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1.4 Potenzgesetze (dr1_3)

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Vorkurs Mathematik Fachhochschule Frankfurt, Fachbereich 2 6<br />

Bem.<br />

1)<br />

Das vorhergehende Beispiel zeigt, dass Logarithmieren und Exponieren zur selben<br />

Basis sich aufheben, sie sind Umkehrungen zueinander. Dies folgt unmittelbar aus<br />

der Definition:<br />

wenn a x = b (1) ,<br />

dann gilt x = log a (b) (2) .<br />

log a (b)<br />

Ersetzt man in (1) das x gemäß (2) , erhält man: a = b<br />

2)<br />

Der Ausdruck log a (b) kann auch als „Handlungsvorschrift“ aufgefasst werden:<br />

„ logarithmiere b zur Basis a “ , genau so wie der Ausdruck (b) 2 als<br />

„Handlungsvorschrift“ aufgefasst werden kann: „quadriere b“ .<br />

Keinesfalls darf log a (b) als Produkt von „log a “ und „b“ missverstanden werden.<br />

3)<br />

x x2<br />

Wenn a 1 = a = b folgt : x1 = x 2 = x , nämlich x = log a (b) .<br />

Diese Eigenschaft heißt Umkehrbarkeit oder „Eineindeutigkeit“ der Exponentialfunktion.<br />

Wenn x = log a (b 1 ) = log a (b 2 ) folgt : b 1 = b 2 = b , nämlich b = a x .<br />

Diese Eigenschaft heißt Umkehrbarkeit oder „Eineindeutigkeit“ des Logarithmus,<br />

genauer gesagt der Logarithmusfunktion.<br />

Das ist nicht selbstverständlich:<br />

so folgt z.B. aus ( b 1 ) 2 = ( b 2 ) 2 NICHT: b 1 = b 2 , sondern: b 1 = b 2 ODER b 1 = - b 2 !!<br />

Die Begriffe „Funktion“ , „Eindeutigkeit“ und „Eineindeutigkeit“ werden in einem<br />

entsprechenden Kapitel der Vorlesung Mathematik 1 behandelt werden.<br />

4)<br />

Oft lässt man die Klammer um den Numerus weg: log a b

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