Sterbefall melden - Tuntange
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<strong>Sterbefall</strong> <strong>melden</strong><br />
Gemeindesekretariat<br />
Tél.: 23 63 05 35 -23<br />
Der Tod einer Person muss der Gemeindeverwaltung (im Standesamt) in der Gemeinde angezeigt werden, in<br />
der die Person verstorben ist.<br />
Angezeigt werden kann ein <strong>Sterbefall</strong> durch:<br />
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das von der Familie beauftragte Bestattungsunternehmen; oder<br />
einen Familienangehörigen des Verstorbenen;<br />
oder jede andere Person.<br />
Totenschein<br />
Nach dem Tod eines Menschen stellt der Arzt eine Bescheinigung, den sogenannten Totenschein, aus. Darin<br />
werden die Todesursachen festgehalten (z. B.: „natürlicher Tod” oder „unerwarteter aber unverdächtiger<br />
Tod”).<br />
Die Person, die den <strong>Sterbefall</strong> beim Standesamt der Gemeinde anzeigt, in der der Tote verstarb, muss folgende<br />
Unterlagen vorlegen:<br />
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den Totenschein;<br />
das Familienstammbuch des Verstorbenen oder anderenfalls, alle den Verstorbenen betreffenden<br />
Ausweispapiere und Unterlagen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Identitätsnachweise);<br />
die Einsargungsbescheinigung, wenn der Verstorbene in einer anderen Gemeinde beigesetzt werden<br />
soll;<br />
bei einer Einäscherung:<br />
o<br />
o<br />
die Einsargungsbescheinigung sowie die ärztliche Bescheinigung, dass weder Anzeichen noch<br />
Indizien für einen gewaltsamen Tod vorliegen;<br />
die ärztliche Bescheinigung darüber, dass der Verstorbene keinen Herzschrittmacher trug.<br />
Das Standesamt der Gemeinde stellt eine Sterbeurkunde aus. Es übergibt Abschriften dieser Sterbeurkunde<br />
sowie die Genehmigungen für die Überführung des Leichnams und seine Beisetzung.<br />
Eine der Genehmigungen ist für das Bestattungsunternehmen bestimmt, das damit die Überführung des<br />
Verstorbenen in die Leichenhalle am Ort der Beerdigung oder bei einer Einäscherung zum Krematorium<br />
vornehmen kann. Die andere Genehmigung ist für die Gemeinde am Ort der Beerdigung des Verstorbenen<br />
bestimmt.<br />
Im Falle der Einäscherung wird die Genehmigung vom Standesbeamten des Sterbeortes auf Vorlage eines<br />
Schreibens des Verstorbenen, in dem dieser seinen Wunsch, eingeäschert zu werden, äußert oder falls es ein<br />
solches nicht gibt, auf Antrag eines Familienmitgliedes oder einer sonstigen Person, die über die Bestattung<br />
entscheiden darf, erteilt.
Nach der Anzeige eines <strong>Sterbefall</strong>s zu erledigende Formalitäten<br />
In der Regel händigt die Gemeindeverwaltung des Sterbeortes bei der Anzeige des <strong>Sterbefall</strong>s mehrere<br />
Abschriften der Sterbeurkunde aus. Weitere Ausfertigungen können beim zuständigen Standesbeamten der<br />
Sterbegemeinde angefordert werden. Sie müssen verschiedenen Stellen übermittelt werden, um<br />
Entschädigungen und andere im Todesfall zu zahlenden Leistungen zu erhalten.<br />
Nach der Anzeige des <strong>Sterbefall</strong>s sind folgende Behörden und Stellen zu informieren und folgende Papiere sind<br />
zu übermitteln:<br />
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die zuständige(n) Krankenkasse(n): eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde und die bezahlten<br />
Bestattungsrechnungen, die den Anspruch auf die pauschale, so genannte Bestattungskostenbeihilfe<br />
begründen;<br />
die Sterbekasse: eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde (wenn der Verstorbene ihr angehört<br />
hat);<br />
die Medizinisch-Chirurgischen Kasse (Caisse Médico-Chirurgicale Mutualiste - C.M.C.M.): eine<br />
vollständige Abschrift der Sterbeurkunde (wenn der Verstorbene ihr angehört hat);<br />
die zuständige(n) Rentenkasse(n): eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde;<br />
der Arbeitgeber des/der Verstorbenen und aller anderen Personen, die Anspruch auf Sonderurlaub<br />
haben: ein Auszug aus der Sterbeurkunde;<br />
die Versicherungsgesellschaft(en) (wenn eine Lebensversicherung vorliegt): einen Auszug aus der<br />
Sterbeurkunde;<br />
das/die Bankinstitut(e): ein Auszug aus der Sterbeurkunde und eine von einem Notar ausgestellte<br />
Offenkundigkeitsurkunde;<br />
der Notar, wenn ein Testament aufgesetzt wurde: eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde;<br />
wenn auf den Namen des/der Verstorbenen ein Fahrzeug angemeldet war, die Nationale Gesellschaft<br />
für technische Überwachung (Société nationale de contrôle technique - SNCT): eine Sterbeurkunde<br />
und eine von einem Notar ausgestellte Offenkundigkeitsurkunde;<br />
wenn es sich um einen ausländischen Staatsangehörigen handelt, das Konsulat oder die Botschaft: eine<br />
Sterbeurkunde bzw. ein Auszug aus der internationalen Sterbeurkunde, sowie der Reisepass.<br />
Formalitäten betreffend die Erbschaftserklärung<br />
Innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod ist eine Erbschaftserklärung bei der Eintragungs- und<br />
Domänenverwaltung (Administration de l'enregistrement et des domaines- AED) abzugeben. Dabei sind<br />
folgende Unterlagen vorzulegen:<br />
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eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde;<br />
ein Katasterauszug bei Immobilienvermögen. Dieser ist beim Kataster- und Vermessungsamt<br />
(Administration du cadastre et de topographie) zu beantragen;<br />
im Falle eines Ehevertrags die entsprechende notarielle Urkunde.