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Entwurf - Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS)

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Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 695 m².<br />

c) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke mit Gebäuden mit einer Höhe<br />

bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m², die vorwiegend<br />

Wohnzwecken dienen, beträgt 1.149 m².<br />

Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 1.493 m².<br />

d) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Gehöfte ohne landwirtschaftliche Nutzung,<br />

die vorwiegend Wohnzwecken dienen, beträgt 1.130 m².<br />

Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 1.468 m².<br />

e) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke mit sonstigen Gebäuden, die<br />

vorwiegend Wohnzwecken dienen, beträgt 13.272 m².<br />

Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 17.254 m².<br />

f) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Gewerbegrundstücke, die vorwiegend der<br />

industriellen Produktion dienen, beträgt 11.162 m².<br />

Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 14.511 m².<br />

g) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Gewerbegrundstücke, die vorwiegend dem<br />

Handwerk und Kleingewerbe dienen, beträgt 4.395 m².<br />

Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 5.714 m².<br />

h) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Gewerbegrundstücke, die vorwiegend dem<br />

großflächigen Handel dienen, beträgt 6.717 m².<br />

Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 8.732 m².<br />

i) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Gehöfte mit vorwiegend landwirtschaftlicher<br />

Nutzung beträgt 4.918 m².<br />

Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 6.394 m².<br />

j) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke, die mit öffentlichen<br />

Einrichtungen bebaut oder vergleichbar genutzt werden, beträgt 7.144 m².<br />

Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 9.287 m².<br />

k) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke, die mit Kirchen oder<br />

Sakralbauten bebaut sind, beträgt 425 m².<br />

Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 552 m².<br />

l) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke, die als Friedhof, Sportplatz,<br />

Kleingartenanlage oder Freibad genutzt werden, beträgt 699 m².<br />

Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 909 m².<br />

m) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke, die mit Scheunen, Garagen<br />

oder vergleichbaren anderen Baulichkeiten bebaut sind, beträgt 765 m².<br />

Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 994 m².<br />

n) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für sonstige Grundstücke, die den Gruppen a)<br />

bis m) nicht zugeordnet werden können, beträgt 5.408 m².<br />

Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 7.031 m².<br />

Ziffer 3. gilt nicht für die tatsächlich bebaute Fläche.<br />

§ 4 Beitragspflichtiger<br />

(1) Beitragspflichtiger ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer<br />

des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im

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