Verwaltungstreuhand von Register-Schuldbriefen ... - Terravis
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<strong>Terravis</strong><br />
Nr. 2 | 3. Quartal 2012<br />
Information<br />
<strong>Verwaltungstreuhand</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong> (Nominee)<br />
SIX bietet neu Nominee-Dienstleistung für <strong>Register</strong>-Schuldbriefe<br />
an. Diese umfasst die <strong>Verwaltungstreuhand</strong> <strong>von</strong> <strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong><br />
für Kreditinstitute. Diese Dienstleistung ist mit geltendem<br />
Recht vereinbar und wurde seitens der Aufsichtsbehörden (FINMA,<br />
Schweizerische Nationalbank und Bundesamt für Justiz) geprüft.<br />
Wie funktioniert die Nominee-Dienstleistung?<br />
SIX wird für sämtliche grundbuchrelevanten Geschäfte im Zusammenhang<br />
mit <strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong> der teilnehmenden Banken als<br />
point-of-entry agieren. Dabei stellt sie die Schnittstelle zwischen den<br />
Nominee-Teilnehmern auf der einen Seite und den Notaren und<br />
Grundbuchämtern auf der anderen Seite sicher. Die zwecks treuhänderischer<br />
Verwaltung auf SIX SIS übertragenen <strong>Register</strong>-Schuldbriefe<br />
werden in einem Depot des jeweiligen Teilnehmers geführt.<br />
Bei Ablösungen zwischen Banken, die SIX SIS als Verwaltungstreuhänderin<br />
beauftragt haben, kann auf den Eintrag des neuen Grundpfandgläubigers<br />
im Grundbuch verzichtet werden. Die entsprechenden<br />
<strong>Register</strong>-Schuldbriefe werden in diesem Fall lediglich bei SIX SIS in<br />
das Depot der neuen Gläubigerbank umgebucht.<br />
SIX hat für die Nominee-Dienstleistung eine Infrastruktur aufgebaut.<br />
Diese basiert auf der <strong>Terravis</strong>-Infrastruktur, um die Vorteile des elektronischen<br />
Geschäftsverkehrs mit den angeschlossenen Grundbuchämtern<br />
und Notaren zu nutzen.<br />
Die Kommunikation mit Notaren und Grundbuchämtern, welche<br />
nicht am elektronischen Geschäftsverkehr <strong>Terravis</strong> angeschlossen<br />
sind, erfolgt auf dem Postweg, wobei jeweils die Amtssprache der<br />
gelegenen Sache gewählt wird.<br />
Impressum:<br />
SIX <strong>Terravis</strong> AG<br />
Brandschenkestrasse 47<br />
Postfach 1758<br />
8021 Zürich<br />
info@terravis.ch<br />
www.terravis.ch<br />
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<strong>Verwaltungstreuhand</strong> <strong>von</strong> <strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong> (Nominee)<br />
Was ist der Vorteil einer <strong>Verwaltungstreuhand</strong> für die<br />
<strong>Register</strong>-Schuldbriefe?<br />
Verschieden Gründe sprechen aus Sicht der Kreditinstitute<br />
für die Nutzung der Nominee-Dienstleistung:<br />
– Die Transaktions- und Abwicklungskosten können gesenkt werden<br />
– Die Durchlaufzeiten werden verkürzt<br />
– Der Umgang mit den kantonalen Besonderheiten<br />
wird an einem Ort zusammen geführt<br />
– Für Kreditinstitute entfällt das aufwendig Formular-Handling<br />
– Das Potential des elektronischen Geschäftsverkehrs<br />
wird erschlossen<br />
Ab wann kann die Dienstleistung genutzt werden?<br />
Die Nominee-Dienstleistung wird ab Juni 2013 erstmals durch UBS AG<br />
genutzt. Ab Frühjahr 2014 soll Credit Suisse Group AG als weiterer<br />
Teilnehmer aufgeschaltet werden. Weitere kleinere Kreditinstitute<br />
haben bereits Interesse bekundet.<br />
Was bedeutet dies für die Notare und Grundbuchämter?<br />
Die wichtigste Änderung ist, dass SIX SIS bei notariellen und grundbuchlichen<br />
Geschäften (z.B. Errichtung neuer <strong>Register</strong>-Schuldbriefe)<br />
die Rolle der Gläubigerin einnimmt und zwar im Auftrag und auf<br />
Rechnung eines Nominee-Teilnehmers.<br />
Das Auftrag gebende Kreditinstitut wird gegenüber dem zuständigen<br />
Notar resp. Grundbuchamt offen gelegt. Notare und Grundbuchämter<br />
sind aufgrund einer entsprechenden Auskunftsklausel<br />
befugt, eine allfällige Abstimmung mit dem Auftrag gebenden Kreditinstitut<br />
direkt vorzunehmen bzw. vollumfänglich entsprechend Auskunft<br />
zu erteilen. Die prozessuale Abstimmung und anderweitige<br />
Korrespondenz soll ausschliesslich über SIX laufen.<br />
Um eine sichere Verwaltung <strong>von</strong> <strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong> sicherstellen<br />
zu können, ist SIX darauf angewiesen, dass ihr jeweils alle Einträge<br />
ins Tagebuch und rechtsgültige Eintragung ins Hauptbuch schriftlich<br />
oder über den elektronischen Geschäftsverkehr <strong>Terravis</strong> elektronisch<br />
bestätigt werden.<br />
Beispielbriefe finden Sie unter:<br />
http://www.terravis.ch<br />
Was passiert mit den Papier-<strong>Schuldbriefen</strong>?<br />
Papier-Schuldbriefe fallen nicht unter die <strong>Verwaltungstreuhand</strong>,<br />
weshalb diese unverändert nach der gewohnten Praxis abgewickelt<br />
werden. Die Umwandlung <strong>von</strong> Papier-<strong>Schuldbriefen</strong>, die nach dem<br />
1.1.2012 errichtet wurden, ist öffentlich zu beurkunden, wobei Kreditinstitute,<br />
welche die <strong>Register</strong>-Schuldbriefe <strong>von</strong> SIX treuhänderisch<br />
verwalten lassen, direkt SIX SIS als Gläubigerin ins Grundbuch<br />
eintragen lassen können.<br />
Bei Umwandlungen <strong>von</strong> Papier-<strong>Schuldbriefen</strong> lassen Nominee-Teilnehmer<br />
direkt SIX SIS als Gläubigerin im Grundbuch eintragen.
<strong>Verwaltungstreuhand</strong> <strong>von</strong> <strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong> (Nominee)<br />
Was passiert mit den bereits existierenden<br />
<strong>Register</strong>-<strong>Schuldbriefen</strong>?<br />
Die existierenden <strong>Register</strong>-Schuldbriefe, für welche der Nominee-<br />
Teilnehmer als Gläubiger im Grundbuch eingetragen ist, werden<br />
sukzessive auf SIX SIS als treuhänderische Verwalterin übertragen.<br />
Das Vorgehen hierzu wird mit den entsprechenden kantonalen Stellen<br />
vorgängig abgestimmt.<br />
Was bedeutet dies für andere Banken?<br />
Bei Gläubigerwechseln zugunsten eines Nominee-Teilnehmers<br />
im Zusammenhang mit Kreditablösungen, Handänderungen, Umwandlungen<br />
<strong>von</strong> Papier-<strong>Schuldbriefen</strong> und weiteren Geschäften wird<br />
anstelle des jeweiligen Kreditinstitutes die Verwaltungstreuhänderin<br />
im Grundbuch wie folgt eingetragen:<br />
SIX SIS AG<br />
Baslerstrasse 100<br />
4600 Olten<br />
UID CHE-106.842.854<br />
Bei Gläubigerwechseln zugunsten einer nicht teilnehmenden Drittbank<br />
wird die Drittbank im Grundbuch als Gläubigerin eingetragen.<br />
Die Übertragung <strong>von</strong> Gläubigerrechten zwischen Nominee-Teilnehmern<br />
findet in der <strong>Register</strong>-Schuldbrief-Buchhaltung <strong>von</strong> SIX statt,<br />
ohne entsprechende Nachführung im Grundbuch. Die bisherigen<br />
Geschäfte laufen wie gewohnt ab.<br />
Was sind die Auswirkungen auf den Hypothekarkunden?<br />
Die treuhänderische Verwaltung der <strong>Register</strong>-Schuldbriefe hat keine<br />
direkten Auswirkungen auf den Hypothekarkunden. Der Kreditvertrag<br />
bzw. Sicherungsvertrag besteht ausschliesslich mit dem<br />
Kreditinstitut. Die Rechtsposition des Hypothekarkunden wird nicht<br />
berührt. Eine Weiterverpfändung, Belehnung oder sonstige Zweckentfremdung<br />
der <strong>Register</strong>-Schuldbriefe durch SIX ist ausgeschlossen.<br />
Die Einsetzung eines Verwaltungstreuhänders führt zu höherer Prozesseffizienz<br />
und geringeren Kosten. Dies wirkt sich positiv auf die<br />
Kreditkonditionen aus. Der Kreditkunde kann jederzeit Auskunft über<br />
die Eigentumsverhältnisse am <strong>Register</strong>-Schuldbrief sowohl bei der<br />
Bank als auch bei SIX SIS verlangen.<br />
Sollten Amortisationszahlungen wider Erwarten an SIX statt an die<br />
Kredit gewährende Bank geleistet werden, so ist SIX verpflichtet,<br />
diese Zahlungen an die Bank weiterzuleiten.<br />
Werner Möckli / Walter Berli<br />
Zürich, 6.5.2013