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Satzung des Rotary Clubs Landsberg a. Lech - 1841

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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong><br />

Club Nr. 1840/011608<br />

Abschrift vom 20.04.2011, letzte Änderung 09.12.1999<br />

Artikel I<br />

Wahl <strong>des</strong> Vorstands und der Amtsträger<br />

Absatz 1 – An einer ordentlichen Zusammenkunft<br />

einen Monat vor der Versammlung zur Wahl der<br />

Amtsträger ruft der Vorsitzende die Clubmitglieder zur<br />

Nominierung eines Präsidenten, Vizepräsidenten,<br />

Sekretärs, Schatzmeisters und von 5 Beisitzern auf.<br />

Die Nominierungen können durch einen<br />

Nominierungsausschuss oder aus der Mitte der<br />

Versammlung gemacht werden. Der Club entscheidet,<br />

ob das eine oder andere oder beide Verfahren<br />

zusammen anzuwenden wird. Wird für einen<br />

Nominierungsausschuss entschieden, so erfolgt seine<br />

Zusammensetzung gemäß den Wünschen <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong>.<br />

Die ordnungsgemäß unterbreiteten Nominierungen<br />

werden für je<strong>des</strong> Amt in alphabetischer Reihenfolge auf<br />

einem Stimmzettel aufgeführt und die Abstimmung<br />

erfolgt an der Jahresversammlung. Als Präsident,<br />

Vizepräsident, Sekretär und Schatzmeister gewählt<br />

sind die Kandidaten, welche die höchste Stimmzahl auf<br />

sich vereinigen. Die Kandidaten für die Ämter der<br />

Beisitzer, welche die höchste Stimmzahl auf sich<br />

vereinigen, werden als gewählte Vorstandsmitglieder<br />

erklärt. Der bei dieser Wahl gewählte Präsident gehört<br />

dem Vorstand als Präsident -Elect für das am 1. Juli<br />

nach der Wahl beginnende Jahr an und übernimmt das<br />

Präsidentenamt am 1. Juli unmittelbar nach seinem<br />

Amtsjahr als Präsident-Elect.<br />

Absatz 2 – Die so gewählten Amtsträger und Beisitzer<br />

bilden zusammen mit dem unmittelbaren<br />

Altpräsidenten den Vorstand. Binnen einer Woche<br />

nach seiner Wahl tritt der Vorstand zusammen, um ein<br />

Clubmitglied zum Clubmeister zu ernennen.<br />

Absatz 3 – Ein frei gewordener Sitz im Vorstand oder<br />

ein anderes frei gewordenes Amt wird durch Beschluss<br />

der übrigen Vorstandsmitglieder besetzt.<br />

Absatz 4 – Ein frei gewordener Sitz unter den neu<br />

gewählten Amtsträgern oder im neu gewählten<br />

Vorstand wird durch Beschluss der restlichen<br />

Mitglieder <strong>des</strong> neu gewählten Vorstan<strong>des</strong> besetzt.<br />

Artikel II<br />

Vorstand<br />

Der Club wird verwaltet vom Vorstand, der sich aus 10<br />

oder mehr Mitgliedern dieses <strong>Clubs</strong> zusammensetzt,<br />

nämlich aus 5 nach Artikel 1, Absatz 1 dieser<br />

<strong>Satzung</strong>en gewählten Beisitzern, dem Präsidenten,<br />

Vizepräsidenten, Präsident-Elect, Sekretär,<br />

Schatzmeister und dem unmittelbaren Altpräsidenten.<br />

Artikel III<br />

Pflichten der Amtsträger<br />

Absatz 1 – Präsident – Der Präsident führt den Vorsitz<br />

an Clubzusammenkünften und Vorstandssitzungen und<br />

hat die Pflichten zu erfüllen, die üblicherweise zu<br />

seinem Amt gehören.<br />

Absatz 2 – Präsident-Elect – Der Präsident-Elect ist<br />

Mitglied <strong>des</strong> Clubvorstan<strong>des</strong> und erfüllt die Pflichten,<br />

die vom Präsidenten oder vom Vorstand bestimmt<br />

werden.<br />

Absatz 3 – Vizepräsident – Der Vizepräsident führt in<br />

Abwesenheit <strong>des</strong> Präsidenten den Vorsitz an<br />

Clubzusammenkünften und Vorstandssitzungen und<br />

hat die Pflichten zu erfüllen, die üblicherweise zu<br />

seinem Amt gehören.<br />

Absatz 4 – Sekretär – Die Aufgaben <strong>des</strong> Sekretärs<br />

sind: die Führung der Mitgliederverzeichnisse; die<br />

Führung einer Präsenzliste an Zusammenkünften; die<br />

Einladung zu Clubzusammenkünften, Vorstands- und<br />

Ausschusssitzungen; die Ausarbeitung und<br />

Aufbewahrung der Protokolle solcher Zusammenkünfte<br />

und Sitzungen; die Abfassung der verlangten Berichte<br />

an <strong>Rotary</strong> International, einschließlich der am 1. Januar<br />

und 1. Juli je<strong>des</strong> Jahres an den Generalsekretär von<br />

<strong>Rotary</strong> International einzureichenden<br />

Halbjahresberichte über den Mitgliederbestand;<br />

Meldungen von Änderungen in der Mitgliedschaft an<br />

den Generalsekretär von <strong>Rotary</strong> International; die<br />

Zusammenstellung <strong>des</strong> für den Distriktgovernor<br />

bestimmten monatlichen Präsenzberichtes, der diesem<br />

unmittelbar nach der letzten Zusammenkunft <strong>des</strong><br />

Monats zuzustellen ist; Erheben der<br />

Abonnementsgebühren für THE ROTARIAN und<br />

Überweisung an <strong>Rotary</strong> International sowie die<br />

Erfüllung aller jener Pflichten, die üblicherweise zum<br />

Amte eines Sekretärs gehören.<br />

Absatz 5 – Schatzmeister – Der Schatzmeister<br />

verwaltet alle Gelder, über die er dem Club alljährlich<br />

sowie jederzeit auf Verlangen <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />

Rechenschaft zu geben hat; außerdem erfüllt er alle<br />

jene Aufgaben, die üblicherweise zu seinem Amt<br />

gehören. Bei seinem Ausscheiden aus dem Amt<br />

übergibt er seinem Nachfolger oder dem Präsidenten<br />

sämtliche Gelder, Rechnungsbücher und alles sonstige<br />

Clubeigentum, das sich in seinem Besitz befindet.<br />

Absatz 6 – Clubmeister – Der Clubmeister erfüllt alle<br />

Pflichten, die üblicherweise für sein Amt<br />

vorgeschrieben sind oder vom Präsidenten oder<br />

Vorstand bestimmt werden.<br />

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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong><br />

Club Nr. 1840/011608<br />

Abschrift vom 20.04.2011, letzte Änderung 09.12.1999<br />

Artikel IV<br />

Zusammenkünfte<br />

Absatz 1 – Jahresversammlung<br />

Die Jahresversammlung dieses <strong>Clubs</strong> wird alljährlich in<br />

der ersten Dezember-Hälfte abgehalten, an welchem<br />

Tage die Wahl der Amtsträger und Beisitzer für das<br />

folgende Jahr stattfindet.<br />

(Anmerkung: IN Artikel IV, Absatz 2 der<br />

Einheitsclubverfassung heißt es: „Die<br />

Jahresversammlung für die Wahl der Amtsträger<br />

dieses <strong>Clubs</strong> soll, laut den in den <strong>Satzung</strong>en dieses<br />

<strong>Clubs</strong> enthaltenen Bestimmungen, alljährlich<br />

spätestens am 31. Dezember stattfinden.“)<br />

Absatz 2 – Die ordentlichen wöchentlichen<br />

Zusammenkünfte dieses <strong>Clubs</strong> finden am Mittwoch um<br />

19.30 Uhr statt. Alle Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> sind<br />

rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, wenn irgend etwas<br />

geändert oder die ordentliche Zusammenkunft<br />

abgesagt wird. Alle Mitglieder, ausgenommen<br />

Ehrenmitglieder (oder Mitglieder, die vom Clubvorstand<br />

gemäß Artikel VII, Absatz 3, der einheitlichen <strong>Rotary</strong><br />

Club Verfassung entschuldigt sind), müssen an der<br />

regulären Zusammenkunft als anwesend oder<br />

abwesend gezählt werden. Als anwesend gilt, wer<br />

während min<strong>des</strong>tens 60 (sechzig) Prozent der Dauer<br />

<strong>des</strong> Meetings präsent ist, sei es bei seinem eigenen<br />

Club oder irgendeinem anderen <strong>Rotary</strong> Club.<br />

Absatz 3 – Jahresversammlungen und ordentliche<br />

Zusammenkünfte sind beschlussfähig, wenn ein Drittel<br />

der Mitglieder anwesend ist, im Ausnahme der<br />

Bestimmungen in Absatz 2.202.4 der <strong>Satzung</strong>en von<br />

RI.<br />

Absatz 4 – Ordentliche Vorstandssitzungen werden<br />

am jeden Monats abgehalten. Sondersitzungen <strong>des</strong><br />

Vorstan<strong>des</strong> werden vom Präsidenten nach<br />

Notwendigkeit oder auf Antrag zweier<br />

Vorstandsmitglieder einberufen, nach rechtzeitiger<br />

Informierung.<br />

Absatz 5 – Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit<br />

einer Mehrheit erforderlich.<br />

Artikel V<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Absatz 1 – Die Aufnahmegebühr beträgt 250,-- DM<br />

(130 ,-- Euro nach Euroeinführung am 1. 1. 2002 –<br />

Umrechnung laut Vorstandsbeschluss in 2002).<br />

Ein Bewerber kann erst nach Zahlung der<br />

Aufnahmegebühr in den Club aufgenommen werden.<br />

Absatz 2 – Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird in einer<br />

Clubversammlung zu Anfang d. Jahres festgelegt.<br />

Artikel VI<br />

Abstimmung<br />

Über alle Angelegenheiten <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> wird offen<br />

abgestimmt; ausgenommen ist die Wahl der<br />

Amtsträger und Vorstandsmitglieder, die in geheimer<br />

Abstimmung erfolgt.<br />

Artikel VII<br />

Ausschüsse<br />

Absatz 1 –<br />

a) mit Zustimmung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> setzt der Präsident<br />

die folgenden ständigen Ausschüsse ein:<br />

- Clubdienst – Ausschuss<br />

- Berufsdienst – Ausschuss<br />

- Gemeindienst – Ausschuss<br />

- Internationaler Dienst – Ausschuss<br />

b) Mit Zustimmung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> ernennt der<br />

Präsident, sofern er es als notwendig erachtet,<br />

Ausschüsse für besondere Bereiche <strong>des</strong> Clubdienstes,<br />

<strong>des</strong> Gemeindienstes, <strong>des</strong> Internationalen Dienstes und<br />

<strong>des</strong> Berufsdienstes.<br />

c) Der Clubdienst–Ausschuss, der Gemeindienst–<br />

Ausschuss, der Internationale Dienst-Ausschuss und<br />

der Berufsdienst-Ausschuss setzen sich je aus einem<br />

vom Präsidenten unter seinen Vorstandsmitgliedern<br />

gewählten Vorsitzenden und min<strong>des</strong>tens zwei anderen<br />

Mitgliedern zusammen.<br />

d) Der Präsident gehört Kraft seines Amtes als<br />

vollberechtigtes Mitglied allen Ausschüssen an.<br />

e) Jeder Ausschuss behandelt die Geschäfte, die ihm<br />

durch die <strong>Satzung</strong>en zugewiesen sind, sowie solche<br />

Angelegenheiten, die ihm vom Präsidenten oder vom<br />

Vorstand übertragen werden. Sofern keine besondere<br />

Ermächtigung vom Clubvorstand vorliegt, können<br />

solche Ausschüsse keine endgültigen Beschlüsse<br />

fassen, ohne vorher dem Vorstand einen Bericht<br />

unterbreitet zu haben und seine Zustimmung eingeholt<br />

zu haben.<br />

f) Sollte der Präsident es für notwendig erachten, kann<br />

er einen oder mehrere Ausschüsse ernennen, die sich<br />

mit den verschiedenen Aspekten <strong>des</strong> Jugenddienstes<br />

befassen und die, je nach ihrer Aufgabe, einem oder<br />

allen Ausschüssen <strong>des</strong> Berufsdienstes,<br />

Gemeindienstes, oder Internationalen Dienstes<br />

unterstellt werden können. Wo immer möglich, sollte<br />

bei der Ernennung solcher Ausschüsse auf Kontinuität<br />

geachtet werden. Entweder indem eines oder mehrere<br />

Mitglieder für eine zweite Amtszeit oder indem eines<br />

oder mehrere Mitglieder für eine Amtszeit von zwei<br />

Jahren ernannt werden.<br />

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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong><br />

Club Nr. 1840/011608<br />

Abschrift vom 20.04.2011, letzte Änderung 09.12.1999<br />

Absatz 2 – Clubdienst-Ausschuss<br />

a) Der Vorsitzende <strong>des</strong> Clubdienst-Ausschusses ist<br />

verantwortlich für alle Clubdienst-Tätigkeiten und<br />

überwacht sowie koordiniert die Arbeit aller für die<br />

verschiedenen Gebiete eingesetzten Ausschüsse.<br />

b) Der Clubdienst-Ausschuss setzt sich zusammen<br />

aus den Vorsitzenden <strong>des</strong> Clubdienst-Ausschüsse und<br />

den Vorsitzenden der Ausschüsse, die für besondere<br />

Bereiche <strong>des</strong> Clubdienstes ernannt sind.<br />

c) gestrichen<br />

d) Der Präsident setzt den Präsidenten-Elect oder den<br />

Vizepräsidenten zur Aufsicht und Koordination der<br />

Arbeit <strong>des</strong> Berufsklassen-, Mitgliedschafts-,<br />

Mitgliedschaftserweiterungs- und <strong>Rotary</strong>-Informations-<br />

Ausschusses ein.<br />

e) Wenn ausführbar und bei der Ernennung von Club-<br />

Ausschüssen praktisch anwendbar, sollte es eine<br />

Bestimmung für Mitgliedschaftskontinuität geben,<br />

welche die Ernennung eines oder mehrerer Mitglieder<br />

für eine zweite Amtsperiode oder jeweils für eine<br />

zweijährige Amtsperiode vorsieht. Kein Mitglied soll<br />

dem gleichen Ausschuss während mehr als zwei<br />

aufeinanderfolgenden Jahren angehören, es sei denn<br />

in diesen <strong>Satzung</strong>en ist ausdrücklich etwas anderes<br />

festgelegt.<br />

f) Der Berufsklassen-Ausschuss, der Ausschuss für<br />

<strong>Rotary</strong>-Information sowie der Jugendausschuss setzen<br />

sich aus je drei Mitgliedern zusammen, wobei<br />

alljährlich ein Mitglied je<strong>des</strong> Ausschusses für eine<br />

Amtszeit von drei Jahren ernannt wird. Die ersten<br />

Ernennungen aufgrund dieser Bestimmungen sollen<br />

bei drei Mitgliedern wie folgt erfolgen: ein Mitglied für<br />

eine Amtszeit von einem Jahr; ein Mitglied für eine<br />

Amtszeit von zwei Jahren; ein Mitglied für eine<br />

Amtszeit von drei Jahren.<br />

g) Dem Zeitschriften-Ausschuss sollten, wo auch<br />

immer möglich, der Verfasser der Clubveröffentlichung<br />

sowie ein Clubmitglied, das eine lokale Zeitung oder<br />

die Werbung vertritt, angehören.<br />

Absatz 3 Gemeindienst- Ausschuss<br />

a) Der Vorsitzende <strong>des</strong> Gemeindienst-Ausschusses ist<br />

verantwortlich für alle Gemeindienst-Tätigkeiten und<br />

überwacht sowie koordiniert die Arbeit aller für die<br />

verschiedenen Gebiete <strong>des</strong> Gemeindienstes<br />

eingesetzten Ausschüsse.<br />

b) Der Gemeindienst-Ausschuss setzt sich zusammen<br />

aus den Vorsitzenden <strong>des</strong> Gemeindienst-Ausschusses<br />

und den Vorsitzenden der Ausschüsse, die für<br />

besondere Bereiche <strong>des</strong> Gemeindienstes ernannt sind.<br />

c) Mit Zustimmung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> bestellt der<br />

Präsident auch folgende Ausschüsse für besondere<br />

Gebiete <strong>des</strong> Gemeindienstes:<br />

- Lebensqualität<br />

- Entwicklung <strong>des</strong> Gemeinwesens<br />

- Umweltschutz<br />

- Partner im Dienen<br />

Artikel VIII<br />

Aufgaben der Ausschüsse<br />

Absatz 1 – Clubdienst-Ausschuss<br />

Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und<br />

Wege, die den Mitgliedern dieses <strong>Clubs</strong> in Erfüllung<br />

ihrer Pflichten im Rahmen <strong>des</strong> Clubdienstes als<br />

Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses<br />

Ausschusses ist für die regelmäßige Zusammenkunft<br />

<strong>des</strong> Ausschusses verantwortlich und berichtet dem<br />

Vorstand über jede Clubdienst-Tätigkeit.<br />

a) Präsenz-Ausschuss<br />

Dieser Ausschuss soll Mittel ausfindig machen, um die<br />

Präsenz aller Clubmitglieder an allen <strong>Rotary</strong>-Treffen –<br />

einschließlich Teilnahme an Distriktkonferenzen,<br />

Städtetreffen, Regionalkonferenzen und internationalen<br />

Jahreskongressen – zu fördern. Dieser Ausschuss<br />

fördert insbesondere die Teilnamen an den<br />

ordentlichen Zusammenkünften anderer <strong>Clubs</strong>, wenn<br />

die Teilnahme an Zusammenkünften dieses <strong>Clubs</strong><br />

verhindert; er informiert alle Mitglieder betreffend<br />

Präsenzbedingungen, sorgt für besonderen Ansporn<br />

hinsichtlich Präsenz und versucht auch die Umstände<br />

festzustellen und zu beheben, die für unbefriedigende<br />

Präsenzen verantwortlich sind.<br />

b) Berufsklassen-Ausschuss<br />

Dieser Ausschuss arbeitet alljährlich so frühzeitig wie<br />

möglich, spätestens aber bis 31. August, eine<br />

Übersicht der im Gemeinwesen vertretenen<br />

Berufsklassen aus. Nach dieser Übersicht arbeitet er<br />

unter Verwendung <strong>des</strong> Systems der Berufsklassen ein<br />

Verzeichnis der besetzten und unbesetzten<br />

Berufsklassen aus. Er überprüft, wenn nötig, die im<br />

Club vertretenen Berufsklassen und bespricht sich mit<br />

dem Vorstand in allen die Berufsklassen betreffenden<br />

Fragen.<br />

c) Clubbericht-Ausschuss<br />

Dieser Ausschuss ist bemüht, einen wöchentlichen<br />

Clubbericht herauszugeben, der das Interesse weckt<br />

und die Präsenz fördert, das Programm von<br />

bevorstehenden Zusammenkünften bekannt gibt,<br />

Höhepunkte früherer Zusammenkünfte beschreibt, die<br />

Kameradschaft fördert, auf die <strong>Rotary</strong>-Pflichten je<strong>des</strong><br />

Mitglie<strong>des</strong> hinweist und über Clubnachrichten,<br />

Mitglieder sowie das weltweite <strong>Rotary</strong>-Programm<br />

berichtet.<br />

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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong><br />

Club Nr. 1840/011608<br />

Abschrift vom 20.04.2011, letzte Änderung 09.12.1999<br />

d) Ausschuss für kameradschaftliche Tätigkeiten<br />

Dieser Ausschuss fördert kameradschaftliche und<br />

freundschaftliche Beziehungen unter den Mitgliedern,<br />

er fördert die Teilnahme der Mitglieder an organisierten<br />

<strong>Rotary</strong>-Veranstaltungen, die der Erholung und der<br />

Geselligkeit dienen und verfolgt bei der Erfüllung seiner<br />

Aufgaben das allgemeine Ziel <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> nach den<br />

Weisungen <strong>des</strong> Präsidenten oder <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>.<br />

e) Zeitschriften-Ausschuss<br />

Dieser Ausschuss soll das Leserinteresse für „THE<br />

ROTARIAN“ anregen einen „Zeitschriften-Monat“<br />

durchführen; veranlassen, dass jeden Monat anlässlich<br />

einer Zusammenkunft eine kurze Übersicht über die<br />

letzte Nummer der Zeitschrift gegeben wird; die<br />

Verwendung der Zeitschrift bei der Einführung neuer<br />

Mitglieder fördern; den nicht-rotarischen Rednern ein<br />

Exemplar der Zeitschrift zukommen lassen;<br />

veranlassen, dass Bibliotheken, Spitäler, Schulen und<br />

Lesesäle internationale Dienst- und andere Sonder-<br />

Abonnements auf die Zeitschrift erhalten; dem<br />

Redakteur der Zeitschrift Nachrichten und Fotografien<br />

senden und auch auf andere Weise die Zeitschrift in<br />

den Dienst der Clubmitglieder und Nicht-Rotarier<br />

stellen.<br />

f) Mitgliedschafts-Ausschuss<br />

Dieser Ausschuss prüft alle Aufnahmevorschläge nach<br />

der persönlichen Seite. Er untersucht den Charakter,<br />

geschäftlichen, gesellschaftlichen und öffentlichen Ruf<br />

sowie die allgemeine Eignung der zur Mitgliedschaft<br />

vorgeschlagenen Person gründlich und teilt dem<br />

Vorstand seine Stellungnahme zu allen<br />

Aufnahmegesuchen mit.<br />

g) Mitgliedschaftserweiterungs-Ausschuss<br />

Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, das<br />

Clubverzeichnis der besetzten und unbesetzten<br />

Berufsklassen immer wieder durchzusehen und zu<br />

veranlassen, dass dem Vorstand Namen von<br />

passenden Persönlichkeiten unterbreitet werden, und<br />

die unbesetzten Berufsklassen zu besetzen.<br />

h) Programm-Ausschuss<br />

Dieser Ausschuss arbeitet die Programme für die<br />

ordentlichen und besonderen Zusammenkünfte <strong>des</strong><br />

<strong>Clubs</strong> aus.<br />

i) Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit<br />

Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und<br />

Wege, um 1. die allgemeine Öffentlichkeit über <strong>Rotary</strong>,<br />

seine Geschichte, sein Ziel und sein Wirken zu<br />

informieren und 2. dem Club in der Presse die nötige<br />

Beachtung zu verschaffen<br />

j) <strong>Rotary</strong>-Informations-Ausschuss<br />

Dieser Ausschuss informiert potentielle Mitglieder über<br />

die Privilegien und Verantwortlichkeiten der<br />

Mitgliedschaft in einem <strong>Rotary</strong>-Club, hält die Mitglieder<br />

über <strong>Rotary</strong>s Geschichte, Ziel und Tätigkeiten auf allen<br />

Ebenen auf dem laufenden und koordiniert die<br />

Orientierung neuer Mitglieder während ihres ersten<br />

Jahres im Club.<br />

Absatz 2 Berufsdienst-Ausschuss<br />

Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und<br />

Wege, die den Clubmitgliedern in der Erfüllung ihrer<br />

beruflichen Pflichten sowie ihren Bemühungen zur<br />

Verbesserung geschäftlicher Gepflogenheiten als<br />

Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses<br />

Ausschusses ist für die Tätigkeit <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> auf dem<br />

Gebiet <strong>des</strong> Berufsdienstes verantwortlich und<br />

überwacht und koordiniert die Arbeit derjenigen<br />

Ausschüsse, die für besondere Gebiete <strong>des</strong><br />

Berufsdienstes eingesetzt werden.<br />

Absatz 3 Gemeindienst-Ausschuss<br />

Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und<br />

Wege, die den Mitgliedern dieses <strong>Clubs</strong> in der<br />

Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Gemeinwesen<br />

als Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses<br />

Ausschusses ist für die Tätigkeit <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> auf dem<br />

Gebiet <strong>des</strong> Gemeindienstes verantwortlich und<br />

überwacht und koordiniert die Arbeit derjenigen<br />

Ausschüsse, die für besondere Gebiete <strong>des</strong><br />

Gemeindienstes eingesetzt werden, darunter die<br />

folgenden:<br />

a) Ausschuss für Lebensqualität<br />

Dieser Ausschuss befasst sich innerhalb <strong>des</strong><br />

Gemeinwesens mit dem menschlichen Wohlergehen<br />

während der ganzen Lebenszeit und mit der<br />

Bereitstellung von Hilfe und Unterstützung für<br />

Bedürftige.<br />

b) Ausschuss für Entwicklung <strong>des</strong> Gemeinwesens<br />

Dieser Ausschuss befasst sich mit der Arbeit im<br />

Hinblick auf die Verbesserung der materiellen<br />

Bedingungen <strong>des</strong> Gemeinwesens und seiner<br />

Einrichtungen.<br />

c) Umweltschutz-Ausschuss<br />

Dieser Ausschuss befasst sich mit der Aufsicht und<br />

Verbesserung der Umweltqualität <strong>des</strong> Gemeinwesens.<br />

d) Ausschuss für Partner im Dienen<br />

Dieser Ausschuss befasst sich mit dem Aufbau von<br />

Beziehungen mit anderen, von <strong>Rotary</strong> unterstützten<br />

Organisationen innerhalb <strong>des</strong> Gemeinwesens und<br />

arbeitet mit ihnen im Bereich <strong>des</strong> Dienstes zusammen.<br />

Absatz 4 Ausschuss für den Internationalen Dienst<br />

Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und<br />

Wege, die den Clubmitgliedern in der Erfüllung ihrer<br />

Pflichten auf dem Gebiete <strong>des</strong> Internationalen Dienstes<br />

als Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses<br />

Ausschusses ist für die Tätigkeit <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> auf dem<br />

Gebiete <strong>des</strong> Internationalen Dienstes verantwortlich<br />

und überwacht und koordiniert die Arbeit derjenigen<br />

Ausschüsse, die für besondere Gebiete <strong>des</strong><br />

Internationalen Dienstes eingesetzt werden.<br />

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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong><br />

Club Nr. 1840/011608<br />

Abschrift vom 20.04.2011, letzte Änderung 09.12.1999<br />

Artikel IX<br />

Beurlaubung<br />

Auf schriftlichen und gut begründeten Antrag an den<br />

Vorstand kann ein Mitglied beurlaubt werden, so dass<br />

es für eine bestimmte Zeitdauer von der Teilnahme an<br />

den Clubzusammenkünften entschuldigt ist.<br />

(Anmerkung: Eine solche Beurlaubung verhindert den<br />

Verlust der Mitgliedschaft; sie berechtigt aber den Club<br />

nicht, das Mitglied als anwesend mitzuzählen. Wenn es<br />

nicht der ordentlichen Zusammenkunft eines anderen<br />

<strong>Clubs</strong> beiwohnt, muss ein beurlaubtes Mitglied als<br />

abwesend geführt werden, es sei denn, dass die<br />

Absenz aufgrund der in Artikel VII, Absatz 3 der<br />

Einheitsclubverfassung an geführten Bestimmungen<br />

berechtigt ist, in welchem Falle sie in der<br />

Präsenzberechnung <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> ausgelassen werden<br />

kann.)<br />

Artikel X - Finanzen<br />

Absatz 1 – Alle Gelder <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> sind vom<br />

Schatzmeister bei einer vom Vorstand bestimmten<br />

Bank zu hinterlegen.<br />

Absatz 2 – Die Bezahlung aller Rechnungen erfolgt<br />

nur durch Schecks, die vom Schatzmeister<br />

unterzeichnet werden, wenn von zwei anderen<br />

Amtsträgern unterzeichnete Belege vorliegen.<br />

Alljährlich hat eine gründliche Revision der gesamten<br />

Finanzgeschäfte <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> durch einen vereidigten<br />

öffentlichen Buchsachverständigen oder durch eine<br />

andere geeignete Persönlichkeit stattzufinden.<br />

Absatz 3 – Amtsträger, die Mittel <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> verwalten<br />

oder kontrollieren, haben auf Verlangen <strong>des</strong><br />

Vorstan<strong>des</strong> Sicherheiten für die ordnungsgemäße<br />

Verwaltung solcher Mittel zu leisten. Damit verbundene<br />

Kosten trägt der Club.<br />

Absatz 4 – Das Rechnungsjahr dieses <strong>Clubs</strong> läuft vom<br />

1. Juli bis 30. Juni. Für die Erhebung der<br />

Mitgliedsbeiträge zerfällt es in zwei Jahresabschnitte,<br />

die vom 1. Juli bis 31. Dezember und vom 1. Januar<br />

bis 30. Juni laufen. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge<br />

und Abonnementsgebühren an <strong>Rotary</strong> International<br />

erfolgt alljährlich am 1. Juli und am 1. Januar aufgrund<br />

der Mitgliederzahl an diesen Tagen.<br />

(Anmerkung: Die Zeitschrift-Abonnementsgebühren für<br />

Mitglieder, die im Laufe eines Halbjahresabschnittes<br />

aufgenommen werden, sind auf Rechnung vom<br />

Sekretariat hin zahlbar.)<br />

Absatz 5 – Zu Beginn eines jeden Rechnungsjahres<br />

stellt der Vorstand einen Jahresvoranschlag über die<br />

voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auf. Die in<br />

dem vom Vorstand genehmigten Voranschlag<br />

festgesetzten Höchstbeträge für die einzelnen Zwecke<br />

dürfen nur nach Beschluss <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />

überschritten werden.<br />

Artikel XI<br />

Aufnahmeverfahren (für alle Arten der<br />

Mitgliedschaft)<br />

Absätze 1 – 6 gestrichen<br />

Artikel XII<br />

Beschlüsse<br />

Kein Beschluss oder Antrag, der den Club in<br />

irgendeiner Weise verpflichtet, darf vom Club<br />

behandelt werden, bevor der Vorstand darüber beraten<br />

hat. Solche Beschlüsse oder Anträge werden, wenn sie<br />

an einer Club-Zusammenkunft vorgebracht werden,<br />

ohne Diskussion dem Vorstand überwiesen.<br />

Artikel XIII<br />

Tagesordnung<br />

Eröffnung der Zusammenkunft<br />

Begrüßung der Gäste<br />

Post und Mitteilungen<br />

Eventuelle Ausschussberichte<br />

Eventuelle unerledigte Geschäfte<br />

Eventuelle neue Geschäfte<br />

Vortrag oder sonstiges Programm<br />

Abschluss<br />

Artikel XIV<br />

<strong>Satzung</strong>sänderungen<br />

Diese <strong>Satzung</strong>en können an irgendeiner ordentlichen<br />

Zusammenkunft abgeändert werden, sofern sie<br />

beschlussfähig ist, sich mit Zweidrittelmehrheit dafür<br />

entscheidet und je<strong>des</strong> Mitglied min<strong>des</strong>tens 10 (zehn)<br />

Tage vor der vorgeschlagenen <strong>Satzung</strong>sänderung<br />

schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Abänderungen<br />

oder Ergänzungen dieser <strong>Satzung</strong>en, die nicht mit der<br />

Clubverfassung und mit der Verfassung und den<br />

<strong>Satzung</strong>en von <strong>Rotary</strong> International übereinstimmen,<br />

können nicht vorgenommen werden.<br />

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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong><br />

Club Nr. 1840/011608<br />

Abschrift vom 20.04.2011, letzte Änderung 09.12.1999<br />

Anlage zur <strong>Clubs</strong>atzung<br />

Nach dem Stand vom =) 09.12.1999<br />

Zu Artikel V, Absatz 2<br />

Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist mit dem Beginn eines<br />

rotarischen Jahres in der Clubversammlung neu<br />

festzusetzen unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Vorjahres-<br />

Überschusses oder Verlustes bzw. im Hinblick auf das<br />

vorgelegte Budget für das jeweilige Jahr.<br />

Der Beitrag ist zahlbar jeweils in einer Summe am 1. 8.<br />

<strong>des</strong> neuen rotarischen Jahres.<br />

Steuerbegünstigte Aktivitäten werden vom <strong>Rotary</strong><br />

Hilfswerk <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong> e.V. durchgeführt und<br />

abgerechnet, nicht steuerbegünstigte Aktivitäten über<br />

die Clubkasse.<br />

Zu Artikel VII, Absatz 2, Ziffer c<br />

Mit Zustimmung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> bestellt der Präsident<br />

den Mitgliedschafts-Ausschuss. Ihm gehören drei<br />

Mitglieder an, von denen er einen zum Vorsitzenden<br />

beruft.<br />

Zu Artikel XI, Absatz 1<br />

1. Der <strong>Clubs</strong>ekretär legt dem Vorstand den<br />

Namen eines von einem Aktiv-, aktiven<br />

Senior- oder Altmitglied vorgeschlagenen<br />

neuen Mitglied schriftlich, auf der für diesen<br />

Fall vorgesehenen Vorschlagskarte, vor. Der<br />

Vorschlag wird vorläufig vertraulich behandelt,<br />

bis es in diesem Verfahren anders geregelt<br />

wird.<br />

2. Der Vorstand prüft die Wählbarkeit <strong>des</strong><br />

Vorgeschlagenen unter dem Gesichtspunkt<br />

der Berufsklasse und leitet ihn an den<br />

Mitgliedschaftsausschuss weiter.<br />

3. Der Mitgliedschaftsausschuss überprüft die<br />

allgemeine Eignung <strong>des</strong> vorgeschlagenen<br />

Mitglie<strong>des</strong> unter dem charakterlichen,<br />

geschäftlichen und gesellschaftlichen<br />

Gesichtspunkt und teilt dem Vorstand seine<br />

Stellungnahme mit.<br />

4. Der Vorstand überprüft den Bericht <strong>des</strong><br />

Mitgliedschaftsausschusses und entscheidet<br />

über die Qualifikation <strong>des</strong> Vorgeschlagenen in<br />

einer ordentlich einberufenen Sitzung. Der<br />

Kandidat ist qualifiziert, wenn eine 2/3<br />

Mehrheit <strong>des</strong> beschlussfähigen Vorstan<strong>des</strong><br />

(Beschlussfähigkeit gem. Art. IV, Abs. 5 der<br />

<strong>Satzung</strong>) der Aufnahme zustimmt. Danach<br />

werden Name und berufliche Stellung <strong>des</strong><br />

Vorgeschlagenen den Clubmitgliedern<br />

bekannt gegeben. Falls der Vorstand den<br />

Vorschlag ablehnt, verständigt der Sekretär<br />

den Vorschlagenden mit Angabe der Gründe<br />

für die Entscheidung.<br />

Seite 6 von 6<br />

5. Einsprüche der Clubmitglieder gegen den<br />

vorgeschlagenen Kandidaten sind innerhalb<br />

von 21 Tagen nach Bekanntgabe <strong>des</strong><br />

Aufnahmebeschlusses <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />

schriftlich beim Präsidenten einzulegen. Der<br />

Präsident kann eine mündliche Begründung<br />

anfordern. Über Einsprüche wird in einer<br />

Vorstandssitzung entschieden. Sobald mehr<br />

als drei Clubmitglieder gegen eine Aufnahme<br />

sind und sich min<strong>des</strong>tens ein (1) anwesen<strong>des</strong><br />

Vorstandsmitglied, das nicht das Einspruch<br />

einlegende sein darf, dem Einspruch<br />

anschließt, gilt der Kandidat als für die<br />

Mitgliedschaft nicht qualifiziert und es ist dann<br />

nach Ziffer 4, letzter Absatz/Satz, zu<br />

verfahren. Die Einsprüche werden vertraulich<br />

behandelt. Wird innerhalb der 21-Tage-Frist<br />

kein Einspruch erhoben, gilt der<br />

vorgeschlagene Kandidat als für die<br />

Mitgliedschaft qualifiziert.<br />

6. Gilt der Kandidat als für die Mitgliedschaft<br />

qualifiziert, so verständigt der Antragsteller<br />

den in Aussicht genommenen Kandidaten<br />

über <strong>des</strong>sen Qualifikation zur Mitgliedschaft<br />

und lädt ihn ein, sich um die Mitgliedschaft<br />

beim Club zu bewerben. Hierbei wird der<br />

Kandidat ausführlich über die Rechte und<br />

Pflichten in einem <strong>Rotary</strong> Club informiert. Der<br />

Kandidat wird eingeladen, an den<br />

Zusammenkünften als Gast teilzunehmen.<br />

7. Will der in Aussicht genommene Kandidat<br />

Mitglied <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> werden, wird ihm ein<br />

Aufnahmeantrag ausgehändigt, der von ihm<br />

auszufüllen und zu unterzeichnen ist. Der<br />

jeweilige Clubbeitrag ist sofort zu entrichten.<br />

8. Das Mitglied wird an einer ordentlichen<br />

Zusammenkunft <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> offiziell als neues<br />

Mitglied vorgestellt.<br />

9. Allgemeines: Aufnahmeanträge sind zügig zu<br />

behandeln und zum frühest möglichen Termin<br />

abzuschließen. Die Unterlagen für das<br />

Aufnahmeverfahren sind nach positivem<br />

Verfahrensabschluss möglichst zu vernichten.<br />

Diese aktuelle <strong>Clubs</strong>atzung <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> Club <strong>Landsberg</strong><br />

a. <strong>Lech</strong> vom 09.12.1999 beruht auf einem Beschluss<br />

der Vorstandssitzung vom 09.12.1999 und ist als<br />

Änderung im Protokoll Nr. 22 vom 09.12.1999 als<br />

<strong>Satzung</strong>sänderung verkündet.<br />

Dieses Exemplar ist nun die aktuellste <strong>Satzung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong>.<br />

Eine Ausfertigung dieser <strong>Satzung</strong> wird zum Zwecke der<br />

Wirksamkeit und in Übereinstimmung mit den<br />

Grundsätzen von <strong>Rotary</strong> International, bei <strong>Rotary</strong><br />

International Zürich hinterlegt. Etwaige weitere<br />

Änderungen sind ebenfalls dort zu hinterlegen.<br />

<strong>Landsberg</strong> am <strong>Lech</strong>, 09.12.1999<br />

i.A. <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />

Friedrichkarl Elter<br />

Foundationsbeauftragter – Internationaler Dienst

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