Studienfinanzierung in den Niederlanden für ... - Grenzinfopunkt
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<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>für</strong> Deutsche 2012<br />
Herausgegeben von:<br />
Euregio Rhe<strong>in</strong>-Waal<br />
Emmericher Str. 24<br />
47533 Kleve<br />
Tel. 02821-793-00<br />
Fax.02821-793-030<br />
E-mail: <strong>in</strong>fo@euregio.org<br />
Internet: www.euregio.org<br />
euregio rhe<strong>in</strong>-maas-nord<br />
Geschäftsstelle der euregio rhe<strong>in</strong>-maas-nord<br />
Konrad-Zuse-R<strong>in</strong>g 6<br />
41179 Mönchengladbach<br />
Tel.02161-6985-0<br />
Fax.02161-6985555<br />
E-mail: <strong>in</strong>fo@euregio-rmn.de<br />
Internet: www.euregio-rmn.de<br />
Broschüre und Internetversion wer<strong>den</strong> herausgegeben von <strong>den</strong> EURES-Partnern <strong>in</strong> der Euregio Rhe<strong>in</strong>-<br />
Waal und euregio rhe<strong>in</strong>-maas-nord<br />
Verfasser: Diplom-Volkswirt Robert Marzell und Diplom-Verwaltungswirt<strong>in</strong><br />
Barbara Marzell<br />
Kleve, Januar 2012<br />
Copyright: Euregio Rhe<strong>in</strong>-Waal und Robert Marzell<br />
Der vorliegende Text ist mit großer Sorgfalt recherchiert wor<strong>den</strong>.<br />
Aus etwaigen Fehlern können ke<strong>in</strong>e Rechtsansprüche hergeleitet wer<strong>den</strong>.<br />
1
<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>für</strong> Deutsche 2012<br />
Vorwort<br />
Seit 18 Jahren <strong>in</strong>formieren die Euregios deutsche Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler über Studienmöglichkeiten<br />
im niederländischen Teil der Euregio Rhe<strong>in</strong>-Waal und der euregio<br />
rhe<strong>in</strong>-maas-nord. Dies hat zu e<strong>in</strong>em vermehrten Interesse an <strong>den</strong> Bildungsgängen im<br />
Nachbarland beigetragen.<br />
Im Studienjahr 2010-2011 studierten laut niederländischen Quellen schon 23846<br />
Deutsche regulär <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>. H<strong>in</strong>zu komen noch e<strong>in</strong>mal ca. 700 Austauschstu<strong>den</strong>ten.Damit<br />
hat auch die Zahl der Fragen zum Studium zugenommen, die konkret<br />
beantwortet wer<strong>den</strong> wollen. E<strong>in</strong>e wichtige Frage betrifft die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> im Falle<br />
e<strong>in</strong>er Ausbildung <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
Welche Funktion soll diesbezüglich die vorliegende Broschüre nach Auffassung der<br />
Herausgeber und des Autors erfüllen? Dies hat sich im Lauf der Zeit geändert.<br />
Als die Broschüre „<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>für</strong> Deutsche“ 1994 zum<br />
ersten Mal erschien, war sie die e i n z i g e etwas detailliertere Informationsquelle zum<br />
Thema <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> sowohl bei e<strong>in</strong>em kompletten Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
als auch e<strong>in</strong>em Studienteilabschnitt <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
Soweit es sich um f<strong>in</strong>anzielle Fragen im Zusammenhang nur mit e<strong>in</strong>em zeitlich begrenzten<br />
niederländischem Studienabschnitt im Rahmen e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> Deutschland handelt,<br />
gab es dazu h<strong>in</strong>gegen seit jeher - <strong>in</strong>sbesondere seitens des Deutschen Akademischen<br />
Austauschdienstes (DAAD) - sehr gute Materialien.<br />
Ausdrücklich sei hier die Internetseite:<br />
http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/00655.de.html genannt.<br />
Im Falle e<strong>in</strong>es kompletten Studiums <strong>in</strong> Holland war es lange anders. Hier waren präzise<br />
Ausführungen eher rar und die Euregio-Broschüre darum besonders wertvoll. Zumal es<br />
sich <strong>in</strong> <strong>den</strong> 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts bald abzeichnete, dass Studieren <strong>in</strong><br />
<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>für</strong> immer mehr Menschen bedeutete: komplett <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
studieren. Mittlerweile f<strong>in</strong><strong>den</strong> an e<strong>in</strong>em kompletten Studium <strong>in</strong> Holland Interessierte<br />
glücklicherweise viele Informationen zur <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> deutscher Sprache vor;-<br />
zum e<strong>in</strong>en bei deutschen Unternehmensberatungen, welche ihr Geld mit dem Coachen<br />
niederländischer Hochschulen bei der Werbung und Betreuung deutscher Stu<strong>den</strong>ten<br />
verdienen, -zum anderen auf <strong>den</strong> deutschsprachigen Internetseiten niederländischer<br />
Hochschulen selbst. Nennen wir beispielhaft<br />
-die Internetseiten der am meisten kontaktierten deutschen Unternehmensberatung bezüglich<br />
des Themas „Studieren <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>“: Edu-con Strategic Education<br />
Consult<strong>in</strong>g GmbH Rhe<strong>in</strong>e:<br />
http://www.studieren-<strong>in</strong>-holland.de/25,1,studiengebuehren.html<br />
www.f<strong>in</strong>anzieren-studium.de<br />
www.edu-port.de<br />
2
-sowie die Internetseite der Unternehmensberatung „border concepts“, Gronau:<br />
http://www.studienscout-nl.de/home/studium-<strong>in</strong>fos-nl-von-a-z/f<strong>in</strong>anzielles.html<br />
Wir führen hier ferner die Internetseiten von Hochschulen im Gebiet der Euregio Rhe<strong>in</strong>-<br />
Waal und der euregio rhe<strong>in</strong>-maas-nord unabhängig vom Umfang ihrer Informationen<br />
zum Thema <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> auf:<br />
- http://www.ru.nl/deutsch/@690965/f<strong>in</strong>anzielles/ (Radboud Universiteit Nijmegen)<br />
- http://www.wagen<strong>in</strong>genuniversity.nl/DE/education/f<strong>in</strong>anzielles/<br />
(Wagen<strong>in</strong>gen Universiteit, Wagen<strong>in</strong>gen)<br />
- http://www.han.nl/start-de/bachelor/praktische-<strong>in</strong>formationen/f<strong>in</strong>anzielles/<br />
(Hogeschool van Arnhem en Nijmegen)<br />
- http://www.vanhall-larenste<strong>in</strong>.de/Studiumskosten.aspx<br />
- (Hogeschool Vanhall- Larenste<strong>in</strong>, u.a. Velp und Wagen<strong>in</strong>gen)<br />
- http://fontys.edu/f<strong>in</strong>anzielle.angelegenheiten.18837.aspx (Fontys Hogescholen<br />
Venlo)<br />
- http://www.artez.nl/english/Information_for/Future_stu<strong>den</strong>ts/Tuition_fees und<br />
- http://www.artez.nl/english/Practical_matters/How_to_prepare/3._F<strong>in</strong>ances<br />
(ArtEZ Hogeschool voor de kunsten, u.a. Arnhem) (englischsprachige Informationen)<br />
Außerhalb des Gebiets der Euregio Rhe<strong>in</strong>-Waal und der euregio rhe<strong>in</strong>-maas-nord möchten<br />
wir auf folgende Internetseiten von Hochschulen mit vielen deutschen Studieren<strong>den</strong><br />
aufmerksam machen:<br />
- http://de.saxion.edu/f<strong>in</strong>anzielles (Saxion Hogeschool, u.a. Enschede)<br />
- http://www.utwente.de/vor_studienbeg<strong>in</strong>n/f<strong>in</strong>anzierung.doc/<br />
(Universiteit Twente, Enschede)<br />
- http://www.rug.nl/studienbewerber/praktischezaken/f<strong>in</strong>ancien/<strong>in</strong>dex<br />
(Rijksuniversiteit Gron<strong>in</strong>gen )<br />
- http://www.fh-sten<strong>den</strong>.de/33,1,studiengebuehren.html<br />
- (Sten<strong>den</strong> Hogeschool, Emmen und Leeuwar<strong>den</strong>)<br />
- http://www.hanze.de/home/International/Deutsch/Wissenswertes/F<strong>in</strong>anzierung.ht<br />
m (Hanzehogeschool Gron<strong>in</strong>gen)<br />
- http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Ma<strong>in</strong>/ProspectiveStu<strong>den</strong>ts/BachelorsProgr<br />
ammes/MoneyMatters.htm (Maastricht University, englischsprachige Information)<br />
Welche Funktion erfüllt angesichts dieser – unterschiedlichen - Informationsangebote<br />
die vorliegende Broschüre heute?<br />
Sie hat sich zum Ziel gesetzt, weiterh<strong>in</strong> die detaillierteste und umfassendste Publikation<br />
zum Thema „<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>für</strong> Deutsche“ zu se<strong>in</strong> - und ist<br />
das auch. Allgeme<strong>in</strong>verständlich geschrieben gibt sie e<strong>in</strong>en umfassen<strong>den</strong> Überblick<br />
- über Kosten und kostenm<strong>in</strong>dernde Faktoren bei diversen Arten von Studien;<br />
- F<strong>in</strong>anzierungsfragen im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong> komplettes Studium <strong>in</strong> NL;<br />
- F<strong>in</strong>anzierungsfragen im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong> teilweises Studium <strong>in</strong> NL;<br />
- F<strong>in</strong>anzierungsfragen im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong> Praktikum <strong>in</strong> NL im Rahmen e<strong>in</strong>es Studiums.<br />
Dabei liegt der Schwerpunkt e<strong>in</strong>deutig auf Fragen, welche e<strong>in</strong> komplettes Studium <strong>in</strong><br />
<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> betreffen.<br />
3
Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter vieler Behör<strong>den</strong> und Organisationen haben <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />
wertvolle Informationen zu verschie<strong>den</strong>en Themen dieser Broschüre beigesteuert.<br />
Herr Dieteren vom Servicekantoor Nijmegen des Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs<br />
(DUO) hat auch diesmal wieder freundlicherweise <strong>den</strong> Teil über die niederländische<br />
Studif<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g durchgesehen.<br />
Der Verfasser bedankt sich bei allen, die ihm selbstlos geholfen haben.<br />
Für eventuelle Fehler trägt er natürlich alle<strong>in</strong> die Verantwortung.<br />
Wir wünschen allen Deutschen bei e<strong>in</strong>em Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> viel Erfolg!<br />
Die Eures-Partner <strong>in</strong> der Euregio Rhe<strong>in</strong>-Waal & euregio rhe<strong>in</strong>-maas-nord.<br />
4
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1) Arten e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
2) Kosten e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
2a1) Kosten e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> im Allgeme<strong>in</strong>en<br />
2a2) Preise <strong>für</strong> Zimmer als spezieller Kostenfaktor<br />
2a3) Preise <strong>für</strong> Bücher und andere Lernmaterialien als spezieller Kostenfaktor<br />
2a4) Preise <strong>für</strong> Intensivkurse Niederländisch als spezieller Kostenfaktor<br />
2a5) Studiengebühren als spezieller Kostenfaktor<br />
2a6) Die Krankenversicherung als möglicher spezieller Kostenfaktor<br />
2b) Kostenm<strong>in</strong>dernde Faktoren<br />
2b1) Die Teilrückerstattung der gesetzlichen Studiengebühren <strong>für</strong> EU-Bürger mit e<strong>in</strong>em<br />
Studienbeg<strong>in</strong>n <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> vor dem 01.09.2007 bei Vollzeit- und<br />
dualen Studiengängen als kostenm<strong>in</strong>dernder Faktor<br />
2b2) Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten des Studiums als kostenm<strong>in</strong>dernder<br />
Faktor<br />
2b3) E<strong>in</strong> Krankenversicherungszuschuss des niederländischen F<strong>in</strong>anzamtes als kostenm<strong>in</strong>dernder<br />
Faktor im H<strong>in</strong>blick auf die Krankenversicherung<br />
2b4) E<strong>in</strong> Mietzuschuss des niederländischen F<strong>in</strong>anzamtes als kostenm<strong>in</strong>dernder Faktor<br />
im H<strong>in</strong>blick auf die Lebenshaltungskosten bei eigener Wohnung <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
3) Staatliche Förderung bei komplettem u n d teilweisem Vollzeitstudium <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
Niederlan<strong>den</strong><br />
3a) K<strong>in</strong>dergeld während des Studiums<br />
3b) Abschlusshilfen bei zu langer Studiendauer<br />
4) Die Förderung e<strong>in</strong>es k o m p l e t t e n Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
4a) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeitstudiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch<br />
BAföG-Leistungen nach § 5, Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
4b) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeitstudiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch<br />
BAföG-Leistungen nach § 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
4c) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeitstudiums oder dualen Studiums <strong>in</strong><br />
<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> niederländischen Staat – die „Prestatiebeurs“<br />
5
5) Sowohl BAföG als auch niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> bei e<strong>in</strong>em Vollzeitstudium<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> ? Ne<strong>in</strong>!<br />
6) Die Förderung e<strong>in</strong>es t e i l w e i s e n Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
6a) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch BAföG-<br />
Leistungen nach § 5, Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
6b) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> niederländischen<br />
Staat – die Prestatiebeurs<br />
6c) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch die Europäische<br />
Union im Rahmen des Teilprogramms ERASMUS <strong>in</strong>nerhalb des Programms<br />
<strong>für</strong> Lebenslanges Lernen (LLP)<br />
6d) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch Stipendien<br />
des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)<br />
6e) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es Studiums durch niederländische Hochschulen u.a.<br />
6f) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch sonstige<br />
Organisationen<br />
7) Die Förderung von P r a k t i k a <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> im Rahmen e<strong>in</strong>es Studiums<br />
7a) Vorbemerkung<br />
7b) Die Förderung e<strong>in</strong>es stu<strong>den</strong>tischen Praktikums durch Leistungen nach §<br />
5,Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)<br />
7c) Die Förderung e<strong>in</strong>es stu<strong>den</strong>tischen Praktikums durch die Europäische Union im<br />
Rahmen des Teilprogramms ERASMUS <strong>in</strong>nerhalb des Programms <strong>für</strong> Lebenslanges<br />
Lernen (LLP) im Zeitraum 2007-2013<br />
7d) Die Förderung von COMENIUS-Assistenzzeiten an niederländischen Schulen<br />
<strong>für</strong> angehende (Fremd-) Sprachenlehrer durch die Europäische Union im Rahmen<br />
des Programms <strong>für</strong> Lebenslanges Lernen (LLP) COMENIUS<br />
7e) Sprachassistentenstellen im Deutschunterricht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> im Schuljahr<br />
2008/2009 – zumeist an Sekundarschulen (12-18jährige Schüler/Innen),<br />
teilweise auch an Grundschulen (4-12jährige Schüler/Innen) und an Deutschlehrer<br />
ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Fachhochschulen<br />
7f) Die Förderung stu<strong>den</strong>tischer Praktika von Fachhochschulstu<strong>den</strong>ten technischer<br />
oder wirtschaftlicher Studiengänge durch die Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Interna<br />
tionale Zusamenarbeit (GIZ) GmbH (früher: InWEnt)<br />
7g) Die Förderung von Praxisqualifizierung <strong>für</strong> Bachelor- Absolventen (FH) durch<br />
die GIZ (früher: InWent)<br />
6
7h) Die Förderung von Kurzpraktika durch <strong>den</strong> Deutschen Akademischen Austauschdienst<br />
<strong>für</strong> Bachelor- und Master- Stu<strong>den</strong>ten ab dem 2. Fachsemester<br />
7i) Die Vermittlung bezahlter Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten der Wirtschaftswissenschaften,<br />
Sozialwissenschaften und Informatik ab dem 5. Semester durch AIESEC<br />
7j) Die Vermittlung bezahlter Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten der Ingenieur-, Natur- und Agrarwissenschaften<br />
durch IAESTE<br />
7k) Die Vermittlung bezahlter Praktika durch <strong>den</strong> Deutschen Bauernverband<br />
7l) Die Vermittlung teilweise bezahlter Praktika <strong>für</strong> Juristen durch ELSA<br />
8) ANHANG<br />
8a) BAföG §§ 5, 5a, 6, 16 (Förderung im Ausland, Förderung der Deutschen im<br />
Ausland, Förderungsdauer im Ausland)<br />
8b) Merkblätter der Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, zur Förderung e<strong>in</strong>es Studiums<br />
bzw. Praktikums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> auf der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes<br />
(BAföG)<br />
8c) 4 englischsprachige Kurz<strong>in</strong>formationen von DUO (früher: Informatie Beheer<br />
Groep) zur niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>, dem Kredit zur F<strong>in</strong>anzierung<br />
der Studiengebühren und der Teilrückerstattung der Studiengebühren (nur <strong>für</strong><br />
diejenigen, welche schon im Studienjahr 2006-2007 <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> studierten)<br />
7
1) Arten e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
Wie <strong>in</strong> Deutschland kennen wir auch <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e Formen des<br />
Studierens:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Vollzeit-Studium<br />
Teilzeit- Studium<br />
Duales Studium<br />
Fernstudium<br />
Im Vergleich zu Deutschland s<strong>in</strong>d dabei Teilzeit- Studiengänge <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> viel<br />
weiter verbreitet. Sie kommen <strong>in</strong> mehreren Formen vor. Zum e<strong>in</strong>en kann man e<strong>in</strong>e Anzahl<br />
Teilzeit- Studiengänge unabhängig von se<strong>in</strong>er gegenwärtigen Berufs- / Hausfrauenusw.<br />
–tätigkeit nebenher betreiben. E<strong>in</strong> Beispiel: Graphic Design an der ArtEZ Hochschule<br />
der Künste <strong>in</strong> Arnheim.<br />
Zum anderen gibt es „Teilzeit“- Studiengänge, welche e<strong>in</strong>e Berufstätigkeit im Studienbereich<br />
voraussetzen und diese auch als Studienbestandteil werten. In diesen Studiengängen<br />
kann man teilweise e<strong>in</strong> Teilzeitstudium <strong>in</strong> der gleichen Zeit wie e<strong>in</strong> Vollzeitstudium<br />
absolvieren. E<strong>in</strong> Beispiel: Sozialpädagogik an der Fachhochschule <strong>in</strong> Nimwegen<br />
oder Enschede.<br />
Hier ist e<strong>in</strong>e Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich von m<strong>in</strong>destens 20 Stun<strong>den</strong><br />
sowohl Studienvoraussetzung als auch 50%er Studienbestandteil.<br />
Rechnet man zu dieser Praxis noch e<strong>in</strong>en Studientag und 12-14 Stun<strong>den</strong> Vor- und<br />
Nachbereitung zum Studium h<strong>in</strong>zu, so kommt man bei dieser Form von „Teilzeit“studium<br />
auf e<strong>in</strong>e vollzeitige Beanspruchung durch das Studium.<br />
2) Kosten e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
2a1) Kosten e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> im Allgeme<strong>in</strong>en<br />
Bei e<strong>in</strong>em Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> entstehen folgende Kosten:<br />
- Vorab Kosten <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en evtl. notwendigen Niederländisch- Intensivkurs<br />
- Studiengebühren ohne oder bei weit fortgeschrittenen Stu<strong>den</strong>ten noch mit teilweise<br />
Rückerstattung)<br />
- Aufwendungen <strong>für</strong> Bücher und andere Unterrichtsmaterialien<br />
- Kosten e<strong>in</strong>er auswärtigen Wohnung und / oder Fahrtkosten<br />
(außer beim Fernstudium)<br />
- Kosten <strong>für</strong> <strong>den</strong> sonstigen Lebensunterhalt: Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Unterhaltung.<br />
Das niederländische M<strong>in</strong>isterium <strong>für</strong> Unterricht, Kultur und Wissenschaften legt bei der<br />
<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> folgende Kosten pro Monat im Zeitraum September-Dezember<br />
2012 zugrunde: Lebenshaltungskosten von Vollzeitstu<strong>den</strong>ten, sofern sie nicht bei<br />
8
ihren Eltern wohnen: € 794,69. Rechnerisch enthalten diese angenommenen monatlichen<br />
Lebenshaltungskosten Mietkosten <strong>in</strong> Höhe von € 170,62<br />
Studiengebühren s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Lebenshaltungskosten noch nicht enthalten.<br />
Für sie muss man im Studienjahr 2012-2013 bei e<strong>in</strong>em Vollzeitstudium nochmals<br />
monatlich € 1.771 : 12 = € 147,58 h<strong>in</strong>zurechnen, sodass sich Gesamtkosten<br />
von € 942,27 ergeben.<br />
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/bedragen.asp )<br />
2a2) Preise <strong>für</strong> Zimmer als spezieller Kostenfaktor<br />
S<strong>in</strong>d die referierten gesetzlichen Normen – zum Beispiel bei der Miete - realistisch?<br />
Das niederländische Nationale Institut <strong>für</strong> die Haushaltsbudgetberatung NIBUD <strong>in</strong>formiert<br />
auf der Basis von Erhebungen des Instituts <strong>für</strong> angewandte Sozialwissenschaften<br />
(„Stu<strong>den</strong>tenmonitor“), Nijmegen und des Bildungsm<strong>in</strong>isteriums über die Ausgaben von<br />
Studieren<strong>den</strong> im Jahr 2008 (!)<br />
Danach betrugen die durchschnittlichen Mietausgaben e<strong>in</strong>es Studieren<strong>den</strong> € 308 ,<br />
während auf E<strong>in</strong>käufe € 231, auf Kleidung € 102 auf Unterhaltung, Ausgehen und<br />
Sport € 111, auf Studienunterlagen € 37, auf Versicherungen € 91 und auf Fahrtkosten<br />
(neben der Freikarte <strong>für</strong> öffentliche Verkehrsmittel) noch € 82 entfallen.<br />
http://www.nibud.nl/omgaan-met-geld/studeren/wat-kost-studeren.html<br />
Macht zusammen ohne Studiengebühren € 962. Dies s<strong>in</strong>d nationale Durchschnittswerte.<br />
Gemäß dem Stu<strong>den</strong>tenmonitor 2009 liegen die Ausgaben von auswärts wohnen<strong>den</strong><br />
Fachhochschulstu<strong>den</strong>t/<strong>in</strong>nen mit <strong>in</strong>sgesamt € 961 dabei etwas niedriger als diejenigen<br />
derer, welche e<strong>in</strong>e Universität besuchen (€ 969).<br />
Wir ergänzen diese Werte durch leider ebenfalls etwas veraltete Angaben über Durchschnittsmieten<br />
<strong>für</strong> Zimmer, die früher auf der Internetseite www.keuzegids.org zu f<strong>in</strong><strong>den</strong><br />
waren.<br />
9
Durchschnittsmiete Beurteilung durch Stu<strong>den</strong>ten<br />
a)Zimmerangebot b)Zimmerqualität<br />
Euro<br />
(7= befriedigend, 6= ausreichend,<br />
5=mangelhaft+, 4= sehr mangelhaft)<br />
Landesdurchschnitt 320 a) 6,20 b) 6,37<br />
Venlo 290 - -<br />
Velp (bei Arnheim) 258 - -<br />
Arnheim 317 a) 6,82 b) 6,72<br />
Wagen<strong>in</strong>gen 273 7,64 7,50<br />
Nijmegen 302 5,98 6,62<br />
Enschede 228 7,73 7,21<br />
Emmen 271 6,13 6,27<br />
Gron<strong>in</strong>gen 302 6,31 6,47<br />
Maastricht 285 7,27 6,89<br />
Heerlen 278 7,20 6,59<br />
Sittard 267 6,81 6,62<br />
Leeuwar<strong>den</strong> 277 6,83 6,76<br />
Vliss<strong>in</strong>gen 244 7,09 6,59<br />
Tilburg 249 7,40 7,00<br />
E<strong>in</strong>dhoven 279 6,52 6,45<br />
Amsterdam 404 4,87 5,51<br />
Haarlem 364 6,16 6,54<br />
Diemen ? 5,00 5,78<br />
Dronten ? 6,49 6,55<br />
Apeldoorn 311 6,05 6,59<br />
Deventer 291 7,11 6,55<br />
Rotterdam 343 6,60 6,38<br />
Lei<strong>den</strong> 311 6,31 6,59<br />
Utrecht 331 5,43 5,90<br />
Den Haag 359 6,49 6,59<br />
Delft 293 6,09 6,63<br />
Breda 306 6,42 6,57<br />
S`Hertogenbosch 293 6,46 6,44<br />
Zwolle 313 6,43 6,48<br />
Von <strong>den</strong> Zimmermieten zu unterschei<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d die Preise <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Zimmer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Stu<strong>den</strong>tenwohnheim. Wer die niederländischen Mieten und das dortige Preis-<br />
Leistungsverhältnis <strong>für</strong>chtet, kann hier se<strong>in</strong> Glück versuchen. Da<strong>für</strong> muss man sich sehr<br />
früh auf e<strong>in</strong>e Warteliste setzen lassen; <strong>in</strong> Nimwegen beispielsweise ab 1. November des<br />
Vorjahres!<br />
E<strong>in</strong> Beispiel zum Zimmerpreis <strong>in</strong> Stu<strong>den</strong>tenwohnheimen: E<strong>in</strong> Zimmer im Nimwegener<br />
Stu<strong>den</strong>tenwohnheim Hogeveldt <strong>in</strong>klusive Nebenkosten schlägt ab 1. Juli 2011 warm mit<br />
160 + 94 = € 254 zu Buche, e<strong>in</strong>s im Stu<strong>den</strong>tenwohnheim Vossenveld mit 186 +96 = €<br />
282. In Vossenveld hat man da<strong>für</strong> se<strong>in</strong>e eigene Dusche. Küche und Toiletten teilen sich<br />
10
<strong>in</strong> bei<strong>den</strong> Wohnheimen e<strong>in</strong>e Anzahl Stu<strong>den</strong>ten.<br />
(http://www.sshn.nl/Informatie_wooncomplexen )<br />
2a3) Preise <strong>für</strong> B ü c h e r und andere Lernmaterialien als spezieller Kostenfaktor<br />
Die ArtEZ Hochschule der Künste teilt im Internet mit: „Neben <strong>den</strong> Studiengebühren<br />
musst du mit Kosten <strong>für</strong> das Anschaffen von Büchern, Materialien, Exkursionen und<br />
Praktika mit <strong>den</strong> dabei anfallen<strong>den</strong> Reisekosten rechnen. Der Aufwand da<strong>für</strong> ist je nach<br />
Studiengang unterschiedlich, aber rechne mit m<strong>in</strong>imal € 500 dieser Extrakosten pro<br />
Jahr.“ (Übersetzung: Robert Marzell)<br />
http://www.artez.nl/Informatie_voor/Aankomende_stu<strong>den</strong>ten/Studiekosten<br />
Die Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN) führt auf <strong>den</strong> deutschsprachigen Internetseiten<br />
folgende Studienkosten im ersten Studienjahr auf:<br />
Beträge 1. Studienjahr an der HAN:<br />
Ergotherapie:<br />
Bücher: € 600;<br />
Physiotherapie:<br />
Bücher € 1.100-1.300 ; Modul-Arbeitsbücher € 100,- ;<br />
Logopädie:<br />
+/- € 800 <strong>für</strong> Bücher, Sem<strong>in</strong>arunterlagen und Kopierkarten;<br />
Mundpflege:<br />
+/- € 750 , <strong>für</strong> spezielle Kl<strong>in</strong>ikkleidung, Bücher und Instrumente sowie vorgeschriebene<br />
Hepatitis B- Impfung;<br />
Ernährung und Diätetik:<br />
€ 650 , Praktikumskleidung +/- € 70<br />
Kreative Therapie:<br />
Ca. € 750,- bis € 1.000,- je nach Differenzierung (Musik-, Kunst-, Drama-, psychomotorische<br />
Therapie) e<strong>in</strong>schließlich Kosten der E<strong>in</strong>führungswoche;<br />
Sozialpädagogik:<br />
Vollzeit: ca. € 650 ; berufsbegleitend: ca. € 500 (Stand 2011).<br />
Kulturelle Sozialpädagogik<br />
Ca. € 500,- (Stand 2011).<br />
In <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Studienjahren s<strong>in</strong>ken die Kosten deutlich; bei Logopädie z.B. von<br />
€ 800 auf € 400 . Bei <strong>den</strong> englischsprachigen Studiengängen International Bus<strong>in</strong>ess<br />
and Management Studies, Communication, Human Resource and Quality<br />
Management, Logistics und F<strong>in</strong>ance and Account<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Arnheim schlagen Bücher<br />
pro Jahr mit € 750 und Readers (Syllabi) mit € 100 zu Buche.<br />
2a4) Preise <strong>für</strong> Intensivkurse Niederländisch als spezieller Kostenfaktor<br />
E<strong>in</strong>e Reihe von Hochschulen bietet zumeist im Juli-August vor Studienbeg<strong>in</strong>n 2-6<br />
11
wöchige Intensivkurse Niederländisch <strong>für</strong> deutschsprachige künftige Stu<strong>den</strong>ten entweder<br />
selbst an oder lässt solche Kurse durch e<strong>in</strong>e Sprachschule oder e<strong>in</strong> niederländisches<br />
Berufskolleg durchführen.<br />
Zu anderen Jahreszeiten veranstalten u.a. Kurse:<br />
Die Sprachschule Language Partners (früher Eurol<strong>in</strong>guist) <strong>für</strong> die Fakultät Sozialund<br />
Gesundheitswesen der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen im November 2011-<br />
Januar 2012.<br />
VHS Kleve<br />
Intensivkurs Niederländisch vom 10.04. – 18.05.2012<br />
Preis: € 696 + Bücher (€ 280) + Prüfungsgebühr NT2 <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> (€ 90)<br />
Anmeldung ab 09.01.2012,<br />
Ansprechpartner<strong>in</strong>: Frau Schmitz, Tel. 02821-7231-22; renate.schmitz@kleve.de<br />
VHS Wesel<br />
Intensivkurs Niederländisch vom 21.05. – 02.07.2012<br />
Preis: bei m<strong>in</strong>destens 8 Teilnehmern € 852,50 bei m<strong>in</strong>destens 10 Teilnehmern € 682 +<br />
Bücher (€ 155) + Prüfungsgebühr NT2 <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> (€ 90)<br />
Ansprechpartner<strong>in</strong>: Frau Böckmann, Tel. 0281-203-2343, vhs@wesel.de<br />
VHS Krefeld<br />
Intensivkurs Niederländisch vom 21.05. – 29.06.2012 <strong>für</strong> 8-12 Teilnehmer/-<strong>in</strong>nen.<br />
Preis: € 520 + Bücher (€ 80) + Prüfungsgebühren NT2 <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> (€ 90)<br />
Ansprechpartner<strong>in</strong>: Frau Bissels, Tel.02151-862676, susanne.bissels@krefeld.de<br />
WWU Weiterbildung, Münster<br />
Intensivkurs Niederländisch mit <strong>den</strong> 3 Modulen Anfänger, Fortgeschrittene, Vertiefung<br />
und Prüfungsvorbereitung <strong>für</strong> CNaVT (Certifikaat Nederlands als vreemde Taal)<br />
a)Frühjahrskurse:<br />
Anfängerkurse ab 19.03.2012 und 22.03.2012<br />
Fortgeschrittenenkurse ab 04.04.2012 und 10.04.2012<br />
Vertiefung und Prüfungsvorbereitung CNaVT ab 23.04.2012 und 26.04.2012<br />
Prüfung: 07./08.05.2012<br />
b)Sommerkurse:<br />
Anfängerkurse ab 11.06.2012 und 18.06.2012<br />
Fortgeschrittenenkurse ab 26.06.2012, 27.06.2012 und 02.07.2012<br />
Vertiefung und Prüfungsvorbereitung CNaVT ab 13.07.2012 und 16.07.2012<br />
Prüfung: 23./24.07.2012<br />
Preise: Anfängerkurs + Fortgeschrittenenkurs: € 880; Vertiefung und Prüfungsvorbereitung:<br />
€ 350; Prüfung CNaVT: € 250<br />
Ansprechpartner<strong>in</strong>: Frau Kerger, Tel. 0251-83-21707; <strong>in</strong>fo@wwu-weiterbildung.de<br />
http://weiterbildung.uni-muenster.de/fileadm<strong>in</strong>/files/pdfs/<strong>in</strong>fomaterial/ Flyer_Studium_NL_FS_2012.pdf<br />
Intensivkurse Niederländisch zur Vorbereitung auf die Prüfung NT2 bzw. CNaVT von<br />
Anne Geeraedts im Schlaun-Gymnasium <strong>in</strong> Münster, Sonnenstr. 18:<br />
12
Anfängerkurs: 07.02.-18.02.2012<br />
Preis: € 220/200 + € 25 Material<br />
Fortgeschrittenenkurs: 08.03.-19.03.2012<br />
Preis: € 220/200 + € 25 Material<br />
Prüfungsvorbereitung: 20.03.-24.03.2012<br />
€ 110/100 + € 25 Material<br />
Ab Ende Juni 2012 sollen weitere Intensivkurse angeboten wer<strong>den</strong>.<br />
Siehe dazu und zu Informationen zu weiteren Niederländisch-Intensivkursen <strong>in</strong><br />
Köln und Unna: http://www.sprachkurse-studium.de/1,1,<strong>in</strong>tensivkurs__nl_.html .<br />
VHS Leer<br />
Intensivkurs Niederländisch zur Vorbereitung auf die Prüfung Nederlands als vreemde<br />
Taal (CNaVT) vom 18.06. – 19.07.2012<br />
Preis: € 850 <strong>in</strong>klusive Materialkosten und Prüfungsgebühren<br />
Ansprechpartner<strong>in</strong>: Frau Eyste<strong>in</strong>sdottir, Tel. 0491-9299221; eyste<strong>in</strong>sdottir@vhs-leer.de<br />
Institut <strong>für</strong> <strong>in</strong>terkulturelle Kommunikation Düsseldorf<br />
a)Niederländisch-Intensivkurs zur Vorbereitung auf die Prüfung Nederlands als tweede<br />
taal (NT2) vom 06.02. – 16.03.2012<br />
Preis: € 1020 + Bücher (€ 72) + Prüfungsgebühren NT2 <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> (€ 90)<br />
Kontakt: sprachen@iik-duesseldorf.de<br />
Anmeldung: www.iik-duesseldorf.de/anmeldung/<br />
http://www.iik-duesseldorf.de/archiv/2012/kurse/02slx62/programm.php<br />
b)Niederländisch-Intensivkurs zur Vorbereitung auf die Prüfung Nederlands als tweede<br />
taal (NT2) vom 16.07. – 17.08.2012<br />
Preis: € 1020 + Bücher (€ 72) + Prüfungsgebühren NT2 <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> (€ 90)<br />
Kontakt: sprachen@iik-duesseldorf.de<br />
Anmeldung: www.iik-duesseldorf.de/anmeldung/<br />
http://www.iik-duesseldorf.de/archiv/2012/kurse/07slx64/programm.php<br />
Kapito Sprachschule, Münster<br />
Niederländisch-Intensivkurs zur Vorbereitung auf die Prüfung NT2:<br />
06.02.2012 – 30.03.2012<br />
Preis: € 950 + Unterrichtsmaterial<br />
http://www.kapito.com/fremdsprachen/nt2_kurse.php<br />
Die Volkshochschule Ahaus, die Volkshochschule L<strong>in</strong>gen sowie die Volkshochschule<br />
Grafschaft Bentheim <strong>in</strong> Nordhorn führen im Sommer k e i n e Intensivkurse Niederländisch<br />
mehr zur Vorbereitung auf die Prüfung NT2 durch, weil sie ke<strong>in</strong>e Prüfungsplätze <strong>in</strong><br />
Holland zur Verfügung haben.<br />
Intensivkurse Niederländisch an niederländischen Universitäten und ihre Kosten<br />
Wir berichten hier über die Intensivkurse Niederländisch, die sich speziell an Deutsche<br />
richten. (Deutsche können wegen der Verwandtschaft der Sprachen wesentlich schneller<br />
als anderes Niederländisch lernen.)<br />
13
Solche Kurse bieten an:<br />
-die Radboud Universiteit Nijmegen<br />
-die Wagen<strong>in</strong>gen University<br />
-die Maastricht University<br />
-die Universiteit van Tilburg<br />
-die Rijksuniversiteit Gron<strong>in</strong>gen<br />
-die Universiteit van Amsterdam<br />
-die Universiteit Utrecht<br />
-die Universiteit Twente <strong>in</strong> Enschede<br />
Denjenigen, welche <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> e<strong>in</strong> englischsprachiges oder deutschsprachiges<br />
Studium absolvieren, empfehlen wir die nachfolgend aufgeführten<br />
Sprachkurse ebenfalls, sofern nicht f<strong>in</strong>anzielle Gründe die Teilnahme verh<strong>in</strong>dern.<br />
Im Januar 2012 waren die Daten der Kurse der Radboud Universiteit, der Maastricht<br />
University sowie der Universiteit Utrecht bekannt.<br />
Sie wer<strong>den</strong> hier mitgeteilt. Dann folgen H<strong>in</strong>weise auf Informationsmöglichkeiten<br />
zu <strong>den</strong> anderen Universitäten.<br />
Radboud Universiteit Nijmegen<br />
a) 08.02. – 07.03.2012 mit Prüfung am 12./13.03.2012<br />
b) 21.05. – 21.06.2012 mit Prüfung am 25./26.06.2012<br />
c) 02.07. – 02.08.2012 mit Prüfung am 06./07.08.2012<br />
Die Teilnahme setzt voraus, dass man sich per Studiel<strong>in</strong>k <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Studiengang an der<br />
Radboud Universiteit beworben hat.<br />
Preis: € 995 ohne Bücher, <strong>in</strong>klusive Arbeitsmaterial, Zugang zum Selbstlerncenter und<br />
Prüfung.<br />
Rückerstattung: Wenn man im ersten Studienjahr je nach Studiengang zwischen<br />
37 und 41 von 60 möglichen Credits <strong>für</strong> se<strong>in</strong>e Studienleistungen erwirbt, erhält man die<br />
€ 995 vollständig zurück. Erhält man <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Numerus Fixus – Fach wie Psychologie<br />
ke<strong>in</strong>en Studienplatz, so erhält man die Hälfte der Gebühren zurückerstattet.<br />
(http://www.ru.nl/studieren<strong>in</strong>nimwegen/e<strong>in</strong>schreibung/sprachkurs-ru-nt2/)<br />
Maastricht University<br />
a)Vom 11. Juni 2012 bis zum 20. Juli 2012 von 09:00 bis 12:00 Uhr ODER<br />
b)vom 11. Juni 2012 bis zum 20. Juli 2012 von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />
c)Vom 18. Juni 2012 bis zum 27. Juli 2012 von 09:00 bis 12:00 Uhr ODER<br />
d)vom 18. Juni 2012 bis zum 27. Juli 2012 von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />
Preis: € 1.195 ohne Bücher<br />
http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Misc/LanguageCentre.htm<br />
http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Ma<strong>in</strong>/Sitewide/Content/NL7PraktischeInformation<br />
en.htm<br />
14
Universiteit Utrecht<br />
Der 6-wöchige Sprachkurs f<strong>in</strong>det 2012 vom 2. Juli bis zum 9. August statt und wird von<br />
der Utrecht Summer School* organisiert. Man kann sich über die Internetseite der<br />
Utrecht Summer School (englischsprachig) anmel<strong>den</strong>:<br />
http://www.utrechtsummerschool.nl/<strong>in</strong>dex.php?type=courses&code=L20<br />
Der Sprachkurs kann auch <strong>in</strong>klusive Unterbr<strong>in</strong>gung gebucht wer<strong>den</strong>. Die Kosten belaufen<br />
sich im Jahr 2012 auf € 1.250 e<strong>in</strong>schließlich Lehrmaterialien und Prüfungskosten,<br />
ohne Unterbr<strong>in</strong>gung. Das komplette Packet, <strong>in</strong>klusive Unterbr<strong>in</strong>gung, kostet € 2.125.<br />
Wenn man sich <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Studium an der Uni Utrecht e<strong>in</strong>schreibt, kann man sich € 400 der<br />
Sprachkurskosten zurückerstatten lassen. Beg<strong>in</strong>nt man e<strong>in</strong> Studium an der Fakultät <strong>für</strong><br />
Geologie, so erstattet diese Fakultät die kompletten Sprachkurs-Kosten zurück, nachdem<br />
man se<strong>in</strong> erstes Studienjahr erfolgreich abgeschlossen hat und man sich <strong>für</strong> das<br />
zweite Studienjahr wieder dort e<strong>in</strong>geschrieben hat.<br />
Von der Wagen<strong>in</strong>gen University waren zum Redaktionsschluss noch ke<strong>in</strong>e genauen<br />
Daten <strong>für</strong> <strong>den</strong> Anfang Juli 2012 beg<strong>in</strong>nen<strong>den</strong> vierwöchigen Intensivkurs bekannt.<br />
Auf der Internetseite: http://www.wagen<strong>in</strong>genuniversity.nl/DE/education/Sprachkurs/ gibt<br />
es allgeme<strong>in</strong>e Informationen. Das Anmeldeformular steht unter:<br />
http://www.wagen<strong>in</strong>genuniversity.nl/DE/education/anmeldung/anmeldeformular-nlkurs/<br />
Die Universiteit Twente <strong>in</strong> Enschede verlangt je nach Studiengang e<strong>in</strong> höheres oder<br />
niedrigeres Sprachniveau Niederländisch, was entweder mit e<strong>in</strong>em 6- oder 3wöchigen<br />
Kurs erlangt wer<strong>den</strong> kann:<br />
Niederländisch<br />
Niveau<br />
Studiengänge<br />
CEF- Niveau B2/C1<br />
Bau<strong>in</strong>genieurwesen<br />
Betriebswirtschaft<br />
Bildungswissenschaften<br />
Gesundheitswissenschaften<br />
Industriedesign<br />
Kommunikationswissenschaften<br />
Masch<strong>in</strong>enbau<br />
Psychologie<br />
Technische Betriebswirtschaft<br />
Technische Mediz<strong>in</strong><br />
Verwaltungswissenschaften<br />
Wirtschafts<strong>in</strong>formatik<br />
CEF- Niveau B1<br />
Technische Mathematik<br />
Biomediz<strong>in</strong>ische<br />
Technik<br />
Technische<br />
Chemie<br />
Informatik<br />
Technische<br />
Physik<br />
15
Examen NT2 – Programm 2<br />
CNaVT Examen (Profil PAT<br />
und PTHO)<br />
NT2 Programm<br />
1<br />
CNaVT Examen<br />
(Profil: PMT)<br />
Sprachkurs<br />
6 Wochen (<strong>in</strong>kl. Examen und<br />
Examensvorbereitung <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
letzten 2 Wochen)<br />
3 Wochen (<strong>in</strong>kl.<br />
Examen)<br />
H<strong>in</strong>weis: CEF = Common European Framework of Reference<br />
http://www.utwente.de/niederl%E2%80%9Endisckurs/<br />
Im Jahr 2011 dauerten der der Sprachkurs vom 03.07. – 12.08. 2011 und das Sprachprogramm<br />
vom 03.07. – 22.07.2011. Die Kosten beliefen sich auf 1050 bzw. € 750.<br />
Die Rijksuniversiteit Gron<strong>in</strong>gen berichtet über ihre Intensivkurse Niederländisch im<br />
Sommer 2012 unter: http://www.rug.nl/studienbewerber/praktischeZaken/talencentrum<br />
Die Intensivkurse Niederländisch im Jahr 2011 – vom 23.05.-22.06. bzw. vom<br />
27.06.-22.07.2011 kosteten e<strong>in</strong>schließlich Prüfung € 1.000.<br />
Die Universiteit van Amsterdam verfügt über e<strong>in</strong> Institut <strong>für</strong> Niederländisch als Zweitsprache,<br />
was u.a. e<strong>in</strong>en Intensivkurs Niederländisch <strong>für</strong> Deutschsprachige im Sommer<br />
anbietet. http://hum.uva.nl/<strong>in</strong>tt-foreigners/object.cfm/EEB8860C-9BF0-416E-<br />
AC078D1CA0CDE3CB .<br />
2011 fand der Kurs vom 27.06.- 05.08.2011 statt und kostete € 1.510, wobei nach<br />
def<strong>in</strong>itiver E<strong>in</strong>schreibung als Stu<strong>den</strong>t der UvA e<strong>in</strong>e teilweise Rückerstattung erfolgte.<br />
Über <strong>den</strong> Sprachkurs Niederländisch im Sommer 2012 an der Tilburg University lagen<br />
bei Redaktionsschluss ebenfalls noch ke<strong>in</strong>e konkreten Angaben vor. Dieser Kurs steht<br />
auch deutschen Stu<strong>den</strong>ten an der HAS Den Bosch offen. Man kann sich vorläufig über<br />
<strong>den</strong> Kurs 2011 <strong>in</strong>formieren sich unter:<br />
http://www.tilburguniversity.edu/education/language-courses/dutch/foreigners/beg<strong>in</strong>ners/<br />
deutschsprachige/<br />
Dieser Kurs kostete 2011 € 684, die man aber im Fall e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schreibung an der<br />
Universität zurück erhielt.<br />
Intensivkurse Niederländisch an niederländischen Fachhochschulen und ihre<br />
Kosten<br />
An folgen<strong>den</strong> Fachhochschulen wer<strong>den</strong> von diesen selbst oder beauftragten privaten<br />
Sprachschulen oder beauftragten Berufskollegs (ROC) Intensivkurse Niederländisch <strong>für</strong><br />
deutsche Studien<strong>in</strong>teressenten entweder vor Beg<strong>in</strong>n des Studiums oder <strong>in</strong> <strong>den</strong> ersten<br />
Wochen des Studiums angeboten:<br />
- Hanzehogeschool Gron<strong>in</strong>gen<br />
- Hogeschool van Arnhem en Nijmegen<br />
- Sten<strong>den</strong> Hogeschool, Emmen, Leeuwar<strong>den</strong><br />
16
- Hogeschool Vanhall-Larenste<strong>in</strong>, Velp<br />
- ArtEZ Hogeschool voor de Kunsten, Arnhem, Enschede<br />
- Avans Hogeschool, s´Hertogenbosch, Breda<br />
- Hogeschool Vanhall-Larenste<strong>in</strong>, Leeuwar<strong>den</strong><br />
- Hogeschool Zuyd, Heerlen<br />
- Saxion Hogescholen, Enschede, Deventer<br />
- Christelijke Agrarische Hogeschool CAH Dronten<br />
- HAS Den Bosch<br />
Bei Redaktionsschluss im Dezember 2011 waren die Daten zu <strong>den</strong> Kursen an der Sten<strong>den</strong><br />
Hogeschool, der Hanzehogeschool Gron<strong>in</strong>gen, der Hogeschool vanHall Larenste<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong> Leeuwar<strong>den</strong> und Velp sowie der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen bekannt.<br />
Sie wer<strong>den</strong> hier mitgeteilt.<br />
Anschließend geben wir H<strong>in</strong>weise zu Informationsmöglichkeiten zu <strong>den</strong> anderen Fachhochschulen.<br />
Sten<strong>den</strong> Hogeschool Emmen In das Studium <strong>in</strong>tegrierter kostenloser Niederländischkurs<br />
<strong>für</strong> Deutsche, welche e<strong>in</strong>en der folgen<strong>den</strong> Studiengänge wählen:<br />
Life Science<br />
Kunststofftechnik, Prototyp<strong>in</strong>g und Design<br />
Informatik<br />
Betriebswirtschaftslehre<br />
Commerciële Economie<br />
CE-Horse Bus<strong>in</strong>ess Management (Pferdemanagement)<br />
CE-Cultuurmanagement<br />
CE-Tourism & Event Management<br />
CE-F<strong>in</strong>ancial Service Management<br />
CE-Sportmanagement<br />
Masch<strong>in</strong>enbau<br />
Sten<strong>den</strong> Hogeschool Emmen<br />
Kostenloser Niederländisch<strong>in</strong>tensivkurs <strong>für</strong> Deutsche, welche Lehramt Grundschule<br />
studieren wollen: bei Studienbeg<strong>in</strong>n 1. Februar 2012 Start des Sprachkurses am<br />
12.12.2011 (http://www.fh-sten<strong>den</strong>.de/12,1,220,sprachkurs_emmen.html )<br />
Hanzehogeschool Gron<strong>in</strong>gen<br />
Intensivkurs Niederländisch <strong>für</strong> Deutsche, die e<strong>in</strong>en niederländischsprachigen Studiengang<br />
beg<strong>in</strong>nen wer<strong>den</strong> vom 02.07. – 27.07.2012. Die NT2- Prüfung <strong>in</strong> Utrecht oder<br />
Rotterdam f<strong>in</strong>det Anfang August statt. Preis: € 850<br />
Mögliche Rückerstattung durch <strong>den</strong> jeweiligen Fachbereich der Fachhochschule: € 600<br />
(http://www.hanze.nl/home/International/Deutsch/Wissenswertes/Preiswerter+<br />
Sprachkurs.htm )<br />
Hogeschool van Arnhem en Nijmegen<br />
a) Fakultät <strong>für</strong> Sozial- und Gesundheitswesen: Sprachkurs der Sprachschule Language<br />
Partners (früher: Eurol<strong>in</strong>guist) Kurs vom 02.07. – 10.08.2012. Preis: € 850<br />
(http://www.languagepartners.nl/zakelijke-taaltra<strong>in</strong><strong>in</strong>gen/talen/nederlands-voorbuitenlanders-nt2/han-sommerkurs/<br />
)<br />
17
) übrige Fakultäten:<br />
Kurs des Sprachzentrums der Fachhochschule vom 25.06. – 27.07.2012. Preis: € 785,<br />
zuzüglich Bücher (€ 70) und Prüfungsgebühren (€ 90)<br />
Intensivkurs Niederländisch an der Hogeschool VanHall- Larenste<strong>in</strong>, Leeuwar<strong>den</strong><br />
Ihren künftigen Studieren<strong>den</strong> bietet diese Fachhochschule <strong>für</strong> € 710 vom 30.07.2012 –<br />
24.08.2012 e<strong>in</strong>en Intensivkurs Niederländisch <strong>in</strong>klusive Sprachprüfung an. Der Kurs f<strong>in</strong>det<br />
am Sprachzentrum des ROC Friese Poort statt.<br />
http://www.vanhall-larenste<strong>in</strong>.de/photoShare/4641.de.0.o. Intensivkurs_Niederlaendisch_<strong>in</strong>_Leeuwar<strong>den</strong>_2012.pdf<br />
Intensivkurs der Hogeschool Vanhall – Larenste<strong>in</strong>, Velp<br />
Der Kurs des Nimwegener Sprach<strong>in</strong>stituts Language Partners (früher: Eurol<strong>in</strong>guist) stehen<br />
nicht nur <strong>den</strong> deutschen künftigen Studieren<strong>den</strong> der Hogeschool van Arnhem en<br />
Nijmegen, sondern auch <strong>den</strong>jenigen der Fachhochschule Vanhall- Larenste<strong>in</strong> <strong>in</strong> Velp<br />
offen: Sprachkurs vom 02.07. – 10.08.2012. Preis: € 850<br />
(http://www.languagepartners.nl/zakelijke-taaltra<strong>in</strong><strong>in</strong>gen/talen/nederlands-voorbuitenlanders-nt2/han-sommerkurs/<br />
)<br />
Alternativ können künftige Studierende von Vanhall-Larenste<strong>in</strong> auch <strong>den</strong> schon weiter<br />
oben beschriebenen Intensivkurs des Sprachenzentrums CENTA der Wagen<strong>in</strong>gen University<br />
besuchen. (http://www.vanhall-larenste<strong>in</strong>.de/Nachholkurs_und_Sprachkurs.aspx)<br />
Intensivkurse Niederländisch an der Avans Hogeschool <strong>in</strong> Den Bosch und Breda<br />
An dieser Fachhochschule bestehen je nach Studiengang unterschiedliche Sprachanforderungen<br />
und unterschiedliche Sprachkursangebote.<br />
Bei http://www.fh-avans.de/44,1,sprachkurs.html heißt es dazu:<br />
„Zur Erleichterung des Studiums bietet die Avans University of Applied Sciences <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
Niederlan<strong>den</strong> <strong>für</strong> folgende Studiengänge spezielle Sprachkurse und nützliche Hilfestellungen<br />
<strong>für</strong> ausländische Stu<strong>den</strong>ten an. IBL-Stu<strong>den</strong>ten bekommen e<strong>in</strong>en Onl<strong>in</strong>e-<br />
Sprachkurs angeboten von Jan Houben: jwg.houben@avans.nl und Jens Bappert:<br />
jp.bappert@avans.nl<br />
Anfang Oktober wird bei IBL e<strong>in</strong> Niederländischkurs (kostenlos) angeboten, der sich auf<br />
diesen Onl<strong>in</strong>e-Kurs aufbaut.<br />
2-wöchiger Sommer-Intensiv-Sprachkurs <strong>in</strong> 's-Hertogenbosch und Breda, der verpflichtet<br />
ist <strong>für</strong>: Bil<strong>den</strong>e Kunst und Grafisches Design<br />
Für Studiengänge, die auf Englisch angeboten wer<strong>den</strong>: Es besteht auch <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten,<br />
die e<strong>in</strong> englischsprachiges Studium folgen, die freiwillige Möglichkeit der Teilnahme an<br />
dem zweiwöchigen Sommer-Intensiv-Sprachkurs. Vorher kann man freiwillig <strong>den</strong> Onl<strong>in</strong>e-<br />
Sprachkus (''de Delftse methode'', beim Verlag Boom www.delftsemethode.nl - Bezahlung<br />
auf eigene Rechnung) machen (gilt nicht <strong>für</strong> IBL Stu<strong>den</strong>ten und Stu<strong>den</strong>ten, die Kulturelle<br />
und Gesellschaftliche Bildung, Sozialarbeit und Dienstleistungen oder Sozialpädagogik<br />
<strong>in</strong> `s-Hertogenbosch studieren).<br />
Im Sommer-Intensiv-Kurs wer<strong>den</strong> Grundkenntnisse auf dem A2 - Level vermittelt, die<br />
man im täglichen Umgang benötigt. Der Kurs beg<strong>in</strong>nt am 09. August und endet am 20.<br />
18
August 2010. Die Kosten betragen € 250,00 e<strong>in</strong>schließlich Unterrichtsmaterial.Zeit: täglich<br />
von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr, von 15.00 – 17.00 Uhr Hausaufgaben und Selbststudium,<br />
Gruppenunterricht bis max. 18 Stu<strong>den</strong>ten pro Gruppe.<br />
Anmeldung bis spätestens Ende Juli bei Reg<strong>in</strong>e Bechler : rhi.bechler@avans.nl Frau<br />
Bechler steht auch gerne bei Fragen über Inhalte, Sprachkursmaterialien, Zahlungsverkehr<br />
usw. gern zur Verfügung.<br />
NT2 Level: Für folgende Studiengänge wird NT2II - Niveau erwartet. Man kann dieses<br />
Jahr aber auch am Sommerkurs teilnehmen und dann selber da<strong>für</strong> sorgen, dass man<br />
<strong>in</strong>nerhalb des ersten Studienjahres das NT2II Niveau erreicht.<br />
Umweltmanagement<br />
Biologie und Mediz<strong>in</strong>ische Laborforschung - Life Science<br />
Chemie<br />
Informatik<br />
Wirtschafts<strong>in</strong>formatik<br />
Für Studiengänge, die auf Niederländisch angeboten wer<strong>den</strong>:<br />
Für alle anderen Studiengänge, die auf Niederländisch angeboten wer<strong>den</strong> (alle außer<br />
IBL, Stu<strong>den</strong>ten der Kunsthochschule und Stu<strong>den</strong>ten, die <strong>in</strong> ‚s-Hertogenbosch Kulturelle<br />
und Gesellschaftliche Bildung, Sozialarbeit und Dienstleistungen oder Sozialpädagogik<br />
studieren) muss man vorher das NT2 II - Zertifikat haben, um zugelassen wer<strong>den</strong> zu<br />
können.<br />
Bei folgen<strong>den</strong> Studiengängen wird e<strong>in</strong> Sprachkurs der Delftsen Methode verlangt:<br />
Kulturelle und Gesellschaftliche Bildung<br />
Sozialarbeit und Dienstleistungen<br />
Sozialpädagogik<br />
Die Anmeldung erfolgt, wenn man sich vorher auf der Website <strong>in</strong> www.studiel<strong>in</strong>k.nl registriert<br />
hat, über Helga de Laat: hc.delaat@avans.nl<br />
Intensivkurs Niederländisch zur Vorbereitung auf e<strong>in</strong> Studium an der Agrarischen Fachhochschule<br />
Den Bosch (HAS Den Bosch). Die Hochschule sagt im Internet:<br />
„Die HAS Den Bosch empfiehlt <strong>den</strong> Niederländischkurs der Universität von Tilburg. Dieser<br />
Sprachkurs dauert <strong>für</strong> Deutschsprachige vier Wochen. Mit Hilfe dieses Intensivkurses<br />
erreichst du das NT 2-Niveau. Mehr Informationen zu diesem Sprachkurs f<strong>in</strong>dest du<br />
hier: http://www.tilburguniversity.edu/education/summerschool/courses/niederlandischsommer-<strong>in</strong>tensivkurs.html<br />
.Wenn du dich vor dem Beg<strong>in</strong>n des Sprachkurses an der HAS<br />
Den Bosch angemeldet hast und nach dem Abschluss des Sprachkurses e<strong>in</strong> Studium<br />
an der HAS Den Bosch beg<strong>in</strong>nst, erstatten wir dir € 250 der Kursgebühr (von € 684 im<br />
Jahr 2011). (http://www.fh-has<strong>den</strong>bosch.de/105,1,zulassung.html )<br />
Intensivkurs der ArtEZ Hogeschool voor de kunsten <strong>in</strong> Arnheim und Enschede<br />
Die ArtEZ Hochschule der Künste bietet <strong>in</strong> Arnheim und Enschede jeweils vor Beg<strong>in</strong>n<br />
des Studienjahres (also vor dem 1. September) e<strong>in</strong>en zweiwöchigen Intensivkurs Niederländisch<br />
an. Am Ende des ersten Studienjahres sollen die Studieren<strong>den</strong> dann m<strong>in</strong>destens<br />
<strong>den</strong> Level B1 des Europäischen referenzrahmens erreicht haben. Nur <strong>für</strong><br />
19
Schauspiel und die Lehrerausbildungen wer<strong>den</strong> vor der künstlerischen Eignungsprüfung<br />
schon Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 bzw. NT2 verlangt.<br />
(http://www.artez.nl/english/Apply<strong>in</strong>g_/Language_requirements )<br />
Kontakt: <strong>in</strong>ternationaloffice@artez.nl<br />
Intensivkurs an der Christelijke Agrarische Hogeschool, Dronten<br />
Die Hochschule bietet <strong>für</strong> deutsche Studien<strong>in</strong>teressenten ab Mitte August kostenlos e<strong>in</strong>en<br />
zweiwöchigen Intensivkurs Niederländisch an. Während des Studiums ab September<br />
wird pro Woche weiter im Umfang von 2 Stun<strong>den</strong> Niederländischunterricht erteilt.<br />
( http://www.cahdronten.de/studieren/<strong>in</strong>tro.php )<br />
Intensivkurs Niederländisch <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Studium an der Hogeschool Zuyd <strong>in</strong> Heerlen<br />
Die Studiengänge Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Kreative Therapie, Social<br />
Work und Facility Management der Hogeschool Zuyd empfehlen ihren künftigen Studieren<strong>den</strong><br />
zum Erlernen der niederländischen Sprache das Fernlehr<strong>in</strong>stitut Key Language<br />
Learn<strong>in</strong>g: www.key-language-learn<strong>in</strong>g.nl .<br />
Über <strong>den</strong> Niederländischkurs <strong>für</strong> deutsche Studierende <strong>in</strong>formiert e<strong>in</strong> Flyer auf dem<br />
Stand 2010:<br />
http://logopedie.hszuyd.nl/files/usr_meersb/Key%20language%20learn<strong>in</strong>g.pdf<br />
Intensivkurse Niederländisch an <strong>den</strong> Saxion Hogescholen Enschede und Deventer<br />
(http://de.saxion.edu/sprache/sprache )<br />
Das Kursangebot Niederländisch fällt 2012 vermutlich ähnlich wie im Jahr zuvor aus.<br />
Für 2011 galt: Für die meisten Studiengänge – außer Physiotherapie, Podotherapie,<br />
Sozialpädagogik Vollzeit, Angewandte Psychologie, Sozialarbeit, Lehramt Grundschule,<br />
Verwaltungswissenschaften sowie Medien, Information und Kommunikation – erachten<br />
die Saxion Hogescholen e<strong>in</strong>en dreiwöchigen Sprachkurs im Sommer vor Beg<strong>in</strong>n des<br />
Studiums als ausreichend.<br />
Solche Kurse wur<strong>den</strong> <strong>in</strong> Enschede und Deventer <strong>für</strong> Deutsche, welche e<strong>in</strong> niederländischsprachiges<br />
Studium belegten, im Juli bzw. August 2011 zum Preis von € 200 angeboten.<br />
Wer auf Englisch studieren und <strong>den</strong> Kurs belegen wollte, musste € 400 bezahlen.<br />
Bis zum Ende des ersten Studienjahres muss aber das Niveau 5 bzw. NT2 Programm<br />
2 mittels weiterführen<strong>den</strong> Sprachunterrichts erreicht wer<strong>den</strong>.<br />
Die weiteren oben extra genannten sonstigen Studiengänge verlangen Niederländischkenntnisse<br />
auf Niveau „5“ bzw. dem Programm 2 von NT2. Man konnte e<strong>in</strong> solches Niveau<br />
2011 mit Sprachkursen bei der Sprachschule Talen Twente – www.talentwente.nl -<br />
erwerben, wobei man mit Anfänger- und Fortgeschrittenenkurs plus Prüfungsgebühren<br />
auf 340 + 995 +150 = € 1.485 kam.<br />
2a5) Studiengebühren (Collegegeld) als spezieller Kostenfaktor<br />
Die Studiengebühren <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> hängen ab von<br />
- der Nationalität<br />
- dem Wohnsitz<br />
20
- ob es sich um e<strong>in</strong> erstes Bachelor- bzw. erstes Masterstudium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
handelt oder ob man schon davor e<strong>in</strong> solches Bachelor- bzw. Masterstudium <strong>in</strong> Holland<br />
abgeschlossen hat<br />
- ob man e<strong>in</strong> Langzeitstu<strong>den</strong>t ist oder nicht<br />
- ob die Hochschule wegen besonderer Kosten oder Leistungen höhere Studiengebühren<br />
verlangt oder nicht<br />
- ob es sich um e<strong>in</strong> Vollzeit-, Teilzeit- oder duales Studium handelt.<br />
Dabei können wir vier Kategorien von Studiengebühren unterschei<strong>den</strong>:<br />
- gesetzliche Studiengebühren<br />
- gesetzliche Studiengebühren plus Zusatzgebühren<br />
- von <strong>den</strong> Hochschulen festgesetzte Studiengebühren <strong>für</strong> Menschen, welche die<br />
Kriterien <strong>für</strong> gesetzliche Studiengebühren nicht erfüllen<br />
- von <strong>den</strong> Hochschulen festgesetzte Studiengebühren <strong>für</strong>vom Staat nicht f<strong>in</strong>anzierte<br />
Studiengänge<br />
2a5a)<br />
Gesetzliche Studiengebühren<br />
Per Gesetz wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> unterschiedliche Studiengebühren festgelegt:<br />
- <strong>für</strong> Vollzeit-Studiengänge<br />
- <strong>für</strong> Teilzeit- und duale Studiengänge<br />
- <strong>für</strong> Langzeitstudierende<br />
Damit man „nur“ diese Gebühren und nicht das wesentlich höhere „Instell<strong>in</strong>gscollegegeld“<br />
der jeweiligen Hochschule bezahlen muss, muss man folgende Bed<strong>in</strong>gungen<br />
erfüllen:<br />
Man muss die Staatsangehörigkeit e<strong>in</strong>es der folgen<strong>den</strong> Länder besitzen:<br />
“of an EU country: Austria, Belgium, Bulgaria, Cyprus, Czech Republic, Denmark, Germany,<br />
Estonia, F<strong>in</strong>land, France, Great Brita<strong>in</strong>, Greece, Hungary, Italy, Ireland, Latvia,<br />
Lithuania, Luxemburg, Malta, Poland, Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia, Spa<strong>in</strong>, or<br />
Swe<strong>den</strong>), or of an EEA country (Norway, Iceland or Liechtenste<strong>in</strong>), or have Swiss nationality”.<br />
Man muss se<strong>in</strong>en Wohnsitz entweder <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>, Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, Niedersachsen,<br />
Bremen, Belgien oder Luxemburg haben. Es ist also <strong>für</strong> Deutsche aus<br />
Bayern usw. f<strong>in</strong>anziell sehr wichtig, ihren neuen Wohnsitz vor Studienbeg<strong>in</strong>n anzumel<strong>den</strong><br />
und ihrer niederländischen Hochschule e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung darüber vor zulegen!<br />
Es muss sich bei dem Studium um e<strong>in</strong> erstes Bachelor-Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
oder um e<strong>in</strong> erstes Master- Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> handeln. Wer also z.B. <strong>in</strong> Holland<br />
zuerst se<strong>in</strong>en Bachelor <strong>in</strong> Freier Kunst gemacht hat und dann noch dort e<strong>in</strong> Bachelor-Studium<br />
<strong>in</strong> Betriebswirtschaft daran anschließt, muss höhere Gebühren bezahlen.<br />
Und natürlich muss es sich bei dem Studiengang um e<strong>in</strong>en staatlich f<strong>in</strong>anzierten<br />
handeln. (http://www.ib-groep.nl/particulieren/studeren/collegegeld.asp )<br />
21
2a5a1) Gesetzliche Studiengebühren bei e<strong>in</strong>em Vollzeitstudium<br />
Die gesetzlichen festgelegten Studiengebühren <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Vollzeit-Studium betragen <strong>für</strong> das<br />
Studienjahr 2012-2013 € 1771.<br />
2a5a2) Gesetzliche Studiengebühren bei e<strong>in</strong>em Teilzeit- oder dualen Studium<br />
Hier schreibt das Gesetz lediglich vor, dass die Hochschulen die Gebühren nicht zu<br />
niedrig ansetzen dürfen und auch nicht höher als die Gebühren <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Vollzeit-Studium.<br />
Im Studienjahr 2011-2012 betrug die gesetzliche Untergrenze € 961, also 56% der damaligen<br />
Vollzeitgebühren von € 1.713.<br />
Die Hogeschool van Arnhem en Nijmegen verlangt 2012-2013 bei ihren (niederländischsprachigen)<br />
Teilzeitstudiengängen z.B. € 1600 und bei ihren dualen<br />
Studiengängen € 1.771 an Studiengebühren.<br />
http://www.han.nl/opleid<strong>in</strong>gen/bachelor/sociaal-pedagogischehulpverlen<strong>in</strong>g/vt/aanmel<strong>den</strong>/studiekosten/<br />
Wer an der ArtEZ Akademie <strong>für</strong> Bil<strong>den</strong>de Künste <strong>in</strong> Arnheim Design <strong>in</strong> Teilzeit studiert,<br />
bezahlt im Studienjahr 2012-2013 € 1.602.<br />
(http://www.artez.nl/Informatie_voor/Aankomende_stu<strong>den</strong>ten/Collegegel<strong>den</strong> )<br />
2a5a3) Gesetzliche Studiengebühren bei e<strong>in</strong>em zu lange dauern<strong>den</strong> Studium<br />
Wer <strong>für</strong> se<strong>in</strong> Bachelor- Studium an der Fachhochschule oder Universität mehr als e<strong>in</strong><br />
Jahr mehr als die Regelstudienzeit benötigt oder <strong>für</strong> se<strong>in</strong> Master-Studium an der Universität<br />
mehr als e<strong>in</strong> Jahr mehr als die Regelstudienzeit braucht, muss ab dem Studienjahr<br />
2012-2013 zusätzlich zu <strong>den</strong> gesetzlichen Studiengebühren € 3.063 mehr zahlen, konkret:<br />
€ 4.834 Studiengebühren <strong>für</strong> das Studienjahr 2012-2013!<br />
http://www.maastrichtuniversity.nl/web/ServiceCentres/SSC/InformationForProspectiveS<br />
tu<strong>den</strong>ts1/AboutApplicationAndRegistration1/TuitionFees/StudyDelay.htm<br />
So bestimmt es e<strong>in</strong> am 05.07.2011 verabschiedetes Gesetz.<br />
2a5b)Gesetzliche Studiengebühren und Zusatzgebühren<br />
Es geht hier um gesetzliche festgelegte Studiengebühren <strong>für</strong> vom Staat f<strong>in</strong>anzierte<br />
Vollzeit- Bachelor- und Master- Studiengänge, zu <strong>den</strong>en zusätzlich e<strong>in</strong> Aufschlag <strong>für</strong><br />
besondere Kosten oder Leistungen erhoben wird.<br />
-E<strong>in</strong> solcher Fall liegt bei <strong>den</strong> englischsprachigen Studiengängen Physiotherapie an<br />
der Fontys Hogeschool E<strong>in</strong>dhoven und der Hanzehogeschool Gron<strong>in</strong>gen vor. Hier betragen<br />
die Studiengebühren im Studienjahr 2012-2013 jeweils € 1000 mehr als die gesetzlichen<br />
Gebühren, also 1771 + 1000 =€ 2771.<br />
Siehe: http://fontys.edu/physiotherapy/ application.and.costs.180332.htm (und <strong>für</strong> 2011-<br />
2012):http://www.hanzeuniversity.eu/<br />
home/International/Admissions/Tuition+Fees/tuition-fees-2011-2012.htm<br />
-die berufsbegleiten<strong>den</strong> (Teilzeit-)Studiengänge Sozialpädagogik und Kulturelle Sozialpädagogik<br />
<strong>in</strong> deutscher Sprache an der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen kosten<br />
nicht nur € 1600 Studiengebühren <strong>in</strong> 2012-2013, sondern es wird ferner e<strong>in</strong> Zusatzbei-<br />
22
trag von € 400 erhoben, womit man bei € 2000 ist. (http://www.han.nl/opleid<strong>in</strong>gen/ bachelor/de/sozialpeadagogik-de/dt/anmeldung/studienkosten/)<br />
-das University College der Maastricht University will 2012-2013 <strong>für</strong> neu beg<strong>in</strong>nende<br />
Bachelor-Stu<strong>den</strong>ten zusätzlich zu <strong>den</strong> gesetzlichen Studiengebühren von € 1771 e<strong>in</strong>en<br />
Zusatzbetrag von € 1200, also <strong>in</strong>sgesamt € 2991 verlangen. Begründung: „the program<br />
is <strong>in</strong>tensive, small scale and offers personal attention and an academic community”.<br />
http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Schools/UCM/TargetGroup/ProspectiveStu<strong>den</strong>ts<br />
1/TuitionFees1.htm<br />
2a5c)<br />
Hohe Studiengebühren (Instell<strong>in</strong>gscollegegeld) <strong>für</strong> Nicht-EU- Ausländer/<strong>in</strong>nen und<br />
EU- Ausländer, welche bestimmte Bed<strong>in</strong>gungen (Wohnort, Erststudium <strong>in</strong> NL)<br />
nicht erfüllen<br />
Von anderen Ausländern dürfen, wenn die Hochschule das will, deutlich höhere Gebühren<br />
erhoben wer<strong>den</strong>. Dies wer<strong>den</strong> die Hochschulen auch tun, <strong>den</strong>n <strong>für</strong> diese Studieren<strong>den</strong><br />
erhalten sie vom niederländischen Staat seit e<strong>in</strong>igen Jahren ke<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzierung<br />
mehr. E<strong>in</strong> Beispiel: Für Nicht-EU-Ausländer, welche ihr Studium im September 2012<br />
beg<strong>in</strong>nen, betragen die jährlichen Studiengebühren an der Maastricht University <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en<br />
Vollzeit-Bachelorstudiengang € 8500 statt € 1771!<br />
(http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Schools/UCM/TargetGroup/ProspectiveStu<strong>den</strong>ts<br />
1/TuitionFees1.htm )<br />
2a5d)<br />
Die Studiengebühren bei vom niederländischen Staat nicht f<strong>in</strong>anziell geförderten<br />
Studiengängen variieren. E<strong>in</strong>ige Beispiele:<br />
Das erste Studienjahr Physiotherapie <strong>in</strong> deutscher Sprache <strong>in</strong> Enschede, an das sich<br />
dann e<strong>in</strong> reguläres Weiterstudium <strong>in</strong> Enschede anschließt, kostet 2012-2013 € 4.950.<br />
(http://saxion.de/phys/vollzeit/enschede/kurz/kurtz )<br />
Wer Physiotherapie an <strong>den</strong> Fachhochschule <strong>in</strong> Enschede <strong>in</strong> e n g l i s c h e r Sprache<br />
studiert, bezahlt 2012-2013 als EU-Bürger ebenfalls pro Jahr € 4.950.<br />
http://www.saxion.edu/static/filebank/bdc5c450ed7856dd89aca273e0cebf6d/physiothera<br />
py-2012-2013.pdf<br />
Noch teurer s<strong>in</strong>d im Regelfall Master-Studiengänge an Fachhochschulen.<br />
An der Hanzehogeschool Gron<strong>in</strong>gen kostete der 14monatige akkreditierte „Master of<br />
Bus<strong>in</strong>ess Adm<strong>in</strong>istration“ <strong>in</strong> Vollzeitform im Studienjahr 2011-2012 nicht weniger als<br />
€ 13.700.<br />
http://www.hanze.nl/home/International/Admissions/Tuition+Fees/tuition-fees-2011-<br />
2012.htm<br />
23
2a6) Die Krankenversicherung als möglicher spezieller Kostenfaktor<br />
Die Kosten der Krankenversicherung richten sich nach EU-, sowie nach deutschem oder<br />
niederländischem Recht, je nachdem,<br />
-ob man <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeitet oder nicht;<br />
-ob man <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> wohnt oder nicht,<br />
-wie alt man ist.<br />
(vgl. http://www.nuffic.nl/<strong>in</strong>ternational-stu<strong>den</strong>ts/how-to-prepare/<strong>in</strong>surance/health<strong>in</strong>surance<br />
und: (http://www.nuffic.nl/pdf/service/factsh/health-<strong>in</strong>surance.pdf )<br />
Wohnsitz, Alter und Arbeitsort spielen also e<strong>in</strong>e Rolle.<br />
In Deutschland gilt gemäß Sozialgesetzbuch V, §10, Absatz 2 Punkt 3:<br />
„K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d versichert<br />
-bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich <strong>in</strong> Schul- oder Berufsausbildung<br />
bef<strong>in</strong><strong>den</strong>;wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung e<strong>in</strong>er gesetzlichen<br />
Dienstpflicht des K<strong>in</strong>des unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch <strong>für</strong><br />
e<strong>in</strong>en der Dauer dieses Dienstes entsprechen<strong>den</strong> Zeitraum über das 25. Lebensjahr<br />
h<strong>in</strong>aus.“ (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html )<br />
In <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> wurde ab dem 01.01.2006 e<strong>in</strong>e Krankenversicherungspflicht auf<br />
der Basis e<strong>in</strong>er Kopfpauschale e<strong>in</strong>geführt.<br />
Sie gilt <strong>für</strong> alle, die <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten.<br />
( http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/zorgverzeker<strong>in</strong>g/documenten-enpublicaties/brochures<br />
)<br />
Sie gilt <strong>für</strong> alle, die <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> wohnen – es sei <strong>den</strong>n, sie halten sich nur vorübergehend<br />
zum Zwecke e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> auf und s<strong>in</strong>d gleichzeitig<br />
unter 30 Jahre alt.<br />
In der Komb<strong>in</strong>ation von deutschem und niederländischem Recht ergeben sich bei der<br />
Krankenversicherung <strong>für</strong> Deutsche dann potentiell 5 verschie<strong>den</strong>e Fälle.<br />
Die folgen<strong>den</strong> Ausführungen s<strong>in</strong>d ohne Gewähr. Hier die <strong>den</strong>kbaren Fälle:<br />
a)<br />
-Der oder die Studierende arbeitet nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
-Er oder sie wohnt dabei <strong>in</strong> Deutschland oder <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
-Er oder sie ist unter 25 Jahre alt.<br />
Dann s<strong>in</strong>d Studierende zumeist bei <strong>den</strong> Eltern <strong>in</strong> Deutschland kostenlos mitversichert<br />
und erhalten e<strong>in</strong>e EU-Gesundheitskarte.<br />
b)<br />
Der oder die Studierende arbeitet nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
Er oder sie wohnt <strong>in</strong> Deutschland.<br />
Er oder sie ist 25 Jahre oder älter.<br />
Fallen Studierende aus Altersgrün<strong>den</strong> nicht mehr unter die Familienversicherung und<br />
wohnen sie während des holländischen Studiums <strong>in</strong> Deutschland, so müssen sie sich<br />
unmittelbar nach Ausschei<strong>den</strong> aus der Familienmitversicherung bei e<strong>in</strong>er Krankenkasse<br />
ihrer Wahl versichern.<br />
24
Allerd<strong>in</strong>gs gewähren die Krankenkassen ihnen nicht unbed<strong>in</strong>gt <strong>den</strong> günstigen Stu<strong>den</strong>tentarif<br />
(monatlich im Sommersemester 2011 76,41 bzw. € 77,90 Krankenversicherungs-<br />
und Pflegeversicherungsbeitrag, vgl. (http://www.stu<strong>den</strong>tenkv.de/familien_kranken-versicherung_stu<strong>den</strong>ten.html#Stu<strong>den</strong>ten_und_KVdS<br />
)<br />
Hier sollte man mehrere Versicherungsunternehmen diesbezüglich befragen.<br />
c)<br />
-Der oder die Studierende arbeitet nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
-Er oder sie wohnt <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
-Er oder sie ist 25 Jahre oder älter, aber noch unter 30 Jahre alt.<br />
In diesem Fall s<strong>in</strong>d die Studieren<strong>den</strong> e<strong>in</strong>erseits nicht mehr bei <strong>den</strong> Eltern <strong>in</strong> Deutschland<br />
mitversichert; andererseits fallen sie altersmäßig aber auch noch nicht unter die niederländische<br />
Krankenversicherungspflicht.<br />
Sollten niederländische Versicherungsunternehmen sie nicht wie Versicherungspflichtige<br />
aufnehmen dürfen – wie Sachkundige der Krankenversicherungen VGZ und CZ das<br />
dem Verfasser dieser Broschüre Ende Januar 2008 telefonisch mitgeteilt haben - so<br />
müssen sie sich anderweitig <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> privat krankenversichern. Die Organisation<br />
Nuffic führt dazu im Internet mit Stand Juli 2010 aus:<br />
“Otherwise you will have to make other arrangements, for example by tak<strong>in</strong>g out a private<br />
<strong>in</strong>surance policy. There are private packages on the market especially for <strong>in</strong>ternational<br />
stu<strong>den</strong>ts. Private healthcare <strong>in</strong>surance companies offer<strong>in</strong>g <strong>in</strong>surance products especially<br />
designed for <strong>in</strong>ternational stu<strong>den</strong>ts <strong>in</strong>clude AON and Lippmann. “<br />
(www.nuffic.nl/pdf/service/factsh/health-<strong>in</strong>surance.pdf )<br />
Die Internetseiten der erwähnten Versicherungsgesellschaften s<strong>in</strong>d:<br />
Lippmann: http://www.stu<strong>den</strong>ts<strong>in</strong>sured.com/ips/<br />
AON: https://www.stu<strong>den</strong>ts-<strong>in</strong>surance.eu<br />
Die Maastricht University gibt im Internet unter Health Insurance gleichermaßen an: „<br />
Some companies such as Lippmann and AON offer special stu<strong>den</strong>t packages that comb<strong>in</strong>e<br />
a health and liability <strong>in</strong>surance. These package deals often come a lot cheaper than<br />
buy<strong>in</strong>g them separately.”<br />
(http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Ma<strong>in</strong>/ProspectiveStu<strong>den</strong>ts/BachelorsProgramme<br />
s/Insurance.htm )<br />
d)<br />
-Der oder die Studierende arbeitet nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
-Er oder sie wohnt <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
-Er oder sie ist 30 Jahre alt oder mehr.<br />
In diesem Fall besteht die holländische gesetzliche Krankenversicherungspflicht.<br />
Die Kopfpauschale beträgt ca.€ 1300 im Jahr, was ca. € 108 im Monat entspricht.<br />
H<strong>in</strong>zu kommt seit dem 1. Januar 2012 e<strong>in</strong>e gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung<br />
an eventuellen Krankheitskosten von € 220 im Jahr.<br />
Man kann wählen:<br />
-das Versicherungsunternehmen;<br />
25
-ob man die mediz<strong>in</strong>ischen Leistungen <strong>in</strong> natura erhalten oder aber nach Bezahlung<br />
rückerstattet haben will;<br />
-ob man über die gesetzlich verpflichtete Eigenbeteiligung h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>e weitere freiwillige<br />
zu <strong>den</strong> Krankheitskosten von bis zu € 500 im Jahr vere<strong>in</strong>bart.<br />
Bei der Wahl der passen<strong>den</strong> Krankenversicherung will die Site:<br />
www.kiesbeter.nl/zorgverzeker<strong>in</strong>gen helfen.<br />
e)<br />
-Der oder die Studierende arbeitet <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
-Er oder sie wohnt <strong>in</strong> Deutschland oder <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
In diesem Fall ist man <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>in</strong> jedem Fall krankenversicherungspflichtig.<br />
Es ist gewissermaßen der klassische Fall des „Gastarbeiters“. Die Kopfpauschale beträgt<br />
<strong>in</strong> Holland wie schon ausgeführt ca. € 1300. H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>kommensabhängiger<br />
Krankenversicherungsbeitrag von 6,5 % des E<strong>in</strong>kommens.<br />
Dieser Beitrag wird vom niederländischen F<strong>in</strong>anzamt erhoben.Der Arbeitgeber ist aber<br />
verpflichtet, ihn dem Studieren<strong>den</strong> zurückzuerstatten.Vielleicht sollten wir noch abschließend<br />
bemerken, dass, wenn man unter 25 Jahre alt ist, die sonst gegebene Familienversicherung<br />
hier nicht greift, weil die eigene Versicherung vorrangig ist.<br />
Nach der Erörterung der von uns unterschie<strong>den</strong>en 5 Fälle wollen wir abschließend<br />
auf die F<strong>in</strong>anzierungsmöglichkeiten derjenigen Deutschen e<strong>in</strong>gehen, die unter die<br />
niederländische Krankenversicherungspflicht fallen.<br />
Deutsche, die <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> m<strong>in</strong>destens 32 Stun<strong>den</strong> im Monat arbeiten und unter<br />
30 Jahren ihr Studium dort begonnen haben, können die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />
erhalten. (Siehe Kapitel 4b) Dieses niederländische „BAföG“ besteht aus der<br />
allen zustehen<strong>den</strong> Basisbeurs, der e<strong>in</strong>kommensabhängigen Aanvullende Beurs und<br />
e<strong>in</strong>em möglichen Darlehen.Um die gestiegenen Krankenversicherungskosten teilweise<br />
aufzufangen, wur<strong>den</strong> die Basisbeurs e<strong>in</strong>malig ab 2006 jährlich um € 150 <strong>in</strong>sgesamt<br />
und die Aanvullende Beurs e<strong>in</strong>malig um jährlich <strong>in</strong>sgesamt € 180 erhöht.<br />
Ferner gewährt das niederländische F<strong>in</strong>anzamt (Belast<strong>in</strong>gsdienst) Bedürftigen, welche<br />
über 18 Jahre alt s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> krankenversichert s<strong>in</strong>d und die 2012 nicht<br />
mehr als € 35059 im Jahr verdienen, e<strong>in</strong>en Krankenversicherungszuschuss. ), der im<br />
Jahr 2012 monatlich bis zu € 66, bzw. € 795 im Jahr betragen kann.<br />
(http://www.toeslagen.nl/particulier/zorgtoeslag/zorgtoeslag.html#P1_11 )<br />
Die Kosten der Krankenversicherung selbst können vielleicht um bis zu 10 % gesenkt<br />
wer<strong>den</strong>, wenn etwa von allen Studieren<strong>den</strong> e<strong>in</strong>er Hochschule e<strong>in</strong>e Gruppenversicherung<br />
(Collectief Contract) abgeschlossen wird und die Versicherung darauf e<strong>in</strong>en Beitragsrabatt<br />
gewährt. Beispiel: Die Hogeschool van Arnhem en Nijmegen hat e<strong>in</strong>en<br />
Gruppenvertrag mit der Versicherung Zilveren Kruis Achmea (www.zilverenkruis.nl ) geschlossen,<br />
was zu e<strong>in</strong>em Rabatt bei der Prämie <strong>für</strong> die Grundversicherung und bei Zusatzversicherungen<br />
führt. (http://www.han.nl/start/bachelor-opleid<strong>in</strong>gen/starten-bij-dehan/collectieve-zorgverzeker<strong>in</strong>g/)<br />
26
2b) Kostenm<strong>in</strong>dernde Faktoren bei e<strong>in</strong>em Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
2b1) Die Teilrückerstattung der gesetzlichen Studiengebühren <strong>für</strong> EU- Bürger,<br />
welche vor dem 01.09.2007 e<strong>in</strong> Vollzeit- oder duales Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
begonnen haben, als kostenm<strong>in</strong>dernder Faktor<br />
Wer se<strong>in</strong> Studium <strong>in</strong> Holland vor dem 01. September 2007 begonnen hat und dabei<br />
noch nicht 30 Jahre alt war, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die e<strong>in</strong>es anderen<br />
Landes der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes besitzt und<br />
über e<strong>in</strong> Konto bei e<strong>in</strong>er Bank oder der Postbank <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> verfügt, erhält die<br />
jährlichen Studiengebühren („Collegegeld“ ) im Falle e<strong>in</strong>es Vollzeit- oder dualen Studiums<br />
vom niederländischen Staat über <strong>den</strong> Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs DUO (vor 2010:<br />
Informatie Beheer Groep) auf Antrag weiterh<strong>in</strong> teilweise zurückerstattet. (http://www.ibgroep.nl/<strong>in</strong>ternational_visitors/EU_EEA_stu<strong>den</strong>ts/Contribution_to_tuition_fees.asp<br />
)<br />
Wichtig dabei: die Rückerstattung muss jeweils vor dem 31. Januar beantragt wer<strong>den</strong>,<br />
um ke<strong>in</strong>en Geldverlust zu erlei<strong>den</strong>.<br />
Wo gibt es <strong>den</strong> erforderlichen Antrag? Entweder man erhält ihn bei unveränderter Adresse<br />
vom Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs (DUO) zugeschickt. Oder es gibt ihn bei e<strong>in</strong>em<br />
Regionalbüro (Servicekantoor) von DUO z.B. <strong>in</strong>:<br />
Sittard, Stationsstraat 41<br />
Nimwegen, Keizer Karelple<strong>in</strong> 32d<br />
Arnheim, Kon<strong>in</strong>gsstraat 26<br />
Enschede, Ripperdastraat 13<br />
Gron<strong>in</strong>gen, Kempkensberg 4<br />
oder auf telefonische Anfrage bei DUO (0031-50-5997755).<br />
Man kann ihn nicht mehr im Internet downloa<strong>den</strong>.<br />
Im Studienjahr 2012-2013 geht es dabei, wie weiter oben ausgeführt, um Studiengebühren<br />
von € 1771.<br />
Was erhält man davon zurück?<br />
E<strong>in</strong>en Betrag, der dem Zwölffachen der Basisbeurs (elternunabhängiger Grundbetrag<br />
des niederländischen „BAföGs“) <strong>für</strong> zu Hause wohnende Stu<strong>den</strong>ten entspricht.<br />
Das s<strong>in</strong>d 12 x € 95,61 = € 1147,32<br />
(www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/ sfho/bedragen.asp )<br />
Es verbleiben also netto 1771 – 1147,32 = € 623,68 Studiengebühren pro Jahr.<br />
Das ist deutlich weniger als z.B. an Hochschulen <strong>in</strong> Niedersachsen.<br />
2b2) Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten e<strong>in</strong>es Studiums als kostenm<strong>in</strong>dernder<br />
Faktor<br />
Wir müssen hier grundsätzlich danach unterschei<strong>den</strong>, ob Studierende und/oder ihr Ehepartner<br />
selbst erwerbstätig und damit steuerpflichtig s<strong>in</strong>d oder nicht.<br />
Für die erstere Gruppe (selbst erwerbstätig) gilt gemäß der „Anleitung zur E<strong>in</strong>kommenssteuererklärung<br />
2011“<br />
(http://www.f<strong>in</strong>anzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/E<strong>in</strong>kommen<br />
steuer/2011/Anltg_ESt_2011.pdf ):<br />
27
„Aufwendungen <strong>für</strong> die eigene Berufsausbildung<br />
Zeilen 47 und 48<br />
Aufwendungen <strong>für</strong> Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder e<strong>in</strong> Erststudium, soweit<br />
nicht bereits e<strong>in</strong>e abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung vorangegangen<br />
ist, wer<strong>den</strong> bis zu e<strong>in</strong>em Höchstbetrag von € 4.000 jährlich als Sonderausgaben anerkannt.<br />
S<strong>in</strong>d bei Ihrem Ehegatten entsprechende Aufwendungen entstan<strong>den</strong>, können<br />
diese ebenfalls bis zu € 4.000 jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />
Zu <strong>den</strong> Ausbildungskosten gehören nicht nur Lehrgangs- und Studiengebühren sowie<br />
die Aufwendungen <strong>für</strong> Fachbücher Und anderes Lernmaterial, sondern auch Unterkunftskosten<br />
und Verpflegungsmehraufwendungen bei e<strong>in</strong>er auswärtigen Unterbr<strong>in</strong>gung.<br />
Für die Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte erhalten Sie regelmäßig<br />
e<strong>in</strong>e Entfernungspauschale von € 0,30 <strong>für</strong> je<strong>den</strong> vollen Entfernungskilometer.<br />
Zweckgebun<strong>den</strong>e steuerfreie Bezüge zur unmittelbaren Förderung der Ausbildung s<strong>in</strong>d<br />
von <strong>den</strong> Aufwendungen abzuziehen. Entstehen die Aufwendungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e weitere Berufsausbildung,<br />
e<strong>in</strong> weiteres Studium, e<strong>in</strong> Erststudium nach e<strong>in</strong>er bereits abgeschlossenen<br />
nichtakademischen Berufsausbildung oder im Rahmen e<strong>in</strong>es Ausbildungsdienstverhältnisses,<br />
kommt der Abzug als Werbungskosten <strong>in</strong> Betracht (vgl. die Erläuterungen zu<br />
Zeile 45 der Anlage N)“.<br />
„Fortbildungskosten<br />
Zeile 45<br />
Werbungskosten können vorliegen, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das<br />
Erststudium Gegenstand e<strong>in</strong>es Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist.<br />
Unabhängig davon, ob e<strong>in</strong> Dienstverhältnis besteht, können Aufwendungen <strong>für</strong> die Fortbildung<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bereits erlernten Beruf und <strong>für</strong> Umschulungsmaßnahmen, die e<strong>in</strong>en<br />
Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar se<strong>in</strong>.<br />
Das gilt auch <strong>für</strong> die Aufwendungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Erststudium nach e<strong>in</strong>er bereits abgeschlossenen<br />
nichtakademischen Berufsausbildung oder e<strong>in</strong> weiteres Studium, wenn dieses mit<br />
späteren steuerpflichtigen E<strong>in</strong>nahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang<br />
steht. Als Aufwendungen können Sie z. B. Prüfungsgebühren, Fachliteratur,<br />
Schreibmaterial, Fahrtkosten usw. geltend machen. Ersatzleistungen von dritter Seite,<br />
auch zweckgebun<strong>den</strong>e Leistungen nach dem SGB III oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,<br />
müssen Sie jedoch von <strong>den</strong> Aufwendungen abziehen.“<br />
Unter e<strong>in</strong> Erststudium fällt auch e<strong>in</strong> berufsbegleitendes Studium wie z.B. Sozialpädagogik<br />
an <strong>den</strong> Fachhochschulen <strong>in</strong> Nimwegen oder Enschede.<br />
Bei der zweiten -nicht selbst erwerbstätigen- Gruppe müssen wir nach dem Alter<br />
differenzieren.<br />
a) Der Stu<strong>den</strong>t ist nicht erwerbstätig, erzielt ke<strong>in</strong> nennenswertes E<strong>in</strong>kommen und ist<br />
unter 25 Jahre alt.<br />
b) Der Stu<strong>den</strong>t ist nicht erwerbstätig, erzielt ke<strong>in</strong> nennenswertes E<strong>in</strong>kommen und ist<br />
25 Jahre oder älter.<br />
28
Fall a)<br />
Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres<br />
Eventuell gibt es e<strong>in</strong>en Freibetrag zur Abgeltung e<strong>in</strong>es Sonderbedarfs bei Berufsausbildung.<br />
In der „Anleitung zur E<strong>in</strong>kommenssteuererklärung 2011“ <strong>in</strong> der Anlage K<strong>in</strong>d<br />
f<strong>in</strong><strong>den</strong> wir folgende H<strong>in</strong>weise:<br />
„Zeilen 48 bis 50<br />
Für e<strong>in</strong> auswärtig untergebrachtes volljähriges K<strong>in</strong>d, das sich <strong>in</strong> Berufsausbildung bef<strong>in</strong>det,<br />
kann e<strong>in</strong> Freibetrag bis zu € 924 jährlich abgezogen wer<strong>den</strong>. Das gilt nur dann,<br />
wenn Sie <strong>für</strong> das K<strong>in</strong>d Anspruch auf e<strong>in</strong>en Freibetrag <strong>für</strong> K<strong>in</strong>der oder auf K<strong>in</strong>dergeld haben.“<br />
Von dem Freibetrag wer<strong>den</strong> eigene E<strong>in</strong>künfte des K<strong>in</strong>des über € 1848 im Jahr sowie<br />
BAföG und Stipendien aus öffentlichen Mitteln abgezogen.<br />
Fall b)<br />
Studierende ab dem 25. Lebensjahr<br />
Für solche Studierende können die Eltern bei <strong>den</strong> außergewöhnlichen Belastungen <strong>in</strong><br />
der E<strong>in</strong>kommenssteuererklärung Kosten <strong>für</strong> das studierende K<strong>in</strong>d als „Unterhalt <strong>für</strong> bedürftige<br />
Personen“ geltend machen. In der „Anleitung zur E<strong>in</strong>kommenssteuererklärung<br />
2011“ heißt es dazu <strong>in</strong> der Anlage Unterhalt:<br />
„Haben Sie bedürftige Personen unterhalten, <strong>für</strong> die niemand Anspruch auf K<strong>in</strong>dergeld<br />
oder Freibeträge <strong>für</strong> K<strong>in</strong>der hat und die Ihnen oder Ihrem Ehegatten gegenüber gesetzlich<br />
unterhaltsberechtigt s<strong>in</strong>d, z. B. Eltern, Großeltern, K<strong>in</strong>der oder Partner e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>getragenen<br />
Lebensgeme<strong>in</strong>schaft, können Sie Ihre nachgewiesenen Aufwendungen <strong>für</strong><br />
jede unterhaltene Person bis zu € 8.004 jährlich geltend machen, wenn die unterhaltene<br />
Person ke<strong>in</strong> oder nur e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ges Vermögen besitzt.<br />
Der Betrag von € 8.004 erhöht sich um die von der unterhaltsberechtigten Person als<br />
Versicherungsnehmer geschuldeten Beiträge zu e<strong>in</strong>er Basis-Kranken- und gesetzlichen<br />
Pflegeversicherung, die von Ihnen geleistet wur<strong>den</strong>“.<br />
Eigene E<strong>in</strong>künfte und Bezüge des unterhaltenen Stu<strong>den</strong>ten, die über € 624 im Jahr h<strong>in</strong>ausgehen,<br />
sowie BAföG und Stipendien aus öffentlichen Mitteln s<strong>in</strong>d dabei abzuziehen.<br />
2b3) E<strong>in</strong> Krankenversicherungszuschuss des niederländischen F<strong>in</strong>anzamtes (Belast<strong>in</strong>gdienst)<br />
als kostenm<strong>in</strong>dernder Faktor im H<strong>in</strong>blick auf die<br />
n i e d e r l ä n d i s c h e Krankenversicherung<br />
Wie schon oben bei der Darstellung der Krankenversicherung als möglicher Kostenfaktor<br />
ausgeführt, gewährt das niederländische F<strong>in</strong>anzamt (Belast<strong>in</strong>gdienst) Bedürftigen,<br />
welche über 18 Jahre alt s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> krankenversichert s<strong>in</strong>d und nicht<br />
mehr als € 35059 im Jahr verdienen, e<strong>in</strong>en Krankenversicherungszuschuss, der im<br />
Jahr 2012 monatlich bis zu € 66 bzw. € 795 im Jahr betragen kann.<br />
(http://www.toeslagen.nl/particulier/zorgtoeslag/zorgtoeslag.html#P1_11 )<br />
E<strong>in</strong>en Antrag auf Krankenversicherungszuschuss kann man telefonisch beantragen via<br />
http://www.toeslagen.nl/particulier/contact/ oder auch per Internet erhalten, <strong>in</strong>dem man<br />
sich bei Mijn toeslagen e<strong>in</strong>loggt: http://www.toeslagen.nl/particulier/mijn_toeslagen/<br />
29
2b4) E<strong>in</strong> Mietzuschuss des niederländischen F<strong>in</strong>anzamtes als kostenm<strong>in</strong>dernder<br />
Faktor im H<strong>in</strong>blick auf die Lebenshaltungskosten bei eigener Wohnung <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
Niederlan<strong>den</strong><br />
In 2012 kann man monatlich vom niederländischen F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>en Mietzuschuss von<br />
bis zu € 151 erhalten, wenn man<br />
- <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gemeldet ist,<br />
- <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> e<strong>in</strong>e angemessene W o h n u n g (eigener E<strong>in</strong>gang, eigene Küche,<br />
eigenes Bad, also ke<strong>in</strong> Zimmer im Stu<strong>den</strong>tenwohnheim usw., hat),<br />
- nicht mehr als € 22025 im Jahr E<strong>in</strong>kommen hat.<br />
Angemessen ist e<strong>in</strong>e Wohnung z.B. nur, wenn sie bei unter 23jährigen nicht mehr als<br />
€ 366,37 Kaltmiete plus Umlagen kostet.<br />
Das niederländische F<strong>in</strong>anzamt (www.belast<strong>in</strong>gdienst.nl ) <strong>in</strong>formiert zu diesen Zuschüssen<br />
zu Krankenversicherung und Miete im Unterschied zu Steuerfragen leider nur auf<br />
Niederländisch:<br />
http://www.toeslagen.nl/particulier/zorgtoeslag/ und<br />
http://www.toeslagen.nl/particulier/huurtoeslag/<br />
E<strong>in</strong>en Antrag auf Mietzuschuss kann man telefonisch beantragen via<br />
http://www.toeslagen.nl/particulier/contact/<br />
oder auch per Internet erhalten,<br />
<strong>in</strong>dem man sich bei Mijn toeslagen e<strong>in</strong>loggt:<br />
http://www.toeslagen.nl/particulier/mijn_toeslagen/<br />
3) Staatliche Förderung bei komplettem o d e r teilweisem Vollzeitstudium <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
Niederlan<strong>den</strong><br />
3a) K<strong>in</strong>dergeld während des Studiums<br />
In der Regel wird bislang bei e<strong>in</strong>em Studium <strong>in</strong> Holland wie bei e<strong>in</strong>em Studium <strong>in</strong><br />
Deutschland K<strong>in</strong>dergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Dabei<br />
spielt es übrigens ke<strong>in</strong>e Rolle, ob man <strong>in</strong> Holland wohnt oder hier.<br />
Das K<strong>in</strong>dergeld beträgt seit Anfang 2010 <strong>für</strong> das erste und zweite K<strong>in</strong>d monatlich € 184,<br />
<strong>für</strong> das dritte K<strong>in</strong>d € 190 und <strong>für</strong> das vierte und jedes weitere K<strong>in</strong>d € 215.<br />
(http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-K<strong>in</strong>dergeld/A091-<br />
steuerrechtliche-Leistungen/Allgeme<strong>in</strong>/Dauer-und-Hoehe.html)<br />
Wenn die Eltern <strong>in</strong> ihrer E<strong>in</strong>kommenssteuererklärung <strong>in</strong> der Anlage K<strong>in</strong>d Angaben zum<br />
Studium machen, prüft das F<strong>in</strong>anzamt von sich aus, was <strong>für</strong> die Eltern günstiger ist: das<br />
bereits erhaltene K<strong>in</strong>dergeld oder aber e<strong>in</strong> steuerm<strong>in</strong>dernder K<strong>in</strong>derfreibetrag und zusätzlich<br />
e<strong>in</strong> Freibetrag <strong>für</strong> <strong>den</strong> Ausbildungsbedarf des K<strong>in</strong>des.<br />
Seit 2012 entfällt dabei die E<strong>in</strong>kommens- und Bezügegrenze. Bei K<strong>in</strong>dern, die e<strong>in</strong>e<br />
erste Berufsausbildung oder e<strong>in</strong> Erststudium absolvieren, wird nicht mehr geprüft, wie<br />
hoch ihr E<strong>in</strong>kommen ist. Bis e<strong>in</strong>schließlich 2011 wurde K<strong>in</strong>dergeld nur gewährt, wenn<br />
30
das K<strong>in</strong>d im Kalenderjahr unter der E<strong>in</strong>kommensgrenze von € 8.004 geblieben war.<br />
(http://www.studis-onl<strong>in</strong>e.de/StudInfo/<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>/k<strong>in</strong>dergeld.php )<br />
3b) Abschlusshilfen bei zu langer Studiendauer<br />
Es gibt <strong>in</strong> diesem Fall zwei deutsche und zwei niederländische Fördermöglichkeiten.<br />
3b1)<br />
Liegt Bedürftigkeit vor, so hilft hier § 15, Absatz 3a BAföG.<br />
Dort heißt es: „Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> an Hochschulen, die sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> sich selbstständigen<br />
Studiengang bef<strong>in</strong><strong>den</strong>, wird als Hilfe zum Studienabschluss <strong>für</strong> höchstens zwölf<br />
Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer … geleistet,<br />
wenn der Auszubil<strong>den</strong>de spätestens <strong>in</strong>nerhalb von 4 Semestern nach diesem<br />
Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen wor<strong>den</strong> ist und die Prüfungsstelle besche<strong>in</strong>igt,<br />
dass er die Ausbildung <strong>in</strong>nerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann.“<br />
( www.bafoeg.bmbf.de/de/235.php ) Diese Hilfe zum Studienabschluss wird <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es<br />
verz<strong>in</strong>slichen Bankdarlehens gewährt.<br />
3b2)<br />
Unabhängig vom BAföG und se<strong>in</strong>en Bedürftigkeitskriterien können Studierende auch<br />
e<strong>in</strong>en verz<strong>in</strong>slichen „Bildungskredit“ <strong>in</strong> Anspruch nehmen, wenn sie sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
fortgeschrittenen Stadium ihrer Ausbildung bef<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />
http://www.bva.bund.de/cln_101/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/Flyer_20KfW,tem<br />
plateId=raw,property=publicationFile.pdf/Flyer%20KfW.pdf<br />
Der Bildungskredit wird beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln beantragt.<br />
Man kann bis zu 24 Monatsraten von 100, 200 oder 300 € ausbezahlt bekommen.<br />
E<strong>in</strong>ige Kennzeichen:<br />
- Kreditvolumen von € 1.000 bis zu € 7.200<br />
- wahlweise bis zu 24 Monatsraten <strong>in</strong> Höhe von € 100, € 200 oder € 300<br />
- auf Wunsch E<strong>in</strong>malzahlung von bis zu € 3.600 <strong>für</strong> ausbildungsbezogene Aufwendungen<br />
- sehr günstiger Z<strong>in</strong>ssatz durch Bundesgarantie i.H.v. 2,76 % effektiver Jahresz<strong>in</strong>s,<br />
der Sollz<strong>in</strong>s beträgt 2,78 % (Stand: 01.10.2011)<br />
- ke<strong>in</strong>e versteckten Kosten<br />
- e<strong>in</strong>fache Antragstellung im Internet<br />
- Komb<strong>in</strong>ation mit anderen F<strong>in</strong>anzierungsangeboten - wie BAföG - möglich<br />
- Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen<br />
- ke<strong>in</strong>e Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich<br />
- kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich<br />
- Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate<br />
- niedrige monatliche Rückzahlungsrate <strong>in</strong> Höhe von € 120<br />
- außeror<strong>den</strong>tliche Rückzahlungen jederzeit und <strong>in</strong> beliebiger Höhe kostenfrei<br />
möglich<br />
- Förderung von ausbildungsbed<strong>in</strong>gten Praktika im In- und Ausland<br />
http://www.bva.bund.de/cln_108/nn_383814/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/bildun<br />
gskredit-node.html?__nnn=true<br />
31
Der Onl<strong>in</strong>e-Antrag f<strong>in</strong>det sich hier:<br />
https://www.bva.bund.de/cln_236/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/050__Onl<strong>in</strong>e-<br />
Antrag/node.html?__nnn=true<br />
3b3a)<br />
Für diejnigen, welche Recht auf die niederländische Studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g haben – siehe<br />
Kapitel 4c) – besteht die Möglichkeit, nach der Regelstudienzeit, während der sie die<br />
Prestatiebeurs erhalten, noch weitere drei Jahre e<strong>in</strong> Darlehen zu erhalten. Die maximale<br />
Darlehenshöhe beträgt 2011 dabei € 853,16 im Monat.<br />
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfmbo/wat_is_studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/<br />
lenen.asp )<br />
Auf Niederländisch im Orig<strong>in</strong>al: “Lenen na je prestatiebeurs Als je geen recht meer hebt<br />
op de prestatiebeurs, maar wel als voltijdstu<strong>den</strong>t staat <strong>in</strong>geschreven, kun je nog<br />
maximaal drie jaar lenen. Die periode van drie jaar noemen we de leenfase. Als je <strong>in</strong> de<br />
leenfase zit kun je <strong>in</strong> 2010 en <strong>in</strong> 2011 per maand maximaal € 853,16 lenen.”<br />
3b3b)<br />
Ist man Langzeitstu<strong>den</strong>t/<strong>in</strong>, d.h.: braucht man <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Bachelor- oder e<strong>in</strong>en Masterstudiengang<br />
mehr als e<strong>in</strong> Jahr mehr als die Regelstudienzeit, so muss man ab dem Studienjahr<br />
2012-2013 zusätzlich zu <strong>den</strong> gesetzlichen Studiengebühren € 3.063 mehr<br />
zahlen, konkret: € 4.834 Studiengebühren <strong>für</strong> das Studienjahr 2012-2013! Da<strong>für</strong><br />
kann man ab Mitte 2012 e<strong>in</strong>en entsprechend höheren Collegegeldkrediet <strong>in</strong> Anspruch<br />
nehmen. Dies gilt generell, falls man noch Recht auf die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />
hat und <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Übergangsperiode von 2012-2014, falls das nicht der Fall ist.<br />
“Ben je langstudeerder en moet je verhoogd wettelijk collegeld betalen? En heb je nog<br />
recht op studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g? Dan kun je het volledige collegegeld plus de verhog<strong>in</strong>g<br />
lenen via het collegegeldkrediet. Aanvragen van het collegegeldkrediet voor de<br />
verhog<strong>in</strong>g kan nu nog niet. Medio 2012 kun je de len<strong>in</strong>g regelen via Mijn DUO.<br />
Ben je langstudeerder en heb je geen recht meer op studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g, dan kun je<br />
alleen de verhog<strong>in</strong>g van het collegegeld lenen (het collegegeld zelf dus niet) via het<br />
collegegeldkrediet. Deze len<strong>in</strong>g is alleen mogelijk tussen 1 september 2012 en 1<br />
september 2014; het is een overgangsregel<strong>in</strong>g voor de studiejaren 2012-2013 en 2013-<br />
2014. Aanvragen kan nu nog niet. Medio 2012 is het aanvraagformulier beschikbaar op<br />
onze site”. (http://www.ib-groep.nl/particulieren/studeren/collegegeld.asp )<br />
4) Die Förderung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeit- Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
Wir behandeln hier drei F<strong>in</strong>anzierungsmöglichkeiten:<br />
- BAföG gemäß § 5, Absatz 2 BAföG<br />
- BAföG gemäß § 6<br />
- <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> durch <strong>den</strong> niederländischen Staat: die „Prestatiebeurs“<br />
4a) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeit- Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch<br />
BAföG- Leistungen nach § 5, Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
Unter welchen Bed<strong>in</strong>gungen kann man <strong>für</strong> e<strong>in</strong> komplettes Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (=BAföG) erhalten?<br />
32
Bis Ende 2007 wurde e<strong>in</strong> komplettes Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> de facto lediglich <strong>für</strong><br />
Grenzpendler gefördert. Hier gab es aber nach e<strong>in</strong>em Urteil des Europäischen Gerichtshofs<br />
vom 23.10.2007 und dessen Umsetzung bei der Verabschiedung der 22. BAföG-<br />
Novelle durch <strong>den</strong> Bundestag, welcher der Bundesrat am 20.12.2007 zustimmte,<br />
mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008 e<strong>in</strong>e neue Rechtsgrundlage.<br />
Im §5, Absatz 2 BAföG heißt es nunmehr:<br />
„Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong>, welche ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung<br />
geleistet <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch e<strong>in</strong>er im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte,<br />
wenn ..<br />
3.3 e<strong>in</strong>e Ausbildung an e<strong>in</strong>er Ausbildungsstätte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedsland der Europäischen<br />
Union oder <strong>in</strong> der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird.“<br />
(www.bafoeg.bmbf.de/de/219.php)<br />
In § 5, Absatz 1 wird der juristische Begriff „ständiger Wohnsitz“ erläutert:<br />
„Der ständige Wohnsitz im S<strong>in</strong>ne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht<br />
nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf <strong>den</strong> Willen<br />
zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung<br />
an e<strong>in</strong>em Ort aufhält, hat dort nicht se<strong>in</strong>en ständigen Wohnsitz begründet.“<br />
Was heißt das auf gut Deutsch?<br />
Man kann BAföG <strong>für</strong> e<strong>in</strong> komplettes Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> erhalten, wenn<br />
man vorher se<strong>in</strong>en ständigen Wohnsitz <strong>in</strong> Deutschland hatte, <strong>den</strong>n durch e<strong>in</strong>en<br />
studienbed<strong>in</strong>gten Umzug <strong>in</strong> die Niederlande oder an e<strong>in</strong>en deutschen Ort an der<br />
niederländischen Grenze verliert man diesen ja nicht.<br />
Der Verweis auf <strong>den</strong> ständigen Wohnsitz dient also lediglich gewissermaßen der Abwehr<br />
von Sozialleistungstourismus von aus dem Ausland Zugezogenen.<br />
BAföG gibt es <strong>für</strong> e<strong>in</strong> V o l l z e i t s t u d i u m oder e<strong>in</strong> <strong>in</strong>sgesamt die volle Arbeitskraft<br />
beanspruchendes berufsbegleitendes „Teilzeit“studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
Stu<strong>den</strong>ten- BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss geleistet; zur Hälfte ist es e<strong>in</strong> zurückzuzahlendes<br />
z<strong>in</strong>sloses Darlehen.<br />
Wo muss man das BAföG <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Studium <strong>in</strong> NL beantragen?<br />
Wir müssen zwei Fälle unterschei<strong>den</strong>:<br />
a)Wer schon vor dem 01. Januar 2008 als Grenzpendler BAföG vom Amt <strong>für</strong> Ausbildungsförderung<br />
des Kreises oder der kreisfreien Stadt, <strong>in</strong> der er/sie se<strong>in</strong>en/ihren ständigen<br />
Wohnsitz hat, erhielt, bekommt es weiterh<strong>in</strong> von dieser Behörde.<br />
b)Alle anderen h<strong>in</strong>gegen beantragen und erhalten ihr BAföG h<strong>in</strong>gegen ab 2012 nicht<br />
mehr bei der Region Hannover, sondern hier:<br />
Bezirksregierung Köln<br />
Dezernat 49<br />
50606 Köln (zentrale Postanschrift)<br />
Besuchsadresse: Robert Schumann Str.51, 52066 Aachen<br />
33
Tel.: 0221 / 147 - 4990<br />
Fax: 0221 / 147 - 4950<br />
E-Mail: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de<br />
Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/ dezernat_49/ausbildungsfoerderung/<strong>in</strong>dex.html<br />
Welche persönlichen Voraussetzungen muss man erfüllen,<br />
um BAföG zu bekommen?<br />
Drei Voraussetzungen müssen gegeben se<strong>in</strong>: Nationalität, ke<strong>in</strong> zu hohes Alter und Bedürftigkeit.<br />
Nationalität<br />
Ausbildungsförderung wird deutschen Staatsangehörigen geleistet sowie Ausländern <strong>in</strong><br />
besonderen Fällen.<br />
Man f<strong>in</strong>det ihre Auflistung im § 8 BAföG ( www.bafoeg.bmbf.de/de/224.php ) und E<strong>in</strong>schränkungen<br />
dazu im § 5, Absatz 2.<br />
Im Zweifelsfall frage man se<strong>in</strong> Amt <strong>für</strong> Ausbildungsförderung.<br />
Alter<br />
Grundsätzlich muss man laut § 10, Absatz 3 BAföG bei Beg<strong>in</strong>n des Studiums u n t e r<br />
30 Jahre alt ist, um gefördert wer<strong>den</strong> zu können. Es gibt aber e<strong>in</strong>ige Ausnahmen. Wer<br />
wegen der Erziehung se<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>der nicht früher studieren konnte, oder auf dem zweiten<br />
Bildungsweg die Fachhochschulreife oder das Abitur gemacht hat, kann auch <strong>in</strong> höherem<br />
Alter BAföG erhalten, vorausgesetzt, er beg<strong>in</strong>nt unverzüglich nach Wegfall der Verzögerungsgründe<br />
mit dem Studium. ( www.bafoeg.bmbf.de/de/226.php ) Die Altersgrenze<br />
beträgt ferner gemäß § 7 Absatz 1a) Bafög <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Master-Studium<br />
35 Jahre.<br />
Bedürftigkeit<br />
Bafög erhält man nur, wenn Eltern und evtl. Ehegatten das Studium nicht f<strong>in</strong>anzieren<br />
können. Diesen Punkt behandeln wir kurz im übernächsten Abschnitt.<br />
Wie hoch ist die maximale Förderung pro Monat?<br />
Falls man noch bei se<strong>in</strong>en Eltern wohnt, beträgt der sogenannte Bedarfssatz ab dem<br />
W<strong>in</strong>tersemester 2010/2011 € 422; falls man nicht bei <strong>den</strong> Eltern wohnt: € 597<br />
So steht es im § 13 BAföG. ( www.bafoeg.bmbf.de/de/230.php )<br />
H<strong>in</strong>zu kommt eventuell noch e<strong>in</strong> Zuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung<br />
von € 62 + € 11. ( http://www.bafoeg.bmbf.de/de/231.php )<br />
Somit ergibt sich e<strong>in</strong> monatlicher Maximalbetrag <strong>für</strong> BAföG- Leistungen ab Oktober<br />
2010 von 422 + 62 + 11 = € 495, falls man bei se<strong>in</strong>en Eltern wohnt und von<br />
597 + 62 + 11 = € 670, falls man nicht zu Hause wohnt.<br />
H<strong>in</strong>zukommen nach §§ 3,4 BAföG- Auslandszuschlagsverordnung noch:<br />
-die Erstattung von Studiengebühren <strong>für</strong> maximal e<strong>in</strong> Studienjahr als Zuschuss<br />
-e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>- und Rückreise <strong>in</strong>sgesamt zum niederländischen Studienort,<br />
welche pauschal nach dem neuen Recht jeweils mit € 250 vergütet wird.<br />
34
(www.das-neue-bafoeg.de/de/413.php)<br />
Für <strong>den</strong> soeben erwähnten Reisekostenzuschuss muss man nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
wohnen. Man erhält ihn auch, wenn man von se<strong>in</strong>em deutschen Wohnort aus zum Studium<br />
nach NL fährt wie etwa der ehemalige Gymnasiast aus Aachen, Kleve oder<br />
Gronau, der die kurze Strecke nach Maastricht, Nijmegen oder Enschede pendelt.<br />
Diese bei<strong>den</strong> Leistungen wer<strong>den</strong> auf <strong>den</strong> monatlichen BAföG-Satz im ersten Studienjahr<br />
umgelegt, <strong>in</strong> dem BAföG beantragt wird.<br />
Wie erfahre ich, wie viel BAföG mir persönlich zu steht?<br />
Wenn man ledig ist, e<strong>in</strong>e Berufsausbildung abgeschlossen und danach m<strong>in</strong>destens<br />
3 Jahre gearbeitet hat (bei kürzerer Ausbildung als 3 Jahre entsprechend mehr), erhält<br />
man <strong>den</strong> maximalen Förderungssatz.<br />
Das Gleiche gilt <strong>für</strong> Ledige, die zwar ke<strong>in</strong>e Ausbildung absolviert haben, da<strong>für</strong> aber nach<br />
dem 18. Lebensjahr 5 Jahre gearbeitet haben sowie <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten, die bei Studienbeg<strong>in</strong>n<br />
schon 30 Jahre alt und bafögberechigt s<strong>in</strong>d.<br />
Bei allen anderen hängt die Höhe des BAföG vom E<strong>in</strong>kommen der Eltern und Ehegatten,<br />
der Zahl der Geschwister usw. ab.<br />
Wer schon e<strong>in</strong>mal überschlagen will, auf wie viel Förderung er ungefähr hoffen kann,<br />
f<strong>in</strong>det im Internet dazu e<strong>in</strong>en BAföG-Rechner: http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/<br />
Exakte Auskünfte über die zu erwartende BAföG-Höhe können nur die Ämter <strong>für</strong> Ausbildungsförderung<br />
auf der Basis des E<strong>in</strong>kommenssteuerbescheides der Eltern und Ehegatten<br />
vom vorletzten Jahr geben. Machen Sie persönlich e<strong>in</strong>en Term<strong>in</strong> mit Ihrem BAföG-Amt<br />
aus.<br />
Wie lange erhalte ich BAföG?<br />
§ 15a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes lautet:<br />
„Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit nach §10 Absatz 2 des<br />
Hochschulrahmengesetzes oder e<strong>in</strong>er vergleichbaren Festsetzung...“<br />
Bei e<strong>in</strong>em kompletten Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gibt es neben der Förderungshöchstdauer<br />
entsprechend der deutschen Regelstudienzeit zusätzlich e<strong>in</strong>e „vergleichbare<br />
Festsetzung“: die im alten Artikel 7.4 und <strong>den</strong> neuen Artikeln 7.4, 7.4a und 7.4b und<br />
17a.10a des niederländischen Gesetzes über die Hochschulausbildung und wissenschaftliche<br />
Forschung („Wet op het Hoger onderwijs en Wetenschappelijk onderzoek<br />
(WHW)) festgelegte zeitliche Studienbelastung <strong>in</strong> Studienpunkten bzw. Credits bei verschie<strong>den</strong>en<br />
Arten von Studiengängen, auf die auch bei der niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />
( Prestatiebeurs ) im Artikel 5.6 des Gesetzes über die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />
(WSF) Bezug genommen wird.<br />
Wir führen hier die gesetzlichen Festsetzungen der Studiendauern <strong>in</strong> europäischen Credits<br />
gemäß dem European Credit Transfer System ECTS und Studienjahren auf:<br />
35
Studiengänge an Universitäten<br />
- Neue Bachelor – Studiengänge an Universitäten: 180 Credits = 3 Jahre<br />
- Neue auf dem Bachelor aufbauende Master - Studiengänge an Universitäten <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
Wirtschafts-, Sozial-, Rechts- und Geisteswissenschaften: 60 Credits = 1 Jahr<br />
- Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge an Universitäten <strong>in</strong> der<br />
Landwirtschaft, <strong>den</strong> Ingenieur-, Natur- und Gesundheitswissenschaften: 120 Credits<br />
= 2 Jahre<br />
- Neue auf dem Bachelor aufbauende Master-Studiengänge Kl<strong>in</strong>ische Psychologie<br />
120 Credits = 2 Jahre<br />
- Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge Philosophie e<strong>in</strong>es bestimmten<br />
Wissenschaftsgebietes: 120 Credits = 2 Jahre<br />
- Neue auf dem Bachelor aufbauende Lehramts – Master – Studiengänge <strong>für</strong> die Sekundarstufe<br />
II an Universitäten: M<strong>in</strong>destens 60, höchstens 120 Credits = 1 - 2 Jahre<br />
- Neue auf dem Bachelor aufbauende Forschungs- Master – Studiengänge <strong>in</strong> allen<br />
Fachbereichen an Universitäten: 120 Credits = 2 Jahre<br />
- Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge Humanmediz<strong>in</strong>, Pharmazie,<br />
Zahnmediz<strong>in</strong> und Tiermediz<strong>in</strong>: 180 Credits = 3 Jahre<br />
Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge<br />
Katholische Theologie: 180 Credits = 3 Jahre<br />
- Herkömmliche Studiengänge an Universitäten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Wirtschafts-, Sozial-, Rechtsund<br />
Geisteswissenschaften, die mit dem Titel Doctorandus ( Drs ) bzw. Meester <strong>in</strong><br />
de Rechten ( Mr ) abschließen: 240 Credits = 4 Jahre<br />
- Herkömmliche Studiengänge an Universitäten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Ingenieur-, Natur- und Gesundheitswissenschaften<br />
sowie im Agrarbereich, die mit dem Titel: Ingenieur (Ir)<br />
bzw. Doctorandus ( Drs ) abschließen: 300 Credits = 5 Jahre<br />
- Herkömmliche Studiengänge Humanmediz<strong>in</strong>, Tiermediz<strong>in</strong> und Pharmazie: 360 Credits<br />
= 6 Jahre<br />
- Herkömmliche Studiengänge Zahnmediz<strong>in</strong> sowie Philosophie e<strong>in</strong>es bestimmten<br />
Wissenschaftsgebietes: 300 Credits = 5 Jahre<br />
Studiendauern an Fachhochschulen<br />
Alle grundständigen Fachhochschulstudiengänge: 240 Credits = 4 Jahre<br />
Auf e<strong>in</strong>em grundständigen Kunststudium aufbauende künstlerische Master – Studiengänge:<br />
m<strong>in</strong>destens 60, höchstens 120 Credits = 1 – 2 Jahre<br />
Auf e<strong>in</strong>em grundständigen Bauwesen/Architektur – Ingenieurstudiengang aufbauender<br />
2. Künstlerischer Teil der Architektenausbildung (berufsbegleitendes Studium!):<br />
240 Credits = 4 Jahre<br />
Auf e<strong>in</strong>em grundständigen Lehramtsstudiengang der Sekundarstufe I aufbauender Master<br />
– Studiengang Lehramt Sekundarstufe II: 90 Credits = 1 ½ Jahre<br />
Auf e<strong>in</strong>em Lehramtsstudium der Primar- oder Sekundarstufe I aufbauender Masterstudiengang<br />
zum Sonderschullehrer (Lerarenopleid<strong>in</strong>g speciaal onderwijs):<br />
60 Credits = 1 Jahr<br />
36
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich es nicht schaffe, <strong>in</strong> der Regelstudienzeit<br />
me<strong>in</strong> Studium ab zu schliessen?<br />
Deutsche studieren trotz anfänglicher Sprachprobleme <strong>in</strong> Holland nicht langsamer als<br />
Niederländer.<br />
Aber manchmal klappt es <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> – wie <strong>in</strong> Deutschland - doch nicht schnell<br />
genug mit dem Diplom bzw. Bachelor und Master.<br />
Wenn Krankheit, Beh<strong>in</strong>derung, Schwangerschaft oder Pflege bzw. Erziehung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des<br />
unter 10 Jahren ursächlich <strong>für</strong> die Verlängerung des Studiums waren, gibt es <strong>für</strong><br />
e<strong>in</strong>e angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer h<strong>in</strong>aus BAföG.<br />
In <strong>den</strong> anderen Fällen s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> Kapitel 3b) erwähnten Abschlusshilfen möglich.<br />
Wie viele deutsche Stu<strong>den</strong>ten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> erhielten als Grenzpendler <strong>für</strong><br />
e<strong>in</strong> komplettes Studium dort BAföG?<br />
Darüber <strong>in</strong>formiert alle zwei Jahre e<strong>in</strong> Bericht des Bundesm<strong>in</strong>isteriums <strong>für</strong> Bildung und<br />
Forschung an <strong>den</strong> Bundestag..<br />
Förderung von Studieren<strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> nach § 5 Abs. 1 BAföG<br />
im Jahr 2002: <strong>in</strong>sgesamt 1245<br />
darunter: 1164 aus NRW, 80 aus Niedersachsen, 1 aus Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />
im Jahr 2005: Insgesamt: 1495<br />
darunter: 1316 aus NRW, 178 aus Niedersachsen, 1 aus Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />
Man erkennt hier deutlich die Erhöhung der Zahl der deutschen Studieren<strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
Niederlan<strong>den</strong>. (Quelle: BMBF, 15.,16. und 17. Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes<br />
zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie<br />
Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs.2, BT-Drucksache 16/4123, Berl<strong>in</strong>,<br />
18.01.2007, S.22) (www.bmbf.de/pub/17_bafoeg-bericht.pdf )<br />
Mit dem Wegfall der Grenzpendler-Bed<strong>in</strong>gung ab 2008 wurde die Grundlage <strong>für</strong><br />
e<strong>in</strong>e deutliche Steigerung der Zahl der BAföG-Empfänger, welche <strong>in</strong> Holland studieren,<br />
gelegt.<br />
Gemäß dem 18. Bafög-Bericht wur<strong>den</strong> im Jahr 2008 <strong>in</strong>sgesamt: 3078 deutsche Studierende<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gefördert. Der Verfasser vermutet, dass darunter ca.<br />
450 Austauschstu<strong>den</strong>ten waren, was bedeuten würde, dass etwa 2630 Deutsche mit<br />
BaföG auf e<strong>in</strong>en Studienabschluss <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> h<strong>in</strong> studierten.<br />
(http://www.bmbf.de/pubRD/achtzehnter_bericht_bafoeg.pdf )<br />
Gegenüber <strong>den</strong> 1495 geförderten Grenzpendlern und 337 geförderten Austauschstu<strong>den</strong>ten<br />
= 1832 Bafög-Geförderten im Jahr 2005 bedeuten 3078 Studierende im Jahr<br />
2008 <strong>in</strong>nerhalb von 3 Jahren e<strong>in</strong>e Steigerung um 68%.<br />
4b) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeit- Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
durch BAföG – Leistungen nach § 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
37
Deutschen, die ihren ständigen Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> besitzen und dort e<strong>in</strong><br />
Studium absolvieren möchten, kann nach § 6 BAföG Ausbildungsförderung <strong>für</strong> die<br />
gesamte Studiendauer geleistet wer<strong>den</strong>, wenn die b e s o n d e r e n Umstände des<br />
E<strong>in</strong>zelfalles dieses rechtfertigen.<br />
Von diesem Paragraphen sollte man sich zum Zeitpunkt des Ersche<strong>in</strong>ens dieser Broschüre<br />
– Anfang 2012 - im Regelfall noch nichts erhoffen.<br />
Auszubil<strong>den</strong>de wer<strong>den</strong>, selbst wenn sie e<strong>in</strong>en echten ständigen Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
aufweisen, vorrangig auf die Durchführung e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> Deutschland verwiesen,<br />
es sei <strong>den</strong>n, es liegen ganz besondere Umstände vor. (vgl. hierzu die Allgeme<strong>in</strong>en<br />
Verwaltungsvorschriften zu §6 BAföG: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/312.php )<br />
Beispiel: Der Stu<strong>den</strong>t ist krank oder beh<strong>in</strong>dert und bedarf daher der Betreuung durch<br />
se<strong>in</strong>e Eltern oder nahe Verwandte oder der Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em niederländischen<br />
Heim.<br />
Beispiel: Die Eltern oder andere nahe Angehörige des Stu<strong>den</strong>ten s<strong>in</strong>d krank, beh<strong>in</strong>dert<br />
oder gebrechlich und bedürfen deshalb zur Betreuung se<strong>in</strong>er Anwesenheit <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
In jedem Fall f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelfallprüfung statt und es wird nach pflichtgemäßem Ermessen<br />
entschie<strong>den</strong>. Genaue Auskünfte erteilt die zuständige Behörde:<br />
Bezirksregierung Köln<br />
Dezernat 49<br />
50606 Köln (zentrale Postanschrift)<br />
Besuchsadresse: Robert Schumann Str.51, 52066 Aachen<br />
Tel.: 0221 / 147 - 4990<br />
Fax: 0221 / 147 - 4950<br />
E-Mail: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de<br />
Internet: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderung/<br />
<strong>in</strong>dex.html<br />
Es ist allerd<strong>in</strong>gs möglich, dass sich im Gefolge e<strong>in</strong>es Urteils des Verwaltungsgerichts<br />
Münster von Ende Januar 2010 die Chancen <strong>für</strong> Deutsche mit e<strong>in</strong>em ständigen Wohnsitz<br />
im Ausland auf BaföG-Leistungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong> komplettes Studium <strong>in</strong> Holland verbessern.<br />
( http://www.bafoeg-rechner.de/H<strong>in</strong>tergrund/art-1005-bafoeg-auslandsdeutsche.php )<br />
4c) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeit- Studiums oder dualen Studiums <strong>in</strong><br />
<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> niederländischen Staat – die „Prestatiebeurs“<br />
Vorbemerkung<br />
Wenn wir hier von der Förderung e<strong>in</strong>es k o m p l e t t e n Vollzeit- Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
sprechen, so bedeutet das bei Redaktionsschluss im Januar 2011 die<br />
Fördrung e<strong>in</strong>es Bachelor- Studiums an e<strong>in</strong>er Fachhochschule bzw. die Förderung e<strong>in</strong>es<br />
Bachelor- u n d Master- Studiums an e<strong>in</strong>er Universität. Hier könnte sich demnächst<br />
38
etwas ändern, <strong>den</strong>n die jetzige niederländische Regierung will die im Folgen<strong>den</strong> referierten<br />
günstigen Regelungen der niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> Zukunft auf die<br />
Bachelor- Phase beschränken und e<strong>in</strong> Master- Studium <strong>in</strong> Zukunft nur noch mit e<strong>in</strong>em<br />
sozial ausgestalteten vollständig zurück zu zahlen<strong>den</strong> Darlehen fördern.<br />
E<strong>in</strong>leitung<br />
Im Regelfall erhalten nur Stu<strong>den</strong>ten mit niederländischer Staatsangehörigkeit die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>.<br />
Diese ist im Gesetz über die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> aus dem Jahr 2000<br />
(Wet studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g 2000) und im neuen Gesetz über die Hochschulausbildung und<br />
wissenschaftliche Forschung (WHOO) im E<strong>in</strong>zelnen geregelt.<br />
Um <strong>für</strong> die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> Frage zu kommen, dürfen Studierende<br />
dabei im Jahr 2012 nicht mehr als <strong>in</strong>sgesamt € 13.362,53 verdienen. (http://www.ibgroep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/bijverdienen.asp<br />
)<br />
Mit der Staatsangehörigkeit e<strong>in</strong>es EU- oder EWR-Staates konnte man sich bei e<strong>in</strong>em<br />
Studienanfang vor dem 01.09.2007 <strong>in</strong> der Regel lediglich e<strong>in</strong>en Teil der Studiengebühren<br />
zurückerstatten lassen. Auch diese Vergünstigung ist seither <strong>für</strong> Neuanfänger entfallen.<br />
Es gibt aber Ausnahmefälle, die sich im Pr<strong>in</strong>zip nach dem Typ der Aufenthaltsgenehmigung<br />
von Ausländern richten. Wir behandeln hier nur die Frage, unter welchen Bed<strong>in</strong>gungen<br />
Staatsangehörige der Europäischen Union bzw. des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums sowie der Schweiz ( Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark,<br />
F<strong>in</strong>nland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Großbritannien und Nord-Irland,<br />
Island, Italien, Lichtenste<strong>in</strong>, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien,<br />
Schwe<strong>den</strong>, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Slowakei, Tschechien,<br />
Slowenien, Malta und Zypern (griechisch), Schweiz) <strong>in</strong> <strong>den</strong> Genuss der niederländischen<br />
<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> kommen können.<br />
(Daneben s<strong>in</strong>d noch studienf<strong>in</strong>anzierungsberechtigt: Personen, die selbst oder deren<br />
Eltern schon bislang die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> erhielten; Personen, die<br />
über e<strong>in</strong>e unbegrenzte Standard - Aufenthaltserlaubnis (Typ II) verfügen; unter bestimmten<br />
Bed<strong>in</strong>gungen Personen, die über e<strong>in</strong>e zeitlich begrenzte Standard – Aufenthaltserlaubnis<br />
(Typ I) verfügen; anerkannte Asylbewerber mit e<strong>in</strong>er zeitlich begrenzten (Typ III)<br />
oder unbegrenzten (Typ IV) Aufenthaltserlaubnis. )<br />
In englischer Sprache <strong>in</strong>formiert der Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs DUO – vor 2010: Informatie<br />
Beheer Groep - ( www.ib-groep.nl ) auf se<strong>in</strong>er Internetseite darüber. Gehen Sie<br />
auf der Homepage rechts oben auf „International visitors“, dann l<strong>in</strong>ks auf „Stu<strong>den</strong>t<br />
Grant“ (http://www.ib-groep.nl/International_visitors/stu<strong>den</strong>t_grant/stu<strong>den</strong>t_grant.asp ).<br />
Dort kann man e<strong>in</strong>e „Nationality chart“ anklicken.<br />
Welche Leistungen be<strong>in</strong>haltet die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>?<br />
Die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> besteht aus drei Teilen:<br />
- e<strong>in</strong>em Ticket <strong>für</strong> die kostenlose Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Stu<strong>den</strong>tenreisproduct<br />
bzw. früher OV-stu<strong>den</strong>tenkaart);<br />
39
- e<strong>in</strong>em Stipendium namens „Prestatiebeurs“ , das man bei ausreichen<strong>den</strong> Studienleistungen<br />
nicht zurückzahlen muss;<br />
- und, wenn man will, zusätzlich e<strong>in</strong>em verz<strong>in</strong>slichen Darlehen.<br />
Ab dem 01.09.2007 kommt e<strong>in</strong> weiterer Bestandteil h<strong>in</strong>zu: e<strong>in</strong> Kreditangebot zur F<strong>in</strong>anzierung<br />
der Studiengebühren (Collegegeldkrediet).<br />
Wir stellen zuerst im E<strong>in</strong>zelnen dar, um was es sich dabei handelt. Denn: die niederländische<br />
<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> ähnelt offensichtlich dem deutschen BAföG nur wenig.<br />
Die Stu<strong>den</strong>ten-OV-Chipkaart<br />
Hat man Anspruch auf die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>, so damit auch auf das<br />
Ticket <strong>für</strong> die öffentlichen Verkehrsmittel <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>. Man kann zwischen e<strong>in</strong>em<br />
Ticket <strong>für</strong> die Werktage (von Montag 04.00 Uhr bis Samstag 04.00 Uhr außer von<br />
Mitte Juli bis Mitte August) und e<strong>in</strong>em Wochenend- und Feiertagsticket (von Freitag<br />
12.00 Uhr bis Montag 04.00 Uhr) wählen. Für die nicht im Ticket <strong>in</strong> begriffene Zeit gibt<br />
es zusätzlich e<strong>in</strong>en Preisnachlass bei Bahnreisen und e<strong>in</strong>en Preisnachlass bei Fahrten<br />
mit Bus, Straßen- und U-Bahn.<br />
( http://www.ib-groep.nl/particulieren/reizen/week_of_weekend.asp )<br />
Das Ticket hat 2011 e<strong>in</strong>en rechnerischen Wert von € 82,34 pro Monat.<br />
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/reizen/reizen_en_presteren.asp )<br />
Im Lauf des Jahres 2010 wurde das Ticket aus Papier ersetzt durch e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>er<br />
Scheckkarte ähneln<strong>den</strong> Plastik-Chip („OV-chipkaart“), der mit der gewählten Fahrberechtigung<br />
(„stu<strong>den</strong>tenreisproduct“) gela<strong>den</strong> wird.<br />
Informationen über die Chipkarte f<strong>in</strong>det man hier:<br />
http://www.stu<strong>den</strong>tenreisproduct.nl/ bzw. http://www.stu<strong>den</strong>tenreisproduct.nl/ovchipkaart.aspx<br />
Bislang konnte man die OV-Chipkaart noch drei Jahre länger als die Prestatiebeurs erhalten.<br />
Gemäß e<strong>in</strong>em Gesetzentwurf vom 19.01.2012 soll dies ab dem 01,09.2012 nur<br />
noch 1 Jahr länger als <strong>für</strong> die Dauer der Pretsatiebeurs möglich se<strong>in</strong>.<br />
(http://www.rijksoverheid.nl/bestan<strong>den</strong>/documenten-en-publicaties/kamerstukken/2012/<br />
01/19/wetsvoorstel-studeren-is-<strong>in</strong>vesteren/wetsvoorstel-studeren-is-<strong>in</strong>vesteren.pdf )<br />
Die Prestatiebeurs<br />
Das Stipendium Prestatiebeurs (wörtlich übersetzt: Börse <strong>für</strong> gute Leistungen) besteht<br />
aus zwei Teilen.<br />
a) Auf <strong>den</strong> „Basisbetrag Prestatiebeurs“ hat jeder <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>sberechtigte<br />
Anspruch. Der Basisbetrag beläuft sich <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten, die nicht bei ihren Eltern<br />
wohnen, im Zeitraum 01.09.2012 - 31.12..2012 monatlich auf € 266,23.<br />
(www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/bedragen.asp )<br />
Mit nicht oder nur ger<strong>in</strong>gfügig verdienen<strong>den</strong> Partner/<strong>in</strong> und K<strong>in</strong>dern Zusammenlebende<br />
sowie Alle<strong>in</strong>erziehende können Zuschläge zum Basisbetrag bekommen.<br />
Die Regierung hat am 19.01.2012 e<strong>in</strong>en Gesetzentwurf e<strong>in</strong>gebracht, gemäß dem der<br />
Basisbetrag <strong>in</strong> Zukunft nur <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Bachelor-Studium gewährt wird, und dass bei e<strong>in</strong>em<br />
Masterstudium an se<strong>in</strong>e Stelle e<strong>in</strong> Darlehen tritt.<br />
40
(http://www.rijksoverheid.nl/bestan<strong>den</strong>/documenten-enpublicaties/kamerstukken/2012/01/19/wetsvoorstel-studeren-is-<strong>in</strong>vesteren/wetsvoorstelstuderen-is-<strong>in</strong>vesteren.pdf<br />
)<br />
So will man auf mittlere Frist € 110 Millionen pro Jahr e<strong>in</strong>sparen.<br />
b) Neben dem elternunabhängigen Basisbetrag können Studierende noch e<strong>in</strong>en Zusatzbetrag,<br />
die „aanvullende beurs“, erhalten, der wie das deutsche BAföG e<strong>in</strong>kommensabhängig<br />
ist. Maximal beträgt die aanvullende beurs im Zeitraum 01.09.2012 –<br />
31.12.2012 monatlich € 244,60 <strong>für</strong> nicht bei <strong>den</strong> Eltern wohnende Studierende<br />
Das verz<strong>in</strong>sliche Darlehen<br />
Im Zeitraum 01.09.2012 – 31.12.2012 können nicht bei <strong>den</strong> Eltern wohnende <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>sberechtigte<br />
monatlich zusätzlich zwischen € 283,86 - sofern sie <strong>den</strong> maximalen<br />
Betrag der „aanvullende beurs“ erhalten - und maximal € 528,46 - sofern sie ke<strong>in</strong>e<br />
„aanvullende beurs“ erhalten - leihen. Der Z<strong>in</strong>ssatz <strong>für</strong> das Darlehen richtet sich nach<br />
dem Z<strong>in</strong>ssatz <strong>für</strong> bestimmte niederländische Staatsanleihen im Oktober des Vorjahres.<br />
Er betrug im Jahr 2011 1,50 Prozent. und beläuft sich im Jahr 2012 auf 1,39 Prozent.<br />
(http://www.ibgroep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/wat_is_studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/lenen.asp<br />
)<br />
Der Studiengebührenkredit (Collegegeldkrediet) ab 2007-2008<br />
Die gesamten Lebenshaltungskosten <strong>in</strong>klusive der Studiengebühren sah das M<strong>in</strong>isterium<br />
<strong>für</strong> Bildung, Kultur und Wissenschaft offiziell früher durch die drei referierten Bestandteile<br />
der niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> abgedeckt. Seit dem Studienjahr<br />
2007-2008 geht man davon aus, dass Basisbeurs, Aanvullende Beurs (oder Elternbeitrag<br />
bei wohlhabenderen Eltern) und Darlehen (Len<strong>in</strong>g) die Studiengebühren n i c h t<br />
mit abdecken.<br />
Damit die Studieren<strong>den</strong> sich voll auf das Studium konzentrieren können und nicht durch<br />
Nebenjobs davon abgehalten wer<strong>den</strong>, bietet man ihnen nun e<strong>in</strong>en aparten verz<strong>in</strong>slichen<br />
Collegegeldkrediet füt Vollzeitstudiengänge an. Den Collegegeldkrediet können auch<br />
Bürger der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz <strong>in</strong> Anspruch<br />
nehmen. Sie müssen bei der erstmaligen Beantragung unter 30 Jahre alt se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e<br />
Burgerservicenummer besitzen und e<strong>in</strong> Bankkonto <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> unterhalten.<br />
Der Collegegeldkrediet richtet sich nach <strong>den</strong> tatsächlich zu zahlen<strong>den</strong> Studiengebühren<br />
und wird <strong>in</strong> Monatsraten ausbezahlt. Bei Entrichtung der gesetzlichen Studiengebühren<br />
von € 1.771 im Studienjahr 2012-2013 beträgt er also € 1.771 : 12 = € 147,58.<br />
Absolviert man e<strong>in</strong> Studium mit viel höheren Studiengebühren, so kann man, wenn man<br />
will, bis zum Fünffachen dieses Betrages leihen, also € 737,90 im Monat bzw.<br />
€ 8.854,80 im Jahr. (http://www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/<br />
wat_is_studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/collegegeldkrediet.asp )<br />
H<strong>in</strong>tergrund dieser Politik war nicht Nächstenliebe, sondern das wirtschaftsliberale Bestreben,<br />
nach der Gewöhnung an die Kreditf<strong>in</strong>anzierung die Studiengebühren drastisch<br />
anheben zu können und so die Kosten der Hochschulausbildung deutlich vom Staat<br />
weg auf die Studieren<strong>den</strong> zu verlagern, wie es zuvor dem Vorbild Australien gelungen<br />
war. In dieser H<strong>in</strong>sicht konnte sich die frühere christldemokratisch- liberale Regierung<br />
41
nicht durchsetzen. Hoffentlich bleibt das auch bei der jetzien liberalchristdemokratischen<br />
so.<br />
Der Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs DUO (bis Ende 2009: Informatie Beheer Groep) <strong>in</strong>formiert<br />
über <strong>den</strong> Collegegeldkrediet <strong>in</strong> englischer Sprache im Internet unter:<br />
( http://www.ib-groep.nl/<strong>in</strong>ternational_visitors/EU_EEA_stu<strong>den</strong>ts/Loan_tuition_fees.asp )<br />
Muss man OV-Kaart und Prestatiebeurs nach dem Studium zurückbezahlen?<br />
Das hängt – wie der Name Prestatiebeurs schon andeutet - wesentlich von dem<br />
Studienerfolg ab.<br />
Mit Studienbeg<strong>in</strong>n 01.09.2004 und später gilt:<br />
Nur die „aanvullende beurs“ ist <strong>in</strong> <strong>den</strong> ersten 5 Monaten des ersten Studienjahres<br />
von vornehere<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Zuschuss.<br />
Ansonsten erhält man sowohl die Stu<strong>den</strong>ten- OV-Chipkaart, <strong>den</strong> Basisbetrag der<br />
Prestatiebeurs als auch die aanvullende beurs <strong>in</strong> <strong>den</strong> höheren Studienjahren zunächst<br />
als Darlehen.<br />
Für a) e<strong>in</strong> Fachhochschulstudium sowie <strong>für</strong> b) e<strong>in</strong> Universitätsstudium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Geistes-,<br />
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gibt es diese Leistungen vier Studienjahre; <strong>für</strong><br />
e<strong>in</strong> Studium c) der Naturwissenschaften oder des Ingenieurwesens an Universitäten fünf<br />
Jahre, bei e<strong>in</strong>em Studium d) der Mediz<strong>in</strong>, Zahnmediz<strong>in</strong>, Tiermediz<strong>in</strong> und Pharmazie<br />
sechs Jahre, bei e<strong>in</strong>em universitären Studium e) der Theologie ebenfalls 6 Jahre.<br />
Mit dem Erwerb des universitären Bachelor- Grades wird die Prestatiebeurs <strong>in</strong> der Form<br />
e<strong>in</strong>es Darlehens noch nicht automatisch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Zuschuss umgewandelt, sondern erst<br />
mit dem Mastertitel <strong>in</strong> der 10-Jahresfrist. So soll zum Weiterstudieren stimuliert wer<strong>den</strong>.<br />
Man kann jedoch die Umwandlung des Darlehens nach dem Bachelor-Abschluss <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<br />
Zuschuss beantragen. Dies bedeutet dann <strong>den</strong> Verzicht auf e<strong>in</strong>e weitere Förderung.<br />
Außerdem kann man <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> noch <strong>für</strong> bestimmte Aufbaustudiengänge <strong>in</strong><br />
Musik, Bil<strong>den</strong>der Kunst, Tanz und Theater an e<strong>in</strong>er Kunsthochschule sowie bei e<strong>in</strong>em<br />
auf e<strong>in</strong>em Lehrerdiplom aufbauen<strong>den</strong> Weiterstudium zum Lehrer der Sekundarstufe II<br />
bzw. der Sonderpädagogik bekommen.<br />
Schließt man <strong>in</strong>nerhalb von zehn Jahren se<strong>in</strong> Studium erfolgreich ab, so wer<strong>den</strong><br />
die OV-Kaart und die Prestatiebeurs <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Zuschuss verwandelt.<br />
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/prestatiebeurs.asp)<br />
Aufgrund der Abschlussfrist von zehn Jahren kann man se<strong>in</strong> Studium zwischendurch<br />
unterbrechen, um es später wiederaufzunehmen.<br />
Bed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong> die Gewährung der niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> an<br />
Bürger aus anderen EU – Mitgliedsstaaten<br />
Darüber <strong>in</strong>formiert die Informatie Beheer Groep im Internet mit e<strong>in</strong>em englischsprachigen<br />
oder niederländischsprachigen Frageprogramm anhand e<strong>in</strong>es Nationalitätenschemas:<br />
www.ib-groep.nl<br />
www.ib-groep.nl/studiepunt/nationaliteitenschema/natschema.asp?taal=en<br />
42
zw.<br />
www.ib-groep.nl/studiepunt/nationaliteitenschema/natschema.asp?taal=ne<br />
U n t e r j e w e i l s e i n e r d e r f o l g e n d e n s e c h s<br />
G r u n d v o r a u s s e t z u n g e n kann man bei EU - Staatsangehörigkeit die niederländische<br />
<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> beantragen:<br />
Man muss entweder<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> m<strong>in</strong>destens 32 Stun<strong>den</strong> im Monat als Arbeitnehmer oder Selbstständiger<br />
beschäftigt se<strong>in</strong>;<br />
oder:<br />
früher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Umfang beschäftigt gewesen se<strong>in</strong> u n d unfreiwillig aus dem<br />
Arbeitsleben geschie<strong>den</strong> se<strong>in</strong>;<br />
oder:<br />
früher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Umfang beschäftigt gewesen se<strong>in</strong>, freiwillig aus dem Arbeitsleben<br />
geschie<strong>den</strong> se<strong>in</strong> u n d e<strong>in</strong> Fach studieren, das <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>haltlichen Zusammenhang<br />
mit der letzten Arbeit steht;<br />
oder:<br />
e<strong>in</strong> nicht-niederländisches Elternteil mit der Nationalität e<strong>in</strong>es Staates der Europäischen<br />
Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, welches<br />
g e g e n w ä r t i g <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> selbstständig oder als Arbeitnehmer arbeitet;<br />
oder:<br />
e<strong>in</strong> nicht-niederländisches Elternteil mit der Nationalität e<strong>in</strong>es Staates der Europäischen<br />
Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, das i n d e r V e r g a n g e n-<br />
h e i t <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gearbeitet hat u n d jetzt dort wohnt.<br />
oder<br />
Man muss als Bürger der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />
fest <strong>in</strong> die niederländische Gesellschaft <strong>in</strong>tegriert se<strong>in</strong>, ohne dass man selbst oder<br />
e<strong>in</strong> Elternteil mit e<strong>in</strong>er solchen Nationalität <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeitet oder gearbeitet<br />
hat. Nach der niederländischen Rechtsauffassung bedeutet dies: es gibt <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />
<strong>für</strong> diejenigen, welche ohne e<strong>in</strong>e Unterbrechung von 6 Monaten oder mehr 5<br />
Jahre <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er niederländischen Geme<strong>in</strong>de ihren Wohnsitz haben.<br />
Die Erfüllung dieser Bed<strong>in</strong>gungen muss natürlich mit Dokumenten nachgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />
Zu diesen Grundvoraussetzungen kommen noch als weitere Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>e<br />
A l t e r s g r e n z e und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen der W o h n s i t z <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> h<strong>in</strong>zu.<br />
Es gilt die gleiche Altersgrenze wie bei der Teilrückerstattung der Studiengebühren. Im<br />
Pr<strong>in</strong>zip erhält man <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> bis zum 30. Lebensjahr. Beantragt man die<br />
<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> zum ersten Mal aber unter dreißig Jahren, so kann man<br />
<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>für</strong> die Dauer se<strong>in</strong>es Studiums auch über das 30. Lebensjahr<br />
h<strong>in</strong>aus bekommen, sofern man sie ununterbrochen beansprucht, also z.B. nicht se<strong>in</strong><br />
Studium unterbricht.<br />
Gemäss <strong>den</strong> weiter oben erwähnten Faltblättern muss man dann zusätzlich se<strong>in</strong>en<br />
Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> haben und nachweisen, wenn man mittlerweile nicht<br />
mehr selbst <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeitet bzw. wenn e<strong>in</strong> Elternteil mittlerweile nicht mehr<br />
dort arbeitet.<br />
43
Arbeitet man h<strong>in</strong>gegen selbst gegenwärtig noch <strong>in</strong> Holland oder tut das e<strong>in</strong> Elternteil, so<br />
kann man auch <strong>in</strong> Deutschland wohnen. Beispiel: e<strong>in</strong> <strong>in</strong> Emmerich wohnender<br />
Deutscher jobbt 32 Stun<strong>den</strong> im Monat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Geschäft im benachbarten<br />
s´Heerenberg (NL) und studiert Vollzeit International Bus<strong>in</strong>ess and Management Studies<br />
im nahen Arnheim. Er ist studienf<strong>in</strong>anzierungsberechtigt. Solche Konstellationen können<br />
<strong>in</strong> Grenzregionen vorkommen.<br />
Sofern sich der Anspruch auf <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> auf die jetzige oder frühere Arbeit e<strong>in</strong>es<br />
Elternteils <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gründet, darf dieser Elternteil wie oben extra vermerkt<br />
k e i n Niederländer se<strong>in</strong>. Die juristische Logik der Erleichterung der f<strong>in</strong>anziellen<br />
Bed<strong>in</strong>gungen von Bildung <strong>in</strong> der Europäischen Union führt hier merkwürdigerweise zu<br />
e<strong>in</strong>er Diskrim<strong>in</strong>ierung von Stu<strong>den</strong>ten mit e<strong>in</strong>em Elternteil mit der Nationalität des Geberlandes.<br />
Noch Fragen ? Auskunftsstellen <strong>in</strong> der niederländischen Grenzregion<br />
Zuständig <strong>für</strong> die niederländische Studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g ist der Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs<br />
(bis Ende 2009: Informatie Beheer Groep) <strong>in</strong> Gron<strong>in</strong>gen.Er unterhält u.a. <strong>in</strong> Grenznähe<br />
mehrere Regionalbüros („Servicekantoren“), <strong>in</strong> <strong>den</strong>en Fachleute Fragen zum Thema<br />
beantworten können. Die Regionalbüros haben werktags von 10.00-17.00 Uhr geöffnet.<br />
Hier die Adressen:<br />
Sittard, Walramstraat 11<br />
Nijmegen, Keizer Karelple<strong>in</strong> 32d (E<strong>in</strong>gang Van Schaeck Mathons<strong>in</strong>gel)<br />
Arnhem, Kon<strong>in</strong>gstraat 26<br />
Enschede, Ripperdastraat 13<br />
Gron<strong>in</strong>gen, Kempkensberg 12<br />
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/klantenservice/servicekantoren.asp )<br />
Telefonisch kann man nicht e<strong>in</strong> spezielles Regionalbüro direkt anwählen. Es gibt lediglich<br />
e<strong>in</strong>e Sammelnummer <strong>für</strong> alle Regionalbüros: 0031-50-5997755, die man von 09.00<br />
– 17.00 Uhr werktags anwählen kann.<br />
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/klantenservice/contact/telefoon.asp )<br />
Wo beantragt man wann die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>?<br />
Die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> kann man <strong>für</strong> das Studienjahr 2012 - 2013 beim Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g<br />
Onderwijs DUO (bis Ende 2009: Informatie Beheer Groep) auf 2 Wegen beantragen:<br />
a) Man kann sich auf der Homepage www.ib-groep.nl e<strong>in</strong>loggen. Um die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />
auf diese Weise beantragen zu können, muss man über e<strong>in</strong>en DigiD<br />
Inlogcode mit SMS-Authentifikation verfügen. Diesen kann man ebenfalls von der<br />
Homepage aus beantragen.<br />
b) Man kann im Ausnahmefall per Telefon – 0031-50-5997755 – e<strong>in</strong>en Antrag <strong>in</strong><br />
Papierform bestellen.<br />
(http://www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/aanvragen/aanvragen.asp)<br />
Der Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs DUO (bislang: Informatie Beheer Groep) empfiehlt dabei,<br />
die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> m<strong>in</strong>destens drei Monate vor Studienbeg<strong>in</strong>n zu beantragen,<br />
wenn man sie ohne Zeitverzögerung von Beg<strong>in</strong>n an erhalten will.<br />
44
Wie viele Deutsche kommen <strong>in</strong> <strong>den</strong> Genuss der niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>?<br />
Laut e<strong>in</strong>er Email von Tea Jonkman von der Pressestelle der IB-Groep vom 17.01.2008<br />
waren es im Studienjahr 2007-2008 1389! Zum Vergleich: laut der gleichen Quelle waren<br />
es im Studienjahr 2004-2005 erst 940! (E-mail vom 26.07.2005 von Tea Jonkman,<br />
IB-Groep, Persvoorlicht<strong>in</strong>g, an <strong>den</strong> Verfasser)<br />
5. Sowohl BAföG als auch niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> bei e<strong>in</strong>em Vollzeitstudium<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> ? Ne<strong>in</strong>!<br />
Wenn me<strong>in</strong>e Eltern nicht reich s<strong>in</strong>d, und ich <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 32 Stun<strong>den</strong> im Monat<br />
jobbe, kann ich dann nicht sowohl BAföG als auch die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />
erhalten? Das mögen sich e<strong>in</strong>ige Leser<strong>in</strong>nen und Leser nach der Lektüre der Kapitel<br />
4a) und 4c) fragen. Die Antwort ist: e<strong>in</strong>e doppelte Beantragung ist nach deutschem<br />
Recht zwar möglich. Sie führt aber nicht zu mehr Geld. Nach niederländischem<br />
Recht ist sie h<strong>in</strong>gegen n i c h t möglich. Warum ? Gemäß § 23, Absatz 4<br />
Bundesausbildungsförderungsgesetz gilt:<br />
(4) Abweichend von Absatz 1 wer<strong>den</strong><br />
1. Ausbildungshilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln oder<br />
von Förderungse<strong>in</strong>richtungen, die hier<strong>für</strong> öffentliche Mittel erhalten, sowie<br />
Förderungsleistungen ausländischer Staaten voll auf <strong>den</strong> Bedarf angerechnet.<br />
Das gilt auch <strong>für</strong> E<strong>in</strong>kommen, das aus öffentlichen Mitteln zum<br />
Zwecke der Ausbildung bezogen wird,<br />
(http://www.bafoeg.bmbf.de/de/250.php )<br />
2.<br />
Die erhaltene niederländische Studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g wird also vom BAföG abgezogen.<br />
Nach Artikel 2.13. des niederländischen Gesetzes zur <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> WSF hat<br />
man ke<strong>in</strong>en Anspruch auf die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>, wenn man e<strong>in</strong>en<br />
Antrag auf <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> bezüglich der Studiengebühren oder der Lebenshaltungskosten<br />
bei e<strong>in</strong>em anderen Staat stellt. Im Wortlaut:<br />
Artikel 2.13. Geen aanspraak of geen aanspraak meer<br />
o 1.Een stu<strong>den</strong>t heeft geen aanspraak op studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g:<br />
d) <strong>in</strong>dien hij <strong>in</strong> het betreffende studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>gstijdvak aanspraak<br />
maakt op een tegemoetkom<strong>in</strong>g <strong>in</strong> de kosten voor de toegang tot het<br />
onderwijs of voor levensonderhoud, die door de voor de verstrekk<strong>in</strong>g van<br />
deze tegemoetkom<strong>in</strong>gen verantwoordelijke autoriteit van een ander land<br />
wordt verstrekt.<br />
6. Die Förderung e<strong>in</strong>es t e i l w e i s e n Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
Wir behandeln hier<br />
- die Förderung e<strong>in</strong>es Studienabschnitts <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch Leistungen nach<br />
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)<br />
- die Förderung e<strong>in</strong>es Studienabschnitts <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> niederländischen<br />
Staat mittels der Prestatiebeurs<br />
- die Förderung e<strong>in</strong>es Studienabschnitts durch die Europäische Union im Rahmen des<br />
Programms SOKRATES- ERASMUS<br />
- die Förderung e<strong>in</strong>es Studienabschnitts durch Stipendien des Deutschen Akademischen<br />
Austauschdienstes (DAAD)<br />
45
- die Förderung e<strong>in</strong>es Studienabschnitts durch <strong>den</strong> niederländischen Staat mittels des<br />
Förderungsprogramms „Huygens“<br />
- die Förderung durch sonstige Stipendiengeber.<br />
Grundsätzlich gilt:<br />
E<strong>in</strong> teilweises Studium im Ausland wird nur gefördert, wenn man schon <strong>in</strong> Deutschland<br />
vorab studiert hat. Nur beim BAföG gibt es diesbezüglich e<strong>in</strong>e Ausnahme.<br />
6a) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> nach § 5,<br />
Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)<br />
Der neue § 5, Absatz 2 BAföG lautet:<br />
<br />
„(2) Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong>, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung<br />
geleistet <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch e<strong>in</strong>er im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte,<br />
wenn<br />
1. er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und außer bei Schulen<br />
mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong> Teil dieser Ausbildung<br />
auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet wer<strong>den</strong><br />
kann oder<br />
2. im Rahmen der grenzüberschreiten<strong>den</strong> Zusammenarbeit e<strong>in</strong>er deutschen und m<strong>in</strong>destens<br />
e<strong>in</strong>er ausländischen Ausbildungsstätte die aufe<strong>in</strong>ander aufbauen<strong>den</strong> Lehrveranstaltungen<br />
e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Ausbildung abwechselnd von <strong>den</strong> beteiligten<br />
deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten wer<strong>den</strong> oder<br />
3. e<strong>in</strong>e Ausbildung an e<strong>in</strong>er Ausbildungsstätte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union oder <strong>in</strong> der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird“ (http://www.dasneue-bafoeg.de/de/219.php<br />
)<br />
Beim teilweisen Studium <strong>in</strong> NL können wir gemäß dem BAföG mehrere Varianten unterschei<strong>den</strong>:<br />
- Nach e<strong>in</strong>em Studienbeg<strong>in</strong>n <strong>in</strong> Deutschland wird das begonnene Studium <strong>in</strong><br />
dem EU-Land Niederlande bis zu se<strong>in</strong>em Abschluss dort fortgesetzt. Das ist der<br />
Fall des § 5, Absatz 2, Nummer 3. Dann richtet sich die Förderungshöchstdauer<br />
nach der vom niederländischen Staat festgesetzten Studiendauer. Beachten sollte<br />
man, dass man nach dem 2. Studienjahr im Bachelorstudium bestimmte Studienleistungen<br />
nachweisen muss, um weiter gefördert zu wer<strong>den</strong>. Sprechen Sie hierüber<br />
vorab mit dem zuständigen BAföG-Amt Bezirksregierung Köln, Dezernat 49. Diese<br />
Art des Auslandsbafög gibt es im Übrigen nur, wenn man zuvor se<strong>in</strong>en ständigen<br />
Wohnsitz m<strong>in</strong>destens 3 Jahre lang <strong>in</strong> der Bundesrepublik Deutschland hatte.<br />
- E<strong>in</strong>e gleichermaßen mögliche Variante besteht dar<strong>in</strong>, nach e<strong>in</strong>em Studienbeg<strong>in</strong>n <strong>in</strong><br />
Deutschland se<strong>in</strong> Studium <strong>in</strong> mehreren EU-Ländern, darunter <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>, bis<br />
zum Abschluss fortzusetzen.<br />
- Nach e<strong>in</strong>em Studienbeg<strong>in</strong>n <strong>in</strong> Deutschland setzt man se<strong>in</strong> Studium <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e<br />
gewisse Zeit <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> fort und kehrt danach nach Deutschland zurück,<br />
um es hier abzuschließen. Das ist der Fall des § 5, Absatz 2, Nummer 1.<br />
46
Auf dieser Basis wird e<strong>in</strong> teilweises Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gefördert, wenn<br />
man zuvor m<strong>in</strong>destens 1 Jahr <strong>in</strong> Deutschland oder aber als Grenzpendler 1 Jahr im<br />
Ausland vor der Haustür studiert hat. Gemäß $ 16, Absatz 1 BAföG erhält man im<br />
Allgeme<strong>in</strong>en höchstens e<strong>in</strong> Jahr lang Auslandsbafög.<br />
- E<strong>in</strong> Auslandsstudium kann im Rahmen e<strong>in</strong>er konkreten vere<strong>in</strong>barten deutschniederländischen<br />
Kooperation bezogen auf e<strong>in</strong>en Studiengang stattf<strong>in</strong><strong>den</strong>. Das<br />
ist der Fall des § 5, Absatz 2, Nummer 2.<br />
Bei der Ausgestaltung solcher Studiengänge lässt das BAföG viel Spielraum. So<br />
kann man z.B. e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>tegrierten Studiengang entweder <strong>in</strong> Deutschland oder <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
Niederlan<strong>den</strong> beg<strong>in</strong>nen. Bei der Förderungshöchstdauer gilt nicht die E<strong>in</strong>jahresgrenze.<br />
Besteht e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrierter Bachelor-Master-Studiengang, so ist es möglich, das gesamte<br />
Bachelor-Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> zu absolvieren, wenn das Master-<br />
Studium <strong>in</strong> Deutschland stattf<strong>in</strong>det. Oder man umgekehrt das gesamte Master-<br />
Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durchführen, wenn <strong>in</strong> der Bachelor-Phase m<strong>in</strong>destens<br />
1 Jahr <strong>in</strong> Deutschland studiert wurde. Hier zwei Beispiele zu Kooperationen:<br />
An der Radboud Universiteit Nijmegen kann man <strong>in</strong> Kooperation mit der Westfälischen<br />
Wilhelms- Universität Münster <strong>den</strong> Masterstudiengang Niederlande-<br />
Deutschlandstudies studieren und dabei e<strong>in</strong>en deutschen und niederländischen Titel<br />
erwerben.<br />
(http://www.ru.nl/master/masteropleid<strong>in</strong>gen/omschrijv<strong>in</strong>g_masters/faculteit_der_2/nie<br />
uwe-programmas/nederland-duitsland/ )<br />
In Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen wird von der Radboud Universiteit<br />
der zweijährige Doppeldiplom- Masterstudiengang: Transnational ecosystem based<br />
Water Management (TWM) durchgeführt.<br />
( http://www.ru.nl/masters/master'-programmes/jo<strong>in</strong>t-programmes/mastertransnational/?PagClsIdt=5845328#PagCls_5845328<br />
)<br />
Wo beantragt man BAföG <strong>für</strong> e<strong>in</strong> zeitweises Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>?<br />
Zuständig ist Bezirksregierung Köln , Dezernat 49<br />
50606 Köln (zentrale Postanschrift)<br />
Besuchsadresse: Robert Schumann Str.51, 52066 Aachen<br />
Tel.: 0221 / 147 – 4990, Fax: 0221 / 147 - 4950<br />
E-Mail: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de<br />
Internet: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderung/<br />
<strong>in</strong>dex.html<br />
Wie wird man bei e<strong>in</strong>em zeitweisen Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gefördert?<br />
Die Leistungen nach § 5, Absatz 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes s<strong>in</strong>d ab<br />
2008 die gleichen wie bei e<strong>in</strong>em kompletten Studium <strong>in</strong> Holland:<br />
- sie umfassen die notwendigen Studiengebühren bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von€ 4.600 <strong>für</strong><br />
- die Dauer von längstens e<strong>in</strong>em Studienjahr;<br />
- ggf. e<strong>in</strong>en Zusatzbetrag <strong>für</strong> die Kosten der Krankenversicherung und Pflegeversicherung<br />
<strong>in</strong> NL;<br />
- die Reisekosten <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>- und Rückreise (pauschal je € 250).<br />
47
Wieviel Deutsche nehmen BAföG bei e<strong>in</strong>em Studienabschnitt oder e<strong>in</strong>em Praktikum<br />
im Rahmen e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> Anspruch?<br />
Darüber <strong>in</strong>formiert das Bundesm<strong>in</strong>isterium <strong>für</strong> Bildung und Forschung am im Januar<br />
2010 <strong>in</strong> der Publikation „Achtzehnter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes<br />
zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze<br />
und Höchstbeträge nach § 21, Abs. 2“ Förderung von Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> (Stu<strong>den</strong>ten und<br />
andere Auszubil<strong>den</strong>de) <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> nach § 5 Abs. 2-5 und § 6 BaföG<br />
1991 524´<br />
-1997 191<br />
2003 341<br />
2004 298<br />
2005 337<br />
(http://www.bmbf.de/pub/achtzenter_bericht_bafoeg.pdf , S.24)<br />
Ab 2008 wer<strong>den</strong> nach dem Wegfall des Grenzpendlerfalls alle stu<strong>den</strong>tischen BAföG-<br />
Empfänger <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> zusammen ausgewiesen. Es s<strong>in</strong>d, wie wir im Kapitel<br />
4a) schon sahen, 3078. Wir schätzen, dass davon ca. 450 auf Austauschstu<strong>den</strong>ten<br />
entfallen.<br />
6b) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch <strong>den</strong><br />
niederländischen Staat – die Prestatiebeurs<br />
Ebenso wie bei e<strong>in</strong>em kompletten Studium im Nachbarland kann man unter speziellen<br />
Voraussetzungen auch bei e<strong>in</strong>em begrenzten Studienabschnitt <strong>in</strong> NL die „Prestatiebeurs“<br />
erhalten. Wir verweisen hier auf das Kapitel 4c) weiter oben.<br />
6c) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch die Europäische<br />
Union im Rahmen des Teilprogramms ERASMUS <strong>in</strong>nerhalb des EU<br />
Programms <strong>für</strong> Lebenslanges Lernen (LLP)<br />
Die Europäische Union fördert im Rahmen von ERASMUS u.a. e<strong>in</strong> Auslandsstudium<br />
von 3- 12 Monaten an e<strong>in</strong>er mit der deutschen Heimathochschule kooperieren<strong>den</strong><br />
niederländischen Hochschule.<br />
Das Stipendium soll nicht <strong>den</strong> Lebensunterhalt f<strong>in</strong>anzieren, sondern lediglich die auslandsbed<strong>in</strong>gten<br />
M e h r- Kosten abdecken.<br />
Die Leistungen <strong>für</strong> Studierende – ab dem 3. Semester - umfassen:<br />
- Zahlung e<strong>in</strong>es Mobilitätszuschusses von maximal € 300 im Monat;<br />
- Befreiung von Studiengebühren<br />
- Anerkennung der <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> erbrachten Studienleistungen an der deutschen<br />
Heimathochschule<br />
- Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf <strong>den</strong> Aufenthalt <strong>in</strong><br />
Holland und <strong>in</strong> der Regel Betreuung durch die niederländische Hochschule bezüglich<br />
Unterkunft, kultureller Angebote usw.<br />
(http://eu.daad.de/eu/llp/<strong>in</strong>formationen-fuer-studierende/studium/09338.html )<br />
Die Stipendien wer<strong>den</strong> dezentral durch die deutsche Hochschule vergeben.<br />
48
Interessierte Studierende wen<strong>den</strong> sich an ihr Akademisches Auslandsamt.<br />
Voraussetzung ist e<strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>jähriges Studium <strong>in</strong> Deutschland und die Staatsangehörigkeit<br />
e<strong>in</strong>es Landes der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes.<br />
Im Jahr 2009-2010 erhielten 1024 deutsche Studierende e<strong>in</strong> ERASMUS- Stipendium<br />
<strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>, davon 803 <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Studienaufenthalt an<br />
e<strong>in</strong>er Hochschule und 221 <strong>für</strong> e<strong>in</strong> studienbezogenes Praktikum.<br />
http://eu.daad.de/imperia/md/content/eu/downloads/erasmus/publikationen/statistikband<br />
2009-10.pdf<br />
Der Mobilitätszuschuss betrug dabei <strong>für</strong> deutsche Studierende bezogen auf alle Zielländer<br />
durchschnittlich € 206 pro Monat bei e<strong>in</strong>em Studienaufenthalt und € 352 bei<br />
e<strong>in</strong>em Praktikum.<br />
In 55,6% der Fälle bezogen die ERASMUS-Stipendiaten gleichzeitig BAFÖG.<br />
6d) Die Förderung e<strong>in</strong>es teilweisen S t u d i u m s <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch Stipendien<br />
des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)<br />
Bei <strong>den</strong> Stipendien des DAAD wird zwischen „Studieren<strong>den</strong>“ – damit s<strong>in</strong>d ausschließlich<br />
Bachelor-Stu<strong>den</strong>ten geme<strong>in</strong>t – „Graduierten“ – das s<strong>in</strong>d Studierende <strong>in</strong> der Master-<br />
Phase – und „Doktoran<strong>den</strong>“ unterschie<strong>den</strong>. Mit der E<strong>in</strong>führung der Bachelor-Master-<br />
Struktur hat sich damit die Bedeutung des Begriffs „Graduierte“ (früher: Inhaber e<strong>in</strong>es<br />
Universitätsabschlusses wie Diplom, Magister, 1. Staatsexamen auf dem heutigen Master-Abschlussniveau)<br />
und damit im Gefolge auch die Bedeutung des Begriffs „Studierende“<br />
verschoben.<br />
Bachelor-„Studierende“ <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> erhielten 2009-2010 je nach Programm e<strong>in</strong><br />
Stipendium von € 550 oder e<strong>in</strong> Teilstipendium von € 250 im Monat, „Graduierte“ e<strong>in</strong><br />
Vollstipendium <strong>in</strong> Höhe von € 725.<br />
(http://www.daad.de/imperia/md/content/de/ausland/__bersicht_stipendienraten_deutsc<br />
he.pdf )<br />
In der Stipendiendatenbank des DAAD -<br />
http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.<br />
html - f<strong>in</strong><strong>den</strong> wir folgende Stipendienarten des DAAD <strong>für</strong> Bachelor- Studierende:<br />
DAAD: Jahresstipendien <strong>für</strong> Studierende aller Fächer<br />
DAAD: Komb<strong>in</strong>ierte Studien- und Praxissemester im Ausland <strong>für</strong> Studierende<br />
Der DAAD vergibt Jahresstipendien <strong>für</strong> leistungsstarke Studierende und Graduierte<br />
aller Fächer. Bei der Förderung von Graduierten geht es um Aufbau-, Ergänzungs- oder<br />
Vertiefungsstudien. Das Stipendium kann <strong>für</strong> selbst gewählte anerkannte Studiengänge<br />
gewährt wer<strong>den</strong>. Der Mehrwert des Auslandsstudiums muss überzeugend dargelegt<br />
wer<strong>den</strong>, die Wahl der niederländischen Hochschule begründet wer<strong>den</strong>.<br />
Bewerbungsschluss <strong>für</strong> das Studienjahr 2012-2013 war der 15.11.2011.<br />
http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.<br />
html?detailid=209&fachrichtung=16&land=34&status=1&seite=1<br />
49
Im Rahmen des Jahresstipendienprogramms des DAAD ist auch e<strong>in</strong>e Förderung komb<strong>in</strong>ierter<br />
Studien- und Praxissemester im Ausland möglich. Siehe:<br />
http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.<br />
html?detailid=744&fachrichtung=16&land=34&status=1&seite=1<br />
Alle früheren Förderprogramme zur Förderung k u r z f r i s t i g er Studienaufenthalte<br />
im Ausland wie z.B. solche <strong>für</strong> kurzfridtige Studienaufenthalte <strong>für</strong> Abschlussarbeiten,<br />
Sommersprachkurse, Fachkursstipendien, Semesteraufenthalte <strong>für</strong> Studierende s<strong>in</strong>d<br />
ersetzt wor<strong>den</strong> durch das neue Programm „Promos“ ( www.daad.de/promos ).<br />
Dazu heißt es z.B. auf der Internetseite<br />
http://www.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/13502.de.html des DAAD:<br />
Im Kontext der Bologna-Reform ist die Steigerung der Mobilität von Studieren<strong>den</strong> e<strong>in</strong>e<br />
der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen. Das Mobilitätsprogramm<br />
soll dazu mit Stipendien <strong>für</strong> kürzere Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) e<strong>in</strong>en<br />
wichtigen Beitrag leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studieren<strong>den</strong> ermöglichen.<br />
Das Programm soll die Hochschulen <strong>in</strong> die Lage versetzen, eigene Schwerpunkte<br />
bei der Auslandsmobilität von deutschen Studieren<strong>den</strong> zu setzen und diesen aus<br />
e<strong>in</strong>em Bündel von verschie<strong>den</strong>en Förder<strong>in</strong>strumenten passende Mobilitätsmaßnahmen<br />
anzubieten.<br />
Das Mobilitätsprogramm soll solchen Studieren<strong>den</strong> die Chance zu e<strong>in</strong>em Auslandsaufenthalt<br />
bieten, deren Vorhaben oder Zielort <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em der strukturierten DAAD-<br />
Programme förderbar ist. Die Stipendien wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Hochschulen selbst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren (siehe Merkblatt) vergeben.<br />
Wer kann sich bewerben? Bewerben kann sich jede staatliche bzw. staatlich anerkannte<br />
deutsche Hochschule über das Akademische Auslandsamt oder über e<strong>in</strong>e andere<br />
zentrale Verwaltungse<strong>in</strong>richtung der Hochschule.<br />
Was kann gefördert wer<strong>den</strong>? Mit dem neuen Programm können Studien-, Praxis- und<br />
Sprachaufenthalte von Studieren<strong>den</strong> durch Teilstipendien, Reisekosten- und Kurgebührenpauschalen<br />
weltweit gefördert. Die Höhe der Stipendienrate und der Reisekostenpauschalen<br />
orientiert sich an <strong>den</strong> üblichen DAAD-Sätzen (siehe Anlage "Fördersätze").<br />
E<strong>in</strong>e Verlängerung der Stipendien über sechs Monate h<strong>in</strong>aus ist nicht möglich. Folgende<br />
Maßnahmen können gefördert wer<strong>den</strong>:<br />
Studienstipendien (1 bis 6 Monate)<br />
Gefördert wer<strong>den</strong> können sowohl Kurzstipendien (etwa <strong>für</strong> Abschlussarbeiten) als auch<br />
Stipendien bis zu sechs Monaten, z.B. <strong>für</strong> Semesteraufenthalte von Studieren<strong>den</strong>. Doktoran<strong>den</strong><br />
können sich <strong>in</strong> dieser Programmschiene nicht bewerben. Semesterstipendien<br />
im ERASMUS-Raum s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel nur dort möglich, wo <strong>für</strong> diesen Fachbereich ke<strong>in</strong>e<br />
ERASMUS-Kooperation besteht. Ausnahme s<strong>in</strong>d Studierende, die bereits e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>er ERASMUS-Kooperation gefördert wur<strong>den</strong> und deshalb im Rahmen von<br />
ERASMUS ke<strong>in</strong>en Zuschuss mehr erhalten können oder sofern das Kont<strong>in</strong>gent der bestehen<strong>den</strong><br />
Kooperation ausgeschöpft ist (siehe Merkblatt).<br />
50
Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)<br />
Praktika von Studieren<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d grundsätzlich weltweit förderbar. Praktika im ERAS-<br />
MUS-Raum können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von<br />
ERASMUS nicht gefördert wer<strong>den</strong>. Ausnahme s<strong>in</strong>d Studierende, die bereits <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en<br />
Praktika-Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wur<strong>den</strong> und deshalb im Rahmen<br />
des ERASMUS-Programms ke<strong>in</strong>e Förderung mehr erhalten können. Doktoran<strong>den</strong><br />
können sich <strong>in</strong> dieser Programmschiene nicht bewerben.<br />
Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)<br />
Sprachkurse von Studieren<strong>den</strong> und Doktoran<strong>den</strong> an Hochschulen im Ausland können<br />
weltweit gefördert wer<strong>den</strong>. Außerdem kann e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Kursgebührenpauschale pro<br />
Person von € 500 vergeben wer<strong>den</strong>.<br />
Fachkurse (bis zu 6 Wochen)<br />
Die Teilnahme von Studieren<strong>den</strong> und Doktoran<strong>den</strong> an Fachkursen, die von Hochschulen<br />
oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten wer<strong>den</strong>, kann weltweit<br />
gefördert wer<strong>den</strong>. Außerdem kann e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Kursgebührenpauschale von<br />
€ 500 pro Person vergeben wer<strong>den</strong>.<br />
Studienreisen, <strong>in</strong>klusive Wettbewerbs- und Konzertreisen (bis zu 12 Tagen)<br />
Studienreisen von Studieren<strong>den</strong> und Doktoran<strong>den</strong> <strong>in</strong>s Ausland können weltweit gefördert<br />
wer<strong>den</strong> (detaillierte Regelungen hierzu im Merkblatt unter "Fördermöglichkeiten").<br />
Die Förderung besteht ausschließlich aus e<strong>in</strong>er Pauschale pro Teilnehmer und Tag.<br />
Diese beträgt <strong>für</strong> die EU-Staaten, Island, Liechtenste<strong>in</strong>, Norwegen, Schweiz und die<br />
Türkei € 30 und <strong>für</strong> alle übrigen Länder € 45 .<br />
Studiengebühren<br />
In Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er Förderung durch e<strong>in</strong>e Teilstipendienrate und/oder e<strong>in</strong>er Reisekostenpauschale<br />
können Studiengebühren bis zu <strong>den</strong> länderspezifischen Höchstsätzen<br />
(siehe Merklblatt) bezuschusst wer<strong>den</strong>.<br />
Pauschalen und Dokumente<br />
Die Höhe der e<strong>in</strong>zelnen Pauschalen darf nicht verändert wer<strong>den</strong> (nur die <strong>in</strong> der Anlage<br />
"Fördersätze" aufgeführten Pauschalen s<strong>in</strong>d zuwendungsfähig).<br />
Bei der Stipendienurkunde und der Annahmeerklärung s<strong>in</strong>d die verb<strong>in</strong>dlichen Vorgaben<br />
des DAAD zu beachten (siehe Merkblatt).<br />
Fördersumme und Betreuungsmittel<br />
Die Mittel wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Hochschulen zur eigenständigen Durchführung und Abwicklung<br />
der Maßnahmen (Verteilung der Mittel, Auswahl der Teilnehmer, Erfolgskontrolle etc.)<br />
unter Berücksichtigung der vom DAAD vorgegebenen Fördersätze per Zuwendungsvertrag<br />
zur Verfügung gestellt. Die Hochschule verpflichtet sich, die im Zuwendungsvertrag<br />
bewilligte PROMOS-Förderung als zusätzliche F<strong>in</strong>anzmittel zur Steigerung der Auslandsmobilität<br />
zu verwen<strong>den</strong>.<br />
Die Höhe der möglichen Förderung je Hochschule <strong>für</strong> 2012 orientiert sich an der Gesamtstudieren<strong>den</strong>zahl<br />
der Hochschule <strong>in</strong> 2009/2010 und der durchschnittlichen Anzahl<br />
der deutschen ERASMUS-Teilnehmer (Studienaufenthalte und Praktika) der letzten drei<br />
51
Jahrgänge (07/08, 08/09 und 09/10). Den e<strong>in</strong>zelnen Hochschulen wird auf Basis dieses<br />
Schlüssels e<strong>in</strong>e Höchstsumme <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e mögliche Beantragung von Fördermitteln vorgegeben.<br />
Die Hochschulen können pro geförderten Stipendiaten e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Betreuungspauschale<br />
<strong>in</strong> Höhe von € 250 (die nicht teilbar ist) beantragen.<br />
Die Summe dieser Betreuungspauschalen darf 10 Prozent der Gesamtfördersumme<br />
nicht überschreiten.<br />
Antragsschluss: Antragsschluss ist der 8. November 2011. Bewerbungen s<strong>in</strong>d ausschließlich<br />
über das DAAD-Portal möglich: https://portal.daad.de/irj/portal<br />
6e) Die Förderung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums durch niederländische Hochschulen<br />
u.a.<br />
Es gibt vere<strong>in</strong>zelte Stipendien e<strong>in</strong>zelner Hochschulen <strong>in</strong>sbesondere <strong>für</strong> Master-<br />
Programme. Optimisten können mit Hilfe der Internetseite<br />
http://www.grantf<strong>in</strong>der.nl/content/<strong>in</strong>dex.asp auf Suche gehen.<br />
6f) Die Förderung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch sonstige<br />
Organisationen<br />
Der Deutsche Akademische Austauschdienst unterhält im Internet e<strong>in</strong>e Auslandsstipendiendatenbank<br />
(www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.html,<br />
der wir die folgende Information verdanken:<br />
- Hochqualifizierte Stu<strong>den</strong>ten <strong>in</strong> der Bachelorphase bzw. im Grundstudium oder <strong>in</strong> der<br />
Masterphase bzw. dem Hauptstudium an e<strong>in</strong>er Hochschule des Landes Ba<strong>den</strong>-<br />
Württemberg können <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Studienaufenthalt von 4-11 Monaten u.a. an e<strong>in</strong>er<br />
niederländischen Partnerhochschule von der Landesstiftung Ba<strong>den</strong>- Württemberg<br />
e<strong>in</strong> Stipendium <strong>in</strong> Höhe von m<strong>in</strong>destens € 400 erhalten.<br />
(http://www.bw-stipendium.de/ba<strong>den</strong>-wuerttemberg-stipendium/stipendien-imueberblick/programml<strong>in</strong>ie-fuer-studierende/rahmenbed<strong>in</strong>gungen.html<br />
)<br />
- Bewerbungsunterlagen gibt es beim Akademischen Auslandsamt. Die Bewerbung ist<br />
ebenfalls bei der Heimathochschule spätestens bis zum 31. März <strong>für</strong> das kommende<br />
W<strong>in</strong>tersemester e<strong>in</strong>zureichen.<br />
(http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de<br />
.html?detailid=338&fachrichtung=16&land=34&status=1&seite=1)<br />
Bei anderen Stipendien kommen Stu<strong>den</strong>ten vor ihrem Diplom kaum <strong>in</strong> Betracht. Ihre<br />
Zielgruppe s<strong>in</strong>d vielmehr Nachwuchswissenschaftler.<br />
7) Die Förderung von P r a k t i k a <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />
Studiums<br />
7a) Vorbemerkung<br />
Bevor wir auf e<strong>in</strong>zelne Förderungsmöglichkeiten e<strong>in</strong>gehen, möchten wir allgeme<strong>in</strong> auf<br />
zwei Internetseiten zu Auslandspraktika h<strong>in</strong>weisen.<br />
52
-Im Juni 2010 haben der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), der Pädagogische<br />
Austauschdienst beim Ständigen Sekretariat der Kultusm<strong>in</strong>isterkonferenz, die<br />
Fachstelle <strong>für</strong> Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB),<br />
das Europäische Jugend<strong>in</strong>formationswerk eurodesk, die Gesellschaft <strong>für</strong> <strong>in</strong>ternationale<br />
Zusammenarbeit GIZ und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit (ZAV) die Broschüre „Wege <strong>in</strong>s Auslandspraktikum“ <strong>in</strong> dritter Auflage herausgebracht.<br />
Sie kann unter der folgen<strong>den</strong> Internetadresse heruntergela<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>:<br />
http://www.ijab.de/nc/publikationen/?tx_ttproducts_pi1%5Bcat%5D=4&tx_ttproducts_pi1<br />
%5Bproduct%5D=39&cHash=07c0e10f37f21ae2534719374b2a4312<br />
Auf der Internetseite http://wege-<strong>in</strong>s-ausland.netzcheckers.net/ f<strong>in</strong>det sich auch e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis<br />
auf die Seite www.rausvonzuhaus.de bzw.<br />
http://www.rausvonzuhaus.de/wai1/showcontent.asp?ThemaID=4092#a6<br />
zu Praktika <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
-Der DAAD eröffnet mit der Internetseite: www.daad.de/ausland/praktika/00656.de.html<br />
<strong>den</strong> Zugang zu wichtigen Informationen, deren wir uns <strong>in</strong> dieser Broschüre öfters bedient<br />
haben.<br />
7b) Die Förderung von Praktika durch Leistungen nach § 5, Absatz 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes<br />
(BAföG)<br />
Der Gesetzestext lautet wie folgt: „(5) Wird im Zusammenhang mit dem Besuch e<strong>in</strong>er im<br />
Inland gelegenen Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens zweijährigen<br />
Fachschulklasse, e<strong>in</strong>er Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule oder mit<br />
dem nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 geförderten Besuch e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der<br />
Europäischen Union gelegenen vergleichbaren Ausbildungsstätte e<strong>in</strong> Praktikum gefordert,<br />
so wird <strong>für</strong> die Teilnahme an e<strong>in</strong>em Praktikum im Ausland Ausbildungsförderung<br />
nur geleistet, wenn die Ausbildungs- stätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt,<br />
dass diese fachpraktische Ausbildung <strong>den</strong> Anforderungen der Prüfungsordnung<br />
an die Praktikantenstelle genügt; bei dem Besuch e<strong>in</strong>er Berufsfachschule oder e<strong>in</strong>er<br />
m<strong>in</strong>destens zweijährigen Fachschulklasse muss zudem nach deren Unterrichtsplan die<br />
Durchführung des Praktikums zw<strong>in</strong>gend im Ausland vorgeschrieben se<strong>in</strong>.<br />
Das Praktikum im Ausland muss der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich<br />
se<strong>in</strong> und m<strong>in</strong>destens zwölf Wochen dauern.“ (http://www.bafoeg.bmbf.de/de/219.php )<br />
Mit anderen Worten:<br />
Es gibt BAföG <strong>für</strong> e<strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens 12 Wochen (und höchstens 1 Jahr) dauerndes Auslandspraktikum,<br />
wenn dieses im Rahmen e<strong>in</strong>er deutsch-niederländischen Hochschulkooperation<br />
oder im Rahmen e<strong>in</strong>es kompletten Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> vorgeschrieben<br />
und geregelt ist. Natürlich muss das Praktikum genauso wie e<strong>in</strong>es im Inland<br />
<strong>in</strong>haltlich <strong>den</strong> Anforderungen des Studiengangs entsprechen.<br />
Die Leistungen beim Praktikum entsprechen <strong>den</strong>en bei e<strong>in</strong>em Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.Man<br />
erhält also neben dem normalen BAföG- Satz die pauschalierten Reisekosten<br />
<strong>für</strong> e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>- und Rückreise (jeweils € 250) sowie evtl. e<strong>in</strong>en Zuschuss zur Krankenversicherung.<br />
53
Antragsunterlagen und e<strong>in</strong>e Checkliste zum BAföG-Antrag gibt es hier:<br />
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/service/formulare/abteilung04/ dezernat_49/<strong>in</strong>dex.html<br />
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/dezernat_49/<br />
ausbildungsfoerderung/check_erstantrag.pdf<br />
Anträge stellt man bei der:<br />
Bezirksregierung Köln<br />
Dezernat 49<br />
50606 Köln (zentrale Postanschrift)<br />
Besuchsadresse: Robert Schumann Str.51, 52066 Aachen<br />
Tel.: 0221 / 147 - 4990<br />
Fax: 0221 / 147 - 4950<br />
E-Mail: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de<br />
Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/<br />
dezernat_49/ausbildungsfoerderung/<strong>in</strong>dex.html<br />
7c) Die Förderung von stu<strong>den</strong>tischen Praktika <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch die EU<br />
im Rahmen von ERASMUS <strong>in</strong>nerhalb des Programms <strong>für</strong> Lebenslanges Lernen<br />
(LLP) im Zeitraum 2007-2013<br />
Gewissermaßen das Nachfolgeprogramm <strong>für</strong> die Ende Mai 2008 ausgelaufene Praktikumsförderung<br />
<strong>in</strong>nerhalb von LEONARDO II stellt die Förderung stu<strong>den</strong>tischer Praktika<br />
(SMP) <strong>in</strong>nerhalb von ERASMUS dar. Gefördert wer<strong>den</strong> können 3-12monatige Praktika<br />
u.a. <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> von Personen, welche an e<strong>in</strong>er deutschen Hochschule immatrikuliert<br />
s<strong>in</strong>d. Dabei kann es sich um Pflichtpraktika oder freiwillige Praktika handeln,<br />
welche aber bestimmten Qualitätskriterien genügen müssen. Durchschnittlich wird e<strong>in</strong><br />
monatlicher Mobilitätszuschuss von € 350 angestrebt bei e<strong>in</strong>em Höchstsatz von € 400.<br />
De facto betrug der durchschnittliche Mobilitätszuschuss <strong>für</strong> Deutsche bei e<strong>in</strong>em Praktikum<br />
<strong>in</strong> alle Länder 2009-2010 € 352.<br />
(http://eu.daad.de/imperia/md/content/eu/downloads/erasmus/publikationen/statistikban<br />
d2009-10.pdf ,S.27)<br />
Zudem erhalten Studierende Unterstützungen bei der Vorbereitung des Auslandspraktikums.<br />
Man bewirbt sich als Studierender bei der eigenen Hochschule oder bei dem Konsortium,<br />
dem die eigene Hochschule angehört. Mehr Informationen bieten die Internetseiten:<br />
http://eu.daad.de/eu/llp/<strong>in</strong>formationen-fuer-studierende/praktika/09339.html<br />
sowie<br />
http://eu.daad.de/imperia/md/content/eu/lllp/downloadkonsortien/downloadkonsortien_1<br />
0-11/faq_aktualisiert_2010_juli_klm.pdf ,Stand 2010),<br />
das Akademische Auslandsamt der eigenen Hochschule sowie die dortigen ERASMUS-<br />
Koord<strong>in</strong>atoren: http://eu.daad.de/eu/kontakt/05342.html .<br />
2009-2010 wur<strong>den</strong> <strong>in</strong>sgesamt 221 Deutsche bei e<strong>in</strong>em studienbezogenen Praktikum <strong>in</strong><br />
<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch ERASMUS gefördert.<br />
(http://eu.daad.de/imperia/md/content/eu/downloads/erasmus/publikationen/statistikban<br />
d2009-10.pdf )<br />
54
7d) Die Förderung von COMENIUS-Assistenzzeiten an niederländischen Schulen<br />
<strong>für</strong> angehende Lehrkräfte durch die Europäische Union im Rahmen des Programms<br />
<strong>für</strong> Lebenslanges Lernen (LLP) COMENIUS<br />
Stu<strong>den</strong>ten ab dem 3. Studienjahr <strong>in</strong> Lehramtsstudiengängen aller Fächer und Schulformen<br />
können an e<strong>in</strong>er niederländischen Schule 13- maximal 45 Wochen als COMENI-<br />
US- Assistent tätig se<strong>in</strong>. (http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-assistenzkraft<strong>in</strong>-europa.html#c5124<br />
)<br />
Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung soll dabei 12-16 Wochenstun<strong>den</strong> umfassen.<br />
COMENIUS- Assistenten können z.B.<br />
- Schülern Sprachkenntnisse vermitteln;<br />
- benachteiligte oder besonders begabte Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler fördern;<br />
- Wissen über Deutschland vermitteln;<br />
- Fächerübergreifen<strong>den</strong> Unterricht mitgestalten<br />
- die Gaste<strong>in</strong>richtung bei der europäischen Zusammenarbeit unterstützen und<br />
- bei der Vorbereitung oder Durchführung e<strong>in</strong>er deutsch-niederländischen COMENI-<br />
US-Schulpartnerschaft mithelfen. (vgl.<br />
- http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-assistenzzeiten.html#c5105<br />
Den Lehramtsstu<strong>den</strong>ten wird ermöglicht, pädagogische Erfahrungen durch Mithilfe im<br />
Unterricht und bei Projektarbeit zu erwerben als auch ihre Fremdsprachenkenntnisse<br />
sowie ihr fachliches Wissen und jenes über die Niederlande zu erweitern.<br />
COMENIUS- Assistenten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> erhalten im Schuljahr 2012-2013 e<strong>in</strong>en<br />
Unterhalts- und Reisekostenzuschuss. Er beträgt <strong>für</strong> die ersten 13 Wochen <strong>in</strong>klusive<br />
Reisekosten € 4.075 und <strong>für</strong> die 14.-45. Woche wöchentlich € 182.<br />
( http://www.kmk-pad.org/fileadm<strong>in</strong>/Dateien/download/v_na/Antragsrunde_2012/<br />
CAS_Unterhaltssaetze.pdf )<br />
Antragsterm<strong>in</strong> <strong>für</strong> 2012 ist der 31.01.2012. E<strong>in</strong> Merkblatt und <strong>den</strong> Antrag gibt es unter:<br />
http://www.kmk-pad.org/fileadm<strong>in</strong>/Dateien/download/v_na/Antragsrunde_2012/<br />
CAS_Merkblatt_2012.pdf sowie<br />
http://www.kmk-pad.org/fileadm<strong>in</strong>/Dateien/download/v_na/Antragsrunde_2012/<br />
COM_Assistenzzeiten_Antrag_2012.pdf<br />
7e) Sprachassistentenstellen im Deutschunterricht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> im Schuljahr<br />
2011/2012 - zumeist an Sekundarschulen (12-18jährige Schüler/<strong>in</strong>nen), teilweise<br />
auch an Grundschulen (4-12jährige Schüler/<strong>in</strong>nen) und Deutschlehrer ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
Fachhochschulen (http://www.europeesplatform.nl/sf.mcgi?1530 )<br />
Für die Assistenz im Deutschunterricht (Sprachassistent <strong>für</strong> Deutsch) im Umfang von<br />
m<strong>in</strong>destens 12 Wochenstun<strong>den</strong> an drei oder maximal vier Tagen <strong>in</strong> der Woche während<br />
10 Monaten gewährt die Organisation „Europees Platform” im Auftrag des niederländischen<br />
M<strong>in</strong>isteriums <strong>für</strong> Bildung, Kultur und Wissenschaften e<strong>in</strong> monatliches Stipendium<br />
<strong>in</strong> Höhe von € 800. Bewerbungsschluss <strong>für</strong> das Schuljahr 2012-2013 ist der 01. Februar<br />
2012. Der Sprachassistent unterrichtet nicht selbstständig.<br />
Er oder sie unterstützt die Fachgruppe Deutsch auf der Schule bei verschie<strong>den</strong>en Aktivitäten<br />
wie Sprechfertigkeitstra<strong>in</strong><strong>in</strong>g mit kle<strong>in</strong>en Schülergruppen oder dem Organisieren<br />
e<strong>in</strong>es Austauschprogramms mit e<strong>in</strong>er deutschen Partnerschule.<br />
55
Bewerbungen s<strong>in</strong>d zu sen<strong>den</strong> an:<br />
Europees Platform - <strong>in</strong>ternationaliseren <strong>in</strong> onderwijs<br />
Frau K. Pannekeet<br />
Postbus 1007<br />
2001 BA Haarlem<br />
Niederlande<br />
Kontakt:<br />
Katr<strong>in</strong> Pannekeet, taalassistenten@epf.nl<br />
Tel.0031-23 5531150<br />
2 Erfahrungsberichte mit diesem Programm f<strong>in</strong><strong>den</strong> sich unter:<br />
http://www.europeesplatform.nl/sf.mcgi?1445&cat=446<br />
7f) Die Förderung e<strong>in</strong>es stu<strong>den</strong>tischen Praxissemesters von Fachhochschulstu<strong>den</strong>ten<br />
technischer oder wirtschaftlicher Studiengänge durch die Deutsche Gesellschaft<br />
<strong>für</strong> Internationale Zusamenarbeit (GIZ) GmbH (früher: InWEnt)<br />
Bei der GIZ handelt es sich um die Nachfolgeorganisation von<br />
-InWEnt gGmbH – Internationale Weiterbildung und Entwicklung geme<strong>in</strong>nützige GmbH (<br />
www.<strong>in</strong>went.org)<br />
-DED (Deutscher Entwicklungsdienst) und<br />
-GTZ (Gesellschaft <strong>für</strong> technische Zusammenarbeit).<br />
Fachhochschulstu<strong>den</strong>ten unter 30 Jahren der Bereiche Wirtschaft und Technik, die zum<br />
Zeitpunkt der Bewerbung über m<strong>in</strong>destens drei Monaten Praxiserfahrung verfügen,<br />
können sich ab dem 1. Semester über die GIZ <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Teilstipendium des Bundesm<strong>in</strong>isteriums<br />
<strong>für</strong> Bildung und Forschung bezogen auf e<strong>in</strong> 3-6monatiges Praktikum auch <strong>in</strong><br />
<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> bewerben. Die Niederlande zählen wie Westeuropa <strong>in</strong>sgesamt aber<br />
nicht zu <strong>den</strong> primären Förderzielgebieten.<br />
Mehr Informationen gibt es auf <strong>den</strong> Internetseiten:<br />
http://www.<strong>in</strong>went.org/portal/<strong>in</strong>s_ausland/pull/<strong>in</strong>dex.php.de?pull=/cms01/contentpool/<strong>in</strong>s<br />
_ausland/asien/072971/<strong>in</strong>dex.php.de<br />
http://www.<strong>in</strong>went.org/portal/<strong>in</strong>s_ausland/pull/fh_praxissemester_ausland_teilstipenidum<br />
/<strong>in</strong>dex.php.de<br />
Neben dem Teilstipendium, auf das Vergütung und Sachleistungen der Praktikumsfirma<br />
angerechnet wer<strong>den</strong>, können Reisekosten übernommen wer<strong>den</strong>.<br />
E<strong>in</strong>e Bewerbung ist entweder <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum im W<strong>in</strong>tersemester oder im Sommersemester<br />
möglich. Bewerbungsschluss <strong>für</strong> das W<strong>in</strong>tersemester 2012-2013 war der<br />
15.01.2012; <strong>für</strong> das Sommersemester 2013 ist es der 15.07.2012. Man läßt sich beim<br />
Akademischen Auslandsamt se<strong>in</strong>er deutschen Fachhochschule beraten und bewirbt<br />
sich dann onl<strong>in</strong>e: https://enroll.<strong>in</strong>went.org/Onl<strong>in</strong>eBewerbung/Forms/Startseite.aspx .<br />
Es wird Eigen<strong>in</strong>itiative bei der Suche nach e<strong>in</strong>em Praktikumplatz erwartet.<br />
Kontakt:<br />
Iris Lenzen, +49 228 4460-1199<br />
56
Sarah Demir, +49 228 4460-1248<br />
Peter Gleich, +49 228 4460-1239<br />
7g) Praxisqualifizierung weltweit <strong>für</strong> Bachelorabsolventen (FH) durch die GIZ<br />
Außer Praktika <strong>für</strong> Fachhochschulstu<strong>den</strong>ten ab dem ersten Semester fördert die GIZ<br />
(früher: InWent) auch Praxisphasen zu <strong>den</strong> gleichen Konditionen <strong>in</strong> der Zwischenzeit<br />
zwischen dem FH - Bachelor-Abschluss und dem Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es Masterstudiums oder<br />
dem Berufse<strong>in</strong>tritt. Auch hier zählt Westeuropa nicht zum prioritären Fördergebiet.<br />
Bewerbungsschluss <strong>für</strong> 2012 war der 15.11.2011 bei e<strong>in</strong>em Bachelorabschluss bis Mai<br />
2012 bzw. der 15.05.2012 bei e<strong>in</strong>em Bachelorabschluss im November 2012. Man läßt<br />
sich vom Akademischen Auslandsamt se<strong>in</strong>er deutschen Fachhochschule beraten und<br />
bewirbt sich dann onl<strong>in</strong>e. Mehr Informationen f<strong>in</strong>det man unter:<br />
http://www.<strong>in</strong>went.org/portal/<strong>in</strong>s_ausland/pull/<strong>in</strong>dex.php.de?pull=/cms01/contentpool/<strong>in</strong>s<br />
_ausland/asien/085835/<strong>in</strong>dex.php.de Kontakt: Tel.0028-4460-1628/ -1245.<br />
7h) Die Förderung von Kurzpraktika durch <strong>den</strong> Deutschen Akademischen Austauschdienst<br />
<strong>für</strong> Bachelor- und Master-Stu<strong>den</strong>ten ab dem 2. Fachsemester<br />
(http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de<br />
.html?detailid=250&fachrichtung=16&land=34&status=1&seite=1 )<br />
Der DAAD hat se<strong>in</strong> Programmangebot neu strukturiert. E<strong>in</strong>e Bewerbung <strong>in</strong>nerhalb dieses<br />
Programms ist ab dem 1. Dezember 2010 nur noch möglich <strong>für</strong>: Auslandspraktika <strong>in</strong><br />
EU-Institutionen, EU-Gelder verwalten<strong>den</strong> E<strong>in</strong>richtungen, deutschen Auslandsvertretungen,<br />
Deutschen Schulen im Ausland und an <strong>den</strong> Deutschen Geisteswissenschaftlichen<br />
Instituten im Ausland.<br />
Gefördert wer<strong>den</strong> mit Teilstipendienraten (€ 250 pro Monat) und e<strong>in</strong>em Zuschuss zu <strong>den</strong><br />
Reisekosten Praktika bis zu 3 Monaten Dauer. Im E<strong>in</strong>zelnen:<br />
„Kurzstipendien <strong>für</strong> Praktika <strong>in</strong> deutschen Außenvertretungen, EU-Institutionen<br />
und E<strong>in</strong>richtungen, die EU-Gelder verwalten:<br />
Das Programm soll deutschen Studieren<strong>den</strong>, die sich aus eigener Initiative e<strong>in</strong>en Praktikumsplatz<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er EU-Institution, e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung, die EU-Gelder verwaltet oder bei<br />
e<strong>in</strong>er Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat) beschafft haben, e<strong>in</strong>en<br />
Auslandsaufenthalt ermöglichen<br />
Kurzstipendien <strong>für</strong> Praktika an Deutschen Schulen im Ausland:<br />
Deutsche Lehramtsstudierende haben über dieses Programm die Möglichkeit, e<strong>in</strong>e Förderung<br />
<strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum an e<strong>in</strong>er Deutschen Schule im Ausland zu erhalten (vgl. hierzu:<br />
www.auslandsschulwesen.de).<br />
Praktika bei Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland (DGIA):<br />
Die Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (DGIA) bietet deutschen<br />
(und Deutschen gleichgestellten) Studieren<strong>den</strong>, die an e<strong>in</strong>er deutschen staatlichen<br />
bzw. staatlich anerkannten Hochschule vollimmatrikuliert s<strong>in</strong>d, Praktika an ihren<br />
Instituten an. Die Praktikumsplätze wer<strong>den</strong> durch das jeweilige Institut ausgeschrieben.<br />
Die Studieren<strong>den</strong> bewerben sich direkt bei <strong>den</strong> Instituten auf diese Ausschreibungen.<br />
57
Die durch die DGIA nom<strong>in</strong>ierten Kandidaten können <strong>für</strong> diese Praktika e<strong>in</strong>en Antrag auf<br />
e<strong>in</strong> Kurzstipendium beim DAAD stellen. Die Antragsunterlagen s<strong>in</strong>d über die Homepage<br />
der Stiftung DGIA (www.dgia.de) erhältlich“.<br />
Daneben ist e<strong>in</strong>e Förderung von Praktika <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> DAAD im<br />
Rahmen des Programms PROMOS nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen möglich:<br />
Praktika (6 Wochen bis 6 Monate). Praktika von Studieren<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d grundsätzlich weltweit<br />
förderbar. Praktika <strong>in</strong> EU-Ländern, Island, Liechtenste<strong>in</strong>, Norwegen und der Türkei<br />
können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht<br />
gefördert wer<strong>den</strong>. Ausnahme s<strong>in</strong>d Studierende, die bereits <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Praktika-Aufenthalt<br />
im Rahmen von ERASMUS gefördert wur<strong>den</strong> und deshalb im Rahmen des ERASMUS-<br />
Programms ke<strong>in</strong>e Förderung mehr erhalten können. Doktoran<strong>den</strong> können sich <strong>in</strong> dieser<br />
Programmschiene nicht bewerben.<br />
(http://www.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/13502.de.html )<br />
7i) Die Vermittlung bezahlter Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten der Wirtschaftswissenschaften,<br />
Sozialwissenschaften und Informatik ab dem 5. Semester durch AIESEC<br />
AIESEC, (Association Internationale des Étudiants des Sciences Economiques) -<br />
http://www.aiesec.org/cms/aiesec/AI/Western%20Europe%20and%20North%20America<br />
/GERMANY/home - - ist e<strong>in</strong>e sehr große <strong>in</strong>ternationale Stu<strong>den</strong>tenorganisation. Ihr Ziel<br />
ist es, Stu<strong>den</strong>ten die Möglichkeit zu geben, sich durch e<strong>in</strong> <strong>in</strong>ternationales Praktikum<br />
fachlich und persönlich weiterzuentwickeln und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.<br />
AIESEC vermittelt auch Praktika <strong>in</strong> die Niederlande von m<strong>in</strong>imal 6 bis zu 78 Wochen.<br />
Die Praktikantenvergütung durch die Unternehmen deckt im Regelfall die Lebenshaltungskosten<br />
<strong>in</strong> Holland. Reisekosten müssen selbst getragen wer<strong>den</strong>. Daneben fällt e<strong>in</strong><br />
Kostenbeitrag <strong>in</strong> Höhe von € 350.<br />
Bei <strong>den</strong> Praktika ist zu unterschei<strong>den</strong> zwischen<br />
„Management Tra<strong>in</strong>eeship<br />
Unternehmen und Management s<strong>in</strong>d De<strong>in</strong> Steckenpferd? Beweise Dich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em realen<br />
Umfeld. Die Management Tra<strong>in</strong>eeships s<strong>in</strong>d Praktika <strong>in</strong> <strong>den</strong> Bereichen F<strong>in</strong>anzen, Market<strong>in</strong>g,<br />
Projektmanagement, Rechnungswesen, Controll<strong>in</strong>g und Ähnliches. Voraussetzungen:<br />
grundsätzlich <strong>für</strong> alle Stu<strong>den</strong>ten ab dem 1. Semester geeignet; empfohlen wird<br />
jedoch das erfolgreiche Abschließen des Vordiploms bzw. 4. Semesters Bachelor mit<br />
Haupt- oder Nebenfach Wirtschaftswissenschaften.<br />
Technical Tra<strong>in</strong>eeship<br />
Computer s<strong>in</strong>d De<strong>in</strong>e Welt? Dann kannst du Dich bei diesem Praktikum so richtig ausleben.<br />
Bei <strong>den</strong> Technical Tra<strong>in</strong>eeships handelt es sich um Praktika im Bereich Informationstechnologie.<br />
Du realisierst IT-Projekte aller Art. Voraussetzungen: grundsätzlich <strong>für</strong><br />
alle Stu<strong>den</strong>ten ab dem 1. Semester geeignet; empfohlen wird jedoch das erfolgreiche<br />
Abschließen des Vordiploms bzw. 4. Semesters Bachelor <strong>in</strong> Informatik, Wirtschafts<strong>in</strong>formatik<br />
oder e<strong>in</strong>schlägige Kenntnisse im IT Bereich.<br />
58
Development Tra<strong>in</strong>eeship<br />
Du hast Interesse an sozialer Arbeit und möchtest etwas verändern? Das Development<br />
Tra<strong>in</strong>eeship gibt Dir die Möglichkeit dazu! Es handelt sich vorwiegend um Praktika bei<br />
geme<strong>in</strong>nützigen Organisationen <strong>in</strong> Schwellenländern. Voraussetzungen: grundsätzlich<br />
<strong>für</strong> alle Stu<strong>den</strong>ten ab dem 1. Semester geeignet<br />
Educational Tra<strong>in</strong>eeship<br />
Du hast Spaß am Unterrichten? Dann ist e<strong>in</strong> Praktikum <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Lehre<strong>in</strong>richtung - von<br />
Schulen, über Universitäten bis h<strong>in</strong> zu Sprach<strong>in</strong>stituten - genau das Richtige <strong>für</strong> Dich.<br />
Voraussetzungen: grundsätzlich <strong>für</strong> alle Stu<strong>den</strong>ten ab dem 1. Semester geeignet<br />
(http://www.aiesec.org/cms/aiesec/AI/Western%20Europe%20and%20North%20Americ<br />
a/GERMANY/Stu<strong>den</strong>ten_neu/Internationale_Praktika/Programme.html )<br />
Insgesamt muss man mit 3-6 Monaten Vorlaufzeit vor dem Praktikum rechnen.<br />
7j) Die Vermittlung bezahlter Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten der Ingenieur-, Natur- und Agrarwissenschaften<br />
durch IAESTE (International Association for the Exchange of<br />
Stu<strong>den</strong>ts for Technical Experience) (http://www.iaeste.de/cms/<strong>in</strong>dex.php?id=34 )<br />
Wer an der Vermittlung e<strong>in</strong>es bezahlten 2-3 monatigen Praktikums im Rahmen der oben<br />
genannten Fachbereiche im Zeitraum Juli bis Oktober <strong>in</strong>teressiert ist, meldet sich bis<br />
zum 30. November des Vorjahres beim Lokalkomitee der Praktikantenaustauschorganisation<br />
IAESTE an se<strong>in</strong>er Hochschule. Hier ist das vorläufige Anmeldeformular:<br />
http://www.iaeste.de/cms/uploads/media/Anmeldeformular_Vorl_Bewerbung.doc<br />
Im Februar erhält man dann e<strong>in</strong>en Vorschlag <strong>für</strong> e<strong>in</strong> passendes Praktikum, <strong>für</strong> das man<br />
sich bis Ende März ausführlich bewirbt. Mitte April bis Mitte/Ende Mai erhält man <strong>den</strong><br />
hoffentlich positiven Bescheid. (http://www.iaeste.de/cms/<strong>in</strong>dex.php?id=52 )<br />
Bewerben kann man sich ab dem vierten Semester.<br />
Die Leistung von IAESTE besteht nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Stipendium oder der Erstattung der<br />
Reisekosten, sondern <strong>in</strong> der Zur Verfügung Stellung e<strong>in</strong>es Praktikums, dessen Vergütung<br />
durch <strong>den</strong> Betrieb <strong>in</strong> der Regel die Lebenshaltungskosten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
deckt. Weitere Informationen s<strong>in</strong>d unter www.iaeste.de/ abrufbar.<br />
7k) Die Vermittlung bezahlter Praktika durch <strong>den</strong> Deutschen Bauernverband<br />
(http://www.bauernverband.de/<strong>in</strong>dex.php?redid=154406 )<br />
Der Deutsche Bauernverband vermittelt mit Hilfe der Partnerorganisation „Sticht<strong>in</strong>g Uitwissel<strong>in</strong>g<br />
en Studiereizen voor het Platteland (SUSP) “ 3-12 monatige Praktika bzw.<br />
evtl. 6-10 wöchige Kurzpraktika <strong>in</strong> die Niederlande <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten der Landwirtschaft und<br />
des Gartenbaus, wobei e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>tägiges Orientierungssem<strong>in</strong>ar <strong>in</strong> Amsterdam, Fachwörterbuch,<br />
Praktikumshandbuch, Betreuung und Beratung während des gesamten Aufenthalts<br />
<strong>in</strong>begriffen s<strong>in</strong>d. Im Juni und September ist gegen e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gen Selbstkostenpreis<br />
die Teilnahme an e<strong>in</strong>em viertägigen Midpo<strong>in</strong>t Meet<strong>in</strong>g möglich.<br />
Informationen f<strong>in</strong>det man auf der Internetseite:<br />
www.bauernverband.de/<strong>in</strong>dex.php?redid=154416 sowie<br />
http://www.uitwissel<strong>in</strong>g.nl/?Buitenlandse_stagiaires<br />
59
Voraussetzungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum s<strong>in</strong>d:<br />
-Deutsche Staatsangehörigkeit,<br />
-Abgeschlossenes Grundstudium bzw. 4 Semester Bachelor-Studium,<br />
-m<strong>in</strong>destens 6 Monate Praxiserfahrung,<br />
-körperlich gesund,<br />
-zwischen 18 und 30 Jahre alt,<br />
-Abschluss e<strong>in</strong>er umfassen<strong>den</strong> Kranken- und Unfallversicherung (durch <strong>den</strong> Deutschen<br />
Bauernverband).<br />
Anmeldeschluss ist vier Monate vor Praktikumbeg<strong>in</strong>n.<br />
Anmeldeformulare <strong>für</strong> e<strong>in</strong> ausgewähltes Programm können per E-Mail, telefonisch oder<br />
per Post angefordert wer<strong>den</strong>. Kontakt: Schorlemer Stiftung des DBV e.V.<br />
„Internationaler Praktikantenaustausch“, In der Wehrhecke 1c<br />
53125 Bonn, Tel. 0228 – 92657 -21/22/23, Fax 0228 – 92657 -15<br />
E-Mail: dbv-praktika-<strong>in</strong>ternational@bauernverband.net<br />
Es fallen folgende Kosten an: Programmgebühren: € 415 <strong>für</strong> Sticht<strong>in</strong>g Uitwissel<strong>in</strong>g en<br />
Studiereizen voor het Platteland; € 200 DBV- Vermittlungsgebühr. Bei e<strong>in</strong>er Absage<br />
s<strong>in</strong>d SUSP- Stornogebühren zu zahlen. Den erfolgreichen Abschluss ihres Praktikums<br />
vorausgesetzt, erhalten alle Programmteilnehmer e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>maligen Pauschalzuschuss<br />
aus Mitteln des Bundesm<strong>in</strong>isteriums <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
(BMELV), der um die Prämien <strong>für</strong> die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung<br />
gekürzt wird. Die Praktikumsvergütung beträgt bei e<strong>in</strong>er 40 Stun<strong>den</strong>-Woche<br />
€ 320 netto plus Unterkunft und Verpflegung.<br />
7l) Die Vermittlung teilweise bezahlter Praktika <strong>für</strong> Jurastu<strong>den</strong>ten durch ELSA<br />
Elsa, the European Law Stu<strong>den</strong>t´s Association, ermöglicht Jurastu<strong>den</strong>ten mittels STEP,<br />
dem Stu<strong>den</strong>t Tra<strong>in</strong>ee Exchange Programme, u.a. auch Praktika <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>. In<br />
der Newsletter vom Januar 2012 war auch 1 Praktikumsangebot aus <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
http://www.elsa.org/fileadm<strong>in</strong>/user_upload/elsa_<strong>in</strong>ternational/PDF/STEP_newsletter/ST<br />
EP_Newsletter_10_11/STEP_Newsletter.pdf ) <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en graduierten Jurastu<strong>den</strong>ten zu<br />
f<strong>in</strong><strong>den</strong>. In deutscher Sprache <strong>in</strong>formieren allgeme<strong>in</strong> die Webseiten:<br />
https://www.elsa-germany.org/de/startseite/ sowie<br />
https://www.elsa-germany.org/de/step-auslandspraktika/<strong>in</strong>formationen-fuer-stu<strong>den</strong>ten/<br />
Wie kann man sich <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum bewerben? Man muss zunächst bei Elsa Mitglied<br />
wer<strong>den</strong>. Dann kann man sich mit dem herunterladbaren Formular bewerben.<br />
https://www.elsagermany.org/fileadm<strong>in</strong>/elsa_germany/national/files/STEP/Formulare/SAF_ZV_neu.pdf<br />
Dem Elsa Lokalkomitee an se<strong>in</strong>er Universität übergibt man die geforderten Nachweise<br />
zu Sprachen- und Rechtskenntnissen. Man kann sich <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum bzw. maximal 3<br />
Praktika bewerben.<br />
Nach Durchsicht der Bewerbung auf Vollständigkeit f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Match<strong>in</strong>g zwischen Bewerber-<br />
und Praktikumprofil statt. Hat sich der Arbeitgeber <strong>für</strong> Dich entschie<strong>den</strong>, wird<br />
Dich de<strong>in</strong> Vorstand <strong>für</strong> STEP <strong>in</strong>formieren.<br />
60
Die Praktika s<strong>in</strong>d zumeist vom Arbeitgeber bezahlte Praktika. Fahrt- und Unterkunftskosten<br />
müssen selbst getragen wer<strong>den</strong>. Bei der Wohnungssuche hilft das niederländische<br />
Elsa- Lokalkomitee. Solche Gruppen bestehen <strong>in</strong> Amsterdam, Lei<strong>den</strong>, Maastricht,<br />
Rotterdam und Tilburg und <strong>in</strong> Nijmegen.<br />
(http://www.elsathenetherlands2.nl/<strong>in</strong>dex.php/page/6/activeSub/-1:0.html ) mit <strong>in</strong>sgesamt<br />
1800 Mitgliedern. Es gibt ke<strong>in</strong>e Vermittlungsgebühr.<br />
61
8) ANHANG:<br />
QUELLENTEXTE ZU STUDIENFINANZIERUNG<br />
8a)<br />
§ 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (Ausbildung im Ausland)<br />
§ 5a Bundesausbildungsförderungsgesetz (Unberücksichtigte Ausbildungszeiten)<br />
§ 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz (Förderung der Deutschen im Ausland)<br />
§ 16 Bundesausbildungsförderungsgesetz (Förderungsdauer im Ausland)<br />
8b)<br />
Merkblätter der Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, zur Förderung e<strong>in</strong>es Studiums<br />
bzw. e<strong>in</strong>es Praktikums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> auf der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes<br />
(BAföG)<br />
8c)<br />
4 englischsprachige Kurz<strong>in</strong>formationen des Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs DUO (bis<br />
Ende 2009: Informatie Beheer Groep) zu <strong>den</strong> Themen:<br />
-Niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />
-Kredit zur F<strong>in</strong>anzierung der Studiengebühren<br />
-Teilrückerstattung der Studiengebühren <strong>für</strong> diejenigen, welche diese schon im<br />
Studienjahr 2006-2007 erhielten<br />
Anhang 8a)<br />
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)<br />
§ 5 Ausbildung im Ausland<br />
<br />
<br />
(1) Der ständige Wohnsitz im S<strong>in</strong>ne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet,<br />
der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass<br />
es auf <strong>den</strong> Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum<br />
Zwecke der Ausbildung an e<strong>in</strong>em Ort aufhält, hat dort nicht se<strong>in</strong>en ständigen<br />
Wohnsitz begründet.<br />
(2) Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong>, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung<br />
geleistet <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch e<strong>in</strong>er im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte,<br />
wenn<br />
1. er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und außer bei<br />
Schulen mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen zum<strong>in</strong>dest<br />
e<strong>in</strong> Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit<br />
angerechnet wer<strong>den</strong> kann oder<br />
2. im Rahmen der grenzüberschreiten<strong>den</strong> Zusammenarbeit e<strong>in</strong>er deutschen<br />
und m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er ausländischen Ausbildungsstätte die aufe<strong>in</strong>ander<br />
aufbauen<strong>den</strong> Lehrveranstaltungen e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Ausbildung abwechselnd<br />
von <strong>den</strong> beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten<br />
angeboten wer<strong>den</strong> oder<br />
3. e<strong>in</strong>e Ausbildung an e<strong>in</strong>er Ausbildungsstätte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union oder <strong>in</strong> der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird<br />
Bei Berufsfachschulen und Fachschulen gilt Satz 1 Nummer 1 nur, wenn der Besuch<br />
im Unterrichtsplan vorgeschrieben ist. Die Ausbildung muss m<strong>in</strong>destens<br />
sechs Monate oder e<strong>in</strong> Semester dauern; f<strong>in</strong>det sie im Rahmen e<strong>in</strong>er mit der be-<br />
62
suchten Ausbildungsstätte vere<strong>in</strong>barten Kooperation statt, muss sie m<strong>in</strong>destens<br />
zwölf Wochen dauern. Satz 1 Nr. 3 gilt <strong>für</strong> die <strong>in</strong> § 8 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs. 2<br />
und 3 bezeichneten Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> nur, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen<br />
<strong>für</strong> die geförderte Ausbildung im Inland erworben haben oder e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis<br />
nach § 25 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzen.<br />
(3) (aufgehoben)<br />
(4) Absatz 2 Nummer 1 und 2 gilt nur <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch von Ausbildungsstätten, der<br />
dem Besuch von folgen<strong>den</strong> im Inland gelegenen Ausbildungsstätten gleichwertig<br />
ist:<br />
1. Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 11,<br />
2. Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 10, soweit die Hochschulzugangsberechtigung<br />
nach 12 Schuljahren erworben wer<strong>den</strong> kann,<br />
3. Berufsfachschulklassen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2,<br />
4. m<strong>in</strong>destens zweijährigen Fach- und Fachoberschulklassen,<br />
5. Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen;<br />
Absatz 2 Nummer 3 gilt nur <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch von Ausbildungsstätten, der dem Besuch<br />
der Ausbildungsstätten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Nummern 3 bis 5 gleichwertig ist, wobei die<br />
Fachoberschulklassen ausgenommen s<strong>in</strong>d.<br />
(5) Wird im Zusammenhang mit dem Besuch e<strong>in</strong>er im Inland gelegenen Berufsfachschule<br />
nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens zweijährigen Fachschulklasse, e<strong>in</strong>er Höheren<br />
Fachschule, Akademie oder Hochschule oder mit dem nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 geförderten<br />
Besuch e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen vergleichbaren<br />
Ausbildungsstätte e<strong>in</strong> Praktikum gefordert, so wird <strong>für</strong> die Teilnahme an e<strong>in</strong>em<br />
Praktikum im Ausland Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die Ausbildungsstätte<br />
oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass diese fachpraktische Ausbildung<br />
<strong>den</strong> Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt; bei<br />
dem Besuch e<strong>in</strong>er Berufsfachschule oder e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens zweijährigen Fachschulklasse<br />
muss zudem nach deren Unterrichtsplan die Durchführung des Praktikums zw<strong>in</strong>gend<br />
im Ausland vorgeschrieben se<strong>in</strong>. Das Praktikum im Ausland muss der Ausbildung nach<br />
dem Ausbildungsstand förderlich se<strong>in</strong> und m<strong>in</strong>destens zwölf Wochen dauern. (<br />
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/219.php )<br />
§ 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten Bei der Leistung von Ausbildungsförderung<br />
<strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Ausbildung im Inland bleibt die Zeit e<strong>in</strong>er Ausbildung, die der Auszubil<strong>den</strong>de im<br />
Ausland durchgeführt hat, längstens jedoch bis zu e<strong>in</strong>em Jahr, unberücksichtigt. Wenn<br />
während e<strong>in</strong>er Ausbildung, die im Inland begonnen wurde und nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 im<br />
Ausland fortgesetzt wird, die Förderungshöchstdauer erreicht würde, verlängert sich<br />
diese um die bis zu diesem Zeitpunkt bereits im Ausland verbrachte Ausbildungszeit,<br />
höchstens jedoch um e<strong>in</strong> Jahr. Insgesamt bleibt nach <strong>den</strong> Sätzen 1 und 2 höchstens e<strong>in</strong><br />
Jahr unberücksichtigt; dies gilt auch bei mehrfachem Wechsel zwischen In- und Ausland.<br />
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Auslandsaufenthalt <strong>in</strong> Ausbildungsbestimmungen<br />
als e<strong>in</strong> notwendig im Ausland durchzuführender Teil der Ausbildung vorgeschrieben<br />
ist. ( http://www.bafög.de/de/220.php )<br />
§ 6 Förderung der Deutschen im Ausland Deutschen im S<strong>in</strong>ne des Grundgesetzes, die<br />
ihren ständigen Wohnsitz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ausländischen Staat haben und dort oder von dort<br />
63
aus <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Nachbarstaat e<strong>in</strong>e Ausbildungsstätte besuchen, kann Ausbildungsförderung<br />
geleistet wer<strong>den</strong>, wenn die besonderen Umstände des E<strong>in</strong>zelfalles dies rechtfertigen.<br />
Art und Dauer der Leistungen sowie die Anrechnung des E<strong>in</strong>kommens und Vermögens<br />
richten sich nach <strong>den</strong> besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland. § 9 Abs. 1<br />
und 2 sowie § 48 s<strong>in</strong>d entsprechend, die §§ 36 bis 38 s<strong>in</strong>d nicht anzuwen<strong>den</strong>.<br />
(http://www.bafoeg.bmbf.de/de/221.php )<br />
§ 16 Förderungsdauer im Ausland<br />
(1) Für e<strong>in</strong>e Ausbildung im Ausland nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 5 wird Ausbildungsförderung<br />
längstens <strong>für</strong> die Dauer e<strong>in</strong>es Jahres geleistet. Innerhalb e<strong>in</strong>es Ausbildungsabschnitts<br />
gilt Satz 1 nur <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>zigen zusammenhängen<strong>den</strong> Zeitraum, soweit<br />
nicht der Besuch von Ausbildungsstätten <strong>in</strong> mehreren Ländern <strong>für</strong> die Ausbildung von<br />
besonderer Bedeutung ist.<br />
(2) Darüber h<strong>in</strong>aus kann während drei weiterer Semester Ausbildungsförderung geleistet<br />
wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch e<strong>in</strong>er Ausbildungsstätte, die <strong>den</strong> im Inland gelegenen Hochschulen<br />
gleichwertig ist, wenn er <strong>für</strong> die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.<br />
(3) In <strong>den</strong> Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3 wird Ausbildungsförderung ohne die zeitliche<br />
Begrenzung der Absätze 1 und 2 geleistet, <strong>in</strong> <strong>den</strong> Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 3 jedoch<br />
nur dann über e<strong>in</strong> Jahr h<strong>in</strong>aus, wenn der Auszubil<strong>den</strong>de bei Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es nach dem 31.<br />
Dezember 2007 aufgenommenen Auslandsaufenthalts bereits seit m<strong>in</strong>destens drei Jahren<br />
se<strong>in</strong>en ständigen Wohnsitz im Inland hatte. ( http://www.bafög.de/de/238.php )<br />
Anhang 8b)<br />
Merkblätter der Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, zur Förderung e<strong>in</strong>es Studiums<br />
oder Praktikums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> auf der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes<br />
(BAföG)<br />
8b1) Förderung e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> Belgien, Luxemburg oder <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
(Stand: Dezember 2011)<br />
1. Wie beantrage ich Auslandsförderung?<br />
2. Welche besonderen Voraussetzungen müssen bei der Auslandsförderung erfüllt<br />
se<strong>in</strong>?<br />
2.1 Persönliche Voraussetzungen<br />
2.2 Ausbildungsbed<strong>in</strong>gte Voraussetzungen<br />
2.3 Gleichwertigkeit<br />
2.4 Dauer<br />
3. Kann ich die Förderungsvoraussetzungen vorab prüfen lassen?<br />
4. Wie wird der monatliche Förderungsbetrag bei der Auslandsförderung ermittelt?<br />
4.1 Gesamtbedarf<br />
4.2 Anzurechnendes E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />
4.3 Förderungsbetrag<br />
64
5. Welche Bedeutung hat das „certificate of enrolment“?<br />
6. Förderungshöchstdauer<br />
7. Wie lange erhalte ich Auslands-BAföG?<br />
8. In welcher Form wird Ausbildungsförderung geleistet?<br />
9. Wie werde ich nach me<strong>in</strong>er Auslandsausbildung im Inland weitergefördert?<br />
10. Welche Unterlagen wer<strong>den</strong> benötigt?<br />
Die folgen<strong>den</strong> Informationen sollen Ihnen helfen, sich bei der Antragstellung leichter zurechtzuf<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />
Häufig auftretende Fragen wer<strong>den</strong> beantwortet; alle Detailfragen können<br />
hier nicht behandelt wer<strong>den</strong>.<br />
Bitte prüfen Sie <strong>den</strong>noch unbed<strong>in</strong>gt vor telefonischer Kontaktaufnahme mit der Bezirksregierung<br />
Köln, ob Ihre Fragen nicht bereits anhand der nachfolgen<strong>den</strong> Informationen<br />
beantwortet wer<strong>den</strong>.<br />
1. Wie beantrage ich Auslandsförderung?<br />
Nach § 15 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung vom Beg<strong>in</strong>n des Monats an<br />
geleistet, <strong>in</strong> dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beg<strong>in</strong>n<br />
des Antragsmonats an. Für e<strong>in</strong>e zeitnahe Bewilligung der Förde-rung mit Beg<strong>in</strong>n<br />
der Ausbildung im Ausland übersen<strong>den</strong> Sie bitte die am En-de dieser Informationen<br />
genannten Formblätter nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben möglichst<br />
sechs Monate vor Beg<strong>in</strong>n des Auslandsauf-enthaltes. Zur Fristwahrung<br />
genügt e<strong>in</strong>e schriftliche Antragstellung zu Be-g<strong>in</strong>n der Ausbildung.<br />
Das Formblatt 3 - E<strong>in</strong>kommenserklärung der Eltern bzw. des/r Ehegatten/Ehegatt<strong>in</strong><br />
oder des/r e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners/<strong>in</strong> - ist von jedem/r E<strong>in</strong>kommensbezieher/<strong>in</strong><br />
gesondert auszufüllen, <strong>in</strong>sbesondere wenn beide Elternteile über eigenes<br />
E<strong>in</strong>kommen verfügen. Bei bisheriger elternunabhängiger Förderung wird<br />
Formblatt 3 <strong>für</strong> die Eltern nicht benötigt.<br />
Teilen Sie bitte mit, ob bzw. wo Sie zuletzt e<strong>in</strong>en Antrag auf Ausbildungsför-derung<br />
gestellt haben (Förderungsnummer, Amt <strong>für</strong> Ausbildungsförderung und ggf. Außenstelle).<br />
Bitte fügen Sie e<strong>in</strong>e Kopie des letzten BAföG-Bescheides bei.<br />
Bitte beachten Sie, dass mit Beg<strong>in</strong>n der Ausbildung im Ausland der An-spruch auf<br />
Inlandsförderung <strong>für</strong> die Dauer der Auslandsausbildung erlischt. Im Anschluss daran<br />
ist e<strong>in</strong> erneuter Antrag erforderlich (S. Punkt 9).<br />
Um e<strong>in</strong>e effektive Bearbeitung zu gewährleisten, erfolgt die Anforderung feh-lender<br />
Unterlagen <strong>in</strong> der Regel nur 1 x. Bitte bewahren Sie dieses Anforderungsschreiben<br />
daher sorgfältig auf. Für übersandte Unterlagen und Nachweise<br />
wird ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gangsbestätigung ausgestellt.<br />
Sollten die Förderungsvoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie <strong>den</strong> maschi-nellen<br />
Bewilligungsbescheid frühestens zu Anfang des Monats, <strong>in</strong> dem die Auslandsausbildung<br />
beg<strong>in</strong>nt. Wenn Sie z. B. im Oktober Ihre Auslandsaus-bildung beg<strong>in</strong>nen,<br />
erhalten Sie <strong>den</strong> masch<strong>in</strong>ellen Bescheid frühestens An-fang Oktober.<br />
Die Überweisung der monatlichen Förderungsbeträge kann grundsätzlich nur auf<br />
Inlandskonten erfolgen.<br />
65
2. Welche besonderen Voraussetzungen müssen bei der Aus-landsförderung erfüllt<br />
se<strong>in</strong>?<br />
2.1 Persönliche Voraussetzungen<br />
Grundsätzlich können Auszubil<strong>den</strong>de mit ständigem Wohnsitz im Inland, die <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Ausbildung im Inland Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, auch <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Ausbildung<br />
im Ausland nach § 5 Abs. 2 BAföG gefördert wer-<strong>den</strong>. Die <strong>in</strong> § 8 Abs. 1 Nr. 6 und<br />
7, Abs. 2 und 3 BAföG bezeichneten Perso-nengruppen können <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Ausbildung im<br />
S<strong>in</strong>ne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG (<strong>in</strong>sbesondere vollständige Ausbildungen <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz) nur gefördert wer<strong>den</strong>,<br />
wenn sie die Zugangsvoraussetzungen <strong>für</strong> die geförderte Ausbildung im Inland erworben<br />
haben oder e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes<br />
besitzen.<br />
Weiterh<strong>in</strong> wird bei Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG Ausbildungsförderung<br />
nur dann über e<strong>in</strong> Jahr h<strong>in</strong>aus geleistet, wenn der/die Aus-zubil<strong>den</strong>de<br />
bei Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es nach dem 31.12.2007 aufgenommenen Aus-landsaufenthalts bereits<br />
seit m<strong>in</strong>destens drei Jahren se<strong>in</strong>en/ihren ständigen Wohnsitz im Inland hatte.<br />
2.2 Ausbildungsbed<strong>in</strong>gte Voraussetzungen<br />
Die Förderung von Auslandsausbildungen ist möglich:<br />
1.<strong>für</strong> die ergänzende Auslandsausbildung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG);<br />
Diese Ausbildung dient der Ergänzung e<strong>in</strong>er förderungsfähigen Ausbildung. Sie muss<br />
der jeweiligen Hauptausbildung förderlich se<strong>in</strong>. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die<br />
Grundkenntnisse während e<strong>in</strong>er zum<strong>in</strong>-dest e<strong>in</strong>jährigen Ausbildung an e<strong>in</strong>er gleichrangigen<br />
Ausbildungsstätte erlangt wur<strong>den</strong> und die Ausbildung <strong>in</strong> der gleichen Fachrichtung<br />
betrie-ben wird. Außerdem muss die beabsichtigte Ausbildung im Ausland zum<strong>in</strong>dest zu<br />
e<strong>in</strong>em Teil auf die Hauptausbildung anrechenbar se<strong>in</strong> (Aus-nahme: gymnasiale Oberstufe;<br />
Fachoberschule).<br />
2. <strong>für</strong> die <strong>in</strong>tegrierte Auslandsausbildung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG);<br />
Integrierte Ausbildungen s<strong>in</strong>d solche, bei <strong>den</strong>en im Rahmen der grenz-überschreiten<strong>den</strong><br />
Zusammenarbeit e<strong>in</strong>er deutschen und m<strong>in</strong>destens ei-ner ausländischen Ausbildungsstätte<br />
die aufe<strong>in</strong>ander aufbauen<strong>den</strong> Lehr-veranstaltungen e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Ausbildung<br />
abwechselnd von <strong>den</strong> be-teiligten Ausbildungsstätten angeboten wer<strong>den</strong> (z. B. der Studiengang<br />
European Mechanical Eng<strong>in</strong>eer<strong>in</strong>g Studies, <strong>den</strong> die FH Osnabrück <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />
mit verschie<strong>den</strong>en europäischen Partnerhochschulen durchführt, oder<br />
das Europäische Studienprogramm BWL (EBP), das die Fachhochschule Münster<br />
ebenfalls <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit verschiede-nen europäischen Partnerhochschulen<br />
durchführt).<br />
3 <strong>für</strong> die Ausbildung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der Europäischen Union oder <strong>in</strong> der<br />
Schweiz (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG).<br />
Hierbei handelt es sich um e<strong>in</strong>e Ausbildung, die an e<strong>in</strong>er Ausbildungs-stätte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder <strong>in</strong> der Schweiz betrieben und ggf. auch abgeschlossen<br />
wird. Die Ausbildung kann von Anfang an im Ausland erfolgen. Dies gilt<br />
nicht <strong>für</strong> Schüler/<strong>in</strong>nen der gymnasialen Oberstufe oder Fach-oberschule. Sie können<br />
nicht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG geför-dert wer<strong>den</strong> (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG).<br />
66
2.3 Gleichwertigkeit<br />
E<strong>in</strong>e Förderung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 BAföG kann nur <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch von<br />
Ausbildungsstätten gewährt wer<strong>den</strong>, deren Besuch dem Besuch von folgen<strong>den</strong> im Inland<br />
gelegenen Ausbildungsstätten gleichwertig ist:<br />
Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 11, Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab<br />
Klasse 10, soweit die Hochschul-zugangsberechtigung nach 12 Schuljahren erworben<br />
wer<strong>den</strong> kann, Berufsfachschulklassen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2, m<strong>in</strong>destens zweijährigen<br />
Fach- und Fachoberschulklassen, Höheren Fachschulen, Akademien oder<br />
Hochschulen;<br />
§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG gilt nur <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch von Ausbildungsstät-ten, der dem<br />
Besuch der Ausbildungsstätten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Nummern 3 bis 5 gleich-wertig ist, wobei Fachoberschulklassen<br />
ausgenommen s<strong>in</strong>d.<br />
Bei Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 BAföG ist die <strong>in</strong>ländi-sche Ausbildung<br />
<strong>für</strong> die Beurteilung der Gleichwertigkeit maßgebend, d. h. wenn im Inland z. B. e<strong>in</strong>e<br />
Berufsfachschule im S<strong>in</strong>ne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG besucht wird, muss die ausländische<br />
Ausbildung auch e<strong>in</strong>e entspre-chende Berufsfachschulausbildung se<strong>in</strong>.<br />
Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens.<br />
2.4 Dauer : Die Ausbildung muss m<strong>in</strong>destens sechs volle Monate oder e<strong>in</strong> Semester<br />
(ke<strong>in</strong> Trimester!) dauern; f<strong>in</strong>det sie im Rahmen e<strong>in</strong>er mit der besuchten Ausbildungsstätte<br />
vere<strong>in</strong>barten Kooperation statt, muss sie m<strong>in</strong>destens zwölf Wochen dauern.<br />
3. Kann ich die Förderungsvoraussetzungen vorab prüfen lassen?<br />
Auf Antrag kann e<strong>in</strong>e Vorabentscheidung erteilt wer<strong>den</strong> (§ 46 Abs. 5 BAföG). Dazu<br />
wer<strong>den</strong> folgende Unterlagen benötigt:<br />
− Formblatt 1<br />
- Angaben zur Adresse während der Ausbildung im Ausland s<strong>in</strong>d <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Vorabent-scheidung<br />
nicht notwendig.<br />
− Anlage 1 zu Formblatt 1<br />
− Fotokopie des letzten BAföG - Bescheides<br />
− aktuelle Immatrikulationsbesche<strong>in</strong>igung der <strong>in</strong>ländischen Hochschule<br />
− Formblatt 6<br />
- Angaben zum Ausbildungsgang an e<strong>in</strong>er konkreten Ausbildungsstätte s<strong>in</strong>d erforderlich.<br />
Achtung! Die Vorabentscheidung enthält ke<strong>in</strong>e Aussage über die Höhe<br />
der Leistungen.<br />
4. Wie wird der monatliche Förderungsbetrag bei der Auslands-förderung ermittelt?<br />
4.1 Gesamtbedarf<br />
Folgende Zuschläge erhöhen ggf. <strong>den</strong> monatlichen Grundbedarf nach § 13 BAföG:<br />
- Krankenversicherungszuschuss<br />
- Pflegeversicherungszuschuss<br />
- Aufwendungen <strong>für</strong> Reisen zum Ausbildungsort (§ 4 BAföG-AuslandszuschlagV)<br />
- Für die H<strong>in</strong>reise zum Ausbildungsort sowie <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Rückreise wird e<strong>in</strong> Reisekostenzuschlag<br />
<strong>in</strong> Höhe von je 250,00 € pauschal berücksichtigt.<br />
- - Studiengebühren (§ 3 BAföG-AuslandszuschlagV)<br />
67
- Studiengebühren wer<strong>den</strong> grundsätzlich längstens <strong>für</strong> die Dauer e<strong>in</strong>es Jahres bis zur<br />
Höhe von € 4.600 berücksichtigt.<br />
- Studiengebühren wer<strong>den</strong> bei e<strong>in</strong>em Studium im Ausland erst dann berücksichtigt,<br />
wenn Sie nachgewiesen haben, mit welchem Erfolg Sie sich um Gebührenerlass o-<br />
der -ermäßigung bemüht haben. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Übersendung von Merkblättern oder<br />
Broschüren der Universität, aus <strong>den</strong>en sich die Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Gebührenerlass<br />
<strong>für</strong> EG-Stu<strong>den</strong>ten ergeben, reicht nicht aus. Bitte wen<strong>den</strong> Sie sich daher<br />
bezüglich des Erlasses oder der Ermäßigung schnellstmöglich an Ihre ausländische<br />
Universität bzw. die entsprechende Stelle. Wenn Sie nach Beg<strong>in</strong>n der Auslandsausbildung<br />
e<strong>in</strong>en Nachweis über die tatsächlich zu zahlen<strong>den</strong> Studiengebühren<br />
vorlegen, können diese auch nachträglich berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />
- - K<strong>in</strong>derbetreuungszuschlag nach § 14 b BAföG<br />
- Für Auszubil<strong>den</strong>de, die mit m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em eigenen K<strong>in</strong>d, welches das zehnte Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet hat, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Haushalt leben, erhöht sich der Be-darf<br />
um monatlich e 113,00 <strong>für</strong> das erste und € 85,00 <strong>für</strong> jedes weitere dieser K<strong>in</strong>der<br />
(Anlage 2 zu Formblatt 1).<br />
- Reisekosten und Studiengebühren wer<strong>den</strong> auf die Monate des Bewilligungszeitraumes<br />
aufgeteilt und erhöhen entsprechend <strong>den</strong> monatlichen Bedarf.<br />
- 4.2 Anzurechnendes E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />
- Es gelten die gleichen Anrechnungsvorschriften wie beim Inlands - BAföG.<br />
- Eigenes E<strong>in</strong>kommen und Vermögen des/der Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> sowie E<strong>in</strong>-kommen<br />
des/der Ehegatten/<strong>in</strong>, des/r e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners/<strong>in</strong> und der Eltern des/r<br />
Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> wer<strong>den</strong> angerechnet (familienabhängige Förderung). Grundsätzlich<br />
ist jedes E<strong>in</strong>kommen, das der/die Auszubil<strong>den</strong>de <strong>in</strong>nerhalb des Bewilligungszeitraums<br />
erzielt, sowie Vermögen, über das der/die Auszubil-<strong>den</strong>de bei Antragstellung<br />
verfügt, anzugeben. Es wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong> Abgleich mit dem Bundeszentralamt<br />
<strong>für</strong> Steuern bezüglich der Frei-stellungsaufträge stattf<strong>in</strong>det.<br />
4.3 Förderungsbetrag Vom ermittelten Gesamtbedarf (siehe Punkt 4.1) wird das eigene<br />
E<strong>in</strong>kom-men und Vermögen des/r Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> sowie das anzurechnende E<strong>in</strong>kommen<br />
des/r Ehegatten/<strong>in</strong>, Lebenspartners/<strong>in</strong> und der Eltern des/r Auszu-bil<strong>den</strong><strong>den</strong> -<br />
<strong>in</strong> dieser Reihenfolge - <strong>in</strong> Abzug gebracht. Die Differenz ergibt <strong>den</strong> monatlichen Förderungsbetrag.<br />
H<strong>in</strong>weis! E<strong>in</strong>e Abschlagszahlung <strong>für</strong> Reisekosten und Studiengebühren<br />
kann mit der ersten Bewilligung (zu Beg<strong>in</strong>n des Bewilligungszeitraumes) auf formlosen<br />
Antrag gezahlt wer<strong>den</strong>. Vorauszahlungen außerhalb der Bewilligung vor Beg<strong>in</strong>n des<br />
Bewilligungszeitraumes s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs nicht möglich. E<strong>in</strong>e direkte Überweisung der<br />
Studiengebühren durch die Bezirksregierung Köln an die ausländische Universität ist<br />
nicht möglich. Für die Zahlung der Studiengebühren s<strong>in</strong>d Sie selbst verantwortlich.<br />
5. Welche Bedeutung hat das „certificate of enrolment“? Ohne Vorlage e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen<br />
Besche<strong>in</strong>igung der ausländischen Ausbildungsstätte kann e<strong>in</strong>e Bewilligung<br />
nicht erfolgen. Bitte sen<strong>den</strong> Sie da-her diesen Vordruck <strong>in</strong> Ihrem eigenen Interesse<br />
rechtzeitig an die Ausbil-dungsstätte und lassen ihn vollständig ausgefüllt und gestempelt<br />
der Bezirks-regierung Köln wieder zukommen.<br />
6. Förderungshöchstdauer Bei der Leistung von Ausbildungsförderung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Ausbildung<br />
im Inland bleibt nach § 5a BAföG die Zeit e<strong>in</strong>er Ausbildung, die der/die Auszubil<strong>den</strong>de<br />
im Ausland durchgeführt hat, längstens jedoch bis zu e<strong>in</strong>em Jahr, unberücksichtigt.<br />
Wenn während e<strong>in</strong>er Ausbildung, die im Inland begonnen wurde und nach § 5<br />
68
Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG im Ausland fortgesetzt wird, die Förde-rungshöchstdauer erreicht<br />
würde, verlängert sich diese um die bis zu diesem Zeitpunkt bereits im Ausland<br />
verbrachte Ausbildungszeit, höchstens jedoch um e<strong>in</strong> Jahr. Insgesamt bleibt nach Satz<br />
1 und 2 höchstens e<strong>in</strong> Jahr unbe-rücksichtigt; dies gilt auch bei mehrfachem Wechsel<br />
zwischen In- und Aus-land. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Auslandsaufenthalt<br />
<strong>in</strong> Ausbil-dungsbestimmungen als e<strong>in</strong> notwendig im Ausland durchzuführender Teil der<br />
Ausbildung vorgeschrieben ist. Nach Ablauf der Förderungshöchstdauer müssen <strong>für</strong> die<br />
Weiterförderung Gründe nach § 15 Abs. 3 BAföG oder die Voraussetzungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Studien-abschlusshilfe (§ 15 Abs. 3a BAföG) vorliegen.<br />
7. Wie lange erhalte ich Auslands-BAföG? Förderung wird grundsätzlich nur <strong>für</strong> die<br />
Zeit gewährt, <strong>in</strong> der Sie tatsächlich die Ausbildung im Ausland betreiben. Innerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Ausbildungsabschnittes kann Ausbildungsförderung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e ergänzende Auslandsausbildung<br />
nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG (s. Punkt 2.2) längstens <strong>für</strong> die Dauer<br />
e<strong>in</strong>es Jahres und nur <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>zi-gen zusammenhängen<strong>den</strong> Zeitraum geleistet wer<strong>den</strong>,<br />
soweit nicht der Be-such von Ausbildungsstätten <strong>in</strong> mehreren Ländern <strong>für</strong> Ihre<br />
Ausbildung von besonderer Bedeutung ist (s. § 16 Abs. 1 BAföG). Die besondere Bedeutung<br />
kann sich aus der Art der Ausbildung ergeben, wenn z. B. mehrere Sprachen<br />
zu erlernen oder wenn e<strong>in</strong> Studienaufenthalt im Ausland und zusätzlich e<strong>in</strong> Praktikum<br />
vorgeschrieben s<strong>in</strong>d. Nach § 16 Abs. 2 BAföG kann darüber h<strong>in</strong>aus während drei weiterer<br />
Semes-ter Ausbildungsförderung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch e<strong>in</strong>er Ausbildungsstätte, die <strong>den</strong> im<br />
Inland gelegenen Hochschulen gleichwertig ist, geleistet wer<strong>den</strong>, wenn er <strong>für</strong> die Ausbildung<br />
von besonderer Bedeutung ist. Die besondere Bedeutung ist anzunehmen, wenn<br />
der/die Auszubil<strong>den</strong>de e<strong>in</strong>e wissenschaftliche Arbeit unternommen hat, die <strong>in</strong> dem<br />
ersten Jahr nicht angemessen zu Ende geführt wer<strong>den</strong> konnte,<br />
nach <strong>den</strong> Umstän<strong>den</strong> des E<strong>in</strong>zelfalles die Fortsetzung der Ausbildung im Ausland<br />
<strong>für</strong> die Ausbildung objektiv erforderlich ist,<br />
<strong>in</strong>nerhalb der zusätzlichen Förderungsdauer e<strong>in</strong> Ausbildungsabschluss <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vertragsstaat des Abkom<br />
mens über <strong>den</strong> Europäischen Wirtschaftsraum erlangt wird.<br />
Die besondere Bedeutung ist durch e<strong>in</strong>e gutachtliche Stellungnahme e<strong>in</strong>es haupt<br />
amtlichen Mitgliedes des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte nachzu-weisen, die<br />
während des ersten Jahres der Ausbildung im Ausland besucht wor<strong>den</strong> ist.<br />
Bei <strong>den</strong> <strong>in</strong>tegrierten Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG und <strong>den</strong> Ausbildungen<br />
im S<strong>in</strong>ne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG (s. Punkt 2.2) wird Ausbildungsförderung<br />
ohne die zeitliche Begrenzung des § 16 Abs. 1 BAföG geleistet.<br />
Bei Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG wird Ausbildungsförde-rung nur<br />
dann über e<strong>in</strong> Jahr h<strong>in</strong>aus geleistet, wenn der/die Auszubil<strong>den</strong>de bei Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es nach<br />
dem 31.12.2007 aufgenommenen Auslandsaufent-halts bereits seit m<strong>in</strong>destens drei<br />
Jahren se<strong>in</strong>en/ihren ständigen Wohnsitz im Inland hatte.<br />
8. In welcher Form wird Ausbildungsförderung geleistet? Grundsätzlich wird nach §<br />
17 Abs. 2 BAföG Ausbildungsförderung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch von Höheren Fachschulen,<br />
Akademien und Hochschulen und die im Zusammenhang damit abzuleisten<strong>den</strong> Praktika<br />
zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen geleistet; Studiengebühren wer<strong>den</strong><br />
voll als Zuschuss geleistet. Dies gilt grundsätzlich bis zum Ende der Förderungshöchstdauer.<br />
Nach dem Ende der Förderungshöchstdauer kann Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> nach § 15<br />
69
Abs. 3a BAföG <strong>für</strong> zwölf Monate e<strong>in</strong>e Studienabschlussförderung ge-währt wer<strong>den</strong>,<br />
wenn der Auszubil<strong>den</strong>de die Ausbildung <strong>in</strong>nerhalb dieser Zeit abschließen kann. Diese<br />
Leistung erfolgt als vollverz<strong>in</strong>sliches Bankdarlehen. Dies gilt auch <strong>für</strong> die Studiengebühren.<br />
Der erste Wechsel/Abbruch aus wichtigem Grund hat ke<strong>in</strong>e Auswirkungen auf die<br />
Förderungsart. Weitere Wechsel/Abbrüche aus wichtigem Grund können dazu führen,<br />
dass die neue Ausbildung nicht vollständig mit der För-derungsart Zuschuss/z<strong>in</strong>sloses<br />
Staatsdarlehen gefördert wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Zeiten der ursprünglichen<br />
Ausbildung nicht (vollstän-dig) auf die neue Ausbildung angerechnet wer<strong>den</strong>;<br />
<strong>für</strong> die zusätzlich zuge-stan<strong>den</strong>e Zeit wird Förderung als Bankdarlehen gewährt.<br />
Erfolgt der Wechsel/Abbruch h<strong>in</strong>gegen „aus unabweisbarem Grund“ (z. B. e<strong>in</strong> Chemiestu<strong>den</strong>t<br />
verliert se<strong>in</strong>en Geruchs<strong>in</strong>n), bleibt es bei der Förderungs-art Zuschuss/z<strong>in</strong>sloses<br />
Darlehen auch während der zusätzlich benötigten Zeit. Der K<strong>in</strong>derbetreuungszuschlag<br />
wird immer als Zuschuss geleistet.<br />
9. Wie werde ich nach me<strong>in</strong>er Auslandsausbildung im Inland weitergefördert?<br />
Der Weiterförderungsantrag ist beim zuständigen Inlandsamt zu stellen. E<strong>in</strong>e frühzeitige<br />
Antragstellung vor dem Ende der Ausbildung im Ausland wird empfohlen. Besucht e<strong>in</strong>/e<br />
Auszubil<strong>den</strong>de/r zwischen dem Ende e<strong>in</strong>er Ausbildung im Aus-land und dem frühestmöglichen<br />
Beg<strong>in</strong>n der anschließen<strong>den</strong> Ausbildung im Inland <strong>für</strong> längstens vier Monate<br />
ke<strong>in</strong>e Ausbildungsstätte, so wird ihm/r längstens <strong>für</strong> die Dauer der bei<strong>den</strong> Monate vor<br />
Beg<strong>in</strong>n der anschließen<strong>den</strong> Ausbildung Ausbildungsförderung geleistet. Diese Zeit ist <strong>in</strong><br />
<strong>den</strong> der Aus-landsausbildung folgen<strong>den</strong> Bewilligungszeitraum e<strong>in</strong>zubeziehen. Die Antrag-stellung<br />
muss spätestens im Verlauf des zweiten Monats vor Beg<strong>in</strong>n der Inlandsausbildung<br />
erfolgen. Beispiel: Ausbildung im Ausland von 10/11 bis 06/12<br />
Weiterführung der Ausbildung im Inland ab 10/12 Aufnahme der Förderung durch das<br />
Inlandsamt möglich ab 08/12 (e<strong>in</strong>e recht-zeitige Antragstellung beim Inlandsamt - also<br />
spätestens August 2012 - vor-ausgesetzt)<br />
10. Welche Unterlagen wer<strong>den</strong> benötigt?<br />
Formblatt 1 -Antrag auf Ausbildungsförderung<br />
Anlage 1 zu Formblatt 1 - schulischer und berufl. Werdegang<br />
ggf. Anlage 2 zu Formblatt 1 - K<strong>in</strong>derbetreuungszuschlag<br />
Besche<strong>in</strong>igung über die Unterkunft<br />
Besche<strong>in</strong>igung über die Teilnahme an e<strong>in</strong>em Austauschprogramm<br />
Formblatt 3 - Erklärung des Ehegatten/e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners, des Vaters<br />
oder der Mutter<br />
Formblatt 6 - Zusatz zum Antrag auf Ausbildungsförderung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Ausbildung im<br />
Ausland<br />
Besche<strong>in</strong>igung der ausländischen Ausbildungsstätte - certificate of en-rolment<br />
Die Angaben s<strong>in</strong>d durch geeignete Unterlagen (z. B. Kopie des Sparbuchs, Sparkassenauskunft<br />
oder Kopie des E<strong>in</strong>kommensteuerbescheids) zu belegen.<br />
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im E<strong>in</strong>zelfall können weitere Unterlagen notwendig<br />
se<strong>in</strong>. Sie erhalten hierüber nach Antragstellung entsprechende Nachricht.<br />
(http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/ dezernat_49/<br />
ausbildungsfoerderung/faq/faq_studium_benelux.pdf )<br />
70
Anhang 8b2)<br />
Förderung e<strong>in</strong>es Praktikums <strong>in</strong> Belgien, Luxemburg oder <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
(Stand: Dezember 2011)<br />
1. Wie beantrage ich Auslandsförderung?<br />
2. Welche besonderen Voraussetzungen müssen bei der Auslandsförderung erfüllt<br />
se<strong>in</strong>?<br />
2.1 Persönliche Voraussetzungen<br />
2.2 Förderlichkeit<br />
2.3 Erforderlichkeit und Inhalt<br />
2.4 Dauer<br />
3. Kann ich die Förderungsvoraussetzungen vorab prüfen lassen?<br />
4. Wie wird der monatliche Förderungsbetrag bei der Auslandsförderung ermittelt?<br />
4.1Gesamtbedarf<br />
4.2Anzurechnendes E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />
4.3Förderungsbetrag<br />
5. Welche Bedeutung hat die Besche<strong>in</strong>igung der ausländischen Praktikantenstelle?<br />
6. Wie lange erhalte ich Auslands-BAföG?<br />
7. In welcher Form wird Ausbildungsförderung geleistet?<br />
8. Erhalte ich Förderung <strong>für</strong> die Ableistung e<strong>in</strong>es Praktikums im Ausland, wenn<br />
ich bereits e<strong>in</strong>en Auslandsaufenthalt durchgeführt und auch Förderungsleistungen<br />
erhalten habe?<br />
9. Wie werde ich nach me<strong>in</strong>em Auslandspraktikum im Inland weitergefördert?<br />
10. Welche Unterlagen wer<strong>den</strong> benötig?<br />
Die folgen<strong>den</strong> Informationen sollen Ihnen helfen, sich bei der Antragstellung leichter zurechtzuf<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />
Häufig auftretende wer<strong>den</strong> Fragen beantwortet, alle Detailfragen können<br />
hier nicht behandelt wer<strong>den</strong>. Bitte prüfen Sie <strong>den</strong>noch unbed<strong>in</strong>gt vor telefonischer Kontaktaufnahme<br />
mit der Bezirksregierung Köln, ob Ihre Fragen nicht bereits anhand der<br />
nachfolgen<strong>den</strong> Informationen beantwortet wer<strong>den</strong>.<br />
1. Wie beantrage ich Auslandsförderung?<br />
Nach § 15 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung vom Beg<strong>in</strong>n des Monats an geleistet,<br />
<strong>in</strong> dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beg<strong>in</strong>n des Antragsmonats<br />
an. Für e<strong>in</strong>e zeitnahe Bewilligung der Förde-rung mit Beg<strong>in</strong>n der Ausbildung<br />
im Ausland übersen<strong>den</strong> Sie bitte die am Ende dieser Informationen genannten<br />
Formblätter nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben möglichst sechs Monate vor<br />
Beg<strong>in</strong>n des Auslandsaufenthaltes. Zur Fristwahrung genügt e<strong>in</strong>e schriftliche Antragstellung<br />
zu Beg<strong>in</strong>n der Aus-bildung.<br />
Das Formblatt 3 - E<strong>in</strong>kommenserklärung des Ehegatten/e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners,<br />
des Vaters oder der Mutter - ist von jedem E<strong>in</strong>kommensbezieher geson-dert<br />
auszufüllen, auch wenn die Eltern mite<strong>in</strong>ander verheiratet s<strong>in</strong>d und geme<strong>in</strong>-samen veranlagt<br />
wer<strong>den</strong>. Bei bisheriger elternunabhängiger Förderung wird Formblatt 3 <strong>für</strong> die<br />
Eltern nicht benötigt.<br />
71
Teilen Sie bitte mit, ob bzw. wo Sie zuletzt e<strong>in</strong>en Antrag auf Ausbildungsförde-rung gestellt<br />
haben (Förderungsnummer, Amt <strong>für</strong> Ausbildungsförderung und ggf. Außenstelle).<br />
Bitte fügen Sie e<strong>in</strong>e Kopie des letzten BAföG-Bescheides bei.<br />
Bitte beachten Sie, dass mit Beg<strong>in</strong>n des Praktikums im Ausland der An-spruch auf Inlandsförderung<br />
<strong>für</strong> die Dauer der Auslandsausbildung erlischt. Im Anschluss daran ist<br />
e<strong>in</strong> erneuter Antrag erforderlich (S. Punkt 5).<br />
Um e<strong>in</strong>e effektive Bearbeitung zu gewährleisten, erfolgt die Anforderung feh-lender Unterlagen<br />
<strong>in</strong> der Regel nur 1 x. Bitte bewahren Sie dieses Anforde-rungsschreiben daher<br />
sorgfältig auf. Für übersandte Unterlagen und Nach-weise wird ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gangsbestätigung<br />
ausgestellt.<br />
Sollten die Förderungsvoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie frühestens zu Anfang<br />
des Monats, <strong>in</strong> dem die Auslandsausbildung beg<strong>in</strong>nt. Wenn Sie z. B. im Oktober Ihre<br />
Auslandsausbildung beg<strong>in</strong>nen, erhalten Sie <strong>den</strong> masch<strong>in</strong>ellen Bescheid frühestens Anfang<br />
Oktober. Die Überweisung der monatlichen Förderungsbeträge kann grundsätzlich<br />
nur auf Inlandskonten erfolgen.<br />
2. Welche besonderen Voraussetzungen müssen bei der Aus-landsförderung erfüllt<br />
se<strong>in</strong>?<br />
2.1 Persönliche Voraussetzungen<br />
Grundsätzlich können Auszubil<strong>den</strong>de mit ständigem Wohnsitz im Inland, die <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Ausbildung im Inland Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, auch <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum<br />
im Ausland nach § 5 Abs. 5 BAföG gefördert wer<strong>den</strong>. Die <strong>in</strong> § 8 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs.<br />
2 und 3 BAföG bezeichneten Personen-gruppen können <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum im Zusammenhang<br />
mit e<strong>in</strong>er Ausbildung im S<strong>in</strong>ne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG (<strong>in</strong>sbesondere vollständige<br />
Ausbildungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der<br />
Schweiz) nur gefördert wer<strong>den</strong>, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen <strong>für</strong> die geförderte<br />
Ausbildung im Inland erworben haben oder e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.<br />
1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzen.<br />
Weiterh<strong>in</strong> wird bei Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG Ausbildungsförderung<br />
nur dann über e<strong>in</strong> Jahr h<strong>in</strong>aus geleistet, wenn der Auszubil-<strong>den</strong>de bei<br />
Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es nach dem 31.12.2007 aufgenommenen Auslandsauf-enthalts bereits seit<br />
m<strong>in</strong>destens drei Jahren se<strong>in</strong>en ständigen Wohnsitz im Inland hatte. Dies gilt auch <strong>für</strong><br />
das damit <strong>in</strong> Zusammenhang stehende Praktikum.<br />
2.2 Förderlichkeit<br />
Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 BAföG muss das Praktikum im Ausland der Ausbil-dung nach<br />
dem Ausbildungsstand förderlich se<strong>in</strong>. Es ist förderlich, wenn die Grundkenntnisse <strong>in</strong><br />
der gewählten Fachrichtung während e<strong>in</strong>er zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>jährigen Ausbildung bereits<br />
erlangt wur<strong>den</strong>. Vorpraktika im Ausland können nicht gefördert wer<strong>den</strong>.<br />
2.3 Erforderlichkeit und Inhalt<br />
Nach § 5 Abs. 5 BAföG wird Ausbildungsförderung <strong>für</strong> die Teilnahme an ei-nem Praktikum<br />
im Ausland nur geleistet, wenn es im Zusammenhang mit dem Besuch e<strong>in</strong>er im<br />
Inland gelegenen Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG, e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens<br />
zweijährigen Fachschulklasse, e<strong>in</strong>er Höheren Fach-schule, Akademie oder Hochschule<br />
oder mit dem nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG geförderten Besuch e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen vergleichbaren Ausbildungsstätte e<strong>in</strong><br />
72
natlich € 113,00 <strong>für</strong> das erste und € 85,00 <strong>für</strong> jedes weitere dieser K<strong>in</strong>der (Anlage 2 zu<br />
Formblatt 1).<br />
Reisekosten wer<strong>den</strong> auf die Monate des Bewilligungszeitraumes aufgeteilt und erhöhen<br />
entsprechend <strong>den</strong> monatlichen Bedarf.<br />
4.2 Anzurechnendes E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />
Es gelten die gleichen Anrechnungsvorschriften wie beim Inlands - BAföG.<br />
Eigenes E<strong>in</strong>kommen und Vermögen des/r Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> sowie E<strong>in</strong>kommen des/r<br />
Ehegatten/<strong>in</strong>, des/r e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners/<strong>in</strong> und der Eltern des/r Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
wer<strong>den</strong> angerechnet (familienabhängige Förderung). Grundsätzlich ist jedes E<strong>in</strong>kommen,<br />
das der/die Auszubil<strong>den</strong>de <strong>in</strong>nerhalb des Bewilligungszeitraums erzielt, sowie<br />
Vermögen, über das der/die Auszubil-<strong>den</strong>de bei Antragstellung verfügt, anzugeben. Es<br />
wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong> Abgleich mit dem Bundeszentralamt <strong>für</strong> Steuern bezüglich<br />
der Frei-stellungsaufträge stattf<strong>in</strong>det. Die Berechnung erfolgt dann nach <strong>den</strong><br />
gleichen Anrechnungsvorschriften wie beim Inlands - BAföG. Insbesondere wird die<br />
Praktikantenvergütung des för-derungsfähigen Praktikums voll auf <strong>den</strong> Bedarf angerechnet<br />
(§ 23 Abs. 4 Nr. 2 BAföG), da es sich um Ausbildungsvergütung handelt. Bei<br />
der Ermittlung der Höhe der Praktikantenvergütung wird vom Amt <strong>für</strong> Ausbildungsförderung<br />
u. a. die Werbungskostenpauschale <strong>in</strong> Höhe von der-zeit 920,00 € pro Jahr abgezogen.<br />
Soweit über diesen Pauschbetrag h<strong>in</strong>aus-gehende Werbungskosten anfallen,<br />
s<strong>in</strong>d diese gesondert nachzuweisen. Derartige Werbungskosten können notwendige<br />
Mehraufwendungen se<strong>in</strong>, die e<strong>in</strong>em/r Praktikanten/<strong>in</strong> wegen e<strong>in</strong>er durch das Praktikum<br />
begründeten dop-pelten Haushaltsführung entstehen. E<strong>in</strong>e doppelte Haushaltsführung<br />
liegt vor, wenn der/die Praktikant/<strong>in</strong> außerhalb des Ortes, <strong>in</strong> dem er/sie e<strong>in</strong>en eigenen<br />
Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt.<br />
Mehraufwendungen s<strong>in</strong>d z. B. Mietkosten und Verpflegungsmehraufwendun-gen. Diese<br />
können e<strong>in</strong>kommensm<strong>in</strong>dernd berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />
4.3 Förderungsbetrag<br />
Vom ermittelten Gesamtbedarf (siehe Punkt 4.1) wird das eigene E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />
des/r Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> sowie das anzurechnende E<strong>in</strong>kommen des/r Ehegatten/<strong>in</strong>,<br />
des/r e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners/<strong>in</strong> und der Eltern des/r Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> - <strong>in</strong> dieser<br />
Reihenfolge - <strong>in</strong> Abzug gebracht. Die Diffe-renz ergibt <strong>den</strong> monatlichen Förderungsbetrag.<br />
5. Welche Bedeutung hat die Besche<strong>in</strong>igung der ausländischen Praktikantenstelle?<br />
Ohne Vorlage e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen Besche<strong>in</strong>igung der ausländischen Praktikantenstelle<br />
kann e<strong>in</strong>e Bewilligung nicht erfolgen. Bitte sen<strong>den</strong> Sie da-her diese Besche<strong>in</strong>igung<br />
<strong>in</strong> Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig an die Prakti-kantenstelle und lassen diese vollständig<br />
ausgefüllt und gestempelt der Bezirksregierung Köln wieder zukommen.<br />
6. Wie lange erhalte ich Auslands-BAföG?<br />
Ausbildungsförderung kann nur <strong>für</strong> die nach der Ausbildungs- und Prüfungs-ordnung<br />
vorgeschriebene M<strong>in</strong>destdauer des Praktikums gewährt wer<strong>den</strong>, höchstens <strong>für</strong> e<strong>in</strong><br />
Jahr.<br />
74
7. In welcher Form wird Ausbildungsförderung geleistet?<br />
Bei Besuch von Berufsfachschulen und Fachschulen und damit <strong>in</strong> Zusam-menhang stehen<strong>den</strong><br />
Praktika wird Ausbildungsförderung grundsätzlich voll als Zuschuss geleistet.<br />
Für <strong>den</strong> Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen und die im<br />
Zusammenhang damit abzuleisten<strong>den</strong> Praktika wird Ausbildungs-förderung nach § 17<br />
Abs. 2 BAföG grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen geleistet.<br />
Dies gilt grundsätzlich bis zum Ende der Förderungshöchstdauer. Nach dem Ende<br />
der Förderungshöchstdauer kann Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> nach § 15 Abs. 3a BAföG <strong>für</strong> zwölf<br />
Monate e<strong>in</strong>e Studienabschlussförderung ge-währt wer<strong>den</strong>, wenn der/die Auszubil<strong>den</strong>de<br />
die Ausbildung <strong>in</strong>nerhalb dieser Zeit abschließen kann. Diese Leistung erfolgt als vollverz<strong>in</strong>sliches<br />
Bankdarlehen. Der erste Wechsel/Abbruch aus wichtigem Grund hat ke<strong>in</strong>e<br />
Auswirkungen auf die Förderungsart. Weitere Wechsel/Abbrüche aus wichtigem<br />
Grund können dazu führen, dass die neue Ausbildung nicht vollständig mit der Förderungsart<br />
Zuschuss/z<strong>in</strong>sloses Staatsdarlehen gefördert wird. Dies ist immer dann der<br />
Fall, wenn die Zeiten der ursprünglichen Ausbildung nicht (vollständig) auf die neue<br />
Ausbildung angerechnet wer<strong>den</strong>; <strong>für</strong> die zusätzlich zugestan<strong>den</strong>e Zeit wird Förderung<br />
als Bankdarlehen gewährt. Erfolgt der Wechsel/Abbruch h<strong>in</strong>gegen „aus unabweisbarem<br />
Grund“ (z. B. e<strong>in</strong>/e Chemiestu<strong>den</strong>t/<strong>in</strong> verliert se<strong>in</strong>en/ihren Geruchs<strong>in</strong>n), bleibt es bei der<br />
Förderungsart Zuschuss/z<strong>in</strong>sloses Darlehen auch während der zusätzlich be-nötigten<br />
Zeit. Der K<strong>in</strong>derbetreuungszuschlag wird immer als Zuschuss geleistet.<br />
8. Erhalte ich Förderung <strong>für</strong> die Ableistung e<strong>in</strong>es Praktikums im Ausland, wenn<br />
ich bereits e<strong>in</strong>en Auslandsaufenthalt durchge-führt und auch Förderungsleistungen<br />
erhalten habe?<br />
Wenn Sie e<strong>in</strong> Studium <strong>in</strong>nerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz durchführen<br />
bzw. durchgeführt haben, können Sie zusätzlich Ausbildungsför-derung <strong>für</strong> die Ableistung<br />
e<strong>in</strong>es Praktikums im Ausland erhalten. Ansonsten kann Ihnen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Ausbildungsabschnittes Ausbildungs-förderung im Ausland nur <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>zigen zusammenhängen<strong>den</strong><br />
Zeitraum gewährt wer<strong>den</strong>, soweit nicht der Besuch von Ausbildungsstätten<br />
<strong>in</strong> mehreren Ländern <strong>für</strong> Ihre Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.<br />
9. Wie werde ich nach me<strong>in</strong>em Auslandspraktikum im Inland weitergefördert?<br />
Der Weiterförderungsantrag ist beim zuständigen Inlandsamt zu stellen. E<strong>in</strong>e frühzeitige<br />
Antragstellung vor dem Ende des Praktikums im Ausland wird empfohlen. Besucht e<strong>in</strong>/e<br />
Auszubil<strong>den</strong>de/r zwischen dem Ende e<strong>in</strong>er Ausbildung im Aus-land und dem frühestmöglichen<br />
Beg<strong>in</strong>n der anschließen<strong>den</strong> Ausbildung im Inland <strong>für</strong> längstens vier Monate<br />
ke<strong>in</strong>e Ausbildungsstätte, so wird ihm/r längs-tens <strong>für</strong> die Dauer der bei<strong>den</strong> Monate vor<br />
Beg<strong>in</strong>n der anschließen<strong>den</strong> Ausbil-dung Ausbildungsförderung geleistet. Diese Zeit ist <strong>in</strong><br />
<strong>den</strong> der Auslandsaus-bildung folgen<strong>den</strong> Bewilligungszeitraum e<strong>in</strong>zubeziehen. Die Antragstellung<br />
muss spätestens im Verlauf des zweiten Monats vor Beg<strong>in</strong>n der Inlandsausbildung<br />
erfolgen.<br />
Beispiel:<br />
Ausbildung im Ausland von 10/11 bis 06/12<br />
Weiterführung der Ausbildung im Inland ab 10/12<br />
Aufnahme der Förderung durch das Inlandsamt möglich ab 08/12 (e<strong>in</strong>e rechtzeitige Antragstellung<br />
beim Inlandsamt - also spätestens August 2012 - vorausgesetzt)<br />
75
10.Welche Unterlagen wer<strong>den</strong> benötig?<br />
− Formblatt 1 - Antrag auf Ausbildungsförderung<br />
− Anlage 1 zu Formblatt 1 - schulischer und berufl. Werdegang<br />
ggf. Anlage 2 zu Formblatt 1 - K<strong>in</strong>derbetreuungszuschlag<br />
− Besche<strong>in</strong>igung über die Unterkunft<br />
− Besche<strong>in</strong>igung über die Teilnahme an e<strong>in</strong>em Austauschprogramm<br />
Formblatt 3 - Erklärung des Ehegatten/e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners, des Vaters oder<br />
der Mutter<br />
− Formblatt 6 - Zusatz zum Antrag auf Ausbildungsförderung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Aus-bildung im<br />
Ausland<br />
− Besche<strong>in</strong>igung der ausländischen Praktikantenstelle - practical tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g certification<br />
Die Angaben s<strong>in</strong>d durch geeignete Unterlagen (z. B. Kopie des Sparbuchs, Sparkassenauskunft<br />
oder Kopie des E<strong>in</strong>kommensteuerbescheids) zu bele-gen.<br />
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im E<strong>in</strong>zelfall können weitere Unterla-gen notwendig<br />
se<strong>in</strong>. Sie erhalten hierüber nach Antragstellung entsprechende Nachricht.<br />
(http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderung/<br />
faq/faq_praktikum_benelux.pdf )<br />
Anhang 8c)<br />
Anmerkung des Verfassers (Robert Marzell): Der Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs (vormals<br />
Informatie Beheer Groep) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> niederländischer Sprache stets aktuell. Die hier<br />
aus dem Internet abgedruckten englischsprachigen Texte s<strong>in</strong>d – Stand Ende Januar<br />
2012 - allerd<strong>in</strong>gs nicht immer vollständig up do date. E<strong>in</strong>ige Angaben daraus haben wir<br />
deshalb auf Basis der niederländischsprachigen Webseiten der Organisation<br />
stillschweigend aktualisiert.<br />
8c1) Englischsprachige Information von DUO über die Bed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Erhalt<br />
der niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> und diese selbst<br />
Study f<strong>in</strong>ance<br />
If you are <strong>in</strong> full-time higher education <strong>in</strong> the Netherlands, you may be eligible for the<br />
Dutch system of study f<strong>in</strong>ance. You must satisfy the follow<strong>in</strong>g three requirements:<br />
You must be under the age of 30 when you become entitled to a stu<strong>den</strong>t grant.<br />
You must be a Dutch national or have the same rights.<br />
You must be <strong>in</strong> full-time or dual education.<br />
<br />
Liv<strong>in</strong>g <strong>in</strong> the Netherlands<br />
Are you a citizen of an EU, EEA country or Switzerland, and have you lived for five<br />
years or more <strong>in</strong> the Netherlands without <strong>in</strong>terruption? If so, then you are entitled to<br />
study f<strong>in</strong>ance. It will then be sufficient when you send your application together with a<br />
copy of your resi<strong>den</strong>ce permit ‘Duurzaam verblijf Burgers van de Unie’ (Permanent resi<strong>den</strong>ce<br />
Citizens of the Union) or a copy of your passport, together with what is referred to<br />
as a ‘historical list of addresses’ from your municipality. Have you lived <strong>in</strong> the Netherlands<br />
for less than five years? If you work <strong>in</strong> the Netherlands or your parent or partner<br />
works <strong>in</strong> the Netherlands then you may also be entitled to study f<strong>in</strong>ance.<br />
Work<strong>in</strong>g <strong>in</strong> the Netherlands<br />
Are you a citizen of an EU, EEA country or Switzerland and do you work <strong>in</strong> the Netherlands?<br />
Then you must work <strong>in</strong> the Netherlands on the basis of an official contract of em-<br />
76
ployment, and you must work at least 32 hours a month. If your parent is also a citizen<br />
of an EU, EEA country or Switserland, but not a Dutch citizen then you are entitled to<br />
study f<strong>in</strong>ance when this parent works <strong>in</strong> the Netherlands for at least 32 hours a month<br />
on the grounds of a contract of employment. Are you married or a registered partner,<br />
and is your partner a citizen of an EU, EEA country or Switserland, but not a Dutch citizen,<br />
and work<strong>in</strong>g <strong>in</strong> the Netherlands for at least 32 hours a month on the grounds of a<br />
contract of employment? Then you are also entitled to study f<strong>in</strong>ance. Are you, your parent<br />
or your partner an <strong>in</strong>depen<strong>den</strong>t entrepreneur or freelancer <strong>in</strong> the Netherlands? You<br />
(your parent or partner) will then need to furnish proof that you/they are officially active<br />
as an <strong>in</strong>depen<strong>den</strong>t entrepreneur or freelancer and that you/they work at least 32 hours a<br />
month.<br />
Stu<strong>den</strong>t grant<br />
If you are <strong>in</strong> full-time higher education <strong>in</strong> the Netherlands, you may be eligible for a stu<strong>den</strong>t<br />
grant. You must satisfy the follow<strong>in</strong>g three requirements:<br />
- Age: you must be under the age of 30 when you become entitled to a stu<strong>den</strong>t grant<br />
- Nationality: you must be a Dutch national or have the same rights. You can<br />
check this with the nationality chart. Click the l<strong>in</strong>k at the end of this page.<br />
- Education: you must be <strong>in</strong> full-time or dual education<br />
Do you fail to meet the nationality requirement, but are you under 30 and do you come<br />
from a country <strong>in</strong> the EU/EEA or Switzerland? Then you can apply for limited fund<strong>in</strong>g,<br />
namely the loan tuition fees. Please note: If you receive a stu<strong>den</strong>t grant, an extra earn<strong>in</strong>gs<br />
limit applies. In 2012 you may earn a maximum of € 13.362,53) <strong>in</strong> supplementary<br />
<strong>in</strong>come. This refers to aggregate <strong>in</strong>come or taxable wage, and you must keep accurate<br />
records of your earn<strong>in</strong>gs yourself. Nationality chart (opens new w<strong>in</strong>dow)<br />
Applications<br />
You can apply for a stu<strong>den</strong>t grant at DUO. Do this <strong>in</strong> good time, preferably at least three<br />
months before the start of your course. Will you already be liv<strong>in</strong>g <strong>in</strong> the Netherlands when<br />
you apply for a stu<strong>den</strong>t grant? Then you can apply onl<strong>in</strong>e (only available <strong>in</strong> Dutch). To<br />
use this application, you need a DigiD with SMS function and a citizen service number. If<br />
you are not yet liv<strong>in</strong>g <strong>in</strong> the Netherlands, use the form below to apply for a stu<strong>den</strong>t grant.<br />
apply for a stu<strong>den</strong>t grant for higher education (279Kb, pdf)<br />
Performance-related grant<br />
A stu<strong>den</strong>t grant for higher education is paid <strong>in</strong> the form of a performance-related grant.<br />
The performance-related grant is a loan which is converted <strong>in</strong>to a gift if you obta<strong>in</strong> your<br />
diploma with<strong>in</strong> a ten-year period. If you are attend<strong>in</strong>g a four-year course, you will receive<br />
a performance-related grant for four years. After these four years, you may exclusively<br />
borrow for a further three years.<br />
For all stu<strong>den</strong>ts, the performance-related grant consists of:<br />
Basic grant<br />
Stu<strong>den</strong>t travel product<br />
Depend<strong>in</strong>g on their parents’ <strong>in</strong>come, some stu<strong>den</strong>ts are also eligible for a<br />
Supplementary grant<br />
In addition to the performance-related grant, you can borrow money <strong>in</strong> the form of a:<br />
Loan<br />
Tuition fee loan<br />
77
Amounts<br />
The Dutch government stipulates the stu<strong>den</strong>t grant levels each year.<br />
Monthly amounts for higher education september - december 2012<br />
Liv<strong>in</strong>g away from home<br />
Liv<strong>in</strong>g at home<br />
Basisbeurs € 266,23 € 95,61<br />
Aanvullende beurs € 244,60 € 224,68<br />
Lenen € 283,86 € 283,86<br />
Collegegeldkrediet € 147,58 € 147,58<br />
Totaal € 942,27 € 751,73<br />
Would you like to f<strong>in</strong>d out how much stu<strong>den</strong>t grant fund<strong>in</strong>g you could obta<strong>in</strong>? Use the<br />
calculator below (only available <strong>in</strong> Dutch) to work it out for yourself. You will also be able<br />
to see immediately how much you must repay approximately when your studies come to<br />
an end.<br />
http://www.ib-groep.nl/studiepunt/rekenprog/FIP112_S01.asp?jaar=2012&periode=1<br />
Repayment<br />
You must beg<strong>in</strong> repayments two years after your right to a stu<strong>den</strong>t grant comes to an<br />
end. DUO will calculate the relevant monthly <strong>in</strong>stalment. These monthly <strong>in</strong>stalments<br />
should enable you to repay the loan <strong>in</strong> full with<strong>in</strong> fifteen years. The m<strong>in</strong>imum repayment<br />
is € 45.41 per month. If you are unable to pay the monthly <strong>in</strong>stalment, then ask DUO to<br />
reduce the <strong>in</strong>stalment. DUO will then calculate how much you can repay each month<br />
based on your <strong>in</strong>come. Repayment study debt (160Kb, pdf)<br />
8c2)<br />
Englischsprachige Information von DUO über <strong>den</strong> Kredit zur F<strong>in</strong>anzierung der<br />
Studiengebühren bei e<strong>in</strong>em Vollzeitstudium<br />
Tuition fees loan<br />
Loan or contribution<br />
If you are not eligible for Dutch study f<strong>in</strong>ance and you are a national of one of the countries<br />
which belong to the European Union (EU) or the European Economic Area (EEA)<br />
or you come from Switzerland, you can apply for a loan or a contribution towards the<br />
payment of your tuition fees or course fees. There are three possible situations:<br />
Are you go<strong>in</strong>g to study <strong>in</strong> the Netherlands and did you not receive a contribution<br />
for your tuition fees for studies <strong>in</strong> the Netherlands <strong>in</strong> the 2006-2007 academic<br />
year? In that case you fall under a new regulation: you can apply for ‘loan tuition<br />
fees' to pay your tuition fees (<strong>in</strong> Dutch: collegegeldkrediet). This is a loan which<br />
you have to pay back after your studies.<br />
Did you receive a contribution from the Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs <strong>in</strong> the 2006-<br />
2007 academic year to pay your tuition fees for a course <strong>in</strong> higher education?<br />
And did you not <strong>in</strong>terrupt your degree programme at any po<strong>in</strong>t? In that case you<br />
can simply submit another application for the contribution of tuition fees for the<br />
2010-2011 academic year. If you comply with all the conditions, you do not have<br />
to repay this contribution.<br />
78
Are you go<strong>in</strong>g to do a course <strong>in</strong> vocational education or adult education <strong>in</strong> the<br />
Netherlands or are you already do<strong>in</strong>g a Dutch course <strong>in</strong> that sector? In that case,<br />
you can apply for a contribution to the course fees. If you comply with all the conditions,<br />
you do not have to repay this contribution.<br />
Conditions for tuition fees loan<br />
You must:<br />
be under the age of 30 when you apply for loan tuition fees for the first time<br />
be enrolled as a full-time stu<strong>den</strong>t for an accredited course at a funded or recognized<br />
<strong>in</strong>stitute of higher education or university. Take a course <strong>in</strong> the Netherlands<br />
that qualifies for an allowance or a grant.<br />
have a citizen service number (<strong>in</strong> Dutch: burgerservicenummer) <strong>in</strong> the Netherlands<br />
have a bank account, other than a sav<strong>in</strong>gs account, <strong>in</strong> the Netherlands<br />
Amount of tuition fees loan<br />
Stu<strong>den</strong>ts from EU/EEA countries and Switzerland who are under 30 pay the legal tuition<br />
fees for a full-time study at an <strong>in</strong>stitute of higher education or university funded by the<br />
Dutch government. However, the full-time study must be recognised by the Dutch-<br />
Flemish accreditation organization (NVAO) on the basis of a set criteria.<br />
Stu<strong>den</strong>ts from EU/EEA countries and Switzerland who are under the age of 30 and follow<br />
full-time studies at an <strong>in</strong>stitute of higher education or a university which is not funded<br />
by the Dutch government must pay the so-called ‘<strong>in</strong>stitute’s tuition fees’. Usually these<br />
are higher than the legal tuition fees.<br />
If you comply with the conditions for tuition fees loan, you can always borrow the sum of<br />
the legal college fees <strong>in</strong> the form of a tuition fees loan. If you want a higher tuition fees<br />
loan, this is possible if you pay an <strong>in</strong>stitute’s tuition fees which are higher than the legal<br />
fees. In that case you can apply for tuition fees loan for the amount of tuition fees that<br />
you pay, up to a maximum of five times the sum of legal tuition fees. If you want a lower<br />
tuition fees loan, this is also possible. You <strong>in</strong>dicate on the application form how much<br />
you want to borrow per month.<br />
Application<br />
In order to apply for a tuition fees loan, you must complete the form Application for tuition<br />
fees loan for stu<strong>den</strong>ts from EU/EEA countries and send it to DUO together with the<br />
documents requested. Make your application <strong>in</strong> time.<br />
Tuition fees loan (167Kb, pdf)<br />
Application loan tuition fees for stu<strong>den</strong>ts from EU/EEA countries (211Kb, pdf)<br />
<br />
8c3)<br />
Englischsprachige Information von DUO über die Teilrückerstattung der<br />
Studiengebühren <strong>für</strong> solche Stu<strong>den</strong>ten, die sie schon 2006-2007 erhielten<br />
Contribution to tuition fees<br />
If you received a contribution to your tuition fees <strong>in</strong> the 2011-2012 academic year, you<br />
cont<strong>in</strong>ue to be entitled to this contribution every year as long as you cont<strong>in</strong>ue to apply for<br />
it and receive it. As a stu<strong>den</strong>t <strong>in</strong> higher education, you receive a sum of a maximum of €<br />
1,147.32 for the 2012-2013 academic year. This sum is equal to twelve times a basic<br />
grant (without travel contribution and supplements) for a stu<strong>den</strong>t <strong>in</strong> higher education liv-<br />
79
<strong>in</strong>g at home <strong>in</strong> accordance with the norm of September 2012 (€ 95.61). In pr<strong>in</strong>ciple you<br />
can apply for this contribution to tuition fees for a maximum of seven years.<br />
Age<br />
If you reach the age of 30 dur<strong>in</strong>g your course, you may still be eligible for a contribution.<br />
In that case you must comply with a number of conditions:<br />
you must have started on a course <strong>in</strong> the Netherlands before the age of 30<br />
you must have received a contribution to tuition fees or study fund<strong>in</strong>g for that<br />
course before the age of 30<br />
you must apply for and receive a contribution every year<br />
you must not <strong>in</strong>terrupt the course <strong>in</strong> the Netherlands.<br />
<br />
Applications<br />
In order to apply for a contribution to tuition fees, you must complete the<br />
form Application for a contribution to tuition fees for stu<strong>den</strong>ts from EU/EEA countries and<br />
send it to DUO together with the documents requested. If your address has not changed<br />
s<strong>in</strong>ce the last application, you will be sent the form at home. If you have not received the<br />
form, telephone DUO: +31 (0)50 599 77 55.<br />
Make the application <strong>in</strong> time. Do you want a contribution to tuition fees as from September<br />
1st 2012? Then apply before January 31th, 2013. If, for example, you do not apply<br />
until February 2013 then you are entitled to a contribution to tuition fees from October<br />
1st, 2012 onwards. No contribution is paid for previous academic years.<br />
Stopp<strong>in</strong>g your studies<br />
If you stop your studies <strong>in</strong> the Netherlands, you must <strong>in</strong>form DUO by send<strong>in</strong>g a letter<br />
to:<br />
Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs<br />
Afdel<strong>in</strong>g Klantenservice, EU/EER-vergoed<strong>in</strong>gen<br />
Postbox 51014<br />
9702 JA Gron<strong>in</strong>gen – the Netherlands.<br />
If you stop your studies and are removed from the register at an earlier date, your contribution<br />
will also be amended. In that case you will have to repay a proportional amount.<br />
You will be notified.<br />
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