Schweinegrippe Tiere
Schweinegrippe Tiere
Schweinegrippe Tiere
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
LYSOFORM AG 5200 Brugg-Windisch Mai 2009<br />
Wichtige Information zur „<strong>Schweinegrippe</strong>“, „Vogelgrippe“<br />
1. Massnahmen bei direktem Kontakt mit krankheitsverdächtigen <strong>Tiere</strong>n<br />
1.1 Technische Massnahmen<br />
Beim Umgang mit erkrankten oder krankheitsverdächtigen <strong>Tiere</strong>n und kontaminierten<br />
Tiermaterialien (z.B. Körperteile, Körpergewebe, Blut, Gefieder und Ausscheidungen<br />
von <strong>Tiere</strong>n, einschliesslich der benutzten Einstreu) sowie bei der Tötung erkrankter<br />
<strong>Tiere</strong> und bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten ist darauf zu achten, dass<br />
Staubentwicklung und andere Aerosolbildungen vermieden bzw. minimiert werden. Eine<br />
Möglichkeit hierzu ist die Tötung der <strong>Tiere</strong> durch Flutung der Ställe mit CO 2 . Die<br />
getöteten Tierbestände sollten mittels feiner Wassernebel befeuchtet und die<br />
anschliessende Sammlung und Entsorgung sollte mechanisiert durchgeführt werden.<br />
Der Transport der getöteten <strong>Tiere</strong> soll in dicht schliessenden Behältern erfolgen. Die<br />
Freisetzung von Staub oder anderen Aerosolen ist zu vermeiden. Wenn beim Entladen<br />
mit Staub gerechnet werden muss und dadurch Beschäftigte gefährdet werden können,<br />
ist die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.<br />
1.2 Hygiene- und organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung<br />
Tierhaltungsbereiche, in denen sich erkrankte oder krankheitsverdächtige <strong>Tiere</strong><br />
aufhalten, dürfen nur von den für die erforderlichen Arbeiten notwendigen Beschäftigten<br />
betreten werden, deren Zahl auf das Mindestmass zu beschränken ist.<br />
Vor dem Betreten der Tierhaltungsbereiche ist spezielle Kleidung sowie persönliche<br />
Schutzausrüstung (Gummistiefel) anzulegen, die vor Verlassen des Bereiches abgelegt<br />
und in dicht- schliessenden Behältnissen so aufbewahrt und einer fachgerechten<br />
Reinigung/Desinfektion oder der Entsorgung zugeführt werden muss, dass es zu keiner<br />
Verschleppung von Krankheitserregern kommen kann. Hierzu gehören insbesondere<br />
- körperbedeckende Arbeitskleidung (z.B. Overal ggfs. Einmalschutzanzüge)<br />
- eine die Haare vollständig abdeckende Kopfbedeckung,<br />
- geeignete desinfizierbare Stiefel (z.B. Gummistiefel),<br />
1
- flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Schutzhandschuhe,<br />
- soweit eine Aerosolbildung nicht sicher verhindert werden kann (z.B. bei engem<br />
Tierkontakt bei der Tötung oder bei der tierärztlichen Untersuchung) vorzugsweise<br />
Atemschutzhaube TH2P oder TH3P mit Warneinrichtung, oder aber partikelfiltrierende<br />
Halbmaske FFP3, vorzugsweise mit Ausatemventil,<br />
- Augenschutz, z.B. in Form einer enganliegenden Schutzbrille mit Seitenschutz. Die<br />
Verwendung einer Atemschutzhaube schliesst den Schutz der Augen mit ein.<br />
Nach dem Ablegen der Arbeits-/Schutzkleidung sind die Hände zu desinfizieren. Die<br />
speziellen, tierseuchenrechtlichen Anforderungen sind zu beachten.<br />
Verschlossene Abfallsäcke erst nach 4 Tagen abtransportieren und entsorgen.<br />
2. Personen mit direktem Kontakt zu <strong>Tiere</strong>n in Betrieben mit mindestens einem<br />
bestätigtem Fall von aviärer Influenza bei Schweine, Geflügel etc.<br />
2.1 Tierhaltungsbereiche, in denen sich erkrankte oder krankheitsverdächtige <strong>Tiere</strong><br />
aufhalten, dürfen nur von den für die erforderlichen Arbeiten notwendigen<br />
Beschäftigten betreten werden, deren Zahl auf das Mindestmass zu beschränken ist.<br />
2.2 Vor dem Betreten der Tierhaltungsbereiche ist spezielle Kleidung sowie persönliche<br />
Schutzausrüstung anzulegen, die vor Verlassen des Bereiches abgelegt und in dicht<br />
schliessenden Behältnissen so aufbewahrt und einer fachgerechten<br />
Reinigung/Desinfektion oder der Entsorgung zugeführt werden muss, so dass es zu<br />
keiner Verschleppung von Krankheitserregern kommen kann.<br />
Zu dieser speziellen Kleidung und persönlichen Schutzausrüstung gehören insbesondere<br />
o körperbedeckende Arbeitskleidung (z.B. Overall, ggfs. Einmalschutzanzüge),<br />
o eine die Haare vollständig abdeckende Kopfbedeckung,<br />
o geeignete, desinfizierbare Stiefel,<br />
o flüssigkeitsdichte desinfizierbare Schutzhandschuhe,<br />
o soweit eine Aerosolbildung nicht sicher verhindert werden kann (z.B. bei<br />
engem Tierkontakt bei der Tötung oder bei der tierärztlichen Untersuchung),<br />
o vorzugsweise Atemschutzhaube TH2P oder TH3P mit Warneinrichtung oder<br />
aber partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 vorzugsweise mit Ausatemventil,<br />
o Augenschutz, z.B. in Form einer enganliegenden Schutzbrille mit Seitenschutz.<br />
2
- Wäschedesinfektion: Clorina ® , Lysoformin ® www.lysoform.ch<br />
2.3 Nach dem Ablegen der Arbeits-/Schutzkleidung sind die Hände zu desinfizieren.<br />
Die speziellen, tierseuchenrechtlichen Anforderungen sind zu beachten.<br />
2.4 Antivirale Prophylaxe<br />
(Oseltamivir, 75 mg p.o. als Einzeldosis pro Tag) einzunehmen während der ganzen<br />
Periode der Exposition, bis fünf Tage nach Ende der letzten Exposition.<br />
Anmerkung: Eine orale Prophylaxe mit einem Neuraminidasehemmer wird aufgrund<br />
der systemischen Verfügbarkeit und besseren Compliance empfohlen.<br />
2.5 Impfung gegen humane Influenzaviren (mit dem aktuell empfohlenen Impfstoff), um<br />
Doppelinfektionen mit humanen Influenza- und Schweine- oder Geflügelpestvirus zu<br />
verhindern.<br />
Desinfektionsmittel aus dem Hause Lysoform<br />
Schweine- oder der Vogelgrippe wirksam sind<br />
die u.a. gegen die Erreger der<br />
- Händedesinfektion: AHD 2000 ®<br />
- Instrumentendesinfektion: Aldosan ® 2000, Lysoformin ® 3000<br />
- Flächendesinfektion: Aldosan ® 2000, Lysoformin ® 3000, Lysoformin-Vet.,<br />
Lysoformin-Spezial<br />
- Kleinflächendesinfektion: Fugaten ® -Spray<br />
Anwendungshinweise: Weitere Produktinformationen unter<br />
www.lysoform.de<br />
www.lysoform.com<br />
Weitere Informationen zur „Vogelgrippe“ sh. unter:<br />
www.rki.de/infektionskrankheiten<br />
www.baua.de/abas<br />
www.bag.admin.ch/infekt<br />
www.bvet.admin.ch/01376<br />
www.bmgf.gv.at/influenza/pandemieplan<br />
www.pandemie.com<br />
www.lysoform.com<br />
3