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Verwaltungstreuhand von Register-Schuldbriefen ... - Terravis

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<strong>Terravis</strong><br />

Nr. 2 | 3. Quartal 2012<br />

Information<br />

<strong>Verwaltungstreuhand</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong> (Nominee)<br />

SIX bietet neu Nominee-Dienstleistung für <strong>Register</strong>-Schuldbriefe<br />

an. Diese umfasst die <strong>Verwaltungstreuhand</strong> <strong>von</strong> <strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong><br />

für Kreditinstitute. Diese Dienstleistung ist mit geltendem<br />

Recht vereinbar und wurde seitens der Aufsichtsbehörden (FINMA,<br />

Schweizerische Nationalbank und Bundesamt für Justiz) geprüft.<br />

Wie funktioniert die Nominee-Dienstleistung?<br />

SIX wird für sämtliche grundbuchrelevanten Geschäfte im Zusammenhang<br />

mit <strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong> der teilnehmenden Banken als<br />

point-of-entry agieren. Dabei stellt sie die Schnittstelle zwischen den<br />

Nominee-Teilnehmern auf der einen Seite und den Notaren und<br />

Grundbuchämtern auf der anderen Seite sicher. Die zwecks treuhänderischer<br />

Verwaltung auf SIX SIS übertragenen <strong>Register</strong>-Schuldbriefe<br />

werden in einem Depot des jeweiligen Teilnehmers geführt.<br />

Bei Ablösungen zwischen Banken, die SIX SIS als Verwaltungstreuhänderin<br />

beauftragt haben, kann auf den Eintrag des neuen Grundpfandgläubigers<br />

im Grundbuch verzichtet werden. Die entsprechenden<br />

<strong>Register</strong>-Schuldbriefe werden in diesem Fall lediglich bei SIX SIS in<br />

das Depot der neuen Gläubigerbank umgebucht.<br />

SIX hat für die Nominee-Dienstleistung eine Infrastruktur aufgebaut.<br />

Diese basiert auf der <strong>Terravis</strong>-Infrastruktur, um die Vorteile des elektronischen<br />

Geschäftsverkehrs mit den angeschlossenen Grundbuchämtern<br />

und Notaren zu nutzen.<br />

Die Kommunikation mit Notaren und Grundbuchämtern, welche<br />

nicht am elektronischen Geschäftsverkehr <strong>Terravis</strong> angeschlossen<br />

sind, erfolgt auf dem Postweg, wobei jeweils die Amtssprache der<br />

gelegenen Sache gewählt wird.<br />

Impressum:<br />

SIX <strong>Terravis</strong> AG<br />

Brandschenkestrasse 47<br />

Postfach 1758<br />

8021 Zürich<br />

info@terravis.ch<br />

www.terravis.ch<br />

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04


<strong>Verwaltungstreuhand</strong> <strong>von</strong> <strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong> (Nominee)<br />

Was ist der Vorteil einer <strong>Verwaltungstreuhand</strong> für die<br />

<strong>Register</strong>-Schuldbriefe?<br />

Verschieden Gründe sprechen aus Sicht der Kreditinstitute<br />

für die Nutzung der Nominee-Dienstleistung:<br />

– Die Transaktions- und Abwicklungskosten können gesenkt werden<br />

– Die Durchlaufzeiten werden verkürzt<br />

– Der Umgang mit den kantonalen Besonderheiten<br />

wird an einem Ort zusammen geführt<br />

– Für Kreditinstitute entfällt das aufwendig Formular-Handling<br />

– Das Potential des elektronischen Geschäftsverkehrs<br />

wird erschlossen<br />

Ab wann kann die Dienstleistung genutzt werden?<br />

Die Nominee-Dienstleistung wird ab Juni 2013 erstmals durch UBS AG<br />

genutzt. Ab Frühjahr 2014 soll Credit Suisse Group AG als weiterer<br />

Teilnehmer aufgeschaltet werden. Weitere kleinere Kreditinstitute<br />

haben bereits Interesse bekundet.<br />

Was bedeutet dies für die Notare und Grundbuchämter?<br />

Die wichtigste Änderung ist, dass SIX SIS bei notariellen und grundbuchlichen<br />

Geschäften (z.B. Errichtung neuer <strong>Register</strong>-Schuldbriefe)<br />

die Rolle der Gläubigerin einnimmt und zwar im Auftrag und auf<br />

Rechnung eines Nominee-Teilnehmers.<br />

Das Auftrag gebende Kreditinstitut wird gegenüber dem zuständigen<br />

Notar resp. Grundbuchamt offen gelegt. Notare und Grundbuchämter<br />

sind aufgrund einer entsprechenden Auskunftsklausel<br />

befugt, eine allfällige Abstimmung mit dem Auftrag gebenden Kreditinstitut<br />

direkt vorzunehmen bzw. vollumfänglich entsprechend Auskunft<br />

zu erteilen. Die prozessuale Abstimmung und anderweitige<br />

Korrespondenz soll ausschliesslich über SIX laufen.<br />

Um eine sichere Verwaltung <strong>von</strong> <strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong> sicherstellen<br />

zu können, ist SIX darauf angewiesen, dass ihr jeweils alle Einträge<br />

ins Tagebuch und rechtsgültige Eintragung ins Hauptbuch schriftlich<br />

oder über den elektronischen Geschäftsverkehr <strong>Terravis</strong> elektronisch<br />

bestätigt werden.<br />

Beispielbriefe finden Sie unter:<br />

http://www.terravis.ch<br />

Was passiert mit den Papier-<strong>Schuldbriefen</strong>?<br />

Papier-Schuldbriefe fallen nicht unter die <strong>Verwaltungstreuhand</strong>,<br />

weshalb diese unverändert nach der gewohnten Praxis abgewickelt<br />

werden. Die Umwandlung <strong>von</strong> Papier-<strong>Schuldbriefen</strong>, die nach dem<br />

1.1.2012 errichtet wurden, ist öffentlich zu beurkunden, wobei Kreditinstitute,<br />

welche die <strong>Register</strong>-Schuldbriefe <strong>von</strong> SIX treuhänderisch<br />

verwalten lassen, direkt SIX SIS als Gläubigerin ins Grundbuch<br />

eintragen lassen können.<br />

Bei Umwandlungen <strong>von</strong> Papier-<strong>Schuldbriefen</strong> lassen Nominee-Teilnehmer<br />

direkt SIX SIS als Gläubigerin im Grundbuch eintragen.


<strong>Verwaltungstreuhand</strong> <strong>von</strong> <strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong> (Nominee)<br />

Was passiert mit den bereits existierenden<br />

<strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong>?<br />

Die existierenden <strong>Register</strong>-Schuldbriefe, für welche der Nominee-<br />

Teilnehmer als Gläubiger im Grundbuch eingetragen ist, werden<br />

sukzessive auf SIX SIS als treuhänderische Verwalterin übertragen.<br />

Das Vorgehen hierzu wird mit den entsprechenden kantonalen Stellen<br />

vorgängig abgestimmt.<br />

Was bedeutet dies für andere Banken?<br />

Bei Gläubigerwechseln zugunsten eines Nominee-Teilnehmers<br />

im Zusammenhang mit Kreditablösungen, Handänderungen, Umwandlungen<br />

<strong>von</strong> Papier-<strong>Schuldbriefen</strong> und weiteren Geschäften wird<br />

anstelle des jeweiligen Kreditinstitutes die Verwaltungstreuhänderin<br />

im Grundbuch wie folgt eingetragen:<br />

SIX SIS AG<br />

Baslerstrasse 100<br />

4600 Olten<br />

UID CHE-106.842.854<br />

Bei Gläubigerwechseln zugunsten einer nicht teilnehmenden Drittbank<br />

wird die Drittbank im Grundbuch als Gläubigerin eingetragen.<br />

Die Übertragung <strong>von</strong> Gläubigerrechten zwischen Nominee-Teilnehmern<br />

findet in der <strong>Register</strong>-Schuldbrief-Buchhaltung <strong>von</strong> SIX statt,<br />

ohne entsprechende Nachführung im Grundbuch. Die bisherigen<br />

Geschäfte laufen wie gewohnt ab.<br />

Was sind die Auswirkungen auf den Hypothekarkunden?<br />

Die treuhänderische Verwaltung der <strong>Register</strong>-Schuldbriefe hat keine<br />

direkten Auswirkungen auf den Hypothekarkunden. Der Kreditvertrag<br />

bzw. Sicherungsvertrag besteht ausschliesslich mit dem<br />

Kreditinstitut. Die Rechtsposition des Hypothekarkunden wird nicht<br />

berührt. Eine Weiterverpfändung, Belehnung oder sonstige Zweckentfremdung<br />

der <strong>Register</strong>-Schuldbriefe durch SIX ist ausgeschlossen.<br />

Die Einsetzung eines Verwaltungstreuhänders führt zu höherer Prozesseffizienz<br />

und geringeren Kosten. Dies wirkt sich positiv auf die<br />

Kreditkonditionen aus. Der Kreditkunde kann jederzeit Auskunft über<br />

die Eigentumsverhältnisse am <strong>Register</strong>-Schuldbrief sowohl bei der<br />

Bank als auch bei SIX SIS verlangen.<br />

Sollten Amortisationszahlungen wider Erwarten an SIX statt an die<br />

Kredit gewährende Bank geleistet werden, so ist SIX verpflichtet,<br />

diese Zahlungen an die Bank weiterzuleiten.<br />

Werner Möckli / Walter Berli<br />

Zürich, 6.5.2013

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