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Gewinnerzielungsabsicht bzw. steuerliche Liebhaberei beim Betrieb ...

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Bundesverband Golfanlagen e. V.<br />

GOLFFACHKONGRESS HERBST 2011<br />

<strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong> <strong>bzw</strong>.<br />

<strong>steuerliche</strong> <strong>Liebhaberei</strong> <strong>beim</strong> <strong>Betrieb</strong> von Golfanlagen<br />

Vortrag von<br />

Dr. Eckhard Groß<br />

am 10.11.2011<br />

in Bad Saarow


BDO AUF EINEN BLICK<br />

• 1920 in Hamburg gegründet<br />

• Umsatz 2010: € 180,0 Mio.<br />

• 25 Standorte<br />

• Rd. 1.900 Mitarbeiter<br />

– rd. 230 Wirtschaftsprüfer<br />

– rd. 480 Steuerberater<br />

– rd. 120 Rechtsanwälte<br />

• Deutschlands fünftgrößter Anbieter von<br />

Prüfungs-, Steuerberatungs- und<br />

Beratungsdienstleistungen<br />

Flensburg<br />

Hamburg<br />

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Dresden<br />

• Gründungsmitglied des internationalen<br />

BDO Netzwerks<br />

• Meinungsbildner in den berufsständischen<br />

Gremien und Fachausschüssen<br />

Freiburg<br />

Stuttgart/Leonberg<br />

München<br />

2


Inhaltsübersicht<br />

Seite<br />

1. Einführung – Grundlagen 3<br />

2. Gerichtlich entschiedene Fälle 7<br />

3. <strong>Liebhaberei</strong> im Steuersystem 23<br />

4. <strong>Liebhaberei</strong> in der Umsatzsteuer? 33<br />

5. Zusammenfassung 35<br />

6. Empfehlungen 38<br />

3


1. Einführung - Grundlagen<br />

4


1. Einführung - Grundlagen<br />

Typen unternehmerischer Tätigkeit aus ertrag<strong>steuerliche</strong>r Sicht<br />

Definition:<br />

Selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong><br />

unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr<br />

1.1 Spieler und Sammler (Glück und Leidenschaft)<br />

oft verlustreich<br />

werden <strong>beim</strong> Finanzamt grundsätzlich nicht als Unternehmer geführt<br />

1.2 Erfolgreiche Unternehmer („es bleibt etwas übrig“)<br />

werden <strong>beim</strong> Finanzamt als Unternehmer geführt, auch bei verbotenen oder<br />

unsittlichen Tätigkeiten<br />

<strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong> wird unterstellt (Mönch als Bestseller-Autor „Wege<br />

zur Bescheidenheit“)<br />

5


1.3 Erfolglose Unternehmer ("es bleibt nichts oder nichts mehr übrig")<br />

Merkmal freier Marktwirtschaft: Es muss/darf auch „Marktversager“ geben<br />

werden <strong>beim</strong> Finanzamt grundsätzlich als Unternehmer geführt; Verluste<br />

werden anerkannt<br />

Beispiel:<br />

Erfolglos selbst produzierender Patentinhaber<br />

Ausnahme: Trotz fehlender positiver Totalgewinnprognose nach angemessener<br />

Beobachtungszeit keine angemessene Reaktion des Unternehmers<br />

zur Vermeidung der Verlustursachen (→ <strong>Liebhaberei</strong>, 1.4)<br />

6


1.4 Erfolglose Unternehmer ohne <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong><br />

("<strong>Liebhaberei</strong>")<br />

werden <strong>beim</strong> Finanzamt für die Ertragsteuer nicht als Unternehmer geführt<br />

keine positive Totalgewinnprognose möglich und<br />

die verlustbringende Tätigkeit entstammt dem Bereich der persönlichen<br />

Lebensführung und/oder persönlichen Neigungen<br />

Folge:<br />

keine Anerkennung von Verlusten; Kosten und Erlöse sind<br />

„Privatvergnügen“<br />

Beispiel: Inhaber eines Pferderennstalls<br />

7


2. Gerichtlich entschiedene Fälle<br />

8


2.1 Finanzgericht Saarland<br />

vom 13.03.1997 (1 V 201/1996)<br />

-Verpächtergesellschaft –<br />

Pachtgegenstand:<br />

Investitionssumme:<br />

Golfplatz, betriebsbereit und Maschinenpark<br />

1.534 TDM (ohne Clubhaus)<br />

Pächterin: Golfclub e. V.<br />

Gesellschafter der<br />

Verpächterin: überwiegend Mitglieder im Golfclub e. V.<br />

Abschreibung Bahnen etc.: 3 % p. a.<br />

Abschreibung Außenanlagen: 10 % p. a.<br />

Verlustjahre:<br />

Auflösung der GbR: 1993<br />

Verlustsumme:<br />

1982 – 1993 (12 Jahre)<br />

787 TDM<br />

9


Entscheidung des Gerichts:<br />

Keine Überschusserzielungsabsicht;<br />

Verluste steuerlich nicht anerkannt<br />

Gründe:<br />

<br />

<br />

<br />

„Totalverlust“<br />

Gesellschafter finanzieren ihren<br />

Amateursport (Freizeitvergnügen)<br />

GbR nimmt „Rücksicht“ auf Interessen des<br />

Clubs (Übertragung der Anlage 1993 ohne<br />

kaufmännisch abgewogenen Kaufpreis)<br />

10


2.2 Finanzgericht Rheinland-Pfalz<br />

vom 23.02.2007 (4 K 1847/2002)<br />

Hotel mit Golfplatz (Betreibermodell)<br />

Hotelgründung (Kurhotel): 1970<br />

anschließend diverse Erweiterungen<br />

Verluste 1970 – 1992:<br />

12 Mio. DM<br />

Prognoserechnung in 1986: Totalgewinn 2,6 Mio DM bis 1995<br />

„Umwidmung“ zu Golfhotel und<br />

Errichtung 18-Loch-Golfanlage 1993<br />

Investitionssumme:<br />

13 Mio DM (mit Clubhaus)<br />

11


Ausbau zu 4-Sterne sup.-Hotel<br />

1996 – 2000 Investitionen: 4 Mio DM<br />

Verluste 1993 – 2000:<br />

Verluste 2001 – 2005:<br />

20 Mio. DM<br />

3,5 Mio DM<br />

prognostizierte Verluste<br />

2001 – 2005: 1,7 Mio. DM<br />

prognostizierte Gewinne<br />

für 2006 – 2010:<br />

2,2 Mio DM<br />

Streitjahre: 1993 - 2000<br />

12


Entscheidung des Gerichts: Keine <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong> seit 1993,<br />

Verluste seit 1993 steuerlich nicht anerkannt<br />

Gründe:<br />

keine Neueröffnung 1993;<br />

Keine „Anlaufverluste“;<br />

keine „Segmentierung“ der Geschäftsfelder<br />

„Hotel“ und „Golfanlage“<br />

<br />

Der konkrete Hotelbetrieb (mit Golfanlage)<br />

ist bei „objektiver“ Betrachtung zur<br />

Erzielung eines Totalgewinns ungeeignet<br />

Beobachtungszeitraum: 1970 – 2005<br />

Prognosezeitraum: 2006 – 2020<br />

13


Steuerpflichtiger hält die verlustreiche<br />

Tätigkeit aus „persönlichen Gründen und<br />

Neigungen“ aufrecht.<br />

Indizien: ungeeigente betriebswirtschaftliche<br />

Maßnahmen, nicht tragfähige<br />

Prognoserechnungen, Steuerpflichtiger nutzt<br />

Anwesen oft zur eigenen Erholung und Jagd,<br />

reizvolle Lage, Sozialprestige am Ort, Mäzen<br />

und Förderer der Allgemeinheit.<br />

Anmerkung: Steuerersparnis ist lt. Urteil kein Gesichtspunkt für<br />

“persönliche Gründe und Neigungen“<br />

14


2.3 Hessisches Finanzgericht<br />

vom 23.10.1991 (8 V 2484/1991)<br />

-Verpächtergesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />

Pachtgegenstand:<br />

Gesellschaftsgründung:<br />

Verlustjahre:<br />

Beobachtungszeitraum: 1983 – 1990<br />

Golfplatz, betriebsbereit, 18 Loch<br />

1980 (13 Kommanditisten)<br />

1988 (450 Kommanditisten)<br />

95 % der Kommanditisten waren<br />

Vereinsmitglieder („Pflichteinlagen“) auch<br />

personelle Verflechtungen der<br />

Leitungsgremien<br />

1983 – 1986 (Investitionsphase)<br />

(270 – 530 TDM p. a.)<br />

15


Entscheidung des Gerichts:<br />

Keine <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong>, sondern<br />

Förderung der sportlichen Freizeitbeschäftigung<br />

Gründe:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Professionelle Investitionsdurchführung und<br />

Management nicht entscheidend<br />

Zeitwert der Anlage 20 Mio. DM sei nicht<br />

nachvollziehbar<br />

für 1983 kein gültiger Pachtvertrag<br />

Verein hat wirtschaftlich die Entscheidung<br />

über Konditionen der Pacht (relative<br />

Unselbständigkeit der Verpächterin)<br />

16


2.4 Hessisches Finanzgericht<br />

vom 14.12.2004 (11 K 505/2001)<br />

Struktur (soweit aus dem<br />

Urteil erkennbar):<br />

Wirtschaftliche Verhältnisse,<br />

Dauer, Anlaufverluste etc.:<br />

<br />

<br />

Investoren und Initiatoren (GbR)<br />

errichten und verpachten Golfanlage an<br />

Betreibergesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />

diese schließt Nutzungsvertrag mit<br />

Golfclub e. V.<br />

nicht erkennbar<br />

17


Entscheidung des Gerichts:<br />

<br />

<br />

der Betreibergesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />

fehlt die <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong><br />

keine Anerkennung der Anlaufverluste, da als<br />

„Steuersparmodell“ konzipiert und die vorgelegten<br />

Prognoserechnungen auf erkennbar<br />

unzutreffenden (sachfremden) Annahmen<br />

beruhen; kein schlüssiges <strong>Betrieb</strong>skonzept;<br />

die Vertragsgestaltung lässt keinen Raum für<br />

„Totalgewinn“ bei GmbH & Co. KG<br />

18


2.5 Finanzgericht Münster<br />

vom 19.08.1999 (5 K 4896/1994 F)<br />

-Betreibergesellschaft (GmbH & Co. KG) –<br />

Verpächterin: Golfclub e. V.<br />

Unterpächterin:<br />

Betreibergesellschaft (30 Jahre mit Verl.option)<br />

Nutzungsüberlassung: an Golfclub e. V.<br />

(5 Jahre mit Verhandlungsoption)<br />

Kommanditisten der<br />

Betreibergesellschaft:<br />

Summe<br />

Kommanditeinlagen:<br />

Fast ausschließlich Mitglieder des Golfclub e.V.<br />

rd. 1,3 Mio. DM<br />

19


Abschreibung Golfplatz: 7 % p.a.<br />

Verlustjahre:<br />

1990 – 1997 (3,4 Mio. DM)<br />

Streitjahr: 1990<br />

20


Entscheidung des Gerichts:<br />

Keine <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong>, Verluste<br />

steuerlich nicht anerkannt<br />

Gründe:<br />

<br />

<br />

nach vertraglicher Gestaltung und den<br />

Interessen der Vertragschließenden kann<br />

kein positiver „Totalgewinn“ erwartet<br />

werden<br />

die verlustbringende Tätigkeit wird aus<br />

persönlichen Gründen und Neigungen<br />

ausgeübt<br />

21


2.6 Zusammenfassung<br />

Alle fünf Urteile zu Golfsportanlagen (mit und ohne Hotel) bestätigen die<br />

Auffassung des Finanzamtes (<strong>Liebhaberei</strong>)<br />

<br />

Verluste wurden generell nicht anerkannt, nicht einmal Anlaufverluste,<br />

weil<br />

... Gesellschafter sind überwiegend zugleich Mitglieder des Golfclubs<br />

... Interessen der Clubmitglieder an kostengünstiger Sportausübung<br />

dominieren die wirtschaftlichen Chancen der Betreibergesellschaft,<br />

was durch die Vertragsgestaltung dokumentiert<br />

wird<br />

... das <strong>Betrieb</strong>skonzept den Marktverhältnissen nicht entspricht,<br />

insbesondere weil Investitionssumme zu hoch<br />

22


... Verluste aus <strong>Betrieb</strong> eines Hotels nach „Umwidmung“ zu Golfhotel<br />

die Ergebnisprognose der Golfsportanlage belasten (Empfehlung:<br />

Trennung der Rechtsträger)<br />

... die Prognoserechnung wegen schwerwiegender Mängel nicht<br />

schlüssig ist<br />

... dem/den Gesellschafter/n der Betreibergesellschaft persönliche<br />

Interessen und Neigungen nachgewiesen werden können, mit denen<br />

die Aufrechterhaltung der Verlustlage begründbar ist.<br />

23


3. <strong>Liebhaberei</strong> im Steuersystem<br />

24


3.1 Sphärenkorrektur<br />

Erfolgslose unternehmerische Tätigkeit ohne <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong> erscheint<br />

zunächst mit den zugehörenden Erträgen und den diese übersteigenden<br />

Aufwendungen auf der einkommen<strong>steuerliche</strong>n Ebene der Einkünfteerzielung.<br />

D. h. die Verluste sollen mit gegenwärtigen oder zukünftigen Gewinnen aus<br />

anderen Einkunftsquellen (z. B. aus nichtselbständiger Arbeit) verrechnet<br />

werden und die Einkommensteuer mindern.<br />

Die Qualifikation als „<strong>Liebhaberei</strong>“ verdrängt die zugehörenden Erträge und<br />

übersteigenden Aufwendungen aus der Sphäre der Einkünfteerzielung und<br />

verlagert sie in die einkommensteuerlich unbeachtliche Sphäre der<br />

Einkommensverwendung;<br />

25


§ 12 Ziff. 1 Einkommensteuergesetz: Aufwendungen für den Haushalt und die<br />

Lebensführung dürfen nicht abgesetzt werden.<br />

Finanzielle Auswirkungen der <strong>Liebhaberei</strong> werden also behandelt wie z. B. die<br />

Kosten einer Fußballjahreskarte oder eines Konzertabonnements.<br />

Aufhänger:<br />

Fehlende „<strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong>“ und die<br />

einzelfallorientierte Auslegung durch die Rechtsprechung<br />

Größere Rechtssicherheit in Österreich durch „<strong>Liebhaberei</strong>-Verordnung“ und<br />

Benennung von objektiven Merkmalen (z. B. Bewirtschaftung von<br />

Luxuswirtschaftsgütern), die eine Vermutung für „<strong>Liebhaberei</strong>-Verluste“<br />

begründen.<br />

26


3.2 Ergebnisprognose<br />

<br />

<br />

<br />

Bei Gewerbeeinkünften ist ein Totalgewinn unter Einschluss des Erlöses aus<br />

der Veräußerung des Anlagevermögens (Aufdeckung stiller Reserven) zu<br />

ermitteln<br />

Berechnung erfolgt nach ertrag<strong>steuerliche</strong>n Regeln; z. B. kein<br />

Unternehmerlohn, keine Abschreibung nach Wiederbeschaffungskosten,<br />

Nutzungsdauern für Abschreibung; Golfbahnen: 20 Jahre, Fahrbahnen und<br />

Parkplätze 19 Jahre und übrigen Grünanlagen 15 Jahre<br />

Zeitraum der Prognose: Von Gründung/Beginn bis Aufgabe/Veräußerung; bei<br />

fehlenden Anhaltspunkten: 30 Jahre<br />

27


Kostendeckung reicht nicht aus<br />

<br />

Nach Anlaufverlusten in einem Beobachtungszeitraum von ca. 5-10 Jahren<br />

Änderungen des <strong>Betrieb</strong>skonzeptes einplanen<br />

Negative Prognose erfordert Beobachtungszeitraum von mindestens 5<br />

Jahren, nach Branchen unterschiedlich. In den ausgewerteten Urteilen zu<br />

Golfanlagen im Durchschnitt neun Jahre<br />

28


3.3 Ursachenanalyse bei negativer Ergebnisprognose<br />

("<strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong>")<br />

<br />

<br />

insbesondere wichtig für die <strong>steuerliche</strong> Behandlung der Verluste bis zur<br />

Prognoseentscheidung „Anlaufverluste“<br />

<strong>Betrieb</strong>skonzepte, die von Beginn an keine positiven Ergebnisse erwarten<br />

lassen (strukturelle Verluste) führen von Anfang an zur <strong>Liebhaberei</strong>.<br />

Beispiele: Vercharterung eines Wassersportfahrzeuges, Schriftstellerei<br />

eine Rechtsanwalts, Bewirtschaftung eines Weinberges durch<br />

einen Journalisten; Tätigkeiten, die mit der privaten<br />

Lebensführung eng verbunden sind.<br />

Bei Golfbetriebsgesellschaft „strukturelle Verluste“ nur in Ausnahmefällen;<br />

z. B. Dauerverluste durch Vertragsbindung und auf Verlusterzielung<br />

gerichtete Interessenlage der vertragschließenden Parteien.<br />

29


3.3 Ursachenanalyse bei negativer Ergebnisprognose<br />

("<strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong>")<br />

<br />

Bei Verlusten aus „typischer beruflicher Erwerbstätigkeit“ (z. B. Immobilienhandel)<br />

sind die Anlaufverluste steuerlich anzuerkennen, wenn das<br />

<strong>Betrieb</strong>skonzept im Rahmen der Ergebnisplanung angepasst wurde.<br />

Bleibt die Ergebnisprognose trotzdem negativ, werden die Verluste erst<br />

nach Ablauf des Beobachtungszeitraums als <strong>Liebhaberei</strong> beurteilt.<br />

30


3.4 Rechtsfolgen der Entscheidung, dass "<strong>Liebhaberei</strong>" vorliegt<br />

3.4.1 Bei "Strukturellen Verlusten"<br />

Bei „strukturellen“ Verlusten <strong>Liebhaberei</strong> seit Gründung. Nichtanerkennung<br />

von Anfang an, sofern Steuerbescheide unter „Vorbehalt der Nachprüfung“<br />

oder „vorläufig“ ergangen. Wirtschaftsgüter sind kein <strong>Betrieb</strong>svermögen<br />

geworden.<br />

31


3.4.2 <strong>Liebhaberei</strong> nach anzuerkennenden Anlaufverlusten bei typischer<br />

Erwerbstätigkeit<br />

<br />

<br />

<br />

Keine <strong>Betrieb</strong>saufgabe, sondern erfolgsneutraler Strukturwandel<br />

<strong>Betrieb</strong>svermögen wird bis zur Veräußerung oder Aufgabe „eingefroren“<br />

Schuldzinsenabzug mit <strong>steuerliche</strong>r Wirkung i. d. R. auch zukünftig als<br />

nachträgliche <strong>Betrieb</strong>sausgaben während der „<strong>Liebhaberei</strong>-Phase“<br />

möglich<br />

3.4.3 <strong>Liebhaberei</strong> nach Gewinnphase<br />

wie 3.4.2<br />

32


3.4.4 Erst <strong>Liebhaberei</strong>, dann Gewinnphase<br />

Gilt als Neueröffnung eines Gewerbebetriebs<br />

33


4. <strong>Liebhaberei</strong> in der Umsatzsteuer?<br />

Definition des Unternehmens im Umsatzsteuerrecht:<br />

„Ausübung einer selbständigen, nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von<br />

Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt“<br />

Ausschluss nicht-unternehmerischen Handelns aus dem (deutschen) Umsatzsteuerrecht<br />

erfolgt über das Merkmal der „Nachhaltigkeit“.<br />

nicht nachhaltig ist<br />

<br />

<br />

Gelegentliche Vermietung eines im übrigen privat genutzten<br />

Gegenstandes (Wohnmobil, Segelboot, Motorboot, Flugzeug,<br />

Hubschrauber, Ferienwohnung)<br />

nicht nachhaltig tätig sind im Allgemeinen Sammler, auch soweit einzelne<br />

Stücke getauscht oder an- und verkauft werden und Werksangehörige,<br />

die Jahreswagen an- und verkaufen.<br />

34


Folge:<br />

Wenn eine Betreibergesellschaft mangels <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong><br />

ertragsteuerlich nicht anerkannt wird, kann sie<br />

gleichwohl umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sein, mit<br />

vollem Vorsteuerabzugsrecht aus Eingangsrechnungen und mit<br />

den umsatz<strong>steuerliche</strong>n Aufzeichnungspflichten<br />

Anmerkung:<br />

In Österreich wird zwischen Ertragsteuern und Umsatzsteuer<br />

weniger scharf unterschieden.<br />

Die umsatz<strong>steuerliche</strong> Unternehmereigenschaft kann auch bei<br />

fehlender <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong> entfallen (§ 6 i.V.m. § 1<br />

Abs. 2 der <strong>Liebhaberei</strong>verordnung).<br />

35


5. Zusammenfassung<br />

Wer Verluste aus dem <strong>Betrieb</strong> einer Golfsportanlage mit anderen (positiven)<br />

Einkünften verrechnen will, muss die verlustreiche Tätigkeit in <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong><br />

ausüben.<br />

Dies muss durch objektive Merkmale (Indizien) belegt werden.<br />

Erstes Ziel:<br />

Verrechnung der Anlaufverluste in einem Zeitraum von<br />

9-10 Jahren seit Gründung (sog. Beobachtungszeitraum)<br />

Voraussetzung:<br />

Am Ende des Beobachtungszeitraums wird eine nachvollziehbare<br />

Ergebnisprognose vorgelegt, in der die Anlaufverluste<br />

unter Einrechnung eines nachvollziehbaren „Restwerts“ der<br />

Anlage (sofern nicht lediglich von Betreibergesellschaft<br />

gepachtet) in spätestens 30 Jahren erkennbar überschritten<br />

werden<br />

36


Gefahr von strukturellen Verlusten<br />

Vertragsgestaltung stützt die Mitgliederinteressen im<br />

Club, insbesondere zum Erhalt günstiger Beiträge<br />

<br />

<br />

Die Investitionssumme ist mit den<br />

prognostizierten Beiträgen nur auf sehr lange<br />

Dauer (>30 Jahre) refinanzierbar (Abschreibungen<br />

werden nicht verdient)<br />

Gesellschafter sind „begeisterte“ Golfer<br />

(persönliche Interessen und Neigungen)<br />

37


Zweites Ziel:<br />

Anerkennung von Verlusten auch nach dem Beobachtungszeitraum<br />

von 9 – 10 Jahren<br />

Voraussetzung:<br />

Laufend dokumentierte Reaktionen der Geschäftsführung<br />

zur Verlustbegrenzung und –überwindung.<br />

Einholung von externen betriebswirtschaftlichem Rat;<br />

ggf. Verkauf der Anlage mit Abdeckung der Anlaufverluste<br />

Steuerschädlich ist: Verluste aussitzen und auf Besserung<br />

hoffen<br />

38


6. Empfehlungen<br />

6.1. Für Betreiber-Golfanlagen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Business Plan erstellen <strong>bzw</strong>. von fachkundigem Berater erstellen lassen<br />

Planabweichungen analysieren, Plan fortschreiben<br />

Reaktionen auf Planabweichungen dokumentieren<br />

Inhaber sollte auf eigenem Platz und in „eigener“ Mannschaft eher<br />

zurückhaltend in Erscheinung treten<br />

6.2. Für gemischte Golfanlagenmodelle mit Investorendominanz<br />

<br />

<br />

<br />

Business Plan, Planabweichungen und Reaktionen wie bei Betreiber-<br />

Golfanlagen<br />

Investoren sollten möglichst nicht aktive Clubmitglieder sein;<br />

jedenfalls im Club kein Amt übernehmen<br />

Bevor Verluste rückwirkend aberkannt werden, Anlage veräußern an<br />

neue Betreibergesellschaft; ½ Steuersatz für Veräußerungsgewinn<br />

möglich, sofern Gesellschafter älter als 55 Jahre und jemand<br />

Anderes auf Erwerberseite auftritt<br />

39


6.3. Für gemischte Golfanlagenmodelle mit Clubdominanz<br />

<br />

„Pathologische“ Fallgestaltung: „strukturelle“ Verluste kaum zu<br />

vermeiden. Wohlwollen der <strong>Betrieb</strong>sprüfung erhalten.<br />

Betreibergesellschaft <strong>bzw</strong>. Verluste „einfrieren“; Folgeinvestitionen<br />

direkt vom Club.<br />

40

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