Sonderwerbeformen auf der DKM 2013
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<strong>Son<strong>der</strong>werbeformen</strong> <strong>DKM</strong> <strong>2013</strong><br />
Ausstellerbedingungen – <strong>Son<strong>der</strong>werbeformen</strong><br />
<strong>DKM</strong> <strong>2013</strong><br />
7. Kündigung / Rücktritt<br />
7.1. Kommt <strong>der</strong> Werbende mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann bbg den Vertrag nach seiner Wahl außerordentlich kündigen o<strong>der</strong> dem Werbenden eine an<strong>der</strong>e Fläche als<br />
die ursprüngliche für die Son<strong>der</strong>werbeform zuweisen.<br />
7.2. bbg ist insbeson<strong>der</strong>e berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn<br />
• ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters eine Untervermietung o<strong>der</strong> Weitergabe <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>werbeform an Dritte erfolgt o<strong>der</strong><br />
• <strong>der</strong> Werbende zusätzlich Werbung für an<strong>der</strong>e Unternehmen realisiert o<strong>der</strong><br />
• <strong>der</strong> Aufbau nach Abl<strong>auf</strong> <strong>der</strong> von bbg gesetzten Frist erfolgt o<strong>der</strong><br />
• die Umsetzung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>werbeform ohne schriftliche Genehmigung nicht von Bartels & Klang GbR II durchgeführt wird o<strong>der</strong><br />
• die Son<strong>der</strong>werbeform nicht schriftlich genehmigt wurde<br />
7.3. Ist bbg berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, hat <strong>der</strong> Werbende die volle Vergütung für die Son<strong>der</strong>werbeform zu entrichten sowie für evtl. entstehende Folgekosten wie<br />
bspw. Räumung <strong>der</strong> Werbefläche <strong>auf</strong>zukommen.<br />
7.4. Ein kostenfreier Rücktritt durch den Werbenden ist bis 4 Monate vor Messebeginn möglich. Bei einem Rücktritt bis 3 Monate vor Messebeginn fällt eine Stornogebühr von 33% des<br />
Auftragswertes an; bis 2 Monate vor Messebeginn fällt eine Stornogebühr von 50% des Auftragswertes an, es sei denn, dass <strong>der</strong> Werbende einen geringeren Schaden <strong>der</strong> bbg nachweist;<br />
in diesem Fall ist <strong>der</strong> (geringere) Schaden zu erstatten. Ein späterer Rücktritt ist nicht möglich, es sei denn, dass <strong>der</strong> Werbende kraft Gesetzes zum Rücktritt berechtigt ist. Der Rücktritt ist<br />
bbg schriftlich anzuzeigen. Weitere Ansprüche bspw. von Bartels & Klang GbR II bleiben unberührt.<br />
8. Haftung<br />
Nr. 20 <strong>der</strong> Aussteller-Teilnahmebedingungen gilt entsprechend für die <strong>Son<strong>der</strong>werbeformen</strong>.<br />
9. Daten<br />
Daten <strong>der</strong> Werbende werden zum Zwecke <strong>der</strong> Auftragserfüllung an Bartels & Klang GbR II weitergegeben. Eine Einwilligung zur Datenweitergabe wird hiermit erteilt.<br />
10. Sonstiges<br />
Nr. 10 bis einschließlich Nr. 18 <strong>der</strong> Aussteller-Teilnahmebedingungen gelten entsprechend für die <strong>Son<strong>der</strong>werbeformen</strong>.<br />
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort ist Dortmund, ausschließlicher Gerichtsstand ist Bayreuth, soweit es sich bei dem Werbenden um einen Vollk<strong>auf</strong>mann handelt. Es gilt das materielle Recht <strong>der</strong><br />
Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Text ist verbindlich.<br />
12. Salvatorische Klausel<br />
Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist durch<br />
eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich entspricht.