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Einweisung Medizinprodukte in Deutschland - Forum für ...

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F.F.M.<br />

<strong>Forum</strong> <strong>für</strong><br />

Mediz<strong>in</strong>technik e.V.<br />

FACH<br />

HOCHSCHULE<br />

LÜBECK<br />

University of Applied Sciences<br />

<strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

E<strong>in</strong>e Arbeitshilfe <strong>für</strong> Krankenhausbetreiber, Anwender und Hersteller von <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>n<br />

<strong>Forum</strong> <strong>für</strong> Mediz<strong>in</strong>technik e.V. Lübeck<br />

Das <strong>Forum</strong> <strong>für</strong> Mediz<strong>in</strong>technik FFM e. V. hat mehr als 50 e<strong>in</strong>tägige Sem<strong>in</strong>are zur Umsetzung des<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>gesetzes MPG und der <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>-Betreiberverordnung MPBetreibV<br />

bundesweit durchgeführt und dabei über 3500 Teilnehmer erreicht. Ärzt<strong>in</strong>nen und Ärzte,<br />

Verantwortliche und Mitarbeiter im Pflegedienst, <strong>in</strong> Apotheke, E<strong>in</strong>kauf und Beschaffung,<br />

Verantwortliche und Mitarbeiter der Mediz<strong>in</strong>technik, <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>berater von Herstellern und<br />

Fachhändlern haben durch Ihre Fragen und Beiträge gezeigt, dass das Thema „<strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>“ auch<br />

über 15 Jahre nach der Veröffentlichung des MPG immer noch e<strong>in</strong> Problemfeld darstellt.<br />

Aus dem Fundus dieser Erfahrung ist diese Arbeitshilfe entstanden. Von Anwendern und<br />

Herstellern zwischenzeitlich erhaltene Rückmeldungen, <strong>für</strong> die wir uns sehr herzlich bedanken,<br />

führen zur Aktualisierung der Arbeitshilfe.<br />

Prof. Dr. Horst Frankenberger<br />

Vorsitzender <strong>Forum</strong> <strong>für</strong> Mediz<strong>in</strong>technik e. V.<br />

Maria-Goeppert-Straße 1<br />

23562 Lübeck<br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 1


Inhalt<br />

1. Vorbemerkung<br />

2. Gesetzlicher H<strong>in</strong>tergrund zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>für</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> zu gewerblichen oder<br />

wirtschaftlichen Zwecken<br />

3. Arten der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>für</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong><br />

3.1 <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnen s<strong>in</strong>d<br />

3.1.1 Gerätee<strong>in</strong>weisung <strong>für</strong> Beauftragte Personen durch Hersteller bzw.<br />

durch Befugte Personen<br />

3.1.2 Gerätee<strong>in</strong>weisung <strong>für</strong> Anwender durch Beauftragte Personen<br />

3.1.3 Gerätee<strong>in</strong>weisung <strong>für</strong> Anwender durch Hersteller bzw. Befugte Personen<br />

3.1.4 Gerätee<strong>in</strong>weisung <strong>für</strong> Anwender durch Anwender<br />

3.2 <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die nicht der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnen s<strong>in</strong>d<br />

3.3 Altgeräte (Mediz<strong>in</strong>isch-technische Geräte nach MedGV)<br />

4. Herstelleranforderungen zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong><br />

5. Gerätee<strong>in</strong>weisung <strong>für</strong> Beauftragte Personen durch Hersteller / Befugte Personen<br />

6. Gerätee<strong>in</strong>weisung <strong>für</strong> Anwender von <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>n der Anlage 1 MPBetreibV durch<br />

Beauftragte Personen<br />

7. Betreiberverantwortung<br />

8. Vorarbeiten zur Planung e<strong>in</strong>es kl<strong>in</strong>ikspezifischen <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>skonzepts<br />

9. Resümee <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong><br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 2


1. Vorbemerkung<br />

Diese Arbeitshilfe fasst die vom Gesetz- und Verordnungsgeber getroffenen Festlegungen zur<br />

<strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>in</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> strukturiert zusammen. Sowohl im <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>gesetz<br />

MPG als auch <strong>in</strong> der <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>-Betreiberverordnung MPBetreibV s<strong>in</strong>d regulatorische<br />

Forderungen festgelegt, die E<strong>in</strong>fluss auf die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>in</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> haben.<br />

Nicht angesprochen werden <strong>in</strong> dieser Arbeitshilfe die <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, <strong>für</strong> die die MPBetreibV<br />

nicht gilt. Es handelt sich hierbei um<br />

- <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> zur kl<strong>in</strong>ischen Prüfung oder Leistungsbewertungsprüfung und<br />

- <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und <strong>in</strong> deren<br />

Gefahrenbereich ke<strong>in</strong>e Arbeitnehmer beschäftigt s<strong>in</strong>d.<br />

H<strong>in</strong>zuweisen ist darauf, dass die vom Gesetz- und Verordnungsgeber getroffenen<br />

Festlegungen zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>in</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> ke<strong>in</strong>e Ausnahmen kennen <strong>für</strong> irgendwelche<br />

Berufsgruppen, die <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken an<br />

Patienten anwenden. Die Festlegungen zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> gelten <strong>für</strong> Chefärzte ebenso wie <strong>für</strong><br />

Oberärzte, Ärzte, Belegärzte, Notärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte, Rettungssanitäter, ….<br />

2. Gesetzlicher H<strong>in</strong>tergrund zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>für</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> zu gewerblichen<br />

oder wirtschaftlichen Zwecken<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>gesetz<br />

MPG Anforderungen, die E<strong>in</strong>fluss auf die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> haben<br />

MPG § 31 <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>berater: Herstellerpflicht, Anforderungen an<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>berater<br />

MPG § 4 (1) Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und<br />

Dritten<br />

MPG § 14 Satz 2 Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>n<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>-Betreiberverordnung – MPBetreibV<br />

Anforderungen an die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>in</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong><br />

MPBetreibV § 2 Abs. 2<br />

MPBetreibV § 2 Abs. 4<br />

MPBetreibV § 5 Abs. 1 Nr. 2<br />

MPBetreibV § 5 Abs. 2<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen an Anwender,<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen an Betreiber,<br />

Spezielle Anforderungen <strong>für</strong> nichtimplantierbare aktive<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> der Anlage 1 an Betreiber und an vom<br />

Betreiber Beauftragte Personen,<br />

Spezielle Anforderungen <strong>für</strong> nichtimplantierbare aktive<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> der Anlage 1 MPBetreibV an Anwender,<br />

MPBetreibV § 15 Nr. 5 Sondervorschriften <strong>für</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> nach § 2 Nr. 1 und 3<br />

MedGV an Anwender und e<strong>in</strong>weisende Personen.<br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 3


Urteil Bundesgerichtshof vom 11. 10. 1977 (VI ZR 110/75)<br />

Aussage, was unter e<strong>in</strong>er „qualifizierten <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>in</strong> die sachgerechte Handhabung” <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Arzt zu verstehen ist. Obwohl dieses Urteil lange vor Inkrafttreten der Mediz<strong>in</strong>geräteverordnung<br />

gefällt wurde, ist es aber immer noch heute von Bedeutung.<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>er Entscheidung über Ansprüche aus e<strong>in</strong>em Narkosezwischenfall hat der<br />

Bundesgerichtshof darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass<br />

§<br />

§<br />

der Arzt über die Funktionsweise e<strong>in</strong>es von ihm zu bedienenden Mediz<strong>in</strong>produkts<br />

wenigstens <strong>in</strong> groben Zügen Bescheid wissen muss,<br />

der Arzt nicht von der Pflicht befreit ist, sich mit der Funktionsweise <strong>in</strong>sbesondere von<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>n, deren E<strong>in</strong>satz <strong>für</strong> den Patienten vitale Bedeutung haben, wenigstens<br />

<strong>in</strong>sofern vertraut zu machen, wie dies e<strong>in</strong>em naturwissenschaftlich und technologisch<br />

aufgeschlossenen Menschen möglich und zumutbar ist.<br />

3. Arten der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>für</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong><br />

Zu unterscheiden s<strong>in</strong>d drei Arten der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>:<br />

3.1 <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die der Anlage 1 ⃰ MPBetreibV zuzuordnen s<strong>in</strong>d<br />

3.2 <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die nicht der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnen s<strong>in</strong>d<br />

3.3 Altgeräte (Mediz<strong>in</strong>isch-technische Geräte nach MedGV)<br />

⃰ <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> der Anlage 1 MPBetreibV s<strong>in</strong>d ausschließlich nichtimplantierbare aktive<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>. Sie müssen die Def<strong>in</strong>itionen der Anlage 1 MPBetreibV erfüllen.<br />

3.1 <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnen s<strong>in</strong>d<br />

3.1.1 Gerätee<strong>in</strong>weisung <strong>für</strong> Beauftragte Personen durch Hersteller bzw.<br />

durch Befugte Personen<br />

Der Betreiber hat die Pflicht, Beauftragte Personen zu benennen, da ausschließlich Beauftragte<br />

Personen neben dem Hersteller und der Befugten Person, die im E<strong>in</strong>vernehmen mit dem<br />

Hersteller handelt, Gerätee<strong>in</strong>weisungen <strong>für</strong> Anwender <strong>in</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> der Anlage 1<br />

MPBetreibV vornehmen dürfen.<br />

Der Betreiber hat den Hersteller bzw. die Befugte Person, die im E<strong>in</strong>vernehmen mit dem Hersteller<br />

handelt, zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> aufzufordern.<br />

Der Hersteller bzw. die Befugte Person hat das (alle<strong>in</strong>ige) Recht, Beauftragte Personen<br />

e<strong>in</strong>zuweisen. Der Betreiber hat den Hersteller bzw. die Befugte Person hierzu zu beauftragen.<br />

3.1.2 Gerätee<strong>in</strong>weisung <strong>für</strong> Anwender durch Beauftragte Personen<br />

§<br />

§<br />

Die Beauftragte Person lädt Anwender zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> e<strong>in</strong>. (Anmerkung: Die E<strong>in</strong>ladung zur<br />

<strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> kann auch anderen Personen übertragen werden.)<br />

Die Beauftragte Person weist Anwender e<strong>in</strong>. Die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> ist zu dokumentieren.<br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 4


3.1.3 Gerätee<strong>in</strong>weisung <strong>für</strong> Anwender durch Hersteller bzw. Befugte Person<br />

§<br />

§<br />

§<br />

Betreiber fordert Hersteller bzw. Befugte Person zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> auf.<br />

Beauftragte Person lädt Anwender zur Teilnahme e<strong>in</strong>. (Anmerkung: Die E<strong>in</strong>ladung zur<br />

<strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> kann auch anderen Personen übertragen werden.)<br />

Hersteller bzw. Befugte Person weist Anwender e<strong>in</strong>. Die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> ist zu dokumentieren.<br />

3.1.4 Gerätee<strong>in</strong>weisung <strong>für</strong> Anwender durch Anwender<br />

§<br />

E<strong>in</strong>e solche <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> ist <strong>für</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> der Anlage 1 MPBetreibV nicht zulässig.<br />

Anmerkungen:<br />

1. E<strong>in</strong>e Produktpräsentation des Herstellers mittels z.B. PowerPo<strong>in</strong>t<br />

anlässlich der Akquisition ist ke<strong>in</strong>e <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>, weil e<strong>in</strong>e <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> weit<br />

über die Darstellung der Produkteigenschaft h<strong>in</strong>ausgeht.<br />

2. Der <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>berater des Herstellers hat bei <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>n der<br />

Anlage 1 MPBetreibV zu unterscheiden zwischen der Gerätee<strong>in</strong>weisung<br />

<strong>für</strong> Anwender und der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>für</strong> Beauftragte Personen.<br />

3. Hat e<strong>in</strong> Betreiber e<strong>in</strong>e Beauftragte Person ernannt, so ist der Beauftragten<br />

Person <strong>für</strong> die Erfüllung der Pflichten (<strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> durch den Hersteller /<br />

Befugte Person) und <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> der Anwender die hierzu erforderliche<br />

Zeit zur Verfügung zu stellen. Dies ist bei der Personalbedarfsplanung zu<br />

berücksichtigen.<br />

4. Diese Ausführungen gelten nicht <strong>für</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die nach den<br />

Vorschriften der Mediz<strong>in</strong>geräteverordnung (MedGV) <strong>in</strong> Betrieb genommen<br />

wurden. Für die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>in</strong> MedGV Geräte (Altgeräte) gilt § 15 Nr. 5<br />

MPBetreibV: „Sondervorschriften“ <strong>für</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> nach § 2 Nr. 1 und 3<br />

MedGV an Anwender und e<strong>in</strong>weisende Personen (siehe hierzu Kapitel<br />

3.3).<br />

5. Diese Ausführungen müssen nicht auf nichtimplantierbare aktive<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> übertragen werden, die nicht der Anlage 1 MPBetreibV<br />

zuzuordnen s<strong>in</strong>d (siehe hierzu Kapitel 3.2).<br />

3.2 <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die nicht der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnen s<strong>in</strong>d<br />

Hierzu zählen alle<br />

§<br />

§<br />

nicht aktiven <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong><br />

nichtimplantierbaren aktiven <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die nicht der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnen<br />

s<strong>in</strong>d, wie beispielsweise elektrisch betriebene Betten, Ultraschall-Diagnosegeräte,<br />

Bronchusabsaugegeräte, Narkosegeräte mit Handbeatmung (ohne masch<strong>in</strong>elle Beatmung!),<br />

Insul<strong>in</strong>pumpen, Schmerzpumpen, Ernährungspumpen, <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> zur masch<strong>in</strong>ellen<br />

Thorax Kompression zur Herzdruckmassage …<br />

Für nichtimplantierbare aktive <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die nachweislich nicht der Anlage 1<br />

MPBetreibV zuzuordnen s<strong>in</strong>d, hat der Gesetz- und Verordnungsgeber <strong>für</strong> den Betreiber ke<strong>in</strong>e<br />

Festlegungen zu der Methode der Wissensvermittlung und <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> der Anwender<br />

getroffen. E<strong>in</strong>e <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> von Anwendern durch e<strong>in</strong>gewiesene Anwender (Schneeballsystem)<br />

ist möglich.<br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 5


Es kann <strong>in</strong> speziellen Fällen bzw. aus organisatorischen Gründen durchaus s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>, das<br />

<strong>in</strong> § 5 MPBetreibV <strong>für</strong> nichtimplantierbare aktive <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die der Anlage 1<br />

MPBetreibV zuzuordnen s<strong>in</strong>d, festgelegte Verfahren (siehe Kapitel 3.1) auch auf andere nicht<br />

der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnende <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> zu übertragen. Es besteht jedoch<br />

ke<strong>in</strong>e regulatorische Verpflichtung hierzu.<br />

3.3 Altgeräte (Mediz<strong>in</strong>isch-technische Geräte nach MedGV)<br />

Für mediz<strong>in</strong>isch-technische Geräte, die nach den Vorschriften der heute nicht mehr gültigen<br />

Mediz<strong>in</strong>geräteverordnung (MedGV) <strong>in</strong> Betrieb genommen wurden (Altgeräte) gelten die<br />

Sondervorschriften des §15 MPBetreibV. Im H<strong>in</strong>blick auf die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> gilt § 15 Nr. 5<br />

MPBetreibV: „<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> nach § 2 Nr. 1 und 3 der Mediz<strong>in</strong>geräteverordnung dürfen nur von<br />

Personen angewendet werden, die am Mediz<strong>in</strong>produkt unter Berücksichtigung der<br />

Gebrauchsanweisung <strong>in</strong> die sachgerechte Handhabung e<strong>in</strong>gewiesen worden s<strong>in</strong>d. Werden solche<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> mit Zusatzgeräten zu Gerätekomb<strong>in</strong>ationen erweitert, ist die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> auf die<br />

Komb<strong>in</strong>ation und deren Besonderheiten zu erstrecken. Nur solche Personen dürfen e<strong>in</strong>weisen, die<br />

auf Grund ihrer Kenntnisse und praktischen Erfahrungen <strong>für</strong> die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> und die Handhabung<br />

dieser <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> geeignet s<strong>in</strong>d“.<br />

Für die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>in</strong> Altgeräte fordert der Verordnungsgeber e<strong>in</strong>e „geeignete Person“. Jede <strong>für</strong><br />

das betreffende Altgerät „geeignete Person“ im S<strong>in</strong>ne von § 15 Nr. 5 MPBetreibV kann e<strong>in</strong>e<br />

<strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> durchführen. Personen s<strong>in</strong>d zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> geeignet, wenn sie über Kenntnisse und<br />

praktische Erfahrungen <strong>für</strong> die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>in</strong> die Handhabung dieser <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> verfügen.<br />

4. Herstelleranforderungen zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong><br />

Der Hersteller benötigt ausgebildete Personen, die geeignet s<strong>in</strong>d, Fachkreise zu <strong>in</strong>formieren und <strong>in</strong><br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> e<strong>in</strong>zuweisen.<br />

Nach <strong>in</strong>ternen Regelungen müssen diese zu <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>beratern ernannt werden, damit Sie<br />

die aus MPG und MPBetreibV resultierenden Aufgaben <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> erfüllen können. Diese<br />

Aufgabe ist nur e<strong>in</strong>e der Aufgaben aus § 31 MPG.<br />

Bei der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> zu beachten s<strong>in</strong>d auch die regulatorischen Forderungen des § 4 (1) MPG. Hier<br />

fordert der Gesetzgeber:<br />

„(1) Es ist verboten, <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> … anzuwenden, wenn<br />

1. der begründete Verdacht besteht, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der<br />

Patienten, der Anwender oder Dritter bei sachgemäßer Anwendung, Instandhaltung und<br />

ihrer Zweckbestimmung entsprechender Verwendung über e<strong>in</strong> nach den Erkenntnissen der<br />

mediz<strong>in</strong>ischen Wissenschaften vertretbares Maß h<strong>in</strong>ausgehend unmittelbar oder mittelbar<br />

gefährden oder<br />

2. das Datum abgelaufen ist, bis zu dem e<strong>in</strong>e gefahrlose Anwendung nachweislich möglich<br />

ist“.<br />

§ 4 (1) Nr. 2 MPG be<strong>in</strong>haltet beispielsweise, dass ke<strong>in</strong>e Anwendung e<strong>in</strong>es Mediz<strong>in</strong>produkts nach<br />

Ablauf des Datums erfolgt, bis zu dem e<strong>in</strong>e gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist, z.B.:<br />

§<br />

§<br />

§<br />

In-vitro-Diagnostik Teststreifen<br />

In-vitro-Diagnostik Kontroll-Lösungen<br />

Beatmungsgerät mit abgelaufener Frist der Sicherheitstechnischen Kontrolle STK<br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 6


§<br />

§<br />

§<br />

Infusionspumpe mit abgelaufener Frist der Sicherheitstechnischen Kontrolle STK<br />

Blutdruckmessgerät mit abgelaufener Frist der Messtechnischen Kontrolle MTK<br />

„Sterilgut“ mit abgelaufenem Sterilgutdatum<br />

§ 14 Satz 2 MPG be<strong>in</strong>haltet die Forderung, dass e<strong>in</strong> Mediz<strong>in</strong>produkt nicht betrieben und<br />

angewendet werden darf, wenn es Mängel aufweist, durch die Patienten, Anwender und Dritte<br />

gefährdet werden können. Diese Forderung be<strong>in</strong>haltet, dass e<strong>in</strong> Anwender vor der Anwendung<br />

den ordnungsgemäßen Zustand und die Funktionsfähigkeit des Mediz<strong>in</strong>produkts zu prüfen hat.<br />

Beispiele <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en nicht ordnungsgemäßen Zustand e<strong>in</strong>es Mediz<strong>in</strong>produkts:<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

Mediz<strong>in</strong>produkt mit nicht ordnungsgemäßem Zubehör<br />

beschädigtes Gehäuse<br />

fehlerhafte Anzeige<br />

beschädigte Sterilverpackung<br />

abgefallene oder nicht vorhandene Schutzkappe<br />

Beispiele <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en nicht ordnungsgemäßen Zustand e<strong>in</strong>es elektrisch betriebenen Mediz<strong>in</strong>produkts:<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

Fehlermeldung beim E<strong>in</strong>schalten<br />

defekte Netzleitung<br />

defekter Netzstecker<br />

defekte Alarme<strong>in</strong>richtung<br />

defektes Schutzsystem<br />

Organisation der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>en <strong>für</strong> Beauftragte Personen<br />

Die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> von Beauftragten Personen hat <strong>für</strong> den Hersteller den Vorteil, dass die Beauftragte<br />

Person die kl<strong>in</strong>ischen Abläufe, die Gewohnheiten, die Philosophien kennt und daher die<br />

Beauftragte Person mit Unterstützung der Gebrauchsanweisung zielgerichteter, <strong>in</strong> kürzerer Zeit <strong>in</strong><br />

die sachgerechte Handhabung, Anwendung und Betrieb e<strong>in</strong>weisen kann.<br />

Vor der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> durch den Hersteller ist zu beachten:<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

Der Betreiber muss e<strong>in</strong>e oder mehrere Beauftragte Personen <strong>für</strong> die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>in</strong><br />

nichtimplantierbare aktive <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> der Anlage 1 MPBetreibV benannt haben.<br />

Der Betreiber muss den Hersteller / die Befugte Person, die im E<strong>in</strong>vernehmen mit dem<br />

Hersteller handelt, zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> auffordern.<br />

Das e<strong>in</strong>zuweisende Mediz<strong>in</strong>produkt / Gerät muss zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> betriebsfertig vorhanden<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Die zum Mediz<strong>in</strong>produkt / Gerät zugehörige Gebrauchsanweisung muss vorliegen.<br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 7


Bemerkungen<br />

1. Baugleiche <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> / Geräte der Anlage 1 MPBetreibV müssen<br />

nicht e<strong>in</strong>gewiesen werden. E<strong>in</strong> Mediz<strong>in</strong>produkt / Gerät ist dann baugleich,<br />

wenn Übere<strong>in</strong>stimmung <strong>in</strong> Hard- und Software sowie der<br />

Gebrauchsanweisung vorliegt. Es versteht sich selbstredend, dass die<br />

Zweckbestimmung von baugleichen <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>n / Geräten identisch<br />

ist. Die Entscheidung über e<strong>in</strong>e weitere <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> bei baugleichen<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>n / Geräten trifft der Betreiber – nicht der Hersteller. Bei<br />

neuer Software muss beispielsweise der Unterschied zur alten<br />

Software Gegenstand der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> se<strong>in</strong>.<br />

2. Die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> der Beauftragten Person unterscheidet sich im H<strong>in</strong>blick<br />

auf Zeit und Umfang deutlich von der Anwendere<strong>in</strong>weisung, da die<br />

<strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> der Beauftragten Person anhand der Gebrauchsanweisung<br />

durchzuführen ist.<br />

3. Die Ausführungen gelten nicht <strong>für</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die nach den<br />

Vorschriften der Mediz<strong>in</strong>geräteverordnung <strong>in</strong> Betrieb genommen wurden.<br />

Für die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>in</strong> MedGV Geräte (Altgeräte) gilt § 15 Nr. 5<br />

MPBetreibV: „Sondervorschriften“ <strong>für</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> nach § 2 Nr. 1 und<br />

3 MedGV an Anwender und e<strong>in</strong>weisende Personen (siehe hierzu<br />

Kapitel 3.3).<br />

4. Diese Ausführungen müssen nicht auf <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> übertragen<br />

werden, die nachweisbar nicht der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnen<br />

s<strong>in</strong>d (siehe hierzu Kapitel 3.2).<br />

§<br />

Die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> ist zu dokumentieren. Dies kann im Abschnitt 2 des Mediz<strong>in</strong>produktbuchs<br />

erfolgen. Erfolgt die Dokumentation der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> elektronisch, so sollte im<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>buch vermerkt se<strong>in</strong>, wo die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> dokumentiert ist.<br />

5. Gerätee<strong>in</strong>weisung <strong>für</strong> Beauftragte Personen durch den Hersteller / Befugte<br />

Person<br />

Voraussetzungen<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

Beauftragte Person muss vom Betreiber ernannt se<strong>in</strong>.<br />

Betreiber muss Hersteller / Befugte Person zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> auffordern.<br />

Mediz<strong>in</strong>produkt der Anlage 1 MPBetreibV muss betriebsfertig zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> vorhanden<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Gebrauchsanweisung muss <strong>für</strong> Beauftragte Person vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Sicherheitsbezogene Informationen und Instandhaltungsh<strong>in</strong>weise (e<strong>in</strong>schließlich der<br />

Informationen zur Aufbereitung – falls zutreffend) müssen vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Liste der zulässigen Verb<strong>in</strong>dung mit anderen <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>n, Gegenständen und<br />

Zubehör muss vorhanden se<strong>in</strong><br />

Zeit und Term<strong>in</strong>vere<strong>in</strong>barung zwischen Hersteller und Betreiber muss erfolgt se<strong>in</strong>.<br />

Empfehlung: Die Teilnehmerzahl sollte ca. 5 Beauftragte Personen nicht überschreiten.<br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 8


Qualifikation der Beauftragten Person<br />

Die Beauftragte Person ist e<strong>in</strong> geeigneter Spezialist <strong>für</strong> e<strong>in</strong> nichtimplantierbares aktives<br />

Mediz<strong>in</strong>produkt / Gerät oder e<strong>in</strong>e Gerätegruppe der Anlage 1 MPBetreibV. Sie kennt die<br />

Anwendung, die Abläufe, die Strategien, die Philosophien, die Gewohnheiten der Kl<strong>in</strong>ik / Abteilung.<br />

Wird nur e<strong>in</strong>e Beauftragte Person ernannt, ist beim Ausscheiden der Beauftragten Person e<strong>in</strong>e<br />

neue <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> durch den Hersteller bzw. die vom Hersteller Befugte Person erforderlich. Daher<br />

empfiehlt es sich, mehrere Beauftragte Personen pro Mediz<strong>in</strong>produkt / Gerät der Anlage 1<br />

MPBetreibV zu ernennen. Dies hilft ebenfalls die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>sanforderungen bei dezentralen<br />

E<strong>in</strong>richtungen zu erfüllen.<br />

Da <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>en <strong>für</strong> alle Personengruppen während der Dienstzeiten schwierig zu koord<strong>in</strong>ieren<br />

s<strong>in</strong>d, kann es gegebenenfalls günstiger se<strong>in</strong>, jeweils <strong>für</strong> den ärztlichen und pflegerischen Bereich<br />

sowie gegebenenfalls <strong>für</strong> weitere Bereiche Beauftragte Personen zu ernennen, die die<br />

Informationen getrennt an Ihre Klientel weitergeben können.<br />

Inhalt<br />

Der Hersteller / die Befugte Person gibt der Beauftragten Person anhand der<br />

Gebrauchsanweisung und der beim Mediz<strong>in</strong>produkt / Gerät bef<strong>in</strong>dlichen sicherheitsbezogenen und<br />

Instandhaltungs-Informationen den gesamten Überblick zu dem e<strong>in</strong>zuweisenden Mediz<strong>in</strong>produkt<br />

der Anlage 1 MPBetreibV, damit die Beauftragte Person danach <strong>für</strong> die Kl<strong>in</strong>ik / Abteilung die<br />

erforderlichen Informationen weitergeben kann.<br />

Die Gebrauchsanweisung hat bei der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> Beauftragter Personen vorzuliegen und der<br />

E<strong>in</strong>weisende hat die wesentlichen Inhalte zu vermitteln.<br />

Die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> umfasst die Zweckbestimmung, die sachgerechte Handhabung, die Anwendung<br />

und den Betrieb des Mediz<strong>in</strong>produkts (e<strong>in</strong>schließlich Aufbereitung und Instandhaltung – falls<br />

zutreffend). Dabei ist zu beachten, dass der Betreiber entscheiden kann, dass baugleiche Geräte<br />

nicht e<strong>in</strong>gewiesen werden müssen. Bei neuer Software muss der Unterschied zur alten Software<br />

e<strong>in</strong>gewiesen werden.<br />

Spezieller Inhalt<br />

a. Zweckbestimmung und Bestimmungsgemäßer Gebrauch<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

vom Hersteller festgelegte Zweckbestimmung;<br />

Kenntnis der vom Hersteller gegebenen sicherheitstechnischen H<strong>in</strong>weise,<br />

Anwendungsbeschränkungen (z. B. ke<strong>in</strong>e Verwendung bei der Kernsp<strong>in</strong>tomografie);<br />

Kenntnis des zulässigen Zubehörs und der zulässigen Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeiten;<br />

Fristen von Instandhaltung, Sicherheitstechnischen Kontrollen, Messtechnischen<br />

Kontrollen.<br />

b. Anwendungsaspekte<br />

§<br />

Kenntnis aller Bedienelemente (Was ist was?) und der dazugehörigen Funktionen;<br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 9


§<br />

§<br />

§<br />

Bedienkonzept;<br />

Kenntnis der Funktionsprüfung vor der Anwendung an Patienten;<br />

Kenntnis des ordnungsgemäßen Zustands des Mediz<strong>in</strong>produkts;<br />

Anmerkung<br />

Empfehlenswert ist <strong>für</strong> die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>, dass das Mediz<strong>in</strong>produkt / Gerät funktionsbereit und<br />

gegenständlich zur Verfügung steht, um die Kenntnis des ordnungsgemäßen Zustands vermitteln<br />

zu können und um Handhabungsübungen am Mediz<strong>in</strong>produkt / Gerät durchführen zu können.<br />

c. Korrekte Aufbereitung<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

Aufbereitungsumfang;<br />

Aufbereitungsverfahren, Re<strong>in</strong>igung, Des<strong>in</strong>fektion, Sterilisation;<br />

Präparate (E<strong>in</strong>schränkungen h<strong>in</strong>sichtlich der Materialverträglichkeit);<br />

Aufbereitungs<strong>in</strong>tervalle.<br />

d. Dokumentation<br />

Dokumentation der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> durch den <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>berater des Herstellers / der Befugten<br />

Person Dies kann im Abschnitt 2 des Mediz<strong>in</strong>produktbuchs erfolgen.<br />

Erfolgt die Dokumentation der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> elektronisch, so sollte im <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>buch vermerkt<br />

se<strong>in</strong>, wo die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> dokumentiert ist.<br />

6. Gerätee<strong>in</strong>weisung <strong>für</strong> Anwender von <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>n der Anlage 1<br />

MPBetreibV durch Beauftragte Personen<br />

Voraussetzungen<br />

§ Die vom Betreiber Beauftragte Person muss vom Hersteller / von der Befugten Person <strong>in</strong><br />

das Mediz<strong>in</strong>produkt e<strong>in</strong>gewiesen se<strong>in</strong>.<br />

§ Mediz<strong>in</strong>produkt muss betriebsbereit vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

§ Baugleiche Geräte müssen nicht e<strong>in</strong>gewiesen werden. Bei neuer Software muss nur der<br />

Unterschied zur alten Software e<strong>in</strong>gewiesen werden.<br />

Empfehlung<br />

1. E<strong>in</strong>e optimale Gruppengröße s<strong>in</strong>d ca. 5 – 8 Personen.<br />

2. Bei der Organisation an die verschiedenen Personengruppen ärztliches Personal,<br />

Pflegepersonal, Personal der Hygiene, technisches Personal des Betreibers denken.<br />

3. <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>en sollten an festen Orten zu festen Zeiten regelmäßig durchgeführt werden,<br />

um alle Anwender erreichen zu können.<br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 10


Br<strong>in</strong>gschuld und Holpflicht von Betreiber und Anwender<br />

Der Betreiber hat e<strong>in</strong>e Br<strong>in</strong>gschuld, damit der Anwender <strong>in</strong> die sachgerechte Handhabung von<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>n e<strong>in</strong>gewiesen wird. Auf der anderen Seite hat sich der Anwender<br />

eigenverantwortlich um e<strong>in</strong>e entsprechende <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>smaßnahme zu kümmern, damit er die<br />

erforderlichen Kenntnisse erlangt. (Holpflicht des Anwenders).<br />

Inhalt<br />

<strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>in</strong> die sachgerechte Handhabung des Mediz<strong>in</strong>produkts<br />

Auf Grundlage ihres vertieften <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>wissens vermittelt die Beauftragte Person dem<br />

Anwender die <strong>für</strong> die Kl<strong>in</strong>ik / Abteilung notwendigen Kenntnisse. Unter Berücksichtigung der<br />

Gebrauchsanweisung s<strong>in</strong>d hierbei die wesentlichen Anwender<strong>in</strong>formationen zu vermitteln. Die<br />

Gebrauchsanweisung muss nicht zw<strong>in</strong>gend dem Anwender vorliegen.<br />

Spezieller Inhalt<br />

(Anwenderspezifisch, abteilungsspezifisch je nach Aufgabe e<strong>in</strong> Teil der unten<br />

genannten Inhalte)<br />

a. Zweckbestimmung und bestimmungsgemäßer Gebrauch<br />

(Dieser Inhalt kann nicht entfallen)<br />

§ vom Hersteller festgelegte Zweckbestimmung;<br />

§ Kenntnis der vom Hersteller gegebenen sicherheitstechnischen H<strong>in</strong>weise,<br />

Anwendungsbeschränkungen, (z. B. ke<strong>in</strong>e Verwendung bei der Kernsp<strong>in</strong>tomografie);<br />

§ Kenntnis des zulässigen Zubehörs und der zulässigen Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeiten;<br />

§ Fristen von Instandhaltung, sicherheitstechnischen Kontrollen, Messtechnischen Kontrollen;<br />

b. Anwendungsaspekte<br />

(Dieser Inhalt kann nicht entfallen)<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

Kenntnis aller Bedienelemente (Was ist was?) und der dazugehörigen Funktionen;<br />

Bedienkonzept;<br />

Kenntnis der Funktionsprüfung vor der Anwendung an Patienten;<br />

Kenntnis des ordnungsgemäßen Zustands des Mediz<strong>in</strong>produkts.<br />

c. Korrekte Aufbereitung<br />

(Dieser Inhalt kann je nach Organisation <strong>in</strong> der Kl<strong>in</strong>ik / Abteilung entfallen)<br />

§<br />

Aufbereitungsumfang;<br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 11


§<br />

§<br />

§<br />

Aufbereitungsverfahren, Re<strong>in</strong>igung, Des<strong>in</strong>fektion, Sterilisation;<br />

Präparate (E<strong>in</strong>schränkungen h<strong>in</strong>sichtlich der Materialverträglichkeit);<br />

Aufbereitungs<strong>in</strong>tervalle.<br />

d. Dokumentation der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong><br />

Die Beauftragte Person dokumentiert die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>. Dies kann im Mediz<strong>in</strong>produktbuch erfolgen.<br />

Erfolgt die Dokumentation der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> elektronisch, so sollte im <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>buch vermerkt<br />

se<strong>in</strong>, wo die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> dokumentiert ist.<br />

Anmerkung: Gerätee<strong>in</strong>weisung <strong>für</strong> Anwender durch den Hersteller<br />

Der Hersteller (und die vom Hersteller Befugte Person) ist berechtigt, Anwendere<strong>in</strong>weisungen<br />

durchzuführen.<br />

Der Hersteller kennt aber normalerweise nicht die Anwendungen, die Abläufe, die Strategien, die<br />

Philosophien, die Gewohnheiten <strong>in</strong> der entsprechenden Kl<strong>in</strong>ik / Abteilung.<br />

Um daher e<strong>in</strong>e entsprechende Anwendere<strong>in</strong>weisung durchführen zu können, muss der Betreiber<br />

dem Hersteller die Anforderungen an die Anwendere<strong>in</strong>weisung entsprechend den haus<strong>in</strong>ternen<br />

Qualitätsstandards zur Verfügung stellen.<br />

7. Betreiberverantwortung<br />

<strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> der Beauftragten Person<br />

Der Betreiber darf e<strong>in</strong> Mediz<strong>in</strong>produkt, das der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnen ist, nur<br />

betreiben, wenn die Beauftragte Person durch den Hersteller oder die Befugte Person anhand der<br />

Gebrauchsanweisung e<strong>in</strong>gewiesen wurde.<br />

Die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> der Beauftragten Person ist entweder im Lieferumfang enthalten oder muss vom<br />

Betreiber zusätzlich <strong>in</strong> Auftrag gegeben werden.<br />

Der Betreiber kann bei baugleichen <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>n auf die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> der Beauftragten Person<br />

verzichten.<br />

Anmerkung<br />

Auf die <strong>in</strong> § 5 Abs. 1 Nr. 1 MPBetreibV geforderte Funktionsprüfung am Betriebsort kann nicht<br />

verzichtet werden. Sie ist bei jedem e<strong>in</strong>zelnen erstmalig <strong>in</strong> Betrieb zu nehmenden Mediz<strong>in</strong>produkt<br />

der Anlage 1 MPBetreibV durchzuführen. Sie dient u. a. dem Nachweis, dass das Mediz<strong>in</strong>produkt<br />

der Anlage 1 MPBetreibV bei den zwischenzeitlichen Transport- und Lagerbed<strong>in</strong>gungen ke<strong>in</strong>e<br />

Funktionsbee<strong>in</strong>trächtigung erlitten hat.<br />

Die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> der Beauftragten Person ist im <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>buch zu dokumentieren. Bei e<strong>in</strong>em<br />

Verzicht auf die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> der Beauftragten Person durch den Betreiber ist im<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>buch die Begründung zu dokumentieren, e<strong>in</strong>schließlich des Datums und des<br />

Namens der Beauftragten Person, die (früher) <strong>in</strong> e<strong>in</strong> baugleiches Mediz<strong>in</strong>produkt e<strong>in</strong>gewiesen<br />

wurde.<br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 12


Der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>sterm<strong>in</strong> ist zwischen Betreiber und Hersteller / Befugter Person abzustimmen. Es<br />

muss die Beauftragte Person <strong>in</strong>formiert und das Mediz<strong>in</strong>produkt e<strong>in</strong>schließlich<br />

Gebrauchsanweisung bereitgehalten werden. Der Ort der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>smaßnahme muss allen<br />

Beteiligten bekannt se<strong>in</strong>.<br />

Es ist zu klären / zu vere<strong>in</strong>baren, wer die Dokumentation im <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>buch vornimmt – ggf.<br />

ist e<strong>in</strong> Formblatt über die erfolgte <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> von der Beauftragten Person bereitzuhalten.<br />

<strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> der Anwender<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnen s<strong>in</strong>d, dürfen nur von Personen<br />

angewendet werden, die durch e<strong>in</strong>e Beauftragte Person, den Hersteller oder e<strong>in</strong>e Befugte Person<br />

e<strong>in</strong>gewiesen wurden.<br />

Die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> der Anwender durch den Hersteller / die Befugte Person ist vom Betreiber <strong>in</strong><br />

Auftrag zu geben.<br />

Die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> ist im <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>buch zu dokumentieren.<br />

Der Betreiber fordert die Anwender zur Teilnahme an e<strong>in</strong>er <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> auf.<br />

Wiederholungswe<strong>in</strong>weisungen s<strong>in</strong>d nicht grundsätzlich gefordert. Gefordert ist, dass der Anwender<br />

„die da<strong>für</strong> erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung“ besitzt (vgl. § 2 Abs. 2<br />

MPBetreibV).<br />

Der Anwender hat das Recht e<strong>in</strong>e <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> / e<strong>in</strong>e Wiederholung e<strong>in</strong>er <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> e<strong>in</strong>zufordern.<br />

Der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>sterm<strong>in</strong> ist sowohl <strong>in</strong>nerbetrieblich als auch mit dem E<strong>in</strong>weisenden (Hersteller /<br />

Befugte Person / Beauftragte Person) abzustimmen. Zum <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>sterm<strong>in</strong> müssen das<br />

Mediz<strong>in</strong>produkt und die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>sunterlagen <strong>für</strong> den Anwender zur Verfügung stehen. Der Ort<br />

der <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>smaßnahme muss allen Beteiligten bekannt se<strong>in</strong>.<br />

Es ist zu klären, wer die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> im <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>buch dokumentiert – ggf. Formblatt oder<br />

vorbereitete Listen bereithalten, auf dem der E<strong>in</strong>weisende die Teilnahme der Anwender bestätigt.<br />

8. Vorarbeiten zur Planung e<strong>in</strong>es kl<strong>in</strong>ikspezifischen <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>skonzepts<br />

Voraussetzung zur Erarbeitung e<strong>in</strong>es kl<strong>in</strong>ikspezifischen <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>skonzepts ist die Erfassung<br />

und Dokumentation der <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> / Geräte, die <strong>in</strong> der Abteilung / der Kl<strong>in</strong>ik / dem<br />

Krankenhaus vorhanden s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> das <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>skonzept aufgenommen werden. Folgt man<br />

den regulatorischen Vorgaben zur <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> <strong>in</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, so s<strong>in</strong>d die <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> /<br />

Geräte <strong>in</strong> folgende drei Gruppen aufzuteilen:<br />

§<br />

§<br />

§<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnen s<strong>in</strong>d;<br />

<strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die nicht der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnen s<strong>in</strong>d;<br />

Altgeräte (mediz<strong>in</strong>isch-technische Geräte nach MedGV).<br />

Nach Kenntnis der vorhandenen, <strong>in</strong> das <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>skonzept aufzunehmenden <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong><br />

wird empfohlen, das <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>skonzept <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Verfahrensanweisung (Standard Operat<strong>in</strong>g<br />

Procedure (SOP)) festzulegen.<br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 13


9. Resümee <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong><br />

a. E<strong>in</strong>e <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> ist etwas anderes als e<strong>in</strong>e Produktpräsentation.<br />

b. E<strong>in</strong>e <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> durch den Hersteller (Befugte Person) <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Beauftragte Person ist <strong>in</strong><br />

der MPBetreibV <strong>für</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> der Anlage 1 MPBetreibV vorgeschrieben, sie<br />

unterscheidet sich deutlich von e<strong>in</strong>er Anwendere<strong>in</strong>weisung.<br />

c. Die <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> der Beauftragten Person ist umfangreicher und damit zeitaufwendiger als<br />

e<strong>in</strong>e Anwendere<strong>in</strong>weisung, da sie anhand der Gebrauchsanweisung zu erfolgen hat.<br />

d. Nur die Beauftragte Person darf – neben Hersteller und Befugter Person – Anwender <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong> Mediz<strong>in</strong>produkt der Anlage 1 MPBetreibV e<strong>in</strong>weisen.<br />

e. Der Anwender darf andere Anwender <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Mediz<strong>in</strong>produkt der Anlage 1 MPBetreibV nicht<br />

e<strong>in</strong>weisen. Ausnahmen s<strong>in</strong>d Altgeräte nach MedGV und <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong>, die nachweisbar<br />

nicht der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnen s<strong>in</strong>d.<br />

f. Baugleiche Geräte müssen nicht e<strong>in</strong>gewiesen werden.<br />

g. Die Entscheidung über e<strong>in</strong>e weitere <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> bei baugleichen Geräten trifft der<br />

Betreiber.<br />

h. Bei neuer Software muss der Unterschied zur alten Software e<strong>in</strong>gewiesen werden.<br />

i. Dem Betreiber wird empfohlen, e<strong>in</strong> <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong>skonzept <strong>für</strong> <strong>Mediz<strong>in</strong>produkte</strong> festzulegen<br />

und <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Verfahrensanweisung (SOP) zu dokumentieren.<br />

Arbeitshilfe des FFM e.V.: <strong>E<strong>in</strong>weisung</strong> – Stand 25.04.2012 Seite 14

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