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Sterbefall melden - Tuntange

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<strong>Sterbefall</strong> <strong>melden</strong><br />

Gemeindesekretariat<br />

Tél.: 23 63 05 35 -23<br />

Der Tod einer Person muss der Gemeindeverwaltung (im Standesamt) in der Gemeinde angezeigt werden, in<br />

der die Person verstorben ist.<br />

Angezeigt werden kann ein <strong>Sterbefall</strong> durch:<br />

<br />

<br />

<br />

das von der Familie beauftragte Bestattungsunternehmen; oder<br />

einen Familienangehörigen des Verstorbenen;<br />

oder jede andere Person.<br />

Totenschein<br />

Nach dem Tod eines Menschen stellt der Arzt eine Bescheinigung, den sogenannten Totenschein, aus. Darin<br />

werden die Todesursachen festgehalten (z. B.: „natürlicher Tod” oder „unerwarteter aber unverdächtiger<br />

Tod”).<br />

Die Person, die den <strong>Sterbefall</strong> beim Standesamt der Gemeinde anzeigt, in der der Tote verstarb, muss folgende<br />

Unterlagen vorlegen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

den Totenschein;<br />

das Familienstammbuch des Verstorbenen oder anderenfalls, alle den Verstorbenen betreffenden<br />

Ausweispapiere und Unterlagen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Identitätsnachweise);<br />

die Einsargungsbescheinigung, wenn der Verstorbene in einer anderen Gemeinde beigesetzt werden<br />

soll;<br />

bei einer Einäscherung:<br />

o<br />

o<br />

die Einsargungsbescheinigung sowie die ärztliche Bescheinigung, dass weder Anzeichen noch<br />

Indizien für einen gewaltsamen Tod vorliegen;<br />

die ärztliche Bescheinigung darüber, dass der Verstorbene keinen Herzschrittmacher trug.<br />

Das Standesamt der Gemeinde stellt eine Sterbeurkunde aus. Es übergibt Abschriften dieser Sterbeurkunde<br />

sowie die Genehmigungen für die Überführung des Leichnams und seine Beisetzung.<br />

Eine der Genehmigungen ist für das Bestattungsunternehmen bestimmt, das damit die Überführung des<br />

Verstorbenen in die Leichenhalle am Ort der Beerdigung oder bei einer Einäscherung zum Krematorium<br />

vornehmen kann. Die andere Genehmigung ist für die Gemeinde am Ort der Beerdigung des Verstorbenen<br />

bestimmt.<br />

Im Falle der Einäscherung wird die Genehmigung vom Standesbeamten des Sterbeortes auf Vorlage eines<br />

Schreibens des Verstorbenen, in dem dieser seinen Wunsch, eingeäschert zu werden, äußert oder falls es ein<br />

solches nicht gibt, auf Antrag eines Familienmitgliedes oder einer sonstigen Person, die über die Bestattung<br />

entscheiden darf, erteilt.


Nach der Anzeige eines <strong>Sterbefall</strong>s zu erledigende Formalitäten<br />

In der Regel händigt die Gemeindeverwaltung des Sterbeortes bei der Anzeige des <strong>Sterbefall</strong>s mehrere<br />

Abschriften der Sterbeurkunde aus. Weitere Ausfertigungen können beim zuständigen Standesbeamten der<br />

Sterbegemeinde angefordert werden. Sie müssen verschiedenen Stellen übermittelt werden, um<br />

Entschädigungen und andere im Todesfall zu zahlenden Leistungen zu erhalten.<br />

Nach der Anzeige des <strong>Sterbefall</strong>s sind folgende Behörden und Stellen zu informieren und folgende Papiere sind<br />

zu übermitteln:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

die zuständige(n) Krankenkasse(n): eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde und die bezahlten<br />

Bestattungsrechnungen, die den Anspruch auf die pauschale, so genannte Bestattungskostenbeihilfe<br />

begründen;<br />

die Sterbekasse: eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde (wenn der Verstorbene ihr angehört<br />

hat);<br />

die Medizinisch-Chirurgischen Kasse (Caisse Médico-Chirurgicale Mutualiste - C.M.C.M.): eine<br />

vollständige Abschrift der Sterbeurkunde (wenn der Verstorbene ihr angehört hat);<br />

die zuständige(n) Rentenkasse(n): eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde;<br />

der Arbeitgeber des/der Verstorbenen und aller anderen Personen, die Anspruch auf Sonderurlaub<br />

haben: ein Auszug aus der Sterbeurkunde;<br />

die Versicherungsgesellschaft(en) (wenn eine Lebensversicherung vorliegt): einen Auszug aus der<br />

Sterbeurkunde;<br />

das/die Bankinstitut(e): ein Auszug aus der Sterbeurkunde und eine von einem Notar ausgestellte<br />

Offenkundigkeitsurkunde;<br />

der Notar, wenn ein Testament aufgesetzt wurde: eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde;<br />

wenn auf den Namen des/der Verstorbenen ein Fahrzeug angemeldet war, die Nationale Gesellschaft<br />

für technische Überwachung (Société nationale de contrôle technique - SNCT): eine Sterbeurkunde<br />

und eine von einem Notar ausgestellte Offenkundigkeitsurkunde;<br />

wenn es sich um einen ausländischen Staatsangehörigen handelt, das Konsulat oder die Botschaft: eine<br />

Sterbeurkunde bzw. ein Auszug aus der internationalen Sterbeurkunde, sowie der Reisepass.<br />

Formalitäten betreffend die Erbschaftserklärung<br />

Innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod ist eine Erbschaftserklärung bei der Eintragungs- und<br />

Domänenverwaltung (Administration de l'enregistrement et des domaines- AED) abzugeben. Dabei sind<br />

folgende Unterlagen vorzulegen:<br />

<br />

<br />

<br />

eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde;<br />

ein Katasterauszug bei Immobilienvermögen. Dieser ist beim Kataster- und Vermessungsamt<br />

(Administration du cadastre et de topographie) zu beantragen;<br />

im Falle eines Ehevertrags die entsprechende notarielle Urkunde.

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