen und -schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten,<br />
sind von der Leistung ausgeschlossen.<br />
Das Schulgesetz (§ 2 Absatz 8) spricht jeder Schülerin und jedem Schüler das<br />
Recht auf individuelle Förderung zu. Daher gibt es in den Schulen zusätzlich zum<br />
Unterricht Angebote zur Lernförderung. Dies geschieht beispielsweise über zusätzliche<br />
Ergänzungsstunden, Angebote zur Sprachförderung oder Hausaufgabenhilfen<br />
und Förderstunden im Rahmen eines Ganztagsangebots. In manchen<br />
Fällen kann es jedoch erforderlich sein, dass darüber hinaus eine weitere außerschulische<br />
Lernförderung erforderlich ist, die von der Schule nicht erbracht werden<br />
kann. In diesen Fällen können die tatsächlichen Kosten für eine solche zusätzliche<br />
außerschulische Lernförderung übernommen werden. Erforderlich ist daher die<br />
Bestätigung der Schule, dass dort eine entsprechende Lernförderung nicht angeboten<br />
wird.<br />
Die Leistung kann nicht zur Übernahme eines Elternbeitrags in einem kostenpflichtigen<br />
Ganztagsangebot genutzt werden, da es sich nach dem Willen des Gesetzgebers<br />
um Leistungen handeln soll, die „zusätzlich“ zu den in der Schule erbrachten<br />
Leistungen erbracht werden. Ganztagsangebote haben somit Vorrang.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 357<br />
Angemessenheit und Dauer der Lernförderung<br />
Die Lernförderung kann nur in den betroffenen Fächern erfolgen.<br />
Ausgeschlossen ist eine Übernahme der Kosten für das Erreichen einer besseren<br />
Schulartempfehlung (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium), die Verbesserung des<br />
Notenschnitts oder eine bloße Verbesserung um Notenstufen.<br />
Es ist zu beachten, dass § 35a SGB VIII gegenüber SGB II und SGB XII vorrangig<br />
ist. Die Schule bestätigt, dass ihr kein entsprechender Antrag bekannt ist. Die Antragsteller/in<br />
willigt ein, dass das Jugendamt auf Anfrage des Jobcenters Auskunft<br />
erteilt.<br />
Es besteht keine individuelle Förderdauer. Vielmehr können zur Vermeidung einer<br />
Vielzahl von Folgeanträgen und zur Sicherstellung hinreichender Erfolgsaussichten<br />
beim ersten Antrag bereits 35, 25 oder 15 Stunden pauschal bewilligt werden.<br />
Eine Verlängerung ist möglich, bis die Zahl von 35 Stunden erreicht wird. Eine<br />
darüber hinausgehende Bewilligung im selben Schuljahr ist nicht möglich. Bei der<br />
Vorbereitung auf eine Nachprüfung ist nur eine einmalige Förderung von 15 Stunden<br />
möglich.<br />
Geeignetheit der Lernförderung<br />
Die Person, die die Lernförderung durchführt, kann beispielsweise aus folgenden<br />
Personengruppen kommen:<br />
- jemand, der das Lehramt des Faches studiert,<br />
- eine ältere Schülerin oder ein älterer Schüler,<br />
- eine pensionierte Lehrkraft oder auch<br />
- eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines Wohlfahrtverbandes (Caritas, Diakonie,<br />
Arbeiterwohlfahrt etc.).<br />
Einzelförderung ist genauso möglich wie die <strong>Teil</strong>nahme an einem Gruppenangebot.<br />
Wünsche der Antragsteller/in sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.<br />
Es sollte sich nach Möglichkeit nicht um eine Person eines kommerziellen Anbieters<br />
handeln (Nachhilfeinstitut).<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 358<br />
Erreichung der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen<br />
Lernziele<br />
Voraussetzung für eine solche Lernförderung ist es, dass das Erreichen des Klassenziels<br />
gefährdet ist. Zum Klassenziel gehören:<br />
- die Versetzung in die nächste Klassenstufe,<br />
- in Grundschulen die erfolgreiche Versetzung nach Beendigung der Schuleingangsphase<br />
- in der Erprobungsstufe die erfolgreiche Versetzung nach Klasse 6 oder<br />
- in Abschlussklassen weiterführender Schulen das Erreichen des Schulabschlusses.<br />
Der gerichtsfeste Nachweis dieser Anspruchsvoraussetzung gelingt am besten unter<br />
Verwendung von „harten“ Kriterien:<br />
- zwei Klassenarbeiten aus dem laufenden Schulhalbjahr im selben Fach mit den<br />
Noten „mangelhaft“<br />
- eine Klassenarbeit mit der Note „ungenügend“<br />
- das Halbjahreszeugnis mit den Noten „mangelhaft“ oder „ungenügend“<br />
- ein „blauer Brief“ mit dem Hinweis auf die Gefährdung der Versetzung.<br />
Zusätzliche Lernförderung in besonderen Einzelfällen<br />
In Einzelfällen ist auch außerhalb des „harten“ Kriterienkataloges eine Leistungsgewährung<br />
möglich.<br />
- Ein solcher Einzelfall liegt vor, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler auf eine<br />
Nachprüfung vorbereitet, um die Versetzung in die nächst höhere Klasse oder<br />
den Schulabschluss doch noch zu schaffen. Eine solche Nachprüfung findet in<br />
der Regel zum Ende der Sommerferien statt.<br />
- Ein weiterer Einzelfall liegt vor, wenn eine Schülerin oder ein Schüler auf Grund<br />
einer krankheitsbedingten längeren Unterrichtsabwesenheit von 6 Wochen oder<br />
länger erheblichen Nachholbedarf hat, der sich in Klassenarbeitsnoten bzw. in<br />
Zeugnissen (noch) nicht niedergeschlagen hat. Ziel muss insoweit sein, die Erreichung<br />
der schulrechtlichen Ziele auch prophylaktisch abzusichern. In diesem<br />
Fall ist allerdings auch zu prüfen, ob Hausunterricht gemäß § 21 SchulG erteilt<br />
werden kann.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 359<br />
Dabei ist zu beachten, dass Leistungen nach dem SGB VIII (§§ 27 ff., 35a) gegenüber<br />
dem SGB II und SGB XII vorrangig sind.<br />
Entscheidung<br />
Unabhängig von der vorstehenden Darstellung der entscheidungserheblichen Kriterien<br />
liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung über eine mögliche Lernförderung<br />
eindeutig beim Leistungsträger. Die hierfür einzuholenden Unterlagen dienen<br />
insoweit nur der Vorbereitung dieser Verwaltungsentscheidung.<br />
Auf diesen Grundlagen entscheidet die persönliche Ansprechperson über die Gewährung<br />
von Leistungen für Lernförderung auf der Basis der Stellungnahme der<br />
Schule.<br />
Bei der Entscheidung ist zu beachten, dass §§ 27 ff. und 35 a SGB VIII gegenüber<br />
SGB II und SGB XII vorrangig sind.<br />
Höhe der Förderung<br />
Erstattet werden die tatsächlichen Kosten. Diese können sich je nach Anbieter<br />
bzw. je nach der Qualifikation der die Lernförderung durchführenden Person unterscheiden.<br />
Nachstehender Kostenrahmen sollte nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten<br />
werden.<br />
ältere Schülerinnen/Schüler; Studentinnen/Studenten: 5 bis 15 EUR je Stunde *<br />
für den Lehrerberuf ausgebildete Personen: 20 bis 30 EUR je Stunde *<br />
kommerzielle Nachhilfeanbieter:<br />
10 bis 25 Euro je Stunde<br />
* in der Regel 45 Minuten = Schulstunde<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 360<br />
5. Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung<br />
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten,<br />
können Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen,<br />
um die höheren Kosten auszugleichen, die den im Regelbedarf enthaltenen<br />
Anteil für die Mittagsverpflegung übersteigen. Ein Schulmittagessen dient<br />
konzeptionell nicht allein dem Zweck der Nahrungsaufnahme, sondern besitzt<br />
auch eine sozialintegrative Funktion.<br />
Sinn der Regelung ist, dass Schülerinnen und Schüler, die auf Leistungen angewiesen<br />
sind, nicht von der schulischen Mittagsverpflegung ausgeschlossen werden.<br />
Anspruchsberechtigte<br />
Die Leistungen werden folgenden Personen gewährt:<br />
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,<br />
wenn sie jünger als 25 Jahre sind.<br />
Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten,<br />
sind von der Leistung ausgeschlossen.<br />
Leistungshöhe<br />
Die Leistung wird nach dem Gesetzeswortlaut nur bei <strong>Teil</strong>nahme an einer gemeinschaftlichen<br />
Mittagsverpflegung gewährt.<br />
Kosten für Verpflegung, die am Kiosk oder in einem Lebensmittelgeschäft gekauft<br />
werden kann (z. B. belegte Brötchen, <strong>Teil</strong>chen), werden nicht bezuschusst.<br />
Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen<br />
berücksichtigt. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung<br />
ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause. Daher werden mit dieser<br />
zusätzlichen Leistung die Mehrleistungen ausgeglichen.<br />
Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die <strong>Teil</strong>nahme an einer<br />
gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Daneben ist ein geringer Eigenanteil vom<br />
Berechtigten zu tragen.<br />
Die Höhe des Eigenanteils ist in § 9 Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) geregelt.<br />
Je Schultag ist für das Mittagessen ein Eigenanteil von einem Euro anzusetzen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 361<br />
Leistungen für <strong>Teil</strong>habe<br />
Allgemeines<br />
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten 10 Euro monatlich für Vereins-,<br />
Kultur- oder<br />
Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit<br />
oder<br />
bei Freizeiten mitmachen zu können. Hierdurch sollen sie verstärkt in bestehende<br />
Vereins und Gemeinschaftsstrukturen integriert werden.<br />
Anspruchsberechtigte<br />
- Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.<br />
Höhe der Leistungen<br />
10 Euro monatlich für:<br />
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,<br />
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)<br />
- <strong>Teil</strong>nahme an Freizeiten.<br />
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins-<br />
und Gemeinschaftsstrukturen zu engagieren, dort mitzumachen und Kontakte<br />
zu Gleichaltrigen aufzubauen.<br />
Der Betrag kann jederzeit in monatlichen <strong>Teil</strong>beträgen bis zu 10 Euro oder als Gesamtbetrag<br />
für den Bewilligungszeitraum (SGB II maximal 60 EUR, SGB XII, BKGG<br />
maximal 120 EUR) in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme kann (für<br />
den Bewilligungszeitraum) im Voraus erfolgen.<br />
Die Förderung ist nicht auf eine Aktivität beschränkt, die Inanspruchnahme kann in<br />
<strong>Teil</strong>beträgen erfolgen (Budgetierung). Im Verwaltungsvorgang muss der Einsatz der<br />
Förderung nachvollziehbar sein.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 362<br />
Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:<br />
- Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B.<br />
Fußballverein, Jugendgruppe, Heimatverein),<br />
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. <strong>Teil</strong>nahme an (Einzel-) Unterricht in einer<br />
Musikschule oder in einer Jugendkunstschule),<br />
- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsführungen),<br />
- die <strong>Teil</strong>nahme an Freizeiten (z. B. Ferienveranstaltungen).<br />
Die Aufzählung ist abschließend.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 363<br />
B4) Kulturlandschaft <strong>Oberhausen</strong><br />
B4.1 Projekt Schulkultur und Schulmuseum <strong>Oberhausen</strong><br />
Das Projekt Schulkultur <strong>Oberhausen</strong> wurde im Jahr 1987 von der Schulverwaltung<br />
der Stadt <strong>Oberhausen</strong> eingerichtet.<br />
Der Begriff Schulkultur bezieht sich weitgehend auf die Darstellung der musischen<br />
Fächer bei kulturellen Veranstaltungen in einer breiten Öffentlichkeit, innerhalb und<br />
außerhalb der Schule. Das Projekt Schulkultur bietet hier Schülerinnen und Schülern<br />
u. a. die Möglichkeit, alters- und schulformübergreifend auch an gemeinsamen Veranstaltungen<br />
im außerschulischen Bereich teilzunehmen.<br />
Schulkultur ist zu verstehen als Begegnung aller in der Schule befindlichen, am<br />
Schulleben teilnehmenden Menschen − Schüler, Lehrer, Eltern. Die schulkulturellen<br />
Projekte können von allen „Akteuren der Schule“ ins Leben gerufen werden.<br />
Ab 1989 übernahm das Projekt Schulkultur zusätzlich die Aufgabe, in <strong>Oberhausen</strong><br />
ein Schulmuseum als „außerschulischen Lernort“ aufzubauen. Neben der Darstellung<br />
der historischen und sozial-kulturellen Zusammenhänge im Bildungsbereich steht im<br />
Konzept dieser Einrichtung auch die Identifikation mit der Geschichte <strong>Oberhausen</strong>s<br />
und dieser Region im Vordergrund.<br />
Im „Pädagogischen Lernpfad“ − einer Einführung mit Vortrag und Rollenspiel für<br />
Klassen und interessierte Besucher sowie Mitarbeiter pädagogischer Berufe − bietet<br />
sich die Möglichkeit, die geschichtlichen wie auch die sozialen Zusammenhänge und<br />
Entwicklungen innerhalb der pädagogischen Arbeit für alle verständlich darzustellen.<br />
In verschiedenen Veranstaltungen und Projekten wird jeweils auch die eigene Situation/Geschichte/Biografie<br />
der Besucher reflektiert und erklärt.<br />
Akteure sind Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen.<br />
Eltern und interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen und<br />
können auch an den verschiedenen Angeboten teilnehmen oder diese aktiv mitgestalten.<br />
Vorwiegend wird das Schulmuseum von Schulklassen besucht: <strong>Oberhausen</strong>er<br />
Schulen, aber auch Besuche der Schulen aus Bottrop, Duisburg, Dinslaken, Essen,<br />
Wesel und auch dem Ausland sind an der Tagesordnung. Das Schulmuseum dient<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 364<br />
oft der ersten Einstimmung eines Kindes auf die breit gefächerte „Museumslandschaft“<br />
− dies ist insbesondere für Kinder der bildungsfernen Schichten wichtig.<br />
Themen, die zum Mitmachen anregen wie z. B. Rollenspiele, die Schülerinnen und<br />
Schüler eine Chance zum Öffnen bieten und dadurch auch zum Umsetzen der eigenen<br />
Ideen Mut machen, werden hier angeboten. Das Erklären von Zusammenhängen<br />
zwischen erfolgreicher Schullaufbahn und Erziehung sowie die ersten Hinweise<br />
auf Berufswünsche und Bildungsläufe sind ebenso für die Zukunft jedes Einzelnen<br />
wichtig wie im Vortrag Hinweise zum Thema „Schwarze Pädagogik“ und deren Folgen<br />
für den Einzelnen und für die Gesellschaft.<br />
Durch Förderung der Interkulturellen Kommunikation und Darstellung der unterschiedlichen,<br />
sozial-kulturellen Lerninhalte und Lernziele im Wandel der Geschichte<br />
wird für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und alle interessierten<br />
Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit eröffnet, das Kulturverständnis zu erweitern.<br />
Darüber hinaus entstand eine Vernetzung des „Projekts Schulkultur und Schulmuseum“<br />
mit den regionalen Schulen und Hochschulen, den informellen Bildungsträgern<br />
und Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie mit den Instituten/Bereichen der Stadt<br />
<strong>Oberhausen</strong> im Sinne von „Gemeinwesenorientierter Bildung“ (Community Education).<br />
Das Schulmuseum bietet in zwei Räumen − einem „multifunktionalen Raum“ sowie<br />
dem „Historischen Klassenzimmer“ − die Möglichkeit der Öffnung zur Institution Museum:<br />
Hier wird man den unterschiedlichen Anforderungen an ein offenes und für<br />
interessierte Bürgerinnen und Bürgern zugängliches und „benutzbares“ Museum im<br />
Sinne der „Zivilgesellschaft“ gerecht.<br />
Die Ausstellung von Exponaten, Schulbänken, Schulwandbildern etc. bietet für die<br />
museumspädagogische Arbeit einen anregenden Rahmen. Die Einbindung des Flurbereichs<br />
des Schulmuseums in die „Themenausstellung“ ist als Einstimmung auf die<br />
pädagogische Arbeit sinnvoll. Die Nutzung des „multifunktionalen Raums“ sowie des<br />
„Historischen Klassenzimmers“ für Vorträge, Vorführungen, Seminare wird laufend<br />
praktiziert. „Vortrag u. Unterricht“ über die Geschichte des Lernens sowie über den<br />
Wandel der Unterrichtsinhalte und Lernziele, die Geschichte der Region und der Bildungseinrichtungen<br />
werden hier regelmäßig behandelt z.B. in Themen wie: „Schwar-<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 365<br />
ze Pädagogik“, „Schule im Wandel der Jahrhunderte“, „Bedeutende Philosophen und<br />
Pädagogen“, “Geschichte der Region“ „<strong>Oberhausen</strong>er Schulen“.<br />
Verschiedene Aktivitäten des „Schulmuseums <strong>Oberhausen</strong>“ mit bestimmten Interessengruppen<br />
wurden hier neu entwickelt.<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
„Museumsgespräche“: Fortbildungsangebote aus dem Bereich der Kulturwissenschaften:<br />
Philosophie, Pädagogik, Soziologie, Philologie, Psychologie,<br />
etc.<br />
„Pädagogen-Café“: Lehrer- und Pädagogenfortbildung (offen auch für alle<br />
interessierten Bürgerinnen und Bürger) z.B. zum Bildungsbegriff, über aktuelle<br />
Problematik innerhalb der pädagogischen Arbeit, etc.<br />
Der „Pädagogische Lernpfad“ für Klassenbesuche mit Führung, Rollenspiel<br />
und Diskussion. Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler, Bürgerinnen<br />
und Bürger − auch auf internationaler Ebene.<br />
„Klassentreffen“, „Geburtstage“ und „Jubiläen“ im „Historischen Klassenzimmer“<br />
für alle Interessierten mit Führung, Rollenspiel und Diskussion.<br />
„Projekt Mus-école“ für Migrantinnen, in dem insbesondere interkulturelle<br />
Bildungsfragen geklärt werden.<br />
Außerdem finden folgende Veranstaltungen, die hier konzipiert und erstellt wurden,<br />
statt:<br />
• „Wechselausstellungen“ zu verschiedenen pädagogischen, aktuellen wie<br />
auch historischen Themen<br />
• „Seminare und Fortbildungen“ für verschiedene Gruppen<br />
• Unterschiedliche Veranstaltungen des Projektes Schulkultur, z.B. zu aktuellen<br />
Themen: „Gegen Gewalt, Gegen Rassismus“, „Lesen er-Leben“ etc.<br />
• „Dialog und Vernetzung“ mit interessierten Personen aus allen Bildungsbereichen<br />
und verschiedenen Arbeitskreisen (RAA, VHS, Bibliothek,<br />
KUFITA, Medienzentrum, Jugendamt, Bereich Soziales, Kinderpädagogischer<br />
Dienst, Gedenkhalle, etc.) auf lokaler, regionaler und internationaler<br />
Ebene<br />
• Organisation, Projektarbeit und Gestaltung der „Gedenktage für die Opfer<br />
des Nationalsozialismus“ auf lokaler und internationaler Ebene<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 366<br />
• „Interkulturelle Kommunikation“ mit unterschiedlichen Schulpartnern in Europa,<br />
z. B. im internationalen Projekt „Hanza in Education“<br />
• „Öffnung zum Stadtteil“, durch Vernetzung mit verschiedenen lokalen Einrichtungen<br />
und Akteuren des Stadtteils im Sinne der Community Education<br />
• „Pädagogische Nutzbarmachung, Öffnung des Schulmuseums“ sowohl für<br />
bildungsinteressierte wie auch bildungsferne Schichten durch besondere<br />
Angebote, auch in Abend- und Wochenendveranstaltungen wie z. B.:<br />
„Projekt Mus-école“ für Migrantinnen<br />
Die Einbindung des Projektes Schulkultur und Schulmuseum in vorhandene Netzwerke<br />
und Arbeitskreise ist wichtig, um personelle und finanzielle Ressourcen besser<br />
nutzen zu können. Die Kooperation mit Instituten und Bereichen der verschiedenen<br />
Dezernate entwickelt sich sehr positiv. Anregungen aus den Schulen und aus dem<br />
Gemeinwesen werden immer gerne aufgenommen und unterstützt. Der Eintritt im<br />
Schulmuseum ist frei.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 367<br />
B4.2 Kulturelle Bildung in <strong>Oberhausen</strong><br />
Das Drei-Säulen-Modell der kulturellen Bildung<br />
Kulturelle Bildung hat in <strong>Oberhausen</strong> einen besonderen Stellenwert. In einer Stadt<br />
mit hoher Arbeitslosigkeit und schwieriger sozialer Lage bedarf es besonderer Anstrengungen,<br />
um die Bildungsbenachteiligung von Kindern und Jugendlichen abzubauen.<br />
Aus diesem Grunde haben die städtischen Kultureinrichtungen seit vielen<br />
Jahren hier den Schwerpunkt ihrer Arbeit gelegt. Diese vielfältigen Aktivitäten wurden<br />
2008 miteinander vernetzt in ein Konzept zusammengefasst. Für dieses Gesamtkonzept<br />
wurde die Stadt <strong>Oberhausen</strong> vom Land ausgezeichnet und mit einem Preis versehen.<br />
Mittlerweile ist das Konzept weiterentwickelt worden und weitere Aktivitäten zur kulturellen<br />
Bildung sind hinzugekommen. Dies hat zu einer inhaltlichen Weiterentwicklung<br />
und einer neuen Systematisierung der Angebote zur kulturellen Bildung geführt. Inhaltlich<br />
hat sich der Schwerpunkt noch mehr zu Kindern und Jugendlichen hingewendet,<br />
die keinen einfachen Zugang zu Bildung und Kultur aufgrund ihrer sozialen<br />
Situation finden. Zusätzlich wird in Zukunft ein Schwerpunkt auf interkulturelle Aspekte<br />
der Kulturarbeit und der Bildung gelegt.<br />
Das <strong>Oberhausen</strong>er Modell der kulturellen Bildung baut auf drei Säulen auf:<br />
- Kultur und Schule<br />
• Die Zusammenarbeit mit den Schulen garantiert, dass die Zielgruppe<br />
der Kinder und Jugendlichen mit Angeboten der kulturellen Bildung weitestgehend<br />
erreicht werden kann. Diese Projekte haben gemeinsam,<br />
dass sie in den Schulen stattfinden und zentraler Bestandteil der pädagogischen<br />
Arbeit in den Schulen geworden sind.<br />
• Außerdem wird die schulische Bildung durch kulturelle Elemente verstärkt,<br />
die Attraktivität des Unterrichts für die Kinder erhöht, die individuellen<br />
sozialen Kompetenzen verbessert und das Selbstwertgefühl der<br />
Schülerinnen und Schüler gesteigert.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 368<br />
• Die durch den offenen Ganztag erschwerten Bedingungen für die kulturellen<br />
Angebote können in der Zusammenarbeit mit den Schulen ihre<br />
Zielgruppe dennoch finden. Ein neues Projekt, das zwischen Kulturbüro<br />
und den Schulen entwickelt werden soll, befindet sich in der Konzeptionsphase.<br />
• Das Projekt „MUS-E“ der Yehudi Menuhin Stiftung ist bis 2010 in einigen<br />
Schulen durchgeführt worden, jedoch ist dieses nun wegen der Insolvenz<br />
der Stiftung abgebrochen worden. Eine Weiterführung erfolgt<br />
nicht mehr.<br />
- Kultureinrichtungen der Stadt und stadtnaher Institutionen<br />
• Die Kultureinrichtungen der Stadt bieten ein umfangreiches kulturpädagogisches<br />
Angebot an, das sich an die Familien, Schulen, Vereine und<br />
Verbände richtet.<br />
• Es gibt eine enge Zusammenarbeit der städtischen Kultureinrichtungen<br />
untereinander, um spannende Angebote für Kinder und Jugendliche zu<br />
entwickeln.<br />
• Die Kultureinrichtungen arbeiten eng mit der freien Kulturszene, der<br />
Bürgergesellschaft und den Schulen zusammen.<br />
- Partner in der kulturellen Bildung<br />
• Viele Angebote werden gemeinsam mit Partnern der unterschiedlichen<br />
Akteure der Zivilgesellschaft, den soziokulturellen Zentren und der Kreativwirtschaft<br />
erstellt und angeboten.<br />
• Die Partner bieten selber zahlreiche Angebote der kulturellen Bildung<br />
an. Die Zusammenarbeit mit diesen ist zentral für ein umfassendes und<br />
zukunftsweisendes Angebot.<br />
Nachfolgend werden die einzelnen Angebote in den drei Säulen erläutert.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 369<br />
B4.2.1 Jedem Kind ein Instrument (Jeki)<br />
Bei dem Programm „Jedem Kind ein Instrument“ („Jeki“) handelt es sich um eine Initiative<br />
der Kulturstiftung des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Zukunftsstiftung<br />
Bildung in der GLS Treuhand e. V.<br />
Mit diesem musikpädagogischen Kulturprogramm wird der Musikunterricht an den<br />
Grundschulen des Ruhrgebietes ergänzt. Die schrittweise Einführung von Instrumentalunterricht<br />
an den teilnehmenden Grundschulen erfolgt in Kooperation mit den örtlichen<br />
Musikschulen. Auf diese Weise soll allen Grundschüler/Innen im Ruhrgebiet die<br />
Gelegenheit gegeben werden, das Musizieren zu erlernen.<br />
Kindern, die sonst keine Aussicht auf das Erlernen eines Instrumentes hätten, kommt<br />
dieser Unterricht zugute. Unabhängig vom sozialen Umfeld und der jeweiligen Herkunft<br />
wird den Kindern der Zugang zur Musik eröffnet.<br />
Kulturelle <strong>Teil</strong>habe und größtmögliche Chancengleichheit sind wichtige Aspekte des<br />
Programms. Partizipation von Kindern mit Migrationshintergrund sowie Kindern aus<br />
sozial benachteiligten Familien stellen ein besonderes Augenmerk des Programms<br />
dar. Förderung der gesamtgesellschaftlichen Integration und Stärkung der Bildungschancen<br />
aller teilnehmenden Kinder sollen so erreicht werden. Das Programm beinhaltet<br />
Kunstformen, die eine zeitgemäße Kulturlandschaft in Deutschland ausmachen<br />
und interkulturellen Strukturen Rechnung tragen.<br />
Dabei ist es erforderlich, dass die teilnehmenden Kommunen und Musikschulen den<br />
Kernbereich der Musikschularbeit nicht vernachlässigen. Es muss sichergestellt werden,<br />
dass „Jeki“-Absolventen die Gelegenheit erhalten, Instrumentalunterricht an den<br />
Musikschulen wahrzunehmen. Voraussetzung hierfür ist eine leistungsfähige Musikschule,<br />
die neben Jeki auch über die üblichen Musikschulangebote verfügt. Nur so ist<br />
die Nachhaltigkeit des Programms „Jeki“ zu gewährleisten.<br />
Das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ („Jeki“) ist mit Schuljahresbeginn<br />
2007/2008 gestartet.<br />
Das Programm läuft über vier Jahre von der ersten bis zur vierten Klasse und wird<br />
durch die Zusammenarbeit von Grundschulen und Musikschulen ermöglicht. Im<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 370<br />
Rahmen des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ erhalten die Schüler und<br />
Schülerinnen zusätzlichen Musikunterricht.<br />
Der Unterricht ist für die Kinder der ersten Klasse der teilnehmenden Schulen verbindlich.<br />
Der Unterricht erfolgt im Klassenverband. Ein Entgelt wird nicht erhoben.<br />
Ab dem zweiten Schuljahr wird entgeltpflichtiger Instrumentalunterricht angeboten.<br />
Die <strong>Teil</strong>nahme daran ist freiwillig. Unterrichtet wird in Kleingruppen von jeweils 3 – 8<br />
Schüler/innen.<br />
Im dritten und vierten Schuljahr findet neben dem entgeltpflichtigen Instrumentalunterricht<br />
auch noch Ensembleunterricht statt. Ziel ist es, die Kinder in Schulensembles<br />
zum gemeinsamen Musizieren zu bringen. Sowohl die Auswahl der Instrumente vom<br />
Orchesterinstrument über Percussion bis zur türkischen Baglama wie auch einstudierte<br />
Lieder ermöglichen hier starke interkulturelle Kontakte.<br />
Die <strong>Teil</strong>nahme an den Unterrichtsangeboten des zweiten bis vierten Schuljahres ist<br />
freiwillig. Es werden Entgelte erhoben, die in bestimmten Fällen komplett erlassen<br />
oder aufgefangen werden.<br />
Kosten<br />
Im Zeitraum 2007 – 2011 entstehen der Städtischen Musikschule <strong>Oberhausen</strong> im<br />
Wesentlichen Kosten für:<br />
• Personalkosten der tätigen Musiklehrer/innen<br />
• Instrumente<br />
• Overheadkosten<br />
• Qualifizierung sowie Fort- und Weiterbildung des beteiligten Lehrpersonals<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 371<br />
Die Städtische Musikschule <strong>Oberhausen</strong><br />
• berechnet maximal folgende monatlichen Entgelte<br />
Im ersten Jahr<br />
0 €/mtl.<br />
Im zweiten Jahr<br />
20 €/mtl.<br />
Im dritten und vierten Jahr 35 €/mtl.<br />
• erhebt bisher für Sozialhilfe- und ALG II-Empfänger keine <strong>Teil</strong>nahmegebühren.<br />
(Der dadurch entstehende Gebührenausfall ist bis zur Höhe von max.<br />
12,5 v. H. der Solleinnahmen selbst zu tragen).<br />
• vermittelt bisher Stipendien<br />
• beschafft mit Unterstützung des Projektbüros Sponsorgelder für den Ankauf<br />
von Musikinstrumenten.<br />
Entwicklung des Projektes in den Schuljahren 2007 / 2008 bis 2010 / 2011<br />
Schuljahr 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11<br />
Anzahl Schulen 13 18 27 32<br />
Anzahl Kinder insg. 260 1008 1800 2280<br />
davon 1. Schuljahr 260 761 1200 1450<br />
davon 2. Schuljahr 0 247 500 620<br />
davon 3. Schuljahr 0 0 100 170<br />
davon 4. Schuljahr 0 0 0 40<br />
(Im Schuljahr 2010 / 2011 nimmt erstmals eine Förderschule am Programm „Jeki“<br />
teil. 16 Kinder des 1. und 2. Schuljahres erhalten Unterricht.)<br />
Für diese insgesamt 2.280 Kinder hat die Städtische Musikschule <strong>Oberhausen</strong> neben<br />
dem erforderlichen Anschauungs- und Unterrichtsmaterial (Instrumente, Noten)<br />
insbesondere die Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 372<br />
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:<br />
Erhöhung der Jahreswochenstunden / Gesamtdeputat:<br />
Gemäß der Projektvorgaben wird der Unterricht im<br />
1. Schuljahr 1 Schulstd. / Wo. bei einer Gruppengröße von ca. 20 Kindern<br />
2. Schuljahr 1 Schulstd. / Wo. bei einer Gruppengröße von ca. 3-8 Kindern<br />
3. Schuljahr 2 Schulstd. / Wo. bei einer Gruppengröße von ca. 3–8 Kindern<br />
betragen.<br />
Damit müssen neben den laufenden Musikschulunterrichtsstunden zusätzliche Jahreswochenstunden<br />
(JWStd.) geleistet werden:<br />
Entwicklung der JWStd. in den Schuljahren 2007 / 2008 bis 2010 / 2011<br />
Schuljahr 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11<br />
JWStd. Insg. 13 83 195 284<br />
davon 1. Schuljahr 13 38 57 69<br />
davon 2. Schuljahr 0 45 87 122<br />
davon 3. Schuljahr 0 0 26 34<br />
davon 4. Schuljahr 0 0 0 10<br />
davon Projektleitung 0 20 25 30<br />
Um die Durchführung des Projektes gewährleisten zu können, ist das Gesamtdeputat<br />
der Jahreswochenstunden entsprechend erhöht worden.<br />
Gemäß den Projektstandards sind vorrangig angestellte und nach TVÖD bezahlte<br />
Musiklehrer/innen einzusetzen. In Ausnahmefällen sind Honorare in Höhe der<br />
TVÖD/TVL-Arbeitgeberkosten, Gruppe 9, zu zahlen. Das entspricht einer durchschnittlichen<br />
Zahlung von 1.470,00 € je JWStd.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 373<br />
Erforderliche Lehrkräfte in den Schuljahren 2007 / 2008 bis 2010 / 2011<br />
Schuljahr 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11<br />
Lehrkräfte insg. 5 30 50 58<br />
Davon TVöD-Kräfte 4 16 16 17<br />
Davon Honorarkräft 1 14 34 41<br />
Bereitstellung von Instrumenten<br />
(Situation im Schuljahr 2010 / 2011 - 4. Jeki-Jahr - )<br />
Im 1. Schuljahr lernen z. Z. 1.450 Kinder die klassischen Instrumente Gitarre, Mandoline,<br />
Baglama, Violine, Viola, Cello, Kontrabass, Trompete, Horn, Posaune, Tenorhorn,<br />
Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Oboe, Saxophon, Keyboard, Akkordeon und<br />
Percussion kennen und können sie ausprobieren. Am Ende des Schuljahres soll die<br />
Neugier geweckt sein, eines der vorgestellten Instrumente zu erlernen.<br />
Im 2., 3. und 4. Schuljahr erhalten z. Z. 830 Kinder in Gruppen von 3 – 8 Schüler/innen<br />
Unterricht in den o. g. Fächern.<br />
Für die 210 Schüler/innen des 3. und 4. Schuljahres wird darüber hinaus noch Ensembleunterricht<br />
erteilt. Er findet einmal in der Woche statt (45 Minuten). Die Gruppengröße<br />
hierbei variiert zwischen 10 und 25 Kindern.<br />
Um diesen Unterricht zu ermöglichen, wurden Instrumente im Wert von ca. 150.000 €<br />
angeschafft. Die Hälfte wurde durch örtliche Sponsoren, insbesondere der Stadtsparkassenbürgerstiftung,<br />
der Energieversorgung <strong>Oberhausen</strong>, dem<br />
Lions-Hilfswerk sowie durch eigene Konzerte eingeworben bzw. erwirtschaftet. Die<br />
andere Hälfte wurde lt. Vertrag mit der Stiftung „Jeki“ von dort gestellt.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 374<br />
Ausblick Schuljahr 2011 / 2012 ff.<br />
Seitens der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Fortführung des Programms<br />
grundsätzlich sichergestellt. Nach einer Evaluation der vergangenen Jahre<br />
sind allerdings Modifikationen des bisherigen Programmverlaufs denkbar.<br />
Die Städtische Musikschule erarbeitet z. Z. musikpädagogische Konzepte mit weiterführenden<br />
Schulen für Kinder und Jugendliche, die in der Grundschule am Programm<br />
„Jeki“ teilgenommen haben. Dies ist neben dem üblichen Musikschulangebot eine<br />
weitere Variante, die Nachhaltigkeit des Programms „Jeki“ zu gewährleisten.<br />
B4.2.2 Mus-E<br />
„Wenn wir die Welt verändern wollen, müssen wir bei den Kindern anfangen.“<br />
Sir Yehudi Menuhin<br />
Aus der Vision Lord Menuhins entstand das MUS-E Projekt. MUS-E bringt Kunst in<br />
Schule mit System und stärkt über die kontinuierliche Arbeit mit Künstlern gezielt die<br />
Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen, entfaltet ihre Kreativität und künstlerische<br />
Ausdrucksfähigkeit und fördert ihre soziale Kompetenz. Insbesondere Kindern<br />
in sozial benachteiligten Stadtteilen eröffnet MUS-E den Zugang zu Kunst und macht<br />
erfahrbar, dass Vielfalt von kultureller Herkunft jede Gemeinschaft bereichert. MUS-E<br />
richtet sich an alle Schulen, beginnt aber gezielt in der Grundschule. Einmal pro Woche<br />
bestreiten Künstler aus Theater, Tanz, Musik und bildender Kunst zwei Schulstunden<br />
im Kernbereich des Unterrichts, unter Mitwirkung der Lehrer.<br />
Die Förderung über das Programm MUS-E zeigte Wirkung:<br />
„Die freie Arbeit in den MUS-E Stunden ermöglicht Entwicklungen, die sonst nicht<br />
gegeben sind: Persönlicher Ausdruck, Phantasie und Eigeninitiative. Der wertschätzende<br />
Ansatz sieht und unterstreicht mehr das Potenzial als die Defizite der Schüler.<br />
Dies bewirkt eine Stärkung ihres Selbstwertgefühls und Selbstbewusstseins.<br />
Daneben entsteht größere Bereitschaft zur Interaktion, Kooperation und Geduld mit<br />
Anderen. Sprachliche wie nicht sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten der Schüler<br />
werden gestärkt (...).<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 375<br />
MUS-E trägt sowohl zu einer Entspannung im Verhältnis zwischen Schüler/innen und<br />
Lehrkräften, als auch allgemein zu einer Entspannung der Atmosphäre in der Gruppe<br />
bei. Gerade auch durch die vielen gemeinschaftlichen Aktionen können Einzelne in<br />
die Gruppe integriert und die Klassengemeinschaft gestärkt werden.“<br />
(Auszug aus der MUS-E Wirkungsstudie des Centrums für angewandte Politikforschung<br />
der Uni München, 2008)<br />
Yehudi Menuhin gründete 1999 – kurz vor seinem Tod – die Yehudi Menuhin Stiftung<br />
Deutschland mit dem Ziel, MUS-E in Deutschland zu realisieren.<br />
Seit Start des Projektes 1999 arbeiteten über 180 mus-e Künstler daran, die Lernbedingungen<br />
für über 10.000 Kinder in 431 Klassen und 100 Schulen bundesweit zu<br />
verbessern.<br />
Bei der Projektfinanzierung setzte die Yehudi Menuhin Stiftung Deutschland auf private-public-partnership,<br />
d.h. auf Kooperation mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft<br />
und dem öffentlichen Leben, um die langfristigen Ziele und die Vision Menuhins zu<br />
erreichen, mus-e allen Kindern anbieten zu können.<br />
Das Ministerium für Bauen und Verkehr förderte das Projekt MUS-E aufgrund der<br />
positiven Wirkungen im Rahmen des Landesprogramms „Soziale Stadt NRW“ in 38<br />
Kommunen in NRW.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 376<br />
Weitere Förderer des Programms waren der Energiekonzern RWE sowie lokal in<br />
<strong>Oberhausen</strong> die Sparkassen-Bürgerstiftung, die Galeria Kaufhof, das RWW und die<br />
Rotarier.<br />
In <strong>Oberhausen</strong> wurde Mus-e an sieben Grundschulen in Lirich sowie in der Innenstadt<br />
umgesetzt. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 650 Kinder in 25 Klassen gefördert.<br />
Der Vorstand der Yehudi Menuhin Stiftung Deutschland hatte am 24. Januar 2011<br />
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, da die fälligen Künstlerhonorare<br />
wegen nicht rechtzeitig eingegangener Fördermittel nicht zeitgerecht ausgezahlt<br />
werden konnten und die Zahlungsunfähigkeit eingetreten war.<br />
Aus ihrer Pressemitteilung vom 23.03.2011 heißt es:<br />
„Die Yehudi Menuhin Stiftung Deutschland wird nach voraussichtlicher Eröffnung des<br />
Insolvenzverfahrens ab Anfang April ihren Geschäftsbetrieb mit Ausnahme des MUS-<br />
E Projektes im Saarland nicht fortführen können. Mit einem Prüfungsergebnis der<br />
Bezirksregierung Düsseldorf von Beleglisten für ausstehende öffentliche Fördergelder<br />
wird nicht mehr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechnet. In den von der<br />
Stiftung eingereichten Beleglisten sind fast 18.000 Einzelbelege enthalten. Damit ist<br />
eine irgendwie geartete Freigabe von öffentlichen Geldern vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
ausgeschlossen. Eine positive Fortführungsprognose ist angesichts<br />
der Ungewissheit des Prüfungsergebnisses somit nicht darstellbar.<br />
Das von der Stiftung betreute Projekt MUS-E, das in den meisten Schulen (...) derzeit<br />
ruht, kann deshalb nicht fortgeführt werden<br />
Zur Zukunft von MUS-E im kommenden Schuljahr kann die Stiftung keine Aussage<br />
treffen, da sie als Programmorganisatorin nicht mehr existieren wird“.<br />
B4.2.3 Künstler in Schulen<br />
Das Landesprogramm Kultur und Schule wendet sich sowohl an Kulturschaffende als<br />
auch an Kulturinstitute und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie<br />
alle sind aufgefordert, Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder<br />
fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente<br />
ergänzen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 377<br />
Schülerinnen und Schüler sollen so die Möglichkeit erhalten, unabhängig vom „normalen“<br />
Unterricht, Zugang zu künstlerischer Arbeit zu erlangen. Leistungsdruck existiert<br />
nicht. Kinder können neue Dinge ausprobieren und Kunst und Kultur unabhängig<br />
vom familiären Hintergrund und Wohnumfeld begegnen.<br />
Die Schulen entwickeln gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern oder Kulturpädagoginnen<br />
und –pädagogen Projekte, welche in 40 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten<br />
stattfinden sollen. Die Projekte finden grundsätzlich außerhalb des normalen Unterrichts<br />
statt. Für die <strong>Teil</strong>nehmer sind sie kostenfrei. Es werden die Sparten Musik,<br />
Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Theater und Film aber auch spartenübergreifende<br />
Projekte angeboten.<br />
Die Stadt <strong>Oberhausen</strong> hat trotz der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten einen<br />
Weg gefunden, sich an diesem Programm zu beteiligen und stellt für das Schuljahr<br />
2011/2012 ein nochmals gestiegenes Interesse der Schulen fest. Mit Genehmigung<br />
der Aufsichtsbehörde wurde es ermöglicht, den zu leistenden Eigenanteil aus Spenden<br />
der Sparkassenbürgerstiftung zu zahlen.<br />
Die Auswahl der Projekte erfolgt vor Ort in einer Jury, die mit Künstlern und verschiedenen<br />
Mitarbeitern aus der Jugendkultur und der Schulaufsicht besetzt ist. Der<br />
Finanzrahmen wird durch das Land festgelegt und beträgt für das neue Schuljahr<br />
2011/2012 34.000,-- EUR.<br />
Die Jury hat die Aufgabe, die geeigneten Projekte auszuwählen. Dabei ist zu beachten,<br />
dass Schulen der Primarstufe und Förderschulen als besonders förderungswürdig<br />
angesehen werden. Des Weiteren sollen Schulen mit einem hohen Anteil an<br />
Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte ebenfalls besonders berücksichtigt<br />
werden.<br />
Der Vorschlag der Jury wird an die Bezirksregierung weiter geleitet, die dann über<br />
die Projekte entscheidet. Diese folgt im Regelfall dem Juryvorschlag.<br />
Nachfolgend wird eine Übersicht über die Projekte seit Beginn des Programms gegeben.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 378<br />
NRW Landesprogramm Kultur und Schule<br />
Schuljahr 2006/2007<br />
Schu Name der Schule Kunstsparte Name des Künstlers Projekttitel<br />
lform<br />
GS <strong>Josefschule</strong> Tanz Marc Oliver Höh Entwicklung eines Stückes<br />
GS Steinbrinkschule Tanz/Theater Angelika Werner Der Rabe von Sterkrade<br />
GS Dietrich-Bohnhoeffer- Tanz /Theater Angelika Werner Herr der Diebe<br />
Schule<br />
GS Herderschule Gestaltung Johannes Terbach Herstellung begehbarer dauerhafter<br />
Mosaik-Hügel<br />
SO Christian-Morgenstern-<br />
Schule<br />
Steinbildhauerei Edda Gerusel Dynamik+ Ruhe in Tierskulpturen<br />
HS Hauptschule Bermensfeld<br />
Holzbearbeitung Ingo Stanelle Mein eigenes Digerido<br />
SO Stötznerschule Musik Inge Bülte Trommelwelten<br />
GE Gesamtschule Weierheide<br />
Theater Rolf Gildenast Metamorphosen<br />
GE Gesamtschule Weierheide<br />
Theater+ Musik Angelika Werner Theater und Percussion<br />
GS St. Martin-Schule Theater/Tanz Angelika Werner Zuwanderung-…und es kamen<br />
Menschen<br />
GY Bertha-v.Suttner Gym. Theater Angelika Werner Auswirkungen u. Folgen der<br />
autoritären<br />
Erziehung<br />
HS Albert-Schweitzer- Theater/Tanz Norman Wilke West Side Story<br />
Schule<br />
HS HS Alstaden Theater Norman Wilke Woran glauben?<br />
GS Jacobischule Theater/Musik Angelika Werner Die Waschfrauen von Eisenheim<br />
GS Knappenschule Theater/Musik Angelika Werner Die Knappen vom Knappenviertel<br />
Schuljahr<br />
2007/2008<br />
GY Heinrich-Heine-Gym. Theater Melanie Meyer Über Tellerrand gehüpft<br />
GE Gesamtschule<br />
Tanz/Theater Rolf Gildenast Vom Mittelalter zu Gothic<br />
Weierheide<br />
GE Gesamtschule<br />
Literatur Marco „Jonas“ Jahn Mein gesprochenes Wort<br />
Weierheide<br />
OGT Katharinenschule Improvisation S. Noveski Wir lassen die Puppen tanzen<br />
S<br />
SO Otfried-Preußler-Schule Musik+Theater A. Werner/ S Millner Rhythm and you<br />
OGT <strong>Josefschule</strong> Musik I.Stanelle Wato Watoto<br />
S<br />
GE Gesamtschule Weierheide<br />
Theater A. Werner Vom Balkon aufs Dach gesprungen<br />
OGT <strong>Josefschule</strong> Tanz Marc Oliver Höhn Tanz u. Musik<br />
S<br />
SO Herderschule Bildhauerei Johannes Terbach Zeitreise Skulptur<br />
HS Hauptschule Bermensfeld<br />
Musik I. Stanelle Bau einer Cajon<br />
GS Overbergschule Gestaltung Heike Clausen-<br />
Steinemann<br />
Kunst am Bau<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 379<br />
Schuljahr<br />
2008/2009<br />
GE Gesamtschule Weierheide<br />
Theater /spartenüb. A. Werner Alles Liebe oder was?<br />
GE Gesamtschule Weierheide<br />
Literatur J. Jahn Mein gesprochenes Wort<br />
GY Sophie- Sholl-<br />
Literatur J. Jahn Idee, Text, Poetry, Clip<br />
Gymnasium<br />
FÖ Herderschule Bildende Kunst A. Broichhagen Kunst als Sprache<br />
GS <strong>Josefschule</strong> Musik/Tanz I. Stanelle Traditionelle westafrikanische<br />
Percussion<br />
BK Käthe-Kollwitz-<br />
Berufskolleg<br />
Musik/Tanz/Theater O. Höh Auf zu neuen Ufern (Tanztheater<br />
Wundertüte)<br />
HS HS Bermensfeld Bild. Kunst, Theater, I. Stanelle Cajinto – die Conga mit Holzfell<br />
Film,<br />
spartenübergr.<br />
FÖ Otfried-Preußler-Schule Musik<br />
Trommelnderweise<br />
S. Millner<br />
GS Tackenbergschule Musik/Tanz L. Toure Reise in eine fremde Welt<br />
FÖ Christian- Morgenstern- Bildende Kunst E. Gerusel Natur-Kunst- Mosaiken<br />
Schule<br />
FÖ Fröbelschule Bildende Kunst C. Simons Rund um den Lehmofen<br />
GS Robert-Koch-Schule Musik/Tanz L. Toure Reise in die fremde Welt<br />
GY Bertha-von-Suttner- Musik/Theater/Film, A. Werner Theater mit Film und Musik<br />
Gymnasium<br />
spartenübergr.<br />
GY Heinrich Heine Bildende Kunst E.Gerusel Zum Bild verdichtet<br />
GY Heinrich Heine Theater A. Schön Die Welt mit anderen Augen<br />
sehen<br />
GE Weierheide Spartenübergr. R. Gildenast Afrika- Land der unbegrenzten<br />
Möglichkeiten<br />
GS <strong>Josefschule</strong> Musik/Tanz O.Höh Freude am Tanz<br />
FÖ Otfried Preußler Bildende Kunst C. Kluge Schüler geben ihrer Schule eine<br />
Persönlichkeit<br />
Schuljahr<br />
2009/2010<br />
BK Kätthe-Kollwitz-<br />
Tanz Oliver Höhn Das Musical<br />
Berufskolleg<br />
SO Otfried-Preußler-Schule Musik Susanne Millner Bücherwurm trifft Ohrwurm<br />
SO Stötznerschule Tanz Sandra van Dellen Sich ausdrücken statt beeinträchtigen<br />
GS Havensteinschule Theater Angelika Werner Hey, aus Geschichten wird<br />
Theater<br />
GS Tackenbergschule Bildende Kunst Edda Gerusel Schöpfungsdiorama<br />
SO Schillerschule Bildende Kunst Edda Gerusel Material zum Leben erwecken<br />
GS Kardinal-von-Galen-<br />
Schule<br />
Musik Lansana Toure Faszination Afrika-Reise in eine<br />
fremde Welt<br />
RS Friedrich-Ebert-<br />
Realschule<br />
Spartenübergreifend Jörg Briese Großstadt Ich - Experimentelle<br />
Digitalfotografie<br />
GE Gesamtschule Weierheide<br />
Musik Ingo Stanelle Bau einer Cajon<br />
GY Heinrich-Heine-<br />
Theater Michael Aufenfehn Gestisches Theater<br />
Gymnasium<br />
GS <strong>Josefschule</strong> Musik Ingo Stanelle Reise nach Guinea<br />
GY Sophie-Scholl-<br />
Literatur Marco „Jonas“ Jahn Clip my Poetry<br />
Gymnasum<br />
RS Anne-Frank-Realschule Musik Rolf Donner AFR goes Musical<br />
SO Fröbelschule Spartenübergreifend Angelika Leismann-<br />
Biebusch<br />
Gemeinsam sind wir stark<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 380<br />
Schuljahr<br />
2010/2011<br />
GE Gesamtschule Weierheide<br />
Musik Ingo Stanelle Reise nach Guinea<br />
GE Gesamtschule Weierheide<br />
Theater Silke Dietrich ICQ – und Du?<br />
GS( Katharinenschule Bildende Kunst Eva Henning Malatelier Katharinenschule<br />
OGT<br />
S)<br />
GS Schule am Froschenteich<br />
Theater<br />
Silke Dietrich u. Patricia<br />
Langfeld<br />
Tronjas Mondkraft-<br />
Steinchen/das neue Kind<br />
GY Bertha- von Suttner- Theater Silke Dietrich Die Edelweißpiraten<br />
Gymnasium<br />
GY Bertha-von-Suttner- Theater Silke Dietrich Die Edelweißpiraten<br />
Gymnasium<br />
GS(<br />
OGT<br />
Bismarckschule Bildende Kunst Ulrike Katharina Blank Häuser bauen wie Hundertwasser<br />
, schön, farbig, lebensfroh<br />
S)<br />
BK Käthe-Kollwitz-<br />
Berufschule<br />
Neue Medien Jörg Briese Zwischen Arbeit und Freizeit,<br />
Dokumentarfilm-Projekt<br />
GS Tackenbergschule Tanz, Musik Lansana Toure Faszination Afrika<br />
GS <strong>Josefschule</strong> Musik Ingo Stanelle Rock my Box – Das Cajonorchester<br />
GS Osterfelder-Heide- Bildende Kunst Claudia Buch Spurensuche - Spurensicherung<br />
Schule<br />
GS Robert-Koch-Schule Tanz, Musik Lansana Toure Faszination Afrika<br />
GS Otfried-Preußler-Schule Musik Susanne Millner Musiklandschaften<br />
GY Bertha-von Suttner- Film Volker Köster Es fährt ein Zug nach Avatar<br />
Gymnaium<br />
GS= Grundschule<br />
GS (OGTS)= Grundschule mit Projekt im Rahmen des offenen Ganztags<br />
HS= Hauptschule<br />
HS (OGTS)= Hauptschule im Rahmen des offenen Ganztags<br />
GE= Gesamtschule<br />
RS= Realschule<br />
GY= Gymnasium<br />
BK= Berufskolleg<br />
SO= Förderschule/Sonderschule<br />
WbK= Weiterbilldungskolleg<br />
Ausblick<br />
Auch das Landesprogramm Kultur und Schule wird durch die Landesregierung aufrecht<br />
erhalten.<br />
Nicht zuletzt durch den Wegfall der MUSE-Projekte ist ein erhöhtes Interesse an Kultur-<br />
und Schule-Projekten zu verzeichnen. Für das Schuljahr 2011/2012 liegen 30<br />
Projektvorschläge zur Jurysitzung vor. Bei einer durchschnittlichen Landesförderung<br />
von 2.280,-- EUR ist absehbar, dass nur ein <strong>Teil</strong> der Projekte ausgewählt werden<br />
kann. Hier gilt es, mögliche alternative Finanzierungsmodelle für geeignete Projekte<br />
zu finden.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 381<br />
B4.2.4Kulturbeauftragte<br />
Das neue erweiterte Netzwerk für kulturelle Bildung beinhaltet die Werbung für eine/einen<br />
Kulturbeauftragte/n an allen Schulformen.<br />
Der konzeptionelle Wandel einer Lehr- und Lernkultur durch gemeinsame inhaltliche<br />
Arbeit von Lehrer/innen und außerschulischen Partnern bedarf eines Mittlers - d. h.<br />
hier eines/einer Kulturbeauftragten, der/die die Wünsche und Anregungen der Schule<br />
vertritt, aber auch die Anregungen und Möglichkeiten aus dem Kulturbereich in die<br />
Schulen trägt.<br />
Damit dieses Netzwerk zwischen Kultur und Schule auf eine strukturelle Basis gestellt<br />
werden kann, wurden alle 52 bisher benannten Kulturbeauftragten zur 2. Bildungskonferenz<br />
am 22.02.2011 eingeladen.<br />
Dort haben sie vereinbart, einen kulturpädagogischen Tag am 13.04.2011 in der<br />
Ludwig Galerie durchzuführen, um in einen intensiven Austausch mit den Kulturinstituten<br />
zu kommen.<br />
Weiterhin soll im Juli 2011 eine gemeinsame Arbeitssitzung stattfinden, in der die<br />
weitere Zusammenarbeit auf eine strukturelle Basis gestellt wird. Verabredungen<br />
über die Angebote der Kulturinstitute für das nächste Schuljahr sowie ein Austausch<br />
über schulrelevante Termine können hier thematisiert werden.<br />
Im Sinne einer weiteren konstruktiven Zusammenarbeit sollen diese Arbeitssitzungen<br />
punktuell weitergeführt bzw. institutionalisiert werden.<br />
B4.2.5 Pilotprojekt „KulturSchule“<br />
Das auf Nachhaltigkeit angelegte Pilotprojekt "KulturSchule" hat das Ziel, Kooperationen<br />
zwischen kommunalen Kultureinrichtungen und Schulen anzubahnen, auszubauen,<br />
zu erweitern, zu verstetigen und in systematische Strukturen und Prozesse zu<br />
überführen.<br />
Dazu gehört neben der Einbindung von Künstlerinnen und Künstlern auch die Öffnung<br />
von Schule in Richtung außerschulische Lernorte und die Kooperation mit Kultureinrichtungen.<br />
Es gilt, eine integrierte Lehr- und Lernpraxis zu verstetigen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 382<br />
Grundlage einer KulturSchule ist der besondere kulturelle Schwerpunkt im allgemeinen<br />
Schulprogramm, der wesentlich über Bestandteile des Regelunterrichtes hinausgeht.<br />
Das Gütesiegel KulturSchule würdigt die über viele Jahre geleistete kulturelle<br />
Arbeit in den unterrichtlichen Bereichen der ästhetischen Erziehung und beinhaltet<br />
den Ausbau neuer nachhaltiger Initiativen und Projekte innerhalb eines dreijährigen<br />
Prozesses.<br />
Das Projekt wird konzeptionell unterstützend vom Bildungsbüro in Zusammenarbeit<br />
mit den einzelnen Kultureinrichtungen begleitet und evaluiert. Die Erfahrungen der<br />
Schule werden ausgewertet und als Handlungsempfehlung an andere Schulen weitergegeben.<br />
Das Projekt ist zunächst in einer Pilotphase auf Grund- und Förderschulen fokussiert,<br />
da die Weichen dafür, ob und welche kulturellen Angebote Menschen nutzen, früh<br />
gestellt werden.<br />
Weitere Schulen, die Interesse am Ausbau ihres Schulprofils im musisch-ästhetischen<br />
Bereich haben, können sich mit entsprechenden konzeptionellen Voraussetzungen<br />
und Vorschlägen für nachhaltige Entwicklungsziele dem Pilotprojekt "Kultur-<br />
Schule" anschließen.<br />
Angestoßen wurde dieses Projekt im Rahmen der ersten Bildungskonferenz des<br />
kommunalen Bildungsnetzwerkes.<br />
Die ersten Auszeichnungen mit dem "Gütesiegel KulturSchule" erhielten die Katharinenschule<br />
und die Jacobischule mit Unterzeichnung einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung.<br />
Weitere Grundschulen, eine Förderschule und ein Gymnasium haben ebenfalls Interesse<br />
angemeldet und werden sukzessive in den Prozess eingebunden. Die Auszeichnung<br />
der Schulen wird im Jahr 2011 erfolgen.<br />
Die Profilbildung von Schulen ist neben dem musisch-ästhetischen Bereich unterschiedlich<br />
ausgeprägt, die Ausrichtungen gehen von einem bilingualen Profil über<br />
Montessori und Sport bis zu MINT Profilen.<br />
Für 2011 besteht die Anfrage einer Grundschule, ihr Sportprofil auszubauen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 383<br />
B4.2.6Kultureinrichtungen<br />
Theater<br />
• Das Theater bietet ein umfassendes Programm mit Theaterstücken für Kinder<br />
und Jugendliche.<br />
• Es verfügt über ein umfassendes pädagogisches Angebot für die unterschiedlichsten<br />
Altersgruppen.<br />
Es werden Workshops der Theaterwerkstatt angeboten.<br />
Es unterstützt die Schülertheater an den Schulen.<br />
Es werden interkulturelle Theaterprojekte für Jugendliche durchgeführt.<br />
Es werden Theaterführungen und Gesprächsrunden mit den Künstlern<br />
angeboten.<br />
• Es gibt Fortbildungsangebote für die Lehrerinnen und Lehrer und Besprechungen<br />
der Stücke mit den Dramaturgen und Schauspielern.<br />
Ludwig Galerie Schloss <strong>Oberhausen</strong><br />
• Zu allen Ausstellungen gibt es ein museumspädagoschisches Angebot für<br />
Kinder, Schüler und Erwachsene jeden Alters.<br />
• Für die Kinder im Vor- und Grundschulalter und für die Gruppen Sek I,<br />
Sek II entwickelt die Leiterin der Malschule ein Angebot<br />
• Besonders beliebt ist die Verbindung von Ausstellungsrundgang und eigener<br />
künstlerischer Arbeit zu einem Thema.<br />
Malschule<br />
• An die Ludwig Galerie ist auch die städtische Malschule angekoppelt. Dort<br />
wird Kunstunterricht für Kinder und Jugendliche angeboten.<br />
• Darüber hinaus werden hier Kunstprojekte für Kinder und Jugendliche entwickelt.<br />
Gedenkhalle Schloss <strong>Oberhausen</strong><br />
• Die Gedenkhalle bietet mit ihrer attraktiven neuen Dauerausstellung ein umfassendes<br />
Bild über <strong>Oberhausen</strong> im Nationalsozialismus. Darüber hinaus<br />
hat die Ausstellung einen Schwerpunkt zur Zwangsarbeit im Nationalsozialismus.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 384<br />
• Es werden Führungen für Schulklassen und Jugendgruppen angeboten.<br />
Das zur Gedenkhalle gehörige Informationszentrum bietet verschiedene<br />
Workshops zu Geschichte, Demokratie und Menschenrechte.<br />
• Es werden Gedenkveranstaltungen mit den Schulen in Kooperation organisiert<br />
und durchgeführt.<br />
• Durch konkrete Projekte wird die Geschichte aufgearbeitet und es werden<br />
Informationsmaterialien entwickelt.<br />
Volkshochschule<br />
• Mit der Jungen VHS ist ein Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche<br />
entwickelt worden.<br />
• Die Angebote reichen von Mediennutzung bis zur politischen Bildung.<br />
LVR Industriemuseum<br />
• Das LVR Industriemuseum bietet attraktive Angebote für Freizeit und Bildung.<br />
Schulklassen finden im RIM <strong>Oberhausen</strong> abwechslungsreiche Programme<br />
für alle Schulformen und Altersstufen. Themenführungen oder Projektunterricht,<br />
Rollenspiele oder Mitmach-Programme gestalten den Museumsbesuch<br />
als besonderes Erlebnis. Freizeitangebote wie Kindergeburtstage,<br />
Exkursionen oder Museumsgespräche runden das Programm<br />
ab.<br />
Musikschule<br />
• Das Angebot der Städtischen Musikschule <strong>Oberhausen</strong> für Kinder und Jugendliche<br />
reicht vom "Musikgarten" für Kinder im Alter von 18 bis 36 Monaten,<br />
der "Musikalischen Früherziehung" für Kinder von vier bis sechs Jahren,<br />
der "Musikalischen Grundausbildung" für Sechs- bis Neunjährige, den<br />
sog. "Schnupperkursen" (Orientierungskurs zur Instrumentenwahl), über<br />
den Instrumental-/Gesang-Unterricht bis hin zur "Studienvorbereitenden<br />
Ausbildung". Behinderte Schülerinnen und Schüler können in den Sonderkindergärten<br />
ebenfalls an der "Musikalischen Früherziehung und Grundausbildung"<br />
teilnehmen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 385<br />
• Darüber hinaus bieten die Ensembles der Städtischen Musikschule Gelegenheit,<br />
gemeinsam zu musizieren und das Erarbeitete bei verschiedenen<br />
Veranstaltungen einem breiten Publikum vorzustellen.<br />
• In dem seit 10 Jahren bestehenden Integrationskreis "Regenbogen", ein<br />
Musizierkreis mit behinderten und nichtbehinderten Kindern, Jugendlichen<br />
und Erwachsenen, wird das gemeinsame Musizieren besonders gefördert.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Förderung der Rock- und Pop-Musik.<br />
Internationale Kurzfilmtage<br />
• Seit 30 Jahren veranstalten die Kurzfilmtage Kino für Kinder. In <strong>Oberhausen</strong><br />
wird der einzige internationale Kinder- und Jugendfilmwettbewerb<br />
Deutschlands durchgeführt. Jedes Jahr sind über 45 Filme und Videos aus<br />
ca. 27 Ländern zu sehen, ausgewählt von einer unabhängigen Kommission<br />
aus den Einreichungen für den Deutschen und den Internationalen Wettbewerb.<br />
• Eine Kinderjury und eine Jugendjury aus <strong>Oberhausen</strong> beurteilen die Programme<br />
und wählen die Gewinner aus. Es werden Geldpreise in Gesamthöhe<br />
von EUR 2.000,- vergeben. Die Filmemacher und Filmemacherinnen<br />
werden nach <strong>Oberhausen</strong> eingeladen, ihre Filme persönlich vorzustellen<br />
und zu diskutieren - ein Ereignis, das regelmäßig auf beiden Seiten viel Beifall<br />
findet.<br />
• Die Wettbewerbsprogramme werden für verschiedene Altersgruppen von<br />
drei bis 16 Jahren aufbereitet und an Wochentagen vormittags gezeigt, um<br />
auch Schulklassen die Gelegenheit zu geben, die Vorführungen zu besuchen.<br />
Der Kinder- und Jugendfilmwettbewerb gehört zu den beliebtesten<br />
Sektionen der Kurzfilmtage.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 386<br />
B4.2.7 Kultur und Partner<br />
In der dritten Säule werden von Partnern aus der Stadtgesellschaft entweder eigenständig<br />
oder in Kooperation mit städtischen Einrichtungen Angebote für kulturelle<br />
Bildung von Kindern und Jugendlichen vorgehalten.<br />
Jugendkunstschule<br />
• In <strong>Oberhausen</strong> soll nach den Sommerferien die Jugendkunstschule ihre Arbeit<br />
aufnehmen. Hier wird in Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Kultureinrichtungen<br />
ein spannendes Angebot für Kinder und Jugendliche entstehen.<br />
• Besonders Kindern und Jugendlichen, die aus Familien kommen, die bisher<br />
keinen Zugang zu den Kultureinrichtungen und -angeboten hatten, sollen mit<br />
der Jugendkunstschule neue Chancen eröffnet werden.<br />
Soziokulturelle Zentren<br />
• Die fünf soziokulturellen Zentren bieten in <strong>Oberhausen</strong> ein umfassendes<br />
Kulturangebot an, dass sich in vielen Fällen an Jugendliche richtet. Insbesondere<br />
die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten<br />
Familien leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung.<br />
Kirchen<br />
• Die Kirchen halten in ihren Jugendeinrichtungen verschiedene kulturelle Angebote<br />
vor. Besonders aber die Jugendkirche TABGHA bietet umfangreiche<br />
Möglichkeiten gemeinsamer kultureller Aktivitäten.<br />
Olgas Rock<br />
• Mit dem Verein rocko e.V. wird das zweitägige „umsonst-und-draußen“-<br />
Festival „Olgas Rock“ organisiert. Dabei geht es nicht nur darum, eine spannende<br />
Veranstaltung für Jugendliche durchzuführen, sondern auch Bands aus<br />
der Region Auftrittsmöglichkeiten anzubieten und die Rockmusik durch Veranstaltungen<br />
über das gesamte Jahr zu fördern.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 387<br />
Multi<br />
• Die Multi ist die größte internationale städtische Jugendbegegnung in<br />
Deutschland. Die Verantwortlichen bei der Stadt <strong>Oberhausen</strong> sind auf eine<br />
umfassende Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen, um dieses interkulturelle<br />
Großprojekt alle zwei Jahre durchführen zu können. In den Jahren<br />
zwischen der Multi fahren <strong>Oberhausen</strong>er Jugendliche zu den Partnern ins<br />
Ausland.<br />
• Neben der interkulturellen Begegnung finden im Rahmen der Multi zahlreiche<br />
kulturelle Projekte und Workshops statt.<br />
Integrationsrat<br />
• Im Rahmen des interkulturellen Kulturangebots „Mehr Kültür“ bietet der Integrationsrat<br />
auch Filmangebote für Kindertageseinrichtungen, die den Kindern<br />
schon sehr früh den Zugang zum Medium Film ermöglichen.<br />
• Mit dem Balkan Express ist ein interkulturelles Festival entstanden, das auch<br />
einen Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche legt.<br />
Kreativquartier Bahnhofsviertel<br />
• Der Verein kitev (Kunst im Turm e. V.) und der Verein frok e.V. (freie <strong>Oberhausen</strong>er<br />
Kreative e. V.) sind spannende Partner für unterschiedliche Projekte<br />
der kulturellen Bildung. Insbesondere der kreative Umgang mit neuen Medien<br />
bietet attraktive Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen freier Szene,<br />
Kultureinrichtungen, Schulen und Jugendhilfe.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 388<br />
B4.3 Schulbibliothekarische Arbeitsstelle<br />
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (sba) kann auf eine mehr als 50-jährige Tradition<br />
zurückblicken und ist gleichzeitig in ihrer Ausrichtung und mit ihren Dienstleistungen<br />
zukunftsweisend.<br />
Die Einrichtung und Ausstattung von Schulbibliotheken an allen <strong>Oberhausen</strong>er Schulen<br />
war immer das primäre Ziel der sba. Mittlerweile haben 64 Schulen eine Schulbibliothek,<br />
das sind 93% aller Schulen in <strong>Oberhausen</strong>.<br />
Schulbibliotheken sind ein Ort des Lesens und Lernens, ein Ort für Unterricht und<br />
Freizeit. Sie sind selbstverständlicher Bestandteil des Schulalltags der Kinder und<br />
Jugendlichen und sie sind auch der Unterbau des öffentlichen Bibliothekssystems in<br />
<strong>Oberhausen</strong>. Die sba unterstützt Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer<br />
Arbeit in und mit der Schulbibliothek und betreut und berät weit mehr als 100 ehrenamtliche<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />
Mit Kooperationsvereinbarungen zwischen einzelnen Schulen und der sba werden<br />
Einzelheiten in der Zusammenarbeit beschrieben und gegenseitige Verpflichtungen<br />
zu bestimmten Leistungen und Angeboten festgehalten.<br />
Das Verständnis von Schulbibliothek und schulbibliothekarischer Arbeit hat sich im<br />
Laufe der Zeit gewandelt, gesellschaftliche Veränderungen finden auch hier ihren<br />
Niederschlag und aktuelle Erfordernisse ihre Berücksichtigung. Die sba begreift darum<br />
die Förderung und Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz<br />
als ihren wesentlichen Arbeitsschwerpunkt.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 389<br />
Die Dienstleistungen der sba im Einzelnen:<br />
- Medienausstellungen und Vorschlagsverzeichnisse für den Bestandsaufbau<br />
- Zentrale Medienbeschaffung und –inventarisierung, ausleihfertige Einarbeitung<br />
- Vor-Ort-Service bei allen Fragen rund um die Schulbibliothek<br />
- Beratung und Planung bei Einrichtung und Umbau von Schulbibliotheken<br />
- „Lesefit“ – Fortbildungsangebote rund ums Vorlesen und Leseförderung<br />
- „BASTA“ – modulares Qualifizierungsangebot für SchulbibliotheksleiterInnen<br />
und –mitarbeiterInnen<br />
- sba-Curriculum „Schulbibliothek im Schulalltag“ – Anregungen und Praxisanleitungen<br />
für die Arbeit in und mit der Schulbibliothek (Jahrgangsstufen 1 – 10)<br />
- Ausleihe von Medienboxen zu unterschiedlichsten Themen für Primarstufe und<br />
Sekundarstufe I (z. Zt. 53)<br />
- Aktionen und Veranstaltungen zur Leseförderung für SchülerInnen / Schulklassen<br />
- Reorganisationen von Schulbibliotheken<br />
- Organisation von Autorenlesungen<br />
- Schulbibliothekseinführungen<br />
- Hauptamtliche Leitung von z. Zt. sechs Schulbibliotheken<br />
- Newsletter „sba-Info“ mit Neuigkeiten aus der Schulbibliotheks- und Medienwelt<br />
In den nächsten Jahren werden die Angebote zur Leseförderung weiterentwickelt<br />
und die Kontaktarbeit zu den Schulen ausgebaut. Die Qualifizierung von ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird einen hohen Stellenwert in der Arbeit<br />
einnehmen und die Ausweitung des Netzes an Kooperationsschulen wird angestrebt.<br />
Die Steigerung bzw. Sicherstellung der Qualität schulbibliothekarischer Arbeit vor Ort<br />
ist Ziel der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle.<br />
Ein Umzug in andere Räumlichkeiten, mit einer der Differenziertheit und Bedeutung<br />
der Arbeit angemessenen Ausstattung, soll dies unterstützen.<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015
Seite 390<br />
Impressum<br />
Stadt <strong>Oberhausen</strong><br />
Der Oberbürgermeister<br />
Bereich 1-4/Schule<br />
46042 <strong>Oberhausen</strong><br />
Schulorganisation@oberhausen.de<br />
<strong>Oberhausen</strong>, Juni 2011<br />
Schulentwicklungsplan 2011 - 2015