Ausgabe Oktober 2008 - Willkommen bei Marsh, dem weltweit ...
Ausgabe Oktober 2008 - Willkommen bei Marsh, dem weltweit ...
Ausgabe Oktober 2008 - Willkommen bei Marsh, dem weltweit ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Aus der Praxis<br />
Sicherheit in Serie: Der Bedarf an Versicherungsschutz für Windenergiekraftwerke hat sich geändert.<br />
Wo endet der Versicherungsschutz?<br />
Bei Serienschäden an Windenergieanlagen<br />
(WEA) müssen Risiken<br />
genau definiert sein.<br />
Windkraft- und andere Anlagen der<br />
erneuerbaren Energien sind heutzutage<br />
keine Einzelanfertigungen mehr, sondern<br />
werden in großer Stückzahl hergestellt<br />
und als Kraftwerke gebaut. Der bislang<br />
überschaubare Einzelschaden tritt dadurch<br />
gegenüber einer Schadenserie in<br />
den Hintergrund. „Diese Entwicklung<br />
wirkt sich auch auf den Umgang mit Serienschäden<br />
innerhalb einer Maschinenversicherung<br />
oder <strong>bei</strong> der Versicherung<br />
des Herstellers aus“, sagt Dieter Schimana,<br />
Experte für Windenergieanlagen und<br />
Regionalleiter <strong>bei</strong> <strong>Marsh</strong> in Hamburg.<br />
Was ist ein Serienschaden?<br />
Die Versicherer sprechen von einem<br />
Serienschaden, wenn ein gleiches Bauteil<br />
eines Maschinentyps aus gleicher<br />
Ursache in mehreren Anlagen versagt.<br />
Ursache dafür ist ein systematischer, z. B.<br />
Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler.<br />
Individuelle Bedienungsfehler<br />
verursachen in aller Regel keine Serienschäden.<br />
Typische Beispiele <strong>bei</strong> einer<br />
WEA sind unter anderem Lagerschäden<br />
in Getrieben. Von besonderer Bedeutung<br />
für die Übernahme der Reparaturkosten<br />
durch die Versicherung ist hier<strong>bei</strong><br />
insbesondere der in der Fachliteratur<br />
definierte Begriff des Sachschadens:<br />
„Die Substanz hat sich gegenüber <strong>dem</strong><br />
Zustand vor Schadeneintritt geändert<br />
und gleichzeitig sind der Wert oder die<br />
Brauchbarkeit der versicherten Sache<br />
gemindert.“ Daraus resultiert, dass ein<br />
vorhandener Fehler aus der Konstruktion<br />
oder Herstellung für sich allein kein<br />
Sachschaden in diesem Sinne ist. Er liegt<br />
erst vor, wenn sich infolge eines solchen<br />
Fehlers die Sache verändert – z. B. die<br />
Verzahnung in einem Getriebe bricht.<br />
Darüber hinaus gilt ein Sachschaden nur<br />
dann als versichert, wenn er unvorhergesehen<br />
eintritt. Ist die Ursache bekannt<br />
und deshalb mit einem solchen Schaden<br />
in einer versicherten Anlage zu rechnen,<br />
so gilt dieser im Sinne der Versicherung<br />
als vorhersehbar – und ist damit nicht<br />
mehr gedeckt.<br />
Versicherungsschutz für Hersteller<br />
Während der Errichtungsphase können<br />
sich Schäden durch Herstellungsfehler<br />
nur sehr begrenzt auswirken. Auch im<br />
nachfolgenden Probebetrieb sind Serienschäden<br />
eher auszuschließen, da nur<br />
erprobte Anlagen zum Einsatz kommen.<br />
Anders in der Garantiezeit: Gerade Schäden<br />
aus Herstellungsfehlern fallen dann<br />
unter die Gewährleistungsverpflichtung.<br />
Eine Garantieversicherung übernimmt<br />
solche Schäden. Entscheidend ist aber,<br />
dass Schäden aus einem vor deren Eintritt<br />
bekannten Fehler als nicht versichert<br />
gelten. Somit besteht faktisch kein Versicherungsschutz<br />
mehr, wenn die Ursache<br />
bekannt ist und diese sukzessive beseitigt<br />
wird. „Die Herausforderung ist, den<br />
Versicherungsschutz so zu verbessern,<br />
dass eine größere Anzahl von Schäden<br />
aus gleicher Ursache abgedeckt ist“, erklärt<br />
Dieter Schimana. „Ein Experte kann<br />
dies individuell in die Versicherungsverträge<br />
einar<strong>bei</strong>ten.“<br />
Versicherungsschutz für Betreiber<br />
Nach Ende der Gewährleistung wird ein<br />
eingetretener Schaden der Maschinenversicherung<br />
gemeldet. Doch auch hier<br />
deckt der Versicherer nur Schäden, die<br />
z. B. aus einem der eben beschriebenen<br />
Fehler resultieren, nicht jedoch die Kosten<br />
für die Fehlerbehebung. Wenn der<br />
Versicherer darlegt, dass an Maschinen<br />
des gleichen Typs bereits Schäden aufgetreten<br />
sind und die Ursache ermittelt<br />
werden konnte, wird der Betreiber aufgefordert,<br />
seine eigene Anlage hinsichtlich<br />
dieser Ursache zu prüfen und diese<br />
zu beseitigen. Andernfalls bestünde kein<br />
Versicherungsschutz für Schäden aus<br />
dieser „bekannten“ Ursache. „Häufig ist<br />
jedoch unklar, ob es eine solche Ursache<br />
tatsächlich gibt, ob sie zum Schaden<br />
führen würde und es wirtschaftlich zumutbar<br />
ist, sie kurzfristig zu beseitigen“,<br />
sagt Dieter Schimana. Unter Umständen<br />
verhindern die Lieferzeiten von Ersatzteilen<br />
einen sofortigen Austausch und die<br />
Anlage muss für längere Zeit stillgelegt<br />
werden. Hier bieten nur entsprechende<br />
Regelungen im Versicherungsvertrag<br />
Schutz. „Versicherungen werden abgeschlossen,<br />
um einschneidende finanzielle<br />
Auswirkungen abzusichern. Die Police<br />
muss deshalb so gestaltet werden, dass<br />
erforderliche Reaktionszeiten, die durchaus<br />
mehrere Monate betragen können,<br />
<strong>bei</strong> entsprechend überwachtem Betrieb,<br />
berücksichtigt werden“, so Schimana<br />
weiter. Dies wird von den Versicherern<br />
akzeptiert, wenn Risikoinformationen<br />
und Betriebsführung bzw. -überwachung<br />
eine hohe Qualität aufweisen.<br />
Die Informationen dazu sollten daher für<br />
die Verhandlung der Policen am Versicherungsmarkt<br />
professionell aufbereitet<br />
werden.<br />
Kontakt:<br />
Dieter Schimana<br />
Leiter Region Nord<br />
Tel: (040) 37692-255<br />
dieter.schimana@marsh.com<br />
8