Satzung des Rotary Clubs Landsberg a. Lech - 1841
Satzung des Rotary Clubs Landsberg a. Lech - 1841
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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong><br />
Club Nr. 1840/011608<br />
Abschrift vom 20.04.2011, letzte Änderung 09.12.1999<br />
Artikel I<br />
Wahl <strong>des</strong> Vorstands und der Amtsträger<br />
Absatz 1 – An einer ordentlichen Zusammenkunft<br />
einen Monat vor der Versammlung zur Wahl der<br />
Amtsträger ruft der Vorsitzende die Clubmitglieder zur<br />
Nominierung eines Präsidenten, Vizepräsidenten,<br />
Sekretärs, Schatzmeisters und von 5 Beisitzern auf.<br />
Die Nominierungen können durch einen<br />
Nominierungsausschuss oder aus der Mitte der<br />
Versammlung gemacht werden. Der Club entscheidet,<br />
ob das eine oder andere oder beide Verfahren<br />
zusammen anzuwenden wird. Wird für einen<br />
Nominierungsausschuss entschieden, so erfolgt seine<br />
Zusammensetzung gemäß den Wünschen <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong>.<br />
Die ordnungsgemäß unterbreiteten Nominierungen<br />
werden für je<strong>des</strong> Amt in alphabetischer Reihenfolge auf<br />
einem Stimmzettel aufgeführt und die Abstimmung<br />
erfolgt an der Jahresversammlung. Als Präsident,<br />
Vizepräsident, Sekretär und Schatzmeister gewählt<br />
sind die Kandidaten, welche die höchste Stimmzahl auf<br />
sich vereinigen. Die Kandidaten für die Ämter der<br />
Beisitzer, welche die höchste Stimmzahl auf sich<br />
vereinigen, werden als gewählte Vorstandsmitglieder<br />
erklärt. Der bei dieser Wahl gewählte Präsident gehört<br />
dem Vorstand als Präsident -Elect für das am 1. Juli<br />
nach der Wahl beginnende Jahr an und übernimmt das<br />
Präsidentenamt am 1. Juli unmittelbar nach seinem<br />
Amtsjahr als Präsident-Elect.<br />
Absatz 2 – Die so gewählten Amtsträger und Beisitzer<br />
bilden zusammen mit dem unmittelbaren<br />
Altpräsidenten den Vorstand. Binnen einer Woche<br />
nach seiner Wahl tritt der Vorstand zusammen, um ein<br />
Clubmitglied zum Clubmeister zu ernennen.<br />
Absatz 3 – Ein frei gewordener Sitz im Vorstand oder<br />
ein anderes frei gewordenes Amt wird durch Beschluss<br />
der übrigen Vorstandsmitglieder besetzt.<br />
Absatz 4 – Ein frei gewordener Sitz unter den neu<br />
gewählten Amtsträgern oder im neu gewählten<br />
Vorstand wird durch Beschluss der restlichen<br />
Mitglieder <strong>des</strong> neu gewählten Vorstan<strong>des</strong> besetzt.<br />
Artikel II<br />
Vorstand<br />
Der Club wird verwaltet vom Vorstand, der sich aus 10<br />
oder mehr Mitgliedern dieses <strong>Clubs</strong> zusammensetzt,<br />
nämlich aus 5 nach Artikel 1, Absatz 1 dieser<br />
<strong>Satzung</strong>en gewählten Beisitzern, dem Präsidenten,<br />
Vizepräsidenten, Präsident-Elect, Sekretär,<br />
Schatzmeister und dem unmittelbaren Altpräsidenten.<br />
Artikel III<br />
Pflichten der Amtsträger<br />
Absatz 1 – Präsident – Der Präsident führt den Vorsitz<br />
an Clubzusammenkünften und Vorstandssitzungen und<br />
hat die Pflichten zu erfüllen, die üblicherweise zu<br />
seinem Amt gehören.<br />
Absatz 2 – Präsident-Elect – Der Präsident-Elect ist<br />
Mitglied <strong>des</strong> Clubvorstan<strong>des</strong> und erfüllt die Pflichten,<br />
die vom Präsidenten oder vom Vorstand bestimmt<br />
werden.<br />
Absatz 3 – Vizepräsident – Der Vizepräsident führt in<br />
Abwesenheit <strong>des</strong> Präsidenten den Vorsitz an<br />
Clubzusammenkünften und Vorstandssitzungen und<br />
hat die Pflichten zu erfüllen, die üblicherweise zu<br />
seinem Amt gehören.<br />
Absatz 4 – Sekretär – Die Aufgaben <strong>des</strong> Sekretärs<br />
sind: die Führung der Mitgliederverzeichnisse; die<br />
Führung einer Präsenzliste an Zusammenkünften; die<br />
Einladung zu Clubzusammenkünften, Vorstands- und<br />
Ausschusssitzungen; die Ausarbeitung und<br />
Aufbewahrung der Protokolle solcher Zusammenkünfte<br />
und Sitzungen; die Abfassung der verlangten Berichte<br />
an <strong>Rotary</strong> International, einschließlich der am 1. Januar<br />
und 1. Juli je<strong>des</strong> Jahres an den Generalsekretär von<br />
<strong>Rotary</strong> International einzureichenden<br />
Halbjahresberichte über den Mitgliederbestand;<br />
Meldungen von Änderungen in der Mitgliedschaft an<br />
den Generalsekretär von <strong>Rotary</strong> International; die<br />
Zusammenstellung <strong>des</strong> für den Distriktgovernor<br />
bestimmten monatlichen Präsenzberichtes, der diesem<br />
unmittelbar nach der letzten Zusammenkunft <strong>des</strong><br />
Monats zuzustellen ist; Erheben der<br />
Abonnementsgebühren für THE ROTARIAN und<br />
Überweisung an <strong>Rotary</strong> International sowie die<br />
Erfüllung aller jener Pflichten, die üblicherweise zum<br />
Amte eines Sekretärs gehören.<br />
Absatz 5 – Schatzmeister – Der Schatzmeister<br />
verwaltet alle Gelder, über die er dem Club alljährlich<br />
sowie jederzeit auf Verlangen <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />
Rechenschaft zu geben hat; außerdem erfüllt er alle<br />
jene Aufgaben, die üblicherweise zu seinem Amt<br />
gehören. Bei seinem Ausscheiden aus dem Amt<br />
übergibt er seinem Nachfolger oder dem Präsidenten<br />
sämtliche Gelder, Rechnungsbücher und alles sonstige<br />
Clubeigentum, das sich in seinem Besitz befindet.<br />
Absatz 6 – Clubmeister – Der Clubmeister erfüllt alle<br />
Pflichten, die üblicherweise für sein Amt<br />
vorgeschrieben sind oder vom Präsidenten oder<br />
Vorstand bestimmt werden.<br />
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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong><br />
Club Nr. 1840/011608<br />
Abschrift vom 20.04.2011, letzte Änderung 09.12.1999<br />
Artikel IV<br />
Zusammenkünfte<br />
Absatz 1 – Jahresversammlung<br />
Die Jahresversammlung dieses <strong>Clubs</strong> wird alljährlich in<br />
der ersten Dezember-Hälfte abgehalten, an welchem<br />
Tage die Wahl der Amtsträger und Beisitzer für das<br />
folgende Jahr stattfindet.<br />
(Anmerkung: IN Artikel IV, Absatz 2 der<br />
Einheitsclubverfassung heißt es: „Die<br />
Jahresversammlung für die Wahl der Amtsträger<br />
dieses <strong>Clubs</strong> soll, laut den in den <strong>Satzung</strong>en dieses<br />
<strong>Clubs</strong> enthaltenen Bestimmungen, alljährlich<br />
spätestens am 31. Dezember stattfinden.“)<br />
Absatz 2 – Die ordentlichen wöchentlichen<br />
Zusammenkünfte dieses <strong>Clubs</strong> finden am Mittwoch um<br />
19.30 Uhr statt. Alle Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> sind<br />
rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, wenn irgend etwas<br />
geändert oder die ordentliche Zusammenkunft<br />
abgesagt wird. Alle Mitglieder, ausgenommen<br />
Ehrenmitglieder (oder Mitglieder, die vom Clubvorstand<br />
gemäß Artikel VII, Absatz 3, der einheitlichen <strong>Rotary</strong><br />
Club Verfassung entschuldigt sind), müssen an der<br />
regulären Zusammenkunft als anwesend oder<br />
abwesend gezählt werden. Als anwesend gilt, wer<br />
während min<strong>des</strong>tens 60 (sechzig) Prozent der Dauer<br />
<strong>des</strong> Meetings präsent ist, sei es bei seinem eigenen<br />
Club oder irgendeinem anderen <strong>Rotary</strong> Club.<br />
Absatz 3 – Jahresversammlungen und ordentliche<br />
Zusammenkünfte sind beschlussfähig, wenn ein Drittel<br />
der Mitglieder anwesend ist, im Ausnahme der<br />
Bestimmungen in Absatz 2.202.4 der <strong>Satzung</strong>en von<br />
RI.<br />
Absatz 4 – Ordentliche Vorstandssitzungen werden<br />
am jeden Monats abgehalten. Sondersitzungen <strong>des</strong><br />
Vorstan<strong>des</strong> werden vom Präsidenten nach<br />
Notwendigkeit oder auf Antrag zweier<br />
Vorstandsmitglieder einberufen, nach rechtzeitiger<br />
Informierung.<br />
Absatz 5 – Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit<br />
einer Mehrheit erforderlich.<br />
Artikel V<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Absatz 1 – Die Aufnahmegebühr beträgt 250,-- DM<br />
(130 ,-- Euro nach Euroeinführung am 1. 1. 2002 –<br />
Umrechnung laut Vorstandsbeschluss in 2002).<br />
Ein Bewerber kann erst nach Zahlung der<br />
Aufnahmegebühr in den Club aufgenommen werden.<br />
Absatz 2 – Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird in einer<br />
Clubversammlung zu Anfang d. Jahres festgelegt.<br />
Artikel VI<br />
Abstimmung<br />
Über alle Angelegenheiten <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> wird offen<br />
abgestimmt; ausgenommen ist die Wahl der<br />
Amtsträger und Vorstandsmitglieder, die in geheimer<br />
Abstimmung erfolgt.<br />
Artikel VII<br />
Ausschüsse<br />
Absatz 1 –<br />
a) mit Zustimmung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> setzt der Präsident<br />
die folgenden ständigen Ausschüsse ein:<br />
- Clubdienst – Ausschuss<br />
- Berufsdienst – Ausschuss<br />
- Gemeindienst – Ausschuss<br />
- Internationaler Dienst – Ausschuss<br />
b) Mit Zustimmung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> ernennt der<br />
Präsident, sofern er es als notwendig erachtet,<br />
Ausschüsse für besondere Bereiche <strong>des</strong> Clubdienstes,<br />
<strong>des</strong> Gemeindienstes, <strong>des</strong> Internationalen Dienstes und<br />
<strong>des</strong> Berufsdienstes.<br />
c) Der Clubdienst–Ausschuss, der Gemeindienst–<br />
Ausschuss, der Internationale Dienst-Ausschuss und<br />
der Berufsdienst-Ausschuss setzen sich je aus einem<br />
vom Präsidenten unter seinen Vorstandsmitgliedern<br />
gewählten Vorsitzenden und min<strong>des</strong>tens zwei anderen<br />
Mitgliedern zusammen.<br />
d) Der Präsident gehört Kraft seines Amtes als<br />
vollberechtigtes Mitglied allen Ausschüssen an.<br />
e) Jeder Ausschuss behandelt die Geschäfte, die ihm<br />
durch die <strong>Satzung</strong>en zugewiesen sind, sowie solche<br />
Angelegenheiten, die ihm vom Präsidenten oder vom<br />
Vorstand übertragen werden. Sofern keine besondere<br />
Ermächtigung vom Clubvorstand vorliegt, können<br />
solche Ausschüsse keine endgültigen Beschlüsse<br />
fassen, ohne vorher dem Vorstand einen Bericht<br />
unterbreitet zu haben und seine Zustimmung eingeholt<br />
zu haben.<br />
f) Sollte der Präsident es für notwendig erachten, kann<br />
er einen oder mehrere Ausschüsse ernennen, die sich<br />
mit den verschiedenen Aspekten <strong>des</strong> Jugenddienstes<br />
befassen und die, je nach ihrer Aufgabe, einem oder<br />
allen Ausschüssen <strong>des</strong> Berufsdienstes,<br />
Gemeindienstes, oder Internationalen Dienstes<br />
unterstellt werden können. Wo immer möglich, sollte<br />
bei der Ernennung solcher Ausschüsse auf Kontinuität<br />
geachtet werden. Entweder indem eines oder mehrere<br />
Mitglieder für eine zweite Amtszeit oder indem eines<br />
oder mehrere Mitglieder für eine Amtszeit von zwei<br />
Jahren ernannt werden.<br />
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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong><br />
Club Nr. 1840/011608<br />
Abschrift vom 20.04.2011, letzte Änderung 09.12.1999<br />
Absatz 2 – Clubdienst-Ausschuss<br />
a) Der Vorsitzende <strong>des</strong> Clubdienst-Ausschusses ist<br />
verantwortlich für alle Clubdienst-Tätigkeiten und<br />
überwacht sowie koordiniert die Arbeit aller für die<br />
verschiedenen Gebiete eingesetzten Ausschüsse.<br />
b) Der Clubdienst-Ausschuss setzt sich zusammen<br />
aus den Vorsitzenden <strong>des</strong> Clubdienst-Ausschüsse und<br />
den Vorsitzenden der Ausschüsse, die für besondere<br />
Bereiche <strong>des</strong> Clubdienstes ernannt sind.<br />
c) gestrichen<br />
d) Der Präsident setzt den Präsidenten-Elect oder den<br />
Vizepräsidenten zur Aufsicht und Koordination der<br />
Arbeit <strong>des</strong> Berufsklassen-, Mitgliedschafts-,<br />
Mitgliedschaftserweiterungs- und <strong>Rotary</strong>-Informations-<br />
Ausschusses ein.<br />
e) Wenn ausführbar und bei der Ernennung von Club-<br />
Ausschüssen praktisch anwendbar, sollte es eine<br />
Bestimmung für Mitgliedschaftskontinuität geben,<br />
welche die Ernennung eines oder mehrerer Mitglieder<br />
für eine zweite Amtsperiode oder jeweils für eine<br />
zweijährige Amtsperiode vorsieht. Kein Mitglied soll<br />
dem gleichen Ausschuss während mehr als zwei<br />
aufeinanderfolgenden Jahren angehören, es sei denn<br />
in diesen <strong>Satzung</strong>en ist ausdrücklich etwas anderes<br />
festgelegt.<br />
f) Der Berufsklassen-Ausschuss, der Ausschuss für<br />
<strong>Rotary</strong>-Information sowie der Jugendausschuss setzen<br />
sich aus je drei Mitgliedern zusammen, wobei<br />
alljährlich ein Mitglied je<strong>des</strong> Ausschusses für eine<br />
Amtszeit von drei Jahren ernannt wird. Die ersten<br />
Ernennungen aufgrund dieser Bestimmungen sollen<br />
bei drei Mitgliedern wie folgt erfolgen: ein Mitglied für<br />
eine Amtszeit von einem Jahr; ein Mitglied für eine<br />
Amtszeit von zwei Jahren; ein Mitglied für eine<br />
Amtszeit von drei Jahren.<br />
g) Dem Zeitschriften-Ausschuss sollten, wo auch<br />
immer möglich, der Verfasser der Clubveröffentlichung<br />
sowie ein Clubmitglied, das eine lokale Zeitung oder<br />
die Werbung vertritt, angehören.<br />
Absatz 3 Gemeindienst- Ausschuss<br />
a) Der Vorsitzende <strong>des</strong> Gemeindienst-Ausschusses ist<br />
verantwortlich für alle Gemeindienst-Tätigkeiten und<br />
überwacht sowie koordiniert die Arbeit aller für die<br />
verschiedenen Gebiete <strong>des</strong> Gemeindienstes<br />
eingesetzten Ausschüsse.<br />
b) Der Gemeindienst-Ausschuss setzt sich zusammen<br />
aus den Vorsitzenden <strong>des</strong> Gemeindienst-Ausschusses<br />
und den Vorsitzenden der Ausschüsse, die für<br />
besondere Bereiche <strong>des</strong> Gemeindienstes ernannt sind.<br />
c) Mit Zustimmung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> bestellt der<br />
Präsident auch folgende Ausschüsse für besondere<br />
Gebiete <strong>des</strong> Gemeindienstes:<br />
- Lebensqualität<br />
- Entwicklung <strong>des</strong> Gemeinwesens<br />
- Umweltschutz<br />
- Partner im Dienen<br />
Artikel VIII<br />
Aufgaben der Ausschüsse<br />
Absatz 1 – Clubdienst-Ausschuss<br />
Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und<br />
Wege, die den Mitgliedern dieses <strong>Clubs</strong> in Erfüllung<br />
ihrer Pflichten im Rahmen <strong>des</strong> Clubdienstes als<br />
Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses<br />
Ausschusses ist für die regelmäßige Zusammenkunft<br />
<strong>des</strong> Ausschusses verantwortlich und berichtet dem<br />
Vorstand über jede Clubdienst-Tätigkeit.<br />
a) Präsenz-Ausschuss<br />
Dieser Ausschuss soll Mittel ausfindig machen, um die<br />
Präsenz aller Clubmitglieder an allen <strong>Rotary</strong>-Treffen –<br />
einschließlich Teilnahme an Distriktkonferenzen,<br />
Städtetreffen, Regionalkonferenzen und internationalen<br />
Jahreskongressen – zu fördern. Dieser Ausschuss<br />
fördert insbesondere die Teilnamen an den<br />
ordentlichen Zusammenkünften anderer <strong>Clubs</strong>, wenn<br />
die Teilnahme an Zusammenkünften dieses <strong>Clubs</strong><br />
verhindert; er informiert alle Mitglieder betreffend<br />
Präsenzbedingungen, sorgt für besonderen Ansporn<br />
hinsichtlich Präsenz und versucht auch die Umstände<br />
festzustellen und zu beheben, die für unbefriedigende<br />
Präsenzen verantwortlich sind.<br />
b) Berufsklassen-Ausschuss<br />
Dieser Ausschuss arbeitet alljährlich so frühzeitig wie<br />
möglich, spätestens aber bis 31. August, eine<br />
Übersicht der im Gemeinwesen vertretenen<br />
Berufsklassen aus. Nach dieser Übersicht arbeitet er<br />
unter Verwendung <strong>des</strong> Systems der Berufsklassen ein<br />
Verzeichnis der besetzten und unbesetzten<br />
Berufsklassen aus. Er überprüft, wenn nötig, die im<br />
Club vertretenen Berufsklassen und bespricht sich mit<br />
dem Vorstand in allen die Berufsklassen betreffenden<br />
Fragen.<br />
c) Clubbericht-Ausschuss<br />
Dieser Ausschuss ist bemüht, einen wöchentlichen<br />
Clubbericht herauszugeben, der das Interesse weckt<br />
und die Präsenz fördert, das Programm von<br />
bevorstehenden Zusammenkünften bekannt gibt,<br />
Höhepunkte früherer Zusammenkünfte beschreibt, die<br />
Kameradschaft fördert, auf die <strong>Rotary</strong>-Pflichten je<strong>des</strong><br />
Mitglie<strong>des</strong> hinweist und über Clubnachrichten,<br />
Mitglieder sowie das weltweite <strong>Rotary</strong>-Programm<br />
berichtet.<br />
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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong><br />
Club Nr. 1840/011608<br />
Abschrift vom 20.04.2011, letzte Änderung 09.12.1999<br />
d) Ausschuss für kameradschaftliche Tätigkeiten<br />
Dieser Ausschuss fördert kameradschaftliche und<br />
freundschaftliche Beziehungen unter den Mitgliedern,<br />
er fördert die Teilnahme der Mitglieder an organisierten<br />
<strong>Rotary</strong>-Veranstaltungen, die der Erholung und der<br />
Geselligkeit dienen und verfolgt bei der Erfüllung seiner<br />
Aufgaben das allgemeine Ziel <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> nach den<br />
Weisungen <strong>des</strong> Präsidenten oder <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>.<br />
e) Zeitschriften-Ausschuss<br />
Dieser Ausschuss soll das Leserinteresse für „THE<br />
ROTARIAN“ anregen einen „Zeitschriften-Monat“<br />
durchführen; veranlassen, dass jeden Monat anlässlich<br />
einer Zusammenkunft eine kurze Übersicht über die<br />
letzte Nummer der Zeitschrift gegeben wird; die<br />
Verwendung der Zeitschrift bei der Einführung neuer<br />
Mitglieder fördern; den nicht-rotarischen Rednern ein<br />
Exemplar der Zeitschrift zukommen lassen;<br />
veranlassen, dass Bibliotheken, Spitäler, Schulen und<br />
Lesesäle internationale Dienst- und andere Sonder-<br />
Abonnements auf die Zeitschrift erhalten; dem<br />
Redakteur der Zeitschrift Nachrichten und Fotografien<br />
senden und auch auf andere Weise die Zeitschrift in<br />
den Dienst der Clubmitglieder und Nicht-Rotarier<br />
stellen.<br />
f) Mitgliedschafts-Ausschuss<br />
Dieser Ausschuss prüft alle Aufnahmevorschläge nach<br />
der persönlichen Seite. Er untersucht den Charakter,<br />
geschäftlichen, gesellschaftlichen und öffentlichen Ruf<br />
sowie die allgemeine Eignung der zur Mitgliedschaft<br />
vorgeschlagenen Person gründlich und teilt dem<br />
Vorstand seine Stellungnahme zu allen<br />
Aufnahmegesuchen mit.<br />
g) Mitgliedschaftserweiterungs-Ausschuss<br />
Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, das<br />
Clubverzeichnis der besetzten und unbesetzten<br />
Berufsklassen immer wieder durchzusehen und zu<br />
veranlassen, dass dem Vorstand Namen von<br />
passenden Persönlichkeiten unterbreitet werden, und<br />
die unbesetzten Berufsklassen zu besetzen.<br />
h) Programm-Ausschuss<br />
Dieser Ausschuss arbeitet die Programme für die<br />
ordentlichen und besonderen Zusammenkünfte <strong>des</strong><br />
<strong>Clubs</strong> aus.<br />
i) Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit<br />
Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und<br />
Wege, um 1. die allgemeine Öffentlichkeit über <strong>Rotary</strong>,<br />
seine Geschichte, sein Ziel und sein Wirken zu<br />
informieren und 2. dem Club in der Presse die nötige<br />
Beachtung zu verschaffen<br />
j) <strong>Rotary</strong>-Informations-Ausschuss<br />
Dieser Ausschuss informiert potentielle Mitglieder über<br />
die Privilegien und Verantwortlichkeiten der<br />
Mitgliedschaft in einem <strong>Rotary</strong>-Club, hält die Mitglieder<br />
über <strong>Rotary</strong>s Geschichte, Ziel und Tätigkeiten auf allen<br />
Ebenen auf dem laufenden und koordiniert die<br />
Orientierung neuer Mitglieder während ihres ersten<br />
Jahres im Club.<br />
Absatz 2 Berufsdienst-Ausschuss<br />
Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und<br />
Wege, die den Clubmitgliedern in der Erfüllung ihrer<br />
beruflichen Pflichten sowie ihren Bemühungen zur<br />
Verbesserung geschäftlicher Gepflogenheiten als<br />
Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses<br />
Ausschusses ist für die Tätigkeit <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> auf dem<br />
Gebiet <strong>des</strong> Berufsdienstes verantwortlich und<br />
überwacht und koordiniert die Arbeit derjenigen<br />
Ausschüsse, die für besondere Gebiete <strong>des</strong><br />
Berufsdienstes eingesetzt werden.<br />
Absatz 3 Gemeindienst-Ausschuss<br />
Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und<br />
Wege, die den Mitgliedern dieses <strong>Clubs</strong> in der<br />
Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Gemeinwesen<br />
als Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses<br />
Ausschusses ist für die Tätigkeit <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> auf dem<br />
Gebiet <strong>des</strong> Gemeindienstes verantwortlich und<br />
überwacht und koordiniert die Arbeit derjenigen<br />
Ausschüsse, die für besondere Gebiete <strong>des</strong><br />
Gemeindienstes eingesetzt werden, darunter die<br />
folgenden:<br />
a) Ausschuss für Lebensqualität<br />
Dieser Ausschuss befasst sich innerhalb <strong>des</strong><br />
Gemeinwesens mit dem menschlichen Wohlergehen<br />
während der ganzen Lebenszeit und mit der<br />
Bereitstellung von Hilfe und Unterstützung für<br />
Bedürftige.<br />
b) Ausschuss für Entwicklung <strong>des</strong> Gemeinwesens<br />
Dieser Ausschuss befasst sich mit der Arbeit im<br />
Hinblick auf die Verbesserung der materiellen<br />
Bedingungen <strong>des</strong> Gemeinwesens und seiner<br />
Einrichtungen.<br />
c) Umweltschutz-Ausschuss<br />
Dieser Ausschuss befasst sich mit der Aufsicht und<br />
Verbesserung der Umweltqualität <strong>des</strong> Gemeinwesens.<br />
d) Ausschuss für Partner im Dienen<br />
Dieser Ausschuss befasst sich mit dem Aufbau von<br />
Beziehungen mit anderen, von <strong>Rotary</strong> unterstützten<br />
Organisationen innerhalb <strong>des</strong> Gemeinwesens und<br />
arbeitet mit ihnen im Bereich <strong>des</strong> Dienstes zusammen.<br />
Absatz 4 Ausschuss für den Internationalen Dienst<br />
Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und<br />
Wege, die den Clubmitgliedern in der Erfüllung ihrer<br />
Pflichten auf dem Gebiete <strong>des</strong> Internationalen Dienstes<br />
als Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses<br />
Ausschusses ist für die Tätigkeit <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> auf dem<br />
Gebiete <strong>des</strong> Internationalen Dienstes verantwortlich<br />
und überwacht und koordiniert die Arbeit derjenigen<br />
Ausschüsse, die für besondere Gebiete <strong>des</strong><br />
Internationalen Dienstes eingesetzt werden.<br />
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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong><br />
Club Nr. 1840/011608<br />
Abschrift vom 20.04.2011, letzte Änderung 09.12.1999<br />
Artikel IX<br />
Beurlaubung<br />
Auf schriftlichen und gut begründeten Antrag an den<br />
Vorstand kann ein Mitglied beurlaubt werden, so dass<br />
es für eine bestimmte Zeitdauer von der Teilnahme an<br />
den Clubzusammenkünften entschuldigt ist.<br />
(Anmerkung: Eine solche Beurlaubung verhindert den<br />
Verlust der Mitgliedschaft; sie berechtigt aber den Club<br />
nicht, das Mitglied als anwesend mitzuzählen. Wenn es<br />
nicht der ordentlichen Zusammenkunft eines anderen<br />
<strong>Clubs</strong> beiwohnt, muss ein beurlaubtes Mitglied als<br />
abwesend geführt werden, es sei denn, dass die<br />
Absenz aufgrund der in Artikel VII, Absatz 3 der<br />
Einheitsclubverfassung an geführten Bestimmungen<br />
berechtigt ist, in welchem Falle sie in der<br />
Präsenzberechnung <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> ausgelassen werden<br />
kann.)<br />
Artikel X - Finanzen<br />
Absatz 1 – Alle Gelder <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> sind vom<br />
Schatzmeister bei einer vom Vorstand bestimmten<br />
Bank zu hinterlegen.<br />
Absatz 2 – Die Bezahlung aller Rechnungen erfolgt<br />
nur durch Schecks, die vom Schatzmeister<br />
unterzeichnet werden, wenn von zwei anderen<br />
Amtsträgern unterzeichnete Belege vorliegen.<br />
Alljährlich hat eine gründliche Revision der gesamten<br />
Finanzgeschäfte <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> durch einen vereidigten<br />
öffentlichen Buchsachverständigen oder durch eine<br />
andere geeignete Persönlichkeit stattzufinden.<br />
Absatz 3 – Amtsträger, die Mittel <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> verwalten<br />
oder kontrollieren, haben auf Verlangen <strong>des</strong><br />
Vorstan<strong>des</strong> Sicherheiten für die ordnungsgemäße<br />
Verwaltung solcher Mittel zu leisten. Damit verbundene<br />
Kosten trägt der Club.<br />
Absatz 4 – Das Rechnungsjahr dieses <strong>Clubs</strong> läuft vom<br />
1. Juli bis 30. Juni. Für die Erhebung der<br />
Mitgliedsbeiträge zerfällt es in zwei Jahresabschnitte,<br />
die vom 1. Juli bis 31. Dezember und vom 1. Januar<br />
bis 30. Juni laufen. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge<br />
und Abonnementsgebühren an <strong>Rotary</strong> International<br />
erfolgt alljährlich am 1. Juli und am 1. Januar aufgrund<br />
der Mitgliederzahl an diesen Tagen.<br />
(Anmerkung: Die Zeitschrift-Abonnementsgebühren für<br />
Mitglieder, die im Laufe eines Halbjahresabschnittes<br />
aufgenommen werden, sind auf Rechnung vom<br />
Sekretariat hin zahlbar.)<br />
Absatz 5 – Zu Beginn eines jeden Rechnungsjahres<br />
stellt der Vorstand einen Jahresvoranschlag über die<br />
voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auf. Die in<br />
dem vom Vorstand genehmigten Voranschlag<br />
festgesetzten Höchstbeträge für die einzelnen Zwecke<br />
dürfen nur nach Beschluss <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />
überschritten werden.<br />
Artikel XI<br />
Aufnahmeverfahren (für alle Arten der<br />
Mitgliedschaft)<br />
Absätze 1 – 6 gestrichen<br />
Artikel XII<br />
Beschlüsse<br />
Kein Beschluss oder Antrag, der den Club in<br />
irgendeiner Weise verpflichtet, darf vom Club<br />
behandelt werden, bevor der Vorstand darüber beraten<br />
hat. Solche Beschlüsse oder Anträge werden, wenn sie<br />
an einer Club-Zusammenkunft vorgebracht werden,<br />
ohne Diskussion dem Vorstand überwiesen.<br />
Artikel XIII<br />
Tagesordnung<br />
Eröffnung der Zusammenkunft<br />
Begrüßung der Gäste<br />
Post und Mitteilungen<br />
Eventuelle Ausschussberichte<br />
Eventuelle unerledigte Geschäfte<br />
Eventuelle neue Geschäfte<br />
Vortrag oder sonstiges Programm<br />
Abschluss<br />
Artikel XIV<br />
<strong>Satzung</strong>sänderungen<br />
Diese <strong>Satzung</strong>en können an irgendeiner ordentlichen<br />
Zusammenkunft abgeändert werden, sofern sie<br />
beschlussfähig ist, sich mit Zweidrittelmehrheit dafür<br />
entscheidet und je<strong>des</strong> Mitglied min<strong>des</strong>tens 10 (zehn)<br />
Tage vor der vorgeschlagenen <strong>Satzung</strong>sänderung<br />
schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Abänderungen<br />
oder Ergänzungen dieser <strong>Satzung</strong>en, die nicht mit der<br />
Clubverfassung und mit der Verfassung und den<br />
<strong>Satzung</strong>en von <strong>Rotary</strong> International übereinstimmen,<br />
können nicht vorgenommen werden.<br />
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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong><br />
Club Nr. 1840/011608<br />
Abschrift vom 20.04.2011, letzte Änderung 09.12.1999<br />
Anlage zur <strong>Clubs</strong>atzung<br />
Nach dem Stand vom =) 09.12.1999<br />
Zu Artikel V, Absatz 2<br />
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist mit dem Beginn eines<br />
rotarischen Jahres in der Clubversammlung neu<br />
festzusetzen unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Vorjahres-<br />
Überschusses oder Verlustes bzw. im Hinblick auf das<br />
vorgelegte Budget für das jeweilige Jahr.<br />
Der Beitrag ist zahlbar jeweils in einer Summe am 1. 8.<br />
<strong>des</strong> neuen rotarischen Jahres.<br />
Steuerbegünstigte Aktivitäten werden vom <strong>Rotary</strong><br />
Hilfswerk <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong> e.V. durchgeführt und<br />
abgerechnet, nicht steuerbegünstigte Aktivitäten über<br />
die Clubkasse.<br />
Zu Artikel VII, Absatz 2, Ziffer c<br />
Mit Zustimmung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> bestellt der Präsident<br />
den Mitgliedschafts-Ausschuss. Ihm gehören drei<br />
Mitglieder an, von denen er einen zum Vorsitzenden<br />
beruft.<br />
Zu Artikel XI, Absatz 1<br />
1. Der <strong>Clubs</strong>ekretär legt dem Vorstand den<br />
Namen eines von einem Aktiv-, aktiven<br />
Senior- oder Altmitglied vorgeschlagenen<br />
neuen Mitglied schriftlich, auf der für diesen<br />
Fall vorgesehenen Vorschlagskarte, vor. Der<br />
Vorschlag wird vorläufig vertraulich behandelt,<br />
bis es in diesem Verfahren anders geregelt<br />
wird.<br />
2. Der Vorstand prüft die Wählbarkeit <strong>des</strong><br />
Vorgeschlagenen unter dem Gesichtspunkt<br />
der Berufsklasse und leitet ihn an den<br />
Mitgliedschaftsausschuss weiter.<br />
3. Der Mitgliedschaftsausschuss überprüft die<br />
allgemeine Eignung <strong>des</strong> vorgeschlagenen<br />
Mitglie<strong>des</strong> unter dem charakterlichen,<br />
geschäftlichen und gesellschaftlichen<br />
Gesichtspunkt und teilt dem Vorstand seine<br />
Stellungnahme mit.<br />
4. Der Vorstand überprüft den Bericht <strong>des</strong><br />
Mitgliedschaftsausschusses und entscheidet<br />
über die Qualifikation <strong>des</strong> Vorgeschlagenen in<br />
einer ordentlich einberufenen Sitzung. Der<br />
Kandidat ist qualifiziert, wenn eine 2/3<br />
Mehrheit <strong>des</strong> beschlussfähigen Vorstan<strong>des</strong><br />
(Beschlussfähigkeit gem. Art. IV, Abs. 5 der<br />
<strong>Satzung</strong>) der Aufnahme zustimmt. Danach<br />
werden Name und berufliche Stellung <strong>des</strong><br />
Vorgeschlagenen den Clubmitgliedern<br />
bekannt gegeben. Falls der Vorstand den<br />
Vorschlag ablehnt, verständigt der Sekretär<br />
den Vorschlagenden mit Angabe der Gründe<br />
für die Entscheidung.<br />
Seite 6 von 6<br />
5. Einsprüche der Clubmitglieder gegen den<br />
vorgeschlagenen Kandidaten sind innerhalb<br />
von 21 Tagen nach Bekanntgabe <strong>des</strong><br />
Aufnahmebeschlusses <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />
schriftlich beim Präsidenten einzulegen. Der<br />
Präsident kann eine mündliche Begründung<br />
anfordern. Über Einsprüche wird in einer<br />
Vorstandssitzung entschieden. Sobald mehr<br />
als drei Clubmitglieder gegen eine Aufnahme<br />
sind und sich min<strong>des</strong>tens ein (1) anwesen<strong>des</strong><br />
Vorstandsmitglied, das nicht das Einspruch<br />
einlegende sein darf, dem Einspruch<br />
anschließt, gilt der Kandidat als für die<br />
Mitgliedschaft nicht qualifiziert und es ist dann<br />
nach Ziffer 4, letzter Absatz/Satz, zu<br />
verfahren. Die Einsprüche werden vertraulich<br />
behandelt. Wird innerhalb der 21-Tage-Frist<br />
kein Einspruch erhoben, gilt der<br />
vorgeschlagene Kandidat als für die<br />
Mitgliedschaft qualifiziert.<br />
6. Gilt der Kandidat als für die Mitgliedschaft<br />
qualifiziert, so verständigt der Antragsteller<br />
den in Aussicht genommenen Kandidaten<br />
über <strong>des</strong>sen Qualifikation zur Mitgliedschaft<br />
und lädt ihn ein, sich um die Mitgliedschaft<br />
beim Club zu bewerben. Hierbei wird der<br />
Kandidat ausführlich über die Rechte und<br />
Pflichten in einem <strong>Rotary</strong> Club informiert. Der<br />
Kandidat wird eingeladen, an den<br />
Zusammenkünften als Gast teilzunehmen.<br />
7. Will der in Aussicht genommene Kandidat<br />
Mitglied <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> werden, wird ihm ein<br />
Aufnahmeantrag ausgehändigt, der von ihm<br />
auszufüllen und zu unterzeichnen ist. Der<br />
jeweilige Clubbeitrag ist sofort zu entrichten.<br />
8. Das Mitglied wird an einer ordentlichen<br />
Zusammenkunft <strong>des</strong> <strong>Clubs</strong> offiziell als neues<br />
Mitglied vorgestellt.<br />
9. Allgemeines: Aufnahmeanträge sind zügig zu<br />
behandeln und zum frühest möglichen Termin<br />
abzuschließen. Die Unterlagen für das<br />
Aufnahmeverfahren sind nach positivem<br />
Verfahrensabschluss möglichst zu vernichten.<br />
Diese aktuelle <strong>Clubs</strong>atzung <strong>des</strong> <strong>Rotary</strong> Club <strong>Landsberg</strong><br />
a. <strong>Lech</strong> vom 09.12.1999 beruht auf einem Beschluss<br />
der Vorstandssitzung vom 09.12.1999 und ist als<br />
Änderung im Protokoll Nr. 22 vom 09.12.1999 als<br />
<strong>Satzung</strong>sänderung verkündet.<br />
Dieses Exemplar ist nun die aktuellste <strong>Satzung</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>Rotary</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>Landsberg</strong> a. <strong>Lech</strong>.<br />
Eine Ausfertigung dieser <strong>Satzung</strong> wird zum Zwecke der<br />
Wirksamkeit und in Übereinstimmung mit den<br />
Grundsätzen von <strong>Rotary</strong> International, bei <strong>Rotary</strong><br />
International Zürich hinterlegt. Etwaige weitere<br />
Änderungen sind ebenfalls dort zu hinterlegen.<br />
<strong>Landsberg</strong> am <strong>Lech</strong>, 09.12.1999<br />
i.A. <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />
Friedrichkarl Elter<br />
Foundationsbeauftragter – Internationaler Dienst