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Rechtsanwalt Dr. Arnim Eberz

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<strong>Rechtsanwalt</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Arnim</strong> <strong>Eberz</strong><br />

Jährliche Zielvereinbarung bzw. jährliche Zielvorgabe (III)<br />

<br />

<br />

<br />

Zielerreichung muss objektiv messbar sein (Vereinbarung sog. „harter Ziele“ wie<br />

z.B. Durchführung von Patienten- und Zuweiserveranstaltungen, Einführung<br />

neuer OP-Techniken; keine Vereinbarung „weicher Ziele“, wie z.B. Mitarbeiterund<br />

Patientenzufriedenheit)<br />

Festlegung bei mehreren Zielen, welchen Wert jedes Einzelziel bei Zielerreichung<br />

hat<br />

Bei anteiliger Zielerreichung erfolgt anteilige Ausschüttung entsprechend zuvor<br />

festgelegter Stufen (z. B. Durchführung von Zuweiserveranstaltungen je<br />

€ 2.500,00, maximal € 10.000,00)<br />

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