Export / Export / Export / Export / AES AES - Format Software Service ...
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<strong>Export</strong> / <strong>AES</strong><br />
<strong>AES</strong> 2.1<br />
FORMAT<br />
<strong>Software</strong> <strong>Service</strong> GmbH<br />
Tel: 06103 / 93 09 0<br />
Fax: 06103 / 34 6 59<br />
Telefax-Support: 06103/9309-26<br />
Stand 17/09/2012 (ND)<br />
Support: <strong>Export</strong> / Versand / IHS<br />
Tel.: 06103/9309-45<br />
<strong>Export</strong>-Support@<strong>Format</strong>software.de<br />
Support: Sanktions-Monitor<br />
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SAM@<strong>Format</strong>software.de<br />
Support: Import / NCTS / ATLAS<br />
Tel.: 06103/9309-40<br />
Import-Support@<strong>Format</strong>software.de<br />
Support: Technik<br />
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Technik@<strong>Format</strong>software.de
2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Versionshinweise zu <strong>AES</strong> Release 2.1 ....................................................................... 3<br />
2 Art der Anmeldung (Verfahren)................................................................................... 3<br />
2. 1 Standardausfuhranmeldung ............................................................................................................... 3<br />
2. 2 Monatliche Sammelanmeldung .......................................................................................................... 4<br />
2. 3 Nachträgliche Ausfuhranmeldung ...................................................................................................... 4<br />
2. 4 Ausfuhranmeldung für Passive Veredelung ....................................................................................... 4<br />
2. 5 Art der Anmeldung (Verfahren) im Administrator-Programm ............................................................. 5<br />
3 Bewilligungen (ZA, VA, A7 und PV) ............................................................................ 5<br />
3. 1 ZA- bzw. VA-Bewilligung im Administrator-Programm ....................................................................... 5<br />
3. 2 ZA- bzw. VA-Bewilligung aus dem Mandant ...................................................................................... 6<br />
4 Geschäftsart / Incoterm ............................................................................................... 7<br />
5 Endverwender .............................................................................................................. 8<br />
5. 1 Mehrere Endverwender ...................................................................................................................... 9<br />
5. 2 Voreinstellung für Endverwender im Administrator-Programm ........................................................ 10<br />
6 Identifikationsart ........................................................................................................ 10<br />
6. 1 Identifikationsart im Administrator-Programm .................................................................................. 11<br />
7 <strong>AES</strong> Unterlagen Y022, Y024 und Y025 ..................................................................... 11<br />
8 Mahnung einer Ergänzenden Ausfuhranmeldung .................................................. 12<br />
8. 1 Ergänzen einer selbst eröffneten uAM ............................................................................................. 12<br />
8. 2 Ergänzen einer uAM aus einem Fremdsystem ................................................................................ 12<br />
8. 3 Aktivieren der Mahnliste im Administrator-Programm ...................................................................... 13<br />
9 Passive Veredelung ................................................................................................... 14<br />
9. 1 Schritt 1: Bewilligungen hinterlegen ................................................................................................. 14<br />
9. 2 Schritt 2: <strong>AES</strong> Unterlagen löschen ................................................................................................... 15<br />
9. 3 Schritt 3: Art der Anmeldung (Verfahren) ......................................................................................... 16<br />
9. 4 Schritt 4: Nämlichkeitsmittel ............................................................................................................. 17<br />
9. 5 Schritt 5: Wiedereinfuhrdaten ........................................................................................................... 18<br />
9. 6 Schritt 6: Enderzeugnis .................................................................................................................... 18<br />
9. 7 Schritt 7: Abschluss .......................................................................................................................... 19<br />
Anlage .............................................................................................................................. 20<br />
I. Art der Anmeldung (Verfahren)................................................................................. 20<br />
II. Einstellungen im Administrator-Programm ............................................................. 23<br />
a. Art der Anmeldung (Verfahren)........................................................................................................ 23<br />
b. ZA- bzw. VA-Bewilligung .................................................................................................................. 24<br />
c. Endverwender bzw. Adressaten-Konstellation ................................................................................ 24<br />
d. Identifikationsart ............................................................................................................................... 24<br />
e. Mahnliste .......................................................................................................................................... 24<br />
III. Erklärung zum Status ................................................................................................ 25<br />
a. Erklärung zum Arbeitsstatus ............................................................................................................ 25<br />
b. Erklärung zum CommStatus ............................................................................................................ 25<br />
Kontaktdaten: .................................................................................................................. 26<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 2 von 26
3<br />
1 Versionshinweise zu <strong>AES</strong> Release 2.1<br />
Nach der Umstellung auf <strong>AES</strong> Release 2.1 an Ihrem Stichtag, treten die Änderungen und Neuerungen in<br />
ATLAS-Ausfuhr (IVEAS Programmbereich <strong>AES</strong> ) in Kraft.<br />
Ohne die notwendigen Einstellungen aus der Beschreibung Doku_8.4_2.1_Release-Wechsel können die<br />
unten stehenden Änderungen und Neuerungen nicht vorgenommen werden!<br />
Als Orientierung, dass die <strong>AES</strong>-Umstellung tatsächlich getätigt wurde, wird im Kopf jedes <strong>AES</strong> Vorgangs<br />
die <strong>AES</strong> Release Version angezeigt.<br />
2 Art der Anmeldung (Verfahren)<br />
Das Feld Art der Anmeldung (Überführung) wird durch das Feld Art der Anmeldung (Verfahren) ersetzt.<br />
Auf diese Weise können die <strong>AES</strong> Vorgänge bereits über die Kopfebene in die verschiedenen Bereiche<br />
unterschieden werden:<br />
- Standardausfuhranmeldung (z. B. Verkauf mit Geschäftsart 11 )<br />
Monatliche Sammelanmeldung (neu)<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung (neu)<br />
Überführung von Waren in die Passive Veredelung (neu)<br />
- Marktordnungsware<br />
Um Ihnen entgegenzukommen, wird das Feld Art der Anmeldung (Überführung) in das neue Feld Art<br />
der Anmeldung (Verfahren) während des Updates automatisch umgesetzt.<br />
Hinweis: Die Richtigkeit der hinterlegten Arten der Anmeldung ist dennoch dringend zu prüfen,<br />
insbesondere wenn sie Waren in die wirtschaftliche und/oder zollrechtliche Passive Veredelung<br />
überführen.<br />
Aus diesem Grund erklären wir Ihnen auf den folgenden Seiten die Besonderheiten der neuen Bereiche.<br />
Darüber hinaus finden Sie im Anhang genaue Erklärungen zu den einzelnen Arten der Anmeldung<br />
(Verfahren).<br />
2. 1 Standardausfuhranmeldung<br />
Die Arten der Anmeldung AM/a bis AM/l ersetzen 1 zu 1 die ursprünglichen Anmeldearten a bis l<br />
und können wie gewohnt z. B. bei Verkäufen mit Geschäftsart 11 angewendet werden.<br />
Hinweis: Melden Sie Ware mit Verfahren 2100 oder 2200 an, müssen Sie die Art der Anmeldung<br />
(Verfahren) ändern. Lesen Sie dazu Näheres unter Punkt 9.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 3 von 26
4<br />
2. 2 Monatliche Sammelanmeldung<br />
Die Art der Anmeldung mS/a ist für monatliche ggf. nachträglich kumulierte Sammelanmeldungen zu<br />
nutzen, sofern die dafür erforderliche Bewilligung gemäß Art. 285a ZK-DVO für einen eingeschränkten<br />
Warenkreis sowie Verwendung vorliegt. Hier gilt nur das angemeldete Verfahren 10 .<br />
Wählen Sie die Art der Anmeldung mS/a aus, so erscheint eine neue Seite Sammelmeldung .<br />
Hinweis: Für nähere Informationen zur monatlichen Sammelanmeldung setzen Sie sich bitte mit Ihrem<br />
zuständigen Zollamt in Verbindung.<br />
2. 3 Nachträgliche Ausfuhranmeldung<br />
Bei den Arten der Anmeldung nA/a bis nN/f für die nachträgliche Ausfuhranmeldung muss die Ware<br />
bereits ausgeführt sein (egal ob elektronisch oder im Notfallverfahren).<br />
Eine nachträgliche Ausfuhranmeldung soll die Ursprüngliche ersetzen und kann erstellt werden, wenn<br />
- ein Carnet-ATA ausgestellt wurde,<br />
- eine PV-Bewilligung nachträglich erteilt wurde,<br />
- die ursprüngliche Ausfuhrerklärung korrigiert wird (nur nach Absprache mit der Zollverwaltung),<br />
- das Notfallverfahren eingeleitet wurde und nun die Ausfuhranmeldung elektronisch nachgefasst<br />
werden soll.<br />
Genaue Erklärungen zu den einzelnen Anmeldearten entnehmen Sie bitte dem Anhang I.<br />
Hinweis: Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere FORMAT Support-Hotline. Unsere<br />
Beschreibung mit der Vorgehensweise bei Notfallverfahren können Sie über folgenden Link aufrufen.<br />
http://www.formatsoftware.de/fmtprogramas/Dokumentation/Doku_<strong>AES</strong>_Ausfallkonzept.pdf<br />
Bei Auswahl einer der benannten Arten der Anmeldung erscheint eine neue Seite Nachträgliche<br />
Meldung , auf der weitere Informationen anzugeben sind.<br />
2. 4 Ausfuhranmeldung für Passive Veredelung<br />
Überführen Sie Ware in die Passive Veredelung, werden einschneidende Änderungen auf Sie zukommen.<br />
Sie können daher nach der Umstellung nicht wie gewohnt fortfahren zu arbeiten.<br />
Lesen Sie unter Punkt 9, wie Sie Ihre Abwicklung im IVEAS <strong>Format</strong> Zollsystem korrekt umstellen können.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 4 von 26
5<br />
2. 5 Art der Anmeldung (Verfahren) im Administrator-Programm<br />
Das Feld Art der Anmeldung (Verfahren) kann im <strong>AES</strong> Profil geändert werden.<br />
Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong>-Profile .<br />
Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt<br />
haben.<br />
Hier im ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder das Feld Art der Anmeldung<br />
(Verfahren) <strong>AES</strong> 2.1 anklicken und über die rechts erscheinende Schaltfläche ändern.<br />
Hinweis: Aufgrund der weichen Migration ist zwar das Feld Art der Anmeldung (Überführung) 2.0 noch<br />
zu sehen, wird aber mit einer späteren IVEAS Version verschwinden.<br />
3 Bewilligungen (ZA, VA, A7 und PV)<br />
Die ZA-Bewilligung sowie weitere Bewilligungen haben nun eine eigene Seite in jedem <strong>AES</strong> Vorgang. Die<br />
PV- oder A7-Bewilligungen sind somit nicht mehr als <strong>AES</strong> Unterlage anzulegen bzw. gültig.<br />
Überführen Sie Ware in die Passive Veredelung, werden einschneidende Änderungen auf Sie zukommen.<br />
Sie können daher nach der Umstellung nicht wie gewohnt fortfahren zu arbeiten.<br />
Lesen Sie unter Punkt 9, wie Sie Ihre Abwicklung im IVEAS <strong>Format</strong> Zollsystem korrekt umstellen können.<br />
3. 1 ZA- bzw. VA-Bewilligung im Administrator-Programm<br />
Das Feld für die ZA- bzw. VA-Bewilligung kann (wie gewohnt) im <strong>AES</strong> Profil geändert werden.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 5 von 26
6<br />
Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong>-Profile .<br />
Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt<br />
haben.<br />
Hier in dem ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld<br />
Bewilligungsnummer (Ausfuhr) Ihre ZA- oder Ihre VA-Bewilligung eintragen.<br />
Hinweis: Trenn- oder Leerzeichen dürfen hier nicht angegeben werden. Beispiel: DE8000ZA1111<br />
3. 2 ZA- bzw. VA-Bewilligung aus dem Mandant<br />
Jetzt gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die ZA- bzw. VA-Bewilligung im Mandanten zu hinterlegen.<br />
Allerdings wird weiterhin die Bewilligung vorrangig behandelt, die gegebenenfalls im Administrator-<br />
Programm vorbelegt wurde.<br />
Starten Sie hierfür das IVEAS <strong>Format</strong> Zollsystem und wählen in Ihrer linken Baumstruktur unter<br />
Stammdateien den Menüpunkt Adressdaten / Partner aus.<br />
Rufen Sie anschließend Ihren eigenen Mandanten mit Doppelklick auf und wechseln auf die Seite<br />
Zollbeteiligter .<br />
Hier über die Schaltfläche weißes Blatt , können Sie die Ihre ZA- bzw. VA-Bewilligung neu anlegen.<br />
Dabei ist nur im Feld Bewilligungsnummer die Nummer der Bewilligung und im Feld gültig ab das<br />
Erstellungsdatum einzutragen.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 6 von 26
7<br />
4 Geschäftsart / Incoterm<br />
Die Geschäftsart und die Incoterm Informationen (Lieferbedingung) können ab <strong>AES</strong> Release 2.1 auf<br />
Kopfebene aber auch auf Positionsebene gemeldet werden.<br />
Hinweis: Arbeiten Sie mit IVEAS Programmbereich FT- oder PV-Ausfuhr , werden nun bei der<br />
Datenübernahme an <strong>AES</strong> die <strong>AES</strong> Vorgänge nicht mehr gesplittet, wenn Geschäftsart oder<br />
Lieferbedingung in den Rechnungen unterschiedlich sind.<br />
Zur besseren Übersicht wurden daher die Felder Geschäftsart , Incoterm Code , Incoterm Ort und<br />
Incoterm Text auf die Seite Beförderung umgezogen.<br />
Alt:<br />
Neu:<br />
Sobald Sie positionsbezogen Geschäftsart oder Lieferbedingung manuell angeben möchten, so setzen<br />
Sie bitte in der Ebene Geschäftsart und/oder in der Ebene Lieferbedingung ein Häkchen bei in den<br />
Positionen .<br />
Es wird nun bei jeder Warenposition eine Seite Geschäftsart / Incoterm angezeigt, in der nun die<br />
gewünschten Eingaben getätigt werden können.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 7 von 26
8<br />
5 Endverwender<br />
Es müssen nun Angaben zum endgültigen Empfänger der Ware<br />
getätigt werden,<br />
- wenn Sie ausfuhrgenehmigungspflichtige Waren ausführen,<br />
- wenn Sie in sensible Länder wie z. B. Iran liefern oder<br />
- wenn Sie Waren in die passive Veredelung überführen.<br />
sozusagen der Endverwender<br />
Der Grund hierfür ist, dass der Zoll zu prüfen hat, ob Ihrem <strong>Export</strong> eventuell Ausfuhrverbote oder -<br />
beschränkungen entgegenstehen.<br />
Sie können daher im <strong>AES</strong> Vorgang auf der Seite Empfänger über das Feld Adressaten-Konstellation<br />
definieren, ob der Empfänger der Endverwender ist oder nicht oder ob Ihnen der Endverwender<br />
unbekannt ist.<br />
Hinweis: Bei Passiver Veredelung ist nicht anzumelden, wer zum Ende hin das fertige Produkt bezieht<br />
(also nach der Wiedereinfuhr). Es ist das Werk anzugeben, welches beliefert wird.<br />
Je nach Adressaten-Konstellation kann nun die Adresse für den Empfänger und/oder den Endverwender<br />
manuell eingetragen oder über die Schaltfläche aus Partnerstamm lesen ausgewählt werden.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 8 von 26
9<br />
5. 1 Mehrere Endverwender<br />
Sollen mehrere Endverwender die Ware in Ihrem <strong>AES</strong> Vorgang erhalten, so können Sie ein Häkchen<br />
setzen bei mehrere Endverwender (in den Positionen) .<br />
Auf diese Weise erscheint in jeder einzelnen Positionsebene die Seite Empfänger , auf der ebenfalls der<br />
Endverwender einzutragen ist.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 9 von 26
10<br />
5. 2 Voreinstellung für Endverwender im Administrator-Programm<br />
Das Feld Adressaten-Konstellation kann im <strong>AES</strong> Profil geändert bzw. gespeichert werden.<br />
Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong>-Profile .<br />
Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt<br />
haben.<br />
Hier in dem ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld Adressaten-<br />
Konstellation eintragen, ob der Empfänger der Endverwender ist oder nicht oder unbekannt.<br />
6 Identifikationsart<br />
Das Feld Deutsche Zollnummer wird durch das Feld Identifikationsart ersetzt.<br />
Hinweis: Um Ihnen entgegenzukommen, wird das neue Feld je nach Angaben im Feld Deutsche<br />
Zollnummer in Ihrem <strong>AES</strong> Profil automatisch umgesetzt.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 10 von 26
11<br />
Es stehen insgesamt 4 Auswahlkriterien zur Verfügung.<br />
Hinweis: Seitens ATLAS werden zurzeit nur 0 (Adressdaten) oder 2 (EORI-TIN) akzeptiert.<br />
0 (Adressdaten) ist anzugeben, wenn keine EORI-Nummer vorliegt.<br />
6. 1 Identifikationsart im Administrator-Programm<br />
Das Feld Identifikationsart kann im <strong>AES</strong> Profil geändert werden.<br />
Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong>-Profile .<br />
Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt<br />
haben.<br />
Hier unter dem Reiter Ausführer , Anmelder , Anmelder Vertreter und Subunternehmer können Sie<br />
unter 1. Vorbelegungen der Felder das Feld Identifikationsart anklicken und über die rechts<br />
erscheinende Schaltfläche ändern.<br />
Hinweis: Aufgrund der weichen Migration ist zwar das Feld Deutsche Zollnummer noch zu sehen, wird<br />
aber mit einer späteren IVEAS Version verschwinden.<br />
7 <strong>AES</strong> Unterlagen Y022, Y024 und Y025<br />
Die <strong>AES</strong> Unterlagen Y022, Y024 und Y025 für die AEO-Bewilligung sind bereits vor dem Release 2.1<br />
nicht mehr gültig.<br />
Hinweis: Sofern diese Unterlagen noch bei Ihnen hinterlegt sind, werden Sie aufgrund unseres <strong>Service</strong>s<br />
automatisch entfernt. Die AEO-Bewilligungsnummer wird dabei in Ihrem Mandanten abgelegt, sofern nicht<br />
bereits eingetragen.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 11 von 26
12<br />
8 Mahnung einer Ergänzenden Ausfuhranmeldung<br />
Wird versäumt, die unvollständige Ausfuhranmeldung binnen 30 Tage zu ergänzen, so sendet ATLAS nun<br />
eine Anmahnung an den Anmelder und an den Anmelder Vertreter. Die Mahnungen sind somit in beiden<br />
System zu sehen.<br />
Diese Erinnerung wird ebenfalls auf der Mahnliste angedruckt, die bislang nur bei Wiedervorlage (bzw.<br />
Nachforschungsersuchen) erschienen ist.<br />
Nun ist dafür Sorge zu tragen, die unvollständige Ausfuhranmeldung zu ergänzen.<br />
8. 1 Ergänzen einer selbst eröffneten uAM<br />
Haben Sie die unvollständige Ausfuhranmeldung selbst erstellt, hat nun Ihr <strong>AES</strong> Vorgang den<br />
CommStatus 20. Sie können diesen Vorgang unter dem Filter Überlassung aufrufen und direkt<br />
ergänzen.<br />
8. 2 Ergänzen einer uAM aus einem Fremdsystem<br />
Hat Ihre Vertretung die unvollständige Ausfuhranmeldung erstellt, können Sie die ergänzende<br />
Ausfuhranmeldung erstellen, in dem Sie einen neuen <strong>AES</strong> Vorgang anlegen und oben rechts das<br />
Häkchen bei ergänzende Meldung setzen.<br />
Über die Schalfläche MRN kann nun die MRN Nummer manuell eingetragen oder ausgewählt werden.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 12 von 26
13<br />
Hinweis: Für nähere Informationen zur unvollständigen oder zu ergänzenden Ausfuhranmeldung wenden<br />
Sie sich bitte an unsere FORMAT Support-Hotline.<br />
8. 3 Aktivieren der Mahnliste im Administrator-Programm<br />
Die Mahnliste ist standardmäßig aktiviert. Ist Ihre Mahnliste ausgeschaltet, können Sie diese über<br />
folgende Schritte wieder aktivieren.<br />
Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong>-Profile .<br />
Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt<br />
haben.<br />
Hier in dem Reiter Profil unabhängig können Sie unter 1. Profilunabhängige Einstellungen im Feld<br />
Mahnliste bei der Anmeldung in <strong>AES</strong> die Option ein- bzw. ausschalten.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 13 von 26
14<br />
9 Passive Veredelung<br />
Wie bereits unter Punkt 2. 4 und 3 erwähnt, werden Sie nach der Umstellung nicht wie gewohnt mit Ihrer<br />
PV-Abwicklung fortfahren können.<br />
In den folgenden Punkten erklären wir, welche notwendigen Einstellungen vorzunehmen sind.<br />
9. 1 Schritt 1: Bewilligungen hinterlegen<br />
Die A7- und/oder die PV-Bewilligung ist nun zukünftig nur im Mandanten zu hinterlegen.<br />
Starten Sie hierfür das IVEAS <strong>Format</strong> Zollsystem und wählen in Ihrer linken Baumstruktur unter<br />
Stammdateien den Menüpunkt Adressdaten / Partner aus.<br />
Rufen Sie anschließend Ihren eigenen Mandanten mit Doppelklick auf und wechseln auf die Seite<br />
Zollbeteiligter .<br />
Hier über die Schaltfläche weißes Blatt , können Sie die gewünschte Bewilligung neu anlegen.<br />
Für die A7-Bewilligung ist nur im Feld Bewilligungsnummer die Nummer der Bewilligung und im Feld<br />
gültig ab das Erstellungsdatum der A7-Bewilligung bzw. das Erstellungsdatum der PV-Bewilligung<br />
einzutragen.<br />
Bei der Anlage der PV-Bewilligung müssen zusätzlich die bewilligten Länder hinzugefügt werden, indem<br />
zunächst die Länderabkürzung (Alpha-ISO-Code) im Feld Fertigungsland eingetippt wird oder das Land<br />
über die Schaltfläche ausgewählt und anschließend die Schaltfläche weißes Blatt betätigt wird.<br />
Hinweis: Sollten Sie Ihre A7- und/oder Ihre PV-Bewilligung nicht zur Hand haben, können Sie im<br />
Administrator-Programm nachsehen. Unter Punkt 9. 2 können Sie nachlesen, wie Sie dorthin gelangen.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 14 von 26
15<br />
9. 2 Schritt 2: <strong>AES</strong> Unterlagen löschen<br />
Sobald Sie umgestellt sind, dürfen die <strong>AES</strong> Unterlagen 9DEQ , 9YAK , C019 sowie C604 nicht mehr<br />
gemeldet werden. Aus diesem Grund sind die Vorbelegungen zu diesen <strong>AES</strong> Unterlagen zu entfernen.<br />
Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong> Unterlagen .<br />
Markieren Sie die Option 1. Unterlagen mit anderen Abhängigkeiten und betätigen anschließend die<br />
Schaltfläche .<br />
Im neu geöffneten Fenster wählen Sie bitte Alle Unterlagen ohne Rücksicht auf die Abhängigkeit , um<br />
alle hinterlegten <strong>AES</strong> Unterlagen einzusehen.<br />
Nun können Sie die <strong>AES</strong> Unterlagen 9DEQ , 9YAK , C019 sowie C604 markieren und über die<br />
Schaltfläche X entfernen.<br />
Um Ihre Änderungen zu speichern, betätigen Sie die Schaltfläche schließen .<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 15 von 26
16<br />
9. 3 Schritt 3: Art der Anmeldung (Verfahren)<br />
Starten Sie das IVEAS Administrator-Programm (falls noch nicht geöffnet) und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> ,<br />
<strong>AES</strong>-Profile . Achten Sie darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil<br />
ausgewählt haben.<br />
Hier im ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder das Feld Art der Anmeldung<br />
(Verfahren) <strong>AES</strong> 2.1 anklicken und über die rechts erscheinende Schaltfläche ändern.<br />
Die unterschiedlichen Arten der Anmeldung (Verfahren) berücksichtigen nicht nur die Überführung von<br />
Waren in die Passive Veredelung, sondern es wird auch wie folgt unterschieden:<br />
wP/m - wP/r Wirtschaftliche Passive Veredelung für Textilerzeugnisse - Verfahren 22<br />
(<strong>AES</strong> Unterlagentyp 2AAF )<br />
Der <strong>AES</strong> Vorgang enthält nur Vormaterialien für Textilerzeugnisse mit präferenziellem<br />
Ursprung EU . Das Bestimmungsland hat ein Präferenzabkommen mit der Europäischen<br />
Gemeinschaft geschlossen.<br />
Der <strong>AES</strong> Unterlagentyp 2AAF ist in der ersten Warenposition mit der bei der BAFA<br />
beantragten vorherigen Bewilligung einzutragen.<br />
wP/s wP/x Wirtschaftliche Passive Veredelung - Verfahren 22<br />
Der <strong>AES</strong> Vorgang enthält nur Vormaterialien mit präferenziellem Ursprung EU . Das<br />
Bestimmungsland hat ein Präferenzabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft<br />
geschlossen.<br />
zP/a zP/f Zollrechtliche Passive Veredelung - Verfahren 21<br />
Der <strong>AES</strong> Vorgang enthält Vormaterialien mit präferenziellem Ursprung EU aber auch ohne<br />
diesen Präferenzursprung.<br />
zP/m zP/r Zollrechtliche Passive Veredelung für Textilerzeugnisse - Verfahren 21<br />
(<strong>AES</strong> Unterlagentyp 2AAF )<br />
Der <strong>AES</strong> Vorgang enthält Vormaterialien für Textilerzeugnisse mit präferenziellem Ursprung<br />
EU aber auch ohne diesen Präferenzursprung.<br />
Der <strong>AES</strong> Unterlagentyp 2AAF ist in der ersten Warenposition mit der bei der BAFA<br />
beantragten vorherigen Bewilligung einzutragen.<br />
zP/s zP/v mit Antrag auf eine vereinfachte zu erteilende Bewilligung PV - Verfahren 21<br />
Der <strong>AES</strong> Vorgang wird gleichzeitig mit der Beantragung einer vereinfachten Bewilligung PV<br />
versendet.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 16 von 26
17<br />
9. 4 Schritt 4: Nämlichkeitsmittel<br />
Starten Sie das IVEAS Administrator-Programm (falls noch nicht geöffnet) und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> ,<br />
<strong>AES</strong>-Profile . Achten Sie darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil<br />
ausgewählt haben.<br />
Sollten Sie im ersten Reiter Kopf unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld Vermerk einen Text für<br />
Ihre PV-<strong>AES</strong>-Vorgänge hinterlegt haben, so können Sie diesen nun auf eine andere Stelle des <strong>AES</strong><br />
Profils umziehen.<br />
Markieren Sie hierfür Ihren Text, kopieren Sie diesen über die rechte Maustaste und löschen den Eintrag<br />
im Feld Vermerk . Wechseln Sie jetzt auf den Reiter PV (<strong>AES</strong> 2.1).<br />
Hier unter 2. Nämlichkeitsmittel können Sie bei Textliche Beschreibung den soeben kopierten Text<br />
abspeichern.<br />
Es ist ebenfalls im Feld Art Ihre Art der Nämlichkeitsmittel zu hinterlegen.<br />
Hinweis: Hatten Sie bislang diese Informationen nicht im Feld Vermerk hinterlegt, müssen Sie hier<br />
dennoch Eintragungen vornehmen.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 17 von 26
18<br />
9. 5 Schritt 5: Wiedereinfuhrdaten<br />
Starten Sie das IVEAS Administrator-Programm (falls noch nicht geöffnet) und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> ,<br />
<strong>AES</strong>-Profile . Achten Sie darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil<br />
ausgewählt haben.<br />
Hier im Reiter PV (<strong>AES</strong> 2.1.) können Sie unter 1. Wiedereinfuhr vorbelegen, ob es sich um einen<br />
Standardaustausch handelt oder nicht.<br />
Hinweis: Informationen zum Standardaustausch können Sie auf der www.zoll.de über den Suchbegriff<br />
Standardaustausch erhalten.<br />
Ebenso können Sie hier die Wiedereinfuhrfrist und ein abweichendes Wiedereinfuhrland hinterlegen.<br />
Deutschland wird standardmäßig automatisch gesetzt, sollte hier kein Land eingetragen sein.<br />
9. 6 Schritt 6: Enderzeugnis<br />
Starten Sie das IVEAS Administrator-Programm (falls noch nicht geöffnet) und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> ,<br />
<strong>AES</strong>-Profile . Achten Sie darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil<br />
ausgewählt haben.<br />
Hier im Reiter PV (<strong>AES</strong> 2.1.) können Sie unter 3. Erzeugnis die Tarifnummer Ihres bewilligten<br />
Warenkreises für Ihre fertigen Produkte bzw. Enderzeugnisse hinterlegen.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 18 von 26
19<br />
Gehen Sie für weitere Einstellungen nun im IVEAS <strong>Format</strong> Zollsystem in der linken Baumstruktur auf<br />
<strong>AES</strong> , dann <strong>AES</strong> Übernahme und wählen nun in der Menüleiste Bearbeiten , Einstellungen aus.<br />
In der neuen Maske im Reiter Einstellungen für PV-Ausfuhr können Sie über die rechts befindliche<br />
Option PV bestimmen, aus welcher Quelle die Warenbezeichnung für Ihr Enderzeugnis kommen soll.<br />
Sie können hier ebenfalls bestimmen, ob die Liste der Tarifnummern stets übertragen wird oder nur wenn<br />
kein Enderzeugnis in den PV-Rechnungen vorliegt (z. B. bei Materiallieferung).<br />
9. 7 Schritt 7: Abschluss<br />
Für die Übernahme aller Änderungen, speichern Sie Ihre Einstellungen ab und starten anschließend das<br />
IVEAS <strong>Format</strong> Zollsystem neu.<br />
Nach dem Neustart können Sie Ihre <strong>AES</strong> Vorgänge mit Überführung in die Passive Veredelung tätigen. In<br />
Ihrem neuen <strong>AES</strong> Vorgang finden Sie jetzt eine neue Seite Passive Veredelung , in dem Ihre vorbelegten<br />
Eingaben dann stehen.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 19 von 26
20<br />
Anlage<br />
I. Art der Anmeldung (Verfahren)<br />
Art der Anmeldung für reguläre Verkäufe<br />
AM/a<br />
AM/b<br />
AM/c<br />
AM/d<br />
AM/e<br />
AM/f<br />
AM/g<br />
AM/i<br />
AM/k<br />
AM/l<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren:<br />
Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller<br />
Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren:<br />
Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das<br />
Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />
Amtsplatzes nach §9(2) AWV:<br />
Analog zu AM/a . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz).<br />
Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der <strong>AES</strong>-Vorgang maximal 2<br />
Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.<br />
Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr.<br />
Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr.<br />
Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />
Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />
Amtsplatzes nach §9(2) AWV:<br />
Analog zu AM/c . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA:<br />
Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA:<br />
Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige<br />
Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Verfahren bei geringem Wert:<br />
Die Ausfuhranmeldung wird aufgrund geringen Warenwerts direkt an der Grenzzollstelle abgegeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Verfahren in begründeten Fällen:<br />
Die Ausfuhranmeldung wird aufgrund begründeter Fälle (Absprache mit der Zollverwaltung) direkt an der Grenzzollstelle<br />
abgegeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Vereinfachten Verfahren nach §13 AWV:<br />
Die Ausfuhranmeldung wird gemäß der VA-Bewilligung (Vertrauenswürdigen Ausführers) direkt an der Grenzzollstelle<br />
abgegeben.<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Vereinfachten Verfahren nach §13 AW:<br />
Die Ausfuhranmeldung wird gemäß der VA-Bewilligung (Vertrauenswürdigen Ausführers) direkt an der Grenzzollstelle<br />
abgegeben. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Art der Anmeldung für monatliche Sammelanmeldungen<br />
mS/a<br />
Monatliche Sammelanmeldung im Vereinfachten Verfahren ZA<br />
Art der Anmeldung für nachträgliche Ausfuhranmeldung<br />
nA/a<br />
nA/z<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung nach Carnet ATA ohne Wiedereinfuhr<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung unter Verwendung einer Bewilligung PV<br />
nB/b<br />
nB/c<br />
nB/d<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung unter Verwendung einer Bewilligung PV:<br />
Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer nachträglich erteilten Bewilligung zur passiven Veredelung.<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung zur wirtschaftlichen<br />
PV für Textilerzeugnisse:<br />
Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer nachträglich erteilten Bewilligung zur PV sowie zur<br />
wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse.<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV:<br />
Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer nachträglich vereinfachten erteilten Bewilligung zur passiven<br />
Veredelung.<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung aufgrund einer Korrektur<br />
nK/a<br />
nK/b<br />
nK/c<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung:<br />
Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer Korrektur (Absprache mit der Zollverwaltung).<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung unter Verwendung einer<br />
Bewilligung PV:<br />
Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer Korrektur (Absprache mit der Zollverwaltung) sowie aufgrund<br />
einer nachträglich erteilten Bewilligung zur passiven Veredelung.<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung unter Verwendung einer<br />
Bewilligung PV und einer Bewilligung zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />
Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer Korrektur (Absprache mit der Zollverwaltung) sowie aufgrund<br />
einer nachträglich erteilten Bewilligung zur PV sowie zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 20 von 26
21<br />
nK/d<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung mit Antrag auf eine<br />
vereinfacht zu erteilende Bewilligung:<br />
Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer Korrektur (Absprache mit der Zollverwaltung) sowie aufgrund<br />
einer nachträglich vereinfachten erteilten Bewilligung zur passiven Veredelung.<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung aufgrund vorherigen Notfallverfahrens<br />
nN/a<br />
nN/b<br />
nN/c<br />
nN/d<br />
nN/e<br />
nN/f<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer<br />
Bewilligung zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung<br />
PV<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren unter Verwendung einer Bewilligung wirtschaftlichen PV<br />
für Textilerzeugnisse<br />
Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren als wirtschaftliche PV<br />
Art der Anmeldung für wirtschaftliche Passive Veredelung<br />
Bewilligung wirtschaftlicher Passive Veredelung für Textilerzeugnisse Verfahren 22 (<strong>AES</strong> Unterlagentyp 2AAF )<br />
wP/m<br />
wP/n<br />
wP/o<br />
wP/p<br />
wP/q<br />
wP/r<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung<br />
wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />
Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller<br />
Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung<br />
wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />
Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das<br />
Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />
Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />
Analog zu wP/m . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz).<br />
Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der <strong>AES</strong>-Vorgang maximal 2<br />
Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.<br />
Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />
Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr.<br />
Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />
Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />
Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />
Analog zu wP/o . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA als wirtschaftliche PV für<br />
Textilerzeugnisse:<br />
Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA als wirtschaftliche PV für<br />
Textilerzeugnisse:<br />
Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige<br />
Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Bewilligung wirtschaftlicher Passive Veredelung Verfahren 22<br />
wP/s<br />
wP/t<br />
wP/u<br />
wP/v<br />
wP/w<br />
wP/x<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren als wirtschaftliche PV:<br />
Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller<br />
Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren als wirtschaftliche PV:<br />
Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das<br />
Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />
Amtsplatzes nach §9(2) AWV als wirtschaftliche PV:<br />
Analog wie wP/s . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz).<br />
Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der <strong>AES</strong>-Vorgang maximal 2<br />
Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.<br />
Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />
Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr.<br />
Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />
Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />
Amtsplatzes nach §9(2) AWV als wirtschaftliche PV:<br />
Analog zu wP/u . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA als wirtschaftliche PV:<br />
Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA als wirtschaftliche PV:<br />
Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige<br />
Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 21 von 26
22<br />
Art der Anmeldung für zollrechtliche Passive Veredelung<br />
Bewilligung zollrechtliche Passive Veredelung Verfahren 21<br />
zP/a<br />
zP/b<br />
zP/c<br />
zP/d<br />
zP/e<br />
zP/f<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV:<br />
Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller<br />
Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV:<br />
Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das<br />
Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />
Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung PV:<br />
Analog wie zP/a . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz).<br />
Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der <strong>AES</strong>-Vorgang maximal 2<br />
Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.<br />
Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />
Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr.<br />
Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />
Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />
Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung PV:<br />
Analog zu zP/c . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren A7 unter Verwendung einer Bewilligung<br />
PV:<br />
Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer A7-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren A7 unter Verwendung einer Bewilligung<br />
PV:<br />
Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer A7-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige<br />
Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Bewilligung zollrechtlicher Passive Veredelung für Textilerzeugnisse Verfahren 21 (<strong>AES</strong> Unterlagentyp 2AAF )<br />
zP/m<br />
zP/n<br />
zP/o<br />
zP/p<br />
zP/q<br />
zP/r<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV und<br />
einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />
Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller<br />
Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV und<br />
einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />
Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das<br />
Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />
Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für<br />
Textilerzeugnisse:<br />
Analog wie zP/m . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz).<br />
Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der <strong>AES</strong>-Vorgang maximal 2<br />
Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.<br />
Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />
Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr.<br />
Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />
Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />
Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für<br />
Textilerzeugnisse:<br />
Analog zu zP/o . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren A7 unter Verwendung einer Bewilligung<br />
PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />
Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer A7-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren A7 unter Verwendung einer Bewilligung<br />
PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />
Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer A7-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige<br />
Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Art der Anmeldung mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV Verfahren 21<br />
zP/s<br />
zP/t<br />
zP/u<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende<br />
Bewilligung PV:<br />
Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller<br />
Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende<br />
Bewilligung PV:<br />
Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das<br />
Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Gestellung außerhalb des<br />
Amtsplatzes nach §9(2) AWV und eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV:<br />
Analog wie zP/s . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz).<br />
Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der <strong>AES</strong>-Vorgang maximal 2<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 22 von 26
23<br />
zP/v<br />
Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.<br />
Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />
Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr.<br />
Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />
Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Gestellung außerhalb des<br />
Amtsplatzes nach §9(2) AWV und eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV:<br />
Analog zu zP/v . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />
Art der Anmeldung für Marktordnungsware<br />
AE/m<br />
AE/n<br />
AE/o<br />
AE/p<br />
AE/q<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Ausfuhrerstattung<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Ausfuhrerstattung<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Ausfuhrerstattung und<br />
Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV<br />
Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Ausfuhrerstattung und<br />
Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV<br />
Vollständige Ausfuhranmeldung zur Einlagerung mit Antrag auf Ausfuhrerstattung<br />
II. Einstellungen im Administrator-Programm<br />
Starten Sie zunächst das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong>-Profile .<br />
Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt<br />
haben.<br />
a. Art der Anmeldung (Verfahren)<br />
Hier im ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder das Feld Art der Anmeldung<br />
(Verfahren) <strong>AES</strong> 2.1 anklicken und über die rechts erscheinende Schaltfläche ändern.<br />
Hinweis: Aufgrund der weichen Migration ist zwar das Feld Art der Anmeldung (Überführung) noch zu<br />
sehen, wird aber mit einer späteren IVEAS Version verschwinden.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 23 von 26
24<br />
b. ZA- bzw. VA-Bewilligung<br />
Hier in dem ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld<br />
Bewilligungsnummer (Ausfuhr) Ihre ZA- oder Ihre VA-Bewilligung eintragen.<br />
Hinweis: Trenn- oder Leerzeichen dürfen hier nicht angegeben werden z. B. DE8000ZA1111.<br />
c. Endverwender bzw. Adressaten-Konstellation<br />
Hier in dem ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld Adressaten-<br />
Konstellation eintragen, ob der Empfänger der Endverwender ist oder unbekannt.<br />
d. Identifikationsart<br />
Hier in den Reiter Ausführer , Anmelder , Anmelder Vertreter und Subunternehmer können Sie unter<br />
1. Vorbelegungen der Felder das Feld Identifikationsart anklicken und über die rechts erscheinende<br />
Schaltfläche ändern.<br />
Hinweis: Aufgrund der weichen Migration ist zwar das Feld Deutsche Zollnummer noch zu sehen, wird<br />
aber mit einer späteren IVEAS Version verschwinden.<br />
e. Mahnliste<br />
Hier in dem Reiter Profil unabhängig können Sie unter 1. Profilunabhängige Einstellungen im Feld<br />
Mahnliste bei der Anmeldung in <strong>AES</strong> die Option ein- bzw. ausschalten.<br />
Stand 17.09.2012 (ND) Seite 24 von 26
25<br />
III.<br />
Erklärung zum Status<br />
a. Erklärung zum Arbeitsstatus<br />
b. Erklärung zum CommStatus<br />
Stand 17.09.2012 (ND)<br />
Seite 25 von 26
26<br />
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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 26 von 26