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Export / Export / Export / Export / AES AES - Format Software Service ...

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<strong>Export</strong> / <strong>AES</strong><br />

<strong>AES</strong> 2.1<br />

FORMAT<br />

<strong>Software</strong> <strong>Service</strong> GmbH<br />

Tel: 06103 / 93 09 0<br />

Fax: 06103 / 34 6 59<br />

Telefax-Support: 06103/9309-26<br />

Stand 17/09/2012 (ND)<br />

Support: <strong>Export</strong> / Versand / IHS<br />

Tel.: 06103/9309-45<br />

<strong>Export</strong>-Support@<strong>Format</strong>software.de<br />

Support: Sanktions-Monitor<br />

Tel.: 06103/9309-10<br />

SAM@<strong>Format</strong>software.de<br />

Support: Import / NCTS / ATLAS<br />

Tel.: 06103/9309-40<br />

Import-Support@<strong>Format</strong>software.de<br />

Support: Technik<br />

Tel.: 06103/9309-50<br />

Technik@<strong>Format</strong>software.de


2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Versionshinweise zu <strong>AES</strong> Release 2.1 ....................................................................... 3<br />

2 Art der Anmeldung (Verfahren)................................................................................... 3<br />

2. 1 Standardausfuhranmeldung ............................................................................................................... 3<br />

2. 2 Monatliche Sammelanmeldung .......................................................................................................... 4<br />

2. 3 Nachträgliche Ausfuhranmeldung ...................................................................................................... 4<br />

2. 4 Ausfuhranmeldung für Passive Veredelung ....................................................................................... 4<br />

2. 5 Art der Anmeldung (Verfahren) im Administrator-Programm ............................................................. 5<br />

3 Bewilligungen (ZA, VA, A7 und PV) ............................................................................ 5<br />

3. 1 ZA- bzw. VA-Bewilligung im Administrator-Programm ....................................................................... 5<br />

3. 2 ZA- bzw. VA-Bewilligung aus dem Mandant ...................................................................................... 6<br />

4 Geschäftsart / Incoterm ............................................................................................... 7<br />

5 Endverwender .............................................................................................................. 8<br />

5. 1 Mehrere Endverwender ...................................................................................................................... 9<br />

5. 2 Voreinstellung für Endverwender im Administrator-Programm ........................................................ 10<br />

6 Identifikationsart ........................................................................................................ 10<br />

6. 1 Identifikationsart im Administrator-Programm .................................................................................. 11<br />

7 <strong>AES</strong> Unterlagen Y022, Y024 und Y025 ..................................................................... 11<br />

8 Mahnung einer Ergänzenden Ausfuhranmeldung .................................................. 12<br />

8. 1 Ergänzen einer selbst eröffneten uAM ............................................................................................. 12<br />

8. 2 Ergänzen einer uAM aus einem Fremdsystem ................................................................................ 12<br />

8. 3 Aktivieren der Mahnliste im Administrator-Programm ...................................................................... 13<br />

9 Passive Veredelung ................................................................................................... 14<br />

9. 1 Schritt 1: Bewilligungen hinterlegen ................................................................................................. 14<br />

9. 2 Schritt 2: <strong>AES</strong> Unterlagen löschen ................................................................................................... 15<br />

9. 3 Schritt 3: Art der Anmeldung (Verfahren) ......................................................................................... 16<br />

9. 4 Schritt 4: Nämlichkeitsmittel ............................................................................................................. 17<br />

9. 5 Schritt 5: Wiedereinfuhrdaten ........................................................................................................... 18<br />

9. 6 Schritt 6: Enderzeugnis .................................................................................................................... 18<br />

9. 7 Schritt 7: Abschluss .......................................................................................................................... 19<br />

Anlage .............................................................................................................................. 20<br />

I. Art der Anmeldung (Verfahren)................................................................................. 20<br />

II. Einstellungen im Administrator-Programm ............................................................. 23<br />

a. Art der Anmeldung (Verfahren)........................................................................................................ 23<br />

b. ZA- bzw. VA-Bewilligung .................................................................................................................. 24<br />

c. Endverwender bzw. Adressaten-Konstellation ................................................................................ 24<br />

d. Identifikationsart ............................................................................................................................... 24<br />

e. Mahnliste .......................................................................................................................................... 24<br />

III. Erklärung zum Status ................................................................................................ 25<br />

a. Erklärung zum Arbeitsstatus ............................................................................................................ 25<br />

b. Erklärung zum CommStatus ............................................................................................................ 25<br />

Kontaktdaten: .................................................................................................................. 26<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 2 von 26


3<br />

1 Versionshinweise zu <strong>AES</strong> Release 2.1<br />

Nach der Umstellung auf <strong>AES</strong> Release 2.1 an Ihrem Stichtag, treten die Änderungen und Neuerungen in<br />

ATLAS-Ausfuhr (IVEAS Programmbereich <strong>AES</strong> ) in Kraft.<br />

Ohne die notwendigen Einstellungen aus der Beschreibung Doku_8.4_2.1_Release-Wechsel können die<br />

unten stehenden Änderungen und Neuerungen nicht vorgenommen werden!<br />

Als Orientierung, dass die <strong>AES</strong>-Umstellung tatsächlich getätigt wurde, wird im Kopf jedes <strong>AES</strong> Vorgangs<br />

die <strong>AES</strong> Release Version angezeigt.<br />

2 Art der Anmeldung (Verfahren)<br />

Das Feld Art der Anmeldung (Überführung) wird durch das Feld Art der Anmeldung (Verfahren) ersetzt.<br />

Auf diese Weise können die <strong>AES</strong> Vorgänge bereits über die Kopfebene in die verschiedenen Bereiche<br />

unterschieden werden:<br />

- Standardausfuhranmeldung (z. B. Verkauf mit Geschäftsart 11 )<br />

Monatliche Sammelanmeldung (neu)<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung (neu)<br />

Überführung von Waren in die Passive Veredelung (neu)<br />

- Marktordnungsware<br />

Um Ihnen entgegenzukommen, wird das Feld Art der Anmeldung (Überführung) in das neue Feld Art<br />

der Anmeldung (Verfahren) während des Updates automatisch umgesetzt.<br />

Hinweis: Die Richtigkeit der hinterlegten Arten der Anmeldung ist dennoch dringend zu prüfen,<br />

insbesondere wenn sie Waren in die wirtschaftliche und/oder zollrechtliche Passive Veredelung<br />

überführen.<br />

Aus diesem Grund erklären wir Ihnen auf den folgenden Seiten die Besonderheiten der neuen Bereiche.<br />

Darüber hinaus finden Sie im Anhang genaue Erklärungen zu den einzelnen Arten der Anmeldung<br />

(Verfahren).<br />

2. 1 Standardausfuhranmeldung<br />

Die Arten der Anmeldung AM/a bis AM/l ersetzen 1 zu 1 die ursprünglichen Anmeldearten a bis l<br />

und können wie gewohnt z. B. bei Verkäufen mit Geschäftsart 11 angewendet werden.<br />

Hinweis: Melden Sie Ware mit Verfahren 2100 oder 2200 an, müssen Sie die Art der Anmeldung<br />

(Verfahren) ändern. Lesen Sie dazu Näheres unter Punkt 9.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 3 von 26


4<br />

2. 2 Monatliche Sammelanmeldung<br />

Die Art der Anmeldung mS/a ist für monatliche ggf. nachträglich kumulierte Sammelanmeldungen zu<br />

nutzen, sofern die dafür erforderliche Bewilligung gemäß Art. 285a ZK-DVO für einen eingeschränkten<br />

Warenkreis sowie Verwendung vorliegt. Hier gilt nur das angemeldete Verfahren 10 .<br />

Wählen Sie die Art der Anmeldung mS/a aus, so erscheint eine neue Seite Sammelmeldung .<br />

Hinweis: Für nähere Informationen zur monatlichen Sammelanmeldung setzen Sie sich bitte mit Ihrem<br />

zuständigen Zollamt in Verbindung.<br />

2. 3 Nachträgliche Ausfuhranmeldung<br />

Bei den Arten der Anmeldung nA/a bis nN/f für die nachträgliche Ausfuhranmeldung muss die Ware<br />

bereits ausgeführt sein (egal ob elektronisch oder im Notfallverfahren).<br />

Eine nachträgliche Ausfuhranmeldung soll die Ursprüngliche ersetzen und kann erstellt werden, wenn<br />

- ein Carnet-ATA ausgestellt wurde,<br />

- eine PV-Bewilligung nachträglich erteilt wurde,<br />

- die ursprüngliche Ausfuhrerklärung korrigiert wird (nur nach Absprache mit der Zollverwaltung),<br />

- das Notfallverfahren eingeleitet wurde und nun die Ausfuhranmeldung elektronisch nachgefasst<br />

werden soll.<br />

Genaue Erklärungen zu den einzelnen Anmeldearten entnehmen Sie bitte dem Anhang I.<br />

Hinweis: Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere FORMAT Support-Hotline. Unsere<br />

Beschreibung mit der Vorgehensweise bei Notfallverfahren können Sie über folgenden Link aufrufen.<br />

http://www.formatsoftware.de/fmtprogramas/Dokumentation/Doku_<strong>AES</strong>_Ausfallkonzept.pdf<br />

Bei Auswahl einer der benannten Arten der Anmeldung erscheint eine neue Seite Nachträgliche<br />

Meldung , auf der weitere Informationen anzugeben sind.<br />

2. 4 Ausfuhranmeldung für Passive Veredelung<br />

Überführen Sie Ware in die Passive Veredelung, werden einschneidende Änderungen auf Sie zukommen.<br />

Sie können daher nach der Umstellung nicht wie gewohnt fortfahren zu arbeiten.<br />

Lesen Sie unter Punkt 9, wie Sie Ihre Abwicklung im IVEAS <strong>Format</strong> Zollsystem korrekt umstellen können.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 4 von 26


5<br />

2. 5 Art der Anmeldung (Verfahren) im Administrator-Programm<br />

Das Feld Art der Anmeldung (Verfahren) kann im <strong>AES</strong> Profil geändert werden.<br />

Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong>-Profile .<br />

Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt<br />

haben.<br />

Hier im ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder das Feld Art der Anmeldung<br />

(Verfahren) <strong>AES</strong> 2.1 anklicken und über die rechts erscheinende Schaltfläche ändern.<br />

Hinweis: Aufgrund der weichen Migration ist zwar das Feld Art der Anmeldung (Überführung) 2.0 noch<br />

zu sehen, wird aber mit einer späteren IVEAS Version verschwinden.<br />

3 Bewilligungen (ZA, VA, A7 und PV)<br />

Die ZA-Bewilligung sowie weitere Bewilligungen haben nun eine eigene Seite in jedem <strong>AES</strong> Vorgang. Die<br />

PV- oder A7-Bewilligungen sind somit nicht mehr als <strong>AES</strong> Unterlage anzulegen bzw. gültig.<br />

Überführen Sie Ware in die Passive Veredelung, werden einschneidende Änderungen auf Sie zukommen.<br />

Sie können daher nach der Umstellung nicht wie gewohnt fortfahren zu arbeiten.<br />

Lesen Sie unter Punkt 9, wie Sie Ihre Abwicklung im IVEAS <strong>Format</strong> Zollsystem korrekt umstellen können.<br />

3. 1 ZA- bzw. VA-Bewilligung im Administrator-Programm<br />

Das Feld für die ZA- bzw. VA-Bewilligung kann (wie gewohnt) im <strong>AES</strong> Profil geändert werden.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 5 von 26


6<br />

Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong>-Profile .<br />

Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt<br />

haben.<br />

Hier in dem ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld<br />

Bewilligungsnummer (Ausfuhr) Ihre ZA- oder Ihre VA-Bewilligung eintragen.<br />

Hinweis: Trenn- oder Leerzeichen dürfen hier nicht angegeben werden. Beispiel: DE8000ZA1111<br />

3. 2 ZA- bzw. VA-Bewilligung aus dem Mandant<br />

Jetzt gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die ZA- bzw. VA-Bewilligung im Mandanten zu hinterlegen.<br />

Allerdings wird weiterhin die Bewilligung vorrangig behandelt, die gegebenenfalls im Administrator-<br />

Programm vorbelegt wurde.<br />

Starten Sie hierfür das IVEAS <strong>Format</strong> Zollsystem und wählen in Ihrer linken Baumstruktur unter<br />

Stammdateien den Menüpunkt Adressdaten / Partner aus.<br />

Rufen Sie anschließend Ihren eigenen Mandanten mit Doppelklick auf und wechseln auf die Seite<br />

Zollbeteiligter .<br />

Hier über die Schaltfläche weißes Blatt , können Sie die Ihre ZA- bzw. VA-Bewilligung neu anlegen.<br />

Dabei ist nur im Feld Bewilligungsnummer die Nummer der Bewilligung und im Feld gültig ab das<br />

Erstellungsdatum einzutragen.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 6 von 26


7<br />

4 Geschäftsart / Incoterm<br />

Die Geschäftsart und die Incoterm Informationen (Lieferbedingung) können ab <strong>AES</strong> Release 2.1 auf<br />

Kopfebene aber auch auf Positionsebene gemeldet werden.<br />

Hinweis: Arbeiten Sie mit IVEAS Programmbereich FT- oder PV-Ausfuhr , werden nun bei der<br />

Datenübernahme an <strong>AES</strong> die <strong>AES</strong> Vorgänge nicht mehr gesplittet, wenn Geschäftsart oder<br />

Lieferbedingung in den Rechnungen unterschiedlich sind.<br />

Zur besseren Übersicht wurden daher die Felder Geschäftsart , Incoterm Code , Incoterm Ort und<br />

Incoterm Text auf die Seite Beförderung umgezogen.<br />

Alt:<br />

Neu:<br />

Sobald Sie positionsbezogen Geschäftsart oder Lieferbedingung manuell angeben möchten, so setzen<br />

Sie bitte in der Ebene Geschäftsart und/oder in der Ebene Lieferbedingung ein Häkchen bei in den<br />

Positionen .<br />

Es wird nun bei jeder Warenposition eine Seite Geschäftsart / Incoterm angezeigt, in der nun die<br />

gewünschten Eingaben getätigt werden können.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 7 von 26


8<br />

5 Endverwender<br />

Es müssen nun Angaben zum endgültigen Empfänger der Ware<br />

getätigt werden,<br />

- wenn Sie ausfuhrgenehmigungspflichtige Waren ausführen,<br />

- wenn Sie in sensible Länder wie z. B. Iran liefern oder<br />

- wenn Sie Waren in die passive Veredelung überführen.<br />

sozusagen der Endverwender<br />

Der Grund hierfür ist, dass der Zoll zu prüfen hat, ob Ihrem <strong>Export</strong> eventuell Ausfuhrverbote oder -<br />

beschränkungen entgegenstehen.<br />

Sie können daher im <strong>AES</strong> Vorgang auf der Seite Empfänger über das Feld Adressaten-Konstellation<br />

definieren, ob der Empfänger der Endverwender ist oder nicht oder ob Ihnen der Endverwender<br />

unbekannt ist.<br />

Hinweis: Bei Passiver Veredelung ist nicht anzumelden, wer zum Ende hin das fertige Produkt bezieht<br />

(also nach der Wiedereinfuhr). Es ist das Werk anzugeben, welches beliefert wird.<br />

Je nach Adressaten-Konstellation kann nun die Adresse für den Empfänger und/oder den Endverwender<br />

manuell eingetragen oder über die Schaltfläche aus Partnerstamm lesen ausgewählt werden.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 8 von 26


9<br />

5. 1 Mehrere Endverwender<br />

Sollen mehrere Endverwender die Ware in Ihrem <strong>AES</strong> Vorgang erhalten, so können Sie ein Häkchen<br />

setzen bei mehrere Endverwender (in den Positionen) .<br />

Auf diese Weise erscheint in jeder einzelnen Positionsebene die Seite Empfänger , auf der ebenfalls der<br />

Endverwender einzutragen ist.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 9 von 26


10<br />

5. 2 Voreinstellung für Endverwender im Administrator-Programm<br />

Das Feld Adressaten-Konstellation kann im <strong>AES</strong> Profil geändert bzw. gespeichert werden.<br />

Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong>-Profile .<br />

Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt<br />

haben.<br />

Hier in dem ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld Adressaten-<br />

Konstellation eintragen, ob der Empfänger der Endverwender ist oder nicht oder unbekannt.<br />

6 Identifikationsart<br />

Das Feld Deutsche Zollnummer wird durch das Feld Identifikationsart ersetzt.<br />

Hinweis: Um Ihnen entgegenzukommen, wird das neue Feld je nach Angaben im Feld Deutsche<br />

Zollnummer in Ihrem <strong>AES</strong> Profil automatisch umgesetzt.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 10 von 26


11<br />

Es stehen insgesamt 4 Auswahlkriterien zur Verfügung.<br />

Hinweis: Seitens ATLAS werden zurzeit nur 0 (Adressdaten) oder 2 (EORI-TIN) akzeptiert.<br />

0 (Adressdaten) ist anzugeben, wenn keine EORI-Nummer vorliegt.<br />

6. 1 Identifikationsart im Administrator-Programm<br />

Das Feld Identifikationsart kann im <strong>AES</strong> Profil geändert werden.<br />

Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong>-Profile .<br />

Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt<br />

haben.<br />

Hier unter dem Reiter Ausführer , Anmelder , Anmelder Vertreter und Subunternehmer können Sie<br />

unter 1. Vorbelegungen der Felder das Feld Identifikationsart anklicken und über die rechts<br />

erscheinende Schaltfläche ändern.<br />

Hinweis: Aufgrund der weichen Migration ist zwar das Feld Deutsche Zollnummer noch zu sehen, wird<br />

aber mit einer späteren IVEAS Version verschwinden.<br />

7 <strong>AES</strong> Unterlagen Y022, Y024 und Y025<br />

Die <strong>AES</strong> Unterlagen Y022, Y024 und Y025 für die AEO-Bewilligung sind bereits vor dem Release 2.1<br />

nicht mehr gültig.<br />

Hinweis: Sofern diese Unterlagen noch bei Ihnen hinterlegt sind, werden Sie aufgrund unseres <strong>Service</strong>s<br />

automatisch entfernt. Die AEO-Bewilligungsnummer wird dabei in Ihrem Mandanten abgelegt, sofern nicht<br />

bereits eingetragen.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 11 von 26


12<br />

8 Mahnung einer Ergänzenden Ausfuhranmeldung<br />

Wird versäumt, die unvollständige Ausfuhranmeldung binnen 30 Tage zu ergänzen, so sendet ATLAS nun<br />

eine Anmahnung an den Anmelder und an den Anmelder Vertreter. Die Mahnungen sind somit in beiden<br />

System zu sehen.<br />

Diese Erinnerung wird ebenfalls auf der Mahnliste angedruckt, die bislang nur bei Wiedervorlage (bzw.<br />

Nachforschungsersuchen) erschienen ist.<br />

Nun ist dafür Sorge zu tragen, die unvollständige Ausfuhranmeldung zu ergänzen.<br />

8. 1 Ergänzen einer selbst eröffneten uAM<br />

Haben Sie die unvollständige Ausfuhranmeldung selbst erstellt, hat nun Ihr <strong>AES</strong> Vorgang den<br />

CommStatus 20. Sie können diesen Vorgang unter dem Filter Überlassung aufrufen und direkt<br />

ergänzen.<br />

8. 2 Ergänzen einer uAM aus einem Fremdsystem<br />

Hat Ihre Vertretung die unvollständige Ausfuhranmeldung erstellt, können Sie die ergänzende<br />

Ausfuhranmeldung erstellen, in dem Sie einen neuen <strong>AES</strong> Vorgang anlegen und oben rechts das<br />

Häkchen bei ergänzende Meldung setzen.<br />

Über die Schalfläche MRN kann nun die MRN Nummer manuell eingetragen oder ausgewählt werden.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 12 von 26


13<br />

Hinweis: Für nähere Informationen zur unvollständigen oder zu ergänzenden Ausfuhranmeldung wenden<br />

Sie sich bitte an unsere FORMAT Support-Hotline.<br />

8. 3 Aktivieren der Mahnliste im Administrator-Programm<br />

Die Mahnliste ist standardmäßig aktiviert. Ist Ihre Mahnliste ausgeschaltet, können Sie diese über<br />

folgende Schritte wieder aktivieren.<br />

Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong>-Profile .<br />

Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt<br />

haben.<br />

Hier in dem Reiter Profil unabhängig können Sie unter 1. Profilunabhängige Einstellungen im Feld<br />

Mahnliste bei der Anmeldung in <strong>AES</strong> die Option ein- bzw. ausschalten.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 13 von 26


14<br />

9 Passive Veredelung<br />

Wie bereits unter Punkt 2. 4 und 3 erwähnt, werden Sie nach der Umstellung nicht wie gewohnt mit Ihrer<br />

PV-Abwicklung fortfahren können.<br />

In den folgenden Punkten erklären wir, welche notwendigen Einstellungen vorzunehmen sind.<br />

9. 1 Schritt 1: Bewilligungen hinterlegen<br />

Die A7- und/oder die PV-Bewilligung ist nun zukünftig nur im Mandanten zu hinterlegen.<br />

Starten Sie hierfür das IVEAS <strong>Format</strong> Zollsystem und wählen in Ihrer linken Baumstruktur unter<br />

Stammdateien den Menüpunkt Adressdaten / Partner aus.<br />

Rufen Sie anschließend Ihren eigenen Mandanten mit Doppelklick auf und wechseln auf die Seite<br />

Zollbeteiligter .<br />

Hier über die Schaltfläche weißes Blatt , können Sie die gewünschte Bewilligung neu anlegen.<br />

Für die A7-Bewilligung ist nur im Feld Bewilligungsnummer die Nummer der Bewilligung und im Feld<br />

gültig ab das Erstellungsdatum der A7-Bewilligung bzw. das Erstellungsdatum der PV-Bewilligung<br />

einzutragen.<br />

Bei der Anlage der PV-Bewilligung müssen zusätzlich die bewilligten Länder hinzugefügt werden, indem<br />

zunächst die Länderabkürzung (Alpha-ISO-Code) im Feld Fertigungsland eingetippt wird oder das Land<br />

über die Schaltfläche ausgewählt und anschließend die Schaltfläche weißes Blatt betätigt wird.<br />

Hinweis: Sollten Sie Ihre A7- und/oder Ihre PV-Bewilligung nicht zur Hand haben, können Sie im<br />

Administrator-Programm nachsehen. Unter Punkt 9. 2 können Sie nachlesen, wie Sie dorthin gelangen.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 14 von 26


15<br />

9. 2 Schritt 2: <strong>AES</strong> Unterlagen löschen<br />

Sobald Sie umgestellt sind, dürfen die <strong>AES</strong> Unterlagen 9DEQ , 9YAK , C019 sowie C604 nicht mehr<br />

gemeldet werden. Aus diesem Grund sind die Vorbelegungen zu diesen <strong>AES</strong> Unterlagen zu entfernen.<br />

Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong> Unterlagen .<br />

Markieren Sie die Option 1. Unterlagen mit anderen Abhängigkeiten und betätigen anschließend die<br />

Schaltfläche .<br />

Im neu geöffneten Fenster wählen Sie bitte Alle Unterlagen ohne Rücksicht auf die Abhängigkeit , um<br />

alle hinterlegten <strong>AES</strong> Unterlagen einzusehen.<br />

Nun können Sie die <strong>AES</strong> Unterlagen 9DEQ , 9YAK , C019 sowie C604 markieren und über die<br />

Schaltfläche X entfernen.<br />

Um Ihre Änderungen zu speichern, betätigen Sie die Schaltfläche schließen .<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 15 von 26


16<br />

9. 3 Schritt 3: Art der Anmeldung (Verfahren)<br />

Starten Sie das IVEAS Administrator-Programm (falls noch nicht geöffnet) und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> ,<br />

<strong>AES</strong>-Profile . Achten Sie darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil<br />

ausgewählt haben.<br />

Hier im ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder das Feld Art der Anmeldung<br />

(Verfahren) <strong>AES</strong> 2.1 anklicken und über die rechts erscheinende Schaltfläche ändern.<br />

Die unterschiedlichen Arten der Anmeldung (Verfahren) berücksichtigen nicht nur die Überführung von<br />

Waren in die Passive Veredelung, sondern es wird auch wie folgt unterschieden:<br />

wP/m - wP/r Wirtschaftliche Passive Veredelung für Textilerzeugnisse - Verfahren 22<br />

(<strong>AES</strong> Unterlagentyp 2AAF )<br />

Der <strong>AES</strong> Vorgang enthält nur Vormaterialien für Textilerzeugnisse mit präferenziellem<br />

Ursprung EU . Das Bestimmungsland hat ein Präferenzabkommen mit der Europäischen<br />

Gemeinschaft geschlossen.<br />

Der <strong>AES</strong> Unterlagentyp 2AAF ist in der ersten Warenposition mit der bei der BAFA<br />

beantragten vorherigen Bewilligung einzutragen.<br />

wP/s wP/x Wirtschaftliche Passive Veredelung - Verfahren 22<br />

Der <strong>AES</strong> Vorgang enthält nur Vormaterialien mit präferenziellem Ursprung EU . Das<br />

Bestimmungsland hat ein Präferenzabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft<br />

geschlossen.<br />

zP/a zP/f Zollrechtliche Passive Veredelung - Verfahren 21<br />

Der <strong>AES</strong> Vorgang enthält Vormaterialien mit präferenziellem Ursprung EU aber auch ohne<br />

diesen Präferenzursprung.<br />

zP/m zP/r Zollrechtliche Passive Veredelung für Textilerzeugnisse - Verfahren 21<br />

(<strong>AES</strong> Unterlagentyp 2AAF )<br />

Der <strong>AES</strong> Vorgang enthält Vormaterialien für Textilerzeugnisse mit präferenziellem Ursprung<br />

EU aber auch ohne diesen Präferenzursprung.<br />

Der <strong>AES</strong> Unterlagentyp 2AAF ist in der ersten Warenposition mit der bei der BAFA<br />

beantragten vorherigen Bewilligung einzutragen.<br />

zP/s zP/v mit Antrag auf eine vereinfachte zu erteilende Bewilligung PV - Verfahren 21<br />

Der <strong>AES</strong> Vorgang wird gleichzeitig mit der Beantragung einer vereinfachten Bewilligung PV<br />

versendet.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 16 von 26


17<br />

9. 4 Schritt 4: Nämlichkeitsmittel<br />

Starten Sie das IVEAS Administrator-Programm (falls noch nicht geöffnet) und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> ,<br />

<strong>AES</strong>-Profile . Achten Sie darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil<br />

ausgewählt haben.<br />

Sollten Sie im ersten Reiter Kopf unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld Vermerk einen Text für<br />

Ihre PV-<strong>AES</strong>-Vorgänge hinterlegt haben, so können Sie diesen nun auf eine andere Stelle des <strong>AES</strong><br />

Profils umziehen.<br />

Markieren Sie hierfür Ihren Text, kopieren Sie diesen über die rechte Maustaste und löschen den Eintrag<br />

im Feld Vermerk . Wechseln Sie jetzt auf den Reiter PV (<strong>AES</strong> 2.1).<br />

Hier unter 2. Nämlichkeitsmittel können Sie bei Textliche Beschreibung den soeben kopierten Text<br />

abspeichern.<br />

Es ist ebenfalls im Feld Art Ihre Art der Nämlichkeitsmittel zu hinterlegen.<br />

Hinweis: Hatten Sie bislang diese Informationen nicht im Feld Vermerk hinterlegt, müssen Sie hier<br />

dennoch Eintragungen vornehmen.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 17 von 26


18<br />

9. 5 Schritt 5: Wiedereinfuhrdaten<br />

Starten Sie das IVEAS Administrator-Programm (falls noch nicht geöffnet) und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> ,<br />

<strong>AES</strong>-Profile . Achten Sie darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil<br />

ausgewählt haben.<br />

Hier im Reiter PV (<strong>AES</strong> 2.1.) können Sie unter 1. Wiedereinfuhr vorbelegen, ob es sich um einen<br />

Standardaustausch handelt oder nicht.<br />

Hinweis: Informationen zum Standardaustausch können Sie auf der www.zoll.de über den Suchbegriff<br />

Standardaustausch erhalten.<br />

Ebenso können Sie hier die Wiedereinfuhrfrist und ein abweichendes Wiedereinfuhrland hinterlegen.<br />

Deutschland wird standardmäßig automatisch gesetzt, sollte hier kein Land eingetragen sein.<br />

9. 6 Schritt 6: Enderzeugnis<br />

Starten Sie das IVEAS Administrator-Programm (falls noch nicht geöffnet) und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> ,<br />

<strong>AES</strong>-Profile . Achten Sie darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil<br />

ausgewählt haben.<br />

Hier im Reiter PV (<strong>AES</strong> 2.1.) können Sie unter 3. Erzeugnis die Tarifnummer Ihres bewilligten<br />

Warenkreises für Ihre fertigen Produkte bzw. Enderzeugnisse hinterlegen.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 18 von 26


19<br />

Gehen Sie für weitere Einstellungen nun im IVEAS <strong>Format</strong> Zollsystem in der linken Baumstruktur auf<br />

<strong>AES</strong> , dann <strong>AES</strong> Übernahme und wählen nun in der Menüleiste Bearbeiten , Einstellungen aus.<br />

In der neuen Maske im Reiter Einstellungen für PV-Ausfuhr können Sie über die rechts befindliche<br />

Option PV bestimmen, aus welcher Quelle die Warenbezeichnung für Ihr Enderzeugnis kommen soll.<br />

Sie können hier ebenfalls bestimmen, ob die Liste der Tarifnummern stets übertragen wird oder nur wenn<br />

kein Enderzeugnis in den PV-Rechnungen vorliegt (z. B. bei Materiallieferung).<br />

9. 7 Schritt 7: Abschluss<br />

Für die Übernahme aller Änderungen, speichern Sie Ihre Einstellungen ab und starten anschließend das<br />

IVEAS <strong>Format</strong> Zollsystem neu.<br />

Nach dem Neustart können Sie Ihre <strong>AES</strong> Vorgänge mit Überführung in die Passive Veredelung tätigen. In<br />

Ihrem neuen <strong>AES</strong> Vorgang finden Sie jetzt eine neue Seite Passive Veredelung , in dem Ihre vorbelegten<br />

Eingaben dann stehen.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 19 von 26


20<br />

Anlage<br />

I. Art der Anmeldung (Verfahren)<br />

Art der Anmeldung für reguläre Verkäufe<br />

AM/a<br />

AM/b<br />

AM/c<br />

AM/d<br />

AM/e<br />

AM/f<br />

AM/g<br />

AM/i<br />

AM/k<br />

AM/l<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren:<br />

Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller<br />

Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren:<br />

Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das<br />

Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />

Amtsplatzes nach §9(2) AWV:<br />

Analog zu AM/a . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz).<br />

Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der <strong>AES</strong>-Vorgang maximal 2<br />

Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.<br />

Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr.<br />

Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr.<br />

Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />

Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />

Amtsplatzes nach §9(2) AWV:<br />

Analog zu AM/c . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA:<br />

Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA:<br />

Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige<br />

Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Verfahren bei geringem Wert:<br />

Die Ausfuhranmeldung wird aufgrund geringen Warenwerts direkt an der Grenzzollstelle abgegeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Verfahren in begründeten Fällen:<br />

Die Ausfuhranmeldung wird aufgrund begründeter Fälle (Absprache mit der Zollverwaltung) direkt an der Grenzzollstelle<br />

abgegeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Vereinfachten Verfahren nach §13 AWV:<br />

Die Ausfuhranmeldung wird gemäß der VA-Bewilligung (Vertrauenswürdigen Ausführers) direkt an der Grenzzollstelle<br />

abgegeben.<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Vereinfachten Verfahren nach §13 AW:<br />

Die Ausfuhranmeldung wird gemäß der VA-Bewilligung (Vertrauenswürdigen Ausführers) direkt an der Grenzzollstelle<br />

abgegeben. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Art der Anmeldung für monatliche Sammelanmeldungen<br />

mS/a<br />

Monatliche Sammelanmeldung im Vereinfachten Verfahren ZA<br />

Art der Anmeldung für nachträgliche Ausfuhranmeldung<br />

nA/a<br />

nA/z<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung nach Carnet ATA ohne Wiedereinfuhr<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung unter Verwendung einer Bewilligung PV<br />

nB/b<br />

nB/c<br />

nB/d<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung unter Verwendung einer Bewilligung PV:<br />

Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer nachträglich erteilten Bewilligung zur passiven Veredelung.<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung zur wirtschaftlichen<br />

PV für Textilerzeugnisse:<br />

Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer nachträglich erteilten Bewilligung zur PV sowie zur<br />

wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse.<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV:<br />

Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer nachträglich vereinfachten erteilten Bewilligung zur passiven<br />

Veredelung.<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aufgrund einer Korrektur<br />

nK/a<br />

nK/b<br />

nK/c<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung:<br />

Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer Korrektur (Absprache mit der Zollverwaltung).<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung unter Verwendung einer<br />

Bewilligung PV:<br />

Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer Korrektur (Absprache mit der Zollverwaltung) sowie aufgrund<br />

einer nachträglich erteilten Bewilligung zur passiven Veredelung.<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung unter Verwendung einer<br />

Bewilligung PV und einer Bewilligung zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />

Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer Korrektur (Absprache mit der Zollverwaltung) sowie aufgrund<br />

einer nachträglich erteilten Bewilligung zur PV sowie zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 20 von 26


21<br />

nK/d<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung mit Antrag auf eine<br />

vereinfacht zu erteilende Bewilligung:<br />

Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer Korrektur (Absprache mit der Zollverwaltung) sowie aufgrund<br />

einer nachträglich vereinfachten erteilten Bewilligung zur passiven Veredelung.<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aufgrund vorherigen Notfallverfahrens<br />

nN/a<br />

nN/b<br />

nN/c<br />

nN/d<br />

nN/e<br />

nN/f<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer<br />

Bewilligung zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung<br />

PV<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren unter Verwendung einer Bewilligung wirtschaftlichen PV<br />

für Textilerzeugnisse<br />

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren als wirtschaftliche PV<br />

Art der Anmeldung für wirtschaftliche Passive Veredelung<br />

Bewilligung wirtschaftlicher Passive Veredelung für Textilerzeugnisse Verfahren 22 (<strong>AES</strong> Unterlagentyp 2AAF )<br />

wP/m<br />

wP/n<br />

wP/o<br />

wP/p<br />

wP/q<br />

wP/r<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung<br />

wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />

Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller<br />

Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung<br />

wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />

Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das<br />

Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />

Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />

Analog zu wP/m . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz).<br />

Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der <strong>AES</strong>-Vorgang maximal 2<br />

Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.<br />

Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />

Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr.<br />

Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />

Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />

Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />

Analog zu wP/o . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA als wirtschaftliche PV für<br />

Textilerzeugnisse:<br />

Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA als wirtschaftliche PV für<br />

Textilerzeugnisse:<br />

Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige<br />

Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Bewilligung wirtschaftlicher Passive Veredelung Verfahren 22<br />

wP/s<br />

wP/t<br />

wP/u<br />

wP/v<br />

wP/w<br />

wP/x<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren als wirtschaftliche PV:<br />

Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller<br />

Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren als wirtschaftliche PV:<br />

Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das<br />

Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />

Amtsplatzes nach §9(2) AWV als wirtschaftliche PV:<br />

Analog wie wP/s . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz).<br />

Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der <strong>AES</strong>-Vorgang maximal 2<br />

Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.<br />

Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />

Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr.<br />

Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />

Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />

Amtsplatzes nach §9(2) AWV als wirtschaftliche PV:<br />

Analog zu wP/u . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA als wirtschaftliche PV:<br />

Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA als wirtschaftliche PV:<br />

Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige<br />

Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 21 von 26


22<br />

Art der Anmeldung für zollrechtliche Passive Veredelung<br />

Bewilligung zollrechtliche Passive Veredelung Verfahren 21<br />

zP/a<br />

zP/b<br />

zP/c<br />

zP/d<br />

zP/e<br />

zP/f<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV:<br />

Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller<br />

Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV:<br />

Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das<br />

Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />

Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung PV:<br />

Analog wie zP/a . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz).<br />

Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der <strong>AES</strong>-Vorgang maximal 2<br />

Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.<br />

Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />

Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr.<br />

Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />

Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />

Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung PV:<br />

Analog zu zP/c . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren A7 unter Verwendung einer Bewilligung<br />

PV:<br />

Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer A7-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren A7 unter Verwendung einer Bewilligung<br />

PV:<br />

Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer A7-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige<br />

Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Bewilligung zollrechtlicher Passive Veredelung für Textilerzeugnisse Verfahren 21 (<strong>AES</strong> Unterlagentyp 2AAF )<br />

zP/m<br />

zP/n<br />

zP/o<br />

zP/p<br />

zP/q<br />

zP/r<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV und<br />

einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />

Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller<br />

Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV und<br />

einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />

Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das<br />

Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />

Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für<br />

Textilerzeugnisse:<br />

Analog wie zP/m . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz).<br />

Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der <strong>AES</strong>-Vorgang maximal 2<br />

Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.<br />

Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />

Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr.<br />

Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />

Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des<br />

Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für<br />

Textilerzeugnisse:<br />

Analog zu zP/o . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren A7 unter Verwendung einer Bewilligung<br />

PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />

Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer A7-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren A7 unter Verwendung einer Bewilligung<br />

PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse:<br />

Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer A7-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige<br />

Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Art der Anmeldung mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV Verfahren 21<br />

zP/s<br />

zP/t<br />

zP/u<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende<br />

Bewilligung PV:<br />

Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller<br />

Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende<br />

Bewilligung PV:<br />

Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das<br />

Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Gestellung außerhalb des<br />

Amtsplatzes nach §9(2) AWV und eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV:<br />

Analog wie zP/s . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz).<br />

Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der <strong>AES</strong>-Vorgang maximal 2<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 22 von 26


23<br />

zP/v<br />

Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.<br />

Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />

Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr.<br />

Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr:<br />

Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Gestellung außerhalb des<br />

Amtsplatzes nach §9(2) AWV und eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV:<br />

Analog zu zP/v . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.<br />

Art der Anmeldung für Marktordnungsware<br />

AE/m<br />

AE/n<br />

AE/o<br />

AE/p<br />

AE/q<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Ausfuhrerstattung<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Ausfuhrerstattung<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Ausfuhrerstattung und<br />

Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV<br />

Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Ausfuhrerstattung und<br />

Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV<br />

Vollständige Ausfuhranmeldung zur Einlagerung mit Antrag auf Ausfuhrerstattung<br />

II. Einstellungen im Administrator-Programm<br />

Starten Sie zunächst das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf <strong>AES</strong> , <strong>AES</strong>-Profile .<br />

Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt<br />

haben.<br />

a. Art der Anmeldung (Verfahren)<br />

Hier im ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder das Feld Art der Anmeldung<br />

(Verfahren) <strong>AES</strong> 2.1 anklicken und über die rechts erscheinende Schaltfläche ändern.<br />

Hinweis: Aufgrund der weichen Migration ist zwar das Feld Art der Anmeldung (Überführung) noch zu<br />

sehen, wird aber mit einer späteren IVEAS Version verschwinden.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 23 von 26


24<br />

b. ZA- bzw. VA-Bewilligung<br />

Hier in dem ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld<br />

Bewilligungsnummer (Ausfuhr) Ihre ZA- oder Ihre VA-Bewilligung eintragen.<br />

Hinweis: Trenn- oder Leerzeichen dürfen hier nicht angegeben werden z. B. DE8000ZA1111.<br />

c. Endverwender bzw. Adressaten-Konstellation<br />

Hier in dem ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld Adressaten-<br />

Konstellation eintragen, ob der Empfänger der Endverwender ist oder unbekannt.<br />

d. Identifikationsart<br />

Hier in den Reiter Ausführer , Anmelder , Anmelder Vertreter und Subunternehmer können Sie unter<br />

1. Vorbelegungen der Felder das Feld Identifikationsart anklicken und über die rechts erscheinende<br />

Schaltfläche ändern.<br />

Hinweis: Aufgrund der weichen Migration ist zwar das Feld Deutsche Zollnummer noch zu sehen, wird<br />

aber mit einer späteren IVEAS Version verschwinden.<br />

e. Mahnliste<br />

Hier in dem Reiter Profil unabhängig können Sie unter 1. Profilunabhängige Einstellungen im Feld<br />

Mahnliste bei der Anmeldung in <strong>AES</strong> die Option ein- bzw. ausschalten.<br />

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 24 von 26


25<br />

III.<br />

Erklärung zum Status<br />

a. Erklärung zum Arbeitsstatus<br />

b. Erklärung zum CommStatus<br />

Stand 17.09.2012 (ND)<br />

Seite 25 von 26


26<br />

Für Fragen zu der Beschreibung wenden Sie sich bitte an:<br />

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Support: Import / NCTS / ATLAS<br />

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Support: Technik<br />

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E-Mail: Technik@<strong>Format</strong>software.de<br />

Support: Sanktions-Monitor<br />

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 26 von 26

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