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VERORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Markt Allhau ...

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§ 4<br />

Der Abgabenanspruch entsteht mit Beginn <strong>des</strong> Monats, in dem erstmalig die<br />

Benützung <strong>der</strong> Kanalisationsanlage möglich ist.<br />

§ 5<br />

Die Kanalbenützungsgebühr wird am 15. Feber, 15. Mai, 15. August und 15.<br />

November zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig.<br />

§ 6<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

in Kraft.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Hermann Pferschy<br />

angeschlagen am: 16.12.2009<br />

abgenommen am: 31.12.2009<br />

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