Geheimhaltungsvereinbarung (PDF, 12Kb) - APAG Elektronik AG
Geheimhaltungsvereinbarung (PDF, 12Kb) - APAG Elektronik AG
Geheimhaltungsvereinbarung (PDF, 12Kb) - APAG Elektronik AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Geheimhaltungsvereinbarung</strong><br />
zwischen<br />
<strong>AP<strong>AG</strong></strong> <strong>Elektronik</strong> <strong>AG</strong><br />
Ringstr. 14<br />
CH-8600 Dübendorf<br />
und<br />
nachstehend „Partner“ genannt<br />
PRÄAMBEL<br />
Die Partner beabsichtigen den Austausch geschäftlicher und technischer Informationen<br />
hinsichtlich mechanischer, elektronischer und mechatronischer Komponenten und<br />
Baugruppen.<br />
Die Partner vereinbaren deshalb folgendes:<br />
1. MITTEILUNG VON INFORMATIONEN<br />
Die Partner werden sich während der Dauer dieser Vereinbarung gegenseitig<br />
geschäftliche und technische Informationen (Zeichnungen, Meßergebnisse, Werkzeuge,<br />
Pläne, Erfahrungen, Muster, etc.) hinsichtlich des in der Präambel genannten<br />
Gegenstandes/der in der Präambel genannten Dienstleistung mitteilen.<br />
2. GEHEIMHALTUNG<br />
2.1 Jeder Partner verpflichtet sich, alle vom anderen Partner erhaltenen Informationen<br />
geheimzuhalten, d.h. weder direkt noch indirekt Dritten mündlich oder schriftlich oder<br />
in sonstiger Weise zugänglich zu machen, es sei denn mit ausdrücklicher schriftlicher<br />
Einwilligung des mitteilenden Partners. Für diese Information behält sich der<br />
mitteilende Partner alle Rechte vor (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur<br />
Seite 2 von 3
Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern,<br />
usw.).<br />
2.2 Jeder Partner wird bei der Geheimhaltung die gleiche Sorgfalt anwenden, die er in<br />
vergleichbaren eigenen Angelegenheiten anwendet. Die Geheimhaltungsverpflichtung<br />
erstreckt sich nicht oder nicht mehr auf Informationen, die nachweislich:<br />
- zum Zeitpunkt der Mitteilung durch den einen Partner öffentlich bekannt<br />
waren oder danach ohne Verschulden des empfangenden Partners öffentlich<br />
bekannt werden oder<br />
- dem empfangenden Partner schon vor der Mitteilung bekannt sind oder ihm<br />
danach durch einen Dritten mitgeteilt werden, ohne daß er von diesem zur<br />
Geheimhaltung verpflichtet wurde oder<br />
- vom empfangenden Partner unabhängig von der Mitteilung entwickelt worden<br />
sind oder entwickelt werden.<br />
2.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung endet fünf Jahre nach Ablauf dieser Vereinbarung.<br />
2.4 Jeder Partner ist verpflichtet, auf Anforderung des anderen Partners alle von diesem<br />
erhaltenen schriftlichen oder auf andere Weise aufgezeichneten Informationen<br />
(einschließlich angefertigter Kopien) und Muster unverzüglich an den anderen Partner<br />
zurückzusenden mit Ausnahme von Kopien für Archivierungszwecke in Erfüllung<br />
zwingender gesetzlicher Vorschriften. Die Anforderung muß innerhalb von drei<br />
Monaten nach Ende dieser Vereinbarung erfolgt sein.<br />
3. KEIN RECHTSERWERB<br />
Durch diese Vereinbarung und durch die gegenseitige Mitteilung von Informationen,<br />
gleichgültig ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht, werden keinerlei Eigentums-,<br />
Lizenz-, Nachbau-, Nutzungs- oder sonstige Rechte eingeräumt.<br />
4. DAUER DER VEREINBARUNG<br />
Diese Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch beide Partner in Kraft und endet 5<br />
Jahre nach Mitteilung der jeweiligen Information.<br />
5. ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung - einschließlich dieser Ziffer 5 -<br />
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch<br />
beide Partner.<br />
Seite 3 von 3
6. GERICHTSSTAND<br />
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Zürich. Alle<br />
Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben,<br />
unterstehen Schweizer Recht.<br />
, den Dübendorf/Zürich, den<br />
<strong>AP<strong>AG</strong></strong> <strong>Elektronik</strong> <strong>AG</strong><br />
..................................................... ......................................................