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Anschaffungskosten

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Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

§ 6 Abs. 2 EStG<br />

• Die <strong>Anschaffungskosten</strong>/Herstellungskosten von<br />

beweglichen Wirtschaftsgütern des<br />

Anlagevermögens, deren<br />

• <strong>Anschaffungskosten</strong> ohne Umsatzsteuer 150,00 €<br />

nicht überschreiten und die<br />

• einer selbständigen Nutzung fähig sind<br />

• sind (müssen) im Jahr der Anschaffung sofort als<br />

Betriebsausgaben abgezogen werden.<br />

• Die bisherigen Aufzeichnungspflichten entfallen!<br />

© Dipl. Finw. T. Teutemacher 16

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