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Studienfinanzierung in den Niederlanden für ... - Grenzinfopunkt

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<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>für</strong> Deutsche 2012<br />

Herausgegeben von:<br />

Euregio Rhe<strong>in</strong>-Waal<br />

Emmericher Str. 24<br />

47533 Kleve<br />

Tel. 02821-793-00<br />

Fax.02821-793-030<br />

E-mail: <strong>in</strong>fo@euregio.org<br />

Internet: www.euregio.org<br />

euregio rhe<strong>in</strong>-maas-nord<br />

Geschäftsstelle der euregio rhe<strong>in</strong>-maas-nord<br />

Konrad-Zuse-R<strong>in</strong>g 6<br />

41179 Mönchengladbach<br />

Tel.02161-6985-0<br />

Fax.02161-6985555<br />

E-mail: <strong>in</strong>fo@euregio-rmn.de<br />

Internet: www.euregio-rmn.de<br />

Broschüre und Internetversion wer<strong>den</strong> herausgegeben von <strong>den</strong> EURES-Partnern <strong>in</strong> der Euregio Rhe<strong>in</strong>-<br />

Waal und euregio rhe<strong>in</strong>-maas-nord<br />

Verfasser: Diplom-Volkswirt Robert Marzell und Diplom-Verwaltungswirt<strong>in</strong><br />

Barbara Marzell<br />

Kleve, Januar 2012<br />

Copyright: Euregio Rhe<strong>in</strong>-Waal und Robert Marzell<br />

Der vorliegende Text ist mit großer Sorgfalt recherchiert wor<strong>den</strong>.<br />

Aus etwaigen Fehlern können ke<strong>in</strong>e Rechtsansprüche hergeleitet wer<strong>den</strong>.<br />

1


<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>für</strong> Deutsche 2012<br />

Vorwort<br />

Seit 18 Jahren <strong>in</strong>formieren die Euregios deutsche Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler über Studienmöglichkeiten<br />

im niederländischen Teil der Euregio Rhe<strong>in</strong>-Waal und der euregio<br />

rhe<strong>in</strong>-maas-nord. Dies hat zu e<strong>in</strong>em vermehrten Interesse an <strong>den</strong> Bildungsgängen im<br />

Nachbarland beigetragen.<br />

Im Studienjahr 2010-2011 studierten laut niederländischen Quellen schon 23846<br />

Deutsche regulär <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>. H<strong>in</strong>zu komen noch e<strong>in</strong>mal ca. 700 Austauschstu<strong>den</strong>ten.Damit<br />

hat auch die Zahl der Fragen zum Studium zugenommen, die konkret<br />

beantwortet wer<strong>den</strong> wollen. E<strong>in</strong>e wichtige Frage betrifft die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> im Falle<br />

e<strong>in</strong>er Ausbildung <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

Welche Funktion soll diesbezüglich die vorliegende Broschüre nach Auffassung der<br />

Herausgeber und des Autors erfüllen? Dies hat sich im Lauf der Zeit geändert.<br />

Als die Broschüre „<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>für</strong> Deutsche“ 1994 zum<br />

ersten Mal erschien, war sie die e i n z i g e etwas detailliertere Informationsquelle zum<br />

Thema <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> sowohl bei e<strong>in</strong>em kompletten Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

als auch e<strong>in</strong>em Studienteilabschnitt <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

Soweit es sich um f<strong>in</strong>anzielle Fragen im Zusammenhang nur mit e<strong>in</strong>em zeitlich begrenzten<br />

niederländischem Studienabschnitt im Rahmen e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> Deutschland handelt,<br />

gab es dazu h<strong>in</strong>gegen seit jeher - <strong>in</strong>sbesondere seitens des Deutschen Akademischen<br />

Austauschdienstes (DAAD) - sehr gute Materialien.<br />

Ausdrücklich sei hier die Internetseite:<br />

http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/00655.de.html genannt.<br />

Im Falle e<strong>in</strong>es kompletten Studiums <strong>in</strong> Holland war es lange anders. Hier waren präzise<br />

Ausführungen eher rar und die Euregio-Broschüre darum besonders wertvoll. Zumal es<br />

sich <strong>in</strong> <strong>den</strong> 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts bald abzeichnete, dass Studieren <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>für</strong> immer mehr Menschen bedeutete: komplett <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

studieren. Mittlerweile f<strong>in</strong><strong>den</strong> an e<strong>in</strong>em kompletten Studium <strong>in</strong> Holland Interessierte<br />

glücklicherweise viele Informationen zur <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> deutscher Sprache vor;-<br />

zum e<strong>in</strong>en bei deutschen Unternehmensberatungen, welche ihr Geld mit dem Coachen<br />

niederländischer Hochschulen bei der Werbung und Betreuung deutscher Stu<strong>den</strong>ten<br />

verdienen, -zum anderen auf <strong>den</strong> deutschsprachigen Internetseiten niederländischer<br />

Hochschulen selbst. Nennen wir beispielhaft<br />

-die Internetseiten der am meisten kontaktierten deutschen Unternehmensberatung bezüglich<br />

des Themas „Studieren <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>“: Edu-con Strategic Education<br />

Consult<strong>in</strong>g GmbH Rhe<strong>in</strong>e:<br />

http://www.studieren-<strong>in</strong>-holland.de/25,1,studiengebuehren.html<br />

www.f<strong>in</strong>anzieren-studium.de<br />

www.edu-port.de<br />

2


-sowie die Internetseite der Unternehmensberatung „border concepts“, Gronau:<br />

http://www.studienscout-nl.de/home/studium-<strong>in</strong>fos-nl-von-a-z/f<strong>in</strong>anzielles.html<br />

Wir führen hier ferner die Internetseiten von Hochschulen im Gebiet der Euregio Rhe<strong>in</strong>-<br />

Waal und der euregio rhe<strong>in</strong>-maas-nord unabhängig vom Umfang ihrer Informationen<br />

zum Thema <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> auf:<br />

- http://www.ru.nl/deutsch/@690965/f<strong>in</strong>anzielles/ (Radboud Universiteit Nijmegen)<br />

- http://www.wagen<strong>in</strong>genuniversity.nl/DE/education/f<strong>in</strong>anzielles/<br />

(Wagen<strong>in</strong>gen Universiteit, Wagen<strong>in</strong>gen)<br />

- http://www.han.nl/start-de/bachelor/praktische-<strong>in</strong>formationen/f<strong>in</strong>anzielles/<br />

(Hogeschool van Arnhem en Nijmegen)<br />

- http://www.vanhall-larenste<strong>in</strong>.de/Studiumskosten.aspx<br />

- (Hogeschool Vanhall- Larenste<strong>in</strong>, u.a. Velp und Wagen<strong>in</strong>gen)<br />

- http://fontys.edu/f<strong>in</strong>anzielle.angelegenheiten.18837.aspx (Fontys Hogescholen<br />

Venlo)<br />

- http://www.artez.nl/english/Information_for/Future_stu<strong>den</strong>ts/Tuition_fees und<br />

- http://www.artez.nl/english/Practical_matters/How_to_prepare/3._F<strong>in</strong>ances<br />

(ArtEZ Hogeschool voor de kunsten, u.a. Arnhem) (englischsprachige Informationen)<br />

Außerhalb des Gebiets der Euregio Rhe<strong>in</strong>-Waal und der euregio rhe<strong>in</strong>-maas-nord möchten<br />

wir auf folgende Internetseiten von Hochschulen mit vielen deutschen Studieren<strong>den</strong><br />

aufmerksam machen:<br />

- http://de.saxion.edu/f<strong>in</strong>anzielles (Saxion Hogeschool, u.a. Enschede)<br />

- http://www.utwente.de/vor_studienbeg<strong>in</strong>n/f<strong>in</strong>anzierung.doc/<br />

(Universiteit Twente, Enschede)<br />

- http://www.rug.nl/studienbewerber/praktischezaken/f<strong>in</strong>ancien/<strong>in</strong>dex<br />

(Rijksuniversiteit Gron<strong>in</strong>gen )<br />

- http://www.fh-sten<strong>den</strong>.de/33,1,studiengebuehren.html<br />

- (Sten<strong>den</strong> Hogeschool, Emmen und Leeuwar<strong>den</strong>)<br />

- http://www.hanze.de/home/International/Deutsch/Wissenswertes/F<strong>in</strong>anzierung.ht<br />

m (Hanzehogeschool Gron<strong>in</strong>gen)<br />

- http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Ma<strong>in</strong>/ProspectiveStu<strong>den</strong>ts/BachelorsProgr<br />

ammes/MoneyMatters.htm (Maastricht University, englischsprachige Information)<br />

Welche Funktion erfüllt angesichts dieser – unterschiedlichen - Informationsangebote<br />

die vorliegende Broschüre heute?<br />

Sie hat sich zum Ziel gesetzt, weiterh<strong>in</strong> die detaillierteste und umfassendste Publikation<br />

zum Thema „<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>für</strong> Deutsche“ zu se<strong>in</strong> - und ist<br />

das auch. Allgeme<strong>in</strong>verständlich geschrieben gibt sie e<strong>in</strong>en umfassen<strong>den</strong> Überblick<br />

- über Kosten und kostenm<strong>in</strong>dernde Faktoren bei diversen Arten von Studien;<br />

- F<strong>in</strong>anzierungsfragen im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong> komplettes Studium <strong>in</strong> NL;<br />

- F<strong>in</strong>anzierungsfragen im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong> teilweises Studium <strong>in</strong> NL;<br />

- F<strong>in</strong>anzierungsfragen im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong> Praktikum <strong>in</strong> NL im Rahmen e<strong>in</strong>es Studiums.<br />

Dabei liegt der Schwerpunkt e<strong>in</strong>deutig auf Fragen, welche e<strong>in</strong> komplettes Studium <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> betreffen.<br />

3


Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter vieler Behör<strong>den</strong> und Organisationen haben <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />

wertvolle Informationen zu verschie<strong>den</strong>en Themen dieser Broschüre beigesteuert.<br />

Herr Dieteren vom Servicekantoor Nijmegen des Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs<br />

(DUO) hat auch diesmal wieder freundlicherweise <strong>den</strong> Teil über die niederländische<br />

Studif<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g durchgesehen.<br />

Der Verfasser bedankt sich bei allen, die ihm selbstlos geholfen haben.<br />

Für eventuelle Fehler trägt er natürlich alle<strong>in</strong> die Verantwortung.<br />

Wir wünschen allen Deutschen bei e<strong>in</strong>em Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> viel Erfolg!<br />

Die Eures-Partner <strong>in</strong> der Euregio Rhe<strong>in</strong>-Waal & euregio rhe<strong>in</strong>-maas-nord.<br />

4


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1) Arten e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

2) Kosten e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

2a1) Kosten e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> im Allgeme<strong>in</strong>en<br />

2a2) Preise <strong>für</strong> Zimmer als spezieller Kostenfaktor<br />

2a3) Preise <strong>für</strong> Bücher und andere Lernmaterialien als spezieller Kostenfaktor<br />

2a4) Preise <strong>für</strong> Intensivkurse Niederländisch als spezieller Kostenfaktor<br />

2a5) Studiengebühren als spezieller Kostenfaktor<br />

2a6) Die Krankenversicherung als möglicher spezieller Kostenfaktor<br />

2b) Kostenm<strong>in</strong>dernde Faktoren<br />

2b1) Die Teilrückerstattung der gesetzlichen Studiengebühren <strong>für</strong> EU-Bürger mit e<strong>in</strong>em<br />

Studienbeg<strong>in</strong>n <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> vor dem 01.09.2007 bei Vollzeit- und<br />

dualen Studiengängen als kostenm<strong>in</strong>dernder Faktor<br />

2b2) Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten des Studiums als kostenm<strong>in</strong>dernder<br />

Faktor<br />

2b3) E<strong>in</strong> Krankenversicherungszuschuss des niederländischen F<strong>in</strong>anzamtes als kostenm<strong>in</strong>dernder<br />

Faktor im H<strong>in</strong>blick auf die Krankenversicherung<br />

2b4) E<strong>in</strong> Mietzuschuss des niederländischen F<strong>in</strong>anzamtes als kostenm<strong>in</strong>dernder Faktor<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die Lebenshaltungskosten bei eigener Wohnung <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

3) Staatliche Förderung bei komplettem u n d teilweisem Vollzeitstudium <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Niederlan<strong>den</strong><br />

3a) K<strong>in</strong>dergeld während des Studiums<br />

3b) Abschlusshilfen bei zu langer Studiendauer<br />

4) Die Förderung e<strong>in</strong>es k o m p l e t t e n Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

4a) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeitstudiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch<br />

BAföG-Leistungen nach § 5, Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

4b) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeitstudiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch<br />

BAföG-Leistungen nach § 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

4c) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeitstudiums oder dualen Studiums <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> niederländischen Staat – die „Prestatiebeurs“<br />

5


5) Sowohl BAföG als auch niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> bei e<strong>in</strong>em Vollzeitstudium<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> ? Ne<strong>in</strong>!<br />

6) Die Förderung e<strong>in</strong>es t e i l w e i s e n Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

6a) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch BAföG-<br />

Leistungen nach § 5, Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

6b) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> niederländischen<br />

Staat – die Prestatiebeurs<br />

6c) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch die Europäische<br />

Union im Rahmen des Teilprogramms ERASMUS <strong>in</strong>nerhalb des Programms<br />

<strong>für</strong> Lebenslanges Lernen (LLP)<br />

6d) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch Stipendien<br />

des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)<br />

6e) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es Studiums durch niederländische Hochschulen u.a.<br />

6f) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch sonstige<br />

Organisationen<br />

7) Die Förderung von P r a k t i k a <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> im Rahmen e<strong>in</strong>es Studiums<br />

7a) Vorbemerkung<br />

7b) Die Förderung e<strong>in</strong>es stu<strong>den</strong>tischen Praktikums durch Leistungen nach §<br />

5,Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)<br />

7c) Die Förderung e<strong>in</strong>es stu<strong>den</strong>tischen Praktikums durch die Europäische Union im<br />

Rahmen des Teilprogramms ERASMUS <strong>in</strong>nerhalb des Programms <strong>für</strong> Lebenslanges<br />

Lernen (LLP) im Zeitraum 2007-2013<br />

7d) Die Förderung von COMENIUS-Assistenzzeiten an niederländischen Schulen<br />

<strong>für</strong> angehende (Fremd-) Sprachenlehrer durch die Europäische Union im Rahmen<br />

des Programms <strong>für</strong> Lebenslanges Lernen (LLP) COMENIUS<br />

7e) Sprachassistentenstellen im Deutschunterricht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> im Schuljahr<br />

2008/2009 – zumeist an Sekundarschulen (12-18jährige Schüler/Innen),<br />

teilweise auch an Grundschulen (4-12jährige Schüler/Innen) und an Deutschlehrer<br />

ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Fachhochschulen<br />

7f) Die Förderung stu<strong>den</strong>tischer Praktika von Fachhochschulstu<strong>den</strong>ten technischer<br />

oder wirtschaftlicher Studiengänge durch die Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Interna<br />

tionale Zusamenarbeit (GIZ) GmbH (früher: InWEnt)<br />

7g) Die Förderung von Praxisqualifizierung <strong>für</strong> Bachelor- Absolventen (FH) durch<br />

die GIZ (früher: InWent)<br />

6


7h) Die Förderung von Kurzpraktika durch <strong>den</strong> Deutschen Akademischen Austauschdienst<br />

<strong>für</strong> Bachelor- und Master- Stu<strong>den</strong>ten ab dem 2. Fachsemester<br />

7i) Die Vermittlung bezahlter Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten der Wirtschaftswissenschaften,<br />

Sozialwissenschaften und Informatik ab dem 5. Semester durch AIESEC<br />

7j) Die Vermittlung bezahlter Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten der Ingenieur-, Natur- und Agrarwissenschaften<br />

durch IAESTE<br />

7k) Die Vermittlung bezahlter Praktika durch <strong>den</strong> Deutschen Bauernverband<br />

7l) Die Vermittlung teilweise bezahlter Praktika <strong>für</strong> Juristen durch ELSA<br />

8) ANHANG<br />

8a) BAföG §§ 5, 5a, 6, 16 (Förderung im Ausland, Förderung der Deutschen im<br />

Ausland, Förderungsdauer im Ausland)<br />

8b) Merkblätter der Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, zur Förderung e<strong>in</strong>es Studiums<br />

bzw. Praktikums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> auf der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes<br />

(BAföG)<br />

8c) 4 englischsprachige Kurz<strong>in</strong>formationen von DUO (früher: Informatie Beheer<br />

Groep) zur niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>, dem Kredit zur F<strong>in</strong>anzierung<br />

der Studiengebühren und der Teilrückerstattung der Studiengebühren (nur <strong>für</strong><br />

diejenigen, welche schon im Studienjahr 2006-2007 <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> studierten)<br />

7


1) Arten e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

Wie <strong>in</strong> Deutschland kennen wir auch <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e Formen des<br />

Studierens:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Vollzeit-Studium<br />

Teilzeit- Studium<br />

Duales Studium<br />

Fernstudium<br />

Im Vergleich zu Deutschland s<strong>in</strong>d dabei Teilzeit- Studiengänge <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> viel<br />

weiter verbreitet. Sie kommen <strong>in</strong> mehreren Formen vor. Zum e<strong>in</strong>en kann man e<strong>in</strong>e Anzahl<br />

Teilzeit- Studiengänge unabhängig von se<strong>in</strong>er gegenwärtigen Berufs- / Hausfrauenusw.<br />

–tätigkeit nebenher betreiben. E<strong>in</strong> Beispiel: Graphic Design an der ArtEZ Hochschule<br />

der Künste <strong>in</strong> Arnheim.<br />

Zum anderen gibt es „Teilzeit“- Studiengänge, welche e<strong>in</strong>e Berufstätigkeit im Studienbereich<br />

voraussetzen und diese auch als Studienbestandteil werten. In diesen Studiengängen<br />

kann man teilweise e<strong>in</strong> Teilzeitstudium <strong>in</strong> der gleichen Zeit wie e<strong>in</strong> Vollzeitstudium<br />

absolvieren. E<strong>in</strong> Beispiel: Sozialpädagogik an der Fachhochschule <strong>in</strong> Nimwegen<br />

oder Enschede.<br />

Hier ist e<strong>in</strong>e Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich von m<strong>in</strong>destens 20 Stun<strong>den</strong><br />

sowohl Studienvoraussetzung als auch 50%er Studienbestandteil.<br />

Rechnet man zu dieser Praxis noch e<strong>in</strong>en Studientag und 12-14 Stun<strong>den</strong> Vor- und<br />

Nachbereitung zum Studium h<strong>in</strong>zu, so kommt man bei dieser Form von „Teilzeit“studium<br />

auf e<strong>in</strong>e vollzeitige Beanspruchung durch das Studium.<br />

2) Kosten e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

2a1) Kosten e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> im Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Bei e<strong>in</strong>em Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> entstehen folgende Kosten:<br />

- Vorab Kosten <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en evtl. notwendigen Niederländisch- Intensivkurs<br />

- Studiengebühren ohne oder bei weit fortgeschrittenen Stu<strong>den</strong>ten noch mit teilweise<br />

Rückerstattung)<br />

- Aufwendungen <strong>für</strong> Bücher und andere Unterrichtsmaterialien<br />

- Kosten e<strong>in</strong>er auswärtigen Wohnung und / oder Fahrtkosten<br />

(außer beim Fernstudium)<br />

- Kosten <strong>für</strong> <strong>den</strong> sonstigen Lebensunterhalt: Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Unterhaltung.<br />

Das niederländische M<strong>in</strong>isterium <strong>für</strong> Unterricht, Kultur und Wissenschaften legt bei der<br />

<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> folgende Kosten pro Monat im Zeitraum September-Dezember<br />

2012 zugrunde: Lebenshaltungskosten von Vollzeitstu<strong>den</strong>ten, sofern sie nicht bei<br />

8


ihren Eltern wohnen: € 794,69. Rechnerisch enthalten diese angenommenen monatlichen<br />

Lebenshaltungskosten Mietkosten <strong>in</strong> Höhe von € 170,62<br />

Studiengebühren s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Lebenshaltungskosten noch nicht enthalten.<br />

Für sie muss man im Studienjahr 2012-2013 bei e<strong>in</strong>em Vollzeitstudium nochmals<br />

monatlich € 1.771 : 12 = € 147,58 h<strong>in</strong>zurechnen, sodass sich Gesamtkosten<br />

von € 942,27 ergeben.<br />

(http://www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/bedragen.asp )<br />

2a2) Preise <strong>für</strong> Zimmer als spezieller Kostenfaktor<br />

S<strong>in</strong>d die referierten gesetzlichen Normen – zum Beispiel bei der Miete - realistisch?<br />

Das niederländische Nationale Institut <strong>für</strong> die Haushaltsbudgetberatung NIBUD <strong>in</strong>formiert<br />

auf der Basis von Erhebungen des Instituts <strong>für</strong> angewandte Sozialwissenschaften<br />

(„Stu<strong>den</strong>tenmonitor“), Nijmegen und des Bildungsm<strong>in</strong>isteriums über die Ausgaben von<br />

Studieren<strong>den</strong> im Jahr 2008 (!)<br />

Danach betrugen die durchschnittlichen Mietausgaben e<strong>in</strong>es Studieren<strong>den</strong> € 308 ,<br />

während auf E<strong>in</strong>käufe € 231, auf Kleidung € 102 auf Unterhaltung, Ausgehen und<br />

Sport € 111, auf Studienunterlagen € 37, auf Versicherungen € 91 und auf Fahrtkosten<br />

(neben der Freikarte <strong>für</strong> öffentliche Verkehrsmittel) noch € 82 entfallen.<br />

http://www.nibud.nl/omgaan-met-geld/studeren/wat-kost-studeren.html<br />

Macht zusammen ohne Studiengebühren € 962. Dies s<strong>in</strong>d nationale Durchschnittswerte.<br />

Gemäß dem Stu<strong>den</strong>tenmonitor 2009 liegen die Ausgaben von auswärts wohnen<strong>den</strong><br />

Fachhochschulstu<strong>den</strong>t/<strong>in</strong>nen mit <strong>in</strong>sgesamt € 961 dabei etwas niedriger als diejenigen<br />

derer, welche e<strong>in</strong>e Universität besuchen (€ 969).<br />

Wir ergänzen diese Werte durch leider ebenfalls etwas veraltete Angaben über Durchschnittsmieten<br />

<strong>für</strong> Zimmer, die früher auf der Internetseite www.keuzegids.org zu f<strong>in</strong><strong>den</strong><br />

waren.<br />

9


Durchschnittsmiete Beurteilung durch Stu<strong>den</strong>ten<br />

a)Zimmerangebot b)Zimmerqualität<br />

Euro<br />

(7= befriedigend, 6= ausreichend,<br />

5=mangelhaft+, 4= sehr mangelhaft)<br />

Landesdurchschnitt 320 a) 6,20 b) 6,37<br />

Venlo 290 - -<br />

Velp (bei Arnheim) 258 - -<br />

Arnheim 317 a) 6,82 b) 6,72<br />

Wagen<strong>in</strong>gen 273 7,64 7,50<br />

Nijmegen 302 5,98 6,62<br />

Enschede 228 7,73 7,21<br />

Emmen 271 6,13 6,27<br />

Gron<strong>in</strong>gen 302 6,31 6,47<br />

Maastricht 285 7,27 6,89<br />

Heerlen 278 7,20 6,59<br />

Sittard 267 6,81 6,62<br />

Leeuwar<strong>den</strong> 277 6,83 6,76<br />

Vliss<strong>in</strong>gen 244 7,09 6,59<br />

Tilburg 249 7,40 7,00<br />

E<strong>in</strong>dhoven 279 6,52 6,45<br />

Amsterdam 404 4,87 5,51<br />

Haarlem 364 6,16 6,54<br />

Diemen ? 5,00 5,78<br />

Dronten ? 6,49 6,55<br />

Apeldoorn 311 6,05 6,59<br />

Deventer 291 7,11 6,55<br />

Rotterdam 343 6,60 6,38<br />

Lei<strong>den</strong> 311 6,31 6,59<br />

Utrecht 331 5,43 5,90<br />

Den Haag 359 6,49 6,59<br />

Delft 293 6,09 6,63<br />

Breda 306 6,42 6,57<br />

S`Hertogenbosch 293 6,46 6,44<br />

Zwolle 313 6,43 6,48<br />

Von <strong>den</strong> Zimmermieten zu unterschei<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d die Preise <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Zimmer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Stu<strong>den</strong>tenwohnheim. Wer die niederländischen Mieten und das dortige Preis-<br />

Leistungsverhältnis <strong>für</strong>chtet, kann hier se<strong>in</strong> Glück versuchen. Da<strong>für</strong> muss man sich sehr<br />

früh auf e<strong>in</strong>e Warteliste setzen lassen; <strong>in</strong> Nimwegen beispielsweise ab 1. November des<br />

Vorjahres!<br />

E<strong>in</strong> Beispiel zum Zimmerpreis <strong>in</strong> Stu<strong>den</strong>tenwohnheimen: E<strong>in</strong> Zimmer im Nimwegener<br />

Stu<strong>den</strong>tenwohnheim Hogeveldt <strong>in</strong>klusive Nebenkosten schlägt ab 1. Juli 2011 warm mit<br />

160 + 94 = € 254 zu Buche, e<strong>in</strong>s im Stu<strong>den</strong>tenwohnheim Vossenveld mit 186 +96 = €<br />

282. In Vossenveld hat man da<strong>für</strong> se<strong>in</strong>e eigene Dusche. Küche und Toiletten teilen sich<br />

10


<strong>in</strong> bei<strong>den</strong> Wohnheimen e<strong>in</strong>e Anzahl Stu<strong>den</strong>ten.<br />

(http://www.sshn.nl/Informatie_wooncomplexen )<br />

2a3) Preise <strong>für</strong> B ü c h e r und andere Lernmaterialien als spezieller Kostenfaktor<br />

Die ArtEZ Hochschule der Künste teilt im Internet mit: „Neben <strong>den</strong> Studiengebühren<br />

musst du mit Kosten <strong>für</strong> das Anschaffen von Büchern, Materialien, Exkursionen und<br />

Praktika mit <strong>den</strong> dabei anfallen<strong>den</strong> Reisekosten rechnen. Der Aufwand da<strong>für</strong> ist je nach<br />

Studiengang unterschiedlich, aber rechne mit m<strong>in</strong>imal € 500 dieser Extrakosten pro<br />

Jahr.“ (Übersetzung: Robert Marzell)<br />

http://www.artez.nl/Informatie_voor/Aankomende_stu<strong>den</strong>ten/Studiekosten<br />

Die Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN) führt auf <strong>den</strong> deutschsprachigen Internetseiten<br />

folgende Studienkosten im ersten Studienjahr auf:<br />

Beträge 1. Studienjahr an der HAN:<br />

Ergotherapie:<br />

Bücher: € 600;<br />

Physiotherapie:<br />

Bücher € 1.100-1.300 ; Modul-Arbeitsbücher € 100,- ;<br />

Logopädie:<br />

+/- € 800 <strong>für</strong> Bücher, Sem<strong>in</strong>arunterlagen und Kopierkarten;<br />

Mundpflege:<br />

+/- € 750 , <strong>für</strong> spezielle Kl<strong>in</strong>ikkleidung, Bücher und Instrumente sowie vorgeschriebene<br />

Hepatitis B- Impfung;<br />

Ernährung und Diätetik:<br />

€ 650 , Praktikumskleidung +/- € 70<br />

Kreative Therapie:<br />

Ca. € 750,- bis € 1.000,- je nach Differenzierung (Musik-, Kunst-, Drama-, psychomotorische<br />

Therapie) e<strong>in</strong>schließlich Kosten der E<strong>in</strong>führungswoche;<br />

Sozialpädagogik:<br />

Vollzeit: ca. € 650 ; berufsbegleitend: ca. € 500 (Stand 2011).<br />

Kulturelle Sozialpädagogik<br />

Ca. € 500,- (Stand 2011).<br />

In <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Studienjahren s<strong>in</strong>ken die Kosten deutlich; bei Logopädie z.B. von<br />

€ 800 auf € 400 . Bei <strong>den</strong> englischsprachigen Studiengängen International Bus<strong>in</strong>ess<br />

and Management Studies, Communication, Human Resource and Quality<br />

Management, Logistics und F<strong>in</strong>ance and Account<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Arnheim schlagen Bücher<br />

pro Jahr mit € 750 und Readers (Syllabi) mit € 100 zu Buche.<br />

2a4) Preise <strong>für</strong> Intensivkurse Niederländisch als spezieller Kostenfaktor<br />

E<strong>in</strong>e Reihe von Hochschulen bietet zumeist im Juli-August vor Studienbeg<strong>in</strong>n 2-6<br />

11


wöchige Intensivkurse Niederländisch <strong>für</strong> deutschsprachige künftige Stu<strong>den</strong>ten entweder<br />

selbst an oder lässt solche Kurse durch e<strong>in</strong>e Sprachschule oder e<strong>in</strong> niederländisches<br />

Berufskolleg durchführen.<br />

Zu anderen Jahreszeiten veranstalten u.a. Kurse:<br />

Die Sprachschule Language Partners (früher Eurol<strong>in</strong>guist) <strong>für</strong> die Fakultät Sozialund<br />

Gesundheitswesen der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen im November 2011-<br />

Januar 2012.<br />

VHS Kleve<br />

Intensivkurs Niederländisch vom 10.04. – 18.05.2012<br />

Preis: € 696 + Bücher (€ 280) + Prüfungsgebühr NT2 <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> (€ 90)<br />

Anmeldung ab 09.01.2012,<br />

Ansprechpartner<strong>in</strong>: Frau Schmitz, Tel. 02821-7231-22; renate.schmitz@kleve.de<br />

VHS Wesel<br />

Intensivkurs Niederländisch vom 21.05. – 02.07.2012<br />

Preis: bei m<strong>in</strong>destens 8 Teilnehmern € 852,50 bei m<strong>in</strong>destens 10 Teilnehmern € 682 +<br />

Bücher (€ 155) + Prüfungsgebühr NT2 <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> (€ 90)<br />

Ansprechpartner<strong>in</strong>: Frau Böckmann, Tel. 0281-203-2343, vhs@wesel.de<br />

VHS Krefeld<br />

Intensivkurs Niederländisch vom 21.05. – 29.06.2012 <strong>für</strong> 8-12 Teilnehmer/-<strong>in</strong>nen.<br />

Preis: € 520 + Bücher (€ 80) + Prüfungsgebühren NT2 <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> (€ 90)<br />

Ansprechpartner<strong>in</strong>: Frau Bissels, Tel.02151-862676, susanne.bissels@krefeld.de<br />

WWU Weiterbildung, Münster<br />

Intensivkurs Niederländisch mit <strong>den</strong> 3 Modulen Anfänger, Fortgeschrittene, Vertiefung<br />

und Prüfungsvorbereitung <strong>für</strong> CNaVT (Certifikaat Nederlands als vreemde Taal)<br />

a)Frühjahrskurse:<br />

Anfängerkurse ab 19.03.2012 und 22.03.2012<br />

Fortgeschrittenenkurse ab 04.04.2012 und 10.04.2012<br />

Vertiefung und Prüfungsvorbereitung CNaVT ab 23.04.2012 und 26.04.2012<br />

Prüfung: 07./08.05.2012<br />

b)Sommerkurse:<br />

Anfängerkurse ab 11.06.2012 und 18.06.2012<br />

Fortgeschrittenenkurse ab 26.06.2012, 27.06.2012 und 02.07.2012<br />

Vertiefung und Prüfungsvorbereitung CNaVT ab 13.07.2012 und 16.07.2012<br />

Prüfung: 23./24.07.2012<br />

Preise: Anfängerkurs + Fortgeschrittenenkurs: € 880; Vertiefung und Prüfungsvorbereitung:<br />

€ 350; Prüfung CNaVT: € 250<br />

Ansprechpartner<strong>in</strong>: Frau Kerger, Tel. 0251-83-21707; <strong>in</strong>fo@wwu-weiterbildung.de<br />

http://weiterbildung.uni-muenster.de/fileadm<strong>in</strong>/files/pdfs/<strong>in</strong>fomaterial/ Flyer_Studium_NL_FS_2012.pdf<br />

Intensivkurse Niederländisch zur Vorbereitung auf die Prüfung NT2 bzw. CNaVT von<br />

Anne Geeraedts im Schlaun-Gymnasium <strong>in</strong> Münster, Sonnenstr. 18:<br />

12


Anfängerkurs: 07.02.-18.02.2012<br />

Preis: € 220/200 + € 25 Material<br />

Fortgeschrittenenkurs: 08.03.-19.03.2012<br />

Preis: € 220/200 + € 25 Material<br />

Prüfungsvorbereitung: 20.03.-24.03.2012<br />

€ 110/100 + € 25 Material<br />

Ab Ende Juni 2012 sollen weitere Intensivkurse angeboten wer<strong>den</strong>.<br />

Siehe dazu und zu Informationen zu weiteren Niederländisch-Intensivkursen <strong>in</strong><br />

Köln und Unna: http://www.sprachkurse-studium.de/1,1,<strong>in</strong>tensivkurs__nl_.html .<br />

VHS Leer<br />

Intensivkurs Niederländisch zur Vorbereitung auf die Prüfung Nederlands als vreemde<br />

Taal (CNaVT) vom 18.06. – 19.07.2012<br />

Preis: € 850 <strong>in</strong>klusive Materialkosten und Prüfungsgebühren<br />

Ansprechpartner<strong>in</strong>: Frau Eyste<strong>in</strong>sdottir, Tel. 0491-9299221; eyste<strong>in</strong>sdottir@vhs-leer.de<br />

Institut <strong>für</strong> <strong>in</strong>terkulturelle Kommunikation Düsseldorf<br />

a)Niederländisch-Intensivkurs zur Vorbereitung auf die Prüfung Nederlands als tweede<br />

taal (NT2) vom 06.02. – 16.03.2012<br />

Preis: € 1020 + Bücher (€ 72) + Prüfungsgebühren NT2 <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> (€ 90)<br />

Kontakt: sprachen@iik-duesseldorf.de<br />

Anmeldung: www.iik-duesseldorf.de/anmeldung/<br />

http://www.iik-duesseldorf.de/archiv/2012/kurse/02slx62/programm.php<br />

b)Niederländisch-Intensivkurs zur Vorbereitung auf die Prüfung Nederlands als tweede<br />

taal (NT2) vom 16.07. – 17.08.2012<br />

Preis: € 1020 + Bücher (€ 72) + Prüfungsgebühren NT2 <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> (€ 90)<br />

Kontakt: sprachen@iik-duesseldorf.de<br />

Anmeldung: www.iik-duesseldorf.de/anmeldung/<br />

http://www.iik-duesseldorf.de/archiv/2012/kurse/07slx64/programm.php<br />

Kapito Sprachschule, Münster<br />

Niederländisch-Intensivkurs zur Vorbereitung auf die Prüfung NT2:<br />

06.02.2012 – 30.03.2012<br />

Preis: € 950 + Unterrichtsmaterial<br />

http://www.kapito.com/fremdsprachen/nt2_kurse.php<br />

Die Volkshochschule Ahaus, die Volkshochschule L<strong>in</strong>gen sowie die Volkshochschule<br />

Grafschaft Bentheim <strong>in</strong> Nordhorn führen im Sommer k e i n e Intensivkurse Niederländisch<br />

mehr zur Vorbereitung auf die Prüfung NT2 durch, weil sie ke<strong>in</strong>e Prüfungsplätze <strong>in</strong><br />

Holland zur Verfügung haben.<br />

Intensivkurse Niederländisch an niederländischen Universitäten und ihre Kosten<br />

Wir berichten hier über die Intensivkurse Niederländisch, die sich speziell an Deutsche<br />

richten. (Deutsche können wegen der Verwandtschaft der Sprachen wesentlich schneller<br />

als anderes Niederländisch lernen.)<br />

13


Solche Kurse bieten an:<br />

-die Radboud Universiteit Nijmegen<br />

-die Wagen<strong>in</strong>gen University<br />

-die Maastricht University<br />

-die Universiteit van Tilburg<br />

-die Rijksuniversiteit Gron<strong>in</strong>gen<br />

-die Universiteit van Amsterdam<br />

-die Universiteit Utrecht<br />

-die Universiteit Twente <strong>in</strong> Enschede<br />

Denjenigen, welche <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> e<strong>in</strong> englischsprachiges oder deutschsprachiges<br />

Studium absolvieren, empfehlen wir die nachfolgend aufgeführten<br />

Sprachkurse ebenfalls, sofern nicht f<strong>in</strong>anzielle Gründe die Teilnahme verh<strong>in</strong>dern.<br />

Im Januar 2012 waren die Daten der Kurse der Radboud Universiteit, der Maastricht<br />

University sowie der Universiteit Utrecht bekannt.<br />

Sie wer<strong>den</strong> hier mitgeteilt. Dann folgen H<strong>in</strong>weise auf Informationsmöglichkeiten<br />

zu <strong>den</strong> anderen Universitäten.<br />

Radboud Universiteit Nijmegen<br />

a) 08.02. – 07.03.2012 mit Prüfung am 12./13.03.2012<br />

b) 21.05. – 21.06.2012 mit Prüfung am 25./26.06.2012<br />

c) 02.07. – 02.08.2012 mit Prüfung am 06./07.08.2012<br />

Die Teilnahme setzt voraus, dass man sich per Studiel<strong>in</strong>k <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Studiengang an der<br />

Radboud Universiteit beworben hat.<br />

Preis: € 995 ohne Bücher, <strong>in</strong>klusive Arbeitsmaterial, Zugang zum Selbstlerncenter und<br />

Prüfung.<br />

Rückerstattung: Wenn man im ersten Studienjahr je nach Studiengang zwischen<br />

37 und 41 von 60 möglichen Credits <strong>für</strong> se<strong>in</strong>e Studienleistungen erwirbt, erhält man die<br />

€ 995 vollständig zurück. Erhält man <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Numerus Fixus – Fach wie Psychologie<br />

ke<strong>in</strong>en Studienplatz, so erhält man die Hälfte der Gebühren zurückerstattet.<br />

(http://www.ru.nl/studieren<strong>in</strong>nimwegen/e<strong>in</strong>schreibung/sprachkurs-ru-nt2/)<br />

Maastricht University<br />

a)Vom 11. Juni 2012 bis zum 20. Juli 2012 von 09:00 bis 12:00 Uhr ODER<br />

b)vom 11. Juni 2012 bis zum 20. Juli 2012 von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />

c)Vom 18. Juni 2012 bis zum 27. Juli 2012 von 09:00 bis 12:00 Uhr ODER<br />

d)vom 18. Juni 2012 bis zum 27. Juli 2012 von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />

Preis: € 1.195 ohne Bücher<br />

http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Misc/LanguageCentre.htm<br />

http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Ma<strong>in</strong>/Sitewide/Content/NL7PraktischeInformation<br />

en.htm<br />

14


Universiteit Utrecht<br />

Der 6-wöchige Sprachkurs f<strong>in</strong>det 2012 vom 2. Juli bis zum 9. August statt und wird von<br />

der Utrecht Summer School* organisiert. Man kann sich über die Internetseite der<br />

Utrecht Summer School (englischsprachig) anmel<strong>den</strong>:<br />

http://www.utrechtsummerschool.nl/<strong>in</strong>dex.php?type=courses&code=L20<br />

Der Sprachkurs kann auch <strong>in</strong>klusive Unterbr<strong>in</strong>gung gebucht wer<strong>den</strong>. Die Kosten belaufen<br />

sich im Jahr 2012 auf € 1.250 e<strong>in</strong>schließlich Lehrmaterialien und Prüfungskosten,<br />

ohne Unterbr<strong>in</strong>gung. Das komplette Packet, <strong>in</strong>klusive Unterbr<strong>in</strong>gung, kostet € 2.125.<br />

Wenn man sich <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Studium an der Uni Utrecht e<strong>in</strong>schreibt, kann man sich € 400 der<br />

Sprachkurskosten zurückerstatten lassen. Beg<strong>in</strong>nt man e<strong>in</strong> Studium an der Fakultät <strong>für</strong><br />

Geologie, so erstattet diese Fakultät die kompletten Sprachkurs-Kosten zurück, nachdem<br />

man se<strong>in</strong> erstes Studienjahr erfolgreich abgeschlossen hat und man sich <strong>für</strong> das<br />

zweite Studienjahr wieder dort e<strong>in</strong>geschrieben hat.<br />

Von der Wagen<strong>in</strong>gen University waren zum Redaktionsschluss noch ke<strong>in</strong>e genauen<br />

Daten <strong>für</strong> <strong>den</strong> Anfang Juli 2012 beg<strong>in</strong>nen<strong>den</strong> vierwöchigen Intensivkurs bekannt.<br />

Auf der Internetseite: http://www.wagen<strong>in</strong>genuniversity.nl/DE/education/Sprachkurs/ gibt<br />

es allgeme<strong>in</strong>e Informationen. Das Anmeldeformular steht unter:<br />

http://www.wagen<strong>in</strong>genuniversity.nl/DE/education/anmeldung/anmeldeformular-nlkurs/<br />

Die Universiteit Twente <strong>in</strong> Enschede verlangt je nach Studiengang e<strong>in</strong> höheres oder<br />

niedrigeres Sprachniveau Niederländisch, was entweder mit e<strong>in</strong>em 6- oder 3wöchigen<br />

Kurs erlangt wer<strong>den</strong> kann:<br />

Niederländisch<br />

Niveau<br />

Studiengänge<br />

CEF- Niveau B2/C1<br />

Bau<strong>in</strong>genieurwesen<br />

Betriebswirtschaft<br />

Bildungswissenschaften<br />

Gesundheitswissenschaften<br />

Industriedesign<br />

Kommunikationswissenschaften<br />

Masch<strong>in</strong>enbau<br />

Psychologie<br />

Technische Betriebswirtschaft<br />

Technische Mediz<strong>in</strong><br />

Verwaltungswissenschaften<br />

Wirtschafts<strong>in</strong>formatik<br />

CEF- Niveau B1<br />

Technische Mathematik<br />

Biomediz<strong>in</strong>ische<br />

Technik<br />

Technische<br />

Chemie<br />

Informatik<br />

Technische<br />

Physik<br />

15


Examen NT2 – Programm 2<br />

CNaVT Examen (Profil PAT<br />

und PTHO)<br />

NT2 Programm<br />

1<br />

CNaVT Examen<br />

(Profil: PMT)<br />

Sprachkurs<br />

6 Wochen (<strong>in</strong>kl. Examen und<br />

Examensvorbereitung <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

letzten 2 Wochen)<br />

3 Wochen (<strong>in</strong>kl.<br />

Examen)<br />

H<strong>in</strong>weis: CEF = Common European Framework of Reference<br />

http://www.utwente.de/niederl%E2%80%9Endisckurs/<br />

Im Jahr 2011 dauerten der der Sprachkurs vom 03.07. – 12.08. 2011 und das Sprachprogramm<br />

vom 03.07. – 22.07.2011. Die Kosten beliefen sich auf 1050 bzw. € 750.<br />

Die Rijksuniversiteit Gron<strong>in</strong>gen berichtet über ihre Intensivkurse Niederländisch im<br />

Sommer 2012 unter: http://www.rug.nl/studienbewerber/praktischeZaken/talencentrum<br />

Die Intensivkurse Niederländisch im Jahr 2011 – vom 23.05.-22.06. bzw. vom<br />

27.06.-22.07.2011 kosteten e<strong>in</strong>schließlich Prüfung € 1.000.<br />

Die Universiteit van Amsterdam verfügt über e<strong>in</strong> Institut <strong>für</strong> Niederländisch als Zweitsprache,<br />

was u.a. e<strong>in</strong>en Intensivkurs Niederländisch <strong>für</strong> Deutschsprachige im Sommer<br />

anbietet. http://hum.uva.nl/<strong>in</strong>tt-foreigners/object.cfm/EEB8860C-9BF0-416E-<br />

AC078D1CA0CDE3CB .<br />

2011 fand der Kurs vom 27.06.- 05.08.2011 statt und kostete € 1.510, wobei nach<br />

def<strong>in</strong>itiver E<strong>in</strong>schreibung als Stu<strong>den</strong>t der UvA e<strong>in</strong>e teilweise Rückerstattung erfolgte.<br />

Über <strong>den</strong> Sprachkurs Niederländisch im Sommer 2012 an der Tilburg University lagen<br />

bei Redaktionsschluss ebenfalls noch ke<strong>in</strong>e konkreten Angaben vor. Dieser Kurs steht<br />

auch deutschen Stu<strong>den</strong>ten an der HAS Den Bosch offen. Man kann sich vorläufig über<br />

<strong>den</strong> Kurs 2011 <strong>in</strong>formieren sich unter:<br />

http://www.tilburguniversity.edu/education/language-courses/dutch/foreigners/beg<strong>in</strong>ners/<br />

deutschsprachige/<br />

Dieser Kurs kostete 2011 € 684, die man aber im Fall e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schreibung an der<br />

Universität zurück erhielt.<br />

Intensivkurse Niederländisch an niederländischen Fachhochschulen und ihre<br />

Kosten<br />

An folgen<strong>den</strong> Fachhochschulen wer<strong>den</strong> von diesen selbst oder beauftragten privaten<br />

Sprachschulen oder beauftragten Berufskollegs (ROC) Intensivkurse Niederländisch <strong>für</strong><br />

deutsche Studien<strong>in</strong>teressenten entweder vor Beg<strong>in</strong>n des Studiums oder <strong>in</strong> <strong>den</strong> ersten<br />

Wochen des Studiums angeboten:<br />

- Hanzehogeschool Gron<strong>in</strong>gen<br />

- Hogeschool van Arnhem en Nijmegen<br />

- Sten<strong>den</strong> Hogeschool, Emmen, Leeuwar<strong>den</strong><br />

16


- Hogeschool Vanhall-Larenste<strong>in</strong>, Velp<br />

- ArtEZ Hogeschool voor de Kunsten, Arnhem, Enschede<br />

- Avans Hogeschool, s´Hertogenbosch, Breda<br />

- Hogeschool Vanhall-Larenste<strong>in</strong>, Leeuwar<strong>den</strong><br />

- Hogeschool Zuyd, Heerlen<br />

- Saxion Hogescholen, Enschede, Deventer<br />

- Christelijke Agrarische Hogeschool CAH Dronten<br />

- HAS Den Bosch<br />

Bei Redaktionsschluss im Dezember 2011 waren die Daten zu <strong>den</strong> Kursen an der Sten<strong>den</strong><br />

Hogeschool, der Hanzehogeschool Gron<strong>in</strong>gen, der Hogeschool vanHall Larenste<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> Leeuwar<strong>den</strong> und Velp sowie der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen bekannt.<br />

Sie wer<strong>den</strong> hier mitgeteilt.<br />

Anschließend geben wir H<strong>in</strong>weise zu Informationsmöglichkeiten zu <strong>den</strong> anderen Fachhochschulen.<br />

Sten<strong>den</strong> Hogeschool Emmen In das Studium <strong>in</strong>tegrierter kostenloser Niederländischkurs<br />

<strong>für</strong> Deutsche, welche e<strong>in</strong>en der folgen<strong>den</strong> Studiengänge wählen:<br />

Life Science<br />

Kunststofftechnik, Prototyp<strong>in</strong>g und Design<br />

Informatik<br />

Betriebswirtschaftslehre<br />

Commerciële Economie<br />

CE-Horse Bus<strong>in</strong>ess Management (Pferdemanagement)<br />

CE-Cultuurmanagement<br />

CE-Tourism & Event Management<br />

CE-F<strong>in</strong>ancial Service Management<br />

CE-Sportmanagement<br />

Masch<strong>in</strong>enbau<br />

Sten<strong>den</strong> Hogeschool Emmen<br />

Kostenloser Niederländisch<strong>in</strong>tensivkurs <strong>für</strong> Deutsche, welche Lehramt Grundschule<br />

studieren wollen: bei Studienbeg<strong>in</strong>n 1. Februar 2012 Start des Sprachkurses am<br />

12.12.2011 (http://www.fh-sten<strong>den</strong>.de/12,1,220,sprachkurs_emmen.html )<br />

Hanzehogeschool Gron<strong>in</strong>gen<br />

Intensivkurs Niederländisch <strong>für</strong> Deutsche, die e<strong>in</strong>en niederländischsprachigen Studiengang<br />

beg<strong>in</strong>nen wer<strong>den</strong> vom 02.07. – 27.07.2012. Die NT2- Prüfung <strong>in</strong> Utrecht oder<br />

Rotterdam f<strong>in</strong>det Anfang August statt. Preis: € 850<br />

Mögliche Rückerstattung durch <strong>den</strong> jeweiligen Fachbereich der Fachhochschule: € 600<br />

(http://www.hanze.nl/home/International/Deutsch/Wissenswertes/Preiswerter+<br />

Sprachkurs.htm )<br />

Hogeschool van Arnhem en Nijmegen<br />

a) Fakultät <strong>für</strong> Sozial- und Gesundheitswesen: Sprachkurs der Sprachschule Language<br />

Partners (früher: Eurol<strong>in</strong>guist) Kurs vom 02.07. – 10.08.2012. Preis: € 850<br />

(http://www.languagepartners.nl/zakelijke-taaltra<strong>in</strong><strong>in</strong>gen/talen/nederlands-voorbuitenlanders-nt2/han-sommerkurs/<br />

)<br />

17


) übrige Fakultäten:<br />

Kurs des Sprachzentrums der Fachhochschule vom 25.06. – 27.07.2012. Preis: € 785,<br />

zuzüglich Bücher (€ 70) und Prüfungsgebühren (€ 90)<br />

Intensivkurs Niederländisch an der Hogeschool VanHall- Larenste<strong>in</strong>, Leeuwar<strong>den</strong><br />

Ihren künftigen Studieren<strong>den</strong> bietet diese Fachhochschule <strong>für</strong> € 710 vom 30.07.2012 –<br />

24.08.2012 e<strong>in</strong>en Intensivkurs Niederländisch <strong>in</strong>klusive Sprachprüfung an. Der Kurs f<strong>in</strong>det<br />

am Sprachzentrum des ROC Friese Poort statt.<br />

http://www.vanhall-larenste<strong>in</strong>.de/photoShare/4641.de.0.o. Intensivkurs_Niederlaendisch_<strong>in</strong>_Leeuwar<strong>den</strong>_2012.pdf<br />

Intensivkurs der Hogeschool Vanhall – Larenste<strong>in</strong>, Velp<br />

Der Kurs des Nimwegener Sprach<strong>in</strong>stituts Language Partners (früher: Eurol<strong>in</strong>guist) stehen<br />

nicht nur <strong>den</strong> deutschen künftigen Studieren<strong>den</strong> der Hogeschool van Arnhem en<br />

Nijmegen, sondern auch <strong>den</strong>jenigen der Fachhochschule Vanhall- Larenste<strong>in</strong> <strong>in</strong> Velp<br />

offen: Sprachkurs vom 02.07. – 10.08.2012. Preis: € 850<br />

(http://www.languagepartners.nl/zakelijke-taaltra<strong>in</strong><strong>in</strong>gen/talen/nederlands-voorbuitenlanders-nt2/han-sommerkurs/<br />

)<br />

Alternativ können künftige Studierende von Vanhall-Larenste<strong>in</strong> auch <strong>den</strong> schon weiter<br />

oben beschriebenen Intensivkurs des Sprachenzentrums CENTA der Wagen<strong>in</strong>gen University<br />

besuchen. (http://www.vanhall-larenste<strong>in</strong>.de/Nachholkurs_und_Sprachkurs.aspx)<br />

Intensivkurse Niederländisch an der Avans Hogeschool <strong>in</strong> Den Bosch und Breda<br />

An dieser Fachhochschule bestehen je nach Studiengang unterschiedliche Sprachanforderungen<br />

und unterschiedliche Sprachkursangebote.<br />

Bei http://www.fh-avans.de/44,1,sprachkurs.html heißt es dazu:<br />

„Zur Erleichterung des Studiums bietet die Avans University of Applied Sciences <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Niederlan<strong>den</strong> <strong>für</strong> folgende Studiengänge spezielle Sprachkurse und nützliche Hilfestellungen<br />

<strong>für</strong> ausländische Stu<strong>den</strong>ten an. IBL-Stu<strong>den</strong>ten bekommen e<strong>in</strong>en Onl<strong>in</strong>e-<br />

Sprachkurs angeboten von Jan Houben: jwg.houben@avans.nl und Jens Bappert:<br />

jp.bappert@avans.nl<br />

Anfang Oktober wird bei IBL e<strong>in</strong> Niederländischkurs (kostenlos) angeboten, der sich auf<br />

diesen Onl<strong>in</strong>e-Kurs aufbaut.<br />

2-wöchiger Sommer-Intensiv-Sprachkurs <strong>in</strong> 's-Hertogenbosch und Breda, der verpflichtet<br />

ist <strong>für</strong>: Bil<strong>den</strong>e Kunst und Grafisches Design<br />

Für Studiengänge, die auf Englisch angeboten wer<strong>den</strong>: Es besteht auch <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten,<br />

die e<strong>in</strong> englischsprachiges Studium folgen, die freiwillige Möglichkeit der Teilnahme an<br />

dem zweiwöchigen Sommer-Intensiv-Sprachkurs. Vorher kann man freiwillig <strong>den</strong> Onl<strong>in</strong>e-<br />

Sprachkus (''de Delftse methode'', beim Verlag Boom www.delftsemethode.nl - Bezahlung<br />

auf eigene Rechnung) machen (gilt nicht <strong>für</strong> IBL Stu<strong>den</strong>ten und Stu<strong>den</strong>ten, die Kulturelle<br />

und Gesellschaftliche Bildung, Sozialarbeit und Dienstleistungen oder Sozialpädagogik<br />

<strong>in</strong> `s-Hertogenbosch studieren).<br />

Im Sommer-Intensiv-Kurs wer<strong>den</strong> Grundkenntnisse auf dem A2 - Level vermittelt, die<br />

man im täglichen Umgang benötigt. Der Kurs beg<strong>in</strong>nt am 09. August und endet am 20.<br />

18


August 2010. Die Kosten betragen € 250,00 e<strong>in</strong>schließlich Unterrichtsmaterial.Zeit: täglich<br />

von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr, von 15.00 – 17.00 Uhr Hausaufgaben und Selbststudium,<br />

Gruppenunterricht bis max. 18 Stu<strong>den</strong>ten pro Gruppe.<br />

Anmeldung bis spätestens Ende Juli bei Reg<strong>in</strong>e Bechler : rhi.bechler@avans.nl Frau<br />

Bechler steht auch gerne bei Fragen über Inhalte, Sprachkursmaterialien, Zahlungsverkehr<br />

usw. gern zur Verfügung.<br />

NT2 Level: Für folgende Studiengänge wird NT2II - Niveau erwartet. Man kann dieses<br />

Jahr aber auch am Sommerkurs teilnehmen und dann selber da<strong>für</strong> sorgen, dass man<br />

<strong>in</strong>nerhalb des ersten Studienjahres das NT2II Niveau erreicht.<br />

Umweltmanagement<br />

Biologie und Mediz<strong>in</strong>ische Laborforschung - Life Science<br />

Chemie<br />

Informatik<br />

Wirtschafts<strong>in</strong>formatik<br />

Für Studiengänge, die auf Niederländisch angeboten wer<strong>den</strong>:<br />

Für alle anderen Studiengänge, die auf Niederländisch angeboten wer<strong>den</strong> (alle außer<br />

IBL, Stu<strong>den</strong>ten der Kunsthochschule und Stu<strong>den</strong>ten, die <strong>in</strong> ‚s-Hertogenbosch Kulturelle<br />

und Gesellschaftliche Bildung, Sozialarbeit und Dienstleistungen oder Sozialpädagogik<br />

studieren) muss man vorher das NT2 II - Zertifikat haben, um zugelassen wer<strong>den</strong> zu<br />

können.<br />

Bei folgen<strong>den</strong> Studiengängen wird e<strong>in</strong> Sprachkurs der Delftsen Methode verlangt:<br />

Kulturelle und Gesellschaftliche Bildung<br />

Sozialarbeit und Dienstleistungen<br />

Sozialpädagogik<br />

Die Anmeldung erfolgt, wenn man sich vorher auf der Website <strong>in</strong> www.studiel<strong>in</strong>k.nl registriert<br />

hat, über Helga de Laat: hc.delaat@avans.nl<br />

Intensivkurs Niederländisch zur Vorbereitung auf e<strong>in</strong> Studium an der Agrarischen Fachhochschule<br />

Den Bosch (HAS Den Bosch). Die Hochschule sagt im Internet:<br />

„Die HAS Den Bosch empfiehlt <strong>den</strong> Niederländischkurs der Universität von Tilburg. Dieser<br />

Sprachkurs dauert <strong>für</strong> Deutschsprachige vier Wochen. Mit Hilfe dieses Intensivkurses<br />

erreichst du das NT 2-Niveau. Mehr Informationen zu diesem Sprachkurs f<strong>in</strong>dest du<br />

hier: http://www.tilburguniversity.edu/education/summerschool/courses/niederlandischsommer-<strong>in</strong>tensivkurs.html<br />

.Wenn du dich vor dem Beg<strong>in</strong>n des Sprachkurses an der HAS<br />

Den Bosch angemeldet hast und nach dem Abschluss des Sprachkurses e<strong>in</strong> Studium<br />

an der HAS Den Bosch beg<strong>in</strong>nst, erstatten wir dir € 250 der Kursgebühr (von € 684 im<br />

Jahr 2011). (http://www.fh-has<strong>den</strong>bosch.de/105,1,zulassung.html )<br />

Intensivkurs der ArtEZ Hogeschool voor de kunsten <strong>in</strong> Arnheim und Enschede<br />

Die ArtEZ Hochschule der Künste bietet <strong>in</strong> Arnheim und Enschede jeweils vor Beg<strong>in</strong>n<br />

des Studienjahres (also vor dem 1. September) e<strong>in</strong>en zweiwöchigen Intensivkurs Niederländisch<br />

an. Am Ende des ersten Studienjahres sollen die Studieren<strong>den</strong> dann m<strong>in</strong>destens<br />

<strong>den</strong> Level B1 des Europäischen referenzrahmens erreicht haben. Nur <strong>für</strong><br />

19


Schauspiel und die Lehrerausbildungen wer<strong>den</strong> vor der künstlerischen Eignungsprüfung<br />

schon Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 bzw. NT2 verlangt.<br />

(http://www.artez.nl/english/Apply<strong>in</strong>g_/Language_requirements )<br />

Kontakt: <strong>in</strong>ternationaloffice@artez.nl<br />

Intensivkurs an der Christelijke Agrarische Hogeschool, Dronten<br />

Die Hochschule bietet <strong>für</strong> deutsche Studien<strong>in</strong>teressenten ab Mitte August kostenlos e<strong>in</strong>en<br />

zweiwöchigen Intensivkurs Niederländisch an. Während des Studiums ab September<br />

wird pro Woche weiter im Umfang von 2 Stun<strong>den</strong> Niederländischunterricht erteilt.<br />

( http://www.cahdronten.de/studieren/<strong>in</strong>tro.php )<br />

Intensivkurs Niederländisch <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Studium an der Hogeschool Zuyd <strong>in</strong> Heerlen<br />

Die Studiengänge Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Kreative Therapie, Social<br />

Work und Facility Management der Hogeschool Zuyd empfehlen ihren künftigen Studieren<strong>den</strong><br />

zum Erlernen der niederländischen Sprache das Fernlehr<strong>in</strong>stitut Key Language<br />

Learn<strong>in</strong>g: www.key-language-learn<strong>in</strong>g.nl .<br />

Über <strong>den</strong> Niederländischkurs <strong>für</strong> deutsche Studierende <strong>in</strong>formiert e<strong>in</strong> Flyer auf dem<br />

Stand 2010:<br />

http://logopedie.hszuyd.nl/files/usr_meersb/Key%20language%20learn<strong>in</strong>g.pdf<br />

Intensivkurse Niederländisch an <strong>den</strong> Saxion Hogescholen Enschede und Deventer<br />

(http://de.saxion.edu/sprache/sprache )<br />

Das Kursangebot Niederländisch fällt 2012 vermutlich ähnlich wie im Jahr zuvor aus.<br />

Für 2011 galt: Für die meisten Studiengänge – außer Physiotherapie, Podotherapie,<br />

Sozialpädagogik Vollzeit, Angewandte Psychologie, Sozialarbeit, Lehramt Grundschule,<br />

Verwaltungswissenschaften sowie Medien, Information und Kommunikation – erachten<br />

die Saxion Hogescholen e<strong>in</strong>en dreiwöchigen Sprachkurs im Sommer vor Beg<strong>in</strong>n des<br />

Studiums als ausreichend.<br />

Solche Kurse wur<strong>den</strong> <strong>in</strong> Enschede und Deventer <strong>für</strong> Deutsche, welche e<strong>in</strong> niederländischsprachiges<br />

Studium belegten, im Juli bzw. August 2011 zum Preis von € 200 angeboten.<br />

Wer auf Englisch studieren und <strong>den</strong> Kurs belegen wollte, musste € 400 bezahlen.<br />

Bis zum Ende des ersten Studienjahres muss aber das Niveau 5 bzw. NT2 Programm<br />

2 mittels weiterführen<strong>den</strong> Sprachunterrichts erreicht wer<strong>den</strong>.<br />

Die weiteren oben extra genannten sonstigen Studiengänge verlangen Niederländischkenntnisse<br />

auf Niveau „5“ bzw. dem Programm 2 von NT2. Man konnte e<strong>in</strong> solches Niveau<br />

2011 mit Sprachkursen bei der Sprachschule Talen Twente – www.talentwente.nl -<br />

erwerben, wobei man mit Anfänger- und Fortgeschrittenenkurs plus Prüfungsgebühren<br />

auf 340 + 995 +150 = € 1.485 kam.<br />

2a5) Studiengebühren (Collegegeld) als spezieller Kostenfaktor<br />

Die Studiengebühren <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> hängen ab von<br />

- der Nationalität<br />

- dem Wohnsitz<br />

20


- ob es sich um e<strong>in</strong> erstes Bachelor- bzw. erstes Masterstudium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

handelt oder ob man schon davor e<strong>in</strong> solches Bachelor- bzw. Masterstudium <strong>in</strong> Holland<br />

abgeschlossen hat<br />

- ob man e<strong>in</strong> Langzeitstu<strong>den</strong>t ist oder nicht<br />

- ob die Hochschule wegen besonderer Kosten oder Leistungen höhere Studiengebühren<br />

verlangt oder nicht<br />

- ob es sich um e<strong>in</strong> Vollzeit-, Teilzeit- oder duales Studium handelt.<br />

Dabei können wir vier Kategorien von Studiengebühren unterschei<strong>den</strong>:<br />

- gesetzliche Studiengebühren<br />

- gesetzliche Studiengebühren plus Zusatzgebühren<br />

- von <strong>den</strong> Hochschulen festgesetzte Studiengebühren <strong>für</strong> Menschen, welche die<br />

Kriterien <strong>für</strong> gesetzliche Studiengebühren nicht erfüllen<br />

- von <strong>den</strong> Hochschulen festgesetzte Studiengebühren <strong>für</strong>vom Staat nicht f<strong>in</strong>anzierte<br />

Studiengänge<br />

2a5a)<br />

Gesetzliche Studiengebühren<br />

Per Gesetz wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> unterschiedliche Studiengebühren festgelegt:<br />

- <strong>für</strong> Vollzeit-Studiengänge<br />

- <strong>für</strong> Teilzeit- und duale Studiengänge<br />

- <strong>für</strong> Langzeitstudierende<br />

Damit man „nur“ diese Gebühren und nicht das wesentlich höhere „Instell<strong>in</strong>gscollegegeld“<br />

der jeweiligen Hochschule bezahlen muss, muss man folgende Bed<strong>in</strong>gungen<br />

erfüllen:<br />

Man muss die Staatsangehörigkeit e<strong>in</strong>es der folgen<strong>den</strong> Länder besitzen:<br />

“of an EU country: Austria, Belgium, Bulgaria, Cyprus, Czech Republic, Denmark, Germany,<br />

Estonia, F<strong>in</strong>land, France, Great Brita<strong>in</strong>, Greece, Hungary, Italy, Ireland, Latvia,<br />

Lithuania, Luxemburg, Malta, Poland, Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia, Spa<strong>in</strong>, or<br />

Swe<strong>den</strong>), or of an EEA country (Norway, Iceland or Liechtenste<strong>in</strong>), or have Swiss nationality”.<br />

Man muss se<strong>in</strong>en Wohnsitz entweder <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>, Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, Niedersachsen,<br />

Bremen, Belgien oder Luxemburg haben. Es ist also <strong>für</strong> Deutsche aus<br />

Bayern usw. f<strong>in</strong>anziell sehr wichtig, ihren neuen Wohnsitz vor Studienbeg<strong>in</strong>n anzumel<strong>den</strong><br />

und ihrer niederländischen Hochschule e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung darüber vor zulegen!<br />

Es muss sich bei dem Studium um e<strong>in</strong> erstes Bachelor-Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

oder um e<strong>in</strong> erstes Master- Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> handeln. Wer also z.B. <strong>in</strong> Holland<br />

zuerst se<strong>in</strong>en Bachelor <strong>in</strong> Freier Kunst gemacht hat und dann noch dort e<strong>in</strong> Bachelor-Studium<br />

<strong>in</strong> Betriebswirtschaft daran anschließt, muss höhere Gebühren bezahlen.<br />

Und natürlich muss es sich bei dem Studiengang um e<strong>in</strong>en staatlich f<strong>in</strong>anzierten<br />

handeln. (http://www.ib-groep.nl/particulieren/studeren/collegegeld.asp )<br />

21


2a5a1) Gesetzliche Studiengebühren bei e<strong>in</strong>em Vollzeitstudium<br />

Die gesetzlichen festgelegten Studiengebühren <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Vollzeit-Studium betragen <strong>für</strong> das<br />

Studienjahr 2012-2013 € 1771.<br />

2a5a2) Gesetzliche Studiengebühren bei e<strong>in</strong>em Teilzeit- oder dualen Studium<br />

Hier schreibt das Gesetz lediglich vor, dass die Hochschulen die Gebühren nicht zu<br />

niedrig ansetzen dürfen und auch nicht höher als die Gebühren <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Vollzeit-Studium.<br />

Im Studienjahr 2011-2012 betrug die gesetzliche Untergrenze € 961, also 56% der damaligen<br />

Vollzeitgebühren von € 1.713.<br />

Die Hogeschool van Arnhem en Nijmegen verlangt 2012-2013 bei ihren (niederländischsprachigen)<br />

Teilzeitstudiengängen z.B. € 1600 und bei ihren dualen<br />

Studiengängen € 1.771 an Studiengebühren.<br />

http://www.han.nl/opleid<strong>in</strong>gen/bachelor/sociaal-pedagogischehulpverlen<strong>in</strong>g/vt/aanmel<strong>den</strong>/studiekosten/<br />

Wer an der ArtEZ Akademie <strong>für</strong> Bil<strong>den</strong>de Künste <strong>in</strong> Arnheim Design <strong>in</strong> Teilzeit studiert,<br />

bezahlt im Studienjahr 2012-2013 € 1.602.<br />

(http://www.artez.nl/Informatie_voor/Aankomende_stu<strong>den</strong>ten/Collegegel<strong>den</strong> )<br />

2a5a3) Gesetzliche Studiengebühren bei e<strong>in</strong>em zu lange dauern<strong>den</strong> Studium<br />

Wer <strong>für</strong> se<strong>in</strong> Bachelor- Studium an der Fachhochschule oder Universität mehr als e<strong>in</strong><br />

Jahr mehr als die Regelstudienzeit benötigt oder <strong>für</strong> se<strong>in</strong> Master-Studium an der Universität<br />

mehr als e<strong>in</strong> Jahr mehr als die Regelstudienzeit braucht, muss ab dem Studienjahr<br />

2012-2013 zusätzlich zu <strong>den</strong> gesetzlichen Studiengebühren € 3.063 mehr zahlen, konkret:<br />

€ 4.834 Studiengebühren <strong>für</strong> das Studienjahr 2012-2013!<br />

http://www.maastrichtuniversity.nl/web/ServiceCentres/SSC/InformationForProspectiveS<br />

tu<strong>den</strong>ts1/AboutApplicationAndRegistration1/TuitionFees/StudyDelay.htm<br />

So bestimmt es e<strong>in</strong> am 05.07.2011 verabschiedetes Gesetz.<br />

2a5b)Gesetzliche Studiengebühren und Zusatzgebühren<br />

Es geht hier um gesetzliche festgelegte Studiengebühren <strong>für</strong> vom Staat f<strong>in</strong>anzierte<br />

Vollzeit- Bachelor- und Master- Studiengänge, zu <strong>den</strong>en zusätzlich e<strong>in</strong> Aufschlag <strong>für</strong><br />

besondere Kosten oder Leistungen erhoben wird.<br />

-E<strong>in</strong> solcher Fall liegt bei <strong>den</strong> englischsprachigen Studiengängen Physiotherapie an<br />

der Fontys Hogeschool E<strong>in</strong>dhoven und der Hanzehogeschool Gron<strong>in</strong>gen vor. Hier betragen<br />

die Studiengebühren im Studienjahr 2012-2013 jeweils € 1000 mehr als die gesetzlichen<br />

Gebühren, also 1771 + 1000 =€ 2771.<br />

Siehe: http://fontys.edu/physiotherapy/ application.and.costs.180332.htm (und <strong>für</strong> 2011-<br />

2012):http://www.hanzeuniversity.eu/<br />

home/International/Admissions/Tuition+Fees/tuition-fees-2011-2012.htm<br />

-die berufsbegleiten<strong>den</strong> (Teilzeit-)Studiengänge Sozialpädagogik und Kulturelle Sozialpädagogik<br />

<strong>in</strong> deutscher Sprache an der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen kosten<br />

nicht nur € 1600 Studiengebühren <strong>in</strong> 2012-2013, sondern es wird ferner e<strong>in</strong> Zusatzbei-<br />

22


trag von € 400 erhoben, womit man bei € 2000 ist. (http://www.han.nl/opleid<strong>in</strong>gen/ bachelor/de/sozialpeadagogik-de/dt/anmeldung/studienkosten/)<br />

-das University College der Maastricht University will 2012-2013 <strong>für</strong> neu beg<strong>in</strong>nende<br />

Bachelor-Stu<strong>den</strong>ten zusätzlich zu <strong>den</strong> gesetzlichen Studiengebühren von € 1771 e<strong>in</strong>en<br />

Zusatzbetrag von € 1200, also <strong>in</strong>sgesamt € 2991 verlangen. Begründung: „the program<br />

is <strong>in</strong>tensive, small scale and offers personal attention and an academic community”.<br />

http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Schools/UCM/TargetGroup/ProspectiveStu<strong>den</strong>ts<br />

1/TuitionFees1.htm<br />

2a5c)<br />

Hohe Studiengebühren (Instell<strong>in</strong>gscollegegeld) <strong>für</strong> Nicht-EU- Ausländer/<strong>in</strong>nen und<br />

EU- Ausländer, welche bestimmte Bed<strong>in</strong>gungen (Wohnort, Erststudium <strong>in</strong> NL)<br />

nicht erfüllen<br />

Von anderen Ausländern dürfen, wenn die Hochschule das will, deutlich höhere Gebühren<br />

erhoben wer<strong>den</strong>. Dies wer<strong>den</strong> die Hochschulen auch tun, <strong>den</strong>n <strong>für</strong> diese Studieren<strong>den</strong><br />

erhalten sie vom niederländischen Staat seit e<strong>in</strong>igen Jahren ke<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzierung<br />

mehr. E<strong>in</strong> Beispiel: Für Nicht-EU-Ausländer, welche ihr Studium im September 2012<br />

beg<strong>in</strong>nen, betragen die jährlichen Studiengebühren an der Maastricht University <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Vollzeit-Bachelorstudiengang € 8500 statt € 1771!<br />

(http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Schools/UCM/TargetGroup/ProspectiveStu<strong>den</strong>ts<br />

1/TuitionFees1.htm )<br />

2a5d)<br />

Die Studiengebühren bei vom niederländischen Staat nicht f<strong>in</strong>anziell geförderten<br />

Studiengängen variieren. E<strong>in</strong>ige Beispiele:<br />

Das erste Studienjahr Physiotherapie <strong>in</strong> deutscher Sprache <strong>in</strong> Enschede, an das sich<br />

dann e<strong>in</strong> reguläres Weiterstudium <strong>in</strong> Enschede anschließt, kostet 2012-2013 € 4.950.<br />

(http://saxion.de/phys/vollzeit/enschede/kurz/kurtz )<br />

Wer Physiotherapie an <strong>den</strong> Fachhochschule <strong>in</strong> Enschede <strong>in</strong> e n g l i s c h e r Sprache<br />

studiert, bezahlt 2012-2013 als EU-Bürger ebenfalls pro Jahr € 4.950.<br />

http://www.saxion.edu/static/filebank/bdc5c450ed7856dd89aca273e0cebf6d/physiothera<br />

py-2012-2013.pdf<br />

Noch teurer s<strong>in</strong>d im Regelfall Master-Studiengänge an Fachhochschulen.<br />

An der Hanzehogeschool Gron<strong>in</strong>gen kostete der 14monatige akkreditierte „Master of<br />

Bus<strong>in</strong>ess Adm<strong>in</strong>istration“ <strong>in</strong> Vollzeitform im Studienjahr 2011-2012 nicht weniger als<br />

€ 13.700.<br />

http://www.hanze.nl/home/International/Admissions/Tuition+Fees/tuition-fees-2011-<br />

2012.htm<br />

23


2a6) Die Krankenversicherung als möglicher spezieller Kostenfaktor<br />

Die Kosten der Krankenversicherung richten sich nach EU-, sowie nach deutschem oder<br />

niederländischem Recht, je nachdem,<br />

-ob man <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeitet oder nicht;<br />

-ob man <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> wohnt oder nicht,<br />

-wie alt man ist.<br />

(vgl. http://www.nuffic.nl/<strong>in</strong>ternational-stu<strong>den</strong>ts/how-to-prepare/<strong>in</strong>surance/health<strong>in</strong>surance<br />

und: (http://www.nuffic.nl/pdf/service/factsh/health-<strong>in</strong>surance.pdf )<br />

Wohnsitz, Alter und Arbeitsort spielen also e<strong>in</strong>e Rolle.<br />

In Deutschland gilt gemäß Sozialgesetzbuch V, §10, Absatz 2 Punkt 3:<br />

„K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d versichert<br />

-bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich <strong>in</strong> Schul- oder Berufsausbildung<br />

bef<strong>in</strong><strong>den</strong>;wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung e<strong>in</strong>er gesetzlichen<br />

Dienstpflicht des K<strong>in</strong>des unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch <strong>für</strong><br />

e<strong>in</strong>en der Dauer dieses Dienstes entsprechen<strong>den</strong> Zeitraum über das 25. Lebensjahr<br />

h<strong>in</strong>aus.“ (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html )<br />

In <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> wurde ab dem 01.01.2006 e<strong>in</strong>e Krankenversicherungspflicht auf<br />

der Basis e<strong>in</strong>er Kopfpauschale e<strong>in</strong>geführt.<br />

Sie gilt <strong>für</strong> alle, die <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten.<br />

( http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/zorgverzeker<strong>in</strong>g/documenten-enpublicaties/brochures<br />

)<br />

Sie gilt <strong>für</strong> alle, die <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> wohnen – es sei <strong>den</strong>n, sie halten sich nur vorübergehend<br />

zum Zwecke e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> auf und s<strong>in</strong>d gleichzeitig<br />

unter 30 Jahre alt.<br />

In der Komb<strong>in</strong>ation von deutschem und niederländischem Recht ergeben sich bei der<br />

Krankenversicherung <strong>für</strong> Deutsche dann potentiell 5 verschie<strong>den</strong>e Fälle.<br />

Die folgen<strong>den</strong> Ausführungen s<strong>in</strong>d ohne Gewähr. Hier die <strong>den</strong>kbaren Fälle:<br />

a)<br />

-Der oder die Studierende arbeitet nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

-Er oder sie wohnt dabei <strong>in</strong> Deutschland oder <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

-Er oder sie ist unter 25 Jahre alt.<br />

Dann s<strong>in</strong>d Studierende zumeist bei <strong>den</strong> Eltern <strong>in</strong> Deutschland kostenlos mitversichert<br />

und erhalten e<strong>in</strong>e EU-Gesundheitskarte.<br />

b)<br />

Der oder die Studierende arbeitet nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

Er oder sie wohnt <strong>in</strong> Deutschland.<br />

Er oder sie ist 25 Jahre oder älter.<br />

Fallen Studierende aus Altersgrün<strong>den</strong> nicht mehr unter die Familienversicherung und<br />

wohnen sie während des holländischen Studiums <strong>in</strong> Deutschland, so müssen sie sich<br />

unmittelbar nach Ausschei<strong>den</strong> aus der Familienmitversicherung bei e<strong>in</strong>er Krankenkasse<br />

ihrer Wahl versichern.<br />

24


Allerd<strong>in</strong>gs gewähren die Krankenkassen ihnen nicht unbed<strong>in</strong>gt <strong>den</strong> günstigen Stu<strong>den</strong>tentarif<br />

(monatlich im Sommersemester 2011 76,41 bzw. € 77,90 Krankenversicherungs-<br />

und Pflegeversicherungsbeitrag, vgl. (http://www.stu<strong>den</strong>tenkv.de/familien_kranken-versicherung_stu<strong>den</strong>ten.html#Stu<strong>den</strong>ten_und_KVdS<br />

)<br />

Hier sollte man mehrere Versicherungsunternehmen diesbezüglich befragen.<br />

c)<br />

-Der oder die Studierende arbeitet nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

-Er oder sie wohnt <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

-Er oder sie ist 25 Jahre oder älter, aber noch unter 30 Jahre alt.<br />

In diesem Fall s<strong>in</strong>d die Studieren<strong>den</strong> e<strong>in</strong>erseits nicht mehr bei <strong>den</strong> Eltern <strong>in</strong> Deutschland<br />

mitversichert; andererseits fallen sie altersmäßig aber auch noch nicht unter die niederländische<br />

Krankenversicherungspflicht.<br />

Sollten niederländische Versicherungsunternehmen sie nicht wie Versicherungspflichtige<br />

aufnehmen dürfen – wie Sachkundige der Krankenversicherungen VGZ und CZ das<br />

dem Verfasser dieser Broschüre Ende Januar 2008 telefonisch mitgeteilt haben - so<br />

müssen sie sich anderweitig <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> privat krankenversichern. Die Organisation<br />

Nuffic führt dazu im Internet mit Stand Juli 2010 aus:<br />

“Otherwise you will have to make other arrangements, for example by tak<strong>in</strong>g out a private<br />

<strong>in</strong>surance policy. There are private packages on the market especially for <strong>in</strong>ternational<br />

stu<strong>den</strong>ts. Private healthcare <strong>in</strong>surance companies offer<strong>in</strong>g <strong>in</strong>surance products especially<br />

designed for <strong>in</strong>ternational stu<strong>den</strong>ts <strong>in</strong>clude AON and Lippmann. “<br />

(www.nuffic.nl/pdf/service/factsh/health-<strong>in</strong>surance.pdf )<br />

Die Internetseiten der erwähnten Versicherungsgesellschaften s<strong>in</strong>d:<br />

Lippmann: http://www.stu<strong>den</strong>ts<strong>in</strong>sured.com/ips/<br />

AON: https://www.stu<strong>den</strong>ts-<strong>in</strong>surance.eu<br />

Die Maastricht University gibt im Internet unter Health Insurance gleichermaßen an: „<br />

Some companies such as Lippmann and AON offer special stu<strong>den</strong>t packages that comb<strong>in</strong>e<br />

a health and liability <strong>in</strong>surance. These package deals often come a lot cheaper than<br />

buy<strong>in</strong>g them separately.”<br />

(http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Ma<strong>in</strong>/ProspectiveStu<strong>den</strong>ts/BachelorsProgramme<br />

s/Insurance.htm )<br />

d)<br />

-Der oder die Studierende arbeitet nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

-Er oder sie wohnt <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

-Er oder sie ist 30 Jahre alt oder mehr.<br />

In diesem Fall besteht die holländische gesetzliche Krankenversicherungspflicht.<br />

Die Kopfpauschale beträgt ca.€ 1300 im Jahr, was ca. € 108 im Monat entspricht.<br />

H<strong>in</strong>zu kommt seit dem 1. Januar 2012 e<strong>in</strong>e gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung<br />

an eventuellen Krankheitskosten von € 220 im Jahr.<br />

Man kann wählen:<br />

-das Versicherungsunternehmen;<br />

25


-ob man die mediz<strong>in</strong>ischen Leistungen <strong>in</strong> natura erhalten oder aber nach Bezahlung<br />

rückerstattet haben will;<br />

-ob man über die gesetzlich verpflichtete Eigenbeteiligung h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>e weitere freiwillige<br />

zu <strong>den</strong> Krankheitskosten von bis zu € 500 im Jahr vere<strong>in</strong>bart.<br />

Bei der Wahl der passen<strong>den</strong> Krankenversicherung will die Site:<br />

www.kiesbeter.nl/zorgverzeker<strong>in</strong>gen helfen.<br />

e)<br />

-Der oder die Studierende arbeitet <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

-Er oder sie wohnt <strong>in</strong> Deutschland oder <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

In diesem Fall ist man <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>in</strong> jedem Fall krankenversicherungspflichtig.<br />

Es ist gewissermaßen der klassische Fall des „Gastarbeiters“. Die Kopfpauschale beträgt<br />

<strong>in</strong> Holland wie schon ausgeführt ca. € 1300. H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>kommensabhängiger<br />

Krankenversicherungsbeitrag von 6,5 % des E<strong>in</strong>kommens.<br />

Dieser Beitrag wird vom niederländischen F<strong>in</strong>anzamt erhoben.Der Arbeitgeber ist aber<br />

verpflichtet, ihn dem Studieren<strong>den</strong> zurückzuerstatten.Vielleicht sollten wir noch abschließend<br />

bemerken, dass, wenn man unter 25 Jahre alt ist, die sonst gegebene Familienversicherung<br />

hier nicht greift, weil die eigene Versicherung vorrangig ist.<br />

Nach der Erörterung der von uns unterschie<strong>den</strong>en 5 Fälle wollen wir abschließend<br />

auf die F<strong>in</strong>anzierungsmöglichkeiten derjenigen Deutschen e<strong>in</strong>gehen, die unter die<br />

niederländische Krankenversicherungspflicht fallen.<br />

Deutsche, die <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> m<strong>in</strong>destens 32 Stun<strong>den</strong> im Monat arbeiten und unter<br />

30 Jahren ihr Studium dort begonnen haben, können die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />

erhalten. (Siehe Kapitel 4b) Dieses niederländische „BAföG“ besteht aus der<br />

allen zustehen<strong>den</strong> Basisbeurs, der e<strong>in</strong>kommensabhängigen Aanvullende Beurs und<br />

e<strong>in</strong>em möglichen Darlehen.Um die gestiegenen Krankenversicherungskosten teilweise<br />

aufzufangen, wur<strong>den</strong> die Basisbeurs e<strong>in</strong>malig ab 2006 jährlich um € 150 <strong>in</strong>sgesamt<br />

und die Aanvullende Beurs e<strong>in</strong>malig um jährlich <strong>in</strong>sgesamt € 180 erhöht.<br />

Ferner gewährt das niederländische F<strong>in</strong>anzamt (Belast<strong>in</strong>gsdienst) Bedürftigen, welche<br />

über 18 Jahre alt s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> krankenversichert s<strong>in</strong>d und die 2012 nicht<br />

mehr als € 35059 im Jahr verdienen, e<strong>in</strong>en Krankenversicherungszuschuss. ), der im<br />

Jahr 2012 monatlich bis zu € 66, bzw. € 795 im Jahr betragen kann.<br />

(http://www.toeslagen.nl/particulier/zorgtoeslag/zorgtoeslag.html#P1_11 )<br />

Die Kosten der Krankenversicherung selbst können vielleicht um bis zu 10 % gesenkt<br />

wer<strong>den</strong>, wenn etwa von allen Studieren<strong>den</strong> e<strong>in</strong>er Hochschule e<strong>in</strong>e Gruppenversicherung<br />

(Collectief Contract) abgeschlossen wird und die Versicherung darauf e<strong>in</strong>en Beitragsrabatt<br />

gewährt. Beispiel: Die Hogeschool van Arnhem en Nijmegen hat e<strong>in</strong>en<br />

Gruppenvertrag mit der Versicherung Zilveren Kruis Achmea (www.zilverenkruis.nl ) geschlossen,<br />

was zu e<strong>in</strong>em Rabatt bei der Prämie <strong>für</strong> die Grundversicherung und bei Zusatzversicherungen<br />

führt. (http://www.han.nl/start/bachelor-opleid<strong>in</strong>gen/starten-bij-dehan/collectieve-zorgverzeker<strong>in</strong>g/)<br />

26


2b) Kostenm<strong>in</strong>dernde Faktoren bei e<strong>in</strong>em Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

2b1) Die Teilrückerstattung der gesetzlichen Studiengebühren <strong>für</strong> EU- Bürger,<br />

welche vor dem 01.09.2007 e<strong>in</strong> Vollzeit- oder duales Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

begonnen haben, als kostenm<strong>in</strong>dernder Faktor<br />

Wer se<strong>in</strong> Studium <strong>in</strong> Holland vor dem 01. September 2007 begonnen hat und dabei<br />

noch nicht 30 Jahre alt war, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die e<strong>in</strong>es anderen<br />

Landes der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes besitzt und<br />

über e<strong>in</strong> Konto bei e<strong>in</strong>er Bank oder der Postbank <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> verfügt, erhält die<br />

jährlichen Studiengebühren („Collegegeld“ ) im Falle e<strong>in</strong>es Vollzeit- oder dualen Studiums<br />

vom niederländischen Staat über <strong>den</strong> Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs DUO (vor 2010:<br />

Informatie Beheer Groep) auf Antrag weiterh<strong>in</strong> teilweise zurückerstattet. (http://www.ibgroep.nl/<strong>in</strong>ternational_visitors/EU_EEA_stu<strong>den</strong>ts/Contribution_to_tuition_fees.asp<br />

)<br />

Wichtig dabei: die Rückerstattung muss jeweils vor dem 31. Januar beantragt wer<strong>den</strong>,<br />

um ke<strong>in</strong>en Geldverlust zu erlei<strong>den</strong>.<br />

Wo gibt es <strong>den</strong> erforderlichen Antrag? Entweder man erhält ihn bei unveränderter Adresse<br />

vom Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs (DUO) zugeschickt. Oder es gibt ihn bei e<strong>in</strong>em<br />

Regionalbüro (Servicekantoor) von DUO z.B. <strong>in</strong>:<br />

Sittard, Stationsstraat 41<br />

Nimwegen, Keizer Karelple<strong>in</strong> 32d<br />

Arnheim, Kon<strong>in</strong>gsstraat 26<br />

Enschede, Ripperdastraat 13<br />

Gron<strong>in</strong>gen, Kempkensberg 4<br />

oder auf telefonische Anfrage bei DUO (0031-50-5997755).<br />

Man kann ihn nicht mehr im Internet downloa<strong>den</strong>.<br />

Im Studienjahr 2012-2013 geht es dabei, wie weiter oben ausgeführt, um Studiengebühren<br />

von € 1771.<br />

Was erhält man davon zurück?<br />

E<strong>in</strong>en Betrag, der dem Zwölffachen der Basisbeurs (elternunabhängiger Grundbetrag<br />

des niederländischen „BAföGs“) <strong>für</strong> zu Hause wohnende Stu<strong>den</strong>ten entspricht.<br />

Das s<strong>in</strong>d 12 x € 95,61 = € 1147,32<br />

(www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/ sfho/bedragen.asp )<br />

Es verbleiben also netto 1771 – 1147,32 = € 623,68 Studiengebühren pro Jahr.<br />

Das ist deutlich weniger als z.B. an Hochschulen <strong>in</strong> Niedersachsen.<br />

2b2) Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten e<strong>in</strong>es Studiums als kostenm<strong>in</strong>dernder<br />

Faktor<br />

Wir müssen hier grundsätzlich danach unterschei<strong>den</strong>, ob Studierende und/oder ihr Ehepartner<br />

selbst erwerbstätig und damit steuerpflichtig s<strong>in</strong>d oder nicht.<br />

Für die erstere Gruppe (selbst erwerbstätig) gilt gemäß der „Anleitung zur E<strong>in</strong>kommenssteuererklärung<br />

2011“<br />

(http://www.f<strong>in</strong>anzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/E<strong>in</strong>kommen<br />

steuer/2011/Anltg_ESt_2011.pdf ):<br />

27


„Aufwendungen <strong>für</strong> die eigene Berufsausbildung<br />

Zeilen 47 und 48<br />

Aufwendungen <strong>für</strong> Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder e<strong>in</strong> Erststudium, soweit<br />

nicht bereits e<strong>in</strong>e abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung vorangegangen<br />

ist, wer<strong>den</strong> bis zu e<strong>in</strong>em Höchstbetrag von € 4.000 jährlich als Sonderausgaben anerkannt.<br />

S<strong>in</strong>d bei Ihrem Ehegatten entsprechende Aufwendungen entstan<strong>den</strong>, können<br />

diese ebenfalls bis zu € 4.000 jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Zu <strong>den</strong> Ausbildungskosten gehören nicht nur Lehrgangs- und Studiengebühren sowie<br />

die Aufwendungen <strong>für</strong> Fachbücher Und anderes Lernmaterial, sondern auch Unterkunftskosten<br />

und Verpflegungsmehraufwendungen bei e<strong>in</strong>er auswärtigen Unterbr<strong>in</strong>gung.<br />

Für die Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte erhalten Sie regelmäßig<br />

e<strong>in</strong>e Entfernungspauschale von € 0,30 <strong>für</strong> je<strong>den</strong> vollen Entfernungskilometer.<br />

Zweckgebun<strong>den</strong>e steuerfreie Bezüge zur unmittelbaren Förderung der Ausbildung s<strong>in</strong>d<br />

von <strong>den</strong> Aufwendungen abzuziehen. Entstehen die Aufwendungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e weitere Berufsausbildung,<br />

e<strong>in</strong> weiteres Studium, e<strong>in</strong> Erststudium nach e<strong>in</strong>er bereits abgeschlossenen<br />

nichtakademischen Berufsausbildung oder im Rahmen e<strong>in</strong>es Ausbildungsdienstverhältnisses,<br />

kommt der Abzug als Werbungskosten <strong>in</strong> Betracht (vgl. die Erläuterungen zu<br />

Zeile 45 der Anlage N)“.<br />

„Fortbildungskosten<br />

Zeile 45<br />

Werbungskosten können vorliegen, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das<br />

Erststudium Gegenstand e<strong>in</strong>es Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist.<br />

Unabhängig davon, ob e<strong>in</strong> Dienstverhältnis besteht, können Aufwendungen <strong>für</strong> die Fortbildung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bereits erlernten Beruf und <strong>für</strong> Umschulungsmaßnahmen, die e<strong>in</strong>en<br />

Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar se<strong>in</strong>.<br />

Das gilt auch <strong>für</strong> die Aufwendungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Erststudium nach e<strong>in</strong>er bereits abgeschlossenen<br />

nichtakademischen Berufsausbildung oder e<strong>in</strong> weiteres Studium, wenn dieses mit<br />

späteren steuerpflichtigen E<strong>in</strong>nahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang<br />

steht. Als Aufwendungen können Sie z. B. Prüfungsgebühren, Fachliteratur,<br />

Schreibmaterial, Fahrtkosten usw. geltend machen. Ersatzleistungen von dritter Seite,<br />

auch zweckgebun<strong>den</strong>e Leistungen nach dem SGB III oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,<br />

müssen Sie jedoch von <strong>den</strong> Aufwendungen abziehen.“<br />

Unter e<strong>in</strong> Erststudium fällt auch e<strong>in</strong> berufsbegleitendes Studium wie z.B. Sozialpädagogik<br />

an <strong>den</strong> Fachhochschulen <strong>in</strong> Nimwegen oder Enschede.<br />

Bei der zweiten -nicht selbst erwerbstätigen- Gruppe müssen wir nach dem Alter<br />

differenzieren.<br />

a) Der Stu<strong>den</strong>t ist nicht erwerbstätig, erzielt ke<strong>in</strong> nennenswertes E<strong>in</strong>kommen und ist<br />

unter 25 Jahre alt.<br />

b) Der Stu<strong>den</strong>t ist nicht erwerbstätig, erzielt ke<strong>in</strong> nennenswertes E<strong>in</strong>kommen und ist<br />

25 Jahre oder älter.<br />

28


Fall a)<br />

Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres<br />

Eventuell gibt es e<strong>in</strong>en Freibetrag zur Abgeltung e<strong>in</strong>es Sonderbedarfs bei Berufsausbildung.<br />

In der „Anleitung zur E<strong>in</strong>kommenssteuererklärung 2011“ <strong>in</strong> der Anlage K<strong>in</strong>d<br />

f<strong>in</strong><strong>den</strong> wir folgende H<strong>in</strong>weise:<br />

„Zeilen 48 bis 50<br />

Für e<strong>in</strong> auswärtig untergebrachtes volljähriges K<strong>in</strong>d, das sich <strong>in</strong> Berufsausbildung bef<strong>in</strong>det,<br />

kann e<strong>in</strong> Freibetrag bis zu € 924 jährlich abgezogen wer<strong>den</strong>. Das gilt nur dann,<br />

wenn Sie <strong>für</strong> das K<strong>in</strong>d Anspruch auf e<strong>in</strong>en Freibetrag <strong>für</strong> K<strong>in</strong>der oder auf K<strong>in</strong>dergeld haben.“<br />

Von dem Freibetrag wer<strong>den</strong> eigene E<strong>in</strong>künfte des K<strong>in</strong>des über € 1848 im Jahr sowie<br />

BAföG und Stipendien aus öffentlichen Mitteln abgezogen.<br />

Fall b)<br />

Studierende ab dem 25. Lebensjahr<br />

Für solche Studierende können die Eltern bei <strong>den</strong> außergewöhnlichen Belastungen <strong>in</strong><br />

der E<strong>in</strong>kommenssteuererklärung Kosten <strong>für</strong> das studierende K<strong>in</strong>d als „Unterhalt <strong>für</strong> bedürftige<br />

Personen“ geltend machen. In der „Anleitung zur E<strong>in</strong>kommenssteuererklärung<br />

2011“ heißt es dazu <strong>in</strong> der Anlage Unterhalt:<br />

„Haben Sie bedürftige Personen unterhalten, <strong>für</strong> die niemand Anspruch auf K<strong>in</strong>dergeld<br />

oder Freibeträge <strong>für</strong> K<strong>in</strong>der hat und die Ihnen oder Ihrem Ehegatten gegenüber gesetzlich<br />

unterhaltsberechtigt s<strong>in</strong>d, z. B. Eltern, Großeltern, K<strong>in</strong>der oder Partner e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>getragenen<br />

Lebensgeme<strong>in</strong>schaft, können Sie Ihre nachgewiesenen Aufwendungen <strong>für</strong><br />

jede unterhaltene Person bis zu € 8.004 jährlich geltend machen, wenn die unterhaltene<br />

Person ke<strong>in</strong> oder nur e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ges Vermögen besitzt.<br />

Der Betrag von € 8.004 erhöht sich um die von der unterhaltsberechtigten Person als<br />

Versicherungsnehmer geschuldeten Beiträge zu e<strong>in</strong>er Basis-Kranken- und gesetzlichen<br />

Pflegeversicherung, die von Ihnen geleistet wur<strong>den</strong>“.<br />

Eigene E<strong>in</strong>künfte und Bezüge des unterhaltenen Stu<strong>den</strong>ten, die über € 624 im Jahr h<strong>in</strong>ausgehen,<br />

sowie BAföG und Stipendien aus öffentlichen Mitteln s<strong>in</strong>d dabei abzuziehen.<br />

2b3) E<strong>in</strong> Krankenversicherungszuschuss des niederländischen F<strong>in</strong>anzamtes (Belast<strong>in</strong>gdienst)<br />

als kostenm<strong>in</strong>dernder Faktor im H<strong>in</strong>blick auf die<br />

n i e d e r l ä n d i s c h e Krankenversicherung<br />

Wie schon oben bei der Darstellung der Krankenversicherung als möglicher Kostenfaktor<br />

ausgeführt, gewährt das niederländische F<strong>in</strong>anzamt (Belast<strong>in</strong>gdienst) Bedürftigen,<br />

welche über 18 Jahre alt s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> krankenversichert s<strong>in</strong>d und nicht<br />

mehr als € 35059 im Jahr verdienen, e<strong>in</strong>en Krankenversicherungszuschuss, der im<br />

Jahr 2012 monatlich bis zu € 66 bzw. € 795 im Jahr betragen kann.<br />

(http://www.toeslagen.nl/particulier/zorgtoeslag/zorgtoeslag.html#P1_11 )<br />

E<strong>in</strong>en Antrag auf Krankenversicherungszuschuss kann man telefonisch beantragen via<br />

http://www.toeslagen.nl/particulier/contact/ oder auch per Internet erhalten, <strong>in</strong>dem man<br />

sich bei Mijn toeslagen e<strong>in</strong>loggt: http://www.toeslagen.nl/particulier/mijn_toeslagen/<br />

29


2b4) E<strong>in</strong> Mietzuschuss des niederländischen F<strong>in</strong>anzamtes als kostenm<strong>in</strong>dernder<br />

Faktor im H<strong>in</strong>blick auf die Lebenshaltungskosten bei eigener Wohnung <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Niederlan<strong>den</strong><br />

In 2012 kann man monatlich vom niederländischen F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>en Mietzuschuss von<br />

bis zu € 151 erhalten, wenn man<br />

- <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gemeldet ist,<br />

- <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> e<strong>in</strong>e angemessene W o h n u n g (eigener E<strong>in</strong>gang, eigene Küche,<br />

eigenes Bad, also ke<strong>in</strong> Zimmer im Stu<strong>den</strong>tenwohnheim usw., hat),<br />

- nicht mehr als € 22025 im Jahr E<strong>in</strong>kommen hat.<br />

Angemessen ist e<strong>in</strong>e Wohnung z.B. nur, wenn sie bei unter 23jährigen nicht mehr als<br />

€ 366,37 Kaltmiete plus Umlagen kostet.<br />

Das niederländische F<strong>in</strong>anzamt (www.belast<strong>in</strong>gdienst.nl ) <strong>in</strong>formiert zu diesen Zuschüssen<br />

zu Krankenversicherung und Miete im Unterschied zu Steuerfragen leider nur auf<br />

Niederländisch:<br />

http://www.toeslagen.nl/particulier/zorgtoeslag/ und<br />

http://www.toeslagen.nl/particulier/huurtoeslag/<br />

E<strong>in</strong>en Antrag auf Mietzuschuss kann man telefonisch beantragen via<br />

http://www.toeslagen.nl/particulier/contact/<br />

oder auch per Internet erhalten,<br />

<strong>in</strong>dem man sich bei Mijn toeslagen e<strong>in</strong>loggt:<br />

http://www.toeslagen.nl/particulier/mijn_toeslagen/<br />

3) Staatliche Förderung bei komplettem o d e r teilweisem Vollzeitstudium <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Niederlan<strong>den</strong><br />

3a) K<strong>in</strong>dergeld während des Studiums<br />

In der Regel wird bislang bei e<strong>in</strong>em Studium <strong>in</strong> Holland wie bei e<strong>in</strong>em Studium <strong>in</strong><br />

Deutschland K<strong>in</strong>dergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Dabei<br />

spielt es übrigens ke<strong>in</strong>e Rolle, ob man <strong>in</strong> Holland wohnt oder hier.<br />

Das K<strong>in</strong>dergeld beträgt seit Anfang 2010 <strong>für</strong> das erste und zweite K<strong>in</strong>d monatlich € 184,<br />

<strong>für</strong> das dritte K<strong>in</strong>d € 190 und <strong>für</strong> das vierte und jedes weitere K<strong>in</strong>d € 215.<br />

(http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-K<strong>in</strong>dergeld/A091-<br />

steuerrechtliche-Leistungen/Allgeme<strong>in</strong>/Dauer-und-Hoehe.html)<br />

Wenn die Eltern <strong>in</strong> ihrer E<strong>in</strong>kommenssteuererklärung <strong>in</strong> der Anlage K<strong>in</strong>d Angaben zum<br />

Studium machen, prüft das F<strong>in</strong>anzamt von sich aus, was <strong>für</strong> die Eltern günstiger ist: das<br />

bereits erhaltene K<strong>in</strong>dergeld oder aber e<strong>in</strong> steuerm<strong>in</strong>dernder K<strong>in</strong>derfreibetrag und zusätzlich<br />

e<strong>in</strong> Freibetrag <strong>für</strong> <strong>den</strong> Ausbildungsbedarf des K<strong>in</strong>des.<br />

Seit 2012 entfällt dabei die E<strong>in</strong>kommens- und Bezügegrenze. Bei K<strong>in</strong>dern, die e<strong>in</strong>e<br />

erste Berufsausbildung oder e<strong>in</strong> Erststudium absolvieren, wird nicht mehr geprüft, wie<br />

hoch ihr E<strong>in</strong>kommen ist. Bis e<strong>in</strong>schließlich 2011 wurde K<strong>in</strong>dergeld nur gewährt, wenn<br />

30


das K<strong>in</strong>d im Kalenderjahr unter der E<strong>in</strong>kommensgrenze von € 8.004 geblieben war.<br />

(http://www.studis-onl<strong>in</strong>e.de/StudInfo/<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>/k<strong>in</strong>dergeld.php )<br />

3b) Abschlusshilfen bei zu langer Studiendauer<br />

Es gibt <strong>in</strong> diesem Fall zwei deutsche und zwei niederländische Fördermöglichkeiten.<br />

3b1)<br />

Liegt Bedürftigkeit vor, so hilft hier § 15, Absatz 3a BAföG.<br />

Dort heißt es: „Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> an Hochschulen, die sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> sich selbstständigen<br />

Studiengang bef<strong>in</strong><strong>den</strong>, wird als Hilfe zum Studienabschluss <strong>für</strong> höchstens zwölf<br />

Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer … geleistet,<br />

wenn der Auszubil<strong>den</strong>de spätestens <strong>in</strong>nerhalb von 4 Semestern nach diesem<br />

Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen wor<strong>den</strong> ist und die Prüfungsstelle besche<strong>in</strong>igt,<br />

dass er die Ausbildung <strong>in</strong>nerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann.“<br />

( www.bafoeg.bmbf.de/de/235.php ) Diese Hilfe zum Studienabschluss wird <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es<br />

verz<strong>in</strong>slichen Bankdarlehens gewährt.<br />

3b2)<br />

Unabhängig vom BAföG und se<strong>in</strong>en Bedürftigkeitskriterien können Studierende auch<br />

e<strong>in</strong>en verz<strong>in</strong>slichen „Bildungskredit“ <strong>in</strong> Anspruch nehmen, wenn sie sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

fortgeschrittenen Stadium ihrer Ausbildung bef<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />

http://www.bva.bund.de/cln_101/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/Flyer_20KfW,tem<br />

plateId=raw,property=publicationFile.pdf/Flyer%20KfW.pdf<br />

Der Bildungskredit wird beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln beantragt.<br />

Man kann bis zu 24 Monatsraten von 100, 200 oder 300 € ausbezahlt bekommen.<br />

E<strong>in</strong>ige Kennzeichen:<br />

- Kreditvolumen von € 1.000 bis zu € 7.200<br />

- wahlweise bis zu 24 Monatsraten <strong>in</strong> Höhe von € 100, € 200 oder € 300<br />

- auf Wunsch E<strong>in</strong>malzahlung von bis zu € 3.600 <strong>für</strong> ausbildungsbezogene Aufwendungen<br />

- sehr günstiger Z<strong>in</strong>ssatz durch Bundesgarantie i.H.v. 2,76 % effektiver Jahresz<strong>in</strong>s,<br />

der Sollz<strong>in</strong>s beträgt 2,78 % (Stand: 01.10.2011)<br />

- ke<strong>in</strong>e versteckten Kosten<br />

- e<strong>in</strong>fache Antragstellung im Internet<br />

- Komb<strong>in</strong>ation mit anderen F<strong>in</strong>anzierungsangeboten - wie BAföG - möglich<br />

- Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen<br />

- ke<strong>in</strong>e Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich<br />

- kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich<br />

- Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate<br />

- niedrige monatliche Rückzahlungsrate <strong>in</strong> Höhe von € 120<br />

- außeror<strong>den</strong>tliche Rückzahlungen jederzeit und <strong>in</strong> beliebiger Höhe kostenfrei<br />

möglich<br />

- Förderung von ausbildungsbed<strong>in</strong>gten Praktika im In- und Ausland<br />

http://www.bva.bund.de/cln_108/nn_383814/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/bildun<br />

gskredit-node.html?__nnn=true<br />

31


Der Onl<strong>in</strong>e-Antrag f<strong>in</strong>det sich hier:<br />

https://www.bva.bund.de/cln_236/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/050__Onl<strong>in</strong>e-<br />

Antrag/node.html?__nnn=true<br />

3b3a)<br />

Für diejnigen, welche Recht auf die niederländische Studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g haben – siehe<br />

Kapitel 4c) – besteht die Möglichkeit, nach der Regelstudienzeit, während der sie die<br />

Prestatiebeurs erhalten, noch weitere drei Jahre e<strong>in</strong> Darlehen zu erhalten. Die maximale<br />

Darlehenshöhe beträgt 2011 dabei € 853,16 im Monat.<br />

(http://www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfmbo/wat_is_studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/<br />

lenen.asp )<br />

Auf Niederländisch im Orig<strong>in</strong>al: “Lenen na je prestatiebeurs Als je geen recht meer hebt<br />

op de prestatiebeurs, maar wel als voltijdstu<strong>den</strong>t staat <strong>in</strong>geschreven, kun je nog<br />

maximaal drie jaar lenen. Die periode van drie jaar noemen we de leenfase. Als je <strong>in</strong> de<br />

leenfase zit kun je <strong>in</strong> 2010 en <strong>in</strong> 2011 per maand maximaal € 853,16 lenen.”<br />

3b3b)<br />

Ist man Langzeitstu<strong>den</strong>t/<strong>in</strong>, d.h.: braucht man <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Bachelor- oder e<strong>in</strong>en Masterstudiengang<br />

mehr als e<strong>in</strong> Jahr mehr als die Regelstudienzeit, so muss man ab dem Studienjahr<br />

2012-2013 zusätzlich zu <strong>den</strong> gesetzlichen Studiengebühren € 3.063 mehr<br />

zahlen, konkret: € 4.834 Studiengebühren <strong>für</strong> das Studienjahr 2012-2013! Da<strong>für</strong><br />

kann man ab Mitte 2012 e<strong>in</strong>en entsprechend höheren Collegegeldkrediet <strong>in</strong> Anspruch<br />

nehmen. Dies gilt generell, falls man noch Recht auf die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />

hat und <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Übergangsperiode von 2012-2014, falls das nicht der Fall ist.<br />

“Ben je langstudeerder en moet je verhoogd wettelijk collegeld betalen? En heb je nog<br />

recht op studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g? Dan kun je het volledige collegegeld plus de verhog<strong>in</strong>g<br />

lenen via het collegegeldkrediet. Aanvragen van het collegegeldkrediet voor de<br />

verhog<strong>in</strong>g kan nu nog niet. Medio 2012 kun je de len<strong>in</strong>g regelen via Mijn DUO.<br />

Ben je langstudeerder en heb je geen recht meer op studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g, dan kun je<br />

alleen de verhog<strong>in</strong>g van het collegegeld lenen (het collegegeld zelf dus niet) via het<br />

collegegeldkrediet. Deze len<strong>in</strong>g is alleen mogelijk tussen 1 september 2012 en 1<br />

september 2014; het is een overgangsregel<strong>in</strong>g voor de studiejaren 2012-2013 en 2013-<br />

2014. Aanvragen kan nu nog niet. Medio 2012 is het aanvraagformulier beschikbaar op<br />

onze site”. (http://www.ib-groep.nl/particulieren/studeren/collegegeld.asp )<br />

4) Die Förderung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeit- Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

Wir behandeln hier drei F<strong>in</strong>anzierungsmöglichkeiten:<br />

- BAföG gemäß § 5, Absatz 2 BAföG<br />

- BAföG gemäß § 6<br />

- <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> durch <strong>den</strong> niederländischen Staat: die „Prestatiebeurs“<br />

4a) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeit- Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch<br />

BAföG- Leistungen nach § 5, Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

Unter welchen Bed<strong>in</strong>gungen kann man <strong>für</strong> e<strong>in</strong> komplettes Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (=BAföG) erhalten?<br />

32


Bis Ende 2007 wurde e<strong>in</strong> komplettes Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> de facto lediglich <strong>für</strong><br />

Grenzpendler gefördert. Hier gab es aber nach e<strong>in</strong>em Urteil des Europäischen Gerichtshofs<br />

vom 23.10.2007 und dessen Umsetzung bei der Verabschiedung der 22. BAföG-<br />

Novelle durch <strong>den</strong> Bundestag, welcher der Bundesrat am 20.12.2007 zustimmte,<br />

mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008 e<strong>in</strong>e neue Rechtsgrundlage.<br />

Im §5, Absatz 2 BAföG heißt es nunmehr:<br />

„Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong>, welche ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung<br />

geleistet <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch e<strong>in</strong>er im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte,<br />

wenn ..<br />

3.3 e<strong>in</strong>e Ausbildung an e<strong>in</strong>er Ausbildungsstätte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedsland der Europäischen<br />

Union oder <strong>in</strong> der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird.“<br />

(www.bafoeg.bmbf.de/de/219.php)<br />

In § 5, Absatz 1 wird der juristische Begriff „ständiger Wohnsitz“ erläutert:<br />

„Der ständige Wohnsitz im S<strong>in</strong>ne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht<br />

nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf <strong>den</strong> Willen<br />

zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung<br />

an e<strong>in</strong>em Ort aufhält, hat dort nicht se<strong>in</strong>en ständigen Wohnsitz begründet.“<br />

Was heißt das auf gut Deutsch?<br />

Man kann BAföG <strong>für</strong> e<strong>in</strong> komplettes Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> erhalten, wenn<br />

man vorher se<strong>in</strong>en ständigen Wohnsitz <strong>in</strong> Deutschland hatte, <strong>den</strong>n durch e<strong>in</strong>en<br />

studienbed<strong>in</strong>gten Umzug <strong>in</strong> die Niederlande oder an e<strong>in</strong>en deutschen Ort an der<br />

niederländischen Grenze verliert man diesen ja nicht.<br />

Der Verweis auf <strong>den</strong> ständigen Wohnsitz dient also lediglich gewissermaßen der Abwehr<br />

von Sozialleistungstourismus von aus dem Ausland Zugezogenen.<br />

BAföG gibt es <strong>für</strong> e<strong>in</strong> V o l l z e i t s t u d i u m oder e<strong>in</strong> <strong>in</strong>sgesamt die volle Arbeitskraft<br />

beanspruchendes berufsbegleitendes „Teilzeit“studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

Stu<strong>den</strong>ten- BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss geleistet; zur Hälfte ist es e<strong>in</strong> zurückzuzahlendes<br />

z<strong>in</strong>sloses Darlehen.<br />

Wo muss man das BAföG <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Studium <strong>in</strong> NL beantragen?<br />

Wir müssen zwei Fälle unterschei<strong>den</strong>:<br />

a)Wer schon vor dem 01. Januar 2008 als Grenzpendler BAföG vom Amt <strong>für</strong> Ausbildungsförderung<br />

des Kreises oder der kreisfreien Stadt, <strong>in</strong> der er/sie se<strong>in</strong>en/ihren ständigen<br />

Wohnsitz hat, erhielt, bekommt es weiterh<strong>in</strong> von dieser Behörde.<br />

b)Alle anderen h<strong>in</strong>gegen beantragen und erhalten ihr BAföG h<strong>in</strong>gegen ab 2012 nicht<br />

mehr bei der Region Hannover, sondern hier:<br />

Bezirksregierung Köln<br />

Dezernat 49<br />

50606 Köln (zentrale Postanschrift)<br />

Besuchsadresse: Robert Schumann Str.51, 52066 Aachen<br />

33


Tel.: 0221 / 147 - 4990<br />

Fax: 0221 / 147 - 4950<br />

E-Mail: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de<br />

Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/ dezernat_49/ausbildungsfoerderung/<strong>in</strong>dex.html<br />

Welche persönlichen Voraussetzungen muss man erfüllen,<br />

um BAföG zu bekommen?<br />

Drei Voraussetzungen müssen gegeben se<strong>in</strong>: Nationalität, ke<strong>in</strong> zu hohes Alter und Bedürftigkeit.<br />

Nationalität<br />

Ausbildungsförderung wird deutschen Staatsangehörigen geleistet sowie Ausländern <strong>in</strong><br />

besonderen Fällen.<br />

Man f<strong>in</strong>det ihre Auflistung im § 8 BAföG ( www.bafoeg.bmbf.de/de/224.php ) und E<strong>in</strong>schränkungen<br />

dazu im § 5, Absatz 2.<br />

Im Zweifelsfall frage man se<strong>in</strong> Amt <strong>für</strong> Ausbildungsförderung.<br />

Alter<br />

Grundsätzlich muss man laut § 10, Absatz 3 BAföG bei Beg<strong>in</strong>n des Studiums u n t e r<br />

30 Jahre alt ist, um gefördert wer<strong>den</strong> zu können. Es gibt aber e<strong>in</strong>ige Ausnahmen. Wer<br />

wegen der Erziehung se<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>der nicht früher studieren konnte, oder auf dem zweiten<br />

Bildungsweg die Fachhochschulreife oder das Abitur gemacht hat, kann auch <strong>in</strong> höherem<br />

Alter BAföG erhalten, vorausgesetzt, er beg<strong>in</strong>nt unverzüglich nach Wegfall der Verzögerungsgründe<br />

mit dem Studium. ( www.bafoeg.bmbf.de/de/226.php ) Die Altersgrenze<br />

beträgt ferner gemäß § 7 Absatz 1a) Bafög <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Master-Studium<br />

35 Jahre.<br />

Bedürftigkeit<br />

Bafög erhält man nur, wenn Eltern und evtl. Ehegatten das Studium nicht f<strong>in</strong>anzieren<br />

können. Diesen Punkt behandeln wir kurz im übernächsten Abschnitt.<br />

Wie hoch ist die maximale Förderung pro Monat?<br />

Falls man noch bei se<strong>in</strong>en Eltern wohnt, beträgt der sogenannte Bedarfssatz ab dem<br />

W<strong>in</strong>tersemester 2010/2011 € 422; falls man nicht bei <strong>den</strong> Eltern wohnt: € 597<br />

So steht es im § 13 BAföG. ( www.bafoeg.bmbf.de/de/230.php )<br />

H<strong>in</strong>zu kommt eventuell noch e<strong>in</strong> Zuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung<br />

von € 62 + € 11. ( http://www.bafoeg.bmbf.de/de/231.php )<br />

Somit ergibt sich e<strong>in</strong> monatlicher Maximalbetrag <strong>für</strong> BAföG- Leistungen ab Oktober<br />

2010 von 422 + 62 + 11 = € 495, falls man bei se<strong>in</strong>en Eltern wohnt und von<br />

597 + 62 + 11 = € 670, falls man nicht zu Hause wohnt.<br />

H<strong>in</strong>zukommen nach §§ 3,4 BAföG- Auslandszuschlagsverordnung noch:<br />

-die Erstattung von Studiengebühren <strong>für</strong> maximal e<strong>in</strong> Studienjahr als Zuschuss<br />

-e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>- und Rückreise <strong>in</strong>sgesamt zum niederländischen Studienort,<br />

welche pauschal nach dem neuen Recht jeweils mit € 250 vergütet wird.<br />

34


(www.das-neue-bafoeg.de/de/413.php)<br />

Für <strong>den</strong> soeben erwähnten Reisekostenzuschuss muss man nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

wohnen. Man erhält ihn auch, wenn man von se<strong>in</strong>em deutschen Wohnort aus zum Studium<br />

nach NL fährt wie etwa der ehemalige Gymnasiast aus Aachen, Kleve oder<br />

Gronau, der die kurze Strecke nach Maastricht, Nijmegen oder Enschede pendelt.<br />

Diese bei<strong>den</strong> Leistungen wer<strong>den</strong> auf <strong>den</strong> monatlichen BAföG-Satz im ersten Studienjahr<br />

umgelegt, <strong>in</strong> dem BAföG beantragt wird.<br />

Wie erfahre ich, wie viel BAföG mir persönlich zu steht?<br />

Wenn man ledig ist, e<strong>in</strong>e Berufsausbildung abgeschlossen und danach m<strong>in</strong>destens<br />

3 Jahre gearbeitet hat (bei kürzerer Ausbildung als 3 Jahre entsprechend mehr), erhält<br />

man <strong>den</strong> maximalen Förderungssatz.<br />

Das Gleiche gilt <strong>für</strong> Ledige, die zwar ke<strong>in</strong>e Ausbildung absolviert haben, da<strong>für</strong> aber nach<br />

dem 18. Lebensjahr 5 Jahre gearbeitet haben sowie <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten, die bei Studienbeg<strong>in</strong>n<br />

schon 30 Jahre alt und bafögberechigt s<strong>in</strong>d.<br />

Bei allen anderen hängt die Höhe des BAföG vom E<strong>in</strong>kommen der Eltern und Ehegatten,<br />

der Zahl der Geschwister usw. ab.<br />

Wer schon e<strong>in</strong>mal überschlagen will, auf wie viel Förderung er ungefähr hoffen kann,<br />

f<strong>in</strong>det im Internet dazu e<strong>in</strong>en BAföG-Rechner: http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/<br />

Exakte Auskünfte über die zu erwartende BAföG-Höhe können nur die Ämter <strong>für</strong> Ausbildungsförderung<br />

auf der Basis des E<strong>in</strong>kommenssteuerbescheides der Eltern und Ehegatten<br />

vom vorletzten Jahr geben. Machen Sie persönlich e<strong>in</strong>en Term<strong>in</strong> mit Ihrem BAföG-Amt<br />

aus.<br />

Wie lange erhalte ich BAföG?<br />

§ 15a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes lautet:<br />

„Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit nach §10 Absatz 2 des<br />

Hochschulrahmengesetzes oder e<strong>in</strong>er vergleichbaren Festsetzung...“<br />

Bei e<strong>in</strong>em kompletten Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gibt es neben der Förderungshöchstdauer<br />

entsprechend der deutschen Regelstudienzeit zusätzlich e<strong>in</strong>e „vergleichbare<br />

Festsetzung“: die im alten Artikel 7.4 und <strong>den</strong> neuen Artikeln 7.4, 7.4a und 7.4b und<br />

17a.10a des niederländischen Gesetzes über die Hochschulausbildung und wissenschaftliche<br />

Forschung („Wet op het Hoger onderwijs en Wetenschappelijk onderzoek<br />

(WHW)) festgelegte zeitliche Studienbelastung <strong>in</strong> Studienpunkten bzw. Credits bei verschie<strong>den</strong>en<br />

Arten von Studiengängen, auf die auch bei der niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />

( Prestatiebeurs ) im Artikel 5.6 des Gesetzes über die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />

(WSF) Bezug genommen wird.<br />

Wir führen hier die gesetzlichen Festsetzungen der Studiendauern <strong>in</strong> europäischen Credits<br />

gemäß dem European Credit Transfer System ECTS und Studienjahren auf:<br />

35


Studiengänge an Universitäten<br />

- Neue Bachelor – Studiengänge an Universitäten: 180 Credits = 3 Jahre<br />

- Neue auf dem Bachelor aufbauende Master - Studiengänge an Universitäten <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Wirtschafts-, Sozial-, Rechts- und Geisteswissenschaften: 60 Credits = 1 Jahr<br />

- Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge an Universitäten <strong>in</strong> der<br />

Landwirtschaft, <strong>den</strong> Ingenieur-, Natur- und Gesundheitswissenschaften: 120 Credits<br />

= 2 Jahre<br />

- Neue auf dem Bachelor aufbauende Master-Studiengänge Kl<strong>in</strong>ische Psychologie<br />

120 Credits = 2 Jahre<br />

- Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge Philosophie e<strong>in</strong>es bestimmten<br />

Wissenschaftsgebietes: 120 Credits = 2 Jahre<br />

- Neue auf dem Bachelor aufbauende Lehramts – Master – Studiengänge <strong>für</strong> die Sekundarstufe<br />

II an Universitäten: M<strong>in</strong>destens 60, höchstens 120 Credits = 1 - 2 Jahre<br />

- Neue auf dem Bachelor aufbauende Forschungs- Master – Studiengänge <strong>in</strong> allen<br />

Fachbereichen an Universitäten: 120 Credits = 2 Jahre<br />

- Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge Humanmediz<strong>in</strong>, Pharmazie,<br />

Zahnmediz<strong>in</strong> und Tiermediz<strong>in</strong>: 180 Credits = 3 Jahre<br />

Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge<br />

Katholische Theologie: 180 Credits = 3 Jahre<br />

- Herkömmliche Studiengänge an Universitäten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Wirtschafts-, Sozial-, Rechtsund<br />

Geisteswissenschaften, die mit dem Titel Doctorandus ( Drs ) bzw. Meester <strong>in</strong><br />

de Rechten ( Mr ) abschließen: 240 Credits = 4 Jahre<br />

- Herkömmliche Studiengänge an Universitäten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Ingenieur-, Natur- und Gesundheitswissenschaften<br />

sowie im Agrarbereich, die mit dem Titel: Ingenieur (Ir)<br />

bzw. Doctorandus ( Drs ) abschließen: 300 Credits = 5 Jahre<br />

- Herkömmliche Studiengänge Humanmediz<strong>in</strong>, Tiermediz<strong>in</strong> und Pharmazie: 360 Credits<br />

= 6 Jahre<br />

- Herkömmliche Studiengänge Zahnmediz<strong>in</strong> sowie Philosophie e<strong>in</strong>es bestimmten<br />

Wissenschaftsgebietes: 300 Credits = 5 Jahre<br />

Studiendauern an Fachhochschulen<br />

Alle grundständigen Fachhochschulstudiengänge: 240 Credits = 4 Jahre<br />

Auf e<strong>in</strong>em grundständigen Kunststudium aufbauende künstlerische Master – Studiengänge:<br />

m<strong>in</strong>destens 60, höchstens 120 Credits = 1 – 2 Jahre<br />

Auf e<strong>in</strong>em grundständigen Bauwesen/Architektur – Ingenieurstudiengang aufbauender<br />

2. Künstlerischer Teil der Architektenausbildung (berufsbegleitendes Studium!):<br />

240 Credits = 4 Jahre<br />

Auf e<strong>in</strong>em grundständigen Lehramtsstudiengang der Sekundarstufe I aufbauender Master<br />

– Studiengang Lehramt Sekundarstufe II: 90 Credits = 1 ½ Jahre<br />

Auf e<strong>in</strong>em Lehramtsstudium der Primar- oder Sekundarstufe I aufbauender Masterstudiengang<br />

zum Sonderschullehrer (Lerarenopleid<strong>in</strong>g speciaal onderwijs):<br />

60 Credits = 1 Jahr<br />

36


Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich es nicht schaffe, <strong>in</strong> der Regelstudienzeit<br />

me<strong>in</strong> Studium ab zu schliessen?<br />

Deutsche studieren trotz anfänglicher Sprachprobleme <strong>in</strong> Holland nicht langsamer als<br />

Niederländer.<br />

Aber manchmal klappt es <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> – wie <strong>in</strong> Deutschland - doch nicht schnell<br />

genug mit dem Diplom bzw. Bachelor und Master.<br />

Wenn Krankheit, Beh<strong>in</strong>derung, Schwangerschaft oder Pflege bzw. Erziehung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des<br />

unter 10 Jahren ursächlich <strong>für</strong> die Verlängerung des Studiums waren, gibt es <strong>für</strong><br />

e<strong>in</strong>e angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer h<strong>in</strong>aus BAföG.<br />

In <strong>den</strong> anderen Fällen s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> Kapitel 3b) erwähnten Abschlusshilfen möglich.<br />

Wie viele deutsche Stu<strong>den</strong>ten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> erhielten als Grenzpendler <strong>für</strong><br />

e<strong>in</strong> komplettes Studium dort BAföG?<br />

Darüber <strong>in</strong>formiert alle zwei Jahre e<strong>in</strong> Bericht des Bundesm<strong>in</strong>isteriums <strong>für</strong> Bildung und<br />

Forschung an <strong>den</strong> Bundestag..<br />

Förderung von Studieren<strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> nach § 5 Abs. 1 BAföG<br />

im Jahr 2002: <strong>in</strong>sgesamt 1245<br />

darunter: 1164 aus NRW, 80 aus Niedersachsen, 1 aus Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />

im Jahr 2005: Insgesamt: 1495<br />

darunter: 1316 aus NRW, 178 aus Niedersachsen, 1 aus Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />

Man erkennt hier deutlich die Erhöhung der Zahl der deutschen Studieren<strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Niederlan<strong>den</strong>. (Quelle: BMBF, 15.,16. und 17. Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes<br />

zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie<br />

Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs.2, BT-Drucksache 16/4123, Berl<strong>in</strong>,<br />

18.01.2007, S.22) (www.bmbf.de/pub/17_bafoeg-bericht.pdf )<br />

Mit dem Wegfall der Grenzpendler-Bed<strong>in</strong>gung ab 2008 wurde die Grundlage <strong>für</strong><br />

e<strong>in</strong>e deutliche Steigerung der Zahl der BAföG-Empfänger, welche <strong>in</strong> Holland studieren,<br />

gelegt.<br />

Gemäß dem 18. Bafög-Bericht wur<strong>den</strong> im Jahr 2008 <strong>in</strong>sgesamt: 3078 deutsche Studierende<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gefördert. Der Verfasser vermutet, dass darunter ca.<br />

450 Austauschstu<strong>den</strong>ten waren, was bedeuten würde, dass etwa 2630 Deutsche mit<br />

BaföG auf e<strong>in</strong>en Studienabschluss <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> h<strong>in</strong> studierten.<br />

(http://www.bmbf.de/pubRD/achtzehnter_bericht_bafoeg.pdf )<br />

Gegenüber <strong>den</strong> 1495 geförderten Grenzpendlern und 337 geförderten Austauschstu<strong>den</strong>ten<br />

= 1832 Bafög-Geförderten im Jahr 2005 bedeuten 3078 Studierende im Jahr<br />

2008 <strong>in</strong>nerhalb von 3 Jahren e<strong>in</strong>e Steigerung um 68%.<br />

4b) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeit- Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

durch BAföG – Leistungen nach § 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

37


Deutschen, die ihren ständigen Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> besitzen und dort e<strong>in</strong><br />

Studium absolvieren möchten, kann nach § 6 BAföG Ausbildungsförderung <strong>für</strong> die<br />

gesamte Studiendauer geleistet wer<strong>den</strong>, wenn die b e s o n d e r e n Umstände des<br />

E<strong>in</strong>zelfalles dieses rechtfertigen.<br />

Von diesem Paragraphen sollte man sich zum Zeitpunkt des Ersche<strong>in</strong>ens dieser Broschüre<br />

– Anfang 2012 - im Regelfall noch nichts erhoffen.<br />

Auszubil<strong>den</strong>de wer<strong>den</strong>, selbst wenn sie e<strong>in</strong>en echten ständigen Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

aufweisen, vorrangig auf die Durchführung e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> Deutschland verwiesen,<br />

es sei <strong>den</strong>n, es liegen ganz besondere Umstände vor. (vgl. hierzu die Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Verwaltungsvorschriften zu §6 BAföG: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/312.php )<br />

Beispiel: Der Stu<strong>den</strong>t ist krank oder beh<strong>in</strong>dert und bedarf daher der Betreuung durch<br />

se<strong>in</strong>e Eltern oder nahe Verwandte oder der Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em niederländischen<br />

Heim.<br />

Beispiel: Die Eltern oder andere nahe Angehörige des Stu<strong>den</strong>ten s<strong>in</strong>d krank, beh<strong>in</strong>dert<br />

oder gebrechlich und bedürfen deshalb zur Betreuung se<strong>in</strong>er Anwesenheit <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

In jedem Fall f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelfallprüfung statt und es wird nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

entschie<strong>den</strong>. Genaue Auskünfte erteilt die zuständige Behörde:<br />

Bezirksregierung Köln<br />

Dezernat 49<br />

50606 Köln (zentrale Postanschrift)<br />

Besuchsadresse: Robert Schumann Str.51, 52066 Aachen<br />

Tel.: 0221 / 147 - 4990<br />

Fax: 0221 / 147 - 4950<br />

E-Mail: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de<br />

Internet: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderung/<br />

<strong>in</strong>dex.html<br />

Es ist allerd<strong>in</strong>gs möglich, dass sich im Gefolge e<strong>in</strong>es Urteils des Verwaltungsgerichts<br />

Münster von Ende Januar 2010 die Chancen <strong>für</strong> Deutsche mit e<strong>in</strong>em ständigen Wohnsitz<br />

im Ausland auf BaföG-Leistungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong> komplettes Studium <strong>in</strong> Holland verbessern.<br />

( http://www.bafoeg-rechner.de/H<strong>in</strong>tergrund/art-1005-bafoeg-auslandsdeutsche.php )<br />

4c) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es kompletten Vollzeit- Studiums oder dualen Studiums <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> niederländischen Staat – die „Prestatiebeurs“<br />

Vorbemerkung<br />

Wenn wir hier von der Förderung e<strong>in</strong>es k o m p l e t t e n Vollzeit- Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

sprechen, so bedeutet das bei Redaktionsschluss im Januar 2011 die<br />

Fördrung e<strong>in</strong>es Bachelor- Studiums an e<strong>in</strong>er Fachhochschule bzw. die Förderung e<strong>in</strong>es<br />

Bachelor- u n d Master- Studiums an e<strong>in</strong>er Universität. Hier könnte sich demnächst<br />

38


etwas ändern, <strong>den</strong>n die jetzige niederländische Regierung will die im Folgen<strong>den</strong> referierten<br />

günstigen Regelungen der niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> Zukunft auf die<br />

Bachelor- Phase beschränken und e<strong>in</strong> Master- Studium <strong>in</strong> Zukunft nur noch mit e<strong>in</strong>em<br />

sozial ausgestalteten vollständig zurück zu zahlen<strong>den</strong> Darlehen fördern.<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Im Regelfall erhalten nur Stu<strong>den</strong>ten mit niederländischer Staatsangehörigkeit die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>.<br />

Diese ist im Gesetz über die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> aus dem Jahr 2000<br />

(Wet studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g 2000) und im neuen Gesetz über die Hochschulausbildung und<br />

wissenschaftliche Forschung (WHOO) im E<strong>in</strong>zelnen geregelt.<br />

Um <strong>für</strong> die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>in</strong> Frage zu kommen, dürfen Studierende<br />

dabei im Jahr 2012 nicht mehr als <strong>in</strong>sgesamt € 13.362,53 verdienen. (http://www.ibgroep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/bijverdienen.asp<br />

)<br />

Mit der Staatsangehörigkeit e<strong>in</strong>es EU- oder EWR-Staates konnte man sich bei e<strong>in</strong>em<br />

Studienanfang vor dem 01.09.2007 <strong>in</strong> der Regel lediglich e<strong>in</strong>en Teil der Studiengebühren<br />

zurückerstatten lassen. Auch diese Vergünstigung ist seither <strong>für</strong> Neuanfänger entfallen.<br />

Es gibt aber Ausnahmefälle, die sich im Pr<strong>in</strong>zip nach dem Typ der Aufenthaltsgenehmigung<br />

von Ausländern richten. Wir behandeln hier nur die Frage, unter welchen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

Staatsangehörige der Europäischen Union bzw. des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums sowie der Schweiz ( Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark,<br />

F<strong>in</strong>nland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Großbritannien und Nord-Irland,<br />

Island, Italien, Lichtenste<strong>in</strong>, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien,<br />

Schwe<strong>den</strong>, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Slowakei, Tschechien,<br />

Slowenien, Malta und Zypern (griechisch), Schweiz) <strong>in</strong> <strong>den</strong> Genuss der niederländischen<br />

<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> kommen können.<br />

(Daneben s<strong>in</strong>d noch studienf<strong>in</strong>anzierungsberechtigt: Personen, die selbst oder deren<br />

Eltern schon bislang die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> erhielten; Personen, die<br />

über e<strong>in</strong>e unbegrenzte Standard - Aufenthaltserlaubnis (Typ II) verfügen; unter bestimmten<br />

Bed<strong>in</strong>gungen Personen, die über e<strong>in</strong>e zeitlich begrenzte Standard – Aufenthaltserlaubnis<br />

(Typ I) verfügen; anerkannte Asylbewerber mit e<strong>in</strong>er zeitlich begrenzten (Typ III)<br />

oder unbegrenzten (Typ IV) Aufenthaltserlaubnis. )<br />

In englischer Sprache <strong>in</strong>formiert der Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs DUO – vor 2010: Informatie<br />

Beheer Groep - ( www.ib-groep.nl ) auf se<strong>in</strong>er Internetseite darüber. Gehen Sie<br />

auf der Homepage rechts oben auf „International visitors“, dann l<strong>in</strong>ks auf „Stu<strong>den</strong>t<br />

Grant“ (http://www.ib-groep.nl/International_visitors/stu<strong>den</strong>t_grant/stu<strong>den</strong>t_grant.asp ).<br />

Dort kann man e<strong>in</strong>e „Nationality chart“ anklicken.<br />

Welche Leistungen be<strong>in</strong>haltet die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>?<br />

Die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> besteht aus drei Teilen:<br />

- e<strong>in</strong>em Ticket <strong>für</strong> die kostenlose Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Stu<strong>den</strong>tenreisproduct<br />

bzw. früher OV-stu<strong>den</strong>tenkaart);<br />

39


- e<strong>in</strong>em Stipendium namens „Prestatiebeurs“ , das man bei ausreichen<strong>den</strong> Studienleistungen<br />

nicht zurückzahlen muss;<br />

- und, wenn man will, zusätzlich e<strong>in</strong>em verz<strong>in</strong>slichen Darlehen.<br />

Ab dem 01.09.2007 kommt e<strong>in</strong> weiterer Bestandteil h<strong>in</strong>zu: e<strong>in</strong> Kreditangebot zur F<strong>in</strong>anzierung<br />

der Studiengebühren (Collegegeldkrediet).<br />

Wir stellen zuerst im E<strong>in</strong>zelnen dar, um was es sich dabei handelt. Denn: die niederländische<br />

<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> ähnelt offensichtlich dem deutschen BAföG nur wenig.<br />

Die Stu<strong>den</strong>ten-OV-Chipkaart<br />

Hat man Anspruch auf die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>, so damit auch auf das<br />

Ticket <strong>für</strong> die öffentlichen Verkehrsmittel <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>. Man kann zwischen e<strong>in</strong>em<br />

Ticket <strong>für</strong> die Werktage (von Montag 04.00 Uhr bis Samstag 04.00 Uhr außer von<br />

Mitte Juli bis Mitte August) und e<strong>in</strong>em Wochenend- und Feiertagsticket (von Freitag<br />

12.00 Uhr bis Montag 04.00 Uhr) wählen. Für die nicht im Ticket <strong>in</strong> begriffene Zeit gibt<br />

es zusätzlich e<strong>in</strong>en Preisnachlass bei Bahnreisen und e<strong>in</strong>en Preisnachlass bei Fahrten<br />

mit Bus, Straßen- und U-Bahn.<br />

( http://www.ib-groep.nl/particulieren/reizen/week_of_weekend.asp )<br />

Das Ticket hat 2011 e<strong>in</strong>en rechnerischen Wert von € 82,34 pro Monat.<br />

(http://www.ib-groep.nl/particulieren/reizen/reizen_en_presteren.asp )<br />

Im Lauf des Jahres 2010 wurde das Ticket aus Papier ersetzt durch e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>er<br />

Scheckkarte ähneln<strong>den</strong> Plastik-Chip („OV-chipkaart“), der mit der gewählten Fahrberechtigung<br />

(„stu<strong>den</strong>tenreisproduct“) gela<strong>den</strong> wird.<br />

Informationen über die Chipkarte f<strong>in</strong>det man hier:<br />

http://www.stu<strong>den</strong>tenreisproduct.nl/ bzw. http://www.stu<strong>den</strong>tenreisproduct.nl/ovchipkaart.aspx<br />

Bislang konnte man die OV-Chipkaart noch drei Jahre länger als die Prestatiebeurs erhalten.<br />

Gemäß e<strong>in</strong>em Gesetzentwurf vom 19.01.2012 soll dies ab dem 01,09.2012 nur<br />

noch 1 Jahr länger als <strong>für</strong> die Dauer der Pretsatiebeurs möglich se<strong>in</strong>.<br />

(http://www.rijksoverheid.nl/bestan<strong>den</strong>/documenten-en-publicaties/kamerstukken/2012/<br />

01/19/wetsvoorstel-studeren-is-<strong>in</strong>vesteren/wetsvoorstel-studeren-is-<strong>in</strong>vesteren.pdf )<br />

Die Prestatiebeurs<br />

Das Stipendium Prestatiebeurs (wörtlich übersetzt: Börse <strong>für</strong> gute Leistungen) besteht<br />

aus zwei Teilen.<br />

a) Auf <strong>den</strong> „Basisbetrag Prestatiebeurs“ hat jeder <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>sberechtigte<br />

Anspruch. Der Basisbetrag beläuft sich <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten, die nicht bei ihren Eltern<br />

wohnen, im Zeitraum 01.09.2012 - 31.12..2012 monatlich auf € 266,23.<br />

(www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/bedragen.asp )<br />

Mit nicht oder nur ger<strong>in</strong>gfügig verdienen<strong>den</strong> Partner/<strong>in</strong> und K<strong>in</strong>dern Zusammenlebende<br />

sowie Alle<strong>in</strong>erziehende können Zuschläge zum Basisbetrag bekommen.<br />

Die Regierung hat am 19.01.2012 e<strong>in</strong>en Gesetzentwurf e<strong>in</strong>gebracht, gemäß dem der<br />

Basisbetrag <strong>in</strong> Zukunft nur <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Bachelor-Studium gewährt wird, und dass bei e<strong>in</strong>em<br />

Masterstudium an se<strong>in</strong>e Stelle e<strong>in</strong> Darlehen tritt.<br />

40


(http://www.rijksoverheid.nl/bestan<strong>den</strong>/documenten-enpublicaties/kamerstukken/2012/01/19/wetsvoorstel-studeren-is-<strong>in</strong>vesteren/wetsvoorstelstuderen-is-<strong>in</strong>vesteren.pdf<br />

)<br />

So will man auf mittlere Frist € 110 Millionen pro Jahr e<strong>in</strong>sparen.<br />

b) Neben dem elternunabhängigen Basisbetrag können Studierende noch e<strong>in</strong>en Zusatzbetrag,<br />

die „aanvullende beurs“, erhalten, der wie das deutsche BAföG e<strong>in</strong>kommensabhängig<br />

ist. Maximal beträgt die aanvullende beurs im Zeitraum 01.09.2012 –<br />

31.12.2012 monatlich € 244,60 <strong>für</strong> nicht bei <strong>den</strong> Eltern wohnende Studierende<br />

Das verz<strong>in</strong>sliche Darlehen<br />

Im Zeitraum 01.09.2012 – 31.12.2012 können nicht bei <strong>den</strong> Eltern wohnende <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>sberechtigte<br />

monatlich zusätzlich zwischen € 283,86 - sofern sie <strong>den</strong> maximalen<br />

Betrag der „aanvullende beurs“ erhalten - und maximal € 528,46 - sofern sie ke<strong>in</strong>e<br />

„aanvullende beurs“ erhalten - leihen. Der Z<strong>in</strong>ssatz <strong>für</strong> das Darlehen richtet sich nach<br />

dem Z<strong>in</strong>ssatz <strong>für</strong> bestimmte niederländische Staatsanleihen im Oktober des Vorjahres.<br />

Er betrug im Jahr 2011 1,50 Prozent. und beläuft sich im Jahr 2012 auf 1,39 Prozent.<br />

(http://www.ibgroep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/wat_is_studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/lenen.asp<br />

)<br />

Der Studiengebührenkredit (Collegegeldkrediet) ab 2007-2008<br />

Die gesamten Lebenshaltungskosten <strong>in</strong>klusive der Studiengebühren sah das M<strong>in</strong>isterium<br />

<strong>für</strong> Bildung, Kultur und Wissenschaft offiziell früher durch die drei referierten Bestandteile<br />

der niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> abgedeckt. Seit dem Studienjahr<br />

2007-2008 geht man davon aus, dass Basisbeurs, Aanvullende Beurs (oder Elternbeitrag<br />

bei wohlhabenderen Eltern) und Darlehen (Len<strong>in</strong>g) die Studiengebühren n i c h t<br />

mit abdecken.<br />

Damit die Studieren<strong>den</strong> sich voll auf das Studium konzentrieren können und nicht durch<br />

Nebenjobs davon abgehalten wer<strong>den</strong>, bietet man ihnen nun e<strong>in</strong>en aparten verz<strong>in</strong>slichen<br />

Collegegeldkrediet füt Vollzeitstudiengänge an. Den Collegegeldkrediet können auch<br />

Bürger der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz <strong>in</strong> Anspruch<br />

nehmen. Sie müssen bei der erstmaligen Beantragung unter 30 Jahre alt se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e<br />

Burgerservicenummer besitzen und e<strong>in</strong> Bankkonto <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> unterhalten.<br />

Der Collegegeldkrediet richtet sich nach <strong>den</strong> tatsächlich zu zahlen<strong>den</strong> Studiengebühren<br />

und wird <strong>in</strong> Monatsraten ausbezahlt. Bei Entrichtung der gesetzlichen Studiengebühren<br />

von € 1.771 im Studienjahr 2012-2013 beträgt er also € 1.771 : 12 = € 147,58.<br />

Absolviert man e<strong>in</strong> Studium mit viel höheren Studiengebühren, so kann man, wenn man<br />

will, bis zum Fünffachen dieses Betrages leihen, also € 737,90 im Monat bzw.<br />

€ 8.854,80 im Jahr. (http://www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/<br />

wat_is_studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/collegegeldkrediet.asp )<br />

H<strong>in</strong>tergrund dieser Politik war nicht Nächstenliebe, sondern das wirtschaftsliberale Bestreben,<br />

nach der Gewöhnung an die Kreditf<strong>in</strong>anzierung die Studiengebühren drastisch<br />

anheben zu können und so die Kosten der Hochschulausbildung deutlich vom Staat<br />

weg auf die Studieren<strong>den</strong> zu verlagern, wie es zuvor dem Vorbild Australien gelungen<br />

war. In dieser H<strong>in</strong>sicht konnte sich die frühere christldemokratisch- liberale Regierung<br />

41


nicht durchsetzen. Hoffentlich bleibt das auch bei der jetzien liberalchristdemokratischen<br />

so.<br />

Der Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs DUO (bis Ende 2009: Informatie Beheer Groep) <strong>in</strong>formiert<br />

über <strong>den</strong> Collegegeldkrediet <strong>in</strong> englischer Sprache im Internet unter:<br />

( http://www.ib-groep.nl/<strong>in</strong>ternational_visitors/EU_EEA_stu<strong>den</strong>ts/Loan_tuition_fees.asp )<br />

Muss man OV-Kaart und Prestatiebeurs nach dem Studium zurückbezahlen?<br />

Das hängt – wie der Name Prestatiebeurs schon andeutet - wesentlich von dem<br />

Studienerfolg ab.<br />

Mit Studienbeg<strong>in</strong>n 01.09.2004 und später gilt:<br />

Nur die „aanvullende beurs“ ist <strong>in</strong> <strong>den</strong> ersten 5 Monaten des ersten Studienjahres<br />

von vornehere<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Zuschuss.<br />

Ansonsten erhält man sowohl die Stu<strong>den</strong>ten- OV-Chipkaart, <strong>den</strong> Basisbetrag der<br />

Prestatiebeurs als auch die aanvullende beurs <strong>in</strong> <strong>den</strong> höheren Studienjahren zunächst<br />

als Darlehen.<br />

Für a) e<strong>in</strong> Fachhochschulstudium sowie <strong>für</strong> b) e<strong>in</strong> Universitätsstudium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Geistes-,<br />

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gibt es diese Leistungen vier Studienjahre; <strong>für</strong><br />

e<strong>in</strong> Studium c) der Naturwissenschaften oder des Ingenieurwesens an Universitäten fünf<br />

Jahre, bei e<strong>in</strong>em Studium d) der Mediz<strong>in</strong>, Zahnmediz<strong>in</strong>, Tiermediz<strong>in</strong> und Pharmazie<br />

sechs Jahre, bei e<strong>in</strong>em universitären Studium e) der Theologie ebenfalls 6 Jahre.<br />

Mit dem Erwerb des universitären Bachelor- Grades wird die Prestatiebeurs <strong>in</strong> der Form<br />

e<strong>in</strong>es Darlehens noch nicht automatisch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Zuschuss umgewandelt, sondern erst<br />

mit dem Mastertitel <strong>in</strong> der 10-Jahresfrist. So soll zum Weiterstudieren stimuliert wer<strong>den</strong>.<br />

Man kann jedoch die Umwandlung des Darlehens nach dem Bachelor-Abschluss <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Zuschuss beantragen. Dies bedeutet dann <strong>den</strong> Verzicht auf e<strong>in</strong>e weitere Förderung.<br />

Außerdem kann man <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> noch <strong>für</strong> bestimmte Aufbaustudiengänge <strong>in</strong><br />

Musik, Bil<strong>den</strong>der Kunst, Tanz und Theater an e<strong>in</strong>er Kunsthochschule sowie bei e<strong>in</strong>em<br />

auf e<strong>in</strong>em Lehrerdiplom aufbauen<strong>den</strong> Weiterstudium zum Lehrer der Sekundarstufe II<br />

bzw. der Sonderpädagogik bekommen.<br />

Schließt man <strong>in</strong>nerhalb von zehn Jahren se<strong>in</strong> Studium erfolgreich ab, so wer<strong>den</strong><br />

die OV-Kaart und die Prestatiebeurs <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Zuschuss verwandelt.<br />

(http://www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/prestatiebeurs.asp)<br />

Aufgrund der Abschlussfrist von zehn Jahren kann man se<strong>in</strong> Studium zwischendurch<br />

unterbrechen, um es später wiederaufzunehmen.<br />

Bed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong> die Gewährung der niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> an<br />

Bürger aus anderen EU – Mitgliedsstaaten<br />

Darüber <strong>in</strong>formiert die Informatie Beheer Groep im Internet mit e<strong>in</strong>em englischsprachigen<br />

oder niederländischsprachigen Frageprogramm anhand e<strong>in</strong>es Nationalitätenschemas:<br />

www.ib-groep.nl<br />

www.ib-groep.nl/studiepunt/nationaliteitenschema/natschema.asp?taal=en<br />

42


zw.<br />

www.ib-groep.nl/studiepunt/nationaliteitenschema/natschema.asp?taal=ne<br />

U n t e r j e w e i l s e i n e r d e r f o l g e n d e n s e c h s<br />

G r u n d v o r a u s s e t z u n g e n kann man bei EU - Staatsangehörigkeit die niederländische<br />

<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> beantragen:<br />

Man muss entweder<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> m<strong>in</strong>destens 32 Stun<strong>den</strong> im Monat als Arbeitnehmer oder Selbstständiger<br />

beschäftigt se<strong>in</strong>;<br />

oder:<br />

früher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Umfang beschäftigt gewesen se<strong>in</strong> u n d unfreiwillig aus dem<br />

Arbeitsleben geschie<strong>den</strong> se<strong>in</strong>;<br />

oder:<br />

früher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Umfang beschäftigt gewesen se<strong>in</strong>, freiwillig aus dem Arbeitsleben<br />

geschie<strong>den</strong> se<strong>in</strong> u n d e<strong>in</strong> Fach studieren, das <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>haltlichen Zusammenhang<br />

mit der letzten Arbeit steht;<br />

oder:<br />

e<strong>in</strong> nicht-niederländisches Elternteil mit der Nationalität e<strong>in</strong>es Staates der Europäischen<br />

Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, welches<br />

g e g e n w ä r t i g <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> selbstständig oder als Arbeitnehmer arbeitet;<br />

oder:<br />

e<strong>in</strong> nicht-niederländisches Elternteil mit der Nationalität e<strong>in</strong>es Staates der Europäischen<br />

Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, das i n d e r V e r g a n g e n-<br />

h e i t <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gearbeitet hat u n d jetzt dort wohnt.<br />

oder<br />

Man muss als Bürger der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

fest <strong>in</strong> die niederländische Gesellschaft <strong>in</strong>tegriert se<strong>in</strong>, ohne dass man selbst oder<br />

e<strong>in</strong> Elternteil mit e<strong>in</strong>er solchen Nationalität <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeitet oder gearbeitet<br />

hat. Nach der niederländischen Rechtsauffassung bedeutet dies: es gibt <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />

<strong>für</strong> diejenigen, welche ohne e<strong>in</strong>e Unterbrechung von 6 Monaten oder mehr 5<br />

Jahre <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er niederländischen Geme<strong>in</strong>de ihren Wohnsitz haben.<br />

Die Erfüllung dieser Bed<strong>in</strong>gungen muss natürlich mit Dokumenten nachgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Zu diesen Grundvoraussetzungen kommen noch als weitere Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>e<br />

A l t e r s g r e n z e und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen der W o h n s i t z <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> h<strong>in</strong>zu.<br />

Es gilt die gleiche Altersgrenze wie bei der Teilrückerstattung der Studiengebühren. Im<br />

Pr<strong>in</strong>zip erhält man <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> bis zum 30. Lebensjahr. Beantragt man die<br />

<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> zum ersten Mal aber unter dreißig Jahren, so kann man<br />

<strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> <strong>für</strong> die Dauer se<strong>in</strong>es Studiums auch über das 30. Lebensjahr<br />

h<strong>in</strong>aus bekommen, sofern man sie ununterbrochen beansprucht, also z.B. nicht se<strong>in</strong><br />

Studium unterbricht.<br />

Gemäss <strong>den</strong> weiter oben erwähnten Faltblättern muss man dann zusätzlich se<strong>in</strong>en<br />

Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> haben und nachweisen, wenn man mittlerweile nicht<br />

mehr selbst <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeitet bzw. wenn e<strong>in</strong> Elternteil mittlerweile nicht mehr<br />

dort arbeitet.<br />

43


Arbeitet man h<strong>in</strong>gegen selbst gegenwärtig noch <strong>in</strong> Holland oder tut das e<strong>in</strong> Elternteil, so<br />

kann man auch <strong>in</strong> Deutschland wohnen. Beispiel: e<strong>in</strong> <strong>in</strong> Emmerich wohnender<br />

Deutscher jobbt 32 Stun<strong>den</strong> im Monat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Geschäft im benachbarten<br />

s´Heerenberg (NL) und studiert Vollzeit International Bus<strong>in</strong>ess and Management Studies<br />

im nahen Arnheim. Er ist studienf<strong>in</strong>anzierungsberechtigt. Solche Konstellationen können<br />

<strong>in</strong> Grenzregionen vorkommen.<br />

Sofern sich der Anspruch auf <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> auf die jetzige oder frühere Arbeit e<strong>in</strong>es<br />

Elternteils <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gründet, darf dieser Elternteil wie oben extra vermerkt<br />

k e i n Niederländer se<strong>in</strong>. Die juristische Logik der Erleichterung der f<strong>in</strong>anziellen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen von Bildung <strong>in</strong> der Europäischen Union führt hier merkwürdigerweise zu<br />

e<strong>in</strong>er Diskrim<strong>in</strong>ierung von Stu<strong>den</strong>ten mit e<strong>in</strong>em Elternteil mit der Nationalität des Geberlandes.<br />

Noch Fragen ? Auskunftsstellen <strong>in</strong> der niederländischen Grenzregion<br />

Zuständig <strong>für</strong> die niederländische Studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g ist der Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs<br />

(bis Ende 2009: Informatie Beheer Groep) <strong>in</strong> Gron<strong>in</strong>gen.Er unterhält u.a. <strong>in</strong> Grenznähe<br />

mehrere Regionalbüros („Servicekantoren“), <strong>in</strong> <strong>den</strong>en Fachleute Fragen zum Thema<br />

beantworten können. Die Regionalbüros haben werktags von 10.00-17.00 Uhr geöffnet.<br />

Hier die Adressen:<br />

Sittard, Walramstraat 11<br />

Nijmegen, Keizer Karelple<strong>in</strong> 32d (E<strong>in</strong>gang Van Schaeck Mathons<strong>in</strong>gel)<br />

Arnhem, Kon<strong>in</strong>gstraat 26<br />

Enschede, Ripperdastraat 13<br />

Gron<strong>in</strong>gen, Kempkensberg 12<br />

(http://www.ib-groep.nl/particulieren/klantenservice/servicekantoren.asp )<br />

Telefonisch kann man nicht e<strong>in</strong> spezielles Regionalbüro direkt anwählen. Es gibt lediglich<br />

e<strong>in</strong>e Sammelnummer <strong>für</strong> alle Regionalbüros: 0031-50-5997755, die man von 09.00<br />

– 17.00 Uhr werktags anwählen kann.<br />

(http://www.ib-groep.nl/particulieren/klantenservice/contact/telefoon.asp )<br />

Wo beantragt man wann die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>?<br />

Die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> kann man <strong>für</strong> das Studienjahr 2012 - 2013 beim Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g<br />

Onderwijs DUO (bis Ende 2009: Informatie Beheer Groep) auf 2 Wegen beantragen:<br />

a) Man kann sich auf der Homepage www.ib-groep.nl e<strong>in</strong>loggen. Um die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />

auf diese Weise beantragen zu können, muss man über e<strong>in</strong>en DigiD<br />

Inlogcode mit SMS-Authentifikation verfügen. Diesen kann man ebenfalls von der<br />

Homepage aus beantragen.<br />

b) Man kann im Ausnahmefall per Telefon – 0031-50-5997755 – e<strong>in</strong>en Antrag <strong>in</strong><br />

Papierform bestellen.<br />

(http://www.ib-groep.nl/particulieren/studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g/sfho/aanvragen/aanvragen.asp)<br />

Der Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs DUO (bislang: Informatie Beheer Groep) empfiehlt dabei,<br />

die <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> m<strong>in</strong>destens drei Monate vor Studienbeg<strong>in</strong>n zu beantragen,<br />

wenn man sie ohne Zeitverzögerung von Beg<strong>in</strong>n an erhalten will.<br />

44


Wie viele Deutsche kommen <strong>in</strong> <strong>den</strong> Genuss der niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>?<br />

Laut e<strong>in</strong>er Email von Tea Jonkman von der Pressestelle der IB-Groep vom 17.01.2008<br />

waren es im Studienjahr 2007-2008 1389! Zum Vergleich: laut der gleichen Quelle waren<br />

es im Studienjahr 2004-2005 erst 940! (E-mail vom 26.07.2005 von Tea Jonkman,<br />

IB-Groep, Persvoorlicht<strong>in</strong>g, an <strong>den</strong> Verfasser)<br />

5. Sowohl BAföG als auch niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> bei e<strong>in</strong>em Vollzeitstudium<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> ? Ne<strong>in</strong>!<br />

Wenn me<strong>in</strong>e Eltern nicht reich s<strong>in</strong>d, und ich <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 32 Stun<strong>den</strong> im Monat<br />

jobbe, kann ich dann nicht sowohl BAföG als auch die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />

erhalten? Das mögen sich e<strong>in</strong>ige Leser<strong>in</strong>nen und Leser nach der Lektüre der Kapitel<br />

4a) und 4c) fragen. Die Antwort ist: e<strong>in</strong>e doppelte Beantragung ist nach deutschem<br />

Recht zwar möglich. Sie führt aber nicht zu mehr Geld. Nach niederländischem<br />

Recht ist sie h<strong>in</strong>gegen n i c h t möglich. Warum ? Gemäß § 23, Absatz 4<br />

Bundesausbildungsförderungsgesetz gilt:<br />

(4) Abweichend von Absatz 1 wer<strong>den</strong><br />

1. Ausbildungshilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln oder<br />

von Förderungse<strong>in</strong>richtungen, die hier<strong>für</strong> öffentliche Mittel erhalten, sowie<br />

Förderungsleistungen ausländischer Staaten voll auf <strong>den</strong> Bedarf angerechnet.<br />

Das gilt auch <strong>für</strong> E<strong>in</strong>kommen, das aus öffentlichen Mitteln zum<br />

Zwecke der Ausbildung bezogen wird,<br />

(http://www.bafoeg.bmbf.de/de/250.php )<br />

2.<br />

Die erhaltene niederländische Studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g wird also vom BAföG abgezogen.<br />

Nach Artikel 2.13. des niederländischen Gesetzes zur <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> WSF hat<br />

man ke<strong>in</strong>en Anspruch auf die niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong>, wenn man e<strong>in</strong>en<br />

Antrag auf <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> bezüglich der Studiengebühren oder der Lebenshaltungskosten<br />

bei e<strong>in</strong>em anderen Staat stellt. Im Wortlaut:<br />

Artikel 2.13. Geen aanspraak of geen aanspraak meer<br />

o 1.Een stu<strong>den</strong>t heeft geen aanspraak op studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g:<br />

d) <strong>in</strong>dien hij <strong>in</strong> het betreffende studief<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>gstijdvak aanspraak<br />

maakt op een tegemoetkom<strong>in</strong>g <strong>in</strong> de kosten voor de toegang tot het<br />

onderwijs of voor levensonderhoud, die door de voor de verstrekk<strong>in</strong>g van<br />

deze tegemoetkom<strong>in</strong>gen verantwoordelijke autoriteit van een ander land<br />

wordt verstrekt.<br />

6. Die Förderung e<strong>in</strong>es t e i l w e i s e n Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

Wir behandeln hier<br />

- die Förderung e<strong>in</strong>es Studienabschnitts <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch Leistungen nach<br />

dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)<br />

- die Förderung e<strong>in</strong>es Studienabschnitts <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> niederländischen<br />

Staat mittels der Prestatiebeurs<br />

- die Förderung e<strong>in</strong>es Studienabschnitts durch die Europäische Union im Rahmen des<br />

Programms SOKRATES- ERASMUS<br />

- die Förderung e<strong>in</strong>es Studienabschnitts durch Stipendien des Deutschen Akademischen<br />

Austauschdienstes (DAAD)<br />

45


- die Förderung e<strong>in</strong>es Studienabschnitts durch <strong>den</strong> niederländischen Staat mittels des<br />

Förderungsprogramms „Huygens“<br />

- die Förderung durch sonstige Stipendiengeber.<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

E<strong>in</strong> teilweises Studium im Ausland wird nur gefördert, wenn man schon <strong>in</strong> Deutschland<br />

vorab studiert hat. Nur beim BAföG gibt es diesbezüglich e<strong>in</strong>e Ausnahme.<br />

6a) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> nach § 5,<br />

Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)<br />

Der neue § 5, Absatz 2 BAföG lautet:<br />

<br />

„(2) Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong>, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung<br />

geleistet <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch e<strong>in</strong>er im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte,<br />

wenn<br />

1. er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und außer bei Schulen<br />

mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong> Teil dieser Ausbildung<br />

auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet wer<strong>den</strong><br />

kann oder<br />

2. im Rahmen der grenzüberschreiten<strong>den</strong> Zusammenarbeit e<strong>in</strong>er deutschen und m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>er ausländischen Ausbildungsstätte die aufe<strong>in</strong>ander aufbauen<strong>den</strong> Lehrveranstaltungen<br />

e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Ausbildung abwechselnd von <strong>den</strong> beteiligten<br />

deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten wer<strong>den</strong> oder<br />

3. e<strong>in</strong>e Ausbildung an e<strong>in</strong>er Ausbildungsstätte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union oder <strong>in</strong> der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird“ (http://www.dasneue-bafoeg.de/de/219.php<br />

)<br />

Beim teilweisen Studium <strong>in</strong> NL können wir gemäß dem BAföG mehrere Varianten unterschei<strong>den</strong>:<br />

- Nach e<strong>in</strong>em Studienbeg<strong>in</strong>n <strong>in</strong> Deutschland wird das begonnene Studium <strong>in</strong><br />

dem EU-Land Niederlande bis zu se<strong>in</strong>em Abschluss dort fortgesetzt. Das ist der<br />

Fall des § 5, Absatz 2, Nummer 3. Dann richtet sich die Förderungshöchstdauer<br />

nach der vom niederländischen Staat festgesetzten Studiendauer. Beachten sollte<br />

man, dass man nach dem 2. Studienjahr im Bachelorstudium bestimmte Studienleistungen<br />

nachweisen muss, um weiter gefördert zu wer<strong>den</strong>. Sprechen Sie hierüber<br />

vorab mit dem zuständigen BAföG-Amt Bezirksregierung Köln, Dezernat 49. Diese<br />

Art des Auslandsbafög gibt es im Übrigen nur, wenn man zuvor se<strong>in</strong>en ständigen<br />

Wohnsitz m<strong>in</strong>destens 3 Jahre lang <strong>in</strong> der Bundesrepublik Deutschland hatte.<br />

- E<strong>in</strong>e gleichermaßen mögliche Variante besteht dar<strong>in</strong>, nach e<strong>in</strong>em Studienbeg<strong>in</strong>n <strong>in</strong><br />

Deutschland se<strong>in</strong> Studium <strong>in</strong> mehreren EU-Ländern, darunter <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>, bis<br />

zum Abschluss fortzusetzen.<br />

- Nach e<strong>in</strong>em Studienbeg<strong>in</strong>n <strong>in</strong> Deutschland setzt man se<strong>in</strong> Studium <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e<br />

gewisse Zeit <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> fort und kehrt danach nach Deutschland zurück,<br />

um es hier abzuschließen. Das ist der Fall des § 5, Absatz 2, Nummer 1.<br />

46


Auf dieser Basis wird e<strong>in</strong> teilweises Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gefördert, wenn<br />

man zuvor m<strong>in</strong>destens 1 Jahr <strong>in</strong> Deutschland oder aber als Grenzpendler 1 Jahr im<br />

Ausland vor der Haustür studiert hat. Gemäß $ 16, Absatz 1 BAföG erhält man im<br />

Allgeme<strong>in</strong>en höchstens e<strong>in</strong> Jahr lang Auslandsbafög.<br />

- E<strong>in</strong> Auslandsstudium kann im Rahmen e<strong>in</strong>er konkreten vere<strong>in</strong>barten deutschniederländischen<br />

Kooperation bezogen auf e<strong>in</strong>en Studiengang stattf<strong>in</strong><strong>den</strong>. Das<br />

ist der Fall des § 5, Absatz 2, Nummer 2.<br />

Bei der Ausgestaltung solcher Studiengänge lässt das BAföG viel Spielraum. So<br />

kann man z.B. e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>tegrierten Studiengang entweder <strong>in</strong> Deutschland oder <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Niederlan<strong>den</strong> beg<strong>in</strong>nen. Bei der Förderungshöchstdauer gilt nicht die E<strong>in</strong>jahresgrenze.<br />

Besteht e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrierter Bachelor-Master-Studiengang, so ist es möglich, das gesamte<br />

Bachelor-Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> zu absolvieren, wenn das Master-<br />

Studium <strong>in</strong> Deutschland stattf<strong>in</strong>det. Oder man umgekehrt das gesamte Master-<br />

Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durchführen, wenn <strong>in</strong> der Bachelor-Phase m<strong>in</strong>destens<br />

1 Jahr <strong>in</strong> Deutschland studiert wurde. Hier zwei Beispiele zu Kooperationen:<br />

An der Radboud Universiteit Nijmegen kann man <strong>in</strong> Kooperation mit der Westfälischen<br />

Wilhelms- Universität Münster <strong>den</strong> Masterstudiengang Niederlande-<br />

Deutschlandstudies studieren und dabei e<strong>in</strong>en deutschen und niederländischen Titel<br />

erwerben.<br />

(http://www.ru.nl/master/masteropleid<strong>in</strong>gen/omschrijv<strong>in</strong>g_masters/faculteit_der_2/nie<br />

uwe-programmas/nederland-duitsland/ )<br />

In Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen wird von der Radboud Universiteit<br />

der zweijährige Doppeldiplom- Masterstudiengang: Transnational ecosystem based<br />

Water Management (TWM) durchgeführt.<br />

( http://www.ru.nl/masters/master'-programmes/jo<strong>in</strong>t-programmes/mastertransnational/?PagClsIdt=5845328#PagCls_5845328<br />

)<br />

Wo beantragt man BAföG <strong>für</strong> e<strong>in</strong> zeitweises Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>?<br />

Zuständig ist Bezirksregierung Köln , Dezernat 49<br />

50606 Köln (zentrale Postanschrift)<br />

Besuchsadresse: Robert Schumann Str.51, 52066 Aachen<br />

Tel.: 0221 / 147 – 4990, Fax: 0221 / 147 - 4950<br />

E-Mail: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de<br />

Internet: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderung/<br />

<strong>in</strong>dex.html<br />

Wie wird man bei e<strong>in</strong>em zeitweisen Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gefördert?<br />

Die Leistungen nach § 5, Absatz 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes s<strong>in</strong>d ab<br />

2008 die gleichen wie bei e<strong>in</strong>em kompletten Studium <strong>in</strong> Holland:<br />

- sie umfassen die notwendigen Studiengebühren bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von€ 4.600 <strong>für</strong><br />

- die Dauer von längstens e<strong>in</strong>em Studienjahr;<br />

- ggf. e<strong>in</strong>en Zusatzbetrag <strong>für</strong> die Kosten der Krankenversicherung und Pflegeversicherung<br />

<strong>in</strong> NL;<br />

- die Reisekosten <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>- und Rückreise (pauschal je € 250).<br />

47


Wieviel Deutsche nehmen BAföG bei e<strong>in</strong>em Studienabschnitt oder e<strong>in</strong>em Praktikum<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> Anspruch?<br />

Darüber <strong>in</strong>formiert das Bundesm<strong>in</strong>isterium <strong>für</strong> Bildung und Forschung am im Januar<br />

2010 <strong>in</strong> der Publikation „Achtzehnter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes<br />

zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze<br />

und Höchstbeträge nach § 21, Abs. 2“ Förderung von Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> (Stu<strong>den</strong>ten und<br />

andere Auszubil<strong>den</strong>de) <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> nach § 5 Abs. 2-5 und § 6 BaföG<br />

1991 524´<br />

-1997 191<br />

2003 341<br />

2004 298<br />

2005 337<br />

(http://www.bmbf.de/pub/achtzenter_bericht_bafoeg.pdf , S.24)<br />

Ab 2008 wer<strong>den</strong> nach dem Wegfall des Grenzpendlerfalls alle stu<strong>den</strong>tischen BAföG-<br />

Empfänger <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> zusammen ausgewiesen. Es s<strong>in</strong>d, wie wir im Kapitel<br />

4a) schon sahen, 3078. Wir schätzen, dass davon ca. 450 auf Austauschstu<strong>den</strong>ten<br />

entfallen.<br />

6b) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch <strong>den</strong><br />

niederländischen Staat – die Prestatiebeurs<br />

Ebenso wie bei e<strong>in</strong>em kompletten Studium im Nachbarland kann man unter speziellen<br />

Voraussetzungen auch bei e<strong>in</strong>em begrenzten Studienabschnitt <strong>in</strong> NL die „Prestatiebeurs“<br />

erhalten. Wir verweisen hier auf das Kapitel 4c) weiter oben.<br />

6c) Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch die Europäische<br />

Union im Rahmen des Teilprogramms ERASMUS <strong>in</strong>nerhalb des EU<br />

Programms <strong>für</strong> Lebenslanges Lernen (LLP)<br />

Die Europäische Union fördert im Rahmen von ERASMUS u.a. e<strong>in</strong> Auslandsstudium<br />

von 3- 12 Monaten an e<strong>in</strong>er mit der deutschen Heimathochschule kooperieren<strong>den</strong><br />

niederländischen Hochschule.<br />

Das Stipendium soll nicht <strong>den</strong> Lebensunterhalt f<strong>in</strong>anzieren, sondern lediglich die auslandsbed<strong>in</strong>gten<br />

M e h r- Kosten abdecken.<br />

Die Leistungen <strong>für</strong> Studierende – ab dem 3. Semester - umfassen:<br />

- Zahlung e<strong>in</strong>es Mobilitätszuschusses von maximal € 300 im Monat;<br />

- Befreiung von Studiengebühren<br />

- Anerkennung der <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> erbrachten Studienleistungen an der deutschen<br />

Heimathochschule<br />

- Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf <strong>den</strong> Aufenthalt <strong>in</strong><br />

Holland und <strong>in</strong> der Regel Betreuung durch die niederländische Hochschule bezüglich<br />

Unterkunft, kultureller Angebote usw.<br />

(http://eu.daad.de/eu/llp/<strong>in</strong>formationen-fuer-studierende/studium/09338.html )<br />

Die Stipendien wer<strong>den</strong> dezentral durch die deutsche Hochschule vergeben.<br />

48


Interessierte Studierende wen<strong>den</strong> sich an ihr Akademisches Auslandsamt.<br />

Voraussetzung ist e<strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>jähriges Studium <strong>in</strong> Deutschland und die Staatsangehörigkeit<br />

e<strong>in</strong>es Landes der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes.<br />

Im Jahr 2009-2010 erhielten 1024 deutsche Studierende e<strong>in</strong> ERASMUS- Stipendium<br />

<strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>, davon 803 <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Studienaufenthalt an<br />

e<strong>in</strong>er Hochschule und 221 <strong>für</strong> e<strong>in</strong> studienbezogenes Praktikum.<br />

http://eu.daad.de/imperia/md/content/eu/downloads/erasmus/publikationen/statistikband<br />

2009-10.pdf<br />

Der Mobilitätszuschuss betrug dabei <strong>für</strong> deutsche Studierende bezogen auf alle Zielländer<br />

durchschnittlich € 206 pro Monat bei e<strong>in</strong>em Studienaufenthalt und € 352 bei<br />

e<strong>in</strong>em Praktikum.<br />

In 55,6% der Fälle bezogen die ERASMUS-Stipendiaten gleichzeitig BAFÖG.<br />

6d) Die Förderung e<strong>in</strong>es teilweisen S t u d i u m s <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch Stipendien<br />

des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)<br />

Bei <strong>den</strong> Stipendien des DAAD wird zwischen „Studieren<strong>den</strong>“ – damit s<strong>in</strong>d ausschließlich<br />

Bachelor-Stu<strong>den</strong>ten geme<strong>in</strong>t – „Graduierten“ – das s<strong>in</strong>d Studierende <strong>in</strong> der Master-<br />

Phase – und „Doktoran<strong>den</strong>“ unterschie<strong>den</strong>. Mit der E<strong>in</strong>führung der Bachelor-Master-<br />

Struktur hat sich damit die Bedeutung des Begriffs „Graduierte“ (früher: Inhaber e<strong>in</strong>es<br />

Universitätsabschlusses wie Diplom, Magister, 1. Staatsexamen auf dem heutigen Master-Abschlussniveau)<br />

und damit im Gefolge auch die Bedeutung des Begriffs „Studierende“<br />

verschoben.<br />

Bachelor-„Studierende“ <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> erhielten 2009-2010 je nach Programm e<strong>in</strong><br />

Stipendium von € 550 oder e<strong>in</strong> Teilstipendium von € 250 im Monat, „Graduierte“ e<strong>in</strong><br />

Vollstipendium <strong>in</strong> Höhe von € 725.<br />

(http://www.daad.de/imperia/md/content/de/ausland/__bersicht_stipendienraten_deutsc<br />

he.pdf )<br />

In der Stipendiendatenbank des DAAD -<br />

http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.<br />

html - f<strong>in</strong><strong>den</strong> wir folgende Stipendienarten des DAAD <strong>für</strong> Bachelor- Studierende:<br />

DAAD: Jahresstipendien <strong>für</strong> Studierende aller Fächer<br />

DAAD: Komb<strong>in</strong>ierte Studien- und Praxissemester im Ausland <strong>für</strong> Studierende<br />

Der DAAD vergibt Jahresstipendien <strong>für</strong> leistungsstarke Studierende und Graduierte<br />

aller Fächer. Bei der Förderung von Graduierten geht es um Aufbau-, Ergänzungs- oder<br />

Vertiefungsstudien. Das Stipendium kann <strong>für</strong> selbst gewählte anerkannte Studiengänge<br />

gewährt wer<strong>den</strong>. Der Mehrwert des Auslandsstudiums muss überzeugend dargelegt<br />

wer<strong>den</strong>, die Wahl der niederländischen Hochschule begründet wer<strong>den</strong>.<br />

Bewerbungsschluss <strong>für</strong> das Studienjahr 2012-2013 war der 15.11.2011.<br />

http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.<br />

html?detailid=209&fachrichtung=16&land=34&status=1&seite=1<br />

49


Im Rahmen des Jahresstipendienprogramms des DAAD ist auch e<strong>in</strong>e Förderung komb<strong>in</strong>ierter<br />

Studien- und Praxissemester im Ausland möglich. Siehe:<br />

http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.<br />

html?detailid=744&fachrichtung=16&land=34&status=1&seite=1<br />

Alle früheren Förderprogramme zur Förderung k u r z f r i s t i g er Studienaufenthalte<br />

im Ausland wie z.B. solche <strong>für</strong> kurzfridtige Studienaufenthalte <strong>für</strong> Abschlussarbeiten,<br />

Sommersprachkurse, Fachkursstipendien, Semesteraufenthalte <strong>für</strong> Studierende s<strong>in</strong>d<br />

ersetzt wor<strong>den</strong> durch das neue Programm „Promos“ ( www.daad.de/promos ).<br />

Dazu heißt es z.B. auf der Internetseite<br />

http://www.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/13502.de.html des DAAD:<br />

Im Kontext der Bologna-Reform ist die Steigerung der Mobilität von Studieren<strong>den</strong> e<strong>in</strong>e<br />

der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen. Das Mobilitätsprogramm<br />

soll dazu mit Stipendien <strong>für</strong> kürzere Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) e<strong>in</strong>en<br />

wichtigen Beitrag leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studieren<strong>den</strong> ermöglichen.<br />

Das Programm soll die Hochschulen <strong>in</strong> die Lage versetzen, eigene Schwerpunkte<br />

bei der Auslandsmobilität von deutschen Studieren<strong>den</strong> zu setzen und diesen aus<br />

e<strong>in</strong>em Bündel von verschie<strong>den</strong>en Förder<strong>in</strong>strumenten passende Mobilitätsmaßnahmen<br />

anzubieten.<br />

Das Mobilitätsprogramm soll solchen Studieren<strong>den</strong> die Chance zu e<strong>in</strong>em Auslandsaufenthalt<br />

bieten, deren Vorhaben oder Zielort <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em der strukturierten DAAD-<br />

Programme förderbar ist. Die Stipendien wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Hochschulen selbst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren (siehe Merkblatt) vergeben.<br />

Wer kann sich bewerben? Bewerben kann sich jede staatliche bzw. staatlich anerkannte<br />

deutsche Hochschule über das Akademische Auslandsamt oder über e<strong>in</strong>e andere<br />

zentrale Verwaltungse<strong>in</strong>richtung der Hochschule.<br />

Was kann gefördert wer<strong>den</strong>? Mit dem neuen Programm können Studien-, Praxis- und<br />

Sprachaufenthalte von Studieren<strong>den</strong> durch Teilstipendien, Reisekosten- und Kurgebührenpauschalen<br />

weltweit gefördert. Die Höhe der Stipendienrate und der Reisekostenpauschalen<br />

orientiert sich an <strong>den</strong> üblichen DAAD-Sätzen (siehe Anlage "Fördersätze").<br />

E<strong>in</strong>e Verlängerung der Stipendien über sechs Monate h<strong>in</strong>aus ist nicht möglich. Folgende<br />

Maßnahmen können gefördert wer<strong>den</strong>:<br />

Studienstipendien (1 bis 6 Monate)<br />

Gefördert wer<strong>den</strong> können sowohl Kurzstipendien (etwa <strong>für</strong> Abschlussarbeiten) als auch<br />

Stipendien bis zu sechs Monaten, z.B. <strong>für</strong> Semesteraufenthalte von Studieren<strong>den</strong>. Doktoran<strong>den</strong><br />

können sich <strong>in</strong> dieser Programmschiene nicht bewerben. Semesterstipendien<br />

im ERASMUS-Raum s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel nur dort möglich, wo <strong>für</strong> diesen Fachbereich ke<strong>in</strong>e<br />

ERASMUS-Kooperation besteht. Ausnahme s<strong>in</strong>d Studierende, die bereits e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>er ERASMUS-Kooperation gefördert wur<strong>den</strong> und deshalb im Rahmen von<br />

ERASMUS ke<strong>in</strong>en Zuschuss mehr erhalten können oder sofern das Kont<strong>in</strong>gent der bestehen<strong>den</strong><br />

Kooperation ausgeschöpft ist (siehe Merkblatt).<br />

50


Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)<br />

Praktika von Studieren<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d grundsätzlich weltweit förderbar. Praktika im ERAS-<br />

MUS-Raum können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von<br />

ERASMUS nicht gefördert wer<strong>den</strong>. Ausnahme s<strong>in</strong>d Studierende, die bereits <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Praktika-Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wur<strong>den</strong> und deshalb im Rahmen<br />

des ERASMUS-Programms ke<strong>in</strong>e Förderung mehr erhalten können. Doktoran<strong>den</strong><br />

können sich <strong>in</strong> dieser Programmschiene nicht bewerben.<br />

Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)<br />

Sprachkurse von Studieren<strong>den</strong> und Doktoran<strong>den</strong> an Hochschulen im Ausland können<br />

weltweit gefördert wer<strong>den</strong>. Außerdem kann e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Kursgebührenpauschale pro<br />

Person von € 500 vergeben wer<strong>den</strong>.<br />

Fachkurse (bis zu 6 Wochen)<br />

Die Teilnahme von Studieren<strong>den</strong> und Doktoran<strong>den</strong> an Fachkursen, die von Hochschulen<br />

oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten wer<strong>den</strong>, kann weltweit<br />

gefördert wer<strong>den</strong>. Außerdem kann e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Kursgebührenpauschale von<br />

€ 500 pro Person vergeben wer<strong>den</strong>.<br />

Studienreisen, <strong>in</strong>klusive Wettbewerbs- und Konzertreisen (bis zu 12 Tagen)<br />

Studienreisen von Studieren<strong>den</strong> und Doktoran<strong>den</strong> <strong>in</strong>s Ausland können weltweit gefördert<br />

wer<strong>den</strong> (detaillierte Regelungen hierzu im Merkblatt unter "Fördermöglichkeiten").<br />

Die Förderung besteht ausschließlich aus e<strong>in</strong>er Pauschale pro Teilnehmer und Tag.<br />

Diese beträgt <strong>für</strong> die EU-Staaten, Island, Liechtenste<strong>in</strong>, Norwegen, Schweiz und die<br />

Türkei € 30 und <strong>für</strong> alle übrigen Länder € 45 .<br />

Studiengebühren<br />

In Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er Förderung durch e<strong>in</strong>e Teilstipendienrate und/oder e<strong>in</strong>er Reisekostenpauschale<br />

können Studiengebühren bis zu <strong>den</strong> länderspezifischen Höchstsätzen<br />

(siehe Merklblatt) bezuschusst wer<strong>den</strong>.<br />

Pauschalen und Dokumente<br />

Die Höhe der e<strong>in</strong>zelnen Pauschalen darf nicht verändert wer<strong>den</strong> (nur die <strong>in</strong> der Anlage<br />

"Fördersätze" aufgeführten Pauschalen s<strong>in</strong>d zuwendungsfähig).<br />

Bei der Stipendienurkunde und der Annahmeerklärung s<strong>in</strong>d die verb<strong>in</strong>dlichen Vorgaben<br />

des DAAD zu beachten (siehe Merkblatt).<br />

Fördersumme und Betreuungsmittel<br />

Die Mittel wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Hochschulen zur eigenständigen Durchführung und Abwicklung<br />

der Maßnahmen (Verteilung der Mittel, Auswahl der Teilnehmer, Erfolgskontrolle etc.)<br />

unter Berücksichtigung der vom DAAD vorgegebenen Fördersätze per Zuwendungsvertrag<br />

zur Verfügung gestellt. Die Hochschule verpflichtet sich, die im Zuwendungsvertrag<br />

bewilligte PROMOS-Förderung als zusätzliche F<strong>in</strong>anzmittel zur Steigerung der Auslandsmobilität<br />

zu verwen<strong>den</strong>.<br />

Die Höhe der möglichen Förderung je Hochschule <strong>für</strong> 2012 orientiert sich an der Gesamtstudieren<strong>den</strong>zahl<br />

der Hochschule <strong>in</strong> 2009/2010 und der durchschnittlichen Anzahl<br />

der deutschen ERASMUS-Teilnehmer (Studienaufenthalte und Praktika) der letzten drei<br />

51


Jahrgänge (07/08, 08/09 und 09/10). Den e<strong>in</strong>zelnen Hochschulen wird auf Basis dieses<br />

Schlüssels e<strong>in</strong>e Höchstsumme <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e mögliche Beantragung von Fördermitteln vorgegeben.<br />

Die Hochschulen können pro geförderten Stipendiaten e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Betreuungspauschale<br />

<strong>in</strong> Höhe von € 250 (die nicht teilbar ist) beantragen.<br />

Die Summe dieser Betreuungspauschalen darf 10 Prozent der Gesamtfördersumme<br />

nicht überschreiten.<br />

Antragsschluss: Antragsschluss ist der 8. November 2011. Bewerbungen s<strong>in</strong>d ausschließlich<br />

über das DAAD-Portal möglich: https://portal.daad.de/irj/portal<br />

6e) Die Förderung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums durch niederländische Hochschulen<br />

u.a.<br />

Es gibt vere<strong>in</strong>zelte Stipendien e<strong>in</strong>zelner Hochschulen <strong>in</strong>sbesondere <strong>für</strong> Master-<br />

Programme. Optimisten können mit Hilfe der Internetseite<br />

http://www.grantf<strong>in</strong>der.nl/content/<strong>in</strong>dex.asp auf Suche gehen.<br />

6f) Die Förderung e<strong>in</strong>es teilweisen Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch sonstige<br />

Organisationen<br />

Der Deutsche Akademische Austauschdienst unterhält im Internet e<strong>in</strong>e Auslandsstipendiendatenbank<br />

(www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.html,<br />

der wir die folgende Information verdanken:<br />

- Hochqualifizierte Stu<strong>den</strong>ten <strong>in</strong> der Bachelorphase bzw. im Grundstudium oder <strong>in</strong> der<br />

Masterphase bzw. dem Hauptstudium an e<strong>in</strong>er Hochschule des Landes Ba<strong>den</strong>-<br />

Württemberg können <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Studienaufenthalt von 4-11 Monaten u.a. an e<strong>in</strong>er<br />

niederländischen Partnerhochschule von der Landesstiftung Ba<strong>den</strong>- Württemberg<br />

e<strong>in</strong> Stipendium <strong>in</strong> Höhe von m<strong>in</strong>destens € 400 erhalten.<br />

(http://www.bw-stipendium.de/ba<strong>den</strong>-wuerttemberg-stipendium/stipendien-imueberblick/programml<strong>in</strong>ie-fuer-studierende/rahmenbed<strong>in</strong>gungen.html<br />

)<br />

- Bewerbungsunterlagen gibt es beim Akademischen Auslandsamt. Die Bewerbung ist<br />

ebenfalls bei der Heimathochschule spätestens bis zum 31. März <strong>für</strong> das kommende<br />

W<strong>in</strong>tersemester e<strong>in</strong>zureichen.<br />

(http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de<br />

.html?detailid=338&fachrichtung=16&land=34&status=1&seite=1)<br />

Bei anderen Stipendien kommen Stu<strong>den</strong>ten vor ihrem Diplom kaum <strong>in</strong> Betracht. Ihre<br />

Zielgruppe s<strong>in</strong>d vielmehr Nachwuchswissenschaftler.<br />

7) Die Förderung von P r a k t i k a <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />

Studiums<br />

7a) Vorbemerkung<br />

Bevor wir auf e<strong>in</strong>zelne Förderungsmöglichkeiten e<strong>in</strong>gehen, möchten wir allgeme<strong>in</strong> auf<br />

zwei Internetseiten zu Auslandspraktika h<strong>in</strong>weisen.<br />

52


-Im Juni 2010 haben der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), der Pädagogische<br />

Austauschdienst beim Ständigen Sekretariat der Kultusm<strong>in</strong>isterkonferenz, die<br />

Fachstelle <strong>für</strong> Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB),<br />

das Europäische Jugend<strong>in</strong>formationswerk eurodesk, die Gesellschaft <strong>für</strong> <strong>in</strong>ternationale<br />

Zusammenarbeit GIZ und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit (ZAV) die Broschüre „Wege <strong>in</strong>s Auslandspraktikum“ <strong>in</strong> dritter Auflage herausgebracht.<br />

Sie kann unter der folgen<strong>den</strong> Internetadresse heruntergela<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>:<br />

http://www.ijab.de/nc/publikationen/?tx_ttproducts_pi1%5Bcat%5D=4&tx_ttproducts_pi1<br />

%5Bproduct%5D=39&cHash=07c0e10f37f21ae2534719374b2a4312<br />

Auf der Internetseite http://wege-<strong>in</strong>s-ausland.netzcheckers.net/ f<strong>in</strong>det sich auch e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis<br />

auf die Seite www.rausvonzuhaus.de bzw.<br />

http://www.rausvonzuhaus.de/wai1/showcontent.asp?ThemaID=4092#a6<br />

zu Praktika <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

-Der DAAD eröffnet mit der Internetseite: www.daad.de/ausland/praktika/00656.de.html<br />

<strong>den</strong> Zugang zu wichtigen Informationen, deren wir uns <strong>in</strong> dieser Broschüre öfters bedient<br />

haben.<br />

7b) Die Förderung von Praktika durch Leistungen nach § 5, Absatz 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes<br />

(BAföG)<br />

Der Gesetzestext lautet wie folgt: „(5) Wird im Zusammenhang mit dem Besuch e<strong>in</strong>er im<br />

Inland gelegenen Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens zweijährigen<br />

Fachschulklasse, e<strong>in</strong>er Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule oder mit<br />

dem nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 geförderten Besuch e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der<br />

Europäischen Union gelegenen vergleichbaren Ausbildungsstätte e<strong>in</strong> Praktikum gefordert,<br />

so wird <strong>für</strong> die Teilnahme an e<strong>in</strong>em Praktikum im Ausland Ausbildungsförderung<br />

nur geleistet, wenn die Ausbildungs- stätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt,<br />

dass diese fachpraktische Ausbildung <strong>den</strong> Anforderungen der Prüfungsordnung<br />

an die Praktikantenstelle genügt; bei dem Besuch e<strong>in</strong>er Berufsfachschule oder e<strong>in</strong>er<br />

m<strong>in</strong>destens zweijährigen Fachschulklasse muss zudem nach deren Unterrichtsplan die<br />

Durchführung des Praktikums zw<strong>in</strong>gend im Ausland vorgeschrieben se<strong>in</strong>.<br />

Das Praktikum im Ausland muss der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich<br />

se<strong>in</strong> und m<strong>in</strong>destens zwölf Wochen dauern.“ (http://www.bafoeg.bmbf.de/de/219.php )<br />

Mit anderen Worten:<br />

Es gibt BAföG <strong>für</strong> e<strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens 12 Wochen (und höchstens 1 Jahr) dauerndes Auslandspraktikum,<br />

wenn dieses im Rahmen e<strong>in</strong>er deutsch-niederländischen Hochschulkooperation<br />

oder im Rahmen e<strong>in</strong>es kompletten Studiums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> vorgeschrieben<br />

und geregelt ist. Natürlich muss das Praktikum genauso wie e<strong>in</strong>es im Inland<br />

<strong>in</strong>haltlich <strong>den</strong> Anforderungen des Studiengangs entsprechen.<br />

Die Leistungen beim Praktikum entsprechen <strong>den</strong>en bei e<strong>in</strong>em Studium <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.Man<br />

erhält also neben dem normalen BAföG- Satz die pauschalierten Reisekosten<br />

<strong>für</strong> e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>- und Rückreise (jeweils € 250) sowie evtl. e<strong>in</strong>en Zuschuss zur Krankenversicherung.<br />

53


Antragsunterlagen und e<strong>in</strong>e Checkliste zum BAföG-Antrag gibt es hier:<br />

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/service/formulare/abteilung04/ dezernat_49/<strong>in</strong>dex.html<br />

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/dezernat_49/<br />

ausbildungsfoerderung/check_erstantrag.pdf<br />

Anträge stellt man bei der:<br />

Bezirksregierung Köln<br />

Dezernat 49<br />

50606 Köln (zentrale Postanschrift)<br />

Besuchsadresse: Robert Schumann Str.51, 52066 Aachen<br />

Tel.: 0221 / 147 - 4990<br />

Fax: 0221 / 147 - 4950<br />

E-Mail: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de<br />

Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/<br />

dezernat_49/ausbildungsfoerderung/<strong>in</strong>dex.html<br />

7c) Die Förderung von stu<strong>den</strong>tischen Praktika <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch die EU<br />

im Rahmen von ERASMUS <strong>in</strong>nerhalb des Programms <strong>für</strong> Lebenslanges Lernen<br />

(LLP) im Zeitraum 2007-2013<br />

Gewissermaßen das Nachfolgeprogramm <strong>für</strong> die Ende Mai 2008 ausgelaufene Praktikumsförderung<br />

<strong>in</strong>nerhalb von LEONARDO II stellt die Förderung stu<strong>den</strong>tischer Praktika<br />

(SMP) <strong>in</strong>nerhalb von ERASMUS dar. Gefördert wer<strong>den</strong> können 3-12monatige Praktika<br />

u.a. <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> von Personen, welche an e<strong>in</strong>er deutschen Hochschule immatrikuliert<br />

s<strong>in</strong>d. Dabei kann es sich um Pflichtpraktika oder freiwillige Praktika handeln,<br />

welche aber bestimmten Qualitätskriterien genügen müssen. Durchschnittlich wird e<strong>in</strong><br />

monatlicher Mobilitätszuschuss von € 350 angestrebt bei e<strong>in</strong>em Höchstsatz von € 400.<br />

De facto betrug der durchschnittliche Mobilitätszuschuss <strong>für</strong> Deutsche bei e<strong>in</strong>em Praktikum<br />

<strong>in</strong> alle Länder 2009-2010 € 352.<br />

(http://eu.daad.de/imperia/md/content/eu/downloads/erasmus/publikationen/statistikban<br />

d2009-10.pdf ,S.27)<br />

Zudem erhalten Studierende Unterstützungen bei der Vorbereitung des Auslandspraktikums.<br />

Man bewirbt sich als Studierender bei der eigenen Hochschule oder bei dem Konsortium,<br />

dem die eigene Hochschule angehört. Mehr Informationen bieten die Internetseiten:<br />

http://eu.daad.de/eu/llp/<strong>in</strong>formationen-fuer-studierende/praktika/09339.html<br />

sowie<br />

http://eu.daad.de/imperia/md/content/eu/lllp/downloadkonsortien/downloadkonsortien_1<br />

0-11/faq_aktualisiert_2010_juli_klm.pdf ,Stand 2010),<br />

das Akademische Auslandsamt der eigenen Hochschule sowie die dortigen ERASMUS-<br />

Koord<strong>in</strong>atoren: http://eu.daad.de/eu/kontakt/05342.html .<br />

2009-2010 wur<strong>den</strong> <strong>in</strong>sgesamt 221 Deutsche bei e<strong>in</strong>em studienbezogenen Praktikum <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch ERASMUS gefördert.<br />

(http://eu.daad.de/imperia/md/content/eu/downloads/erasmus/publikationen/statistikban<br />

d2009-10.pdf )<br />

54


7d) Die Förderung von COMENIUS-Assistenzzeiten an niederländischen Schulen<br />

<strong>für</strong> angehende Lehrkräfte durch die Europäische Union im Rahmen des Programms<br />

<strong>für</strong> Lebenslanges Lernen (LLP) COMENIUS<br />

Stu<strong>den</strong>ten ab dem 3. Studienjahr <strong>in</strong> Lehramtsstudiengängen aller Fächer und Schulformen<br />

können an e<strong>in</strong>er niederländischen Schule 13- maximal 45 Wochen als COMENI-<br />

US- Assistent tätig se<strong>in</strong>. (http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-assistenzkraft<strong>in</strong>-europa.html#c5124<br />

)<br />

Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung soll dabei 12-16 Wochenstun<strong>den</strong> umfassen.<br />

COMENIUS- Assistenten können z.B.<br />

- Schülern Sprachkenntnisse vermitteln;<br />

- benachteiligte oder besonders begabte Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler fördern;<br />

- Wissen über Deutschland vermitteln;<br />

- Fächerübergreifen<strong>den</strong> Unterricht mitgestalten<br />

- die Gaste<strong>in</strong>richtung bei der europäischen Zusammenarbeit unterstützen und<br />

- bei der Vorbereitung oder Durchführung e<strong>in</strong>er deutsch-niederländischen COMENI-<br />

US-Schulpartnerschaft mithelfen. (vgl.<br />

- http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-assistenzzeiten.html#c5105<br />

Den Lehramtsstu<strong>den</strong>ten wird ermöglicht, pädagogische Erfahrungen durch Mithilfe im<br />

Unterricht und bei Projektarbeit zu erwerben als auch ihre Fremdsprachenkenntnisse<br />

sowie ihr fachliches Wissen und jenes über die Niederlande zu erweitern.<br />

COMENIUS- Assistenten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> erhalten im Schuljahr 2012-2013 e<strong>in</strong>en<br />

Unterhalts- und Reisekostenzuschuss. Er beträgt <strong>für</strong> die ersten 13 Wochen <strong>in</strong>klusive<br />

Reisekosten € 4.075 und <strong>für</strong> die 14.-45. Woche wöchentlich € 182.<br />

( http://www.kmk-pad.org/fileadm<strong>in</strong>/Dateien/download/v_na/Antragsrunde_2012/<br />

CAS_Unterhaltssaetze.pdf )<br />

Antragsterm<strong>in</strong> <strong>für</strong> 2012 ist der 31.01.2012. E<strong>in</strong> Merkblatt und <strong>den</strong> Antrag gibt es unter:<br />

http://www.kmk-pad.org/fileadm<strong>in</strong>/Dateien/download/v_na/Antragsrunde_2012/<br />

CAS_Merkblatt_2012.pdf sowie<br />

http://www.kmk-pad.org/fileadm<strong>in</strong>/Dateien/download/v_na/Antragsrunde_2012/<br />

COM_Assistenzzeiten_Antrag_2012.pdf<br />

7e) Sprachassistentenstellen im Deutschunterricht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> im Schuljahr<br />

2011/2012 - zumeist an Sekundarschulen (12-18jährige Schüler/<strong>in</strong>nen), teilweise<br />

auch an Grundschulen (4-12jährige Schüler/<strong>in</strong>nen) und Deutschlehrer ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Fachhochschulen (http://www.europeesplatform.nl/sf.mcgi?1530 )<br />

Für die Assistenz im Deutschunterricht (Sprachassistent <strong>für</strong> Deutsch) im Umfang von<br />

m<strong>in</strong>destens 12 Wochenstun<strong>den</strong> an drei oder maximal vier Tagen <strong>in</strong> der Woche während<br />

10 Monaten gewährt die Organisation „Europees Platform” im Auftrag des niederländischen<br />

M<strong>in</strong>isteriums <strong>für</strong> Bildung, Kultur und Wissenschaften e<strong>in</strong> monatliches Stipendium<br />

<strong>in</strong> Höhe von € 800. Bewerbungsschluss <strong>für</strong> das Schuljahr 2012-2013 ist der 01. Februar<br />

2012. Der Sprachassistent unterrichtet nicht selbstständig.<br />

Er oder sie unterstützt die Fachgruppe Deutsch auf der Schule bei verschie<strong>den</strong>en Aktivitäten<br />

wie Sprechfertigkeitstra<strong>in</strong><strong>in</strong>g mit kle<strong>in</strong>en Schülergruppen oder dem Organisieren<br />

e<strong>in</strong>es Austauschprogramms mit e<strong>in</strong>er deutschen Partnerschule.<br />

55


Bewerbungen s<strong>in</strong>d zu sen<strong>den</strong> an:<br />

Europees Platform - <strong>in</strong>ternationaliseren <strong>in</strong> onderwijs<br />

Frau K. Pannekeet<br />

Postbus 1007<br />

2001 BA Haarlem<br />

Niederlande<br />

Kontakt:<br />

Katr<strong>in</strong> Pannekeet, taalassistenten@epf.nl<br />

Tel.0031-23 5531150<br />

2 Erfahrungsberichte mit diesem Programm f<strong>in</strong><strong>den</strong> sich unter:<br />

http://www.europeesplatform.nl/sf.mcgi?1445&cat=446<br />

7f) Die Förderung e<strong>in</strong>es stu<strong>den</strong>tischen Praxissemesters von Fachhochschulstu<strong>den</strong>ten<br />

technischer oder wirtschaftlicher Studiengänge durch die Deutsche Gesellschaft<br />

<strong>für</strong> Internationale Zusamenarbeit (GIZ) GmbH (früher: InWEnt)<br />

Bei der GIZ handelt es sich um die Nachfolgeorganisation von<br />

-InWEnt gGmbH – Internationale Weiterbildung und Entwicklung geme<strong>in</strong>nützige GmbH (<br />

www.<strong>in</strong>went.org)<br />

-DED (Deutscher Entwicklungsdienst) und<br />

-GTZ (Gesellschaft <strong>für</strong> technische Zusammenarbeit).<br />

Fachhochschulstu<strong>den</strong>ten unter 30 Jahren der Bereiche Wirtschaft und Technik, die zum<br />

Zeitpunkt der Bewerbung über m<strong>in</strong>destens drei Monaten Praxiserfahrung verfügen,<br />

können sich ab dem 1. Semester über die GIZ <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Teilstipendium des Bundesm<strong>in</strong>isteriums<br />

<strong>für</strong> Bildung und Forschung bezogen auf e<strong>in</strong> 3-6monatiges Praktikum auch <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> bewerben. Die Niederlande zählen wie Westeuropa <strong>in</strong>sgesamt aber<br />

nicht zu <strong>den</strong> primären Förderzielgebieten.<br />

Mehr Informationen gibt es auf <strong>den</strong> Internetseiten:<br />

http://www.<strong>in</strong>went.org/portal/<strong>in</strong>s_ausland/pull/<strong>in</strong>dex.php.de?pull=/cms01/contentpool/<strong>in</strong>s<br />

_ausland/asien/072971/<strong>in</strong>dex.php.de<br />

http://www.<strong>in</strong>went.org/portal/<strong>in</strong>s_ausland/pull/fh_praxissemester_ausland_teilstipenidum<br />

/<strong>in</strong>dex.php.de<br />

Neben dem Teilstipendium, auf das Vergütung und Sachleistungen der Praktikumsfirma<br />

angerechnet wer<strong>den</strong>, können Reisekosten übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e Bewerbung ist entweder <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum im W<strong>in</strong>tersemester oder im Sommersemester<br />

möglich. Bewerbungsschluss <strong>für</strong> das W<strong>in</strong>tersemester 2012-2013 war der<br />

15.01.2012; <strong>für</strong> das Sommersemester 2013 ist es der 15.07.2012. Man läßt sich beim<br />

Akademischen Auslandsamt se<strong>in</strong>er deutschen Fachhochschule beraten und bewirbt<br />

sich dann onl<strong>in</strong>e: https://enroll.<strong>in</strong>went.org/Onl<strong>in</strong>eBewerbung/Forms/Startseite.aspx .<br />

Es wird Eigen<strong>in</strong>itiative bei der Suche nach e<strong>in</strong>em Praktikumplatz erwartet.<br />

Kontakt:<br />

Iris Lenzen, +49 228 4460-1199<br />

56


Sarah Demir, +49 228 4460-1248<br />

Peter Gleich, +49 228 4460-1239<br />

7g) Praxisqualifizierung weltweit <strong>für</strong> Bachelorabsolventen (FH) durch die GIZ<br />

Außer Praktika <strong>für</strong> Fachhochschulstu<strong>den</strong>ten ab dem ersten Semester fördert die GIZ<br />

(früher: InWent) auch Praxisphasen zu <strong>den</strong> gleichen Konditionen <strong>in</strong> der Zwischenzeit<br />

zwischen dem FH - Bachelor-Abschluss und dem Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es Masterstudiums oder<br />

dem Berufse<strong>in</strong>tritt. Auch hier zählt Westeuropa nicht zum prioritären Fördergebiet.<br />

Bewerbungsschluss <strong>für</strong> 2012 war der 15.11.2011 bei e<strong>in</strong>em Bachelorabschluss bis Mai<br />

2012 bzw. der 15.05.2012 bei e<strong>in</strong>em Bachelorabschluss im November 2012. Man läßt<br />

sich vom Akademischen Auslandsamt se<strong>in</strong>er deutschen Fachhochschule beraten und<br />

bewirbt sich dann onl<strong>in</strong>e. Mehr Informationen f<strong>in</strong>det man unter:<br />

http://www.<strong>in</strong>went.org/portal/<strong>in</strong>s_ausland/pull/<strong>in</strong>dex.php.de?pull=/cms01/contentpool/<strong>in</strong>s<br />

_ausland/asien/085835/<strong>in</strong>dex.php.de Kontakt: Tel.0028-4460-1628/ -1245.<br />

7h) Die Förderung von Kurzpraktika durch <strong>den</strong> Deutschen Akademischen Austauschdienst<br />

<strong>für</strong> Bachelor- und Master-Stu<strong>den</strong>ten ab dem 2. Fachsemester<br />

(http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de<br />

.html?detailid=250&fachrichtung=16&land=34&status=1&seite=1 )<br />

Der DAAD hat se<strong>in</strong> Programmangebot neu strukturiert. E<strong>in</strong>e Bewerbung <strong>in</strong>nerhalb dieses<br />

Programms ist ab dem 1. Dezember 2010 nur noch möglich <strong>für</strong>: Auslandspraktika <strong>in</strong><br />

EU-Institutionen, EU-Gelder verwalten<strong>den</strong> E<strong>in</strong>richtungen, deutschen Auslandsvertretungen,<br />

Deutschen Schulen im Ausland und an <strong>den</strong> Deutschen Geisteswissenschaftlichen<br />

Instituten im Ausland.<br />

Gefördert wer<strong>den</strong> mit Teilstipendienraten (€ 250 pro Monat) und e<strong>in</strong>em Zuschuss zu <strong>den</strong><br />

Reisekosten Praktika bis zu 3 Monaten Dauer. Im E<strong>in</strong>zelnen:<br />

„Kurzstipendien <strong>für</strong> Praktika <strong>in</strong> deutschen Außenvertretungen, EU-Institutionen<br />

und E<strong>in</strong>richtungen, die EU-Gelder verwalten:<br />

Das Programm soll deutschen Studieren<strong>den</strong>, die sich aus eigener Initiative e<strong>in</strong>en Praktikumsplatz<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er EU-Institution, e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung, die EU-Gelder verwaltet oder bei<br />

e<strong>in</strong>er Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat) beschafft haben, e<strong>in</strong>en<br />

Auslandsaufenthalt ermöglichen<br />

Kurzstipendien <strong>für</strong> Praktika an Deutschen Schulen im Ausland:<br />

Deutsche Lehramtsstudierende haben über dieses Programm die Möglichkeit, e<strong>in</strong>e Förderung<br />

<strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum an e<strong>in</strong>er Deutschen Schule im Ausland zu erhalten (vgl. hierzu:<br />

www.auslandsschulwesen.de).<br />

Praktika bei Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland (DGIA):<br />

Die Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (DGIA) bietet deutschen<br />

(und Deutschen gleichgestellten) Studieren<strong>den</strong>, die an e<strong>in</strong>er deutschen staatlichen<br />

bzw. staatlich anerkannten Hochschule vollimmatrikuliert s<strong>in</strong>d, Praktika an ihren<br />

Instituten an. Die Praktikumsplätze wer<strong>den</strong> durch das jeweilige Institut ausgeschrieben.<br />

Die Studieren<strong>den</strong> bewerben sich direkt bei <strong>den</strong> Instituten auf diese Ausschreibungen.<br />

57


Die durch die DGIA nom<strong>in</strong>ierten Kandidaten können <strong>für</strong> diese Praktika e<strong>in</strong>en Antrag auf<br />

e<strong>in</strong> Kurzstipendium beim DAAD stellen. Die Antragsunterlagen s<strong>in</strong>d über die Homepage<br />

der Stiftung DGIA (www.dgia.de) erhältlich“.<br />

Daneben ist e<strong>in</strong>e Förderung von Praktika <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> DAAD im<br />

Rahmen des Programms PROMOS nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen möglich:<br />

Praktika (6 Wochen bis 6 Monate). Praktika von Studieren<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d grundsätzlich weltweit<br />

förderbar. Praktika <strong>in</strong> EU-Ländern, Island, Liechtenste<strong>in</strong>, Norwegen und der Türkei<br />

können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht<br />

gefördert wer<strong>den</strong>. Ausnahme s<strong>in</strong>d Studierende, die bereits <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Praktika-Aufenthalt<br />

im Rahmen von ERASMUS gefördert wur<strong>den</strong> und deshalb im Rahmen des ERASMUS-<br />

Programms ke<strong>in</strong>e Förderung mehr erhalten können. Doktoran<strong>den</strong> können sich <strong>in</strong> dieser<br />

Programmschiene nicht bewerben.<br />

(http://www.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/13502.de.html )<br />

7i) Die Vermittlung bezahlter Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten der Wirtschaftswissenschaften,<br />

Sozialwissenschaften und Informatik ab dem 5. Semester durch AIESEC<br />

AIESEC, (Association Internationale des Étudiants des Sciences Economiques) -<br />

http://www.aiesec.org/cms/aiesec/AI/Western%20Europe%20and%20North%20America<br />

/GERMANY/home - - ist e<strong>in</strong>e sehr große <strong>in</strong>ternationale Stu<strong>den</strong>tenorganisation. Ihr Ziel<br />

ist es, Stu<strong>den</strong>ten die Möglichkeit zu geben, sich durch e<strong>in</strong> <strong>in</strong>ternationales Praktikum<br />

fachlich und persönlich weiterzuentwickeln und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.<br />

AIESEC vermittelt auch Praktika <strong>in</strong> die Niederlande von m<strong>in</strong>imal 6 bis zu 78 Wochen.<br />

Die Praktikantenvergütung durch die Unternehmen deckt im Regelfall die Lebenshaltungskosten<br />

<strong>in</strong> Holland. Reisekosten müssen selbst getragen wer<strong>den</strong>. Daneben fällt e<strong>in</strong><br />

Kostenbeitrag <strong>in</strong> Höhe von € 350.<br />

Bei <strong>den</strong> Praktika ist zu unterschei<strong>den</strong> zwischen<br />

„Management Tra<strong>in</strong>eeship<br />

Unternehmen und Management s<strong>in</strong>d De<strong>in</strong> Steckenpferd? Beweise Dich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em realen<br />

Umfeld. Die Management Tra<strong>in</strong>eeships s<strong>in</strong>d Praktika <strong>in</strong> <strong>den</strong> Bereichen F<strong>in</strong>anzen, Market<strong>in</strong>g,<br />

Projektmanagement, Rechnungswesen, Controll<strong>in</strong>g und Ähnliches. Voraussetzungen:<br />

grundsätzlich <strong>für</strong> alle Stu<strong>den</strong>ten ab dem 1. Semester geeignet; empfohlen wird<br />

jedoch das erfolgreiche Abschließen des Vordiploms bzw. 4. Semesters Bachelor mit<br />

Haupt- oder Nebenfach Wirtschaftswissenschaften.<br />

Technical Tra<strong>in</strong>eeship<br />

Computer s<strong>in</strong>d De<strong>in</strong>e Welt? Dann kannst du Dich bei diesem Praktikum so richtig ausleben.<br />

Bei <strong>den</strong> Technical Tra<strong>in</strong>eeships handelt es sich um Praktika im Bereich Informationstechnologie.<br />

Du realisierst IT-Projekte aller Art. Voraussetzungen: grundsätzlich <strong>für</strong><br />

alle Stu<strong>den</strong>ten ab dem 1. Semester geeignet; empfohlen wird jedoch das erfolgreiche<br />

Abschließen des Vordiploms bzw. 4. Semesters Bachelor <strong>in</strong> Informatik, Wirtschafts<strong>in</strong>formatik<br />

oder e<strong>in</strong>schlägige Kenntnisse im IT Bereich.<br />

58


Development Tra<strong>in</strong>eeship<br />

Du hast Interesse an sozialer Arbeit und möchtest etwas verändern? Das Development<br />

Tra<strong>in</strong>eeship gibt Dir die Möglichkeit dazu! Es handelt sich vorwiegend um Praktika bei<br />

geme<strong>in</strong>nützigen Organisationen <strong>in</strong> Schwellenländern. Voraussetzungen: grundsätzlich<br />

<strong>für</strong> alle Stu<strong>den</strong>ten ab dem 1. Semester geeignet<br />

Educational Tra<strong>in</strong>eeship<br />

Du hast Spaß am Unterrichten? Dann ist e<strong>in</strong> Praktikum <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Lehre<strong>in</strong>richtung - von<br />

Schulen, über Universitäten bis h<strong>in</strong> zu Sprach<strong>in</strong>stituten - genau das Richtige <strong>für</strong> Dich.<br />

Voraussetzungen: grundsätzlich <strong>für</strong> alle Stu<strong>den</strong>ten ab dem 1. Semester geeignet<br />

(http://www.aiesec.org/cms/aiesec/AI/Western%20Europe%20and%20North%20Americ<br />

a/GERMANY/Stu<strong>den</strong>ten_neu/Internationale_Praktika/Programme.html )<br />

Insgesamt muss man mit 3-6 Monaten Vorlaufzeit vor dem Praktikum rechnen.<br />

7j) Die Vermittlung bezahlter Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten der Ingenieur-, Natur- und Agrarwissenschaften<br />

durch IAESTE (International Association for the Exchange of<br />

Stu<strong>den</strong>ts for Technical Experience) (http://www.iaeste.de/cms/<strong>in</strong>dex.php?id=34 )<br />

Wer an der Vermittlung e<strong>in</strong>es bezahlten 2-3 monatigen Praktikums im Rahmen der oben<br />

genannten Fachbereiche im Zeitraum Juli bis Oktober <strong>in</strong>teressiert ist, meldet sich bis<br />

zum 30. November des Vorjahres beim Lokalkomitee der Praktikantenaustauschorganisation<br />

IAESTE an se<strong>in</strong>er Hochschule. Hier ist das vorläufige Anmeldeformular:<br />

http://www.iaeste.de/cms/uploads/media/Anmeldeformular_Vorl_Bewerbung.doc<br />

Im Februar erhält man dann e<strong>in</strong>en Vorschlag <strong>für</strong> e<strong>in</strong> passendes Praktikum, <strong>für</strong> das man<br />

sich bis Ende März ausführlich bewirbt. Mitte April bis Mitte/Ende Mai erhält man <strong>den</strong><br />

hoffentlich positiven Bescheid. (http://www.iaeste.de/cms/<strong>in</strong>dex.php?id=52 )<br />

Bewerben kann man sich ab dem vierten Semester.<br />

Die Leistung von IAESTE besteht nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Stipendium oder der Erstattung der<br />

Reisekosten, sondern <strong>in</strong> der Zur Verfügung Stellung e<strong>in</strong>es Praktikums, dessen Vergütung<br />

durch <strong>den</strong> Betrieb <strong>in</strong> der Regel die Lebenshaltungskosten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

deckt. Weitere Informationen s<strong>in</strong>d unter www.iaeste.de/ abrufbar.<br />

7k) Die Vermittlung bezahlter Praktika durch <strong>den</strong> Deutschen Bauernverband<br />

(http://www.bauernverband.de/<strong>in</strong>dex.php?redid=154406 )<br />

Der Deutsche Bauernverband vermittelt mit Hilfe der Partnerorganisation „Sticht<strong>in</strong>g Uitwissel<strong>in</strong>g<br />

en Studiereizen voor het Platteland (SUSP) “ 3-12 monatige Praktika bzw.<br />

evtl. 6-10 wöchige Kurzpraktika <strong>in</strong> die Niederlande <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten der Landwirtschaft und<br />

des Gartenbaus, wobei e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>tägiges Orientierungssem<strong>in</strong>ar <strong>in</strong> Amsterdam, Fachwörterbuch,<br />

Praktikumshandbuch, Betreuung und Beratung während des gesamten Aufenthalts<br />

<strong>in</strong>begriffen s<strong>in</strong>d. Im Juni und September ist gegen e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gen Selbstkostenpreis<br />

die Teilnahme an e<strong>in</strong>em viertägigen Midpo<strong>in</strong>t Meet<strong>in</strong>g möglich.<br />

Informationen f<strong>in</strong>det man auf der Internetseite:<br />

www.bauernverband.de/<strong>in</strong>dex.php?redid=154416 sowie<br />

http://www.uitwissel<strong>in</strong>g.nl/?Buitenlandse_stagiaires<br />

59


Voraussetzungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum s<strong>in</strong>d:<br />

-Deutsche Staatsangehörigkeit,<br />

-Abgeschlossenes Grundstudium bzw. 4 Semester Bachelor-Studium,<br />

-m<strong>in</strong>destens 6 Monate Praxiserfahrung,<br />

-körperlich gesund,<br />

-zwischen 18 und 30 Jahre alt,<br />

-Abschluss e<strong>in</strong>er umfassen<strong>den</strong> Kranken- und Unfallversicherung (durch <strong>den</strong> Deutschen<br />

Bauernverband).<br />

Anmeldeschluss ist vier Monate vor Praktikumbeg<strong>in</strong>n.<br />

Anmeldeformulare <strong>für</strong> e<strong>in</strong> ausgewähltes Programm können per E-Mail, telefonisch oder<br />

per Post angefordert wer<strong>den</strong>. Kontakt: Schorlemer Stiftung des DBV e.V.<br />

„Internationaler Praktikantenaustausch“, In der Wehrhecke 1c<br />

53125 Bonn, Tel. 0228 – 92657 -21/22/23, Fax 0228 – 92657 -15<br />

E-Mail: dbv-praktika-<strong>in</strong>ternational@bauernverband.net<br />

Es fallen folgende Kosten an: Programmgebühren: € 415 <strong>für</strong> Sticht<strong>in</strong>g Uitwissel<strong>in</strong>g en<br />

Studiereizen voor het Platteland; € 200 DBV- Vermittlungsgebühr. Bei e<strong>in</strong>er Absage<br />

s<strong>in</strong>d SUSP- Stornogebühren zu zahlen. Den erfolgreichen Abschluss ihres Praktikums<br />

vorausgesetzt, erhalten alle Programmteilnehmer e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>maligen Pauschalzuschuss<br />

aus Mitteln des Bundesm<strong>in</strong>isteriums <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

(BMELV), der um die Prämien <strong>für</strong> die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung<br />

gekürzt wird. Die Praktikumsvergütung beträgt bei e<strong>in</strong>er 40 Stun<strong>den</strong>-Woche<br />

€ 320 netto plus Unterkunft und Verpflegung.<br />

7l) Die Vermittlung teilweise bezahlter Praktika <strong>für</strong> Jurastu<strong>den</strong>ten durch ELSA<br />

Elsa, the European Law Stu<strong>den</strong>t´s Association, ermöglicht Jurastu<strong>den</strong>ten mittels STEP,<br />

dem Stu<strong>den</strong>t Tra<strong>in</strong>ee Exchange Programme, u.a. auch Praktika <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>. In<br />

der Newsletter vom Januar 2012 war auch 1 Praktikumsangebot aus <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

http://www.elsa.org/fileadm<strong>in</strong>/user_upload/elsa_<strong>in</strong>ternational/PDF/STEP_newsletter/ST<br />

EP_Newsletter_10_11/STEP_Newsletter.pdf ) <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en graduierten Jurastu<strong>den</strong>ten zu<br />

f<strong>in</strong><strong>den</strong>. In deutscher Sprache <strong>in</strong>formieren allgeme<strong>in</strong> die Webseiten:<br />

https://www.elsa-germany.org/de/startseite/ sowie<br />

https://www.elsa-germany.org/de/step-auslandspraktika/<strong>in</strong>formationen-fuer-stu<strong>den</strong>ten/<br />

Wie kann man sich <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum bewerben? Man muss zunächst bei Elsa Mitglied<br />

wer<strong>den</strong>. Dann kann man sich mit dem herunterladbaren Formular bewerben.<br />

https://www.elsagermany.org/fileadm<strong>in</strong>/elsa_germany/national/files/STEP/Formulare/SAF_ZV_neu.pdf<br />

Dem Elsa Lokalkomitee an se<strong>in</strong>er Universität übergibt man die geforderten Nachweise<br />

zu Sprachen- und Rechtskenntnissen. Man kann sich <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum bzw. maximal 3<br />

Praktika bewerben.<br />

Nach Durchsicht der Bewerbung auf Vollständigkeit f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Match<strong>in</strong>g zwischen Bewerber-<br />

und Praktikumprofil statt. Hat sich der Arbeitgeber <strong>für</strong> Dich entschie<strong>den</strong>, wird<br />

Dich de<strong>in</strong> Vorstand <strong>für</strong> STEP <strong>in</strong>formieren.<br />

60


Die Praktika s<strong>in</strong>d zumeist vom Arbeitgeber bezahlte Praktika. Fahrt- und Unterkunftskosten<br />

müssen selbst getragen wer<strong>den</strong>. Bei der Wohnungssuche hilft das niederländische<br />

Elsa- Lokalkomitee. Solche Gruppen bestehen <strong>in</strong> Amsterdam, Lei<strong>den</strong>, Maastricht,<br />

Rotterdam und Tilburg und <strong>in</strong> Nijmegen.<br />

(http://www.elsathenetherlands2.nl/<strong>in</strong>dex.php/page/6/activeSub/-1:0.html ) mit <strong>in</strong>sgesamt<br />

1800 Mitgliedern. Es gibt ke<strong>in</strong>e Vermittlungsgebühr.<br />

61


8) ANHANG:<br />

QUELLENTEXTE ZU STUDIENFINANZIERUNG<br />

8a)<br />

§ 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (Ausbildung im Ausland)<br />

§ 5a Bundesausbildungsförderungsgesetz (Unberücksichtigte Ausbildungszeiten)<br />

§ 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz (Förderung der Deutschen im Ausland)<br />

§ 16 Bundesausbildungsförderungsgesetz (Förderungsdauer im Ausland)<br />

8b)<br />

Merkblätter der Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, zur Förderung e<strong>in</strong>es Studiums<br />

bzw. e<strong>in</strong>es Praktikums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> auf der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes<br />

(BAföG)<br />

8c)<br />

4 englischsprachige Kurz<strong>in</strong>formationen des Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs DUO (bis<br />

Ende 2009: Informatie Beheer Groep) zu <strong>den</strong> Themen:<br />

-Niederländische <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong><br />

-Kredit zur F<strong>in</strong>anzierung der Studiengebühren<br />

-Teilrückerstattung der Studiengebühren <strong>für</strong> diejenigen, welche diese schon im<br />

Studienjahr 2006-2007 erhielten<br />

Anhang 8a)<br />

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)<br />

§ 5 Ausbildung im Ausland<br />

<br />

<br />

(1) Der ständige Wohnsitz im S<strong>in</strong>ne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet,<br />

der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass<br />

es auf <strong>den</strong> Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum<br />

Zwecke der Ausbildung an e<strong>in</strong>em Ort aufhält, hat dort nicht se<strong>in</strong>en ständigen<br />

Wohnsitz begründet.<br />

(2) Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong>, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung<br />

geleistet <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch e<strong>in</strong>er im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte,<br />

wenn<br />

1. er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und außer bei<br />

Schulen mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen zum<strong>in</strong>dest<br />

e<strong>in</strong> Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit<br />

angerechnet wer<strong>den</strong> kann oder<br />

2. im Rahmen der grenzüberschreiten<strong>den</strong> Zusammenarbeit e<strong>in</strong>er deutschen<br />

und m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er ausländischen Ausbildungsstätte die aufe<strong>in</strong>ander<br />

aufbauen<strong>den</strong> Lehrveranstaltungen e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Ausbildung abwechselnd<br />

von <strong>den</strong> beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten<br />

angeboten wer<strong>den</strong> oder<br />

3. e<strong>in</strong>e Ausbildung an e<strong>in</strong>er Ausbildungsstätte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union oder <strong>in</strong> der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird<br />

Bei Berufsfachschulen und Fachschulen gilt Satz 1 Nummer 1 nur, wenn der Besuch<br />

im Unterrichtsplan vorgeschrieben ist. Die Ausbildung muss m<strong>in</strong>destens<br />

sechs Monate oder e<strong>in</strong> Semester dauern; f<strong>in</strong>det sie im Rahmen e<strong>in</strong>er mit der be-<br />

62


suchten Ausbildungsstätte vere<strong>in</strong>barten Kooperation statt, muss sie m<strong>in</strong>destens<br />

zwölf Wochen dauern. Satz 1 Nr. 3 gilt <strong>für</strong> die <strong>in</strong> § 8 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs. 2<br />

und 3 bezeichneten Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> nur, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen<br />

<strong>für</strong> die geförderte Ausbildung im Inland erworben haben oder e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis<br />

nach § 25 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzen.<br />

(3) (aufgehoben)<br />

(4) Absatz 2 Nummer 1 und 2 gilt nur <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch von Ausbildungsstätten, der<br />

dem Besuch von folgen<strong>den</strong> im Inland gelegenen Ausbildungsstätten gleichwertig<br />

ist:<br />

1. Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 11,<br />

2. Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 10, soweit die Hochschulzugangsberechtigung<br />

nach 12 Schuljahren erworben wer<strong>den</strong> kann,<br />

3. Berufsfachschulklassen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2,<br />

4. m<strong>in</strong>destens zweijährigen Fach- und Fachoberschulklassen,<br />

5. Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen;<br />

Absatz 2 Nummer 3 gilt nur <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch von Ausbildungsstätten, der dem Besuch<br />

der Ausbildungsstätten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Nummern 3 bis 5 gleichwertig ist, wobei die<br />

Fachoberschulklassen ausgenommen s<strong>in</strong>d.<br />

(5) Wird im Zusammenhang mit dem Besuch e<strong>in</strong>er im Inland gelegenen Berufsfachschule<br />

nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens zweijährigen Fachschulklasse, e<strong>in</strong>er Höheren<br />

Fachschule, Akademie oder Hochschule oder mit dem nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 geförderten<br />

Besuch e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen vergleichbaren<br />

Ausbildungsstätte e<strong>in</strong> Praktikum gefordert, so wird <strong>für</strong> die Teilnahme an e<strong>in</strong>em<br />

Praktikum im Ausland Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die Ausbildungsstätte<br />

oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass diese fachpraktische Ausbildung<br />

<strong>den</strong> Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt; bei<br />

dem Besuch e<strong>in</strong>er Berufsfachschule oder e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens zweijährigen Fachschulklasse<br />

muss zudem nach deren Unterrichtsplan die Durchführung des Praktikums zw<strong>in</strong>gend<br />

im Ausland vorgeschrieben se<strong>in</strong>. Das Praktikum im Ausland muss der Ausbildung nach<br />

dem Ausbildungsstand förderlich se<strong>in</strong> und m<strong>in</strong>destens zwölf Wochen dauern. (<br />

http://www.bafoeg.bmbf.de/de/219.php )<br />

§ 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten Bei der Leistung von Ausbildungsförderung<br />

<strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Ausbildung im Inland bleibt die Zeit e<strong>in</strong>er Ausbildung, die der Auszubil<strong>den</strong>de im<br />

Ausland durchgeführt hat, längstens jedoch bis zu e<strong>in</strong>em Jahr, unberücksichtigt. Wenn<br />

während e<strong>in</strong>er Ausbildung, die im Inland begonnen wurde und nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 im<br />

Ausland fortgesetzt wird, die Förderungshöchstdauer erreicht würde, verlängert sich<br />

diese um die bis zu diesem Zeitpunkt bereits im Ausland verbrachte Ausbildungszeit,<br />

höchstens jedoch um e<strong>in</strong> Jahr. Insgesamt bleibt nach <strong>den</strong> Sätzen 1 und 2 höchstens e<strong>in</strong><br />

Jahr unberücksichtigt; dies gilt auch bei mehrfachem Wechsel zwischen In- und Ausland.<br />

Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Auslandsaufenthalt <strong>in</strong> Ausbildungsbestimmungen<br />

als e<strong>in</strong> notwendig im Ausland durchzuführender Teil der Ausbildung vorgeschrieben<br />

ist. ( http://www.bafög.de/de/220.php )<br />

§ 6 Förderung der Deutschen im Ausland Deutschen im S<strong>in</strong>ne des Grundgesetzes, die<br />

ihren ständigen Wohnsitz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ausländischen Staat haben und dort oder von dort<br />

63


aus <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Nachbarstaat e<strong>in</strong>e Ausbildungsstätte besuchen, kann Ausbildungsförderung<br />

geleistet wer<strong>den</strong>, wenn die besonderen Umstände des E<strong>in</strong>zelfalles dies rechtfertigen.<br />

Art und Dauer der Leistungen sowie die Anrechnung des E<strong>in</strong>kommens und Vermögens<br />

richten sich nach <strong>den</strong> besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland. § 9 Abs. 1<br />

und 2 sowie § 48 s<strong>in</strong>d entsprechend, die §§ 36 bis 38 s<strong>in</strong>d nicht anzuwen<strong>den</strong>.<br />

(http://www.bafoeg.bmbf.de/de/221.php )<br />

§ 16 Förderungsdauer im Ausland<br />

(1) Für e<strong>in</strong>e Ausbildung im Ausland nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 5 wird Ausbildungsförderung<br />

längstens <strong>für</strong> die Dauer e<strong>in</strong>es Jahres geleistet. Innerhalb e<strong>in</strong>es Ausbildungsabschnitts<br />

gilt Satz 1 nur <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>zigen zusammenhängen<strong>den</strong> Zeitraum, soweit<br />

nicht der Besuch von Ausbildungsstätten <strong>in</strong> mehreren Ländern <strong>für</strong> die Ausbildung von<br />

besonderer Bedeutung ist.<br />

(2) Darüber h<strong>in</strong>aus kann während drei weiterer Semester Ausbildungsförderung geleistet<br />

wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch e<strong>in</strong>er Ausbildungsstätte, die <strong>den</strong> im Inland gelegenen Hochschulen<br />

gleichwertig ist, wenn er <strong>für</strong> die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.<br />

(3) In <strong>den</strong> Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3 wird Ausbildungsförderung ohne die zeitliche<br />

Begrenzung der Absätze 1 und 2 geleistet, <strong>in</strong> <strong>den</strong> Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 3 jedoch<br />

nur dann über e<strong>in</strong> Jahr h<strong>in</strong>aus, wenn der Auszubil<strong>den</strong>de bei Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es nach dem 31.<br />

Dezember 2007 aufgenommenen Auslandsaufenthalts bereits seit m<strong>in</strong>destens drei Jahren<br />

se<strong>in</strong>en ständigen Wohnsitz im Inland hatte. ( http://www.bafög.de/de/238.php )<br />

Anhang 8b)<br />

Merkblätter der Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, zur Förderung e<strong>in</strong>es Studiums<br />

oder Praktikums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> auf der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes<br />

(BAföG)<br />

8b1) Förderung e<strong>in</strong>es Studiums <strong>in</strong> Belgien, Luxemburg oder <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

(Stand: Dezember 2011)<br />

1. Wie beantrage ich Auslandsförderung?<br />

2. Welche besonderen Voraussetzungen müssen bei der Auslandsförderung erfüllt<br />

se<strong>in</strong>?<br />

2.1 Persönliche Voraussetzungen<br />

2.2 Ausbildungsbed<strong>in</strong>gte Voraussetzungen<br />

2.3 Gleichwertigkeit<br />

2.4 Dauer<br />

3. Kann ich die Förderungsvoraussetzungen vorab prüfen lassen?<br />

4. Wie wird der monatliche Förderungsbetrag bei der Auslandsförderung ermittelt?<br />

4.1 Gesamtbedarf<br />

4.2 Anzurechnendes E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />

4.3 Förderungsbetrag<br />

64


5. Welche Bedeutung hat das „certificate of enrolment“?<br />

6. Förderungshöchstdauer<br />

7. Wie lange erhalte ich Auslands-BAföG?<br />

8. In welcher Form wird Ausbildungsförderung geleistet?<br />

9. Wie werde ich nach me<strong>in</strong>er Auslandsausbildung im Inland weitergefördert?<br />

10. Welche Unterlagen wer<strong>den</strong> benötigt?<br />

Die folgen<strong>den</strong> Informationen sollen Ihnen helfen, sich bei der Antragstellung leichter zurechtzuf<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />

Häufig auftretende Fragen wer<strong>den</strong> beantwortet; alle Detailfragen können<br />

hier nicht behandelt wer<strong>den</strong>.<br />

Bitte prüfen Sie <strong>den</strong>noch unbed<strong>in</strong>gt vor telefonischer Kontaktaufnahme mit der Bezirksregierung<br />

Köln, ob Ihre Fragen nicht bereits anhand der nachfolgen<strong>den</strong> Informationen<br />

beantwortet wer<strong>den</strong>.<br />

1. Wie beantrage ich Auslandsförderung?<br />

Nach § 15 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung vom Beg<strong>in</strong>n des Monats an<br />

geleistet, <strong>in</strong> dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beg<strong>in</strong>n<br />

des Antragsmonats an. Für e<strong>in</strong>e zeitnahe Bewilligung der Förde-rung mit Beg<strong>in</strong>n<br />

der Ausbildung im Ausland übersen<strong>den</strong> Sie bitte die am En-de dieser Informationen<br />

genannten Formblätter nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben möglichst<br />

sechs Monate vor Beg<strong>in</strong>n des Auslandsauf-enthaltes. Zur Fristwahrung<br />

genügt e<strong>in</strong>e schriftliche Antragstellung zu Be-g<strong>in</strong>n der Ausbildung.<br />

Das Formblatt 3 - E<strong>in</strong>kommenserklärung der Eltern bzw. des/r Ehegatten/Ehegatt<strong>in</strong><br />

oder des/r e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners/<strong>in</strong> - ist von jedem/r E<strong>in</strong>kommensbezieher/<strong>in</strong><br />

gesondert auszufüllen, <strong>in</strong>sbesondere wenn beide Elternteile über eigenes<br />

E<strong>in</strong>kommen verfügen. Bei bisheriger elternunabhängiger Förderung wird<br />

Formblatt 3 <strong>für</strong> die Eltern nicht benötigt.<br />

Teilen Sie bitte mit, ob bzw. wo Sie zuletzt e<strong>in</strong>en Antrag auf Ausbildungsför-derung<br />

gestellt haben (Förderungsnummer, Amt <strong>für</strong> Ausbildungsförderung und ggf. Außenstelle).<br />

Bitte fügen Sie e<strong>in</strong>e Kopie des letzten BAföG-Bescheides bei.<br />

Bitte beachten Sie, dass mit Beg<strong>in</strong>n der Ausbildung im Ausland der An-spruch auf<br />

Inlandsförderung <strong>für</strong> die Dauer der Auslandsausbildung erlischt. Im Anschluss daran<br />

ist e<strong>in</strong> erneuter Antrag erforderlich (S. Punkt 9).<br />

Um e<strong>in</strong>e effektive Bearbeitung zu gewährleisten, erfolgt die Anforderung feh-lender<br />

Unterlagen <strong>in</strong> der Regel nur 1 x. Bitte bewahren Sie dieses Anforderungsschreiben<br />

daher sorgfältig auf. Für übersandte Unterlagen und Nachweise<br />

wird ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gangsbestätigung ausgestellt.<br />

Sollten die Förderungsvoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie <strong>den</strong> maschi-nellen<br />

Bewilligungsbescheid frühestens zu Anfang des Monats, <strong>in</strong> dem die Auslandsausbildung<br />

beg<strong>in</strong>nt. Wenn Sie z. B. im Oktober Ihre Auslandsaus-bildung beg<strong>in</strong>nen,<br />

erhalten Sie <strong>den</strong> masch<strong>in</strong>ellen Bescheid frühestens An-fang Oktober.<br />

Die Überweisung der monatlichen Förderungsbeträge kann grundsätzlich nur auf<br />

Inlandskonten erfolgen.<br />

65


2. Welche besonderen Voraussetzungen müssen bei der Aus-landsförderung erfüllt<br />

se<strong>in</strong>?<br />

2.1 Persönliche Voraussetzungen<br />

Grundsätzlich können Auszubil<strong>den</strong>de mit ständigem Wohnsitz im Inland, die <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Ausbildung im Inland Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, auch <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Ausbildung<br />

im Ausland nach § 5 Abs. 2 BAföG gefördert wer-<strong>den</strong>. Die <strong>in</strong> § 8 Abs. 1 Nr. 6 und<br />

7, Abs. 2 und 3 BAföG bezeichneten Perso-nengruppen können <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Ausbildung im<br />

S<strong>in</strong>ne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG (<strong>in</strong>sbesondere vollständige Ausbildungen <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz) nur gefördert wer<strong>den</strong>,<br />

wenn sie die Zugangsvoraussetzungen <strong>für</strong> die geförderte Ausbildung im Inland erworben<br />

haben oder e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes<br />

besitzen.<br />

Weiterh<strong>in</strong> wird bei Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG Ausbildungsförderung<br />

nur dann über e<strong>in</strong> Jahr h<strong>in</strong>aus geleistet, wenn der/die Aus-zubil<strong>den</strong>de<br />

bei Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es nach dem 31.12.2007 aufgenommenen Aus-landsaufenthalts bereits<br />

seit m<strong>in</strong>destens drei Jahren se<strong>in</strong>en/ihren ständigen Wohnsitz im Inland hatte.<br />

2.2 Ausbildungsbed<strong>in</strong>gte Voraussetzungen<br />

Die Förderung von Auslandsausbildungen ist möglich:<br />

1.<strong>für</strong> die ergänzende Auslandsausbildung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG);<br />

Diese Ausbildung dient der Ergänzung e<strong>in</strong>er förderungsfähigen Ausbildung. Sie muss<br />

der jeweiligen Hauptausbildung förderlich se<strong>in</strong>. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die<br />

Grundkenntnisse während e<strong>in</strong>er zum<strong>in</strong>-dest e<strong>in</strong>jährigen Ausbildung an e<strong>in</strong>er gleichrangigen<br />

Ausbildungsstätte erlangt wur<strong>den</strong> und die Ausbildung <strong>in</strong> der gleichen Fachrichtung<br />

betrie-ben wird. Außerdem muss die beabsichtigte Ausbildung im Ausland zum<strong>in</strong>dest zu<br />

e<strong>in</strong>em Teil auf die Hauptausbildung anrechenbar se<strong>in</strong> (Aus-nahme: gymnasiale Oberstufe;<br />

Fachoberschule).<br />

2. <strong>für</strong> die <strong>in</strong>tegrierte Auslandsausbildung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG);<br />

Integrierte Ausbildungen s<strong>in</strong>d solche, bei <strong>den</strong>en im Rahmen der grenz-überschreiten<strong>den</strong><br />

Zusammenarbeit e<strong>in</strong>er deutschen und m<strong>in</strong>destens ei-ner ausländischen Ausbildungsstätte<br />

die aufe<strong>in</strong>ander aufbauen<strong>den</strong> Lehr-veranstaltungen e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Ausbildung<br />

abwechselnd von <strong>den</strong> be-teiligten Ausbildungsstätten angeboten wer<strong>den</strong> (z. B. der Studiengang<br />

European Mechanical Eng<strong>in</strong>eer<strong>in</strong>g Studies, <strong>den</strong> die FH Osnabrück <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />

mit verschie<strong>den</strong>en europäischen Partnerhochschulen durchführt, oder<br />

das Europäische Studienprogramm BWL (EBP), das die Fachhochschule Münster<br />

ebenfalls <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit verschiede-nen europäischen Partnerhochschulen<br />

durchführt).<br />

3 <strong>für</strong> die Ausbildung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der Europäischen Union oder <strong>in</strong> der<br />

Schweiz (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG).<br />

Hierbei handelt es sich um e<strong>in</strong>e Ausbildung, die an e<strong>in</strong>er Ausbildungs-stätte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Mitgliedstaat der Europäischen Union oder <strong>in</strong> der Schweiz betrieben und ggf. auch abgeschlossen<br />

wird. Die Ausbildung kann von Anfang an im Ausland erfolgen. Dies gilt<br />

nicht <strong>für</strong> Schüler/<strong>in</strong>nen der gymnasialen Oberstufe oder Fach-oberschule. Sie können<br />

nicht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG geför-dert wer<strong>den</strong> (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG).<br />

66


2.3 Gleichwertigkeit<br />

E<strong>in</strong>e Förderung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 BAföG kann nur <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch von<br />

Ausbildungsstätten gewährt wer<strong>den</strong>, deren Besuch dem Besuch von folgen<strong>den</strong> im Inland<br />

gelegenen Ausbildungsstätten gleichwertig ist:<br />

Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 11, Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab<br />

Klasse 10, soweit die Hochschul-zugangsberechtigung nach 12 Schuljahren erworben<br />

wer<strong>den</strong> kann, Berufsfachschulklassen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2, m<strong>in</strong>destens zweijährigen<br />

Fach- und Fachoberschulklassen, Höheren Fachschulen, Akademien oder<br />

Hochschulen;<br />

§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG gilt nur <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch von Ausbildungsstät-ten, der dem<br />

Besuch der Ausbildungsstätten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Nummern 3 bis 5 gleich-wertig ist, wobei Fachoberschulklassen<br />

ausgenommen s<strong>in</strong>d.<br />

Bei Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 BAföG ist die <strong>in</strong>ländi-sche Ausbildung<br />

<strong>für</strong> die Beurteilung der Gleichwertigkeit maßgebend, d. h. wenn im Inland z. B. e<strong>in</strong>e<br />

Berufsfachschule im S<strong>in</strong>ne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG besucht wird, muss die ausländische<br />

Ausbildung auch e<strong>in</strong>e entspre-chende Berufsfachschulausbildung se<strong>in</strong>.<br />

Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens.<br />

2.4 Dauer : Die Ausbildung muss m<strong>in</strong>destens sechs volle Monate oder e<strong>in</strong> Semester<br />

(ke<strong>in</strong> Trimester!) dauern; f<strong>in</strong>det sie im Rahmen e<strong>in</strong>er mit der besuchten Ausbildungsstätte<br />

vere<strong>in</strong>barten Kooperation statt, muss sie m<strong>in</strong>destens zwölf Wochen dauern.<br />

3. Kann ich die Förderungsvoraussetzungen vorab prüfen lassen?<br />

Auf Antrag kann e<strong>in</strong>e Vorabentscheidung erteilt wer<strong>den</strong> (§ 46 Abs. 5 BAföG). Dazu<br />

wer<strong>den</strong> folgende Unterlagen benötigt:<br />

− Formblatt 1<br />

- Angaben zur Adresse während der Ausbildung im Ausland s<strong>in</strong>d <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Vorabent-scheidung<br />

nicht notwendig.<br />

− Anlage 1 zu Formblatt 1<br />

− Fotokopie des letzten BAföG - Bescheides<br />

− aktuelle Immatrikulationsbesche<strong>in</strong>igung der <strong>in</strong>ländischen Hochschule<br />

− Formblatt 6<br />

- Angaben zum Ausbildungsgang an e<strong>in</strong>er konkreten Ausbildungsstätte s<strong>in</strong>d erforderlich.<br />

Achtung! Die Vorabentscheidung enthält ke<strong>in</strong>e Aussage über die Höhe<br />

der Leistungen.<br />

4. Wie wird der monatliche Förderungsbetrag bei der Auslands-förderung ermittelt?<br />

4.1 Gesamtbedarf<br />

Folgende Zuschläge erhöhen ggf. <strong>den</strong> monatlichen Grundbedarf nach § 13 BAföG:<br />

- Krankenversicherungszuschuss<br />

- Pflegeversicherungszuschuss<br />

- Aufwendungen <strong>für</strong> Reisen zum Ausbildungsort (§ 4 BAföG-AuslandszuschlagV)<br />

- Für die H<strong>in</strong>reise zum Ausbildungsort sowie <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Rückreise wird e<strong>in</strong> Reisekostenzuschlag<br />

<strong>in</strong> Höhe von je 250,00 € pauschal berücksichtigt.<br />

- - Studiengebühren (§ 3 BAföG-AuslandszuschlagV)<br />

67


- Studiengebühren wer<strong>den</strong> grundsätzlich längstens <strong>für</strong> die Dauer e<strong>in</strong>es Jahres bis zur<br />

Höhe von € 4.600 berücksichtigt.<br />

- Studiengebühren wer<strong>den</strong> bei e<strong>in</strong>em Studium im Ausland erst dann berücksichtigt,<br />

wenn Sie nachgewiesen haben, mit welchem Erfolg Sie sich um Gebührenerlass o-<br />

der -ermäßigung bemüht haben. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Übersendung von Merkblättern oder<br />

Broschüren der Universität, aus <strong>den</strong>en sich die Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Gebührenerlass<br />

<strong>für</strong> EG-Stu<strong>den</strong>ten ergeben, reicht nicht aus. Bitte wen<strong>den</strong> Sie sich daher<br />

bezüglich des Erlasses oder der Ermäßigung schnellstmöglich an Ihre ausländische<br />

Universität bzw. die entsprechende Stelle. Wenn Sie nach Beg<strong>in</strong>n der Auslandsausbildung<br />

e<strong>in</strong>en Nachweis über die tatsächlich zu zahlen<strong>den</strong> Studiengebühren<br />

vorlegen, können diese auch nachträglich berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

- - K<strong>in</strong>derbetreuungszuschlag nach § 14 b BAföG<br />

- Für Auszubil<strong>den</strong>de, die mit m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em eigenen K<strong>in</strong>d, welches das zehnte Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet hat, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Haushalt leben, erhöht sich der Be-darf<br />

um monatlich e 113,00 <strong>für</strong> das erste und € 85,00 <strong>für</strong> jedes weitere dieser K<strong>in</strong>der<br />

(Anlage 2 zu Formblatt 1).<br />

- Reisekosten und Studiengebühren wer<strong>den</strong> auf die Monate des Bewilligungszeitraumes<br />

aufgeteilt und erhöhen entsprechend <strong>den</strong> monatlichen Bedarf.<br />

- 4.2 Anzurechnendes E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />

- Es gelten die gleichen Anrechnungsvorschriften wie beim Inlands - BAföG.<br />

- Eigenes E<strong>in</strong>kommen und Vermögen des/der Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> sowie E<strong>in</strong>-kommen<br />

des/der Ehegatten/<strong>in</strong>, des/r e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners/<strong>in</strong> und der Eltern des/r<br />

Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> wer<strong>den</strong> angerechnet (familienabhängige Förderung). Grundsätzlich<br />

ist jedes E<strong>in</strong>kommen, das der/die Auszubil<strong>den</strong>de <strong>in</strong>nerhalb des Bewilligungszeitraums<br />

erzielt, sowie Vermögen, über das der/die Auszubil-<strong>den</strong>de bei Antragstellung<br />

verfügt, anzugeben. Es wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong> Abgleich mit dem Bundeszentralamt<br />

<strong>für</strong> Steuern bezüglich der Frei-stellungsaufträge stattf<strong>in</strong>det.<br />

4.3 Förderungsbetrag Vom ermittelten Gesamtbedarf (siehe Punkt 4.1) wird das eigene<br />

E<strong>in</strong>kom-men und Vermögen des/r Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> sowie das anzurechnende E<strong>in</strong>kommen<br />

des/r Ehegatten/<strong>in</strong>, Lebenspartners/<strong>in</strong> und der Eltern des/r Auszu-bil<strong>den</strong><strong>den</strong> -<br />

<strong>in</strong> dieser Reihenfolge - <strong>in</strong> Abzug gebracht. Die Differenz ergibt <strong>den</strong> monatlichen Förderungsbetrag.<br />

H<strong>in</strong>weis! E<strong>in</strong>e Abschlagszahlung <strong>für</strong> Reisekosten und Studiengebühren<br />

kann mit der ersten Bewilligung (zu Beg<strong>in</strong>n des Bewilligungszeitraumes) auf formlosen<br />

Antrag gezahlt wer<strong>den</strong>. Vorauszahlungen außerhalb der Bewilligung vor Beg<strong>in</strong>n des<br />

Bewilligungszeitraumes s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs nicht möglich. E<strong>in</strong>e direkte Überweisung der<br />

Studiengebühren durch die Bezirksregierung Köln an die ausländische Universität ist<br />

nicht möglich. Für die Zahlung der Studiengebühren s<strong>in</strong>d Sie selbst verantwortlich.<br />

5. Welche Bedeutung hat das „certificate of enrolment“? Ohne Vorlage e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen<br />

Besche<strong>in</strong>igung der ausländischen Ausbildungsstätte kann e<strong>in</strong>e Bewilligung<br />

nicht erfolgen. Bitte sen<strong>den</strong> Sie da-her diesen Vordruck <strong>in</strong> Ihrem eigenen Interesse<br />

rechtzeitig an die Ausbil-dungsstätte und lassen ihn vollständig ausgefüllt und gestempelt<br />

der Bezirks-regierung Köln wieder zukommen.<br />

6. Förderungshöchstdauer Bei der Leistung von Ausbildungsförderung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Ausbildung<br />

im Inland bleibt nach § 5a BAföG die Zeit e<strong>in</strong>er Ausbildung, die der/die Auszubil<strong>den</strong>de<br />

im Ausland durchgeführt hat, längstens jedoch bis zu e<strong>in</strong>em Jahr, unberücksichtigt.<br />

Wenn während e<strong>in</strong>er Ausbildung, die im Inland begonnen wurde und nach § 5<br />

68


Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG im Ausland fortgesetzt wird, die Förde-rungshöchstdauer erreicht<br />

würde, verlängert sich diese um die bis zu diesem Zeitpunkt bereits im Ausland<br />

verbrachte Ausbildungszeit, höchstens jedoch um e<strong>in</strong> Jahr. Insgesamt bleibt nach Satz<br />

1 und 2 höchstens e<strong>in</strong> Jahr unbe-rücksichtigt; dies gilt auch bei mehrfachem Wechsel<br />

zwischen In- und Aus-land. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Auslandsaufenthalt<br />

<strong>in</strong> Ausbil-dungsbestimmungen als e<strong>in</strong> notwendig im Ausland durchzuführender Teil der<br />

Ausbildung vorgeschrieben ist. Nach Ablauf der Förderungshöchstdauer müssen <strong>für</strong> die<br />

Weiterförderung Gründe nach § 15 Abs. 3 BAföG oder die Voraussetzungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Studien-abschlusshilfe (§ 15 Abs. 3a BAföG) vorliegen.<br />

7. Wie lange erhalte ich Auslands-BAföG? Förderung wird grundsätzlich nur <strong>für</strong> die<br />

Zeit gewährt, <strong>in</strong> der Sie tatsächlich die Ausbildung im Ausland betreiben. Innerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Ausbildungsabschnittes kann Ausbildungsförderung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e ergänzende Auslandsausbildung<br />

nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG (s. Punkt 2.2) längstens <strong>für</strong> die Dauer<br />

e<strong>in</strong>es Jahres und nur <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>zi-gen zusammenhängen<strong>den</strong> Zeitraum geleistet wer<strong>den</strong>,<br />

soweit nicht der Be-such von Ausbildungsstätten <strong>in</strong> mehreren Ländern <strong>für</strong> Ihre<br />

Ausbildung von besonderer Bedeutung ist (s. § 16 Abs. 1 BAföG). Die besondere Bedeutung<br />

kann sich aus der Art der Ausbildung ergeben, wenn z. B. mehrere Sprachen<br />

zu erlernen oder wenn e<strong>in</strong> Studienaufenthalt im Ausland und zusätzlich e<strong>in</strong> Praktikum<br />

vorgeschrieben s<strong>in</strong>d. Nach § 16 Abs. 2 BAföG kann darüber h<strong>in</strong>aus während drei weiterer<br />

Semes-ter Ausbildungsförderung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch e<strong>in</strong>er Ausbildungsstätte, die <strong>den</strong> im<br />

Inland gelegenen Hochschulen gleichwertig ist, geleistet wer<strong>den</strong>, wenn er <strong>für</strong> die Ausbildung<br />

von besonderer Bedeutung ist. Die besondere Bedeutung ist anzunehmen, wenn<br />

der/die Auszubil<strong>den</strong>de e<strong>in</strong>e wissenschaftliche Arbeit unternommen hat, die <strong>in</strong> dem<br />

ersten Jahr nicht angemessen zu Ende geführt wer<strong>den</strong> konnte,<br />

nach <strong>den</strong> Umstän<strong>den</strong> des E<strong>in</strong>zelfalles die Fortsetzung der Ausbildung im Ausland<br />

<strong>für</strong> die Ausbildung objektiv erforderlich ist,<br />

<strong>in</strong>nerhalb der zusätzlichen Förderungsdauer e<strong>in</strong> Ausbildungsabschluss <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Mitgliedstaat der Europäischen Union oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vertragsstaat des Abkom<br />

mens über <strong>den</strong> Europäischen Wirtschaftsraum erlangt wird.<br />

Die besondere Bedeutung ist durch e<strong>in</strong>e gutachtliche Stellungnahme e<strong>in</strong>es haupt<br />

amtlichen Mitgliedes des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte nachzu-weisen, die<br />

während des ersten Jahres der Ausbildung im Ausland besucht wor<strong>den</strong> ist.<br />

Bei <strong>den</strong> <strong>in</strong>tegrierten Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG und <strong>den</strong> Ausbildungen<br />

im S<strong>in</strong>ne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG (s. Punkt 2.2) wird Ausbildungsförderung<br />

ohne die zeitliche Begrenzung des § 16 Abs. 1 BAföG geleistet.<br />

Bei Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG wird Ausbildungsförde-rung nur<br />

dann über e<strong>in</strong> Jahr h<strong>in</strong>aus geleistet, wenn der/die Auszubil<strong>den</strong>de bei Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es nach<br />

dem 31.12.2007 aufgenommenen Auslandsaufent-halts bereits seit m<strong>in</strong>destens drei<br />

Jahren se<strong>in</strong>en/ihren ständigen Wohnsitz im Inland hatte.<br />

8. In welcher Form wird Ausbildungsförderung geleistet? Grundsätzlich wird nach §<br />

17 Abs. 2 BAföG Ausbildungsförderung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch von Höheren Fachschulen,<br />

Akademien und Hochschulen und die im Zusammenhang damit abzuleisten<strong>den</strong> Praktika<br />

zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen geleistet; Studiengebühren wer<strong>den</strong><br />

voll als Zuschuss geleistet. Dies gilt grundsätzlich bis zum Ende der Förderungshöchstdauer.<br />

Nach dem Ende der Förderungshöchstdauer kann Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> nach § 15<br />

69


Abs. 3a BAföG <strong>für</strong> zwölf Monate e<strong>in</strong>e Studienabschlussförderung ge-währt wer<strong>den</strong>,<br />

wenn der Auszubil<strong>den</strong>de die Ausbildung <strong>in</strong>nerhalb dieser Zeit abschließen kann. Diese<br />

Leistung erfolgt als vollverz<strong>in</strong>sliches Bankdarlehen. Dies gilt auch <strong>für</strong> die Studiengebühren.<br />

Der erste Wechsel/Abbruch aus wichtigem Grund hat ke<strong>in</strong>e Auswirkungen auf die<br />

Förderungsart. Weitere Wechsel/Abbrüche aus wichtigem Grund können dazu führen,<br />

dass die neue Ausbildung nicht vollständig mit der För-derungsart Zuschuss/z<strong>in</strong>sloses<br />

Staatsdarlehen gefördert wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Zeiten der ursprünglichen<br />

Ausbildung nicht (vollstän-dig) auf die neue Ausbildung angerechnet wer<strong>den</strong>;<br />

<strong>für</strong> die zusätzlich zuge-stan<strong>den</strong>e Zeit wird Förderung als Bankdarlehen gewährt.<br />

Erfolgt der Wechsel/Abbruch h<strong>in</strong>gegen „aus unabweisbarem Grund“ (z. B. e<strong>in</strong> Chemiestu<strong>den</strong>t<br />

verliert se<strong>in</strong>en Geruchs<strong>in</strong>n), bleibt es bei der Förderungs-art Zuschuss/z<strong>in</strong>sloses<br />

Darlehen auch während der zusätzlich benötigten Zeit. Der K<strong>in</strong>derbetreuungszuschlag<br />

wird immer als Zuschuss geleistet.<br />

9. Wie werde ich nach me<strong>in</strong>er Auslandsausbildung im Inland weitergefördert?<br />

Der Weiterförderungsantrag ist beim zuständigen Inlandsamt zu stellen. E<strong>in</strong>e frühzeitige<br />

Antragstellung vor dem Ende der Ausbildung im Ausland wird empfohlen. Besucht e<strong>in</strong>/e<br />

Auszubil<strong>den</strong>de/r zwischen dem Ende e<strong>in</strong>er Ausbildung im Aus-land und dem frühestmöglichen<br />

Beg<strong>in</strong>n der anschließen<strong>den</strong> Ausbildung im Inland <strong>für</strong> längstens vier Monate<br />

ke<strong>in</strong>e Ausbildungsstätte, so wird ihm/r längstens <strong>für</strong> die Dauer der bei<strong>den</strong> Monate vor<br />

Beg<strong>in</strong>n der anschließen<strong>den</strong> Ausbildung Ausbildungsförderung geleistet. Diese Zeit ist <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> der Aus-landsausbildung folgen<strong>den</strong> Bewilligungszeitraum e<strong>in</strong>zubeziehen. Die Antrag-stellung<br />

muss spätestens im Verlauf des zweiten Monats vor Beg<strong>in</strong>n der Inlandsausbildung<br />

erfolgen. Beispiel: Ausbildung im Ausland von 10/11 bis 06/12<br />

Weiterführung der Ausbildung im Inland ab 10/12 Aufnahme der Förderung durch das<br />

Inlandsamt möglich ab 08/12 (e<strong>in</strong>e recht-zeitige Antragstellung beim Inlandsamt - also<br />

spätestens August 2012 - vor-ausgesetzt)<br />

10. Welche Unterlagen wer<strong>den</strong> benötigt?<br />

Formblatt 1 -Antrag auf Ausbildungsförderung<br />

Anlage 1 zu Formblatt 1 - schulischer und berufl. Werdegang<br />

ggf. Anlage 2 zu Formblatt 1 - K<strong>in</strong>derbetreuungszuschlag<br />

Besche<strong>in</strong>igung über die Unterkunft<br />

Besche<strong>in</strong>igung über die Teilnahme an e<strong>in</strong>em Austauschprogramm<br />

Formblatt 3 - Erklärung des Ehegatten/e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners, des Vaters<br />

oder der Mutter<br />

Formblatt 6 - Zusatz zum Antrag auf Ausbildungsförderung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Ausbildung im<br />

Ausland<br />

Besche<strong>in</strong>igung der ausländischen Ausbildungsstätte - certificate of en-rolment<br />

Die Angaben s<strong>in</strong>d durch geeignete Unterlagen (z. B. Kopie des Sparbuchs, Sparkassenauskunft<br />

oder Kopie des E<strong>in</strong>kommensteuerbescheids) zu belegen.<br />

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im E<strong>in</strong>zelfall können weitere Unterlagen notwendig<br />

se<strong>in</strong>. Sie erhalten hierüber nach Antragstellung entsprechende Nachricht.<br />

(http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/ dezernat_49/<br />

ausbildungsfoerderung/faq/faq_studium_benelux.pdf )<br />

70


Anhang 8b2)<br />

Förderung e<strong>in</strong>es Praktikums <strong>in</strong> Belgien, Luxemburg oder <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

(Stand: Dezember 2011)<br />

1. Wie beantrage ich Auslandsförderung?<br />

2. Welche besonderen Voraussetzungen müssen bei der Auslandsförderung erfüllt<br />

se<strong>in</strong>?<br />

2.1 Persönliche Voraussetzungen<br />

2.2 Förderlichkeit<br />

2.3 Erforderlichkeit und Inhalt<br />

2.4 Dauer<br />

3. Kann ich die Förderungsvoraussetzungen vorab prüfen lassen?<br />

4. Wie wird der monatliche Förderungsbetrag bei der Auslandsförderung ermittelt?<br />

4.1Gesamtbedarf<br />

4.2Anzurechnendes E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />

4.3Förderungsbetrag<br />

5. Welche Bedeutung hat die Besche<strong>in</strong>igung der ausländischen Praktikantenstelle?<br />

6. Wie lange erhalte ich Auslands-BAföG?<br />

7. In welcher Form wird Ausbildungsförderung geleistet?<br />

8. Erhalte ich Förderung <strong>für</strong> die Ableistung e<strong>in</strong>es Praktikums im Ausland, wenn<br />

ich bereits e<strong>in</strong>en Auslandsaufenthalt durchgeführt und auch Förderungsleistungen<br />

erhalten habe?<br />

9. Wie werde ich nach me<strong>in</strong>em Auslandspraktikum im Inland weitergefördert?<br />

10. Welche Unterlagen wer<strong>den</strong> benötig?<br />

Die folgen<strong>den</strong> Informationen sollen Ihnen helfen, sich bei der Antragstellung leichter zurechtzuf<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />

Häufig auftretende wer<strong>den</strong> Fragen beantwortet, alle Detailfragen können<br />

hier nicht behandelt wer<strong>den</strong>. Bitte prüfen Sie <strong>den</strong>noch unbed<strong>in</strong>gt vor telefonischer Kontaktaufnahme<br />

mit der Bezirksregierung Köln, ob Ihre Fragen nicht bereits anhand der<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Informationen beantwortet wer<strong>den</strong>.<br />

1. Wie beantrage ich Auslandsförderung?<br />

Nach § 15 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung vom Beg<strong>in</strong>n des Monats an geleistet,<br />

<strong>in</strong> dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beg<strong>in</strong>n des Antragsmonats<br />

an. Für e<strong>in</strong>e zeitnahe Bewilligung der Förde-rung mit Beg<strong>in</strong>n der Ausbildung<br />

im Ausland übersen<strong>den</strong> Sie bitte die am Ende dieser Informationen genannten<br />

Formblätter nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben möglichst sechs Monate vor<br />

Beg<strong>in</strong>n des Auslandsaufenthaltes. Zur Fristwahrung genügt e<strong>in</strong>e schriftliche Antragstellung<br />

zu Beg<strong>in</strong>n der Aus-bildung.<br />

Das Formblatt 3 - E<strong>in</strong>kommenserklärung des Ehegatten/e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners,<br />

des Vaters oder der Mutter - ist von jedem E<strong>in</strong>kommensbezieher geson-dert<br />

auszufüllen, auch wenn die Eltern mite<strong>in</strong>ander verheiratet s<strong>in</strong>d und geme<strong>in</strong>-samen veranlagt<br />

wer<strong>den</strong>. Bei bisheriger elternunabhängiger Förderung wird Formblatt 3 <strong>für</strong> die<br />

Eltern nicht benötigt.<br />

71


Teilen Sie bitte mit, ob bzw. wo Sie zuletzt e<strong>in</strong>en Antrag auf Ausbildungsförde-rung gestellt<br />

haben (Förderungsnummer, Amt <strong>für</strong> Ausbildungsförderung und ggf. Außenstelle).<br />

Bitte fügen Sie e<strong>in</strong>e Kopie des letzten BAföG-Bescheides bei.<br />

Bitte beachten Sie, dass mit Beg<strong>in</strong>n des Praktikums im Ausland der An-spruch auf Inlandsförderung<br />

<strong>für</strong> die Dauer der Auslandsausbildung erlischt. Im Anschluss daran ist<br />

e<strong>in</strong> erneuter Antrag erforderlich (S. Punkt 5).<br />

Um e<strong>in</strong>e effektive Bearbeitung zu gewährleisten, erfolgt die Anforderung feh-lender Unterlagen<br />

<strong>in</strong> der Regel nur 1 x. Bitte bewahren Sie dieses Anforde-rungsschreiben daher<br />

sorgfältig auf. Für übersandte Unterlagen und Nach-weise wird ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gangsbestätigung<br />

ausgestellt.<br />

Sollten die Förderungsvoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie frühestens zu Anfang<br />

des Monats, <strong>in</strong> dem die Auslandsausbildung beg<strong>in</strong>nt. Wenn Sie z. B. im Oktober Ihre<br />

Auslandsausbildung beg<strong>in</strong>nen, erhalten Sie <strong>den</strong> masch<strong>in</strong>ellen Bescheid frühestens Anfang<br />

Oktober. Die Überweisung der monatlichen Förderungsbeträge kann grundsätzlich<br />

nur auf Inlandskonten erfolgen.<br />

2. Welche besonderen Voraussetzungen müssen bei der Aus-landsförderung erfüllt<br />

se<strong>in</strong>?<br />

2.1 Persönliche Voraussetzungen<br />

Grundsätzlich können Auszubil<strong>den</strong>de mit ständigem Wohnsitz im Inland, die <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Ausbildung im Inland Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, auch <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum<br />

im Ausland nach § 5 Abs. 5 BAföG gefördert wer<strong>den</strong>. Die <strong>in</strong> § 8 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs.<br />

2 und 3 BAföG bezeichneten Personen-gruppen können <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Praktikum im Zusammenhang<br />

mit e<strong>in</strong>er Ausbildung im S<strong>in</strong>ne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG (<strong>in</strong>sbesondere vollständige<br />

Ausbildungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der<br />

Schweiz) nur gefördert wer<strong>den</strong>, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen <strong>für</strong> die geförderte<br />

Ausbildung im Inland erworben haben oder e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.<br />

1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzen.<br />

Weiterh<strong>in</strong> wird bei Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG Ausbildungsförderung<br />

nur dann über e<strong>in</strong> Jahr h<strong>in</strong>aus geleistet, wenn der Auszubil-<strong>den</strong>de bei<br />

Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es nach dem 31.12.2007 aufgenommenen Auslandsauf-enthalts bereits seit<br />

m<strong>in</strong>destens drei Jahren se<strong>in</strong>en ständigen Wohnsitz im Inland hatte. Dies gilt auch <strong>für</strong><br />

das damit <strong>in</strong> Zusammenhang stehende Praktikum.<br />

2.2 Förderlichkeit<br />

Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 BAföG muss das Praktikum im Ausland der Ausbil-dung nach<br />

dem Ausbildungsstand förderlich se<strong>in</strong>. Es ist förderlich, wenn die Grundkenntnisse <strong>in</strong><br />

der gewählten Fachrichtung während e<strong>in</strong>er zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>jährigen Ausbildung bereits<br />

erlangt wur<strong>den</strong>. Vorpraktika im Ausland können nicht gefördert wer<strong>den</strong>.<br />

2.3 Erforderlichkeit und Inhalt<br />

Nach § 5 Abs. 5 BAföG wird Ausbildungsförderung <strong>für</strong> die Teilnahme an ei-nem Praktikum<br />

im Ausland nur geleistet, wenn es im Zusammenhang mit dem Besuch e<strong>in</strong>er im<br />

Inland gelegenen Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG, e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens<br />

zweijährigen Fachschulklasse, e<strong>in</strong>er Höheren Fach-schule, Akademie oder Hochschule<br />

oder mit dem nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG geförderten Besuch e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen vergleichbaren Ausbildungsstätte e<strong>in</strong><br />

72


natlich € 113,00 <strong>für</strong> das erste und € 85,00 <strong>für</strong> jedes weitere dieser K<strong>in</strong>der (Anlage 2 zu<br />

Formblatt 1).<br />

Reisekosten wer<strong>den</strong> auf die Monate des Bewilligungszeitraumes aufgeteilt und erhöhen<br />

entsprechend <strong>den</strong> monatlichen Bedarf.<br />

4.2 Anzurechnendes E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />

Es gelten die gleichen Anrechnungsvorschriften wie beim Inlands - BAföG.<br />

Eigenes E<strong>in</strong>kommen und Vermögen des/r Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> sowie E<strong>in</strong>kommen des/r<br />

Ehegatten/<strong>in</strong>, des/r e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners/<strong>in</strong> und der Eltern des/r Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong> angerechnet (familienabhängige Förderung). Grundsätzlich ist jedes E<strong>in</strong>kommen,<br />

das der/die Auszubil<strong>den</strong>de <strong>in</strong>nerhalb des Bewilligungszeitraums erzielt, sowie<br />

Vermögen, über das der/die Auszubil-<strong>den</strong>de bei Antragstellung verfügt, anzugeben. Es<br />

wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong> Abgleich mit dem Bundeszentralamt <strong>für</strong> Steuern bezüglich<br />

der Frei-stellungsaufträge stattf<strong>in</strong>det. Die Berechnung erfolgt dann nach <strong>den</strong><br />

gleichen Anrechnungsvorschriften wie beim Inlands - BAföG. Insbesondere wird die<br />

Praktikantenvergütung des för-derungsfähigen Praktikums voll auf <strong>den</strong> Bedarf angerechnet<br />

(§ 23 Abs. 4 Nr. 2 BAföG), da es sich um Ausbildungsvergütung handelt. Bei<br />

der Ermittlung der Höhe der Praktikantenvergütung wird vom Amt <strong>für</strong> Ausbildungsförderung<br />

u. a. die Werbungskostenpauschale <strong>in</strong> Höhe von der-zeit 920,00 € pro Jahr abgezogen.<br />

Soweit über diesen Pauschbetrag h<strong>in</strong>aus-gehende Werbungskosten anfallen,<br />

s<strong>in</strong>d diese gesondert nachzuweisen. Derartige Werbungskosten können notwendige<br />

Mehraufwendungen se<strong>in</strong>, die e<strong>in</strong>em/r Praktikanten/<strong>in</strong> wegen e<strong>in</strong>er durch das Praktikum<br />

begründeten dop-pelten Haushaltsführung entstehen. E<strong>in</strong>e doppelte Haushaltsführung<br />

liegt vor, wenn der/die Praktikant/<strong>in</strong> außerhalb des Ortes, <strong>in</strong> dem er/sie e<strong>in</strong>en eigenen<br />

Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt.<br />

Mehraufwendungen s<strong>in</strong>d z. B. Mietkosten und Verpflegungsmehraufwendun-gen. Diese<br />

können e<strong>in</strong>kommensm<strong>in</strong>dernd berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

4.3 Förderungsbetrag<br />

Vom ermittelten Gesamtbedarf (siehe Punkt 4.1) wird das eigene E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />

des/r Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> sowie das anzurechnende E<strong>in</strong>kommen des/r Ehegatten/<strong>in</strong>,<br />

des/r e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners/<strong>in</strong> und der Eltern des/r Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> - <strong>in</strong> dieser<br />

Reihenfolge - <strong>in</strong> Abzug gebracht. Die Diffe-renz ergibt <strong>den</strong> monatlichen Förderungsbetrag.<br />

5. Welche Bedeutung hat die Besche<strong>in</strong>igung der ausländischen Praktikantenstelle?<br />

Ohne Vorlage e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen Besche<strong>in</strong>igung der ausländischen Praktikantenstelle<br />

kann e<strong>in</strong>e Bewilligung nicht erfolgen. Bitte sen<strong>den</strong> Sie da-her diese Besche<strong>in</strong>igung<br />

<strong>in</strong> Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig an die Prakti-kantenstelle und lassen diese vollständig<br />

ausgefüllt und gestempelt der Bezirksregierung Köln wieder zukommen.<br />

6. Wie lange erhalte ich Auslands-BAföG?<br />

Ausbildungsförderung kann nur <strong>für</strong> die nach der Ausbildungs- und Prüfungs-ordnung<br />

vorgeschriebene M<strong>in</strong>destdauer des Praktikums gewährt wer<strong>den</strong>, höchstens <strong>für</strong> e<strong>in</strong><br />

Jahr.<br />

74


7. In welcher Form wird Ausbildungsförderung geleistet?<br />

Bei Besuch von Berufsfachschulen und Fachschulen und damit <strong>in</strong> Zusam-menhang stehen<strong>den</strong><br />

Praktika wird Ausbildungsförderung grundsätzlich voll als Zuschuss geleistet.<br />

Für <strong>den</strong> Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen und die im<br />

Zusammenhang damit abzuleisten<strong>den</strong> Praktika wird Ausbildungs-förderung nach § 17<br />

Abs. 2 BAföG grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen geleistet.<br />

Dies gilt grundsätzlich bis zum Ende der Förderungshöchstdauer. Nach dem Ende<br />

der Förderungshöchstdauer kann Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> nach § 15 Abs. 3a BAföG <strong>für</strong> zwölf<br />

Monate e<strong>in</strong>e Studienabschlussförderung ge-währt wer<strong>den</strong>, wenn der/die Auszubil<strong>den</strong>de<br />

die Ausbildung <strong>in</strong>nerhalb dieser Zeit abschließen kann. Diese Leistung erfolgt als vollverz<strong>in</strong>sliches<br />

Bankdarlehen. Der erste Wechsel/Abbruch aus wichtigem Grund hat ke<strong>in</strong>e<br />

Auswirkungen auf die Förderungsart. Weitere Wechsel/Abbrüche aus wichtigem<br />

Grund können dazu führen, dass die neue Ausbildung nicht vollständig mit der Förderungsart<br />

Zuschuss/z<strong>in</strong>sloses Staatsdarlehen gefördert wird. Dies ist immer dann der<br />

Fall, wenn die Zeiten der ursprünglichen Ausbildung nicht (vollständig) auf die neue<br />

Ausbildung angerechnet wer<strong>den</strong>; <strong>für</strong> die zusätzlich zugestan<strong>den</strong>e Zeit wird Förderung<br />

als Bankdarlehen gewährt. Erfolgt der Wechsel/Abbruch h<strong>in</strong>gegen „aus unabweisbarem<br />

Grund“ (z. B. e<strong>in</strong>/e Chemiestu<strong>den</strong>t/<strong>in</strong> verliert se<strong>in</strong>en/ihren Geruchs<strong>in</strong>n), bleibt es bei der<br />

Förderungsart Zuschuss/z<strong>in</strong>sloses Darlehen auch während der zusätzlich be-nötigten<br />

Zeit. Der K<strong>in</strong>derbetreuungszuschlag wird immer als Zuschuss geleistet.<br />

8. Erhalte ich Förderung <strong>für</strong> die Ableistung e<strong>in</strong>es Praktikums im Ausland, wenn<br />

ich bereits e<strong>in</strong>en Auslandsaufenthalt durchge-führt und auch Förderungsleistungen<br />

erhalten habe?<br />

Wenn Sie e<strong>in</strong> Studium <strong>in</strong>nerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz durchführen<br />

bzw. durchgeführt haben, können Sie zusätzlich Ausbildungsför-derung <strong>für</strong> die Ableistung<br />

e<strong>in</strong>es Praktikums im Ausland erhalten. Ansonsten kann Ihnen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Ausbildungsabschnittes Ausbildungs-förderung im Ausland nur <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>zigen zusammenhängen<strong>den</strong><br />

Zeitraum gewährt wer<strong>den</strong>, soweit nicht der Besuch von Ausbildungsstätten<br />

<strong>in</strong> mehreren Ländern <strong>für</strong> Ihre Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.<br />

9. Wie werde ich nach me<strong>in</strong>em Auslandspraktikum im Inland weitergefördert?<br />

Der Weiterförderungsantrag ist beim zuständigen Inlandsamt zu stellen. E<strong>in</strong>e frühzeitige<br />

Antragstellung vor dem Ende des Praktikums im Ausland wird empfohlen. Besucht e<strong>in</strong>/e<br />

Auszubil<strong>den</strong>de/r zwischen dem Ende e<strong>in</strong>er Ausbildung im Aus-land und dem frühestmöglichen<br />

Beg<strong>in</strong>n der anschließen<strong>den</strong> Ausbildung im Inland <strong>für</strong> längstens vier Monate<br />

ke<strong>in</strong>e Ausbildungsstätte, so wird ihm/r längs-tens <strong>für</strong> die Dauer der bei<strong>den</strong> Monate vor<br />

Beg<strong>in</strong>n der anschließen<strong>den</strong> Ausbil-dung Ausbildungsförderung geleistet. Diese Zeit ist <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> der Auslandsaus-bildung folgen<strong>den</strong> Bewilligungszeitraum e<strong>in</strong>zubeziehen. Die Antragstellung<br />

muss spätestens im Verlauf des zweiten Monats vor Beg<strong>in</strong>n der Inlandsausbildung<br />

erfolgen.<br />

Beispiel:<br />

Ausbildung im Ausland von 10/11 bis 06/12<br />

Weiterführung der Ausbildung im Inland ab 10/12<br />

Aufnahme der Förderung durch das Inlandsamt möglich ab 08/12 (e<strong>in</strong>e rechtzeitige Antragstellung<br />

beim Inlandsamt - also spätestens August 2012 - vorausgesetzt)<br />

75


10.Welche Unterlagen wer<strong>den</strong> benötig?<br />

− Formblatt 1 - Antrag auf Ausbildungsförderung<br />

− Anlage 1 zu Formblatt 1 - schulischer und berufl. Werdegang<br />

ggf. Anlage 2 zu Formblatt 1 - K<strong>in</strong>derbetreuungszuschlag<br />

− Besche<strong>in</strong>igung über die Unterkunft<br />

− Besche<strong>in</strong>igung über die Teilnahme an e<strong>in</strong>em Austauschprogramm<br />

Formblatt 3 - Erklärung des Ehegatten/e<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners, des Vaters oder<br />

der Mutter<br />

− Formblatt 6 - Zusatz zum Antrag auf Ausbildungsförderung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Aus-bildung im<br />

Ausland<br />

− Besche<strong>in</strong>igung der ausländischen Praktikantenstelle - practical tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g certification<br />

Die Angaben s<strong>in</strong>d durch geeignete Unterlagen (z. B. Kopie des Sparbuchs, Sparkassenauskunft<br />

oder Kopie des E<strong>in</strong>kommensteuerbescheids) zu bele-gen.<br />

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im E<strong>in</strong>zelfall können weitere Unterla-gen notwendig<br />

se<strong>in</strong>. Sie erhalten hierüber nach Antragstellung entsprechende Nachricht.<br />

(http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_<strong>in</strong>ternet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderung/<br />

faq/faq_praktikum_benelux.pdf )<br />

Anhang 8c)<br />

Anmerkung des Verfassers (Robert Marzell): Der Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs (vormals<br />

Informatie Beheer Groep) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> niederländischer Sprache stets aktuell. Die hier<br />

aus dem Internet abgedruckten englischsprachigen Texte s<strong>in</strong>d – Stand Ende Januar<br />

2012 - allerd<strong>in</strong>gs nicht immer vollständig up do date. E<strong>in</strong>ige Angaben daraus haben wir<br />

deshalb auf Basis der niederländischsprachigen Webseiten der Organisation<br />

stillschweigend aktualisiert.<br />

8c1) Englischsprachige Information von DUO über die Bed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Erhalt<br />

der niederländischen <strong>Studienf<strong>in</strong>anzierung</strong> und diese selbst<br />

Study f<strong>in</strong>ance<br />

If you are <strong>in</strong> full-time higher education <strong>in</strong> the Netherlands, you may be eligible for the<br />

Dutch system of study f<strong>in</strong>ance. You must satisfy the follow<strong>in</strong>g three requirements:<br />

You must be under the age of 30 when you become entitled to a stu<strong>den</strong>t grant.<br />

You must be a Dutch national or have the same rights.<br />

You must be <strong>in</strong> full-time or dual education.<br />

<br />

Liv<strong>in</strong>g <strong>in</strong> the Netherlands<br />

Are you a citizen of an EU, EEA country or Switzerland, and have you lived for five<br />

years or more <strong>in</strong> the Netherlands without <strong>in</strong>terruption? If so, then you are entitled to<br />

study f<strong>in</strong>ance. It will then be sufficient when you send your application together with a<br />

copy of your resi<strong>den</strong>ce permit ‘Duurzaam verblijf Burgers van de Unie’ (Permanent resi<strong>den</strong>ce<br />

Citizens of the Union) or a copy of your passport, together with what is referred to<br />

as a ‘historical list of addresses’ from your municipality. Have you lived <strong>in</strong> the Netherlands<br />

for less than five years? If you work <strong>in</strong> the Netherlands or your parent or partner<br />

works <strong>in</strong> the Netherlands then you may also be entitled to study f<strong>in</strong>ance.<br />

Work<strong>in</strong>g <strong>in</strong> the Netherlands<br />

Are you a citizen of an EU, EEA country or Switzerland and do you work <strong>in</strong> the Netherlands?<br />

Then you must work <strong>in</strong> the Netherlands on the basis of an official contract of em-<br />

76


ployment, and you must work at least 32 hours a month. If your parent is also a citizen<br />

of an EU, EEA country or Switserland, but not a Dutch citizen then you are entitled to<br />

study f<strong>in</strong>ance when this parent works <strong>in</strong> the Netherlands for at least 32 hours a month<br />

on the grounds of a contract of employment. Are you married or a registered partner,<br />

and is your partner a citizen of an EU, EEA country or Switserland, but not a Dutch citizen,<br />

and work<strong>in</strong>g <strong>in</strong> the Netherlands for at least 32 hours a month on the grounds of a<br />

contract of employment? Then you are also entitled to study f<strong>in</strong>ance. Are you, your parent<br />

or your partner an <strong>in</strong>depen<strong>den</strong>t entrepreneur or freelancer <strong>in</strong> the Netherlands? You<br />

(your parent or partner) will then need to furnish proof that you/they are officially active<br />

as an <strong>in</strong>depen<strong>den</strong>t entrepreneur or freelancer and that you/they work at least 32 hours a<br />

month.<br />

Stu<strong>den</strong>t grant<br />

If you are <strong>in</strong> full-time higher education <strong>in</strong> the Netherlands, you may be eligible for a stu<strong>den</strong>t<br />

grant. You must satisfy the follow<strong>in</strong>g three requirements:<br />

- Age: you must be under the age of 30 when you become entitled to a stu<strong>den</strong>t grant<br />

- Nationality: you must be a Dutch national or have the same rights. You can<br />

check this with the nationality chart. Click the l<strong>in</strong>k at the end of this page.<br />

- Education: you must be <strong>in</strong> full-time or dual education<br />

Do you fail to meet the nationality requirement, but are you under 30 and do you come<br />

from a country <strong>in</strong> the EU/EEA or Switzerland? Then you can apply for limited fund<strong>in</strong>g,<br />

namely the loan tuition fees. Please note: If you receive a stu<strong>den</strong>t grant, an extra earn<strong>in</strong>gs<br />

limit applies. In 2012 you may earn a maximum of € 13.362,53) <strong>in</strong> supplementary<br />

<strong>in</strong>come. This refers to aggregate <strong>in</strong>come or taxable wage, and you must keep accurate<br />

records of your earn<strong>in</strong>gs yourself. Nationality chart (opens new w<strong>in</strong>dow)<br />

Applications<br />

You can apply for a stu<strong>den</strong>t grant at DUO. Do this <strong>in</strong> good time, preferably at least three<br />

months before the start of your course. Will you already be liv<strong>in</strong>g <strong>in</strong> the Netherlands when<br />

you apply for a stu<strong>den</strong>t grant? Then you can apply onl<strong>in</strong>e (only available <strong>in</strong> Dutch). To<br />

use this application, you need a DigiD with SMS function and a citizen service number. If<br />

you are not yet liv<strong>in</strong>g <strong>in</strong> the Netherlands, use the form below to apply for a stu<strong>den</strong>t grant.<br />

apply for a stu<strong>den</strong>t grant for higher education (279Kb, pdf)<br />

Performance-related grant<br />

A stu<strong>den</strong>t grant for higher education is paid <strong>in</strong> the form of a performance-related grant.<br />

The performance-related grant is a loan which is converted <strong>in</strong>to a gift if you obta<strong>in</strong> your<br />

diploma with<strong>in</strong> a ten-year period. If you are attend<strong>in</strong>g a four-year course, you will receive<br />

a performance-related grant for four years. After these four years, you may exclusively<br />

borrow for a further three years.<br />

For all stu<strong>den</strong>ts, the performance-related grant consists of:<br />

Basic grant<br />

Stu<strong>den</strong>t travel product<br />

Depend<strong>in</strong>g on their parents’ <strong>in</strong>come, some stu<strong>den</strong>ts are also eligible for a<br />

Supplementary grant<br />

In addition to the performance-related grant, you can borrow money <strong>in</strong> the form of a:<br />

Loan<br />

Tuition fee loan<br />

77


Amounts<br />

The Dutch government stipulates the stu<strong>den</strong>t grant levels each year.<br />

Monthly amounts for higher education september - december 2012<br />

Liv<strong>in</strong>g away from home<br />

Liv<strong>in</strong>g at home<br />

Basisbeurs € 266,23 € 95,61<br />

Aanvullende beurs € 244,60 € 224,68<br />

Lenen € 283,86 € 283,86<br />

Collegegeldkrediet € 147,58 € 147,58<br />

Totaal € 942,27 € 751,73<br />

Would you like to f<strong>in</strong>d out how much stu<strong>den</strong>t grant fund<strong>in</strong>g you could obta<strong>in</strong>? Use the<br />

calculator below (only available <strong>in</strong> Dutch) to work it out for yourself. You will also be able<br />

to see immediately how much you must repay approximately when your studies come to<br />

an end.<br />

http://www.ib-groep.nl/studiepunt/rekenprog/FIP112_S01.asp?jaar=2012&periode=1<br />

Repayment<br />

You must beg<strong>in</strong> repayments two years after your right to a stu<strong>den</strong>t grant comes to an<br />

end. DUO will calculate the relevant monthly <strong>in</strong>stalment. These monthly <strong>in</strong>stalments<br />

should enable you to repay the loan <strong>in</strong> full with<strong>in</strong> fifteen years. The m<strong>in</strong>imum repayment<br />

is € 45.41 per month. If you are unable to pay the monthly <strong>in</strong>stalment, then ask DUO to<br />

reduce the <strong>in</strong>stalment. DUO will then calculate how much you can repay each month<br />

based on your <strong>in</strong>come. Repayment study debt (160Kb, pdf)<br />

8c2)<br />

Englischsprachige Information von DUO über <strong>den</strong> Kredit zur F<strong>in</strong>anzierung der<br />

Studiengebühren bei e<strong>in</strong>em Vollzeitstudium<br />

Tuition fees loan<br />

Loan or contribution<br />

If you are not eligible for Dutch study f<strong>in</strong>ance and you are a national of one of the countries<br />

which belong to the European Union (EU) or the European Economic Area (EEA)<br />

or you come from Switzerland, you can apply for a loan or a contribution towards the<br />

payment of your tuition fees or course fees. There are three possible situations:<br />

Are you go<strong>in</strong>g to study <strong>in</strong> the Netherlands and did you not receive a contribution<br />

for your tuition fees for studies <strong>in</strong> the Netherlands <strong>in</strong> the 2006-2007 academic<br />

year? In that case you fall under a new regulation: you can apply for ‘loan tuition<br />

fees' to pay your tuition fees (<strong>in</strong> Dutch: collegegeldkrediet). This is a loan which<br />

you have to pay back after your studies.<br />

Did you receive a contribution from the Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs <strong>in</strong> the 2006-<br />

2007 academic year to pay your tuition fees for a course <strong>in</strong> higher education?<br />

And did you not <strong>in</strong>terrupt your degree programme at any po<strong>in</strong>t? In that case you<br />

can simply submit another application for the contribution of tuition fees for the<br />

2010-2011 academic year. If you comply with all the conditions, you do not have<br />

to repay this contribution.<br />

78


Are you go<strong>in</strong>g to do a course <strong>in</strong> vocational education or adult education <strong>in</strong> the<br />

Netherlands or are you already do<strong>in</strong>g a Dutch course <strong>in</strong> that sector? In that case,<br />

you can apply for a contribution to the course fees. If you comply with all the conditions,<br />

you do not have to repay this contribution.<br />

Conditions for tuition fees loan<br />

You must:<br />

be under the age of 30 when you apply for loan tuition fees for the first time<br />

be enrolled as a full-time stu<strong>den</strong>t for an accredited course at a funded or recognized<br />

<strong>in</strong>stitute of higher education or university. Take a course <strong>in</strong> the Netherlands<br />

that qualifies for an allowance or a grant.<br />

have a citizen service number (<strong>in</strong> Dutch: burgerservicenummer) <strong>in</strong> the Netherlands<br />

have a bank account, other than a sav<strong>in</strong>gs account, <strong>in</strong> the Netherlands<br />

Amount of tuition fees loan<br />

Stu<strong>den</strong>ts from EU/EEA countries and Switzerland who are under 30 pay the legal tuition<br />

fees for a full-time study at an <strong>in</strong>stitute of higher education or university funded by the<br />

Dutch government. However, the full-time study must be recognised by the Dutch-<br />

Flemish accreditation organization (NVAO) on the basis of a set criteria.<br />

Stu<strong>den</strong>ts from EU/EEA countries and Switzerland who are under the age of 30 and follow<br />

full-time studies at an <strong>in</strong>stitute of higher education or a university which is not funded<br />

by the Dutch government must pay the so-called ‘<strong>in</strong>stitute’s tuition fees’. Usually these<br />

are higher than the legal tuition fees.<br />

If you comply with the conditions for tuition fees loan, you can always borrow the sum of<br />

the legal college fees <strong>in</strong> the form of a tuition fees loan. If you want a higher tuition fees<br />

loan, this is possible if you pay an <strong>in</strong>stitute’s tuition fees which are higher than the legal<br />

fees. In that case you can apply for tuition fees loan for the amount of tuition fees that<br />

you pay, up to a maximum of five times the sum of legal tuition fees. If you want a lower<br />

tuition fees loan, this is also possible. You <strong>in</strong>dicate on the application form how much<br />

you want to borrow per month.<br />

Application<br />

In order to apply for a tuition fees loan, you must complete the form Application for tuition<br />

fees loan for stu<strong>den</strong>ts from EU/EEA countries and send it to DUO together with the<br />

documents requested. Make your application <strong>in</strong> time.<br />

Tuition fees loan (167Kb, pdf)<br />

Application loan tuition fees for stu<strong>den</strong>ts from EU/EEA countries (211Kb, pdf)<br />

<br />

8c3)<br />

Englischsprachige Information von DUO über die Teilrückerstattung der<br />

Studiengebühren <strong>für</strong> solche Stu<strong>den</strong>ten, die sie schon 2006-2007 erhielten<br />

Contribution to tuition fees<br />

If you received a contribution to your tuition fees <strong>in</strong> the 2011-2012 academic year, you<br />

cont<strong>in</strong>ue to be entitled to this contribution every year as long as you cont<strong>in</strong>ue to apply for<br />

it and receive it. As a stu<strong>den</strong>t <strong>in</strong> higher education, you receive a sum of a maximum of €<br />

1,147.32 for the 2012-2013 academic year. This sum is equal to twelve times a basic<br />

grant (without travel contribution and supplements) for a stu<strong>den</strong>t <strong>in</strong> higher education liv-<br />

79


<strong>in</strong>g at home <strong>in</strong> accordance with the norm of September 2012 (€ 95.61). In pr<strong>in</strong>ciple you<br />

can apply for this contribution to tuition fees for a maximum of seven years.<br />

Age<br />

If you reach the age of 30 dur<strong>in</strong>g your course, you may still be eligible for a contribution.<br />

In that case you must comply with a number of conditions:<br />

you must have started on a course <strong>in</strong> the Netherlands before the age of 30<br />

you must have received a contribution to tuition fees or study fund<strong>in</strong>g for that<br />

course before the age of 30<br />

you must apply for and receive a contribution every year<br />

you must not <strong>in</strong>terrupt the course <strong>in</strong> the Netherlands.<br />

<br />

Applications<br />

In order to apply for a contribution to tuition fees, you must complete the<br />

form Application for a contribution to tuition fees for stu<strong>den</strong>ts from EU/EEA countries and<br />

send it to DUO together with the documents requested. If your address has not changed<br />

s<strong>in</strong>ce the last application, you will be sent the form at home. If you have not received the<br />

form, telephone DUO: +31 (0)50 599 77 55.<br />

Make the application <strong>in</strong> time. Do you want a contribution to tuition fees as from September<br />

1st 2012? Then apply before January 31th, 2013. If, for example, you do not apply<br />

until February 2013 then you are entitled to a contribution to tuition fees from October<br />

1st, 2012 onwards. No contribution is paid for previous academic years.<br />

Stopp<strong>in</strong>g your studies<br />

If you stop your studies <strong>in</strong> the Netherlands, you must <strong>in</strong>form DUO by send<strong>in</strong>g a letter<br />

to:<br />

Dienst Uitvoer<strong>in</strong>g Onderwijs<br />

Afdel<strong>in</strong>g Klantenservice, EU/EER-vergoed<strong>in</strong>gen<br />

Postbox 51014<br />

9702 JA Gron<strong>in</strong>gen – the Netherlands.<br />

If you stop your studies and are removed from the register at an earlier date, your contribution<br />

will also be amended. In that case you will have to repay a proportional amount.<br />

You will be notified.<br />

80

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