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Basiswissen PPL / Faustformeln Metrologie

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Höhenmessereinstellungen<br />

Bei allen Überlandflügen nach Sichtflugregeln, die in und unterhalb 5000ft MSL durchgeführt werden, ist der<br />

Höhenmesser auf das QNH des nächstgelegenen Flugplatzes mit Flugverkehrskontrolle einzustellen. Das gleiche<br />

gilt (in gebirgigem Gelände) für Flüge oberhalb 5000ft MSL aber unterhalb 2000ft GND.<br />

Werden Flüge oberhalb 5000 ft MSL oder 2000 ft GND durchgeführt, ist der Höhenmesser auf die<br />

Standardeinstellung 1013,2 hPa zu bringen.<br />

Halbkreisflughöhen<br />

Zur Verminderung der Zusammenstoßgefahr bei Flügen nach Sichtflugregeln ist nach § 31 der LuftVO, sofern<br />

es die Sichtflugbedingungen zulassen,<br />

• bei missweisenden Kursen über Grund von 0 bis 179° eine Höhe einzuhalten von 3500ft, 5500ft, 7500ft<br />

usw. bei QNH-Einstellung, bzw. FL 35, 55, 75, usw. bei Standard-Höhenmesser-Einstellung.<br />

• bei missweisenden Kursen von 180 bis 359° ist folgende Höhe bzw. Flugfläche einzuhalten: 4500ft, 6500ft,<br />

8500ft usw. bei QNH-Einstellung, bzw. FL 45, 65, 85 usw. bei Standard-Höhenmesser-Einstellung.<br />

Standard Platzrunde<br />

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