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Ausgabe Oktober 2008 - Willkommen bei Marsh, dem weltweit ...

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Aus der Praxis<br />

Sicherheit in Serie: Der Bedarf an Versicherungsschutz für Windenergiekraftwerke hat sich geändert.<br />

Wo endet der Versicherungsschutz?<br />

Bei Serienschäden an Windenergieanlagen<br />

(WEA) müssen Risiken<br />

genau definiert sein.<br />

Windkraft- und andere Anlagen der<br />

erneuerbaren Energien sind heutzutage<br />

keine Einzelanfertigungen mehr, sondern<br />

werden in großer Stückzahl hergestellt<br />

und als Kraftwerke gebaut. Der bislang<br />

überschaubare Einzelschaden tritt dadurch<br />

gegenüber einer Schadenserie in<br />

den Hintergrund. „Diese Entwicklung<br />

wirkt sich auch auf den Umgang mit Serienschäden<br />

innerhalb einer Maschinenversicherung<br />

oder <strong>bei</strong> der Versicherung<br />

des Herstellers aus“, sagt Dieter Schimana,<br />

Experte für Windenergieanlagen und<br />

Regionalleiter <strong>bei</strong> <strong>Marsh</strong> in Hamburg.<br />

Was ist ein Serienschaden?<br />

Die Versicherer sprechen von einem<br />

Serienschaden, wenn ein gleiches Bauteil<br />

eines Maschinentyps aus gleicher<br />

Ursache in mehreren Anlagen versagt.<br />

Ursache dafür ist ein systematischer, z. B.<br />

Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler.<br />

Individuelle Bedienungsfehler<br />

verursachen in aller Regel keine Serienschäden.<br />

Typische Beispiele <strong>bei</strong> einer<br />

WEA sind unter anderem Lagerschäden<br />

in Getrieben. Von besonderer Bedeutung<br />

für die Übernahme der Reparaturkosten<br />

durch die Versicherung ist hier<strong>bei</strong><br />

insbesondere der in der Fachliteratur<br />

definierte Begriff des Sachschadens:<br />

„Die Substanz hat sich gegenüber <strong>dem</strong><br />

Zustand vor Schadeneintritt geändert<br />

und gleichzeitig sind der Wert oder die<br />

Brauchbarkeit der versicherten Sache<br />

gemindert.“ Daraus resultiert, dass ein<br />

vorhandener Fehler aus der Konstruktion<br />

oder Herstellung für sich allein kein<br />

Sachschaden in diesem Sinne ist. Er liegt<br />

erst vor, wenn sich infolge eines solchen<br />

Fehlers die Sache verändert – z. B. die<br />

Verzahnung in einem Getriebe bricht.<br />

Darüber hinaus gilt ein Sachschaden nur<br />

dann als versichert, wenn er unvorhergesehen<br />

eintritt. Ist die Ursache bekannt<br />

und deshalb mit einem solchen Schaden<br />

in einer versicherten Anlage zu rechnen,<br />

so gilt dieser im Sinne der Versicherung<br />

als vorhersehbar – und ist damit nicht<br />

mehr gedeckt.<br />

Versicherungsschutz für Hersteller<br />

Während der Errichtungsphase können<br />

sich Schäden durch Herstellungsfehler<br />

nur sehr begrenzt auswirken. Auch im<br />

nachfolgenden Probebetrieb sind Serienschäden<br />

eher auszuschließen, da nur<br />

erprobte Anlagen zum Einsatz kommen.<br />

Anders in der Garantiezeit: Gerade Schäden<br />

aus Herstellungsfehlern fallen dann<br />

unter die Gewährleistungsverpflichtung.<br />

Eine Garantieversicherung übernimmt<br />

solche Schäden. Entscheidend ist aber,<br />

dass Schäden aus einem vor deren Eintritt<br />

bekannten Fehler als nicht versichert<br />

gelten. Somit besteht faktisch kein Versicherungsschutz<br />

mehr, wenn die Ursache<br />

bekannt ist und diese sukzessive beseitigt<br />

wird. „Die Herausforderung ist, den<br />

Versicherungsschutz so zu verbessern,<br />

dass eine größere Anzahl von Schäden<br />

aus gleicher Ursache abgedeckt ist“, erklärt<br />

Dieter Schimana. „Ein Experte kann<br />

dies individuell in die Versicherungsverträge<br />

einar<strong>bei</strong>ten.“<br />

Versicherungsschutz für Betreiber<br />

Nach Ende der Gewährleistung wird ein<br />

eingetretener Schaden der Maschinenversicherung<br />

gemeldet. Doch auch hier<br />

deckt der Versicherer nur Schäden, die<br />

z. B. aus einem der eben beschriebenen<br />

Fehler resultieren, nicht jedoch die Kosten<br />

für die Fehlerbehebung. Wenn der<br />

Versicherer darlegt, dass an Maschinen<br />

des gleichen Typs bereits Schäden aufgetreten<br />

sind und die Ursache ermittelt<br />

werden konnte, wird der Betreiber aufgefordert,<br />

seine eigene Anlage hinsichtlich<br />

dieser Ursache zu prüfen und diese<br />

zu beseitigen. Andernfalls bestünde kein<br />

Versicherungsschutz für Schäden aus<br />

dieser „bekannten“ Ursache. „Häufig ist<br />

jedoch unklar, ob es eine solche Ursache<br />

tatsächlich gibt, ob sie zum Schaden<br />

führen würde und es wirtschaftlich zumutbar<br />

ist, sie kurzfristig zu beseitigen“,<br />

sagt Dieter Schimana. Unter Umständen<br />

verhindern die Lieferzeiten von Ersatzteilen<br />

einen sofortigen Austausch und die<br />

Anlage muss für längere Zeit stillgelegt<br />

werden. Hier bieten nur entsprechende<br />

Regelungen im Versicherungsvertrag<br />

Schutz. „Versicherungen werden abgeschlossen,<br />

um einschneidende finanzielle<br />

Auswirkungen abzusichern. Die Police<br />

muss deshalb so gestaltet werden, dass<br />

erforderliche Reaktionszeiten, die durchaus<br />

mehrere Monate betragen können,<br />

<strong>bei</strong> entsprechend überwachtem Betrieb,<br />

berücksichtigt werden“, so Schimana<br />

weiter. Dies wird von den Versicherern<br />

akzeptiert, wenn Risikoinformationen<br />

und Betriebsführung bzw. -überwachung<br />

eine hohe Qualität aufweisen.<br />

Die Informationen dazu sollten daher für<br />

die Verhandlung der Policen am Versicherungsmarkt<br />

professionell aufbereitet<br />

werden.<br />

Kontakt:<br />

Dieter Schimana<br />

Leiter Region Nord<br />

Tel: (040) 37692-255<br />

dieter.schimana@marsh.com<br />

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