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Spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Samtgemeinde ...

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<strong>Spezieller</strong> <strong>artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Bebauungsplan<br />

Biogas Woltersdorf<br />

Landkreis Lüchow-Dannenberg, Gemeinde Woltersdorf<br />

Vorhabeträger:<br />

Gemeinde Woltersdorf<br />

Feuerwehrstraße 2<br />

29497 Woltersdorf<br />

Bearbeitung:<br />

I n a L i n d e m a n n<br />

Dipl. Ing. Landschaftsplanung<br />

Schwiepke 2 29482 Küsten<br />

Telefon: 05843/972642<br />

Fax: 05843/972643<br />

e-mail: lindemann-lapla@t-online.de<br />

30.10.2012<br />

Unterschrift


<strong>Spezieller</strong> <strong>artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong>: Bebauungsplan Biogas Woltersdorf 30.10.2012<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Anlass und Aufgabenstellung...................................................................................................... 3<br />

2. Artenschutzrechtliche Bestimmungen........................................................................................ 4<br />

3. Kurzcharakteristik des Plangebiets............................................................................................. 5<br />

4. Datengrundlage und Methodik..................................................................................................... 5<br />

5. Bestandserfassung und Bewertung Brutvögel.......................................................................... 7<br />

6. Relevanzprüfung der artenschutzrechtlich bedeutenden Vogelarten ................................... 13<br />

7. Relevanzprüfung für weitere artenschutzrechtlich bedeutende Artengruppen nach<br />

Anhang IV der FFH-Richtlinie und BArtSchV ............................................................................ 16<br />

8. Konfliktanalyse ............................................................................................................................ 17<br />

8.1 Vorhabenbeschreibung „Bebauungsplan Biogas Woltersdorf“ ............................................. 17<br />

8.2 Relevante Wirkungen der Planung........................................................................................ 17<br />

8.3 Prognose der Erheblichkeit der Schädigungsverbote auf die planungsrelevanten Arten .................. 19<br />

9. Maßnahmen des besonderen Artenschutzes ........................................................................... 20<br />

10. Zusammenfassende Bewertung der Verbotstatbestände....................................................... 24<br />

11. Hinweise zum Monitoring ........................................................................................................... 24<br />

12. Literatur ........................................................................................................................................ 25<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abbildung 1: Kartenauszug: Für den Naturschutz wertvolle Bereiche – Brutvögel - ...............................6<br />

Abbildung 2: Biotoptypen und Brutvögel im Plangebiet ...........................................................................9<br />

Abbildung 3: Lage und Abgrenzung der vorgezogenen Artenschutzmaßnahme (CEF-Maßn. 1) 22<br />

Abbildung 4: Lage und Abgrenzung der vorgezogenen Artenschutzmaßnahme (CEF-Maßn. 2)............... 23<br />

TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tabelle 1: Gesamtartenliste Brutvögel (2011)........................................................................................11<br />

Tabelle 2: Bewertung als Brutvogellebensraum.....................................................................................13<br />

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<strong>Spezieller</strong> <strong>artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong>: Bebauungsplan Biogas Woltersdorf 30.10.2012<br />

1. Anlass und Aufgabenstellung<br />

Die Gemeinde Woltersdorf im Landkreis Lüchow-Dannenberg möchte mit der Aufstellung<br />

des Bebauungsplans „Biogas Woltersdorf“ die planerischen Voraussetzungen zur Realisierung<br />

einer Biogasanlage ca. 300 m östlich der Ortschaft Woltersdorf schaffen. Es ist geplant,<br />

eine ca. 3 ha große ackerbaulich genutzte Fläche in eine Baufläche „Sondergebiet für Bioenergie“<br />

umzuwandeln.<br />

Die Umsetzung der Planung ist möglicherweise mit einem Eingriff in den Lebensraum von<br />

artenschutzrechtlich relevanten Tierarten, hier im speziellen Brutvogelarten verbunden. Anhaltspunkte<br />

hierfür hat die Auswertung vorhandener Daten der niedersächsischen Vogelschutzwarte<br />

ergeben, die im weiteren Umfeld des Plangebietes mehrere bedeutende Brutvogelgebiete<br />

aufführt.<br />

Da das Auftreten von gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten sowie nach BNatSchG<br />

streng geschützten Arten im Untersuchungsgebiet nicht auszuschließen ist, wird der hiermit<br />

vorgelegte artenschutzrechtliche <strong>Fachbeitrag</strong> erforderlich.<br />

In diesem <strong>Fachbeitrag</strong> werden<br />

• die fachlich und rechtlich planungsrelevanten Arten herausgearbeitet. Zur Bestandsermittlung<br />

wurde eine Brutvogelkartierung 2011 und für weitere Artengruppen eine Potentialanalyse<br />

durchgeführt.<br />

• die Wirkfaktoren des Vorhabens beschrieben und mit ihren Auswirkungen auf die planungsrelevanten<br />

Arten dargestellt,<br />

• die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 (1) in Verbindung mit (5)<br />

BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten,<br />

Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden<br />

können, ermittelt und dargestellt.<br />

• und schließlich Maßnahmen formuliert, die die zu erwartenden negativen Auswirkungen auf<br />

die planungsrelevanten Arten minimieren. Diese Maßnahmen werden über einen städtebaulichen<br />

Vertrag abgesichert.<br />

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<strong>Spezieller</strong> <strong>artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong>: Bebauungsplan Biogas Woltersdorf 30.10.2012<br />

2. Artenschutzrechtliche Bestimmungen<br />

Die zentralen Vorschriften des besonderen Artenschutzes sind in § 44 BNatSchG formuliert.<br />

So ist es gemäß § 44 (1) BNatSchG verboten<br />

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen<br />

oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu<br />

zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der<br />

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine<br />

erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population<br />

einer Art verschlechtert,<br />

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus<br />

der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der<br />

Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Die besonders geschützten<br />

bzw. streng geschützten Tier- und Pflanzenarten werden in § 7 (2) Nr. 13 bzw. Nr. 14<br />

BNatSchG definiert.<br />

Ausnahmen und Befreiungen<br />

Der § 44 (5) BNatSchG weist auf die unterschiedliche Behandlung von national und gemeinschaftsrechtlich<br />

geschützten Arten bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen sowie<br />

nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2<br />

Satz 1 BNatSchG hin. Sinngemäß gilt, dass für Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

oder europäische Vogelarten keine Beeinträchtigungen vorliegen, wenn die ökologische<br />

Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im<br />

räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Wenn erforderlich, können auch vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.<br />

Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IVb der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten<br />

Arten gelten diese Maßgaben entsprechend.<br />

Zusätzlich zu dieser Regelung können gemäß § 45 (7) BNatSchG im Einzelfall von der nach<br />

Landesrecht zuständigen Behörde weitere Ausnahmen von den Verboten des § 44<br />

BNatSchG zugelassen werden. Dies ist u.a. aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art möglich. Eine<br />

Ausnahme darf jedoch nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben<br />

sind.<br />

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<strong>Spezieller</strong> <strong>artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong>: Bebauungsplan Biogas Woltersdorf 30.10.2012<br />

Vor dem Hintergrund des dargelegten gesetzlichen Rahmens sind die Planwirkungen auf die<br />

artenschutzrechtlichen Belange zu untersuchen. So ist zu prüfen, ob Zugriffsverbote gemäß<br />

§ 44 (1) BNatSchG ausgelöst werden können und welche Maßnahmen ergriffen werden<br />

müssen, um das Eintreten von Verbotstatbeständen zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, ist<br />

nachzuweisen, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45<br />

(7) BNatSchG gegeben sind. Der artenschutzrechtliche Beitrag ergänzt damit den Umweltbericht.<br />

3. Kurzcharakteristik des Plangebiets<br />

Die Charakteristik und Ausprägung des Plangebietes sowie dessen Umfeld wird näher im<br />

Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die Informationen sind im Detail den entsprechenden<br />

Kapiteln zu entnehmen.<br />

4. Datengrundlage und Methodik<br />

Die Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Prüfschritte ist in Anlehnung an die vom LBV SH<br />

(2009) vorgeschlagene Methodik durchgeführt und berücksichtigt zudem die bei WACHTER<br />

et al. (2004) aufgeführten Aspekte.<br />

Ausgewertete Unterlagen und Daten<br />

• Nördlich des Plangebietes und der Ortsverbindungsstraße Woltersdorf-Thurau befindet<br />

sich nach dem Datenbestand aus dem Jahr 1998 der Staatlichen Vogelschutzwarte<br />

Niedersachsen über die Brutvögel ein avifaunistisch wertvoller Bereich für Brutvögel<br />

von landesweiter Bedeutung. An Wert gebenden Rote-Liste-Arten wurden<br />

Haubenlerchen (3 Brutpaare), Neuntöter (2 Brutpaare) und Weißstorch (1 Brutpaar)<br />

festgestellt. An weiteren Brutvogelarten sind genannt: Pirol, Hausrotschwanz, Bachstelze,<br />

Schafstelze, Wiesenpieper, Mehl- und Uferschwalbe, Kuckuck, Höckerschwan.<br />

Im weiteren Umfeld sind weitere avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel<br />

von landesweiter Bedeutung in der Auszugskarte dargestellt.<br />

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<strong>Spezieller</strong> <strong>artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong>: Bebauungsplan Biogas Woltersdorf 30.10.2012<br />

Plangebiet<br />

Abbildung 1: Kartenauszug: Für den Naturschutz wertvolle Bereiche – Brutvögel -, NLWKN –<br />

Nds. Vogelschutzwarte<br />

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<strong>Spezieller</strong> <strong>artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong>: Bebauungsplan Biogas Woltersdorf 30.10.2012<br />

• Daten der avifaunistischen Arbeitsgemeinschaft Lüchow-Dannenberg (Lüchow-<br />

Dannenberg Ornithologische Jahresberichte (Band 15/16): Brutvorkommen des<br />

Wendehals liegen aus dem Jahr 1994 bis 2001 im Umfeld der Ortschaft Thurau vor.<br />

Im Bereich Woltersdorf – Lichtenberg – Thurau wurden bis 1999 10 Ortolane (singende<br />

Männchen) und bis 2001 5 Heidelerchen-Reviere festgestellt. Ein Rufplatz der<br />

Wachtel liegt zwischen Woltersdorf und Thurau (1994 bis 2001). Im Übergang zu den<br />

Niederungen nördlich von Thurau höhere Siedlungsdichte mit 4 nachgewiesenen<br />

Rufplätzen und in Lichtenberg 2 Rufplätze.<br />

• Eigene Erhebungen (Brutvogelkartierung)<br />

5. Bestandserfassung und Bewertung Brutvögel<br />

Methodik der Kartierung: Die Brutvogel-Erfassung erfolgte flächendeckend im Bereich der<br />

geplanten Biogasanlage und deren angrenzenden Bereiche. Es wurden mit drei Kartierdurchgängen<br />

von Ende April bis Ende Juni 2011 alle Brutvögel nach den Methodenstandards<br />

zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands/SÜDBECK et. al. 2005 erfasst. Des Weiteren<br />

wurden Wert gebende Nahrungsgäste kartiert. Die Gesamtliste mit den festgestellten<br />

Brutvogelarten ist in Tabelle 1 aufgeführt.<br />

Die Brutvogelarten der Roten Liste Niedersachsen/Bremen und Deutschlands (2007), der<br />

streng geschützten Arten gemäß BArtSchV 2005 und Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

(VRL) Art. 4 (1) werden als planungsrelevante und Wert gebende Arten eingestuft. Planungsrelevante<br />

Arten mit Vorkommen im Kartierungsgebiet sind in der Abbildung 1: Biotoptypen<br />

und Wert gebende Brutvogelarten dargestellt. Ergänzend wurden in die Karte auch Charakterarten<br />

der strukturreichen Kulturlandschaften aufgenommen.<br />

Untersuchungsgebiet (UG): Das UG umfasst 37,25 ha. Es umfasst das Plangebiet mit den<br />

angrenzenden Ackerflächen, die östlich liegende Feldhecke, die Straßenbegleitbäume der<br />

beiden Straßenabschnitte sowie den kleinflächigen Eichenmischwald am Sportplatz südöstlich<br />

des Plangebietes. Der Standort ist als strukturreichere mit Gehölzen, Baumreihen und<br />

Feldhecken gegliederte Feldflur zu bezeichnen. Nördlich schließt sich ein größerer Biotopkomplex<br />

aus naturnahen Stillgewässern, Brachen, Offenstellen und Gehölzen an (Deponie<br />

Wolterdorf). Südlich befinden sich kleinere Eichenmischwälder mit Brach- und Sandmagerrasen.<br />

Die flächig dominierenden Ackerflächen sind überwiegend mit Getreide (Gerste, Roggen,<br />

Weizen) bestellt. Mais nimmt einen kleineren Flächenanteil ein.<br />

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<strong>Spezieller</strong> <strong>artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong>: Bebauungsplan Biogas Woltersdorf 30.10.2012<br />

Ergebnisse<br />

Es konnten im Untersuchungsgebiet (UG) 40 Vogelarten nachgewiesen werden. Zusätzlich<br />

wurde der Ortolan ca. 50 m südöstlich außerhalb des UG kartiert. Es sind im UG 25 Arten<br />

mit insgesamt 58 Revierpaaren (mit Brutverdacht und Brutnachweis) vertreten. 3 Arten wurden<br />

einmal nachgewiesen (Brutzeitfeststellung 1 ). Die übrigen festgestellten Arten sind als<br />

Durchzügler bzw. Nahrungsgäste einzustufen, deren Brutrevier außerhalb des Gebietes liegen.<br />

Hierzu zählen der Kranich, Wendehals, Steinschmätzer, Rauchschwalben, Kuckuck und<br />

die Rohrweihe.<br />

Als Wert gebende Brutvogelarten sind im Untersuchungsgebiet Wachtel (1 Revierpaar/BV<br />

im Acker innerhalb der geplanten Baufläche der BGA), Rebhuhn (1 Revierpaar/BV Wegeseitenraum<br />

im nordöstlichen UG), Feldlerche (8 Revierpaare/BV und 1 Revierpaar/BN innerhalb<br />

der Ackerflächen) und Nachtigall (2 Revierpaare/BV in den östlichen Feldhecken) anzusehen.<br />

Zusätzlich ist als Charakterart der Feldflur die Schafstelze 2 (10 Revierpaare/BV in<br />

Ackerflächen und Säumen) zu nennen. Der Ortolan (1 Revierpaar/BV) wurde an der L 259<br />

außerhalb des UG kartiert. Mit Ausnahme der Nachtigall, die an Gehölzstrukturen gebunden<br />

ist und die Feldhecken besiedelt, handelt es sich bei den Wert gebenden Arten um Vogelarten<br />

der offenen Feldflur. Die Feldlerche ist am häufigsten mit 8 Revierpaaren vertreten. Häufig<br />

kommt ebenfalls die Schafstelze vor.<br />

Die übrigen kartierten Brutvögel ohne Gefährdungsstatus sind mit Ausnahme der Goldammer<br />

der Gilde der Gehölzbrüter zuzuordnen. Die Goldammer ist ein typischer Vertreter offener,<br />

mit Gehölzen gegliederter Kulturlandschaften.<br />

1 Brutzeitfeststellungen betreffen Vögel, für die kein Brutnachweis oder Brutverdacht nachgewiesen werden konnte; sie<br />

werden damit nicht als Brutpaare/BP gewertet.<br />

2 In den Vorwarnlisten stehen Vogelarten, deren Bestände merklich zurückgegangen, die aber aktuell noch nicht gefährdet<br />

sind. Bei Fortbestehen von bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Rote-Liste-<br />

Kategorie „gefährdet“ wahrscheinlich<br />

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Abbildung 2: Biotoptypen und Brutvögel im Plangebiet, M 1 : 5.000<br />

Erläuterung der Biotoptypenkürzel: AS: Sandacker HFB: Baumhecke HFM: Strauch-<br />

Baumhecke HBA: Laubbaumreihe / Baumallee HP: Neuanpflanzung (Obstbäume)<br />

RSZ/URT: sonstiger Sandmagerasen mit Ruderalflur trockener Standorte OVS: Straße<br />

OVW: Weg, Feldweg PSP: Sportplatz WQT: Eichenmischwald armer trockener Sandböden<br />

Legende der Brutvogelkartierung:<br />

Erläuterung der Symbole (BN: Brutnachweis BV: Brutverdacht BZ: Brutzeitfeststellung)<br />

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Tabelle 1: Gesamtartenliste Brutvögel (2011) im Plangebiet und auf angrenzenden Flächen<br />

Art<br />

ART_LATIN<br />

BZ BV BN GV NG RL Nds<br />

Anh-I<br />

VschRL<br />

Graureiher Ardea cinerea 1<br />

Höckerschwan Cygnus olor 2<br />

Graugans Anser anser 8<br />

Rohrweihe** Circus aeruginosus 2 3 x<br />

Mäusebussard Buteo buteo 1<br />

Wachtel Coturnix coturnix 1 3<br />

Rebhuhn Perdix perdix 1 3<br />

Kranich** Grus grus 2 x<br />

Ringeltaube Columba palumbus 1 2<br />

Kuckuck Cuculus canorus 1 3<br />

Wendehals Jynx torquilla 1 1<br />

Buntspecht Dendrocopos major 1<br />

Heidelerche Lullula arborea 1 3 x<br />

Feldlerche Alauda arvensis 2 8 1 3<br />

Rauchschwalbe Hirundo rustica D 3<br />

Schafstelze Motacilla flava 3 10<br />

Bachstelze Motacilla alba 1 2<br />

Nachtigall*** Luscinia megarhynchos 1 2 3<br />

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 1<br />

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 2 1<br />

Amsel Turdus merula 1 1<br />

Wacholderdrossel Turdus pilaris C<br />

Singdrossel Turdus philomelos 1<br />

Gelbspötter Hippolais icterina 1<br />

Klappergrasmücke Sylvia curruca 1<br />

Dorngrasmücke Sylvia communis 1<br />

Gartengrasmücke Sylvia borin 1 2<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 4<br />

Zilpzalp Phylloscopus collybita 1 2<br />

Fitis Phylloscopus trochilus 1<br />

Blaumeise Parus caeruleus 3<br />

Kohlmeise Parus major 2<br />

Kleiber Sitta europaea 1<br />

Eichelhäher Garrulus glandarius 1<br />

Elster Pica pica 1<br />

Aaskrähe Cornus corone 1<br />

Star Sturnus vulgaris 1 V<br />

Feldsperling Passer montanus 1 10 V<br />

Buchfink Frigilla coelebs 1 4<br />

Grünling Carduelis chloris 2<br />

Stieglitz Carduelis carduelis 1<br />

Goldammer Emberiza citrinella 1 4<br />

(Ortolan* Emberiza hortulana 1 1 x)<br />

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Erläuterungen der Kürzel:<br />

* knapp außerhalb des UG<br />

** Brut(versuch) in Teichen (Deponie Woltersdorf) nördl. des UG<br />

*** wahrscheinlich Durchzügler bzw. Revierverlagerung<br />

BZ = Brutzeitfestellung (1x)<br />

BV = Brutverdacht /Revier<br />

BN = Brutnachweis<br />

GV = Gastvogel/Durchzügler<br />

NG = Nahrungsgast (Revier in der Nähe)<br />

RL-NDS = Rote Liste Status (Niedersachsen)<br />

Anh. I Vsch-RL nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt<br />

B<br />

C<br />

D<br />

E<br />

Bestandsschätzungen<br />

2-3<br />

4-7<br />

8-10<br />

21-50<br />

Tabelle 2: Lebensraumansprüche der wertgebenden Brutvogelarten<br />

SCHUTZ<br />

ART<br />

RL Ni<br />

RL D<br />

BArtschV<br />

EU-VSR<br />

Art 4(1)<br />

LEBENSRAUMANSPRÜCHE<br />

Nachtigall<br />

Luscinia<br />

megarhynchos<br />

Rebhuhn<br />

Perdix perdix<br />

3<br />

-<br />

3<br />

2<br />

-<br />

-<br />

-<br />

X<br />

Besiedelt unterholzreiche Laub-, Laubmisch- und Auwälder sowie Feldgehölze<br />

und Hecken. Wichtige Strukturelemente sind reicher Unterwuchs und<br />

eine Bodenschicht aus vorjährigem, zum Teil verrottetem Laub. Unterwuchs<br />

besteht meist aus dichtem Gebüsch, Hecken oder jungem Baumbewuchs<br />

mit einer dichten Kraut- und Staudenschicht<br />

Reich strukturierte Agrarlandschaften mit Acker- u. Grünlandbereichen,<br />

Brachen, breiten Feldrainen, Gräben , Hecken Feldgehölze<br />

Wachtel<br />

Coturnix coturnix<br />

3<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Offene Kulturlandschaften mit halbhoher, lichtdurchlässiger Vegetation und<br />

einer Deckung bietenden Krautschictht, möglichst busch- und baumfreie<br />

Ackerbaugebiete<br />

Feldlerche<br />

Alauda arvensis<br />

3<br />

3<br />

-<br />

-<br />

Besiedelt wechselfeuchte bis trockene, weiträumige Offenflächen mit niedriger<br />

und gerne lückenhafter Vegetation aus Gräsern und Kräutern.<br />

Hauptbruthabitate sind extensive Wiesen, Weiden und Äcker; Bodenbrüter<br />

Ortolan<br />

Emberiza hortulana<br />

1<br />

3<br />

§§<br />

X<br />

Besiedelt trocken-warme Standorte im Übergangsbereich vom Wald zur<br />

landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft oder in klein parzellierten<br />

landwirtschaftlichen Bereichen, sofern diese Hecken, Feldgehölze, Alleen,<br />

Straßenbäume oder eine reichhaltige Strukturvielfalt aufweisen.<br />

Bewertung<br />

Die Bewertung des Areals als Brutvogellebensraum basiert auf dem landesweit gültigen Bewertungsmodell:<br />

„Bedeutung von Brutvogellebensräumen“ nach WILMS et al. (1997). Der<br />

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<strong>Spezieller</strong> <strong>artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong>: Bebauungsplan Biogas Woltersdorf 30.10.2012<br />

Ortolan wird aufgrund der räumlichen Nähe (nur knapp außerhalb des UG kartiert) in die<br />

Bewertung mit einbezogen.<br />

Tabelle 3: Bewertung als Brutvogellebensraum<br />

(Punktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit bedeutend).<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Art<br />

Revier- /<br />

Brutpaare<br />

Gefährdung<br />

Rote Liste<br />

Punkte<br />

Gefährdung<br />

Rote Liste<br />

Punkte<br />

Gefährdung<br />

Rote Liste<br />

Punkte<br />

Wachtel 1 - 0,0 3 1,0 3 1,0<br />

Rebhuhn 1 2 2,0 3 1,0 3 1,0<br />

Feldlerche 9 3 5,0 3 5,0 3 5,0<br />

Nachtigall 2 - 0,0 3 1,0 3 1,0<br />

Ortolan 1 3 1,0 1 10,0 1 10,0<br />

Gesamtpunkte 8,0 18,0 18,0<br />

Endpunke (Flächenfaktor: 1,0) 8,0 18,0 18,0<br />

Das Untersuchungsgebiet ist als Brutvogellebensraum nach dem Bewertungsmodell von<br />

WILMS et al (1997) von landesweiter Bedeutung.<br />

6. Relevanzprüfung der artenschutzrechtlich bedeutenden Vogelarten<br />

Eine Konfliktanalyse in Hinblick auf die artenschutzrechtlich relevanten Tötungs- und Schädigungsverbote<br />

wird nur für die Brutvogelarten durchgeführt, deren Lebensraumansprüche<br />

von den Planwirkungen betroffen sein könnten. Selektiv finden nur Vogelarten Berücksichtigung,<br />

die in der Roten Liste Deutschland bzw. Niedersachsen einen Gefährdungsstatus aufweisen,<br />

da nur bei diesen Arten mit einer potentiellen Beeinträchtigung der lokalen Population<br />

gerechnet werden kann. Bei den ungefährdeten Arten handelt es sich um weit verbreitete<br />

und häufige Arten, deren lokale Population durch das Vorhaben nicht gefährdet ist.<br />

• Auszuschließen sind demnach die Vorkommen von Gehölzbrütern, die in den Feldhecken,<br />

den älteren Straßenbegleitbäumen und in dem Eichenmischwald am Sportplatz<br />

kartiert wurden, da anlagebedingte Verluste von nahen Gehölzbeständen nicht<br />

zu erwarten sind und betriebsbedingte Störungen aufgrund einer Entfernung von<br />

mindestens 85 m zur östlichen Feldhecke als nicht erheblich einzustufen sind. Für die<br />

in der Feldhecke vorkommende bestandsgefährdete Nachtigall sind daher Vorhaben<br />

bezogene Beeinträchtigungen des Lebensraumes nicht wahrscheinlich, so dass weitere<br />

Prüfschritte entfallen.<br />

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<strong>Spezieller</strong> <strong>artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong>: Bebauungsplan Biogas Woltersdorf 30.10.2012<br />

• Ein Ortolan wurde knapp außerhalb des UG in ca. 150 m Entfernung zum Vorhabenstandort<br />

an der L 259 festgestellt. Der alte Eichenbestand wird als Singwarte genutzt.<br />

Aufgrund der Entfernung zwischen Anlagenstandort und Singwarte ist von keiner<br />

erheblichen Störwirkung auf den Brutplatz des Ortolans auszugehen. Eine Einschränkung<br />

des Lebensraums durch Überbauung möglicher Fortpflanzungsstätten ist<br />

ebenfalls nicht wahrscheinlich, da der junge straßenseitige Baumbestand mit jüngeren<br />

Birken und neu gepflanzten Obstbäumen im Bereich des Bebauungsplangebietes<br />

keine günstige Habitatqualität (Singwarte) aufweist. Die weiteren Prüfschritte entfallen.<br />

• Ein Rebhuhnpaar wurde im Nordosten des UG beobachtet. Die Art besitzt ein größeres<br />

Revierareal (ca. 0,5 – 1,2 Brutpaare / 10 ha). Günstige Lebensraumbedingungen<br />

findet die Art auf den Biotopflächen der Deponie Woltersdorf nördlich des UG. Der<br />

Hauptlebensraum der Art wird in diesem Bereich vermutet. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

der Fortpflanzungsstätten durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten.<br />

• Die Wachtel wurde südlich des geplanten Bauvorhabens außerhalb der festgelegten<br />

50 m Wirkzone festgestellt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Fortpflanzungsstätte<br />

ist nicht zu erwarten. Die Entwicklung einer 2,4 ha großen Gras- und Staudenflur<br />

wird sich positiv auf die Habitatausstattung der lokalen Population der Wachtel auswirken.<br />

• Unter den vorgenannten Prämissen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung der gefährdeten<br />

Offenlandvogelart Feldlerche durchzuführen, die im Wirkraum der Planung<br />

vorkommt.<br />

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Nähere Beschreibung der Art:<br />

Art Schutz und Gefährdung Bestand / Verbreitung<br />

Feldlerche<br />

Alauda arvensis<br />

Rote Liste Deutschl.: gefährdet (3)<br />

Rote Liste Nds.: gefährdet (3)<br />

Verbreitung: Die Feldlerche besetzt das niedersächsische<br />

Kulturland beinahe flächendeckend, fehlt lokal nur in großflächig<br />

bewaldeten oder überbauten Flächen<br />

Bestand: D:2,5 Millionen Nds. 180.000<br />

lokal: n.n<br />

UG: 9 Brutreviere nachgewiesen<br />

Bestandstrend: Seit 1980 gibt es in Deutschland starke (mehr<br />

als 20 %) und in Niedersachsen sehr starke<br />

(mehr als 50 %) Bestandsabnahmen<br />

Allgemeine Lebensraumansprüche:<br />

• Offenes Gelände mit weitgehend freiem Horizont auf trockenen bis wechselfeuchten Böden und<br />

niedriger sowie abwechslungsreicher strukturierter Gras- und Krautschicht<br />

• Charaktervogel in Acker- und Grünlandgebieten, Salzwiesen, Dünen(-tälern) und Heiden, weiterhin<br />

auf sonstigen Freiflächen (z.B. Brandflächen, Lichtungen, junge Aufforstungen)<br />

• Bevorzugt karge Vegetation mit offenen Stellen<br />

• Hält zu Wald- und Siedlungsflächen einen Abstand von mindestens 60-120 m, einzelne Gebäude,<br />

Bäume und Gebüsche werden geduldet.<br />

Brutökologie<br />

• Nest am Boden in niedriger Gras- und Krautvegetation<br />

• Legebeginn der Erstbrut Anfang/Mitte April, Legebeginn der Zweitbrut ab Juni<br />

• Bebrütungszeit: 12-13 Tage<br />

• Nestlingsdauer: ca. 11 Tage<br />

Nahrungsökologie<br />

• Nahrung: Insekten, Spinnen, kleine Schnecken, Regenwürmer; im Winter vor allem vegetarische<br />

Nahrung (z.B. Getreidekörner, Sämereien, Keimlinge, zarte Blätter)<br />

• Nahrungserwerb auf dem Boden<br />

Siedlungsdichte<br />

Die Siedlungsdichte kann in Abhängigkeit der Nutzungsstruktur/Feldfrucht in Ackergebieten erheblich<br />

schwanken (~1-5 Brutpaare/10ha). Durchschnittlich strukturierte Ackerbereiche weisen eine<br />

Siedlungsdichte von 2-3 Brutpaaren/10 ha auf.<br />

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7. Relevanzprüfung für weitere artenschutzrechtlich bedeutende Artengruppen<br />

nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und BArtSchV<br />

Auf eine detaillierte artbezogene Prüfung der In Niedersachsen vorkommenden und in dem<br />

Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten Tier- und Pflanzenarten wird verzichtet. Die entsprechenden<br />

Arten kommen aufgrund ihres Verbreitungsmusters oder ihrer Lebensraumansprüche<br />

im Plangebiet und seinem nahen Umfeld nicht vor. Höherwertige Biotopkomplexe im<br />

weiteren Umfeld, z. B. naturnahe Bereiche im Süden und Osten der Deponie Woltersdorf,<br />

kleinflächige Eichenmischwälder, Magerrasen und ältere Brachfläche im Bereich des Sportplatzes,<br />

Feldsteinkirche und Friedhof Woltersdorf, werden ebenfalls nicht berücksichtigt, da<br />

negative Wirkungen des Vorhabens auf die Standorte nicht wahrscheinlich sind.<br />

Für möglicherweise vorkommende Fledermäuse könnten die linearen Gehölzstrukturen als<br />

Orientierungshilfe und Leitstruktur in ihrem Jagdhabitat von Bedeutung sein. Die Gehölzstrukturen<br />

bleiben erhalten und sind von der Planung nicht betroffen, so dass keine erheblichen<br />

Auswirkungen auf lokale Fledermauspopulationen bestehen.<br />

Vorkommen streng geschützter Arten nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV 2005,<br />

Anlage 1, Spalte 2) aus der Gruppe der Reptilien, Amphibien, Fische, Schmetterlinge, Käfer,<br />

Libellen, Netzflügler, Springschrecken, Spinnen, Krebse, Weichtiere und Stachelhäuter können<br />

für das Plangebiet ausgeschlossen werden. Die betreffenden Arten sind sämtlich durch<br />

sehr spezielle Habitatansprüche gekennzeichnet, die in dem betrachteten Gebiet nicht erfüllt<br />

werden. Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten sind ebenfalls nicht zu erwarten.<br />

Die „nur“ besonders geschützten Arten nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV<br />

2005, Anlage 1, Spalte 3) werden nachfolgend nicht weiter betrachtet, da gemäß § 44 Abs. 5<br />

BNatSchG die Verbotstatbestände für diese Arten bei nach den Vorschriften des Baugesetzbuches<br />

zulässigen Vorhaben grundsätzlich nicht erfüllt werden (vgl. Kap. 2., Ausnahmen und<br />

Befreiungen).<br />

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8. Konfliktanalyse<br />

In der Konfliktanalyse ist zu prüfen, ob für die näher zu betrachtenden Arten die spezifischen<br />

Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG unter Berücksichtigung des Art. 5 VSchRL eintreten.<br />

In diesem Zusammenhang können Vermeidungsmaßnahmen mit dem Ziel vorgesehen werden,<br />

dass nicht gegen die Verbote des § 44 (1) BNatSchG verstoßen wird oder Beeinträchtigungen<br />

minimiert werden bzw. über sogenannte CEF- Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

der lokalen Population verbleiben. Ist dies nicht möglich, wäre nachzuweisen,<br />

ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 (7)<br />

BNatSchG gegeben sind.<br />

8.1 Vorhabenbeschreibung „Bebauungsplan Biogas Woltersdorf“<br />

In der Begründung des Bebauungsplans sowie im Umweltbericht wird die Planung im Detail<br />

erläutert und ist dem Planwerk zu entnehmen. Die wesentlichen Merkmale der Planung werden<br />

hier kurz zusammengefasst.<br />

Größe des Plangebietes: ca. 5,7 ha; davon ca. 5.5 ha ackerbaulich genutzt<br />

Geplante Bebauung: Baufläche ca. 3,0 ha (Sondergebiet Bioenergie)<br />

Geplante Grünflächen: Eingrünung mit standortheimischen Strauch- und Baumarten mit<br />

vorgelagerten Krautstreifen, 6-12 m breit: ca. 0,5 ha (Anpflanzungsfläche) und Gras- u.<br />

Staudenflur mittlerer bis trockener Standorte: 2,0 ha<br />

8.2 Relevante Wirkungen der Planung<br />

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren aufgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und<br />

Störungen der streng und europarechtlich geschützten Vogelarten verursachen können.<br />

Mögliche baubedingte Wirkfaktoren (temporär)<br />

Allgemein ist in der Bauphase mit Störungen durch den Baustellenbetrieb und –verkehr sowie<br />

durch Frequentierung zu rechnen. Außerhalb der Brutzeiten der Feldvögel sind diese<br />

temporären Störungen als unproblematisch anzusehen. Dagegen ist bei einer Bauzeit im<br />

Frühjahr (ab April) mit deutlich höheren Beeinträchtigungen durch den Baubetrieb auf Vögel<br />

und deren Brutareale zu rechnen.<br />

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Die Gefahr einer unbeabsichtigten Tötung oder Verletzung der Nestlinge entsteht, wenn mit<br />

den Baumaßnahmen innerhalb der Brutzeit begonnen wird. Durch die Vermeidung, den Start<br />

der Baumaßnahme in die Monate April bis Juli zu legen, kann dieser Gefahr begegnet werden.<br />

Außerhalb der genannten Monate ist mit keiner Tötung und Verletzung der Nestlinge<br />

von Feldvögeln durch die Baumaßnahme zu rechnen.<br />

• Es können durch die Planung Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ausgelöst<br />

werden. Eine Prüfung der Erheblichkeit unter Hinzuziehung von Vermeidungs-<br />

und ggf. CEF-Maßnahmen ist erforderlich.<br />

Mögliche anlagebedingte Wirkfaktoren<br />

Es kommt zu einer Überplanung von 5,5 ha offener Ackerfläche, die knapp zur Hälfte in ein<br />

stark versiegeltes Baugebiet umgewandelt wird. Zulässig ist die Errichtung von Gebäudeteilen<br />

bis zu einer Höhe von 15 m. Es ist eine Neuversiegelung von ca. 2,5 ha möglich. Das<br />

Baugebiet wird durch standortheimische Gehölze eingegrünt und zur östlich und westlich<br />

angrenzenden offenen Ackerlandschaft abgeschirmt.<br />

Mit der Flächeninanspruchnahme gehen entsprechende Flächen des Offenlandes verloren.<br />

Durch die Eingrünung werden zusätzliche Flächen der Offenlandschaft durch die Kulissenwirkung<br />

beeinflusst.<br />

• Es können durch die Planung Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ausgelöst<br />

werden. Eine Prüfung der Erheblichkeit unter Hinzuziehung von Vermeidungsund<br />

ggf. CEF-Maßnahmen ist erforderlich.<br />

Mögliche betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />

Es ist im Allgemeinen mit Lärmimmissionen durch den Fahrzeugverkehr und die technischen<br />

Anlagen zu rechnen. Optische Störungen können durch Frequentierung entstehen.<br />

Erhöhtes Transportaufkommen und Fahrzeugbewegungen sind während der Erntezeit im<br />

August bis November zu erwarten. Die Auswirkungen sind als unerheblich einzuschätzen, da<br />

sie außerhalb der Brutzeit der Vogelarten liegen.<br />

Mit erheblich störenden Lärmimmissionen im nahen Umfeld der Anlage ist nicht zu rechnen,<br />

da die schallgedämmten Anlagen relativ geräuscharm arbeiten und nur auf dem Betriebsgelände<br />

stärker wirksam sind. Eine Vergrämung der Feldvogelarten aufgrund der Ge-<br />

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räuschemissionen ist nicht wahrscheinlich.<br />

Optische Störungen können durch Frequentierung entstehen. Die optische Wahrnehmung<br />

von Menschen kann eine Scheuch-Wirkung erzeugen. Das Baugebiet wird insgesamt eingegrünt,<br />

so dass mittelfristig eine Sichtverschattung gegeben ist. Die Auswirkung führt zu keiner<br />

erheblichen Beeinträchtigung des Vogellebensraumes.<br />

• Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG (Störungsverbot) ist nicht zu<br />

erwarten und wird von dem Vorhaben mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausgelöst.<br />

Die weitere Prüfung der Erheblichkeit des Verbotes auf die Feldvögel entfällt somit.<br />

8.3 Prognose der Erheblichkeit der Schädigungsverbote auf planungsrelevante Arten<br />

Als einzige planungsrelevante Vogelart kommt im festgelegten Wirkraum der Planung (siehe<br />

Abbildung 2) die Feldlerche vor. Folgend wird die Betroffenheit der Art in Hinblick auf eine<br />

Verletzung der Schädigungsverbote geprüft.<br />

Feldlerche (Alauda arvensis)<br />

Prognose der Schädigungsverbote § 44 (1) Nr. 1 und 3 BNatSchG<br />

Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare<br />

Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen.<br />

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff<br />

oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt<br />

wird.<br />

Beschreibung des Konfliktes:<br />

1. Baubedingt ist eine Tötung oder Verletzung von Tieren oder ihren Entwicklungsformen (z.B.<br />

Eier, nicht flügge Jungvögel) möglich, wenn die Bauphase mit der Freiräumung des Baufeldes<br />

in den für die Fortpflanzung besonders wichtigen Monaten April bis Juli erfolgt. Bei einer<br />

Festlegung des Baubeginns im nach geschalteten Plangenehmigungsverfahren außerhalb<br />

der Brutzeit der Vogelart von April-Juli können diese Auswirkung jedoch als geringe Störwirkung<br />

vernachlässigt werden (siehe Vermeidungsmaßnahmen).<br />

2. Es kommt zu einer Überplanung von 5,5 ha Ackerfläche, die ca. zur Hälfte in ein Baugebiet<br />

umgewandelt wird. Für die Feldlerche ist nur eine mittlere Teilfläche des Baugebietes incl.<br />

Schutzpflanzung (2,4 ha) als Lebensraum relevant, da sie ca. 50 m Abstand von den Straßen<br />

mit Baumbestand und der Feldhecke einhält. Darüber hinaus ist für die Feldlerche auch ein<br />

50 m breiter Randstreifen nach Westen und ca. 40 m zur östlichen Feldhecke in einer Größenordnung<br />

von 2,5 ha betroffen, der durch die Kulissenwirkung der geplanten Eingrünung<br />

als Lebensraum ungeeignet wird. In diesem 4,9 ha großen Areal ist von einem Lebensraumverlust<br />

von 2 Revierpaaren von insgesamt 9 kartierten Revierpaaren im UG auszugehen. Da<br />

es sich um eine artenschutzrechtlich relevante, gefährdete Vogelart mit stark abnehmendem<br />

Bestandstrend handelt, sind funktionserhaltende Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) zur Erhaltung<br />

der lokalen Population erforderlich.<br />

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Feldlerche (Alauda arvensis)<br />

Vermeidungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes:<br />

Im Rahmen der Genehmigungsplanung ist eine Konflikt vermeidende Bauzeitenregelung außerhalb<br />

der Brutzeit der Art von April-Juli festzulegen.<br />

Funktionserhaltene Maßnahmen (CEF-Maßnahmen):<br />

Es sind artspezifische Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, um die ökologische Funktion der<br />

Feldlerchen-Habitate im Umfeld des betroffenen Bereichs nicht zu verschlechtern. Erforderlich ist die<br />

Schaffung von extensiv genutzten Ackerrandstreifen. Es ist eine Flächengröße von ca. 0,8 ha vorgesehen.<br />

Die Maßnahmenfläche muss unter Bezug auf die artspezifischen Ansprüche im räumlich-funktionalen<br />

Zusammenhang zum Eingriff stehen. Als Suchraum für die CEF-Maßnahmenfläche für die Feldlerche<br />

werden der von den Art besiedelte Geestraum im ca. 2 km Umfeld des Vorhabens angesetzt. Ein<br />

Mindestabstand von 50 m muss dabei zur Anlage und zu Waldflächen sowie ca. 100 m zu Siedlungen<br />

eingehalten werden.<br />

Das Schädigungsverbot § 44 (1) Nr. 1 und 3 BNatSchG ist nicht erfüllt.<br />

9. Maßnahmen des besonderen Artenschutzes<br />

Vorgezogene artspezifische Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)<br />

Mit den dargestellten Tötungs-, Schädigungs- und Störungssachverhalten für die planungsrelevante<br />

Art wird deutlich, dass für die Feldlerche die ökologische Funktion von 2 Fortpflanzungsstätten<br />

im Untersuchungsgebiet beeinträchtigt werden kann.<br />

Für die genannten Arten sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, sogenannte CEF-<br />

Maßnahmen (continuous ecological function) erforderlich, die zur Erhaltung und Entwicklung<br />

der Habitatfunktionen der lokalen Populationen im Umfeld des Vorhabens beitragen.<br />

Zur Sicherung und Entwicklung des Lebensraumes der Art werden auf Ackerflächen im Umfeld<br />

des Vorhabens artspezifische Extensivierungsmaßnahmen durchgeführt.<br />

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für die Feldlerche<br />

Zur Sicherung und Entwicklung des Lebensraumes der Feldlerche werden auf zwei ackerbaulich<br />

genutzten Flurstücken (Flurstück 13 und 36/2, Flur 13, Gemarkung Woltersdorf, ca.<br />

1,2 und 1,8 km nördlich des Bauvorhabens) zwei mindestens 4000 m² große Teilflächen zur<br />

Verfügung gestellt, auf denen jeweils 5-jährig wechselnd eine Extensivierung der Ackernut-<br />

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zung durchgeführt wird (siehe Abbildung 3 und 4). Die Extensivierung erfolgt in Anlehnung<br />

an die Bewirtschaftungsbedingungen der Fördermaßnahme 432 des Kooperationsprogramms<br />

Naturschutz des Landes Niedersachsen. Es wird die Variante mit dem Anbau von<br />

Getreide-Leguminosen-Gemenge oder anderen Getreide-Leguminosen-Gemengevarianten<br />

als Sommer- oder auch Winterkultur präferiert. In den übrigen Zeiten ist Getreide, außer<br />

Mais, nach den gleichen Extensivierungsgrundsätzen anzubauen.<br />

Voraussetzung ist eine Bewirtschaftungsruhe in den Monaten April bis Juli, der Verzicht auf<br />

den Einsatz von Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln und Beregnung. Die für die Maßnahme<br />

in Anspruch genommene Teilfläche kann nach drei Jahren in geringem Umfang gedüngt und<br />

gekalkt werden, da eine dauerhafte extreme Aushagerung des Ackerstandortes nicht erwünscht<br />

ist (nur bei mehrjähriger Extensivierung).<br />

Die entsprechend bewirtschaftete Fläche ist als Lebensraum für die betroffene Art von höherer<br />

Bedeutung als die intensiv bewirtschafteten Ackerflächen in der Nachbarschaft und wird<br />

voraussichtlich bevorzugt besiedelt.<br />

Die Durchführung der Maßnahme wird unter Maßgabe der oben aufgeführten artenschutzfachlichen<br />

Vorgaben mittels eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Woltersdorf<br />

und dem Eigentümer der Flächen gesichert. Der Vertrag wird mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

des Landkreises Lüchow-Dannenberg abgestimmt und dieser vor Satzungsbeschluss<br />

vorgelegt. Der turnusmäßige Wechsel der Ausgleichsfläche wird der Unteren Naturschutzbehörde<br />

vor Beginn der Bewirtschaftung angezeigt.<br />

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Abbildung 3: Lage und Abgrenzung der vorgezogenen Artenschutzmaßnahme (CEF-<br />

Maßnahme 1), Flst. 36/2, Flur 13, Gemarkung Woltersdorf, Gemeinde Woltersdorf, Luftbild,<br />

Maßstab 1 : 2.000<br />

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Abbildung 4: Lage und Abgrenzung der vorgezogenen Artenschutzmaßnahme (CEF-<br />

Maßnahme 2), Flst. 13, Flur 13, Gemarkung Woltersdorf, Gemeinde Woltersdorf, Luftbild,<br />

Maßstab 1 : 3.000<br />

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10. Zusammenfassende Bewertung der Verbotstatbestände<br />

Die artenschutzrechtliche Prüfung zur Bauleitplanung der <strong>Samtgemeinde</strong> Lüchow (Wendland)<br />

/ Gemeinde Woltersdorf kommt zum Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der geplanten<br />

Vermeidungsmaßnahmen sowie der CEF-Maßnahme für keine betrachtete Art eine Beeinträchtigung<br />

des Erhaltungszustands der lokalen Population zu erwarten ist. Für die Art<br />

Feldlerche wird festgestellt, dass mit Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen bestehen bleiben, da die ökologische Funktion der vom Vorhaben<br />

betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt<br />

bleibt. Es werden keine Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG berührt. Eine Ausnahme<br />

nach § 45 (7) BNatSchG ist demnach für keine der näher geprüften Arten erforderlich.<br />

11. Hinweise zum Monitoring<br />

Es wird empfohlen, die CEF-Maßnahmenflächen auf ihre Wirksamkeit als Brutplatz für die<br />

Arten einem Monitoring zu unterziehen. In Anlehnung an die Vollzugshinweise zum Schutz<br />

von Brutvogelarten in Niedersachsen des NLWKN sollte eine Kontrolle der jeweiligen CEF-<br />

Fläche auf ihre Wirksamkeit als Brutplatz in einem 3- bis 4-jährigen Turnus erfolgen. Die Methodik<br />

der Erfassung ist nach fachlich anerkannten Standards vorzunehmen.<br />

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12. Literatur<br />

BAUER, H.-G. & P. BERTHOLD (1997): Die Brutvögel Mitteleuropas – Bestand und Gefährdung.<br />

2. Aufl., Aula-Verlag Wiesbaden, 715 S.<br />

BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas.<br />

Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz.- 2. Aufl., Aula-Verlag Wiebelsheim.<br />

BERNARDY, P. (2009): Ökologie und Schutz des Ortolans (Emberiza hortulana) in Europa –<br />

IV. Internationales Ortolan-Symposium, Naturschutz und Landschaftspflege Niedersachsen,<br />

Heft 45, Hannover<br />

BEZZEL, E. (1982): Vögel beobachten. BLV, München<br />

LANA (2007): Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung<br />

(LANA) - Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht, aktualisierte Fassung, Stand:<br />

13.03.2009, www.la-na.de<br />

LBV-SH (LANDESBETRIEB STRASSENBAU UND VERKEHR SCHLESWIG-HOLSTEIN)<br />

(2009): Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung – Neufassung nach der<br />

Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12. Dezember 2007 mit Erläuterungen<br />

und Beispielen.- Internetfassung, LBV-SH, Stand 25.02.2009.<br />

WACHTER, T., LÜTTMANN, J. & MÜLLER-PFANNENSTIEL, K. (2004): Berücksichtigung<br />

von geschützten Arten bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Naturschutz und Landschaftsplanung<br />

36 (12): 371-377.<br />

OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN<br />

(2007): Hinweisen zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung (saP). - Fassung mit Stand 12/2007.<br />

SMEETS & DAMASCHEK, BOSCH & PARTNER, FÖA LANDSCHAFTSPLANUNG & E.<br />

GASSNER (2007): Entwicklung von Methodiken zur Umsetzung der Eingriffsregelung und<br />

<strong>artenschutzrechtlicher</strong> Regelungen des BNatSchG sowie Entwicklung von Darstellungsformen<br />

für Landschaftspflegerische Begleitpläne im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden Eingriffsregelung/Musterkarten<br />

LBP), Entwurfsfassung vom 18.08.2007. – F+E-Projekt Nr.<br />

02.0233/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung.<br />

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NDS. LANDESBETRIEB f. WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN u. NATURSCHUTZ (NLWKN)<br />

(2010): Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz - Vollzugshinweise zum<br />

Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen -, Teil 2: Wertbestimmende Brutvogelarten der<br />

EU-Vogelschutzgebiete mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Datenblatt<br />

Ortolan, Wachtel, Feldlerche, Internetfassung (www.nlwkn.de), Stand 2010<br />

TRAUTNER, J. (2008): Artenschutz im novellierten BNatSchG – Übersicht für die Planung,<br />

Begriffe und fachliche Annäherung, in: Naturschutz in Recht und Praxis - online (2008) Heft<br />

1, www.naturschutzrecht.net<br />

SCHARMER E., BLESSING, M., (2009): Arbeitshilfe Artenschutz und Bebauungsplanung<br />

erstellt im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />

Potsdam<br />

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