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Schweinegrippe Tiere

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LYSOFORM AG 5200 Brugg-Windisch Mai 2009<br />

Wichtige Information zur „<strong>Schweinegrippe</strong>“, „Vogelgrippe“<br />

1. Massnahmen bei direktem Kontakt mit krankheitsverdächtigen <strong>Tiere</strong>n<br />

1.1 Technische Massnahmen<br />

Beim Umgang mit erkrankten oder krankheitsverdächtigen <strong>Tiere</strong>n und kontaminierten<br />

Tiermaterialien (z.B. Körperteile, Körpergewebe, Blut, Gefieder und Ausscheidungen<br />

von <strong>Tiere</strong>n, einschliesslich der benutzten Einstreu) sowie bei der Tötung erkrankter<br />

<strong>Tiere</strong> und bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten ist darauf zu achten, dass<br />

Staubentwicklung und andere Aerosolbildungen vermieden bzw. minimiert werden. Eine<br />

Möglichkeit hierzu ist die Tötung der <strong>Tiere</strong> durch Flutung der Ställe mit CO 2 . Die<br />

getöteten Tierbestände sollten mittels feiner Wassernebel befeuchtet und die<br />

anschliessende Sammlung und Entsorgung sollte mechanisiert durchgeführt werden.<br />

Der Transport der getöteten <strong>Tiere</strong> soll in dicht schliessenden Behältern erfolgen. Die<br />

Freisetzung von Staub oder anderen Aerosolen ist zu vermeiden. Wenn beim Entladen<br />

mit Staub gerechnet werden muss und dadurch Beschäftigte gefährdet werden können,<br />

ist die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.<br />

1.2 Hygiene- und organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung<br />

Tierhaltungsbereiche, in denen sich erkrankte oder krankheitsverdächtige <strong>Tiere</strong><br />

aufhalten, dürfen nur von den für die erforderlichen Arbeiten notwendigen Beschäftigten<br />

betreten werden, deren Zahl auf das Mindestmass zu beschränken ist.<br />

Vor dem Betreten der Tierhaltungsbereiche ist spezielle Kleidung sowie persönliche<br />

Schutzausrüstung (Gummistiefel) anzulegen, die vor Verlassen des Bereiches abgelegt<br />

und in dicht- schliessenden Behältnissen so aufbewahrt und einer fachgerechten<br />

Reinigung/Desinfektion oder der Entsorgung zugeführt werden muss, dass es zu keiner<br />

Verschleppung von Krankheitserregern kommen kann. Hierzu gehören insbesondere<br />

- körperbedeckende Arbeitskleidung (z.B. Overal ggfs. Einmalschutzanzüge)<br />

- eine die Haare vollständig abdeckende Kopfbedeckung,<br />

- geeignete desinfizierbare Stiefel (z.B. Gummistiefel),<br />

1


- flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Schutzhandschuhe,<br />

- soweit eine Aerosolbildung nicht sicher verhindert werden kann (z.B. bei engem<br />

Tierkontakt bei der Tötung oder bei der tierärztlichen Untersuchung) vorzugsweise<br />

Atemschutzhaube TH2P oder TH3P mit Warneinrichtung, oder aber partikelfiltrierende<br />

Halbmaske FFP3, vorzugsweise mit Ausatemventil,<br />

- Augenschutz, z.B. in Form einer enganliegenden Schutzbrille mit Seitenschutz. Die<br />

Verwendung einer Atemschutzhaube schliesst den Schutz der Augen mit ein.<br />

Nach dem Ablegen der Arbeits-/Schutzkleidung sind die Hände zu desinfizieren. Die<br />

speziellen, tierseuchenrechtlichen Anforderungen sind zu beachten.<br />

Verschlossene Abfallsäcke erst nach 4 Tagen abtransportieren und entsorgen.<br />

2. Personen mit direktem Kontakt zu <strong>Tiere</strong>n in Betrieben mit mindestens einem<br />

bestätigtem Fall von aviärer Influenza bei Schweine, Geflügel etc.<br />

2.1 Tierhaltungsbereiche, in denen sich erkrankte oder krankheitsverdächtige <strong>Tiere</strong><br />

aufhalten, dürfen nur von den für die erforderlichen Arbeiten notwendigen<br />

Beschäftigten betreten werden, deren Zahl auf das Mindestmass zu beschränken ist.<br />

2.2 Vor dem Betreten der Tierhaltungsbereiche ist spezielle Kleidung sowie persönliche<br />

Schutzausrüstung anzulegen, die vor Verlassen des Bereiches abgelegt und in dicht<br />

schliessenden Behältnissen so aufbewahrt und einer fachgerechten<br />

Reinigung/Desinfektion oder der Entsorgung zugeführt werden muss, so dass es zu<br />

keiner Verschleppung von Krankheitserregern kommen kann.<br />

Zu dieser speziellen Kleidung und persönlichen Schutzausrüstung gehören insbesondere<br />

o körperbedeckende Arbeitskleidung (z.B. Overall, ggfs. Einmalschutzanzüge),<br />

o eine die Haare vollständig abdeckende Kopfbedeckung,<br />

o geeignete, desinfizierbare Stiefel,<br />

o flüssigkeitsdichte desinfizierbare Schutzhandschuhe,<br />

o soweit eine Aerosolbildung nicht sicher verhindert werden kann (z.B. bei<br />

engem Tierkontakt bei der Tötung oder bei der tierärztlichen Untersuchung),<br />

o vorzugsweise Atemschutzhaube TH2P oder TH3P mit Warneinrichtung oder<br />

aber partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 vorzugsweise mit Ausatemventil,<br />

o Augenschutz, z.B. in Form einer enganliegenden Schutzbrille mit Seitenschutz.<br />

2


- Wäschedesinfektion: Clorina ® , Lysoformin ® www.lysoform.ch<br />

2.3 Nach dem Ablegen der Arbeits-/Schutzkleidung sind die Hände zu desinfizieren.<br />

Die speziellen, tierseuchenrechtlichen Anforderungen sind zu beachten.<br />

2.4 Antivirale Prophylaxe<br />

(Oseltamivir, 75 mg p.o. als Einzeldosis pro Tag) einzunehmen während der ganzen<br />

Periode der Exposition, bis fünf Tage nach Ende der letzten Exposition.<br />

Anmerkung: Eine orale Prophylaxe mit einem Neuraminidasehemmer wird aufgrund<br />

der systemischen Verfügbarkeit und besseren Compliance empfohlen.<br />

2.5 Impfung gegen humane Influenzaviren (mit dem aktuell empfohlenen Impfstoff), um<br />

Doppelinfektionen mit humanen Influenza- und Schweine- oder Geflügelpestvirus zu<br />

verhindern.<br />

Desinfektionsmittel aus dem Hause Lysoform<br />

Schweine- oder der Vogelgrippe wirksam sind<br />

die u.a. gegen die Erreger der<br />

- Händedesinfektion: AHD 2000 ®<br />

- Instrumentendesinfektion: Aldosan ® 2000, Lysoformin ® 3000<br />

- Flächendesinfektion: Aldosan ® 2000, Lysoformin ® 3000, Lysoformin-Vet.,<br />

Lysoformin-Spezial<br />

- Kleinflächendesinfektion: Fugaten ® -Spray<br />

Anwendungshinweise: Weitere Produktinformationen unter<br />

www.lysoform.de<br />

www.lysoform.com<br />

Weitere Informationen zur „Vogelgrippe“ sh. unter:<br />

www.rki.de/infektionskrankheiten<br />

www.baua.de/abas<br />

www.bag.admin.ch/infekt<br />

www.bvet.admin.ch/01376<br />

www.bmgf.gv.at/influenza/pandemieplan<br />

www.pandemie.com<br />

www.lysoform.com<br />

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