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Thomas Wruck Service GmbH - Naturpfad

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Lothar HüppeLortzingallee 1*D14612 Falkensee<br />

Lothar Hüppe + Lortzingallee 1 + 14612 Falkensee + Germany<br />

An die<br />

Stadt Falkensee<br />

Stadtplanungsamt<br />

Falkenhagener Str. 43/49<br />

14612 Falkensee<br />

Lothar Hüppe<br />

Lortzingallee 1<br />

D-14612 Falkensee<br />

Funk: +49 (0)152/33523739<br />

Telefon: +49 (0)3322/23 90 65<br />

Fax: +49 (0)3322/23 90 66<br />

EMail:<br />

WEB :<br />

lotharhueppe@online.de<br />

www.lothar39.de<br />

Fon: «Telefon» Funk: «Mobiltelefon» Fax: «Fax_privat» Email: «EMailAdresse» WEB: «Webseite»<br />

Datum: 1. Dezember 2011<br />

Bebauungsplan F 87 "Falkenhagener See"<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Ich möchte gegen den Bebauungsplan F87 Einspruch erheben.<br />

Unser Grundstück, Lortzingallee 1, 14612 Falkensee liegt genau gegenüber des in dem Bebauungsplan<br />

ausgewiesenen Sonderbaugebietes Gastronomie und ist nur durch den See getrennt. Schalltechnisch ist der<br />

See vernachlässigbar, sodass unser Grundstück als benachbartes Grundstück angesehen werden muss.<br />

1. Das SO Gastronomie muss gestrichen werden. Der Ausbau der Gaststädte ist auch ohne SO möglich.<br />

2. Sollte die Ausweisung des Sonderbaugebietes Gastronomie erforderlich sein, dann beanstande ich die<br />

Dimension. Die Liegewiese und der Kinderspielplatz gehören nicht in das Sonderbaugebiet und<br />

müssen in den Bereich der Grünflächen zurückgeführt werden. Auf keinen Fall dürfen auf diesem<br />

Gebiet organisierte, kommerzielle, gastronomische und lärmende Events stattfinden.<br />

Möglicherweise haben die Planer, die den Bebauungsplan aufgestellt haben, übersehen, dass in dem in der<br />

Diskussion befindliche Seekonzept alle Freizeitaktivitäten auf das Gebiet des Neuen Sees konzentriert werden<br />

sollen und der Falkenhagener See als ruhige Zone der Erholung dienen soll. Dies wurde auch in der<br />

Ausschutzsitzung von allen Fraktionen und von der Verwaltung so gesehen.<br />

In der Anlage 1 sind die erforderlichen Änderungen eingetragen falls SO erforderlich.<br />

Anlage 2 zeigt einen bereinigten Entwurf.<br />

Ich bitte um Berücksichtigung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Lothar Hüppe<br />

Lothar Hüppe* Lortzingallee 1* D 14612 Falkensee<br />

Bankverbindung: Konto Nr.: 1733329990 * BLZ: 100 500 00 * Berliner Sparkasse


Anlage 1<br />

30.11.2011 Lothar Hüppe, Lortzingallee 1, 14612 Falkensee<br />

Rote Schrift = streichen grüne Schrift = hinzufügen<br />

Sondergebiet Gastronomie und Freizeit (SO Gastronomie und Freizeit)<br />

Das von der "Villa Seeblick" genutzte Grundstücke sowie die östlich angrenzenden Flächen mit dem<br />

Spielplatz werden gemäß § 11 BauNVO als Sondergebiet Gastronomie und Freizeit festgesetzt. Das<br />

Sondergebiet wird auf der einen Seite durch den See, auf der anderen durch die Nordseite des gestalteten<br />

Weges abgegrenzt. Es sind die Flurstücke 156, 157, 158, 226, 232, 233, 238, 239.<br />

Das Gebiet östlich der Grundstücksgrenze ist bereits durch zwei Wege, Liegewiesen sowie einen Spielplatz<br />

gestaltet worden und soll dementsprechend als Freizeitstandort und Gastronomiestandort genutzt werden.<br />

Die zulässige Nutzungsart beinhaltet neben der Gastronomienutzung auch die Nutzung als Spielplatz<br />

und Liegewiese und auch als Ort für Veranstaltungen, Freilichtvorführungen etc.<br />

Für die Stadt und die Bewohner Falkensees stellt dieser Standort ein wesentliches Element im<br />

Bereich Freizeit und Erholung dar. Die damit in Zusammenhang stehenden Nutzungen sind<br />

funktionell und für die Attraktivität dieses Bereiches unabdingbar und sollen daher<br />

ausdrücklich zugelassen werden. In Zukunft werden alle Freizeit Aktivitäten auf den neuen See<br />

konzentriert, wie bereits in den Planungen zum Seekonzept vorgesehen.<br />

Die Errichtung von Gebäuden wird auf den westlichen Teil des SO beschränkt, wo sich<br />

bereits die Villa Seeblick befindet. Dort wird die Errichtung zusätzlicher baulicher Anlagen<br />

durch die Festsetzung einer GRZ von 0,3 beschränkt, die sich am Bestand orientiert.<br />

Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Nebenflächen durch Terrassen und Zufahrten des<br />

Gastronomiebetriebes ist die 50 % ige Überschreitung der GRZ für Nebenanlagen nicht<br />

ausreichend. Aus diesem Grund ist hier die Überschreitung der festgesetzten GRZ für<br />

Nebenanlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu 0,8 zulässig.<br />

Auch hier sind nur offene Einfriedungen bis zu einer Höhe von max. 1 m zulässig. Sockel,<br />

Pfeiler und Mauern sind unzulässig.<br />

Für den Teil östlichen des Sondergebietes, Teile der Flurstücke 188 und 212 zwischen Weg und See,<br />

ist die Errichtung von Gebäuden nicht erlaubt. Diese Fläche dient ausschließlich als Kinderspielplatz<br />

und Liegewiese.<br />

Bei der Schallemmision wird das Sondernutzungsgebiet einem Wohngebiet gleichgesetzt.<br />

Lothar Hüppe* Lortzingallee 1* D 14612 Falkensee<br />

Bankverbindung: Konto Nr.: 1733329990 * BLZ: 100 500 00 * Berliner Sparkasse


Anlage 2<br />

30.11.2011 Lothar Hüppe, Lortzingallee 1, 14612 Falkensee<br />

Bereinigter Text für das Sondernutzungsgebiet<br />

Sondergebiet Gastronomie und Freizeit (SO Gastronomie und Freizeit)<br />

Für die Stadt und die Bewohner Falkensees stellt dieser Standort ein wesentliches Element im Bereich<br />

Freizeit und Erholung dar. Die damit in Zusammenhang stehenden Nutzungen sind funktionell und für die<br />

Attraktivität dieses Bereiches unabdingbar und sollen daher ausdrücklich zugelassen werden.<br />

Die von der "Villa Seeblick" genutzten Grundstücke werden gemäß § 11 BauNVO als Sondergebiet<br />

Gastronomie und Freizeit festgesetzt. Das Sondergebiet wird auf der einen Seite durch den See, auf der<br />

anderen durch die Nordseite des gestalteten Weges abgegrenzt. Es sind die Flurstücke 156, 157, 158, 226,<br />

232, 233, 238, 239.<br />

Die Errichtung von Gebäuden wird auf diesen Teil des SO beschränkt, wo sich<br />

bereits die Villa Seeblick befindet. Dort wird die Errichtung zusätzlicher baulicher Anlagen durch die<br />

Festsetzung einer GRZ von 0,3 beschränkt, die sich am Bestand orientiert.<br />

Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Nebenflächen durch Terrassen und Zufahrten des<br />

Gastronomiebetriebes ist die 50 % ige Überschreitung der GRZ für Nebenanlagen nicht<br />

ausreichend. Aus diesem Grund ist hier die Überschreitung der festgesetzten GRZ für<br />

Nebenanlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu 0,8 zulässig.<br />

Auch hier sind nur offene Einfriedungen bis zu einer Höhe von max. 1 m zulässig. Sockel, Pfeiler und Mauern<br />

sind unzulässig.<br />

Bei der Schallemmision wird das Sondernutzungsgebiet einem Wohngebiet gleichgesetzt.<br />

Das Gebiet östlich der Grundstücksgrenze ist bereits durch zwei Wege, Liegewiesen sowie einen Spielplatz<br />

gestaltet worden und soll dementsprechend als Freizeitstandort genutzt werden, die Errichtung von Gebäuden<br />

ist nicht erlaubt.<br />

In Zukunft werden alle Freizeit Aktivitäten auf den neuen See konzentriert, wie bereits in den Planungen zum<br />

Seekonzept vorgesehen.<br />

Kartenausriss bereinigt<br />

Lothar Hüppe* Lortzingallee 1* D 14612 Falkensee<br />

Bankverbindung: Konto Nr.: 1733329990 * BLZ: 100 500 00 * Berliner Sparkasse

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